Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes - DIJuF
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Drucksache 59/09 - 2 -<br />
B. Lösung<br />
Der Gesetzentwurf beinhaltet daher<br />
• gesetzliche Regelungen über die Zusammenarbeit im Kinderschutz, die insbe-<br />
sondere die Befugnisse bestimmter Berufsgruppen <strong>zur</strong> Datenweitergabe be-<br />
gründen<br />
• die Konkretisierung der Wahrnehmung <strong>des</strong> Schutzauftrags bei Kin<strong>des</strong>wohlge-<br />
fährdung durch eine Regelung <strong>zur</strong> Inaugenscheinnahme gefährdeter Kinder<br />
• die Übermittlung relevanter Daten bei einem Zuständigkeitswechsel <strong>des</strong> Trä-<br />
gers der öffentlichen Jugendhilfe durch Umzug der Familie<br />
C. Alternativen<br />
Keine.<br />
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte<br />
Keine.<br />
E. Sonstige Kosten<br />
Kosten bei Wirtschaftsunternehmen entstehen nicht.<br />
Die Ausführung <strong>des</strong> <strong>Gesetzes</strong> wird keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder<br />
das allgemeine Preisniveau haben.<br />
F. Bürokratiekosten<br />
Mit dem <strong>Entwurf</strong> werden für den Bereich Wirtschaft und Verwaltung drei neue<br />
Informationspflichten eingeführt. Dieses führt für den Bereich der Wirtschaft zu<br />
marginalen Bürokratiekosten. Gleichzeitig werden für die Verwaltung zusätzlich<br />
zwei neue Informationspflichten eingeführt. Für Bürgerinnen und Bürger