TREUHANDSTIFTUNG - Die Wiesbaden Stiftung

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diewiesbadenstiftung
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20.04.2013 Aufrufe

Sie als Stifter erwarten steuerliche Vorteile bei der Errichtung einer gemeinnützigen Treu- handstiftung. Diese Vorteile gelten für Sie, wenn Sie die Mittel der Stiftung dauerhaft zur Verfügung stellen. Ne- ben Barmitteln sind hierfür natürlich auch Immobilien geeignet. Bleibende Werte Engagement Steuervorteile Sonderausgabenabzug Vermögenssicherung Bleibende Werte DIE WIESBADEN STIFTUNG darf den Stiftungszweck Ihrer Treuhandstiftung nur mit den Erträgen erfüllen, die aus dem Stiftungsvermögen erzielt werden. Im Falle von Immobilien geschieht dies über die Mieterträge, bei Barvermögen über die erzielten Zinsen oder Dividenden. In jedem Fall bleibt Ihr Vermögen für die Ewigkeit erhalten. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit. So sind bei der gemeinnützigen Stiftung die Errichtung sowie spätere Zustiftungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit. Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) berechtigen den Spender oder (Zu-) Stifter darüber hinaus zum Sonderausgabenabzug. Für Zustiftungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gibt es – gegenüber Zuwendungen (Spenden) an andere gemeinnützige Einrichtungen – zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Mit dem Gesetz zur weiteren Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, das im Frühjahr 2007 verabschiedet wurde und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurde z. B. der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen auf 1 Mio. € angehoben. Die Betrachtung Ihrer persönlichen steuerlichen Vorteile aus einer Treuhandstiftung sollte gemeinsam mit Ihrem Steuerberater erfolgen.

Sie bestimmen den Zeitpunkt Die Stiftungsgründung zu Lebzeiten ist heute der Normalfall. Je früher Sie sich dafür entscheiden, desto mehr haben Sie persönlich davon. Denn Sie können aktiv mitwirken. Eine Treuhandstiftung bei der WIESBA- DEN STIFTUNG können Sie aber auch durch Testament, Erbvertrag oder eine andere letztwillige Verfügung errichten. Gerade bei dieser Gestaltung ist eine umfassende Beratung und höchste Sorgfalt geboten, denn nach Ihrem Tode sind Korrekturen nicht mehr möglich. Bei dieser Gestaltungsform ist erbrechtlichen Erfordernissen neben den stiftungsrechtlichen Anforderungen besondere Beachtung zu schenken. Eine Kombination beider Möglichkeiten ist selbstverständlich auch denkbar und interessant, da Sie dann mit einer kleineren Ausstattung starten können und „Ihre Stiftung“ schon zu Lebzeiten wachsen sehen. Nach Ihrem Tode kann die Treuhandstiftung unproblematisch im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen weitere Mittel aufnehmen und zweckgebunden nach Ihrem Willen einsetzen. J e großzügiger eine Stiftung ausgestattet ist, desto zielsicherer und effektiver kann sie arbeiten. 7

Sie bestimmen den Zeitpunkt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stiftung</strong>sgründung zu Lebzeiten<br />

ist heute der Normalfall. Je früher Sie sich<br />

dafür entscheiden, desto mehr haben Sie<br />

persönlich davon. Denn Sie können aktiv<br />

mitwirken.<br />

Eine Treuhandstiftung bei der WIESBA-<br />

DEN STIFTUNG können Sie aber auch durch<br />

Testament, Erbvertrag oder eine andere letztwillige<br />

Verfügung errichten. Gerade bei dieser<br />

Gestaltung ist eine umfassende Beratung<br />

und höchste Sorgfalt geboten, denn nach<br />

Ihrem Tode sind Korrekturen nicht mehr<br />

möglich. Bei dieser Gestaltungsform ist erbrechtlichen<br />

Erfordernissen neben den stiftungsrechtlichen<br />

Anforderungen besondere<br />

Beachtung zu schenken.<br />

Eine Kombination beider Möglichkeiten<br />

ist selbstverständlich auch denkbar und<br />

interessant, da Sie dann mit einer kleineren<br />

Ausstattung starten können und „Ihre <strong>Stiftung</strong>“<br />

schon zu Lebzeiten wachsen sehen.<br />

Nach Ihrem Tode kann die Treuhandstiftung<br />

unproblematisch im Rahmen der getroffenen<br />

Vereinbarungen weitere Mittel aufnehmen<br />

und zweckgebunden nach Ihrem<br />

Willen einsetzen.<br />

J e<br />

großzügiger<br />

eine <strong>Stiftung</strong><br />

ausgestattet<br />

ist, desto<br />

zielsicherer<br />

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kann sie<br />

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