TREUHANDSTIFTUNG - Die Wiesbaden Stiftung
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Sie als Stifter erwarten<br />
steuerliche Vorteile bei<br />
der Errichtung einer<br />
gemeinnützigen Treu-<br />
handstiftung. <strong>Die</strong>se<br />
Vorteile gelten für Sie,<br />
wenn Sie die Mittel der<br />
<strong>Stiftung</strong> dauerhaft zur<br />
Verfügung stellen. Ne-<br />
ben Barmitteln sind<br />
hierfür natürlich auch<br />
Immobilien geeignet.<br />
Bleibende Werte<br />
Engagement<br />
Steuervorteile<br />
Sonderausgabenabzug<br />
Vermögenssicherung<br />
Bleibende Werte<br />
DIE WIESBADEN STIFTUNG darf den<br />
<strong>Stiftung</strong>szweck Ihrer Treuhandstiftung nur<br />
mit den Erträgen erfüllen, die aus dem <strong>Stiftung</strong>svermögen<br />
erzielt werden. Im Falle von<br />
Immobilien geschieht dies über die Mieterträge,<br />
bei Barvermögen über die erzielten<br />
Zinsen oder Dividenden. In jedem Fall bleibt<br />
Ihr Vermögen für die Ewigkeit erhalten.<br />
Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />
<strong>Stiftung</strong>en sind von den meisten Steuern<br />
befreit. So sind bei der gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong><br />
die Errichtung sowie spätere Zustiftungen<br />
gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG<br />
von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />
befreit. Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen)<br />
berechtigen den Spender oder (Zu-)<br />
Stifter darüber hinaus zum Sonderausgabenabzug.<br />
Für Zustiftungen an rechtsfähige<br />
und treuhänderische <strong>Stiftung</strong>en gibt es –<br />
gegenüber Zuwendungen (Spenden) an andere<br />
gemeinnützige Einrichtungen – zusätzliche<br />
Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug.<br />
Mit dem Gesetz zur weiteren Förderung<br />
des Bürgerschaftlichen Engagements,<br />
das im Frühjahr 2007 verabschiedet wurde<br />
und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in<br />
Kraft trat, wurde z. B. der Höchstbetrag für<br />
die Ausstattung von <strong>Stiftung</strong>en auf<br />
1 Mio. € angehoben.<br />
<strong>Die</strong> Betrachtung Ihrer<br />
persönlichen steuerlichen<br />
Vorteile aus einer Treuhandstiftung<br />
sollte gemeinsam<br />
mit Ihrem Steuerberater erfolgen.