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Fragen und Antworten zur Planung des Ausbaus der<br />

<strong>Bahn</strong>strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL<br />

1. Was haben eigentlich die Anwohner vom Ausbau einer europäischen<br />

Güterzugmagistrale? Welche Chancen bietet der Ausbau der <strong>Bahn</strong>?<br />

Mit dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Schienenverbindung wird nicht nur<br />

die Verbindung der europäischen Wirtschaftszentren verbessert. Das Projekt leistet einen<br />

Beitrag zur Entlastung der Straßen, zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und<br />

damit verbunden einer deutlichen Reduzierung der CO2-Immission. Mit der Elektrifizierung<br />

werden Dieselloks von umweltfreundlichen Fahrzeugen mit Elektroantrieb ersetzt. Damit<br />

entfallen die Abgasemissionen und Feinstaubbelastungen direkt entlang der Strecke. Die<br />

Lärmbelastung aus der Zunahme des Güterverkehrs wird mit Schallschutzmaßnahmen entlang<br />

der Trasse auf die gesetzlich vorgegebenen Werte begrenzt.<br />

Die großräumig wirkenden wirtschaftsfördernden Effekte des Streckenausbaus werden auch<br />

den Gemeinden an der Strecke – beispielsweise über den Lastenausgleich im Freistaat<br />

Sachsen – zugute kommen. Unmittelbare Wirtschaftsförderung ist die Bauphase: Wie an<br />

anderen Stellen auch werden die Gewerbetreibenden, das regionale Handwerk, der<br />

Dienstleistungsbereich über einen längeren Zeitraum Nutzen ziehen aus der Bautätigkeit.<br />

Zudem schafft der Streckenausbau Voraussetzungen für eine deutliche Verbesserung des<br />

Personenverkehrs auf der Schiene. Vollständig erneuerte, bequem zugängliche <strong>Bahn</strong>höfe und<br />

kürzere Fahrzeiten werden das Ergebnis sein.<br />

2. Wie werden die Anwohner vor dem Schienenverkehrslärm und Erschütterungen<br />

geschützt?<br />

Grundlage der Planungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz und die<br />

Verkehrslärmverordnung. Danach besteht bei wesentlichen baulichen Änderungen von<br />

<strong>Bahn</strong>anlagen für Anwohner ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.<br />

Die ursprüngliche Planung für den Streckenausbau ging davon aus, dass der Wiederaufbau des<br />

zweiten Gleises nicht als erhebliche bauliche Änderung entsprechend des Gesetzes zu werten<br />

ist. Diese Planungsgrundlage deckte sich mit der Bewertung des Eisenbahn-Bundesamtes und<br />

des Bundesverkehrsministeriums und orientierte sich an der Rechtssprechung zu<br />

Lückenschlüssen beziehungsweise zur Wiederaufnahme des Verkehrs auf Strecken, die auf<br />

Grund der deutschen Teilung stillgelegt oder nur eingleisig betrieben waren. Im Ergebnis der<br />

neueren Rechtssprechung jedoch entschied das Eisenbahn-Bundesamt 2009, dass der<br />

Wiederaufbau des zweiten Gleises auf der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze D/PL als<br />

Neubau im Sinne Rechtsvorschriften zum Lärmschutz zu betrachten ist.<br />

Damit sind die Immissionsgrenzwerte der Rechtsvorschriften einzuhalten. Um festzustellen,<br />

welche Maßnahmen erforderlich sind, wird ein Schall- und Erschütterungsschutzgutachten<br />

angefertigt, das die späteren Belastungen mit einem Rechenmodell vorausberechnet. Dieses<br />

Gutachten ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. Der Lärmschutz wird durch die


Errichtung von Schallschutzwänden und gegebenenfalls durch den Einbau von Schallfenstern<br />

in besonders betroffenen Gebäuden sichergestellt. Der Erschütterungsschutz wird durch<br />

geeignete Bauformen des Gleisoberbaus gewährleistet.<br />

3. Wird mit dem Streckenausbau auch der Regionalverkehr verbessert?<br />

Die Gestaltung des Regionalverkehrsangebotes liegt in der Hand des Zweckverbandes<br />

Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON). Alle vorhandenen Stationen an der<br />

Strecke werden erhalten. Die <strong>Bahn</strong>steige werden vollständig erneuert und dabei<br />

behindertengerecht ausgebaut. Neue Beleuchtungsanlagen und Anlagen zur<br />

Reisendeninformation verbessern die Sicherheit. Der Freistaat Sachsen unterstützt den<br />

schienengebundenen Personenverkehr mit seiner Entscheidung, die Streckengeschwindigkeit<br />

für den Personenverkehr gegenüber den Planungen des Bundes auf 160 km/h zu erhöhen. Die<br />

höhere Geschwindigkeit und die Zweigleisigkeit (Das Warten auf einen Gegenzug entfällt)<br />

lassen kürzere Reisezeiten im Regionalverkehr zu. Durch den zweigleisigen Ausbau wird die<br />

Fahrplanstabilität erhöht und im Störungsfall kann der Betrieb bei eingleisigen Sperrungen<br />

trotzdem aufrecht erhalten werden.<br />

4. Bleiben die <strong>Bahn</strong>übergänge bestehen? Wer trägt die Kosten bei Änderungen?<br />

Nach Eisenbahnbetriebsordnung sind <strong>Bahn</strong>übergänge an Eisenbahnstrecken bis 160 km/h<br />

zulässig und könnten daher bei einem Ausbau bestehen bleiben. Die <strong>Bahn</strong> plant, alle derzeit in<br />

Betrieb befindlichen Eisenbahnkreuzungen zu erhalten. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

(EKrG) steht es aber den Kreuzungspartner (DB Netz <strong>AG</strong>, Straßenbaulastträger) frei, eine<br />

Änderung der Kreuzung aus Gründen der Sicherheit oder der Verkehrsabwicklung zu<br />

verlangen. In einem solchen Falle erfolgt der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit einer<br />

Kostenteilung zwischen DB Netz <strong>AG</strong> und dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Bund, Land,<br />

Kommune) sowie der Bundesrepublik Deutschland. Das Verhältnis, in dem die Kosten<br />

aufzuteilen sind, wird dann nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes<br />

ermittelt.<br />

5. Auf welche Belastungen müssen sich die Anwohner während der Bauzeit einstellen?<br />

Für den Ausbau der Strecke muss das technologische Konzept noch entwickelt werden.<br />

Allgemein wird es beim Ausbau der Schienenanbindung in den jeweiligen Bauabschnitten die<br />

mit Baustellen verbundenen Unannehmlichkeiten wie Lärm- und Staubentwicklung, temporärer<br />

Straßensperrungen und Umleitungen sowie erhöhten Lieferverkehr geben. Diese<br />

Unannehmlichkeiten werden jedoch auf das unvermeidliche Maß begrenzt, alle gesetzlichen<br />

Vorgaben werden eingehalten.<br />

Auswirkungen des Bauens auf den <strong>Bahn</strong>betrieb werden frühzeitig mit dem für den<br />

Regionalverkehr zuständigen Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien<br />

(ZVON) abgestimmt und kommuniziert.<br />

Stand: Juni 2010

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