22.05.2012 Aufrufe

A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES

A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES

A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

A. <strong>GESAMTBILD</strong> <strong>DES</strong> <strong>JAHRESABSCHLUSSES</strong><br />

1. Warum Rechnungswesen?<br />

Rechnungswesen ist kein Selbstzweck, sondern immer nur Mittel zum Zweck. In diesem Sinne hat<br />

das Rechnungswesen die Aufgabe, regelmäßig bestimmte Informationen über ein Unternehmen zu<br />

liefern. Das Management legt für das Unternehmen ein Zielsystem fest, an dem sich das Handeln<br />

ausrichtet. Gleichzeitig trägt das Managementsystem dazu bei, dass die Unternehmensprozesse in<br />

Richtung der verfolgten Ziele in Gang gesetzt werden. Zu diesen Unternehmensprozessen zählen die<br />

Leistungserstellung und das Finanzmanagement. 1<br />

Das Rechnungswesen erfüllt folgende Aufgaben:<br />

• Dokumentation der Leistungserstellung und der finanziellen Situation (vergangenheitsorientiert<br />

Dokumentationsrechnung)<br />

• Entscheidungsgrundlage für unternehmensinterne Gruppen wie Management oder Controlling<br />

(zukunftsorientiert Planungsrechnung)<br />

• Rechenschaftslegung gegenüber externen Adressatengruppen (Aktionäre, Banken etc.)<br />

2. Die Abbildung im Jahresabschluss<br />

a) Wie funktioniert ein Jahresabschluss?<br />

a.1. Rechnungswesen, wie Sie es sicherlicht bereits kennen 2<br />

a.2. Ein einfaches Beispiel aus Sicht von Unternehmen 3<br />

Um wie viel hat sich am Ende des Jahres das Reinvermögen unseres Unternehmens verändert?<br />

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Kapitalquellen (eigene Mittel, fremde Mittel) eines Unternehmens<br />

zu einem bestimmten Stichtag (idR der 1.1. und der 31.12. eines Jahres) dar. Wobei sich die<br />

eigenen Mittel (Eigenkapital, Reinvermögen) als Differenz zwischen dem Vermögen des Unternehmens<br />

und seinen Schulden ermittelt. Die Bilanz zeigt uns also die Struktur des Vermögens und des<br />

Kapitals (Eigenkapital und Fremdkapital) zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres.<br />

Aufgrund welcher Faktoren hat sich das Reinvermögen unseres Unternehmens verändert?<br />

Die GuV (Erfolgsrechnung) bildet alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle eines Unternehmens ab, bei<br />

denen sich das Reinvermögen/Eigenkapital eines Unternehmens verändert. Die GuV zeigt uns, ob<br />

ein Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat, einschließlich der Gründe, wie dieser Gewinn/Verlust<br />

zustande gekommen ist.<br />

Konnte unser Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

und aufgrund welcher Faktoren hat sich der finanzielle Spielraum unseres Unternehmens<br />

durch den angenommenen Geschäftsfall verändert?<br />

Das Cashflow-Statement zeigt sämtliche Geschäftsfälle auf, die zu einer Erhöhung oder Verminderung<br />

der Kassa- und Bankguthaben geführt haben. Das Cashflow-Statement zeigt uns, in welcher<br />

Höhe und warum sich die Kassa- und Bankguthaben unseres Unternehmens verändert haben.<br />

b) Wie funktioniert die Abbildung im Jahresabschluss?<br />

b.1. Erarbeitung der Abbildungsregel für den Jahresabschluss<br />

Die Abgrenzung von Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahmen/Ausgaben und Erträgen/Aufwendungen<br />

ist für das Verständnis des gesamten Rechnungswesen insofern wichtig, als diese<br />

unterschiedlichen Begriffspaare in Bilanz, GuV und Cashflow-Statement unterschiedlich abgebildet<br />

werden.<br />

1 Abbildung S. 2<br />

2 Beispiele S. 5-8<br />

3 Beispiele S. 8-13<br />

1 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Bei den Einzahlungen/Einnahmen/Erträgen bzw. den Auszahlungen/Ausgaben/Aufwendungen handelt<br />

es sich um Bewegungen (Stromgrößen), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes anfallen.<br />

Diese Stromgrößen führen zu einer Veränderung von – nachfolgend erklärten – Bestandsgrößen<br />

(„Fonds“).<br />

Fonds im Jahresabschluss<br />

Aufbauend auf den obigen Überlegungen zu den Bestands- und Stromgrößen müssen wir im Hinblick<br />

auf die Abbildung der Unternehmenstätigkeit in Bilanz, GuV und Cashflow-Statement nun zwischen<br />

folgenden Fonds unterscheiden 4 :<br />

• Die Liquiden Mittel (cash and cash equivalents, flüssige Mittel) setzen sich aus dem Kassenbestand,<br />

den jederzeit verfügbaren Bankguthaben, den Schecks sowie den Wertpapieren mit<br />

einer Restlaufzeit von kleiner 3 Monaten zusammen. Jeder Vorgang, bei dem diese Liquiden<br />

Mittel zunehmen, ist eine Einzahlung, jeder Vorgang, der zu einer Abnahme der Liquiden Mittel<br />

führt, ist eine Auszahlung.<br />

• Das Geldvermögen setzt sich aus den Liquiden Mitteln sowie zusätzlich dem sonstigen Finanzvermögen<br />

und den Forderungen, abzüglich dem Fremdkapital, zusammen. Als Einnahme<br />

wird dabei jeder Geschäftsfall bezeichnet, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens<br />

führt, als Ausgabe jeder Geschäftsfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft.<br />

• Als Rein- oder Nettovermögen (Eigenkapital) wird schließlich die Summe aus Geldvermögen<br />

und sonstigem Vermögen bezeichnet. Zum sonstigen Vermögen zählt jenes Vermögen, das<br />

im Geldvermögen noch nicht berücksichtigt ist, dh. immaterielles Vermögen, Sachanlagevermögen<br />

und Vorräte. Jeder Vorgang, der zu einer Erhöhung dieses Reinvermögens führt, wird<br />

als Ertrag bezeichnet, jeder Geschäftsvorfall, der zu einer Verminderung dieses Reinvermögens<br />

führt, als Aufwand. Wobei Kapitaleinzahlungen und Kapitalrückzahlungen (von bzw. an<br />

die Eigentümer) und Dividendenausschüttungen an die Eigentümer zu korrigieren sind, da<br />

diese aus Sicht der Eigentümer zu keiner Veränderung ihres Reinvermögens und damit auch<br />

zu keinem Ertrag oder Aufwand führen.<br />

Für den Ausweis im Jahresabschluss sind folgende Grundsätze zu beachten 5 :<br />

• Ein Geschäftsfall, der zu einer Veränderung der Liquiden Mittel führt, wird im Cashflow-<br />

Statement und Bilanz sowie ggf auch in der GuV abgebildet.<br />

• Ein Geschäftsfall, der nur zu einer Veränderung des Geldvermögens führt, nicht aber der Liquiden<br />

Mittel, wird in der Bilanz und ggf auch in der GuV, nicht aber im Cashflow-Statement<br />

abgebildet.<br />

• Ein Geschäftsfall, der zu einer Veränderung des Reinvermögens/Eigenkapitals führt, kann<br />

grds zu einer Abbildung in Bilanz und/oder GuV und/oder Cashflow-Statement führen.<br />

b.2. Zusammenhang zwischen Bilanz, GuV und CFS<br />

Bilanz, GuV und Cashflow-Statement stellen keine isolierten Rechnungen dar, sondern sind Teil eines<br />

integrierten, zusammenhängenden Systems. Zwischen den einzelnen Instrumenten sind Schnittpunkte<br />

zu beachten, über die diese Instrumente zusammenhängen 6 .<br />

• Schnittpunkt zwischen dem Cashflow-Statement und der Bilanz ist die Veränderung der Liquiden<br />

Mittel.<br />

• Die Bilanz und GuV wiederum sind über den Gewinn/Verlust miteinander verbunden.<br />

Diese Schnittpunkte dienen unterschiedlichen Zwecken:<br />

• Während die Liquiden Mittel in der Bilanz die Liquiditäts- und Vermögenslage abbilden, werden<br />

im Cashflow-Statement die Ursachen für diese Veränderung aufgezeigt.<br />

• Während der Gewinn in der Bilanz die Veränderung der Eigenkapitalsituation und damit die<br />

Veränderung der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens miterklären hilft, zeigt die GuV<br />

(Erfolgsrechnung) durch Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen auf, wie dieser<br />

Gewinn bzw. Verlust zustande gekommen ist.<br />

4 Abbildung S. 16<br />

5 Abbildung S. 17<br />

6 Abbildung S. 20<br />

2 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Als Ergänzungen zur Bilanz sind die Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Anlagespiegel zu<br />

sehen, die später ausführlich behandelt werden.<br />

• Die Eigenkapitalveränderungsrechnung erklärt die Gründe für die Veränderung des Eigenkapitals<br />

während eines Geschäftsjahres.<br />

• Während in der Bilanz für die langfristigen Vermögenswerte (Anlagevermögen) nur deren Veränderung<br />

während eines Geschäftsjahres (im Vergleich der Restbuchwerte von 1.1. und<br />

31.12.) aufscheint, zeigt der Anlagenspiegel auch die Bewegungen betreffend dieses Anlagevermögens<br />

seit dem Jahr des Kaufs oder der Herstellung auf.<br />

Vermittlung des true and fair view<br />

Die Interessenslagen, welche Informationen im Jahresabschluss offen gelegt werden sollen, sind je<br />

nach Adressatengruppe des Jahresabschlusses sehr unterschiedlich (Aktionäre, Banken, Lieferanten).<br />

Da ein Jahresabschluss nicht alle Informationen liefern kann, steht er vor einem Zielkonflikt:<br />

Welche Informationen soll er liefern?<br />

Wichtig für alle Adressatengruppen sind die Vermögenslage des Unternehmens, dessen Zahlungsfähigkeit<br />

sowie die Frage, wie profitabel dieses Unternehmen arbeitet. Diese Dreiteilung der Informationswünsche<br />

bildet auch die zentrale Aufgabe eines Jahresabschlusses iS des true and fair view<br />

(Generalnorm).<br />

Nach dem true and fair view soll ein Jahresabschluss den Adressaten ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermitteln.<br />

• Für die Vermittlung der Vermögenslage und der Finanzierungsstruktur benötigen wir eine<br />

Bilanz: Die Bilanz bildet das Vermögen sowie das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens<br />

zu einem bestimmten Stichtag (dem Bilanzstichtag) ab. Man spricht daher bei der Bilanz<br />

auch von einer Bestandsgrößenrechnung bzw. einer statischen Rechnung (Stichtagsrechnung).<br />

• Für die Ermittlung der Ertragslage benötigen wir die GuV. In der GuV (Erfolgsrechnung) werden<br />

die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres einander gegenübergestellt und<br />

daraus abgeleitet der Gewinn/Verlust (Erfolg) eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres<br />

ermittelt. Die GuV ist damit eine Stromgrößenrechnung bzw. eine dynamische<br />

Rechnung und ergänzt die statische Bilanz-Rechnung (Periodenrechnung).<br />

• Und schließlich benötigen wir für die Vermittlung der Finanzlage neben der Bilanz auch ein<br />

Cashflow-Statement: Im Cashflow-Statement werden die Ein- und Auszahlungen für ein bestimmtes<br />

Geschäftsjahr einander gegenübergestellt und daraus abgeleitet dargestellt, wie sich<br />

die Finanzlage eines Unternehmens verändert hat. Das CFS ist also eine Stromgrößenrechnung.<br />

7<br />

b.3. Beispiele zur Abbildungsregel 8<br />

b.4. Periodisierte versus unperiodisierte Größen<br />

Über die Erträge/Aufwendungen in der GuV (periodisierte Größen) einerseits und die Einzahlungen/Auszahlungen<br />

im Cashflow-Statement (unperiodisierte Größen) andererseits wird ein und dasselbe<br />

Unternehmen unterschiedlich dargestellt und abgebildet.<br />

• Erträge und Aufwendungen als periodisierte Größen bilden in der GuV den Unternehmenserfolg<br />

ab, dh. wie gut/schlecht ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr gearbeitet hat.<br />

• Ein- und Auszahlungen als unperiodisierte Größen bilden im CFS die Liquiditätslage ab, dh.<br />

inwieweit ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

und Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaften konnte.<br />

Über die gesamten Geschäftsjahre heben sich die Unterschiede zwischen den unperiodisierten<br />

Größen (Zahlungen) und den periodisierten Größen (z.B. Abschreibungen) auf. Innerhalb dieses Zeitraums<br />

zeigen sich aber sehr deutliche Unterschiede in den Abbildungen.<br />

7 Abbildung S. 23<br />

8 Beispiele zum Verständnis S. 24-32<br />

3 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Unperiodisierte Größen schwanken stärker als periodisierte Größen. Z.B. wird die Zahlung für<br />

eine Maschine (unperiodisierte Größe) nur im 1. Geschäftsjahr abgebildet, hingegen wird in der GuV<br />

über die Abschreibungen (periodisierte Größe) der „Kaufpreis“ entsprechend dem Wertverlust der<br />

Maschine auf einige Geschäftsjahre aufgeteilt. Damit einhergehend schwanken die unperiodisierten<br />

Größen in den einzelnen Geschäftsjahren deutlich stärker als die periodisierten Größen.<br />

Doch obwohl es sich somit um zwei völlig unterschiedliche Abbildungen handelt, wird jede Abbildung<br />

ganz spezifischen Informationsbedürfnissen gerecht:<br />

• Für das Finanzmanagement, dessen zentrale Aufgabe die Erhaltung und Steuerung der Liquidität<br />

eines Unternehmens ist, stehen die Ein- und Auszahlungen im Mittelpunkt des Interesses.<br />

Zentrales Instrument des Rechnungswesens ist für das Finanzmanagement dementsprechend<br />

das Cashflow-Statement (Finanzierungsrechnung).<br />

• Im Gegensatz dazu stehen für die Abbildung des Erfolges aus dem Kauf der Maschine die<br />

periodisierten Größen im Mittelpunkt (z.B. Abschreibungen als Aufwendungen). Zentrales Instrument<br />

für die Abbildung des Erfolges ist somit nicht das Cashflow-Statement, sondern die<br />

GuV.<br />

Periodisierte Größen sind von Bilanzierungen und Bewertungen abhängig, unperiodisierte<br />

Größen nicht. In periodisierte Größen fließen Bilanzierungen und Bewertungen und somit Ermessensspielräume<br />

(z.B. Dauer der Abschreibung) ein, während die den unperiodisierten Größen zugrunde<br />

liegenden Zahlungsströme von Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen sowie Ermessenspielräumen<br />

unbeeinflusst sind.<br />

Wie bewerten die Jahresabschlussadressaten die Unterschiede?<br />

Die verschiedenen Adressaten des Jahresabschlusses haben unterschiedliche Vorstellungen darüber,<br />

was unter der Abbildung des Erfolges zu verstehen ist. Z.B. haben Aktionäre und Gläubiger unterschiedliche<br />

Informationsinteressen.<br />

• Die Gläubiger sind im Allgemeinen an einem vorsichtig ermittelten Gewinn interessiert, um im<br />

Falle eines Krisenszenarios einen Spielraum bei für die vergebenen Kredite aushaftenden<br />

Vermögen zu haben.<br />

• Investoren sind hingegen an einem betriebswirtschaftlich „richtig“ ermittelten Gewinn interessiert,<br />

um die Entwicklung des Unternehmens besser verfolgen zu können.<br />

Unterschiedliche Abbildungen eines Unternehmens im Jahresabschluss sind ein Resultat der unterschiedlichen<br />

Abbildungserwartungen der jeweiligen Adressaten. Es gibt daher keine Trennung in eine<br />

zutreffende und in eine nicht zutreffende bzw. „richtige“ und „falsche“ Abbildung im Jahresabschluss.<br />

c) Welcher Rechnungslegungsstandard?<br />

c.1. Vergleich HGB und IFRS<br />

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Unternehmen werden wir<br />

nicht nur mit dem jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandard (HGB), sondern auch mit internationalen<br />

Standards wie den IFRS (International Financial Reporting Standards) konfrontiert. Zielsetzung<br />

des IFRS ist, vor allem für börsennotierte Unternehmen weltweit einen einheitlichen Rechnungslegungsstandard<br />

zu etablieren, der es Investoren erlaubt, den Jahresabschluss von Unternehmen<br />

weltweit unmittelbarer vergleichen zu können.<br />

In der Praxis zeigt sich, dass die Höhe des Gewinns ein und desselben Unternehmens für ein bestimmtes<br />

Geschäftsjahr auf Basis der Vorschriften von HGB und IFRS im Vergleich sehr unterschiedlich<br />

sein kann.<br />

4 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Vergleich HGB und IFRS 9<br />

Kriterien HGB IFRS<br />

Adressaten des Jahresabschlusses<br />

und resultierende<br />

Auswirkungen<br />

Informationsinteressen der<br />

Gläubiger dominieren, daher<br />

werden die Gewinne „vorsichtig“<br />

ermittelt und sind idR niedriger<br />

als jene nach IFRS (Vorsichtsprinzip)<br />

Transparenz eher niedrig, weniger Informationen<br />

werden offen gelegt<br />

Stellenwert des Vorsichts- stärker ausgeprägt, daher<br />

prinzips<br />

strenges Realisationsprinzip<br />

sowie Imparitätsprinzip<br />

Funktionen - Informations-<br />

- Steuerbemessungs-<br />

- Ausschüttungsbemessungsfunktion<br />

steuerlicher Einfluss hoch (Maßgeblichkeit); der im<br />

handelsrechtlichen Abschluss<br />

ermittelte Gewinn ist grds die<br />

Grundlage für die Berechnung<br />

der Steuerbelastung; zentrale<br />

Stellung des Vorsichtsprinzips<br />

Informationsinteresse der Investoren<br />

und damit „betriebswirtschaftlich“<br />

ermittelte Gewinne<br />

im Mittelpunkt, daher meist<br />

höhere Gewinne als im HGB<br />

5 Martin Gächter<br />

hoch<br />

schwach ausgeprägt<br />

ausschließlich Informationsfunktion<br />

Steuerbelastung wird auf Basis<br />

eines vom handelsrechtlichen<br />

Jahresabschluss unabhängigen<br />

und damit eigenständigen steuerrechtlichen<br />

Abschluss ermittelt<br />

Die grundsätzliche Ausrichtung von Rechnungslegungsstandards kann hinsichtlich mehrerer Kriterien<br />

eingestuft werden:<br />

Adressaten des Jahresabschlusses<br />

• Die IFRS stellen die Investoren in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Im Gegensatz zum HGB<br />

hat ein IFRS-Abschluss nur eine Informationsfunktion, aber keine Ausschüttungs- und keine<br />

Steuerbemessungsfunktion.<br />

• Der HGB-Abschluss versucht einen Informationsausgleich zwischen Investoren und Banken<br />

zu erzielen. Der Informationsgehalt eines Jahresabschlusses reduziert sich umso mehr, je<br />

mehr Zielgruppen er zu „bedienen“ hat. Werden unterschiedliche Interessen gleichzeitig erfüllt,<br />

wird der Jahresabschluss zu einem Kompromissinstrument. Der Gewinn wird daher<br />

tendenziell in der „Mitte“ der beiden Ansprüche liegen. Je mehr Aufgaben ein Jahresabschluss<br />

hat, umso mehr leidet die Informationsfunktion.<br />

Funktion des Jahresabschlusses<br />

• Informationsfunktion: Gewinn/Verlust, Vermögen, Eigen-/Fremdkapital<br />

• Steuerbemessungsfunktion: Wie hoch ist der Gewinn, von dem die Steuern eines Unternehmens<br />

berechnet werden? Je höher der nach dem HGB („handelsrechtlicher“ Jahresabschluss)<br />

ermittelte Gewinn ist, desto höher sind grds auch die Steuerzahlungen. Vorsichtsprinzip<br />

und Maßgeblichkeit. Die IFRS-Abschlüsse haben hingegen nur eine reine Informationsfunktion.<br />

• Ausschüttungsbemessungsfunktion: Die Höhe des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />

Gewinns ist die maximale Basis, die für Dividendenzahlungen eines Unternehmens zur Verfügung<br />

steht. Das HGB enthält mehrere Bestimmungen, über die Eigenkapital im Unternehmen<br />

zurückbehalten wird (Kapitalerhaltungsfunktion). Nur der nach Bildung und Auflösung von<br />

Rücklagen verbleibende Betrag (Bilanzgewinn) ist ausschüttungsfähig. Bei Kapitalgesellschaften<br />

erhöht die Verpflichtung zu einer gesetzlichen Rücklage den Haftungsrahmen. Für<br />

jene Erträge, die als nicht realisiert angesehen werden, besteht eine Ausschüttungssperre.<br />

Zudem wird die Kapitalerhaltung durch Bewertungsprinzipien wie das Anschaffungsprinzip<br />

sowie die strenge Auslegung des Realisationsprinzips gestärkt.<br />

9 Ausführliche Gegenüberstellung S. 40


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

c.2. Systematisierung der Unterschiede<br />

Zu den Unterschieden in der internationalen Rechnungslegung muss gesagt werden, dass nur Unterschiede<br />

im Bereich der Bilanzierung und Bewertung als eigentliche, materielle Unterschiede zwischen<br />

Rechnungslegungsstandards anzusehen sind.<br />

Im Gegensatz zur Bilanzierung und Bewertung können sich Unternehmen bei der Transparenz international<br />

anpassen. Dabei geht es um die Frage, wie viele Informationen ein Unternehmen über seinen<br />

Jahresabschluss an Investoren und Banken gibt. Je mehr Informationen das Unternehmen offen legt,<br />

desto besser sind die Einschätzungsmöglichkeiten für Investoren und Banker. In IFRS-Abschlüssen<br />

werden meist detailliertere Informationen offen gelegt als in einem HGB-Abschluss. Solche Transparenzunterschiede<br />

sind international iS freiwilliger Transparenz lösbar. Die Transparenz ist also mehr<br />

eine Frage der Unternehmens- und Finanzierungskultur. 10<br />

Ein Jahresabschluss soll nach IFRS decision usefulness aufweisen, wonach in Jahresabschlüssen<br />

all jene Informationen offen zu legen sind, welche für die Jahresabschlussadressaten (vor allem Investoren)<br />

entscheidungsrelevant sind.<br />

• Der Offenlegungsgrad erhöht sich, wenn die Anzahl der Investoren hoch ist, die Informationsinteressen<br />

der Investoren unterschiedlich sind und die Beziehung der Investoren zu den<br />

Unternehmen gering ist.<br />

• Die Offenlegungserfordernisse des Jahresabschlusses hängen von der Finanzierungsform<br />

ab: Finanzieren sich Unternehmen mehr über den Bankenmarkt (Österreich und Deutschland),<br />

so ist auch die Rechnungslegung vorsichtiger, im angloamerikanischen Raum hingegen<br />

eher transparent ausgerichtet (mehrheitlich finanziert über Aktienmarkt). Somit sind die Rechnungslegungsstandards<br />

ein „Produkt“ der jeweiligen nationalen Erfordernisse. 11<br />

Trotz deutlicher Unterschiede zwischen den einzelnen untersuchten Rechnungslegungsstandards<br />

(z.B. HGB und IFRS) lassen sich idR keine statistisch signifikanten Unterschiede im Informationsgehalt<br />

zwischen diesen untersuchten Rechnungslegungsstandards nachweisen.<br />

Für dieses überraschende Ergebnis sind mehrere Gründe ausschlaggebend:<br />

• Die aus unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften resultierenden Unterschiede<br />

haben keinen Einfluss auf die zukünftigen Cashflows einer Unternehmung und<br />

wirken sich daher auch nicht auf die Bewertung (iS des Aktienkurses) aus. Auf Basis des<br />

Cashflow-Statements heben sich daher auch die Unterschiede zwischen dem HGB und den<br />

IFRS auf, da der nach HGB ermittelte Cashflow gleich hoch ist wie der nach IFRS ermittelte<br />

Cashflow.<br />

• Die internationalen Unterschiede in der Rechnungslegung werden von den Investoren im<br />

Rahmen ihrer Investmententscheide berücksichtigt.<br />

• Ein Rechnungslegungsstandard ist nur einer von mehreren Unterschieden, denen sich Investoren<br />

in der vergleichenden Beurteilung von Unternehmen/Aktion verschiedener Länder<br />

gegenüberstehen (wie z.B. Wettbewerbsverhältnisse, Inflation, Wechselkurse etc.).<br />

10 Abbildung S. 47<br />

11 Abbildung S. 48<br />

6 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

3. Instrumente des Jahresabschlusses<br />

GuV (Erfolgsrechnung)<br />

a) Aufgabe der GuV<br />

Die GuV soll den Jahresabschlussadressaten aufzeigen, warum sich das Eigenkapital (Reinvermögen)<br />

eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr erfolgswirksam verändert hat.<br />

a.1. Welche Geschäftsfälle werden in der GuV abgebildet?<br />

Ausgewiesen werden Geschäftsfälle in der GuV (Erfolgsrechnung) nur dann, wenn diese zu einer<br />

Erhöhung oder Verminderung des Reinvermögens (Eigenkapitals) führen.<br />

Die GuV (Erfolgsrechnung) zeigt den Geschäftserfolg (wirtschaftliches Ergebnis, Gewinn/Verlust)<br />

eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres auf. Damit wird aus der GuV ersichtlich, wie viel<br />

eine Gesellschaft im Laufe eines Geschäftsjahres erwirtschaftet oder verloren hat. Die GuV startet<br />

daher – im Gegensatz zur Bilanz – in jedem Geschäftsjahr neu mit Null.<br />

Für diese Ermittlung des Erfolges werden in der GuV alle durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens<br />

bewirkten Erträge und Aufwendungen einander gegenübergestellt, woraus sich ein Gewinn<br />

oder ein Verlust ergibt. Es ist zwischen zwei Arten von Aufwendungen/Erträgen zu unterscheiden:<br />

Bei den Erträgen/Aufwendungen ist dahingehend zu differenzieren, ob diese erfolgswirksam über<br />

die GuV oder ggf erfolgsneutral über das Eigenkapital erfasst werden. Dementsprechend interessieren<br />

im Rahmen der GuV nur die erfolgswirksam erfassten Beträge. Nach IFRS werden gewisse Erträge/Aufwendungen<br />

erfolgsneutral über eine Neubewertungsrücklage erfasst, nach HGB ist eine solche<br />

erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital hingegen nicht möglich.<br />

Um den Erfolg eines Geschäftsjahres zutreffend abzubilden, liegt dem Ausweis in der GuV die periodengerechte<br />

Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen zugrunde. Nach dem Grundsatz der periodengerechten<br />

Abgrenzung sollen in jedem Geschäftsjahr den Erträgen die diesen Erträgen zurechenbaren<br />

Aufwendungen gegenübergestellt werden.<br />

Die GuV baut damit auf periodisierten Größen (Erträge, Aufwendungen) auf. Im Gegensatz zum Cashflow-Statement,<br />

das auf unperiodisierten Größen (Einzahlungen, Auszahlungen) aufbaut.<br />

a.2. Definition von Erträgen und Aufwendungen 12<br />

Erträge iS der GuV sind all jene Geschäftsfälle, die in einem Geschäftsjahr zu einer erfolgswirksamen<br />

Erhöhung des Eigenkapitals (Reinvermögens) führen.<br />

Aufwendungen iS der GuV sind jene erfolgswirksamen Minderungen des Reinvermögens in einem<br />

Geschäftsjahr, die für die Realisierung des entsprechenden Ertrags aufgewendet werden.<br />

Wird die GuV in Kontoform dargestellt, so werden die Erträge auf der rechten Seite (Haben), die<br />

Aufwendungen auf der linken Seite (Soll) in Form eines Kontos gegenübergestellt. Der Gewinn wird<br />

auf der Sollseite, der Verlust auf der Habensseite ausgewiesen. In Jahresabschlüssen wird die GuV<br />

idR allerdings nicht auf Basis der Kontoform, sondern auf Basis der Staffelform aufgestellt.<br />

b) Struktur der GuV<br />

b.1. Grundsätzliche Fragen<br />

Nach dem Grundsatz der Verständlichkeit sollen die im Jahresabschluss gegebenen Informationen<br />

für einen Leser des Jahresabschlusses (Unternehmen, Investoren, Banken) leicht verständlich sein,<br />

um den Nutzen des Jahresabschlusses für den Leser zu erhöhen.<br />

Nach dem Grundsatz der Klarheit sollen die Bilanz, GuV und das Cashflow-Statement klar und übersichtlich<br />

dargestellt sein.<br />

12 Abbildung S. 54<br />

7 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Dementsprechend wird die GuV international üblich in Staffelform aufgestellt und die Erträge und<br />

Aufwendungen untereinander angeführt. Da die Staffelform die Berechnung einzelner Zwischenergebnisse<br />

zulässt, verbessert sich im Vergleich zur Kontoform der Aussagegehalt der GuV.<br />

Aufbauend auf dem unterschiedlichen Charakter der einzelnen Erträge und Aufwendungen werden als<br />

Zwischenergebnisse ein Betriebsergebnis, ein Finanzergebnis und ggf ein außerordentliches Ergebnis<br />

(ao Ergebnis) ausgewiesen. 13 Auf einer GuV auf Basis der Kontoform wären solche Zwischenergebnisse<br />

nicht direkt, sondern nur über Umrechnungen ableitbar.<br />

Das Betriebsergebnis umfasst all jene betriebsspezifischen Posten, die dem eigentlichen Leistungserstellungsprozess<br />

eines Unternehmens zuzurechnen sind. Dieses Betriebsergebnis kann entweder<br />

nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.<br />

z.B. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge (Provisionsertrag, Auflösung von Rückstellungen,<br />

Verkauf von Sachanlagevermögen), Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige<br />

betriebliche Aufwände (Werbungskosten, Mietaufwand etc.).<br />

Das Finanzergebnis umfasst all jene Posten, die zwar auch zur regelmäßigen gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

eines Unternehmens zählen, die aber nicht die eigentliche Produktion bzw. Leistungserstellung,<br />

sondern Finanzierungs- und Kapitalanlagegeschäfte betreffen.<br />

z.B. Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren, außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

und Wertpapiere des Umlaufvermögens und Zinsen für aufgenommene Bankkredite.<br />

ABER: Dividendenzahlungen stellen keinen Aufwand dar!<br />

Gegebenenfalls kommt in der GuV ein ao Ergebnis hinzu. In diesem Fall wird die Summe aus Betriebs-<br />

und Finanzergebnis auch als „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ bezeichnet.<br />

Das außerordentliche Ergebnis enthält je nach Rechnungslegungsstandard Erträge und/oder Aufwendungen<br />

aus ungewöhnlichen und/oder seltenen Geschäftsfällen. Ein solches ao Ergebnis ist nur<br />

nach HGB, nicht jedoch nach IFRS vorgesehen.<br />

z.B. nicht auf die eigentliche Tätigkeit des Unternehmens zurückführbare Ereignisse (Naturkatastrophen,<br />

Enteignungen etc.) und seltene Geschäftsfälle (Verkauf eines Teilbetriebes etc.)<br />

b.2. Gesamtkostenverfahren<br />

Nach dem Gesamtkostenverfahren ist die GuV im Betriebsergebnis nach Kostenarten (vor allem<br />

Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen) gegliedert. Hierbei werden sämtliche in der<br />

betrachteten Periode angefallenen Erträge sämtlichen Aufwendungen gegenübergestellt, die bei<br />

Erbringung der Betriebsleistung angefallen sind. Die GuV zeigt damit die gesamte Leistung eines Unternehmens<br />

während eines Geschäftsjahres (gesamte Periodenleistung).<br />

Spezifische Posten des GKV sind iS dieser Periodenleistung bei produzierenden Unternehmen:<br />

• Die „Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ fungiert als Korrekturposten<br />

zu den in den „Kostenarten“ (Material-, Personalaufwand, Abschreibungen) der GuV<br />

inkludierten Anteilen der in der Berichtsperiode produzierten, aber noch nicht verkauften Waren<br />

des Umlaufvermögens (fertige und unfertige Erzeugnisse). Die fertigen Erzeugnisse<br />

werden in der Bilanz mit den Herstellungskosten im Umlaufvermögen in den Vorräten angesetzt.<br />

• Die „anderen aktivierten Eigenleistungen“ stellen einen Korrekturposten zu den in den<br />

„Kostenarten“ der GuV inkludierten Anteilen der in der Berichtsperiode von einem Unternehmen<br />

selbst erstellten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dar, die dieses Unternehmen<br />

für die eigene Leistungserstellung selbst nutzt. 14<br />

13 Abbildung S. 56<br />

14 Abbildung S. 60<br />

8 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Nach dem Realisationsprinzip dürfen eigene Erzeugnisse in der Bilanz nur zu Herstellungskosten,<br />

nicht aber zu höheren Marktwerten angesetzt werden, somit werden die Vorräte ohne anteilige Vertriebs-<br />

und allgemeinen Verwaltungskosten sowie ohne den (zukünftig erwarteten) Gewinn aus dem<br />

Verkauf dieser Vorräte angesetzt. Nach dem Realisationsprinzip dürfen die Gewinne in der GuV erst<br />

beim Verkauf dieser Vorräte ausgewiesen werden. 15<br />

Der Posten „Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ lässt sich auch über die<br />

Veränderung des Lagerkontos erklären. 16<br />

b.3. Umsatzkostenverfahren<br />

Nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) ist die GuV im Betriebsergebnis nach Kostenstellen (Herstellung,<br />

Verwaltung, Vertrieb) gegliedert. Wendet ein Unternehmen das Umsatzkostenverfahren an,<br />

so muss es im Anhang zusätzlich den Materialaufwand sowie den Personalaufwand angeben.<br />

Beim UKV werden dem effektiven Umsatz der betrachteten Periode nicht die gesamten Aufwendungen<br />

der Periode, sondern außer den zeitlich abzugrenzenden nur diejenigen Aufwendungen gegenübergestellt,<br />

welche für die verkauften Produkte/Leistungen angefallen sind (Umsatzaufwendungen).<br />

Dementsprechend sind die Herstellungskosten der für die Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten<br />

Leistungen (cost of goods sold) das zentrale Element des Umsatzkostenverfahrens.<br />

Die Umsatzerlöse abzüglich der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten<br />

Leistungen ergibt das Bruttoergebnis vom Umsatz:<br />

• Das Bruttoergebnis bezogen auf die Umsatzerlöse drückt als Kennzahl aus, wie viel Cent<br />

von jedem Euro Umsatzerlös einem Unternehmen nach Abzug der produktionsbedingten Kosten<br />

bzw. nach Abzug des Wareneinsatzes als Gewinn übrig bleibt.<br />

• Die GuV auf Basis des UKV erlaubt somit über das „Bruttoergebnis vom Umsatz“ die Berechnung<br />

eines näherungsweisen „Deckungsbeitrag I (DB I)“. Allerdings werden hier im Gegensatz<br />

zur Kostenrechnung von den Umsatzerlösen nicht nur die variablen Kosten der Produkte,<br />

sondern die gesamten (dh. die variablen und die fixen Kosten) abgezogen.<br />

Betreffend dem UKV müssen einige Spezifika beachtet werden:<br />

• In den Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen werden<br />

die gesamten auf die Umsatzerlöse entfallenden Herstellungsaufwendungen ausgewiesen.<br />

• Unter die Vertriebskosten fallen grds alle dem Vertriebsbereich eines Unternehmens zuordenbaren<br />

Aufwendungen. Diese Vertriebskosten fallen mit wenigen Ausnahmen definitionsgemäß<br />

nicht unter die Herstellungskosten und dürfen damit nicht in der Bilanz unter den Vorräten<br />

aktiviert werden.<br />

• Unter die allgemeinen Verwaltungskosten fallen grds alle dem Verwaltungsbereich eines<br />

Unternehmens zuordenbaren Aufwendungen.<br />

• In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind nach dem UKV jene Erträge als Betriebsergebnis<br />

zu erfassen, die nicht bereits in anderen Ertragspositionen enthalten sind (z.B. Abgang<br />

von AV und Erträge aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen).<br />

Zum sonstigen betrieblichen Aufwand zählen all jene Aufwendungen, die den Funktionsbereichen<br />

„Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung“ nicht zugeordnet werden können.<br />

b.4. Gesamt- versus Umsatzkostenverfahren 17<br />

Die Frage „Gesamtkostenverfahren versus Umsatzkostenverfahren“ betrifft nur die Struktur des Betriebsergebnisses.<br />

Der Ausweis des Finanz und ggf eines ao Ergebnisses wird davon nicht berührt.<br />

Gesamt- und Umsatzkostenverfahren führen zwar zum selben Betriebsergebnis, sie unterscheiden<br />

sich aber in der Art/Struktur, wie sie dieses Ergebnis ermitteln.<br />

Da die GuV auf Basis des UKV nach Kostenstellen gegliedert ist, muss für das UKV eine Kostenstellenrechnung<br />

vorliegen. Im Rahmen dieser Kostenstellenrechnung werden die einzelnen Kostenarten<br />

auf die Kostenstellen übergeleitet. Da das GKV die Kostenarten abbildet, ist das GKV somit wiederum<br />

Basis für die Ableitung des UKV.<br />

15 Abbildung S. 63<br />

16 Abbildung S. 64<br />

17 Abbildungen S. 67<br />

9 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Beispiele zu Gesamt- und Umsatzkostenverfahren: S. 68-76<br />

Im Gegensatz zum GKV ist beim UKV die gesamte Periodenleistung eines Unternehmens während<br />

eines Geschäftsjahres aus der GuV nicht ersichtlich. Die auf Lager produzierten Erzeugnisse sind<br />

beim Umsatzkostenverfahren nur aus der Bilanz, nicht aber aus der GuV ersichtlich. Auch die „anderen<br />

aktivierten Eigenleistungen“ sind nur aus der Bilanz, nicht aber aus der GuV ersichtlich.<br />

c) GuV: Kapitalgesellschaften versus Einzelunternehmen<br />

• Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es nur „bezahlte“ Mitarbeiter, deren Kosten im Personalaufwand<br />

ausgewiesen werden. Somit werden auch die Kosten für das „angestellte“ Management<br />

des Unternehmens im Personalaufwand ausgewiesen.<br />

• Wer ist aber das Management bei einem Einzelunternehmen? Der Eigentümer bzw. der „Unternehmer“.<br />

Dieser erhält keinen Gehalt, sondern muss sich diesen Gehalt aus dem erzielten<br />

Gewinn des Unternehmens entnehmen (wirkt sich nur in der Bilanz aus, nicht aber in der<br />

GuV). Insofern ist beim Gewinn von Einzelunternehmen zu beachten, dass der Gewinn im<br />

Vergleich zu Kapitalgesellschaften um den Gehaltsbestandteil des Unternehmers „zu hoch“<br />

ist. Verrechnet werden die „Gehaltskosten“ für den Unternehmer aber in der Kostenrechnung<br />

als sog „kalkulatorischer Unternehmerlohn“.<br />

Dasselbe Problem wie beim Gehalt des Unternehmers kann sich bei Mieten stellen. Bei Kapitalgesellschaften<br />

wird der bezahlte Mietaufwand auf Basis des GKV unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

ausgewiesen. Wiederum ist damit der Gewinn eines Einzelunternehmers „zu hoch“, was<br />

in der Kostenrechnung als sog „kalkulatorische Mieten“ verrechnet wird.<br />

d) Was bedeutet Aktivierung versus Nichtaktivierung?<br />

Die Aktivierung von Vermögenswerten in der Bilanz führt im Vergleich zu einer Nichtakivierung zu<br />

einer zeitlichen Vorverlagerung der Gewinne. Im Vergleich zur Nichtaktivierung steigt damit im Jahr<br />

der Aktivierung der Gewinn des Unternehmens, im folgenden Jahr (ggf den folgenden Jahren) fällt er.<br />

Die Frage der Aktivierung wirkt sich daher grundsätzlich auch auf die Vermittlung des true and fair<br />

view (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) aus. Die Unterschiede betreffend Aktivierung und Nichtaktivierung<br />

zeigen sich auch verstärkt im Vergleich von HGB und IFRS, da nach IFRS tendenziell<br />

mehr Vermögenswerte als nach HGB bilanziert (aktiviert) werden.<br />

Die zentrale Idee der Aktivierung ist somit, dass über die Aktivierung Aufwendungen eines Unternehmens<br />

in der Bilanz „geparkt“ werden, wobei eine solche Aktivierung nur dann vorgesehen ist,<br />

wenn den aktivierten Aufwendungen in zukünftigen Geschäftsjahren ein wirtschaftlicher Nutzen<br />

gegenübersteht (dh. die Aufwendungen sind durch zukünftige Einzahlungen aus der Nutzung der aktivierten<br />

Aufwendungen gedeckt).<br />

e) Wie hoch ist der Gewinn?<br />

Erfolgswirksamer versus erfolgsneutraler Gewinn<br />

Grundsätzlich sehen wir in der GuV, wie hoch der Gewinn eines Unternehmens ist. Dies trifft dann zu,<br />

wenn ein Rechnungslegungsstandard die Erträge und Aufwendungen nur in der GuV erfasst (erfolgswirksame<br />

Erfassung von Erträgen und Aufwendungen). Dies ist im Falle des HGB gegeben.<br />

Allerdings gibt es auch Rechnungslegungsstandards (wie die IFRS), die Erträge und Aufwendungen<br />

nicht nur in der GuV erfassen, sondern in bestimmten Fällen auch direkt in der Bilanz (erfolgsneutrale<br />

Erfassung).<br />

Gewinne/Verluste eines Unternehmens können je nach Rechnungslegungsstandard erfolgswirksam in<br />

der GuV und/oder erfolgsneutral direkt im Eigenkapital der Bilanz erfasst werden.<br />

Ausgewiesen werden die erfolgsneutral erfassten Erträge und Aufwendungen in den IFRS im Falle<br />

des Sachanlagevermögens und bei Teilen der Wertpapiere in einer Neubewertungsrücklage, die Teil<br />

des Eigenkapitals ist (comprehensive income).<br />

10 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

In der Neubewertungsrücklage werden in den IFRS die über den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

liegenden Änderungen in den Marktwerten/neubewerteten Werten von bestimmten Vermögensarten<br />

erfolgsneutral erfasst. Damit wirken sich diese Marktwertänderungen nur in der Bilanz, nicht aber in<br />

der GuV aus. Die Neubewertungsrücklage zählt zum Eigenkapital eines Unternehmens. 18<br />

Da sich der Erfolg eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres sowohl aus erfolgswirksam<br />

als auch aus erfolgsneutral erfassten Erträgen/Aufwendungen zusammensetzt, erlangt in den IFRS<br />

die Eigenkapitalveränderungsrechnung als verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses eine<br />

zentrale Bedeutung.<br />

Bilanz<br />

a) Aufgabe der Bilanz<br />

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Kapitalquellen (Finanzierungsquellen) eines Unternehmens<br />

dar. Im Sinne der statischen Interpretation wird die Bilanz hierbei als eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung<br />

von Vermögen und Kapital verstanden.<br />

Die Bilanz bildet hierbei auf der einen Seite (Aktivseite, linke Seite) die Mittelverwendung und damit<br />

das Vermögen eines Unternehmens ab, auf der anderen Seite (Passivseite, rechte Seite) die Mittelherkunft<br />

und damit die Finanzierungsmittel. 19<br />

b) Struktur der Bilanz<br />

Eine solche Bilanz entspricht aber noch nicht den Grundsätzen der Verständlichkeit und Klarheit. International<br />

wird die Aktivseite der Bilanz weiter in Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie die<br />

Passivseite in Eigen- und Fremdkapital unterteilt.<br />

b.1. Anlagevermögen versus Umlaufvermögen 20<br />

Das Anlagevermögen umfasst die über einen längeren Zeitraum (mehrere Geschäftsjahre) hinweg<br />

gebundenen Vermögenswerte, wozu das immaterielle Anlagevermögen (ua. Patente, Lizenzen,<br />

Firmenwert), das Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)<br />

sowie das Finanzanlagevermögen (Beteiligungen, langfristige Wertpapiere) zählen.<br />

Zum Umlaufvermögen zählen all jene Vermögensposten, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb<br />

dienen. Diese Vermögensposten werden im Allgemeinen mindestens einmal pro Jahr umgesetzt oder<br />

umgeformt, u.a. der Bargeldbestand, Guthaben bei Banken, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

sowie Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.<br />

b.2. Eigenkapital versus Fremdkapital<br />

Neben der Aktivseite muss auch die Passivseite der Bilanz unseres Unternehmens im Hinblick auf die<br />

Grundsätze der Verständlichkeit und Klarheit gegliedert werden.<br />

Das Eigenkapital umfasst sämtliche vom Unternehmer bzw. den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten<br />

Mittel. Hierzu zählen sowohl die von Außen eingebrachten Mittel (aus der Unternehmensgründung<br />

sowie nachfolgender Kapitaleinzahlungen/-erhöhungen) als auch die vom Unternehmen<br />

selbst erarbeiteten und im Unternehmen belassenen (nicht ausgeschütteten) Gewinne.<br />

Zum Fremdkapital zählen alle von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel, vor allem Bankkredite, Anleihen<br />

und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verbindlichkeiten). Zum Fremdkapital<br />

zählen aber auch die Rückstellungen, welche als Vorsorge für zukünftige hinsichtlich ihrer Höhe<br />

und/oder Eintretens wahrscheinliche aber unsichere Zahlungen an Dritte zu verstehen sind.<br />

Nicht in der Bilanz ausgewiesen werden die Eventualverbindlichkeiten (Haftungsverhältnisse) eines<br />

Unternehmens. Während bei den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einem Mittelab-<br />

18 Abbildung S. 81<br />

19 Abbildung S. 82<br />

20 Tabelle S. 85/86<br />

11 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

fluss fest bzw. bei den Rückstellungen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu rechen ist, wird dies<br />

für die Eventualverbindlichkeiten nicht angenommen (z.B. Bürgschaften, Garantien). Ausgewiesen<br />

werden die Eventualverbindlichkeiten entweder im Anhang oder sie werden unter der Bilanz angeführt,<br />

ohne dass sie sich auf die Bilanzsumme auswirken. 21<br />

Die Unterscheidung der Passivseite der Bilanz in Eigen- und Fremdkapital bietet sich auch insofern<br />

an, als sie sich hinsichtlich der Kriterien Laufzeit, Bedienung und Haftungsfunktion unterscheiden.<br />

Kriterium „Laufzeit des Kapitals“<br />

Eigenkapital ist langfristiges Kapital (Ausnahme: Dividenden). Innerhalb des Fremdkapitals muss<br />

zwischen lang- und kurzfristigem Fremdkapital unterschieden werden, wobei zum kurzfristigen<br />

Fremdkapital all jene Posten zählen, die spätestens innerhalb eines Jahres beglichen werden müssen.<br />

Kriterium „Bedienung des Kapitals“<br />

Eigen- und Fremdkapital unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass für Fremdkapital idR (vertraglich<br />

fixierte) periodisch anfallende Zinszahlungen aufgewendet werden müssen.<br />

Je höher der Anteil des Eigenkapitals eines Unternehmens am gesamten Kapital ist, desto abgesicherter<br />

ist ein Unternehmen im Krisenfall (dh. wenn Verluste anfallen).<br />

Im Gegensatz dazu besteht bei der „Bedienung“ des Eigenkapitals iS von Dividendenausschüttungen<br />

an die Aktionäre im Falle eines schlechten Geschäftsganges ein Spielraum seitens des Managements,<br />

die Dividendenauszahlungen zu kürzen oder auszusetzen.<br />

Kriterium „Haftung des Kapitals“<br />

Ein letzter Unterschied gibt sich schließlich daraus, dass Eigenkapital im Gegensatz zum Fremdkapital<br />

haftendes Kapital ist, das als „Puffer“ eventuelle Verluste des Unternehmens aufzufangen hat<br />

und im Insolvenzfall der Befriedigung bestehender Gläubigeransprüche dient. Die Banken verlangen<br />

nämlich idR einen gewissen Mindestanteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote)<br />

als Voraussetzung für die Gewährung von Krediten.<br />

Fazit: Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ist, desto unabhängiger und abgesicherter<br />

ist somit ein Unternehmen von Verschlechterungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein<br />

Unternehmen kann in einem solchen Fall Krisenzeiten besser „durchtauchen“.<br />

b.3. Beziehung zwischen Vermögen und Kapital<br />

Zwischen der Aktivseite (AV, UV) und der Passivseite der Bilanz (Eigen-, Fremdkapital) besteht insofern<br />

eine Beziehung, als dass das Anlagevermögen und Umlaufvermögen durch Eigen- und Fremdkapital<br />

finanziert wird.<br />

Das Eigenkapital (Reinvermögen) stellt auch den Anteil der Eigentümer/Aktionäre dar, den diese im<br />

Falle des Verkaufs oder der Liquidation des Unternehmens zu den in der Bilanz ausgewiesenen Beträgen<br />

erhalten würden. Das bilanzielle Eigenkapital ermittelt sich auch durch Anlagevermögen zuzüglich<br />

Umlaufvermögen und abzüglich Fremdkapital.<br />

b.4. Eigenkapital und Rechtsformen<br />

Die Struktur des Eigenkapitals unterscheidet sich je nach Rechtsform. 22<br />

Eigenkapital von Einzelunternehmern<br />

Bei Einzelunternehmen wird das Eigenkapitalkonto in der Bilanz als Saldogröße geführt, dessen Veränderung<br />

sich durch Privateinlagen und/oder Privatentnahmen des Unternehmens sowie durch<br />

Gewinne/Verluste des Unternehmens ergibt.<br />

Eigenkapital von Personengesellschaften<br />

Bei den Personengesellschaften muss zwischen der OHG (offene Handelsgesellschaft: die Gesellschafter<br />

haften wie ein Einzelunternehmer mit dem gesamten – auch privaten – Vermögen) und der<br />

KG (Kommanditgesellschaft: Komplementäre haften mit ihrem gesamten Vermögen, Kommanditisten<br />

21 Abbildung: Unterschied Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten S. 89<br />

22 Abbildung: S. 97<br />

12 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

haften nur für ihr Kapital im Unternehmen) unterschieden werden. Darauf aufbauend hängt die Struktur<br />

der Eigenkapitalkonten von Personengesellschaften ab, wie die einzelnen Gesellschafter haften:<br />

• Die Eigenkapitalkonten der unbeschränkt haftenden Gesellschafter (OHG, Komplementäre<br />

der KG) werden grds wie die Konten der Einzelunternehmer geführt.<br />

• Für den Kapitalanteil der nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) wird<br />

ein in der Bilanz gesondert ausgewiesenes Konto geführt. Diesen Gesellschaftern zustehende<br />

Gewinne werden diesem Konto solange zugeschrieben, solange deren Einlage nicht zur Gänze<br />

eingebracht ist. Im Falle von bereits zur Gänze einbezahlten Einlagen werden die Gewinnanteile<br />

einem gesonderten Gewinnverrechnungskonto zugeschrieben, welches vom Charakter<br />

her nicht Eigenkapital, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter<br />

darstellt. Im Falle einer Verlustzuweisung ist dieser Verlust mit Folgegewinnen zuerst abzudecken,<br />

bevor die Auszahlung eines Gewinnes erfolgen kann.<br />

Eigenkapital von Kapitalgesellschaften 23<br />

Kennzeichen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist, dass die Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage<br />

im Unternehmen haften. Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften umfasst folgende Posten:<br />

• Nennkapital: Im Falle von Aktiengesellschaften (AG) entspricht das Nennkapital (Grundkapital)<br />

der mit den Nominalbeträgen der Aktien multiplizierten Aktienanzahl. Im Falle von GmbH<br />

wird das Nennkapital als Stammkapital bezeichnet (Stammeinlagen aller Gesellschafter).<br />

• Kapitalrücklagen: In die Kapitalrücklagen werden jene Eigenkapitalbeträge eingestellt, die<br />

einem Unternehmen von außen zugeflossen sind (erfolgsneutral, nicht in der GuV vermerkt).<br />

Der bei der Gesellschaftsgründung und nachfolgenden Kapitalerhöhungen über den Nominalbetrag<br />

der Aktien hinausgehende Betrag (Agio) wird direkt den Kapitalrücklagen zugewiesen.<br />

• Gewinnrücklagen: Den Gewinnrücklagen werden einbehaltene, dh. nicht an die Aktionäre<br />

ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne zugewiesen. Im Gegensatz zu den Kapitalrücklagen<br />

werden Gewinnrücklagen somit nicht von außen zugeführt, sondern im Unternehmen selbst<br />

gebildet. Ihre Bildung erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung, also in der GuV über die<br />

Verteilung des Jahresüberschusses.<br />

Im Gegensatz zu den Kapitalrücklagen gibt die Entwicklung der Gewinnrücklagen im Zeitablauf<br />

somit auch Hinweise auf die Ertragskraft eines Unternehmens. Allerdings scheinen in<br />

den Gewinnrücklagen nur die thesaurierten, nicht aber die ausgeschütteten Gewinne auf. Aus<br />

den Gewinnrücklagen ist damit die vergangene Gewinnsituation eines Unternehmens nur<br />

bedingt ableitbar.<br />

Gewinnrücklagen können in einer bestimmten Höhe auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

(gesetzliche Rücklage) oder aufgrund von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(statutarische Rücklagen) gebildet werden müssen.<br />

• Neubewertungsrücklage: Werden Vermögensposten zu über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

liegenden Marktwerten ausgewiesen, so werden daraus resultierende Wertänderungen<br />

im Falle einer erfolgsneutralen Erfassung in einer Neubewertungsrücklage innerhalb<br />

des Eigenkapitals ausgewiesen. Eine solche Neubewertung ist in Teilbereichen des<br />

Vermögens in den IFRS, nicht aber im HGB vorgesehen.<br />

• Bilanzgewinn/Bilanzverlust: In einigen Rechnungslegungsstandard (wie dem HGB) wird der<br />

gesamte oder auch nur der auszuschüttende Gewinn/Verlust eines Geschäftsjahres innerhalb<br />

des Eigenkapitals separat ausgewiesen.<br />

Die Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und die Neubewertungsrücklagen stellen hier offene Rücklagen<br />

dar (aus der Bilanz ersichtlich), hingegen sind die stillen Reserven (stillen Rücklagen) aus der<br />

Bilanz nicht ersichtlich (Zwangsreserven, Ermessensreserven, Willkürreserven).<br />

c) Wichtige Stichwörter zur Bilanz<br />

c.1. Stichwort „Aktiva = Passiva“<br />

Da die Bilanz auf der Aktivseite die Mittelverwendung und auf der Passivseite die Mittelherkunft<br />

eines Unternehmens zeigt, müssen die Aktiv- und Passivseite einer Bilanz stets gleich groß sein.<br />

Damit muss die Summe aller Vermögensposten zu jedem Zeitpunkt (Bilanzstichtag) auch gleich groß<br />

sein wie die Summe aller Finanzierungsmittel. Diese Gleichheit leitet sich aus der doppelten Buchhaltung<br />

ab.<br />

23 Abbildung S. 96<br />

13 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Allerdings besteht idR keine direkte Beziehung zwischen einzelnen Kapitalquellen und einzelnen<br />

Vermögensposten, da im Allgemeinen nur die gesamte Summe des Kapitals das gesamte Vermögen<br />

deckt. Als Ausnahme sind hier die Lieferantenkredite zu nennen.<br />

c.2. Stichwort „Bilanzsumme“<br />

Unter der Bilanzsumme versteht man die Höhe der Aktivseite bzw. die Höhe der Passivseite. Da die<br />

Summe der Aktiva gleich hoch wie die Summe der Passiva sein muss, muss auch die Bilanzsumme<br />

von Aktiva und Passiva stets gleich hoch sein.<br />

c.3. Stichwort „Vergleichbarkeit“<br />

In der Bilanz werden idR sowohl die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr als auch – iS des<br />

Grundsatzes der Vergleichbarkeit – für das vorangegangene Geschäftsjahr angegeben. Da die<br />

Bilanz eine Stichtagsrechnung ist, ist eine einzelne Bilanz nur bedingt aussagefähig.<br />

c.4. Stichwort „Eröffnungsbilanz – Schlussbilanz, Bilanzstichtag“<br />

Aufgrund des Grundsatzes der Bilanzidentität muss die Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres<br />

mit der Eröffnungsbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres übereinstimmen. Anders als<br />

beim HGB kann der Grundsatz der Bilanzidentität in den IFRS in bestimmten Fällen durchbrochen<br />

werden, beispielsweise bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

Bilanzstichtag (Abschlussstichtag) ist jener Tag, auf Basis dessen die Werte für die in der Bilanz<br />

ausgewiesenen Vermögens- und Kapitalposten ermittelt werden. Im Allgemeinen ist dies der 1.1. für<br />

die Eröffnungsbilanz und der 31.12. für die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres.<br />

Der Zusammenhang zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz während eines Geschäftsjahres<br />

wird aus folgender Überlegung deutlich:<br />

• Den Ausgangspunkt bildet die Eröffnungsbilanz (Vermögens- und Kapitalstruktur am 1.1.)<br />

• Infolge der laufenden Geschäftsfälle, von Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen<br />

verändert sich die Vermögens- und Kapitalstruktur ständig (täglich). Diese Einflüsse werden in<br />

die Bilanz aufgenommen.<br />

• Nimmt man die Eröffnungsbilanz und all diese Einflüsse zusammen, so erhält man die<br />

Schlussbilanz, die die (aktiven) Vermögenskonten und die (passiven) Kapitalkonten zum Ende<br />

des Geschäftsjahres zeigt. Diese einzelnen Vermögens- und Kapitalkonten wiederum können<br />

in einzelne Konten aufgeteilt werden. In Summe repräsentieren die einzelnen Konten einer<br />

Buchhaltung somit gleichzeitig die Bilanz.<br />

• Die Schlussbilanz entspricht wiederum der Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres<br />

Die Bilanz wird über die einzelnen Geschäftsjahre hinweg fortgeführt. Im Gegensatz dazu wird die<br />

GuV nicht fortgeführt, sondern jedes Geschäftsjahr neu begonnen.<br />

c.5. Stichwort „Unter der Bilanz vermerkt“<br />

Verbindlichkeiten (zB. Bankkredite) werden auf der Passivseite der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.<br />

Allerdings werden gewisse Verbindlichkeiten (Eventualverbindlichkeiten) nicht in der Bilanz,<br />

sondern im Anhang angegeben. Möglich ist aber auch, dass diese Eventualverbindlichkeiten direkt<br />

unter der Bilanz angeführt werden (diese wirken sich aber nicht auf die Bilanzsumme aus).<br />

Theoretisch könnte man täglich eine neue Bilanz erstellen. Meist werden die täglichen Veränderungen<br />

für ein ganzes Geschäftsjahr zusammengefasst und die Bilanz erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

erstellt. Börsennotierte Unternehmen müssen eine Bilanz (komprimiert) aber auch quartalsweise offen<br />

legen, für interne Zwecke werden von größeren Unternehmen Bilanzen auch monatlich erstellt.<br />

c.6. Stichwort „Veränderung des Eigenkapitals“ (Schnittpunkt Bilanz und GuV)<br />

Der gesicherte langfristige Fortbestand (und damit die Erfolgssituation) eines Unternehmens spiegelt<br />

sich nur im Eigenkapital wider (finanzieller Puffer in Krisenzeiten Eigenkapitalquote).<br />

14 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Allerdings ist diese Aussage differenziert zu sehen, da sich das Eigenkapital durch unterschiedlich<br />

einzuschätzende Geschäftsfälle verändern kann 24 :<br />

• Durch die Geschäftstätigkeit (zB. infolge von Produktion oder Verkauf): Gewinn/Verlust<br />

• Durch Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, die nur die Bilanz, nicht aber die<br />

GuV tangieren.<br />

• Durch Dividendenausschüttungen, die nur die Bilanz, nicht aber die GuV tangieren.<br />

Ein Unternehmen muss für den finanziellen Fortbestand Gewinne erzielen können, da die Eigentümer<br />

(Investoren) nicht permanent Eigenkapital von Außen zuschießen können bzw. wollen.<br />

d) Welche Werte stehen in der Bilanz?<br />

Je höher die Vermögenswerte wertmäßig in der Bilanz ausgewiesen werden, desto höher ist auch die<br />

Bilanzsumme und das Eigenkapital des Unternehmens. Je niedriger diese Vermögenswerte wertmäßig<br />

in der Bilanz ausgewiesen werden, desto niedriger ist auch die Bilanzsumme und das Eigenkapital<br />

des Unternehmens.<br />

d.1. Sind in der Bilanz alle Vermögenswerte ausgewiesen?<br />

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind in einer Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und<br />

Schulden sowie in einer GuV sämtliche Erträge und Aufwendungen abzubilden. Allerdings wird dieser<br />

Grundsatz in bestimmten Fällen durchbrochen (Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote),<br />

wobei es um folgende Fragen geht:<br />

• Müssen Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden? Aktivierungspflicht (Bilanzierungspflicht)<br />

von Vermögenswerten. Unproblematisch ist diese Frage beim Kauf von Vermögenswerten,<br />

die grds in der Bilanz auszuweisen sind (zB. gekaufte Maschine).<br />

• Dürfen Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden? Aktivierungswahlrecht (Bilanzierungswahlrecht)<br />

betreffend Vermögenswerte.<br />

• Dürfen Vermögenswerte in der Bilanz nicht ausgewiesen werden? Aktivierungsverbot (Bilanzierungsverbot)<br />

betreffend Vermögenswerte.<br />

Die Bilanzierungswahlrechte und die Bilanzierungsverbote stellen hierbei eine Ausnahme von ansonsten<br />

geltenden Grundsatz der vollständigen Erfassung aller bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden in der Bilanz dar (Grundsatz der Vollständigkeit).<br />

Beispielsweise der Firmenwert (Goodwill): Der von einem Unternehmen selbst geschaffene Firmenwert<br />

(originärer Firmenwert) darf in der Bilanz nicht aktiviert werden (Aktivierungsverbot). Im Gegensatz<br />

dazu wird der derivative Firmenwert in der Bilanz grds ausgewiesen. Ein derivativer Firmenwert<br />

ist jener Firmenwert, den ein Unternehmen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs „kauft“.<br />

Gewisse „Investitionen“ eines Unternehmens werden nicht in der Bilanz ausgewiesen (zB. originärer<br />

Firmenwert oder Investitionen in die Weiterbildung von Mitarbeitern). Die Kosten solcher „immaterieller“<br />

Investitionen werden in jenem Geschäftsjahr als Aufwand in der GuV erfasst, in der sie anfallen.<br />

Mit den Begriffen Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrecht und Bilanzierungsverbot sind immer die<br />

Begriffe Aktivierung und Nichtaktivierung verbunden. Vereinfacht bedeutet Aktivierung, dass Aufwendungen<br />

in der Bilanz „geparkt“ und noch nicht in der GuV ausgewiesen werden. 25<br />

d.2. Mögliche Bewertungsmaßstäbe<br />

Grundsätzliche Überlegungen<br />

Grundsätzlich stehen zur Erfassung von Wertschwankungen drei Bewertungsprinzipien offen:<br />

a) Ausweis zu (fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

b) Ausweis zu Marktwerten/neubewerteten Werten sowie<br />

c) Ausweis zu Verkaufswerten (Liquidationswerten)<br />

24 Abbildung S. 104<br />

25 Genauere Ausführungen siehe unter dem Kapitel „GuV“<br />

15 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Allerdings scheidet der Ausweis von Vermögensposten zu Verkaufswerten (Liquidationswerten) aufgrund<br />

des Grundsatzes der Unternehmensfortführung idR aus:<br />

Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern Prinzip) wird davon ausgegangen,<br />

dass ein Unternehmen über den Abschlussstichtag hinaus fortgeführt wird. Dieser Grundsatz<br />

wirkt sich auf die Bilanzierung/Bewertung insofern aus, als Vermögenswerte in der Bilanz damit zu<br />

Fortführungswerten und nicht zu Zerschlagungswerten (Liquidationswerten) anzusetzen sind. Für<br />

die Bewertung der Vermögensposten haben somit die Fortführungswerte iS von Fortgeführten Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten sowie ggf Marktwerten Gültigkeit.<br />

Bewertungsparameter von Vermögenswerten 26 :<br />

• Bei Kauf/Erstellung: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

• Am Bilanzstichtag: Anschaffungs-, Herstellungskosten, Marktwerte, neubewertete Werte<br />

• Beim Verkauf: Verkaufserlös und Ausbuchung des Restbuchwertes des Vermögenswertes<br />

Definition der Anschaffungskosten<br />

Die Anschaffungskosten stellen neben den Herstellungskosten und ggf den Marktwerten den zentralen<br />

Bewertungsmaßstab für die Vermögensposten einer Bilanz dar.<br />

Als Anschaffungskosten werden alle Aufwendungen verstanden, die geleistet werden, um einen<br />

Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu<br />

zählen der Kaufpreis des Vermögenswertes (abzüglich Preisnachlässe), die Anschaffungsnebenkosten<br />

und die Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Die fortgeführten Anschaffungskosten<br />

beziehen sich auf die Anschaffungskosten, ggf korrigiert um planmäßige und außerplanmäßige<br />

Abschreibungen sowie Zuschreibungen (Wertaufholungen).<br />

Definition der Herstellungskosten<br />

Die Herstellungskosten umfassen all jene Aufwendungen, welche durch den Verbrauch von Gütern<br />

und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,<br />

seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung<br />

entstehen (Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte<br />

Eigenleistungen).<br />

Bei den Herstellungskosten ist zwischen einem Voll- und einem Teilkostenansatz zu unterscheiden.<br />

So verlangen die IFRS betreffend die Herstellungskosten verpflichtend die Anwendung des Vollkostenansatzes<br />

(Höchstansatz), dh. die Aktivierung aller produktionsbedingten Einzel- und Gemeinkosten.<br />

Das HGB sieht neben dem Vollkostenansatz hingegen auch die Möglichkeit eines Teilkostenansatzes<br />

(Mindestansatz) vor. 27<br />

Die fortgeführten Herstellungskosten beziehen sich auf die Herstellungskosten, ggf korrigiert um<br />

planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sowie Zuschreibungen (Wertaufholungen).<br />

Die Herstellungskosten zuzüglich den Vertriebs- und Verwaltungskosten ergeben die Selbstkosten,<br />

sowie zuzüglich des Gewinnzuschlages den Verkaufspreis. Nur die Herstellungskosten werden in der<br />

Bilanz aktiviert.<br />

Ausweis von Marktwerten<br />

Unter einem Marktwert (beizulegender Wert, fair value) wird jener Betrag verstanden, zu dem ein<br />

Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartner<br />

getauscht werden könnte. Er ist damit jener Betrag, der in einer Transaktion unter üblichen<br />

Marktbedingungen mit unabhängigen Dritten bezahlt werden könnte.<br />

Während nach HGB in der Bilanz maximal die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden<br />

dürfen, werden in den IFRS in bestimmten Fällen auch über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

liegende Marktwerte angesetzt. Grund: Dem IFRS kommt nur eine reine Informationsfunktion<br />

zu (teilweise Ausweis noch nicht realisierter Erträge, z.B. Wertpapiere).<br />

26 Abbildung S. 109<br />

27 Tabelle HGB/IFRS S. 111<br />

16 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Nach dem (strengen) Realisationsprinzip dürfen noch nicht realisierte Erträge in der Bilanz und GuV<br />

noch nicht ausgewiesen werden. Allerdings sehen die IFRS in Teilbereichen auch den Ausweis noch<br />

nicht realisierter Erträge vor.<br />

Nach dem Imparitätsprinzip müssen noch nicht realisierte Verluste (außerplanmäßige Abschreibungen,<br />

Rückstellungen, Wertberichtigung von Forderungen) im Jahresabschluss in jedem Fall erfasst<br />

werden, während noch nicht realisierte Erträge (Gewinne) noch nicht erfasst werden dürfen. Das Realisationsprinzip<br />

ist damit Teil des Imparitätsprinzips.<br />

Vergleich der Wertansätze<br />

Die Bewertung zu Marktwerten ist nur nach IFRS, nicht aber nach HGB vorgesehen. Im Falle einer<br />

erfolgswirksamen Verrechnung der Marktwertänderungen werden die Gewinne/Verluste sowie<br />

das Eigenkapital im Zeitablauf volatiler, dh. sie schwanken stärker. Im Falle einer erfolgsneutralen<br />

Verrechnung der Marktwertänderungen wird nur das Eigenkapital im Zeitablauf volatiler, dh. es<br />

unterliegt stärkeren Schwankungen.<br />

• Die Fremdkapitalgeber sind grds an einer vorsichtigeren Bewertung interessiert, um im<br />

Krisenfall möglichst hohe stille Reserven zu haben. Im Sinne dieser vorsichtigen Bilanzierung<br />

sollte das Vermögen aus Sicht der Banken tendenziell unterbewertet und die Schulden überbewertet<br />

sein. Diesem Interesse der Banken dient auch das Imparitätsprinzip.<br />

• Aktionäre/Investoren sind an einer betriebswirtschaftlich-orientierten Bewertung interessiert,<br />

um die Rentabilität ihres Kapitals besser beurteilen zu können (wertorientierte Vermögensführung).<br />

• Die Interessen der Unternehmer hängen davon ab, welche Anforderungen sie an den Jahresabschluss<br />

stellen. Kommt dem Abschluss nur eine Informationsfunktion zu, so werden die<br />

Unternehmen betriebswirtschaftlich-orientierte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze präferieren,<br />

die dann auch für die Unternehmenssteuerung (Kostenrechnung) herangezogen werden<br />

können. Kommt dem Abschluss aber auch eine Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion<br />

zu, so bilanzieren die Firmen natürlich vorsichtiger, um nicht mehr Steuern zahlen zu<br />

müssen.<br />

Der Vorteil der Bewertung von Vermögensgegenständen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

ist, dass diese objektiv feststehende Werte darstellen und daher keine laufende Neubewertung des<br />

Vermögens notwendig ist. Als Nachteil ist anzuführen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

idR unter dem Marktwert liegen und damit umso mehr stille Reserven gebildet werden.<br />

e) Wie verändert sich die Bilanz?<br />

Es gibt grundsätzlich vier Grundtypen von Geschäftsfällen, die sich bei ihrer Verbuchung unterschiedlich<br />

auf die Struktur einer Bilanz auswirken 28 :<br />

• Aktivtausch: Umschichtung in der Vermögensstruktur, während die Passivseite der Bilanz<br />

und die Bilanzsumme davon unberührt bleiben. Es verändern sich also Vermögenswerte,<br />

nicht aber die Bilanzsumme.<br />

• Passivtausch: Umschichtung in der Kapitalstruktur, während die Aktivseite der Bilanz und die<br />

Bilanzsumme davon unberührt bleiben. Es verändern sich zwar Kapitalposten, nicht aber die<br />

Bilanzsumme.<br />

• Bilanzverlängerung: Sowohl ein Vermögensposten als auch ein Kapitalposten und damit<br />

auch die Bilanzsumme nehmen zu. Damit einhergehend verändert sich sowohl die Vermögens-<br />

als auch die Kapitalstruktur.<br />

• Bilanzverkürzung: Sowohl Vermögens- als auch ein Kapitalposten nehmen ab, wodurch<br />

auch die Bilanzsumme sinkt. Damit verändern sich auch Vermögens- und Kapitalstruktur.<br />

28 Tabelle S. 121<br />

17 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Cashflow-Statement<br />

a) Aufgabe des Cashflow-Statement<br />

Das Cashflow-Statement bildet die Finanzlage eines Unternehmens ab. Von Interesse ist vor allem<br />

die Frage, wie viel „cash“ (oder „cash-equivalents“) ein Unternehmen zur Verfügung hat, um seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dieser cash steht in der Bilanz auf der Aktivseite<br />

im Umlaufvermögen. Aus Sicht der Liquidität sind höhere cash-Guthaben besser einzustufen als niedrigere,<br />

allerdings verschlechtern höhere cash-Guthaben die Rentabilität eines Unternehmens.<br />

Die Bilanz zeigt nur auf, in welcher Höhe sich die Liquidität eines Unternehmens verändert hat, aber<br />

nicht warum. Das Cashflow-Statement hat die Aufgabe, die Gründe für die Veränderung der Liquidität<br />

während eines Geschäftsjahres aufzuzeigen. Das CFS bildet ausschließlich Zahlungsströme<br />

iS von Ein- und Auszahlungen ab (Stromgrößenrechnung). Im Gegensatz zu Bilanz und GuV baut<br />

das CFS damit auf unperiodisierten Größen auf.<br />

b) Struktur des Cashflow-Statement<br />

Grundsätzlich lassen sich die Zahlungen eines Unternehmens im Sinne des true and fair view in drei<br />

Gruppen fassen. Zusammen erklären diese drei Cashflows die Veränderung der Liquidität eines Unternehmens<br />

während eines Geschäftsjahres (Fondsveränderungsrechnung).<br />

• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

des Unternehmens (zB. Barkauf von Produkten oder Personal). Dies sind die Cashflows<br />

aus dem operativen Bereich.<br />

• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus Investitionen (Grundstückskauf,<br />

Maschinen, Wertpapiere). Dies sind die Cashflows aus dem Investitionsbereich.<br />

• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungsmaßnahmen<br />

des Unternehmens (Bankkredit, Kapitalerhöhungen, Dividenden). Dies sind die Cashflows aus<br />

dem Finanzierungsbereich.<br />

Die Struktur eines Cashflow-Statements 29 ist in eine Fondsveränderungsrechnung und eine Ursachenrechnung<br />

gegliedert. Während die Fondsveränderungsrechnung aufzeigt, in welcher Höhe sich die<br />

Liquidität des Unternehmens während eines Geschäftsjahres verändert, werden in der Ursachenrechnung<br />

die Gründe für die Veränderung der Liquidität ersichtlich. Die Fondsveränderungsrechnung<br />

stellt damit auch den Schnittpunkt zur Bilanz her.<br />

c) Zusammenhang Cashflow-Statement und Bilanz, Bedeutung des Fonds<br />

Entscheidend für die Aussagefähigkeit des Cashflow-Statements ist die Frage, was unter Liquidität<br />

verstanden wird, da unterschiedliche Abgrenzungen der Liquidität zu unterschiedlichen Abbildungen<br />

im Cashflow-Statement führen. Ersichtlich wird die „Liquidität“ in der Abgrenzung des Fonds.<br />

Veränderungen des Fonds werden wie folgt interpretiert: Erhöht sich der Fonds, so wird dies als<br />

Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens angesehen, vermindert sich der Fonds, so bedeutet<br />

dies eine Abnahme der Liquidität.<br />

Da sich auf die Fonds „Liquide Mittel (cash and cash equivalents)“ zugrunde liegenden Ein- und<br />

Auszahlungen keine Bilanzierungen/Bewertungen und Bilanzierungs-/Bewertungsspielräume auswirken,<br />

sind Cashflows auf Basis des HGB und der IFRS gleich hoch. Damit ist über die Cashflows<br />

auch eine unmittelbarere Vergleichbarkeit von beispielsweise US-amerikanischen mit österreichischen<br />

Unternehmen gegeben.<br />

d) Zusammenhang Cashflow-Statement und GuV<br />

d.1. Unterschiede in der Abbildung<br />

Bei Erträgen/Aufwendungen verändert sich das Reinvermögen/Eigenkapital, bei Ein-/Auszahlungen<br />

die Liquiden Mittel. Diese Größen kann man wie folgt abgrenzen:<br />

29 Abbildung S. 126/127<br />

18 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Ertrag – zahlungsunwirksamer Ertrag – Aufwand + zahlungsunwirksamer Aufwand = Cashflow<br />

Wer ist höher: Gewinn oder Cashflow?<br />

Fallen nur zahlungswirksame Geschäftsfälle an, so führen der Gewinn iS der GuV und der operative<br />

Cashflow iS des Cashflow-Statements zum selben Ergebnis.<br />

Fallen sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Geschäftsfälle an, so führen der Gewinn<br />

iS der GuV und der operative Cashflow iS des Cashflow-Statements zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />

Während die GuV sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Erträge/Aufwendungen<br />

abbildet, werden im Vergleich dazu im CFS nur die zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen<br />

abgebildet.<br />

Je höher der Anteil der zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen an den gesamten Erträgen<br />

und Aufwendungen ist, desto mehr weichen der Gewinn und der operative Cashflow naturgemäß<br />

voneinander ab. Insofern ist es auch wichtig, die beiden Rechnungen GuV und Cashflow-Statement<br />

nicht alternativ, sondern immer aus Sicht der jeweiligen Fragestellung zu sehen, da sie unterschiedliche<br />

Zwecke verfolgen.<br />

Gewinn bei negativem operativen Cashflow?<br />

Ein Unternehmen kann in einem Geschäftsjahr einen Gewinn ausweisen, obwohl der operative Cashflow<br />

des Unternehmens negativ ist. Über die Totalperiode (z.B. Kauf und Verkauf einschließlich Zahlung)<br />

heben sich die Unterschiede zwischen GuV und Cashflow-Statement wieder auf.<br />

Verlust bei positivem operativen Cashflow?<br />

Umgekehrt ist natürlich auch ein Verlust bei positivem operativen Cashflow möglich, z.B. wenn Waren,<br />

die im Vorjahr eingekauft wurden, im laufenden Jahr zu einem unter dem Einkaufspreis liegenden<br />

Preis wieder verkauft werden. Werden allerdings beide Geschäftsjahre betrachtet, heben sich auch<br />

hier die Unterschiede zwischen GuV und CFS wieder auf.<br />

d.2. Unterschiede im Ausweis: Betriebsergebnis versus operativer Cashflow<br />

Die laufende Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wird in der GuV über das Betriebsergebnis, im<br />

CFS über den operativen Cashflow ausgedrückt. Diese beiden Rechnungen sind jedoch nicht deckungsgleich:<br />

• Gemeinsamkeiten: Sowohl das Betriebsergebnis als auch der operative Cashflow umfassen<br />

laufende Geschäftsfälle wie die zahlungswirksamen Umsätze, Personal- und Materialkosten.<br />

• Unterschiede: Zahlungswirksame Geschäftsfälle wie z.B. die Zinsen für Bankkredite und die<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in der GuV nicht im Betriebsergebnis, sondern<br />

im Finanzergebnis (Zinsen) bzw. nach Betriebs- und Finanzergebnis (Steuern) ausgewiesen.<br />

Im CFS erfolgt der Ausweis hingegen in beiden Fällen im operativen Cashflow.<br />

Fazit: Der operative Cashflow des CFS ist von der Abgrenzung her somit weiter gefasst als das<br />

Betriebsergebnis der GuV, da der operative Cashflow iS der GuV sowohl das Betriebsergebnis als<br />

auch das Finanzergebnis und die Steuern umfasst.<br />

e) Ermittlung des Cashflow-Statements<br />

Es gibt zwei Methoden für die Ermittlung des Cashflow-Statements:<br />

• Originäre Ermittlung: direkter Zugriff auf die Zahlungsströme eines Unternehmens, daher<br />

nur intern von den Unternehmen selbst anwendbar.<br />

• Derivative (indirekte) Ermittlung: Ermittlung über den Umweg von Bilanz und GuV, daher<br />

intern und extern (z.B. auch von Investoren, Banken) anwendbar.<br />

e.1. Originäre Ermittlung des Cashflow-Statements<br />

Bei der originären Ermittlung des CFS passiert im Grunde genommen nichts anderes, als dass sämtliche<br />

zahlungswirksamen Geschäftsfälle eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres gesammelt<br />

und dem operativen Cashflow, dem Investitions- bzw. dem Finanzierungs-Cashflow zugewiesen<br />

werden. Das CFS wird damit direkt aus den Umsätzen der Liquiditätskonten eines Unternehmens<br />

ermittelt. Verwendung von Buchungsschlüsseln: zahlungswirksam (1) und zahlungsunwirksam (0).<br />

19 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Damit müssen am Ende des Geschäftsjahres EDV-mäßig nur mehr alle Geschäftsfälle mit dem Buchungsschlüssel<br />

„zahlungswirksam (1)“ zusammengefasst und iS des CFS strukturiert werden. Die<br />

originäre Ermittlung entspricht im Ergebnis damit auch der direkten Ermittlung des CFS.<br />

Bei der direkten Ermittlung der Cashflows wird die Struktur der Ein- und Auszahlungen ersichtlich.<br />

Beispielsweise die Umsatzeinzahlungen sowie die Material- und Personalauszahlungen. 30<br />

Da das Cashflow-Statement ausschließlich Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) abbildet, ist<br />

das CFS eine Stromgrößenrechnung und keine Bestandsrechnung. Während die Bilanz und GuV<br />

auf periodisierten Größen aufbauen, werden im Cashflow-Statement unperiodisierte Größen ausgewiesen.<br />

e.2. Derivative Ermittlung des Cashflow-Statements<br />

Bei der derivativen (indirekten) Ermittlung wird das Cashflow-Statement über den Umweg von GuV<br />

und Bilanz abgeleitet. Da das CFS eine unperiodisierte Rechnung ist, wird die im Rahmen dieser<br />

derivativen Ermittlung die in Bilanz und GuV eingeflossene Periodisierung wieder zurückgenommen.<br />

Die GuV-Rechnung kann umgeformt werden: Wird das Jahresergebnis um die nicht zahlungswirksamen<br />

Erträge und Aufwendungen korrigiert, so bleiben nur mehr die zahlungswirksamen Erträge und<br />

Aufwendungen übrig, welche den Cashflows des Unternehmens entsprechen. Durch diese Umformung<br />

werden auch die Unterschiede zwischen der direkten und indirekten Ermittlung ersichtlich. 31<br />

Da bei der direkten Methode wie auch bei der originären Ermittlung die Struktur der Zahlungsströme<br />

(Umsatz, Material, Personal,…) aufgezeigt wird, kommen diese Methoden grds zum selben Ergebnis.<br />

Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die originäre Methode aufgrund der benötigten Daten nur<br />

intern, die direkte Methode näherungsweise aber auch extern angewendet werden kann. Dies führt<br />

aufgrund fehlender Daten (zB. in den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“) idR zu einem näherungsweisen<br />

Ergebnis.<br />

Die Frage der indirekten Ermittlung betrifft immer nur den operativen Cashflow. Der Investitions- und<br />

der Finanzierungs-Cashflow werden immer direkt abgeleitet.<br />

Aufbauend auf der obigen Umformung ergibt sich für die indirekte Ermittlung des operativen Cashflows<br />

nun das folgende Berechnungsschema:<br />

Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag<br />

+ Abschreibungen<br />

+/- Veränderung der langfristigen Rückstellungen<br />

+ sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen<br />

- zahlungsunwirksame Erträge<br />

= Cashflow I<br />

+/- Vdg des sonstigen Netto-Umlaufvermögens<br />

+/- sonstige Korrekturen<br />

= Cashflow aus dem operativen Bereich<br />

Die Abschreibungen und die langfristigen<br />

Rückstellungen stellen idR die wichtigsten<br />

zahlungsunwirksamen Aufwendungen dar und<br />

werden daher separat aufgeführt.<br />

Als Netto-Umlaufvermögen ist iS der Analyse<br />

von Jahresabschlüssen das Umlaufvermögen<br />

abzüglich des kurzfristigen Fremdkapitals definiert<br />

(working capital). Beim CFS ist jedoch zu<br />

beachten, dass die betreffenden Posten des<br />

UV, die den Fonds „Liquide Mittel“ bilden, nicht<br />

im Netto-UV, sondern direkt im Fonds des CFS berücksichtigt werden. Zudem werden kurzfristige<br />

Bankkredite im CFS nicht im operativen Cashflow, sondern im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen.<br />

Der Kauf und Verkauf der kurzfristigen Wertpapiere wiederum wird nicht im operativen Cashflow, sondern<br />

im Investitions-Cashflow ausgewiesen. Daher spricht man beim CFS vom „sonstigen“ Netto-<br />

Umlaufvermögen.Eine Zunahme des sonstigen Netto-UV ist als cash-Verwendung (Ausweis mit negativem<br />

Vorzeichen), eine Abnahme als cash-Zunahme zu interpretieren (positives Vorzeichen).<br />

Die jeweilige Art des Vorzeichens wird auch aus der Bewegungsbilanz ersichtlich: Diese interpretiert<br />

eine Zunahme des AV oder UV als cash-Abfluss, eine Abnahme des AV oder UV als cash-Zufluss.<br />

Eine Zunahme des Eigen- oder Fremdkapitals interpretiert sie als cash-Zufluss, eine Abnahme des<br />

Eigen- oder Fremdkapitals als cash-Abfluss.<br />

30 Tabelle S. 137<br />

31 Abbildung S. 140<br />

20 Martin Gächter


Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />

Als Ergebnis der derivativen Ermittlung erhalten wir damit im Vergleich zur originären Ermittlung:<br />

• Der operative CF, der Investitions-CF und der Finanzierungs-CF sind auf Basis der originären<br />

und der derivativen Ermittlung gleich hoch.<br />

• Bei der derivativen Ermittlung ersehen wir im Gegensatz zur originären Ermittlung aber<br />

nicht die Struktur der Betriebszahlungen.<br />

• Der Ausweis der Investitions- und des Finanzierungs-CF ist im Rahmen der derivativen und<br />

originären Ermittlung gleich, da diese CF nicht indirekt, sondern direkt ermittelt werden.<br />

Warum ist das sonstige Netto-UV zu korrigieren?<br />

Es zeigt sich, dass im Rahmen der indirekten Ermittlung des operativen Cashflows nur mehr die zahlungsunwirksamen<br />

Bestandteile des Gewinns/Verlustes korrigiert werden:<br />

• Beispielsweise setzen sich die Umsatzeinzahlungen aus den Umsatzerlösen zuzüglich der<br />

Veränderung der Forderungen zusammen. Da die Umsatzerlöse aber bereits im Gewinn enthalten<br />

sind, muss im Rahmen der indirekten Methode nur mehr die Veränderung der Forderungen<br />

korrigiert werden (Zunahme der Forderungen -, Abnahme der Forderungen +).<br />

• Wie setzt sich der GuV-Posten „Materialaufwand/Wareneinsatz“ zusammen? Grundsätzlich ist<br />

der Materialaufwand bzw. Wareneinsatz Cashflow-wirksam. Die Cashflow-unwirksamen Bestandteile<br />

ergeben sich über die Veränderung der Lieferantenverbindlichkeiten (Kauf auf Ziel),<br />

sowie über die Veränderung des Vorratskontos. Werden diese beiden Veränderungen korrigiert,<br />

so erhält man im Ergebnis die Materialauszahlungen. 32<br />

Indirekte Ermittlung des operativen CF auf Basis einer GuV nach Umsatzkostenverfahren<br />

Die indirekte Ermittlung des operativen Cashflows bei Vorliegen eines UKV erfolgt nach einem anderen<br />

Basisschema als beim GKV. 33<br />

e.3. Vergleich originäre versus derivative Ermittlung<br />

Die derivative Ermittlung ist in der Praxis dominierend. Ausschlaggebend dafür sind mehrere Gründe:<br />

• Im Vergleich zur originären Ermittlung spricht für die derivative Ermittlung vor allem die einfache<br />

Ermittlung über ein standardisiertes Ermittlungsschema.<br />

• Weiters spricht für die derivative Ermittlung die Dominanz von Bilanz und GuV im Rechnungswesen<br />

der Unternehmen.<br />

• Für die derivative Ermittlung spricht weiters der Umstand, dass im Rahmen der externen Analyse<br />

idR nur die derivative (indirekte) Ermittlung möglich ist.<br />

Zu beachten ist aus Sicht von Investoren und Banken aber, dass die derivative Ermittlung nur dann<br />

dasselbe Ergebnis erzielt, wenn alle zahlungsunwirksamen Geschäftsfälle korrigiert werden. Im Falle<br />

einer nicht vollständigen Korrektur können sich daher Verschiebungen zwischen den einzelnen<br />

Cashflows ergeben, was sich auf Kennzahlen im Rahmen der Analyse auswirkt.<br />

Der Vorteil einer originären Ermittlung des Cashflow-Statements würde darin liegen, dass die Zahlungsströme<br />

eines Unternehmens im Rahmen der internen Steuerung unterschiedlich verdichtet genutzt<br />

werden könnten (z.B. Finanzplanung). Als Nachteil ist jedoch zu sehen, dass die originäre Ermittlung<br />

idR eine Reorganisation des Rechnungswesens voraussetzt, da bei jedem Geschäftsfall bekannt<br />

sein muss, ob dieser zahlungswirksam ist oder nicht. Diese Information liegt bei Unternehmen<br />

derzeit idR nicht EDV-mäßig verarbeitbar vor.<br />

Ergänzende Jahresabschlussinstrumente 34<br />

Bilanz und GuV nach Branchen 35<br />

4. Jahresabschluss und Controlling 36<br />

32 Abbildung S. 146<br />

33 Tabelle S. 147<br />

34 S. 150-156<br />

35 S. 157-160<br />

36 S. 161-174<br />

21 Martin Gächter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!