A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES
A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES
A. GESAMTBILD DES JAHRESABSCHLUSSES
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Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
A. <strong>GESAMTBILD</strong> <strong>DES</strong> <strong>JAHRESABSCHLUSSES</strong><br />
1. Warum Rechnungswesen?<br />
Rechnungswesen ist kein Selbstzweck, sondern immer nur Mittel zum Zweck. In diesem Sinne hat<br />
das Rechnungswesen die Aufgabe, regelmäßig bestimmte Informationen über ein Unternehmen zu<br />
liefern. Das Management legt für das Unternehmen ein Zielsystem fest, an dem sich das Handeln<br />
ausrichtet. Gleichzeitig trägt das Managementsystem dazu bei, dass die Unternehmensprozesse in<br />
Richtung der verfolgten Ziele in Gang gesetzt werden. Zu diesen Unternehmensprozessen zählen die<br />
Leistungserstellung und das Finanzmanagement. 1<br />
Das Rechnungswesen erfüllt folgende Aufgaben:<br />
• Dokumentation der Leistungserstellung und der finanziellen Situation (vergangenheitsorientiert<br />
Dokumentationsrechnung)<br />
• Entscheidungsgrundlage für unternehmensinterne Gruppen wie Management oder Controlling<br />
(zukunftsorientiert Planungsrechnung)<br />
• Rechenschaftslegung gegenüber externen Adressatengruppen (Aktionäre, Banken etc.)<br />
2. Die Abbildung im Jahresabschluss<br />
a) Wie funktioniert ein Jahresabschluss?<br />
a.1. Rechnungswesen, wie Sie es sicherlicht bereits kennen 2<br />
a.2. Ein einfaches Beispiel aus Sicht von Unternehmen 3<br />
Um wie viel hat sich am Ende des Jahres das Reinvermögen unseres Unternehmens verändert?<br />
Die Bilanz stellt das Vermögen und die Kapitalquellen (eigene Mittel, fremde Mittel) eines Unternehmens<br />
zu einem bestimmten Stichtag (idR der 1.1. und der 31.12. eines Jahres) dar. Wobei sich die<br />
eigenen Mittel (Eigenkapital, Reinvermögen) als Differenz zwischen dem Vermögen des Unternehmens<br />
und seinen Schulden ermittelt. Die Bilanz zeigt uns also die Struktur des Vermögens und des<br />
Kapitals (Eigenkapital und Fremdkapital) zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres.<br />
Aufgrund welcher Faktoren hat sich das Reinvermögen unseres Unternehmens verändert?<br />
Die GuV (Erfolgsrechnung) bildet alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle eines Unternehmens ab, bei<br />
denen sich das Reinvermögen/Eigenkapital eines Unternehmens verändert. Die GuV zeigt uns, ob<br />
ein Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat, einschließlich der Gründe, wie dieser Gewinn/Verlust<br />
zustande gekommen ist.<br />
Konnte unser Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />
und aufgrund welcher Faktoren hat sich der finanzielle Spielraum unseres Unternehmens<br />
durch den angenommenen Geschäftsfall verändert?<br />
Das Cashflow-Statement zeigt sämtliche Geschäftsfälle auf, die zu einer Erhöhung oder Verminderung<br />
der Kassa- und Bankguthaben geführt haben. Das Cashflow-Statement zeigt uns, in welcher<br />
Höhe und warum sich die Kassa- und Bankguthaben unseres Unternehmens verändert haben.<br />
b) Wie funktioniert die Abbildung im Jahresabschluss?<br />
b.1. Erarbeitung der Abbildungsregel für den Jahresabschluss<br />
Die Abgrenzung von Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahmen/Ausgaben und Erträgen/Aufwendungen<br />
ist für das Verständnis des gesamten Rechnungswesen insofern wichtig, als diese<br />
unterschiedlichen Begriffspaare in Bilanz, GuV und Cashflow-Statement unterschiedlich abgebildet<br />
werden.<br />
1 Abbildung S. 2<br />
2 Beispiele S. 5-8<br />
3 Beispiele S. 8-13<br />
1 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Bei den Einzahlungen/Einnahmen/Erträgen bzw. den Auszahlungen/Ausgaben/Aufwendungen handelt<br />
es sich um Bewegungen (Stromgrößen), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes anfallen.<br />
Diese Stromgrößen führen zu einer Veränderung von – nachfolgend erklärten – Bestandsgrößen<br />
(„Fonds“).<br />
Fonds im Jahresabschluss<br />
Aufbauend auf den obigen Überlegungen zu den Bestands- und Stromgrößen müssen wir im Hinblick<br />
auf die Abbildung der Unternehmenstätigkeit in Bilanz, GuV und Cashflow-Statement nun zwischen<br />
folgenden Fonds unterscheiden 4 :<br />
• Die Liquiden Mittel (cash and cash equivalents, flüssige Mittel) setzen sich aus dem Kassenbestand,<br />
den jederzeit verfügbaren Bankguthaben, den Schecks sowie den Wertpapieren mit<br />
einer Restlaufzeit von kleiner 3 Monaten zusammen. Jeder Vorgang, bei dem diese Liquiden<br />
Mittel zunehmen, ist eine Einzahlung, jeder Vorgang, der zu einer Abnahme der Liquiden Mittel<br />
führt, ist eine Auszahlung.<br />
• Das Geldvermögen setzt sich aus den Liquiden Mitteln sowie zusätzlich dem sonstigen Finanzvermögen<br />
und den Forderungen, abzüglich dem Fremdkapital, zusammen. Als Einnahme<br />
wird dabei jeder Geschäftsfall bezeichnet, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens<br />
führt, als Ausgabe jeder Geschäftsfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft.<br />
• Als Rein- oder Nettovermögen (Eigenkapital) wird schließlich die Summe aus Geldvermögen<br />
und sonstigem Vermögen bezeichnet. Zum sonstigen Vermögen zählt jenes Vermögen, das<br />
im Geldvermögen noch nicht berücksichtigt ist, dh. immaterielles Vermögen, Sachanlagevermögen<br />
und Vorräte. Jeder Vorgang, der zu einer Erhöhung dieses Reinvermögens führt, wird<br />
als Ertrag bezeichnet, jeder Geschäftsvorfall, der zu einer Verminderung dieses Reinvermögens<br />
führt, als Aufwand. Wobei Kapitaleinzahlungen und Kapitalrückzahlungen (von bzw. an<br />
die Eigentümer) und Dividendenausschüttungen an die Eigentümer zu korrigieren sind, da<br />
diese aus Sicht der Eigentümer zu keiner Veränderung ihres Reinvermögens und damit auch<br />
zu keinem Ertrag oder Aufwand führen.<br />
Für den Ausweis im Jahresabschluss sind folgende Grundsätze zu beachten 5 :<br />
• Ein Geschäftsfall, der zu einer Veränderung der Liquiden Mittel führt, wird im Cashflow-<br />
Statement und Bilanz sowie ggf auch in der GuV abgebildet.<br />
• Ein Geschäftsfall, der nur zu einer Veränderung des Geldvermögens führt, nicht aber der Liquiden<br />
Mittel, wird in der Bilanz und ggf auch in der GuV, nicht aber im Cashflow-Statement<br />
abgebildet.<br />
• Ein Geschäftsfall, der zu einer Veränderung des Reinvermögens/Eigenkapitals führt, kann<br />
grds zu einer Abbildung in Bilanz und/oder GuV und/oder Cashflow-Statement führen.<br />
b.2. Zusammenhang zwischen Bilanz, GuV und CFS<br />
Bilanz, GuV und Cashflow-Statement stellen keine isolierten Rechnungen dar, sondern sind Teil eines<br />
integrierten, zusammenhängenden Systems. Zwischen den einzelnen Instrumenten sind Schnittpunkte<br />
zu beachten, über die diese Instrumente zusammenhängen 6 .<br />
• Schnittpunkt zwischen dem Cashflow-Statement und der Bilanz ist die Veränderung der Liquiden<br />
Mittel.<br />
• Die Bilanz und GuV wiederum sind über den Gewinn/Verlust miteinander verbunden.<br />
Diese Schnittpunkte dienen unterschiedlichen Zwecken:<br />
• Während die Liquiden Mittel in der Bilanz die Liquiditäts- und Vermögenslage abbilden, werden<br />
im Cashflow-Statement die Ursachen für diese Veränderung aufgezeigt.<br />
• Während der Gewinn in der Bilanz die Veränderung der Eigenkapitalsituation und damit die<br />
Veränderung der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens miterklären hilft, zeigt die GuV<br />
(Erfolgsrechnung) durch Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen auf, wie dieser<br />
Gewinn bzw. Verlust zustande gekommen ist.<br />
4 Abbildung S. 16<br />
5 Abbildung S. 17<br />
6 Abbildung S. 20<br />
2 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Als Ergänzungen zur Bilanz sind die Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Anlagespiegel zu<br />
sehen, die später ausführlich behandelt werden.<br />
• Die Eigenkapitalveränderungsrechnung erklärt die Gründe für die Veränderung des Eigenkapitals<br />
während eines Geschäftsjahres.<br />
• Während in der Bilanz für die langfristigen Vermögenswerte (Anlagevermögen) nur deren Veränderung<br />
während eines Geschäftsjahres (im Vergleich der Restbuchwerte von 1.1. und<br />
31.12.) aufscheint, zeigt der Anlagenspiegel auch die Bewegungen betreffend dieses Anlagevermögens<br />
seit dem Jahr des Kaufs oder der Herstellung auf.<br />
Vermittlung des true and fair view<br />
Die Interessenslagen, welche Informationen im Jahresabschluss offen gelegt werden sollen, sind je<br />
nach Adressatengruppe des Jahresabschlusses sehr unterschiedlich (Aktionäre, Banken, Lieferanten).<br />
Da ein Jahresabschluss nicht alle Informationen liefern kann, steht er vor einem Zielkonflikt:<br />
Welche Informationen soll er liefern?<br />
Wichtig für alle Adressatengruppen sind die Vermögenslage des Unternehmens, dessen Zahlungsfähigkeit<br />
sowie die Frage, wie profitabel dieses Unternehmen arbeitet. Diese Dreiteilung der Informationswünsche<br />
bildet auch die zentrale Aufgabe eines Jahresabschlusses iS des true and fair view<br />
(Generalnorm).<br />
Nach dem true and fair view soll ein Jahresabschluss den Adressaten ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermitteln.<br />
• Für die Vermittlung der Vermögenslage und der Finanzierungsstruktur benötigen wir eine<br />
Bilanz: Die Bilanz bildet das Vermögen sowie das Eigen- und Fremdkapital eines Unternehmens<br />
zu einem bestimmten Stichtag (dem Bilanzstichtag) ab. Man spricht daher bei der Bilanz<br />
auch von einer Bestandsgrößenrechnung bzw. einer statischen Rechnung (Stichtagsrechnung).<br />
• Für die Ermittlung der Ertragslage benötigen wir die GuV. In der GuV (Erfolgsrechnung) werden<br />
die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres einander gegenübergestellt und<br />
daraus abgeleitet der Gewinn/Verlust (Erfolg) eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres<br />
ermittelt. Die GuV ist damit eine Stromgrößenrechnung bzw. eine dynamische<br />
Rechnung und ergänzt die statische Bilanz-Rechnung (Periodenrechnung).<br />
• Und schließlich benötigen wir für die Vermittlung der Finanzlage neben der Bilanz auch ein<br />
Cashflow-Statement: Im Cashflow-Statement werden die Ein- und Auszahlungen für ein bestimmtes<br />
Geschäftsjahr einander gegenübergestellt und daraus abgeleitet dargestellt, wie sich<br />
die Finanzlage eines Unternehmens verändert hat. Das CFS ist also eine Stromgrößenrechnung.<br />
7<br />
b.3. Beispiele zur Abbildungsregel 8<br />
b.4. Periodisierte versus unperiodisierte Größen<br />
Über die Erträge/Aufwendungen in der GuV (periodisierte Größen) einerseits und die Einzahlungen/Auszahlungen<br />
im Cashflow-Statement (unperiodisierte Größen) andererseits wird ein und dasselbe<br />
Unternehmen unterschiedlich dargestellt und abgebildet.<br />
• Erträge und Aufwendungen als periodisierte Größen bilden in der GuV den Unternehmenserfolg<br />
ab, dh. wie gut/schlecht ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr gearbeitet hat.<br />
• Ein- und Auszahlungen als unperiodisierte Größen bilden im CFS die Liquiditätslage ab, dh.<br />
inwieweit ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />
und Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaften konnte.<br />
Über die gesamten Geschäftsjahre heben sich die Unterschiede zwischen den unperiodisierten<br />
Größen (Zahlungen) und den periodisierten Größen (z.B. Abschreibungen) auf. Innerhalb dieses Zeitraums<br />
zeigen sich aber sehr deutliche Unterschiede in den Abbildungen.<br />
7 Abbildung S. 23<br />
8 Beispiele zum Verständnis S. 24-32<br />
3 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Unperiodisierte Größen schwanken stärker als periodisierte Größen. Z.B. wird die Zahlung für<br />
eine Maschine (unperiodisierte Größe) nur im 1. Geschäftsjahr abgebildet, hingegen wird in der GuV<br />
über die Abschreibungen (periodisierte Größe) der „Kaufpreis“ entsprechend dem Wertverlust der<br />
Maschine auf einige Geschäftsjahre aufgeteilt. Damit einhergehend schwanken die unperiodisierten<br />
Größen in den einzelnen Geschäftsjahren deutlich stärker als die periodisierten Größen.<br />
Doch obwohl es sich somit um zwei völlig unterschiedliche Abbildungen handelt, wird jede Abbildung<br />
ganz spezifischen Informationsbedürfnissen gerecht:<br />
• Für das Finanzmanagement, dessen zentrale Aufgabe die Erhaltung und Steuerung der Liquidität<br />
eines Unternehmens ist, stehen die Ein- und Auszahlungen im Mittelpunkt des Interesses.<br />
Zentrales Instrument des Rechnungswesens ist für das Finanzmanagement dementsprechend<br />
das Cashflow-Statement (Finanzierungsrechnung).<br />
• Im Gegensatz dazu stehen für die Abbildung des Erfolges aus dem Kauf der Maschine die<br />
periodisierten Größen im Mittelpunkt (z.B. Abschreibungen als Aufwendungen). Zentrales Instrument<br />
für die Abbildung des Erfolges ist somit nicht das Cashflow-Statement, sondern die<br />
GuV.<br />
Periodisierte Größen sind von Bilanzierungen und Bewertungen abhängig, unperiodisierte<br />
Größen nicht. In periodisierte Größen fließen Bilanzierungen und Bewertungen und somit Ermessensspielräume<br />
(z.B. Dauer der Abschreibung) ein, während die den unperiodisierten Größen zugrunde<br />
liegenden Zahlungsströme von Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen sowie Ermessenspielräumen<br />
unbeeinflusst sind.<br />
Wie bewerten die Jahresabschlussadressaten die Unterschiede?<br />
Die verschiedenen Adressaten des Jahresabschlusses haben unterschiedliche Vorstellungen darüber,<br />
was unter der Abbildung des Erfolges zu verstehen ist. Z.B. haben Aktionäre und Gläubiger unterschiedliche<br />
Informationsinteressen.<br />
• Die Gläubiger sind im Allgemeinen an einem vorsichtig ermittelten Gewinn interessiert, um im<br />
Falle eines Krisenszenarios einen Spielraum bei für die vergebenen Kredite aushaftenden<br />
Vermögen zu haben.<br />
• Investoren sind hingegen an einem betriebswirtschaftlich „richtig“ ermittelten Gewinn interessiert,<br />
um die Entwicklung des Unternehmens besser verfolgen zu können.<br />
Unterschiedliche Abbildungen eines Unternehmens im Jahresabschluss sind ein Resultat der unterschiedlichen<br />
Abbildungserwartungen der jeweiligen Adressaten. Es gibt daher keine Trennung in eine<br />
zutreffende und in eine nicht zutreffende bzw. „richtige“ und „falsche“ Abbildung im Jahresabschluss.<br />
c) Welcher Rechnungslegungsstandard?<br />
c.1. Vergleich HGB und IFRS<br />
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Unternehmen werden wir<br />
nicht nur mit dem jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandard (HGB), sondern auch mit internationalen<br />
Standards wie den IFRS (International Financial Reporting Standards) konfrontiert. Zielsetzung<br />
des IFRS ist, vor allem für börsennotierte Unternehmen weltweit einen einheitlichen Rechnungslegungsstandard<br />
zu etablieren, der es Investoren erlaubt, den Jahresabschluss von Unternehmen<br />
weltweit unmittelbarer vergleichen zu können.<br />
In der Praxis zeigt sich, dass die Höhe des Gewinns ein und desselben Unternehmens für ein bestimmtes<br />
Geschäftsjahr auf Basis der Vorschriften von HGB und IFRS im Vergleich sehr unterschiedlich<br />
sein kann.<br />
4 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Vergleich HGB und IFRS 9<br />
Kriterien HGB IFRS<br />
Adressaten des Jahresabschlusses<br />
und resultierende<br />
Auswirkungen<br />
Informationsinteressen der<br />
Gläubiger dominieren, daher<br />
werden die Gewinne „vorsichtig“<br />
ermittelt und sind idR niedriger<br />
als jene nach IFRS (Vorsichtsprinzip)<br />
Transparenz eher niedrig, weniger Informationen<br />
werden offen gelegt<br />
Stellenwert des Vorsichts- stärker ausgeprägt, daher<br />
prinzips<br />
strenges Realisationsprinzip<br />
sowie Imparitätsprinzip<br />
Funktionen - Informations-<br />
- Steuerbemessungs-<br />
- Ausschüttungsbemessungsfunktion<br />
steuerlicher Einfluss hoch (Maßgeblichkeit); der im<br />
handelsrechtlichen Abschluss<br />
ermittelte Gewinn ist grds die<br />
Grundlage für die Berechnung<br />
der Steuerbelastung; zentrale<br />
Stellung des Vorsichtsprinzips<br />
Informationsinteresse der Investoren<br />
und damit „betriebswirtschaftlich“<br />
ermittelte Gewinne<br />
im Mittelpunkt, daher meist<br />
höhere Gewinne als im HGB<br />
5 Martin Gächter<br />
hoch<br />
schwach ausgeprägt<br />
ausschließlich Informationsfunktion<br />
Steuerbelastung wird auf Basis<br />
eines vom handelsrechtlichen<br />
Jahresabschluss unabhängigen<br />
und damit eigenständigen steuerrechtlichen<br />
Abschluss ermittelt<br />
Die grundsätzliche Ausrichtung von Rechnungslegungsstandards kann hinsichtlich mehrerer Kriterien<br />
eingestuft werden:<br />
Adressaten des Jahresabschlusses<br />
• Die IFRS stellen die Investoren in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Im Gegensatz zum HGB<br />
hat ein IFRS-Abschluss nur eine Informationsfunktion, aber keine Ausschüttungs- und keine<br />
Steuerbemessungsfunktion.<br />
• Der HGB-Abschluss versucht einen Informationsausgleich zwischen Investoren und Banken<br />
zu erzielen. Der Informationsgehalt eines Jahresabschlusses reduziert sich umso mehr, je<br />
mehr Zielgruppen er zu „bedienen“ hat. Werden unterschiedliche Interessen gleichzeitig erfüllt,<br />
wird der Jahresabschluss zu einem Kompromissinstrument. Der Gewinn wird daher<br />
tendenziell in der „Mitte“ der beiden Ansprüche liegen. Je mehr Aufgaben ein Jahresabschluss<br />
hat, umso mehr leidet die Informationsfunktion.<br />
Funktion des Jahresabschlusses<br />
• Informationsfunktion: Gewinn/Verlust, Vermögen, Eigen-/Fremdkapital<br />
• Steuerbemessungsfunktion: Wie hoch ist der Gewinn, von dem die Steuern eines Unternehmens<br />
berechnet werden? Je höher der nach dem HGB („handelsrechtlicher“ Jahresabschluss)<br />
ermittelte Gewinn ist, desto höher sind grds auch die Steuerzahlungen. Vorsichtsprinzip<br />
und Maßgeblichkeit. Die IFRS-Abschlüsse haben hingegen nur eine reine Informationsfunktion.<br />
• Ausschüttungsbemessungsfunktion: Die Höhe des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />
Gewinns ist die maximale Basis, die für Dividendenzahlungen eines Unternehmens zur Verfügung<br />
steht. Das HGB enthält mehrere Bestimmungen, über die Eigenkapital im Unternehmen<br />
zurückbehalten wird (Kapitalerhaltungsfunktion). Nur der nach Bildung und Auflösung von<br />
Rücklagen verbleibende Betrag (Bilanzgewinn) ist ausschüttungsfähig. Bei Kapitalgesellschaften<br />
erhöht die Verpflichtung zu einer gesetzlichen Rücklage den Haftungsrahmen. Für<br />
jene Erträge, die als nicht realisiert angesehen werden, besteht eine Ausschüttungssperre.<br />
Zudem wird die Kapitalerhaltung durch Bewertungsprinzipien wie das Anschaffungsprinzip<br />
sowie die strenge Auslegung des Realisationsprinzips gestärkt.<br />
9 Ausführliche Gegenüberstellung S. 40
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
c.2. Systematisierung der Unterschiede<br />
Zu den Unterschieden in der internationalen Rechnungslegung muss gesagt werden, dass nur Unterschiede<br />
im Bereich der Bilanzierung und Bewertung als eigentliche, materielle Unterschiede zwischen<br />
Rechnungslegungsstandards anzusehen sind.<br />
Im Gegensatz zur Bilanzierung und Bewertung können sich Unternehmen bei der Transparenz international<br />
anpassen. Dabei geht es um die Frage, wie viele Informationen ein Unternehmen über seinen<br />
Jahresabschluss an Investoren und Banken gibt. Je mehr Informationen das Unternehmen offen legt,<br />
desto besser sind die Einschätzungsmöglichkeiten für Investoren und Banker. In IFRS-Abschlüssen<br />
werden meist detailliertere Informationen offen gelegt als in einem HGB-Abschluss. Solche Transparenzunterschiede<br />
sind international iS freiwilliger Transparenz lösbar. Die Transparenz ist also mehr<br />
eine Frage der Unternehmens- und Finanzierungskultur. 10<br />
Ein Jahresabschluss soll nach IFRS decision usefulness aufweisen, wonach in Jahresabschlüssen<br />
all jene Informationen offen zu legen sind, welche für die Jahresabschlussadressaten (vor allem Investoren)<br />
entscheidungsrelevant sind.<br />
• Der Offenlegungsgrad erhöht sich, wenn die Anzahl der Investoren hoch ist, die Informationsinteressen<br />
der Investoren unterschiedlich sind und die Beziehung der Investoren zu den<br />
Unternehmen gering ist.<br />
• Die Offenlegungserfordernisse des Jahresabschlusses hängen von der Finanzierungsform<br />
ab: Finanzieren sich Unternehmen mehr über den Bankenmarkt (Österreich und Deutschland),<br />
so ist auch die Rechnungslegung vorsichtiger, im angloamerikanischen Raum hingegen<br />
eher transparent ausgerichtet (mehrheitlich finanziert über Aktienmarkt). Somit sind die Rechnungslegungsstandards<br />
ein „Produkt“ der jeweiligen nationalen Erfordernisse. 11<br />
Trotz deutlicher Unterschiede zwischen den einzelnen untersuchten Rechnungslegungsstandards<br />
(z.B. HGB und IFRS) lassen sich idR keine statistisch signifikanten Unterschiede im Informationsgehalt<br />
zwischen diesen untersuchten Rechnungslegungsstandards nachweisen.<br />
Für dieses überraschende Ergebnis sind mehrere Gründe ausschlaggebend:<br />
• Die aus unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften resultierenden Unterschiede<br />
haben keinen Einfluss auf die zukünftigen Cashflows einer Unternehmung und<br />
wirken sich daher auch nicht auf die Bewertung (iS des Aktienkurses) aus. Auf Basis des<br />
Cashflow-Statements heben sich daher auch die Unterschiede zwischen dem HGB und den<br />
IFRS auf, da der nach HGB ermittelte Cashflow gleich hoch ist wie der nach IFRS ermittelte<br />
Cashflow.<br />
• Die internationalen Unterschiede in der Rechnungslegung werden von den Investoren im<br />
Rahmen ihrer Investmententscheide berücksichtigt.<br />
• Ein Rechnungslegungsstandard ist nur einer von mehreren Unterschieden, denen sich Investoren<br />
in der vergleichenden Beurteilung von Unternehmen/Aktion verschiedener Länder<br />
gegenüberstehen (wie z.B. Wettbewerbsverhältnisse, Inflation, Wechselkurse etc.).<br />
10 Abbildung S. 47<br />
11 Abbildung S. 48<br />
6 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
3. Instrumente des Jahresabschlusses<br />
GuV (Erfolgsrechnung)<br />
a) Aufgabe der GuV<br />
Die GuV soll den Jahresabschlussadressaten aufzeigen, warum sich das Eigenkapital (Reinvermögen)<br />
eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr erfolgswirksam verändert hat.<br />
a.1. Welche Geschäftsfälle werden in der GuV abgebildet?<br />
Ausgewiesen werden Geschäftsfälle in der GuV (Erfolgsrechnung) nur dann, wenn diese zu einer<br />
Erhöhung oder Verminderung des Reinvermögens (Eigenkapitals) führen.<br />
Die GuV (Erfolgsrechnung) zeigt den Geschäftserfolg (wirtschaftliches Ergebnis, Gewinn/Verlust)<br />
eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres auf. Damit wird aus der GuV ersichtlich, wie viel<br />
eine Gesellschaft im Laufe eines Geschäftsjahres erwirtschaftet oder verloren hat. Die GuV startet<br />
daher – im Gegensatz zur Bilanz – in jedem Geschäftsjahr neu mit Null.<br />
Für diese Ermittlung des Erfolges werden in der GuV alle durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens<br />
bewirkten Erträge und Aufwendungen einander gegenübergestellt, woraus sich ein Gewinn<br />
oder ein Verlust ergibt. Es ist zwischen zwei Arten von Aufwendungen/Erträgen zu unterscheiden:<br />
Bei den Erträgen/Aufwendungen ist dahingehend zu differenzieren, ob diese erfolgswirksam über<br />
die GuV oder ggf erfolgsneutral über das Eigenkapital erfasst werden. Dementsprechend interessieren<br />
im Rahmen der GuV nur die erfolgswirksam erfassten Beträge. Nach IFRS werden gewisse Erträge/Aufwendungen<br />
erfolgsneutral über eine Neubewertungsrücklage erfasst, nach HGB ist eine solche<br />
erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital hingegen nicht möglich.<br />
Um den Erfolg eines Geschäftsjahres zutreffend abzubilden, liegt dem Ausweis in der GuV die periodengerechte<br />
Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen zugrunde. Nach dem Grundsatz der periodengerechten<br />
Abgrenzung sollen in jedem Geschäftsjahr den Erträgen die diesen Erträgen zurechenbaren<br />
Aufwendungen gegenübergestellt werden.<br />
Die GuV baut damit auf periodisierten Größen (Erträge, Aufwendungen) auf. Im Gegensatz zum Cashflow-Statement,<br />
das auf unperiodisierten Größen (Einzahlungen, Auszahlungen) aufbaut.<br />
a.2. Definition von Erträgen und Aufwendungen 12<br />
Erträge iS der GuV sind all jene Geschäftsfälle, die in einem Geschäftsjahr zu einer erfolgswirksamen<br />
Erhöhung des Eigenkapitals (Reinvermögens) führen.<br />
Aufwendungen iS der GuV sind jene erfolgswirksamen Minderungen des Reinvermögens in einem<br />
Geschäftsjahr, die für die Realisierung des entsprechenden Ertrags aufgewendet werden.<br />
Wird die GuV in Kontoform dargestellt, so werden die Erträge auf der rechten Seite (Haben), die<br />
Aufwendungen auf der linken Seite (Soll) in Form eines Kontos gegenübergestellt. Der Gewinn wird<br />
auf der Sollseite, der Verlust auf der Habensseite ausgewiesen. In Jahresabschlüssen wird die GuV<br />
idR allerdings nicht auf Basis der Kontoform, sondern auf Basis der Staffelform aufgestellt.<br />
b) Struktur der GuV<br />
b.1. Grundsätzliche Fragen<br />
Nach dem Grundsatz der Verständlichkeit sollen die im Jahresabschluss gegebenen Informationen<br />
für einen Leser des Jahresabschlusses (Unternehmen, Investoren, Banken) leicht verständlich sein,<br />
um den Nutzen des Jahresabschlusses für den Leser zu erhöhen.<br />
Nach dem Grundsatz der Klarheit sollen die Bilanz, GuV und das Cashflow-Statement klar und übersichtlich<br />
dargestellt sein.<br />
12 Abbildung S. 54<br />
7 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Dementsprechend wird die GuV international üblich in Staffelform aufgestellt und die Erträge und<br />
Aufwendungen untereinander angeführt. Da die Staffelform die Berechnung einzelner Zwischenergebnisse<br />
zulässt, verbessert sich im Vergleich zur Kontoform der Aussagegehalt der GuV.<br />
Aufbauend auf dem unterschiedlichen Charakter der einzelnen Erträge und Aufwendungen werden als<br />
Zwischenergebnisse ein Betriebsergebnis, ein Finanzergebnis und ggf ein außerordentliches Ergebnis<br />
(ao Ergebnis) ausgewiesen. 13 Auf einer GuV auf Basis der Kontoform wären solche Zwischenergebnisse<br />
nicht direkt, sondern nur über Umrechnungen ableitbar.<br />
Das Betriebsergebnis umfasst all jene betriebsspezifischen Posten, die dem eigentlichen Leistungserstellungsprozess<br />
eines Unternehmens zuzurechnen sind. Dieses Betriebsergebnis kann entweder<br />
nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.<br />
z.B. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge (Provisionsertrag, Auflösung von Rückstellungen,<br />
Verkauf von Sachanlagevermögen), Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige<br />
betriebliche Aufwände (Werbungskosten, Mietaufwand etc.).<br />
Das Finanzergebnis umfasst all jene Posten, die zwar auch zur regelmäßigen gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
eines Unternehmens zählen, die aber nicht die eigentliche Produktion bzw. Leistungserstellung,<br />
sondern Finanzierungs- und Kapitalanlagegeschäfte betreffen.<br />
z.B. Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren, außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
und Wertpapiere des Umlaufvermögens und Zinsen für aufgenommene Bankkredite.<br />
ABER: Dividendenzahlungen stellen keinen Aufwand dar!<br />
Gegebenenfalls kommt in der GuV ein ao Ergebnis hinzu. In diesem Fall wird die Summe aus Betriebs-<br />
und Finanzergebnis auch als „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ bezeichnet.<br />
Das außerordentliche Ergebnis enthält je nach Rechnungslegungsstandard Erträge und/oder Aufwendungen<br />
aus ungewöhnlichen und/oder seltenen Geschäftsfällen. Ein solches ao Ergebnis ist nur<br />
nach HGB, nicht jedoch nach IFRS vorgesehen.<br />
z.B. nicht auf die eigentliche Tätigkeit des Unternehmens zurückführbare Ereignisse (Naturkatastrophen,<br />
Enteignungen etc.) und seltene Geschäftsfälle (Verkauf eines Teilbetriebes etc.)<br />
b.2. Gesamtkostenverfahren<br />
Nach dem Gesamtkostenverfahren ist die GuV im Betriebsergebnis nach Kostenarten (vor allem<br />
Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen) gegliedert. Hierbei werden sämtliche in der<br />
betrachteten Periode angefallenen Erträge sämtlichen Aufwendungen gegenübergestellt, die bei<br />
Erbringung der Betriebsleistung angefallen sind. Die GuV zeigt damit die gesamte Leistung eines Unternehmens<br />
während eines Geschäftsjahres (gesamte Periodenleistung).<br />
Spezifische Posten des GKV sind iS dieser Periodenleistung bei produzierenden Unternehmen:<br />
• Die „Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ fungiert als Korrekturposten<br />
zu den in den „Kostenarten“ (Material-, Personalaufwand, Abschreibungen) der GuV<br />
inkludierten Anteilen der in der Berichtsperiode produzierten, aber noch nicht verkauften Waren<br />
des Umlaufvermögens (fertige und unfertige Erzeugnisse). Die fertigen Erzeugnisse<br />
werden in der Bilanz mit den Herstellungskosten im Umlaufvermögen in den Vorräten angesetzt.<br />
• Die „anderen aktivierten Eigenleistungen“ stellen einen Korrekturposten zu den in den<br />
„Kostenarten“ der GuV inkludierten Anteilen der in der Berichtsperiode von einem Unternehmen<br />
selbst erstellten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dar, die dieses Unternehmen<br />
für die eigene Leistungserstellung selbst nutzt. 14<br />
13 Abbildung S. 56<br />
14 Abbildung S. 60<br />
8 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Nach dem Realisationsprinzip dürfen eigene Erzeugnisse in der Bilanz nur zu Herstellungskosten,<br />
nicht aber zu höheren Marktwerten angesetzt werden, somit werden die Vorräte ohne anteilige Vertriebs-<br />
und allgemeinen Verwaltungskosten sowie ohne den (zukünftig erwarteten) Gewinn aus dem<br />
Verkauf dieser Vorräte angesetzt. Nach dem Realisationsprinzip dürfen die Gewinne in der GuV erst<br />
beim Verkauf dieser Vorräte ausgewiesen werden. 15<br />
Der Posten „Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ lässt sich auch über die<br />
Veränderung des Lagerkontos erklären. 16<br />
b.3. Umsatzkostenverfahren<br />
Nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) ist die GuV im Betriebsergebnis nach Kostenstellen (Herstellung,<br />
Verwaltung, Vertrieb) gegliedert. Wendet ein Unternehmen das Umsatzkostenverfahren an,<br />
so muss es im Anhang zusätzlich den Materialaufwand sowie den Personalaufwand angeben.<br />
Beim UKV werden dem effektiven Umsatz der betrachteten Periode nicht die gesamten Aufwendungen<br />
der Periode, sondern außer den zeitlich abzugrenzenden nur diejenigen Aufwendungen gegenübergestellt,<br />
welche für die verkauften Produkte/Leistungen angefallen sind (Umsatzaufwendungen).<br />
Dementsprechend sind die Herstellungskosten der für die Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten<br />
Leistungen (cost of goods sold) das zentrale Element des Umsatzkostenverfahrens.<br />
Die Umsatzerlöse abzüglich der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten<br />
Leistungen ergibt das Bruttoergebnis vom Umsatz:<br />
• Das Bruttoergebnis bezogen auf die Umsatzerlöse drückt als Kennzahl aus, wie viel Cent<br />
von jedem Euro Umsatzerlös einem Unternehmen nach Abzug der produktionsbedingten Kosten<br />
bzw. nach Abzug des Wareneinsatzes als Gewinn übrig bleibt.<br />
• Die GuV auf Basis des UKV erlaubt somit über das „Bruttoergebnis vom Umsatz“ die Berechnung<br />
eines näherungsweisen „Deckungsbeitrag I (DB I)“. Allerdings werden hier im Gegensatz<br />
zur Kostenrechnung von den Umsatzerlösen nicht nur die variablen Kosten der Produkte,<br />
sondern die gesamten (dh. die variablen und die fixen Kosten) abgezogen.<br />
Betreffend dem UKV müssen einige Spezifika beachtet werden:<br />
• In den Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen werden<br />
die gesamten auf die Umsatzerlöse entfallenden Herstellungsaufwendungen ausgewiesen.<br />
• Unter die Vertriebskosten fallen grds alle dem Vertriebsbereich eines Unternehmens zuordenbaren<br />
Aufwendungen. Diese Vertriebskosten fallen mit wenigen Ausnahmen definitionsgemäß<br />
nicht unter die Herstellungskosten und dürfen damit nicht in der Bilanz unter den Vorräten<br />
aktiviert werden.<br />
• Unter die allgemeinen Verwaltungskosten fallen grds alle dem Verwaltungsbereich eines<br />
Unternehmens zuordenbaren Aufwendungen.<br />
• In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind nach dem UKV jene Erträge als Betriebsergebnis<br />
zu erfassen, die nicht bereits in anderen Ertragspositionen enthalten sind (z.B. Abgang<br />
von AV und Erträge aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen).<br />
Zum sonstigen betrieblichen Aufwand zählen all jene Aufwendungen, die den Funktionsbereichen<br />
„Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung“ nicht zugeordnet werden können.<br />
b.4. Gesamt- versus Umsatzkostenverfahren 17<br />
Die Frage „Gesamtkostenverfahren versus Umsatzkostenverfahren“ betrifft nur die Struktur des Betriebsergebnisses.<br />
Der Ausweis des Finanz und ggf eines ao Ergebnisses wird davon nicht berührt.<br />
Gesamt- und Umsatzkostenverfahren führen zwar zum selben Betriebsergebnis, sie unterscheiden<br />
sich aber in der Art/Struktur, wie sie dieses Ergebnis ermitteln.<br />
Da die GuV auf Basis des UKV nach Kostenstellen gegliedert ist, muss für das UKV eine Kostenstellenrechnung<br />
vorliegen. Im Rahmen dieser Kostenstellenrechnung werden die einzelnen Kostenarten<br />
auf die Kostenstellen übergeleitet. Da das GKV die Kostenarten abbildet, ist das GKV somit wiederum<br />
Basis für die Ableitung des UKV.<br />
15 Abbildung S. 63<br />
16 Abbildung S. 64<br />
17 Abbildungen S. 67<br />
9 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Beispiele zu Gesamt- und Umsatzkostenverfahren: S. 68-76<br />
Im Gegensatz zum GKV ist beim UKV die gesamte Periodenleistung eines Unternehmens während<br />
eines Geschäftsjahres aus der GuV nicht ersichtlich. Die auf Lager produzierten Erzeugnisse sind<br />
beim Umsatzkostenverfahren nur aus der Bilanz, nicht aber aus der GuV ersichtlich. Auch die „anderen<br />
aktivierten Eigenleistungen“ sind nur aus der Bilanz, nicht aber aus der GuV ersichtlich.<br />
c) GuV: Kapitalgesellschaften versus Einzelunternehmen<br />
• Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es nur „bezahlte“ Mitarbeiter, deren Kosten im Personalaufwand<br />
ausgewiesen werden. Somit werden auch die Kosten für das „angestellte“ Management<br />
des Unternehmens im Personalaufwand ausgewiesen.<br />
• Wer ist aber das Management bei einem Einzelunternehmen? Der Eigentümer bzw. der „Unternehmer“.<br />
Dieser erhält keinen Gehalt, sondern muss sich diesen Gehalt aus dem erzielten<br />
Gewinn des Unternehmens entnehmen (wirkt sich nur in der Bilanz aus, nicht aber in der<br />
GuV). Insofern ist beim Gewinn von Einzelunternehmen zu beachten, dass der Gewinn im<br />
Vergleich zu Kapitalgesellschaften um den Gehaltsbestandteil des Unternehmers „zu hoch“<br />
ist. Verrechnet werden die „Gehaltskosten“ für den Unternehmer aber in der Kostenrechnung<br />
als sog „kalkulatorischer Unternehmerlohn“.<br />
Dasselbe Problem wie beim Gehalt des Unternehmers kann sich bei Mieten stellen. Bei Kapitalgesellschaften<br />
wird der bezahlte Mietaufwand auf Basis des GKV unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
ausgewiesen. Wiederum ist damit der Gewinn eines Einzelunternehmers „zu hoch“, was<br />
in der Kostenrechnung als sog „kalkulatorische Mieten“ verrechnet wird.<br />
d) Was bedeutet Aktivierung versus Nichtaktivierung?<br />
Die Aktivierung von Vermögenswerten in der Bilanz führt im Vergleich zu einer Nichtakivierung zu<br />
einer zeitlichen Vorverlagerung der Gewinne. Im Vergleich zur Nichtaktivierung steigt damit im Jahr<br />
der Aktivierung der Gewinn des Unternehmens, im folgenden Jahr (ggf den folgenden Jahren) fällt er.<br />
Die Frage der Aktivierung wirkt sich daher grundsätzlich auch auf die Vermittlung des true and fair<br />
view (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) aus. Die Unterschiede betreffend Aktivierung und Nichtaktivierung<br />
zeigen sich auch verstärkt im Vergleich von HGB und IFRS, da nach IFRS tendenziell<br />
mehr Vermögenswerte als nach HGB bilanziert (aktiviert) werden.<br />
Die zentrale Idee der Aktivierung ist somit, dass über die Aktivierung Aufwendungen eines Unternehmens<br />
in der Bilanz „geparkt“ werden, wobei eine solche Aktivierung nur dann vorgesehen ist,<br />
wenn den aktivierten Aufwendungen in zukünftigen Geschäftsjahren ein wirtschaftlicher Nutzen<br />
gegenübersteht (dh. die Aufwendungen sind durch zukünftige Einzahlungen aus der Nutzung der aktivierten<br />
Aufwendungen gedeckt).<br />
e) Wie hoch ist der Gewinn?<br />
Erfolgswirksamer versus erfolgsneutraler Gewinn<br />
Grundsätzlich sehen wir in der GuV, wie hoch der Gewinn eines Unternehmens ist. Dies trifft dann zu,<br />
wenn ein Rechnungslegungsstandard die Erträge und Aufwendungen nur in der GuV erfasst (erfolgswirksame<br />
Erfassung von Erträgen und Aufwendungen). Dies ist im Falle des HGB gegeben.<br />
Allerdings gibt es auch Rechnungslegungsstandards (wie die IFRS), die Erträge und Aufwendungen<br />
nicht nur in der GuV erfassen, sondern in bestimmten Fällen auch direkt in der Bilanz (erfolgsneutrale<br />
Erfassung).<br />
Gewinne/Verluste eines Unternehmens können je nach Rechnungslegungsstandard erfolgswirksam in<br />
der GuV und/oder erfolgsneutral direkt im Eigenkapital der Bilanz erfasst werden.<br />
Ausgewiesen werden die erfolgsneutral erfassten Erträge und Aufwendungen in den IFRS im Falle<br />
des Sachanlagevermögens und bei Teilen der Wertpapiere in einer Neubewertungsrücklage, die Teil<br />
des Eigenkapitals ist (comprehensive income).<br />
10 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
In der Neubewertungsrücklage werden in den IFRS die über den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />
liegenden Änderungen in den Marktwerten/neubewerteten Werten von bestimmten Vermögensarten<br />
erfolgsneutral erfasst. Damit wirken sich diese Marktwertänderungen nur in der Bilanz, nicht aber in<br />
der GuV aus. Die Neubewertungsrücklage zählt zum Eigenkapital eines Unternehmens. 18<br />
Da sich der Erfolg eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres sowohl aus erfolgswirksam<br />
als auch aus erfolgsneutral erfassten Erträgen/Aufwendungen zusammensetzt, erlangt in den IFRS<br />
die Eigenkapitalveränderungsrechnung als verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses eine<br />
zentrale Bedeutung.<br />
Bilanz<br />
a) Aufgabe der Bilanz<br />
Die Bilanz stellt das Vermögen und die Kapitalquellen (Finanzierungsquellen) eines Unternehmens<br />
dar. Im Sinne der statischen Interpretation wird die Bilanz hierbei als eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung<br />
von Vermögen und Kapital verstanden.<br />
Die Bilanz bildet hierbei auf der einen Seite (Aktivseite, linke Seite) die Mittelverwendung und damit<br />
das Vermögen eines Unternehmens ab, auf der anderen Seite (Passivseite, rechte Seite) die Mittelherkunft<br />
und damit die Finanzierungsmittel. 19<br />
b) Struktur der Bilanz<br />
Eine solche Bilanz entspricht aber noch nicht den Grundsätzen der Verständlichkeit und Klarheit. International<br />
wird die Aktivseite der Bilanz weiter in Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie die<br />
Passivseite in Eigen- und Fremdkapital unterteilt.<br />
b.1. Anlagevermögen versus Umlaufvermögen 20<br />
Das Anlagevermögen umfasst die über einen längeren Zeitraum (mehrere Geschäftsjahre) hinweg<br />
gebundenen Vermögenswerte, wozu das immaterielle Anlagevermögen (ua. Patente, Lizenzen,<br />
Firmenwert), das Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)<br />
sowie das Finanzanlagevermögen (Beteiligungen, langfristige Wertpapiere) zählen.<br />
Zum Umlaufvermögen zählen all jene Vermögensposten, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb<br />
dienen. Diese Vermögensposten werden im Allgemeinen mindestens einmal pro Jahr umgesetzt oder<br />
umgeformt, u.a. der Bargeldbestand, Guthaben bei Banken, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
sowie Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.<br />
b.2. Eigenkapital versus Fremdkapital<br />
Neben der Aktivseite muss auch die Passivseite der Bilanz unseres Unternehmens im Hinblick auf die<br />
Grundsätze der Verständlichkeit und Klarheit gegliedert werden.<br />
Das Eigenkapital umfasst sämtliche vom Unternehmer bzw. den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten<br />
Mittel. Hierzu zählen sowohl die von Außen eingebrachten Mittel (aus der Unternehmensgründung<br />
sowie nachfolgender Kapitaleinzahlungen/-erhöhungen) als auch die vom Unternehmen<br />
selbst erarbeiteten und im Unternehmen belassenen (nicht ausgeschütteten) Gewinne.<br />
Zum Fremdkapital zählen alle von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel, vor allem Bankkredite, Anleihen<br />
und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verbindlichkeiten). Zum Fremdkapital<br />
zählen aber auch die Rückstellungen, welche als Vorsorge für zukünftige hinsichtlich ihrer Höhe<br />
und/oder Eintretens wahrscheinliche aber unsichere Zahlungen an Dritte zu verstehen sind.<br />
Nicht in der Bilanz ausgewiesen werden die Eventualverbindlichkeiten (Haftungsverhältnisse) eines<br />
Unternehmens. Während bei den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einem Mittelab-<br />
18 Abbildung S. 81<br />
19 Abbildung S. 82<br />
20 Tabelle S. 85/86<br />
11 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
fluss fest bzw. bei den Rückstellungen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu rechen ist, wird dies<br />
für die Eventualverbindlichkeiten nicht angenommen (z.B. Bürgschaften, Garantien). Ausgewiesen<br />
werden die Eventualverbindlichkeiten entweder im Anhang oder sie werden unter der Bilanz angeführt,<br />
ohne dass sie sich auf die Bilanzsumme auswirken. 21<br />
Die Unterscheidung der Passivseite der Bilanz in Eigen- und Fremdkapital bietet sich auch insofern<br />
an, als sie sich hinsichtlich der Kriterien Laufzeit, Bedienung und Haftungsfunktion unterscheiden.<br />
Kriterium „Laufzeit des Kapitals“<br />
Eigenkapital ist langfristiges Kapital (Ausnahme: Dividenden). Innerhalb des Fremdkapitals muss<br />
zwischen lang- und kurzfristigem Fremdkapital unterschieden werden, wobei zum kurzfristigen<br />
Fremdkapital all jene Posten zählen, die spätestens innerhalb eines Jahres beglichen werden müssen.<br />
Kriterium „Bedienung des Kapitals“<br />
Eigen- und Fremdkapital unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass für Fremdkapital idR (vertraglich<br />
fixierte) periodisch anfallende Zinszahlungen aufgewendet werden müssen.<br />
Je höher der Anteil des Eigenkapitals eines Unternehmens am gesamten Kapital ist, desto abgesicherter<br />
ist ein Unternehmen im Krisenfall (dh. wenn Verluste anfallen).<br />
Im Gegensatz dazu besteht bei der „Bedienung“ des Eigenkapitals iS von Dividendenausschüttungen<br />
an die Aktionäre im Falle eines schlechten Geschäftsganges ein Spielraum seitens des Managements,<br />
die Dividendenauszahlungen zu kürzen oder auszusetzen.<br />
Kriterium „Haftung des Kapitals“<br />
Ein letzter Unterschied gibt sich schließlich daraus, dass Eigenkapital im Gegensatz zum Fremdkapital<br />
haftendes Kapital ist, das als „Puffer“ eventuelle Verluste des Unternehmens aufzufangen hat<br />
und im Insolvenzfall der Befriedigung bestehender Gläubigeransprüche dient. Die Banken verlangen<br />
nämlich idR einen gewissen Mindestanteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote)<br />
als Voraussetzung für die Gewährung von Krediten.<br />
Fazit: Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ist, desto unabhängiger und abgesicherter<br />
ist somit ein Unternehmen von Verschlechterungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein<br />
Unternehmen kann in einem solchen Fall Krisenzeiten besser „durchtauchen“.<br />
b.3. Beziehung zwischen Vermögen und Kapital<br />
Zwischen der Aktivseite (AV, UV) und der Passivseite der Bilanz (Eigen-, Fremdkapital) besteht insofern<br />
eine Beziehung, als dass das Anlagevermögen und Umlaufvermögen durch Eigen- und Fremdkapital<br />
finanziert wird.<br />
Das Eigenkapital (Reinvermögen) stellt auch den Anteil der Eigentümer/Aktionäre dar, den diese im<br />
Falle des Verkaufs oder der Liquidation des Unternehmens zu den in der Bilanz ausgewiesenen Beträgen<br />
erhalten würden. Das bilanzielle Eigenkapital ermittelt sich auch durch Anlagevermögen zuzüglich<br />
Umlaufvermögen und abzüglich Fremdkapital.<br />
b.4. Eigenkapital und Rechtsformen<br />
Die Struktur des Eigenkapitals unterscheidet sich je nach Rechtsform. 22<br />
Eigenkapital von Einzelunternehmern<br />
Bei Einzelunternehmen wird das Eigenkapitalkonto in der Bilanz als Saldogröße geführt, dessen Veränderung<br />
sich durch Privateinlagen und/oder Privatentnahmen des Unternehmens sowie durch<br />
Gewinne/Verluste des Unternehmens ergibt.<br />
Eigenkapital von Personengesellschaften<br />
Bei den Personengesellschaften muss zwischen der OHG (offene Handelsgesellschaft: die Gesellschafter<br />
haften wie ein Einzelunternehmer mit dem gesamten – auch privaten – Vermögen) und der<br />
KG (Kommanditgesellschaft: Komplementäre haften mit ihrem gesamten Vermögen, Kommanditisten<br />
21 Abbildung: Unterschied Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten S. 89<br />
22 Abbildung: S. 97<br />
12 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
haften nur für ihr Kapital im Unternehmen) unterschieden werden. Darauf aufbauend hängt die Struktur<br />
der Eigenkapitalkonten von Personengesellschaften ab, wie die einzelnen Gesellschafter haften:<br />
• Die Eigenkapitalkonten der unbeschränkt haftenden Gesellschafter (OHG, Komplementäre<br />
der KG) werden grds wie die Konten der Einzelunternehmer geführt.<br />
• Für den Kapitalanteil der nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) wird<br />
ein in der Bilanz gesondert ausgewiesenes Konto geführt. Diesen Gesellschaftern zustehende<br />
Gewinne werden diesem Konto solange zugeschrieben, solange deren Einlage nicht zur Gänze<br />
eingebracht ist. Im Falle von bereits zur Gänze einbezahlten Einlagen werden die Gewinnanteile<br />
einem gesonderten Gewinnverrechnungskonto zugeschrieben, welches vom Charakter<br />
her nicht Eigenkapital, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter<br />
darstellt. Im Falle einer Verlustzuweisung ist dieser Verlust mit Folgegewinnen zuerst abzudecken,<br />
bevor die Auszahlung eines Gewinnes erfolgen kann.<br />
Eigenkapital von Kapitalgesellschaften 23<br />
Kennzeichen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist, dass die Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage<br />
im Unternehmen haften. Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften umfasst folgende Posten:<br />
• Nennkapital: Im Falle von Aktiengesellschaften (AG) entspricht das Nennkapital (Grundkapital)<br />
der mit den Nominalbeträgen der Aktien multiplizierten Aktienanzahl. Im Falle von GmbH<br />
wird das Nennkapital als Stammkapital bezeichnet (Stammeinlagen aller Gesellschafter).<br />
• Kapitalrücklagen: In die Kapitalrücklagen werden jene Eigenkapitalbeträge eingestellt, die<br />
einem Unternehmen von außen zugeflossen sind (erfolgsneutral, nicht in der GuV vermerkt).<br />
Der bei der Gesellschaftsgründung und nachfolgenden Kapitalerhöhungen über den Nominalbetrag<br />
der Aktien hinausgehende Betrag (Agio) wird direkt den Kapitalrücklagen zugewiesen.<br />
• Gewinnrücklagen: Den Gewinnrücklagen werden einbehaltene, dh. nicht an die Aktionäre<br />
ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne zugewiesen. Im Gegensatz zu den Kapitalrücklagen<br />
werden Gewinnrücklagen somit nicht von außen zugeführt, sondern im Unternehmen selbst<br />
gebildet. Ihre Bildung erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung, also in der GuV über die<br />
Verteilung des Jahresüberschusses.<br />
Im Gegensatz zu den Kapitalrücklagen gibt die Entwicklung der Gewinnrücklagen im Zeitablauf<br />
somit auch Hinweise auf die Ertragskraft eines Unternehmens. Allerdings scheinen in<br />
den Gewinnrücklagen nur die thesaurierten, nicht aber die ausgeschütteten Gewinne auf. Aus<br />
den Gewinnrücklagen ist damit die vergangene Gewinnsituation eines Unternehmens nur<br />
bedingt ableitbar.<br />
Gewinnrücklagen können in einer bestimmten Höhe auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />
(gesetzliche Rücklage) oder aufgrund von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(statutarische Rücklagen) gebildet werden müssen.<br />
• Neubewertungsrücklage: Werden Vermögensposten zu über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
liegenden Marktwerten ausgewiesen, so werden daraus resultierende Wertänderungen<br />
im Falle einer erfolgsneutralen Erfassung in einer Neubewertungsrücklage innerhalb<br />
des Eigenkapitals ausgewiesen. Eine solche Neubewertung ist in Teilbereichen des<br />
Vermögens in den IFRS, nicht aber im HGB vorgesehen.<br />
• Bilanzgewinn/Bilanzverlust: In einigen Rechnungslegungsstandard (wie dem HGB) wird der<br />
gesamte oder auch nur der auszuschüttende Gewinn/Verlust eines Geschäftsjahres innerhalb<br />
des Eigenkapitals separat ausgewiesen.<br />
Die Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und die Neubewertungsrücklagen stellen hier offene Rücklagen<br />
dar (aus der Bilanz ersichtlich), hingegen sind die stillen Reserven (stillen Rücklagen) aus der<br />
Bilanz nicht ersichtlich (Zwangsreserven, Ermessensreserven, Willkürreserven).<br />
c) Wichtige Stichwörter zur Bilanz<br />
c.1. Stichwort „Aktiva = Passiva“<br />
Da die Bilanz auf der Aktivseite die Mittelverwendung und auf der Passivseite die Mittelherkunft<br />
eines Unternehmens zeigt, müssen die Aktiv- und Passivseite einer Bilanz stets gleich groß sein.<br />
Damit muss die Summe aller Vermögensposten zu jedem Zeitpunkt (Bilanzstichtag) auch gleich groß<br />
sein wie die Summe aller Finanzierungsmittel. Diese Gleichheit leitet sich aus der doppelten Buchhaltung<br />
ab.<br />
23 Abbildung S. 96<br />
13 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Allerdings besteht idR keine direkte Beziehung zwischen einzelnen Kapitalquellen und einzelnen<br />
Vermögensposten, da im Allgemeinen nur die gesamte Summe des Kapitals das gesamte Vermögen<br />
deckt. Als Ausnahme sind hier die Lieferantenkredite zu nennen.<br />
c.2. Stichwort „Bilanzsumme“<br />
Unter der Bilanzsumme versteht man die Höhe der Aktivseite bzw. die Höhe der Passivseite. Da die<br />
Summe der Aktiva gleich hoch wie die Summe der Passiva sein muss, muss auch die Bilanzsumme<br />
von Aktiva und Passiva stets gleich hoch sein.<br />
c.3. Stichwort „Vergleichbarkeit“<br />
In der Bilanz werden idR sowohl die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr als auch – iS des<br />
Grundsatzes der Vergleichbarkeit – für das vorangegangene Geschäftsjahr angegeben. Da die<br />
Bilanz eine Stichtagsrechnung ist, ist eine einzelne Bilanz nur bedingt aussagefähig.<br />
c.4. Stichwort „Eröffnungsbilanz – Schlussbilanz, Bilanzstichtag“<br />
Aufgrund des Grundsatzes der Bilanzidentität muss die Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres<br />
mit der Eröffnungsbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres übereinstimmen. Anders als<br />
beim HGB kann der Grundsatz der Bilanzidentität in den IFRS in bestimmten Fällen durchbrochen<br />
werden, beispielsweise bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />
Bilanzstichtag (Abschlussstichtag) ist jener Tag, auf Basis dessen die Werte für die in der Bilanz<br />
ausgewiesenen Vermögens- und Kapitalposten ermittelt werden. Im Allgemeinen ist dies der 1.1. für<br />
die Eröffnungsbilanz und der 31.12. für die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres.<br />
Der Zusammenhang zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz während eines Geschäftsjahres<br />
wird aus folgender Überlegung deutlich:<br />
• Den Ausgangspunkt bildet die Eröffnungsbilanz (Vermögens- und Kapitalstruktur am 1.1.)<br />
• Infolge der laufenden Geschäftsfälle, von Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen<br />
verändert sich die Vermögens- und Kapitalstruktur ständig (täglich). Diese Einflüsse werden in<br />
die Bilanz aufgenommen.<br />
• Nimmt man die Eröffnungsbilanz und all diese Einflüsse zusammen, so erhält man die<br />
Schlussbilanz, die die (aktiven) Vermögenskonten und die (passiven) Kapitalkonten zum Ende<br />
des Geschäftsjahres zeigt. Diese einzelnen Vermögens- und Kapitalkonten wiederum können<br />
in einzelne Konten aufgeteilt werden. In Summe repräsentieren die einzelnen Konten einer<br />
Buchhaltung somit gleichzeitig die Bilanz.<br />
• Die Schlussbilanz entspricht wiederum der Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres<br />
Die Bilanz wird über die einzelnen Geschäftsjahre hinweg fortgeführt. Im Gegensatz dazu wird die<br />
GuV nicht fortgeführt, sondern jedes Geschäftsjahr neu begonnen.<br />
c.5. Stichwort „Unter der Bilanz vermerkt“<br />
Verbindlichkeiten (zB. Bankkredite) werden auf der Passivseite der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen.<br />
Allerdings werden gewisse Verbindlichkeiten (Eventualverbindlichkeiten) nicht in der Bilanz,<br />
sondern im Anhang angegeben. Möglich ist aber auch, dass diese Eventualverbindlichkeiten direkt<br />
unter der Bilanz angeführt werden (diese wirken sich aber nicht auf die Bilanzsumme aus).<br />
Theoretisch könnte man täglich eine neue Bilanz erstellen. Meist werden die täglichen Veränderungen<br />
für ein ganzes Geschäftsjahr zusammengefasst und die Bilanz erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
erstellt. Börsennotierte Unternehmen müssen eine Bilanz (komprimiert) aber auch quartalsweise offen<br />
legen, für interne Zwecke werden von größeren Unternehmen Bilanzen auch monatlich erstellt.<br />
c.6. Stichwort „Veränderung des Eigenkapitals“ (Schnittpunkt Bilanz und GuV)<br />
Der gesicherte langfristige Fortbestand (und damit die Erfolgssituation) eines Unternehmens spiegelt<br />
sich nur im Eigenkapital wider (finanzieller Puffer in Krisenzeiten Eigenkapitalquote).<br />
14 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Allerdings ist diese Aussage differenziert zu sehen, da sich das Eigenkapital durch unterschiedlich<br />
einzuschätzende Geschäftsfälle verändern kann 24 :<br />
• Durch die Geschäftstätigkeit (zB. infolge von Produktion oder Verkauf): Gewinn/Verlust<br />
• Durch Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, die nur die Bilanz, nicht aber die<br />
GuV tangieren.<br />
• Durch Dividendenausschüttungen, die nur die Bilanz, nicht aber die GuV tangieren.<br />
Ein Unternehmen muss für den finanziellen Fortbestand Gewinne erzielen können, da die Eigentümer<br />
(Investoren) nicht permanent Eigenkapital von Außen zuschießen können bzw. wollen.<br />
d) Welche Werte stehen in der Bilanz?<br />
Je höher die Vermögenswerte wertmäßig in der Bilanz ausgewiesen werden, desto höher ist auch die<br />
Bilanzsumme und das Eigenkapital des Unternehmens. Je niedriger diese Vermögenswerte wertmäßig<br />
in der Bilanz ausgewiesen werden, desto niedriger ist auch die Bilanzsumme und das Eigenkapital<br />
des Unternehmens.<br />
d.1. Sind in der Bilanz alle Vermögenswerte ausgewiesen?<br />
Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind in einer Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und<br />
Schulden sowie in einer GuV sämtliche Erträge und Aufwendungen abzubilden. Allerdings wird dieser<br />
Grundsatz in bestimmten Fällen durchbrochen (Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote),<br />
wobei es um folgende Fragen geht:<br />
• Müssen Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden? Aktivierungspflicht (Bilanzierungspflicht)<br />
von Vermögenswerten. Unproblematisch ist diese Frage beim Kauf von Vermögenswerten,<br />
die grds in der Bilanz auszuweisen sind (zB. gekaufte Maschine).<br />
• Dürfen Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden? Aktivierungswahlrecht (Bilanzierungswahlrecht)<br />
betreffend Vermögenswerte.<br />
• Dürfen Vermögenswerte in der Bilanz nicht ausgewiesen werden? Aktivierungsverbot (Bilanzierungsverbot)<br />
betreffend Vermögenswerte.<br />
Die Bilanzierungswahlrechte und die Bilanzierungsverbote stellen hierbei eine Ausnahme von ansonsten<br />
geltenden Grundsatz der vollständigen Erfassung aller bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden in der Bilanz dar (Grundsatz der Vollständigkeit).<br />
Beispielsweise der Firmenwert (Goodwill): Der von einem Unternehmen selbst geschaffene Firmenwert<br />
(originärer Firmenwert) darf in der Bilanz nicht aktiviert werden (Aktivierungsverbot). Im Gegensatz<br />
dazu wird der derivative Firmenwert in der Bilanz grds ausgewiesen. Ein derivativer Firmenwert<br />
ist jener Firmenwert, den ein Unternehmen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs „kauft“.<br />
Gewisse „Investitionen“ eines Unternehmens werden nicht in der Bilanz ausgewiesen (zB. originärer<br />
Firmenwert oder Investitionen in die Weiterbildung von Mitarbeitern). Die Kosten solcher „immaterieller“<br />
Investitionen werden in jenem Geschäftsjahr als Aufwand in der GuV erfasst, in der sie anfallen.<br />
Mit den Begriffen Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrecht und Bilanzierungsverbot sind immer die<br />
Begriffe Aktivierung und Nichtaktivierung verbunden. Vereinfacht bedeutet Aktivierung, dass Aufwendungen<br />
in der Bilanz „geparkt“ und noch nicht in der GuV ausgewiesen werden. 25<br />
d.2. Mögliche Bewertungsmaßstäbe<br />
Grundsätzliche Überlegungen<br />
Grundsätzlich stehen zur Erfassung von Wertschwankungen drei Bewertungsprinzipien offen:<br />
a) Ausweis zu (fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
b) Ausweis zu Marktwerten/neubewerteten Werten sowie<br />
c) Ausweis zu Verkaufswerten (Liquidationswerten)<br />
24 Abbildung S. 104<br />
25 Genauere Ausführungen siehe unter dem Kapitel „GuV“<br />
15 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Allerdings scheidet der Ausweis von Vermögensposten zu Verkaufswerten (Liquidationswerten) aufgrund<br />
des Grundsatzes der Unternehmensfortführung idR aus:<br />
Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern Prinzip) wird davon ausgegangen,<br />
dass ein Unternehmen über den Abschlussstichtag hinaus fortgeführt wird. Dieser Grundsatz<br />
wirkt sich auf die Bilanzierung/Bewertung insofern aus, als Vermögenswerte in der Bilanz damit zu<br />
Fortführungswerten und nicht zu Zerschlagungswerten (Liquidationswerten) anzusetzen sind. Für<br />
die Bewertung der Vermögensposten haben somit die Fortführungswerte iS von Fortgeführten Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten sowie ggf Marktwerten Gültigkeit.<br />
Bewertungsparameter von Vermögenswerten 26 :<br />
• Bei Kauf/Erstellung: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
• Am Bilanzstichtag: Anschaffungs-, Herstellungskosten, Marktwerte, neubewertete Werte<br />
• Beim Verkauf: Verkaufserlös und Ausbuchung des Restbuchwertes des Vermögenswertes<br />
Definition der Anschaffungskosten<br />
Die Anschaffungskosten stellen neben den Herstellungskosten und ggf den Marktwerten den zentralen<br />
Bewertungsmaßstab für die Vermögensposten einer Bilanz dar.<br />
Als Anschaffungskosten werden alle Aufwendungen verstanden, die geleistet werden, um einen<br />
Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu<br />
zählen der Kaufpreis des Vermögenswertes (abzüglich Preisnachlässe), die Anschaffungsnebenkosten<br />
und die Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Die fortgeführten Anschaffungskosten<br />
beziehen sich auf die Anschaffungskosten, ggf korrigiert um planmäßige und außerplanmäßige<br />
Abschreibungen sowie Zuschreibungen (Wertaufholungen).<br />
Definition der Herstellungskosten<br />
Die Herstellungskosten umfassen all jene Aufwendungen, welche durch den Verbrauch von Gütern<br />
und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,<br />
seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung<br />
entstehen (Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte<br />
Eigenleistungen).<br />
Bei den Herstellungskosten ist zwischen einem Voll- und einem Teilkostenansatz zu unterscheiden.<br />
So verlangen die IFRS betreffend die Herstellungskosten verpflichtend die Anwendung des Vollkostenansatzes<br />
(Höchstansatz), dh. die Aktivierung aller produktionsbedingten Einzel- und Gemeinkosten.<br />
Das HGB sieht neben dem Vollkostenansatz hingegen auch die Möglichkeit eines Teilkostenansatzes<br />
(Mindestansatz) vor. 27<br />
Die fortgeführten Herstellungskosten beziehen sich auf die Herstellungskosten, ggf korrigiert um<br />
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sowie Zuschreibungen (Wertaufholungen).<br />
Die Herstellungskosten zuzüglich den Vertriebs- und Verwaltungskosten ergeben die Selbstkosten,<br />
sowie zuzüglich des Gewinnzuschlages den Verkaufspreis. Nur die Herstellungskosten werden in der<br />
Bilanz aktiviert.<br />
Ausweis von Marktwerten<br />
Unter einem Marktwert (beizulegender Wert, fair value) wird jener Betrag verstanden, zu dem ein<br />
Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartner<br />
getauscht werden könnte. Er ist damit jener Betrag, der in einer Transaktion unter üblichen<br />
Marktbedingungen mit unabhängigen Dritten bezahlt werden könnte.<br />
Während nach HGB in der Bilanz maximal die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden<br />
dürfen, werden in den IFRS in bestimmten Fällen auch über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
liegende Marktwerte angesetzt. Grund: Dem IFRS kommt nur eine reine Informationsfunktion<br />
zu (teilweise Ausweis noch nicht realisierter Erträge, z.B. Wertpapiere).<br />
26 Abbildung S. 109<br />
27 Tabelle HGB/IFRS S. 111<br />
16 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Nach dem (strengen) Realisationsprinzip dürfen noch nicht realisierte Erträge in der Bilanz und GuV<br />
noch nicht ausgewiesen werden. Allerdings sehen die IFRS in Teilbereichen auch den Ausweis noch<br />
nicht realisierter Erträge vor.<br />
Nach dem Imparitätsprinzip müssen noch nicht realisierte Verluste (außerplanmäßige Abschreibungen,<br />
Rückstellungen, Wertberichtigung von Forderungen) im Jahresabschluss in jedem Fall erfasst<br />
werden, während noch nicht realisierte Erträge (Gewinne) noch nicht erfasst werden dürfen. Das Realisationsprinzip<br />
ist damit Teil des Imparitätsprinzips.<br />
Vergleich der Wertansätze<br />
Die Bewertung zu Marktwerten ist nur nach IFRS, nicht aber nach HGB vorgesehen. Im Falle einer<br />
erfolgswirksamen Verrechnung der Marktwertänderungen werden die Gewinne/Verluste sowie<br />
das Eigenkapital im Zeitablauf volatiler, dh. sie schwanken stärker. Im Falle einer erfolgsneutralen<br />
Verrechnung der Marktwertänderungen wird nur das Eigenkapital im Zeitablauf volatiler, dh. es<br />
unterliegt stärkeren Schwankungen.<br />
• Die Fremdkapitalgeber sind grds an einer vorsichtigeren Bewertung interessiert, um im<br />
Krisenfall möglichst hohe stille Reserven zu haben. Im Sinne dieser vorsichtigen Bilanzierung<br />
sollte das Vermögen aus Sicht der Banken tendenziell unterbewertet und die Schulden überbewertet<br />
sein. Diesem Interesse der Banken dient auch das Imparitätsprinzip.<br />
• Aktionäre/Investoren sind an einer betriebswirtschaftlich-orientierten Bewertung interessiert,<br />
um die Rentabilität ihres Kapitals besser beurteilen zu können (wertorientierte Vermögensführung).<br />
• Die Interessen der Unternehmer hängen davon ab, welche Anforderungen sie an den Jahresabschluss<br />
stellen. Kommt dem Abschluss nur eine Informationsfunktion zu, so werden die<br />
Unternehmen betriebswirtschaftlich-orientierte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze präferieren,<br />
die dann auch für die Unternehmenssteuerung (Kostenrechnung) herangezogen werden<br />
können. Kommt dem Abschluss aber auch eine Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion<br />
zu, so bilanzieren die Firmen natürlich vorsichtiger, um nicht mehr Steuern zahlen zu<br />
müssen.<br />
Der Vorteil der Bewertung von Vermögensgegenständen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
ist, dass diese objektiv feststehende Werte darstellen und daher keine laufende Neubewertung des<br />
Vermögens notwendig ist. Als Nachteil ist anzuführen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
idR unter dem Marktwert liegen und damit umso mehr stille Reserven gebildet werden.<br />
e) Wie verändert sich die Bilanz?<br />
Es gibt grundsätzlich vier Grundtypen von Geschäftsfällen, die sich bei ihrer Verbuchung unterschiedlich<br />
auf die Struktur einer Bilanz auswirken 28 :<br />
• Aktivtausch: Umschichtung in der Vermögensstruktur, während die Passivseite der Bilanz<br />
und die Bilanzsumme davon unberührt bleiben. Es verändern sich also Vermögenswerte,<br />
nicht aber die Bilanzsumme.<br />
• Passivtausch: Umschichtung in der Kapitalstruktur, während die Aktivseite der Bilanz und die<br />
Bilanzsumme davon unberührt bleiben. Es verändern sich zwar Kapitalposten, nicht aber die<br />
Bilanzsumme.<br />
• Bilanzverlängerung: Sowohl ein Vermögensposten als auch ein Kapitalposten und damit<br />
auch die Bilanzsumme nehmen zu. Damit einhergehend verändert sich sowohl die Vermögens-<br />
als auch die Kapitalstruktur.<br />
• Bilanzverkürzung: Sowohl Vermögens- als auch ein Kapitalposten nehmen ab, wodurch<br />
auch die Bilanzsumme sinkt. Damit verändern sich auch Vermögens- und Kapitalstruktur.<br />
28 Tabelle S. 121<br />
17 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Cashflow-Statement<br />
a) Aufgabe des Cashflow-Statement<br />
Das Cashflow-Statement bildet die Finanzlage eines Unternehmens ab. Von Interesse ist vor allem<br />
die Frage, wie viel „cash“ (oder „cash-equivalents“) ein Unternehmen zur Verfügung hat, um seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dieser cash steht in der Bilanz auf der Aktivseite<br />
im Umlaufvermögen. Aus Sicht der Liquidität sind höhere cash-Guthaben besser einzustufen als niedrigere,<br />
allerdings verschlechtern höhere cash-Guthaben die Rentabilität eines Unternehmens.<br />
Die Bilanz zeigt nur auf, in welcher Höhe sich die Liquidität eines Unternehmens verändert hat, aber<br />
nicht warum. Das Cashflow-Statement hat die Aufgabe, die Gründe für die Veränderung der Liquidität<br />
während eines Geschäftsjahres aufzuzeigen. Das CFS bildet ausschließlich Zahlungsströme<br />
iS von Ein- und Auszahlungen ab (Stromgrößenrechnung). Im Gegensatz zu Bilanz und GuV baut<br />
das CFS damit auf unperiodisierten Größen auf.<br />
b) Struktur des Cashflow-Statement<br />
Grundsätzlich lassen sich die Zahlungen eines Unternehmens im Sinne des true and fair view in drei<br />
Gruppen fassen. Zusammen erklären diese drei Cashflows die Veränderung der Liquidität eines Unternehmens<br />
während eines Geschäftsjahres (Fondsveränderungsrechnung).<br />
• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
des Unternehmens (zB. Barkauf von Produkten oder Personal). Dies sind die Cashflows<br />
aus dem operativen Bereich.<br />
• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus Investitionen (Grundstückskauf,<br />
Maschinen, Wertpapiere). Dies sind die Cashflows aus dem Investitionsbereich.<br />
• Die Liquidität verändert sich durch Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungsmaßnahmen<br />
des Unternehmens (Bankkredit, Kapitalerhöhungen, Dividenden). Dies sind die Cashflows aus<br />
dem Finanzierungsbereich.<br />
Die Struktur eines Cashflow-Statements 29 ist in eine Fondsveränderungsrechnung und eine Ursachenrechnung<br />
gegliedert. Während die Fondsveränderungsrechnung aufzeigt, in welcher Höhe sich die<br />
Liquidität des Unternehmens während eines Geschäftsjahres verändert, werden in der Ursachenrechnung<br />
die Gründe für die Veränderung der Liquidität ersichtlich. Die Fondsveränderungsrechnung<br />
stellt damit auch den Schnittpunkt zur Bilanz her.<br />
c) Zusammenhang Cashflow-Statement und Bilanz, Bedeutung des Fonds<br />
Entscheidend für die Aussagefähigkeit des Cashflow-Statements ist die Frage, was unter Liquidität<br />
verstanden wird, da unterschiedliche Abgrenzungen der Liquidität zu unterschiedlichen Abbildungen<br />
im Cashflow-Statement führen. Ersichtlich wird die „Liquidität“ in der Abgrenzung des Fonds.<br />
Veränderungen des Fonds werden wie folgt interpretiert: Erhöht sich der Fonds, so wird dies als<br />
Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens angesehen, vermindert sich der Fonds, so bedeutet<br />
dies eine Abnahme der Liquidität.<br />
Da sich auf die Fonds „Liquide Mittel (cash and cash equivalents)“ zugrunde liegenden Ein- und<br />
Auszahlungen keine Bilanzierungen/Bewertungen und Bilanzierungs-/Bewertungsspielräume auswirken,<br />
sind Cashflows auf Basis des HGB und der IFRS gleich hoch. Damit ist über die Cashflows<br />
auch eine unmittelbarere Vergleichbarkeit von beispielsweise US-amerikanischen mit österreichischen<br />
Unternehmen gegeben.<br />
d) Zusammenhang Cashflow-Statement und GuV<br />
d.1. Unterschiede in der Abbildung<br />
Bei Erträgen/Aufwendungen verändert sich das Reinvermögen/Eigenkapital, bei Ein-/Auszahlungen<br />
die Liquiden Mittel. Diese Größen kann man wie folgt abgrenzen:<br />
29 Abbildung S. 126/127<br />
18 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Ertrag – zahlungsunwirksamer Ertrag – Aufwand + zahlungsunwirksamer Aufwand = Cashflow<br />
Wer ist höher: Gewinn oder Cashflow?<br />
Fallen nur zahlungswirksame Geschäftsfälle an, so führen der Gewinn iS der GuV und der operative<br />
Cashflow iS des Cashflow-Statements zum selben Ergebnis.<br />
Fallen sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Geschäftsfälle an, so führen der Gewinn<br />
iS der GuV und der operative Cashflow iS des Cashflow-Statements zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />
Während die GuV sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Erträge/Aufwendungen<br />
abbildet, werden im Vergleich dazu im CFS nur die zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen<br />
abgebildet.<br />
Je höher der Anteil der zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen an den gesamten Erträgen<br />
und Aufwendungen ist, desto mehr weichen der Gewinn und der operative Cashflow naturgemäß<br />
voneinander ab. Insofern ist es auch wichtig, die beiden Rechnungen GuV und Cashflow-Statement<br />
nicht alternativ, sondern immer aus Sicht der jeweiligen Fragestellung zu sehen, da sie unterschiedliche<br />
Zwecke verfolgen.<br />
Gewinn bei negativem operativen Cashflow?<br />
Ein Unternehmen kann in einem Geschäftsjahr einen Gewinn ausweisen, obwohl der operative Cashflow<br />
des Unternehmens negativ ist. Über die Totalperiode (z.B. Kauf und Verkauf einschließlich Zahlung)<br />
heben sich die Unterschiede zwischen GuV und Cashflow-Statement wieder auf.<br />
Verlust bei positivem operativen Cashflow?<br />
Umgekehrt ist natürlich auch ein Verlust bei positivem operativen Cashflow möglich, z.B. wenn Waren,<br />
die im Vorjahr eingekauft wurden, im laufenden Jahr zu einem unter dem Einkaufspreis liegenden<br />
Preis wieder verkauft werden. Werden allerdings beide Geschäftsjahre betrachtet, heben sich auch<br />
hier die Unterschiede zwischen GuV und CFS wieder auf.<br />
d.2. Unterschiede im Ausweis: Betriebsergebnis versus operativer Cashflow<br />
Die laufende Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wird in der GuV über das Betriebsergebnis, im<br />
CFS über den operativen Cashflow ausgedrückt. Diese beiden Rechnungen sind jedoch nicht deckungsgleich:<br />
• Gemeinsamkeiten: Sowohl das Betriebsergebnis als auch der operative Cashflow umfassen<br />
laufende Geschäftsfälle wie die zahlungswirksamen Umsätze, Personal- und Materialkosten.<br />
• Unterschiede: Zahlungswirksame Geschäftsfälle wie z.B. die Zinsen für Bankkredite und die<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag werden in der GuV nicht im Betriebsergebnis, sondern<br />
im Finanzergebnis (Zinsen) bzw. nach Betriebs- und Finanzergebnis (Steuern) ausgewiesen.<br />
Im CFS erfolgt der Ausweis hingegen in beiden Fällen im operativen Cashflow.<br />
Fazit: Der operative Cashflow des CFS ist von der Abgrenzung her somit weiter gefasst als das<br />
Betriebsergebnis der GuV, da der operative Cashflow iS der GuV sowohl das Betriebsergebnis als<br />
auch das Finanzergebnis und die Steuern umfasst.<br />
e) Ermittlung des Cashflow-Statements<br />
Es gibt zwei Methoden für die Ermittlung des Cashflow-Statements:<br />
• Originäre Ermittlung: direkter Zugriff auf die Zahlungsströme eines Unternehmens, daher<br />
nur intern von den Unternehmen selbst anwendbar.<br />
• Derivative (indirekte) Ermittlung: Ermittlung über den Umweg von Bilanz und GuV, daher<br />
intern und extern (z.B. auch von Investoren, Banken) anwendbar.<br />
e.1. Originäre Ermittlung des Cashflow-Statements<br />
Bei der originären Ermittlung des CFS passiert im Grunde genommen nichts anderes, als dass sämtliche<br />
zahlungswirksamen Geschäftsfälle eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres gesammelt<br />
und dem operativen Cashflow, dem Investitions- bzw. dem Finanzierungs-Cashflow zugewiesen<br />
werden. Das CFS wird damit direkt aus den Umsätzen der Liquiditätskonten eines Unternehmens<br />
ermittelt. Verwendung von Buchungsschlüsseln: zahlungswirksam (1) und zahlungsunwirksam (0).<br />
19 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Damit müssen am Ende des Geschäftsjahres EDV-mäßig nur mehr alle Geschäftsfälle mit dem Buchungsschlüssel<br />
„zahlungswirksam (1)“ zusammengefasst und iS des CFS strukturiert werden. Die<br />
originäre Ermittlung entspricht im Ergebnis damit auch der direkten Ermittlung des CFS.<br />
Bei der direkten Ermittlung der Cashflows wird die Struktur der Ein- und Auszahlungen ersichtlich.<br />
Beispielsweise die Umsatzeinzahlungen sowie die Material- und Personalauszahlungen. 30<br />
Da das Cashflow-Statement ausschließlich Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) abbildet, ist<br />
das CFS eine Stromgrößenrechnung und keine Bestandsrechnung. Während die Bilanz und GuV<br />
auf periodisierten Größen aufbauen, werden im Cashflow-Statement unperiodisierte Größen ausgewiesen.<br />
e.2. Derivative Ermittlung des Cashflow-Statements<br />
Bei der derivativen (indirekten) Ermittlung wird das Cashflow-Statement über den Umweg von GuV<br />
und Bilanz abgeleitet. Da das CFS eine unperiodisierte Rechnung ist, wird die im Rahmen dieser<br />
derivativen Ermittlung die in Bilanz und GuV eingeflossene Periodisierung wieder zurückgenommen.<br />
Die GuV-Rechnung kann umgeformt werden: Wird das Jahresergebnis um die nicht zahlungswirksamen<br />
Erträge und Aufwendungen korrigiert, so bleiben nur mehr die zahlungswirksamen Erträge und<br />
Aufwendungen übrig, welche den Cashflows des Unternehmens entsprechen. Durch diese Umformung<br />
werden auch die Unterschiede zwischen der direkten und indirekten Ermittlung ersichtlich. 31<br />
Da bei der direkten Methode wie auch bei der originären Ermittlung die Struktur der Zahlungsströme<br />
(Umsatz, Material, Personal,…) aufgezeigt wird, kommen diese Methoden grds zum selben Ergebnis.<br />
Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die originäre Methode aufgrund der benötigten Daten nur<br />
intern, die direkte Methode näherungsweise aber auch extern angewendet werden kann. Dies führt<br />
aufgrund fehlender Daten (zB. in den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“) idR zu einem näherungsweisen<br />
Ergebnis.<br />
Die Frage der indirekten Ermittlung betrifft immer nur den operativen Cashflow. Der Investitions- und<br />
der Finanzierungs-Cashflow werden immer direkt abgeleitet.<br />
Aufbauend auf der obigen Umformung ergibt sich für die indirekte Ermittlung des operativen Cashflows<br />
nun das folgende Berechnungsschema:<br />
Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag<br />
+ Abschreibungen<br />
+/- Veränderung der langfristigen Rückstellungen<br />
+ sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen<br />
- zahlungsunwirksame Erträge<br />
= Cashflow I<br />
+/- Vdg des sonstigen Netto-Umlaufvermögens<br />
+/- sonstige Korrekturen<br />
= Cashflow aus dem operativen Bereich<br />
Die Abschreibungen und die langfristigen<br />
Rückstellungen stellen idR die wichtigsten<br />
zahlungsunwirksamen Aufwendungen dar und<br />
werden daher separat aufgeführt.<br />
Als Netto-Umlaufvermögen ist iS der Analyse<br />
von Jahresabschlüssen das Umlaufvermögen<br />
abzüglich des kurzfristigen Fremdkapitals definiert<br />
(working capital). Beim CFS ist jedoch zu<br />
beachten, dass die betreffenden Posten des<br />
UV, die den Fonds „Liquide Mittel“ bilden, nicht<br />
im Netto-UV, sondern direkt im Fonds des CFS berücksichtigt werden. Zudem werden kurzfristige<br />
Bankkredite im CFS nicht im operativen Cashflow, sondern im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen.<br />
Der Kauf und Verkauf der kurzfristigen Wertpapiere wiederum wird nicht im operativen Cashflow, sondern<br />
im Investitions-Cashflow ausgewiesen. Daher spricht man beim CFS vom „sonstigen“ Netto-<br />
Umlaufvermögen.Eine Zunahme des sonstigen Netto-UV ist als cash-Verwendung (Ausweis mit negativem<br />
Vorzeichen), eine Abnahme als cash-Zunahme zu interpretieren (positives Vorzeichen).<br />
Die jeweilige Art des Vorzeichens wird auch aus der Bewegungsbilanz ersichtlich: Diese interpretiert<br />
eine Zunahme des AV oder UV als cash-Abfluss, eine Abnahme des AV oder UV als cash-Zufluss.<br />
Eine Zunahme des Eigen- oder Fremdkapitals interpretiert sie als cash-Zufluss, eine Abnahme des<br />
Eigen- oder Fremdkapitals als cash-Abfluss.<br />
30 Tabelle S. 137<br />
31 Abbildung S. 140<br />
20 Martin Gächter
Auer, Kurt: Jahresabschluss Zusammenfassung Abschnitt A<br />
Als Ergebnis der derivativen Ermittlung erhalten wir damit im Vergleich zur originären Ermittlung:<br />
• Der operative CF, der Investitions-CF und der Finanzierungs-CF sind auf Basis der originären<br />
und der derivativen Ermittlung gleich hoch.<br />
• Bei der derivativen Ermittlung ersehen wir im Gegensatz zur originären Ermittlung aber<br />
nicht die Struktur der Betriebszahlungen.<br />
• Der Ausweis der Investitions- und des Finanzierungs-CF ist im Rahmen der derivativen und<br />
originären Ermittlung gleich, da diese CF nicht indirekt, sondern direkt ermittelt werden.<br />
Warum ist das sonstige Netto-UV zu korrigieren?<br />
Es zeigt sich, dass im Rahmen der indirekten Ermittlung des operativen Cashflows nur mehr die zahlungsunwirksamen<br />
Bestandteile des Gewinns/Verlustes korrigiert werden:<br />
• Beispielsweise setzen sich die Umsatzeinzahlungen aus den Umsatzerlösen zuzüglich der<br />
Veränderung der Forderungen zusammen. Da die Umsatzerlöse aber bereits im Gewinn enthalten<br />
sind, muss im Rahmen der indirekten Methode nur mehr die Veränderung der Forderungen<br />
korrigiert werden (Zunahme der Forderungen -, Abnahme der Forderungen +).<br />
• Wie setzt sich der GuV-Posten „Materialaufwand/Wareneinsatz“ zusammen? Grundsätzlich ist<br />
der Materialaufwand bzw. Wareneinsatz Cashflow-wirksam. Die Cashflow-unwirksamen Bestandteile<br />
ergeben sich über die Veränderung der Lieferantenverbindlichkeiten (Kauf auf Ziel),<br />
sowie über die Veränderung des Vorratskontos. Werden diese beiden Veränderungen korrigiert,<br />
so erhält man im Ergebnis die Materialauszahlungen. 32<br />
Indirekte Ermittlung des operativen CF auf Basis einer GuV nach Umsatzkostenverfahren<br />
Die indirekte Ermittlung des operativen Cashflows bei Vorliegen eines UKV erfolgt nach einem anderen<br />
Basisschema als beim GKV. 33<br />
e.3. Vergleich originäre versus derivative Ermittlung<br />
Die derivative Ermittlung ist in der Praxis dominierend. Ausschlaggebend dafür sind mehrere Gründe:<br />
• Im Vergleich zur originären Ermittlung spricht für die derivative Ermittlung vor allem die einfache<br />
Ermittlung über ein standardisiertes Ermittlungsschema.<br />
• Weiters spricht für die derivative Ermittlung die Dominanz von Bilanz und GuV im Rechnungswesen<br />
der Unternehmen.<br />
• Für die derivative Ermittlung spricht weiters der Umstand, dass im Rahmen der externen Analyse<br />
idR nur die derivative (indirekte) Ermittlung möglich ist.<br />
Zu beachten ist aus Sicht von Investoren und Banken aber, dass die derivative Ermittlung nur dann<br />
dasselbe Ergebnis erzielt, wenn alle zahlungsunwirksamen Geschäftsfälle korrigiert werden. Im Falle<br />
einer nicht vollständigen Korrektur können sich daher Verschiebungen zwischen den einzelnen<br />
Cashflows ergeben, was sich auf Kennzahlen im Rahmen der Analyse auswirkt.<br />
Der Vorteil einer originären Ermittlung des Cashflow-Statements würde darin liegen, dass die Zahlungsströme<br />
eines Unternehmens im Rahmen der internen Steuerung unterschiedlich verdichtet genutzt<br />
werden könnten (z.B. Finanzplanung). Als Nachteil ist jedoch zu sehen, dass die originäre Ermittlung<br />
idR eine Reorganisation des Rechnungswesens voraussetzt, da bei jedem Geschäftsfall bekannt<br />
sein muss, ob dieser zahlungswirksam ist oder nicht. Diese Information liegt bei Unternehmen<br />
derzeit idR nicht EDV-mäßig verarbeitbar vor.<br />
Ergänzende Jahresabschlussinstrumente 34<br />
Bilanz und GuV nach Branchen 35<br />
4. Jahresabschluss und Controlling 36<br />
32 Abbildung S. 146<br />
33 Tabelle S. 147<br />
34 S. 150-156<br />
35 S. 157-160<br />
36 S. 161-174<br />
21 Martin Gächter