Schreiben an das Bergamt Süd - DAVID GEGEN GOLIATH eV
Schreiben an das Bergamt Süd - DAVID GEGEN GOLIATH eV
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Anwaltsk<strong>an</strong>zlei Bernhard Fricke<br />
Anwaltsk<strong>an</strong>zlei Bernhard Fricke, Neuhauser Straße 3, 80331 München<br />
Per Fax: (089)2176-2438<br />
Regierung von Oberbayern<br />
<strong>Bergamt</strong> <strong>Süd</strong>bayern<br />
Sachgebiet 26<br />
Herrn Sachgebietsleiter<br />
Ingo Rom<strong>an</strong>us Tönnesm<strong>an</strong>n<br />
Maximili<strong>an</strong>str. 39<br />
80538München<br />
06.11.2012<br />
Az.: Fri / ro<br />
Rechtliche Voraussetzungen für <strong>das</strong> Genehmigungsverfahren zu einer Erdgasbohrung<br />
in Breitbrunn, Gattern 1<br />
Sehr geehrter Herr Tönnesm<strong>an</strong>n,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
vor ziemlich genau einem Jahr hat die RAG Austria bek<strong>an</strong>ntlich einen Antrag zur<br />
Erdgasbohrung auf dem vorbezeichneten Grundstück, Gattern 1 in Breitbrunn, beim<br />
zuständigen <strong>Bergamt</strong> <strong>Süd</strong>bayern gestellt.<br />
Wie Sie mir in Be<strong>an</strong>twortung meines <strong>Schreiben</strong>s vom 05.05.12 mitgeteilt haben, muss der<br />
Antragsteller, in dem Fall die RAG Austria, gemäß § 55 Abs. 1 Ziffer 1 BBergG die<br />
erforderliche Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen nachweisen.<br />
Als Nachweis der Berechtigung ist gemäß $ 7 BBergG auch der privatrechtliche Vertrag zur<br />
Nutzung des/der entsprechenden Grundstücke vorzulegen.<br />
Nach den vorliegenden Informationen hat die RAG Austria nie über einen gültigen<br />
privatrechtlichen Vertrag für die gepl<strong>an</strong>te Erdgasbohrung verfügt, weil es für <strong>das</strong><br />
streitgegenständliche Grundstück einen rechtswirksamen Pachtvertrag gegeben hat.<br />
Dies war der RAG Austria auch bei der Antragstellung bek<strong>an</strong>nt bzw. hätte ihr bek<strong>an</strong>nt sein<br />
müssen.<br />
Neuhauser Str. 3, 80331 München, Telefon (0 89) 23 66 20-0, Telefax (089) 23 66 20-20, E-Mail: info@fricke-law.de<br />
Commerzb<strong>an</strong>k München, Kto. 29 16 08 800, BLZ 700 400 41 · Postb<strong>an</strong>k München Kto. 38 74 08-806, BLZ 700 100 80<br />
Stadtsparkasse München, Kto. 903-13 24 54, BLZ 701 500 00 · USt-ID: 1303 022 58
- 2 -<br />
Hätte sie eine zeitgemäße Mitteilung zu diesem Punkt gemacht, hätte <strong>das</strong> Antragsverfahren gar<br />
nicht <strong>an</strong>laufen können.<br />
Nach den vorliegenden Informationen ist <strong>das</strong> Antragsverfahren aber auf Grund des Antrags der<br />
RAG Austria <strong>an</strong>gelaufen und es hat nur im Dezember im verg<strong>an</strong>genen Jahr auf Grund von<br />
laufenden Verh<strong>an</strong>dlungen mit Vertretern von Bürgerinitiativen ein Ruhen des Verfahrens<br />
gegeben.<br />
Der formelle Antrag ist aber nie zurückgenommen worden, obwohl nie ein rechtswirksamer<br />
Pachtvertrag best<strong>an</strong>den hat.<br />
Nach weiteren, inzwischen der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen, hat die RAG Austria<br />
nun mit erheblichem Aufw<strong>an</strong>d ein alternatives Grundstück mit Zug<strong>an</strong>g zum L<strong>an</strong>gbürgner See<br />
gefunden, um dort die umweltschädlichen Gasbohrpläne gegen den breiten Widerst<strong>an</strong>d der<br />
Bevölkerung durchzusetzen.<br />
Zu diesem Komplex wird um folgende Mitteilung gebeten:<br />
W<strong>an</strong>n wurde der erste Bohr<strong>an</strong>trag der RAG Austria für <strong>das</strong> Grundstück Gattern 1, Breitbrunn,<br />
gestellt.<br />
W<strong>an</strong>n wurde <strong>das</strong> Ruhen des Verfahrens be<strong>an</strong>tragt und seit w<strong>an</strong>n ruht <strong>das</strong> Verfahren?<br />
W<strong>an</strong>n wurde der Bohr<strong>an</strong>trag für dieses Grundstück zurückgenommen?<br />
W<strong>an</strong>n wurde der neue Bohr<strong>an</strong>trag gestellt?<br />
Außerdem be<strong>an</strong>trage ich kurzfristig Akteneinsicht und weiterhin, der RAG Austria die Kosten für<br />
den inzwischen zurückgenommenen oder in Kürze zurückzunehmenden Antrag aufzuerlegen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Bernhard Fricke<br />
Rechts<strong>an</strong>walt