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Schreiben an das Bergamt Süd - DAVID GEGEN GOLIATH eV

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Anwaltsk<strong>an</strong>zlei Bernhard Fricke<br />

Anwaltsk<strong>an</strong>zlei Bernhard Fricke, Neuhauser Straße 3, 80331 München<br />

Per Fax: (089)2176-2438<br />

Regierung von Oberbayern<br />

<strong>Bergamt</strong> <strong>Süd</strong>bayern<br />

Sachgebiet 26<br />

Herrn Sachgebietsleiter<br />

Ingo Rom<strong>an</strong>us Tönnesm<strong>an</strong>n<br />

Maximili<strong>an</strong>str. 39<br />

80538München<br />

06.11.2012<br />

Az.: Fri / ro<br />

Rechtliche Voraussetzungen für <strong>das</strong> Genehmigungsverfahren zu einer Erdgasbohrung<br />

in Breitbrunn, Gattern 1<br />

Sehr geehrter Herr Tönnesm<strong>an</strong>n,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

vor ziemlich genau einem Jahr hat die RAG Austria bek<strong>an</strong>ntlich einen Antrag zur<br />

Erdgasbohrung auf dem vorbezeichneten Grundstück, Gattern 1 in Breitbrunn, beim<br />

zuständigen <strong>Bergamt</strong> <strong>Süd</strong>bayern gestellt.<br />

Wie Sie mir in Be<strong>an</strong>twortung meines <strong>Schreiben</strong>s vom 05.05.12 mitgeteilt haben, muss der<br />

Antragsteller, in dem Fall die RAG Austria, gemäß § 55 Abs. 1 Ziffer 1 BBergG die<br />

erforderliche Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen nachweisen.<br />

Als Nachweis der Berechtigung ist gemäß $ 7 BBergG auch der privatrechtliche Vertrag zur<br />

Nutzung des/der entsprechenden Grundstücke vorzulegen.<br />

Nach den vorliegenden Informationen hat die RAG Austria nie über einen gültigen<br />

privatrechtlichen Vertrag für die gepl<strong>an</strong>te Erdgasbohrung verfügt, weil es für <strong>das</strong><br />

streitgegenständliche Grundstück einen rechtswirksamen Pachtvertrag gegeben hat.<br />

Dies war der RAG Austria auch bei der Antragstellung bek<strong>an</strong>nt bzw. hätte ihr bek<strong>an</strong>nt sein<br />

müssen.<br />

Neuhauser Str. 3, 80331 München, Telefon (0 89) 23 66 20-0, Telefax (089) 23 66 20-20, E-Mail: info@fricke-law.de<br />

Commerzb<strong>an</strong>k München, Kto. 29 16 08 800, BLZ 700 400 41 · Postb<strong>an</strong>k München Kto. 38 74 08-806, BLZ 700 100 80<br />

Stadtsparkasse München, Kto. 903-13 24 54, BLZ 701 500 00 · USt-ID: 1303 022 58


- 2 -<br />

Hätte sie eine zeitgemäße Mitteilung zu diesem Punkt gemacht, hätte <strong>das</strong> Antragsverfahren gar<br />

nicht <strong>an</strong>laufen können.<br />

Nach den vorliegenden Informationen ist <strong>das</strong> Antragsverfahren aber auf Grund des Antrags der<br />

RAG Austria <strong>an</strong>gelaufen und es hat nur im Dezember im verg<strong>an</strong>genen Jahr auf Grund von<br />

laufenden Verh<strong>an</strong>dlungen mit Vertretern von Bürgerinitiativen ein Ruhen des Verfahrens<br />

gegeben.<br />

Der formelle Antrag ist aber nie zurückgenommen worden, obwohl nie ein rechtswirksamer<br />

Pachtvertrag best<strong>an</strong>den hat.<br />

Nach weiteren, inzwischen der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen, hat die RAG Austria<br />

nun mit erheblichem Aufw<strong>an</strong>d ein alternatives Grundstück mit Zug<strong>an</strong>g zum L<strong>an</strong>gbürgner See<br />

gefunden, um dort die umweltschädlichen Gasbohrpläne gegen den breiten Widerst<strong>an</strong>d der<br />

Bevölkerung durchzusetzen.<br />

Zu diesem Komplex wird um folgende Mitteilung gebeten:<br />

W<strong>an</strong>n wurde der erste Bohr<strong>an</strong>trag der RAG Austria für <strong>das</strong> Grundstück Gattern 1, Breitbrunn,<br />

gestellt.<br />

W<strong>an</strong>n wurde <strong>das</strong> Ruhen des Verfahrens be<strong>an</strong>tragt und seit w<strong>an</strong>n ruht <strong>das</strong> Verfahren?<br />

W<strong>an</strong>n wurde der Bohr<strong>an</strong>trag für dieses Grundstück zurückgenommen?<br />

W<strong>an</strong>n wurde der neue Bohr<strong>an</strong>trag gestellt?<br />

Außerdem be<strong>an</strong>trage ich kurzfristig Akteneinsicht und weiterhin, der RAG Austria die Kosten für<br />

den inzwischen zurückgenommenen oder in Kürze zurückzunehmenden Antrag aufzuerlegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bernhard Fricke<br />

Rechts<strong>an</strong>walt

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