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Ausbildung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System (cs)

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Prüfungsordnung zur <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong><br />

I. Allgemeines ........................................................................................................................................................ 2<br />

§ 1 Zertifikat ................................................................................................................................................ 2<br />

§ 2 Zweck der Prüfung und Ziel der <strong>Ausbildung</strong> .............................................................................. 2<br />

§ 3 Fortbildung und Lizenzverlängerung ............................................................................................ 2<br />

§ 4 <strong>Ausbildung</strong>stermine <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> ....................................................................... 2<br />

§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme .............................................................................................. 2<br />

§ 6 <strong>Ausbildung</strong>sumfang ........................................................................................................................... 3<br />

II. Lizenzprüfung .................................................................................................................................................... 4<br />

§ 7 Schriftliche Prüfungen ...................................................................................................................... 4<br />

§ 8 Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen ................................................................. 5<br />

§ 9 Praktische Prüfung ............................................................................................................................. 5<br />

§ 10 Bewertung der Prüfungsleistungen ............................................................................................... 5<br />

§ 11 Bewertungsschlüssel .......................................................................................................................... 6<br />

§ 12 Zertifizierter <strong>Bewegungsanalytiker</strong> (<strong>cs</strong>) ....................................................................................... 7<br />

§ 13 Nicht bestandene Prüfung ............................................................................................................... 7<br />

§ 14 Mündliche Nachprüfung ................................................................................................................... 7<br />

§ 15 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß .............................................................. 7<br />

III. Schlussbestimmungen ..................................................................................................................................... 8<br />

§ 16 Prüfungsausschuss ............................................................................................................................. 8<br />

§ 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung .............................................................................................. 8<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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I. Allgemeines<br />

§ 1 Zertifikat<br />

(1) Aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an den <strong>currex</strong> Bewegungsanalyseseminaren Teil I, II und III sowie<br />

<strong>dem</strong> abschließenden eintägigem Prüfungslehrgang wird <strong>dem</strong> Teilnehmer das Zertifikat <strong>zum</strong><br />

<strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> (<strong>cs</strong>) verliehen.<br />

(2) Grundvoraussetzung für das Erlangen dieses Zertifikats ist die aktive Teilnahme an allen 45<br />

<strong>Ausbildung</strong>sstunden, die sich auf die drei 2-tägigen Bewegungsanalyseseminare verteilen und eine<br />

erfolgreiche Abschlussprüfung beim Prüfungslehrgang. Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen<br />

Beiträgen im Verlauf der Bewegungsanalyseseminaren, praktischem Einsatz in den Seminarworkshops und<br />

Sportpraxisteilen, genauso wie erbrachten Zulassungsprüfungen für den Prüfungslehrgang.<br />

§ 2 Zweck der Prüfung und Ziel der <strong>Ausbildung</strong><br />

(1) Ziel der <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> (<strong>cs</strong>) ist es, den Teilnehmern die<br />

erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass sie eigenständig<br />

die gesamte Körperkinematik betreffende Bewegungsanalysen durchführen können. Des Weiteren sollen<br />

die Teilnehmer lernen, wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet kritisch einzuordnen und<br />

verantwortungsvoll <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> ethischen Kodex sowie frei von Profitdenken professionell zu handeln. Die<br />

Ausgabe der Lizenz <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Prüfungslehrgang bildet den handlungsqualifizierenden Abschluss der<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> (<strong>cs</strong>).<br />

(2) Als zertifizierter <strong>Bewegungsanalytiker</strong> führen sie eigenständig bewegungsanalytische Interventionen in<br />

einem dafür normiertem Umfeld durch.<br />

(3) Alle Inhaber des <strong>currex</strong> Zertifikats werden auf http://www.<strong>currex</strong>.de/ mit ihrem Foto und Kontaktangaben<br />

ihres Bewegungsanalyselabors genannt. Nach bestandener Abschlussprüfung kann das <strong>Ausbildung</strong>ssiegel<br />

als Qualitätsmerkmal im Berufsfeld zur Außendarstellung genutzt werden.<br />

§ 3 Fortbildung und Lizenzverlängerung<br />

(1) Die <strong>currex</strong> GmbH führt Anwendertreffen auch zur Lizenzverlängerung durch, damit Sie über die neuesten<br />

Entwicklungen zu Themen, wie Bewegungsanalyse, Biomechanik, Lauftechnik und Sportschuhversorgung<br />

informiert sind. Diese Fortbildungen dienen vor allem der Qualitätssicherung und <strong>dem</strong><br />

Erfahrungsaustausch unter den <strong>Bewegungsanalytiker</strong>n (<strong>cs</strong>).<br />

(2) Genauso wie bei der eigentlichen Bewegungsanalyseausbildung beinhaltet der Fortbildungslehrgang eine<br />

Fertigkeits- und Kenntnisprüfung und wird mit einer Urkunde bescheinigt.<br />

§ 4 <strong>Ausbildung</strong>stermine <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong><br />

(1) Die <strong>currex</strong> GmbH bestimmt Termine für Bewegungsanalyseseminare, die über das gesamte Jahr verteilt<br />

sind. Dreimal pro Jahr besteht bei Prüfungslehrgängen die Möglichkeit zur Erlangung des Zertifikats.<br />

(2) Die <strong>currex</strong> GmbH veröffentlicht die Termine für diesen <strong>Ausbildung</strong>slehrgang einschließlich der<br />

Anmeldefrist in geeigneter Weise mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist.<br />

§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

(1) Fristgerechte Anmeldung und die Anerkennung der AGBs.<br />

(2) Da die <strong>Ausbildung</strong>sinhalte aufeinander aufbauen, ist vor Beginn des jeweils folgenden Seminarblock, der<br />

zurückliegende <strong>Ausbildung</strong>steil erfolgreich abzuschließen. Dabei gelten für die einzelnen<br />

<strong>Ausbildung</strong>sblöcke folgende Zulassungsvoraussetzungen:<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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2.1. Für das Basisseminar zur Bewegungsanalyse sind Windows Computerkenntnisse und Interesse an<br />

der Bewegung nötig.<br />

2.2. Für das Fortgeschrittenenseminar zur Bewegungsanalyse ist eine erfolgreiche Lernkontrolle des<br />

Basisseminars Voraussetzung. Diese Lernkontrolle wird, gemäß § 7 Schriftliche Prüfungen<br />

dieser Prüfungsordnung, zu Beginn des zweiten <strong>Ausbildung</strong>sblock durchgeführt. Desweiteren<br />

muss der Teilnehmer eine (para)- medizinische <strong>Ausbildung</strong> abgeschlossen haben, Dipl.-<br />

Sportwissenschaftler, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker, Physiotherapeut, Podologe<br />

oder eine ähnliche Qualifikation innehaben. Mit der Anmeldung ist eine Aufstellung über die<br />

Vorkenntnisse einzureichen. Die <strong>currex</strong> GmbH kann eine Anmeldung ablehnen, sofern der<br />

Interessent nicht die erforderliche Vorbildung aufweist.<br />

2.3. Für das Expertenseminar zur Bewegungsanalyse ist ein Nachweis und Berichte von zehn<br />

Bewegungsanalysen inklusiv medizinischer Befunderhebung in einem synchronen 2-Kamera<br />

<strong>System</strong>, gemäß § 8 Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen, bei <strong>currex</strong> einzureichen.<br />

Ebenfalls erfolgreich muss die Lernkontrolle zu den Inhalten des Fortgeschrittenenseminars<br />

absolviert werden. Diese Lernkontrolle wird, gemäß § 7 Schriftliche Prüfungen dieser<br />

Prüfungsordnung, zu Beginn des dritten <strong>Ausbildung</strong>sblocks durchgeführt.<br />

2.4. Hat der Teilnehmer die Seminare der Stufe I, II und III zur Bewegungsanalyse erfolgreich<br />

abgeschlossen, wird er <strong>zum</strong> Prüfungslehrgang zugelassen.<br />

(3) Eine Ausnahme bilden alle Absolventen der drei Bewegungsanalyseseminarblöcke vor <strong>dem</strong> Jahr 2009.<br />

Damit sie <strong>zum</strong> Prüfungslehrgang zugelassen sind, um dort das Zertifikat <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> (<strong>cs</strong>) zu erlangen, muss der Interessent zehn Bewegungsanalysen, wie sie oben unter<br />

Punkt 2.3. geschildert wurden, bei <strong>currex</strong> einreichen. Zu<strong>dem</strong> muss er <strong>nach</strong>weisen, dass er im unter Punkt<br />

2.2. genannten Berufsfeld arbeitet.<br />

§ 6 <strong>Ausbildung</strong>sumfang<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong> <strong>currex</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> beträgt 45 Unterrichtsstunden (US) und teilt sich in drei<br />

zweitägige Seminarblöcke und einen eintägigen abschließenden Prüfungslehrgang auf.<br />

(1) Davon entfallen für die Vermittlung von Fachwissen in Form von Vorträgen 15 US auf:<br />

1.1. Biomechanische Grundlagen der Laufbewegung:<br />

Sprunggelenk & Unterschenkel (Seminar I): 1 US<br />

Knie & Hüfte (Seminar II): 1 US<br />

Hüftrotation in Phasenabhängigkeit der Laufbewegung (Seminar III): 1 US<br />

1.2. Grundlagen der Anatomie – spezielle biomechanische Anatomie:<br />

Fuß und Unterschenkel (Seminar I): 1 US<br />

Knies und der Hüfte (Seminar II): 1 US<br />

Wirbelsäule (Seminar III): 1 US<br />

1.3. Grundlagen der Winkelmessung des Unterschenkels und Sprunggelenk sowie Körpermarkierungen<br />

als Messgrundlage: 1 US<br />

1.4. Strukturmodell zur Bewegungsanalyse – Umsetzung einer Variantensystematik in die Praxis und<br />

darauf angepasste Marketingstrategien: 1 US<br />

1.5. Laufschuhe: Grundlagenwissen, neueste Technologien, phasenabhängige Funktionen, neue<br />

Konzepte: 1,5 US<br />

1.6. Sporteinlagen – Wissenschaftliche Ergebnisse und praktische Erfahrung:<br />

1.7.<br />

Vorstellung eines Versorgungskonzeptes und zielgerichtete Umsetzung der Ergebnisse der<br />

Bewegungsanalyse: 1 US<br />

Körpermarkierungen als Messgrundlage (Unterschenkel, Fuß, Bei<strong>nach</strong>se & Kniegelenk) für<br />

Referenzbildung: 1 US<br />

1.8. Das dynamische Kniebewegungsmuster als Spiegelbild der Phaseneinteilung der<br />

Laufbewegung: 1,5 US<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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1.9. Einweisung in die zusätzlichen Funktionen zur Knieanalyse (Tracking) der Videoanalyse zur<br />

Bewegungsanalyse und parallele Auswertung des zuvor aufgenommenen Fallbeispiels: 2 US<br />

(2) Für die praktische Unterrichtsinhalte entfallen 18,5 US:<br />

2.1. Praktische Markierung der Teilnehmer zur Referenzwinkelmessung des AS/FB-Winkels: 1 US<br />

2.2. Musterbewegungsanalysen: Aufnahme und Abspeichern mit Analysesoftware unter<br />

Laborbedingungen: 1 US<br />

2.3. Praktische Erarbeitung von Fallbeispielen in der Gruppe am eigenen Laptop: 10 US<br />

2.4. Korrekte Ausführung von Stretching & Kräftigung unter der besonderen Berücksichtigung der<br />

muskulären Dysbalance in der Praxis: 2,5 US<br />

2.5. Körpermarkierung der dorsale und sagittalen Bei<strong>nach</strong>se: 1 US<br />

2.6. Lauftechnik in der Praxis: 2 US<br />

2.7. Körpermarkierung der Wirbelsäule, Ermittlung von Beckenschiefständen: 1 US<br />

(3) Für die Vermittlung von Fachwissen in Form von kleinen Workshops oder kreativ-gestalterischen<br />

Gruppenarbeit entfallen 10,5 US:<br />

3.1. Workshop <strong>zum</strong> Erlangen praktischer Erkenntnisse der funktionellen Anatomie – spezielle<br />

biomechanische Anatomie des Fußes und Unterschenkels: 1,5 US<br />

3.2. Einweisung in die Funktionen und Bedienung des <strong>currex</strong>-<strong>System</strong> zur Bewegungsanalyse und<br />

parallele Auswertung des Fallbeispiels: 2 US<br />

3.3. Aufnahme von Fallbeispielen – Unterschenkel, Bei<strong>nach</strong>se, sagittal links/rechts, Kniebewegung<br />

unter Laborbedingungen: 1 US<br />

3.4. Workshop zu Verletzungen im Laufsport – Ursachen , Diagnostik & Therapie in den Regionen:<br />

Fuß, Unterschenkel, Knie, Hüfte/Becken: 5 US<br />

3.5. Musterbewegungsanalyse mit synchroner Fußdruckmessung – Anamnese und Aufnahme 1 US<br />

(4) Die Prüfungszeit beläuft sich auf insgesamt 4 US.<br />

4.1. Schriftliche Prüfungen in Form von Multiple-Choice-Fragen<br />

4.2. Praktische Prüfung: Vollständige Bewegungsanalyse<br />

(5) Hinzu kommen ca. 10 US für die selbstständige Anfertigung von Bewegungsanalysen als Hausarbeit.<br />

Anrechnung von fachlichen Inhalten durch vorherige <strong>Ausbildung</strong>en, Lehrgänge, Studiengänge oder ähnliches sind<br />

nicht möglich.<br />

II. Lizenzprüfung<br />

§ 7 Schriftliche Prüfungen<br />

(1) Die drei schriftlichen Prüfungen finden zu Beginn des zweiten und dritten <strong>Ausbildung</strong>sblockes,<br />

sowie beim Prüfungslehrgang statt.<br />

(2) Die Inhalte der beiden schriftlichen Prüfungen zu Beginn der Bewegungsanalyseseminare II<br />

und III ergeben sich aus den vorangegangenen <strong>Ausbildung</strong>sblöcke sowie aus <strong>dem</strong> Buch<br />

‹‹Die Laufbibel – Das Basiswerk für gesundes Laufen›› von Dr. Matthias Marquardt, dass zu Beginn des<br />

<strong>Ausbildung</strong>slehrgangs ausgegeben wird. Der Gegenstand der schriftlichen Prüfung beim finalen<br />

Prüfungslehrgang ist das ausgegebene Skript, sowie die Inhalte der vorangegangenen Seminare.<br />

(3) Die Prüfungen innerhalb des Seminarblocks bestehen aus 20-25 Multiple-Choice-Fragen für deren<br />

Beantwortung 40 Minuten vorgesehen sind. Beim Prüfungslehrgang sind es 40 Multiple-Choice-Fragen<br />

und 60 Minuten Bearbeitungszeit.<br />

(4) Für die Bewertung der schriftlichen Prüfungen gelten die Vorschriften des § 10 Bewertung der<br />

Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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§ 8 Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen<br />

(1) Zwei Wochen vor Beginn des dritten <strong>Ausbildung</strong>sblock hat der Teilnehmer zehn Bei<strong>nach</strong>senanalysen <strong>dem</strong><br />

Prüfungsausschuss der <strong>currex</strong> GmbH vorzulegen.<br />

(2) Die ausgearbeiteten Bewegungsanalysen sollen in erster Linie eine Wiederholung des geforderten<br />

Unterrichtsstoffs aus den vorangegangenen Seminaren darstellen. Wobei deutlich werden soll, dass die<br />

<strong>Ausbildung</strong>sinhalte angewendet werden können.<br />

(3) Für die Bearbeitung sind die ausgehändigten Unterrichtsmaterialen, die eigenen Mitschriften während der<br />

<strong>Ausbildung</strong>szeit und Analysesoftware wie <strong>zum</strong> Beispiel Templo® Standard, motionQuest® und ähnliche zu<br />

nutzen. Alle Quellen sowie Zitate müssen kenntlich gemacht werden. Der Bewegungsanalysebericht muss<br />

den Namen des Verfassers enthalten.<br />

(4) Wird die Hausarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, wird sie gemäß §11 Bewertungsschlüssel mit 0<br />

(5)<br />

Punkten bewertet. Erst <strong>nach</strong> der Hausaufgabenabgabe ist der Prüfling zur Teilnahme am dritten<br />

<strong>Ausbildung</strong>sblock berechtigt.<br />

Für die Bewertung der Hausarbeit gelten die Vorschriften entsprechend des § 10 Bewertung der<br />

Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.<br />

§ 9 Praktische Prüfung<br />

(1) Die praktische Prüfung stellt die Durchführung und Interpretation einer eigenständigen und die<br />

kompletten Körperkinematik umfassende Bewegungsanalyse da. Sie ist beim Abschluss-Prüfungslehrgang<br />

durchzuführen.<br />

(2) Diese praktische Prüfung dient <strong>dem</strong> Nachweis der Analysefähigkeit der Bewegungen eines von der <strong>currex</strong><br />

GmbH ausgewählten Probanden durch den Prüfling. Mit der Demonstration der Bewegungsanalyse ist<br />

festzustellen, ob der Prüfling die gewünschte Handlungsfähigkeit erworben hat. Der Prüfling soll<br />

<strong>nach</strong>weisen, dass er die erforderlichen technischen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen fachlichen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und seinem Kunden/Patienten eine ethisch korrekte Bewegungsanalyse<br />

bieten kann.<br />

(3) Für die gesamte praktische Prüfung werden 60 Minuten veranschlagt. Insgesamt 30 Minuten für die<br />

bewegungsanalytische praktische Markierung eines Probanden an den Gelenkdurchstoßpunkten sowie den<br />

Winkelstrecken gemäß den <strong>Ausbildung</strong>sinhalten aus den <strong>currex</strong> Bewegungsanalyse Seminaren eins bis<br />

drei. Da<strong>nach</strong> erwartet den Prüfling eine Beispielanamnese geleitet durch einen Prüfer, teilweise direkt an<br />

einem Probanden. Der zweite Teil der praktischen Prüfung ist ein 30-minütiges Prüfungsgespräch. Hierbei<br />

wird <strong>dem</strong> Prüfling von einem weiteren Prüfer eine exemplarische Bewegungsanalyse an einer<br />

Computerstation vorgelegt. Hier muss der Prüfling seine ergebnisorientierten Analysefähigkeiten<br />

<strong>dem</strong>onstrieren. Zusätzlich wird sein Fachwissen durch Fragen der Prüfer abgefragt.<br />

(4) Ein anschließendes reflektierendes Gespräch über die durchgeführte Bewegungsanalyse ist integrativer<br />

Bestandteil der praktischen Prüfung.<br />

(5) Die Bewegungsanalysen werden mindestens von zwei Prüfern des Prüfungsausschuss der <strong>currex</strong> GmbH<br />

abgenommen.<br />

(6) Für die Bewertung dieser praktischen Prüfung gelten die Vorschriften entsprechend des § 10 Bewertung<br />

der Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.<br />

§ 10 Bewertung der Prüfungsleistungen<br />

(1) Die Bewertung erfolgt in Form des Punkte-<strong>System</strong>s <strong>nach</strong> §11 Bewertungsschlüssel.<br />

(2) Bei der Vergabe der Punkte werden die Hausarbeit (vorzulegenden Bewegungsanalysen), die drei<br />

schriftlichen Prüfungen und die Lehrprobe getrennt von einander betrachtet. Maximal können in den<br />

einzelnen Bereichen 10 Punkte erreicht werden.<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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(3) Das Zertifikat <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> (<strong>cs</strong>) wird vergeben, wenn in sämtlichen<br />

Prüfungsleistungen mindestens 6 Punkte gemäß §11 Bewertungsschlüssel erreicht worden sind. Dabei<br />

sind die Hausarbeit und die beiden schriftlichen Prüfungen im Seminar II und III als Zulassungsprüfung für<br />

den Prüfungslehrgang zu sehen. Dem<strong>nach</strong> zählen für die Abschlussbewertung lediglich die Punkte, die<br />

beim Prüfungslehrgang durch die schriftliche Prüfung und die <strong>dem</strong>onstrative Bewegungsanalyse erbracht<br />

werden.<br />

(4) Die Ergebnisse bekommt der Prüfling schriftlich, spätestens 14 Tage <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Prüfungslehrgang<br />

mitgeteilt.<br />

§ 11 Bewertungsschlüssel<br />

(1) Teilbereich „Theoretische Grundlagen der Bewegungsanalyse-Kompetenz“. Die Leistungen sind in<br />

schriftlicher und mündlicher Form in den vorzulegenden Bewegungsanalysen sowie in der <strong>dem</strong>onstrativen<br />

Bewegungsanalyse zu erbringen.<br />

0 Punkte Es liegt keine erbrachte Leistung vor.<br />

1 Punkt Theoretische Grundkenntnisse zur Bewegungsanalyse sind nur ansatzweise vorhanden.<br />

2 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind stark lückenhaft.<br />

3 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch<br />

starke Lücken auf.<br />

4 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch<br />

kleinere Lücken auf.<br />

5 Punkte Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, in der Umsetzung und Anwendung<br />

mangelt es noch.<br />

6 Punkte Es liegen ausreichende theoretische Kenntnisse auf <strong>dem</strong> Gebiet der Bewegungsanalyse<br />

sowie zu deren Anwendung vor.<br />

7 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind zufrieden stellend.<br />

8 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind überdurchschnittlich.<br />

9 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz entsprechen den Anforderungen<br />

in besonderem Maße.<br />

10 Punkte Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind hervorragend.<br />

(2) Teilbereich „Schriftliche Prüfung“<br />

1 Punkt 30-31% der maximal erreichbaren Leistung<br />

2 Punkte 32-38% der maximal erreichbaren Leistung<br />

3 Punkte 39-45% der maximal erreichbaren Leistung<br />

4 Punkte 46-52% der maximal erreichbaren Leistung<br />

5 Punkte 53-59% der maximal erreichbaren Leistung<br />

6 Punkte 60-66% der maximal erreichbaren Leistung<br />

7 Punkte 67-73% der maximal erreichbaren Leistung<br />

8 Punkte 74-80% der maximal erreichbaren Leistung<br />

9 Punkte 81-87% der maximal erreichbaren Leistung<br />

10 Punkte 88% der maximal erreichbaren Leistung oder mehr.<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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§ 12 Zertifizierter <strong>Bewegungsanalytiker</strong> (<strong>cs</strong>)<br />

(1) Nach bestandener Prüfung ist der Prüfling zur Führung des Titels „Zertifizierter <strong>Bewegungsanalytiker</strong> (<strong>cs</strong>)”<br />

berechtigt. Er erhält das gleichnamige Siegel von der <strong>currex</strong> GmbH als Qualitätskennzeichen und kann<br />

dies zur Außendarstellung in seinem Arbeitsfeld nutzen.<br />

§ 13 Nicht bestandene Prüfung<br />

(1) Erfüllt der Prüfling nicht die Anforderungen <strong>nach</strong> § 10 Bewertung der Prüfungsleistungen, kann <strong>dem</strong><br />

Prüfling kein Zertifikat ausgestellt werden.<br />

(2) Der Prüfling wird davon mündlich in Kenntnis gesetzt.<br />

(3) Wird die Leistung in mehr als einem Prüfungsteilbereich mit weniger als 6 Punkten bewertet, gilt die<br />

Prüfung als nicht bestanden.<br />

(4) Ist die Leistung des Prüflings nur in einem Bereich nicht ausreichend kann sich der Zertifikatanwärter<br />

unmittelbar in eine Nachprüfung begeben.<br />

§ 14 Mündliche Nachprüfung<br />

(1) Die mündliche Nachprüfung hat eine Dauer von 20-30 Minuten und bezieht sich auf das<br />

<strong>Ausbildung</strong>sgebiet in <strong>dem</strong> der Prüfling Schwächen vorweist.<br />

(2) In den mündlichen Nachprüfungen soll der Teilnehmer <strong>nach</strong>weisen, dass er die Zusammenhänge des<br />

Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. In<br />

dieser mündlichen Nachprüfung soll ferner festgestellt werden, ob der Kandidat seine Fachkenntnisse auch<br />

anwenden kann. Um das festzustellen können praktische Situationen simuliert werden.<br />

(3) Mündliche Nachprüfungen werden vor <strong>dem</strong> Prüfungsausschuss als Gruppen- oder als Einzelprüfungen<br />

abgelegt.<br />

§ 15 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

(1) Eine Prüfungsleistung innerhalb der <strong>currex</strong> Bewegungsanalyseausbildung wird mit 0 Punkten bewertet,<br />

wenn der Prüfling einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn sie bzw. er <strong>nach</strong><br />

Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche<br />

Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.<br />

(2) Ein Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich per Brief oder Fax der <strong>currex</strong> GmbH mitgeteilt werden.<br />

Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen bei einer Stornierung bis vier Wochen vor<br />

Seminarbeginn (20 Arbeitstage) 25% der Seminarkosten als Gebühren an. Bei einem Rücktritt bis zwei<br />

Wochen vor Seminarbeginn (10 Arbeitstage) werden 50% der Seminarkosten in Rechnung gestellt. Bei<br />

einer Stornierung innerhalb zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die komplette Teilnahmegebühr zu<br />

zahlen. Es ist möglich, eine(n) Ersatzteilnehmer(in) zu benennen. Die <strong>currex</strong> GmbH behält sich vor, ein<br />

Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl und/oder Erkrankung eines der Dozenten oder sonstigen<br />

nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründe abzusagen. Ihre geleistete Zahlung wird in diesem Fall<br />

erstattet. Dem Anmelder bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden <strong>nach</strong>zuweisen.<br />

(3) Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht<br />

zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.<br />

(4) Ein <strong>Ausbildung</strong>steilnehmer der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von <strong>dem</strong> jeweiligen<br />

Prüfer <strong>nach</strong> einer Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem<br />

Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind<br />

aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss den<br />

(5)<br />

<strong>Ausbildung</strong>steilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.<br />

Belastende Entscheidungen sind <strong>dem</strong> Prüfling unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer<br />

Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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III. Schlussbestimmungen<br />

§ 16 Prüfungsausschuss<br />

(1) Der Prüfungsausschuss ist alleinig für die Vergabe des Zertifikats <strong>Bewegungsanalytiker</strong> (<strong>cs</strong>) befähigt.<br />

(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden<br />

und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Des Weiteren gibt der<br />

Prüfungsausschuss Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der <strong>Ausbildung</strong>sinhalte.<br />

(3) Für die, durch diese Prüfungsordnung bestehenden <strong>Ausbildung</strong>sinhalte, bildet die <strong>currex</strong> GmbH einen<br />

Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus <strong>dem</strong> leitenden Prüfer und Geschäftsführer der<br />

<strong>currex</strong> GmbH Björn Gustafsson, <strong>dem</strong> gleichberechtigtem Prüfer und Ausbilder Dr. Matthias Marquardt und<br />

der Prüfungsbeisitzenden Manuela Dierkes.<br />

(4) Alle Prüfer bewerten die Prüfungsleistungen selbstständig. Für das Endergebnis ist das arithmetische<br />

Mittel ihrer Einzelergebnisse entscheidend.<br />

§ 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung<br />

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung durch die <strong>currex</strong> GmbH in Kraft.<br />

Stand: November 2008<br />

Prüfungsordnung <strong>zum</strong> <strong>Bewegungsanalytiker</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>currex</strong> <strong>System</strong> - Stand: November 2008<br />

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