Jokertage - Sekundarschule Bonstetten

Jokertage - Sekundarschule Bonstetten Jokertage - Sekundarschule Bonstetten

30.09.2012 Aufrufe

Reglement Jokertage Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. 1. Pro Schuljahr hat jede Schülerin und jeder Schüler Anrecht auf 2 (zwei) Jokertage. a) Einzeln bezogene Joker-Halbtage werden als ganze Tage angerechnet. b) Nicht bezogene Jokertage verfallen per Ende des Schuljahres. 2. Tage mit klassen-, jahrgangsteam- und gesamtschulischen Anlässen (Schulreisen, Klassenlager, Projekttage, Besuchstage, Sporttage usw.) sind gesperrt für den Bezug eines Jokertages. Die gesperrten Tage werden jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. 3. Grundsätzlich muss der verpasste Schulstoff nachgearbeitet werden. Prüfungen müssen generell nachgeholt werden. 4. Urlaubsgesuche (z.B. Ferienverlängerung) werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn noch nicht bezogene Jokertage angerechnet werden können. 5. Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, die in der Volksschulverordnung § 29 gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Familie, Schnupperlehren usw. 6. Vorgehen für die Meldung eines Jokertages: a) Das Formular „Jokertag“ kann auf der Homepage oder bei der Klassenlehrperson bezogen werden. b) Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen unterschreiben die Jokertagmeldung zuerst und geben damit ihr Einverständnis für den „freien Schultag“. c) Die Schülerin/der Schüler holt das Visum aller Fachlehrpersonen; für das Schlussvisum dasjenige der Klassenlehrperson ein. d) Wenn alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben, gibt die Schülerin/der Schüler das Formular spätestens 5 Tage vorher der Klassenlehrperson ab. e) Die Klassenlehrperson trägt die bezogenen Jokertage im Absenzenverzeichnis ein. Bonstetten, 23. September 2008 Sekundarschulpflege und Schulleitung Sekundarschule Bonstetten, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten Tel. 044 701 89 89; Fax: 044 700 07 26 schulverwaltung@sek-bonstetten.ch / www.sek-bonstetten.ch ./.

Reglement <strong>Jokertage</strong><br />

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht<br />

während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.<br />

1. Pro Schuljahr hat jede Schülerin und jeder Schüler Anrecht auf 2 (zwei) <strong>Jokertage</strong>.<br />

a) Einzeln bezogene Joker-Halbtage werden als ganze Tage angerechnet.<br />

b) Nicht bezogene <strong>Jokertage</strong> verfallen per Ende des Schuljahres.<br />

2. Tage mit klassen-, jahrgangsteam- und gesamtschulischen Anlässen (Schulreisen,<br />

Klassenlager, Projekttage, Besuchstage, Sporttage usw.) sind gesperrt für den Bezug<br />

eines <strong>Jokertage</strong>s. Die gesperrten Tage werden jeweils zu Beginn des Semesters bekannt<br />

gegeben.<br />

3. Grundsätzlich muss der verpasste Schulstoff nachgearbeitet werden. Prüfungen müssen<br />

generell nachgeholt werden.<br />

4. Urlaubsgesuche (z.B. Ferienverlängerung) werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn noch<br />

nicht bezogene <strong>Jokertage</strong> angerechnet werden können.<br />

5. Nicht unter die Regelung der <strong>Jokertage</strong> fallen Absenzen, die in der Volksschulverordnung<br />

§ 29 gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Familie,<br />

Schnupperlehren usw.<br />

6. Vorgehen für die Meldung eines <strong>Jokertage</strong>s:<br />

a) Das Formular „Jokertag“ kann auf der Homepage oder bei der Klassenlehrperson<br />

bezogen werden.<br />

b) Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen unterschreiben die Jokertagmeldung zuerst<br />

und geben damit ihr Einverständnis für den „freien Schultag“.<br />

c) Die Schülerin/der Schüler holt das Visum aller Fachlehrpersonen; für das<br />

Schlussvisum dasjenige der Klassenlehrperson ein.<br />

d) Wenn alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben, gibt die Schülerin/der<br />

Schüler das Formular spätestens 5 Tage vorher der Klassenlehrperson ab.<br />

e) Die Klassenlehrperson trägt die bezogenen <strong>Jokertage</strong> im Absenzenverzeichnis ein.<br />

<strong>Bonstetten</strong>, 23. September 2008<br />

Sekundarschulpflege und Schulleitung<br />

<strong>Sekundarschule</strong> <strong>Bonstetten</strong>, Schachenrain 1, 8906 <strong>Bonstetten</strong><br />

Tel. 044 701 89 89; Fax: 044 700 07 26<br />

schulverwaltung@sek-bonstetten.ch / www.sek-bonstetten.ch<br />

./.


Name:<br />

Vorname:<br />

Klasse:<br />

Meldung Bezug Jokertag(e)<br />

Bezug des/r <strong>Jokertage</strong>(s) am: Wochentag:<br />

Bereits bezogene <strong>Jokertage</strong>:<br />

Unterschrift der<br />

Eltern/Erziehungsverantwortlichen:<br />

Visum Klassenlehrperson:<br />

Visum Fachlehrperson:<br />

Visum Fachlehrperson:<br />

Visum Fachlehrperson:<br />

Visum Fachlehrperson:<br />

Visum Fachlehrperson:<br />

Vorgehen:<br />

Datum:<br />

� ganze(r) Tag(e)<br />

� Vormittag<br />

� Nachmittag<br />

� Null (0)<br />

� Ein (1)<br />

(Bitte ankreuzen)<br />

(Bitte ankreuzen)<br />

Datum:<br />

1. Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen unterschreiben zuerst die Jokertagmeldung.<br />

2. Die Schülerin/der Schüler holt das Visum aller Fachlehrpersonen; für das Schlussvisum<br />

dasjenige der Klassenlehrperson ein.<br />

3. Die Schülerin/der Schüler gibt das Formular spätestens 5 Tage vorher der Klassenlehrperson<br />

ab.<br />

<strong>Sekundarschule</strong> <strong>Bonstetten</strong>, Schachenrain 1, 8906 <strong>Bonstetten</strong><br />

Tel. 044 701 89 89; Fax: 044 700 07 26<br />

schulverwaltung@sek-bonstetten.ch / www.sek-bonstetten.ch<br />

./.

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