Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg
Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg
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Anforderungen für den Gewässerschutz<br />
Die Anlagenkomponenten einer Biogasanlage zur Vergärung von Jauche, Gülle,<br />
Silagesickersaft (JGS) <strong>und</strong> nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) müssen nach<br />
§ 19 g Abs. 1 WHG so beschaffen sein <strong>und</strong> so eingebaut, aufgestellt, unterhalten <strong>und</strong><br />
betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige<br />
nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist<br />
(Besorgnisgr<strong>und</strong>satz).<br />
Allgemein: § 19 g Abs. 1 WHG<br />
VAwS vom 17.12.1997<br />
Erl. MU vom 17.06.2004<br />
Speziell für Biogas-, JGS- <strong>und</strong> NawaRo-Anlagen gilt Anhang 1<br />
der Anlagenverordnung VAwS,<br />
zusätzlich Sachverständigenprüfung <strong>und</strong> Fachbetriebspflicht<br />
Ausnahme: Einzelfallprüfung für Anlagen, die Cofermente verarbeiten<br />
(d.h. je nach <strong>Stand</strong>ortgegebenheit <strong>und</strong> Einzelfallprüfung auch<br />
verschärfte technische <strong>und</strong> betriebliche Anforderungen<br />
möglich!)<br />
Seminar 25.09.06 <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
Dipl.-Ing. R. Haedke<br />
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