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Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg

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Anforderungen für den Gewässerschutz<br />

Die Anlagenkomponenten einer Biogasanlage zur Vergärung von Jauche, Gülle,<br />

Silagesickersaft (JGS) <strong>und</strong> nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) müssen nach<br />

§ 19 g Abs. 1 WHG so beschaffen sein <strong>und</strong> so eingebaut, aufgestellt, unterhalten <strong>und</strong><br />

betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige<br />

nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist<br />

(Besorgnisgr<strong>und</strong>satz).<br />

Allgemein: § 19 g Abs. 1 WHG<br />

VAwS vom 17.12.1997<br />

Erl. MU vom 17.06.2004<br />

Speziell für Biogas-, JGS- <strong>und</strong> NawaRo-Anlagen gilt Anhang 1<br />

der Anlagenverordnung VAwS,<br />

zusätzlich Sachverständigenprüfung <strong>und</strong> Fachbetriebspflicht<br />

Ausnahme: Einzelfallprüfung für Anlagen, die Cofermente verarbeiten<br />

(d.h. je nach <strong>Stand</strong>ortgegebenheit <strong>und</strong> Einzelfallprüfung auch<br />

verschärfte technische <strong>und</strong> betriebliche Anforderungen<br />

möglich!)<br />

Seminar 25.09.06 <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

Dipl.-Ing. R. Haedke<br />

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