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Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg

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Genehmigungsvoraussetzungen<br />

Rechtsanwendung des § 35 Absatz 1 Nr. 6 BauGB<br />

Biogasanlage <strong>im</strong> Außenbereich nur zulässig, wenn<br />

- land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Betrieb<br />

- untergeordneter Betriebsteil<br />

- energetische Nutzung von Biomasse aus Tierhaltungsbetrieben<br />

- räumlich-funktionaler Zusammenhalt<br />

- Biomasse überwiegend aus eigenem Betrieb<br />

- je Hofstelle nur eine Anlage<br />

- nicht größer als 0,5 MWelektr<br />

weiter:<br />

- Personenidentität<br />

- Ackerbaunutzung ausschließlich für Biogas unzulässig<br />

- Erzeugung Biogas muss Nebennutzung sein<br />

- weitgehende Wärmenutzung wird angestrebt, z.B. Heizung Wohnhaus,<br />

Landwirtschaft,<br />

Gartenbau<br />

Hallenbad, Krankenhaus,<br />

kommunale Gebäude etc.<br />

Seminar 25.09.06 <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

Dipl.-Ing. R. Haedke<br />

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