Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg
Biogasanlagen Stand und Entwicklung im Landkreis Cloppenburg
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Genehmigungsvoraussetzungen<br />
Rechtsanwendung des § 35 Absatz 1 Nr. 6 BauGB<br />
Biogasanlage <strong>im</strong> Außenbereich nur zulässig, wenn<br />
- land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Betrieb<br />
- untergeordneter Betriebsteil<br />
- energetische Nutzung von Biomasse aus Tierhaltungsbetrieben<br />
- räumlich-funktionaler Zusammenhalt<br />
- Biomasse überwiegend aus eigenem Betrieb<br />
- je Hofstelle nur eine Anlage<br />
- nicht größer als 0,5 MWelektr<br />
weiter:<br />
- Personenidentität<br />
- Ackerbaunutzung ausschließlich für Biogas unzulässig<br />
- Erzeugung Biogas muss Nebennutzung sein<br />
- weitgehende Wärmenutzung wird angestrebt, z.B. Heizung Wohnhaus,<br />
Landwirtschaft,<br />
Gartenbau<br />
Hallenbad, Krankenhaus,<br />
kommunale Gebäude etc.<br />
Seminar 25.09.06 <strong>Landkreis</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
Dipl.-Ing. R. Haedke<br />
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