3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Umgang mit negativen Gutachten<br />
Kommt es zu einem negativen Gutachten, muss man es der Fahrerlaubnisbehörde nicht übergeben, weil es<br />
dort sonst zur Führerscheinakte genommen wird <strong>und</strong> darin bis zu deren Vernichtung verbleibt, was bis zu<br />
10 Jahre dauern kann. Die Neu- oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis könnte damit in Zukunft zumindest<br />
wesentlich erschwert werden. Dies ist insoweit auch ausgeschlossen, als das Gutachten gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
an den Untersuchten versandt wird. Nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin wird es der Fahrerlaubnisbehörde<br />
direkt zugestellt.<br />
Zwar verlangt die Führerscheinbehörde <strong>im</strong>mer die Aushändigung des Gutachtens. Sie kann dies aber nicht<br />
erzwingen. Allerdings kann sie eine erneute Begutachtung verweigern, wenn das verlangte Vorgutachten<br />
nicht vorgelegt wird. Im Falle eines negativen Gutachtens sollte der Antrag auf (Neu-) Erteilung der Fahrerlaubnis<br />
zurückgenommen werden. Damit endet das Führerscheinerteilungsverfahren, womit auch die<br />
Forderung der Fahrerlaubnisbehörde auf Übergabe des MPU-Gutachtens hinfällig wird. Die MPU kann<br />
<strong>im</strong>mer wiederholt werden.<br />
Ein negatives Gutachten sollte genau <strong>und</strong> selbstkritisch durchgelesen, am besten mit dem Gutachter besprochen<br />
werden, weil man daraus entnehmen kann, welche Fehler nicht mehr gemacht <strong>und</strong> welche Argumente<br />
<strong>und</strong> Beweise bei einer Wiederholung der MPU vorgebracht werden sollten, damit die Untersuchung das<br />
nächste Mal positiv ausfällt.<br />
Häufig empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen Diplom-Psychologen (Verkehrspsychologen) zu wenden,<br />
mit ihm das Gutachten durchzugehen <strong>und</strong> sich von ihm beraten zu lassen. Erforderlichenfalls kann man sich<br />
bei ihm auch einer Nachschulung oder einer verkehrstherapeutischen Einzelbehandlung unterziehen. Dabei<br />
wird man Ratschläge erhalten, wie man seine Chancen für die erneute Begutachtung verbessern kann.<br />
Die MPU-Gutachter empfehlen in Fällen, in denen das Gutachten negativ ist, öfters auch die Teilnahme<br />
an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer. Hilfreich <strong>und</strong> von den MPU-Gutachtern<br />
ebenfalls vielfach empfohlen kann auch der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe für <strong>Alkohol</strong>gefährdete<br />
oder -abhängige (z. B. Anonyme <strong>Alkohol</strong>iker) sein.<br />
Neben dem allgemeinen Aufbauseminar kennt das Gesetz auch besondere Kurse nach <strong>Alkohol</strong>- <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong>fahrten<br />
sowie spezielle Schulungen für Fahranfänger. Jedes Seminar findet in Gruppen statt <strong>und</strong> kostet<br />
zwischen 200 € <strong>und</strong> 300 €.<br />
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich nur einmal in fünf Jahren. Diese Einschränkung<br />
gilt allerdings dann nicht, wenn der Betroffene bisher lediglich an einem allgemeinen Aufbauseminar<br />
teilgenommen hat <strong>und</strong> nunmehr ein Aufbauseminar für Fahranfänger oder das besondere Aufbauseminar<br />
in Betracht kommt.<br />
Allgemeine Aufbauseminare<br />
Allgemeine Aufbauseminare werden durch Fahrlehrer mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt.<br />
In Gruppengesprächen werden Verkehrsverstöße <strong>und</strong> deren Ursachen diskutiert, um so eine Änderung des<br />
Fahrverhaltens der Teilnehmer zu erreichen. Die Kurse bestehen aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten<br />
<strong>und</strong> einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. Die vollständige Teilnahme ist Pflicht, um die Bescheinigung<br />
zu erhalten; eine Prüfung findet nicht statt.<br />
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