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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Umgang mit negativen Gutachten<br />

Kommt es zu einem negativen Gutachten, muss man es der Fahrerlaubnisbehörde nicht übergeben, weil es<br />

dort sonst zur Führerscheinakte genommen wird <strong>und</strong> darin bis zu deren Vernichtung verbleibt, was bis zu<br />

10 Jahre dauern kann. Die Neu- oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis könnte damit in Zukunft zumindest<br />

wesentlich erschwert werden. Dies ist insoweit auch ausgeschlossen, als das Gutachten gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

an den Untersuchten versandt wird. Nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin wird es der Fahrerlaubnisbehörde<br />

direkt zugestellt.<br />

Zwar verlangt die Führerscheinbehörde <strong>im</strong>mer die Aushändigung des Gutachtens. Sie kann dies aber nicht<br />

erzwingen. Allerdings kann sie eine erneute Begutachtung verweigern, wenn das verlangte Vorgutachten<br />

nicht vorgelegt wird. Im Falle eines negativen Gutachtens sollte der Antrag auf (Neu-) Erteilung der Fahrerlaubnis<br />

zurückgenommen werden. Damit endet das Führerscheinerteilungsverfahren, womit auch die<br />

Forderung der Fahrerlaubnisbehörde auf Übergabe des MPU-Gutachtens hinfällig wird. Die MPU kann<br />

<strong>im</strong>mer wiederholt werden.<br />

Ein negatives Gutachten sollte genau <strong>und</strong> selbstkritisch durchgelesen, am besten mit dem Gutachter besprochen<br />

werden, weil man daraus entnehmen kann, welche Fehler nicht mehr gemacht <strong>und</strong> welche Argumente<br />

<strong>und</strong> Beweise bei einer Wiederholung der MPU vorgebracht werden sollten, damit die Untersuchung das<br />

nächste Mal positiv ausfällt.<br />

Häufig empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen Diplom-Psychologen (Verkehrspsychologen) zu wenden,<br />

mit ihm das Gutachten durchzugehen <strong>und</strong> sich von ihm beraten zu lassen. Erforderlichenfalls kann man sich<br />

bei ihm auch einer Nachschulung oder einer verkehrstherapeutischen Einzelbehandlung unterziehen. Dabei<br />

wird man Ratschläge erhalten, wie man seine Chancen für die erneute Begutachtung verbessern kann.<br />

Die MPU-Gutachter empfehlen in Fällen, in denen das Gutachten negativ ist, öfters auch die Teilnahme<br />

an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer. Hilfreich <strong>und</strong> von den MPU-Gutachtern<br />

ebenfalls vielfach empfohlen kann auch der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe für <strong>Alkohol</strong>gefährdete<br />

oder -abhängige (z. B. Anonyme <strong>Alkohol</strong>iker) sein.<br />

Neben dem allgemeinen Aufbauseminar kennt das Gesetz auch besondere Kurse nach <strong>Alkohol</strong>- <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong>fahrten<br />

sowie spezielle Schulungen für Fahranfänger. Jedes Seminar findet in Gruppen statt <strong>und</strong> kostet<br />

zwischen 200 € <strong>und</strong> 300 €.<br />

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich nur einmal in fünf Jahren. Diese Einschränkung<br />

gilt allerdings dann nicht, wenn der Betroffene bisher lediglich an einem allgemeinen Aufbauseminar<br />

teilgenommen hat <strong>und</strong> nunmehr ein Aufbauseminar für Fahranfänger oder das besondere Aufbauseminar<br />

in Betracht kommt.<br />

Allgemeine Aufbauseminare<br />

Allgemeine Aufbauseminare werden durch Fahrlehrer mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt.<br />

In Gruppengesprächen werden Verkehrsverstöße <strong>und</strong> deren Ursachen diskutiert, um so eine Änderung des<br />

Fahrverhaltens der Teilnehmer zu erreichen. Die Kurse bestehen aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten<br />

<strong>und</strong> einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. Die vollständige Teilnahme ist Pflicht, um die Bescheinigung<br />

zu erhalten; eine Prüfung findet nicht statt.<br />

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