3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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• Rechtzeitig <strong>und</strong> nicht erst in letzter Minute oder gar verspätet zum Termin erscheinen.<br />
• Ruhig bleiben, auch wenn man vor Prüfungsbeginn längere Zeit warten muss. Ablenkung suchen,<br />
z. B. durch Lesen oder leises Musikhören (Walkman, MP3-Player o.ä.).<br />
• Bei Lampenfieber bzw. Prüfungsangst daran denken, dass eine Vielzahl der untersuchten Kraftfahrer<br />
die MPU besteht (Erfolgsquote schon bei erstmaliger Begutachtung r<strong>und</strong> 30 %) <strong>und</strong> daher für fahrtauglich<br />
bef<strong>und</strong>en wird.<br />
• Keinesfalls Zweifel am Sinn der Untersuchung äußern. Auch Gutachter schätzen es nicht, wenn<br />
man Sinn <strong>und</strong> Zweck ihrer Tätigkeit in Frage stellt. Zudem deuten solche Äußerungen auf ein mangelndes<br />
Problembewusstsein hin.<br />
• Die Probleme, die Anlass für die MPU gegeben haben, nicht auf andere abwälzen, sondern eigene<br />
Fehler zugeben (Problembewusstsein).<br />
• Keine Schuldvorwürfe <strong>gegen</strong> Polizei, Justiz, Behörden oder die Untersuchungsstelle aussprechen<br />
oder sich als „Pechvogel“ hinstellen, weil man sonst möglicherweise als „uneinsichtig“ <strong>und</strong> „unkritisch“<br />
angesehen wird.<br />
• Die Wahrheit sagen <strong>und</strong> so Widersprüche vermeiden.<br />
• Auf eventuelle Suggestivfragen vorbereitet sein.<br />
Form <strong>und</strong> Inhalt des Gutachtens<br />
Das Gutachten muss allgemein verständlich abgefasst, nachvollziehbar <strong>und</strong> nachprüfbar sein.<br />
Nachvollziehbar bedeutet, dass das Gutachten schlüssig <strong>und</strong> aus sich selbst heraus verständlich aufgebaut<br />
sein muss, also alle wesentlichen Bef<strong>und</strong>e wiedergibt <strong>und</strong> die zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen<br />
darstellt.<br />
Insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die vorgegebene Fragestellung der Behörde muss das Gutachten in allen<br />
wesentlichen Punkten vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Bef<strong>und</strong>lage. Bei<br />
eindeutiger Bef<strong>und</strong>lage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Bef<strong>und</strong>lage ausführlicher erstattet.<br />
Das Gutachten muss wissenschaftlich nachprüfbar sein. Deshalb müssen die Untersuchungsverfahren, die<br />
zu den Bef<strong>und</strong>en geführt haben, angegeben werden. Da<strong>gegen</strong> ist es nicht erforderlich, die wissenschaftlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für die Erhebung <strong>und</strong> Interpretation der Bef<strong>und</strong>e <strong>im</strong> Einzelnen wiederzugeben.<br />
Im Gutachten muss dargestellt <strong>und</strong> unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte <strong>und</strong> dem <strong>gegen</strong>wärtigen<br />
Bef<strong>und</strong>.<br />
Bei ausländischen Führerscheininhabern oder Fahrerlaubnisbewerbern, die der deutschen Sprache in<br />
Wort <strong>und</strong> Schrift nicht ausreichend mächtig sind, kann die MPU unter Hinzuziehung eines von der<br />
Begutachtungsstelle für Fahreignung amtlich bestellten <strong>und</strong> beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers,<br />
durchgeführt werden. Entsprechende Listen liegen bei den Untersuchungsstellen auf. Auch diese Kosten<br />
trägt jedoch der Betroffene.<br />
Wer den Betroffenen vor der MPU bereits in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder<br />
in einem Aufbauseminar betreut hat oder nach der Begutachtung voraussichtlich betreuen wird, darf die<br />
Begutachtung nicht durchführen, um Befangenheit oder andere Interessenkonflikte auszuschließen.