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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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• Rechtzeitig <strong>und</strong> nicht erst in letzter Minute oder gar verspätet zum Termin erscheinen.<br />

• Ruhig bleiben, auch wenn man vor Prüfungsbeginn längere Zeit warten muss. Ablenkung suchen,<br />

z. B. durch Lesen oder leises Musikhören (Walkman, MP3-Player o.ä.).<br />

• Bei Lampenfieber bzw. Prüfungsangst daran denken, dass eine Vielzahl der untersuchten Kraftfahrer<br />

die MPU besteht (Erfolgsquote schon bei erstmaliger Begutachtung r<strong>und</strong> 30 %) <strong>und</strong> daher für fahrtauglich<br />

bef<strong>und</strong>en wird.<br />

• Keinesfalls Zweifel am Sinn der Untersuchung äußern. Auch Gutachter schätzen es nicht, wenn<br />

man Sinn <strong>und</strong> Zweck ihrer Tätigkeit in Frage stellt. Zudem deuten solche Äußerungen auf ein mangelndes<br />

Problembewusstsein hin.<br />

• Die Probleme, die Anlass für die MPU gegeben haben, nicht auf andere abwälzen, sondern eigene<br />

Fehler zugeben (Problembewusstsein).<br />

• Keine Schuldvorwürfe <strong>gegen</strong> Polizei, Justiz, Behörden oder die Untersuchungsstelle aussprechen<br />

oder sich als „Pechvogel“ hinstellen, weil man sonst möglicherweise als „uneinsichtig“ <strong>und</strong> „unkritisch“<br />

angesehen wird.<br />

• Die Wahrheit sagen <strong>und</strong> so Widersprüche vermeiden.<br />

• Auf eventuelle Suggestivfragen vorbereitet sein.<br />

Form <strong>und</strong> Inhalt des Gutachtens<br />

Das Gutachten muss allgemein verständlich abgefasst, nachvollziehbar <strong>und</strong> nachprüfbar sein.<br />

Nachvollziehbar bedeutet, dass das Gutachten schlüssig <strong>und</strong> aus sich selbst heraus verständlich aufgebaut<br />

sein muss, also alle wesentlichen Bef<strong>und</strong>e wiedergibt <strong>und</strong> die zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen<br />

darstellt.<br />

Insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die vorgegebene Fragestellung der Behörde muss das Gutachten in allen<br />

wesentlichen Punkten vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Bef<strong>und</strong>lage. Bei<br />

eindeutiger Bef<strong>und</strong>lage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Bef<strong>und</strong>lage ausführlicher erstattet.<br />

Das Gutachten muss wissenschaftlich nachprüfbar sein. Deshalb müssen die Untersuchungsverfahren, die<br />

zu den Bef<strong>und</strong>en geführt haben, angegeben werden. Da<strong>gegen</strong> ist es nicht erforderlich, die wissenschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Erhebung <strong>und</strong> Interpretation der Bef<strong>und</strong>e <strong>im</strong> Einzelnen wiederzugeben.<br />

Im Gutachten muss dargestellt <strong>und</strong> unterschieden werden zwischen der Vorgeschichte <strong>und</strong> dem <strong>gegen</strong>wärtigen<br />

Bef<strong>und</strong>.<br />

Bei ausländischen Führerscheininhabern oder Fahrerlaubnisbewerbern, die der deutschen Sprache in<br />

Wort <strong>und</strong> Schrift nicht ausreichend mächtig sind, kann die MPU unter Hinzuziehung eines von der<br />

Begutachtungsstelle für Fahreignung amtlich bestellten <strong>und</strong> beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers,<br />

durchgeführt werden. Entsprechende Listen liegen bei den Untersuchungsstellen auf. Auch diese Kosten<br />

trägt jedoch der Betroffene.<br />

Wer den Betroffenen vor der MPU bereits in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder<br />

in einem Aufbauseminar betreut hat oder nach der Begutachtung voraussichtlich betreuen wird, darf die<br />

Begutachtung nicht durchführen, um Befangenheit oder andere Interessenkonflikte auszuschließen.

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