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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)<br />

Werden der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Tatsachen<br />

bekannt, die berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen<br />

oder charakterlich-sittlichen Eignung eines Führerscheininhabers<br />

oder -bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde<br />

vom diesem <strong>im</strong> Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, dass<br />

das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle<br />

für Fahreignung innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht<br />

wird.<br />

Im Jahr 2008 erfolgten nach Angaben der <strong>B<strong>und</strong></strong>esanstalt für Straßenwesen (BASt) 10<strong>3.</strong>137 Begutachtungen,<br />

von denen mehr als die Hälfte (57.931) wegen <strong>Alkohol</strong>auffälligkeit <strong>im</strong> Straßenverkehr <strong>und</strong> knapp ein Fünftel<br />

(18.159) wegen Betäubungsmittelfragestellungen angeordnet wurden. 51 % der MPU-Ergebnisse waren<br />

positiv, 35 % der Kandidaten scheiterten <strong>und</strong> bei 14 % der Klienten wurde eine Nachschulung empfohlen.<br />

Untersuchungsanlässe<br />

Die MPU kann angeordnet werden bei<br />

• Bedenken <strong>gegen</strong> die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers,<br />

• Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,<br />

• erheblichen Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung,<br />

• Straftaten <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder bei hohem Aggressionspotential,<br />

• Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung,<br />

• Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgr<strong>und</strong> des Punktesystems,<br />

• erneuter Zuwiderhandlung in der Probezeit nach Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis,<br />

• <strong>Alkohol</strong>auffälligkeit,<br />

• Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch.<br />

<strong>Alkohol</strong>auffälligkeit<br />

Bei Anzeichen von <strong>Alkohol</strong>abhängigkeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen<br />

Gutachtens an. Ansonsten ist bei alkoholbedingten Eignungszweifeln ein MPU-Gutachten beizubringen,<br />

wenn<br />

• Anhaltspunkte für <strong>Alkohol</strong>missbrauch vorliegen,<br />

• Zuwiderhandlungen <strong>im</strong> Straßenverkehr unter <strong>Alkohol</strong> wiederholt begangen wurden oder<br />

• ein motorisiertes Fahrzeug <strong>im</strong> Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens<br />

1,6 ‰ geführt wurde (Radfahrer ab 1,7 ‰).<br />

Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch<br />

Foto: Gert Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de<br />

Auch bei Anhaltspunkten für Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch ist zur Klärung von sich daraus ergebenden<br />

Eignungszweifeln gr<strong>und</strong>sätzlich ein ärztliches Gutachten beizubringen. Im Rahmen der Neuerteilung<br />

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