3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)<br />
Werden der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Tatsachen<br />
bekannt, die berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen<br />
oder charakterlich-sittlichen Eignung eines Führerscheininhabers<br />
oder -bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde<br />
vom diesem <strong>im</strong> Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, dass<br />
das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle<br />
für Fahreignung innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht<br />
wird.<br />
Im Jahr 2008 erfolgten nach Angaben der <strong>B<strong>und</strong></strong>esanstalt für Straßenwesen (BASt) 10<strong>3.</strong>137 Begutachtungen,<br />
von denen mehr als die Hälfte (57.931) wegen <strong>Alkohol</strong>auffälligkeit <strong>im</strong> Straßenverkehr <strong>und</strong> knapp ein Fünftel<br />
(18.159) wegen Betäubungsmittelfragestellungen angeordnet wurden. 51 % der MPU-Ergebnisse waren<br />
positiv, 35 % der Kandidaten scheiterten <strong>und</strong> bei 14 % der Klienten wurde eine Nachschulung empfohlen.<br />
Untersuchungsanlässe<br />
Die MPU kann angeordnet werden bei<br />
• Bedenken <strong>gegen</strong> die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers,<br />
• Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,<br />
• erheblichen Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung,<br />
• Straftaten <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder bei hohem Aggressionspotential,<br />
• Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung,<br />
• Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgr<strong>und</strong> des Punktesystems,<br />
• erneuter Zuwiderhandlung in der Probezeit nach Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis,<br />
• <strong>Alkohol</strong>auffälligkeit,<br />
• Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch.<br />
<strong>Alkohol</strong>auffälligkeit<br />
Bei Anzeichen von <strong>Alkohol</strong>abhängigkeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen<br />
Gutachtens an. Ansonsten ist bei alkoholbedingten Eignungszweifeln ein MPU-Gutachten beizubringen,<br />
wenn<br />
• Anhaltspunkte für <strong>Alkohol</strong>missbrauch vorliegen,<br />
• Zuwiderhandlungen <strong>im</strong> Straßenverkehr unter <strong>Alkohol</strong> wiederholt begangen wurden oder<br />
• ein motorisiertes Fahrzeug <strong>im</strong> Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens<br />
1,6 ‰ geführt wurde (Radfahrer ab 1,7 ‰).<br />
Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch<br />
Foto: Gert Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de<br />
Auch bei Anhaltspunkten für Betäubungs- <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelmissbrauch ist zur Klärung von sich daraus ergebenden<br />
Eignungszweifeln gr<strong>und</strong>sätzlich ein ärztliches Gutachten beizubringen. Im Rahmen der Neuerteilung<br />
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