3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen 22<br />
<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />
... unter der Wirkung von Can- Ordnungswidrigkeit nach Bei fahrlässiger Begehungsweise:<br />
nabis (Haschisch, Marihuana), § 24a Abs. 2 StVG Regelgeldbuße von 500 €; 1 Monat<br />
Heroin, Morphin, Kokain, Am- Fahrverbot; 4 Punkte<br />
phetamin oder Designeramphe-<br />
tamin (MDE oder MDMA). Bei vorsätzlicher Begehungsweise:<br />
ist der Regelsatz zu verdoppeln.<br />
Eine solche Wirkung wird un-<br />
widerlegbar vermutet, wenn Im ersten Wiederholungsfall:<br />
eines dieser Betäubungsmittel 1.000 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />
<strong>im</strong> Blut nachgewiesen werden Fahrverbot; 4 Punkte<br />
kann. Einen Grenzwert wie bei<br />
<strong>Alkohol</strong> gibt es bislang nicht.<br />
… in der Probezeit / vor Vollendung<br />
des 21. Lebensjahres<br />
…ein alkoholisches Getränk zu sich<br />
genommen ..<br />
… Fahrt unter der Wirkung eines<br />
alkoholischen Getränks angetreten<br />
Ordnungswidrigkeit nach § 24c<br />
Abs. 1,2 StVG<br />
Bei jedem weiteren Wiederholungs-<br />
fall:<br />
1.5 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />
Fahrverbot; 4 Punkte<br />
Bei fahrlässiger Begehungsweise :<br />
Regelgeldbuße von 250 €; 2 Punkte<br />
Bei vorsätzlicher Begehungsweise ist<br />
der Regelsatz zu verdoppeln.<br />
Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen<br />
<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />
... mit 1,1 ‰ oder mehr Alko- Straftat gem. § 316 StGB (Trun- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis<br />
hol <strong>im</strong> Blut (absolute Fahrun- kenheit <strong>im</strong> Verkehr) zu einem Jahr; in der Regel Ent-<br />
tauglichkeit) ziehung der Fahrerlaubnis oder<br />
zumindest Fahrverbot bis zu 3<br />
Monaten; 7 Punkte<br />
... mit 1,6 ‰ oder mehr Alko- Wie bei 1,1 %o, jedoch ist zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis<br />
hol <strong>im</strong> Blut oder 0,8 mg/l oder eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)<br />
mehr <strong>Alkohol</strong> in der Atemluft erforderlich ("Idiotentest"), § 13 Nr. 2 c FeV.<br />
22 <strong>B<strong>und</strong></strong>eseinheitlicher Tatbestandskatalog i.d.F.v. 01.02.2009