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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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70<br />

Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen 22<br />

<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />

... unter der Wirkung von Can- Ordnungswidrigkeit nach Bei fahrlässiger Begehungsweise:<br />

nabis (Haschisch, Marihuana), § 24a Abs. 2 StVG Regelgeldbuße von 500 €; 1 Monat<br />

Heroin, Morphin, Kokain, Am- Fahrverbot; 4 Punkte<br />

phetamin oder Designeramphe-<br />

tamin (MDE oder MDMA). Bei vorsätzlicher Begehungsweise:<br />

ist der Regelsatz zu verdoppeln.<br />

Eine solche Wirkung wird un-<br />

widerlegbar vermutet, wenn Im ersten Wiederholungsfall:<br />

eines dieser Betäubungsmittel 1.000 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />

<strong>im</strong> Blut nachgewiesen werden Fahrverbot; 4 Punkte<br />

kann. Einen Grenzwert wie bei<br />

<strong>Alkohol</strong> gibt es bislang nicht.<br />

… in der Probezeit / vor Vollendung<br />

des 21. Lebensjahres<br />

…ein alkoholisches Getränk zu sich<br />

genommen ..<br />

… Fahrt unter der Wirkung eines<br />

alkoholischen Getränks angetreten<br />

Ordnungswidrigkeit nach § 24c<br />

Abs. 1,2 StVG<br />

Bei jedem weiteren Wiederholungs-<br />

fall:<br />

1.5 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />

Fahrverbot; 4 Punkte<br />

Bei fahrlässiger Begehungsweise :<br />

Regelgeldbuße von 250 €; 2 Punkte<br />

Bei vorsätzlicher Begehungsweise ist<br />

der Regelsatz zu verdoppeln.<br />

Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen<br />

<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />

... mit 1,1 ‰ oder mehr Alko- Straftat gem. § 316 StGB (Trun- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis<br />

hol <strong>im</strong> Blut (absolute Fahrun- kenheit <strong>im</strong> Verkehr) zu einem Jahr; in der Regel Ent-<br />

tauglichkeit) ziehung der Fahrerlaubnis oder<br />

zumindest Fahrverbot bis zu 3<br />

Monaten; 7 Punkte<br />

... mit 1,6 ‰ oder mehr Alko- Wie bei 1,1 %o, jedoch ist zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis<br />

hol <strong>im</strong> Blut oder 0,8 mg/l oder eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)<br />

mehr <strong>Alkohol</strong> in der Atemluft erforderlich ("Idiotentest"), § 13 Nr. 2 c FeV.<br />

22 <strong>B<strong>und</strong></strong>eseinheitlicher Tatbestandskatalog i.d.F.v. 01.02.2009

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