3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die einschlägigen Straf <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften <strong>und</strong><br />
zeigt die möglichen Rechtsfolgen auf (Gesetzesstand: 01.01.2010).<br />
Führen eines Kraftfahrzeugs <strong>im</strong><br />
Straßenverkehr ...<br />
... mit 0,3 ‰ oder mehr <strong>Alkohol</strong><br />
oder illegalen <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong><br />
darauf beruhenden<br />
Ausfallerscheinungen (relative<br />
Fahruntauglichkeit), jedoch ohne<br />
konkrete Gefährdung anderer<br />
Personen oder fremder Sachen von<br />
bedeutendem Wert<br />
... mit 0,3 ‰ oder mehr <strong>Alkohol</strong><br />
oder illegalen <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong><br />
darauf beruhender konkreter<br />
Gefährdung anderer Personen oder<br />
fremder Sachen von bedeutendem<br />
Wert (Unfall oder Beinaheunfall)<br />
21 <strong>B<strong>und</strong></strong>eseinheitlicher Tatbestandskatalog i.d.F.v. 01.02.2009<br />
Vorschrift Rechtsfolgen<br />
Straftat gem. § 316 StGB<br />
(vorsätzliche oder fahrlässige<br />
Trunkenheit <strong>im</strong> Verkehr)<br />
Straftat gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a<br />
StGB (vorsätzliche oder fahrlässige<br />
Gefährdung des Straßenverkehrs)<br />
Sowohl bei vorsätzlicher wie auch<br />
bei fahrlässiger Begehungsweise<br />
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu<br />
einem Jahr; in der Regel Entziehung<br />
der Fahrerlaubnis oder zumindest<br />
Fahrverbot bis zu 3 Monaten; 7<br />
Punkte<br />
Bei vorsätzlicher Begehungsweise<br />
<strong>und</strong> vorsätzlicher Gefährdung:<br />
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu<br />
5 Jahren<br />
Bei vorsätzlicher Begehungsweise<br />
aber "nur" fahrlässiger Gefährdung<br />
oder bei sowohl fahrlässiger Begehungsweise<br />
wie auch fahrlässiger<br />
Gefährdung: Geldstrafe oder<br />
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren;<br />
Bei allen Varianten in der Regel<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis oder<br />
zumindest Fahrverbot bis zu 3<br />
Monaten; 7 Punkte<br />
Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen 21<br />
<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />
... mit 0,25 mg/l oder mehr Ordnungswidrigkeit nach § 24a Bei fahrlässiger Begehungsweise:<br />
<strong>Alkohol</strong> in der Atemluft oder Abs. 1 StVG Regelgeldbuße von 500 €; 1 Monat<br />
0,5 Promille oder mehr <strong>Alkohol</strong> Fahrverbot; 4 Punkte<br />
<strong>im</strong> Blut oder mit einer <strong>Alkohol</strong>-<br />
menge <strong>im</strong> Körper, die zu Bei vorsätzlicher Begehungsweise:<br />
einer solchen Atem- oder Blut- ist der Regelsatz zu verdoppeln.<br />
alkoholkonzentration führt<br />
Im ersten Wiederholungsfall:<br />
1.000 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />
Fahrverbot; 4 Punkte<br />
Bei jedem weiteren Wiederholungs-fall:<br />
1.5€ Regelgeldbuße; 3 Monate<br />
Fahrverbot; 4 Punkte<br />
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