17.04.2013 Aufrufe

3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die einschlägigen Straf <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften <strong>und</strong><br />

zeigt die möglichen Rechtsfolgen auf (Gesetzesstand: 01.01.2010).<br />

Führen eines Kraftfahrzeugs <strong>im</strong><br />

Straßenverkehr ...<br />

... mit 0,3 ‰ oder mehr <strong>Alkohol</strong><br />

oder illegalen <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong><br />

darauf beruhenden<br />

Ausfallerscheinungen (relative<br />

Fahruntauglichkeit), jedoch ohne<br />

konkrete Gefährdung anderer<br />

Personen oder fremder Sachen von<br />

bedeutendem Wert<br />

... mit 0,3 ‰ oder mehr <strong>Alkohol</strong><br />

oder illegalen <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong><br />

darauf beruhender konkreter<br />

Gefährdung anderer Personen oder<br />

fremder Sachen von bedeutendem<br />

Wert (Unfall oder Beinaheunfall)<br />

21 <strong>B<strong>und</strong></strong>eseinheitlicher Tatbestandskatalog i.d.F.v. 01.02.2009<br />

Vorschrift Rechtsfolgen<br />

Straftat gem. § 316 StGB<br />

(vorsätzliche oder fahrlässige<br />

Trunkenheit <strong>im</strong> Verkehr)<br />

Straftat gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a<br />

StGB (vorsätzliche oder fahrlässige<br />

Gefährdung des Straßenverkehrs)<br />

Sowohl bei vorsätzlicher wie auch<br />

bei fahrlässiger Begehungsweise<br />

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu<br />

einem Jahr; in der Regel Entziehung<br />

der Fahrerlaubnis oder zumindest<br />

Fahrverbot bis zu 3 Monaten; 7<br />

Punkte<br />

Bei vorsätzlicher Begehungsweise<br />

<strong>und</strong> vorsätzlicher Gefährdung:<br />

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu<br />

5 Jahren<br />

Bei vorsätzlicher Begehungsweise<br />

aber "nur" fahrlässiger Gefährdung<br />

oder bei sowohl fahrlässiger Begehungsweise<br />

wie auch fahrlässiger<br />

Gefährdung: Geldstrafe oder<br />

Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren;<br />

Bei allen Varianten in der Regel<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis oder<br />

zumindest Fahrverbot bis zu 3<br />

Monaten; 7 Punkte<br />

Führen eines Kraftfahrzeugs Vorschrift Rechtsfolgen 21<br />

<strong>im</strong> Straßenverkehr ...<br />

... mit 0,25 mg/l oder mehr Ordnungswidrigkeit nach § 24a Bei fahrlässiger Begehungsweise:<br />

<strong>Alkohol</strong> in der Atemluft oder Abs. 1 StVG Regelgeldbuße von 500 €; 1 Monat<br />

0,5 Promille oder mehr <strong>Alkohol</strong> Fahrverbot; 4 Punkte<br />

<strong>im</strong> Blut oder mit einer <strong>Alkohol</strong>-<br />

menge <strong>im</strong> Körper, die zu Bei vorsätzlicher Begehungsweise:<br />

einer solchen Atem- oder Blut- ist der Regelsatz zu verdoppeln.<br />

alkoholkonzentration führt<br />

Im ersten Wiederholungsfall:<br />

1.000 € Regelgeldbuße; 3 Monate<br />

Fahrverbot; 4 Punkte<br />

Bei jedem weiteren Wiederholungs-fall:<br />

1.5€ Regelgeldbuße; 3 Monate<br />

Fahrverbot; 4 Punkte<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!