3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Rechtsfolgen<br />
Rechtsfolgen<br />
Wegen der damit verb<strong>und</strong>enen erheblichen Gefahren für Leib <strong>und</strong> Leben anderer Verkehrsteilnehmer sowie<br />
für fremde Sachwerte ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter <strong>Alkohol</strong>- <strong>und</strong>/oder unter Einfluss illegaler<br />
<strong>Drogen</strong> schon bei geringfügigen Verstößen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße <strong>und</strong> bei schwerwiegenderen<br />
Vorfällen als Straftat mit Geld- oder sogar mit Freiheitsstrafe bedroht,<br />
selbst wenn nichts passiert. Kommt es unter dem Einfluss berauschender Mittel<br />
zu einem Unfall mit fremdem Personenschaden oder gar mit tödlichen Folgen<br />
für einen anderen Verkehrsteilnehmer, droht zusätzlich eine Verurteilung wegen<br />
Foto: Arno Bachert / pixelio.de<br />
fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. War der Grad der Berauschtheit<br />
so erheblich, dass der Verkehrssünder deswegen schuldunfähig war oder ist dies jedenfalls nicht auszuschließen,<br />
erfolgt eine Bestrafung wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vollrausches.<br />
In allen Fällen tritt zusätzlich zur eigentlichen Strafe oder Geldbuße ein vorübergehendes Fahrverbot oder<br />
sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Eintragung in das Verkehrszentralregister („Verkehrssünderkartei“)<br />
hinzu. Straftaten werden daneben auch <strong>im</strong> <strong>B<strong>und</strong></strong>eszentralregister („Vorstrafenregister“) erfasst.<br />
Der Betreffende gilt als vorbestraft. Überschreitet die verhängte Geldstrafe die Zahl von 90 Tagessätzen<br />
oder wurde Freiheitsstrafe ausgesprochen, erscheint dies auch in einem Führungszeugnis, das heute oftmals<br />
bei Bewerbungen um eine neue Arbeitsstelle verlangt wird.<br />
Das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis können über die allgemein damit verb<strong>und</strong>enen Unannehmlichkeiten<br />
hinaus bei Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind (z.B. Taxi- oder<br />
Busfahrer), die - unter Umständen sogar fristlose - Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.<br />
Zu diesen straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen kommen bei Unfällen <strong>im</strong>mer auch zivilrechtliche<br />
Folgen. Den Geschädigten steht <strong>gegen</strong> den Unfallverursacher ein Anspruch auf Schadenersatz, bei Verletzung<br />
oder Tötung von Personen auch ein Schmerzensgeld zu. Zwar kommt dafür zunächst die jeweilige<br />
Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Diese kann <strong>und</strong> wird den Versicherungsnehmer jedoch ihrerseits in Regress<br />
nehmen, d.h. sämtliche an das Opfer oder die Hinterbliebenen ausgezahlten Versicherungsleistungen von<br />
ihm zurückfordern, wenn er den Unfall - <strong>und</strong> sei es auch nur fahrlässig - dadurch verursacht hat, dass er<br />
berauschende Mittel zu sich genommen hatte.