3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Absenkung ihrer körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit führt. Nach aktuellem Erkenntnisstand sei es bei<br />
einmaligem oder gelegentlichem Haschischkonsum auch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Betroffene<br />
außerstande ist, eine drogenkonsumbedingte zeitweilige Fahruntüchtigkeit rechtzeitig als solche<br />
zu erkennen oder trotz einer solchen Erkenntnis von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen.<br />
In der einschlägigen Fachliteratur werde zwar darauf hingewiesen, dass der Verlauf eines Haschischrauschs<br />
<strong>und</strong> die Dauer seines Abklingens von zahlreichen Faktoren best<strong>im</strong>mt werden, weshalb sie vom Konsumenten<br />
<strong>im</strong> Vorhinein kaum zuverlässig abgeschätzt werden können. Es gebe allerdings keine hinreichend<br />
verlässlichen Anhaltspunkte dafür, dass der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsument <strong>im</strong> Regelfall<br />
drogenkonsumbedingt außerstande ist, die seine Fahrtüchtigkeit ausschließenden Wirkungen des Haschischkonsums<br />
als solche zu erkennen oder besserer Erkenntnis zuwider eine Teilnahme am Straßenverkehr zu<br />
unterlassen.<br />
Der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr sei nicht als hinreichendes<br />
Verdachtselement für eine Verkehrsuntauglichkeit zu bewerten. Der einmalig festgestellte Haschischbesitz<br />
<strong>und</strong> die Weigerung der Teilnahme am <strong>Drogen</strong>screening dürfe nicht als alleinige Gr<strong>und</strong>lage der Entziehung<br />
der Fahrerlaubnis genommen werden.<br />
Vor einer Verallgemeinerung dieser Gr<strong>und</strong>sätze auch für andere <strong>Drogen</strong> kann nur nachdrücklich<br />
gewarnt werden.<br />
Nachweis der <strong>Drogen</strong>beeinflussung<br />
Die Erkennung <strong>und</strong> der Nachweis von <strong>Drogen</strong>konsum anlässlich von Unfällen <strong>und</strong> bei Verkehrskontrollen<br />
sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten (z.B. Forschungsprojekt ROSITA)<br />
<strong>und</strong> die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren (z.B. DRUGWIPE, MAHSAN-Test, TRIAGE-Test,<br />
TOXI-QUICK) wesentlich erleichtert <strong>und</strong> verbessert worden.<br />
In jüngsten Publikationen (u.a. Steinmeyer et al., 2001) zum praktischen Nutzwert von <strong>Drogen</strong>schnelltests<br />
bei polizeilichen Verkehrskontrollen <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenbereich ist bereits eine hohe Erfolgsquote<br />
dieser Hilfsmittel für die Polizeibeamten dokumentiert. Bei 254 Fahrern wurden auf freiwilliger Basis<br />
mit deren Speichel, Schweiß oder Urin <strong>Drogen</strong>schnelltests durchgeführt, deren Ergebnisse in 97,6 % eine<br />
korrekte Hilfestellung für den Polizeibeamten ergaben, um eine schnelle Orientierung bezüglich des Anfangsverdachts<br />
zu erhalten <strong>und</strong> angemessene Maßnahmen durchzuführen. Natürlich kommt es bei solchen<br />
Schnelltestverfahren auch zu sog. falsch positiven <strong>und</strong> falsch negativen Ergebnissen, so dass zum sicheren<br />
forensischen Nachweis die qualitative <strong>und</strong> quantitative Best<strong>im</strong>mung von <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut erforderlich ist.<br />
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