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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Absenkung ihrer körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit führt. Nach aktuellem Erkenntnisstand sei es bei<br />

einmaligem oder gelegentlichem Haschischkonsum auch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Betroffene<br />

außerstande ist, eine drogenkonsumbedingte zeitweilige Fahruntüchtigkeit rechtzeitig als solche<br />

zu erkennen oder trotz einer solchen Erkenntnis von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzusehen.<br />

In der einschlägigen Fachliteratur werde zwar darauf hingewiesen, dass der Verlauf eines Haschischrauschs<br />

<strong>und</strong> die Dauer seines Abklingens von zahlreichen Faktoren best<strong>im</strong>mt werden, weshalb sie vom Konsumenten<br />

<strong>im</strong> Vorhinein kaum zuverlässig abgeschätzt werden können. Es gebe allerdings keine hinreichend<br />

verlässlichen Anhaltspunkte dafür, dass der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsument <strong>im</strong> Regelfall<br />

drogenkonsumbedingt außerstande ist, die seine Fahrtüchtigkeit ausschließenden Wirkungen des Haschischkonsums<br />

als solche zu erkennen oder besserer Erkenntnis zuwider eine Teilnahme am Straßenverkehr zu<br />

unterlassen.<br />

Der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr sei nicht als hinreichendes<br />

Verdachtselement für eine Verkehrsuntauglichkeit zu bewerten. Der einmalig festgestellte Haschischbesitz<br />

<strong>und</strong> die Weigerung der Teilnahme am <strong>Drogen</strong>screening dürfe nicht als alleinige Gr<strong>und</strong>lage der Entziehung<br />

der Fahrerlaubnis genommen werden.<br />

Vor einer Verallgemeinerung dieser Gr<strong>und</strong>sätze auch für andere <strong>Drogen</strong> kann nur nachdrücklich<br />

gewarnt werden.<br />

Nachweis der <strong>Drogen</strong>beeinflussung<br />

Die Erkennung <strong>und</strong> der Nachweis von <strong>Drogen</strong>konsum anlässlich von Unfällen <strong>und</strong> bei Verkehrskontrollen<br />

sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten (z.B. Forschungsprojekt ROSITA)<br />

<strong>und</strong> die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren (z.B. DRUGWIPE, MAHSAN-Test, TRIAGE-Test,<br />

TOXI-QUICK) wesentlich erleichtert <strong>und</strong> verbessert worden.<br />

In jüngsten Publikationen (u.a. Steinmeyer et al., 2001) zum praktischen Nutzwert von <strong>Drogen</strong>schnelltests<br />

bei polizeilichen Verkehrskontrollen <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenbereich ist bereits eine hohe Erfolgsquote<br />

dieser Hilfsmittel für die Polizeibeamten dokumentiert. Bei 254 Fahrern wurden auf freiwilliger Basis<br />

mit deren Speichel, Schweiß oder Urin <strong>Drogen</strong>schnelltests durchgeführt, deren Ergebnisse in 97,6 % eine<br />

korrekte Hilfestellung für den Polizeibeamten ergaben, um eine schnelle Orientierung bezüglich des Anfangsverdachts<br />

zu erhalten <strong>und</strong> angemessene Maßnahmen durchzuführen. Natürlich kommt es bei solchen<br />

Schnelltestverfahren auch zu sog. falsch positiven <strong>und</strong> falsch negativen Ergebnissen, so dass zum sicheren<br />

forensischen Nachweis die qualitative <strong>und</strong> quantitative Best<strong>im</strong>mung von <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Blut erforderlich ist.<br />

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