3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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17.04.2013 Aufrufe

38 Beispiel: a) Ermittlung der Fahrtauglichkeit Der Beschuldigte wiegt 70 kg, hat in der Zeit zwischen 13.00 und 16.30 Uhr 4 l Bier getrunken und wurde um 17.00 Uhr als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr beobachtet. Das genossene Bier hat bei ihm, wie oben dargelegt, zu einer theoretischen maximalen BAK von 3,26 ‰ geführt. Hiervon ist zu seinen Gunsten das maximale Resorptionsdefizit von 30 % abzuziehen (= 0,98 ‰). Weil zwischen Trinkbeginn und Tat vier Stunden liegen, beträgt der maximale Abbau (4 x 0,2 ‰ =) 0,8 ‰, zu dem noch ein Sicherheitszuschlag von weiteren 0,2 ‰ zu addieren ist. Insgesamt sind von der theoretischen Maximal-BAK von 3,26 ‰ somit insgesamt 1,98 ‰ (Resorptionsdefizit + Abbau + Sicherheitszuschlag) abzuziehen, was eine wahrscheinliche Tatzeit-BAK von 1,28 ‰ ergibt. Unser Beschuldigter befand sich damit im Tatzeitpunkt im Zustand der absoluten Fahruntauglichkeit. b) Ermittlung der Schuldfähigkeit Wiederum ausgehend von der theoretischen maximalen BAK vom 3,26 ‰, ist jetzt lediglich ein Resorptionsdefizit von 10 % abzuziehen (= 0,33 ‰). Zwischen Trinkbeginn und Tatzeit sind auch nur (4 x 0,1 ‰ =) 0,4 ‰ Alkohol abgebaut worden. Ein Sicherheitszuschlag ist nicht in Ansatz zu bringen. Daraus resultiert eine Tatzeit-BAK von 2,53 ‰. Nach ständiger Rechtsprechung bestehen damit deutliche Anhaltspunkte für eine zwar erheblich verminderte, jedoch nicht für eine aufgehobene Schuldfähigkeit. Getränk Tabelle 2: Alkoholgehalt ausgewählter Getränke durchschnittlicher Volumen- Alkohol in Gramm (enthalten prozentsatz (Vol.-%) Alkohol in 10 cm 3 ) Lagerbier 4,3 3,4 Exportbier 5,0 4,0 Bockbier 5,7 4,5 Doppelbock 6,5 5,1 Apfelwein (Most) 5,3 4,2 Andere Obstweine 5,0 - 12,0 4,0 - 9,5 Weißwein 10,2 8 Rotwein 11,4 9 Sekt 12,6 10 Wermutwein 15,2 12 Südweine 17,8 14 Eierlikör 22,8 18 Liköre 30,4 24 Kornbranntweine 31,7 25 Weinbrand 38,0 31 Obstbranntweine 48 38 Rum 53 42

Foto: s.media / pixelio.de Drogen 39

38<br />

Beispiel:<br />

a) Ermittlung der Fahrtauglichkeit<br />

Der Beschuldigte wiegt 70 kg, hat in der Zeit zwischen 1<strong>3.</strong>00 <strong>und</strong> 16.30 Uhr 4 l Bier getrunken <strong>und</strong> wurde<br />

um 17.00 Uhr als Fahrzeugführer <strong>im</strong> öffentlichen Straßenverkehr beobachtet. Das genossene Bier hat bei<br />

ihm, wie oben dargelegt, zu einer theoretischen max<strong>im</strong>alen BAK von 3,26 ‰ geführt. Hiervon ist zu seinen<br />

Gunsten das max<strong>im</strong>ale Resorptionsdefizit von 30 % abzuziehen (= 0,98 ‰). Weil zwischen Trinkbeginn<br />

<strong>und</strong> Tat vier St<strong>und</strong>en liegen, beträgt der max<strong>im</strong>ale Abbau (4 x 0,2 ‰ =) 0,8 ‰, zu dem noch ein Sicherheitszuschlag<br />

von weiteren 0,2 ‰ zu addieren ist. Insgesamt sind von der theoretischen Max<strong>im</strong>al-BAK von<br />

3,26 ‰ somit insgesamt 1,98 ‰ (Resorptionsdefizit + Abbau + Sicherheitszuschlag) abzuziehen, was eine<br />

wahrscheinliche Tatzeit-BAK von 1,28 ‰ ergibt.<br />

Unser Beschuldigter befand sich damit <strong>im</strong> Tatzeitpunkt <strong>im</strong> Zustand der absoluten Fahruntauglichkeit.<br />

b) Ermittlung der Schuldfähigkeit<br />

Wiederum ausgehend von der theoretischen max<strong>im</strong>alen BAK vom 3,26 ‰, ist jetzt lediglich ein Resorptionsdefizit<br />

von 10 % abzuziehen (= 0,33 ‰). Zwischen Trinkbeginn <strong>und</strong> Tatzeit sind auch nur (4 x 0,1 ‰ =)<br />

0,4 ‰ <strong>Alkohol</strong> abgebaut worden. Ein Sicherheitszuschlag ist nicht in Ansatz zu bringen. Daraus resultiert eine<br />

Tatzeit-BAK von 2,53 ‰.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung bestehen damit deutliche Anhaltspunkte für eine zwar erheblich verminderte,<br />

jedoch nicht für eine aufgehobene Schuldfähigkeit.<br />

Getränk<br />

Tabelle 2: <strong>Alkohol</strong>gehalt ausgewählter Getränke<br />

durchschnittlicher Volumen-<br />

<strong>Alkohol</strong> in Gramm (enthalten<br />

prozentsatz (Vol.-%) <strong>Alkohol</strong><br />

in 10 cm 3 )<br />

Lagerbier 4,3 3,4<br />

Exportbier 5,0 4,0<br />

Bockbier 5,7 4,5<br />

Doppelbock 6,5 5,1<br />

Apfelwein (Most) 5,3 4,2<br />

Andere Obstweine 5,0 - 12,0 4,0 - 9,5<br />

Weißwein 10,2 8<br />

Rotwein 11,4 9<br />

Sekt 12,6 10<br />

Wermutwein 15,2 12<br />

Südweine 17,8 14<br />

Eierlikör 22,8 18<br />

Liköre 30,4 24<br />

Kornbranntweine 31,7 25<br />

Weinbrand 38,0 31<br />

Obstbranntweine 48 38<br />

Rum 53 42

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