3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Feststellung der Blutalkoholkonzentration<br />
Um die Blutalkoholkonzentration labortechnisch best<strong>im</strong>men zu können, ist eine Blutentnahme be<strong>im</strong> Ver-<br />
dächtigen erforderlich. Die Anordnung nach § 81a der Strafprozessordnung (StPO) kann wegen „Gefahr<br />
<strong>im</strong> Verzug“ durch die Polizei erfolgen. Nach einer geänderten Rechtsprechung durch eine Entscheidung<br />
des <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts muss aber von der Polizei versucht werden, vorab eine Genehmigung durch<br />
einen Richter zu erholen.<br />
Vortest<br />
Weil die Entnahme einer Blutprobe mit einem körperlichen Eingriff verb<strong>und</strong>en ist, ist die Polizei gehalten,<br />
aus Gründen der Verhältnismäßigkeit <strong>und</strong> zur abschließenden Verdachtsgewinnung zunächst einen Vortest<br />
mittels eines Atemalkohol-Testgerätes durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass beispielsweise<br />
der festgestellte <strong>Alkohol</strong>geruch in der Atemluft nur auf einer ganz geringen Konsummenge beruht,<br />
die rechtlich unbedenklich ist.<br />
Die Durchführung dieses Vortests setzt die aktive Mitwirkung<br />
des Verdächtigen voraus, der dafür in ein Prüfgerät<br />
blasen muss. Dazu darf ein Beschuldigter nach den in der<br />
<strong>B<strong>und</strong></strong>esrepublik Deutschland geltenden Vorschriften jedoch<br />
nicht gezwungen werden. Der Vortest kann deshalb nur auf<br />
freiwilliger Basis erfolgen. In einigen anderen europäischen<br />
Staaten ist da<strong>gegen</strong> bereits die Weigerung, sich einer Atemalkoholkontrolle<br />
zu unterziehen, mit z. T. empfindlichen<br />
Sanktionen bedroht. So wird beispielsweise in Österreich<br />
Foto: Dräger Safety AG & Co. KGaA<br />
<strong>und</strong> in der Schweiz in solchen Fällen gr<strong>und</strong>sätzlich die höchste Geldstrafe für <strong>Alkohol</strong>delikte fällig, die in<br />
Österreich derzeit zwischen ca. 1.200 <strong>und</strong> 6.000 € liegt. Es ist deshalb ratsam, sich vor Auslandsreisen mit<br />
dem Auto über die geltende Rechtslage zu informieren.<br />
Wird durch den Vortest der Verdacht auf eine straf- oder ordnungsrechtlich relevante <strong>Alkohol</strong>isierung des<br />
überprüften Kraftfahrers zweifelsfrei ausgeräumt, hat es damit sein Bewenden. Weigert sich der Fahrzeugführer<br />
da<strong>gegen</strong>, den Vortest durchzuführen oder ergeben sich dabei Werte, die den Verdacht auf eine Straftat<br />
begründen, wird durch die Polizei zur weiteren Abklärung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.<br />
Blutprobenentnahme<br />
Die eigentliche Blutentnahme darf nur durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden. Zu diesem<br />
Zweck kann der verdächtige Kraftfahrer von der Polizei zum nächsten<br />
erreichbaren Arzt, in ein Krankenhaus oder auf die Dienststelle gebracht<br />
werden.<br />
Widersetzt sich der Verdächtige der Mitnahme <strong>und</strong>/oder der Blutentnahme<br />
durch einen Arzt, kann er dazu von der Polizei <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Verhältnismäßigkeit notfalls auch durch Anwendung unmittelbaren<br />
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de<br />
Zwangs (Festhalten, Wegtragen, Hand- <strong>und</strong>/oder Fußfesseln) gezwungen werden. Wendet der Verdächtige<br />
seinerseits körperliche Gewalt an oder bedroht er die Polizeibeamten oder den Arzt, um die Durchführung<br />
der rechtmäßig angeordneten Blutentnahme zu verhindern, macht er sich wegen (versuchter) Körperverletzung<br />
<strong>und</strong> ggf. wegen Widerstandes <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) strafbar. Eine dafür verhängte<br />
Strafe kann u. U. höher ausfallen als die für das Fahren unter <strong>Alkohol</strong>einfluss.<br />
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