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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Feststellung der Blutalkoholkonzentration<br />

Um die Blutalkoholkonzentration labortechnisch best<strong>im</strong>men zu können, ist eine Blutentnahme be<strong>im</strong> Ver-<br />

dächtigen erforderlich. Die Anordnung nach § 81a der Strafprozessordnung (StPO) kann wegen „Gefahr<br />

<strong>im</strong> Verzug“ durch die Polizei erfolgen. Nach einer geänderten Rechtsprechung durch eine Entscheidung<br />

des <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts muss aber von der Polizei versucht werden, vorab eine Genehmigung durch<br />

einen Richter zu erholen.<br />

Vortest<br />

Weil die Entnahme einer Blutprobe mit einem körperlichen Eingriff verb<strong>und</strong>en ist, ist die Polizei gehalten,<br />

aus Gründen der Verhältnismäßigkeit <strong>und</strong> zur abschließenden Verdachtsgewinnung zunächst einen Vortest<br />

mittels eines Atemalkohol-Testgerätes durchzuführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass beispielsweise<br />

der festgestellte <strong>Alkohol</strong>geruch in der Atemluft nur auf einer ganz geringen Konsummenge beruht,<br />

die rechtlich unbedenklich ist.<br />

Die Durchführung dieses Vortests setzt die aktive Mitwirkung<br />

des Verdächtigen voraus, der dafür in ein Prüfgerät<br />

blasen muss. Dazu darf ein Beschuldigter nach den in der<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong>esrepublik Deutschland geltenden Vorschriften jedoch<br />

nicht gezwungen werden. Der Vortest kann deshalb nur auf<br />

freiwilliger Basis erfolgen. In einigen anderen europäischen<br />

Staaten ist da<strong>gegen</strong> bereits die Weigerung, sich einer Atemalkoholkontrolle<br />

zu unterziehen, mit z. T. empfindlichen<br />

Sanktionen bedroht. So wird beispielsweise in Österreich<br />

Foto: Dräger Safety AG & Co. KGaA<br />

<strong>und</strong> in der Schweiz in solchen Fällen gr<strong>und</strong>sätzlich die höchste Geldstrafe für <strong>Alkohol</strong>delikte fällig, die in<br />

Österreich derzeit zwischen ca. 1.200 <strong>und</strong> 6.000 € liegt. Es ist deshalb ratsam, sich vor Auslandsreisen mit<br />

dem Auto über die geltende Rechtslage zu informieren.<br />

Wird durch den Vortest der Verdacht auf eine straf- oder ordnungsrechtlich relevante <strong>Alkohol</strong>isierung des<br />

überprüften Kraftfahrers zweifelsfrei ausgeräumt, hat es damit sein Bewenden. Weigert sich der Fahrzeugführer<br />

da<strong>gegen</strong>, den Vortest durchzuführen oder ergeben sich dabei Werte, die den Verdacht auf eine Straftat<br />

begründen, wird durch die Polizei zur weiteren Abklärung die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.<br />

Blutprobenentnahme<br />

Die eigentliche Blutentnahme darf nur durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden. Zu diesem<br />

Zweck kann der verdächtige Kraftfahrer von der Polizei zum nächsten<br />

erreichbaren Arzt, in ein Krankenhaus oder auf die Dienststelle gebracht<br />

werden.<br />

Widersetzt sich der Verdächtige der Mitnahme <strong>und</strong>/oder der Blutentnahme<br />

durch einen Arzt, kann er dazu von der Polizei <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Verhältnismäßigkeit notfalls auch durch Anwendung unmittelbaren<br />

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de<br />

Zwangs (Festhalten, Wegtragen, Hand- <strong>und</strong>/oder Fußfesseln) gezwungen werden. Wendet der Verdächtige<br />

seinerseits körperliche Gewalt an oder bedroht er die Polizeibeamten oder den Arzt, um die Durchführung<br />

der rechtmäßig angeordneten Blutentnahme zu verhindern, macht er sich wegen (versuchter) Körperverletzung<br />

<strong>und</strong> ggf. wegen Widerstandes <strong>gegen</strong> Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) strafbar. Eine dafür verhängte<br />

Strafe kann u. U. höher ausfallen als die für das Fahren unter <strong>Alkohol</strong>einfluss.<br />

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