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3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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• Es wird in „Schlangenlinien“ gefahren.<br />

• Be<strong>im</strong> Wenden kommt man von der Fahrbahn ab.<br />

• Es wird auf der Fahrbahnmitte oder auf der falschen Fahrbahn gefahren.<br />

• Stehende Fahrzeuge werden von hinten angefahren oder be<strong>im</strong> Vorbeifahren gestreift.<br />

• An unübersichtlichen Stellen wird mit überhöhter Geschwindigkeit <strong>und</strong> mit zu geringer<br />

Entfernung zum Gegenverkehr überholt.<br />

• Gegenüber Fußgängern, die sich auf der Fahrbahn befinden, wird falsch reagiert.<br />

• Anderen Kraftfahrern wird die Vorfahrt genommen.<br />

• Akustische Warnzeichen werden unsinnig <strong>und</strong> übertrieben betätigt.<br />

• Zu viele Personen werden <strong>im</strong> Fahrzeug mitgenommen.<br />

• Es wird verkehrt durch Einbahnstraßen oder durch abgesperrte Straßen gefahren.<br />

<strong>Alkohol</strong>grenzwerte <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter <strong>Alkohol</strong>einfluss ist wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Gefahren für<br />

Leib, Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit anderer Verkehrsteilnehmer sowie zum Schutz bedeutender Sachwerte, die<br />

bei Verkehrsunfällen beschädigt oder zerstört werden können, in vielen Ländern gesetzlich verboten. Dabei<br />

sind jedoch sowohl die Verbotsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen von Verstößen durchaus unterschiedlich<br />

geregelt.<br />

Null-Promille-Regelung<br />

In einigen (wenigen) Staaten gilt ein<br />

absolutes <strong>Alkohol</strong>verbot für Kraftfahrer<br />

(„Null-Toleranz-Prinzip“). Das ist unter<br />

Verkehrssicherheitsaspekten fraglos die<br />

beste Lösung. Zudem weiß dort jeder<br />

Kraftfahrer, dass ihn bereits ein einziger<br />

Schluck <strong>Alkohol</strong> vor oder während<br />

der Fahrt unweigerlich mit dem Gesetz<br />

in Konflikt bringt, weswegen er sich<br />

problemlos darauf einstellen kann.<br />

Eine solche Regelung hat weiterhin<br />

den Vorteil, dass sich ein etwaiger Verstoß leicht feststellen lässt, weil bereits der Nachweis einer noch so<br />

geringen <strong>Alkohol</strong>menge in der Atemluft oder <strong>im</strong> Blut eines Verdächtigen zu seiner Überführung ausreicht.<br />

Aufwendige <strong>und</strong> kostspielige Untersuchungen zur quantitativen Best<strong>im</strong>mung der aufgenommenen <strong>Alkohol</strong>menge<br />

sind ebenso überflüssig, wie eine komplizierte Beweisaufnahme vor Gericht.In Deutschland gilt seit<br />

1. August 2007 ein absolutes <strong>Alkohol</strong>verbot für Fahranfänger.

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