3. Auflage 2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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• Es wird in „Schlangenlinien“ gefahren.<br />
• Be<strong>im</strong> Wenden kommt man von der Fahrbahn ab.<br />
• Es wird auf der Fahrbahnmitte oder auf der falschen Fahrbahn gefahren.<br />
• Stehende Fahrzeuge werden von hinten angefahren oder be<strong>im</strong> Vorbeifahren gestreift.<br />
• An unübersichtlichen Stellen wird mit überhöhter Geschwindigkeit <strong>und</strong> mit zu geringer<br />
Entfernung zum Gegenverkehr überholt.<br />
• Gegenüber Fußgängern, die sich auf der Fahrbahn befinden, wird falsch reagiert.<br />
• Anderen Kraftfahrern wird die Vorfahrt genommen.<br />
• Akustische Warnzeichen werden unsinnig <strong>und</strong> übertrieben betätigt.<br />
• Zu viele Personen werden <strong>im</strong> Fahrzeug mitgenommen.<br />
• Es wird verkehrt durch Einbahnstraßen oder durch abgesperrte Straßen gefahren.<br />
<strong>Alkohol</strong>grenzwerte <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter <strong>Alkohol</strong>einfluss ist wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Gefahren für<br />
Leib, Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit anderer Verkehrsteilnehmer sowie zum Schutz bedeutender Sachwerte, die<br />
bei Verkehrsunfällen beschädigt oder zerstört werden können, in vielen Ländern gesetzlich verboten. Dabei<br />
sind jedoch sowohl die Verbotsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen von Verstößen durchaus unterschiedlich<br />
geregelt.<br />
Null-Promille-Regelung<br />
In einigen (wenigen) Staaten gilt ein<br />
absolutes <strong>Alkohol</strong>verbot für Kraftfahrer<br />
(„Null-Toleranz-Prinzip“). Das ist unter<br />
Verkehrssicherheitsaspekten fraglos die<br />
beste Lösung. Zudem weiß dort jeder<br />
Kraftfahrer, dass ihn bereits ein einziger<br />
Schluck <strong>Alkohol</strong> vor oder während<br />
der Fahrt unweigerlich mit dem Gesetz<br />
in Konflikt bringt, weswegen er sich<br />
problemlos darauf einstellen kann.<br />
Eine solche Regelung hat weiterhin<br />
den Vorteil, dass sich ein etwaiger Verstoß leicht feststellen lässt, weil bereits der Nachweis einer noch so<br />
geringen <strong>Alkohol</strong>menge in der Atemluft oder <strong>im</strong> Blut eines Verdächtigen zu seiner Überführung ausreicht.<br />
Aufwendige <strong>und</strong> kostspielige Untersuchungen zur quantitativen Best<strong>im</strong>mung der aufgenommenen <strong>Alkohol</strong>menge<br />
sind ebenso überflüssig, wie eine komplizierte Beweisaufnahme vor Gericht.In Deutschland gilt seit<br />
1. August 2007 ein absolutes <strong>Alkohol</strong>verbot für Fahranfänger.