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Mit Ecstasy in den Tod - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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<strong>Ecstasy</strong> <strong>und</strong> der Führersche<strong>in</strong><br />

Seit 1.8.1998 wird bereits das Führen e<strong>in</strong>es<br />

Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von <strong>Ecstasy</strong><br />

sowie anderen <strong>Drogen</strong> geahndet (§24a II StVG).<br />

Die Folgen s<strong>in</strong>d:<br />

❉ Bußgeld 250 - 1500 EUR<br />

❉ Fahrverbot 1 - 3 Monate<br />

❉ 4 Punkte <strong>im</strong> Verkehrszentralregister.<br />

Wird darüber h<strong>in</strong>aus nachgewiesen, daß jemand<br />

e<strong>in</strong> Kraftfahrzeug unter <strong>Ecstasy</strong>e<strong>in</strong>fluß <strong>im</strong> fahruntüchtigen<br />

Zustand geführt hat, erfolgt e<strong>in</strong>e<br />

Verurteilung wegen ”Trunkenheit <strong>im</strong> Verkehr“<br />

(§ 316 StGB), bei Unfall wegen ”Straßenverkehrsgefährdung“<br />

(§ 315 StGB).<br />

Die Folgen s<strong>in</strong>d dann:<br />

❉ Geld- oder Freiheitsstrafe<br />

❉ Entzug der Fahrerlaubnis<br />

❉ Führersche<strong>in</strong>sperre (6 Monate - 5 Jahre)<br />

❉ 7 Punkte <strong>im</strong> Verkehrszentralregister<br />

❉ mediz<strong>in</strong>isch-psychologische Untersuchung<br />

vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis<br />

Übrigens, auch ohne Verkehrskontrolle, kann der<br />

Führersche<strong>in</strong><strong>in</strong>haber se<strong>in</strong>en Führersche<strong>in</strong> verlieren.<br />

Die „Führersche<strong>in</strong>stelle” prüft bei jedem nachgewiesenen<br />

Kontakt mit <strong>Ecstasy</strong>, ob von dem<br />

Betroffenen e<strong>in</strong>e Gefahr für die anderen<br />

Verkehrsteilnehmer ausgeht.<br />

Solange der Führersche<strong>in</strong>bewerber ke<strong>in</strong>e<br />

dauerhafte <strong>Drogen</strong>freiheit nachweisen kann,<br />

wird ke<strong>in</strong> Führersche<strong>in</strong> erteilt oder e<strong>in</strong>e bereits<br />

erworbene Fahrerlaubnis wieder entzogen.<br />

<strong>Ecstasy</strong>/XTC<br />

Wer unter <strong>Drogen</strong>e<strong>in</strong>fluß e<strong>in</strong> Fahrzeug führt,<br />

handelt verantwortungslos. Er gefährdet andere<br />

<strong>und</strong> auch sich selbst.<br />

XTC<br />

Herausgeber:<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Straßenverkehr e.V. – B.A.D.S.<br />

Geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>igung<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />

Institut für Rechtsmediz<strong>in</strong> der Universität München<br />

Zeichnung: W. Sperzel

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