Tipps zur Abrechnung (1) - Physiotherapie ... - azh
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Unfallversicherungsträger<br />
<strong>Tipps</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abrechnung</strong> (1) - <strong>Physiotherapie</strong><br />
Bei der <strong>Abrechnung</strong> mit Unfallversicherungsträgern<br />
bzw. Berufsgenossenschaften<br />
(BG) gelten eigene „Gesetze“ (SGB I).<br />
Die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(SGB V) sind bei diesen<br />
Kostenträgern nicht anwendbar. Weder<br />
die Heilmittelrichtlinien noch die<br />
<strong>Abrechnung</strong> nach § 302 SGB V sind für<br />
die Unfallversicherungsträger gültig. Zuzahlungen<br />
fallen nicht an.<br />
Besonderheiten<br />
Heilmittel kann nur der sog. D-/H-Arzt*<br />
verordnen, andere Ärzte nur mit vorheriger<br />
Genehmigung des Unfallversicherungsträgers.<br />
Augenscheinlich ist das<br />
eigene Verordnungsformular für Leistungen<br />
<strong>zur</strong> Krankengymnastik/<strong>Physiotherapie</strong><br />
zu Lasten der BG. Aktualisiert<br />
wurde es im Jahr 2004 um die Selbsterklärung<br />
des Therapeuten: Zulassungsverfahren<br />
für die BGs entfallen mit dieser<br />
Erklärung. Ebenfalls besonders ist die<br />
Handhabung der Verordnung. Hier sollte<br />
(vom Arzt) nicht die Krankenversichertenkarte<br />
zum Bedrucken des Rezeptformulares<br />
benutzt werden, da<br />
automatisch die zuständige Krankenkasse<br />
auf das Rezept gedruckt wird, was<br />
Süddeutsche Metall-BG, München<br />
Mustermann, Max 11.01.76<br />
ARCO, Knorrstraße. 197, 80807 München<br />
Fasanenstr. 79, 82008 Unterhaching<br />
03.01.2006<br />
eine <strong>Abrechnung</strong> der Rezeptkosten mit<br />
der Krankenkasse und nicht mit der BG<br />
<strong>zur</strong> Folge hat. Die wichtigsten Formalien<br />
sind: Bei Verordnung von Heilmitteln<br />
müssen die exakte Bezeichnung der BG<br />
mit Verwaltungsstandort, Name, Anschrift<br />
und Geburtsdatum des Patienten und das<br />
Ausstellungsdatum auf der Verordnung<br />
eingetragen sein. Die wichtigsten Daten<br />
zum Unfalltag und Unfallbetrieb (Name<br />
und Anschrift mit PLZ des Arbeitgebers)<br />
dürfen ebenfalls nicht fehlen. Bei der<br />
Entgegennahme der Verordnung sollten<br />
Sie darauf achten: Sind die wichtigsten<br />
Formalien eingehalten? Ist die Verordnung<br />
von einem zugelassenen Arzt<br />
ausgestellt/unterschrieben? Wurde das<br />
DINA4-Formular für BGs verwendet?<br />
Ihre Eintragungen auf der Verordnung<br />
Zur <strong>Abrechnung</strong> Ihrer Leistungen geben<br />
Sie die Leistungsziffer und die Anzahl der<br />
erbrachten Zeitintervalle auf der Rückseite<br />
der Verordnung an. Lassen Sie sich jede<br />
Behandlung vom Versicherten bestätigen<br />
und versehen Sie die Verordnung mit<br />
Datum/Unterschrift und <strong>Abrechnung</strong>sstempel<br />
Ihrer Praxis.<br />
Z.n. Narbenexzision<br />
Ausschnitt BG-Verordnung Krankengymnastik/Physikalische Therapie –die wichtigsten Formalien
Unfallversicherungsträger<br />
<strong>Tipps</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abrechnung</strong> (2) - <strong>Physiotherapie</strong><br />
Berechnung der Zeitintervalle Beispiel<br />
Auf der Vorderseite der BG-Verordnung<br />
werden 4-stellige Leistungsziffern (=<strong>Abrechnung</strong>spositionen)<br />
und die dazugehörige<br />
Anzahl der Behandlungen verordnet<br />
(Feld „1“). Auf der Rückseite der<br />
Verordnung können Sie die jeweilige<br />
Anzahl der Regel-Zeitintervalle (je 10<br />
Minuten) pro Behandlung nachlesen.<br />
Ausnahme: Wird im Feld „2“ vom Arzt<br />
eine Überschreitung der Zeitintervalle<br />
vorgegeben, so gelten hier individuell<br />
verordnete Einheiten.<br />
Sehen Sie sich die Vorgaben des Arztes<br />
bzgl. der verordneten Behandlungen<br />
(Anzahl der Zeitintervalle) pro Leistungsziffer<br />
genau an und berechnen Sie die<br />
Anzahl der ab<strong>zur</strong>echnenden Positionen<br />
nach folgender Regel:<br />
Anzahl Behandlungen x Anzahl<br />
Zeitintervalle =<br />
Gesamtanzahl Leistungsziffer<br />
Positionieren für die <strong>Abrechnung</strong><br />
Für die <strong>Abrechnung</strong> Ihrer Leistungen<br />
geben Sie bitte immer die Gesamt-Anzahl<br />
und die Original-Leistungsziffern (4stellig)<br />
an. Bringen Sie hierfür Ihren<br />
<strong>Abrechnung</strong>sstempel auf der Rückseite<br />
der BG-Verordnung an und tragen Sie<br />
die Angaben in den Feldern „A“ und „P“<br />
ein. Verwenden Sie einen <strong>Abrechnung</strong>sstempel<br />
ohne die genannten Felder,<br />
dann geben Sie die Gesamt-Anzahl und<br />
Original-Leistungsziffern bitte deutlich<br />
sichtbar an einem freien Platz auf der<br />
Verordnungsrückseite an. Überprüfen Sie<br />
<strong>zur</strong> Sicherheit, ob die Behandlungsanzahl<br />
mit der Anzahl der Zeitintervalle multipliziert<br />
wurde.<br />
Wurde 6 x die Leistungsziffer 8101 verordnet<br />
und keine Überschreitung der Regel-<br />
Behandlungszeit vom Arzt vorgegeben,<br />
multiplizieren Sie bitte die 6 Behandlungen<br />
mit den 2 auf der Rückseite der<br />
Verordnung angegebenen Regel-Zeitintervallen.<br />
Das ergibt in diesem Fall also 12 x<br />
8101. Diese Angaben benötigen wir <strong>zur</strong><br />
<strong>Abrechnung</strong> auf der VO-Rückseite.<br />
8101<br />
Ausschnitt BG-Verordnung/Vorderseite –<br />
Angabe der Leistungen (Feld 1)<br />
Krankenkasse lehnt Erstattung ab<br />
In manchen Fällen entpuppt sich eine<br />
„normale“ Heilmittelverordnung im Nachhinein<br />
als BG-Rezept. Folge: Die Krankenkasse<br />
lehnt die Bezahlung mit Verweis auf<br />
die Zuständigkeit der BG ab. Trotz Klärungsversuchen<br />
seitens der <strong>azh</strong> besteht<br />
die Gefahr, dass beide Kostenträger die<br />
Erstattung ablehnen. Wir empfehlen Ihnen<br />
in diesen Fällen, ggf. mit Ihrem Patienten<br />
Rücksprache zu halten und diesem die<br />
Leistung privat in Rechnung zu stellen.<br />
Weisen Sie bitte den Patienten darauf hin,<br />
dass er die Erstattung mit seiner Krankenkasse<br />
absprechen sollte.<br />
* D-/H-Arzt = Arzt, der als solcher von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
zugelassen ist.<br />
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