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Tipps zur Abrechnung (1) - Physiotherapie ... - azh

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Unfallversicherungsträger<br />

<strong>Tipps</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abrechnung</strong> (1) - <strong>Physiotherapie</strong><br />

Bei der <strong>Abrechnung</strong> mit Unfallversicherungsträgern<br />

bzw. Berufsgenossenschaften<br />

(BG) gelten eigene „Gesetze“ (SGB I).<br />

Die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(SGB V) sind bei diesen<br />

Kostenträgern nicht anwendbar. Weder<br />

die Heilmittelrichtlinien noch die<br />

<strong>Abrechnung</strong> nach § 302 SGB V sind für<br />

die Unfallversicherungsträger gültig. Zuzahlungen<br />

fallen nicht an.<br />

Besonderheiten<br />

Heilmittel kann nur der sog. D-/H-Arzt*<br />

verordnen, andere Ärzte nur mit vorheriger<br />

Genehmigung des Unfallversicherungsträgers.<br />

Augenscheinlich ist das<br />

eigene Verordnungsformular für Leistungen<br />

<strong>zur</strong> Krankengymnastik/<strong>Physiotherapie</strong><br />

zu Lasten der BG. Aktualisiert<br />

wurde es im Jahr 2004 um die Selbsterklärung<br />

des Therapeuten: Zulassungsverfahren<br />

für die BGs entfallen mit dieser<br />

Erklärung. Ebenfalls besonders ist die<br />

Handhabung der Verordnung. Hier sollte<br />

(vom Arzt) nicht die Krankenversichertenkarte<br />

zum Bedrucken des Rezeptformulares<br />

benutzt werden, da<br />

automatisch die zuständige Krankenkasse<br />

auf das Rezept gedruckt wird, was<br />

Süddeutsche Metall-BG, München<br />

Mustermann, Max 11.01.76<br />

ARCO, Knorrstraße. 197, 80807 München<br />

Fasanenstr. 79, 82008 Unterhaching<br />

03.01.2006<br />

eine <strong>Abrechnung</strong> der Rezeptkosten mit<br />

der Krankenkasse und nicht mit der BG<br />

<strong>zur</strong> Folge hat. Die wichtigsten Formalien<br />

sind: Bei Verordnung von Heilmitteln<br />

müssen die exakte Bezeichnung der BG<br />

mit Verwaltungsstandort, Name, Anschrift<br />

und Geburtsdatum des Patienten und das<br />

Ausstellungsdatum auf der Verordnung<br />

eingetragen sein. Die wichtigsten Daten<br />

zum Unfalltag und Unfallbetrieb (Name<br />

und Anschrift mit PLZ des Arbeitgebers)<br />

dürfen ebenfalls nicht fehlen. Bei der<br />

Entgegennahme der Verordnung sollten<br />

Sie darauf achten: Sind die wichtigsten<br />

Formalien eingehalten? Ist die Verordnung<br />

von einem zugelassenen Arzt<br />

ausgestellt/unterschrieben? Wurde das<br />

DINA4-Formular für BGs verwendet?<br />

Ihre Eintragungen auf der Verordnung<br />

Zur <strong>Abrechnung</strong> Ihrer Leistungen geben<br />

Sie die Leistungsziffer und die Anzahl der<br />

erbrachten Zeitintervalle auf der Rückseite<br />

der Verordnung an. Lassen Sie sich jede<br />

Behandlung vom Versicherten bestätigen<br />

und versehen Sie die Verordnung mit<br />

Datum/Unterschrift und <strong>Abrechnung</strong>sstempel<br />

Ihrer Praxis.<br />

Z.n. Narbenexzision<br />

Ausschnitt BG-Verordnung Krankengymnastik/Physikalische Therapie –die wichtigsten Formalien


Unfallversicherungsträger<br />

<strong>Tipps</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abrechnung</strong> (2) - <strong>Physiotherapie</strong><br />

Berechnung der Zeitintervalle Beispiel<br />

Auf der Vorderseite der BG-Verordnung<br />

werden 4-stellige Leistungsziffern (=<strong>Abrechnung</strong>spositionen)<br />

und die dazugehörige<br />

Anzahl der Behandlungen verordnet<br />

(Feld „1“). Auf der Rückseite der<br />

Verordnung können Sie die jeweilige<br />

Anzahl der Regel-Zeitintervalle (je 10<br />

Minuten) pro Behandlung nachlesen.<br />

Ausnahme: Wird im Feld „2“ vom Arzt<br />

eine Überschreitung der Zeitintervalle<br />

vorgegeben, so gelten hier individuell<br />

verordnete Einheiten.<br />

Sehen Sie sich die Vorgaben des Arztes<br />

bzgl. der verordneten Behandlungen<br />

(Anzahl der Zeitintervalle) pro Leistungsziffer<br />

genau an und berechnen Sie die<br />

Anzahl der ab<strong>zur</strong>echnenden Positionen<br />

nach folgender Regel:<br />

Anzahl Behandlungen x Anzahl<br />

Zeitintervalle =<br />

Gesamtanzahl Leistungsziffer<br />

Positionieren für die <strong>Abrechnung</strong><br />

Für die <strong>Abrechnung</strong> Ihrer Leistungen<br />

geben Sie bitte immer die Gesamt-Anzahl<br />

und die Original-Leistungsziffern (4stellig)<br />

an. Bringen Sie hierfür Ihren<br />

<strong>Abrechnung</strong>sstempel auf der Rückseite<br />

der BG-Verordnung an und tragen Sie<br />

die Angaben in den Feldern „A“ und „P“<br />

ein. Verwenden Sie einen <strong>Abrechnung</strong>sstempel<br />

ohne die genannten Felder,<br />

dann geben Sie die Gesamt-Anzahl und<br />

Original-Leistungsziffern bitte deutlich<br />

sichtbar an einem freien Platz auf der<br />

Verordnungsrückseite an. Überprüfen Sie<br />

<strong>zur</strong> Sicherheit, ob die Behandlungsanzahl<br />

mit der Anzahl der Zeitintervalle multipliziert<br />

wurde.<br />

Wurde 6 x die Leistungsziffer 8101 verordnet<br />

und keine Überschreitung der Regel-<br />

Behandlungszeit vom Arzt vorgegeben,<br />

multiplizieren Sie bitte die 6 Behandlungen<br />

mit den 2 auf der Rückseite der<br />

Verordnung angegebenen Regel-Zeitintervallen.<br />

Das ergibt in diesem Fall also 12 x<br />

8101. Diese Angaben benötigen wir <strong>zur</strong><br />

<strong>Abrechnung</strong> auf der VO-Rückseite.<br />

8101<br />

Ausschnitt BG-Verordnung/Vorderseite –<br />

Angabe der Leistungen (Feld 1)<br />

Krankenkasse lehnt Erstattung ab<br />

In manchen Fällen entpuppt sich eine<br />

„normale“ Heilmittelverordnung im Nachhinein<br />

als BG-Rezept. Folge: Die Krankenkasse<br />

lehnt die Bezahlung mit Verweis auf<br />

die Zuständigkeit der BG ab. Trotz Klärungsversuchen<br />

seitens der <strong>azh</strong> besteht<br />

die Gefahr, dass beide Kostenträger die<br />

Erstattung ablehnen. Wir empfehlen Ihnen<br />

in diesen Fällen, ggf. mit Ihrem Patienten<br />

Rücksprache zu halten und diesem die<br />

Leistung privat in Rechnung zu stellen.<br />

Weisen Sie bitte den Patienten darauf hin,<br />

dass er die Erstattung mit seiner Krankenkasse<br />

absprechen sollte.<br />

* D-/H-Arzt = Arzt, der als solcher von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

zugelassen ist.<br />

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