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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 13/2013<br />

ROSENKOPF<br />

Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06372/8030205, mobil: 0173/3803319<br />

WALSHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister Gunther Veith<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06339/7269<br />

WIESBACH<br />

Ortsbürgermeister Emil Mayer<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06337/736, E-Mail: emil-mayer@t-online.de<br />

nichtAmtlicher teil<br />

VERBANDSGEMEINDE<br />

Stellvertreter des Kreisjagdmeisters<br />

wird gewählt<br />

Zur Wahl der stellvertretenden Kreisjagdmeisterin oder des stellvertretenden<br />

Kreisjagdmeisters werden hiermit alle Inhaberinnen und Inhaber<br />

gültiger Jahresjagdscheine, die im <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz ihren<br />

Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, eingeladen.<br />

Die Wahl findet vor der Jahreshauptversammlung des <strong>Land</strong>esjagdverbandes,<br />

Kreisgruppe Pirmasens-<strong>Zweibrücken</strong>, am Freitag, 12. April<br />

2013, um 18.30 Uhr im Gasthof „Zum Peterhof“ in Rodalben, Hauptstraße<br />

184, statt. Einlass ist ab 18.00 Uhr. Da eine Einlasskontrolle<br />

durchgeführt wird, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Bei der<br />

Einlasskontrolle sind der Jagdschein und der Personalausweis vorzuzeigen.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, eine Vertretung ist<br />

nicht zulässig.<br />

Arbeiten in Europa - keine Nachteile<br />

für die Rente<br />

Immer mehr Menschen leben und arbeiten in verschiedenen europäischen<br />

Staaten. Durch die Nähe zu Frankreich und Luxemburg ist<br />

dies gerade für Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz eine interessante<br />

Perspektive. Auch wenn die Systeme der sozialen Sicherung innerhalb<br />

Europas unterschiedlich sind, ist doch die soziale Sicherheit der<br />

Arbeitnehmer so aufeinander abgestimmt, dass für den Arbeitnehmer<br />

keine Nachteile entstehen.<br />

Für den Arbeitnehmer ist zunächst einmal wichtig, zu wissen, dass er<br />

seine Beiträge zur Sozialversicherung in der Regel in dem Staat zahlt,<br />

in dem er auch arbeitet. Wenn für die spätere Rente geprüft wird, ob<br />

die notwendige Mindestversicherungszeit für eine Rente im jeweiligen<br />

Staat erreicht ist, werden alle Zeiten mitgezählt, also auch die, die<br />

in anderen europäischen Staaten zurückgelegt wurden. Gezahlt wird<br />

eine Rente dann von jedem Staat für die bei ihm geleisteten Beiträge.<br />

Alle Renten zusammen ergeben die gesamte Versorgung.<br />

Wichtig ist auch eine frühzeitige und umfassende Beratung. Die Deutsche<br />

Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist als Verbindungsstelle<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung zu Frankreich und Luxemburg<br />

der Experte und kompetente Ansprechpartner. Auch bei den internationalen<br />

Sprechtagen in vielen grenznahen Orten in Deutschland,<br />

Frankreich und Luxemburg kann man sich kostenlos informieren. Die<br />

Termine der Internationalen Sprechtage sind im Internet zu finden.<br />

Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-<br />

Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich<br />

oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048<br />

016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.<br />

Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.<br />

Jährliche Überprüfung der Pflicht zur<br />

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen<br />

• Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung<br />

der Beschäftigungspflicht<br />

• Anzeigepflicht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber,<br />

die keine Unterlagen erhalten<br />

• Elektronische Anzeige nutzen<br />

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen<br />

sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze<br />

schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die<br />

dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe<br />

zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.<br />

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr<br />

2012 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis<br />

spätestens 31. März 2013 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für<br />

Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.<br />

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind,<br />

erhielten bereits Anfang diesen Jahres die für die Anzeige erforderlichen<br />

Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf<br />

CD-ROM.<br />

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der<br />

Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer<br />

Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter<br />

geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen<br />

zur Installation und zur Anwendung des Programms.<br />

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen<br />

erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber,<br />

die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen<br />

über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://<br />

www.rehadat-elan.de anzufordern.<br />

Für Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die<br />

Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht Frau<br />

Petra Raddatz-Jochum von der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-<br />

Pirmasens gerne zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer<br />

0631 / 3641 - 202 oder per E-Mail unter Kaiserslautern.<br />

161-Reha@arbeitsagentur.de.<br />

Ausbildung zum Demenzbegleiter /<br />

zur Demenzbegleiterin<br />

Malteser bieten Kurs an<br />

Homburg. Wie gehe ich mit Demenzpatienten richtig um? Wir fördere<br />

ich sie, damit sie möglichst lange möglichst viele Dinge selbst<br />

entscheiden und tun können? Welche Beschäftigungen sind sinnvoll<br />

und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zum Thema „Demenz“? All<br />

diese Fragen sind für Angehörige, die zu Hause einen demenzkranken<br />

Verwandten pflegen, von großer Bedeutung. Die Malteser in St.<br />

Ingbert beantworten diese und weitere Fragen in ihrem 40-stündigen<br />

Kurs „Demente verstehen und begleiten“.<br />

Das Seminar richtet sich auch an Pflegehilfskräfte und an Ehrenamtliche,<br />

die sich in diesem Bereich engagieren möchten. Pflegehilfskräfte<br />

können sich - beim Besuch weiterer Module - zur Fachkraft für<br />

Gesundheit- und Sozialdienstleistungen (IHK) weiterbilden.<br />

Das Seminar wird - je nach Vorraussetzungen der Teilnehmer/innen -<br />

von der Agentur für Arbeit und den Job Centern über einen Bildungsgutschein<br />

gefördert. Außerdem fördert das Ministerium für Arbeit,<br />

Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen die berufliche Weiterbildung<br />

für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 45 Jahren unter<br />

bestimmten Vorraussetzungen über den „Quali-Scheck“. Auch eine<br />

Förderung über das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist<br />

für einen bestimmten Personenkreis möglich. Zu den Fördermöglichkeiten<br />

in Ihrer individuellen Situation beraten Sie die Malteser gerne.<br />

Der nächste Kurs der Malteser findet vom 15. April bis 24. April, montags<br />

bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr in Homburg, Schwesternhausstr.<br />

4, statt.<br />

Für weitere Informationen oder die Anmeldung zum Kurs steht Ihnen<br />

Gerhard Maurer von den Maltesern unter 06841/1884728 oder Gerhard.Maurer@malteser.org<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Typische Wärmebrücken bei Altbauten<br />

Jedes alte Haus ist anders aber eines haben fast alle gemeinsam:<br />

Mancherorts zieht es und die Wände sind kalt. Sehr kalte Stellen werden<br />

als Wärmebrücken bezeichnet, denn über sie wandert besonders<br />

viel Wärme nach draußen, die eigentlich im Haus bleiben soll. Im Extremfall<br />

können diese Kältezonen auch eine Schädigung von Bausubstanz<br />

und Wohnklima durch Feuchte-, Frost- und Schimmelschäden<br />

verursachen.<br />

Viele Wärmebrücken sind durch Konstruktion und Material bedingt<br />

- Außenwandecken sowie Vorsprünge, Gauben, Glasbausteine und<br />

Fensterstürze oder eine Stahlbetonplatte die sich als Balkon nach<br />

draußen fortsetzt haben materialbedingt eine hohe Wärmeleitfähigkeit<br />

und geben durch ihre große Oberfläche viel Wärme ab. Sie lassen sich<br />

oft nur durch große Dämm-Maßnahmen beheben.

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