Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 13 - Ausgabe 13/2013<br />
3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />
4. Verwendung Jagdpachterlös<br />
5. Verschiedenes<br />
Im Anschluss an die Versammlung wird zum Jagdessen geladen.<br />
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Käshofen,<br />
gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />
am 13.04.2013, liegt in der Zeit vom 28.03.2013 bis 11.04.2013 bei<br />
Herrn Jagdvorsteher Herbert Blinn, Höhenstraße 33, Käshofen, zur<br />
Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der<br />
gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während der<br />
Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />
als festgestellt.<br />
Käshofen, den 27.03.2013<br />
Blinn, Jagdvorsteher<br />
KLEINBUNDENBACH<br />
Ortsbürgermeister Karl Bißbort<br />
Tel. 06337/721<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Kleinbundenbach<br />
vom 12.03.2013<br />
1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />
Der Bund hat das Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung bis<br />
2013 verlängert. Gefördert wird hierbei nur der Lampentausch, nicht<br />
der Austausch der vorhandenen Laternenmasten. Eines der Förderkriterien<br />
dabei ist, dass eine Projektsumme von mindestens 50.000 €<br />
erreicht wird. Da für die Mehrzahl der Ortsgemeinden diese Summe<br />
nicht zu erreichen ist, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt,<br />
durch Bündelungsanträge mehrerer Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden<br />
den Zuschuss zu ermöglichen. Die Anträge sind zwischen<br />
01.01.2013 und 31.03.2013 zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme<br />
muss dann innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung<br />
abgeschlossen sein.<br />
Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />
ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme zu prüfen.<br />
Eine Beitragspflicht besteht z.B. jedoch nicht, wenn die vorhandenen<br />
Leuchten nicht älter als ca. 20 Jahre und bei deren Errichtung<br />
Beiträge erhoben worden sind. In Ortsgemeinden mit Einmalbeiträgen<br />
erfolgt die Beitragserhebung grundsätzlich straßenweise. Es wird<br />
also Straßen geben, in denen Beiträge zu erheben sind, während die<br />
Eigentümer in anderen Straßen keine Beiträge zahlen müssen. Darüber<br />
hinaus wird es wegen unterschiedlicher Gemeindeanteile und<br />
Anliegerflächen auch unterschiedliche Beitragshöhen geben.<br />
Die Gesamtinvestitionen für den Austausch der Lampen, die beim<br />
Zuschussantrag berücksichtigt werden können, betragen laut beigefügter<br />
Kostenschätzung der Pfalzwerke 41.789,65 EUR.<br />
Der Ortsgemeinderat fasst folgende Beschlüsse:<br />
1.1 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Austausch der Straßenlampen<br />
grundsätzlich zu.<br />
1.2. Der Ortsgemeinderat beschließt sich dem Bündelungsantrag<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung anzuschließen.<br />
2. Anschaffung eines Verkehrsspiegels<br />
Die Ortsgemeinde erachtet aus Gründen der Verkehrssicherheit die<br />
Anschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Hauptstraße/Ecke<br />
Talstraße für erforderlich.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verkehrsspiegel<br />
nicht um ein Verkehrszeichen handelt. Insofern ist damit kein Ge- oder<br />
Verbot verbunden.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung und Aufstellung des<br />
Verkehrsspiegels, wie beschrieben, zu.<br />
KLEINSTEINHAUSEN<br />
Ortsbürgermeister Ludwig Doniat<br />
Tel. privat 06339/1242, Tel. dienstl. 06333/993969<br />
Sprechstunden nur nach vorheriger tel. Absprache<br />
von Montag bis Freitag<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen<br />
vom 6. März 2013<br />
1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />
Der Bund hat das Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung bis<br />
2013 verlängert. Gefördert wird hierbei nur der Lampentausch, nicht<br />
der Austausch der vorhandenen Laternenmasten. Eines der Förderkriterien<br />
dabei ist, dass eine Projektsumme von mindestens 50.000 €<br />
erreicht wird.<br />
Da für die Mehrzahl der Ortsgemeinden diese Summe nicht zu erreichen<br />
ist, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, durch Bündelungsanträge<br />
mehrerer Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden<br />
den Zuschuss zu ermöglichen. Die Anträge sind zwischen 01.01.2013<br />
und 31.03.2013 zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme muss dann<br />
innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung abgeschlossen<br />
sein.<br />
Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />
ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme zu prüfen.<br />
Eine Beitragspflicht besteht z.B. jedoch nicht, wenn die vorhandenen<br />
Leuchten nicht älter als ca. 20 Jahre und bei deren Errichtung<br />
Beiträge erhoben worden sind. Im Falle wiederkehrender Straßenbeiträge<br />
wird der beitragspflichtige Kostenanteil insgesamt in die<br />
Berechnung der wiederkehrenden Beiträge einbezogen, wobei das<br />
Ausbauprogramm entsprechend anzupassen ist. Der nicht beitragsfähige<br />
Kostenanteil ist vollständig von der Ortsgemeinde zu finanzieren.<br />
Die Gesamtinvestitionen für den Austausch der Lampen, die beim<br />
Zuschussantrag berücksichtigt werden können, betragen laut beigefügter<br />
Kostenschätzung der Pfalzwerke 18.772,25 EUR.<br />
1.1 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Austausch der Straßenlampen<br />
grundsätzlich zu.<br />
1.2 Der Ortsgemeinderat beschließt sich dem Bündelungsantrag<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung anzuschließen.<br />
2. Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen<br />
und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch<br />
den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen<br />
werden. Sie müssen unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />
als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der<br />
Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />
Folgende Spenden wurden der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen angeboten:<br />
- Förderkreis Dorfgemeinschaft Kleinsteinhausen e. V., in Höhe von<br />
636,79 € für die Beschaffung eines Schrankes für die Mehrzweckhalle<br />
- Förderkreis Dorfgemeinschaft Kleinsteinhausen e. V., in Höhe<br />
von 803,25 € für die Anschaffung eines Nadelvliesbelages für die<br />
Mehrzweckhalle<br />
- DONICO GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 28 in 66919 Weselberg in<br />
Höhe von 850,85 € für die Anschaffung eines Nadelvliesbelages<br />
für die Mehrzweckhalle<br />
Die Aufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass gegen die Annahme der<br />
Spenden keine Bedenken geltend gemacht werden.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.<br />
3. Lieferung und Montage einer Zaunanlage am Kindergarten<br />
Kleinsteinhausen<br />
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen haben in Ihrer<br />
Sitzung am 18.10.2012 die Lieferung der Zaunanlage am Kindergarten<br />
beschlossen.<br />
Auf Wunsch der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen wurden beim Lieferanten,<br />
der Fa. Hausalit GmbH, Sulzbach, ein Angebot über die Montage<br />
der Zaun- und Toranlage angefordert.<br />
Auf Anregung des Ortsgemeinderatsmitgliedes Günther Blinn, der den<br />
Preis von 6.500,00 € zzgl. MwSt. als zu hoch erachtet, sowie auf Anregung<br />
der 2. Ortsbeigeordneten Martina Wagner fasst der Ortsgemeinderat<br />
folgenden Beschluss:<br />
1. Die Bauabteilung soll nochmals mit der Fa. Hausalit GmbH über<br />
den Preis verhandeln, außerdem soll außer der Demontage auch<br />
die Entsorgung des alten Zaunes im Preis enthalten sein.<br />
2. Die Bauabteilung soll bei der Fa. Ludger Grünfelder anfragen,<br />
ob die o.a. Arbeiten ebenfalls zum Preis in Höhe von 5.000,00 €<br />
durchgeführt werden können.<br />
MAUSCHBACH<br />
Ortsbürgermeister Helmut Tiedtke<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. + Fax: 06338/1437, mobil: 0171/8481803<br />
RIEDELBERG<br />
Ortsbürgermeister Martin Krämer<br />
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 06339/548