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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 13 - Ausgabe 13/2013<br />

3. Entlastung des Jagdvorstandes<br />

4. Verwendung Jagdpachterlös<br />

5. Verschiedenes<br />

Im Anschluss an die Versammlung wird zum Jagdessen geladen.<br />

Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Käshofen,<br />

gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung<br />

am 13.04.2013, liegt in der Zeit vom 28.03.2013 bis 11.04.2013 bei<br />

Herrn Jagdvorsteher Herbert Blinn, Höhenstraße 33, Käshofen, zur<br />

Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der<br />

gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während der<br />

Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis<br />

als festgestellt.<br />

Käshofen, den 27.03.2013<br />

Blinn, Jagdvorsteher<br />

KLEINBUNDENBACH<br />

Ortsbürgermeister Karl Bißbort<br />

Tel. 06337/721<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Kleinbundenbach<br />

vom 12.03.2013<br />

1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />

Der Bund hat das Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung bis<br />

2013 verlängert. Gefördert wird hierbei nur der Lampentausch, nicht<br />

der Austausch der vorhandenen Laternenmasten. Eines der Förderkriterien<br />

dabei ist, dass eine Projektsumme von mindestens 50.000 €<br />

erreicht wird. Da für die Mehrzahl der Ortsgemeinden diese Summe<br />

nicht zu erreichen ist, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt,<br />

durch Bündelungsanträge mehrerer Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden<br />

den Zuschuss zu ermöglichen. Die Anträge sind zwischen<br />

01.01.2013 und 31.03.2013 zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme<br />

muss dann innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung<br />

abgeschlossen sein.<br />

Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />

ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme zu prüfen.<br />

Eine Beitragspflicht besteht z.B. jedoch nicht, wenn die vorhandenen<br />

Leuchten nicht älter als ca. 20 Jahre und bei deren Errichtung<br />

Beiträge erhoben worden sind. In Ortsgemeinden mit Einmalbeiträgen<br />

erfolgt die Beitragserhebung grundsätzlich straßenweise. Es wird<br />

also Straßen geben, in denen Beiträge zu erheben sind, während die<br />

Eigentümer in anderen Straßen keine Beiträge zahlen müssen. Darüber<br />

hinaus wird es wegen unterschiedlicher Gemeindeanteile und<br />

Anliegerflächen auch unterschiedliche Beitragshöhen geben.<br />

Die Gesamtinvestitionen für den Austausch der Lampen, die beim<br />

Zuschussantrag berücksichtigt werden können, betragen laut beigefügter<br />

Kostenschätzung der Pfalzwerke 41.789,65 EUR.<br />

Der Ortsgemeinderat fasst folgende Beschlüsse:<br />

1.1 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Austausch der Straßenlampen<br />

grundsätzlich zu.<br />

1.2. Der Ortsgemeinderat beschließt sich dem Bündelungsantrag<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung anzuschließen.<br />

2. Anschaffung eines Verkehrsspiegels<br />

Die Ortsgemeinde erachtet aus Gründen der Verkehrssicherheit die<br />

Anschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Hauptstraße/Ecke<br />

Talstraße für erforderlich.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verkehrsspiegel<br />

nicht um ein Verkehrszeichen handelt. Insofern ist damit kein Ge- oder<br />

Verbot verbunden.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung und Aufstellung des<br />

Verkehrsspiegels, wie beschrieben, zu.<br />

KLEINSTEINHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister Ludwig Doniat<br />

Tel. privat 06339/1242, Tel. dienstl. 06333/993969<br />

Sprechstunden nur nach vorheriger tel. Absprache<br />

von Montag bis Freitag<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen<br />

vom 6. März 2013<br />

1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />

Der Bund hat das Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung bis<br />

2013 verlängert. Gefördert wird hierbei nur der Lampentausch, nicht<br />

der Austausch der vorhandenen Laternenmasten. Eines der Förderkriterien<br />

dabei ist, dass eine Projektsumme von mindestens 50.000 €<br />

erreicht wird.<br />

Da für die Mehrzahl der Ortsgemeinden diese Summe nicht zu erreichen<br />

ist, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, durch Bündelungsanträge<br />

mehrerer Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden<br />

den Zuschuss zu ermöglichen. Die Anträge sind zwischen 01.01.2013<br />

und 31.03.2013 zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme muss dann<br />

innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung abgeschlossen<br />

sein.<br />

Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />

ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme zu prüfen.<br />

Eine Beitragspflicht besteht z.B. jedoch nicht, wenn die vorhandenen<br />

Leuchten nicht älter als ca. 20 Jahre und bei deren Errichtung<br />

Beiträge erhoben worden sind. Im Falle wiederkehrender Straßenbeiträge<br />

wird der beitragspflichtige Kostenanteil insgesamt in die<br />

Berechnung der wiederkehrenden Beiträge einbezogen, wobei das<br />

Ausbauprogramm entsprechend anzupassen ist. Der nicht beitragsfähige<br />

Kostenanteil ist vollständig von der Ortsgemeinde zu finanzieren.<br />

Die Gesamtinvestitionen für den Austausch der Lampen, die beim<br />

Zuschussantrag berücksichtigt werden können, betragen laut beigefügter<br />

Kostenschätzung der Pfalzwerke 18.772,25 EUR.<br />

1.1 Der Ortsgemeinderat stimmt dem Austausch der Straßenlampen<br />

grundsätzlich zu.<br />

1.2 Der Ortsgemeinderat beschließt sich dem Bündelungsantrag<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung anzuschließen.<br />

2. Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen<br />

und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch<br />

den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen<br />

werden. Sie müssen unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />

als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der<br />

Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />

Folgende Spenden wurden der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen angeboten:<br />

- Förderkreis Dorfgemeinschaft Kleinsteinhausen e. V., in Höhe von<br />

636,79 € für die Beschaffung eines Schrankes für die Mehrzweckhalle<br />

- Förderkreis Dorfgemeinschaft Kleinsteinhausen e. V., in Höhe<br />

von 803,25 € für die Anschaffung eines Nadelvliesbelages für die<br />

Mehrzweckhalle<br />

- DONICO GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 28 in 66919 Weselberg in<br />

Höhe von 850,85 € für die Anschaffung eines Nadelvliesbelages<br />

für die Mehrzweckhalle<br />

Die Aufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass gegen die Annahme der<br />

Spenden keine Bedenken geltend gemacht werden.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.<br />

3. Lieferung und Montage einer Zaunanlage am Kindergarten<br />

Kleinsteinhausen<br />

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen haben in Ihrer<br />

Sitzung am 18.10.2012 die Lieferung der Zaunanlage am Kindergarten<br />

beschlossen.<br />

Auf Wunsch der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen wurden beim Lieferanten,<br />

der Fa. Hausalit GmbH, Sulzbach, ein Angebot über die Montage<br />

der Zaun- und Toranlage angefordert.<br />

Auf Anregung des Ortsgemeinderatsmitgliedes Günther Blinn, der den<br />

Preis von 6.500,00 € zzgl. MwSt. als zu hoch erachtet, sowie auf Anregung<br />

der 2. Ortsbeigeordneten Martina Wagner fasst der Ortsgemeinderat<br />

folgenden Beschluss:<br />

1. Die Bauabteilung soll nochmals mit der Fa. Hausalit GmbH über<br />

den Preis verhandeln, außerdem soll außer der Demontage auch<br />

die Entsorgung des alten Zaunes im Preis enthalten sein.<br />

2. Die Bauabteilung soll bei der Fa. Ludger Grünfelder anfragen,<br />

ob die o.a. Arbeiten ebenfalls zum Preis in Höhe von 5.000,00 €<br />

durchgeführt werden können.<br />

MAUSCHBACH<br />

Ortsbürgermeister Helmut Tiedtke<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. + Fax: 06338/1437, mobil: 0171/8481803<br />

RIEDELBERG<br />

Ortsbürgermeister Martin Krämer<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06339/548

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