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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 13/2013<br />

Mikrozensus 2013<br />

Interviewerinnen und Interviewer<br />

befragen wieder 18.000 Haushalte<br />

Wie viele Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz gehen einer selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation der Bevölkerung<br />

mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das monatliche<br />

Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende<br />

Mütter und Väter sind erwerbstätig? Antworten auf diese von<br />

Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern, häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung<br />

erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz<br />

Deutschland.<br />

Auch 2013 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 Interviewerinnen<br />

und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein, um 18.000<br />

Haushalte zu befragen. Monatlich werden durchschnittlich rund 1.500<br />

Haushalte in die Erhebung einbezogen. Die Internetseite zum Mikrozensus<br />

(www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und<br />

in welchen Gemeinden des <strong>Land</strong>es die Befragung stattfinden wird.<br />

Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt<br />

und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie kündigen ihren Besuch<br />

einige Tage vorher schriftlich an und können sich durch einen Ausweis<br />

des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes legitimieren. Außerdem geben sie den<br />

Befragten Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Die<br />

Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte,<br />

die zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Präsident<br />

des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, unterstreicht<br />

nochmals die Bedeutung des Mikrozensus. Der Gesetzgeber<br />

hat diese Erhebung mit einer Auskunftspflicht versehen, damit zuverlässige<br />

Ergebnisse ermittelt werden. Berres appelliert an alle - insbesondere<br />

an die im Jahr 2013 erstmalig befragten Haushalte - bei<br />

der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet,<br />

dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die als solides Fundament<br />

insbesondere auch für politische Entscheidungen dienen. So<br />

fließen die Daten aus dem Bereich Lebensunterhalt und Einkommen<br />

in die Armuts- und Reichtumsberichte ein.<br />

Hintergrund: Mikrozensus<br />

- Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent<br />

aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.<br />

- Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das<br />

heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />

Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in<br />

diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.<br />

- Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Nur<br />

für einen kleinen Teil der Fragen, beispielsweise zum Übergang<br />

vom Erwerbsleben in den Ruhestand, ist die Beantwortung freigestellt.<br />

- Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre.<br />

In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der<br />

Haushalte durch andere ersetzt.<br />

- Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung<br />

verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes.<br />

- Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer<br />

in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet<br />

unter www.mikrozensus.rlp.de.<br />

Fragen per E-Mail an: mikrozensus@statistik.rlp.de<br />

DIETRICHINGEN<br />

Ortsbürgermeister Gerd Zahler<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06338/1822<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Dietrichingen<br />

Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, den 3. April 2013, findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

in Dietrichingen eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

statt.<br />

Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am wilden Pfaffenbirnbaum“<br />

1.1 Änderungsaufstellungsbeschluss<br />

1.2 Abwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />

Dietrichingen, 21. März 2013<br />

Zahler, Ortsbürgermeister<br />

GROSSBUNDENBACH<br />

Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />

Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />

E-Mail: dieter-glahn@t-online.de<br />

www.grossbundenbach.de<br />

GROSSSTEINHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister Volker Schmitt<br />

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel. 06339/7327, E-Mail: Schmitt.Volker@gmx.de<br />

www.Grosssteinhausen.de<br />

HORNBACH<br />

Stadtbürgermeister Reinhold Hohn<br />

Tel. 06338/92110, Sprechstunden Mo. bis Fr.<br />

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr<br />

<br />

KÄSHOFEN<br />

Ortsbürgermeister Karl Hoffmann<br />

Tel. 06337/1744<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Käshofen<br />

vom 12.03.2013<br />

1. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage<br />

Der Bund hat das Förderprogramm LED-Straßenbeleuchtung bis<br />

2013 verlängert. Gefördert wird hierbei nur der Lampentausch, nicht<br />

der Austausch der vorhandenen Laternenmasten. Eines der Förderkriterien<br />

dabei ist, dass eine Projektsumme von mindestens 50.000 €<br />

erreicht wird. Da für die Mehrzahl der Ortsgemeinden diese Summe<br />

nicht zu erreichen ist, wird von Seiten der Verwaltung angestrebt,<br />

durch Bündelungsanträge mehrerer Gemeinden, möglichst allen Ortsgemeinden<br />

den Zuschuss zu ermöglichen. Die Anträge sind zwischen<br />

01.01.2013 und 31.03.2013 zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme<br />

muss dann innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung<br />

abgeschlossen sein.<br />

Sollte sich die Gemeinde für den Austausch der Lampen entscheiden,<br />

ist von der Verwaltung eine evtl. Beitragspflicht der Maßnahme zu prüfen.<br />

Eine Beitragspflicht besteht z.B. jedoch nicht, wenn die vorhandenen<br />

Leuchten nicht älter als ca. 20 Jahre und bei deren Errichtung<br />

Beiträge erhoben worden sind. In Ortsgemeinden mit Einmalbeiträgen<br />

erfolgt die Beitragserhebung grundsätzlich straßenweise. Es wird<br />

also Straßen geben, in denen Beiträge zu erheben sind, während die<br />

Eigentümer in anderen Straßen keine Beiträge zahlen müssen. Darüber<br />

hinaus wird es wegen unterschiedlicher Gemeindeanteile und<br />

Anliegerflächen auch unterschiedliche Beitragshöhen geben.<br />

Die Gesamtinvestitionen für den Austausch der Lampen, die beim<br />

Zuschussantrag berücksichtigt werden können, betragen laut beigefügter<br />

Kostenschätzung der Pfalzwerke 57.033,55 EUR.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Austausch der Straßenlampen<br />

grundsätzlich zu und beschließt sich dem Bündelungsantrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

anzuschließen.<br />

2. Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen<br />

und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch<br />

den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen<br />

werden. Sie müssen unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />

als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der<br />

Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat.<br />

Der Ortsgemeinde wurden Spenden in Höhe von insgesamt 2.000,00<br />

€ für die Fertigstellung des Generationenplatzes angeboten.<br />

Der Aufsichtsbehörde wurde die Annahme der Spenden angezeigt.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.<br />

Einladung<br />

Zu der am Samstag, dem 13.04.2013, um 20.00 Uhr, im Gasthaus<br />

Göttel, Käshofen, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Käshofen ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer<br />

unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.<br />

Tagesordnung<br />

1. Bericht des Jagdvorstehers<br />

2. Bericht des Kassenverwalters

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