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Umweltverträglichkeitsstudie - Zweckverband Grossraum ...

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Landkreis Gifhorn<br />

Bau- und Planungsamt<br />

Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn<br />

Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248<br />

- <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> -<br />

Juni 2008<br />

Auftragnehmer:


2 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Projektbearbeitung<br />

Arbeitsgruppe Land & Wasser (ALW)<br />

Am Amtshof 18, 29355 Beedenbostel<br />

JOHN OLIVER WOHLGEMUTH, Landschaftsarchitekt und Dipl.-Ing. (Landespflege)<br />

Dr. THOMAS KAISER, freischaffender Landschaftsarchitekt und Dipl.-Forstwirt<br />

Kartendarstellungen<br />

YEN-MY VUONG, Bauzeichnerin<br />

ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />

Biotopkartierung<br />

Ökotop<br />

Geysorstraße 4, 38106 Braunschweig<br />

OLAF BORKOWSKY, Dipl.-Geograph<br />

ULRICH SCHMALSTIEG, Dipl.-Geograph<br />

Faunistische Untersuchungen<br />

Biodata<br />

Peterskamp 21, 38108 Braunschweig<br />

MATTHIAS FISCHER, Dipl.-Biologe<br />

MICHAEL GASSE, Dipl.-Biologe<br />

ANDREAS KLEIN, Dipl.-Biologe<br />

DIRK POETHKE, Bio.-AdL<br />

Umfang: 314 Seiten, 11 Karten (13 Blätter)<br />

Beedenbostel, den 16.06.2008<br />

Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 3<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

I. EINLEITUNG 15<br />

1. Vorhaben, Methodik und Untersuchungsrahmen 15<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung 15<br />

1.2 Methodisches Vorgehen bei der Erarbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 16<br />

1.2.1 Aufbau der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> und konzeptionelles Vorgehen 16<br />

1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens 19<br />

1.2.3 Bestandserfassungen und Funktionsbewertungen 19<br />

1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen 19<br />

1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner umweltrelevanten Einflussfaktoren 20<br />

1.3.1 Vorhabensbeschreibung 20<br />

1.3.2 Alternativen 21<br />

1.3.3 Folgeaktivitäten 21<br />

1.3.4 Lebenszyklus und Vorhabensphasen 21<br />

1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens 22<br />

1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade und Wirkräume des Vorhabens 22<br />

1.4.2 Schutzgutspezifische Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 29<br />

1.4.3 Untersuchungsinhalte und -tiefe 31<br />

1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen 34<br />

1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG 34<br />

II. RAUMANALYSE 35<br />

2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie vorhandene<br />

Planungen und Vorgaben 35<br />

2.1 Lage und natürliche Gegebenheiten 35<br />

2.2 Nutzungen 36<br />

2.3 Ziele der Raum- und Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung 38<br />

2.3.1 Raum- und Landesplanung 38<br />

2.3.2 Bauleitplanung 39<br />

2.3.3 Landschaftsplanung und Naturschutzprogramme 40<br />

2.4 Für die Umweltverträglichkeitsprüfung relevante Einzelvorhaben 43<br />

2.5 Schutzgebiete 43<br />

3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) 46<br />

3.1 Menschen 46<br />

3.1.1 Methodische Hinweise 46<br />

3.1.2 Bestandssituation 47<br />

3.1.3 Vorbelastungen 49<br />

3.1.4 Funktionsbewertung 50<br />

3.1.5 Rechtlicher Status 50<br />

3.1.6 Zusammenfassende Darstellung 51<br />

3.2 Tiere 51<br />

3.2.1 Methodische Hinweise 51<br />

3.2.2 Bestandssituation 52


4 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.2.3 Vorbelastungen 61<br />

3.2.4 Funktionsbewertung 62<br />

3.2.5 Rechtlicher Status 67<br />

3.2.6 Zusammenfassende Darstellung 68<br />

3.3 Pflanzen 69<br />

3.3.1 Methodische Hinweise 69<br />

3.3.2 Bestandssituation 69<br />

3.3.3 Vorbelastungen 74<br />

3.3.4 Funktionsbewertung 75<br />

3.3.5 Rechtlicher Status 79<br />

3.3.6 Zusammenfassende Darstellung 81<br />

3.4 Boden 82<br />

3.4.1 Methodische Hinweise 82<br />

3.4.2 Bestandssituation 82<br />

3.4.3 Vorbelastungen 84<br />

3.4.4 Funktionsbewertung 84<br />

3.4.5 Rechtlicher Status 87<br />

3.4.6 Zusammenfassende Darstellung 87<br />

3.5 Wasser 88<br />

3.5.1 Methodische Hinweise 88<br />

3.5.2 Bestandssituation 88<br />

3.5.3 Vorbelastungen 90<br />

3.5.4 Funktionsbewertung 91<br />

3.5.5 Rechtlicher Status 93<br />

3.5.6 Zusammenfassende Darstellung 93<br />

3.6 Luft 94<br />

3.6.1 Methodische Hinweise 94<br />

3.6.2 Bestandssituation und Vorbelastungen 95<br />

3.6.3 Funktionsbewertung 95<br />

3.6.4 Rechtlicher Status 96<br />

3.7 Klima 96<br />

3.7.1 Methodische Hinweise 96<br />

3.7.2 Bestandssituation und Vorbelastungen 96<br />

3.7.3 Funktionsbewertung 98<br />

3.7.4 Rechtlicher Status 98<br />

3.8 Landschaft 98<br />

3.8.1 Methodische Hinweise 98<br />

3.8.2 Bestandssituation 99<br />

3.8.3 Bewertung und Vorbelastungen 100<br />

3.8.4 Rechtlicher Status 104<br />

3.8.5 Zusammenfassende Darstellung 105<br />

3.9 Kultur- und sonstige Sachgüter 106<br />

3.9.1 Methodische Hinweise 106<br />

3.9.2 Bestandssituation und Bewertung 106<br />

3.9.3 Rechtlicher Status 107<br />

3.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 107


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 5<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand) 109<br />

4.1 Raumwiderstand 109<br />

4.1.1 Methodische Hinweise 109<br />

4.1.2 Ermittlung der Raumwiderstände 109<br />

4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte 111<br />

4.2 Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens und zur sonstigen<br />

Optimierung der Planung 112<br />

III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMT-<br />

EINSCHÄTZUNG 115<br />

5. Auswirkungsprognose 115<br />

5.1 Hinweise zur Methode 115<br />

5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen 119<br />

5.2.1 Auswahl und Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 119<br />

5.2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens 121<br />

5.2.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ohne Verwirklichung des Vorhabens<br />

(Null-Variante) 126<br />

5.3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 127<br />

5.3.1 Schutzgut Menschen 127<br />

5.3.1.1 Beschreibung der Auswirkungen 127<br />

5.3.1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 131<br />

5.3.1.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 133<br />

5.3.2 Schutzgut Tiere 134<br />

5.3.2.1 Beschreibung der Auswirkungen 134<br />

5.3.2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 140<br />

5.3.2.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 143<br />

5.3.2.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 144<br />

5.3.2.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 144<br />

5.3.3 Schutzgut Pflanzen 145<br />

5.3.3.1 Beschreibung der Auswirkungen 145<br />

5.3.3.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 150<br />

5.3.3.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 154<br />

5.3.3.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 155<br />

5.3.3.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 155<br />

5.3.4 Schutzgut Boden 157<br />

5.3.4.1 Beschreibung der Auswirkungen 157<br />

5.3.4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 159<br />

5.3.4.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 161<br />

5.3.4.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 162


6 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.4.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 162<br />

5.3.5 Schutzgut Wasser 164<br />

5.3.5.1 Beschreibung der Auswirkungen 164<br />

5.3.5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 166<br />

5.3.5.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 168<br />

5.3.5.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 169<br />

5.3.5.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 169<br />

5.3.6 Schutzgut Luft 170<br />

5.3.6.1 Beschreibung der Auswirkungen 170<br />

5.3.6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 171<br />

5.3.6.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 171<br />

5.3.6.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 172<br />

5.3.7 Schutzgut Klima 172<br />

5.3.7.1 Beschreibung der Auswirkungen 172<br />

5.3.7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 172<br />

5.3.7.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 173<br />

5.3.7.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 173<br />

5.3.8 Schutzgut Landschaft 173<br />

5.3.8.1 Beschreibung der Auswirkungen 173<br />

5.3.8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 177<br />

5.3.8.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 178<br />

5.3.8.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 179<br />

5.3.8.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 179<br />

5.3.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 180<br />

5.3.9.1 Beschreibung der Auswirkungen 180<br />

5.3.9.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut 181<br />

5.3.9.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 181<br />

5.4 Abschätzung des Kompensationsumfanges 182<br />

6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung 185<br />

IV. SCHLUSS 187<br />

7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

der Angaben und auf bestehende Wissenslücken 187<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung 188<br />

9. Quellenverzeichnis 199<br />

9.1 Literatur 199<br />

9.2 Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen 210


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 7<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

V. ANHANG 213<br />

A1. Erläuterung der Methode der Bewertung der Artvorkommen bei den<br />

Schutzgütern Tiere und Pflanzen 213<br />

A2. Schutzgut Tiere 221<br />

A2.1 Biber und Fischotter 221<br />

A2.2 Fledermäuse 225<br />

A2.3 Brutvögel 234<br />

A2.4 Reptilien 253<br />

A2.5 Amphibien 259<br />

A2.6 Fische und Rundmäuler 266<br />

A2.7 Libellen 267<br />

A2.8 Heuschrecken 275<br />

A2.9 Daten der faunistischen Bestandserfassung 2002 283<br />

A3. Schutzgut Pflanzen 299<br />

A3.1 Biotoptypen 299<br />

A3.2 Gefährdetet und geschützte Farn- und Blütenpflanzen 305<br />

A4. Zusätzliche methodische Hinweise und Grundlagen zur Auswirkungsprognose<br />

310<br />

A4.1 Schutzgut Mensch 310<br />

A4.2 Schutzgut Tiere 311<br />

A4.3 Schutzgut Pflanzen 311<br />

A4.4 Schutzgut Boden 312<br />

A4.5 Schutzgut Wasser 314<br />

A4.6 Schutzgut Landschaft 314


8 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>. 19<br />

Abb. 1-2: Lage des Vorhabensgebietes. 20<br />

Abb. 5-1: Trassenplanung der Ortsumgehung Brome entsprechend dem Vorentwurf<br />

zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn vom 18.11.1998. 123<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 1-1: Fundstellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben. 18<br />

Tab. 1-2: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände.<br />

22<br />

Tab. 1-3: Mögliche vorhabensbedingte Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen.<br />

23<br />

Tab. 1-4: Schutzgutspezifischer Daten- und Erhebungsbedarf. 31<br />

Tab. 2-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereiche „Lüneburger<br />

Heide und Wendland – westlicher Teil“ entsprechend dem Niedersächsischen<br />

Landschaftsprogramm. 40<br />

Tab. 2-2: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich der „Altmarkheiden“<br />

entsprechend dem Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt. 41<br />

Tab. 3-1: Bewertung des Bestandes in Bezug auf das Schutzgut Mensch 50<br />

Tab. 3-2: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben zur<br />

Gefährdung und zum Schutzstatus. 53<br />

Tab. 3-3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung<br />

und zum Schutzstatus. 56<br />

Tab. 3-4: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur<br />

Gefährdung und zum Schutzstatus. 57<br />

Tab. 3-5: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten mit Angaben zur Gefährdung<br />

und zum Schutzstatus. 59<br />

Tab. 3-6: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten mit Angaben zur<br />

Gefährdung und zum Schutzstatus. 60<br />

Tab. 3-7: Bedeutung der Teilflächen als Lebensraum für Biber und Fischotter. 63<br />

Tab. 3-8: Bedeutung der Teilflächen als Fledermauslebensraum. 64<br />

Tab. 3-9: Bedeutung der Teilflächen der Brutvogelerfassung. 64<br />

Tab. 3-10: Bedeutung der Reptilienlebensräume. 65<br />

Tab. 3-11: Bedeutung der Amphibienlebensräume. 66


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 9<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-12: Bedeutung der Libellenlebensräume. 66<br />

Tab. 3-13: Bedeutung der Heuschreckenlebensräume. 67<br />

Tab. 3-14: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete und geschützte Farn- und<br />

Blütenpflanzen. 73<br />

Tab. 3-15: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet. 76<br />

Tab. 3-16: Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste. 79<br />

Tab. 3-17: Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer Standorteigenschaften.<br />

85<br />

Tab. 3-18: Bewertung der Oberflächengewässer. 91<br />

Tab. 3-19: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser. 92<br />

Tab. 3-20: Landschaftsbildeinheiten des Untersuchungsgebietes. 99<br />

Tab. 3-21: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen Eigenart.100<br />

Tab. 3-22: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten. 102<br />

Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der Umweltauswirkungen. 118<br />

Tab. 5-2: Übersicht über die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten<br />

der Ortsumgehung Brome. 120<br />

Tab. 5-3: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.<br />

124<br />

Tab. 5-4: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />

128<br />

Tab. 5-5: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />

132<br />

Tab. 5-6: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Menschen durch die Varianten. 133<br />

Tab. 5-7: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 134<br />

Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 140<br />

Tab. 5-9: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Tiere durch die Varianten. 145<br />

Tab. 5-10: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.146<br />

Tab. 5-11: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.151<br />

Tab. 5-12: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Pflanzen durch die Varianten. 156<br />

Tab. 5-13: Bau- anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 157<br />

Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden. 160<br />

Tab. 5-15: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Boden durch die Varianten. 163


10 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-16: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 164<br />

Tab. 5-17: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 167<br />

Tab. 5-18: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Wasser durch die Varianten. 169<br />

Tab. 5-19: Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Luft. 170<br />

Tab. 5-20: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft. 171<br />

Tab. 5-21: Anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 172<br />

Tab. 5-22: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />

174<br />

Tab. 5-23: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />

178<br />

Tab. 5-24: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Landschaft durch die Varianten. 179<br />

Tab. 5-25: Bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter. 180<br />

Tab. 5-26: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kulturund<br />

sonstige Sachgüter. 181<br />

Tab. 6-1: Übersicht der Ergebnisse der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche. 185<br />

Verzeichnis der Abbildungen im Anhang<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-1: Bibernachweis im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (Dezember<br />

2004). 222<br />

Verzeichnis der Tabellen im Anhang<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-1: Wertstufen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. 213<br />

Tab. A1-2: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten. 216<br />

Tab. A1-3: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensraum.<br />

216<br />

Tab. A1-4: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche für eine Art mit<br />

der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe. 219


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 11<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-5: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />

von Brut- und Gastvogellebensräumen in Niedersachsen und formalisierter<br />

Bewertung für die übrigen taxonomischen Gruppen. 220<br />

Tab. A2-1: Schutzbedürftigkeit des Bibers und des Fischotters. 224<br />

Tab. A2-2: Bewertung der Lebensräume von Biber und Fischotter. 225<br />

Tab. A2-3: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung. 226<br />

Tab. A2-4: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Fledermausarten. 231<br />

Tab. A2-5: Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse. 232<br />

Tab. A2-6: Bewertung der Fledermauslebensräume. 232<br />

Tab. A2-7: Beschreibung der 20 Teilflächen der Brutvogelerfassung. 235<br />

Tab. A2-8: Übersicht über die Artenzahlen der in den 20 Teilflächen nachgewiesenen<br />

Brutvögel, Nahrungsgäste und Durchzügler. 237<br />

Tab. A2-9: Übersicht der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Roten Liste-Brutvogelarten<br />

und deren Häufigkeiten. 242<br />

Tab. A2-10: Bewertung der Teilfläche V1 (67 ha) als Brutvogellebensraum. 243<br />

Tab. A2-11: Bewertung der Teilfläche V2 (52 ha) als Brutvogellebensraum. 243<br />

Tab. A2-12: Bewertung der Teilfläche V3 (115 ha) als Brutvogellebensraum. 244<br />

Tab. A2-13: Bewertung der Teilfläche V4 (69 ha) als Brutvogellebensraum. 244<br />

Tab. A2-14: Bewertung der Teilfläche V5 (36 ha) als Brutvogellebensraum. 245<br />

Tab. A2-15: Bewertung der Teilfläche V6 (196 ha) als Brutvogellebensraum. 245<br />

Tab. A2-16: Bewertung der Teilfläche V7 (375 ha) als Brutvogellebensraum. 246<br />

Tab. A2-17: Bewertung der Teilfläche V8 (76 ha) als Brutvogellebensraum. 246<br />

Tab. A2-18: Bewertung der Teilfläche V9 (112 ha) als Brutvogellebensraum. 247<br />

Tab. A2-19: Bewertung der Teilfläche V10 (13 ha) als Brutvogellebensraum. 247<br />

Tab. A2-20: Bewertung der Teilfläche V11 (123 ha) als Brutvogellebensraum. 248<br />

Tab. A2-21: Bewertung der Teilfläche V12 (83 ha) als Brutvogellebensraum. 248<br />

Tab. A2-22: Bewertung der Teilfläche V13 (50 ha) als Brutvogellebensraum. 249<br />

Tab. A2-23: Bewertung der Teilfläche V14 (29 ha) als Brutvogellebensraum. 249<br />

Tab. A2-24: Bewertung der Teilfläche V15 (37 ha) als Brutvogellebensraum. 250<br />

Tab. A2-25: Bewertung der Teilfläche V16 (41 ha) als Brutvogellebensraum. 250<br />

Tab. A2-26: Bewertung der Teilfläche V17 (240 ha) als Brutvogellebensraum. 251<br />

Tab. A2-27: Bewertung der Teilfläche V18 (38 ha) als Brutvogellebensraum. 251<br />

Tab. A2-28: Bewertung der Teilfläche V19 (20 ha) als Brutvogellebensraum. 252<br />

Tab. A2-29: Bewertung der Teilfläche V20 (178 ha) als Brutvogellebensraum. 252


12 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-30: Übersicht der Bewertung der Teilflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung als<br />

Brutvogellebensraum. 253<br />

Tab. A2-31: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung. 255<br />

Tab. A2-32: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten. 257<br />

Tab. A2-33: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien. 258<br />

Tab. A2-34: Bewertung der Reptilienlebensräume. 259<br />

Tab. A2-35: Beschreibung der untersuchten Amphibiengewässer. 260<br />

Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten. 263<br />

Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien. 264<br />

Tab. A2-38: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien. 264<br />

Tab. A2-39: Bewertung der Amphibiengewässer. 265<br />

Tab. A2-40: In der Ohre südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke<br />

nachgewiesenen Fischarten. 267<br />

Tab. A2-41: Beschreibung der untersuchten Libellengewässer. 268<br />

Tab. A2-42: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten. 271<br />

Tab. A2-43: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen. 273<br />

Tab. A2-44: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern. 273<br />

Tab. A2-45: Bewertung der Libellenlebensräume. 273<br />

Tab. A2-46: Beschreibung der untersuchten Heuschrecken-Probestrecken. 275<br />

Tab. A2-47: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten. 279<br />

Tab. A2-48: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken. 280<br />

Tab. A2-49: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken. 281<br />

Tab. A2-50: Bewertung der Heuschreckenlebensräume. 281<br />

Tab. A2-51: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Fledermausarten.<br />

283<br />

Tab. A2-52: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –<br />

Teilflächen V1-V10. 285<br />

Tab. A2-53: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –<br />

Teilflächen V11-V20. 289<br />

Tab. A2-54: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Reptilienarten. 293<br />

Tab. A2-55: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Amphibienarten.295<br />

Tab. A2-56: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Libellenarten. 295<br />

Tab. A2-57: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Heuschreckenarten.<br />

297


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 13<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A3-1: Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen. 299<br />

Tab. A3-2: Fundorte der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten und<br />

geschützten Farn- und Blütenpflanzen 305<br />

Tab. A3-3: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen. 306<br />

Tab. A3-4: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der Farn- und Blütenpflanzen und<br />

ihre Bedeutung für den Wuchsort. 307<br />

Tab. A3-5: Bewertung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Listen<br />

und Vorwarnlisten. 307<br />

Verzeichnis der Karten in der Anlage<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Karte 1: Realnutzung und Biotoptypen (Maßstab 1:5.000, 3 Blätter).<br />

Karte 2: Untersuchungsflächen Tiere und Pflanzen der Roten Liste (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 3: Tiere und Pflanzen (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 4: Boden (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 5: Wasser (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 6: Landschaftsbild (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 7: Mensch, Kultur- und Sachgüter (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 8: Raumwiderstand / Konfliktschwerpunkte (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 9: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 10: Auswirkungen auf Boden und Wasser (Maßstab 1:10.000).<br />

Karte 11: Auswirkungen auf Mensch, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter (Maßstab<br />

1:10.000).


14 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 15<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

I. EINLEITUNG<br />

1. Vorhaben, Methodik und Untersuchungsrahmen<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Im Zuge der deutschen Einheit hat der Verkehr auf der Bundesstraße 248 (B 248), die<br />

Salzwedel mit Wolfsburg verbindet, stark zugenommen. Vom Durchgangsverkehr besonders<br />

betroffenen sind die Ortschaften Brome und Voitze im Landkreis Gifhorn. Für<br />

erstere ist aus diesem Grund die Ortsumgehung Brome im Fernstraßenausbaugesetz<br />

(FStrAbG) vom 20. Januar 2005 in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen.<br />

Aufgrund der vom Landkreis Gifhorn gesehenen Notwendigkeit einer Entlastung der<br />

Ortschaft Brome vom Durchgangsverkehr hat dieser beschlossen, für diesen Abschnitt<br />

der B 248 in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und<br />

Verkehr Planungen für eine Neutrassierung (Ortsumgehung Brome) durchzuführen.<br />

Darüber hinaus soll für Voitze geklärt werden, welche Trassenführung einer Umgehungsstraße<br />

hier mit den geringsten Umweltkonflikten verbunden wäre.<br />

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) verlangt bei der Planung des Baus<br />

einer nicht den Nummern 14.3 bis 14.5 der Anlage 1 des UVPG entsprechenden Bundesstraße<br />

die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Klärung der Erfordernis<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 1 Nr. 14.6 UVPG). Im vorliegenden Fall<br />

war von vornherein absehbar, dass das Vorhaben gemäß den Kriterien der Anlage 2<br />

des UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, so dass auf eine<br />

entsprechende Vorprüfung verzichtet wurde, um gleich in die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

einzusteigen. Nach § 1 UVPG ist es Zweck des Gesetzes sicherzustellen,<br />

dass zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die<br />

Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet werden und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

so früh wie möglich bei allen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt<br />

werden. Die Prüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der<br />

unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und<br />

die biologische Vielfalt,<br />

2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.


16 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden in einer so genannten <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

erarbeitet. Mit der Erarbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

für die Ortsumgehung Brome (B 248) beauftragte das Bau- und Planungsamt<br />

des Landkreises Gifhorn das Planungsbüro Dr. Kaiser (Arbeitsgruppe Land & Wasser<br />

–ALW).<br />

Da vom Vorhaben zwei FFH-Gebiete betroffen sind, erfolgt darüber hinaus in einem<br />

gesonderten Gutachten die Untersuchung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den<br />

Erhaltungszielen dieser Gebiete gemäß § 34c NNatG beziehungsweise § 45 NatSchG<br />

LSA (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />

1.2 Methodisches Vorgehen bei der Erarbeitung der<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

1.2.1 Aufbau der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> und konzeptionelles Vorgehen<br />

Die vorliegende <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> wurde unter Beachtung von FGSV<br />

(2001) entsprechend dem in Abb. 1-1 dargestellten Ablaufschema erarbeitet. Auf<br />

Grundlage der Beschreibung des Vorhabens erfolgt eine allgemeine Abschätzung der<br />

vorhabensbedingten Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG. Aus den so erkennbaren<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter wird abgeleitet, welcher Informationsbedarf mit<br />

welchem räumlichen Bezug besteht. Die Ergebnisse des auf diese Weise hergeleiteten<br />

Untersuchungsrahmens werden schutzgutspezifisch beschrieben. Allgemeine schutzgutübergreifende<br />

Angaben werden den schutzgutspezifischen Darstellungen vorangestellt.<br />

Auf Grundlage der schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen erfolgt anhand<br />

relevanter vorhabensspezifischer Empfindlichkeiten der Schutzgüter die Ermittlung<br />

des Raumwiderstandes für das Vorhaben und damit von Bereichen unterschiedlicher<br />

Konfliktdichte. Daraus werden Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens<br />

abgeleitet, die der Konfliktvermeidung und -verminderung dienen.<br />

Aufbauend auf den schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen werden für die vertieft<br />

zu untersuchenden Varianten einer Ortsumgehung Brome die vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter ermittelt und fachliche beurteilt. Um<br />

die vorhabensbedingten Wirkungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, erfolgt<br />

parallel dazu in einem iterativen Prozess die Planung der Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

und Verminderung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter des UVPG. In<br />

der textlichen Ausarbeitung werden diese Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen den schutzgutspezifischen Betrachtungen vorangestellt,<br />

weil sie sich in der Regel auf mehrere Schutzgüter positiv auswirken.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 17<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Ergänzt wird die schutzgutspezifische Darstellung um Hinweise zur Kompensation<br />

nicht vermeidbarer erheblicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen und den Vergleich<br />

der untersuchten Varianten. Den Abschluss bilden der schutzgutübergreifende<br />

Vergleich der Varianten und ein Resümee der gutachterlichen Darstellungen und Bewertungen.<br />

Methodische Detailhinweise sind der besseren Lesbarkeit halber den jeweiligen inhaltlichen<br />

Textkapiteln vorangestellt. Die Tab. 1-1 gibt einen Überblick, an welcher<br />

Stelle der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> die gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben<br />

zu finden sind.<br />

Tab. 1-1: Fundstellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben.<br />

Anforderung gemäß § 6 UVPG Fundstellen in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

(Kapitelnummern)<br />

Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und 1.3.1, 5.2.1.2<br />

Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)<br />

Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens vermieden, vermindert oder ausgeglichen<br />

werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren,<br />

aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3<br />

Nr. 2)<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />

Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden<br />

(§ 6 Abs. 3 Nr. 3)<br />

Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstands<br />

und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie<br />

Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung<br />

und die Angaben zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich sind und ihre<br />

Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist (§ 6 Abs. 3<br />

Nr. 4)<br />

Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften<br />

anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen<br />

Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorha-<br />

bens (§ 6 Abs. 3 Nr. 5)<br />

Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung, die Dritten<br />

die Beurteilung ermöglicht, ob und in welchem Umfang sie von den<br />

Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können (§ 6<br />

Abs. 3 hinter Nr. 5)<br />

Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren (§ 6 Abs. 4 Nr. 1)<br />

Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen,<br />

der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung<br />

von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben zu sonstigen<br />

Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umwelt-<br />

auswirkungen führen können (§ 6 Abs. 4 Nr. 2)<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende<br />

Kenntnisse (§ 6 Abs. 4 Nr. 3)<br />

5.2.3, 5.3.2.3, 5.3.2.4,<br />

5.3.3.3, 5.3.3.4, 5.3.4.3,<br />

5.3.4.4, 5.3.5.3, 5.3.5.4,<br />

5.3.6.3, 5.3.7.3, 5.3.8.3,<br />

5.3.8.4<br />

5.3.1.2, 5.3.2.2, 5.3.3.2,<br />

5.3.4.2, 5.3.5.2, 5.3.6.2,<br />

5.3.7.2, 5.3.8.2, 5.3.9.2<br />

3., Anhang A2., Anhang A3.<br />

1.3.2<br />

8.<br />

1.3.1, 5.2.1.2<br />

5.3.1.1, 5.3.2.1, 5.3.3.1,<br />

5.3.4.1, 5.3.5.1, 5.3.6.1,<br />

5.3.7.1, 5.3.8.1<br />

7.


18 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beschreibung des Vorhabens und gegebenenfalls vorhandener Alternativen<br />

allgemeine Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG<br />

Ableitung eines Untersuchungsrahmens (einschl. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets)<br />

allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet<br />

schutzgutspezifische Bestandsbeschreibung und Funktionsbewertung<br />

vorhabensspezifische Empfindlichkeit der Schutzgüter<br />

Raumwiderstand (Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte)<br />

Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung<br />

und -verminderung sowie Mitwirkung an der Variantenentwicklung und -auswahl<br />

schutzgutspezifische und<br />

variantenbezogene Prognose der<br />

Vorhabenswirkungen<br />

schutzgutspezifische und variantenbezogene<br />

fachliche Beurteilung der Schutzgutveränderungen<br />

und Variantenvergleich<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und<br />

Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter des UVPG<br />

schutzgutspezifische Darstellung der Maßnahmen<br />

zur Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen<br />

schutzgutübergreifender Variantenvergleich und Resümee<br />

Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 19<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens<br />

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens umfasst inhaltliche, räumliche und zeitliche<br />

Aspekte. Inhaltlich wird er durch die aus den Vorhabensmerkmalen abzuleitenden<br />

wesentlichen Wirkfaktoren und die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt.<br />

Eine räumliche Umgrenzung lässt sich anhand der anzunehmenden Reichweite<br />

dieser Wirkungen (Wirkraum) und einer Vorab-Einschätzung möglicher betroffener<br />

Umwelt-Schutzgüter im Untersuchungsraum vornehmen. Der zeitliche Rahmen für die<br />

Untersuchungen hängt neben der Dimensionierung des Vorhabens vor allem von<br />

schutzgutspezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Vegetationsperiode) ab. Einzelheiten<br />

zum Vorgehen bei diesem Projekt sind Kap. 1.4 zu entnehmen.<br />

1.2.3 Bestandserfassungen und Funktionsbewertungen<br />

Die Methodik der Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter beziehungsweise<br />

Schutzgutausprägungen richtet sich zum einen nach den Empfehlungen des<br />

Merkblattes zur <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> in der Straßenplanung (FGSV 2001)<br />

und zum anderen nach fachlich anerkannten und üblichen sowie jeweils inhaltlich angemessenen<br />

Verfahren (insbesondere NMELF 2002, PLACHTER et al. 2002, MO-<br />

SIMANN et al. 1999, GASSNER et al. 2005). Entsprechende Hinweise sind in der Raumanalyse<br />

der Behandlung der jeweiligen Schutzgüter vorangestellt (Kap. 3 beziehungsweise<br />

Anhang A2 und A3).<br />

1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen<br />

Die fachliche Beurteilung der prognostizierten Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

erfolgt gemäß UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) auf der Grundlage fachrechtlicher<br />

Vorgaben unter Beachtung gesetzlicher und untergesetzlicher Grenz-, Richt- und<br />

Orientierungswerte sowie sonstiger fachwissenschaftlicher Regelwerke, soweit solche<br />

vorliegen. Ein gutachterlicher Vorschlag zur Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß<br />

§ 12 UVPG findet sich in den Kapiteln 5.3.1.2, 5.3.2.2., 5.3.3.2, 5.3.4.2, 5.3.5.2,<br />

5.3.6.2, 5.3.7.2, 5.3.8.2 und 5.3.9.2 Die verfahrensrechtliche Beurteilung dieser Auswirkungen<br />

im Sinne des § 12 UVPG obliegt der Genehmigungsbehörde.


20 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner umweltrelevanten Einflussfaktoren<br />

1.3.1 Vorhabensbeschreibung<br />

Die Bundesstraße B 248 verläuft westlich der Landesgrenze Niedersachsen –Sachsen-<br />

Anhalt durch die Ortslagen Voitze und Brome (siehe Abb. 1-2). Durch eine Verlegung<br />

der Bundesstraße sollen die Bewohner von dem sehr starken Kfz-Verkehr entlastet<br />

werden. Dabei kommt der Entlastung von Brome durch eine Ortsumgehung eine besondere<br />

Bedeutung zu. Für die Verlegung der B 248 ist ein plangleicher Neubau mit<br />

einem einbahnigen, zweistreifigen Querschnitt (RQ 10,5) vorgesehen.<br />

Weitergehende Merkmale zu den dem Variantenvergleich zu Grunde liegenden unterschiedlichen<br />

Trassenführungen für die Ortsumgehung Brome sind in Tab. 5-2 zusammengestellt.<br />

Abb. 1-2: Lage und Abgrenzung des Vorhabensgebietes (Maßstab 1:50.000, eingenordet).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 21<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.3.2 Alternativen<br />

Als Alternative zur Neutrassierung der B 248 im Bereich von Brome und damit zum<br />

Bau einer Ortsumgehung wurde der Ausbau der Ortsdurchfahrt geprüft. Es zeigt sich,<br />

dass durch bauliche Veränderungen der Ortsdurchfahrt der Verkehrsfluss für PKW<br />

verbessert werden kann, die verkehrlichen Probleme aber nicht sinnvoll gelöst werden<br />

können, da die Ortsdurchfahrt auch weiterhin ein Nadelöhr bleiben wird und ein uneingeschränkter<br />

LKW-Verkehr auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Zum anderen<br />

können aufgrund der fehlenden Entlastung vom Durchgangsverkehr die bestehenden<br />

erheblichen Belastungen insbesondere durch Lärm und Schadstoffe nicht reduziert<br />

werden und es kommt zu einer stärken Trennwirkung durch die Straße. Insgesamt gesehen<br />

ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt städtebaulich nicht zumutbar (PREIS 2005)<br />

und das Vorhabensziel (Entlastung der Ortslage Brome) wird nicht erreicht. Damit<br />

scheidet die Optimierung der Ortsdurchfahrt als weiter zu untersuchende und in den<br />

Variantenvergleich (Kap. 5) einzustellende Alternative aus.<br />

Sich ernsthaft anbietende alternative Verkehrskonzepte als Vorhabensalternativen zum<br />

Bau einer Ortsumgehung sind nicht vorhanden. Durch eine Stärkung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine wirksame verkehrliche Entlastung nicht möglich,<br />

da der großräumige Durchgangsverkehr nicht erreicht werden kann.<br />

1.3.3 Folgeaktivitäten<br />

Folgeaktivitäten, die sich aus dem Vorhaben ergeben können, bestehen in der Gewinnung<br />

von Erdstoffen für den Straßenbau. Sollten zusätzlich zu bereits genehmigten<br />

Bodenabbaustätten weitere erforderlich werden, so sind dafür gesonderte Genehmigungsverfahren<br />

durchzuführen, in deren Rahmen bei Bedarf auch die Umweltverträglichkeit<br />

gesondert geprüft wird.<br />

1.3.4 Lebenszyklus und Vorhabensphasen<br />

Die geplante Ortsumgehung Brome ist als Abschnitt der Bundesstraße B 248 grundsätzlich<br />

auf einen Dauerbestand ausgerichtet. In der Tab. 1-2 wird das Vorhaben in<br />

Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände differenziert.


22 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 1-2: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände.<br />

Lebensphasen und<br />

Teilvorhaben<br />

Vorhabenszustände<br />

Planungsphase • Durchführung von Bestandserhebungen im Planungsraum<br />

Bauphase, Normalbetrieb • Schaffung der Baufelder und Baustelleneinrichtungsstellen<br />

• Einsatz von Baumaschinen und -fahrzeugen<br />

• Transport von Boden und sonstigem Baumaterial<br />

• Zwischenlagerung von Material und Geräten<br />

Bauphase, Unfallereignisse • Unfälle beim Einsatz von Baumaschinen und –fahrzeugen<br />

• Unfälle bei der Zwischenlagerung von Material und Geräten<br />

Betriebsphase, Normalbetrieb • Vorhandensein der Umgehungsstraße<br />

• Straßenverkehr<br />

Betriebsphase, Unfallereignisse • Verkehrsunfälle<br />

Stilllegungsphase • entfällt<br />

Rückbauphase • entfällt<br />

1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />

1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade und Wirkräume des Vorhabens<br />

Die Ermittlung der möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des<br />

Vorhabens auf Natur und Umwelt (Tab. 1-3) dient dazu, denkbare Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter des UVPG zu erkennen, um darauf aufbauend zielorientiert den vom<br />

Vorhaben voraussichtlich betroffenen Raum und den erforderlichen Untersuchungsumfang<br />

zu bestimmen. Die während der Planungsphase eintretenden Umweltauswirkungen<br />

sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht relevant, da sie keine durch<br />

normative Einschränkungen belegten Tätigkeiten umfassen und den Bearbeitern die<br />

erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Bei den Bestandserfassungen handelt<br />

es sich um einen vernünftigen Grund im Sinne von § 41 BNatSchG.<br />

Die Angaben zum Wirkraum in Tab. 1-3 beziehen sich auf die Reichweite möglicher<br />

relevanter Auswirkungen und geben Hinweise auf die notwendige Abgrenzung des<br />

Untersuchungsraumes, der für einzelne Wirkaspekte unterschiedlich sein kann.<br />

Die Angaben zur Untersuchungsrelevanz zeigen diejenigen Wirkfaktoren und Wirkungsfelder<br />

auf, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung bewertungserheblich werden<br />

können. Die Einschätzung der inhaltlichen Relevanz beruht auf einer Auswertung<br />

vorhandener Unterlagen und Daten. Sie enthalten gegebenenfalls auch Hinweise dazu,<br />

welche Wirkungsaspekte in erster Linie nur hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung<br />

von Umweltbeeinträchtigungen in die Darstellungen einzugehen brauchen,<br />

weil sie ansonsten aufgrund der absehbar geringen Wirkintensität als nicht entscheidungserheblich<br />

gelten können. Damit wird zum einen dem Grundsatz genüge getan,


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 23<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

unnötige Umweltbeeinträchtigungen grundsätzlich zu vermeiden und entsprechende<br />

Möglichkeiten aufzuzeigen. Zum anderen können sich in der Folge die Ausführungen<br />

in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> über die zu erwartenden Auswirkungen und ihre<br />

Bewertung auf die wesentlichen umwelterheblichen Vorhabensaspekte beschränken.<br />

Angaben zur Auswirkung auf weitere, indirekt betroffene Schutzgüter zeigen die notwendige<br />

Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen auf.<br />

Tab. 1-3: Mögliche vorhabensbedingte Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen.<br />

Die Angaben zu potenziellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und Wirkungspfaden des Vorhabens<br />

folgen ELLENBERG et al. (1981), FGSV (2001), GASSNER et al. (2005), KAULE (1991), KOCH (1989),<br />

LANGER et al. (1991), MÜLLER & BERTHOUD (1995), RECK & KAULE (1992), REINIRKENS (1991) sowie SGW<br />

(1995). Angaben zur Definition des Wirkraums relevanter Lärmauswirkungen beruhen auf den Orientierungswerten<br />

der DIN 18 005 sowie RECK et al. (2001).<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

Menschen<br />

bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />

− Entzug oder visuelle Beeinträchtigung von Flächen im<br />

Wohnumfeld oder in Erholungsbereichen<br />

− Störung von Wegebeziehungen im Wohnumfeld oder<br />

in Erholungsbereichen<br />

• Schallemissionen von Baufahrzeugen und -maschinen<br />

− Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />

− Lärmbelastung von Erholungsbereichen<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

• Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge<br />

und -maschinen<br />

− Beeinträchtigungen von Wohn- und Erholungsbereichen<br />

• Erschütterungen durch den Einsatz von Baumaschinen<br />

und Baufahrzeuge<br />

− Beeinträchtigung von Anwohnern<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Nutzungsentzug von Flächen im Wohnumfeld oder in<br />

Erholungsbereichen<br />

− Zerschneidung von Wegebeziehungen im Wohnumfeld<br />

oder von Wander-, Spazier-, Radwegen<br />

− visuelle Beeinträchtigung im Wohnumfeld oder in siedlungsbezogenen<br />

Freiräumen<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen und Umfeld<br />

Baustellen und deren<br />

Umfeld, Zufahrtswege<br />

zu den Baustellen<br />

Baustellen und deren<br />

Umfeld, Zufahrtswege<br />

zu den Baustellen<br />

Reichweite der Erschütterungen(Nahbereich<br />

der Baustelle)<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen und Umfeld<br />

betroffene Funktionsräume<br />

Reichweite abhängig<br />

von Trassen- u. Bauwerkshöhen<br />

(in der<br />

Regel 100-200 m)<br />

→ relevant für das<br />

Baustellenmanagement<br />

(Minimierung<br />

von Beeinträchtigungen)<br />

→ relevant für das<br />

Baustellenmanagement<br />

(Minimierung<br />

von Beeinträchtigungen)<br />

→ nicht relevant wegen<br />

der Geringfügigkeit<br />

→ relevant für das<br />

Baustellenmanagement<br />

(Minimierung<br />

von Beeinträchtigungen)<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant


24 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

betriebs- • Schallemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />

bedingt: − Lärmbelastung von Siedlungsgebieten und siedlungsbezogenen<br />

Freiräumen<br />

− Lärmbelastung von Bereichen landschaftsbezogener<br />

Erholung<br />

• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />

− Belastung von Wohn- und Erholungsbereichen durch<br />

Luftverunreinigungen<br />

• Unfallgefahren<br />

− neue Straße als potenzielle neue Unfallgefahr<br />

− Verminderung des Unfallrisikos im Bereich der vom<br />

Vorhaben entlasteten Verkehrswege und hier insbesondere<br />

der Gefahrenschwerpunkte<br />

Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />

− Verlust und Schädigung von Tiervorkommen und<br />

-habitaten<br />

• Schallemissionen, Fahrzeugverkehr und Anwesenheit<br />

von Menschen während der Bauphase<br />

− Beunruhigung störempfindlicher Tierarten<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

− Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen<br />

• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebs<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge in empfindliche Tierlebensräume<br />

• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />

− vorübergehende Veränderung von Tierhabitaten im<br />

Bereich von Feuchtstandorten und mit dem Grundwasser<br />

in Beziehung stehenden Gewässern<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Verlust und Schädigung von Tiervorkommen und<br />

-habitaten<br />

− Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler<br />

Beziehungen durch die Straßentrasse<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

in der Regel bis zur<br />

45 dB(A)-nachts-<br />

Isophone 1<br />

je nach Vorbelastung<br />

bis zur 45 dB(A)–<br />

tags-Isophone 2<br />

Reichweite abhängig<br />

von der Vorbelastung,<br />

in der Regel<br />

maximal 100-200 m<br />

Straßentrasse<br />

lokales/regionales<br />

Straßennetz<br />

beanspruchte Flächen<br />

Baustellenbereiche<br />

und näheres Umfeld<br />

Baustellenbereiche<br />

Baustellenbereiche<br />

und näheres Umfeld<br />

betroffene Lebensräume,<br />

in der Regel<br />

nur Nahbereich des<br />

Vorhabens<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

betroffene Lebensräume<br />

und Beziehungen<br />

im Umfeld<br />

der Trasse 3<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

nur als Bezugshintergrund<br />

relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant in bisher<br />

wenig vorbelasteten<br />

Bereichen<br />

→ nicht relevant wegen<br />

der relativ geringen<br />

zeitlichen Dauer<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

1 Entfernung von der Trasse abhängig von der prognostizierten Verkehrsmenge (überschlägige Ermittlung gemäß<br />

RLS 90). Im Einzelfall sind bei besonders empfindlichen Siedlungsbereichen (zum Beispiel Krankenhäuser,<br />

Kurheime) noch niedrigere Orientierungswerte entsprechend der DIN 18 005, Beiblatt 1 hinsichtlich potenzieller<br />

Lärmbelastungen zu berücksichtigen.<br />

2 Zur Ermittlung der Reichweite siehe Fußnote 1; in ruhigen, siedlungs- und straßenfernen Lagen ist von relevanten<br />

Belastungen bis zur 40 dB(A)-tags-Isophone auszugehen (vergleiche zum Beispiel RECK et al. 2001).<br />

3 Die Reichweite kann je nach betroffener Artengruppe wenige 100 m bis etwa 2 km von der Trasse betragen<br />

(RECK & KAULE 1992).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 25<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Wirkraum Untersuchungs-<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

relevanz<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absen- Vegetationsstandorte → relevant<br />

kung/Erhöhung) beispielsweise durch Bauwerksgrün- im Bereich stärkerer<br />

dungen<br />

Veränderungen der<br />

− dauerhafte Veränderung von Tierhabitaten im Bereich Grundwasserstände,<br />

von Feuchtstandorten und mit dem Grundwasser in in der Regel nur<br />

Beziehung stehenden Gewässern<br />

Nahbereich des Vorhabens<br />

• Schall- und Lichtemissionen des Kfz-Verkehrs bis zur 52 dB(A)-<br />

− Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />

tags-Isophone,mindestens bis 300 m<br />

von der Trasse 4<br />

betriebs-<br />

→ relevant<br />

bedingt:<br />

• Verkehrsfluss<br />

Trassenbereich, mit → relevant<br />

− Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen Auswirkungen auf<br />

mit Kraftfahrzeugen<br />

die im Umfeld lebenden<br />

Populationen<br />

• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag Randzonen entlang → relevant bei emp-<br />

von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen der Straße (10-50 m) findlichenLebens- − Schad- und Nährstoffbelastung von Tierhabitaten<br />

räumen<br />

Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />

− Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen<br />

− Verlust oder Schädigung von Pflanzenvorkommen<br />

• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebes<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge in empfindliche<br />

Vegetationsbestände<br />

• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />

− Veränderung von grundwasserbeeinflussten Vegetationsbeständen<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen<br />

− Verlust oder Schädigung von Pflanzenvorkommen<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung)<br />

beispielsweise durch Bauwerksgründungen<br />

− dauerhafte Veränderung von grundwasserbeeinflussten<br />

Vegetationsbeständen<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

Baustellenbereiche<br />

und näheres Umfeld<br />

Bereiche stärkerer<br />

Veränderungen der<br />

Grundwasserstände,<br />

in der Regel nur<br />

Nahbereich des Vorhabens<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

Vegetationsstandorte<br />

im Bereich stärkerer<br />

Veränderungen der<br />

Grundwasserstände,<br />

in der Regel nur<br />

Nahbereich des Vorhabens<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ in der Regel nicht<br />

relevant wegen der<br />

geringen zeitlichen<br />

Dauer, jedoch relevant<br />

bei Gehölzbeständen<br />

in Trockenperioden<br />

der Vegetationszeit<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

4 Die Ergebnisses des Forschungsvorhabens zu den Auswirkung von Verkehrslärm auf die Avifauna (GARNIEL<br />

et al. 2007) haben ergeben, dass die kritischen Schallpegel bei Arten, die unmittelbar auf Lärm reagieren, zwischen<br />

47 dB(A) nachts bis 58 dB(A) tags liegen. Bezogen auf die im Untersuchungsgebiet zu erwartenden Vogelarten<br />

ist der Schallpegel 52 dB(A) tags zur Ermittlung möglicher Auswirkungen relevant (kritischer Schallpegel<br />

zum Beispiel für die Wachtel). Vorhabensbedingt ist aber zu prüfen, ob im Betrachtungsraum besonders<br />

störempfindliche Tierarten vorkommen und der Wirkraum zu erweiteren ist. So bestehen beispielsweise bei<br />

Wiesenvögel Störungsreichweiten bis zu 2.000 m (RECK & KAULE 1992, vergleiche MACZEY & BOYE 1995,<br />

SIMONIS et al. 1997 sowie REIJNEN et al. 1996).


26 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

betriebs- • Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />

bedingt: von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen<br />

− Schad- und Nährstoffbelastung von Vegetationsbeständen<br />

Boden<br />

bau-<br />

bedingt:<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

Wasser<br />

bau-<br />

bedingt:<br />

• Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Überformung, Verdichtung von offenen Böden<br />

• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebes<br />

− Schadstoffbelastung von Boden über den Luftpfad<br />

− Schadstoffbelastung des Bodens durch direkte Deposition<br />

• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />

− Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse auf grundwasserbeeinflussten<br />

Standorten<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Versiegelung von Boden (Verlust von Bodenfunktionen)<br />

− dauerhafte Überformung von Boden (Beeinträchtigung<br />

von Bodenfunktionen)<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung)<br />

beispielsweise durch Bauwerksgründungen<br />

− dauerhafte Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse<br />

auf grundwasserbeeinflussten Standorten<br />

• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />

von Betriebsstoffen, Taumitteln und anderen Stoffen<br />

− Schadstoffbelastung von Böden<br />

• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebes<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer<br />

oder ins Grundwasser<br />

• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />

− Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie davon<br />

beeinflusster Oberflächengewässer<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

Randzonen entlang → relevant bei emp-<br />

der Straße (10-50 m) findlichenVegetationsbeständen direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

Baustellenbereiche<br />

und näheres Umfeld<br />

Baustellenbereiche<br />

Bereiche stärkerer<br />

Veränderungen der<br />

Grundwasserstände,<br />

in der Regel nur<br />

Nahbereich des Vorhabens<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

Standorte im Bereich<br />

stärkerer Veränderungen<br />

der Grundwasserstände,<br />

in der<br />

Regel nur Nahbe-<br />

reich des Vorhabens<br />

Randzonen entlang<br />

der Straße (10-50 m)<br />

Baustellenbereich<br />

und näheres Umfeld<br />

Bereiche stärkerer<br />

Veränderungen der<br />

Grundwasserstände,<br />

in der Regel nur<br />

Nahbereich des Vorhabens<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant wegen<br />

der Geringfügigkeit<br />

und geringen<br />

zeitlichen Dauer<br />

→ relevant für die<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

→ nicht relevant wegen<br />

der relativ geringen<br />

zeitlichen Dauer<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant, auch in<br />

der Auswirkung auf<br />

die Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen, Landschaft(Wechselwirkungen)<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant für<br />

das Schutzgut wegen<br />

der relativ geringen<br />

zeitlichen Dauer,<br />

aber gegebenenfalls<br />

relevant in der Auswirkung<br />

auf die<br />

Schutzgüter Tiere<br />

und Pflanzen (Wechselwirkungen)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 27<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

anlage- • Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

bedingt: − Veränderung der Gewässerstruktur durch Überbauung<br />

oder Befestigung von Gewässern oder Gewässerufern<br />

− Verringerung der Grundwasserneubildung infolge der<br />

Bodenversiegelung<br />

− Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

Luft<br />

bau-<br />

bedingt:<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

• Einleitung von Abflüssen der Straßenentwässerung in<br />

Oberflächengewässer<br />

− hydraulische Belastung von Fließgewässern<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung,<br />

Strömungsrichtung) beispielsweise<br />

durch Bauwerksgründungen<br />

− Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie davon<br />

beeinflusster Oberflächengewässer<br />

• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />

von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen<br />

− Schadstoffbelastung des Grundwassers durch Versickern<br />

gelöster Schadstoffe<br />

− Schadstoffbelastung von Oberflächengewässern durch<br />

Einleitung schad- oder nährstoffhaltiger Straßenabwässer<br />

• Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge<br />

und Bauverkehr<br />

− Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />

− zusätzliche Schadstoffbelastung stärker vorbelasteter<br />

Gebiete<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Abriegelung oder Durchschneidung von Frischluftbahnen<br />

mit Ausgleichsfunktion für belastete Siedlungsbereiche<br />

− Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />

• Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />

− allgemeine Luftverunreinigung<br />

− Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />

(z.B. Frischluftbahnen mit Ausgleichsfunktion)<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

überbaute Gewässer<br />

und -abschnitte<br />

überbaute Flächen<br />

aufgeschüttete oder<br />

abgetrennte Überschwemmungsbereiche<br />

Gewässer, in die eingeleitet<br />

wird, unterhalb<br />

der Einleitungsstelle<br />

Bereiche stärkerer<br />

Veränderungen der<br />

Grundwasserstände<br />

und -ströme, in der<br />

Regel nur Nahbereiche<br />

des Vorhabens<br />

Randzonen entlang<br />

der Straße (10-50 m)<br />

Oberflächengewässer<br />

unterhalb der<br />

Einleitungsstellen<br />

Baustellenumfeld<br />

und Zufahrtswege<br />

zur Baustelle<br />

Trassenbereich und<br />

Fortsetzung der<br />

Frischluftbahnen<br />

hinter der Trasse<br />

Bereiche der Trasse<br />

Reichweite der Auswirkungen<br />

betroffene Funktionsräume,<br />

Reichweite<br />

der Auswirkungen in<br />

der Regel maximal<br />

200-300 m<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant, auch in<br />

der Auswirkung auf<br />

die Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen und<br />

Landschaft (Wechselwirkungen)<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ wegen der zeitlichen<br />

Befristung<br />

nicht relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant, auch in<br />

der Auswirkung auf<br />

die Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen und<br />

Menschen (Wechselwirkungen)


28 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

Klima<br />

bau-<br />

bedingt:<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

• - - -<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Abriegelung von Kaltluftbahnen mit Ausgleichsfunktion<br />

für thermisch belastete Siedlungsbereiche<br />

− Verlust oder Beeinträchtigung bioklimatisch wertvoller<br />

Bereiche<br />

• Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />

− Auswirkungen auf das globale Klima („Treibhauseffekt“)<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

Wirkraum abhängig<br />

vom Einzelfall (Höhe<br />

der Kaltluftproduktion,Austauschmöglichkeiten<br />

und -barrieren)<br />

5<br />

betroffene Räume<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

global → nicht relevant, da<br />

im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nur die konkreten<br />

räumlichen<br />

Klimaausgleichsfunktionen<br />

zu betrachten<br />

sind (FGSV 2001)<br />

Landschaft<br />

bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />

− Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den<br />

Verlust oder die Schädigung von Landschaftsbildelementen<br />

Bautrasse<br />

→ relevant<br />

− technische Überformung der Eigenart der Landschaft betroffene Land- → nicht relevant we-<br />

durch die Baustelle und den Baustellenbetrieb schaftsbildräumegen der zeitlichen<br />

− Störung oder Zerschneidung von Sichtbeziehungen betroffene<br />

ziehungenSichtbe-<br />

Befristung<br />

• Lärm-, Staub-, Schadstoffemissionen des Baustellen- Baustellenumfeld → nicht relevant weverkehrsgen<br />

der zeitlichen<br />

− Verschlechterung der Voraussetzungen für ruhige, ungestörte<br />

Erholung in der Landschaft<br />

Befristung<br />

anlage- • Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

bedingt: − Verlust von Landschaftsbildelementen<br />

Trasse und sonstige<br />

Bauwerke<br />

− technische Überformung der Eigenart der Landschaft betroffene Land-<br />

durch die Straßenbauwerke<br />

schaftsbildräume<br />

− Störung oder Verlust von Sichtbeziehungen durch Reichweite abhängig<br />

Trasse und Bauwerke<br />

von Straßenkörperbzw.Bauwerkshöhen<br />

(in der Regel bis<br />

200 m) 6<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

5 Je nach Geländegegebenheiten kann die Kaltluft nur randlich oder auch mehrere hundert Meter in Siedlungsbereiche<br />

eindringen (vergleiche MOSIMANN et al. 1999). Insofern können Lasträume in unterschiedlichen Entfernungen<br />

von der Unterbrechung von Kaltluftflüssen betroffen sein.<br />

6 Außerhalb sichtverschatteter Bereiche kann die Störwirkung etwa bei hohen Dämmen oder Überführungsbau-<br />

werken deutlich weiter reichen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 29<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung,<br />

Strömungsrichtung) beispielsweise<br />

durch Bauwerksgründungen<br />

− Veränderung von Erscheinungsbild und Eigenart der<br />

Landschaft (zum Beispiel über die Beeinflussung<br />

grundwasserabhängiger Vegetation und Gewässer)<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

• Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs<br />

− Verschlechterung der Voraussetzungen für ruhige, ungestörte<br />

Erholung in der Landschaft<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter 8<br />

bau-<br />

bedingt:<br />

anlage-<br />

bedingt:<br />

betriebs-<br />

bedingt:<br />

• Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Verlust/Beeinträchtigung kulturell oder kultur- bzw. naturhistorisch<br />

bedeutsamer Objekte oder Bereiche<br />

− Visuelle Beeinträchtigung kulturell, kultur- oder naturhistorisch<br />

bedeutsamer Bereiche<br />

− Behinderung der Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit<br />

bedeutsamer Bereiche<br />

• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />

− Verlust von kulturell, kultur- bzw. naturhistorisch bedeutsamen<br />

Objekten oder Flächen<br />

− Beeinträchtigung der Erlebbarkeit von kultur- bzw. naturhistorisch<br />

bedeutsamen Objekten oder Flächen<br />

durch Zerschneidung oder Behinderung von Wegeoder<br />

Sichtbeziehungen<br />

Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />

Bereiche stärkerer → relevant, auch in<br />

Veränderungen der der Auswirkung auf<br />

Grundwasserstände das Schutzgut Men-<br />

und davon betroffene schen(WechselwirLandschaftsbildräume, in der Regel<br />

nur Nahbereich des<br />

Vorhabens<br />

kungen)<br />

je nach Vorbelastung<br />

bis zur 45 dB(A)tags-Isophone<br />

7<br />

→ relevant<br />

direkt beanspruchte<br />

Flächen<br />

Baustellen und deren<br />

Umfeld<br />

Baustellen und deren<br />

Umfeld<br />

Trassenbereich<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant wegen<br />

der zeitlichen<br />

Befristung<br />

→ relevant<br />

betroffene Wegebe- → relevant in der<br />

ziehungen und Sicht- Auswirkung auf das<br />

räume in der Regel Schutzgut Mensch<br />

bis etwa 200 m Entfernung<br />

(Erholung)<br />

• - - -<br />

1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt anhand der in Tab. 1-3 beschriebenen<br />

Wirkräume der untersuchungsrelevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

einzelnen Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.<br />

Karte 1 zeigt die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, die im Folgenden<br />

schutzgutspezifisch erläutert wird.<br />

7 Siehe Fußnote 2.<br />

8 Die „sonstigen Sachgüter“ werden nicht als eigenständiges Schutzgut behandelt, weil darunter nur die nicht<br />

normativ geschützten kulturell bedeutsamen Objekte, Nutzungen von kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch<br />

bedeutsame Landschaftsteile und Objekte zu verstehen sind. Andere Sachgüter mit primär wirtschaftlicher<br />

Bedeutung sind nicht Gegenstand der Schutzgutbetrachtungen der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> (FGSV<br />

2001).


30 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Menschen<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst unter dem Gesichtspunkt der Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

die Siedlungsflächen von Brome, Altendorf, Wendischbrome und Voitze,<br />

den nördlichen Siedlungsrand von Tülau sowie die Wohnhäuser und Höfe in der freien<br />

Landschaft zwischen diesen Siedlungen. In Hinblick auf die Erholungsnutzung ist das<br />

ganze Untersuchungsgebiet relevant, da es je nach Trassenführung zu visuellen oder<br />

sonstigen Beeinträchtigungen von Teilräumen (siehe auch Schutzgut „Landschaft“)<br />

oder Wegebeziehungen kommen kann.<br />

Tiere<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst zum einen alle Flächen, auf denen es aufgrund bauund<br />

anlagebedingter Flächeninanspruchnahme zu Verlusten von Tierhabitaten kommen<br />

kann. Zum anderen ist es so abgegrenzt, dass mögliche indirekte Auswirkungen<br />

auf Tierlebensräume oder auf funktionale Beziehungen mobilerer Arten erfasst werden.<br />

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Probeflächen für die faunistische Erfassung<br />

außerhalb des in Karte 1 abgrenzenden Untersuchungsgebietes zu legen, um die Bedeutung<br />

von Teilen des Gebietes indirekt zu ermitteln.<br />

Pflanzen<br />

Durch die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes können alle möglichen direkten<br />

und indirekten Auswirkungen ermittelt werden. Die über die Erfassung der Biotopausstattung<br />

hinausgehende Erhebung der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kann sich<br />

auf die Bereiche mit möglichen baulichen Veränderungen beschränken, insbesondere<br />

in den Siedlungsbereichen sind keine Erfassungen erforderlich.<br />

Boden und Wasser<br />

Die Bodenverhältnisse und Nutzungen werden für alle Flächen des in Karte 1 dargestellten<br />

Untersuchungsgebietes in die Untersuchung einbezogen. Damit sind auch<br />

Wirkräume möglicher betroffener Straßenrandzonen und mögliche Kompensationsräume<br />

abgedeckt.<br />

Bezüglich des Schutzgutes Wasser gelten die Aussagen zum Schutzgut Boden sinngemäß.<br />

Mögliche Wechselwirkungen zwischen dem Landschaftswasserhaushalt und<br />

davon beeinflussten anderen Schutzgütern sind durch die Abgrenzung ebenfalls erfassbar.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 31<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Luft und Klima<br />

Das in Karte 1 umgrenzte Untersuchungsgebiet erfasst alle im Hinblick auf lufthygienische<br />

und klimatische Ausgleichsfunktionen relevanten Bereiche.<br />

Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Das Untersuchungsgebiet ist so abgegrenzt, dass sowohl die direkten als auch die indirekten<br />

Auswirkungen auf die drei Schutzgüter erfasst werden. Auswirkungen auf weiter<br />

entfernt befindliche Bereiche sind vor dem Hintergrund der notwendigen Bauwerke<br />

nicht zu erwarten.<br />

1.4.3 Untersuchungsinhalte und -tiefe<br />

Unter Berücksichtigung der in Kap. 1.4.1 beschriebenen relevanten Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG ergibt sich für das Untersuchungsgebiet der<br />

in Tab. 1-4 dargestellte Daten- und Erhebungsbedarf. Der Daten- und Erhebungsbedarf<br />

zu den Wechselwirkungen wird den betroffenen Schutzgütern zugeordnet.<br />

Der Datenbedarf kann teilweise über den bereits vorliegenden Datenbestand abgedeckt<br />

werden, so dass in einem solchen Fall keine Neuerhebungen erforderlich sind. Der Erhebungsbedarf<br />

(Bedarf für Neuerhebungen) ergibt sich aus dem Datenbedarf abzüglich<br />

des vorhandenen Datenbestandes, sofern dieser den an eine belastbare <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Aktualität, Qualität und Detaillierungsgrad<br />

genügt.<br />

Tab. 1-4: Schutzgutspezifischer Daten- und Erhebungsbedarf.<br />

Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />

Menschen<br />

• Flächen mit Bedeutung für die<br />

Wohn-/Wohnumfeldfunktion<br />

• Bereiche und Wegeverbindungen<br />

mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />

Erholung<br />

• Veränderungen der Schall- und<br />

Luftschadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr in diesen Bereichen<br />

nach Bau der Straße<br />

• Bauleitpläne<br />

• Regionales Raumordnungsprogramm,<br />

Regionaler Entwicklungsplan<br />

• Erhebungen zur Realnutzung<br />

• schalltechnische Untersuchungen<br />

zu den Trassenvarianten<br />

(Lärmgutachten)<br />

• (weitere Ableitungen aus den<br />

anderen Erhebungen)


32 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />

Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Habitate/Habitatstrukturen (Lebensräume<br />

für Tierarten)<br />

• Angaben zu gefährdeten, geschützten<br />

und charakteristischen<br />

Arten: Biber, Fischotter,<br />

Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien,<br />

Reptilien, Libellen,<br />

Heuschrecken<br />

• Angaben zu Vorkommen störempfindlicher<br />

Arten: Brutvögel,<br />

Biber, Fischotter, Fledermäuse<br />

• Arten, die auf Störungen von<br />

Funktionsbeziehungen zwischen<br />

Teillebensräumen empfindlich<br />

reagieren: Biber, Fischotter,<br />

Fledermäuse, Amphibien<br />

• Bestandsdaten zu den Vögeln,<br />

Heuschrecken, Tagfaltern<br />

und Biotoptypen für den<br />

Bereich des Naturschutzgebietes<br />

„Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt);<br />

Erfassung 1999<br />

• Bestandsdaten zur Limnofauna<br />

der Ohre in Sachsen-<br />

Anhalt; Erfassungen 1992<br />

und 1993<br />

• Einzeldaten/Zufallsbeobachtungen<br />

zu Fischotter, Biber,<br />

Fledermäusen, Vögeln, Fischen;<br />

unterschiedliche Jahre<br />

Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Vegetationsbestände/Biotoptypen<br />

• Biotopverbund und Nutzungen<br />

zur Einschätzung von möglichen<br />

aktuellen und zukünftigen<br />

Beeinträchtigungen<br />

• Vorkommen gefährdeter und<br />

geschützter Pflanzenarten in<br />

Bereichen, die umgestaltet oder<br />

überbaut werden könnten<br />

• Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen<br />

im FFH-Gebiet<br />

Nr. 418, Erfassung 2007<br />

• Biotoptypen und gefährdete<br />

Pflanzenarten im Naturschutzgebiet<br />

„Ohreaue“, Erfassung<br />

1999<br />

• Biotoptypen und gefährdete<br />

Pflanzenarten für Teile der<br />

niedersächsischen Ohreniederung,<br />

Erfassung 1995<br />

• Bestandsdaten zu den gefährdeten<br />

Pflanzenarten im<br />

Landkreis Gifhorn, Erfassung<br />

1991 - 2002<br />

• Erfassung der Fledermäuse<br />

durch Detektorbegehungen<br />

und Netzfänge an relevanten<br />

Strukturen im Bereich möglicher<br />

Trassen<br />

• flächendeckende Erfassung<br />

der Brutvögel (mit Ausnahme<br />

der Siedlungsbereiche)<br />

• halbquantitative Erfassung<br />

der Amphibien an ca. 30 Probestellen<br />

in den Niederungen<br />

von Ohre und Kleiner Aller<br />

und an Gewässern im Bereich<br />

möglicher Trassen<br />

• Erfassung der Reptilien in<br />

Trocken- und Feuchtlebensräumen<br />

an ca. 13 Probestellen<br />

im Bereich möglicher<br />

Trassen<br />

• halbquantitative Erfassung<br />

der Libellen an ca. 20 Probestellen<br />

im Bereich möglicher<br />

Trassen<br />

• halbquantitative Erfassung<br />

der Heuschrecken in trockenen<br />

und feuchten Offenlandbereichen<br />

und Saumstrukturen<br />

an ca. 20 Probestellen im<br />

Bereich möglicher Trassen<br />

• (Ableitung der Eignung als<br />

Tierhabitat/Habitatstruktur aus<br />

der Biotoptypenkartierung)<br />

• flächendeckende Erfassung<br />

der Biotoptypen und Nutzungen<br />

• Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen<br />

der Roten Listen<br />

von Niedersachsen beziehungsweise<br />

Sachsen-Anhalt<br />

und der geschützten Arten im<br />

Bereich möglicher Trassen


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 33<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />

Boden<br />

• bodenkundliche Verhältnisse,<br />

aktuelle und historische Bodennutzungen<br />

• Ertragsfähigkeit der Böden<br />

Wasser<br />

• Angaben zu den Grundwasserverhältnissen<br />

(vor allem Flurabstände,<br />

Fließrichtungen) und<br />

zur Grundwasserneubildung<br />

• Angaben zur Bedeutung der<br />

Oberflächengewässer<br />

• Überflutungsbereiche bei Hochwasserereignissen<br />

Luft<br />

• Gehölzbestände mit Immissionsschutzfunktion<br />

• Gebiete/Bereiche mit lufthygienischer<br />

Ausgleichsfunktion,<br />

Veränderungen der Luftschadstoffemissionen<br />

durch den Kfz-<br />

Verkehr in diesen Bereichen<br />

nach Bau der Straße<br />

Klima<br />

• Gebiete/Bereiche mit klimatischer<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Landschaft<br />

• Landschaftsbildelemente und<br />

optisches Wirkungsgefüge einschließlich<br />

Störfaktoren (Vorbelastungen)<br />

• Erschließungselemente für die<br />

Landschaftswahrnehmung<br />

• Veränderungen der Schallemissionen<br />

durch den Kfz-Verkehr<br />

nach Bau der Straße<br />

• Übersichtskarten zu den bodenkundlichen<br />

Verhältnissen<br />

• bodenkundliche Sondierbohrungen<br />

• Altlastenkataster<br />

• historische Karten zur Identifizierung<br />

alter Waldstandorte<br />

• Waldfunktionenkarte<br />

• Landschaftsrahmenpläne<br />

• Übersichtskarten zu den bodenkundlichen<br />

Verhältnissen<br />

• bodenkundliche Sondierbohrungen<br />

mit Angaben zu den<br />

Grundwasserverhältnissen<br />

• Landschaftsrahmenpläne<br />

• Regionales Raumordnungsprogramm,<br />

Regionaler Entwicklungsplan<br />

• Klimagutachten Großraum<br />

Braunschweig<br />

• Waldfunktionenkarte<br />

• Landschaftsrahmenpläne<br />

• Klimagutachten Großraum<br />

Braunschweig<br />

• Waldfunktionenkarte<br />

• Landschaftsrahmenpläne<br />

• (Ableitung der relevanten Informationen<br />

aus dem vorhandenen<br />

Datenbestand und der<br />

Nutzungs- und Biotoptypenerfassung)<br />

• (Ableitung der relevanten Informationen<br />

aus dem vorhandenen<br />

Datenbestand und der<br />

Nutzungs- und Biotoptypenerfassung;<br />

ein Schwerpunkt<br />

liegt dabei auf der Gewinnung<br />

von Hinweisen zu möglichen<br />

Wechselwirkungen mit anderen<br />

Schutzgütern)<br />

• (Ableitung der weiteren relevanten<br />

Informationen aus<br />

dem vorhandenen Datenbestand<br />

und der Nutzungs- und<br />

Biotoptypenerfassung)<br />

• (Ableitung der relevanten Informationen<br />

aus dem vorhandenen<br />

Datenbestand und der<br />

Nutzungs- und Biotoptypenerfassung)<br />

• Landschaftsrahmenpläne • Erfassung der optischen Wirksamkeit<br />

der Landschaftsstrukturen<br />

und -nutzungen, der<br />

Störfaktoren, der Erschließungselemente<br />

und des optischen<br />

Wirkungsgefüges<br />

• schalltechnische Untersuchungen<br />

zu den Trassenvarianten<br />

(Lärmgutachten)<br />

• (Interpretation der Nutzungsund<br />

Biotoptypenerfassung)


34 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

• kulturell, kultur- und naturhistorisch<br />

bedeutsame Objekte und<br />

Flächen<br />

• Verzeichnisse der Bau- und<br />

Bodendenkmäler<br />

• Bauleitpläne<br />

1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen<br />

• (Ableitung der relevanten Informationen<br />

aus dem vorhandenen<br />

Datenbestand, aus der<br />

Nutzungs- und Biotoptypenerfassung<br />

und historischen Karten)<br />

Die für die Untersuchung erforderlichen Kartierungen und die sonstigen Datenerhebungen<br />

erfolgten im Wesentlichen im Verlaufe des Jahres 2002. Zwischen 2003 und<br />

2007 erfolgten Nacherhebungen zu den gefährdeten Pflanzen und den FFH-Lebensraumtypen<br />

sowie eine Aktualisierung von Daten (insbesondere zu den Schutzgebieten<br />

und den Biotoptypen). Zeitliche Details hinsichtlich der Erfassungen zu einzelnen<br />

Schutzgütern enthalten Kap. 3 und der Anhang.<br />

1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG<br />

Vorbereitend zu den Untersuchungen wurde eine Machbarkeitsstudie aus der Sicht des<br />

Natur- und Umweltschutzes in Form einer Risikoabschätzung erstellt (KAISER & WOHL-<br />

GEMUTH 2001).<br />

Am 23.04.2002 erfolgte eine Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen<br />

der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 UVPG („Scoping“)<br />

durch den Landkreis Gifhorn (Niederschrift des Landkreis Gifhorn vom 23.04.2002).<br />

Am 21.02.2008 erfolgte die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren, auf<br />

der den Beteiligten erneut die Möglichkeit gegeben wurde, notwendige Ergänzungen<br />

zu den Antragsunterlagen einschließlich der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> festzustellen<br />

(Ergebnisniederschrift des <strong>Zweckverband</strong>es Großraum Braunschweig vom<br />

25.02.2008).<br />

Vom <strong>Zweckverband</strong> Großraum Braunschweig wurde darauf hin der sachliche und<br />

räumliche Untersuchungsrahmen für die Unterlagen festgelegt (Schreiben vom<br />

18.03.2008).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 35<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

II. RAUMANALYSE<br />

2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie<br />

vorhandene Planungen und Vorgaben<br />

2.1 Lage und natürliche Gegebenheiten<br />

Gebietspolitische Zugehörigkeit<br />

Das rund 2.180 ha große Untersuchungsgebiet liegt zu 90 % im Landkreis Gifhorn<br />

(Land Niedersachsen), der nordöstliche Teil sowie ein schmaler Streifen im Südosten<br />

im Altmarkkreis Salzwedel (Land Sachsen-Anhalt). Gemeinden mit Flächenanteilen<br />

am Untersuchungsgebiet sind in Niedersachsen die Samtgemeinde Brome mit den<br />

Gemeinden Flecken Brome und Tülau und in Sachsen-Anhalt die Gemeinden Nettgau<br />

und Steimke, die in der Verwaltungsgemeinschaft Beetzendorf zusammengeschlossen<br />

sind.<br />

Naturräumliche Einordnung und lebensräumliche Gegebenheiten<br />

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands befindet sich das Untersuchungsgebiet<br />

nahezu volständig in der Ostheide, die sich hier in die „Ehraer Moorniederung“<br />

westlich von Voitze (Niederung der Kleinen Aler), die „Bromer Geest“<br />

zwischen Voitze und Brome sowie das „Ohretal“, eine von Talsanden angefülte<br />

Schmelzwasserrinne, gliedert. Östlich des Ohretals beginnt das das Gebiet nur geringfügig<br />

streifende „Westmärkische Waldhügeland (Altmarkplaten)“, ein hügeliges Moränengebiet<br />

(MEIBEYER 1970).<br />

Auf der Ebene der länderbezogenen naturräumlichen Gliederungen wird der niedersächsische<br />

Teil dem Naturaum „Lüneburger Heide und Wendland – westlicher Teil”<br />

und der sachsen-anhaltische Teil der Landschaftseinheit „Altmarkheiden“ zugeordnet<br />

(NMELF 1989, MU LSA 1994).<br />

Kennzeichnend für das Untersuchungsgebiet ist der Wechsel zwischen lehmig-sandigen<br />

Geestplatten, auf denen sich Podsole, (podsolige) Braunerden und Parabraunerden<br />

entwickelt haben, und feuchten Niederungen, in denen Gleye, Anmoor- und Niedermoorböden<br />

vorherrschen. Die Geestplatten unterliegen großräumig einer intensiven<br />

ackerbaulichen Nutzung und weisen einen ausgesprochen geringen Gehölzanteil auf.<br />

Die Niederung zeichnen sich durch einen Wechsel aus Offenland und Wäldern,<br />

Feldgehölzen und sonstigen Gehölzbeständen und durch einen höheren Grünlandanteil<br />

aus.


36 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

2.2 Nutzungen<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen haben einen Gebietsanteil von 71,5 %, wobei<br />

65 % von Ackerland und 5,5 % von Grünland eingenommen werden. Die durchschnittlichen<br />

Bodenwertzahlen liegen in der Gemeinde Brome bei 35 Punkten bei<br />

Acker (AZ) und 38 Punkten bei Grünland (GZ). Die Region weist einen deutlich<br />

höhern Hackfruchtanteil als die angrenzenden Regionen auf. 9<br />

Waldbestände nehmen nur 8 % des Gebietes ein. Größere Bestände mit forstwirtschaftlicher<br />

Bedeutung finden sich westlich von Voitze (Kiefernforste) und südlich<br />

von Brome (Laub- und Mischwaldbestände). Die im übrigen Gebiet vorherrschenden<br />

kleineren Nadelholzbestände sind forstwirtschaftlich von geringer Bedeutung.<br />

Siedlungswesen<br />

Mit Brome, Altendorf, Voitze und Wendischbrome liegen vier Ortschaften vollständig<br />

im Untersuchungsgebiet. Von Tülau ragt der nördliche Ortsrand in das Gebiet. Es handelt<br />

sich um mehr oder weniger geschlossene Siedlungen mit einem dörflichen beziehungsweise<br />

bei Brome mit einem dörflich-verstädterten Kern und einer angrenzend<br />

überwiegend aus Einzelhäusern bestehenden Bebauung. Insbesondere Brome besitzt<br />

größere Neubaugebiete. Vereinzelt treten von den Ortschaften getrennte Wohnplätze<br />

auf, so nordwestlich von Altendorf der Siedlungssplitter Dorrheiden Straße und ausgesiedelte<br />

Höfe.<br />

Verkehr<br />

Mit der B 248 und der B 244 verlaufen zwei Bundesstraßen durch das Gebiet und<br />

kreuzen sich in der Ortslage Brome. Sie sind sowohl für den Durchgangsverkehr als<br />

auch für den Zielverkehr und den Binnenverkehr von besonderer Bedeutung. Die in<br />

westöstlicher Richtung verlaufende B 248 weist ein Verkehrsaufkommen von zwischen<br />

5.000 und knapp 8.000 Kfz/24 h auf, die in nordsüdlicher Richtung verlaufende<br />

B 244 von 4.600 Kfz/24 h.<br />

9 Eine detaillierte Darstellung und Analyse der Landwirtschaft findet im landwirtschaftlichen Fachbeitrag zur<br />

Ortsumgehung Brome statt (LWK HANNOVER 2006).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 37<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Weitere Straßen des überörtlichen Straßennetzes sind die Landesstraße L 287 (Brome<br />

–Steimke) und die Kreisstraßen K 1119 (Brome –Wendischbrome), K 25 (Voitze –<br />

Wiswedel) und K 26 (Voitze –Tülau).<br />

Die eingleisige nicht elektrifizierte, in nordsüdlicher Richtung durch das Gebiet verlaufende<br />

Eisenbahnstrecke wurde im Jahr 2005 stillgelegt. Derzeit läuft ein Verfahren<br />

zum Rückbau der Schienenanlagen.<br />

Erholungsnutzung und Fremdenverkehr<br />

Die landschaftsbezogene Erholungsnutzung findet vornehmlich im Nahbereich der<br />

Ortschaften statt und wird hier ganz wesentlich durch das vorhandene Netz aus Feldund<br />

Waldwegen bestimmt. Der Fremdenverkehr spielt im Untersuchungsgebiet ausschließlich<br />

in Brome eine gewisse Rolle.<br />

Wasser- und Energieversorgung<br />

Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserwerkes<br />

Rühen, das sich selbst südlich außerhalb des Gebietes befindet. Im Südosten<br />

ragt die Schutzzone I des Waserschutzgebietes „Colbitz-Letzlinger-Heide“ in das<br />

Gebiet.<br />

Einzelne der Energieversorgung dienende 20-kV-Freileitungen durchqueren das Gebiet.<br />

Nordöstlich von Brome an der B 248 steht eine Biogasanlage.<br />

Abfall- und Abwasserentsorgung<br />

Im Gebiet sind keine in Betrieb befindlichen Abfalldeponien vorhanden. Neben der<br />

Kläranlage Brome befinden sich westlich von Voitze Klärteiche, die der Abwasserbehandlung<br />

dienen. In Wendischbrome werden die Abwässer dezentral behandelt.<br />

Sonstige Nutzungen<br />

Weitere bezogene auf das Vorhaben relevante Nutzungen (zum Beispiel Flächen mit<br />

Rohstoffgewinnung) sind nicht vorhanden.


38 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

2.3 Ziele der Raum- und Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung<br />

2.3.1 Raum- und Landesplanung<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig<br />

(ZWECKVERBAND GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG 2008) ist die Neutrassierung der<br />

B 248 als südliche Umgehung von Brome mit der Funktionszuweisung einer Hauptverkehrsstraße<br />

dargestellt, die weiteren Abstimmungen bedarf. Die B 244 hat ebenfalls<br />

die Einstufung als Hauptverkehrsstraße. Brome hat die Funktionszuweisung eines<br />

Grundzentrums mit der Schwerpunktaufgabe der Sicherung und Entwicklung von<br />

Wohnstätten sowie den beiden besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und<br />

Tourismus.<br />

Das FFH-Gebiet „Ohreaue“ ist als Voranggebiet für Natura 2000 dargestelt. Vorranggebiete<br />

für Natur und Landschaft sind die Niederung der Kleinen Aller, die<br />

Ohreniederung und die Niederung südlich von Benitz. Vorbehaltsgebiete für Natur<br />

und Landschaft sind der Bromer Busch und der Bereich zwischen der stillgelegten<br />

Bahntrasse, Altendorf und der Benitz.<br />

Die aktuell vornehmlich ackerbaulich genutzten Flächen sind aufgrund des hohen,<br />

natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Entwicklungspotenzials beziehungsweise<br />

aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft als Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die bestehenden Waldflächen sind als Vorbehaltsgebiete<br />

für Wald dargestellt. Westlich von Brome liegen südlich sowie nördlich<br />

der B 248 je ein Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung.<br />

Vorbehaltsgebiete (zum Teil auch Vorranggebiete) für die Erholung sind die Wälder<br />

westlich von Voitze, die Ohreniederung im Bereich von Brome sowie der grenznahe<br />

Bereich südlich und nordöstlich von Brome. Regional bedeutsamer Wanderweg ist der<br />

gesamte ehemalige Grenzstreifen.<br />

Der gesamte Raum hat die Funktionszuweisung eines Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebietes<br />

für Trinkwassergewinnung. Die Ohreniederung ist ein Vorranggebiet<br />

für Hochwasserschutz.<br />

Im Regionalen Entwicklungsplan Altmark (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

ALTMARK 2005) wird ein Neu- und Ausbau der B 248 als Hauptverkehrsstraße mit<br />

Landesbedeutung mit einer Trassenführung nördlich von Wendischbrome dargestellt,<br />

deren Verlauf noch einer weiteren Abstimmung bedarf.<br />

Die Flächen des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ haben die Funktionszuweisung „Vorranggebiet<br />

für Natur und Landschaft“, die angrenzenden Flächen bis zur Kreistraße<br />

K 1119 sind Teil des Vorbehaltsgebietes für den Aufbau des ökologischen Verbundsystems<br />

7 „Ohreaue – Diesdorf“. Die Ohreniederung südlich Wendischbrome (Wendischbromer<br />

Sack) ist Teil eines Vorranggebietes für Hochwasserschutz. Nordöstlich


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 39<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

angrenzend an das Untersuchungsgebiet der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> liegt das<br />

Voranggebiet für Wasergewinnung XXVI „Siedenlangenbeck/Süd-Tangeln“.<br />

2.3.2 Bauleitplanung<br />

Der Flächennutzungsplan der SAMTGEMEINDE BROME (Stand 24. Änderung) macht<br />

bauleitplanerische Aussagen für die Ortschaften Brome, Altendorf, Voitze und Tülau:<br />

• Brome: Im Flächennutzungsplan ist der Ortskern von Brome (Bahnhofstraße östlich<br />

B 244, Hauptstraße) als Mischgebiet, teilweise auch als Dorfgebiet dargestellt.<br />

Die Siedlungsteile nördlich der Ohre sind Dorfgebiet beziehungsweise gemischte<br />

Baufläche. Zur Braunschweiger Straße hin und westlich der B 244 sind die Siedlungsbereiche<br />

überwiegend als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Die Flächen<br />

am ehemaligen Bahnhof sind Gewerbegebiet, teilweise Mischgebiet. Schule, Kindergarten,<br />

Sportplatz, Rathaus und einzelne weitere Einrichtungen sind als Flächen<br />

für den Gemeinbedarf dargestellt. Als Grünflächen ausgewiesen sind insbesondere<br />

der „Ohrepark“, die Mühlenwiesen mit Freibad, die an den die Bromer Burg grenzenden<br />

Flächen, das Tiergehege zwischen Braunschweiger Straße und Bromer<br />

Busch sowie die Sportanlagen südöstlich der Ortslage.<br />

• Altendorf: Bauleitplanerisch wird der Siedlungsbestand als Dorfgebiet dargestellt,<br />

geplante Erweiterungen im Westen als gemischte Baufläche, im Süden als Wohnbaufläche.<br />

Sportplatz, Friedhof sowie die das Grabeland nördlich der Ortschaft sind<br />

als Grünfläche dargestellt.<br />

• Voitze: Im Flächennutzungsplan ganz überwiegend als Dorfgebiet dargestellt, kleine<br />

Bereiche am südlichen Ortsrand als Kleinsiedlungsgebiet, einzelne neue Bauplätze<br />

als gemischte Baufläche. Schule als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt,<br />

Sportplatz, Friedhof und einzelne weitere Flächen als Grünfläche.<br />

• Tülau: Von dem im Untersuchungsgebiet liegenden nördlichen Ortsrand von<br />

Tülau wird der westlich der K 26 gelegene Teil als Dorfgebiet und östlich der K 26<br />

gelegene als gemischte Baufläche dargestellt.<br />

Für die Ortschaft Wendischbrome liegt ein Entwurf für einen Flächennutzungsplan<br />

vor.


40 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

2.3.3 Landschaftsplanung und Naturschutzprogramme<br />

Die im niedersächsischen Landschaftsprogramm (NMELF 1989) aus landesweiter<br />

Sicht für den Raum formulierten Ziele sind in Tab. 2-1 wiedergegeben, die im<br />

sachsen-anhaltinischen Landschaftsprogramm (MU LSA 1994) formulierten Ziel in<br />

Tab. 2-2.<br />

Tab. 2-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Lüneburger<br />

Heide und Wendland – westlicher Teil” entsprechend dem Niedersächsischen<br />

Landschaftsprogramm (NMELF 1989: 50).<br />

vorrangig schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

Wälder • Buchenwälder mittlerer Standorte<br />

i.w.S.)<br />

(Perlgras-Buchenwälder<br />

• bodensaure Buchenwälder<br />

• Eichenmischwälder trockener<br />

Sande (trockener Birken-<br />

Eichenwald)<br />

• Eichenmischwälder feuchter<br />

Gewässer<br />

Sande (feuchter Eichen-Birkenwald)<br />

• Erlen-Eschenwälder der Auen<br />

• Birken-Bruchwälder<br />

• Erlen-Bruchwälder<br />

• kalkarme Quellen<br />

• Bäche<br />

• kleine Flüsse<br />

• nährstoffarme Seen u. Weiher<br />

• nährstoffarme Teiche u. Stauseen<br />

Hoch- und<br />

Übergangsmoore<br />

Feuchtgrünland<br />

und Sümpfe<br />

Trocken- und<br />

Magerbiotope<br />

• naturnahe Hochmoore des<br />

Flachlandes<br />

• naturnahe Moorheiden, Heiden<br />

u. anmoorige Standorte<br />

• nährstoffarme, kalkarme Rieder<br />

und Sümpfe<br />

• Sandtrockenrasen<br />

• sonstige Magerrasen kalkarmer<br />

Standorte<br />

• Zwergstrauchheiden trockener<br />

bis mäßig feuchter Standorte<br />

besonders schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Eichenmischwälder mittlerer<br />

Standorte (Eichen-<br />

Hainbuchenwälder)<br />

• sonstige bodensaure Eichenmischwälder<br />

• nährstoffreiche Teiche u.<br />

Stauseen<br />

• Torfstichgebiete mit Regenerationvegetation<br />

von Hochmoor-<br />

• Moorheidestadien wenig<br />

entwässerter Hochmoore<br />

• nährstoffreiche<br />

Sümpfe<br />

Rieder u.<br />

• nährstoffarme Feuchtwiesen<br />

(kalkarm oder -reich)<br />

• nährstoffreiches<br />

grünlandFeucht-<br />

• naturnahe Salzsümpfe des<br />

Binnenlandes<br />

schutzbedürftig, z.T. auch<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Feuchtgebüsche<br />

• Heckengebiete, sonstiges<br />

gehölzreiches Kulturland<br />

• Gräben<br />

• Altarme und Flüsse<br />

• nährstoffreiche Seen und<br />

Weiher<br />

• pfeifengrasreiche Stadien<br />

entwässerter Hochmoore<br />

• Schlehen- u. Wacholdergebüsche


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 41<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Sonstige<br />

Biotope<br />

vorrangig schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

besonders schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

schutzbedürftig, z.T. auch<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Grünland mittlerer Standorte<br />

• dörfliche Ruderalfluren<br />

• städtische Ruderalfluren<br />

• nährstoffarme, wildkrautreiche<br />

Sandäcker<br />

• sonstige wildkrautreiche<br />

Äcker<br />

Tab. 2-2: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich der<br />

„Altmarkheiden“ entsprechend dem Landschaftsprogramm des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (MU LSA 1994).<br />

vorrangig schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

Wälder • Kiefern-Eichen-Wälder basenarmer<br />

Sandstandorte<br />

• winterlindenreiche Eichen-Hainbuchen-Wälder<br />

• Stieleichen-Hainbuchen-Wälder<br />

• Stieleichen-Buchen-Wälder<br />

• Traubeneichen-Buchen-Wälder<br />

• stechpalmenreiche Laubwälder<br />

• Erlen-Bruchwälder<br />

besonders schutz- und<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Erlen-Eschen-Wälder<br />

Moore • Hochmoore • Niedermoore<br />

Gewässer<br />

Feuchtgrünland<br />

und Sümpfe<br />

• Quellfluren • Bachläufe<br />

Trocken- und<br />

• Sandtrockenrasen<br />

Magerbiotope<br />

Sonstige<br />

Biotope<br />

• Magerrasen<br />

schutzbedürftig, z.T. auch<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Nasswiesen<br />

• Feuchtwiesen<br />

• Zwergstrauchheiden<br />

• dörfliche Ruderalfluren<br />

Die Zielaussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege werden im Landschaftsrahmenplan<br />

für den LANDKREIS GIFHORN (1994) wie folgt konkretisiert:<br />

• Waldkomplex westlich Voitze: Überführung in naturnähere Waldökosysteme<br />

durch Erhöhung des Laubholzanteils. Sicherung des Gebietes für die ruhige Erholung.<br />

• Niederung der Kleinen Aller: Entwicklung der Kleinen Aller zu einem naturnahen<br />

Fließgewässer, Erhalt und Extensivierung der Grünlandnutzung. Sicherung der<br />

Kleinen Aller als geschützten Landschaftsbestandteil sowie des südlichen Teils der<br />

Niederung als Landschaftsschutzgebiet.<br />

• Großflächige Ackerfluren: Anlage von gliedernden, vernetzenden Elementen (zum<br />

Beispiel Hecken, Feldgehölze, Bäume).


42 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Ohreniederung: Erhalt und Entwicklung aller Grünländer durch Nutzungsextensivierung<br />

insbesondere für Weißstorch und Wiesenvögel; Umwandlung von Ackerland<br />

in Grünland. Erhalt und Entwicklung der Wälder und Sukzessionsbiotope.<br />

Sicherung der Ohre als Naturschutzgebiet, der Niederung als Landschaftsschutzgebiet,<br />

im Siedlungsbereich von Brome als öffentliche Grünanlage. Sicherung der<br />

Niederung südlich Benitz als Landschafts- beziehungsweise Naturschutzgebiet.<br />

• Nordöstlich Brome: Gebiet für ruhige extensive Erholung.<br />

Die Entwicklungsziele im Landschaftsrahmenplan für den Bereich des Altmarkkreises<br />

Salzwedel (LANDKREIS KLÖTZE 1995) sehen wie folgt aus:<br />

• Ohreniederung: Sicherung als Naturschutzgebiet. Wiederherstellung und Entwicklung<br />

der Bachniederung durch naturnahe Ufergestaltung, extensive Grünlandnutzung<br />

und Anreicherung mit Gehölzelementen.<br />

• Ackerfluren östlich Wendischbrome: Anpflanzen von Einzelbäumen, Hecken,<br />

Baumreihen, Feldgehölzen sowie Kleingewässern, Ausweisung von Ackerrandstreifen.<br />

Für die betroffenen Gemeinden liegen keine Landschaftspläne vor.<br />

Die Ohre ist nicht im Maßnahmenkatalog des niedersächsischen Fischotterprogrammes<br />

(NMELF & NMU 1989) aufgenommen, wird aber von BLANKE (1996) und<br />

REUTHER (2002a) aufgrund der besondere Bedeutung als Zuwanderungs- und Austauschkorridor<br />

beziehungsweise Verbindungsachse als Schwerpunkt zur Fortführung<br />

des Programms benannt.<br />

Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ohre Verbindungsgewässer<br />

der Flusssysteme des Tieflandes (LAU 1998, siehe auch ARGE FLIESSGE-<br />

WÄSSERPROGRAMM SACHSEN-ANHALT 1997). Ziele sind entsprechend dem Grundkonzept<br />

des Programms die Verbesserung der ökomorphologischen Strukturen, die<br />

Optimierung des Abflussregimes und einer Erweiterung des Retentionsvermögens, die<br />

Sicherung und Schaffung naturnaher Lebensräume für eine typische Tier- und Pflanzenwelt<br />

und die Wiederherstellung beziehungsweise Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit der Gewässerlandschaften.<br />

Weitere Naturschutzprogramme der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betreffen<br />

das Untersuchungsgebiet nicht.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 43<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

2.4 Für die Umweltverträglichkeitsprüfung relevante Einzelvorhaben<br />

Für den geplanten Neubau der Autobahn A 39 (Lüneburg –Wolfsburg) wurde am 24.<br />

August 2007 das Raumordnungsverfahren durch die Regierungsvertretung Lüneburg<br />

abgeschlossen. Am 20. Dezember 2007 hat die Niedersächsische Landesbehörde für<br />

Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Linienbestimmung nach § 16 Abs. 1 FStrG<br />

beim Bundesministerium für Verkehr gestellt. Die beantragte Trasse entspricht der<br />

landesplanerisch festgestellten Trasse. Auf Höhe von Brome verläuft die Trasse in<br />

nordöstlicher Richtung westlich von Ehra-Lessin und liegt damit außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Es ergeben sich bei Verwirklichung des Vorhabens aber großräumige<br />

Verlagerungen der Verkehrsströme, die auch die B 248 betreffen. Dementsprechend<br />

sind auch Veränderungen bei den verkehrsbedingten Lärmemissionen zu erwarten.<br />

Den Verkehrsprognosen für die Ortsumgehung Brome und den Ermittlungen der Umweltauswirkungen<br />

wird zu Grunde gelegt, dass die A 39 verwirklicht wird.<br />

Weitere Einzelvorhaben für den Bereich des Untersuchungsgebietes, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

relevant sind, sind nicht bekannt. Außerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

liegende Vorhaben mit Relevanz für dieses Vorhaben ergeben sich<br />

durch Projekte und Pläne mit möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der<br />

FFH-Gebiete. Inwieweit es durch solche Vorhaben über kumulative Wirkungen zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen kommt, wird in der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

ermittelt und soweit erforderlich in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

bei der Bewertung der Umweltauswirkungen berücksichtigt.<br />

2.5 Schutzgebiete<br />

Folgende Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (NNatG beziehungsweise NatSchG<br />

LSA) liegen ganz oder teilweise im Untersuchungsraum:<br />

• Naturschutzgebiet „Ohreaue“ (NSG 195M): Sachsen-anhaltischer Teil der Ohreniederung<br />

und angrenzende Flächen sowie der ehemalige Grenzstreifen südlich von<br />

Brome. Wesentliche Schutzziele sind der Erhalt und die Entwicklung einer naturnahen<br />

Niederungslandschaft, wertvoller Magerrasen und Heiden und natürlicher<br />

Sukzessionsprozesse. Nach § 7 Abs. 9 der Verordnung über das Schutzgebiet ist<br />

der Bau der Ortsumgehung Brome in einem Korridor westlich von Wendischbrome<br />

freigestellt (siehe Abb. 5-1).<br />

• Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (NSG BR 62): Kleiner Auschnitt des<br />

niedersächsischen Teils der Ohreniederung westlich von Altendorf, überwiegend<br />

Röhrichte, Hochstaudenfluren, kleine Feuchtgebüsche und -wälder.


44 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“ (NSG BR 134): Gewäser- und Niederungsabschnitt<br />

der Ohre in Niedersachsen von nördlich Zasenbeck bis südöstlich Benitz.<br />

Besonderer Schutzzweck ist gemäß der Verordnung vom 14.12.2007 die Erhaltung<br />

oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in den Erhaltungszielen<br />

benannten FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II<br />

der FFH-Richtlinie.<br />

• Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ (LSG GF 30): Kleines, direkt an<br />

das Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ angrenzendes Landschaftschutzgebiet<br />

aus Grünländern und den „Ohre-Seen“ in Brome.<br />

• Naturdenkmale: Baum in Brome (GF 283), Eiche auf dem Friedhof Brome (GF<br />

284).<br />

Für den Flecken Brome besteht eine Baumschutzsatzung nach § 28 NNatG (geschützte<br />

Landschaftsbestandteile).<br />

Ein vollständiges Verzeichnis der nach § 28a/b NNatG beziehungsweise nach § 37<br />

NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen liegt ausschließlich für den Bereich<br />

des Altmarkkreises Salzwedel vor. In Karte 2 erfolgt eine Darstellung aller besonders<br />

geschützten Biotope auf der Grundlage der aktuellen Biotoptypenkartierung (siehe<br />

auch Tab. A3-1 im Anhang).<br />

Im Bereich des Untersuchungsgebietes befinden sich zwei FFH-Gebiete (vergleiche<br />

Karte 2):<br />

• FFH-Gebiet „Ohreaue, Sachsen-Anhalt“ (DE3331-302, landesinterne Nr. 275):<br />

Abgrenzung im Bereich des Untersuchungsgebietes identisch mit der des Naturschutzgebietes<br />

„Ohreaue“ (siehe oben), sachsen-anhaltischer Teil der Ohreniederung<br />

und angrenzende Flächen sowie der ehemalige Grenzstreifen südlich von<br />

Brome. Schutzziel des FFH-Gebietes sind die Erhaltung und Wiederherstellung<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes der gemeldeten Lebensraumtypen des Anhangs<br />

I der FFH-Richtlinie (einschließlich dafür charakteristischer Arten) Fließgewässer<br />

der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis<br />

(LRT 3260), feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (LRT<br />

4010), trockene europäische Heiden (LRT 4030), feuchte Hochstaudenfluren, inklusive<br />

Waldsäume (LRT 6430) und Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauen<br />

an Fließgewässern (LRT 91E0) (MLU LSA 2003). Arten des Anhangs II der FFH-<br />

Richtlinie sind als Erhaltungsziel nicht benannt.<br />

• FFH-Gebiet „Ohreaue, Niedersachsen“ (DE3230-331, landesinterne Kennziffer<br />

418): Ohre und niedersächsischer Teil der Bachniederung sowie Waldgebiet Bromer<br />

Busch. Spezielle Erhaltungsziele sind die Erhaltung und Förderung der FFH-<br />

Lebensraumtypen 91E0 (Auenwälder mit Erle, Esche und Weide), 3260 (Fließge-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 45<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

wässer mit flutender Wasservegetation), 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren), 9110<br />

(Hainsimsen-Buchenwald), 9130 (Waldmeister-Buchenwald), 9160 (Sternmieren-<br />

Eichen-Hainbuchenwälder) und 9190 (Alte bodensauere Eichenwälder auf Sandböden<br />

mit Stieleiche) sowie der Anhang II-Arten Biber (Castor fiber) und Fischotter<br />

(Lutra lutra) (NLWKN 2006, Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mitlere<br />

Ohreaue“ vom 14.12.2007).<br />

Angaben zu den im Rahmen der aktuellen Bestandserfassungen im Gebiet festgestellten<br />

FFH-Lebensraumtypen und -Arten finden sich in Kap. 3.2.5 und Kap. 3.3.5.<br />

Folgende teilweise noch in Ausweisung befindlichen Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />

(NWG beziehungsweise WG LSA) liegen teilweise im Untersuchungsgebiet:<br />

• Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets ist Teil der in Planung befindlichen<br />

Schutzzone IIIb des Wasserwerkes Rühen.<br />

• Der zum Altmarkkreis Salzwedel gehörende Bereich südöstlich von Brome gehört<br />

zur Zone I des Waserschutzgebietes „Colbitz-Letzlinger-Heide“.


46 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter)<br />

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt erfolgt gegliedert nach den<br />

Schutzgütern gemäß UVPG. Nach der Darstellung der Bestandssituation und vorhandener<br />

Vorbelastungen erfolgt jeweils die schutzgutspezifische Funktionsbewertung des<br />

Untersuchungsgebietes. Die anschließenden rechtlichen Hinweise beziehen sich auf<br />

gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zu den einzelnen Schutzgutaspekten.<br />

Die Bewertung zielt vorrangig auf die Bedeutung von Flächen oder sonstigen räumlich<br />

zuzuordnenden Gebietsmerkmalen für das jeweilige Schutzgut. Dabei kommen in der<br />

Regel ordinale Wertskalen zur Anwendung. Soweit dies fachlich sinnvoll ist, erfolgt<br />

die Einordnung in eine fünfstufige Wertskala (vergleiche NMELF 2002):<br />

• Wertstufe V: von besonderer Bedeutung (bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />

wird innerhalb der Wertstufe weiter differenziert),<br />

• Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung,<br />

• Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung,<br />

• Wertstufe II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung,<br />

• Wertstufe I: von geringer Bedeutung.<br />

Die Kartendarstellung von Bestandsaufnahme und Bewertung erfolgt unter Beachtung<br />

der Musterkarten für <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>n im Straßenbau (BMV 1995) in<br />

Abhängigkeit von der Notwendigkeit und Möglichkeit flächenbezogener Zuordnungen<br />

in jeweils angemessenen Maßstäben für die einzelnen Schutzgüter oder in der Zusammenführung<br />

mehrer Schutzgüter (Karten 1 bis 7).<br />

3.1 Menschen<br />

3.1.1 Methodische Hinweise<br />

Die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen ist innerhalb der<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> ein übergeordnetes Schutzziel. Wohnen und Erholen<br />

sind die räumlich zuzuordnenden Schutzgutaspekte und zugleich Daseinsgrundfunktionen,<br />

die besonders empfindlich auf bestimmte Umweltausprägungen und -einflüsse<br />

reagieren und insofern das Schutzgut Menschen hinsichtlich des übergeordneten<br />

Schutzziels im Wesentlichen definieren. Der Funktionsaspekt des Wohnens beinhaltet<br />

auch damit eng verbundene soziale Grundversorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser,<br />

Schulen, Kindergärten, Altenheime sowie das Wohnumfeld (wohnungsnahe Grünflächen,<br />

Sportanlagen, Gartengebiete).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 47<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die bei den anderen Schutzgütern aufgeführten Schutzziele sind indirekt ebenfalls auf<br />

die Sicherung menschlicher Gesundheit und des Wohlbefindens ausgerichtet.<br />

3.1.2 Bestandssituation<br />

Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktionen)<br />

Das Untersuchungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt. Wohnen konzentriert sich<br />

im Wesentlichen auf die mehr oder weniger geschlossenen Ortschaften (vergleiche<br />

Karte 7):<br />

• Brome: Grundzentrum mit einem Ortskern, in dem sich soziale Einrichtungen,<br />

Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen konzentrieren, gleichzeitig Wohnnutzung<br />

stattfindet und straßenabgewandt größere Privatgärten vorhanden sind.<br />

Angrenzend an den Ortskern dominieren Einzelhausgebiete, am westlichen Ortsrand<br />

findet eine größere Ortserweiterung mit Wohnbebauung statt. Im Bereich des<br />

ehemaligen Bahnhofs tritt konzentriert gewerbliche Nutzung auf, es findet aber<br />

auch Wohnen statt. Zentrale siedlungsbezogene Freiräume sind neben den Privatgärten<br />

die als öffentliche Grünfläche gestaltete Ohreniederung, das Umfeld der<br />

Burg Brome und die Sportanlagen (insbesondere das zentral im Ort gelegene Freibad<br />

und die Sportplätze südöstlich des Ortskerns).<br />

Im Flächennutzungsplan ist der Ortskern von Brome (Bahnhofstraße östlich B 244,<br />

Hauptstraße) als Mischgebiet, teilweise auch als Dorfgebiet festgesetzt. Die Siedlungsteile<br />

nördlich der Ohre sind Dorfgebiet beziehungsweise gemischte Baufläche.<br />

Zur Braunschweiger Straße hin und westlich der B 244 sind die Siedlungsbereiche<br />

überwiegend als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Flächen am ehemaligen<br />

Bahnhof sind Gewerbegebiet, teilweise Mischgebiet.<br />

• Altendorf: Überwiegend dörfliche Siedlungsstruktur aus Hofanlagen, umgenutzten<br />

Höfen und Einzelhäuser mit Hausgärten. Bauleitplanerisch ist der Siedlungsbestand<br />

als Dorfgebiet festgesetzt, geplante Erweiterungen als gemischte Baufläche<br />

beziehungsweise Wohnbaufläche. Wohnungsnahe Grünflächen sind der Sportplatz,<br />

der Friedhof und eine ortsnahe Kleingartenanlage.<br />

• Wendischbrome: Durchgehend dörfliche Siedlungsstruktur aus Höfen, umgenutzten<br />

Höfen und Einzelhäuser mit Hausgärten, insgesamt durch Wohnnutzung gekennzeichnet.<br />

• Voitze: Im Ortskern dörfliche Siedlungsstruktur aus Hofanlagen, umgenutzten Höfen,<br />

im Weiteren Einzelhäuser mit Privatgärten. Überwiegend durch Wohnnutzung


48 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

gekennzeichnet, vereinzelt auch gewerbliche Nutzung, Schule als wesentliche Sondereinrichtung<br />

am südlichen Ortsrand. Im F-Plan ist Voitze überwiegend als Dorfgebiet<br />

festgesetzt, kleine Bereiche als Kleinsiedlungsgebiet, einzelne neue Bauplätze<br />

als gemischte Baufläche. Einzelne Grünflächen und der Sportplatz dienen<br />

neben den Privatgärten der siedlungsbezogenen Erholung.<br />

• Tülau: Bei dem im Untersuchungsgebiet liegenden nördlichen Ortsrand von Tülau<br />

handelt es sich um ein Einzelhausgebiet, dass westlich der K 26 als Dorfgebiet und<br />

östlich der K 26 als gemischte Baufläche festgesetzt ist. Neben den Hausgärten<br />

dienen einzelne ortsnahe Gärten der Erholungsnutzung im Wohnumfeld.<br />

Die größte außerhalb einer Ortschaft liegende Wohnbebauung befindet sich nordwestlich<br />

von Altendorf (Dorrheiden Straße). Weitere außerhalb der geschlossenen Ortschaften<br />

liegende Einzelhäuser und landwirtschaftliche Höfe treten vereinzelt auf, so<br />

nordöstlich und südlich von Brome. Sie dienen immer auch dem Wohnen und sind<br />

umgeben von Gärten.<br />

Neben den wohnungsnahen Grünfläche wie Privatgärten und Grünanlagen ist die unmittelbar<br />

an die Wohnbereiche angrenzende freie Landschaft als siedlungsnaher<br />

Freiraum ein wesentlicher Bestandteil des Wohnumfeldes. Er befindet sich im unmittelbaren<br />

Wirkbereich des Menschen und dient seiner Erholung sowie seinem Wohlbefinden.<br />

Für die Wohnumfeldsituation von besonderer Relevanz ist eine 150 m breite<br />

Zone um die Wohnbebauung (vergleiche BMV 1995).<br />

Siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />

Die Nutzung der freien, weitgehend unbebauten Landschaft zum Zwecke der Erholung<br />

wird ganz wesentlich durch das Vorhandensein von Wege- und Freizeitinfrastruktur<br />

und durch die landschaftliche Attraktivität bestimmt.<br />

Im Gebiet findet Erholungsnutzung fast ausschließlich durch die örtliche Bevölkerung<br />

statt. Es handelt sich überwiegend um Spazieren gehen mit oder ohne Hund, Radfahren,<br />

Laufen, Reiten und spielende Kinder. Charakteristisch ist eine von den Ortschaften<br />

ausgehende Nutzung der siedlungsnahen Landschaft über das vorhandene landund<br />

forstwirtschaftliche Wegenetz. Eine verstärkte landschaftsbezogenen Erholungsnutzung<br />

findet in den folgenden Räumen statt (vergleiche auch Karte 7):<br />

• Bereich westlich und nördlich von Voitze mit der Niederung der Kleinen Aller und<br />

den angrenzenden Wäldern: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender, durch


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 49<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wege sehr gut erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen<br />

Attraktivität (strukturreiche Niederungslandschaft).<br />

• Bereich südlich und südöstlich von Brome mit Bromer Busch und der angrenzenden<br />

Ohreniederung: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender, durch Wege gut<br />

erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen Attraktivität (vielfältige<br />

Niederungslandschaft, naturnaher Laubwald).<br />

• Bereich östlich von Brome östlich der Ohre: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender,<br />

durch Wege sehr gut erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen<br />

Attraktivität (Niederungslandschaft, Blickbeziehungen zur Burg<br />

Brome).<br />

Die übrigen Räume werden von Erholungssuchenden ebenfalls, aber nur in sehr geringem<br />

Umfang genutzt.<br />

3.1.3 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen sind bestehende Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität<br />

oder der Erholungsnutzung. Deutliche Vorbelastungen der Wohnfunktion ergeben sich<br />

durch verkehrliche Belastungen:<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Voitze durch die von<br />

der B 248 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen,<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Brome durch die von<br />

der B 248 und der B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen,<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Altendorf durch die<br />

von der B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen.<br />

Darüber hinaus werden durch die Bundesstraßen B 248 und B 244 und den auf ihnen<br />

liegenden Verkehr Funktionsräume getrennt. Dies ist insbesondere im Ortskern von<br />

Brome der Fall.<br />

Vorbelastungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung ergeben sich durch die<br />

insbesondere zwischen Voitze und Brome sowie nördlich von Brome durch Ackernutzung<br />

dominierte, von geraden Wegen durchzogene, unattraktive Landschaft, in der<br />

naturnahe und die Landschaft gliedernde Elemente vielfach fehlen. Im Nahbereich der<br />

Bundesstraßen wird die Erholungsnutzung zudem durch die verkehrsbedingten Lärmemissionen<br />

beeinträchtigt.


50 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.1.4 Funktionsbewertung<br />

Die Bewertung des Teilschutzgutes Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktionen) erfolgt<br />

vor dem Hintergrund des Erhaltes gesunder Lebensverhältnisse mit dem Schwerpunkt<br />

des Schutzes der Wohnbereiche und des direkten Wohnumfeldes anhand der Art<br />

der baulichen oder sonstigen Nutzung. Verbindliche bauleitplanerische Festsetzungen<br />

werden wie Bestand bewertet, in der Kartendarstellung allerdings gesondert kenntlich<br />

gemacht (vergleiche BMV 1995).<br />

Kriterien für die Ermittlung der Bedeutung des Gebietes für die siedlungsnahe und<br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die landschaftliche Attraktivität als begünstigende<br />

Voraussetzung für die Erholungsnutzung (siehe dazu auch Schutzgut<br />

Landschaft) sowie die Lage und die Erschließung. In siedlungsnaher Randlage werden<br />

in der Regel auch Landschaftsräume mit suboptimalen Ausprägungen von Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit von Natur und Landschaft erholungsbezogen genutzt und sind<br />

somit zum Beispiel für die Feierabend- und Wochenenderholung bedeutsam.<br />

In Tab. 3-1 wird die Bewertung der Flächen für die Teilschutzgüter vorgenommen,<br />

Karte 7 zeigt die Gebiete mit ihrer Wertzuordnung räumlich.<br />

Tab. 3-1: Bewertung des Bestandes in Bezug auf das Schutzgut Mensch.<br />

Wertstufe Flächen für<br />

Wohnen (Wohn- und siedlungsnahe und landschafts-<br />

Wohnumfeldfunktionen) bezogene Erholungsnutzung<br />

V<br />

• Wohngebiete<br />

• --- [nicht vorhanden]<br />

von besonderer • Mischgebiete<br />

Bedeutung • Dorfgebiete<br />

• Einzelbebauung<br />

IV<br />

• Grünflächen<br />

• Erholungsraum östlich von Brome<br />

von besonderer bis • siedlungsnaher Freiraum (150 m-<br />

allgemeiner Bedeutung Zone um Flächen mit Wohnnutzung)<br />

III<br />

• Gewerbegebiete • Erholungsraum westlich und nörd-<br />

von allgemeiner<br />

lich von Voitze<br />

Bedeutung<br />

• Erholungsraum südlich und südöstlich<br />

von Brome<br />

• Erholungsraum östlich von Brome<br />

II / I<br />

von geringer Bedeutung<br />

• --- • alle übrigen Räume<br />

3.1.5 Rechtlicher Status<br />

Mit Ausnahme für Wendischbrome sowie für die Wohngebäude im Außenbereich gibt<br />

es für alle Siedlungsflächen bauleitplanerische Festsetzungen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 51<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Zum besonderen Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes „Ohretal bei Altendorf“<br />

gehört nach § 2 Abs. 2 der Verordnung die Erhaltung der Ruhe und der Eignung des<br />

Gebiets und des Landschaftsbildes für den Naturgenuss und die Erholung und damit<br />

für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung.<br />

3.1.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Das Schutzgut Mensch wird über die Funktionsaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie<br />

über die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung gefasst. Das<br />

Wohnen konzentriert sich im Gebiet im Wesentlichen auf die mehr oder weniger geschlossenen<br />

Ortschaften Brome, Altendorf, Wendischbrome, Voitze und Tülau. Vereinzelt<br />

findet sich auch außerhalb der Ortschaften landwirtschaftliche Höfe und Einzelhäuser.<br />

Als einer grundlegenden Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden<br />

des Menschen kommt diesen Flächen eine besondere Bedeutung für das<br />

Schutzgut zu.<br />

Bereiche, die für die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung verstärkt<br />

in Anspruch genommen werden und denen somit eine mindestens allgemeine<br />

Bedeutung zukommt, sind der Raum nördlich und westlich von Voitze mit der Niederung<br />

der Kleinen Aller und den angrenzenden Wäldern, der Raum südlich und südöstlich<br />

von Brome mit dem Bromer Busch Teilen der Ohreniederung und insbesondere<br />

der Raum östlich von Brome.<br />

Vorbelastungen ergeben sich insbesondere durch die von den Bundesstraßen B 248<br />

und B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen.<br />

3.2 Tiere<br />

3.2.1 Methodische Hinweise<br />

Im Jahr 2002 erfolgten umfangreiche Bestandserfassungen zu den Tierartengruppen<br />

Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Während<br />

die Erfassung der Brutvogelfauna mit Ausnahme der Siedlungsflächen flächendeckend<br />

erfolgte, wurden für die Erfassungen der übrigen Tierartengruppen gezielt Probestellen<br />

ausgewählt. Für die Auswahl der Probestellen war entscheidend, dass für die entsprechenden<br />

Artengruppen relevante und repräsentative Lebensraumstrukturen im Einflussbereich<br />

denkbarer Trassenvarianten abgedeckt werden und ein räumlicher und<br />

inhaltlicher Bezug zum Planungsvorhaben hergestellt werden kann. Weitere Angaben


52 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

zur Erfassungsmethodik und die Beschreibung der Probefläche befinden sich im Anhang<br />

A2.<br />

Darüber hinaus wurden Zufallsnachweise im Rahmen der Bestandserfassungen sowie<br />

veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten mit Angaben zur Fauna des Untersuchungsgebietes<br />

ausgewertet, insbesondere zu Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra<br />

lutra), den Amphibien sowie den Fischen und Rundmäulern.<br />

3.2.2 Bestandssituation<br />

Habitatausstattung<br />

Die Biotoptypen und Biotopstrukturen in ihrer konkreten Ausprägung sind die zentralen<br />

Habitatelemente für die Tierwelt. Da die Lebensräume und Strukturen überwiegend<br />

durch bestimmte Vegetationsausprägungen definiert sind, erfolgt ihre Beschreibung<br />

in Kap. 3.3.2 und durch Karte 1. Darüber hinaus gehende spezifische Habitatanforderungen<br />

werden im Folgenden und im Anhang A2 bei den entsprechenden Tierartengruppen<br />

dargestellt.<br />

Biber und Fischotter<br />

Ende 2004 hat sich im Bereich des Naturschutzgebietes „Ohreaue bei Altendorf“ ein<br />

Biber (Castor fiber) angesiedelt. Dabei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

um eine von der Teilpopulation im Drömling ausgehende und sich seit längerem andeutende<br />

Ausbreitung des Bibers in angrenzende Gebiete. Eine Bestandsaufnahme<br />

erbrachte einen mit Ästen und pflanzlichem Material abgedeckten, besetzten Erdbau<br />

sowie frische Biber-Fraßspuren von oberhalb des Ohresees bis zur Landesgrenze nach<br />

Sachsen-Anhalt (LANDKREISES GIFHORN 2004, schriftliche Mitteilung). Die Beobachtungen<br />

zeigen, dass die Ohreniederung nördlich von Brome zumindest zeitweise ein<br />

geeignetes Biberhabitat ist. Aus den Jahren 2007 und 2008 liegen Feststellungen von<br />

Biber-Fraßspuren und einer Biberburg für die Ohre südöstlich der Kläranlage Brome<br />

vor (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008), aus denen auf ein besetztes Biber-<br />

Revier geschlossen werden kann.<br />

Vom Fischotter (Lutra lutra) konnten im Rahmen der Bestandsaufnahmen mehrere<br />

Nachweise für das Gewässersystem der Ohre zwischen Brome und der Gödchenmühle<br />

erbracht werden. Sie zeigen, dass er sowohl die Ohre als auch die in der Ohreniederung<br />

liegenden Stillgewässer nutzt. Im Jahr 2008 wurden Otter-Nachweise an der Ohre<br />

südöstlich von Brome und an den Stillgewässern nördlich des Bromer Busches


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 53<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

erbracht (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008). Zusammen ergibt sich, dass<br />

das gesamte Gewässersystem der Ohre und die mit diesem in Beziehung stehenden<br />

Stillgewässer vom Fischotter genutzt werden.<br />

Fledermäuse<br />

Aufgrund der Bestandserfassungen im Jahr 2002 kann im Untersuchungsgebiet von<br />

mindestens elf Fledermausarten ausgegangen werden. Mit Ausnahme der Wasserfledermaus<br />

sowie der Mückenfledermaus, bei der die Datenlage noch defizitär ist, werden<br />

alle Fledermausarten mindestens auf einer der Roten Listen von Niedersachsen,<br />

Sachsen-Anhalt und Deutschland als „stark gefährdet“ oder „vom Austerben bedroht“<br />

eingestuft (vergleiche Tab. 3-2 und Tab. A2-51).<br />

Tab. 3-2: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben<br />

zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), RL LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />

2004), RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />

V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad<br />

entsprechend der Einstufung der einzelnen Arten.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />

Nachweis: Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung einschließlich Netzfangstandorte (siehe auch<br />

Tab. A2-3, A2-51 und Karte 2).<br />

Art Gef.<br />

Nds.<br />

Gef.<br />

LSA<br />

Gef.<br />

D.<br />

FFH Schutzstatus<br />

Nachweis<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 3 3 IV §§ F1, F5-F9<br />

Kleine Bartfledermaus (Myotis<br />

mystacinus)<br />

2 1 3 IV §§ F5<br />

Bartfledermaus (Myotis mytacinus /<br />

brandti)<br />

[2] [1/2] [3/2] IV §§ F4, F5<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 2 2 3 IV §§ F5, F6<br />

Gattung Myotis (Myotis spec.) IV §§ F1, F3, F5-F9<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2 3 3 IV §§ F1, F2, F5-F10<br />

Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 1 2 G IV §§ F1, F2, F4, F8, F9<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus<br />

serotinus)<br />

2 2 V IV §§ F1, F2, F5-F10<br />

Rauhautfledermaus (Pipistrellus<br />

nathusii)<br />

2 2 G IV §§ F5, F9<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />

pipistrellus)<br />

3 2 IV §§ F1, F2, F5-F9<br />

Mückenfledermaus (Pipistrellus<br />

pygmaeus)<br />

G D IV §§ F5<br />

Graues Langohr (Plecotus austriacus) 2 2 2 IV §§ F6<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus) 2 2 V IV §§ F1, F6<br />

Langohr (Plecotus austriacus / auritus) [2] [2/2] [2/V] IV §§ F1


54 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Mit zehn Fledermausarten ist die Ohreaue westlich von Wendischbrome (Probefläche<br />

F5) mit Abstand die artenreichste. Die nördlich beziehungsweise östlich von Brome<br />

liegenden Probeflächen F6 und F9 mit sieben beziehungsweise sechs Fledermausarten,<br />

sowie die Nachweise laktierender oder trächtiger Weibchen von mehreren Arten (siehe<br />

Tab. A2-51) zeigen die hohe Bedeutung der Ohreniederung für diese Artengruppe. Mit<br />

sechs Arten ebenfalls artenreich ist die Probefläche F1 in der durch Gehölze<br />

strukturierten Niederung der Kleinen Aller. Hier profitieren die Fledermäuse vom<br />

Nahrungsangebot der Klärteiche. Als mit eine beziehungsweise zwei Arten artenarm<br />

erwiesen sich die drei durch Feldgehölze, Waldränder und kleinflächige Säume<br />

geprägten Probeflächen in der strukturarmen und gewässerfreien Ackerlandschaften<br />

des Untersuchungsgebietes (F3, F4, F10).<br />

Brutvögel<br />

Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 108<br />

Vogelarten nachgewiesen, von denen 99 als Brutvogelarten und neun Arten als reine<br />

Durchzügler und Nahrungsgäste einzustufen sind (Gesamtliste der nachgewiesenen<br />

Vogelarten siehe Tab. A2-52 und A2-53 im Anhang). Charakteristisch für das Gebiet<br />

ist das Vorkommen von Vogelgemeinschaften der offenen beziehungsweise halboffenen<br />

Landschaftstypen, der Auenbereiche, verschiedener Waldtypen und der Siedlungsrandbereiche.<br />

Die Vogelgemeinschaft der Auwälder, lichten Altholzbestände und Feuchtgebüsche<br />

wird geprägt durch die gefährdeten Arten Rotmilan, Grünspecht, Kleinspecht und<br />

Nachtigall und hat ihren Verbreitungsschwerpunkt im Bereich der Ohreniederung und<br />

des Bromer Busches. Die Artengemeinschaft der älteren Nadelwälder und Laubmischwälder,<br />

zu der Mäusebussard, Sperber, Waldohreule, Buntspecht und Schwarzspecht<br />

gehören, weist keine gefährdeten Arten auf, ist aber typisch für vielfältig strukturierte<br />

Waldbestände. Die Vorkommensschwerpunkte liegen in den großflächigen Wäldern<br />

des Bromer Busches und der Kiefernforste westlich Voitze.<br />

Die Artengemeinschaft der Halboffenlandschaft, zu der Neuntöter und Feldsperling<br />

gehören, ist charakteristisch für durch Hecken, Gehölze und Waldränder strukturierte<br />

Landschaften in enger Verzahnung mit Offenlandflächen (Grünland, Acker, Ackerbrachen,<br />

blüten- und hochstaudenreichen Randstrukturen) und besonders gut ausgeprägt<br />

in den strukturreicheren Acker-Grünland-Landschaften der Ohreniederung und des<br />

ehemaligen Grenzstreifens.<br />

Arten der Offenlandschaft sind Kiebitz, Feldlerche, Haubenlerche, Wiesenpieper und<br />

Schafstelze. Die Gemeinschaft wird im Untersuchungsgebiet durch die in Niedersach-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 55<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sen als gefährdet eingestufte Feldlerche und die Schafstelze dominiert, die nahezu flächendeckend<br />

in den Ackerflächen des Gebietes vorkommen und keine Besiedlungsschwerpunkte<br />

zeigen. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen eines Brutpaares<br />

der auf trocken-warme, vegetationsarme Offenlandflächen angewiesenen und in Niedersachsen<br />

vom Aussterben bedrohten Haubenlerche in Teilfläche V7.<br />

Die gefährdetste Artengemeinschaft des Gebietes ist mit Rebhuhn, Wachtel, Heidelerche,<br />

Steinschmätzer und Ortolan die der trocken-warmen Offenlandschaft mit Saumstrukturen<br />

und Waldrandbereichen. Insbesondere für Heidelerche, Steinschmätzer und<br />

Ortolan sind trocken-warme Standorte auf leichten Sandböden mit Baumreihen, Feldgehölzen/Waldrändern<br />

und blütenreichen Ackerrainen vorzugsweise in kleinräumig<br />

strukturierten Ackerlandschaften, wie sie in den Teilflächen V3, V8, V11 und V15<br />

vorkommen, Vorkommensschwerpunkt. Rebhuhn und Wachtel besiedeln weniger<br />

strukturreiche Ackerflächen mit blüten- und hochstaudenreiche Ackerraine entlang<br />

von Parzellengrenzen und Wegrändern sowie ungenutzte Brachestreifen oder Brachflächen.<br />

Als biotopspezifische Arten der Fließ- und Stillgewässer konnten Eisvogel, Gebirgsstelze<br />

und Teichhuhn nachgewiesen werden, deren Vorkommen sich auf Teilbereiche<br />

der Ohreniederung beschränkt.<br />

Typische Arten der Gemeinschaft der Hochstaudenbereiche, Saumstrukturen und Sukzessionsflächen<br />

sind Braunkehlchen, Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rohrammer. Sie<br />

besiedeln strukturreiche Offenlandflächen mit hochstaudenreichen Saumstrukturen<br />

und Brachflächen in enger Verzahnung mit Grünlandflächen. Gut ausgeprägt kommt<br />

die Artengemeinschaft in den Niederungen von Ohre und Kleiner Aller und im ehemaligen<br />

Grenzstreifen vor.<br />

In den Röhrichtflächen in der Ohreaue (Teilfläche V18) wurden mit Rohrweihe, Wasserralle<br />

und Teichrohrsänger drei typische Brutvögel der Röhrichte festgestellt.<br />

In dörflicher Lage mit Anschluss an geeignete Nahrungsflächen (Ackerflächen, Grünlandflächen,<br />

Gärten, Brachen, blüten- und hochstaudenreiche Wegraine) kommt die<br />

Gemeinschaft der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche vor, zu der Turmfalke,<br />

Schleiereule, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe und Feldsperling gehören.<br />

Zudem hat das Gebiet eine hohe Bedeutung als Nahrungs- und Brutvogellebensraum<br />

für Großvogelarten, die auf großflächige, relativ ungestörte Lebensraumkomplexe, bestehend<br />

aus Gehölzen, Feuchtbiotopen und großflächigen Offenlandbereichen, angewiesen<br />

sind. Rohrweihe und Rotmilan brüten im Gebiet, Schwarzmilan, Wiesenweihe<br />

und Kranich treten als Nahrungsgäste auf.


56 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Reptilien<br />

Mit Blindschleiche (Anguis fragilis), Zauneidechse (Lacerta agilis) und Waldeidechse<br />

(Zootoca vivipara) wurden drei Reptilienarten verbreitet im Gebiet nachgewiesen<br />

(vergleiche Tab. 3-3). Für die Ringelnatter (Natrix natix) gibt es aktuelle Hinweise<br />

über Vorkommen im Gebiet, für die Kreuzotter (Vipera berus) Hinweise auf ein ehemaliges<br />

Vorkommen im Raum Voitze. Die Schlingnatter (Coronella austriaca) wurde<br />

im ehemaligen Grenzstreifen unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzend beobachtet<br />

und kann auch im Gebiet vorkommen.<br />

Tab. 3-3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur<br />

Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />

& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />

gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Nachweis: Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung (siehe auch Tab. A2-31, A2-54 und Karte 2).<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Nachweis<br />

Nds. LSA D<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

Blindschleiche (Anguis fragilis) § R2, R10, R13, R15<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis) 3 3 3 IV §§ R2, R8, R9, R11, R12<br />

Waldeidechse (Zootoca vivipara) § R1, R2, R5, R7-R9, R11-<br />

R15<br />

Schlingnatter (Coronella austriaca) 2 G 2 IV §§ ehemaliger Grenzstreifen,<br />

angrenzend an das<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Ringelnatter (Natrix natrix) 3 3 3 § R10, R15<br />

Kreuzotter (Vipera berus) 3 2 2 § Raum Voitze (mündliche<br />

Mitteilung)<br />

Das Vorkommen von Reptilien konzentriert sich auf die großflächig zusammenhängenden<br />

trocken-warmen Lebensräume im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens (Untersuchungsflächen<br />

R8, R9, R11, R12), auf Waldränder und ihnen vorgelagerte Säume<br />

(R2, R13, R14), auf die Ruderalfluren und Säume entlang der Bahntrasse (R5, R7) und<br />

auf die Feuchtbiotope in der Ohreniederung (R10, R15).<br />

Amphibien<br />

Im Rahmen der Bestandserfassung 2002 konnten acht Amphibienarten nachgewiesen<br />

werden (Tab. 3-4), an den 27 untersuchten Laichgewässern zwischen null Arten (an<br />

fünf Gewässern) und fünf Arten (an zwei Gewässern). Die Arten waren an den


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 57<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

jeweiligen Gewässern bodenständig. Von den arten- und populationsreichsten Gewässern<br />

liegen vier im Bereich der Ohreniederung nördlich von Brome (A14 bis A16 und<br />

A23), eines nördlich vom Bromer Busch (A17) und eines in der Niederung der Kleinen<br />

Aller (A7) (vergleiche Karte 2).<br />

Tab. 3-4: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben<br />

zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />

& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />

gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Nachweis: Untersuchungsflächen der Amphibienerfassung (siehe auch Tab. A2-35, A2-55 und Karte 2),<br />

* = Nachweis durch den NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008).<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Nachweis<br />

Nds. LSA D<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

Bergmolch (Triturus alpestris) 3 G § A17 (Amphibienzaun)*<br />

Teichmolch (Triturus vulgaris) 3 § A7, A14, A15,<br />

A17 (Amphibienzaun)*<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) 3 3 II, IV §§ A17, A18<br />

Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) 3 2 IV §§ A17, A26<br />

Erdkröte (Bufo bufo) § A4, A5, A7, A9-A11, A13-<br />

A18, A20, A21, A23<br />

Laubfrosch (Hyla arborea) 2 3 2 IV §§ A14, A16, A27<br />

Moorfrosch (Rana arvalis) 3 3 2 IV §§ A7, A11, A12, A23, A25<br />

Grasfrosch (Rana temporaria) V V § A7, A10-A13, A15-A17,<br />

A20, A21, A23-A25<br />

Teichfrosch (Rana kl. esculenta) § A4, A5, A7, A9, A10, A13-<br />

A17, A19, A22, A23<br />

Vom Kammmolch (Triturus cristatus) wurde 2002 je ein Individuum in einem Waldtümpel<br />

im nördlichen Teil des Bromer Busches und nördlich angrenzend in einem im<br />

Grünland gelegenen Fischteich festgestellt. Weitere Nachweise eerfolgten durch den<br />

NABU Brome über einen Amphibienzaun (siehe Kap. A2.5). Von der Knoblauchkröte<br />

(Pleobates fuscus) liegen Nachweise für das zuletzt genannte Gewässer und einen<br />

Klärteich südwestlich des ehemaligen Bahnhofs vor.<br />

Vom Laubfrosch (Hyla arborea) als typischer Art flacher, relativ unbewachsener<br />

Kleingewässer in hecken- und gebüschreichen, feuchten Grünlandbereichen wurden<br />

drei Laichgewässer im Raum Brome festgestellt. Die Ohreniederung nördlich von<br />

Brome ist zudem von hoher Bedeutung als Gesamtlebensraum.<br />

Der Moorfrosch (Rana arvalis) weist deutliche Bindungen an Gebiete mit hohem<br />

Grundwasserstand und staunasse Flächen auf. Neben einem kleineren Vorkommen bei


58 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Voitze befinden sich vier Laichgewässer mit zum Teil größeren Individuenzahlen im<br />

Bereich der Ohreniederung.<br />

Als weitere Art wurde von Anwohnern in einem Garten nördlich des Bromer Busches<br />

ein Bergmolch (Triturus alpestris) gefunden (BÜRGERINITIATIVE SÜD II, schriftliche<br />

Mitteilungen 2006).<br />

Fische und Rundmäuler<br />

An einer Probestelle südlich von Wendischbrome wurden von KAMMERAD (schriftliche<br />

Mitteilung 1999, zitiert in WOHLGEMUTH & KAISER 2000) sechs Fischarten für<br />

die Ohre nachgewiesen (vergleiche Tab. A2-40). Es handelt sich überwiegend um<br />

Arten, die geringe Ansprüche an ihren Lebensraum stellen wie der Gründling (Gobio<br />

gobio) und die Plötze (Rutilus rutilus). Lediglich die Schmerle (Barbatula barbatula)<br />

stellt etwas höhere Ansprüche an die Wasserqualität, Fließgeschwindigkeit und<br />

Substratbeschaffenheit (Deckungsmöglichkeiten).<br />

Libellen<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden 26 Libellenarten nachgewiesen, die alle als<br />

bodenständig eingestuft werden können (siehe Tab. 3-5 und Tab. A2-56). Die Artenzahl<br />

schwankt an den 19 Probeflächen zwischen 20 Arten (L14) und eins.<br />

Von den 26 Libellenarten weisen 13 Arten eine hohe Biotopspezifität, dass heißt eine<br />

engere Bindung an einzelne Lebensraumtypen oder Habitatstrukturen auf.<br />

Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und der Gemeinen Federlibelle<br />

(Platycnemis pennipes) treten zwei Fließgewässerlibellenarten auf, die vor<br />

allem an langsam fließenden Gewässern mit gut ausgeprägter Wasser- und Ufervegetation<br />

vorkommen. Erstere erreicht an der Ohre hohe bis sehr hohe Individuendichten,<br />

die Vorkommen an der Kleinen Aller sind hingegen sehr individuenarm.<br />

Charakteristische Bewohner von gut besonnten, flachen, stehenden Gewässern beziehungsweise<br />

Uferabschnitten, die auch zeitweise trocken fallen und eine gut ausgeprägte<br />

Ufervegetation aufweisen sind die Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca), die<br />

Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus), die Kleine Binsenjungfer (Lestes virens)<br />

und die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum). Bis auf einen Einzelnachweis<br />

treten sie ausschließlich in Probefläche L14 auf.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 59<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Das Vorkommen des Großen Granatauges (Erythromma najas) und der Fledermaus-<br />

Azurjungfer (Coenagrion pulchellum), für die Teiche und Stillgewässerbereiche mit<br />

reich entwickelten Schwimmblattzonen essenzielle Lebensräume sind, konzentrieren<br />

sich in strömungsberuhigten Bereichen der Ohre.<br />

Tab. 3-5: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten mit Angaben zur<br />

Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), RL<br />

D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =<br />

Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Nachweis: Untersuchungsflächen der Libellenerfassung (siehe auch Tab. A2-41, A2-56 und Karte 2).<br />

Art RL RL RL Schutz Nachweis<br />

Nds. LSA D<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx<br />

3 V V § L1, L4, L6-L8, L10, L12,<br />

splendens)<br />

L14<br />

Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca) 3 3 § L14<br />

Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa) § L3, L6, L9, L14<br />

Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus) 3 3 2 § L14<br />

Kleine Binsenjungfer (Lestes virens) 2 2 2 § L14<br />

Weidenjungfer (Lestes viridis) § L3, L4, L6, L7, L9-L13<br />

Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes) 3 § L1, L2, L4, L6-L9, L11,<br />

L12, L14<br />

Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nympula) § L1-L17<br />

Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) § L1, L3, L4, L6-L14, L18,<br />

L19<br />

Becher-Azurjungfer (Enallagma cyathigerum) § L1, L6, L8, L13, L14<br />

Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) § L1-L16<br />

Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion<br />

pulchellum)<br />

V 3 § L3, L7, L8, L12, L13<br />

Großes Granatauge (Erythromma najas) V V § L1, L4, L6<br />

Früher Schilfjäger (Brachytron pratense) 3 V 3 § L3, L8-L10<br />

Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) § L1, L4, L8, L9, L11, L14<br />

Braune Mosaikjungfer (Aeshna grandis) V § L1, L9, L10<br />

Herbst-Mosaikjungfer (Aeshna mixta) § L2, L6, L7, L9, L12-L14<br />

Große Königslibelle (Anax imperator) § L9, L11, L12, L14<br />

Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) V V § L3, L8, L11, L14<br />

Glänzende Smaragdlibelle (Somatochlora<br />

metallica)<br />

§ L1, L2, L4-L9, L12, L14<br />

Vierfleck (Libellula quadrimaculata) § L11, L12, L14<br />

Plattbauch (Libellula depressa) § L1, L2, L10<br />

Großer Blaupfeil (Orthetrum cancellatum) § L9, L11, L14<br />

Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum) § L1, L2, L6-L9, L11, L14<br />

Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum<br />

flaveolum)<br />

3 § L7, L14<br />

Blutrote Heidelibelle (Sympetrum<br />

sanguineum)<br />

§ L3-L7, L9, L11-L14<br />

Von großer Bedeutung sind Stillgewässer und strömungsberuhigte Bereiche von<br />

Fließgewässern mit ausgedehnter, vegetationsreicher Verlandungszone für den Frühen


60 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schilfjäger (Brachytron pratense), die Herbst-Mosaikjungfer (Aeshna mixta) und die<br />

Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea). Sie haben ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />

im Bereich der Schilfröhrichte in der Ohreaue.<br />

Heuschrecken<br />

Mit 22 nachgewiesenen Heuschreckenarten (siehe Tab. 3-6 und Tab. A2-57) ist der<br />

Planungsraum als artenreich einzustufen. Die Artenzahlen schwanken in den Probestrecken<br />

zwischen vier und dreizehn und weisen damit eine große Spanne auf.<br />

Tab. 3-6: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten mit Angaben<br />

zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GREIN 2005), RL LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), RL<br />

D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />

V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Nachweis: Untersuchungsflächen der Heuschreckenerfassung (siehe auch Tab. A2-46, A2-57 und Karte 2).<br />

Art RL RL RL Schutz Nachweis<br />

Nds. LSA D<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke<br />

(Conocephalus dorsalis)<br />

3 3 H11, H12, H15<br />

Grünes Heupferd (Tettigonia viridissima) H2-H10, H12-H23<br />

Zwitscher-Heupferd (Tettigonia cantans) H11-H12<br />

Gewöhnliche Strauchschrecke<br />

H1-H4, H13-H15, H20,<br />

(Pholidoptera griseoaptera)<br />

H23<br />

Westliche Beißschrecke (Platycleis<br />

albopunctata)<br />

2 3 H2, H16<br />

Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii) H1-H23<br />

Feldgrille (Gryllus campestris) 1 3 3 außerhalb Probeflächen<br />

Maulwurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa) 1 3 V außerhalb Probeflächen<br />

Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata) 3 außerhalb Probeflächen<br />

Gemeine Dornschrecke (Tetrix undulata) H15<br />

Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) 3 3 2 H11-H12, H15, H23<br />

Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) 3 H1-H5, H7, H8, H10-<br />

H21, H23<br />

Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) 3 H1, H7, H14, H16, H19<br />

Bunter Grashüpfer (Omocestus viridulus) H1, H9, H13, H14, H17,<br />

H18, H21<br />

Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) H1-H10, H12-H21<br />

Brauner Grashüpfer (Chorthippus<br />

H1, H2, H5-H9, H14,<br />

brunneus)<br />

H16-H20<br />

Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus<br />

H1-H10, H12-H14, H16biguttulus)<br />

H21<br />

Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis) V H1-H10, H12-H14, H16-<br />

H20<br />

Weißrandiger Grashüpfer (Chorthippus<br />

albomarginatus)<br />

H1, H13-H19, H21-H23<br />

Wiesen-Grashüpfer (Chorthippus dorsatus) 3 H5, H14, H16


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 61<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art RL<br />

Nds.<br />

Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus<br />

parallelus)<br />

Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix<br />

maculatus)<br />

RL<br />

LSA<br />

RL<br />

D<br />

Schutz Nachweis<br />

(Untersuchungsflächen)<br />

H1-H10, H12-H23<br />

H13, H16<br />

Heuschreckenzönosen trockenwarmer Lebensräume mit typischen Vertretern wie<br />

Westlicher Beißschrecke (Platycleis albopunctata), Gefleckter Keulenschrecke (Myrmeleotettix<br />

maculatus) und Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) wurden westlich<br />

von Voitze (H1, H2) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (H14, H16-H18) festgestellt.<br />

Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) und Verkannter Grashüpfer (Chorthippus<br />

mollis) kommen zum Teil in individuenreichen Beständen in eher langrasigen Vegetationsbeständen<br />

entlang der Acker- und Wegraine sowie in flächig ausgeprägten halbruderalen<br />

Gras- Staudenfluren mittlerer und trockener Standorte vor.<br />

Typische hygrophile Heuschreckenzönosen kommen in der Ohreaue vor (zum Beispiel<br />

Probeflächen H11, H12, H15). Charakterarten der Nasswiesen sind Sumpfschrecke<br />

(Stethophyma grossum), Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) und<br />

Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar). Letztere bevorzugt die langrasigen Bereiche<br />

von feuchtem und wechselfeuchtem Grünland sowie entsprechende langrasige<br />

Weg- und Grabenränder, ist verbreitet und kommt teilweise in individuenreichen Beständen<br />

vor, vor allem in halbruderalen Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte,<br />

die meist als lineare Strukturen ausgeprägt sind.<br />

3.2.3 Vorbelastungen<br />

Die wichtigsten für die Tierartengemeinschaften beziehungsweise für ihre Lebensräume<br />

bestehenden Belastungen sind<br />

• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf den Ackerflächen mit der Folge<br />

einer Verarmung der Artenbestände und –gemeinschaften,<br />

• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf vielen Grünlandflächen mit der<br />

Folge einer Verarmung der Artenbestände und -gemeinschaften,<br />

• Entwässerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Niederungen von<br />

Kleiner Aller und Ohre mit der Folge, dass nur wenige bis in den Sommer nasse<br />

Standorte vorhanden sind,<br />

• Defizit an auentypischen Lebensräumen und Prozessen an der Kleinen Aller und<br />

der Ohre unterhalb von Brome sowie in den Niederungen,


62 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Defizit an Hecken, Feldgehölzen und Feldrainen in den großen Ackergebieten,<br />

• überwiegend strukturarme und gleichaltrige Nadelforste, naturnahe Waldmäntel<br />

fehlen häufig,<br />

• Nutzungsaufgabe bei Magerrasen mit der Folge der Versaumung, Verbuschung<br />

und des Verlustes dieser Lebensräume,<br />

• Zerschneidung von Lebensraumbeziehungen durch die Bundesstraßen B 248 und<br />

B 244,<br />

• Lärmbelastungen im Bereich stärker befahrener Straßen mit der Folge der Störung<br />

von Tieren und Beeinträchtigung der Tierhabitate,<br />

• Beeinträchtigung des Lebensraums und Wanderkorridors Ohre durch die Siedlungslage<br />

von Brome, unnatürliche Stillgewässer und Staue (Barrierewirkung),<br />

• Beunruhigung von Teilbereiche durch Erholungssuchende und andere Nutzungen.<br />

3.2.4 Funktionsbewertung<br />

Die flächenbezogene Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt in der Regel auf der<br />

Grundlage der Biotoptypen, die die zentralen Habitatelemente für die Tiere sind (vergleiche<br />

zum Beispiel NMELF 2002). Diese flächendeckende Bewertung der weit überwiegend<br />

durch bestimmte Vegetationsausprägungen definierten Biotoptypen findet aus<br />

Gründen der besseren inhaltlichen Zuordnung beim Schutzgut Pflanzen statt (siehe<br />

Kap. 3.3.4).<br />

An dieser Stelle erfolgt die Bewertung der faunistischen Daten in Bezug auf spezielle<br />

Funktionsräume und -elemente sowie Funktionsbeziehungen, die für die gesamträumliche<br />

Beurteilung und die Bestimmung zu erwartender Konflikte aufgrund der Vorhabensauswirkungen<br />

relevant sein können. Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />

wird die oberste Bewertungstufe („von besonderer Bedeutung“ –Wertstufe V) weiter<br />

aufgegliedert. Die folgenden Ausführungen sind eine Ergebnisdarstellung der im Anhang<br />

A2 dargestellten Bewertungsschritte.<br />

Biber und Fischotter<br />

Grundlage für die Bewertung der Lebensräume der bundesweit schutzbedürftigen Arten<br />

Biber und Fischotter ist deren Habitatfunktion (zum Beispiel Aktivitätszentrum,<br />

Nahrungsraum, Wanderkorridor). Den Teilräumen der Ohre beziehungsweise der<br />

Ohreniederung als Lebensraumkomplexe kommt eine sehr hohe beziehungsweise herausragende<br />

Bedeutung zu (siehe Tab. 3-7).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 63<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-7: Bedeutung der Teilflächen als Lebensraum für Biber und Fischotter.<br />

Wertstufe Teilfläche<br />

V C<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

• Ohre und Ohreniederung oberhalb der Ohreseen: Aktivitätszentrum,<br />

Revier, Wanderkorridor von Biber und Fischotter<br />

• Ohre unterhalb Brome: Aktivitätszentrum, Revier, Wanderkorridor<br />

von Biber und Fischotter<br />

• Ohre und Ohreseen in Brome: Wanderkorridor von Biber und<br />

Fischotter<br />

-<br />

• Gewässer nördlich des Bromer Busches: Einzelnachweis des<br />

Fischotters, Nahrungshabitat von untergeordneter Bedeutung auf<br />

Grund der Entfernung zum Aktivitätszentrum Ohreniederung und<br />

des begrenzten Nahrungsangebotes<br />

-<br />

Fledermäuse<br />

Die Bedeutung der Fledermauslebensräume ergibt sich aus der Schutzbedürftigkeit der<br />

nachgewiesenen Arten, der Habitatfunktion des Lebensraumes und der festgestellten<br />

Aktivitätsdichte (siehe Kap. A2.2 im Anhang). Das Ergebnis der Bewertung in Tab. 3-<br />

8 zeigt, dass je vier Lebensräume herausragend bedeutsam (Wertstufe VC) und sehr<br />

hoch bedeutsam (Wertstufe VB) sind.<br />

Trotz der sehr hohen Wertstufen für alle untersuchten Teilbereiche aufgrund des Vorkommens<br />

gefährdeter und stark gefährdeter sowie geschützter Arten sind zwischen<br />

den einzelnen Teilgebieten Unterschiede hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Fledermausfauna<br />

vorhanden. Von größter Bedeutung ist der nördliche Ohrebereich (Teilgebiete<br />

F5 und F6), wo zusammen mindestens zehn Fledermausarten nachgewiesen wurden,<br />

wovon für fünf Arten ein Reproduktionsnachweis aufgrund des Fangs trächtiger<br />

oder laktierender Weibchen erbracht werden konnte. Die Ohreniederung bietet hier<br />

optimale Lebensraumbedingungen für Fledermäuse, die den Bereich als Jagdraum und<br />

Leitstruktur nutzen.<br />

Der südliche Bereich von Voitze (F1) mit mindestens sechs Arten und der südöstliche<br />

Bereich von Brome (F8 und F9) mit mindestens fünf Arten weisen sehr gute Strukturen<br />

auf und werden dementsprechend intensiv als Jagdgebiet genutzt. Das nördliche<br />

Teilgebiet bei Voitze (F2), der Bereich am Ohresee (F7) sowie der Waldrand am<br />

östlichen Rand des Untersuchungsgebietes (F10) sind wichtige Jagdgebiete für Fledermäuse,<br />

die hier eine mittlere Aktivitätsdichte aufweisen. Bei den Teilbereichen F3 und<br />

F4 handelt es sich um relativ isolierte Gehölzbestände, die von vereinzelten Tieren auf


64 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nahrungssuche angeflogen werden, jedoch keine so bedeutenden Jagdgebiete darstellen.<br />

Tab. 3-8: Bedeutung der Teilflächen als Fledermauslebensraum.<br />

Wertstufe Teilfläche der Fledermauserfassung<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

Teilflächen F1, F5, F6, F8, F9<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

Teilflächen F2, F3, F4, F7, F10<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

-<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

-<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

-<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Brutvögel<br />

Das Ergebnis der Bewertung in Tab. 3-9 zeigt, dass von den 20 Teilflächen fünf sehr<br />

hoch bedeutsam (Wertstufe VB) und acht hoch bedeutsam (Wertstufe VA) sind. Dabei<br />

handelt es sich um die Niederungsbereiche von Ohre und Kleiner Aller, den Bromer<br />

Busch als strukturreichen Laubwald, den ehemaligen Grenzstreifen östlich von Wendischbrome<br />

mit seinen Magerrasen und Ruderalfluren und um durch Ackernutzung<br />

dominierte Teilgebiete, die durch Gehölze und Saumbiotope besonders günstige Bedingungen<br />

für die Vogelgemeinschaften des Offenlands beziehungsweise der trockenwarmen<br />

Offenlandschaft besitzen.<br />

Tab. 3-9: Bedeutung der Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />

Wertstufe Teilflächen der Brutvogelerfassung<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

-<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

Teilflächen V3, V11, V15, V18, V19<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

Teilflächen V1, V4, V5, V8, V9, V13, V16, V20<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

Teilflächen V2, V6, V7, V12, V14, V17<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

Teilfläche V10<br />

von allgemeiner Bedeutung


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 65<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Reptilien<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Reptilien ist in Tab. 3-10 dargestellt.<br />

Von den insgesamt 15 Probeflächen sind acht hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />

drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV) und vier von allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Entlang der Bahngleise wurde lediglich die Waldeidechse festgestellt, doch kommt<br />

dieser Struktur –Trockenbiotop in langgestreckter Ausdehnung –eine besondere<br />

Funktion als potenzielle Ausbreitungsstruktur zu, so dass die Flächen R5 bis R7 in die<br />

Wertstufe IV eingestuft wurden.<br />

Tab. 3-10: Bedeutung der Reptilienlebensräume.<br />

Wertstufe Lebensraum<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

-<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

-<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

Lebensraum R2, R8, R9, R10, R11, R12, R14, R15<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

Lebensraum R5, R6, R7<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

Lebensraum R1, R3, R4, R13<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Amphibien<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. 3-11 dargestelt.<br />

Bei den 27 Gewäsern liegt die Bedeutung zwischen „sehr hoch bedeutsam“<br />

(Wertstufe VB) und „von algemeiner Bedeutung“ (Wertstufe I).<br />

Die Ohreniederung von nördlich Brome bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes<br />

ist in seiner Gesamtheit als Amphibien-Lebensraumkomplex sehr hoch bedeutsam<br />

(Wertstufe VB). Der Bromer Busch ist als Landlebensraum für Amphibien<br />

hoch bedeutsam (Wertstufe VA), den übrigen Bereichen der freien Landschaft mit<br />

Ausnahme der intensiv genutzten Ackergebiete kommt als Landlebensraum eine besondere<br />

bis allgemeine Bedeutung (Wertstufe IV) zu.


66 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-11: Bedeutung der Amphibienlebensräume.<br />

Wertstufe Lebensraum<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

herausragend bedeutsam<br />

-<br />

V B<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

Lebensraum A11, A12, A17, A25, A26<br />

V A<br />

Lebensraum A7, A14, A16, A18, A23, A27,<br />

hoch bedeutsam<br />

Landlebensräume in der Ohreniederung<br />

IV<br />

Lebensraum A10, A13, A15, A20, A21, A24,<br />

von besonderer bis Landlebensräume außerhalb der Ohreniedeung und der intensiv<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

genutzten Ackergebiete<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Lebensraum A1, A2, A3, A4, A5, A6, 8, A9, A19<br />

Libellen<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen in Tab. 3-12 zeigt eine<br />

weite Spanne hinsichtlich der Bedeutung der untersuchten Gewässer. Von besonderer<br />

Bedeutung (Wertstufe V) sind Abschnitte der Ohre sowie einzelne naturnahe Kleingewässer.<br />

Tab. 3-12: Bedeutung der Libellenlebensräume.<br />

Wertstufe Lebensraum<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

-<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

Lebensraum L14<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

Lebensraum L3, L4, L6, L7, L8, L9, L11, L12<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

Lebensraum L1, L2, L10, L13, L17<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

Lebensraum L5, L15, L16, L18, L19<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Heuschrecken<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. 3-13 dargestellt.<br />

Bei den zwei sehr hoch bedeutsamen Probestrecken H12 und H15 (Wertstufe<br />

VB) handelt es sich um Feuchtlebensräume, bei den vier hoch bedeutsamen Probestrecken<br />

(Wertstufe VA) um trockenwarmen Lebensräume oder Feuchtlebensräume.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 67<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-13: Bedeutung der Heuschreckenlebensräume.<br />

Wertstufe Lebensraum<br />

(zur Lage siehe Karte 2)<br />

V C<br />

-<br />

herausragend bedeutsam<br />

V B<br />

Lebensraum H12, H15<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

V A<br />

Lebensraum H2, H11, H16, H23<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

Lebensraum H1, H3, H4, H5, H6, H7, H8, H9, H10, H13, H14, H17,<br />

von besonderer bis<br />

H18, H19, H20, H21<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

Lebensraum H22<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

3.2.5 Rechtlicher Status<br />

Zahlreiche Tierarten unterliegen besonderen rechtlichen Schutzregelungen des<br />

BNatSchG, der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie, die über den Schutz<br />

von Biotopen und Lebensräumen (siehe Kap. 3.3.5) und den allgemeinen Schutz wild<br />

lebender Tierarten hinausgehen.<br />

Eine große Anzahl der im Gebiet festgestellten Tierarten fallen unter die rechtlichen<br />

Regelungen des § 42 BNatSchG. Der gesetzliche Schutz besonders beziehungsweise<br />

streng geschützter Arten bezieht sich auf die Begriffsbestimmungen von § 10<br />

BNatSchG.<br />

Biber (Cator fiber), Fischotter (Lutra lutra) und alle Fledermausarten sind streng geschützt.<br />

Alle Vogelarten sind besonders oder streng geschützt (siehe Tab. A2-52, A2-<br />

53). Streng geschützt sind Zauneidechse (Lacerta agilis), Schlingnatter (Coronella<br />

austriaca), Kammmolch (Triturus cristatus), Knoblauchkröte (Pleobates fuscus),<br />

Laubfrosch (Hyla arborea) und Moorfrosch (Rana arvalis); alle übrigen Reptilienund<br />

Amphibienarten sowie alle Libellenarten sind besonders geschützt (siehe Tab. 3-3<br />

bis 3-5).<br />

Bei den Tierarten Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) handelt es sich um<br />

Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die in den Erhaltungszielen für das niedersächsiche<br />

FFH-Gebiet benannt sind und deren Vorkommen damit den besonderen<br />

Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie beziehungsweise der Naturschutzgesetze<br />

unterliegen. Die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in den Tab. A2-51,<br />

A2-54 und A2-55, die Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie in den<br />

Tab. A2-52 und A2-53 aufgeführt.


68 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.2.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Im Jahr 2002 fanden Bestandserhebungen zu den Fledermäusen, Brutvögeln, Amphibien,<br />

Reptilien, Libellen und Heuschrecken statt. Zudem wurden vorhandene Daten<br />

ausgewertet und aufgearbeitet.<br />

Für das Gebiet liegen aktuelle Nachweise von Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra<br />

lutra), elf Fledermausarten, 108 Vogelarten (davon 99 Brutvögel), vier Reptilien- und<br />

acht Amphibienarten, sechs Fischarten sowie 26 Libellen- und 22 Heuschreckenarten<br />

vor, von denen eine große Anzahl aufgrund von Bestandsrückgängen auf den so genannten<br />

Roten Listen der gefährdeten Arten stehen. Viele Lebensräume und Teilgebiete<br />

sind insbesondere aus diesem Grund von sehr hoher Bedeutung für das Schutzgut<br />

Tiere. Eine hohe, sehr hohe beziehungsweise herausragende Bedeutung besitzen die<br />

folgenden Bereiche:<br />

• Ohre und Ohreniederung als Lebensraum und Wanderkorridor für Biber und Fischotter,<br />

• Ohreniederung, Niederung der Kleinen Aller sowie Übergänge von älteren Wäldern<br />

zu Offenland als Lebensraum für Fledermäuse,<br />

• Ohreniederung und Niederung der Kleinen Aller als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />

des Feuchtgrünlandes und der halboffenen Niederung,<br />

• Bromer Busch und Bickelsteiner Heide als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />

strukturreicher Wälder,<br />

• durch Gehölze und Säume strukturierte Teilbereiche der Ackerlandschaften als<br />

Lebensraum für die Vogelgemeinschaften der trockenwarmen, offenen und halboffenen<br />

Feldflur,<br />

• die trockenwarmen Lebensräume des ehemaligen Grenzstreifens sowie einzelne<br />

Waldränder und Teile der Ohreniederung Lebensraum für Reptilien und Heuschrecken,<br />

• mehrere Stillgewässer insbesondere in der Niederung der Ohre als Lebensraum für<br />

Amphibien,<br />

• insbesondere die Ohre als Lebensraum für Libellen.<br />

Zahlreiche Tierarten unterliegen als besonders beziehungsweise streng geschützte Arten<br />

den besonderen rechtlichen Schutzregelungen des BNatSchG. Bei Biber (Castor fiber),<br />

Fischotter (Lutra lutra) handelt es sich zudem um Arten des Anhangs II der FFH-<br />

Richtlinie, die in den Erhaltungszielen für das niedersächsiche FFH-Gebiet benannt<br />

sind.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 69<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.3 Pflanzen<br />

3.3.1 Methodische Hinweise<br />

Wesentliche Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes ist die flächendeckende<br />

Kartierung der Biotoptypen. Die Erfassung erfolgte im Juni/Juli 2002 im Maßstab<br />

1:5.000 nach dem „Kartierschlüsel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V.DRACHEN-<br />

FELS 1994). Im Sommer 2004 mit Ergänzungen in 2005, 2006 und 2007 erfolgten unter<br />

Verwendung digitaler Luftbilder eine Anpassung der Biotoptypen an den überarbeiteten<br />

Kartierschlüssel (V.DRACHENFELS 2004) und Aktualisierungen. Zudem fand<br />

im Bereich der FFH-Gebiete eine Detailerfassung der Biotoptypen und der FFH-Lebensraumtypen<br />

unter Verwendung von V.DRACHENFELS (2004, 2006), BOLLE et al.<br />

(2004) und SCHUBOTH et al. (2004) statt.<br />

Bei der Biotoptypenerfassung wurden unter Verwendung standortbezogener, vegetationskundlicher<br />

und tierökologischer Kriterien alle Lebensräume abgegrenzt, die sich<br />

sinnvoll darstellen lassen. Bei einem sehr kleinräumigen Wechsel unterschiedlicher<br />

Biotoptypen oder einem Übergang zwischen zwei Typen wurden Mischtypen gebildet<br />

(zum Beispiel RSZ/URT für einen kleinräumigen Wechsel aus Sand-Magerrasen und<br />

trockenwarmen Ruderalfluren). Bei Wäldern, Hecken, einzeln stehenden Bäumen und<br />

sonstigen Gehölzbeständen wurden zudem die Altersstruktur und die dominanten<br />

Baumarten festgehalten.<br />

Die Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste für Niedersachsen einschließlich der<br />

Vorwarnliste (GARVE 2004) und der Roten Liste für Sachsen-Anhalt (FRANK et al.<br />

2004) sowie die gemäß BNatSchG besonders und streng geschützten Gefäßpflanzen<br />

wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung mit Fundort und Populationsgröße erfasst<br />

(vergleiche SCHACHERER 2001). Ausgewertet wurden die Angaben zur Flora bei<br />

FEDER (2002, 2005), RATTEY (2004) und WOHLGEMUTH et al. (2000). Die Nomenklatur<br />

folgt GARVE (2004).<br />

3.3.2 Bestandssituation<br />

Biotoptypen<br />

Die Tab. A3-1 gibt einen Überblick über die im Untersuchungsraum vorkommenden<br />

Biotoptypen mit Angaben zur Gefährdung entsprechend den Roten Listen und zum<br />

Schutzstatus. Karte 1 zeigt die räumliche Verbreitung der Biotoptypen. Im Folgenden<br />

werden die für das Untersuchungsgebiet besonders charakteristischen Biotope be-


70 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

schrieben (Erläuterung der Biotoptypencodes in Tab. A3-1 und der Legende von<br />

Karte 1).<br />

Wälder nehmen rund 8 % der Fläche des Untersuchungsgebietes ein. Der größte<br />

Laub-Mischwaldkomplex ist der Bromer Busch, dem aufgrund seiner Naturnähe und<br />

seiner Altbaumbestände eine besondere Bedeutung als Lebensraum für viele Arten der<br />

Wälder zukommt. Aufgrund zum Teil hoch anstehendem, zügigem Grundwasser treten<br />

im Bromer Busch großflächig Erlen-Eschen-Auwälder (WET) auf, daneben Eichen-<br />

Mischwälder (WQ), mesophile Buchenwälder (WMT) sowie Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder<br />

(WC). Fichten- und Kiefernbestände nehmen nur einen geringen<br />

Flächenanteil ein.<br />

In den Niederungen von Ohre und Kleiner Aller treten Erlen-Eschen-Auwälder (WET)<br />

und nährstoffreiche Erlen-Bruchwälder (WAR) auf, vereinzelt auch entwässerte Erlenbruchwälder<br />

(WU) und kleine Eichen-Mischwälder (WQ), letztere zusätzlich als<br />

Bauernwälder in Siedlungsnähe. Bei den übrigen Wäldern handelt sich meist um strukturärmere<br />

Kiefern- seltener um Fichtenforste.<br />

An Gebüschen und Gehölzbeständen treten im Untersuchungsgebiet Feldgehölze<br />

(HN, HX), Feuchtgebüsche (BAS, BAZ, BNR, BFR) sowie Hecken und Einzelbäume<br />

(HF, HB) unterschiedlicher Ausprägungen auf. Das Vorkommen der naturnahen<br />

Feuchtgebüsche konzentriert sich auf die Ohreniederung. In den großräumigen Ackerlandschaften<br />

handelt es sich meinst um jüngere Hecken und Gebüsche.<br />

Bei den Fließgewässern können ausschließlich die Ohre südlich von Wendischbrome<br />

und die Alte Ohre im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ als naturnaher sommerwarmer<br />

Bach (FBN) angesprochen werden. In den übrigen Abschnitten ist die<br />

Ohre überwiegend als mäßig ausgebauter Bach (FXM), auf kleinen Abschnitten auch<br />

als stark beziehungsweise vollständig ausgebauter Bach (FXS, FXV) einzustufen.<br />

Auch in mäßig ausgebautem Zustand zeichnet sich die Ohre durch eine gut ausgebildete<br />

flutende Wasservegetation aus. Die Kleine Aller ist als geradliniges Fließgewässer<br />

mit nur einzelnen beziehungsweise jungen naturnahen Strukturen auf ganzer Strecke<br />

als mäßig ausgebauter Bach (FXM) anzusprechen. Die überwiegend der Entwässerung<br />

landwirtschaftlicher Flächen dienenden nährstoffreichen Gräben (FGR) weisen<br />

große Unterschiede hinsichtlich der Wasserführung und der Vegetation auf. Nur einzelne<br />

besitzen eine gut entwickelte Wasser- beziehungsweise Sumpfvegetation.<br />

Die größten Stillgewässer im Untersuchungsgebiet sind die nährstoffreichen Staugewässer<br />

(SRS) im Ohrepark in Brome. Einzelne kleinere naturnahe Stillgewässer (SES,<br />

SEZ) liegen in den Niederungen der Ohre und der Kleinen Aller sowie nördlich des


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 71<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bromer Busches. Bei den übrigen Stillgewässern handelt es sich um naturferne Fischteiche<br />

(SXF) sowie Klär- und Absetzteiche (SXK).<br />

In der Ohreniederung zwischen Wendischbrome und Brome nehmen die Lebensraumtypen<br />

der Sümpfe größere Flächenanteile ein. Auf nassen bis sehr nassen, anmoorigen<br />

Standorten haben sich nährstoffreiche Sümpfe (NSR), auf feuchten bis nassen Standorten<br />

Schilf-Landröhrichte (NRS) und Rohrglanzgras-Landröhrichte (NRG) beziehungsweise<br />

Mischbestände aus den beiden letztgenannten Typen entwickelt. Der größte<br />

Röhricht-Komplex liegt im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“.<br />

Das Vorkommen von Magerrasen und Silbergrasfluren (RSZ, RSS) sowie Heiden<br />

(HCT) ist nahezu vollständig auf den ehemaligen Grenzstreifen beschränkt. Aufgrund<br />

seiner Größe hervorstechend ist der rund 1.500 m lange und 80 m breite Magerrasenkorridor<br />

südöstlich von Wendischbrome. Meist treten die Magerrasen im Mosaik mit<br />

Staudenfluren trockener Standorte (RSZ/UHT) und sind auf Grund fehlender Nutzung<br />

beziehungsweise Pflege versaumt und verbuscht.<br />

Das Vorkommen von Grünländern ist weitgehend auf die Niederungen von Ohre und<br />

Kleiner Aller beschränkt. Entsprechend den Standortbedingungen und der Nutzungsintensität<br />

treten unterschiedliche Typen auf. Den mit Abstand größten Anteil nehmen<br />

artenarme Intensivgrünländer (GIF, GIN, GIT) und Grünland-Einsaaten (GA) ein. Auf<br />

nassen bis wechselfeuchten Standorten mit hoch anstehendem Grund- beziehungsweise<br />

Stauwasser finden sich vereinzelt seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Flutrasen<br />

(GNF) und artenärmere sonstige Flutrasen (GFF), nur ausnahmsweise nährstoffreiche<br />

Nasswiesen (GNR). Die Biotoptypen des mesophilen Grünlandes (GMF, GMZ)<br />

kennzeichnen die mäßig feuchten bis mäßig trockenen Bereiche.<br />

Intensiv genutzte artenarme Äcker nehmen rund 65 % der Fläche des Untersuchungsgebietes<br />

ein. Neben Sandäckern (AS) und Übergängen von Lehmäckern und Sandäckern<br />

(AL/AS, AS/AL) werden in den Niederungen zum Teil auch anmoorige Standorte<br />

ackerbaulich genutzt (AS/AM).<br />

Bei den Ruderalfluren im engeren Sinne (UR) handelt es sich meist um Brachen mit<br />

gestörten Bodenverhältnissen, die zum Teil als Lagerflächen genutzt werden. Halbruderale<br />

Gras- und Staudenfluren feuchter, mittlerer beziehungsweise trockener Standorte<br />

(UHF, UHM, UHT) treten zum einen auf Acker- und Grünlandbrachen auf, zum<br />

anderen als (gelegentlich gemähte) Säume entlang von Wegen, Gräben, Straßen und<br />

der Eisenbahntrasse. Im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens finden sich vielfach<br />

trockene Gras- und Staudenfluren im Mosaik mit Magerrasen (siehe oben).


72 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Charakteristisch für die Siedlungsbereiche von Voitze, Altendorf und Wendischbrome<br />

ist eine Wechsel der Nutzungstypen Dorfgebiet (ODL, ODS), landwirtschaftliche<br />

Produktionsanlage (ODP), locker bebautes Einzelhausgebiet (OEL) sowie strukturreicher<br />

Garten und Grünanlagen mit einem hohen Anteil an Altbäumen (PHG, PZR,<br />

PAW und weitere).<br />

Der Ortskern von Brome ist als verstädtertes Dorfgebiet (ODS) mit Gewerbeflächen<br />

(OGG) und Dienstleistungseinrichtungen (ONZ) einzuordnen, in dem private Gärten<br />

einen hohen Flächenanteil einnehmen. Bei den übrigen Siedlungsflächen handelt es<br />

sich fast ausschließlich um locker bebaute Einzelhausgebiete (OEL). Die Ohreniederung<br />

ist teilweise als Parkanlage (PAN) gestaltet. Größere Sport- und Erholungsanlagen<br />

sind das Freibad (PSB) und die südlich von Brome gelegenen Sportplätze (PSP).<br />

Neben den asphaltierten Straßen (OVS) und der Bahnlinie (OVB) ist das Gebiet durch<br />

ein Netz land- und forstwirtschaftlicher Wege (OVW) unterschiedlicher Bauweise und<br />

Unterhaltungsintensität erschlossen.<br />

Gefährdetet und geschützte Farn- und Blütenpflanzen<br />

Für das Untersuchungsgebiet liegen Nachweise von 32 Sippen vor, die in Niedersachsen<br />

und/oder Sachsen-Anhalt auf der Roten Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen<br />

oder der Vorwarnliste stehen und/oder nach BNatSchG besonders oder streng<br />

geschützt sind. Der Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) ist für das niedersächsische<br />

Tiefland aufgrund von deutlichen Bestandsverlusten als „stark gefährdet“ eingestuft,<br />

alle übrigen Sippen sind gefährdet oder stehen auf der Vorwarnliste (vergleiche<br />

Tab. 3-14).<br />

Von den insgesamt 42 Fundorten gefährdeter Arten liegen sieben in Sachsen-Anhalt<br />

(Nr. 10-12, 24, 25, 27, 29), 22 Fundorte in Niedersachsen. Die häufigste Art ist das<br />

Echte Labkraut (Galium verum) mit sieben Wuchsorten, gefolgt von Heide-Nelke<br />

(Dianthus deltoides) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) mit jeweils sechs<br />

Wuchsorten, dem Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus) mit vier sowie Walzen-<br />

Segge (Carex elongata) und Stumpfblättrigem Laichkraut (Potamogeton obtusifolius)<br />

mit jeweils drei Fundorten. Von den übrigen Arten sind nur ein oder zwei Fundorte<br />

bekannt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 73<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-14: Im Untersuchungsraum nachgewiesene gefährdete und geschützte Farnund<br />

Blütenpflanzen.<br />

Rote Liste (RL): Nds. Tiefland = niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004), LSA = Sachsen-Anhalt (FRANK et<br />

al. 2004), D = Deutschland (KORNECK et al. 1996): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Sippe, §§ = streng geschützte Sippe.<br />

Nr. des Fundortes: siehe Karte 2, Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001) siehe Tab. A3-2 im Anhang.<br />

Sippe RL RL Nds. RL RL Schutz Nr. des Fundortes<br />

Nds. Tiefland LSA D<br />

und Häufigkeit<br />

Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) 3 14: a4, 30: a4<br />

Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima ssp.<br />

elongata)<br />

V V § 23: a4<br />

Schwarznessel (Ballota nigra) V 33: a4<br />

Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia alba) 3 3 19: a3, 23: a3<br />

Sumpfdotterblume (Caltha palustris) 3 3 15: a4, 16: a2, 27:<br />

a3, 28: a3, 30: a2,<br />

41: a3<br />

Walzen-Segge (Carex elongata) 3 3 15: a4, 31: a3, 42:<br />

a3<br />

Unechter Gäsefuß (Chenopodium hybridum) 3 3 33: a3<br />

Wechselblättriges Milzkraut (Chrysoplenium<br />

alternifolium)<br />

V 30: a6<br />

Wasserschierling (Cicuta virosa) 3 3 3 3 25: a1<br />

Heide-Nelke (Dianthus deltoides) 3 3 § 1: a3, 3: a6, 4: a6, 9:<br />

a4, 10: a6, 23: a1<br />

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V V 21: a4<br />

Echtes Labkraut (Galium verum) V 5: a3, 6: a5, 7: a5, 8:<br />

a4, 11: a4, 34: a5,<br />

35: a4<br />

Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) 2 22: a4<br />

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 3 3 3 42: a5<br />

Wasserfeder (Hottonia palustris) V V 3 3 § 24: c3, 29: c1<br />

Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) V V 3 3 29: a3<br />

Niederliegendes Johanniskraut (Hypericum<br />

humifusum)<br />

3 3 21: a1<br />

Acker-Steinsame (Lithospermum arvense) 3 3 2: a6<br />

Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum) 3 3 3 3 § 12: a2<br />

Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) § 40: a5<br />

Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton 3 3 3 3 36: a3, 37: a5, 38:<br />

obtusifolius)<br />

a2<br />

Artengruppe Gold-Hahnenfuß (Ranunculus<br />

V 15: a3, 30: a5, 32:<br />

auricomus agg.)<br />

a1, 41: a5<br />

Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) V 23: a6<br />

Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria umbrosa) 3 17: a1<br />

Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) V V 1: a6<br />

Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) V 1: a7<br />

Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus) 3 3 3 13: a3, 39: a6<br />

Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) 3 18: a4<br />

Sand-Thymian (Thymus serphyllum) 3 3 1: a6<br />

Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) V 3 3 42: a5<br />

Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) 3 3 3 3 26: a6<br />

Hunds-Veilchen (Viola canina) V V 20: a3


74 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Die potenzielle natürliche Vegetation lässt sich nach KAISER & ZACHARIAS (2003) wie<br />

folgt beschreiben: Die Niederungen von Kleiner Aller und Ohre sowie einzelne kleine<br />

Seitentäler werden potenziell natürlich von feuchtem Birken-Eichenwald des Tieflandes<br />

im Übergang zu Bruch- und Auwäldern der Niedermoore eingenommen. In den<br />

angrenzenden Geestbereichen bestimmen je nach Standorttyp unterschiedliche Buchenwälder<br />

das Bild.<br />

Die mäßig basenreichen Standorte der Sandlössgebiete, wo sich im Rahmen der<br />

Bodenentwicklung Parabraunerden entwickelt haben (vergleiche Karte 4), werden potenziell<br />

natürlich vom Waldmeister-Buchenwald des Tieflandes eingenommen. Wo<br />

durch das Vorherrschen mäßig basenarmer anlehmiger Sande Braunerden beziehungsweise<br />

Pseudogley-Braunerden die bestimmenden Bodentypen sind, ist der Flattergras-<br />

Buchenwald des Tieflandes potenziell natürlich (vergleiche auch LAU 2000b).<br />

Auf den trockenen bis feuchten, basenarmen Sanden südwestlich von Brome und östlich<br />

von Voitze tritt der im niedersächsischen Tiefland am weitesten verbreitete Drahtschmielen-Buchenwald<br />

des Tieflandes auf. Die derzeitig von Kiefernforsten dominierten<br />

Bereiche westlich von Voitze mit ihren besonders armen und trockenen Sanden<br />

werden potenziell natürliche vom trockenen Kiefern- und Birken-Eichen-Buchenwald<br />

eingenommen.<br />

3.3.3 Vorbelastungen<br />

Für das Schutzgut gelten die in Kap. 3.2.3 getroffenen Aussagen zu den Vorbelastungen<br />

für das Schutzgut Tiere sinngemäß, mit Ausnahme der von den Straßen ausgehenden<br />

Zerschneidungswirkung und Lärmbelastung, die für das Schutzgut Pflanzen nicht<br />

relevant sind.<br />

Besonderes gravierende Vorbelastungen ergeben sich durch die intensiven Formen der<br />

Flächenbewirtschaftung auf einem Teil der Grünlandflächen einschließlich der damit<br />

verbundenen Entwässerung der Flächen mit der Folge einer Verarmung der Artenbestände<br />

und Pflanzengemeinschaften und durch die intensive Formen der Flächenbewirtschaftung<br />

beim Ackerland.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 75<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.3.4 Funktionsbewertung<br />

Die Funktionsbewertung umfasst die Bewertung der flächendeckend erfassten Biotoptypen<br />

und die Bewertung der Bedeutung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen<br />

der Roten Liste.<br />

Biotopbewertung<br />

Die Bewertung bezieht sich auf die Bedeutung der einzelnen Biotopflächen und -strukturen<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Pflanzengemeinschaften und für Tiere (zur<br />

Einbeziehung der Tierwelt siehe auch die Hinweise in Kap. 3.2.4). Kriterien für die<br />

Bewertung sind Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit und Bedeutung als Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere (vergleiche NMELF 2002).<br />

Die Tab. A3-1 im Anhang zeigt die Bewertungseinstufung der im Rahmen der Kartierung<br />

verwendeten Biotoptypen entsprechend der landesweiten Einstufung für Niedersachsen<br />

nach BIERHALS et al. (2004). Darauf aufbauend erfolgt vor dem Hintergrund<br />

der konkreten Ausprägung der Typen im Untersuchungsgebiet und der Lage der Flächen<br />

eine flächenbezogene Biotopbewertung. Bei Misch- und Übergangstypen wird<br />

der dominierende Biotoptyp dabei in der Regel stärker gewichtet. Tab. 3-15 und<br />

Karte 3 zeigen das Ergebnis der Flächenbewertung.<br />

Von besonderer Bedeutung (Wertstufe V) sind naturnahe Laubwälder (insbesondere<br />

Buchenwälder, Eichen-Mischwälder, Erlen-Eschen-Auwälder und Erlen-Bruchwälder),<br />

Feuchtgebüsche, Sümpfe, Nasswiesen und naturnahe Fließgewässerabschnitte der<br />

Ohre sowie Magerrasen und Heiden. Deutliche Konzentrationen von Flächen mit besonderer<br />

Bedeutung finden sich in der Ohreniederung zwischen Wendischbrome und<br />

Brome und im Bromer Busch (vergleiche Karte 3).


76 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-15: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />

Biotoptypen- und Zusatzcodes nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />

Wertstufe Flächen / Strukturen<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

• mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands (WMT)<br />

• bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tieflands (WLM)<br />

• Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden (WQT) einschließlich Mischtyp<br />

WQT/WJL bei der Dominanz von Alteichen<br />

• Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (WQF)<br />

• Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflands (WQL)<br />

• sonstiger bodensaurer Eichen-Mischwald (WQE)<br />

• mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenärmerer Standorte<br />

(WCA)<br />

• (Traubenkirschen-) Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET) sowie<br />

Übergänge zu Erlenwald entwässerter Standorte (WET/WU) und Mischtyp mit<br />

Schilf-Landröhricht (WET/NRS)<br />

• sumpfiger Weiden-Auwald (WWS)<br />

• Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte (WAR, WAR/SEZ)<br />

• Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte (BNR) und Mischtyp<br />

BNR/NSR<br />

• naturnaher sommerwarmer Niederungsbach (FBN, FBN/WET)<br />

• nährstoffreiches Großseggenried (NSG), sonstiger nährstoffreicher Sumpf<br />

(NSR), Schilf-Landröhricht (NRS)<br />

• trockene Sandheide (HCT)<br />

• Silbergras-Flur (RSS), sonstiger Sand-Magerrasen (RSZ) und Mischtypen<br />

RSZ/RSS, RSZ/HCT<br />

• nährstoffreiche Nasswiese (GNR, GNR -)<br />

• seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (GNF)<br />

• jüngerer bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tieflands (WLM 1)<br />

• Mischtypen aus mesophilem Buchenwald bzw. mesophilem Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald<br />

und Fichtenforst (WCA/WZF)<br />

• jüngerer Eichen-Mischwald bzw. solcher in schlechter Ausprägung (WQT 1,<br />

WQL 1, WQE 2, WQE -, WQL/WPB)<br />

• jüngerer Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald mittlerer, mäßig basenreicher Standorte<br />

(WCE 1) mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenärmerer<br />

Standorte (WCA 1) und Mischtyp WCA/WCE 1<br />

• Mischtypen aus Kiefernforst und Eichen-Mischwald (WZK/WQT, WZK/WQE)<br />

• junger flächiger Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET 1, WET 2)<br />

• Mischtypen aus Erlen- und Eschenwald der Talniederungen und Laubforst aus<br />

einheimischen Arten bzw. Hybridpappelforst (WET/WXH, WET/WXP,<br />

WXP/WET)<br />

• Erlenwald entwässerter Standorte (WU) einschließlich Übergang zu Erlen- und<br />

Eschenwald der Talniederungen (WU/WET)<br />

• sumpfiges Weiden-Auengebüsch (BAS), sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ),<br />

feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte (BFR) sowie Mischtyp<br />

BFR/WPB<br />

• mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch (BMS)<br />

• strukturreiche Strauch-Baumhecken (HFM) und Baumhecken (HFB) mit Altbäumen<br />

• Feldgehölze (HN 3, HN 4) und Mischtypen HN/UHM, HN/GIT mit Altbäumen<br />

• Einzelbaum/Baumgruppe (HBE, HSE), Kopfbaum-Bestand (HBK), Allee/ Baumreihe<br />

(HBA) aus einheimischen Altbäumen (3, 4) einschließlich Mischtyp<br />

HBA/UHT, HBE/BFR<br />

• mäßig ausgebauter Bach Ohre (FXM)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 77<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe Flächen / Strukturen<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

• naturnaher nährstoffreicher Stauteich (SES), sonstiges naturnahes nährstoffreiches<br />

Kleingewässer (SEZ, SEZ/VER), naturnahes nährstoffreiches Staugewässer<br />

(SRS -, SEZ/VER/VES/VET/VEH), Wiesentümpel (STG)<br />

• Mischtypen aus Sumpfbiotop und Ruderalflur (NRS/URF, NSR/UHF) bzw.<br />

Gehölzen (NRG/HBE)<br />

• Mischtyp aus nährstoffreichem Sumpf und Hybridpappelforst (NSR/WXP)<br />

• sonstige Pioniervegetation (wechsel-)nasser Standorte (NPZ)<br />

• Bach- und sonstige Uferstaudenflur (NUB)<br />

• Mischtyp aus Sand-Magerrasen und halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />

(RSZ/UHT v)<br />

• mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte (GMF)<br />

• Sumpfdotterblumen-Wiese (GFS, GFS -)<br />

• sonstiger Flutrasen (GFF, GFF -) und Mischtypen GFF/GNF -, GFF/GIN<br />

• Mischtypen aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte und<br />

anderen Feuchtbiotopen (UHF/BFR, UHF/NRG)<br />

• Mischtypen aus Ruderalflur und Feuchtbiotopen (URF/NSR)<br />

• Mischtypen aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren und Silbergrasflur bzw.<br />

Sand-Magerrasen (UHT/RSS, UHT/RSZ)<br />

• Parkwald mit Altbaumbestand (PAW, PAW/WET)<br />

• Mischtyp aus jungem Eichen-Mischwald und Pionierwald (WQF/WPB)<br />

• junger linearer Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET 1, WET 2)<br />

• sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (WVS)<br />

• Birken- und Zitterpappel-Pionierwald (WPB) und Mischtypen WPB/WZK,<br />

WPB/WZK/UWA, WPB/WPN/UHM, WPB/UHF, WPB/UHM<br />

• Laubforst aus einheimischen Arten (WXH), Hybridpappelforst (WXP)<br />

• Kiefernforst (WZK), Fichtenforst (WZF) und Mischtypen WZF/WXP, WZF/WVS<br />

• Mischtyp aus Douglasienforst und Eichen-Mischwald (WZD/WQE -)<br />

• Laubwald-Jungbestand (WJL)<br />

• jüngere Feldgehölze (HN 1, 2) und Mischtypen HN/UHM, HN/URF<br />

• Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte (UWF)<br />

• Mischtyp aus mesophilem Weißdorn- und Schlehengebüsch und halbruderaler<br />

Gras- und Staudenflur (BMS/UHM)<br />

• strukturarme/jüngere Strauchhecken (HFS), Strauch-Baumhecken (HFM) und<br />

Baumhecken (HFB)<br />

• Einzelbaum/Baumgruppe aus nichtheimischen oder jüngeren Bäumen (HBE 2,<br />

HSE 2), Allee/Baumreihe aus nichtheimischen oder jüngeren Bäumen (HBA 2)<br />

• mäßig ausgebauter Bach Kleine Aller (FXM), unbeständig Wasser führender<br />

mäßig ausgebauter Bach (FXM u), stark ausgebauter Bach (FXS)<br />

• nährstoffreiche Gräben besonders guter Ausprägung (FGR +)<br />

• sonstiges artenärmeres mesophiles Grünland (GMZ)<br />

• trockenes Intensivgrünland mit Gewässer und Einzelbäumen (GIT/HBE)<br />

• Intensivgrünland auf Niedermoorstandorten (GIN) einschließlich Mischtypen<br />

GIN/GFF-<br />

• feuchtes Intensivgrünland guter Ausprägung (GIF +), Mischtyp aus feuchtem<br />

Intensivgrünland und Flutrasen (GFF/GIF)<br />

• halbruderale Gras- und Staudenfluren unterschiedlicher Standorte (UHF, UHM,<br />

UHM +, UHT) und Mischtypen UHM/UHF, UHM/UHT, UHM/URF, UHM/WPB,<br />

UHM/HPG, UHT/HABE, UHT/WPB, UHM/OVW<br />

• Ruderalfluren unterschiedlicher Standorte (URF, URT) und Mischtypen<br />

URF/HO, URF/GIF<br />

• Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (HSE) und Mischtyp<br />

HSE/OVP<br />

• Mischtyp aus Obst- und Gemüsegarten und Feldgehölz (PHO/HN)<br />

• sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand (PZR)<br />

• Mischtyp aus Weg und trockener Sandheide (OVW/HCT)


78 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe Flächen / Strukturen<br />

II<br />

von bis geringer<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

I<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

• junger Fichtenforst (WZF 1)<br />

• Lärchenforst (WZL), Douglasienforst (WZD) und Mischtypen WZF/WZL,<br />

WZK/WZD/WZF<br />

• standortfremdes Feldgehölz (HX)<br />

• sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand (HPX)<br />

• nährstoffreiche Gräben (FGR, FGR -, FGR u)<br />

• naturferner Fischteich (SXF, SXF -), naturferner Klär- und Absetzteich (SXK,<br />

SXK/UHM), sonstiges naturfernes Stillgewässer (SXZ, SXZ/PHG)<br />

• Intensivgrünland trockener Standorte (GIT) sowie Übergänge zu artenarmem<br />

Scherrasen (GIT/GRA)<br />

• sonstiges feuchtes Intensivgrünland (GIF)<br />

• Grünland-Einsaat (GA), sonstige Weidefläche (GW)<br />

• artenarme Sand-, Lehm- und Mooräcker einschließlich Mischtypen (AS, AS b,<br />

AL, AM, AS/AL, AS/AM, AL/AS)<br />

• Mischtyp aus Weihnachtsbaum-Plantage und halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />

(EBW/UHM, EBW/UHF)<br />

• halbruderale Gras- und Staudenfluren schlechter Ausprägung (UHM -) und<br />

Mischtyp mit landwirtschaftlicher Lagerfläche (UHM/EL)<br />

• Mischtyp aus Ruderalflur und kleinem Müll- und Schuttplatz (URF/OSM)<br />

• artenreicher Scherrasen (GRR) und Mischtyp GRR/UHM<br />

• Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (HSN)<br />

• Hausgarten mit Großbäumen (PHG) und Mischtypen PHG/EL, PHG/GIT,<br />

PHG/SXZ, ONZ/PHG<br />

• Mischtypen aus Obst- und Gemüsegarten und Intensivgrünland bzw. halbruderalen<br />

Gras- und Staudenfluren (PHO/GIT, PHO/UHM)<br />

• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR), strukturreiche Kleingartenanlage (PKA)<br />

• Mischtypen aus Siedlungsbiotopen und Ruderalfluren (ODP/UHM, OSK/UHM,<br />

OSM/URF, OSZ/UHM, TIK/UHM)<br />

• Mischtypen aus Weg bzw. Eisenbahntrasse und Gras- und Staudenfluren bzw.<br />

Scherrasen (OVW/UHM, OVW/UHF, OVW/UHT, OVW/UWF, OVW/GRT,<br />

OVE/UHM, OVE/UHT, OVE/GRT)<br />

• völlig ausgebauter Bach (FXV)<br />

• Weihnachtsbaum-Plantage (EBW) , landwirtschaftliche Lagerflächen (EL)<br />

• artenarmer Scherrasen (GRA)<br />

• Obst- und Gemüsegarten (PHO), neuzeitlicher Ziergarten (PHZ), Naturgarten<br />

(PHN)<br />

• strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Grabeland (PKG)<br />

• Sportplatz (PSP), Freibad (PSB), sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

(PSZ, PSZ/OSZ)<br />

• neue Parkanlage (PAN)<br />

• gehölzarmer Friedhof (PFA) sonstige Grünanlage ohne Altbäume (PZA)<br />

• Gebäude (OE, OD, ON) und Mischtypen OD/PH, OE/PH, OEL/UHM<br />

• Gewerbegebiet (OGG) und Mischtyp OGG/UHM<br />

• Kläranlage (OSK), kleiner Müll- und Schuttplatz (OSM), sonstige Ver- und Entsorgungsanlage<br />

(OSZ)<br />

• Straßen (OVS, OVS/TFS), Parkplatz (OVP), Bahnanlage (OVE), Fläche mit<br />

Natursteinpflaster (TFS)<br />

• Wege unterschiedlicher Ausprägung (OVW, OVW/DOS, OVW/DOL)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 79<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste<br />

Die Methode zur Bewertung der Bedeutung der einzelnen Wuchsorte der Pflanzen der<br />

Roten Liste ist im Anhang in Kap. A1.1 beschrieben, die einzelnen Bewertungsschritte<br />

sind in Kap. A3.3 dargelegt.<br />

Die Tab. 3-16 zeigt das Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte. Von 29 Wuchsorten<br />

der Sippen der Roten Liste sind<br />

• 1 Wuchsort sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />

• 5 Wuchsorte hoch bedeutsam (Wertstufe VA) und<br />

• 23 Wuchsorte von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV).<br />

Tab. 3-16: Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste.<br />

Wertstufe Nr. der Wuchsorte<br />

(entsprechend Tab. A3-2 und Karte 2)<br />

VC<br />

-<br />

herausragend bedeutsam<br />

VB<br />

22<br />

sehr hoch bedeutsam<br />

VA<br />

1, 2, 3, 4, 10<br />

hoch bedeutsam<br />

IV<br />

5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24,<br />

von besonderer bis allgemeiner<br />

25, 26, 27, 28, 29<br />

Bedeutung<br />

3.3.5 Rechtlicher Status<br />

Für die drei Naturschutzgebiete „Ohreaue“, „Mitlere Ohreaue“ und „Ohreaue bei Altendorf“,<br />

das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ sowie die im Gebiet<br />

liegenden Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile (vergleiche<br />

Kap. 2.5 und Karte 3) gelten besondere Schutzbestimmungen und Verbote mit Bedeutung<br />

für das Schutzgut Pflanzen.<br />

In den Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die die Gebiete<br />

oder einzelne ihrer Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Nach § 7<br />

Abs. 9 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ohreaue“ ist der Bau der Ortsumgehung<br />

Brome in einem Korridor westlich von Wendischbrome freigestellt.<br />

Im Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ist es unter anderem verboten,<br />

Flurgehölze zu beseitigen, Gewässer oder Feuchtflächen zu beseitigen oder zu verän-


80 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

dern, die Bodengestalt zu verändern und bauliche Anlagen aller Art einschließlich<br />

Verkehrsflächen zu errichten.<br />

Bei den folgenden im Gebiet vorkommenden Lebensräumen handelt es sich um in<br />

Niedersachsen beziehungsweise Sachsen-Anhalt besonders geschützte Biotope:<br />

• nach § 28a NNatG besonders geschützt: Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder<br />

hochstaudenreiche Nasswiesen, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe<br />

Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Bruch- und Auwälder,<br />

• nach § 28b NNatG besonders geschützt: Flutrasen,<br />

• nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützt: natürliche oder naturnahe Bereiche<br />

fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen<br />

uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Sümpfe, Röhrichte,<br />

seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Zwergstrauchheiden,<br />

Trocken- und Halbtrockenrasen, Bruch- und Auwälder, Hecken und Feldgehölze<br />

außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen.<br />

Flächen, die die Kriterien bei V.DRACHENFELS (2004) beziehungsweise der Biotoptypen-Richtlinie<br />

des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen und damit als geschützt einzustufen<br />

sind, sind in Karte 3 gekennzeichnet. Konzentrationen besonders geschützter<br />

Biotope finden sich in der Ohreniederung, im Bromer Busch sowie im Bereich des<br />

ehemaligen Grenzstreifens. Für die besonders geschützten Biotope gilt, dass alle<br />

Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen<br />

können, verboten sind. Ausnahmen von diesem Verbot können von der Naturschutzbehörde<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.<br />

Teile des Untersuchungsgebietes sind FFH-Gebiete (siehe Kap. 2.5 und Karte 3). Für<br />

die für die Gebiete in den Erhaltungszielen benannten FFH-Lebensraumtypen und für<br />

die Lebensräume der in den Erhaltungszielen benannten Arten des Anhangs II der<br />

FFH-Richtlinie ergeben sich besondere rechtliche Schutzbindungen. Die im Gebiet<br />

vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sind in Tab. A3-1 im Anhang aufgeführt, die<br />

Erhaltungsziele sind in Kap. 2.5 dargestellt. Eine die FFH-Gebiete betreffende umfassende<br />

Prüfung des Vorhabens findet in der so genannten FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

statt.<br />

Die Waldbestände unterliegen den grundsätzlichen Schutzbestimmungen des<br />

NWaldLG beziehungsweise des LWaldG LSA.<br />

Bei den im Gebiet festgestellten Pflanzensippen Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima<br />

ssp. elongata), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Wasserfeder (Hottonia palustris),<br />

Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) und Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum)<br />

handelt es sich um besonders geschützte Arten nach § 10 BNatSchG, für die die


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 81<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG gelten. Nach § 42 Abs. 1 und 2<br />

BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Arten zu schädigen. Streng geschützte<br />

Pflanzensippen wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.<br />

3.3.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes Pflanzen ist eine flächendeckende Bestandserfassung<br />

der Biotoptypen und der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen.<br />

In weiten Teilen dominieren artenarme Äcker das Untersuchungsgebiet. Bei den größeren<br />

Waldflächen handelt es sich vielfach um Kiefernforste. Eine Ausnahme ist der<br />

Bromer Busch mit seinen struktureichen, alten Buchenwäldern, Eichen-Mischwäldern<br />

und Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre unterhalb<br />

von Brome zeichnen sich durch das Auftreten intensiv genutzter Grünländen und<br />

Äcker sowie zahlreicher Hecken und Feldgehölze aus. Oberhalb von Brome dominieren<br />

in der Ohreniederung Erlen-Eschen-Auwälder, Erlen-Bruchwälder, Sümpfe sowie<br />

unterschiedliche Grünlandtypen.<br />

Hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut kommt den naturnahen Laubwäldern,<br />

den Feuchtbiotopen und den im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens vorkommenden<br />

Magerrasen eine besondere Bedeutung zu.<br />

Im Rahmen der Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste wurden 25<br />

gefährdete Farn- und Blütenpflanzen beziehungsweise Sippen der Vorwarnliste an 29<br />

Wuchsorten festgestellt, darunter mit dem Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)<br />

eine für das niedersächsische Tiefland als „stark gefährdet“ eingestufte Art.<br />

Rechtliche Schutzbestimmungen ergeben sich durch drei Naturschutzgebiete, ein<br />

Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie<br />

zwei FFH-Gebiete. Bei zahlreichen Flächen handelt es sich um nach § 28a/b<br />

NNatG beziehungsweise § 37 NatSchG LSA besonders geschützte Biotope. Einzelne<br />

nach BNatSchG besonders geschützte Pflanzenarten unterliegenden den strengen<br />

artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG.


82 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.4 Boden<br />

Böden besitzen Lebensraum-, Regelungs-, Informations- und Produktionsfunktionen.<br />

Leitziele des vorsorgeorientierten Bodenschutzes sind die Sicherung der natürlichen<br />

Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für den Menschen und<br />

alle Lebewesen, als regulierendes Element im Naturhaushalt, als prägendes Element<br />

des Landschaftsgefüges und seine Sicherung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

(vergleiche § 2 BBodSchG, §§ 1und 2 BNatSchG).<br />

3.4.1 Methodische Hinweise<br />

Datengrundlagen für die Bearbeitung des Schutzgutes Boden sind die Bodenübersichtskarten<br />

(NLFB 1979a, 1997, MRLU LSA 1997), bodenkundliche Sondierbohrungen<br />

aus den Naturschutzgebieten „Ohreaue“ und „Ohreaue bei Altendorf“ (WOHLGE-<br />

MUTH et al. 2000, LANDKREIS GIFHORN 2003, schriftliche Mitteilung), die Biotoptypenkartierung,<br />

historische Karten zur Identifizierung alter Waldstandorte mit langfristig<br />

ungestörten Böden, die Landschaftsrahmenpläne und Waldfunktionenkarten, Angaben<br />

der Landkreise zu Altablagerungen im Gebiet und Angaben zur natürlichen Ertragsfähigkeit<br />

(LWK HANNOVER 1998).<br />

Die Ermittlung der Bedeutung des Schutzgutes Boden erfolgt in Anlehnung an FGSV<br />

(2001), GUNREBEN (2002) und JUNGMANN (2004) anhand der Kriterien<br />

• Naturnähe (Grad der anthropogenen Beeinflussung),<br />

• Vorhandensein besonderer Standorteigenschaften („Extremstandorte“),<br />

• natürliche Ertragsfähigkeit,<br />

• Seltenheit von Bodentypen und<br />

• naturhistorische oder kulturhistorische Bedeutung.<br />

3.4.2 Bestandssituation<br />

Die räumliche Verteilung der Bodentypen ist in Karte 3 dargestellt. Auf der grundwasserfernen<br />

Sandplatte südlich der Kleinen Aller herrschen Podsole vor. Die sich<br />

nach Osten hin anschließenden lehmig-sandigen Geestplatten zwischen Voitze und<br />

Brome sowie östlich der Ohreniederung zeichnen sich durch das Auftreten von Parabraunerden,<br />

Podsol-Braunerden und Braunerden aus, geringere Flächenanteilen nehmen<br />

Pseudogley-Braunerden und Pseudogley-Parabraunerden ein.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 83<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

In den Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre, wo der Grundwassereinfluss bis<br />

in den Oberboden reicht oder zumindest lange Zeit reichte, dominieren hydromorphe<br />

Böden. Westlich von Voitze haben sich in der Niederung der Kleinen Aller im Zuge der<br />

Bodenbildung überwiegend Niedermoorböden, im Süden auch Podsol-Gleye entwickelt.<br />

Die Ohreniederung ist gekennzeichnet durch Sande fluviatiler Herkunft, die durch fließendes<br />

Wasser transportiert und abgelagert wurden, und durch Niedermoortorfe und<br />

dementsprechend durch das Auftreten von Gleyen, Gleyen mit Niedermoorauflage sowie<br />

Niedermoorböden. Bei letzteren handelt es sich in der Regel um mehrschichtige<br />

Niedermoortorfkörper mit dazwischen liegenden Feinsandschichten. Im Altendorfer<br />

Sack wurden 1999 im Rahmen von Sondierbohrungen Torfkörper mit einer Mächtigkeit<br />

von bis zu 1,40 m festgestellt (WOHLGEMUTH et al. 2000). Im angrenzenden Naturschutzgebiet<br />

„Ohreaue bei Altendorf“ wurden im Juni 2003 standörtliche Erkundungen<br />

durchgeführt. Es wurden Niedermoortorf-, Ton-, Schluff-, Fein-, Mittel-, Grobsande<br />

und Kieslagen in kleinflächigem Wechsel neben- und übereinander sedimentiert<br />

festgestellt. Diese Sedimentation entsprechend den gerade vorherrschenden Strömungssituationen<br />

spiegelt in besonderer Weise die lebendige Morphogenese der<br />

Ohreaue wieder. Die als Auenböden der Überflutungsauen angesprochen Böden sind<br />

Bodentypen mit besonderen Standorteigenschaften (Extremstandorte). Die Profile<br />

wurden in ungestörter Lagerung, frei von anthropogenen Störungen vorgefunden<br />

(LANDKREIS GIFHORN 2003, schriftliche Mitteilung).<br />

Die natürliche Ertragsfähigkeit der Standorte bei ackerbaulicher Nutzung wurde von<br />

LWK HANNOVER (1998) unter Verwendung von sieben Produktivitätsklassen (äußerst<br />

gering, sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch, äußerst hoch) ermittelt.<br />

Im Untersuchungsgebiet zeigen sich deutliche Unterschiede bei der natürlichen Ertragsfähigkeit.<br />

Auf den leichten Sandstandorten im Westen und Süden und in den<br />

Niederungen ist sie gering oder nur sehr gering. Im Norden und Osten, wo sich ein<br />

Sandlössband mit lehmig-schluffigem Ausgangsmaterial durch das Gebiet zieht, ist die<br />

Ertragsfähigkeit hingegen hoch beziehungsweise sehr hoch, was sich auch in Ackerzahlen<br />

von 30 bis 45 Bodenpunkten zeigt. Es handelt sich dabei um die besten Böden<br />

der Lüneburger Heide (LWK HANNOVER 1998).<br />

Das Vorkommen von Böden mit naturhistorischer oder kulturhistorischer Bedeutung<br />

wie Paläoböden oder Plaggenesche, Wölbäcker oder Heidepodsole (vergleiche<br />

GUNREBEN 2002) ist für das Untersuchungsgebiet nicht bekannt.


84 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.4.3 Vorbelastungen<br />

Entsprechend den aktuellen und vormaligen Flächennutzungen sind die Böden im Untersuchungsgebiet<br />

unterschiedlich stark überformt. Als stark vorbelastet werden Bereiche<br />

eingestuft, die einen Verlust wesentlicher Bodenfunktionen aufweisen (vergleiche<br />

NLFB 1997):<br />

• Siedlungsflächen: Aufgrund von Überbauung und Versiegelungen von Bodenflächen<br />

sowie Bodendurchmischungen und Schadstoffeinträgen weitgehender bis<br />

vollständiger Verlust der Werte und Funktionen des Bodens.<br />

• Verkehrsflächen: Aufgrund von Versiegelung oder Teilversiegelung, Beseitigung<br />

oder Strukturveränderung des Bodens und Schadstoffeinträgen vollständiger oder<br />

weitgehender Verlust der Werte und Funktionen des Bodens.<br />

• Seitenraum beiderseits vielbefahrener Straßen (B 244, B 248): Bodenkontamination<br />

und Eutrophierung.<br />

• Altlasten/Altablagerungen (fünf Altlablagerungen im Bereich Brome –Altendorf –<br />

Wendischbrome): Bodenkontamination, Beseitigung und Strukturveränderung des<br />

Bodens.<br />

Weitere Überformungen ergeben sich durch intensive Flächenbewirtschaftung oder<br />

-nutzung mit der Folge deutlicher Veränderungen der natürlichen Bodenstrukturen<br />

beziehungsweise -verhältnisse vor allem bei Äckern und Grünland mit intensiver Nutzung,<br />

aber auch bei Sportplätzen und intensiv unterhaltenen Grünflächen. Überformung<br />

von Böden durch Aufschüttungen und Abgrabungen treten im Gebiet nur kleinflächig<br />

auf.<br />

3.4.4 Funktionsbewertung<br />

Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer<br />

Standorteigenschaften<br />

Der Natürlichkeitsgrad der Böden wird über den Grad der menschlichen Nutzung und<br />

Beeinträchtigung ermittelt. Dazu werden die Ergebnisse der flächendeckenden Erfassung<br />

der Realnutzung und der Biotoptypen und die oben aufgeführten Daten zum<br />

Schutzgut Boden herangezogen. Je geringer die Veränderungen, desto höher die Bedeutung.<br />

Von besonderem Wert sind alte Waldstandorte (Bereiche, die mehr als 100<br />

Jahren mit Wald bedeckt sind), da sich hier Böden über einen langen Zeitraum bei nur<br />

geringen menschlichen Einwirkungen entwickeln konnten, sowie nicht beziehungsweise<br />

wenig veränderte Moorstandorte (vergleiche GUNREBEN 2002).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 85<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Böden mit besonderen Standorteigenschaften (sehr nährstoffarm, sehr nass, sehr trocken,<br />

Salzböden des Binnenlandes) kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie günstige<br />

Vorraussetzungen für die Entwicklung wertvoller Lebensräume aufweisen (vergleiche<br />

GUNREBEN 2002). Entsprechend der im Untersuchungsgebiet vorherrschen<br />

Standortfaktoren und Bodentypen wird für die in Karte 4 dargestellten Feuchtböden<br />

unter Heranziehung der Art und Intensität der Nutzung und der Ergebnisse der standörtlichen<br />

Erkundungen abgeleitet, wo aktuell besonderer Standorteigenschaften vorhanden<br />

sind.<br />

Tab. 3-17 zeigt die Bewertung der Böden hinsichtlich der Kriterien Naturnähe und<br />

besonderer Standorteigenschaften in der Übersicht, in Karte 4 erfolgt die räumliche<br />

Darstellung.<br />

Tab. 3-17: Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer Standorteigenschaften.<br />

Biotoptypenabkürzungen nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />

Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Bereiche mit sehr geringen<br />

Bodenüberformungen und<br />

Nutzungseinflüssen<br />

turböden) oder<br />

(Na-<br />

Bereiche mit geringen Bodenüberformungen<br />

und<br />

besonderen<br />

genschaftenStandortei-<br />

Bereiche unterliegen aktuell<br />

geringen bodenüberprägendenNutzungseinflüssen<br />

und/oder Bereiche mit<br />

besonderen Standorteigenschaften;<br />

nicht durch<br />

Aufschüttung/Abgrabung<br />

stark überprägt<br />

• Böden im Bereich Bromer Busch, als historisch<br />

altem Waldstandort<br />

• Böden im Bereich von älteren Feuchtwäldern<br />

(WET, WAR)<br />

• Böden auf nassen Niedermoorstandorten in der<br />

Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome im<br />

Bereich ungenutzter Sumpf- und Röhrichtflächen<br />

und Feuchtgebüsche (NS, NR, BA, BN)<br />

sofern nicht bei Wertstufe V<br />

• Böden im Bereich von Laubwäldern (WM, WC,<br />

WL, WQ, älteren WPB, WU, WW, WX) und Nadelwäldern<br />

(WZ)<br />

• Böden im Bereich von Gehölzbeständen (BA, BF,<br />

HN), Sumpf- und Röhrichtvegetation (NS, NR)<br />

• Böden im Bereich von älteren Staudenfluren (UH)<br />

• Böden im Bereich von Heiden und Magerrasen<br />

(HC, RS) auf dem ehemaligen Grenzstreifen<br />

• Böden im Bereich von Feucht- und Nassgrünländern<br />

sowie extensiver bewirtschafteten Grünlandflächen<br />

(GF, GN, GMF)<br />

• Böden im Bereich von Parkwäldern (PAW)


86 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

II<br />

von allgemeiner<br />

bis geringer<br />

Bedeutung<br />

I<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

Böden unterliegen aktuell<br />

deutlichen bodenüberprägendenNutzungseinflüssen<br />

oder sind stark überprägt,<br />

erfüllen aber noch<br />

wesentliche Funktionen im<br />

Naturhaushalt<br />

deutliche Einschränkung<br />

der natürlichen Bodenfunktionen<br />

Verlust der natürlichen<br />

Bodenfunktionen<br />

• Böden im Bereich jünger oder kleinflächiger Gehölzbestände<br />

(WJL, WPB, HN, HX, HF, HB)<br />

• Böden im Bereich landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteter<br />

Äcker und Grünländer (AL, AS, AM,<br />

EBW, EL, GMZ, GI, GA, GW)<br />

• Böden im Bereich von jüngeren Stauden- und<br />

Ruderalfluren, insbesondere kurzzeitigen Ackerbrachen<br />

(UH, UR)<br />

• Böden im Bereich von Gärten und Grünflächen<br />

(PH, PSZ, PZ, PK, PA, GR, HE)<br />

• aquatische Böden (FXM, FGR, SE, SR)<br />

• unbefestigte Gaswege (OVW/GRT)<br />

• Siedlungsbereiche mit Wechsel aus teilüberbauten<br />

Flächen und Freiflächen, insbesondere Gärten<br />

(OE/PH, OE/UH, OD/PH, ON/PH, ON/GR,<br />

OS/UH)<br />

• unbefestigte und teilbefestigte Wege und Verkehrsflächen<br />

(OVW, OVE/GR, OVE/UH)<br />

• stark überformte und intensiv genutzte Grünflächen<br />

wie Friedhöfe und Sportplätze (PF, PS)<br />

• aquatische Böden bei naturfernen Gewässern<br />

(FXS, FXV, SX)<br />

• vollständig versiegelte/überbaute und sonstige<br />

stark befestigte Flächen: Straßen und andere versiegelte<br />

Verkehrsflächen (OVS, OVP, TF)<br />

• Gebäude (OE, OD, ON, OG, OS)<br />

• Flächen mit Boden- und sonstigen Ablagerungen<br />

(OSM)<br />

Bedeutung aufgrund der Seltenheit von Bodentypen<br />

Landesweit seltene Böden nach JUNGMANN (2004: Anhang A-3.1), denen unter diesem<br />

Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zukommt, sind im Untersuchungsgebiet<br />

nicht vorhanden. Zu den regional seltenen Böden in der Bodenregion 3 (Geest) gehört<br />

die Parabraunerde (Kartiereinheit NRKART 589). Aufgrund der regionalen Seltenheit<br />

dieses Bodentyps kommt den zwei Bereichen, in denen er vorkommt (vergleiche<br />

Karte 4) eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III) zu (vergleiche auch GUNREBEN<br />

2002).<br />

Bedeutung der Böden hinsichtlich der natürlichen Ertragsfähigkeit<br />

Die Bewertung der Böden hinsichtlich der natürlichen Ertragsfähigkeit erfolgt vor dem<br />

Hintergrund, dass besonders fruchtbare Böden mit einem geringeren Betriebsmitteleinsatz<br />

und somit umweltschonender bewirtschaftet werden können und ihr Verlust häufig<br />

eine Intensivierung der Nutzung auf anderen Standorten und somit zusätzliche Be-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 87<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

lastungen für den Naturhaushalt nach sich zieht. Dementsprechend sind solche Böden<br />

(von allgemeiner bis) besonderer Bedeutung (Wertstufen IV und V), die ein hohes beziehungsweise<br />

sehr hohes natürliches Ertragspotenzial besitzen:<br />

• Wertstufen V: Parabraunerden und Pseudogley-Pararbraunerden,<br />

• Wertstufen IV: Braunerden.<br />

Allen übrigen Böden kommt maximal eine allgemeine Bedeutung zu.<br />

3.4.5 Rechtlicher Status<br />

Die Altablagerungen unterliegen den Bestimmungen der Bodenschutzgesetze des Bundes<br />

und der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beziehungsweise den entsprechenden<br />

untergesetzlichen Vorschriften. Bodenplanungsgebiete nach § 4 NBodSchG<br />

beziehungsweise Bodenbelastungsgebiete oder -schutzgebiete nach § 7 BodenSchAG<br />

LSA sind im Gebiet nicht ausgewiesen.<br />

3.4.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Im Untersuchungsgebiet dominieren im Bereich der Geestflächen Podsole, Braunerden<br />

und Parabraunerden sowie in den Niederungen Gleye (mit Niedermoorauflagen) und<br />

Niedermoorböden. Bei den Parabraunerden handelt es sich um einen regional seltenen<br />

Bodentyp. Wie die Pseudogley-Pararbraunerden weisen sie ein sehr hohes natürliches<br />

Ertragspotenzial auf. Vorbelastungen ergeben sich vor allem durch die vorhandenen<br />

Bodenbefestigungen und -überbauung, durch intensive Flächenbewirtschaftungen oder<br />

-nutzungen und lokal durch Schadstoffbelastungen.<br />

Aufgrund ihrer Naturnähe oder besonderer Standorteigenschaften für das Schutzgut<br />

von besonderer Bedeutung sind die Waldflächen des Bromer Busches als historisch<br />

altem Waldstandort, die Feuchtwälder in der Ohreniederung und die Niedermoorstandorte<br />

in der Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome. Bereiche, die aktuell<br />

geringen bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen unterliegen, wie extensiv genutzte<br />

Grünländer und Wälder, besitzen eine besondere bis allgemeine Bedeutung. Die intensiv<br />

bewirtschafteten Äcker und Grünländer, die den größten Flächenanteil einnehmen,<br />

sind von allgemeiner Bedeutung. Den teilweise oder ganz befestigten Flächen kommt<br />

aufgrund des deutlichen bis vollständigen Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen<br />

eine allgemeine bis geringe beziehungsweise geringe Bedeutung zu.


88 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.5 Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser besteht aus den Teilschutzgütern Oberflächengewässer (Fließund<br />

Stillgewässer), Grundwasser und Überschwemmungsflächen/Hochwasserrückhaltung.<br />

Neben den ökologischen Funktionen kommt dem Schutzgut eine entscheidende<br />

Funktion als Lebens- und Produktionsgrundlage für den Menschen zu.<br />

3.5.1 Methodische Hinweise<br />

Datengrundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind vorhandene Unterlagen und<br />

Daten (NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, STAU MAGDEBURG 1999, NLÖ 2001,<br />

NLFB 1979b, 1997, LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, ARGE<br />

FLIESSGEWÄSSERPROGRAMM SACHSEN-ANHALT 1997, WOHLGEMUTH et al. 2000)<br />

sowie die Biotoptypenkartierung.<br />

3.5.2 Bestandssituation<br />

Wesentliche Ergebnisse zur Bestandssituation sind in Karte 5 dargestellt.<br />

Oberflächengewässer<br />

Mit Ohre und Kleiner Aller durchfließen zwei Fließgewässer natürlicher Entstehung<br />

das Untersuchungsgebiet:<br />

• Die Ohre entspringt rund 12 km nordwestlich des Untersuchungsraumes, tritt<br />

nordwestlich von Wendischbrome in denselben ein und verlässt ihn östlich von<br />

Brome. Im Bereich des Untersuchungsgebietes hat die Ohre eine Breite von rund<br />

5 m. Seit 1996 ist die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen so weit gesunken, dass<br />

sie in diesem Bereich durchgängig die Gewässergüte II (mäßig belastet) aufweist.<br />

Von der Gewässerstruktur her wechseln sich deutlich veränderte, stark und sehr<br />

stark veränderte Gewässerabschnitte ab (NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, NLÖ<br />

2001, STAU MAGDEBURG 1999).<br />

• Die Kleine Aller entspringt nordwestlich von Wiswedel und tritt nach rund zwei<br />

Kilometer in den Untersuchungsraum ein, westlichen von Tülau verlässt sie das<br />

Gebiet. Sie hat im Oberlauf die Gewässergüte II (mäßig belastet). Morphologischstrukturell<br />

handelt es sich um einen sehr stark veränderten Gewässerabschnitt<br />

(NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, NLÖ 2001).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 89<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bei den in die Ohre beziehungsweise die Kleine Aller mündenden Gewässern handelt<br />

es sich um kleine Seitengewässer und Gräben, die der Entwässerung landwirtschaftlicher,<br />

zum Teil auch forstwirtschaftlicher Flächen dienen und vielfach nur unbeständig<br />

Wasser führen.<br />

Bei den Stillgewässern handelt es sich ausschließlich um künstlich geschaffene Kleinund<br />

Staugewässer. Zur Gewässergüte der Stillgewässer liegen keine Angaben vor.<br />

Grundwasser<br />

Für die fließgewässernahen Niederungsbereiche von Ohre und Kleiner Aller gibt<br />

NLFB (1997) mittlere Grundwasserstände zwischen 30 und 100 cm unter Flur sowie<br />

bei einzelnen angrenzenden Flächen von bis zu 160 cm unter Flur an. Im Rahmen der<br />

bodenkundlichen Sondierbohrungen in der Ohreniederung (vergleiche Kap. 3.4) wurde<br />

bei einmaligen Messungen nördlich von Wendischbrome Grundwasser bei 50 cm unter<br />

Flur festgestellt, südlich von Wendischbrome lag der Grundwasserspiegel zwischen<br />

80 cm unter Flur und Geländeoberkante oder es lag ein Überstau vor. In den übrigen<br />

Bereichen des Untersuchungsgebietes bestehen in der Regel Grundwasserflurabstände<br />

von mehreren Metern (NLFB 1997, MRLU LSA 1997)<br />

Die Grundwasserneubildungsrate liegt in den Geestbereichen bei 100 bis 200 mm/<br />

Jahr, in den Niederungen bei ≤100mm/Jahr (NLFB 1979b).<br />

Überschwemmungsgebiete und grundwassergeprägte Gebiete<br />

Überschwemmungsgebieten von Fließgewässern und grundwassergeprägten Gebieten<br />

kommt als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine besondere Regelungsfunktion zu<br />

und die hier vorherrschenden Standortfaktoren sind von besonderer Bedeutung für das<br />

Vorkommen spezifischer Arten und Lebensgemeinschaften.<br />

Die Ermittlung der natürlichen Überschwemmungsgebiete von Ohre und Kleiner Aller<br />

und der grundwassergeprägten Gebiete erfolgt unter Heranziehung der Bodenübersichtskarten.<br />

Für alle Niederungsebenen und Talauen, in denen sich aus fluviatilen<br />

Ablagerungen und Torfen Gleye und Niedermoorböden entwickelt haben, ist davon<br />

auszugehen, dass sie durch Hochwasser und/oder hoch anstehendes Grundwasser natürlicherweise<br />

beeinflusst werden oder wurden (vergleiche FREIBERG et al. 1996). Sie<br />

werden in Karte 5 als überschwemmungs- beziehungsweise grundwassergeprägte Gebiete<br />

dargestellt. Die Realnutzung, die aktuellen Vegetationsverhältnisse und die<br />

standörtlichen Erkundungen zeigen, dass durch dauerhaft hoch anstehendes Grund-


90 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

wasser gekennzeichnete Standorte aktuell nur noch in Teilen der Ohreniederung angetroffen<br />

werden. Für die Ohre liegt zudem eine Berechung der Flächen vor, die bei<br />

einem 100-jährigen Hochwasser (HQ100) überschwemmt werden (vergleiche Karte 5).<br />

Es ergibt sich sich je nach den Geländeverhältnissen ein Überschwemmungsgebiet von<br />

50 m Breite im Bereich der Gödchenmühle bis zu 250 m Breite südöstlich von Brome.<br />

3.5.3 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer ergeben sich aus<br />

direkten und aus indirekten Beeinträchtigungen und sind in der Regel auf menschliche<br />

Nutzungen zurückzuführen.<br />

Im Untersuchungsgebiet treten folgende Vorbelastungen auf:<br />

• Ausbau/Regulierung der Fließgewässer: Beeinträchtigungen der Gewässermorphologie<br />

und –zonierung, der Durchgängigkeit, der Funktionsbeziehungen zwischen<br />

Gewässer und Aue. Dies betrifft sowohl die Ohre als auch die Kleine Aller.<br />

• Stoffliche Belastungen der Fließgewässer durch diffuse Einträge und Einleitungen:<br />

Beeinträchtigung der Gewässergüte.<br />

• Flächenversiegelung/Entwässerung: Verminderung der Grundwasserneubildung<br />

aufgrund geringerer Versickerungsraten und einer beschleunigten Abführung von<br />

Niederschlagswasser.<br />

• Grundwasserentnahme: Im gesamten Untersuchungsgebiete findet eine intensive<br />

Grundwasserentnahme für die landwirtschaftliche Beregung statt (LANDKREIS<br />

GIFHORN 1994, LWK HANNOVER 1998, 2006). Diese Entnahme führt zu Grundwasserabsenkungen<br />

und damit zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes.<br />

• Stoffliche Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft: Durch eine intensive<br />

landwirtschaftliche Bodennutzung kann es insbesondere zu einem Eintrag<br />

von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser kommen. Die Gefährdung<br />

ist abhängig von der Filter- und Pufferkapazität der Böden und der Art der<br />

Nutzung.<br />

• Altlasten/Altablagerungen: Die fünf Altlablagerungen im Bereich Brome –Altendorf<br />

–Wendischbrome (vergleiche Karte 4) stellen eine potenzielle Gefährdung<br />

des Grundwassers dar, da ein Austreten von Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

• Weitere stoffliche Belastungen des Grundwassers ergeben sich insbesondere in den<br />

Seitenräumen der Straßen durch Schadstoffeinträge mit dem Sickerwasser.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 91<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.5.4 Funktionsbewertung<br />

Oberflächengewässer<br />

Entsprechend der wasserrechtlichen Grundsätze der § 2 des NWG beziehungsweise<br />

des WG LSA sind alle Oberflächengewässer grundsätzlich von Bedeutung für das<br />

Schutzgut. Naturschutzfachliches Kriterium für die differenzierende Bewertung des<br />

Teilschutzgutes ist der Ausbauzustand (Naturnähe) der Oberflächengewässer (Tab. 3-<br />

18). 10<br />

Tab. 3-18: Bewertung der Oberflächengewässer.<br />

Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

II / I<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

Gewässer unverändert/gering<br />

verändert sowie unbelastet bis<br />

gering belastet<br />

Gewässer mäßig verändert sowie<br />

gering bis mäßig belastet<br />

Gewässer mäßig/deutlich verändert<br />

sowie mäßig bis kritisch<br />

belastet<br />

Gewässer stark bis vollständig<br />

verändert sowie stark bis übermäßig<br />

verschmutzt<br />

Grundwasser<br />

• --- [nicht vorhanden]<br />

• naturnahe und mäßig ausgebaute Abschnitte<br />

der Ohre<br />

• naturnahe Kleingewässer<br />

• stark ausgebaute Abschnitte der Ohre<br />

• Kleine Aller<br />

• Gräben mit naturnahen Strukturen<br />

• naturnahe Staugewässer (Ohreseen)<br />

• völlig ausgebaute Abschnitte der Ohre<br />

• Gräben<br />

• naturferne Fischteiche<br />

• Klär- und Absetzteiche<br />

• sonstige naturferne Stillgewässer<br />

Grundsätzlich von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur Grundwassererneuerung<br />

(Neubildung) beitragen und bei denen nicht langfristig von einer hochgradigen<br />

Boden- und Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist. Wert- und<br />

Funktionsträger mit besonderer Bedeutung sind Bereiche in denen in qualitativer Hinsicht<br />

eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers<br />

vorliegt beziehungsweise die Grundwasserstände nur wenig durch Nutzungseinflüsse<br />

verändert sind. Die Tab. 3-19 enthält die Bewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />

10 Die Funktion der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wird in Kap. 3.2.4 und 3.3.4 bewertet.


92 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-19: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser.<br />

Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />

V / IV<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

II / I<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

geringe Beeinträchtigung der<br />

Grundwasserneubildung,<br />

geringe Veränderung der<br />

Grundwassersituation und<br />

geringe stoffliche Belastung/<br />

Gefährdung des Grundwassers<br />

mäßige Beeinträchtigung der<br />

Grundwasserneubildung,<br />

Veränderung der Grundwassersituation,<br />

mäßige stoffliche Belastung/<br />

Gefährdung des Grundwassers<br />

stark bis vollständige Verminderung<br />

der Grundwasserneubildung<br />

oder<br />

deutliche stoffliche Belastung/<br />

Gefährdung des Grundwassers<br />

Wälder, Sümpfe und landwirtschaftlich extensiv<br />

genutzte Feuchtgrünländer<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Intensivgrünland,<br />

Ackerland), Gärten und Grünanlagen,<br />

unversiegelte Bereich ohne besondere<br />

stoffliche Belastung<br />

befestigte, versiegelte und bebaute Flächen,<br />

Seitenstreifen stark befahrener Straßen<br />

Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ergibt sich<br />

im Wesentlichen aus den Filter-, Puffer- und Transformationsfunktionen der Böden<br />

(Grundwasserschutzfunktion). Entsprechend der zur Verfügung stehenden Daten zu<br />

den Böden weist die Anleitung der Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters<br />

gegenüber Schadstoffeinträgen methodische und maßstabsbedingte Ungenauigkeiten<br />

auf:<br />

• Hohe Empfindlichkeit: Grundwassernahe Bereiche (Grundwasserflurabstand kleiner<br />

als 2 m) bei gleichzeitig sauren Böden;<br />

• mittlere Empfindlichkeit: Grundwasserferne Bereiche (Grundwasserflurabstand<br />

kleiner als 2 m) bei gleichzeitig sauren Böden (Sandverbreitungsgebiete);<br />

• geringe Empfindlichkeit: Grundwasserferne Bereiche (Grundwasserflurabstand<br />

kleiner als 2 m), keine sauren Böden (Sandlösse, Geschiebelehmverbreitungsgebiete).<br />

Überschwemmungsgebiete und grundwassergeprägte Gebiete<br />

Die Bewertung bezieht sich auf die Fähigkeit beziehungsweise Eignung von Landflächen<br />

als natürlicher Rückhalteraum bei Überflutungen sowie die Intaktheit des Grundwasserhaushalts<br />

bei grundwassergeprägten Gebieten.<br />

Bezogen auf die Funktion Hochwasserrückhaltung in den realen Überschwemmungsgebieten<br />

sind Flächen mit Dauervegetation wie Grünländer, Sümpfe und Wälder von


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 93<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

besonderer Bedeutung, da sie am besten für die Wasseraufnahme geeignet sind, ohne<br />

die Fließgewässer mit Sedimentfracht (abgeschwemmtem Oberboden) zu belasten.<br />

Von allgemeiner Bedeutung sind die Ackerflächen im natürlichen Überschwemmungsgebiet,<br />

von geringer Bedeutung Baukörper und Siedlungsflächen, die den natürlichen<br />

Rückhalteraum verkleinern.<br />

Als grundwassergeprägtes Gebiet mit einem weitgehend ungestörten Wasserhaushalt,<br />

dem eine besondere Bedeutung zukommt, kann lediglich die Ohreaue oberhalb von<br />

Brome eingestuft werden (siehe auch Kap 3.5.3).<br />

3.5.5 Rechtlicher Status<br />

Aus den Schutzgebietsverordnungen zu den drei Naturschutzgebieten und dem<br />

Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ergeben sich besondere Schutzbestimmungen<br />

und Verbote mit Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Die Erhaltung und<br />

Entwicklung der Ohre als naturnahes Fließgewässer und die Erhaltung der Kleingewässer<br />

sind jeweils Schutzzweck. In den Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle<br />

Handlungen verboten, die das Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen<br />

oder verändern. Nach § 7 Abs. 9 der Verordnung über das Naturschutzgebiet<br />

„Ohreaue“ ist der Bau der Ortsumgehung Brome in einem Korridor westlich von<br />

Wendischbrome freigestelt. Im Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ist es<br />

verboten, Gewässer- und Feuchtflächen aller Art zu beseitigen, zu verändern, neu anzulegen<br />

oder erheblich zu beeinträchtigen.<br />

Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets ist Teil der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes<br />

des Wasserwerkes Rühen. Im Südosten ragt die Schutzzone III des<br />

Wasserschutzgebietes Colbitz-Letzlinger-Heide in das Gebiet (vergleiche Karte 5). Sie<br />

dienen entsprechend § 48 NWG, § 48 WG LSA beziehungsweise den Schutzgebietsverordnungen<br />

dem Schutz der Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen.<br />

Überschwemmungsgebiete nach § 92 NWG beziehungsweise § 96 WG LSA sind<br />

weder für die Ohre noch für die Kleine Aller festgesetzt.<br />

3.5.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

An Oberflächengewässern finden sich im Untersuchungsgebiet neben den Fließgewässern<br />

Ohre und Kleine Aller zahlreiche Gräben sowie künstlich geschaffene Klein- und<br />

Staugewässer. Während einzelnen Abschnitten der Ohre und mehreren Kleingewässern<br />

aufgrund ihrer Naturnähe und geringen bis mäßigen Belastung eine besondere


94 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bedeutung zukommt, besitzen die übrigen Gewässer eine allgemeine oder geringe Bedeutung.<br />

Die mittleren Grundwasserstände liegen in den Niederungsbereichen zwischen 30 und<br />

100 cm unter Flur, lokal steht das Grundwasser hier aber auch an der Geländeoberkante.<br />

In den übrigen Bereichen bestehen in der Regel Grundwasserflurabstände von<br />

mehreren Metern. Die Grundwasserneubildungsrate liegt in den Geestbereichen bei<br />

100 bis 200 mm pro Jahr, in den Niederungen bei maximal 100 mm pro Jahr. Von besonderer<br />

Bedeutung für das Grundwasser sind alle Bereiche, in denen in qualitativer<br />

Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers<br />

vorliegt. Von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur Grundwassererneuerung<br />

beitragen, ohne dass langfristig von einer hochgradigen Boden- und<br />

Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist.<br />

Für die Funktion der Hochwasserrückhaltung in den natürlichen Überschwemmungsgebieten<br />

von Ohre und Kleiner Aller von besonderer Bedeutung sind Flächen mit<br />

Dauervegetation wie Grünländer, Sümpfe und Wälder; von allgemeiner Bedeutung<br />

sind die Ackerflächen. Als grundwassergeprägtes Gebiet mit einem weitgehend ungestörten<br />

Wasserhaushalt, dem eine besondere Bedeutung zukommt, kann lediglich die<br />

Ohreaue oberhalb von Brome eingestuft werden.<br />

3.6 Luft<br />

Das Schutzgut Luft umfasst die lufthygienischen Verhältnisse im Untersuchungsraum.<br />

3.6.1 Methodische Hinweise<br />

Die Ermittlung und Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse erfolgt durch die<br />

Darstellung von Bereichen mit besonderen Immissionsschutz- und lufthygienischen<br />

Ausgleichsfunktionen sowie von durch Immissionen beeinträchtigten Bereichen und<br />

Beeinträchtigungen der oben genannten Funktionen (vergleiche FGSV 2001).<br />

Grundlage für die Bearbeitung sind Daten aus vorhandenen Unterlagen (insbesondere<br />

LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, NFP 2001) sowie die Kartierung<br />

der Biotoptypen und der Realnutzung. Eine gesonderte Kartendarstellung zum<br />

Schutzgut Luft findet nicht statt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 95<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.6.2 Bestandssituation und Vorbelastungen<br />

Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen ländlich geprägten Raum, in dem<br />

sich eine über die Grundbelastung hinausgehende Immissionsbelastung mit Luftschadstoffen<br />

auf den Nahbereich der stärker befahrenen Bundesstraßen beschränkt (vergleiche<br />

MOSIMANN et al. 1999). Da Immissionsmessergebnisse nicht zur Verfügung stehen,<br />

erfolgt eine Einstufung zur Immissionsbelastung auf der Grundlage von MOSI-<br />

MANN et al. (1999). Dementsprechend sind die Wohnbereiche an den Bundesstraßen<br />

B 248 und B 244 in Brome, Altendorf und Voitze als „lufthygienisch mäßig belastet<br />

bis belastet“ einzustufen (Einzelhaus- und Zeilenbebauung mit Gartenflächen an übergeordneten<br />

Straßen).<br />

Über die Grundbelastung hinausgehende Geruchsbelastungen treten ausschließlich<br />

punktuell im Bereich von Kläranlagen/Klärteichen und landwirtschaftlichen Produktionsanlagen<br />

auf und sind in ihrer Auswirkung auf den unmittelbaren Nahbereich der<br />

Immissionsquelle beschränkt.<br />

Die großen Ackerflächen sind als Kaltluftentstehungsgebiete (siehe Kap. 3.7.2) gleichzeitig<br />

auch Frischluftentstehungsgebiete, die bei geeigneten Wetterlagen die belasteten<br />

Siedlungsbereiche (Lasträume) mit unbelasteten Luftmassen versorgen. Die Ausgleichsleistung<br />

ist aufgrund der geringen Reliefunterschiede im Gebiet allerdings nur<br />

als mäßig einzustufen. Die Ohreniederung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine<br />

Frischluftleitbahn (vergleiche Kap. 3.7.2).<br />

Gehölzbestände übernehmen eine Immissionsschutzfunktion, wenn sie besonders dazu<br />

geeignet sind, Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Entsprechend MOSIMANN et al.<br />

(1999) sind alle Gehölzbestände im Nahbereich von Quellen (Abstand bis 10 m) von<br />

Bedeutung, wenn sie eine Breite von mindestens 10 m besitzen. Im Untersuchungsgebiet<br />

finden sich an den Bundesstraßen B 248 und B 244 als den relevanten Emissionsquellen<br />

ausschließlich in und westlich von Voitze Gehölzbestände, die diese Kriterien<br />

erfüllen. In den Waldfunktionenkarten (NFP 2001) sind keine Wälder mit Immissionsschutzfunktion<br />

ausgewiesen.<br />

3.6.3 Funktionsbewertung<br />

Die Bedeutung von Flächen mit lufthygienischen Funktionen wird nur für solche ermittelt,<br />

die eine ausgleichende Wirkung auf Lasträume besitzen:<br />

• Den Kaltluftentstehungsgebieten kommt aufgrund ihrer mäßigen Ausgleichswirkung<br />

für die belasteten Siedlungsbereiche lediglich eine mittlere Bedeutung zu.


96 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Den Waldbeständen am westlichen Ortsrand von Voitze kommt aus der Sicht des<br />

Immissionsschutzes für Voitze eine hohe Bedeutung zu.<br />

3.6.4 Rechtlicher Status<br />

Das Schutzgut Luft betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete oder<br />

Schutzausweisungen.<br />

3.7 Klima<br />

Das Klima beschreibt die Witterungsverhältnisse eines Gebietes im jahreszeitlichen<br />

Verlauf. Es werden die drei Maßstabsebenen Großklima, Geländeklima und Kleinklima<br />

unterschieden.<br />

3.7.1 Methodische Hinweise<br />

Im Rahmen der Raumanalyse sind vorhabensbezogen bioklimatisch wertvolle Bereiche<br />

(klimaökologische Komfortinseln), klimatisch belastete Siedlungsbereiche sowie<br />

die Funktion „Klimaausgleich“ zu ermiteln und zu beurteilen (vergleiche FGSV<br />

2001). Letzteres geschieht über die Kaltluftentstehungsgebiete, lokale Luftaustauschbahnen<br />

und deren funktionale Verbindung mit belasteten Gebieten.<br />

Grundlage für die Bearbeitung sind das klimaökologische Gutachten für den <strong>Zweckverband</strong><br />

Großraum Braunschweig (GEO-NET 2004), Daten aus weiteren vorhandenen<br />

Unterlagen (LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, NFP 2001) sowie<br />

die Kartierung der Biotoptypen und der Realnutzung. Eine gesonderte Kartendarstellung<br />

zum Schutzgut Klima findet nicht statt.<br />

3.7.2 Bestandssituation und Vorbelastungen<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Übergang von den maritim geprägten Landschaften<br />

Nordwestdeutschlands zu den kontinental geprägten Mitteldeutschlands in der<br />

klimaökologischen Region „Geest- und Bördenbereich“, in der das Klima schwach<br />

maritim ausgebildet ist. Es ist gekennzeichnet durch kühle Sommer (mittlere Lufttemperatur<br />

im Juli 17,1 bis 17,5° C) und milde Winter (mittlere Lufttemperatur im<br />

Januar bei -0,5 bis -0,1° C). Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,1 bis 8,5° C.<br />

Der Hauptteil der Niederschläge fällt im Sommerhalbjahr, in der Regel in Form von<br />

Starkregen in Verbindung mit Gewittern. Bei der jährlichen Niederschlagssumme zei-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 97<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

gen sich lokal Unterschiede. Westlich von Brome fallen durchschnittlich 600 bis<br />

650 mm Niederschlag im Jahr, östlich von Brome beträgt die Niederschlagsmenge nur<br />

550 bis 600 mm. Regional herrschen westliche Winde vor (MURL LSA 1997, LAND-<br />

KREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995).<br />

Beim Geländeklima ergeben sich örtlich aufgrund der unterschiedlichen Vegetationsbedeckung<br />

und Topografie deutliche Unterschiede. Auf den ausgedehnten Ackerflächen<br />

kommt es im Tagesverlauf zu starken Temperaturschwankungen. Auch herrschen<br />

in den Ackergebieten, verstärkt durch die geringe Heckendichte, höhere Windgeschwindigkeiten<br />

vor. Aufgrund einer hohen nächtlichen Wärmeausstrahlung bei windschwachen,<br />

bewölkungsarmen Wetterlagen sind diese Flächen auch gute Kaltluftentstehungsgebiete.<br />

Die geschlossenen Waldbestände sind Flächen mit deutlich geringeren<br />

Temperaturschwankungen und sehr niedrigen Windgeschwindigkeiten. Die Niederung<br />

der Ohre zeichnet sich aufgrund der geringen Wärmeleit- und Speicherfähigkeit<br />

der Feucht- und Moorböden durch eine erhöhte Nebelhäufigkeit aus (LANDKREIS<br />

KLÖTZE 1995).<br />

Das klimaökologische Modell von GEO-NET (2004) zum Kaltlufthaushalt, in dem die<br />

Funktionszusammenhänge zwischen belasteten Siedlungsbereichen und Kaltluft produzierenden<br />

Freiflächen aufgezeigt werden, hat das folgende Ergebnis erbracht. Relevante<br />

Einzugsgebiete für die Kaltluftlieferung für Brome sind die westlich, nördlich<br />

und östlich an die Siedlung angrenzenden Freiflächen. Der Kaltluftlieferung (Massenstrom)<br />

wird als „mitel“ eingestuft, die Strömung erfolgt schwerpunktmäßig von Nord<br />

nach Süd. In Bezug auf Voitze sind die westlich, nordwestlich und östlich angrenzenden<br />

Freiflächen relevant für eine Kaltluftlieferung, die von der Intensität (Massenstrom)<br />

ebenfals als „mitel“ eingestuft wird. Im ganzen Raum handelt es sich vornehmlich<br />

um thermisch induzierte Strömungssysteme (GEO-NET 2004).<br />

Die siedlungsnahen Laubwälder im Untersuchungsgebiet besitzen aufgrund ihrer klimaausgleichenden<br />

und -verbesernden Wirkung eine „Klimaschutzfunktion“ (Waldfunktionenkarte,<br />

NFP 2001).<br />

Thermisch und damit bioklimatisch belastete Bereiche wie sommerlich stark aufgeheizte<br />

städtische Siedlungszonen ergeben sich nach MOSIMANN et al. (1999) bei Siedlungsflächen<br />

von mehr als 1 km². Entsprechende Bereiche fehlen im Untersuchungsgebiet.<br />

Auch GEO-NET (2004) stufen ausschließlich den Ortskern von Brome als<br />

„potenziel gering belastet“ ein.<br />

Als bioklimatisch wertvoller Bereich (klimaökologische Komfortinseln nach MOSI-<br />

MANN et al. 1999) ist die parkartige Ohreniederung in Brome einzustufen, da sie als


98 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

einzige die entsprechenden Kriterien erfüllt (insbesondere Zuordnung zu einem Siedlungsraum,<br />

Mindestgröße).<br />

3.7.3 Funktionsbewertung<br />

Kriterium für die Bewertung ist die Bedeutung von Flächen beziehungsweise Landschaftsstrukturen<br />

für den Klimaausgleich oder die Klimaverbesserung belasteter Zonen<br />

(vergleiche MOSIMANN et al. 1999).<br />

Angesichts der ländlichen Strukturierung und der fehlenden bioklimatisch belasteten<br />

Bereiche im Untersuchungsgebiet kommt den oben beschriebenen Kaltluftentstehungsgebieten,<br />

der klimaökologischen Komfortinsel „Ohreniederung in Brome“ und<br />

den siedlungsnahen Laubwäldern nur eine allgemeine Bedeutung zu. Alle übrigen<br />

Bereiche im Untersuchungsgebiet sind aus der Sicht des Schutzgutes Klima von nachrangiger<br />

Bedeutung.<br />

3.7.4 Rechtlicher Status<br />

Das Schutzgut Klima betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete<br />

oder Schutzausweisungen.<br />

3.8 Landschaft<br />

3.8.1 Methodische Hinweise<br />

Das Schutzgut Landschaft wird durch das Landschaftsbild abgebildet, das die äußere,<br />

sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft ist und die natürliche Attraktivität<br />

einer Landschaft beschreibt. Das Landschaftsbild ergibt sich ganz wesentlich aus dem<br />

Zusammenwirken flächiger, linienhafter und punktueller Landschaftsbildelemente<br />

(vergleiche GAREIS-GRAHMANN 1997). Aus dem unterschiedlichen Auftreten und dem<br />

Wechsel der Landschaftsbildelemente, den vorherrschenden Nutzungen und dem Relief<br />

lassen sich homogene Teilräume der Landschaft, so genannte Landschaftsbildeinheiten<br />

abgrenzen (zum Beispiel größere Waldkomplexe oder reich strukturierte Niederungen).<br />

Siedlungsbereiche werden nur in ihre Wirkung auf die angrenzende freie<br />

Landschaft bei der Abgrenzung der Einheit berücksichtigt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 99<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind die Daten der Biotoptypenkartierung,<br />

einer ergänzenden Erfassung landschaftsbildspezifischer Elemente und Störungen<br />

und die Auswertung vorhandener Planunterlagen.<br />

Für das Landschaftserleben von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus unzerschnittene,<br />

verkehrsarme Räume. Die Erfassung und Bewertung der Unzerschnittenheit<br />

der Landschaft erfolgt auf der Ebene der Landschaftsräume. Im Rahmen der der<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> vorgelagerten Machbarkeitsstudie (KAISER & WOHLGE-<br />

MUTH 2001) wurde auf der Grundlage von BFN (1999) und SCHUPP (2001) festgestellt,<br />

dass weder das Untersuchungsgebiet das Kriterium eines unzerschnittenen verkehrsarmen<br />

Raumes erfüllt, noch Teile des Gebietes zu einem solchen Raum gehören.<br />

Aus diesem Grund wird der Aspekt im Weiteren nicht mehr betrachtet.<br />

3.8.2 Bestandssituation<br />

Bei den flächigen Landschaftsbildelementen dominieren Äcker, die das Landschaftsbild<br />

in weiten Bereichen prägen, gefolgt von Wäldern. Letztere konzentrieren sich<br />

westlich von Voitze im Bereich der so genannten Bickelsteiner Heide und südlich von<br />

Brome (Bromer Busch). Grünländer sind deutlich seltener, nur vereinzelt finden sich<br />

Heiden und Magerrasen, Sümpfe oder stehende Gewässer.<br />

An linienhaften Elementen finden sich Hecken, Baumreihen und Alleen, Fließgewässer<br />

sowie Wege, Straßen und die Eisenbahntrasse. Während Wege und Straßen über<br />

den ganzen Untersuchungsraum verteilt sind, zeigt sich bei den übrigen linienhaften<br />

Elementen eine deutliche Konzentration in den Niederungen von Kleiner Aller und<br />

Ohre und in der Nähe der Siedlungen (siehe Karte 6).<br />

An punktuellen Landschaftsbildelementen finden sich Gehölzgruppen und Einzelbäume,<br />

kleine Stillgewässer, Einzelgehöfte und Ställe. Auch bei den punktuellen Elementen<br />

zeigt sich ein verstärktes Auftreten in den Niederungen und in Siedlungsnähe.<br />

Aus der Verteilung der Landschaftsbildelemente sowie der vorherrschenden Nutzungen<br />

und dem Relief ergeben sich für das Untersuchungsgebiet zehn Landschaftsbildeinheiten,<br />

die in Tab. 3-20 anhand ihrer charakteristischen Merkmale beschrieben<br />

werden.


100 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-20: Landschaftsbildeinheiten des Untersuchungsgebietes.<br />

Zur Lage der Landschaftsbildeinheiten siehe Karte 6.<br />

Nr. Beschreibung der Landschaftsbildeinheiten anhand charakteristischer Merkmale<br />

1 Bickelsteiner Heide: Geschlossenes Waldgebiet westlich von Voitze. Überwiegend strukturarme<br />

Kiefernforste, teilweise naturnahe Eichen-Mischwälder. Schwach bis gering bewegtes<br />

Relief.<br />

2 Niederung der Kleinen Aller nördlich der B 248: Von Ackerland und Grünländern geprägte,<br />

durch Gehölze mäßig strukturierte Niederungsebene. Kleine Aller mit geradlinigem Verlauf<br />

und überwiegend jungem Erlen-Galeriewald. Einzelne naturnahe Stillgewässer.<br />

3 Niederung der Kleinen Aller südlich der B 248: Von Ackerland geprägte, durch Gehölze<br />

schwach strukturierte Niederung der Kleinen Aller und angrenzende Flächen. Kleine Aller<br />

mit geradlinigem Verlauf und jungem Erlen-Galeriewald. Klärteiche. Am Ortsrand von Tülau<br />

und Brome naturnahe Feldgehölze und Intensivgrünländer.<br />

4 Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome: Strukturarme Ackerlandschaft mit gering bewegtem<br />

Relief. Prägend sind große Ackerschläge, die von geradlinigen Feldwegen durchzogen<br />

werden. Neben wegbegleitenden Staudensäumen und (neu angelegten) Hecken einzelne,<br />

überwiegend von Kiefern dominierte Feldgehölze. An den Siedlungsrändern Gärten<br />

und Grünanlagen.<br />

5 Ohreniederung nördlich Brome: Strukturreiche schmale Niederung der Ohre. Abschnittsweise<br />

wechselnd geschwungener, naturnaher von Erlen begleiteter Bachlauf beziehungsweise<br />

mäßig ausgebauter, mehr oder weniger geradliniger Bachlauf. Angrenzend überwiegend<br />

kleinräumiges Mosaik aus Grünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen, Feuchtgebüschen<br />

und –wäldern. Einzelne größere Grünlandbereiche.<br />

6 Parkartige Ohreniederung in Brome: Durch künstlich angelegte Stauteiche geprägte, parkartig<br />

gestaltete Niederung. Parkanlage extensiv gepflegt. Angrenzend einzelne siedlungsnahe,<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

7 Ohreniederung östlich Brome: Von der mäßig ausgebauten Ohre durchflossene, von Ackerland<br />

und Intensivgrünland dominierte Niederungsebene. Einzelne (naturnahe) Feldgehölze,<br />

Brachen mit Gras- und Staudenfluren. Sportanlagen, Grünanlagen und Kleingärten sowie<br />

die Kläranlage von Brome.<br />

8 Bromer Busch: Geschlossenes Waldgebiet mit hohem Anteil naturnaher alter Laubbaumbestände,<br />

teilweise auch Nadelholzforste. Sportanlage.<br />

9 Ackerlandschaft nördlich Brome: Strukturarme Ackerlandschaft mit gering bewegtem Relief.<br />

Prägend sind große Ackerschläge, die von geradlinigen Feldwegen mit Staudensäumen<br />

durchzogen werden. Nur wenige Hecken und Einzelbäume, einzelne strukturarme Kiefernforste.<br />

10 Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome: Auf dem ehemaligen Grenzstreifen verlaufendes<br />

Band aus Magerrasen, die sich in Verbuschung und Ruderalisierung befinden. Einzelne<br />

Sukzessionsgehölze und Müllablagerungen.<br />

3.8.3 Bewertung und Vorbelastungen<br />

Entsprechend der Methodik von KÖHLER & PREISS (2000) sowie NMELF (2002) erfolgt<br />

die Bewertung des Landschaftsbilds mittels des Kriteriums der naturraumtypischen<br />

Eigenart. Im ersten Schritt werden die einzelnen Landschaftsbildelemente hinsichtlich<br />

ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet, indem ermittelt wird, inwieweit<br />

die Elemente der naturraumtypischen Eigenart entsprechen (Tab. 3-21). Im<br />

zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der zehn Landschaftsbildeinheiten durch die<br />

Gegenüberstellung der positiven Wertelemente und der Beeinträchtigungsfaktoren<br />

(Tab. 3-22).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 101<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-21: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen<br />

Eigenart.<br />

Biotoptypenabkürzungen nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />

Wertstufe Landschaftsbildelement<br />

V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die weitgehend der naturraumtypischen<br />

Eigenart<br />

entsprechen)<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart vermindert entsprechen)<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart stark vermindert<br />

entsprechen)<br />

II<br />

von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart kaum entsprechen)<br />

• alte naturraumtypische Laubwälder (Buchenwälder –WMT, WLM,<br />

Eichen-Mischwälder –WQ, Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald –WC,<br />

Erlen- und Eschenwald, Erlenbruchwald –WET, WAR)<br />

• sehr alte das Landschaftsbild prägende Einzelbäume, Baumgruppen<br />

und Feldgehölze aus einheimischen Arten<br />

• naturnahe Fließgewässer (FBN)<br />

• Nasswiesen (GN)<br />

• Laubwald-Nadelwald-Mischwälder (WM/WZ, WC/WZ, WZ/WQ)<br />

• jüngere naturraumtypische Laubwälder (Eichen-Mischwälder –WQ,<br />

Erlen- und Eschenwald –WET)<br />

• sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (WVS)<br />

• Erlenwald entwässerter Standorte (WU)<br />

• Birken- und Zitterpappel-Pionierwald (WPB)<br />

• Waldlichtungsflur (UW)<br />

• mesophile Gebüsche (BM), Weidengebüsche (BA, BN, BF)<br />

• Hecken (HF), naturnahe Feldgehölze (HN)<br />

• alte das Landschaftsbild prägende Einzelbäume und Baumgruppen<br />

• mäßig ausgebauter Bach (FXM)<br />

• künstlich angelegte, naturnahe Kleingewässer (SE)<br />

• Sümpfe und Röhrichte (NS, NR), Pioniervegetation (wechsel-)nasser<br />

Standorte (NPZ)<br />

• Flutrasen, Sumpfdotterblumen-Wiese und mesophiles Grünland (GF,<br />

GM)<br />

• Magerrasen (RS), Sandheide (HCT)<br />

• Laubforst aus einheimischen Arten (WXH), Hybridpappelforst (WXP)<br />

• Laubwald-Jungbestand (WJL)<br />

• Kiefernforste (WZK), Fichtenforste (WZF)<br />

• jüngere Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken (HB, HF)<br />

• standortfremde Feldgehölze (HX)<br />

• stark ausgebauter Bach (FXS)<br />

• naturnahe Staugewässer (SRS)<br />

• Intensivgrünland (GI), Grünland-Einsaat (GA), Weidefläche (GW)<br />

• Ruderal- und Staudenfluren und –säume (UR, UH)<br />

• Parkwald mit Altbaumbestand (PAW), Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />

einheimischen Baumarten (HSE), Grünanlage mit altem Baumbestand<br />

(PZR)<br />

• Lärchen- und Douglasienforste (WZL, WZD)<br />

• nicht standortgerechter Gehölzbestand (HPX), Feldhecke mit standortfremden<br />

Gehölzen (HFX), Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht<br />

heimischen Baumarten (HSN)<br />

• Gräben (FGR), naturferne Stillgewässer (SX)<br />

• völlig ausgebauter Bach (FXV)<br />

• strukturreichere Gärten (PHG, PHO, PHN), artenreiche Scherrasen<br />

(GRR)<br />

• gehölzreicher Friedhof (PFR), strukturreiche Kleingartenanlage (PKA)<br />

• neue Parkanlage (PAN), gehölzarmer Friedhof (PFA) sonstige Grünanlage<br />

ohne Altbäume (PZA)


102 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe Landschaftsbildelement<br />

I<br />

von geringer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente<br />

mit weitgehend zerstörter<br />

oder überformter naturraumtypischen<br />

Eigenart)<br />

• artenarme Ackerflächen (AS, AL, AM)<br />

• Weihnachtsbaum-Plantage (EBW), landwirtschaftliche Lagerfläche<br />

(EL)<br />

• Siedlungs- und Verkehrsflächen (OE, OD, OG, OV, TF)<br />

• Ver- und Entsorgungsanlagen (OS)<br />

• artenarmer Scherrasen (GRA), neuzeitlicher Ziergarten (PHZ)<br />

• strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Grabeland (PKG)<br />

• Sportplatz (PSP), Freibad (PSB), sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />

(PSZ, PSZ/OSZ)<br />

Die Bewertung der zehn Landschaftsbildeinheiten (Tab. 3-22) zeigt, dass der Ohreniederung<br />

nördlich von Brome, dem Bromer Busch und dem nördlich der B 248 gelegenen<br />

Teil der Niederung der Kleinen Aller mit der Wertstufe IV die höchste Bedeutung<br />

zukommt (siehe auch Karte 6). Vier weitere Landschaftsbildeinheiten besitzen eine<br />

allgemeine Bedeutung. Die zwei durch intensiv genutzte Äcker geprägten Landschaftsbildeinheiten<br />

haben eine allgemeine bis geringe Bedeutung.<br />

Tab. 3-22: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten.<br />

Die Nummerierung der Landschaftsbildeinheiten entspricht derjenigen in Tab. 3-20 und Karte 6.<br />

Wertstufen: V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner<br />

Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

1 Bickelsteiner Heide<br />

− geschlossenes Waldgebiet<br />

− teilweise naturnahe Eichen-Misch-<br />

wälder<br />

landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />

der Eigenart -<br />

− überwiegend strukturarme Kiefernforste<br />

− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />

Insgesamt nur ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und nur eine eingeschränkte Vielfalt.<br />

2 Niederung der Kleinen Aller nördlich der B 248<br />

− durch Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />

und Einzelbäume strukturierte<br />

Niederungsebene<br />

− einzelne Grünländer, flächige Grasund<br />

Staudenfluren sowie naturnahe<br />

Stillgewässer<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker dominieren<br />

− Grünländer überwiegend artenarm<br />

− Kleine Aller geradlinig ausgebaut<br />

− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />

Insgesamt ein höherer Anteil und eine Vielfalt von Landschaftsbildelementen,<br />

die der naturräumlichen Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />

zusammenfassendeBewertung<br />

der<br />

Landschaftsbildeinheiten<br />

III<br />

IV


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 103<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

3 Niederung der Kleinen Aller südlich der B 248<br />

− durch Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />

und Einzelbäume in Teilbereichen<br />

strukturiert<br />

− einzelne Grünländer und flächige<br />

Gras- und Staudenfluren<br />

landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />

der Eigenart -<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker dominieren<br />

− Grünländer überwiegend artenarm<br />

− Kleine Aller geradlinig ausgebaut<br />

− naturferne Klärteiche<br />

− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />

Insgesamt nur ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />

menschliche Nutzung.<br />

4 Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome<br />

− einzelne (neu angelegte) Hecken und<br />

Säume<br />

− einzelne Feldgehölze<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker prägen das Landschaftsbild<br />

− Bundesstraßen mit Verkehrslärm<br />

Insgesamt durch die menschliche Nutzung weitgehend überformt und nur noch<br />

ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />

5 Ohreniederung nördlich Brome<br />

− teilweise geschwungener, naturnaher<br />

von Erlen begleiteter Bachlauf<br />

− kleinräumiger Wechsel aus Grünland,<br />

feuchten Hochstaudenfluren,<br />

Sümpfen, naturnahen Feuchtgebüschen<br />

und –wäldern<br />

− einzelne größere Grünlandbereiche<br />

− überwiegend intensiv bewirtschaftete,<br />

artenarme Grünländer<br />

− Ohre abschnittsweise mäßig ausgebaut<br />

− einzelne naturferne Stillgewässer<br />

Insgesamt noch ein ein hoher Anteil und eine Vielfalt von Landschaftsbildelementen,<br />

die der naturräumlichen Eigenart entsprechen.<br />

6 Parkartige Ohreniederung in Brome<br />

− Ohre mäßig ausgebaut<br />

− einzelne naturnahe Wälder und Feld-<br />

gehölze<br />

− naturraumuntypische Stauteiche<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker und Grünländer<br />

Insgesamt ein mäßiger Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />

menschliche Nutzung.<br />

7 Ohreniederung östlich Brome<br />

− einzelne Hecken und Einzelbäume<br />

− einzelne naturnahe, strukturreiche<br />

Eichen-Mischwälder<br />

− flächige Gras- und Staudenfluren<br />

− Ohre mäßig ausgebaut<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker und Grünländer dominieren<br />

− Wälder und Gehölzbestände aus<br />

standortuntypischen Gehölzen<br />

− Kläranlage<br />

− Sportanlagen<br />

Insgesamt ein mäßiger Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />

menschliche Nutzung.<br />

zusammenfassendeBewertung<br />

der<br />

Landschaftsbildeinheiten<br />

III<br />

II<br />

IV<br />

III<br />

III


104 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

8 Bromer Busch<br />

− geschlossenes Waldgebiet, in dem<br />

naturnahe, alte Laubbaumbestände<br />

aus standorttypischen Arten dominieren<br />

− einzelne naturraumtypische Schlag-<br />

fluren und Sümpfe<br />

landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />

und Nutzungen<br />

- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />

der Eigenart -<br />

− teilweise standortfremde Baumbestände<br />

− Sportanlage<br />

Insgesamt ein hoher Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und eine geringe Überprägung durch<br />

menschliche Nutzung.<br />

9 Ackerlandschaft nördlich Brome<br />

− einzelne (neu angelegte) Hecken und<br />

Säume<br />

− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />

Äcker dominieren<br />

− strukturarme Nadelforste<br />

− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />

Insgesamt durch die menschliche Nutzung weitgehend überformt und nur noch<br />

ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />

10 Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome<br />

− artenreiche Magerrasen und Staudenfluren,<br />

kleinflächig Heiden<br />

− typische Sukzessionsgehölze<br />

− schmales Band innerhalb einer<br />

strukturarmen Ackerlandschaft<br />

− Müllablagerung<br />

Insgesamt ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />

Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />

menschliche Nutzung.<br />

3.8.4 Rechtlicher Status<br />

zusammenfassendeBewertung<br />

der<br />

Landschaftsbildeinheiten<br />

Rechtliche Bindungen für das Schutzgut Landschaft ergeben sich aus den Schutzgebietsverordnungen:<br />

• Naturschutzgebiet „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt): Schutzzweck ist nach § 3 Abs. 2<br />

der Naturschutzgebiets-Verordnung unter anderem der Erhalt der besonderen<br />

Eigenart und Schönheit des Gebietes. Alle Handlungen, die das Gebiet oder<br />

einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder zu einer nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung führen können sind verboten.<br />

• Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“: Algemeiner Schutzzweck ist nach §2<br />

Abs. 2 die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer Landschaft von Seltenheit, besonderer<br />

Eigenart, Vielfalt und herausragender Schönheit.<br />

• Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“: In Verweisung auf §24 NNatG dient<br />

das Gebiet dem Schutz der Eigenart, Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft.<br />

Alle Handlungen, die das Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören,<br />

beschädigen, oder verändern, sind verboten.<br />

IV<br />

II<br />

III


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 105<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“: Zum besonderen Schutzzweck<br />

nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gehört die Erhaltung der Ruhe und der Eignung<br />

des Gebiets und des Landschaftsbildes für den Naturgenuss und die Erholung.<br />

3.8.5 Zusammenfassende Darstellung<br />

Das Landschaftsbild wird in weiten Bereichen von Äckern dominiert. Geschlossene<br />

Waldbereiche treten dahinter zurück und konzentrieren sich westlich von Voitze und<br />

südlich von Brome. Grünländer sind deutlich seltener und weitgehend auf die Niederungen<br />

von Kleiner Aller und Ohre beschränkt. Landschaftsbildprägende linienhaften<br />

Elemente sind Hecken, Baumreihen und Alleen, Fließgewässer sowie Wege, Straßen<br />

und die Eisenbahntrasse. Während Wege und Straßen über den ganzen Untersuchungsraum<br />

verteilt sind, zeigt sich bei den übrigen linienhaften Elementen eine deutliche<br />

Konzentration in den Niederungen von Kleiner Aller und Ohre und in der Nähe der<br />

Siedlungen. Auch bei den punktuellen Landschaftsbildelementen (Gehölzgruppen,<br />

Einzelbäumen, kleinen Stillgewässern, Einzelgehöften und Ställen) zeigt sich ein verstärktes<br />

Auftreten in den Niederungen und in Siedlungsnähe.<br />

Aus dem unterschiedlichen Auftreten und dem Wechsel der Landschaftsbildelemente,<br />

der vorherrschenden Nutzungen und dem Relief lassen sich zehn homogene Teilräume<br />

der Landschaft, so genannte Landschaftsbildeinheiten abgrenzen. Landschaftsbildeinheiten,<br />

denen aufgrund einer hohen naturräumlichen Eigenart eine besondere bis allgemeine<br />

Bedeutung zukommt, sind die Niederung der Kleinen Aller nördlich der<br />

B 248, die Ohreniederung nördlich Brome und der Bromer Busch. Von allgemeiner<br />

Bedeutung für das Schutzgut sind die mäßig strukturierten Landschaftsbildeinheiten,<br />

in denen naturraumtypische Elemente vorhanden sind, aber naturraumuntypische Elemente<br />

und Nutzung dominieren.<br />

Ein besonderer rechtlicher Schutz ergibt sich für das Landschaftsbild in den Naturund<br />

Landschaftsschutzgebieten.<br />

3.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter umfasst die raumwirksamen Zeugnisse<br />

menschlichen Handelns, die für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind.


106 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

3.9.1 Methodische Hinweise<br />

Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind zum einen die Verzeichnisse der<br />

unteren Denkmalschutzbehörden zu den Kulturdenkmalen (Bau- und Bodendenkmale,<br />

Denkmalbereiche, archäologische Kulturdenkmale und Flächendenkmale, Kleindenkmale).<br />

Zum anderen wurden die Pläne der Bauleitplanung, die Landschaftsrahmenpläne,<br />

KARPE (1999) und sonstige Quellen sowie der Daten der Geländeerfassung auf das<br />

Vorkommen historischer Kulturlandschaftsteile und -elemente ausgewertete.<br />

3.9.2 Bestandssituation und Bewertung<br />

Für den Bereich des Untersuchungsgebietes werden folgende Kulturdenkmale in den<br />

Denkmalverzeichnissen geführt:<br />

• Baudenkmale in Voitze: drei Höfe, ein Einzelgebäude und ein Denkmal,<br />

• Baudenkmale in Brome: im Ort mehrere Einzelgebäude, Kirche, Denkmal sowie<br />

Komplex der Burg Brome, angrenzend ein Bodendenkmal,<br />

• Baudenkmal in Altendorf: Kirche,<br />

• Baudenkmale in Wendischbrome: Kirche, Grundstück Hauptstraße 20, Grundstück<br />

Bockhorn 4,<br />

• Bodendenkmal westlich Voitze in der Niederung der Kleinen Aller (Grabhügel),<br />

• Bodendenkmal südlich Brome,<br />

• Bodendenkmal östlich Brome,<br />

• Bodendenkmal nördlich Brome,<br />

• Bodendenkmal zwischen Brome und Altendorf,<br />

• zwei Bodendenkmale (Siedlungsplätze/Wüstungen) nördlich von Altendorf.<br />

In Karte 7 werden die im Außenbereich und an den Siedlungsrändern liegenden Bauund<br />

Bodendenkmale dargestellt. Bei den archäologischen Bodendenkmalen handelt es<br />

sich vielfach um eine auf dem derzeitigen Wissensstand basierende vorläufige Abgrenzung.<br />

Auf eine Darstellung der innerhalb geschlossener Ortschaften liegenden<br />

Kulturdenkmale wird verzichtet.<br />

Als historischer Kulturlandschaftsteil der jüngeren Geschichte ist der ehemalige<br />

innerdeutsche Grenzstreifen einzustufen. Der auf der Seite der ehemaligen DDR angelegte<br />

Grenzstreifen bestand aus einem System von Grenzsicherungseinrichtungen (insbesondere<br />

Kolonnenweg, Spurensicherungsstreifen, Kfz-Sperrgraben) und unterlag<br />

einer spezifischen Form der Unterhaltung. Der Verlauf des ehemaligen Grenzstreifens<br />

ist als lineares Band weitgehend erhalten geblieben und einzelne Grenzsicherungseinrichtungen<br />

sind bis heute gut erkennbar.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 107<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Allen Kulturdenkmalen kommt eine besondere Bedeutung zu. Dem ehemaligen<br />

Grenzstreifen als historischem Kulturlandschaftsteil der jüngeren Geschichte kommt<br />

eine allgemeine Bedeutung zu.<br />

3.9.3 Rechtlicher Status<br />

Kulturdenkmale sind entsprechend den Denkmalschutzgesetzen von Niedersachsen<br />

(NDSchG) und Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) instand zu halten, zu pflegen, vor<br />

Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zusetzen. Sie dürfen nicht zerstört,<br />

gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden, dass ihr Denkmalwert<br />

beeinträchtigt wird.<br />

3.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Zwischen den in den Kap. 3.1 bis 3.9 behandelten Schutzgütern bestehen zahlreiche<br />

Wechselwirkungen, die bei der Darstellung und Beurteilung der Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens (Kap. 5.3.1 bis 5.3.9) zu berücksichtigen sind. Dazu werden die relevanten<br />

Auswirkungen bei jedem –auch indirekt –betroffenen Schutzgut benannt. In<br />

Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen und hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />

sind die folgenden Wechselwirkungen von Bedeutung:<br />

• Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Lebens- beziehungsweise Teillebensräume<br />

für Tiere (zum Beispiel Nahrungs- oder Rastgebiet, Wanderkorridor). Als<br />

Landschaftsbildelemente bestimmen Biotope aber auch wesentlich das Schutzgut<br />

Landschaft und in der Funktion der Landschaft für die Erholung des Menschen das<br />

Schutzgut Mensch. Der Verlust oder die Veränderung von Biotopen kann somit zu<br />

Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Landschaft und Mensch führen.<br />

• Böden haben einen wesentlichen Einfluss auf die Grundwasserneubildung (Schutzgut<br />

Wasser), sind Lebensstätte für Bodenorganismen und Wuchsort für Pflanzen<br />

(Schutzgüter Tiere und Pflanzen) und somit im Weiteren auch auf das Landschaftsbild<br />

und die Erholungseignung der Landschaft für den Menschen (Schutzgut<br />

Mensch). Bei der Versiegelung oder Überformung von Böden oder dem Eintrag<br />

von Schadstoffen sind die Umweltauswirkung auch auf diese indirekt betroffenen<br />

Schutzgüter zu betrachten.<br />

• Grundwasserstände und Überschwemmungen betreffen neben dem Schutzgut Wasser<br />

auch das Vorkommen und die Entwicklung von Böden, Tieren und Pflanzen


108 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sowie daraus resultierend auch das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene<br />

Erholung. Veränderungen der Grundwasserverhältnisse oder der Überschwemmungsverhältnisse<br />

sind dementsprechend in ihrer Auswirkung auf die Schutzgüter<br />

Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen, Landschaft und Mensch zu betrachten.<br />

• Veränderungen des Landschaftsbildes als Ganzes oder einzelner Bestandteile der<br />

Landschaft (Landschaftsbildelemente) wirken sich auch auf die Erholungseignung<br />

der Landschaft aus und somit auf das Schutzgut Mensch.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 109<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand)<br />

4.1 Raumwiderstand<br />

4.1.1 Methodische Hinweise<br />

„Als Raumwiderstand wird der zu erwartende Widerstand des bewerteten Untersuchungsraumes<br />

bezeichnet, den dieser aufgrund der Zusammenschau der bewerteten<br />

Schutzgüter einer geplanten Trase entgegensetzt“ (FGSV 2001: 11).<br />

Dazu wird in Kap. 4.1.2 die Bedeutung der Flächen für die einzelnen Schutzgüter aus<br />

der fachlichen Bewertung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen und den rechtlichen<br />

Bindungen abgeleitet. Bei Bedarf wird zudem die vorhabensspezifische Empfindlichkeit<br />

der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen gegenüber den zentralen Wirkfaktoren<br />

dargelegt. Mit den Ergebnissen dieses Arbeitsschrittes werden in Kap. 4.1.3<br />

Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte und damit Raumwiderstände für die Verlegung<br />

der Trasse der B 248 herausgearbeitet und beschrieben.<br />

Eine Klassifizierung unterschiedlicher Raumwiderstände dient dazu zu erkennen, ob<br />

und wo das Vorhaben relativ konfliktarm ist und wo voraussichtlich mit besonders<br />

negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es werden in Anlehnung an BMV<br />

(1995) vier Stufen des Raumwiderstandes unterschieden:<br />

• Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />

• Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />

• Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />

• Stufe D: Flächen mit nachrangiger Bedeutung.<br />

Karte 8 zeigt die grafische Darstellung.<br />

4.1.2 Ermittlung der Raumwiderstände<br />

Ein zentraler Wirkfaktor des Vorhabens ist die Flächeninanspruchnahme für die<br />

Straße. Die damit verbundenen Auswirkungen führen bei den einzelnen Schutzgüter<br />

zu einem Verlust oder einer wesentlichen Beeinträchtigung der an diese Flächen gebundenen<br />

Werte und Funktionen (zum Beispiel Verlust von Erholungsbereichen,<br />

Verlust von Biotopen, Verlust gewachsener Böden). Ein weiterer zentraler Wirkfaktor<br />

sind die Lärmemissionen durch den Kfz-Verkehr, durch die es in den an die Straße<br />

grenzenden Bereichen zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.


110 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Vor dem Hintergrund der zwei zentralen Wirkfaktoren und der zu erwartenden besonders<br />

relevanten Auswirkungen (vergleiche Tab. 1-3) werden für die Schutzgüter<br />

Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter die dem Vorhaben entgegenstehenden Raumwiderstände wie folgt abgeleitet:<br />

Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />

• Siedlungsflächen und Einzelhäuser mit Wohnfunktion: Daseinsgrundfunktion mit<br />

besonderer Bedeutung für den Menschen, überwiegend bauleitplanerisch gesichert,<br />

• FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet: naturschutzrechtlich besonders geschützte<br />

Lebensräume,<br />

• Naturschutzgebiete: zum Schutz von Natur und Landschaft streng geschützte Gebiete,<br />

in der Regel absolutes Verschlechterungsverbot,<br />

• gesetzliche besonders geschützte Biotope,<br />

• Lebensräume der Wertstufe V: Lebensräume mit besonderer Bedeutung für das<br />

Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />

• kaum oder nicht regenerierbare Biotope: Lebensräume, deren Verlust nicht ausgleichbar<br />

im Sinne der Eingriffregelung ist,<br />

• Böden der Wertstufe V: Böden von besonderer Bedeutung, deren Verlust in der<br />

Regel nicht ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />

• Kulturdenkmale: in den Denkmalverzeichnissen aufgenommene Kulturdenkmale<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />

• Freiflächen im Wohnumfeld: wohnungsnahe Grünflächen, Sportanlagen, Gartengebiete<br />

mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung für die Erholung des Menschen,<br />

überwiegend bauleitplanerisch gesichert,<br />

• siedlungsnaher Freiraum: unmittelbar an die Wohnbebauung grenzende Zone mit<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung für die Erholung und das Wohlbefinden des<br />

Menschen,<br />

• Landschaftsschutzgebiete: zum Schutz von Natur und Landschaft geschützte Gebiete,<br />

• Lebensräume der Wertstufe IV: Lebensräume mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

für das Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />

• mittelfristig regenerierbare Biotope: Lebensräume, deren Verlust erheblich aber<br />

ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />

• Böden der Wertstufe IV: Böden von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, deren<br />

Verlust in der Regel nicht ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 111<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Gewässer der Wertstufe IV: Gewässer von besonderer bis allgemeiner Bedeutung,<br />

deren Beeinträchtigung erheblich im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />

• Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe IV: Landschaftsbildeinheiten von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, deren Beeinträchtigung erheblich im Sinne der Eingriffsregelung<br />

ist.<br />

Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />

• Erholungsräume der Wertstufe IV und III: Räume mit allgemeiner oder allgemeiner<br />

bis besonderer Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung, die<br />

rechtlich nicht geschützt sind,<br />

• Lebensräume der Wertstufe III: Lebensräume mit allgemeiner Bedeutung für das<br />

Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />

• Böden der Wertstufe III: Böden von allgemeiner Bedeutung, deren Verlust in der<br />

Regel nicht ausgleichbar ist,<br />

• Gewässer der Wertstufe III: Fließ- und Stillgewässer von allgemeiner Bedeutung,<br />

deren Verlust in der Regel ausgleichbar ist,<br />

• Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe III: Landschaftsbildeinheiten von allgemeiner<br />

Bedeutung, deren Beeinträchtigung in der Regel erheblich im Sinne der Eingriffsregelung<br />

ist,<br />

• historische Kulturlandschaftsteile der Wertstufe III: Bereich mit allgemeiner Bedeutung<br />

für das Schutzgut Kulturgüter.<br />

Alle übrigen Flächen kommt nur eine nachrangige Bedeutung zu (Stufe D).<br />

4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte<br />

Wie Karte 8 zeigt, stellen die Siedlungen, die Ohreniederung und der Bromer Busch<br />

großflächig Bereiche mit einem sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) dar. Sie ergeben<br />

die Bereiche mit dem höchsten Konfliktpotenzial. In den übrigen Bereichen treten<br />

Flächen mit einem sehr hohen Raumwiderstand nur vereinzelt in Form von Wäldern<br />

und Gehölzbeständen auf, die aufgrund ihres Alters, ihrer Ausprägung und Bedeutung<br />

für die Schutzgüter Tiere beziehungsweise Pflanzen kaum regeneriert werden können.<br />

Hinzu kommen Bodenbereiche und Kulturgüter der Wertstufe V.<br />

Auch bei den Flächen mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) zeigt sich eine<br />

räumliche Konzentration. Neben den siedlungsnahen Freiräumen finden sie sich verstärkt<br />

nördlich und nordwestlich von Voitze, in der Ohreniederung und im Bereich des<br />

ehemaligen Grenzstreifens.


112 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bei den großflächigen Ackerlandschaften handelt es sich um Gebiete mit einem mittleren<br />

Raumwiderstand (Stufe C), der sich unter anderem aus der allgemeinen Bedeutung<br />

der Böden ergibt. Flächen mit einer nachrangigen Bedeutung (Stufe D) treten nur<br />

vereinzelt und kleinflächig auf, meist handelt es sich um Straßen.<br />

4.2 Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens<br />

und zur sonstigen Optimierung der Planung<br />

Um die vorhabensbedingten Konflikte mit den Umweltbelangen im Sinne des UVPG<br />

zu minimieren, sind bei der Neutrassierung der B 248 die folgenden Grundsätze zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Die Planung soll mit oberster Priorität darauf zielen, die Flächen mit dem höchsten<br />

Raumwiderstand (Stufe A) unangetastet zu lassen. Die Bereiche sind so weit wie<br />

möglich zu umgehen und nur, wenn unbedingt erforderlich, in möglichst geringem<br />

Umfang in Anspruch zu nehmen.<br />

• Die Beanspruchung von Bereichen hohen Raumwiderstands (Stufe B) ist weitestmöglich<br />

zu minimiert.<br />

Unter Beachtung dieser Grundsätze werden in Karte 8 „relativ konfliktarme Trasenkoridore“<br />

dargestelt, das heißt Koridore, in denen das Vorhaben zu geringeren<br />

Umweltbeeinträchtigungen führt.<br />

Ortsumgehung Voitze<br />

Bei einer südlichen Umgehung der Ortslage von Voitze kann ein in weiten Bereichen<br />

konfliktarmer Trassenkorridor genutzt werden, der sich zwischen Voitze und Tülau<br />

leicht einengt, so dass die siedlungsnahen Freiräume mit hohem Raumwiderstand<br />

(Stufe B) nicht betroffen sind.<br />

Bei einer Neutrassierung der B 248 nördlich von Voitze wird auf zirka der Hälfte der<br />

Strecke ein Raum mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) in Anspruch genommen.<br />

Dies ergibt sich insbesondere aus der Betroffenheit der Wälder der Bickelsteiner<br />

Heide und durch die Querung der Niederungsebene der Kleinen Aller in einem strukturreichen<br />

Bereich mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Bereiche mit<br />

einem sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) können bei der nördlichen Umgehung<br />

von Voitze weitgehend ausgespart werden.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 113<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Ortsumgehung Brome<br />

Durch die Ohreaue, die Siedlungslage von Brome und den Bromer Busch als großflächige<br />

Bereiche mit einem sehr hohen Raumwiderstand ergibt sich ein nahezu geschlossener<br />

Riegel mit einem sehr hohen Konfliktpotenzial (vergleiche Karte 8). Es<br />

zeigen sich drei Trassenkorridore auf, die jeweils einen Konfliktschwerpunkt aufweisen.<br />

Bei einer Neutrassierung der B 248 südlich von Brome kann in weiten Bereichen ein<br />

Raum mit mittlerem Raumwiderstand (Stufe C) genutzt werden. Ein Engpass ergibt<br />

sich zwischen Brome und dem Bromer Busch. Auf längerer Strecke müssen Bereiche<br />

mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) in Anspruch genommen werden. Auf Höhe<br />

der Landesstraße L 287 ist eine Trassierung mit einem fast vollständigen Verzicht<br />

einer Inanspruchnahme von Bereichen mit sehr hohem Raumwiderstand (Stufe A)<br />

möglich. Durch die zu erwartenden erheblichen indirekten Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Mensch und Tiere insbesondere durch die Lärmemissionen ergibt sich<br />

hier ein Konfliktschwerpunkt.<br />

Bei einer nördlichen Umgehung von Brome können ebenfalls auf weiter Strecke Bereiche<br />

mit einem mittleren Raumwiderstand (Stufe C) genutzt und solche mit einem<br />

hohen oder sehr hohen Raumwiderstand ausgespart werden. Konfliktschwerpunkte<br />

ergeben sich in der Ohreniederung, die ohne Inanspruchnahme von Flächen mit einem<br />

sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) nicht gequert werden kann (Riegelfläche auf<br />

gesamter Länge nördlich von Brome).<br />

Bei dem Trassenkorridor einer engen nördlichen Umgehung (vergleiche Karte 8) begründet<br />

sich der Konfliktschwerpunkt in der Ohreniederung aus der Betroffenheit von<br />

prioritären Lebensräumen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Flächen eines Naturschutzgebietes<br />

und Flächen mit besonderer Bedeutung für die Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen und Boden, deren Verlust nicht ausgleichbar ist. Westlich davon sind ein<br />

Landschaftsschutzgebiet und die siedlungsnahen Freiräume der Wohnbereiche an der<br />

Dorrheidener Straße und damit auf längerer Strecke Bereiche mit einem hohen Raumwiderstand<br />

(Stufe B) betroffen.<br />

Bei einer weiten nördlichen Umgehung von Brome sind bei der Querung der Ohre<br />

zwischen Wendischbrome und der Gödchenmühle ebenfalls prioritäre Lebensräume<br />

des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Flächen eines Naturschutzgebietes und solche mit<br />

besonderer Bedeutung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden, deren Verlust<br />

nicht ausgleichbar ist, betroffen. Im weiteren Verlauf dieses Trassenkorridors sind<br />

teilweise Bereiche mit einen hohen Raumwiderstand (Stufe B) betroffen, überwiegend<br />

aber solche der mittleren Raumwiderstands (Stufe C).


114 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im direkten Vergleich der beiden Konfliktschwerpunkte bei den nördlichen Trassenkorridoren<br />

lassen sich bei der weiten nördlichen Umgehung leichte Vorteile gegenüber<br />

der nahen nördlichen Umgehung erkennen, da der Umfang der betroffenen Flächen<br />

mit einem sehr hohen Raumwiderstand geringer ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 115<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND<br />

SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMTEINSCHÄTZUNG<br />

Entsprechend der projektbezogenen Zielsetzung einer vordringlichen Entlastung der<br />

Ortslage Brome vom Durchgangsverkehr erfolgen konkrete Planungen für eine Neutrassierung<br />

der B 248 ausschließlich für diesen Bereich. Straßenplanerische Vorplanungen<br />

für eine Verlegung der B 248 im Bereich von Voitze sind nicht Bestandteil dieses Vorhabens.<br />

Dementsprechend sind auch bei der Auswirkungsprognose und der schutzgutübergreifenden<br />

Gesamteinschätzung der Umweltverträglichkeit nur die Varianten einer Ortsumgehung<br />

Brome zu betrachten und zu bewerten.<br />

5. Auswirkungsprognose<br />

5.1 Hinweise zur Methode<br />

Im ersten Schritt (Kap. 5.2) erfolgt die Beschreibung der zu beurteilenden Vorhabensvarianten,<br />

der vorzusehenden Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen und die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes<br />

im Untersuchungsgebiet ohne Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante).<br />

Anschließend werden unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen die Auswirkungen<br />

des Vorhabens bezogen auf die Schutzgüter des UVPG ermittelt (Kap. 5.3). Dies erfolgt<br />

für die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen (vergleiche Tab. 1-3).<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bei dem von der Auswirkung<br />

vordringlich betroffenen Schutzgut bearbeitet. Die Darstellung umfasst die in Kap.<br />

1.4.1 grundsätzlich als untersuchungsrelevant beurteilten Wirkaspekte. Soweit sich aus<br />

der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt im Rahmen der Raumanalyse<br />

(Kap. 3) ergeben hat, dass bestimmte Wirkaspekte nicht entscheidungserheblich sind,<br />

wird darauf hingewiesen. Für die weitere Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />

sind diese Aspekte nicht relevant.<br />

Der Darstellung und der Bewertung der vorhabensbedingten Umweltauswirkungen<br />

liegen die straßenplanerischen Vorplanungen für drei Varianten einer Ortsumgehung<br />

Brome im Maßstab 1:5.000 und die dafür berechneten Lärmbelastungen (Lärmprognosen)<br />

zu Grunde.<br />

Die Genauigkeit der Wirkungsabschätzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit der<br />

Veränderungen hängen von der jeweiligen Auswirkung ab. Bei räumlich eindeutig ab-


116 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

grenzbaren Wirkungen wie der Flächeninanspruchnahme für Bauwerke und damit verbundenen<br />

Verlusten oder Nutzungsänderungen, ist von einer hohen Genauigkeit und<br />

Wahrscheinlichkeit auszugehen. Bei Einflüssen auf das dynamische Geschehen in einem<br />

Ökosystem oder teilweise wenig steuerbarem menschlichen Verhalten (zum Beispiel<br />

Erholungsnutzung) kann die Wirkungsabschätzung nur in Form von Analogieschlüssen<br />

und Plausibilitätserwägungen und auf dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen<br />

Forschungsstandes erfolgen. Dies entspricht dem fachlich üblichen<br />

Vorgehen bei der Prognostizierung von Umweltauswirkungen.<br />

Im Anschluss an die Beschreibung der Auswirkungen erfolgt deren Bewertung auf der<br />

Grundlage fachrechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />

durch die planfeststellende Behörde gemäß § 12 UVPG (siehe unten).<br />

Stellen die Auswirkungen gleichzeitig einen naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand<br />

im Sinne von § 7 des niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) beziehungsweise<br />

§ 18 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) dar, wird<br />

entsprechend der nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben<br />

(vergleiche auch Tab. 1-1) bei den betroffenen Schutzgütern die Frage der Ausgleichbarkeit<br />

der Beeinträchtigungen und das Erfordernis der Durchführung von Ersatzmaßnahmen<br />

erörtert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sollen bewirken, dass in dem vom Eingriff durch das Vorhaben<br />

betroffenen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt<br />

oder das Landschaftsbild zurückbleiben. Ein Ausgleich ist dann erreicht, wenn die<br />

vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte der Schutzgüter mittelfristig im betroffenen<br />

Raum wiederhergestellt sind, das heißt innerhalb von zirka 25 Jahren (zum<br />

Beispiel NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006). Für die nicht ausgleichbaren<br />

Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen notwendig, bei denen die durch den<br />

Eingriff verloren gehenden Funktionen und Werte des Schutzgutes in möglichst<br />

ähnlicher Art und Weise wiederhergestellt werden sollen. Dies kann auch außerhalb<br />

der direkt vom Eingriff betroffenen Bereiche geschehen, jedoch soll ein räumlichfunktionaler<br />

Zusammenhang zwischen Eingriffsflächen und Ersatzflächen gewahrt<br />

bleiben.<br />

Zum Abschluss der schutzgutbezogenen Darstellung und der gutachterlichen Beurteilung<br />

der Auswirkungen der Varianten findet ein schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

unter Heranziehung der als erheblich identifizierten Auswirkungen statt. Sind<br />

Varianten bezüglich der erheblichen Umweltbeeinträchtigungen als gleichwertig einzustufen,<br />

werden auch die nicht erheblichen Umweltbeeinträchtigungen in den Variantenvergleich<br />

einbezogen, um den Vermeidungsgrundsatz hinreichend zu berücksichtigen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 117<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Bewertung der Umweltauswirkungen als Kern der Auswirkungsprognose erfolgt<br />

in Anlehnung an HARTLIK & HANISCH (2002, vergleiche BALLA 2003 und<br />

KAISER 2004) anhand der in Tab. 5-1 wiedergegebenen vierstufigen Rahmenskala.<br />

Der Stufe IV, dem Unzulässigkeitsbereich, sind alle Umweltauswirkungen zuzuordnen,<br />

die aufgrund einer Gefährdung rechtlich geschützter Güter nicht zulässig sind.<br />

Auswirkungen, die die Zulässigkeit des Vorhabens unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />

nicht in Frage stellen, sind dem Zulässigkeitsbereich zuzuordnen, der in den Belastungsbereich<br />

(Stufe II) und den Vorsorgebereich (Stufe I) untergliedert ist. In den Belastungsbereich<br />

wird eine negative Auswirkung auf ein Schutzgut eingeordnet, wenn<br />

es sich entsprechend der aus dem Fachrecht abgeleiteten Wertmaßstäbe um eine Gefährdung<br />

handelt. In den Vorsorgebereich werden die Auswirkungen eingestuft, bei<br />

denen die Belastung oder das Risiko einer Gefährdung von Schutzgutaspekten als<br />

gering oder nicht vorhanden bewertet wird.<br />

Zwischen dem Unzulässigkeitsbereich und dem Zulässigkeitsbereich liegt mit der Stufe<br />

III der Zulässigkeitsgrenzbereich. Ihm sind alle Umweltauswirkungen zuzuordnen,<br />

die eine deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter darstellen und nur bei<br />

überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig sind.<br />

Belastungs- und Zulässigkeitsgrenzbereich werden - soweit fachlich geboten und sinnvoll<br />

- in Unterstufen differenziert. Dies kann bei Variantenvergleichen hilfreich sein,<br />

da hierdurch zusätzliche Unterscheidungskriterien zur Verfügung gestellt werden.


118 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der Umweltauswirkungen (aus KAISER<br />

2004: 203).<br />

Stufe /<br />

Bezeichnung<br />

IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

III<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

(optionale<br />

Untergliederung)<br />

II<br />

Belastungsbereich<br />

(optionale<br />

Untergliederung)<br />

I<br />

Vorsorgebereich<br />

Einstufungskriterien<br />

Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />

nicht zulässig sind.<br />

Rechtsverbindliche Grenzwerte werden überschritten oder es findet eine<br />

Überschreitung anderer rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von<br />

Eingriffen oder sonstigen Beeinträchtigungen statt, die nicht überwindbar sind.<br />

Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />

unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.<br />

Rechtsverbindliche Grenzwerte für betroffene Schutzgüter der Umwelt werden<br />

in diesem Bereich überschritten oder es findet eine Überschreitung anderer<br />

rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen oder sonstigen<br />

Beeinträchtigungen statt, die nur durch Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören beispielsweise nach<br />

Naturschutzrecht nicht ausgleichbare Eingriffstatbestände, die nur durch die<br />

Nachrangigkeit der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gerechtfertigt<br />

werden können (§ 11 NNatG) oder erhebliche unvermeidbare und kompensierbare<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten,<br />

die allenfalls durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses (§ 34c NNatG) zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören auch Grenzwertüberschreitungen,<br />

die Entschädigungsansprüche auslösen (zum Beispiel<br />

§ 42 BImSchG).<br />

Optionale Untergliederung:<br />

In Abhängigkeit von der Gewichtung der zu erwartenden Gefährdungen sowie<br />

der Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />

kann der Zulässigkeitsgrenzbereich untergliedert werden. Zum<br />

Beispiel werden nicht ausgleichbare Verluste rechtlich besonders geschützter<br />

Objekte höher gewichtet (Stufe III a) als die von nicht besonders geschützten<br />

(Stufe III b).<br />

Belastungen in diesem Sinne stellen erhebliche Gefährdungen rechtlich geschützter<br />

Güter dar, die auch bei Fehlen eines überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses zulässig sind.<br />

Unter Vorsorgegesichtspunkten anzusetzende Beeinträchtigungs-Schwellenwerte<br />

werden überschritten.<br />

Optionale Untergliederung:<br />

In Abhängigkeit von der Intensität der zu erwartenden Belastung sowie der<br />

Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />

wird der Belastungsbereich gegebenenfalls untergliedert. Zum Beispiel<br />

wird der Verlust von Schutzgutausprägungen hoher Bedeutung der Stufe<br />

II a zugeordnet, um ihn von Verlusten der Schutzgutausprägungen mittlerer<br />

Bedeutung (Stufe II b) zu unterscheiden.<br />

Der Vorsorgebereich kennzeichnet den Einstieg in die Beeinträchtigung der<br />

Schutzgüter und damit unter Umständen in eine schleichende Umweltbelastung.<br />

Die Umweltbeeinträchtigungen erreichen jedoch nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />

Die Maßstäbe für die Einstufung der Umweltauswirkungen werden entsprechend dem<br />

UVPG aus den Fachgesetzen abgeleitet und im Einzelnen als Erläuterung in den<br />

Tabellen der Auswirkungsbewertung in Kap. 5.3.1 bis Kap. 5.3.9 dargelegt. Weitergehende<br />

methodische Hinweise zur Ableitung der Bewertungsmaßstäbe finden sich in<br />

Kap. A4 im Anhang.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 119<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hinweis: Bei zahlreichen Umweltauswirkungen sind die in den jeweiligen Bundesländern<br />

geltenden länderspezifischen Rechtsnormen und Grenzwerte der Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen zu Grunde zu legen (so im Naturschutz- und Wasserrecht). Dadurch<br />

kann es je nach Lage der betroffenen Fläche oder Funktion zu unterschiedlichen<br />

rechtlichen Hürden kommen, wie dies zum Beispiel bei der Eingriffsregelung der Fall<br />

ist.<br />

5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

5.2.1 Auswahl und Beschreibung der zu untersuchenden Varianten<br />

Vor dem Hintergrund der Analyse des Raumwiderstandes und der umweltbezogenen<br />

Konflikte (Kap. 4), der verkehrlichen Wirksamkeit und der städtebaulichen Vor- und<br />

Nachteile wurde für drei Varianten ein straßenbautechnischer Vorentwurf für eine<br />

Ortsumgehung Brome erarbeitet (vergleiche Karte 9):<br />

• Variante Nord 1 (enge Nordumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 500 m östlich<br />

Voitze nach Nordosten, kreuzt die B 244 nordöstlich der Dorrheidener Straße,<br />

quert die Ohreniederung parallel zur Grenze zu Sachsen-Anhalt und wird nordöstlich<br />

des letzten Einzelhauses an die bestehende B 248 angebunden.<br />

• Variante Nord 2 (weite Nordumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 500 m östlich<br />

Voitze nach Nordosten, kreuzt die B 244 südlich Benitz, quert die Ohreniederung<br />

zwischen Wendischbrome und der Gödchenmühle, umfährt Wendischbrome<br />

nördlich und wird nordöstlich der Variante Nord 1 an die bestehende B 248 angebunden.<br />

• Variante Süd 1 (enge Südumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 1.000 m westlich<br />

von Brome nach Südosten, kreuzt die B 244, schwenkt nach Nordosten und<br />

verläuft zwischen Bromer Busch und dem südlichen Ortsrand von Brome, kreuzt<br />

die L 287 und im Weiteren die Ohre und wird nordöstlich des letzten Einzelhauses<br />

an die bestehende B 248 angebunden.<br />

In Tab. 5-2 werden die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der drei Varianten<br />

in ihrer quantitativen und qualitativen Dimensionierung beschrieben.


120 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-2: Übersicht über die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten<br />

der Ortsumgehung Brome.<br />

Variante Nord 1<br />

enge<br />

Nordumgehung<br />

Variante Nord 2<br />

weite<br />

Nordumgehung<br />

Variante Süd 1<br />

enge<br />

Südumgehung<br />

Länge der Trasse (B 248 neu) 6.200 m 7.100 m 5.470 m<br />

Länge der Anschlussspangen 600 m 600 m 600 m<br />

Kreisel 1 1 1<br />

Kreuzungen 1 (höhenfrei über<br />

Wendischbromer Str.)<br />

1 (K 1119) 1<br />

Brücken 2 1 1<br />

Straßenquerschnitt RQ 10,5<br />

Fahrbahnbreite 7,5 m<br />

Bankett 2 x 1,5 m<br />

Gesamtbreite des Bauwerks (einschließlich<br />

Entwässerungsgräben/Versickerungsmulden)<br />

–höhengleiche Trassenführung<br />

16,0 m<br />

Gesamtbreite des Bauwerks bei Dammabschnitten<br />

20,0 m<br />

Arbeitsstreifen (Breite auf jeder Seite) 5 m<br />

Verkehrsbelastung (Prognosebelastung 2020 2.700 –3.000 2.400 –3.250 3.300 –4.800<br />

mit A 39): Abschnitte (Anschlussabschnitte) (6.250) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag<br />

Lkw-Anteil 17 –22 % 15 –22 % 15 –18 %<br />

Im Rahmen der Erarbeitung der Trassenvarianten wurde zusätzlich zu den drei beschriebenen<br />

Varianten die Möglichkeit einer weiten Südumgehung geprüft. Trotz der<br />

Optimierung in der Trassenführung sind alle drei Alternativen einer weiten Südumgehung<br />

mit erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines beziehungsweise<br />

zweier FFH-Gebiete verbunden (vergleiche WOHLGEMUTH & KAISER 2008). Die erheblichen<br />

Beeinträchtigungen führen dazu, dass es sich bei jeder der drei Trassenführungen<br />

einer weiten Südumgehung um ein unzulässiges Vorhaben im Sinne von § 34 c<br />

Abs. 2 NNatG beziehungsweise § 45 Abs. 2 NatSchG LSA handelt. Eine unzulässiges<br />

Projekt kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen<br />

des überwiegenden öfentlichen Intereses notwendig ist und „eine zumutbare Alternative,<br />

den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren<br />

Beeinträchtigungen zu ereichen, nicht besteht“ (§34 c Abs. 3 NNatG sowie § 45<br />

Abs.3 NatSchG LSA). Da mit den Trassenvarianten Nord 1, Nord 2 und Süd 1 drei<br />

Alternativen bestehen, die FFH-verträglicher sind, stellen die Trassenführungen einer<br />

weiten Südumgehung keine genehmigungsfähigen Alternativen dar, die im Sinne eines<br />

Variantenvergleichs einer vertieften Prüfung sowie Ermittlung und Bewertung des<br />

Umfanges der Beeinträchtigungen zu unterziehen wären.<br />

Auch ein Ausbau der B 248 unter Beibehaltung der derzeitigen Trassen (innerörtliche<br />

Trassenvariante) stellt aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht keine genehmi-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 121<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

gungsfähige Alternative dar. Für eine leistungsfähige Trasse wäre die Beseitigung<br />

mehrerer Wohngebäude erforderlich und es ist offensichtlich, dass es zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Menschen durch die Lärm- und Schadstoffbelastungen<br />

sowie durch die innerörtliche Zerschneidung kommt (vergleiche auch Raumwiderstandskarte<br />

–Karte 8, sowie Kap. 4).<br />

5.2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

Durch die Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter des UVPG werden die nachteiligen Umweltauswirkungen auf das unvermeidbare<br />

Maß beschränkt. Der Grundsatz der Vermeidung ergibt sich aus den einzelnen<br />

Fachgesetzen, wie der Eingriffregelung nach NNatG beziehungsweise NatSchG<br />

LSA. Die Maßnahmen beinhalten zudem die unter dem Gesichtpunkt der FFH-Verträglichkeit<br />

erforderlichen Maßnahmen zur Schadenbegrenzung, durch die erhebliche<br />

Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete Nr. 418-Nds. und<br />

Nr. 275-LSA vermieden oder zumindest vermindert werden (vergleiche FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

zu diesem Vorhaben –WOHLGEMUTH & KAISER 2008) und die sich<br />

aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Anforderung an die Genehmigungsfähigkeit<br />

des Vorhabens.<br />

Eine abschließende Festlegung des Umfangs der Vorkehrungen zur Vermeidung und<br />

Verminderung von Beeinträchtigungen bleibt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />

vorbehalten.<br />

Der erste Schritt zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />

erfolgte bei der Planung der Trassen. In einem iterativen Prozess wurde die Führung<br />

der Straße bei allen drei Varianten mehrfach modifiziert und optimiert. Im Vordergrund<br />

stand dabei zum einen, die Beeinträchtigungen von Siedlungsgebieten durch<br />

Lärmimmissionen möglichst gering zu halten, und zum anderen, die Inanspruchnahme<br />

von Flächen mit besonderen Werten und Funktionen und hier insbesondere von FFH-<br />

Lebensraumtypen und von Naturschutzgebieten zu vermeiden beziehungsweise auf<br />

das unbedingt Notwendige zu begrenzen.<br />

Hervorzuheben sind die folgenden Optimierungen der Trassenführung zur Vermeidung<br />

von Umweltbeeinträchtigungen:<br />

• Variante Nord 1 (enge Nordumgehung): Verlegung der Trasse an die nördliche<br />

Grenze des Naturschutzgebietes „Ohreaue bei Altendorf“. Dadurch Veringerung<br />

der Inanspruchnahme besonders wertvoller Bereiche, Verringerung der Zerschnei-


122 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

dungswirkung, keine Zerschneidung/Zerstörung des im Zentrum des Naturschutzgebietes<br />

gelegenen besonders wertgebenden Sumpf-Röhricht-Komplexes.<br />

• Variante Nord 2 (weite Nordumgehung): Verlegung der Trasse im Bereich der<br />

Gödchenmühle und der Ohrequerung nach Südosten. Dadurch Verringerung der<br />

Lärmimmissionen für die Gödchenmühle sowie Verringerung der Inanspruchnahme<br />

von Fläche des FFH-Lebensraumtyps 91E0 und des Naturschutzgebietes<br />

„Ohreaue“.<br />

• Variante Süd 1 (enge Südumgehung): Optimierung der Trassierung im Bereich der<br />

Querung der L 287, dadurch keine Inanspruchnahme des FFH-Gebietes. Optimierung<br />

der Trassierung nordöstlich der Ohre, dadurch Verringerung der Inanspruchnahme<br />

des Eichen-Mischwaldes.<br />

Bei der weiten Nordumgehung (Variante Nord 2) kann eine Inanspruchnahme von<br />

Flächen des Naturschutzgebietes „Ohreaue“nicht vermieden werden. Nach § 7 Abs. 9<br />

der Verordnung ist der „Bau einer kommunalen Entlastungstraße (Ortsumgehung<br />

Brome) in dem im Vorentwurf zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn<br />

vom 18.11.1998 eingetragenen Korridor (Varianten I)“ freigestelt. Im Rahmen des<br />

iterativen Planungsprozesses wurde geprüft, inwieweit dieser im sachsen-anhaltinischen<br />

Naturschutzgebiet freigestellte Korridor genutzt werden kann, ohne dass es zu<br />

anderen nicht zulässigen Auswirkungen oder vermeidbaren Beeinträchtigungen<br />

kommt, insbesondere bezogen auf die FFH-Gebiete oder durch Lärmemissionen. Als<br />

Ergebnis liegt eine Trassenführung der weiten Nordumgehung vor, die den in Abb. 5-1<br />

dargestellten Korridor an seiner westlichen Grenze nutzt.<br />

Dementsprechend liegt der Auswirkungsprognose und hier insbesondere der Bewertung<br />

der Umweltauswirkungen zugrunde, dass der Bau der weiten nördlichen Ortsumgehung<br />

(Variante Nord 2) im Bereich des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ von den<br />

Verboten der Schutzgebietsverordnung freigestellt ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 123<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. 5-1: Trassenplanung der Ortsumgehung Brome entsprechend dem Vorentwurf<br />

zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn vom<br />

18.11.1998.


124 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im zweiten Schritt wurden alle weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen ermittelt, durch die Belastungen eines<br />

oder mehrerer Schutzgüter verringert werden (siehe Tab. 5-3).<br />

Tab. 5-3: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Einsatz von Baumaschinen, -geräten und<br />

-fahrzeugen, die den einschlägigen technischen<br />

Vorschriften und Verordnungen<br />

entsprechen<br />

Reduzierung der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

auf das unbedingt<br />

erforderliche Maß, Nutzung von aus<br />

Umweltsicht wenig empfindlichen Bereichen<br />

als Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Roden und Fällen von zu beseitigenden<br />

Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode<br />

(gemäß § 37 NNatG nicht zwi-<br />

schen dem 1. März und 30. September).<br />

Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen<br />

und bedeutsamen Biotopbereichen<br />

vor Beschädigungen in der Bauphase<br />

durch Schutzzäume gemäß DIN<br />

18 920 oder vergleichbare Maßnahmen.<br />

Während der Bauarbeiten an den Querungsbauwerken<br />

über die Ohre und die<br />

Alte Ohre sind Schutzvorkehrungen zu<br />

treffen, die Einträge von Baustoffen, Betriebsstoffen<br />

und Substrateinträge verhindern<br />

(zum Beispiel Einhausung, verglei-<br />

che RAS-LP 4 –FGSV 1999).<br />

Umsiedlung von im Trassenbereich wachsenden<br />

Bestände gefährdeter und geschützter<br />

Gefäßpflanzen an geeignete<br />

Wuchsorte im Umfeld:<br />

− Wuchsort von Dianthus deltoides (Fund-<br />

ort Nr. 9) (Variante Süd 1)<br />

Bergen und Umsiedlung von Amphibien,<br />

Fischen und Muscheln beim Verlust der<br />

Habitate:<br />

− Fische und Muscheln in der Alten Ohre<br />

(Variante Nord 1)<br />

− Fische und Muscheln im Graben nordöstlich<br />

der Ohre (Variante Nord 2).<br />

− Amphibien in den Laichgewässer A17<br />

und A19 am Bromer Busch (Variante<br />

Süd 1)<br />

betroffene<br />

Schutzgüter<br />

Mensch, Luft,<br />

Boden, Wasser,<br />

Tiere,<br />

Pflanzen<br />

alle Schutzgüter<br />

positive Effekte auf die Schutzgüter<br />

Minimierung der Belastung der Schutzgüter<br />

durch Immissionen von Schadstoffen<br />

− Erhalt wertvoller Tierlebensräume<br />

− Erhalt wertvoller Vegetationsbestände<br />

und Pflanzenvorkommen<br />

− Erhalt besonders wertvoller Böden<br />

− Erhalt wertvoller Landschaftsstruktu-<br />

ren<br />

Tiere Schutz der Niststätten von Vögeln, der<br />

Quartiere von Fledermäusen und anderer<br />

Tierarten während der Hauptbrut-<br />

Tiere, Pflanzen,<br />

Landschaft<br />

und Vermehrungszeit.<br />

− Erhalt wertvoller Tierlebensräume<br />

− Erhalt wertvoller Vegetationsbestände<br />

− Erhalt landschaftsprägender Strukturen<br />

Pflanzen Erhalt der Bestände gefährdeter und geschützter<br />

Gefäßpflanzen<br />

Tiere Erhalt der Bestände gefährdeter und geschützter<br />

Tierarten


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 125<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung<br />

und Entsorgung aller boden- und wassergefährdender<br />

Stoffe.<br />

Sofortige und umfassende Beseitigung<br />

von bei Unfällen oder Leckagen austretenden<br />

Schadstoffen (aus Boden und<br />

Gewässern)<br />

Fachgerechtes Abräumen und getrennte<br />

Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />

Aushubmaterial (gemäß DIN 18 300, Erdarbeiten)<br />

Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten<br />

Flächen (Arbeitsstreifen,<br />

Baustelleneinrichtungsflächen) in Orientierung<br />

am Ausgangszustand beziehungsweise<br />

entsprechend der vorgese-<br />

henen Folgenutzung<br />

Ordnungsgemäße Entsorgung / Verwendung<br />

des Bodens, der nicht für die Re-<br />

kultivierung benötigt wird<br />

Baubegleitende archäologische Beurteilung<br />

beziehungsweise Prospektion hinsichtlich<br />

möglicher Kulturdenkmale im<br />

Bereich der vorgesehenen Baukörper und<br />

Baustellenbereiche; gegebenenfalls Ausgrabungen<br />

von Objekten vor oder parallel<br />

zu den Bauarbeiten<br />

Weitestmögliche Versickerung des Abflusses<br />

der Straßenentwässerung im<br />

Nahbereich der Straße,<br />

Begrenzung der Einleitungsmengen in die<br />

Ohre (maximal 10 % des normalen Abflusses,<br />

RASSMUS et al. 2003) durch Drosselung<br />

und Versickerung des Abflusses,<br />

Schadstoffrückhaltung / Vorklärung belasteter<br />

Straßenabwässer vor der Einleitung<br />

in die Ohre oder andere Oberflä-<br />

chengewässer<br />

Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk:<br />

beidseitig Erhalt eines naturnahen<br />

Uferstreifens (mindestens 1,5 m),<br />

an der Brücke beiderseits Spritzschutzwände<br />

(alle Trassenvarianten)<br />

betroffene<br />

Schutzgüter<br />

positive Effekte auf die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser Minimierung der Belastung von Boden<br />

und Wasser<br />

Boden, Pflanzen<br />

Boden, Pflanzen<br />

Boden, Tiere,<br />

Pflanzen<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Wasser, Tiere<br />

Pflanzen<br />

Erhalt standorttypischen Bodenmaterials<br />

und biologisch aktiven Oberbodens einschließlich<br />

des im Oberboden befindlichen<br />

Diasporenmaterials naturraum-<br />

und standorttypischer Pflanzen<br />

Erhalt oder Wiederherstellung weitgehend<br />

natürlicher Bodenverhältnisse und<br />

–funktionen, Schaffung günstiger Bedingungen<br />

für die Entwicklung ähnlicher<br />

Pflanzenbestände<br />

Verhinderung, dass das Material zur<br />

Verfüllung von Senken etc. verwendet<br />

wird<br />

Sicherstellung bedeutsamer Objekte der<br />

archäologischen Denkmalpflege<br />

Minimierung der Verringerung der<br />

Grundwasserneubildung; Schutz der natürlichen<br />

Fließgewässer vor unnatürlichen<br />

Abflussspitzen und vor Beeinträchtigungen<br />

der Wasserqualität<br />

Tiere Weitgehender Erhalt der Durchgängigkeit<br />

für im Gewässer und am Ufer wandernden<br />

Tiere, insbesondere Erhalt<br />

eines Wanderkorridors für Biber und<br />

Fischotter.<br />

Abschirmung der Ohre gegen den Eintrag<br />

von Schadstoffen, so dass es zu<br />

keinen relevanten Schadstoffeinträgen<br />

kommt, die die Arten und Lebensgemeinschaften<br />

des Fließgewässers beeinträchtigen<br />

könnten.


126 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Bau von Sperr- und Leiteinrichtung sowie<br />

Kleintierdurchlässen:<br />

− Leitzäune in der Ohreniederung, die<br />

verhindern, dass Biber und Fischotter<br />

die Straße queren (vergleiche REUTHER<br />

2002b) (alle Trassenvarianten)<br />

− Sperr- und Leiteinrichtung nördlich des<br />

Bromer Busches zum Schutz der Amphibienbestände<br />

(gemäß BMV 2000)<br />

(Variante Süd 1)<br />

Abschirmung besonders wertvoller Bereiche<br />

mit Vorkommen störempfindlicher<br />

Tierarten durch Schall- und Kollisionsschutzwände<br />

− Schall- und Kollisionsschutzwände in<br />

der Ohreniederung bei Variante Nord 1<br />

− Schall- und Kollisionsschutzwände in<br />

der Ohreniederung bei Variante Nord 2<br />

− Schall- und Kollisionsschutzwände am<br />

Bromer Busch bei Variante Süd 1<br />

Bei Bedarf sind ergänzend dazu weitere<br />

Schallschutzmaßnahmen vorzusehen<br />

(zum Beispiel Verwendung von offenporigem<br />

Asphalt – „Flüsterasphalt“) –Erfordernis<br />

im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

zu klären.<br />

betroffene<br />

Schutzgüter<br />

positive Effekte auf die Schutzgüter<br />

Tiere Die technischen Schutzeinrichtungen<br />

dienen dem Erhalt der Bestände gefährdeter<br />

und geschützter Tierarten und der<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete.<br />

Verkehrsbedingte Individuenverluste<br />

von Biber und Fischotter und Amphibien<br />

können nahezu ausgeschlossen werden,<br />

so dass es zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kommen kann.<br />

Tiere Durch die Maßnahmen werden die verkehrsbedingten<br />

Lärmbelastungen in besonders<br />

empfindlichen Bereichen deutlich<br />

reduziert.<br />

Die Wände haben zudem die Aufgabe,<br />

Kollisionen von Fledermäusen und Vögel<br />

zu verhindern, indem die Tiere auf<br />

eine ausreichende Flughöhe gelenkt<br />

werden.<br />

Die Maßnahmen dienen insbesondere<br />

der Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete<br />

(vergleiche WOHLGEMUTH & KAISER<br />

2008).<br />

5.2.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ohne<br />

Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante)<br />

Die Nullvariante, also die Prognose über die Entwicklung der Umwelt im Untersuchungsgebiet,<br />

wenn das Vorhaben nicht realisiert werden sollte, dient dem Vergleich<br />

mit den zu erwartenden Auswirkungen durch die Maßnahmen. Sie kann sich nur auf<br />

einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont beziehen, da die Aussagen sonst zu spekulativ<br />

würden.<br />

Bei einem Verzicht auf eine Ortsumgehung für Brome ist davon auszugehen, dass es<br />

kurzfristig zu keinen deutlichen Veränderungen bei der Art und Nutzung der Flächen<br />

kommt ebenso zu keinen grundsätzlichen Veränderungen bei der Beschaffenheit der<br />

Schutzgüter. Insbesondere für die Bereiche der FFH-Gebiete und der Naturschutzgebiete,<br />

das heißt für die Ohre und die geschützten Teile der Ohreniederung und für den<br />

Bromer Busch wären keine Vorhaben zu erwarten, die zu einer Verschlechterung des<br />

Erhaltungszustands führen. Auf der anderen Seite würde dies bedeuten, dass Brome<br />

weiterhin den bisherigen Verkehrsbelastungen ausgesetzt bleibt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 127<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im mittelfristigen Zeithorizont wird die Entwicklung im Wesentlichen durch den geplanten<br />

Bau und die Trassenführung der Autobahn A 39 bestimmt. Bei Verwirklichung<br />

der Vorzugsvariante, die westlich des Betrachtungsraums verläuft, sind für das<br />

vorhandene Straßennetz im Bereich von Brome Zunahmen der Verkehrsbelastung bei<br />

den wesentlichen Straßen und damit auch der Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten<br />

(Prognosebelastung für das Jahr 2020).<br />

Bei einer Nichtverwirklichung des Baus der A 39 sind mittelfristig analog zur kurzfristigen<br />

Prognose keine deutlichen Veränderungen bei der Art und Nutzung der Flächen<br />

und ebenso keine grundsätzlichen Veränderungen bei der Beschaffenheit der Schutzgüter<br />

zu erwarten.<br />

5.3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen<br />

5.3.1 Schutzgut Menschen<br />

5.3.1.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-4 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Menschen beschrieben.


128 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-4: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Entzug oder visuelle Beeinträchtigung<br />

von Flächen im<br />

Wohnumfeld oder in Erholungsbereichen<br />

− Störung von Wegebeziehungen<br />

im Wohnumfeld oder in<br />

Erholungsbereichen<br />

• Schallemissionen von Baufahrzeugen<br />

und -maschinen<br />

− Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />

− Lärmbelastung von Erholungsbereichen<br />

• Erschütterungen durch den<br />

Einsatz von Baumaschinen<br />

und Baufahrzeuge<br />

− Beeinträchtigung von Anwohnern<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Baubedingte Belastungen / Beeinträchtigungen von Siedlungsbereichen<br />

Durch die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Transporte kommt es in<br />

den Siedlungsgebieten, die an den Baustellen und Zufahrten liegen, zu Beeinträchtigungen<br />

des Wohlbefindens der dort wohnenden Menschen durch Immissionsbelastungen<br />

(Lärm, Erschütterungen, Staub und andere Luftverunreinigungen).<br />

Bei allen Beeinträchtigungen handelt es sich um zeitlich auf die Bauphase<br />

beschränkte Störungen. Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung<br />

von Beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.2.2) werden die Belastungen begrenzt<br />

und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.<br />

Der Umfang der Beeinträchtigungen wird anhand der räumlichen Betroffenheit<br />

von Siedlungsflächen und siedlungsnahen Freiräume (150 m-Zone) durch die<br />

Bautrassen ermittelt.<br />

Nord 1: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Einzelhäusern<br />

(Dorrheiden Straße, B 248 nordöstlich Brome) auf rund 750 m<br />

Nord 2: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Wendischbrome<br />

und Einzelhäusern (Gödchenmühle) auf rund 530 m<br />

Süd 1: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Brome (südlicher<br />

Ortsrand) auf rund 870 m und von Einzelhäusern auf rund 900 m.<br />

Baubedingte Belastungen / Beeinträchtigungen von Erholungsräumen<br />

Durch die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Transporte kommt es<br />

zum einen durch die Unterbrechung von Wegebeziehungen zu Beeinträchtigungen<br />

der Erreichbarkeit von Erholungsräumen und zum anderen durch Immissionsbelastungen<br />

(insbesondere Lärm und Staub) und die Baustelle als visuelle<br />

Beeinträchtigung zu einer Beeinträchtigung der Attraktivität der Gebiete. Bei<br />

allen Beeinträchtigungen handelt es sich um zeitlich auf die Bauphase beschränkte<br />

Störungen. Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von<br />

Beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.2.2) werden die Belastungen begrenzt und<br />

die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.<br />

Der Umfang der baubedingten Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit<br />

der Erholungsräume durch die Bautrassen ermittelt.<br />

Nord 1: Die (Bau-) Trasse verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von<br />

geringer Bedeutung.<br />

Nord 2: Die (Bau-) Trasse verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von<br />

geringer Bedeutung.<br />

Süd 1: Die (Bau-) Trasse verläuft südlich und östlich von Brome auf einer<br />

Länge von rund 2.700 m durch Erholungsräume von allgemeiner (bis<br />

besonderer) Bedeutung. Während der Bauarbeiten sind deutliche<br />

Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Attraktivität der Gebiete zu<br />

erwarten.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 129<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Nutzungsentzug von Flächen<br />

im Wohnumfeld und in Erholungsbereichen<br />

− Zerschneidung von Wegebeziehungen<br />

im Wohnumfeld<br />

oder von Wander-, Spazier-,<br />

Radwegen<br />

− visuelle Beeinträchtigung im<br />

Wohnumfeld oder in siedlungsbezogenen<br />

Freiräumen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen im<br />

Siedlungsbereich und Wohnumfeld<br />

Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />

diese Flächen der derzeitigen Nutzung und einer (geplanten) Siedlungsentwicklung<br />

dauerhaft entzogen. Wege- und Sichtbeziehungen in den Siedlungsbereichen<br />

und im Wohnumfeld werden unterbrochen beziehungsweise beeinträchtigt.<br />

Der Umfang der Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit von (geplanten)<br />

Siedlungsflächen und der siedlungsnahen Freiräume (150 m-Zone) durch<br />

die Trassen ermittelt.<br />

Nord 1: Die Trasse verläuft auf rund 750 m durch siedlungsnahe Freiräume von<br />

Einzelhäusern (Dorrheiden Straße, B 248 nordöstlich Brome), die teilweise<br />

bereits aktuell stark beeinträchtigt durch die B 244 bzw. die B 248 sind. Beeinträchtigung<br />

der Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.<br />

Nord 2: Die Trasse verläuft auf rund 530 m durch siedlungsnahe Freiräume von<br />

Wendischbrome und Einzelhäusern (Gödchenmühle) und beeinträchtigt die<br />

Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.<br />

Süd 1: Durch die Trassen werden am südlichen Ortsrand von Brome bauleitplanerisch<br />

festgesetzte Flächen in Anspruch genommen. Das als Grünfläche<br />

festgesetzte so genannte Tiergehege wird durchschnitten und dadurch erheblich<br />

beeinträchtigt. Die als geplante Wohnbaufläche festgesetzte Fläche östlich<br />

der B 287 (Steimker Straße) wird teilweise in Anspruch genommen und die geplante<br />

Nutzung dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Trasse verläuft auf rund<br />

870 m durch siedlungsnahe Freiräume von Brome (südlicher Ortsrand) und auf<br />

rund 680 m von Einzelhäusern. Während die Freiräume der Einzelhäuser<br />

bereits aktuell durch die B 244 bzw. die B 248 stark beeinträchtigt sind, werden<br />

am südlichen Ortsrand von Brome bisher freie Sichtbeziehungen zum Bromer<br />

Busch erheblich beeinträchtigt.<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen in<br />

Erholungsräumen<br />

Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />

diese Flächen in den Erholungsräumen der derzeitigen Nutzung dauerhaft<br />

entzogen. Erholungsräume durch das technische Bauwerk überprägt und die<br />

Attraktivität der Gebiete wird beeinträchtigt, wenn Blickbeziehungen verloren<br />

gehen.<br />

Der Umfang der baubedingten Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit<br />

der Erholungsräume durch die Trassen ermittelt.<br />

Nord 1: Die Straße verläuft ausschließlich durch Erholungsräume von geringer<br />

Bedeutung. Es handelt sich um großflächig ackerbaulich genutzte, wenig<br />

attraktive Gebiet mit einer geringen Nutzung durch Erholungssuchende.<br />

Nord 2: Die Straße verläuft ausschließlich durch Erholungsräume von geringer<br />

Bedeutung. Es handelt sich um ackerbaulich genutzte, wenig attraktive Bereiche<br />

sowie einen kleinen, landschaftlich attraktiven Ausschnitt der Ohreniederung,<br />

der allerdings aufgrund fehlender Wegeverbindungen nur eine sehr geringe<br />

Nutzung durch Erholungssuchende aufweist.<br />

Süd 1: Die Straße verläuft südlich und östlich von Brome auf einer Länge von<br />

rund 2.700 m durch Erholungsräume von allgemeiner (bis besonderer) Bedeutung<br />

(vergleiche Karte 7). Es handelt sich um dem Bromer Busch vorgelagerte<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die landschaftlich attraktive Ohreniederung<br />

südöstlich von Brome mit einer Vielzahl von Wegeverbindungen und einer<br />

stärkeren Nutzung durch Erholungssuchende. Durch die Trasse werden zwischen<br />

Brome und dem Bromer Busch Feldwege geschnitten, so dass sich die<br />

Erreichbarkeit verschlechtert, und die Blickbeziehungen auf den naturnahen<br />

Wald werden deutlich beeinträchtigt. In der Ohreniederung werden mehrere<br />

Wirtschaftswege geschnitten, so dass sich die Nutzbarkeit des Raumes deutlich<br />

verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen von Blickbeziehungen<br />

insbesondere auf die Burg Brome. Insgesamt kommt zu einer erheblichen<br />

Entwertung von weiten Teilen des Raumes.


130 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schallemissionen durch den<br />

Kfz-Verkehr<br />

− Lärmbelastung von Siedlungsgebieten<br />

und siedlungsbezogenen<br />

Freiräumen<br />

− Lärmbelastung von Bereichen<br />

landschaftsbezogener<br />

Erholung<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen durch Lärm<br />

Verkehrsbedingte Lärmbelastungen führen in den betroffenen Siedlungsgebieten<br />

und siedlungsnahen Freiräumen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der<br />

Wohn- und Erholungsqualität. Es handelt sich um Beeinträchtigungen zentraler<br />

Daseinsgrundfunktionen des Menschen.<br />

Zur Abschätzung der Lärmbelastungen wurden von der INGENIEURGEMEINSCHAFT<br />

DR. SCHUBERT für alle drei Varianten schalltechnische Voruntersuchungen auf<br />

der Grundlage aktueller Verkehrszählungsdaten und -prognosen durchgeführt,<br />

die Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen in der UVS sind. Das Ausmaß<br />

der Belastungen wird anhand der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) und der Orientierungswerte der DIN 18 005 Beiblatt 1<br />

ermittelt (siehe hierzu Kap. A4.1). Entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

sind die Grenzwerte nur entscheidungsrelevant, soweit die Lärmimmissionen<br />

von der neu gebauten Umgehungsstraße selbst ausgehen. Lärm an<br />

Straßen, wo keine wesentlichen baulichen Veränderungen durchgeführt<br />

werden, fällt nicht unter die Regelungen der 16. BImSchV.<br />

Grenzwerte der 16. BImSchV:<br />

Nord 1: Der an der Trasse liegenden Siedlungsbereiche und Einzelhäuser an<br />

der Dorrheiden Straße und an der B 248 nordöstlich Brome sind bauleitplanerisch<br />

Dorf- und Mischgebiete. Die zu Grunde zu legenden Grenzwerte 64 dB (A)<br />

tags und 54 dB (A) nachts werden nicht überschritten.<br />

Nord 2: Die an der Trasse liegenden Siedlungsbereiche von Wendischbrome<br />

und Einzelhäusern (Gödchenmühle) sind bauleitplanerisch Dorf- und Mischgebiete.<br />

Die zu Grunde zu legenden Grenzwerte 64 dB (A) tags und 54 dB (A)<br />

nachts werden nicht überschritten.<br />

Süd 1: Bei einem Einzelhaus südlich Brome (Kreuzung B 244 –neue Trasse<br />

der B 248) werden die zu legenden Grenzwerte 64 dB (A) tags und 54 dB (A)<br />

nachts überschritten. Die Siedlungsbereiche am südlichen Ortsrand von Brome<br />

sind bauleitplanerisch allgemeines Wohngebiet bzw. Dorf- und Mischgebiet. Die<br />

zu Grunde zu legenden Grenzwerte 59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts bzw.<br />

64 dB (A) tags und 54 dB (A) nachts werden nicht überschritten.<br />

Orientierungswerte der DIN 18 005:<br />

Nord 1: Es kommt zu keiner Überschreitung der zu Grunde zu legenden<br />

Orientierungswerte 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts.<br />

Nord 2: Es kommt zu keiner Überschreitung der zu Grunde zu legenden<br />

Orientierungswerte 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts.<br />

Süd 1: Bei mehreren Häusern am südlichen Ortsrand von Brome werden die zu<br />

Grunde zu legenden Orientierungswerte 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts<br />

bzw. 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts überschritten.<br />

Belastung / Beeinträchtigung von Erholungsräumen durch Lärm<br />

In den Erholungsräumen führen verkehrsbedingte Lärmbelastungen zu einer<br />

dauerhaften Beeinträchtigung der Qualität dieser Gebiete. Das Ausmaß der<br />

Auswirkungen wird durch die Betroffenheit der Erholungsräume durch die im<br />

Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchungen ermittelten Lärmbelastungen<br />

(siehe oben) prognostiziert. Es liegen keine gesetzlichen Grenzwerte vor.<br />

Nord 1: Die Straße verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von geringer<br />

Bedeutung.<br />

Nord 2: Die Straße verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von geringer<br />

Bedeutung.<br />

Süd 1: Die Straße verläuft südlich und östlich von Brome durch Erholungsräume<br />

von allgemeiner (bis besonderer) Bedeutung. Durch die direkte Durchschneidung<br />

der Ohreniederung kommt es zu einer erheblichen Lärmbelastung<br />

des Erholungsraums und somit zu einer erheblichen Entwertung größer Teile<br />

des Raumes für die landschaftschaftsbezogene Erholungsnutzung (vergleiche<br />

Karte 7).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 131<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr<br />

− Belastung von Wohn- und<br />

Erholungsbereichen durch<br />

Luftverunreinigungen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen und Erholungsräumen<br />

durch Luftverunreinigungen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der geplanten<br />

Ortsumgehung kommt es über die Verbrennungsprozesse in den Kraftfahrzeugmotoren<br />

sowie durch den Fahrbahn- und Reifenabrieb zu Schadstoffimmissionen<br />

gas- und partikelförmiger Substanzen. Die Beurteilung der Belastungen<br />

erfolgt über Analogieschlüsse aus Erfahrungswerten (siehe hierzu auch<br />

Kap. 5.3.6.1, Luft).<br />

Angesichts der prognostizierten Verkehrsbelastungen ist nur in den unmittelbar<br />

an die Straße grenzenden Bereichen mit leicht erhöhten Luftschadstoffbelastungen<br />

zu rechnen. Entsprechend der Lage der Trassen in einer überwiegend<br />

offenen, zum Teil halboffenen Landschaft mit entsprechenden günstigen Luftaustauschprozessen<br />

kommt es in allen Bereichen zu einer schnellen Verdünnung<br />

der Schadstoffkonzentrationen. Es ist bei keiner Variante zu erwarten,<br />

dass die Immissionen - auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen<br />

(vergleiche Kap. 3.6) - die für den Straßenverkehr relevanten Grenzwerte der<br />

22. BImSchV überschreiten.<br />

Entlastungseffekte<br />

Den dargestellten Lärm- und Luftbelastungen durch eine Ortsumgehung steht eine Abnahme<br />

der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen Straßenzüge im Brome gegenüber,<br />

die sich aus der Reduzierung der Verkehrsmengen auf diesen Straßen ergibt.<br />

Der Beeinträchtigung von Wegebeziehungen durch eine Neutrassierung der B 248<br />

steht eine Verminderung der Trennwirkungen innerhalb von Brome gegenüber, die<br />

sich bei einem geringeren Verkehrsaufkommen ergibt. Bei der Südvariante kommt es<br />

zu den stärksten Entlastungseffekten für den Siedlungsbereich von Brome.<br />

5.3.1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-5 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug auf<br />

das Schutzgut Menschen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />

Karte 11 zeigt die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />

Beeinträchtigungen.


132 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-5: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />

(gemäß Tab. 5-4) Auswirkungen<br />

auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

-<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen III Die rechtverbindlichen Grenzwerte der<br />

(T) – Überschreitung der Grenzwerte Zulässigkeits- 16. BImSchV werden überschritten. Es handelt sich<br />

der 16. BImSchV<br />

grenzbereich um erhebliche und dauerhafte Auswirkungen, die<br />

Nord 1: ---<br />

Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise Ent-<br />

Nord 2: ---<br />

schädigungsansprüche nach § 42 BImSchG auslö-<br />

Süd 1: 1 Haus<br />

sen.<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />

Es handelt sich um Beeinträchtigungen bauleitpla-<br />

bauleitplanerisch festgesetzter Flächen<br />

(A)<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: Grünfläche und geplante Wohnbaufläche<br />

am südlichen Ortsrand von<br />

Brome<br />

nerisch normierter Festsetzungen.<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Erhebliche Beeinträchtigung einer Schutzgutaus-<br />

im Wohnumfeld (A)<br />

Belastungsprägung von besonderer Bedeutung durch starke<br />

Nord 1: Einzelhäuser<br />

Nord 2: Einzelhäuser<br />

Süd 1: südlicher Ortsrand von Brome<br />

bereich und dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung.<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18 005 werden<br />

(T) –Überschreitung der Orientierungs-<br />

überschritten. Es handelt sich um erhebliche und<br />

werte der DIN 18 005<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: --dauerhafte<br />

Belastungen.<br />

Süd 1: mehrere Häuser<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />

Erhebliche Beeinträchtigung einer Schutzgutaus-<br />

von Wege- und Sichtbeziehungen soprägung<br />

von allgemeiner (bis besonderer) Bedeuwie<br />

Lärmbelastungen in Erholungsräumen<br />

(A, T) –Erholungsräume von mindestens<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: --tung<br />

durch starke Funktionsbeeinträchtigung.<br />

Süd 1: 2 Erholungsräume<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung I Aufgrund der nachrangigen Bedeutung der Erho-<br />

von Wege- und Sichtbeziehungen so- Vorsorgebereich lungsräume sind die Auswirkung nicht als erheblich<br />

wie Lärmbelastungen in Erholungsräumen<br />

(A, T) –Erholungsräume von geringer<br />

Bedeutung<br />

Nord 1: mehrere<br />

Nord 2: mehrere<br />

Süd 1: einzelne<br />

einzustufen.<br />

Baubedingte Belastungen / Beeinträch-<br />

Es handelt sich um zeitlich auf die Bauphase betigungen<br />

von Siedlungsbereichen durch<br />

schränkte Beeinträchtigungen. Durch Vorkehrun-<br />

die Bautrassen (B)<br />

gen zur Vermeidung und Minderung von Beein-<br />

Nord 1: 750 m<br />

trächtigungen werden die Belastungen begrenzt.<br />

Nord 2: 530 m<br />

Gesetzliche Grenzwerte werden eingehalten.<br />

Süd 1: 1.770 m<br />

Baubedingte Belastungen / Beeinträch-<br />

Es handelt sich um zeitlich auf die Bauphase betigungen<br />

von Erholungsräumen durch<br />

schränkte Beeinträchtigungen. Durch Vorkehrun-<br />

die Bautrassen (B)<br />

gen zur Vermeidung und Minderung von Beein-<br />

Nord 1 = Nord 2 < Süd 1<br />

trächtigungen werden die Belastungen begrenzt.<br />

Gesetzliche Grenzwerte werden eingehalten.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 133<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen<br />

(gemäß Tab. 5-4)<br />

Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen<br />

und Erholungsräumen<br />

durch Luftverunreinigungen (T)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

Erläuterungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um eine schleichende Umweltbelastung.<br />

Es ist nicht zu erwarten, dass die Immissionsgrenzwerte<br />

der 22. BImSchV überschritten werden.<br />

Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne der Eingriffsregelung.<br />

5.3.1.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Die Zusammenschau der Beeinträchtigungen für das Schutzgut Menschen (siehe<br />

Tab. 5-6) zeigt, dass es ausschließlich bei der Variante Süd 1 zu Auswirkungen im<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich kommt. Bei den Auswirkungen im Belastungsbereich sind<br />

die Beeinträchtigungen bei beiden Nordvarianten gleichrangig. Zusammenfassend<br />

ergibt sich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das<br />

Schutzgut Menschen:<br />

Nord 2 = Nord 1 < Süd 1<br />

Tab. 5-6: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut Menschen durch die Varianten.<br />

Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />

Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />

Varianten<br />

das Schutzgut<br />

Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

- IV - - -<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />

–Überschreitung der Grenzwerte der<br />

16. BImSchV<br />

III - - 1 Haus<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />

bauleitplanerisch festgesetzter Flächen<br />

III - - 2 Flächen<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Einzelhäuser Einzelhäuser südlicher Orts-<br />

im Wohnumfeld<br />

rand von Brome<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />

–Überschreitung der Orientierungswerte<br />

der DIN 18 005<br />

II - - mehrere Häuser<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung II - - 2<br />

von Wege- und Sichtbeziehungen sowie<br />

Lärmbelastungen in Erholungsräumen –<br />

Erholungsräume von mindestens allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Erholungsräume


134 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.2 Schutzgut Tiere<br />

5.3.2.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-7 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen<br />

Vielfalt) beschrieben.<br />

Tab. 5-7: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Tiere.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet, RL =<br />

Rote Liste.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Verlust oder Schädigung von<br />

Tiervorkommen und –habitaten<br />

• Schallemissionen, Fahrzeugverkehr<br />

und Anwesenheit von<br />

Menschen während der Bauphase<br />

− Beunruhigung störempfindlicher<br />

Tierarten<br />

• Schadstoffemissionen und<br />

Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebs<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />

in empfindliche Tierlebensräume<br />

• Grundwasserstandsveränderungen<br />

in der Bauphase<br />

− vorübergehende Veränderung<br />

von Tierhabitaten im<br />

Bereich von Feuchtstandorten<br />

und mit dem Grundwasser<br />

in Beziehung stehenden<br />

Gewässern<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen und –habitaten in den Baufeldern<br />

In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das<br />

Abschieben des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust bzw. zur Schädigung<br />

von Tiervorkommen und –habitaten.<br />

Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />

Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). Relevante Beeinträchtigungen ergeben<br />

sich bei der Inanspruchnahme wertvoller Tierhabitate, die zeitnah nicht wiederherstellbar<br />

sind. Die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung erfolgt<br />

über die Biotoptypen als zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />

Baubedingte Beunruhigung störempfindlicher Tierarten<br />

Während der Bauphase kommt es durch den Baustellenbetrieb mit seinen<br />

Schallemissionen, Fahrzeugverkehr und der ständigen Anwesenheit von Menschen<br />

in bisher nicht oder weniger belasteten Bereichen zur Beunruhigung störempfindlicher<br />

Tierarten. Bei Brutvögeln und Säugetieren wie Biber und Fischotter<br />

kann dies dazu führen, dass Teilbereiche gemieden oder verlassen werden.<br />

Es handelt sich in jedem Fall um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die<br />

auf eng umgrenzte Flächen beschränkt ist. Es ist nicht zu erkennen, dass Tierarten<br />

dauerhaft vertrieben werden.<br />

Beeinträchtigung empfindlicher Tierlebensräume durch baubedingte Substratund<br />

Schadstoffeinträge<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen von Tierlebensräumen, die an die Baustellen<br />

grenzen, durch Bau- und Betriebsstoffe oder sonstige Substrateinträge sind<br />

durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber<br />

nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).<br />

Baubedingte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Tierhabitate<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />

der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser zeitweise<br />

abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen in<br />

der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen<br />

und Vegetationsbeständen, die daran angepasst sind. Aufgrund der zeitlichen<br />

und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind durch die<br />

Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen von Tierhabitaten zu erwarten.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 135<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Verlust und Schädigung von<br />

Tiervorkommen und -habitaten<br />

− Zerschneidung von Lebensräumen<br />

und funktionaler Beziehungen<br />

durch die Straßentrasse<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen und –habitaten<br />

Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen<br />

kommt es zum Verlust bzw. zur Schädigung der Tiervorkommen und –habitate<br />

auf den in Anspruch genommenen Flächen. Im Bereich der Straße und der<br />

Brücken kommt es zu einem dauerhaften Verlust. Im Bereich der Bankette,<br />

Böschungen und Seitenstreifen können sich Staudenfluren entwickeln, die<br />

allerdings aufgrund der Nähe zur Straße deutlichen Belastungen unterliegen<br />

(siehe auch betriebsbedingte Auswirkungen). Wälder, Gehölze, Sümpfe und<br />

Grünländer gehen auch hier dauerhaft verloren. Die Ermittlung und Bewertung<br />

der Beeinträchtigung der Grundbedeutung der Tierhabitate erfolgt über die<br />

Biotoptypen als zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.<br />

Im Folgenden werden die Beeinträchtigungen besonders schutzwürdiger und<br />

schutzbedürftiger Tiervorkommen und -habitate durch die Flächeninanspruchnahme<br />

für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />

20 m) ermittelt. Zu den für die Brutvögel erheblichen Lebensraumbeeinträchtigungen<br />

durch Verlärmung s.u. (betriebsbedingte Auswirkungen).<br />

Nord 1:<br />

• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL,<br />

streng geschützte Arten): In der Ohreniederung (Aktivitätszentrum und Revier;<br />

Wertstufe VC) 0,42 ha Habitatverluste (insbesondere Feuchtwald,<br />

Feuchtgebüsche, Gewässer, Sumpf).<br />

• Fledermäuse: In der Ohreniederung (F6, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />

Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste.<br />

• Brutvögel: Im Teilgebiet V9 (ehemaliger Grenzstreifen) Verlust von 0,11 ha<br />

Hecken, Magerrasen und Staudenfluren, es handelt sich um essentielle Habitatstrukturen<br />

eines Neuntöters (besonders geschützte Art). Im Teilgebiet<br />

V18 (Ohreniederung) Verlust von 0,42 ha Wälder, Gebüsche und Staudenfluren,<br />

es handelt sich um ein essentielle Habitatstrukturen mehrerer Nachtigallen<br />

(besonders geschützte Art).<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse (R5, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />

Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,02 ha Habitatverluste. Auf dem<br />

ehemaligen Grenzstreifen (R9, Gesamtlebensraum von Zaun- und Waldeidechse;<br />

Wertstufe VA; besonders/streng geschützte Art) 0,11 ha Habitatverluste.<br />

In der Ohreniederung (R10, Gesamtlebensraum von Ringelnatter und<br />

Blindschleiche; Wertstufe VA; besonders geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste.<br />

• Amphibien: In der Ohreniederung (Amphibien-Lebensraumkomplex; Wertstufe<br />

VB; besonders/streng geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste (Landlebensräume).<br />

• Libellen: An der Alten Ohre (L7, Fortpflanzungsgewässer; Wertstufe VA;<br />

besonders geschützte Arten) 0,01 ha Habitatverluste. An der Ohre keine relevanten<br />

Habitatverluste.<br />

• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H5, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />

0,02 ha Habitatverluste. Auf dem ehemaligen Grenzstreifen (H14, Gesamtlebensraum;<br />

Wertstufe VA) 0,11 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung<br />

(H15, Gesamtlebensraum; Wertstufe VB) 0,19 ha Habitatverluste.<br />

Nord 2:<br />

• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL,<br />

streng geschützte Arten): In der Ohreniederung (Teillebensraum; Wertstufe<br />

VC) 0,06 ha Habitatverluste (insbesondere Feuchtwald, Graben).<br />

• Fledermäuse: In der Ohreniederung (F5, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />

Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,30 ha Habitatverluste.<br />

• Brutvögel: Im Teilgebiet V9 Verlust von 0,19 ha Hecken und Grünland, es<br />

handelt sich um essentielle Habitatstrukturen eines Neuntöters (besonders<br />

geschützte Art). Im Teilgebiet V19 (ehemaliger Grenzstreifen) Verlust von<br />

0,14 ha verbuschten Magerrasen, es handelt sich um essenzielle Habitatstrukturen<br />

von Neuntöter und Braunkehlchen (besonders geschützte Arten).


136 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-3<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

(Fortsetzung) Nord 2:<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse (R5, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />

Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,02 ha Habitatverluste. Auf dem<br />

ehemaligen Grenzstreifen (R12, Gesamtlebensraum von Zaun- und Waldeidechse;<br />

Wertstufe VA; besonders/streng geschützte Art) 0,14 ha Habitatverluste.<br />

• Amphibien: Keine relevanten Habitatverluste.<br />

• Libellen: An der Ohre keine relevanten Habitatverluste.<br />

• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H5, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />

0,02 ha Habitatverluste. Auf dem ehemaligen Grenzstreifen (H18, Gesamtlebensraum;<br />

Wertstufe IV) 0,14 ha Habitatverluste.<br />

Süd 1:<br />

• Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Art der FFH-RL, streng geschützte Art):<br />

Verlust von 2 Gewässern (0,09 ha) nördlich des Bromer Busches (Nahrungshabitate<br />

der Wertstufe VI).<br />

• Fledermäuse: Am Bromer Busch (F8, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />

Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,44 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung<br />

(F9, Jagdraum; Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,46 ha<br />

Habitatverluste.<br />

• Brutvögel: Im Teilgebiet V15 Verlust von 0,22 ha flächigen Staudenfluren und<br />

Gäben, es handelt sich um essentielle Habitatstrukturen eines Braunkehlchens<br />

(besonders geschützte Art).<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse (R7, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />

Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,01 ha Habitatverluste.<br />

• Amphibien: Verlust eines Laichgewässers (A17; Wertstufe VB) mit den streng<br />

geschützten Arten Kammmolch (Triturus cristatus) und Knoblauchkröte (Pelobates<br />

fuscus) und eines Laichgewässers (A19; Wertstufe III) des Teichfrosches<br />

(Rana kl. esculenta, besonders geschützte Art)<br />

• Libellen: Verlust eines Fortpflanzungsgewässers (L13; Wertstufe IV) mit Vorkommen<br />

besonders geschützter Arten, An der Ohre keine relevanten Habitatverluste.<br />

• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H8, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />

0,01 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung (H21, Gesamtlebensraum;<br />

Wertstufe IV) 0,22 ha Habitatverluste.<br />

Darüber hinaus kann es bei allen drei Trassen zur Zerstörung von Lebensstätten<br />

weitere besonders geschützter Tierarten kommen:<br />

• Säugetierarten vor allem im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />

• Tagfalterarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />

• Nachtfalterarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />

• Käferarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />

• Hautflüglerarten im Wald und auf Brachflächen<br />

• Spinnenarten auf Brachflächen<br />

• Weichtierarten im Laubwald und auf Brachflächen.<br />

Tatsächliche Hinweise auf möglicher Weise betroffene Vorkommen liegen aber<br />

nicht vor.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 137<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-3<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

(Fortsetzung) Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler Beziehungen durch die<br />

Straßentrasse<br />

Durch die Straßen kann es über den direkten Flächenverlust hinaus zu einer<br />

Zerschneidungen von Lebensräumen und Lebensraumkomplexen kommen, die<br />

dazu führen, dass Minimalareale für Arten oder Populationen unterschritten<br />

werden. Zum anderen kann es zum Verlust funktionaler Beziehungen kommen<br />

(zum Beispiel von Wanderwegen). Durch die Querung der Ohre mit einem<br />

Brückenbauwerk und den beidseitigen Erhalt eines naturnahen Uferstreifens<br />

wird die Durchgängigkeit der Ohre für im Gewässer und am Ufer wandernden<br />

Tiere weitgehend erhalten (Vermeidungsmaßnahme, siehe Kap. 5.2.2).<br />

Im Folgenden wird für die einzelnen Tierartengruppen dargestellt, in welchem<br />

Umfang wertgebende Lebensraumkomplexe und funktionale Beziehungen<br />

zerschnitten werden. Dabei werden Beeinträchtigungen durch Kollisionen mit<br />

Kraftfahrzeugen mitbetrachtet (siehe unten).<br />

Nord 1:<br />

• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />

Die Ohreniederung als Aktivitätszentrum und Revier wird zerschnitten. Der<br />

Wanderkorridor Ohre bleibt erhalten.<br />

• Fledermäuse: In der Ohreniederung wird ein Gesamtlebensraum mit Jagdraum<br />

(F6) zerschnitten und Flugstraßen werden deutlich beeinträchtigt, aber<br />

nicht unterbrochen.<br />

• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung), werden<br />

zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt, aber nicht<br />

unterbrochen.<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R5)<br />

zerschnitten.<br />

• Amphibien: Die Ohreniederung als Lebensraumkomplex wird zerschnitten<br />

und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen werden deutlich<br />

beeinträchtigt.<br />

• Fische und Rundmäuler: Durch die Verrohrung der Alten Ohre wird die<br />

Durchwanderbarkeit deutlich beeinträchtigt. Der Wanderkorridor Ohre wird<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

• Libellen: Der Ausbeitungskorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

• Heuschrecken: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor<br />

(H5) zerschnitten.<br />

Nord 2:<br />

• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />

Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

• Fledermäuse: In der Ohreniederung wird ein Gesamtlebensraum mit Jagdraum<br />

(F5) zerschnitten und Flugstraßen werden deutlich beeinträchtigt, aber<br />

nicht unterbrochen.<br />

• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung, Magerrasenkorridor),<br />

werden zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt,<br />

aber nicht unterbrochen.<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R5)<br />

zerschnitten. Der ehemalige Grenzstreifen als Gesamtlebensraum (R12) wird<br />

zerschnitten.<br />

• Amphibien: Keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Zerschneidung.<br />

• Fische und Rundmäuler: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht beeinträchtigt.<br />

• Libellen: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (H5)<br />

zerschnitten. Der ehemalige Grenzstreifen als Gesamtlebensraum (H18) wird<br />

zerschnitten.


138 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-3<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

(Fortsetzung) Süd 1:<br />

• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />

Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

• Fledermäuse: Der Flugkorridor Brome –Bromer Busch und der Jagdraum<br />

Ohreniederung (F9) werden zerschnitten, aber nicht unterbrochen.<br />

• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung), werden<br />

zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt, aber nicht<br />

unterbrochen.<br />

• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R7)<br />

zerschnitten.<br />

• Amphibien: Der Amphibien-Lebensraumkomplex aus Bromer Busch und angrenzenden<br />

Grünländern mit Gewässern wird zerschnitten und Funktionsbeziehungen<br />

werden deutlich beeinträchtigt.<br />

• Fische und Rundmäuler: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht beeinträchtigt.<br />

• Libellen: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

• Heuschrecken: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor<br />

(H8) zerschnitten.<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Die in der Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete dienen<br />

dem Erhalt und der Entwicklung schutzwürdiger und schutzbedürftiger<br />

Tiere und ihrer Lebensräume, die als Schutzzweck in den Verordnungen im<br />

Einzelnen dargelegt sind. Zur Verwirklichung des Schutzzweckes sind in den<br />

Naturschutzgebieten „Ohreaue“ und „Ohraue bei Altendorf“ in der Regel ale<br />

Handlungen verboten, die das Schutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile<br />

zerstören, beschädigen oder verändern. Für das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal<br />

bei Altendorf“ werden die Verbote in §3 der Verordnung aufgeführt.<br />

Die Beeinträchtigung der Schutzgebiete und der Umfang der Auswirkungen<br />

durch der Trassenvarianten wird unter Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme<br />

für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />

20 m) ermittelt.<br />

Nord 1:<br />

• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />

auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zum Verlust<br />

der Tierhabitate Feuchtgebüsche, Hecken, Magerrasen und Staudenfluren.<br />

Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />

• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zum Verlust der<br />

Tierhabitate Feuchtgebüsche, Sümpfe, Staudenfluren und unterschiedlichen<br />

Waldtypen. Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht<br />

vereinbar.<br />

• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zum Verlust<br />

der Tierhabitate Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Hecken, Sümpfe, Grünland,<br />

Staudenfluren und Äcker. Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung<br />

nicht vereinbar.<br />

Nord 2:<br />

• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />

Länge von rund 70 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtgrünland.<br />

Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />

• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />

rund 40 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtwälder, Hecken<br />

und Staudenfluren. Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der<br />

Verordnung freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />

Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 139<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />

− dauerhafte Veränderung von<br />

Tierhabitaten im Bereich von<br />

Feuchtstandorten und mit<br />

dem Grundwasser in Beziehung<br />

stehenden Gewässern<br />

• Schall- und Lichtemissionen<br />

des Kfz-Verkehrs<br />

− Verdrängung störempfindlicher<br />

Tierarten<br />

• Verkehrsfluss<br />

− Verletzung oder Tötung von<br />

Tieren durch Kollisionen mit<br />

Kraftfahrzeugen<br />

• Schadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />

Betriebsstoffen, Taumitteln<br />

oder anderen Stoffen<br />

− Schad- und Nährstoffbelastung<br />

von Tierhabitaten<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Dauerhafte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Tierhabitate<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />

der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />

eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung<br />

der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />

nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände und<br />

grundwasserbeeinflusster Tierhabitate kommt. Kleinflächige Veränderungen im<br />

Nahbereich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Verdrängung störempfindlicher Tierarten durch Schall- und Lichtemissionen<br />

Durch die verkehrsbedingten Schall- und Lichtemissionen werden die Lebensbedingungen<br />

störempfindlicher Tierarten in bisher nicht oder weniger belasteten<br />

Bereichen dauerhaft beeinträchtigt und die Arten teilweise vollständig verdrängt.<br />

Besonders Vogelarten reagieren empfindlich auf Dauerlärm und es kommt bei<br />

dieser Artengruppe zu nachhaltigen Lebensraumverlusten (Zusammenstellung<br />

bei RECK et al. 2001 und RASSMUS et al. 2003).<br />

Als erhebliche Beeinträchtigung wird in Anlehnung an das Zwischenergebnis<br />

des Forschungsvorhabens „Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher<br />

Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna“ die Überschreitung<br />

des Schwellenwertes von 52 dB(A) durch den Straßenlärm in Bereichen mit<br />

Vorkommen störempfindlicher Brutvögel bewertet. Für die vom Vorhaben<br />

betroffenen Bereiche der FFH-Gebiete wird zu Grunde gelegt, dass durch<br />

Lärmschutzmaßnahmen sicher gestellt wird, das es zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kommt (Vermeidungsmaßnahme, siehe Kap. 5.2.2).<br />

Beeinträchtigung sehr hoch bedeutsamer Vogellebensräume:<br />

Nord 1: 4 ha (Teilgebiet 19)<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: 25 ha (Teilgebiet 11), 10 ha (Teilgebiet 15).<br />

Beeinträchtigung hoch bedeutsamer Vogellebensräume:<br />

Nord 1: 20 ha (Teilgebiet 8), 11 ha (Teilgebiet 9)<br />

Nord 2: 20 ha (Teilgebiet 8), 13 ha (Teilgebiet 9), 38 ha (Teilgebiet 20)<br />

Süd 1: 10 ha (Teilgebiet 16).<br />

Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen<br />

Vor allem Tiere mit einer hohen Mobilität und gleichzeitig großen Territorien<br />

(z.B. der Fischotter) sowie solche mit langsamer Fortbewegung (z.B. Amphibien)<br />

sind gefährdet, durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen verletzt und getötet<br />

zu werden. Gefährdet sind auch die flugfähigen Arten, die den Luftraum unmittelbar<br />

über der Straße nutzen.<br />

Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei Biber und Fischotter, Fledermäusen<br />

und Vögeln sowie Amphibien sind Schutz- und Leitzäune erforderlich (Vermeidungsmaßnahmen,<br />

siehe Kap. 5.2.2. Das verbleibende Ausmaß der Beeinträchtigungen<br />

wird über bei der Ermittlung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />

und funktionaler Beziehungen durch die Straßentrasse (siehe oben)<br />

mitbetrachtet.<br />

Schad- und Nährstoffbelastung von Tierhabitaten<br />

Die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung von Tierhabitaten durch<br />

betriebsbedingte Schad- und Nährstoffeinträge erfolgt über die Biotoptypen als<br />

zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.


140 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-8 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Tiere im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. In<br />

Karte 9 werden die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />

Beeinträchtigungen räumlich dargestellt.<br />

Tab. 5-8 Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Tiere.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor- III a<br />

kommen und –habitaten (A) – Biber Zulässigkeits-<br />

(Castor<br />

lutra)<br />

fiber) und Fischotter (Lutra grenzbereich<br />

Nord 1: 0,42 ha Nahrungshabitate der<br />

Wertstufe VC<br />

Nord 2: 0,06 ha Nahrungshabitate der<br />

Wertstufe VC<br />

Süd 1: ---<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –Biber<br />

(Castor fiber) und Fischotter (Lutra<br />

lutra)<br />

Nord 1: Aktivitätszentrum Ohreniederung<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: ---<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

(A, B)<br />

Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

Süd 1: ---<br />

-<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele von FFH-Gebieten. Die sich<br />

daraus ergebende Unzulässigkeit des Vorhabens<br />

kann nur durch zwingende Gründe des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses und bei fehlenden<br />

zumutbaren Alternativen überwunden werden<br />

(§ 34c Abs. 3 NNatG bzw. § 45 Abs. 3 NatSchG<br />

LSA).<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />

schutzrechtlichen Schutzbestimmungen.<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes.<br />

Die sich daraus ergebende Unzulässigkeit des<br />

Vorhabens kann nur durch zwingende Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses und bei<br />

fehlenden zumutbaren Alternativen überwunden<br />

werden (§ 34c Abs. 3 NNatG).<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />

von § 10 NNatG sind.<br />

Es werden Nahrungshabitate zerschnittten, die<br />

nicht den artenschutzrechtlichen Schutzbestim-<br />

mungen unterliegen.<br />

Es handelt sich jeweils um deutliche Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgebiete, die den Verbotstatbestand<br />

der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erfüllt.<br />

Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn<br />

überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />

die Befreiung erfordern.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 141<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor- II a Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

kommen und –habitaten (A) –FlederBelastungs- im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

mäusebereich<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 1: 0,42 ha Jagdhabitate<br />

§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Lebensräume von<br />

Nord 2: 0,30 ha Jagdhabitate<br />

herausragender Bedeutung betroffen.<br />

Süd 1: 0,90 ha Jagdhabitate<br />

Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorschutzrechtlichen<br />

Schutzbestimmungen.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

kommen und –habitaten (A) –Brutvögel<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

Nord 1: 0,53 ha Habitatverluste<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 2: 0,33 ha Habitatverluste<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Süd 1: 0,22 ha Habitatverluste<br />

Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />

von besonders und streng geschützter Arten, die<br />

unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG fallen. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

kann sicher gestellt werden, dass ein<br />

günstiger Erhaltungszustand der Bestände der<br />

europäischen Vogelarten erhalten bleibt. Der Verbotstatbestand<br />

des § 42 Abs. 1 BNatSchG ist somit<br />

nach § 42 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

kommen und –habitaten (A) –Reptilien<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

Nord 1: 0,56 ha Habitatverluste<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 2: 0,16 ha Habitatverluste<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Süd 1: 0,01 ha Habitatverluste<br />

Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />

von besonders und streng geschützter Arten, die<br />

unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG fallen. Durch die Anlage neuer Lebensräume<br />

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) kann<br />

sicher gestellt werden, dass der lokal betroffene<br />

Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

bleibt und somit gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG<br />

kein Verstoß gegen das Verbot des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG vorliegt.<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

kommen und –habitaten (A) –Amphi-<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />

bien<br />

von § 10 NNatG sind.<br />

Nord 1: 0,42 ha Landlebensräume<br />

Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />

Nord 2: ---<br />

von besonders und streng geschützter Arten, die<br />

Süd 1: 2 Laichgewässer<br />

unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG fallen. Durch die Anlage neuer Lebensräume<br />

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) kann<br />

sicher gestellt werden, dass der lokal betroffene<br />

Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

bleibt und somit gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG<br />

kein Verstoß gegen das Verbot des § 42 Abs. 1<br />

BNatSchG vorliegt.<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtikommen<br />

und –habitaten (A) –Libellen<br />

gung im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im<br />

Nord 1: 0,01 ha Habitatverluste<br />

Sinne von § 10 NNatG ist.<br />

Nord 2: ---<br />

Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />

Süd 1: 1 Fortpflanzungsgewässer<br />

besonders geschützter Arten. Es liegt gemäß § 42<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote<br />

des § 42 Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />

Arten keine europarechtlich geschützten Tiere sind<br />

und es sich um einen nach § 19 BNatSchG zulässigen<br />

Eingriff handelt (ausgleichbar oder ersetzbar,<br />

keine Zerstörung von Biotopen streng geschützter<br />

Arten).


142 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen<br />

(gemäß Tab. 5-7)<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten (A) – Heuschrecken<br />

Nord 1: 0,32 ha Habitatverluste<br />

Nord 2: 0,16 ha Habitatverluste<br />

Süd 1: 0,23 ha Habitatverluste<br />

Verluste oder Schädigungen von Vorkommen<br />

weiterer geschützter Tierarten<br />

(B, A)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />

Fledermäuse<br />

Nord 1: Ohreniederung<br />

Nord 2: Ohreniederung<br />

Süd 1: Flugkorridor Brome – Bromer<br />

Busch, Ohreniederung<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />

Amphibien<br />

Nord 1: Ohreniederung<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: Lebensraumkomplex Bromer<br />

Busch –angrenzende Flächen<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />

Reptilien und Heuschrecken<br />

Nord 1: Bahntrasse<br />

Nord 2: Bahntrasse, ehemaliger Grenzstreifen<br />

Süd 1: Bahntrasse<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />

Fische und Rundmäuler<br />

Nord 1: Alte Ohre<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: ---<br />

Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />

durch Lärm – dauerhafte Beeinträchtigung<br />

(sehr) hoch bedeutsamer<br />

Vogellebensräume (T)<br />

Nord 1: 35 ha<br />

Nord 2: 71 ha<br />

Süd 1: 45 ha<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

II b<br />

Belastungsbereich<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich<br />

davon ausgegangen, dass entsprechende Verluste<br />

auftreten, da eine Erfassung jeder Lebensstätte<br />

geschützter Tierarten nicht zumutbar ist. Tatsächliche<br />

Hinweise auf eine entsprechende Zerstörung<br />

liegen aber nicht vor. Für die Zerstörung beziehungsweise<br />

die Beschädigung von Fortpflanzungsoder<br />

Ruhestätten liegt gemäß § 42 Abs. 5<br />

BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des<br />

§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />

Arten keine europarechtlich geschützten Tiere<br />

sind und die Maßnahme der Durchführung eines<br />

Eingriffes oder Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vor-<br />

gesehen.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind keine besonderen<br />

Werte und Funktionen betroffen.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im<br />

Sinne von § 10 NNatG ist. Es sind keine besonderen<br />

Werte und Funktionen betroffen.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind. Es werden Flächen von<br />

hoher Bedeutung beeinträchtigt, aber nicht vollständig<br />

entwertet. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

kann sicher gestellt werden, dass ein<br />

günstiger Erhaltungszustand der Bestände der<br />

europäischen Vogelarten erhalten bleibt. Der Verbotstatbestand<br />

des § 42 Abs. 1 BNatSchG ist somit<br />

nach § 42 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 143<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Land- I Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />

schaftsschutzgebieten (A, B)<br />

Vorsorgebereich des NSG „Ohreaue“, die nach §7 Abs. 9 der Ver-<br />

Nord 1: ---<br />

ordnung freigestellt ist (weitere Erläuterungen hier-<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

Süd 1: --zu<br />

in Kap. 5.2.2).<br />

Baubedingte Beunruhigung störemp-<br />

Die Belastungen bleiben aufgrund der räumlichen<br />

findlicher Tierarten (B)<br />

und zeitlichen Begrenztheit unter der Schwelle der<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung.<br />

Beeinträchtigung empfindlicher Tierle-<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminbensräume<br />

durch baubedingte Subderung<br />

werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />

strat- und Schadstoffeinträge (B)<br />

verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />

Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Baubedingte Veränderungen grund-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erwasserbeeinflusster<br />

Tierhabitate (B)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

warten.<br />

Dauerhafte Veränderungen grundwas-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erserbeeinflusster<br />

Tierhabitate (A)<br />

warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

reich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />

Die Verluste liegen außerhalb des FFH-Gebietes<br />

kommen und –habitaten (A) –Fischot-<br />

und es sind keine für das Vorkommen der Art<br />

ter (Lutra lutra)<br />

essenziellen Habitate betroffen. Es handelt sich<br />

Nord 1: ---<br />

somit um keine erhebliche Beeinträchtigung der<br />

Nord 2: ---<br />

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.<br />

Süd 1: 0,09 ha Nahrungshabitate der<br />

Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchti-<br />

Wertstufe IV<br />

gung im Sinne von § 7 NNatG, da es zu keiner<br />

relevanten Verschlechterung des Nahrungsangebots<br />

im Gesamtlebensraum des Fischotters kommt.<br />

Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

schutzrechtlichen Schutzbestimmungen.<br />

Durch das Brückenbauwerk mit Berme kommt es<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –Biber<br />

zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

(Castor fiber) und Fischotter (Lutra<br />

Wanderkorridors Ohre.<br />

lutra), Wanderkorridor Ohre<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –Brutgen<br />

im Sinne der Eingriffsregelung. Es handelt sich<br />

vögel<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

um eine schleichende Umweltbelastung.<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />

funktionaler Beziehungen (A, T) –Ohre<br />

gen im Sinne der Eingriffsregelung.<br />

als Wanderkorridor für Fische und<br />

Rundmäuler sowie Libellen<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

5.3.2.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Ein wesentlicher Teil der erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere im<br />

Sinne des § 7 NNatG beziehungsweise des § 18 NatSchG LSA ergibt sich aus Verlusten<br />

von Habitaten und Tierkommen durch Überbauung, der Zerschneidung von<br />

Lebensräumen und funktionalen Beziehungen durch die Straßentrassen und durch die<br />

Verdrängung störempfindlicher Tierarten durch Schall- und Lichtemissionen. Diese<br />

erheblichen Beeinträchtigungen sind durch die Schaffung neuer Habitate, die mindes-


144 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

tens gleich großen Populationen der Arten wieder einen Lebensraum geben, oder<br />

durch die Optimierung von Tierlebensräumen ausgleichbar. Ort und Stelle des Eingriffs<br />

und der Ausgleichmaßnahme müssen dabei nicht identisch sein, die positiven<br />

Wirkungen der Maßnahme müssen aber die vom Eingriff betroffenen Werte und<br />

Funktionen erreichen (zum Beispiel NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006).<br />

5.3.2.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Es sind keine Ersatzmaßnahmen erforderlich.<br />

5.3.2.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Wie die Übersicht der erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere in<br />

Tab. 5-9 zeigt, kommt es bei den beiden Nordvarianten zu Auswirkungen die im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

liegen und somit einer weitergehenden Klärung der Zulässigkeit<br />

durch die Genehmigungsbehörde bedürfen. Es handelt sich zum einen um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der FFH-Gebiete, die aufgrund der besonderen<br />

rechtlichen Hürden der Stufe III a zuzuordnen sind. Zum anderen handelt es sich<br />

Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete und des Landschaftsschutzgebietes. Bei<br />

der Variante Süd 1 kommt es zu keinen Beeinträchtigungen, die dem Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

zuzuordnen sind.<br />

Bei den Beeinträchtigungen im Belastungsbereich handelt es sich neben Habitatverlusten<br />

und Zerschneidungen von Lebensraumkomplexen um die umfangreichen Lebensraumbeeinträchtigungen<br />

durch die Verlärmung. Bei der Variante Nord 1 kommt<br />

es zu den geringsten Auswirkungen, bei der Variante Nord 2 zu den flächenmäßig umfangreichsten.<br />

Auch vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

besonders entscheidungserheblich sind, ergibt sich im Gesamtvergleich die folgende<br />

Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das Schutzgut Tiere:<br />

Süd 1 < Nord 2 < Nord 1


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 145<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-9: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Tiere durch die Varianten.<br />

Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />

Bei der Differenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />

als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />

Varianten<br />

das Schutzgut<br />

Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

- IV - - -<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Biber und<br />

Fischotter<br />

III a 0,42 ha 0,06 ha -<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen –Biber und<br />

Fischotter<br />

III a 1 x - -<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

III a 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

0,42 ha + 0,06 ha<br />

-<br />

Stufe III a<br />

1 Zerschneidung<br />

+ 2 NSG, 1 LSG<br />

+ 1 NSG<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Brutvögel<br />

II a 0,53 ha 0,33 ha 0,22 ha<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Reptilien<br />

II a 0,56 ha 0,16 ha 0,01 ha<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervor- II a 0,42 ha - 2 Laichgekommen<br />

und –habitaten –Amphibien<br />

wässer<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Libellen<br />

II a 0,01 ha - 1 Fortpflanzungsgewässer<br />

Verluste von Vorkommen weiterer<br />

II a (kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />

geschützter Tierarten<br />

ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />

werden) werden) werden)<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Fledermäuse<br />

II a 0,42 ha 0,30 ha 0,90 ha<br />

Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />

und –habitaten –Heuschrecken<br />

II a 0,32 ha 0,16 ha 0,23 ha<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

2,26 ha 0,95 ha 1,36 ha +<br />

Stufe II a<br />

2 Laich- und 1<br />

Libellengewässer<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen –Fledermäuse<br />

II b 1 x 1 x 2 x<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen –Amphibien<br />

II b 1 x - 1 x<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und<br />

funktionaler Beziehungen –Fische und<br />

Rundmäuler<br />

II b 1 x - -<br />

Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />

durch Lärm –Beeinträchtigung (sehr)<br />

hoch bedeutsamer Vogellebensräume<br />

II b 35 ha 71 ha 45 ha<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

35 ha + 71 ha + 45 ha +<br />

Stufe II b<br />

3 Zerschneidung 1 Zerschneidung 3 Zerschneidung


146 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.3 Schutzgut Pflanzen<br />

5.3.3.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-10 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen<br />

Vielfalt)beschreiben.<br />

Tab. 5-10: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Pflanzen.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet,<br />

LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie, RL = Rote Liste.<br />

Erklärung der Biotoptypenabkürzungen siehe Tab. A3-1 und Karte 1.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Verlust oder Schädigung von<br />

Vegetationsbeständen<br />

− Verlust oder Schädigung von<br />

Pflanzenvorkommen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen in den Baufeldern<br />

In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das<br />

Abschieben des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust und zur Schädigung<br />

von Vegetationsbeständen.<br />

Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />

Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). In den parallel zur Trasse verlaufenden Arbeitsstreifen<br />

können Biotoptypen wie Staudenfluren durch die Rekultivierung<br />

der Flächen nach Bauende zeitnah wiederhergestellt werden. Zu nachhaltigen<br />

baubedingten Beeinträchtigungen kommt es bei einem Verlust bzw. einer<br />

Schädigung wertgebender Biotope, die zeitnah nicht wiederherstellbar sind.<br />

Der Umfang der Auswirkungen wird über den Verlust und die Schädigung der<br />

Biotope und Biotopstrukturen durch die 2 x 5 m breiten Arbeitsstreifen ermittelt.<br />

In Einzelfällen werden die Arbeitsstreifen zum Erhalt besonders bedeutsamer<br />

Flächen (z.B. von FFH-Lebensräumen) reduziert.<br />

Nord 1:<br />

• 0,06 ha Erlen-Eschen-Auwald, naturnahes Fließgewässer – WET, FBN<br />

f/WET WET/WUl/UHF/NRG (Nds., FFH-LRT 91E0 bzw. 3260 im FFH-Gebiet,<br />

geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen V/IV)<br />

• 0,02 ha Feuchtgebüsche, Sümpfe –BNR, NSR (Nds., geschützter Biotop,<br />

nicht ausgleichbar, Wertstufe V)<br />

• 30 m Allee –HBA (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,08 ha Feuchtgebüsch, Flutrasen –BFR, GFF (Nds., geschützter Biotop,<br />

ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,10 ha Feuchtgebüsch, Hecke, Magerrasen – BFR, HFM, RSZ/RSS,<br />

RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen III-V)<br />

• 0,02 ha Ruderalfluren –URF/NSR (LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,14 Hybridpappelforst, Nadelforst – WXP, WZK, WZF (Nds., funktional<br />

ausgleichbar, Wald im Sinne des NWaldLG, Wertstufe III)<br />

• 0,01 ha Pionierwald, Hecke –WPB/UHF, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe<br />

III)<br />

• 480 m Allee, Hecke –HBA, HEA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 0,02 ha Gräben, Ruderalflur –FGR, URF (Nds., rekultivierbar, Wertstufe III)<br />

• 5,93 ha Äcker, Gräben, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS,<br />

FGRu, GA, GIT, OV, OV/UH, OV/GR (Nds., Wertstufe II, rekultivierbar, nicht<br />

erheblich)<br />

• 0,22 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 147<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schadstoffemissionen und<br />

Substratumlagerungen im Zuge<br />

des Baubetriebes<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />

in empfindliche Vegetationsbestände<br />

• Grundwasserstandsveränderungen<br />

in der Bauphase<br />

− Veränderung von grundwasserbeeinflusstenVegetationsbeständen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Nord 2:<br />

• 0,01 ha Erlen-Eschen-Auwald –WU/WET (LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />

FFH-Gebiet, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe<br />

IV)<br />

• 0,01 ha Nasswiese –GNR (Nds., geschützter Biotop, nicht ausgleichbar,<br />

Wertstufe V)<br />

• 0,09 ha Hecke, Magerrasen – HFB, RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop,<br />

ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 30 m Allee, Hecke –HBA, HFM (LSA, geschützter Biotop, Wertstufe III)<br />

• 0,01 ha entwässerter Erlenwald –WU (LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />

Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV)<br />

• 0,15 ha Kiefernforst –WZK (Nds., funktional ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />

NWaldLG, Wertstufe III)<br />

• 420 m Allee, Hecke –HBA, HFM, HFS (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 0,68 ha Gräben, Staudenfluren, Grünland –FGR, UHM/UHT, UHM/WPB,<br />

GIF + (Nds./LSA, rekultivierbar, Wertstufe III)<br />

• 6,29 ha Äcker, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, GA,<br />

OV/UH, OV/GR (Nds./LSA, Wertstufe II, rekultivierbar, nicht erheblich)<br />

• 0,30 ha Verkehrsflächen –OV (Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich).<br />

Süd 1:<br />

• 0,03 ha Baumgruppe –HBE (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,02 ha Kiefernforst – WZK (Nds., ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />

NWaldLG, Wertstufe III)<br />

• 0,10 ha Intensivgrünland mit Baumgruppe –GIT/HBE (Nds., ausgleichbar,<br />

Wertstufe III)<br />

• 460 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 0,26 ha Staudenfluren –UHM, UHF (Nds., rekultivierbar, Wertstufe III)<br />

• 5,19 ha Äcker, Gräben, Intensivgrünland, Grasansaat, standortfremder Gehölzbestand,<br />

Fischteich, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, FGR, GIF,<br />

GIT, GA, HPX, OV/GR, SXF, UH/EL (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)<br />

• 0,34 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).<br />

Baubedingte Verluste oder Schädigungen von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter<br />

Pflanzen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Im Bereich der 5 m breiten Arbeitsstreifen wurden keine<br />

Wuchsorte gefährdeter oder geschützter Pflanzen festgestellt. Für die weiteren<br />

Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

intensiver genutzte Flächen in Anspruch genommen (siehe Kap. 5.2.2), auf<br />

denen Vorkommen gefährdeter oder geschützter Pflanzen nicht zu erwarten<br />

sind. Gänzlich kann eine Beeinträchtigung aber nicht ausgeschlossen werden.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />

Beeinträchtigung empfindlicher Vegetationsbestände durch baubedingte Substrat-<br />

und Schadstoffeinträge<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen von Vegetationsbeständen, die an die<br />

Baustellen grenzen, durch Bau- und Betriebsstoffe oder sonstige Substrateinträge<br />

sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2).<br />

Sie können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von<br />

Unfällen).<br />

Baubedingte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />

der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser<br />

zeitweise abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen<br />

in der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen<br />

und Vegetationsbeständen, die daran angepasst sind. Aufgrund der<br />

zeitlichen und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind<br />

durch die Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten.


148 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Verlust oder Schädigung von<br />

Vegetationsbeständen<br />

− Verlust oder Schädigung von<br />

Pflanzenvorkommen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Verlust von Vegetationsbeständen<br />

Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />

auf diesen Flächen die derzeitigen Vegetationsbestände und -strukturen<br />

wie Wälder, Gehölze, Sümpfe und Grünländer beseitigt und gehen in der Regel<br />

dauerhaft verloren. Im Bereich der Böschungen und Seitenstreifen ist die Entwicklung<br />

von Staudenfluren möglich, die allerdings aufgrund der Nähe zur Straße<br />

deutlichen Belastungen unterliegen (siehe betriebsbedingte Auswirkungen).<br />

Der Umfang der Verluste von Vegetationsbeständen und –strukturen wird unter<br />

Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme für die Straße (Gesamtbreite in<br />

der Regel 16 m, in Dammabschnitten 20 m) ermittelt.<br />

Nord 1:<br />

• 0,11 ha Erlen-Eschen-Auwald, naturnahes Fließgewässer – WET, FBNf/<br />

WET, WET/WUl/UHF/NRG (Nds., FFH-LRT 91E0 bzw. 3260 im FFH-Gebiet,<br />

geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen V/IV)<br />

• 0,03 ha Feuchtgebüsche, Sümpfe –BNR, NSR (Nds., geschützter Biotop,<br />

nicht ausgleichbar, Wertstufe V)<br />

• 0,14 ha Feuchtgebüsch, Flutrasen –BFR, GFF (Nds., geschützter Biotop,<br />

ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,16 ha Feuchtgebüsch, Hecke, Magerrasen – BFR, HFM, RSZ/RSS,<br />

RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen III-V)<br />

• 70 m Allee –HBA (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,03 ha Ruderalfluren –URF/NSR (LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 0,10 ha Hybridpappelforst, Nadelforst –WXP, WZK, WZF (Nds., funktional<br />

ausgleichbar, Wald im Sinne des NWaldLG)<br />

• 0,04 ha Pionierwald, Hecke, Gräben, Ruderalflur –WPB/UHF, HFM, FGR,<br />

URF (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 440 m Allee, Hecke –HBA, HEA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 9,64 ha Äcker, Gräben, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS,<br />

FGRu, GA, OV/UH, OV/GR (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)<br />

• 0,83 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).<br />

Nord 2:<br />

• 0,03 ha Erlen-Eschen-Auwald - WU/WET (LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />

FFH-Gebiet, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe<br />

V)<br />

• 0,15 ha Hecke, Magerrasen – HFB, RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop,<br />

ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />

• 40 m Allee, Hecke –HBA, HFM (LSA, geschützter Biotop, Wertstufe III)<br />

• 0,02 ha entwässerter Erlenwald –WU (LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />

Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV)<br />

• 0,11 ha Kiefernforst –WZK (Nds., funktional ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />

NWaldLG, Wertstufe III)<br />

• 1,09 ha Gräben, Staudenfluren, Grünland –FGR, UHM/UHT, UHM/WPB,<br />

GIF + (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 460 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 10,31 ha Äcker, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, GA,<br />

OV/UH, OV/GR (Nds./LSA, Wertstufe II, nicht erheblich)<br />

• 0,79 ha Verkehrsflächen –OV (Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich).<br />

Süd 1:<br />

• 0,06 ha Baumgruppe –HBE (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe VI)<br />

• 0,01 ha Kiefernforst – WZK (Nds., ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />

NWaldLG, Wertstufe III)<br />

• 0,04 ha naturnahes Kleingewässer –SEZ (Nds., ausgleichbar, Wertstufe VI)<br />

• 0,65 ha Intensivgrünland mit Baumgruppe, Staudenfluren –GIT/HBE, UHM,<br />

UHF (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 510 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />

• 6,73 ha Äcker, Gräben, Intensivgrünland, Grasansaat, standortfremder Gehölzbestand,<br />

Fischteich, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, FGR, GIF,<br />

GIT, GA, HPX, OV/GR, SXF, UH/EL (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 149<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />

− dauerhafte Veränderung von<br />

grundwasserbeeinflussten<br />

Vegetationsbeständen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Süd 1 (Fortsetzung):<br />

• 2,44 ha Verkehrsflächen, Lagerflächen –OV, OEL (Nds., Wertstufe I, nicht<br />

erheblich).<br />

Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter Pflanzen<br />

Im Bereich der Straßentrasse liegende Wuchsorte gefährdeter oder geschützter<br />

Pflanzenarten werden überbaut und gehen verloren. Farn- und Blütenpflanzen:<br />

Nord 1, Nord 2: keine<br />

Süd 1: Wuchsort Nr. 9, Wertstufe IV –Dianthus deltoides (besonders geschützte<br />

Art; RL Nds. „gefährdet“). Der Pflanzenbestand wird vor der Baumaßnahme<br />

an einen geeigneten Wuchsort im Umfeld umgesiedelt (siehe Kap. 5.2.2).<br />

Das Vorkommen geschützter Flechten- und Pilzarten vor allem im Wald kann<br />

für keine Trasse ausgeschlossen werden. Geschützte Moose kommen dagegen<br />

nicht vor –diese wären im Rahmen der Biotopkartierung aufgefallen.<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Die in der Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete dienen<br />

dem Erhalt und der Entwicklung schutzwürdiger und schutzbedürftiger Vegetationsbestände,<br />

die als Schutzzweck in den Verordnungen im Einzelnen dargelegt<br />

sind. Zur Verwirklichung des Schutzzweckes sind in den Naturschutzgebieten<br />

„Ohreaue“ und „Ohraue bei Altendorf“ in der Regel ale Handlungen verboten,<br />

die das Schutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen<br />

oder verändern. Für das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“<br />

werden die Verbote in §3 der Verordnung aufgeführt.<br />

Die Beeinträchtigung der Schutzgebiete und der Umfang der Auswirkungen<br />

durch der Trassenvarianten wird unter Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme<br />

für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />

20 m) ermittelt.<br />

Nord 1:<br />

• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />

auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zum Verlust<br />

von Feuchtgebüschen, Hecken, Magerrasen und Staudenfluren. Die Inanspruchnahme<br />

ist die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />

• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zum Verlust<br />

von Feuchtgebüschen, Sümpfen, Staudenfluren und unterschiedlichen Waldtypen.<br />

Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />

ist.<br />

• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zum Verlust<br />

von Feuchtwäldern, Feuchtgebüschen, Hecken, Sümpfen, Grünland, Staudenfluren<br />

und Äckern. Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung<br />

nicht vereinbar.<br />

Nord 2:<br />

• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />

Länge von rund 70 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtgrünland.<br />

Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />

• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />

rund 40 m. Es kommt zum Verlust von Feuchtwäldern, Hecken und Staudenfluren.<br />

Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung<br />

freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />

Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />

Dauerhafte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />

der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />

eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung<br />

der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />

nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände und<br />

grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände kommt. Kleinflächige Veränderungen<br />

im Nahbereich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen werden.


150 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />

Betriebsstoffen, Taumitteln<br />

oder anderen Stoffen<br />

− Schad- und Nährstoffbelastung<br />

von Vegetationsbeständen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Stoffbelastung von (empfindlichen) Vegetationsbeständen<br />

Über den Luftpfad und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den<br />

Kfz-Verkehr und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />

im Nahbereich der Trasse beständig auf die dortigen Pflanzen bzw. in<br />

den Boden (siehe Kap. 5.3.4.1). Entsprechend der vielfältigen Wirkung der<br />

Stoffe kommt es Pflanzenschäden, Beeinträchtigung der Wuchsleistung und der<br />

Vitalität von Pflanzen und zur Verschiebung der Konkurrenzverhältnisse (RASS-<br />

MUS et al. 2003).<br />

Der Umfang der Auswirkungen ist ganz wesentlich von den Verkehrsstärken,<br />

den Windverhältnissen und der Empfindlichkeit der Vegetationsbestände abhängig.<br />

Der Umfang der durch eine Ortsumgehung Brome zu erwartenden relevanten<br />

Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung eines 25 m breiten Belastungsstreifens<br />

prognostiziert (vergleiche Kap. 5.3.4.1):<br />

Nord 1: 33,1 ha<br />

Nord 2: 37,6 ha<br />

Süd 1: 29,1 ha.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen sind dann zu erwarten, wenn gegenüber Nährstoffeinträgen<br />

empfindliche Vegetationsbestände in Trassennähe liegen. Im<br />

Bereich des Untersuchungsgebietes handelt es sich um die Magerrasen (RSS,<br />

RSZ) einschließlich der trockenen Staudenfluren (UHT) im Bereich des ehemaligen<br />

Grenzstreifens. Der Umfang Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung<br />

des 25 m breiten Belastungsstreifens ermittelt:<br />

Nord 1: 0,39 ha<br />

Nord 2: 0,16 ha<br />

Süd 1: ---.<br />

5.3.3.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-11 erfolgt eine Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Pflanzen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. Karte 9<br />

zeigt die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden Beeinträchtigungen<br />

räumlich.<br />

Die Differenzierung der Bewertung der Umweltauswirkungen innerhalb des Zulässigkeitsgrenzbereiches<br />

sowie des Belastungsbereiches erfolgt anhand der Schwere der<br />

Beeinträchtigung und der Betroffenheit von Werten und Funktionen mit besonderer<br />

Bedeutung.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 151<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-11: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Pflanzen.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt,<br />

NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet, LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-<br />

Richtlinie, RL = Rote Liste. Erklärung der Biotoptypenabkürzungen siehe Tab. A3-1 und Karte 1.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A, III a<br />

B) – Nds./LSA, FFH-LRT 91E0 bzw. Zulässigkeits-<br />

3260 im FFH-Gebiet, geschützter Biogrenzbereichtop, überwiegend nicht ausgleichbar,<br />

Wertstufen IV u. V<br />

Nord 1: 0,17 ha WET<br />

Nord 2: 0,04 ha WU/WET<br />

Süd 1: ---<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

(A, B)<br />

Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

Süd 1: ---<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) – Nds., geschützter Biotop, nicht<br />

ausgleichbar, Wertstufe V<br />

Nord 1: 0,05 ha BNR, NSR<br />

Nord 2: 0,01 ha GNR<br />

Süd 1: ---<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) – Nds./LSA, geschützter Biotop,<br />

ausgleichbar, Wertstufen III - IV<br />

Nord 1: 0,50 ha BFR, HFM, RSZ/ RSS,<br />

RSZ/UHT, GFF<br />

Nord 2: 0,24 ha HFB, RSZ/UHT<br />

Süd 1: 0,04 SEZ<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) –LSA, geschützter Biotop, Wertstufe<br />

III<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: 70 m HBA, HFM<br />

Süd 1: ---<br />

III b<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

-<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele gemeldeter FFH-Gebiete. Die<br />

sich daraus ergebende Unzulässigkeit des Vorhabens<br />

kann nur durch zwingende Gründe des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses und bei fehlenden<br />

zumutbaren Alternativen überwunden werden<br />

(§ 34c Abs. 4 NNatG bzw. § 45 Abs. 4 NatSchG<br />

LSA).<br />

Es handelt sich um nach § 28a NNatG bzw. § 37<br />

NatSchG LSA besonders geschützte Biotope.<br />

Es handelt sich ganz überwiegend um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen im Sinne von § 7 NNatG bzw.<br />

bzw. § 18 NatSchG LSA, die nicht ausgleichbar im<br />

Sinne von § 10 NNatG bzw. § 19 NatSchG LSA<br />

sind. Bei Nord 2 handelt es sich eine genehmigungs-<br />

und ausgleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige<br />

Waldumwandlung im Sinne von § 8<br />

LWaldG LSA.<br />

Es handelt sich jeweils um deutliche Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgebiete, die den Verbotstatbestand<br />

der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erfüllt.<br />

Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn<br />

überwiegende Gründe des Wohls der Allgemein-<br />

heit die Befreiung erfordern.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />

Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />

Sinne von § 12 NNatG.<br />

Es handelt sich um nach § 28a NNatG besonders<br />

geschützte Biotope.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Es handelt sich um nach § 37 NatSchG LSA besonders<br />

geschützte Biotope.<br />

Es handelt sich um nach § 37 NatSchG LSA besonders<br />

geschützte Biotope.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die ausgleichbar<br />

bzw. kompensierbar im Sinne von § 19 NatSchG<br />

LSA sind.


152 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen<br />

(gemäß Tab. 5-10)<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) –Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufen<br />

IV<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: 0,19 ha HBE<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) –Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe<br />

IV<br />

Nord 1: 100 m HBA<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: ---<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

B) –LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />

Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: 0,03 ha WU<br />

Süd 1: ---<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A<br />

B) –LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV<br />

Nord 1: 0,05 ha URF/NSR<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: ---<br />

Verluste von Wuchsorten gefährdeter<br />

oder geschützter Pflanzen (A)<br />

Nord 1, Nord 2: ---<br />

Süd 1: 1 Wuchsort von Dianthus<br />

deltoides<br />

Verluste oder Schädigungen weiterer<br />

Wuchsorten geschützter Pflanzenarten<br />

(B, A) – Flechten- und Pilzarten vor<br />

allem im Wald<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

II a<br />

Belastungsbereich<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />

Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />

Sinne von § 12 NNatG. Es sind Flächen von besonderer<br />

(bis allgemeiner) Bedeutung betroffen.<br />

Es handelt sich bei dem Wald um eine genehmigungs-<br />

und ausgleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige<br />

Waldumwandlung im Sinne von § 8<br />

NWaldLG, die nicht den Versagungstatbestand des<br />

§ 8 Abs. 5 erfüllt.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />

Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />

Sinne von § 12 NNatG. Es sind Bestände von<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung betroffen.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kompensierbar<br />

im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Es handelt sich um eine genehmigungs- und ausgleichs-<br />

oder ersatzaufforstungspflichtige Waldumwandlung<br />

im Sinne von § 8 LWaldG LSA, die nicht<br />

den Versagungstatbestand des § 8 Abs. 2 erfüllt.<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die ausgleichbar<br />

im Sinne von § 19 NatSchG LSA sind. Es sind<br />

Flächen von allgemeiner bis besonderer Bedeu-<br />

tung betroffen.<br />

Besonders geschützte Art, es liegt gemäß § 42<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote<br />

des § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG vor, da die betreffende<br />

Art keine europarechtlich geschützte<br />

Pflanze ist und die Maßnahme der Durchführung<br />

eines Eingriffes oder Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

vorgesehen.<br />

Der Pflanzenbestand wird vor der Baumaßnahme<br />

an einen geeigneten Wuchsort im Umfeld umgesiedelt,<br />

so dass es zu keiner erheblichen Beein-<br />

trächtigung im Sinne der Eingriffsregelung kommt.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich<br />

davon ausgegangen, dass entsprechende Verluste<br />

auftreten, da eine Erfassung jedes Vorkommens<br />

der geschützten Flechten und Pilze nicht zumutbar<br />

ist. Tatsächliche Hinweise auf entsprechende Verluste<br />

liegen aber nicht vor.<br />

Es liegt gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />

gegen die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 4<br />

BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine<br />

europarechtlich geschützten Pflanzen sind und die<br />

Maßnahme der Durchführung eines Eingriffes oder<br />

Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen sind im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 153<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A, II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

B) – Nds., funktional ausgleichbar, Belastungs- im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />

Wald im Sinne des NWaldLG, Wertbereich von § 10 NNatG sind. Es sind Flächen von allgestufe<br />

III<br />

meiner Bedeutung betroffen.<br />

Nord 1: 0,24 ha WXP, WZK, WZF<br />

Es handelt sich um eine genehmigungs- und aus-<br />

Nord 2: 0,26 ha WZK<br />

gleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige Waldum-<br />

Süd 1: 0,03 ha WZK<br />

wandlung im Sinne von § 8 NWaldLG, die nicht<br />

den Versagungstatbestand des § 8 Abs. 5 erfüllt.<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

B) –Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

III<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 1: 0,05 ha WPB/UHF, HFM, FGR,<br />

§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Flächen von all-<br />

URF<br />

Nord 2: 1,09 ha FGR, UHM/UHT,<br />

UHM/WPB; GIF+<br />

Süd 1: 0,75 ha GIT/HBE, UHM, UHF<br />

gemeiner Bedeutung betroffen.<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

B) –Nds./LSA, (funktional) ausgleich-<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

bar, Wertstufe III<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 1: 920 m HBA, HEA, HFM<br />

§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Flächen von all-<br />

Nord 2: 880 m HBA, HFM<br />

Süd 1: 970 m HBA, HFM<br />

gemeiner Bedeutung betroffen.<br />

Betriebsbedingte Stoffbelastung emp-<br />

Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

findlicher Vegetationsbeständen (T)<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />

Nord 1: 0,39 ha<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />

Nord 2: 0,16 ha<br />

§ 19 NatSchG LSA sind.<br />

Süd 1: ---<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Land- I Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />

schaftsschutzgebieten (A, B)<br />

Vorsorgebereich des NSG „Ohreaue“, die nach §7 Abs. 9 der Ver-<br />

Nord 1: ---<br />

ordnung freigestellt ist (weitere Erläuterungen hier-<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

Süd 1: --zu<br />

in Kap. 5.2.2).<br />

Baubedingte Verluste oder Schädigun-<br />

Aufgrund von Vorkehrungen zur Vermeidung sind<br />

gen von Wuchsorten gefährdeter oder<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten<br />

geschützter Pflanzen (B)<br />

sind. Gänzlich kann eine Beeinträchtigung aber<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Beeinträchtigung empfindlicher Vegeta-<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Vermintionsbestände<br />

durch baubedingte Subderung<br />

werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />

strat- und Schadstoffeinträge (B)<br />

verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />

Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Baubedingte Veränderungen grund-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erwasserbeeinflussterstände<br />

(B)<br />

Vegetationsbewarten.<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Dauerhafte Veränderungen grundwas-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erserbeeinflusster<br />

Vegetationsbestände<br />

warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />

(A)<br />

reich der Bauwerke können aber nicht ausge-<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

schlossen werden.<br />

Inanspruchnahme von Vegetationsbe-<br />

Aufgrund der zeitnahen Wiederherstellbarkeit<br />

ständen (B) –Nds./LSA, rekultivierbar,<br />

kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />

Wertstufe III<br />

gen im Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Nord 1: 0,02 ha FGR, URF<br />

Nord 2: 0,68 ha FGR, UHM/UHT, UHM/<br />

WPB<br />

Süd 1: 0,26 ha UHM, UHF<br />

LSA.


154 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Verlust von Vegetationsbeständen (A, I Aufgrund der geringen Wertigkeit der Flächen wird<br />

B) –Nds., Wertstufe II, nicht erheblich Vorsorgebereich die Schwelle der Erheblichkeit im Sinne des § 7<br />

Nord 1: 15,57 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />

FGRu, GA, OV/UH, OV/GR<br />

Nord 2: 16,60 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />

GA, OV/UH, OV/GR<br />

Süd 1: 13,01 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />

FGR, GIF, GIT, GA, HXP, OV/GR, SXF,<br />

UH/EL<br />

NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA nicht erreicht.<br />

Inanspruchnahme von Flächen (A, B) –<br />

Aufgrund der geringen Wertigkeit der Flächen wird<br />

Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich<br />

die Schwelle der Erheblichkeit im Sinne des § 7<br />

Nord 1: 1,05 ha OV<br />

Nord 2: 1,09 ha OV<br />

Süd 1: 2,78 ha OV, OEL<br />

NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA nicht erreicht.<br />

Betriebsbedingte Stoffbelastung von<br />

Aufgrund der geringen Empfindlichkeiten der<br />

Vegetationsbeständen in der 25 m<br />

Bestände wird die Schwelle der Erheblichkeit im<br />

breiten Belastungszone (T)<br />

Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA<br />

Nord 1: 33,1 ha<br />

Nord 2: 37,6 ha<br />

nicht erreicht.<br />

Süd 1: 29,1 ha<br />

5.3.3.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Die Ausgleichbarkeit erheblicher Beeinträchtigungen ist gegeben, wenn die betroffenen<br />

Funktionen und Werte in dem vom Eingriff betroffenen Raum in einem Zeitraum<br />

von höchstens 25 Jahren wiederhergestellt werden (vergleiche KIEMSTEDT et al. 1996,<br />

NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006). Der Verlust beziehungsweise die Beeinträchtigung<br />

zahlreicher Biotope durch dauerhafte oder eine baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

kann durch eine Neuanlage und Entwicklung entsprechender Vegetationsbestände<br />

ausgeglichen werden:<br />

• Die Verluste von jüngeren Gehölzbeständen, Hecken, Magerrasen, Gras- und Staudenfluren,<br />

Ruderalfluren sowie artenärmerem Grünland sind durch Neuanlage auf<br />

ähnlichen Standorten in der Umgebung wiederherzustellen (relativ gute Regenerierbarkeit).<br />

• Einzelne Gehölzbestände im Offenland werden teilweise nur in geringem Umfang<br />

beseitigt. Durch eine Neuanlage von Hecken und Gehölze im Umfeld können zwar<br />

innerhalb von 25 Jahren keine identischen Biotope im Vergleich zu beispielsweise<br />

50 Jahre alten Bäumen einer teilbeseitigten Hecke wiederherstellen werden, jedoch<br />

weitgehend funktions- und wertgleiche Biotopstrukturen, welche die verbleibenden<br />

ergänzen.<br />

• Ausgleichbar ist auch der Verlust von Gehölzbeständen an Straßen und von Nadelforsten<br />

aufgrund der guten Regenerierbarkeit oder der innerhalb des Ausgleichszeitraumes<br />

erreichbaren funktionalen Gleichwertigkeit. Betroffen sind nur kleinflächige<br />

Bestände.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 155<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bei älteren Laubwaldbeständen, besonders alten Baumhecken und Einzelbäumen in<br />

der freien Landschaft können funktions- und wertgleiche Biotopstrukturen innerhalb<br />

von 25 Jahren nicht erreicht werden, so dass ein Ausgleich für die Verluste dieser<br />

Biotopbestände im Sinne des § 10 NNatG beziehungsweise § 19 NatSchG LSA nicht<br />

möglich ist.<br />

5.3.3.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen. Sie ergeben<br />

sich durch die Überbauung und die baubedingte Flächeninanspruchnahme von<br />

älteren Laubwäldern, Baumhecken und Einzelbäumen, Sümpfe und Nasswiesen. Für<br />

alle nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind in angemessenem Umfang möglichst<br />

ähnliche Funktionen und Werte zu entwickeln. Dabei ist ein räumlich-funktionaler<br />

Zusammenhang mit der Eingriffsfläche zu wahren.<br />

5.3.3.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Tab. 5-12 zeigt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />

Pflanzen. Die Variante Nord 1 (enge Nordumgehung) weist die mit Abstand größten<br />

Beeinträchtigungen im Zulässigkeitsgrenzbereich auf, die Südumgehung die geringsten.<br />

Dies ergibt sich insbesondere durch die Betroffenheit der FFH-Gebiete bei den<br />

beiden Nordvarianten. Bei den im Belastungsbereich liegenden Auswirkungen kommt<br />

es bei der Variante Nord 1 zu den geringsten und bei der Variante Nord 2 zu den<br />

größten Auswirkungen.<br />

Aufgrund der deutlichen Unterschiede der negativen Auswirkungen im entscheidungsrelevanteren<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich und hier insbesondere bei der Belastungsstufe<br />

III a ergibt sich im Gesamtvergleich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender<br />

Belastung für das Schutzgut Pflanzen:<br />

Süd 1 < Nord 2 < Nord 1


156 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-12: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Pflanzen durch die Varianten.<br />

Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />

Bei der Diferenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />

als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet,<br />

LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie.<br />

Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />

Varianten<br />

das Schutzgut<br />

Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

- IV - - -<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

Nds./LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />

FFH-Gebiet, geschützter Biotop<br />

III a 0,17 ha 0,04 ha -<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

III a 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

0,17 ha 0,04 ha<br />

-<br />

Stufe III a<br />

+ 2 NSG, 1 LSG + 1 NSG<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

Nds., geschützter Biotop, nicht ausgleichbar<br />

III b 0,05 ha 0,01 ha -<br />

Verlust von Vegetationsbeständen – III b 0,50 ha 0,24 ha 0,04 ha<br />

Nds./LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar<br />

+ 70 m<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufen V u.<br />

VI<br />

III b 100 m - 0,19 ha<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

0,55 ha 0,25 ha 0,23 ha<br />

Stufe III b<br />

+ 100 m + 70 m<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

LSA, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne<br />

des LWaldG LSA, Wertstufe IV<br />

II a - 0,03 ha -<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV<br />

II a 0,05 ha - -<br />

Verluste von Wuchsorten gefährdeter<br />

oder geschützter Pflanzen<br />

II a - - 1 Wuchsort<br />

Verluste von Wuchsorten geschützter II a (kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />

Flechten- und Pilzarten<br />

ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />

werden) werden) werden)<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

Stufe II a<br />

0,05 ha 0,03 ha 1 Wuchsort<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –<br />

Nds., funktional ausgleichbar, Wald im<br />

Sinne des NWaldLG, Wertstufe III<br />

II b 0,24 ha 0,26 ha 0,03 ha<br />

Verlust von Vegetationsbeständen – II b 0,05 ha 1,09 ha 0,75 ha<br />

Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III<br />

+ 920 m + 880 m + 970 m<br />

Betriebsbedingte Stoffbelastung empfindlicher<br />

Vegetationsbestände<br />

II b 0,39 ha 0,16 ha -<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

0,68 ha 1,51 ha 0,78 ha<br />

Stufe II b<br />

+ 920 m + 880 m + 970 m


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 157<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.4 Schutzgut Boden<br />

5.3.4.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-13 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Boden beschreiben.<br />

Tab. 5-13: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Boden.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Überformung, Verdichtung<br />

von offenen Böden<br />

• Schadstoffemissionen und<br />

Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebes<br />

− Schadstoffbelastung des Bodens<br />

durch direkte Deposition<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Überformung und Verdichtung von Böden in den Baufeldern<br />

In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch den<br />

Baubetrieb (insbesondere den Einsatz von Baufahrzeugen) und durch Bodenumlagerungen<br />

zu Überformungen unbefestigter Bodenbereiche einschließlich<br />

mechanischer Belastungen für das Gefüge des Unterbodens. Die natürlichen<br />

Bodenfunktionen werden vorübergehend stark eingeschränkt und der Grad der<br />

Naturnähe gegebenenfalls negativ verändert.<br />

Das Ausmaß der Belastungen wird durch die Nutzung von weniger wertvollern<br />

Bodenbereichen für die Baustelleneinrichtungsflächen vermindern (siehe Kap.<br />

5.2.2). Durch das fachgerechte Zwischenlagern des Oberbodens und die Rekultivierung<br />

der für den Baustellenbetrieb genutzten Flächen sind anschließend<br />

wesentliche Bodenfunktionen wiederherstellbar. Auf sandigen Böden sind dauerhafte<br />

Verdichtungen nicht zu erwarten. In Bereichen mit höheren Anteilen bindiger<br />

Substrate (Schluff, Lehm) können Verdichtungen weitgehend rückgängig<br />

gemacht werden. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind bei der Inanspruchnahme<br />

von Bodenbereichen von besonderer (bis allgemeiner) Bedeutung (Wertstufen<br />

IV und V) zu erwarten, da hier gleichartige Funktionen und Werte erst mitteloder<br />

langfristig wiederherstellbar sind.<br />

Nord 1:<br />

• 0,10 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,10 ha, LSA: ---)<br />

• 0,25 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,14 ha, LSA: 0,11 ha)<br />

• 5,91 ha Böden der Wertstufen III und II<br />

Nord 2:<br />

• 0,01 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,01 ha)<br />

• 0,29 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,16 ha, LSA: 0,13 ha)<br />

• 7,01 ha Böden der Wertstufen III und II<br />

Süd 1:<br />

• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />

• 0,05 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: ---)<br />

• 5,55 ha Böden der Wertstufen III und II.<br />

Bei den Böden der Wertstufe I handelt es sich um versiegelte Flächen, bei<br />

deren Inanspruchnahme keine relevanten Auswirkungen entstehen.<br />

Baubedingte Schadstoffbelastung von Böden<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Bodenbelastungen durch Bau- und Betriebsstoffe sind<br />

durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber<br />

nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).


158 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Grundwasserstandsveränderungen<br />

in der Bauphase<br />

− Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse<br />

grundwasserbeeinflussten<br />

Standorten<br />

auf<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Versiegelung von Boden<br />

(Verlust von Bodenfunktionen)<br />

− dauerhafte Überformung von<br />

Boden (Beeinträchtigung von<br />

Bodenfunktionen)<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Veränderungen von Bodenfeuchteverhältnissen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />

der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser<br />

zeitweise abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen<br />

in der Ohreniederung mit Böden, die natürlicher Weise schwankenden<br />

Grundwasserständen ausgesetzt sind. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen<br />

Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind durch die Bauarbeiten<br />

keine relevanten Beeinträchtigungen der Bodenfeuchteverhältnisse zu erwarten.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

Durch den Bau der Straßen kommt es bei den versiegelten Flächen zu einem<br />

dauerhaften Verlust der oberen Bodenschichten und der natürlichen Bodenfunktionen.<br />

Die Bereiche haben für das Schutzgut Boden anschließend nur<br />

noch eine geringe Bedeutung (Wertstufe I). Relevante Beeinträchtigungen ergeben<br />

sich bei der Versiegelung von Böden der Wertstufen V bis II:<br />

Nord 1:<br />

• 0,07 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,07 ha, LSA: ---)<br />

• 0,09 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,01 ha, LSA: 0,08 ha)<br />

• 4,31 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,31 ha, LSA: ---)<br />

• 0,08 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,08 ha, LSA: ---)<br />

Nord 2:<br />

• 0,02 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,02 ha)<br />

• 0,12 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,03 ha, LSA: 0,09 ha)<br />

• 5,10 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 3,62 ha, LSA: 1,48 ha)<br />

• 0,04 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,04 ha, LSA: ---)<br />

Süd 1:<br />

• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />

• 0,03 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,03 ha, LSA: ---)<br />

• 3,10 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 3,10 ha, LSA: ---)<br />

• 0,88 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,88 ha, LSA: ---).<br />

Bei bereits versiegelten oder stark befestigten Böden (Wertstufe I) liegen bereits<br />

so starke Funktionsbeeinträchtigungen vor, dass keine (wesentliche) Verschlechterung<br />

durch die Überbauung entsteht.<br />

Dauerhafte Überformung von Böden<br />

Durch den Bau der Straßen werden im Bereich der Bankette, Böschungen und<br />

Seitenstreifen außerhalb der Flächen, die versiegelt werden (siehe oben), Bodenstandorte<br />

dauerhaft verändert. Es kommt zur Aufschüttung von Bodenmaterial<br />

und zu Bodenverdichtungen sowie durch die Anlage von Versickerungsmulden<br />

zur Abgrabung von Böden. Dadurch wird der vorhandene Profilaufbau<br />

gestört und das Bodengefüge, der Nährstoff- und Wasserhaushalt der Böden<br />

werden verändert. Relevante Auswirkungen ergeben sich bei der Inanspruchnahme<br />

von Böden der Wertstufen V bis III:<br />

Nord 1:<br />

• 0,13 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,13 ha, LSA: ---)<br />

• 0,15 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: 0,10 ha)<br />

• 5,29 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 5,29 ha, LSA: ---)<br />

Nord 2:<br />

• 0,02 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,02 ha)<br />

• 0,20 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,07 ha, LSA: 0,13 ha)<br />

• 6,17 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,32 ha, LSA: 1,85 ha)<br />

Süd 1:<br />

• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />

• 0,05 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: ---)<br />

• 4,28 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,28 ha, LSA: ---).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 159<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />

− dauerhafte Veränderung der<br />

Bodenfeuchteverhältnisse<br />

auf grundwasserbeeinflussten<br />

Standorten<br />

• Schadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />

Betriebsstoffen, Taumitteln und<br />

anderen Stoffen<br />

− Schadstoffbelastung von Böden<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Dauerhafte Veränderungen von Bodenfeuchteverhältnissen durch Bauwerke<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />

der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />

eingegriffen. Dadurch gehen wertvolle Bodenbereiche verloren oder werden<br />

beeinträchtigt (siehe oben). Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen<br />

zur Sicherung der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist,<br />

dass es zu nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Bodenfeuchteverhältnisse<br />

kommt. Kleinflächige Veränderungen im Nahbereich der Bauwerke<br />

können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Böden<br />

Aus der Luft und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den Kfz-Verkehr<br />

und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />

beständig in den Boden und reichern sich dort je nach ihrer Bindungsstärke an.<br />

Entsprechend ihrer Wirkung beeinträchtigen diese Stoffimmissionen die Lebensraumfunktion<br />

sowie die Puffer- und Regelungsfunktionen des Bodens. Der<br />

Umfang der Auswirkungen ist ganz wesentlich von den Verkehrsstärken, den<br />

Windverhältnissen und der Bindungsstärke der Böden abhängig. Vergleichende<br />

Untersuchungen (Zusammenstellung bei RASSMUS et al. 2003, GASSNER et al.<br />

2005, vergleiche Anhang A 4.4) zeigen, dass in einem 10 (–25 m) breiten Streifen<br />

beidseits der Fahrbahn erhöhte Belastungen der Offenböden (nicht versiegelte<br />

Böden) durch Schad- und Nährstoffe auftreten - mit den ersten 5 m als<br />

Hauptbelastungszone.<br />

Unter Zugrundelegung eines 2 x 25 m breiten Belastungsstreifens ergibt sich<br />

der folgende Beeinträchtigungsumfang:<br />

Nord 1: 33,1 ha<br />

Nord 2: 37,6 ha<br />

Süd 1: 29,1 ha.<br />

Entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen bei der Ortsumgehung<br />

Brome wird von erheblichen Beeinträchtigungen in einer 2 x 10 m breiten Belastungszone<br />

parallel zur Straße ausgegangen:<br />

Nord 1: 13,4 ha<br />

Nord 2: 15,2 ha<br />

Süd 1: 11,8 ha.<br />

5.3.4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-14 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Boden im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. In<br />

Karte 10 werden die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />

Beeinträchtigungen dargestellt.


160 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Bewertung der Auswirkungen nach Tab. 5-1: Bei Differenzierungen innerhalb einer Stufe kennzeichnet die<br />

Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-13) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

-<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö- III a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe V in Nds. (A) Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

Nord 1: 0,07 ha<br />

grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 2: ---<br />

im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />

Süd 1: ---<br />

wertvolle Böden betroffen.<br />

Dauerhaft Überformung von Böden der<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchti-<br />

Wertstufe V in Nds. (A)<br />

gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

Nord 1: 0,13 ha<br />

bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 2: ---<br />

im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />

Süd 1: ---<br />

wertvolle Böden betroffen.<br />

Überformung und Verdichtung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe V in den Baufeldern<br />

gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

in Nds. (B)<br />

bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 1: 0,10 ha<br />

im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />

Nord 2: ---<br />

wertvolle Böden betroffen.<br />

Süd 1: ---<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö- III b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe IV in Nds. (A) Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

Nord 1: 0,01 ha<br />

grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 2: 0,03 ha<br />

im Sinne von § 12 NNatG ist.<br />

Süd 1: 0,03 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe III in Nds. (A)<br />

gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

Nord 1: 4,31 ha<br />

bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 2: 3,62 ha<br />

im Sinne von § 12 NNatG ist.<br />

Süd 1: 3,10 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö- II a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe V in LSA (A)<br />

Belastungsgung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

Nord 1: ---<br />

bereichpensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />

Nord 2: 0,02 ha<br />

sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />

Süd 1: ---<br />

Dauerhafte Überformung von Böden<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchti-<br />

der Wertstufe V in LSA (A)<br />

gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

Nord 1: ---<br />

pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />

Nord 2: 0,02 ha<br />

sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />

Süd 1: ---<br />

Überformung und Verdichtung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe V in den Baufeldern<br />

gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

in LSA (B)<br />

pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: 0,01 ha<br />

sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />

Süd 1: ---<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe IV in LSA (A)<br />

gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

Nord 1: 0,08 ha<br />

Nord 2: 0,09 ha<br />

pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: ---<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />

der Wertstufe III in LSA (A)<br />

gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: 1,48 ha<br />

pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: ---


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 161<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-13) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Dauerhafte Überformung von Böden II b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />

der Wertstufe IV (A)<br />

Belastungstigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Nord 1: 0,15 ha<br />

bereich LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 2: 0,20 ha<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: 0,05 ha<br />

Dauerhafte Überformung von Böden<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />

der Wertstufe III (A)<br />

tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Nord 1: 5,29 ha<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 2: 6,17 ha<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: 4,28 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchden<br />

der Wertstufe II (A)<br />

tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Nord 1: 0,08 ha<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 2: 0,04 ha<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: 0,88 ha<br />

Überformung und Verdichtung von Bö-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchden<br />

der Wertstufe IV in den Baufeldern<br />

tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

(B)<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 1: 0,25 ha<br />

Nord 2: 0,29 ha<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Süd 1: 0,05 ha<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />

von Böden in der 10 m breiten Belastigung<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

tungszone (T)<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 1: 13,4 ha<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist. Die Überschreitung<br />

Nord 2: 15,2 ha<br />

von Vorsorgewerten für Böden nach der<br />

Süd 1: 11,8 ha<br />

BBodSchV ist zu erwarten.<br />

Überformung und Verdichtung von Bö- I Die Funktionen und Werte der von der Überforden<br />

der Wertstufen III und II in den Vorsorgebereich mung betroffenen Bodenbereiche der Wertstufe III<br />

Baufeldern (B)<br />

werden im Zuge der Rekultivierung zeitnah wieder-<br />

Nord 1: 5,91 ha<br />

hergestellt, so dass keine erhebliche Beeinträchti-<br />

Nord 2: 7,01 ha<br />

gungen im Sinne der Eingriffsregelung verbleiben.<br />

Süd 1: 5,55 ha<br />

Bei den Bodenbereichen geringerer Wertigkeit<br />

Baubedingte Schadstoffbelastung von<br />

ergibt sich keine Beeinträchtigung.<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Vermin-<br />

Böden (B)<br />

derung werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />

nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />

Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Baubedingte Veränderungen von Bo-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erdenfeuchteverhältnissen<br />

(B)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

warten.<br />

Dauerhafte Veränderungen von Boden-<br />

Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erfeuchteverhältnissen<br />

(A)<br />

warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

reich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

5.3.4.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Die Überbauung und Versiegelung von bisher unversiegelten Böden gehören zu den<br />

Beeinträchtigungen, welche die Anforderungen an die Ausgleichbarkeit in der Regel<br />

nicht erfüllen (siehe Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift zum UVP-Gesetz –<br />

UVPVwV 1995).


162 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die sonstigen Bodenüberformungen sind, sofern es sich nicht um naturnahe Böden der<br />

Wertstufe V handelt, ausgleichbare erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes, da<br />

entsprechende Werte und Funktionen mittelfristig im betroffenen Raum wiederhergestellt<br />

werden können. Bei den Bereichen mit ausschließlich baubedingten Überformungen<br />

der Böden ist dies dadurch zu erreichen, dass die vor dem Eingriff bestehende<br />

oder eine ähnliche Art der Bodennutzung wieder hergestellt wird, also keine mit dauerhaft<br />

stärkeren Bodenüberformungen verbundene Nutzungsintensivierung stattfindet.<br />

Ansonsten bestehen Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung der beeinträchtigten<br />

Funktionen und Werte zum Beispiel darin, auf bisher intensiv genutzten Flächen<br />

beziehungsweise in stark überprägten Bodenbereichen eine Nutzungsextensivierung<br />

oder -aufgabe in Verbindung mit der Entwicklung naturbetonter Biotope durchzuführen<br />

(zum Beispiel Entwicklung von Gehölzflächen oder extensiv genutztem Dauergrünland).<br />

5.3.4.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Für die nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen im Sinne des<br />

§ 12 NNatG beziehungsweise § 19 NatSchG LSA durchzuführen. Maßnahmen, die geeignet<br />

sind, ähnliche Funktionen und Werte für das Schutzgut zu schaffen, sind im<br />

Prinzip dieselben wie oben beschriebene Nutzungsextensivierung oder -aufgabe auf<br />

bisher intensiv genutzten Flächen.<br />

5.3.4.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Tab. 5-15 führt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />

im Variantenvergleich auf. Die Südumgehung weist sowohl bei den im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

liegenden Beeinträchtigungen (Stufen IIIa und IIIb) als auch bei den im<br />

Belastungsbereich liegenden Auswirkungen Vorteile gegenüber den beiden Nordvarianten.<br />

Unter den bei den Nordvarianten kommt es bei Nord 2 zu erkennbar weniger<br />

Beeinträchtigungen, die im Zulässigkeitsgrenzbereich liegen. Dies ist ausschlaggebend<br />

für die abschließende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das<br />

Schutzgut Boden:<br />

Süd 1 < Nord 2 < Nord 1


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 163<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-15: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Boden durch die Varianten.<br />

Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />

Bei der Diferenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />

als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />

Varianten<br />

das Schutzgut<br />

Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

- IV - - -<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe V in Nds.<br />

III a 0,07 ha - -<br />

Dauerhaft Überformung von Böden der<br />

Wertstufe V in Nds.<br />

III a 0,13 ha - -<br />

Überformung und Verdichtung von Böden<br />

der Wertstufe V in den Baufeldern in<br />

Nds.<br />

III a 0,10 ha - -<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

Stufe III a<br />

0,30 ha 0,00 ha 0,00 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe IV in Nds.<br />

III b 0,01 ha 0,03 ha 0,03 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe III in Nds.<br />

III b 4,31 ha 3,62 ha 3,10 ha<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

Stufe III b<br />

4,32 ha 3,65 ha 3,13 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe V in LSA<br />

II a - 0,02 ha -<br />

Dauerhafte Überformung von Böden der<br />

Wertstufe V in LSA<br />

II a - 0,02 ha -<br />

Überformung und Verdichtung von Böden<br />

der Wertstufe V in den Baufeldern in<br />

LSA<br />

II a - 0,01 ha -<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe IV in LSA<br />

II a 0,08 ha 0,09 ha -<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe III in LSA<br />

II a - 1,48 ha -<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

Stufe II a<br />

0,08 ha 1,62 ha 0,00 ha<br />

Dauerhafte Überformung von Böden der<br />

Wertstufe IV<br />

II b 0,15 ha 0,20 ha 0,05 ha<br />

Dauerhafte Überformung von Böden der<br />

Wertstufe III<br />

II b 5,29 ha 6,17 ha 4,28 ha<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden<br />

der Wertstufe II<br />

II b 0,08 ha 0,04 ha 0,88 ha<br />

Überformung und Verdichtung von Böden<br />

der Wertstufe IV in den Baufeldern<br />

II b 0,25 ha 0,29 ha 0,05 ha<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />

von Böden in der 10 m breiten Belastungszone<br />

II b 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />

Summe der Beeinträchtigungen –<br />

5,77 ha 6,70 ha 5,26 ha<br />

Stufe II b<br />

+13,4 ha + 15,2 ha + 11,8 ha


164 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.5 Schutzgut Wasser<br />

5.3.5.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-16 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser beschreiben.<br />

Tab. 5-16: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Wasser.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schadstoffemissionen und<br />

Substratumlagerungen im<br />

Zuge des Baubetriebes<br />

− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />

in Oberflächengewässer<br />

oder ins Grundwasser<br />

• Grundwasserstandsveränderungen<br />

in der Bauphase<br />

− Veränderung der Grundwasserverhältnisse<br />

sowie davon<br />

beeinflusster Oberflächengewässer<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Veränderung der Gewässerstruktur<br />

durch Überbauung<br />

oder Befestigung von Gewässern<br />

oder Gewässerufern<br />

− Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

infolge der<br />

Bodenversiegelung<br />

− Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Belastung des Grund- oder Oberflächenwassers durch baubedingte Substratund<br />

Schadstoffeinträge<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers<br />

durch Bau- und Betriebsstoffe oder durch Substrateinträge sind durch<br />

geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).<br />

Baubedingte Veränderungen von Grundwasserständen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />

der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser zeitweise<br />

abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen in<br />

der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen.<br />

Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen<br />

sind durch die Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen der<br />

Grundwasserstände zu erwarten.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Veränderung / Beeinträchtigung von Gewässern und Gewässerstrukturen<br />

Durch direkte Flächeninansruchnahmen für die Straßen werden einzelne Gewässer<br />

und Gewässerstrukturen dauerhaft verändert oder gehen verloren.<br />

Nord 1: Alte Ohre (Wertstufe IV) wird auf einer Länge von rund 20 m verroht,<br />

ein Graben (Wertstufe II) wird auf einer Länge von 20 m überbaut (beide Nds.).<br />

Nord 2: Ein Gewässer in der Ohreniederung (Wertstufe III) wird auf rund 20 m<br />

verrohrt (LSA).<br />

Süd 1: Ein naturfernes Stillgewässer (Wertstufe II) und ein naturnahes<br />

Kleingewässer (Wertstufe IV) werden ganz und zwei Gräben (Wertstufe II)<br />

werden auf je 16 m Länge überbaut (alle Nds.).<br />

Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Die vorhabensbedingten Bodenversiegelungen durch<br />

die Straße und die Bodenverdichtungen in den Böschungen führen zum Verlust<br />

bzw. zu einer Beeinträchtigung von Grundwasserneubildungsflächen. Zur<br />

Vermeidung der Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung wird der Abfluss<br />

der Straßenentwässerung in den Seitenstreifen versickert (siehe Kap. 5.2.2).<br />

Aufgrund der mit Ausnahme der Niederungen günstigen standörtlichen<br />

Bedingungen (gut durchlässige Böden, meist grundwasserferne Standorte)<br />

kann der anfallende Oberflächenabfluss ganz überwiegend vor Ort versickert<br />

werden, so dass kein relevante Verminderung der Grundwasserneubildung zu<br />

erwarten ist (vergleiche RASSMUS et al. 2003).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 165<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Einleitung von Abflüssen der<br />

Straßenentwässerung in Oberflächengewässer<br />

− hydraulische Belastung von<br />

Fließgewässern<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />

− Veränderung der Grundwasserverhältnisse<br />

sowie davon<br />

beeinflusster Oberflächengewässer<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Verlust von Überschwemmungsbereichen / Retentionsflächen<br />

Durch die Straßendämme in der Ohreniederung werden Teile des natürlichen<br />

Überschwemmungsgebietes der Ohre überbaut und gehen dauerhaft als Retentionsflächen<br />

verloren. Entsprechend dem Abflussgeschehen an der Ohre<br />

sind Flächen betroffen, die nur bei besonderen Hochwasserereignissen und<br />

auch nur kurzzeitig überschwemmt werden. Es handelt sich nicht um gesetzliche<br />

Überschwemmungsgebiete.<br />

Das Ausmaß der Auswirkung wird anhand der Verluste der Flächen ermittelt,<br />

die von einem HQ 100 überschwemmt werden.<br />

Nord 1: 0,27 ha<br />

Nord 2: 0,06 ha<br />

Süd 1: 0,26 ha.<br />

Beeinträchtigung von Gewässern in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Der Erhalt und die Entwicklung der Fließgewässer sind entsprechend den Verordnungen<br />

besonderer Schutzzweck der im Bereich der Ohreniederung liegenden<br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />

der Schutzgebiete für die Straßen werden einzelne Gewässer dauerhaft<br />

verändert (siehe oben).<br />

Nord 1:<br />

• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Verohrung der Alten Ohre auf einer Länge<br />

von rund 20 m ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />

• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre bleiben<br />

die Durchgängigkeit Ohre und ein naturnaher Uferstreifen erhalten<br />

(vergleiche Kap. 5.2.2). Der in § 2 Abs. 2 der Verordnung aufgeführte besondere<br />

Schutzzweck „Erhaltung und Entwicklung der Ohre als naturnahes Fließgewässer“<br />

wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

Nord 2:<br />

• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre<br />

bleibt die Ohre als naturnah strukturiertes Fließgewässer erhalten.<br />

• NSG „Ohreaue“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre bleiben die<br />

Durchgängigkeit Ohre und ein naturnaher Uferstreifen erhalten (vergleiche<br />

Kap. 5.2.2). Die Verrohrung eines Gewässer auf rund 20 m für zu einer<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Gewässers. Der Bau einer Ortsumgehung<br />

ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu<br />

in Kap. 5.2.2).<br />

Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />

Hydraulische Belastung der Ohre<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Der Abfluss der Straßenentwässerung wird ganz<br />

überwiegend in den Seitenstreifen versickert (siehe oben). In der Ohreniederung<br />

kann die Inanspruchnahme der Ohre als Vorfluter nicht ausgeschlossen<br />

werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sind die Einleitungsmengen<br />

so zu begrenzen, dass es zu keinen erheblichen hydraulische Belastungen des<br />

Fließgewässers kommt (siehe Kap. 5.2.2). Dadurch werden auch Beeinträchtigungen<br />

auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (z.B. Abdrift der im Gewässer<br />

lebenden Arten) verringert.<br />

Dauerhafte Veränderungen von Grundwasserständen durch Bauwerke<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />

der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />

eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung der<br />

Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />

nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände kommt.<br />

Kleinflächige Veränderungen im Nahbereich der Bauwerke können aber nicht<br />

ausgeschlossen werden.


166 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Schadstoffemissionen durch<br />

den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />

Betriebsstoffen, Taumitteln<br />

oder anderen Stoffen<br />

− Schadstoffbelastung des<br />

Grundwassers durch Versickern<br />

gelöster Schadstoffe<br />

− Schadstoffbelastung von<br />

Oberflächengewässern<br />

durch Einleitung schad- oder<br />

nährstoffhaltiger Straßenabwässer<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung des Grundwassers<br />

Aus der Luft und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den Kfz-Verkehr<br />

und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />

im Nahbereich der Trasse beständig in den Boden (siehe Kap. 5.3.4.1). Mobile<br />

Stoffe werden mit dem Sickerwasser zum Grundwasser transportiert, wo eine<br />

Verteilung und Durchmischung der eingetragenen Stoffe stattfindet. Eine geringere<br />

Bindungsstärke und somit höhere Verlagerung von Stoffen liegt bei basenarmen<br />

sauren Böden vor, die im Untersuchungsraum dominieren. In den<br />

organischen Niedermoorböden werden z.B. Schwermetalle intensiver gebunden<br />

und werden erst bei Torfzersetzung oder bei einer Erschöpfung der Pufferkapazität<br />

mobil. Im Allgemeinen geht von den straßenspezifischen Belastungen keine<br />

akute und direkte Gefährdung des Grundwassers aus (LANG & MOOG 1995).<br />

Vor dem Hintergrund der pufferschwachen Böden kann eine Beeinträchtigung<br />

der Grundwasserqualität jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung der<br />

2 x 10 m breiten Belastungszone parallel zur Straße, in dem der Hauptanteil<br />

des Eintrags und der Verlagerung ins Grundwasser stattfindet, prognostiziert:<br />

Nord 1: 13,4 ha<br />

Nord 2: 15,2 ha<br />

Süd 1: 11,8 ha.<br />

Gefährdung des Grundwassers in Wasserschutzgebieten<br />

Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen zum<br />

Schutz des Grundwassers. Durch das Sammeln und schadfreie Abführen des<br />

Oberflächenwassers der Straßen ist sicher zu stellen, dass betriebsbedingte<br />

Schadstoffesmissionen (siehe oben) zu keiner Gefährdung des Grundwassers<br />

in den Wasserschutzgebieten führen. Es verbleibt als Risiko, dass es in der<br />

Folge von Unfällen durch das Austreten wassergefährdender Stoffe zu einer<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers kommt.<br />

Das Ausmaß der Gefährdung wird über die Länge der Trassen innerhalb der<br />

betroffenen Schutzzone IIIb des Wasserwerkes Rühen ermittelt.<br />

Nord 1: 1.200 m<br />

Nord 2: 1.200 m<br />

Süd 1: 200 m.<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Oberflächengewässern<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung kann die Inanspruchnahme der<br />

Ohre als Vorfluter zur Ableitung des Abflusses der Straßenentwässerung nicht<br />

ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Belastungen des Wassers der<br />

Ohre durch den Eintag von Schadstoffen werden diese durch entsprechende<br />

Vorkehrungen (Schadstoffrückhaltung / Vorklärung, siehe Kap. 5.2.2) soweit reduziert,<br />

dass keine relevanten Beeinträchtigungen der Wasserqualität auftreten.<br />

5.3.5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-17 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Wasser im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />

In Karte 10 werden die entscheidungserheblichen Beeinträchtigungen räumlich dargestellt.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 167<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-17: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Wasser.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-16) Auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

Beeinträchtigung von Gewässern in Na- III<br />

tur- und Landschaftsschutzgebieten (A) Zulässigkeits-<br />

Nord 1: Verrohrung der Alten Ohre grenzbereich<br />

Nord 2: ---<br />

Süd 1: ---<br />

Veränderung/Beeinträchtigung von Gewässern<br />

und Gewässerstrukturen (A)<br />

Nord 1: Alte Ohre (Wertstufe IV)<br />

Nord 2: 1 Gewässer (Wertstufe III)<br />

Süd 1: 1 Gewässer (Wertstufe IV)<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />

des Grundwassers in der 10 m breiten<br />

Belastungszone (T)<br />

Nord 1: 13,4 ha<br />

Nord 2: 15,2 ha<br />

Süd 1: 11,8 ha<br />

Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />

/ Retentionsfläche (A)<br />

Nord 1: 0,27 ha<br />

Nord 2: 0,06 ha<br />

Süd 1: 0,26 ha<br />

Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

(A)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Belastung des Grund- oder Oberflächenwassers<br />

durch baubedingte Substrat-<br />

und Schadstoffeinträge (B)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Baubedingte Veränderungen von<br />

Grundwasserständen (B)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Hydraulische Belastung der Ohre (A)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Dauerhafte Veränderungen von Grundwasserständen<br />

durch Bauwerke (A)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

II<br />

Belastungsbereich<br />

I<br />

Vorsorgebereich<br />

-<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen<br />

Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />

des Gewässers, die den Verbotstatbestand der<br />

Schutzgebietsverordnung des Naturschutzgebietes<br />

„Ohreaue bei Altendorf“ erfült. Eine Befreiung kann<br />

gewährt werden, wenn überwiegende Gründe des<br />

Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />

Die naturferne Umgestaltung der betroffenen Gewässerabschnitte<br />

durch die Bauwerke bzw. der Gewässerverlust<br />

sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA<br />

zu werten, die ausgleichbar im Sinne von § 10<br />

NNatG bzw. § 19 NatSchG LSA sind.<br />

Die Maßnahmen stellen einen Ausbau im Sinne<br />

von § 119 NWG bzw. § 120 WG LSA dar, der nicht<br />

den Grundsätzen des § 120 NWG bzw. § 121 WG<br />

LSA entspricht. Er kann aus überwiegenden Gründen<br />

des Wohls der Allgemeinheit dennoch geneh-<br />

migt werden.<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Es handelt sich um eine Beeinträchtigung im Bereich<br />

natürlicher Rückhalteflächen (§ 93 NWG)<br />

bzw. Überschwemmungsgebiete (§ 96 WG LSA),<br />

die ausgleichbar im Sinne von § 93 Abs. 1 NWG<br />

bzw. § 97 WG LSA ist.<br />

Aufgrund der nahezu vollständigen Versickerung<br />

des Abfluss der Straßenentwässerung sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung<br />

im Sinne der Eingriffsregelung nicht zu er-<br />

warten.<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />

werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />

verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />

im Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />

Belastungen (z.B. als Folge von Unfällen) können<br />

aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

Es sind keine relevanten Veränderungen zu erwarten,<br />

so dass die Schwelle der Erheblichkeit im<br />

Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung wird der Abfluss<br />

in die Ohre so begrenzt, dass es zu keinen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Ein-<br />

griffsregelung kommt.<br />

Es sind keine nennenswerten Veränderungen zu<br />

erwarten, so dass die Schwelle der Erheblichkeit im<br />

Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />

Kleinflächige Veränderungen können aber nicht<br />

ausgeschlossen werden.


168 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-16) Auswirkungen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung I Durch Vermeidungsmaßnahmen wird der Eintrag<br />

von Oberflächengewässern (T) Vorsorgebereich von Schadstoffen in die Ohre soweit reduziert,<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der Eingriffsregelung kommt und die<br />

wasserrechtlichen Bestimmungen des NWG und<br />

des WG LSA für die Genehmigung der Einleitung<br />

beziehungsweise Abführung von Abwässern eingehalten<br />

werden.<br />

Veränderung/Beeinträchtigung von Ge-<br />

Die Auswirkungen sind wegen der nachrangigen<br />

wässern und Gewässerstrukturen (A)<br />

Bedeutung für das Schutzgut wie auch für andere<br />

Nord 1: 1 Graben (Wertstufe II)<br />

Schutzgüter nicht als erhebliche Beeinträchtigun-<br />

Nord 2: ---<br />

gen im Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Süd 1: 1 naturfernes Stillgewässer,<br />

LSA zu werten.<br />

2 Gräben (alle Wertstufe II)<br />

Es handelt sich um einen Gewässerausbau im<br />

Sinne von § 119 NWG, der aber gemäß § 123<br />

NWG nicht versagt werden muss, weil damit keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinwohls<br />

im Sinne von § 2 NWG verbunden ist.<br />

Beeinträchtigung von Gewässern in Na-<br />

Durch den Bau einer Brücke über die Ohre wird der<br />

tur- und Landschaftsschutzgebieten (A)<br />

Schutzzweck nicht nachhaltig beeinträchtigt. Die<br />

Nord 1: Ohre<br />

Beeinträchtigung im NSG „Ohreaue“ sind nach §7<br />

Nord 2: Ohre und ein Gewässer<br />

Abs. 9 der Verordnung freigestellt (weitere Erläute-<br />

Süd 1: ---<br />

rungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />

Gefährdung des Grundwassers in Was-<br />

Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminserschutzgebieten,<br />

Betroffenheit der<br />

derung wird sichergestellt, dass es zu keiner Ge-<br />

Schutzzone IIIb Wasserwerk Rühen (T)<br />

fährdung durch betriebsbedingte Schadstoffesmis-<br />

Nord 1: 1.200 m<br />

sionen kommt. Belastungen als Folge von Unfällen<br />

Nord 2: 1.200 m<br />

können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />

Süd 1: 200 m<br />

5.3.5.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Die Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge kann grundsätzlich<br />

durch die beim Schutzgut Boden beschriebenen Nutzungsextensivierungen bisher intensiv<br />

genutzter Flächen ausgeglichen werden (vergleiche Kap. 5.3.4.3). Der Ausgleich<br />

entsteht dadurch, dass bestehende Belastungen für die Grundwassersituation<br />

durch die Aufgabe der mit Stoffausträgen ins Grundwasser verbundenen intensiven<br />

Flächenbewirtschaftung auf den Kompensationsflächen weitestgehend beseitigt werden.<br />

Die naturferne Umgestaltung von Gewässerabschnitten ist durch die Renaturierung<br />

beeinträchtigter Gewässerabschnitte ausgleichbar. Besonders geeignete sind als Maßnahmen<br />

die Verbesserung der aquatischen Durchgängigkeit und die Entwicklung von<br />

naturnahen Gewässer- und Uferstrukturen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 169<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.5.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Da die Eingriffe im betroffenen Raum ausgleichbar sind, sind in Bezug auf das<br />

Schutzgut Wasser keine Ersatzmaßnahmen oder sonstige Kompensationsmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

5.3.5.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Tab. 5-18 zeigt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />

Wasser. Beeinträchtigungen im Zulässigkeitsgrenzbereich ergeben sich ausschließlich<br />

bei der Variante Nord 1. Bei den Beeinträchtigungen im Belastungsbereich kommt es<br />

bei der Südumgehung (Süd 1) zu den geringsten Auswirkungen. Es ergibt sich im<br />

Gesamtvergleich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für<br />

das Schutzgut Wasser:<br />

Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Tab. 5-18: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Wasser durch die Varianten.<br />

Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />

Varianten<br />

das Schutzgut<br />

Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

- IV - - -<br />

Beeinträchtigung von Gewässern in Natur-<br />

und Landschaftsschutzgebieten<br />

III 1 Gewässer - -<br />

Veränderung / Beeinträchtigung von<br />

Gewässern und Gewässerstrukturen<br />

III 1 Gewässer 1 Gewässer 1 Gewässer<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />

Grundwassers<br />

II 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />

Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />

/ Retentionsfläche<br />

II 0,27 ha 0,06 ha 0,26 ha


170 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.6 Schutzgut Luft<br />

5.3.6.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft sind in Tab.<br />

5-19 dargestellt. Relevante baubedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten (vergleiche<br />

Tab. 1-3).<br />

Tab. 5-19: Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Luft.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Abriegelung oder Durchschneidung<br />

von Frischluftbahnen<br />

mit Ausgleichsfunktion<br />

für belastete Siedlungsbereiche<br />

− Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />

• Luftschadstoffemissionen<br />

durch den Kfz-Verkehr<br />

− allgemeine Luftverunreinigung<br />

− Schadstoffbelastung lufthygienisch<br />

bedeutsamer Bereiche<br />

(z.B. Frischluftbahnen<br />

mit Ausgleichsfunktion)<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Beeinträchtigung von Frischluftleitbahnen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />

sich, dass die Ohreniederung aufgrund des hohen Wald- und Gehölzanteils<br />

nicht die Voraussetzung für eine Frischluftleitbahn für Brome erfüllt. Der<br />

Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />

Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />

sich, dass im Bereich der Trassen keine Gehölze mit Immissionsschutzfunktion<br />

vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Allgemeine Luftverunreinigung:<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der geplanten<br />

Ortsumgehung kommt es über die Verbrennungsprozesse in den Kraftfahrzeugmotoren<br />

sowie durch den Fahrbahn- und Reifenabrieb zu Schadstoffimmissionen<br />

gas- und partikelförmiger Substanzen. Als permanente Verunreinigung der<br />

Luft stellen sie eine dauerhafte Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft dar.<br />

Eine rechnergestützte Abschätzung der Luftschadstoffimmissionen nach dem<br />

Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen - MLuS 02 (FGSV 2002) wurde<br />

nicht vorgenommen, zumal Bedingung für die Anwendung der MLuS Verkehrsstärken<br />

über 5.000 Kfz/24 h sind, die von keiner Variante erreicht werden.<br />

Aus Erfahrungswerten über die Luftschadstoffbelastungen bei Straßenneubauten<br />

mit deutlich höheren Verkehrsbelastungen (siehe FGSV 2002) kann folgendes<br />

abgeleitet werden: Angesichts der prognostizierten Verkehrsbelastungen<br />

von unter 5.000 Kfz/24 h ist nur in den unmittelbar an die Straße grenzenden<br />

Bereichen mit leicht erhöhten Luftschadstoffbelastungen zu rechnen. Entsprechend<br />

der Lage der Trassen in einer überwiegend offenen, zum Teil halboffenen<br />

Landschaft mit entsprechenden günstigen Luftaustauschprozessen kommt<br />

es in allen Bereichen zu einer schnellen Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen.<br />

Besonders schnelle Verdünnungen finden im Bereich der offenen windexponierten<br />

Ackerflächen statt. Es ist bei keiner Variante zu erwarten, dass die<br />

Immissionen - auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen - die für den<br />

Straßenverkehr relevanten Grenzwerte der 22. BImSchV überschreiten.<br />

Zu den Wechselwirkungen mit den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />

Boden und Wasser siehe die entsprechenden Kapitel.<br />

Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />

sich, dass die Ohreniederung aufgrund des hohen Wald- und Gehölzanteils<br />

nicht die Voraussetzung für eine Frischluftleitbahn für Brome erfüllt und auch<br />

sonst keine lufthygienisch bedeutsamen Bereiche im Betrachtungsraum<br />

vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 171<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Entlastungseffekte<br />

Den dargestellten Luftverunreinigungen durch eine Ortsumgehung steht die Abnahme<br />

der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen Straßenzüge im Brome gegenüber,<br />

die sich aus der Reduzierung der Verkehrsmengen auf diesen Straßen ergibt (siehe<br />

auch die Darstellungen beim Schutzgut Menschen in Kap. 5.3.1).<br />

5.3.6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-20 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Luft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. Auf<br />

eine Kartendarstellung wird verzichtet.<br />

Tab. 5-20: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Luft.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Tab. 5-19) Auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

- III<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

- II<br />

Belastungsbereich<br />

Luftverunreinigungen im Nahbereich I<br />

der Straßen (T)<br />

Vorsorgebereich<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Erläuterungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Es ist nicht zu erkennen, dass die Immissionsgrenzwerte<br />

der 22. BImSchV überschritten werden.<br />

Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne der Eingriffsregelung. Es handelt<br />

sich um eine schleichende Umweltbelastung<br />

5.3.6.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten, so dass<br />

sich auch kein Ausgleichsbedarf ergibt.


172 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.6.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Luft liegen<br />

im Vorsorgebereich, wobei sich im Variantenvergleich keine Nach- oder Vorteile für<br />

eine der drei Trassenvariante ergibt.<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

5.3.7 Schutzgut Klima<br />

5.3.7.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind in Tab. 5-21 dargestellt.<br />

Relevante bau- oder betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten (vergleiche<br />

Tab. 1-3).<br />

Tab. 5-21: Anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Abriegelung von Kaltluftleitbahnen<br />

mit Ausgleichsfunktion<br />

für thermisch belastete<br />

Siedlungsbereiche<br />

− Verlust oder Beeinträchtigung<br />

bioklimatisch wertvoller<br />

Bereiche<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Abriegelung von Kaltluftleitbahnen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />

sich, dass im Betrachtungsraum keine thermisch belastete Siedlungsbereiche<br />

(Lasträume) vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />

Beeinträchtigung bioklimatisch wertvoller Bereiche<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Die parkartige Ohreniederung in Brome als einziger<br />

bioklimatisch wertvoller Bereich im Betrachtungsraum wird durch keine der drei<br />

Variante in Anspruch genommen und beeinträchtigt.<br />

5.3.7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

Durch das Vorhaben sind keine relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Klima zu erwarten, die gemäß § 12 UVPG einer Bewertung zu unterziehen wären.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 173<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.7.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung,<br />

so dass sich kein Kompensationsbedarf ergibt.<br />

5.3.7.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Da es durch das Vorhaben zu keinen relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />

kommt, ergeben sich im Variantenvergleich keine Nach- oder Vorteile für eine der<br />

drei Trassenvarianten.<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

5.3.8 Schutzgut Landschaft<br />

5.3.8.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />

sind in Tab. 5-22 dargestellt.


174 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-22: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft.<br />

Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch den Verlust<br />

oder die Schädigung von<br />

Landschaftsbildelementen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

In den Baufeldern und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das Abschieben<br />

des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust bzw. zur Schädigung<br />

von Landschaftsbildelementen.<br />

Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />

Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). In den parallel zur Trasse verlaufenden Arbeitsstreifen<br />

können Landschaftsbildelemente wie Staudenfluren und intensiv<br />

genutzte Grünländer durch die Rekultivierung der Flächen nach Bauende zeitnah<br />

wiederhergestellt werden. Zu nachhaltigen baubedingten Beeinträchtigungen<br />

kommt es bei einem Verlust bzw. einer Schädigung wertgebender und das<br />

Landschaftsbild prägender Elementen und Strukturen, die zeitnah nicht wiederherstellbar<br />

sind.<br />

Der Umfang der Auswirkungen wird über die Verluste und Schädigungen in den<br />

Landschaftsbildeinheiten als homogene Teilräume der Landschaft durch die 2 x<br />

5 m breiten Arbeitsstreifen ermittelt. In Einzelfällen werden die Arbeitsstreifen<br />

zum Erhalt besonders bedeutsamer Flächen reduziert.<br />

Nord 1:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender<br />

Gehölze (fast ausschließlich im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege)<br />

und zur Beeinträchtigung von Staudenfluren und Magerrasen in geringem<br />

Umfang und Ackerflächen in großem Umfang. Durch die Rekultivierung der<br />

Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Feuchtgrünland). In Verbindung<br />

mit den anlagebedingten Auswirkungen (siehe unten) handelt es sich<br />

um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />

kreuzender Straßen und von Ackerflächen in großem Umfang. Durch die Rekultivierung<br />

der Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Nord 2:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege sowie von Ackerflächen in großem<br />

Umfang. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Feuchtwälder, Hecken, Staudenfluren, Grünland). In Verbindung mit<br />

den anlagebedingten Auswirkungen (siehe unten) handelt es sich um eine erhebliche,<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im<br />

Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren und in großem<br />

Umfang von Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 175<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Verlust von Landschaftsbildelementen<br />

− technische Überformung der<br />

Eigenart der Landschaft<br />

durch die Straßenbauwerke<br />

− Störung oder Verlust von<br />

Sichtbeziehungen durch<br />

Trasse und Bauwerke<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Nord 2 (Fortsetzung):<br />

• Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome (Landschaftsbildeinheit Nr.10 –<br />

Wertstufe III, LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Magerrasen, Staudenfluren) und wertvoller Blickbeziehungen<br />

in dem Magerrasenkorridor. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Süd 1:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Intensivgrünland und in<br />

großem Umfang von Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen<br />

verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

• Ohreniederung östlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 7 –Wertstufe III,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze, überwiegend<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren, Intensivgrünland<br />

und Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />

kreuzender Straßen und Wege und in großem Umfang von Ackerflächen.<br />

Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Überformung der Eigenart der Landschaft sowie Störung und Verlust von Sichtbeziehungen<br />

Durch den Bau der Straßen (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />

20 m) werden auf diesen Flächen wertgebende Landschaftsbildelemente<br />

(z.B. Bäume, Hecken, Flutrasen) beseitigt und gehen dauerhaft verloren.<br />

Durch das technische Bauwerk wird das Landschaftsbild überformt, die naturraumtypische<br />

Eigenart und die natürliche Attraktivität der Landschaft als wertbestimmende<br />

Voraussetzung für das Landschaftserleben werden beeinträchtigt.<br />

Die Sichtbeziehungen mit Blickrichtung auf die geplante Straße werden bei der<br />

überwiegend höhengleichen Trassenführung gestört. Durch die Dammschüttungen<br />

im Bereich der Brücken werden in der Ohreniederung Sichtbeziehungen<br />

stark beeinträchtigt oder gehen ganz verloren.<br />

Der Umfang der Auswirkungen wird über die Betroffenheit der Landschaftsbildeinheiten<br />

als homogene Teilräume der Landschaft ermittelt.<br />

Nord 1:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender<br />

Gehölze (fast ausschließlich im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege)<br />

und zum Verlust von Staudenfluren und Magerrasen in geringem Umfang und<br />

Ackerflächen in großem Umfang. Insgesamt handelt es sich aufgrund der<br />

technischen Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund<br />

der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Feuchtgrünland) und wertvoller<br />

Blickbeziehungen in der Niederung durch den Straßendamm. Insgesamt<br />

handelt es sich um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.


176 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Nord 1 (Fortsetzung):<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />

kreuzender Straßen und von Ackerflächen in großem Umfang. Insgesamt<br />

handelt es sich aufgrund der technischen Überformung um eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit<br />

ausgleichbar ist.<br />

Nord 2:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege sowie von Ackerflächen in großem<br />

Umfang. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen Überformung<br />

um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Feuchtwälder, Hecken, Staudenfluren, Grünland) und wertvoller<br />

Blickbeziehungen in der Niederung durch den Straßendamm. Insgesamt handelt<br />

es sich um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im<br />

Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren und in großem<br />

Umfang von Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen<br />

Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der<br />

untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

• Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome (Landschaftsbildeinheit Nr.10 –<br />

Wertstufe III, LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />

(Magerrasen, Staudenfluren) und wertvoller Blickbeziehungen<br />

in dem Magerrasenkorridor. Insgesamt handelt es sich um eine erhebliche,<br />

nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />

Süd 1:<br />

• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />

Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Intensivgrünland und in<br />

großem Umfang von Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der<br />

technischen Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund<br />

der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

• Ohreniederung östlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 7 –Wertstufe III,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze, überwiegend<br />

im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren, Intensivgrünland<br />

und Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen<br />

Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der<br />

allgemeinen Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />

Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />

kreuzender Straßen und Wege und in großem Umfang von Ackerflächen.<br />

Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen Überformung um eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

Der Erhalt und der Schutz der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes sind entsprechend<br />

den Verordnungen besonderer Schutzzweck der im Bereich der<br />

Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Die Inanspruchnahme<br />

der Schutzgebiete für einen Straßenbau führt zu einer Überformung<br />

des Landschaftsbildes, die mit dem Schutzzweck in der Regel nicht vereinbar<br />

ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 177<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />

− Veränderung von Erscheinungsbild<br />

und Eigenart der<br />

Landschaft<br />

• Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs<br />

− Verschlechterung der Voraussetzungen<br />

für ruhige, ungestörte<br />

Erholung in der<br />

Landschaft<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Nord 1:<br />

• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />

auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zu Verlusten<br />

naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart<br />

des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />

• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zu Verlusten<br />

naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der<br />

Eigenart des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />

ist.<br />

• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />

nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zu Verlusten<br />

naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der<br />

Eigenart des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />

ist.<br />

Nord 2:<br />

• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />

Länge von rund 70 m. Es kommt zu Verlusten naturraumtypischer Elemente<br />

und einer deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart des Gebietes in diesem<br />

Bereich, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />

• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />

rund 40 m. Es kommt zu Verlusten naturraumtypischer Elemente und einer<br />

deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart des Gebietes in diesem Bereich.<br />

Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung freigestellt<br />

(weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />

Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />

Grundwasserstandsveränderungen mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />

der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />

eingegriffen. Es ist nicht zu erwarten, dass es durch die lokal begrenzten Bauwerke<br />

zu flächigen Grundwasserstandsveränderungen kommt, in deren Folge<br />

z.B. Feuchtlebensräume und damit auch das Landschaftsbild beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Belastung / Beeinträchtigung der Landschaft durch Lärmemissionen<br />

Nord 1, Nord 2, Süd 1: Zusätzlich zur Überformung des Landschaftsbildes<br />

durch die Straßentrasse (siehe oben) kommt es durch den Verkehr zu Lärmemissionen,<br />

durch die sich die Voraussetzungen für eine ruhige, ungestörte<br />

Landschaftswahrnehmung verschlechtern. Da es sich um einen wahrnehmungsbezogen<br />

Wirkaspekt handelt, der eng mit der Erholungsnutzung des<br />

Menschen verbunden ist, wird das Ausmaß der Auswirkungen beim Schutzgut<br />

Mensch ermittelt (siehe Kap. 5.3.1.1).<br />

5.3.8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-24 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Landschaft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12<br />

UVPG.


178 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-23: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />

(gemäß Tab. 5-22) Auswirkungen<br />

auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

-<br />

Überformung der Eigenart der Land- III Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtischaft<br />

(A, B), Nds., nicht ausgleichbar Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />

Nord 1: 1 Landschaftsbildeinheit grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />

Nord 2: 1 Landschaftsbildeinheit<br />

Süd 1: --im<br />

Sinne von § 12 NNatG ist.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Es handelt sich jeweils um eine deutliche Beein-<br />

in Natur- und Landschaftsschutzgebieträchtigung<br />

der Eigenart der Schutzgebiete, die<br />

ten (A, B)<br />

den Verbotstatbestand der jeweiligen Schutzge-<br />

Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />

bietsverordnung erfüllt. Eine Befreiung kann ge-<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

währt werden, wenn überwiegende Gründe des<br />

Süd 1: ---<br />

Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />

Überformung der Eigenart der Land- II Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtischaft<br />

(A, B), LSA, nicht ausgleichbar Belastungsgung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />

Nord 1: 1 Landschaftsbildeinheit<br />

Nord 2: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />

Süd 1: --bereichpensierbar<br />

im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Überformung der Eigenart der Land-<br />

Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchschaft<br />

(A), ausgleichbar<br />

tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />

Nord 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />

LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />

Nord 2: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />

Süd 1: 3 Landschaftsbildeinheiten<br />

bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen des I Es handelt sich nicht um eine erhebliche Beein-<br />

Landschaftsbildes (B)<br />

Vorsorgebereich trächtigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18<br />

Nord 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />

NatSchG LSA, da die Arbeitsstreifen rekultiviert<br />

Nord 2: 3 Landschaftsbildeinheiten<br />

werden und die Erheblichkeitsschwelle nicht er-<br />

Süd 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />

reicht wird.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />

in Natur- und Landschaftsschutzgebie-<br />

der Eigenart des NSG „Ohreaue“, die nach § 7<br />

ten (A, B)<br />

Abs. 9 der Verordnung freigestellt ist (weitere Er-<br />

Nord 1: ---<br />

Nord 2: 1 NSG<br />

Süd 1: --läuterungen<br />

hierzu in Kap. 5.2.2).<br />

Grundwasserstandsveränderungen mit<br />

Es kommt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

(A)<br />

Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA.<br />

5.3.8.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />

Durch den Verlust einzelner wertgebender Gehölzbestände, Grünländer, Staudenfluren<br />

und weiterer Landschaftsbildelemente kommt es zu Beeinträchtigungen, die durch eine<br />

landschaftsgerechte Neugestaltung (§ 10 Abs. 1 NNatG, § 20 Abs. 2 NatSchG LSA)<br />

ausgeglichen werden können. So können in vergleichbarem Umfang in der Nähe<br />

standortheimische Gehölzbestände und andere naturraumtypische Landschaftselemente<br />

angelegt beziehungsweise initiiert werden, die innerhalb von 25 Jahren eine vergleichbare<br />

Landschaftsbildwirksamkeit erreichen. Der Verlust älterer landschaftsprä-


180 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

5.3.9.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Untersuchungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturund<br />

sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten (vergleiche Tab. 1-3). Die bau- und anlagebedingten<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut werden in Tab. 5-25 dargelegt.<br />

Tab. 5-25: Bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-3<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />

− Verlust/Beeinträchtigung kulturell<br />

oder kultur- bzw. naturhistorisch<br />

bedeutsamer Objekte<br />

oder Bereiche<br />

• Flächeninanspruchnahme für<br />

die Straßentrassen<br />

− Verlust von kulturell, kulturbzw.<br />

naturhistorisch bedeutsamen<br />

Objekten oder Flächen<br />

− Beeinträchtigung der Erlebbarkeit<br />

von bedeutsamen<br />

Objekten oder Flächen durch<br />

Zerschneidung oder Behinderung<br />

von Wege- oder<br />

Sichtbeziehungen<br />

Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Baubedingte Verluste/Beeinträchtigungen von Bau- und Bodendenkmalen:<br />

Nord 1: siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen<br />

Nord 2, Süd 1: keine<br />

Baubedingte Verluste/Beeinträchtigungen historischer Kulturlandschaftsteile:<br />

Nord 1, Nord 2: Vorübergehende Inanspruchnahme kleiner Flächenanteile des<br />

ehemaligen Grenzstreifens (Objekt von allgemeiner Bedeutung).<br />

Süd 1: keine<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Verluste von Bau- und Bodendenkmalen:<br />

Nord 1: Nördlich von Altendorf liegen zwei archäologischen Bodendenkmale im<br />

Nahbereich der Trasse. Da die Abgrenzung der Bodendenkmale entsprechend<br />

dem derzeitigen Wissensstand als vorläufig einzustufen ist, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass es zu Teilverlusten kommt. Als Vorkehrung zu Vermeidung<br />

bzw. Verminderung ist eine baubegleitende archäologische Beurteilung<br />

vorgesehen (siehe Kap. 5.2.2).<br />

Nord 2, Süd 1: keine<br />

Anlagebedingte Verluste historischer Kulturlandschaftsteile:<br />

Nord 1, Nord 2: Verlust kleiner Flächenanteile des ehemaligen Grenzstreifens<br />

(Objekt von allgemeiner Bedeutung).<br />

Süd 1: keine<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf Bau- und Bodendenkmale:<br />

Süd 1: Beeinträchtigung der durch die Kläranlage vorbelasteten Sichtbeziehungen<br />

von Süden auf das Ensemble Burg Brome (Kulturdenkmal von besonderer<br />

Bedeutung) und von dem Ensemble in die freie Landschaft. Entsprechend der<br />

Distanz Denkmal –Trasse von rund 220 m bleiben die nähere Umgebung und<br />

das Erscheinungsbild im Sinne des § 8 NDSchG unberührt.<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf historische Kulturlandschaftsteile:<br />

Nord 1, Nord 2: Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf Teile des ehemaligen<br />

Grenzstreifens (Objekt von allgemeiner Bedeutung).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 181<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.3.9.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-26 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />

auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter im Sinne eines Bewertungsvorschlags<br />

gemäß § 12 UVPG.<br />

Tab. 5-26: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter.<br />

(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />

Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />

(gemäß Tab. 5-25) Auswirkungen<br />

auswirkungen<br />

- IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

-<br />

- III<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

-<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Es kommt zu deutlichen Belastungen der Sichtbe-<br />

auf und von dem Ensemble Burg Belastungsziehungen. Das nach § 8 NDSchG unter besonde-<br />

Brome –Kulturdenkmal von besonderer bereichrem Schutz stehende Erscheinungsbild des Bau-<br />

Bedeutung (A) Süd 1<br />

denkmales ist nicht betroffen.<br />

Teilverluste und Beeinträchtigungen I Durch eine baubegleitende archäologische Beur-<br />

archäologischer Bodendenkmalen kön- Vorsorgebereich teilung bzw. Prospektion kann sichergestellt wernen<br />

nicht ausgeschlossen werden (A,<br />

den, dass es zu keinen Verlusten archäologischer<br />

B) Nord 1<br />

Fundstücke kommt, die eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

darstellen würden.<br />

Verluste und Beeinträchtigung kleiner<br />

Die Inanspruchnahme ist nur vorübergehend und<br />

Flächenanteile des ehemaligen Grenz-<br />

führt zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung.<br />

streifens –Kulturlandschaftsteil von all-<br />

Es gehen nur kleine Flächenanteile eines Objektes<br />

gemeiner Bedeutung (A, B)<br />

Nord 1 = Nord 2<br />

verloren, das nicht als Kulturdenkmal eingestuft ist.<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen<br />

Die Beeinträchtigung ist nicht erheblich, da kein als<br />

auf Teile des ehemaligen Grenzstrei-<br />

Kulturdenkmal eingestuftes Objekt und keine befens<br />

–Kulturlandschaftsteil von allgemeiner<br />

Bedeutung (A)<br />

Nord 1 = Nord 2<br />

sonderen Sichtbeziehungen betroffen sind.<br />

5.3.9.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />

Es liegen keine in den Zulässigkeitsgrenzbereich einzustufenden Beeinträchtigungen<br />

vor. Den Belastungsbereich betreffend kommt es ausschließlich bei der Südumgehung<br />

zu Beeinträchtigungen. Dementsprechend ist die Reihung der Varianten mit zunehmender<br />

Belastung für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:<br />

Nord 1 = Nord 2 < Süd 1


182 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.4 Abschätzung des Kompensationsumfanges<br />

Bei allen drei Varianten kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft im Sinne der Eingriffsregelung, aus denen sich eine Erfordernis zur Durchführung<br />

von Ausgleichs- beziehungsweise Ersatzmaßnahmen ergibt (vergleiche<br />

Kap. 5.3.2.3, 5.3.2.4, 5.3.3.3, 5.3.3.4, 5.3.4.3, 5.3.4.4, 5.3.5.3, 5.3.5.4, 5.3.8.3 und<br />

5.3.8.4). Unter Zugrundelegung der Kompensationsgrundsätze von NLSTBV &<br />

NLWKN (2006) erfolgte für die zwei aus Sicht der Eingriffsregelung zentralen Wirkaspekte,<br />

den Verlust und die Beeinträchtigung von Biotopen sowie die Versiegelung<br />

von Böden eine Abschätzung des Kompensationsumfanges. Diese Abschätzung wird<br />

im Folgenden variantenbezogen dargelegt. Eine detaillierte Ermittlung des Kompensationsumfanges<br />

erfolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung durch die Aufstellung<br />

eines landschaftspflegerischen Begleitplanes.<br />

Variante Nord 1<br />

• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,6 ha<br />

• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 2,3 ha<br />

Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />

und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für<br />

den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />

Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Biber,<br />

Fischotter, Fledermäusen, Brutvögeln, Reptilien, Amphibien und Libellen. Für die<br />

Arten müssen geeignete Maßnahmen im Bereich der Ohreniederung ergriffen werden.<br />

Hier muss zudem ein Ausgleich für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für<br />

einzelne Tierarten müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des<br />

günstigen Erhaltungszustandes der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion<br />

erfüllen. Es handelt sich um die Anlage von Gewässern für Amphibien und Libellen,<br />

die Schaffung von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen<br />

für die Brutvögel des Halboffenlands und des Offenlands.<br />

Variante Nord 2<br />

• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,7 ha<br />

• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 2,7 ha<br />

Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />

und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 183<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />

Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Biber,<br />

Fischotter, Fledermäusen und Brutvögeln. Für die Arten müssen geeignete Maßnahmen<br />

im Bereich der Ohreniederung ergriffen werden. Hier muss zudem ein Ausgleich<br />

für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für einzelne Tierarten müssen vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes<br />

der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion erfüllen. Es handelt sich um die<br />

Schaffung von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen<br />

für die Brutvögel des Halboffenlands und des Offenlands.<br />

Variante Süd 1<br />

• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,2 ha<br />

• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 1,8 ha<br />

Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />

und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für<br />

den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />

Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Fledermäusen,<br />

Brutvögeln, Amphibien und Libellen. Für die Arten müssen geeignete Maßnahmen<br />

im Bereich des Bromer Busches ergriffen werden. In der Ohreniederung muss<br />

ein Ausgleich für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für einzelne Tierarten<br />

müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes<br />

der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion erfüllen. Es handelt<br />

sich um die Anlage von Gewässern für Amphibien und Libellen, die Schaffung<br />

von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die<br />

Brutvögel des Halboffenland und des Offenlands.<br />

Bei der Abschätzung des Kompensationsumfanges ist zu berücksichtigen, dass die<br />

Vorhabensplanung sich auf dem Niveau der Vorplanung (Linienführung) befindet und<br />

nicht die Qualitäten der Entwurfsplanung aufweist. Der tatsächlich erforderliche Flächenbedarf<br />

für die Kompensationsmaßnahmen ergibt sich zudem aus der Aufwertbarkeit<br />

der Flächen. Eine besonders hohe Aufwertbarkeit besitzen Ackerland und Intensivgrünländer.<br />

Bei Flächen, die bereits aktuell eine höhere Bedeutung für Arten- und<br />

Lebensgemeinschaften, den Boden oder andere Schutzgüter haben, vergrößert sich der<br />

Flächenbedarf entsprechend.<br />

Die Gegenüberstellung der drei Varianten zeigt, dass der Kompensationsumfang bezüglich<br />

der zentralen Wirkaspekte bei der Variante Süd 1 am geringsten ist und bei der


184 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

weiten Nordvariante am größten. Die Unterschiede ergeben sich zum einen aus der<br />

unterschiedlichen Trassenlänge (insbesondere Bodenversieglung) und zum anderen<br />

aus der unterschiedlichen Wertigkeit der Lebensräume, die verloren gehen. Da vor<br />

dem Hintergrund der Eingriffstatbestände und der aktuellen Flächennutzung im Raum<br />

vornehmlich landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />

in Frage kommen, deren Verfügbarkeit aber aufgrund einer hohen Nachfrage<br />

begrenzt ist, ist davon auszugehen, dass die enge Südvariante bezüglich dieses<br />

Aspektes der Umsetzbarkeit zu den geringsten Konflikte führt (vergleiche auch LWK<br />

HANNOVER 1998, 2006).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 185<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

6. Schutzgutübergreifender Variantenvergleich<br />

und Ergebnisdarstellung<br />

Die Tab. 6-1 zeigt die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Variantenvergleiche des<br />

Kap. 5.3. Bei den Schutzgütern Luft und Klima kommt es durch das Vorhaben zu keinen<br />

entscheidungserheblichen Auswirkungen und es zeigen sich auch keine signifikanten<br />

Nach- oder Vorteile für eine der drei Trassenvariante einer Ortsumgehung<br />

Brome. Beim Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter kommt es zu keinen Auswirkungen<br />

im Zulässigkeitsgrenzbereich, und im Vergleich der dem Belastungsbereich<br />

zuzuordnenden Auswirkungen liegen die beiden Nordvarianten auf gleichem Niveau.<br />

Bei den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser sowie Landschaft<br />

kommt es durch das Vorhaben zu einer großen Anzahl von Beeinträchtigungen die je<br />

nach Erheblichkeit dem Zulässigkeitsgrenzbereich dem Belastungsbereich oder dem<br />

Vorsorgebereich zuzuordnen sind.<br />

Tab. 6-1: Übersicht der Ergebnisse der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche.<br />

Die zuerst aufgeführte Variante ist die relativ konfliktärmere, also bezüglich des Schutzgutes vergleichsweise<br />

günstiger bewertet, die hinten stehende die konfliktträchtigere.<br />

Schutzgüter des UVPG Reihung im schutzgutspezifischen Variantenvergleich<br />

hinsichtlich ihrer Konfliktträchtigkeit<br />

Konfliktträchtigkeit geringer – Konfliktträchtigkeit größer<br />

Menschen Nord 2 = Nord 1 < Süd 1<br />

Tiere Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Pflanzen Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Boden Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Wasser Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Luft Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Klima Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />

Landschaft Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter Nord 1 = Nord 2 < Süd 1<br />

Die Übersicht der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche zeigt, dass die enge<br />

Nordumgehung bei den fünf Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft<br />

die konfliktträchtigste ist. Die ergibt sich ganz wesentlich aus den erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete, der Naturschutzgebiete und des Landschafts-


186 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

schutzgebietes, der besonders schutzwürdigen Arten- und Lebensgemeinschaften und<br />

natürlichen Standortbedingungen im Bereich der Ohreniederung. Bei den Schutzgütern<br />

Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ist die Südumgehung die konfliktträchtigste.<br />

Besonders die Nähe zu Brome und die damit verbundenen Lärmbelastungen<br />

von Wohnbereichen und Erholungsgebieten führen zu Beeinträchtigungen. Sie<br />

erreichen aber nur in einzelnen Fällen den so genannten Zulässigkeitsgrenzbereich.<br />

Bezogen auf die anderen Schutzgüter führt die Südumgehung zu den geringsten Umweltkonflikten.<br />

Die weite nördliche Umgehung liegt bei den meisten Schutzgütern in<br />

der Konfliktträchtigkeit zwischen den beiden anderen Trassenvarianten einer Ortsumgehung<br />

Brome. Bezogen auf das Schutzgut Menschen ist sie konfliktärmer als die<br />

enge Südumgehung, es kommt aber bei anderen Schutzgütern zu erheblich mehr<br />

Beeinträchtigungen, was sich auch aus der Trassenlänge ergibt.<br />

Als Resümee des Variantenvergleiches ergibt sich die folgende gutachterliche Aussage:<br />

Im Vergleich der drei untersuchten Varianten ist aus Umweltsicht die enge südliche<br />

Umgehung von Brome (Variante Süd 1) als am günstigsten zu beurteilen.<br />

Die enge nördliche Umgehung (Nord 1) ist die konfliktträchtigste, die weite nördliche<br />

Umgehung (Nord 2) liegt zwischen den beiden vorgenannten.<br />

Die nördlichen Varianten sind nur dann genehmigungsfähig, wenn der Nachweis<br />

erfolgt, dass die Variante Süd 1 keine zumutbare Alternative darstellt, weil nur<br />

die Variante Süd 1 mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete als verträglich einzustufen<br />

ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 187<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

IV. SCHLUSS<br />

7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der<br />

Zusammenstellung der Angaben und auf bestehende Wissenslücken<br />

Durch die Betroffenheit zweier Bundesländer standen bei den Schutzgütern Tiere und<br />

Pflanzen jeweils zwei Rote Listen mit zum Teil unterschiedlichen Einstufungen zur<br />

Gefährdung der Arten und Lebensgemeinschaften zu Verfügung. Da eine Bewertung<br />

der Bedeutung getrennt für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unter Zugrundelegung<br />

unterschiedlicher Gefährdungseinstufungen fachlich nicht haltbar ist, wurden der Bewertung<br />

entsprechend dem überwiegend in Niedersachsen liegenden Untersuchungsgebiet<br />

die niedersächsischen Roten Listen zu Grunde gelegt und anhand der Roten Listen<br />

für Sachsen-Anhalt auf ihre Plausibilität überprüft.<br />

Durch den Gebietsvorschlag „Ohreaue“ (landesinterne Kennzifer 418-Nds.) im Rahmen<br />

des FFH-Nachmeldeverfahrens des Landes Niedersachsen und einer zunächst<br />

unklaren Abgrenzung des Gebietes traten vorübergehend Schwierigkeiten bezüglich<br />

der sachgerechten Berücksichtigung dieses Gebietes auf. Mit dem Abschluss des Meldeverfahrens<br />

konnten auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Erhaltungsziele<br />

die Fragestellung der FFH-Verträglichkeit bearbeitet und die Ergebnisse in die <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

eingearbeitet werden. Dafür wurden in den vorhabensbedingt<br />

betroffenen Bereichen die FFH-Lebensraumtypen im Rahmen einer Nachkartierung<br />

erfasst. Aktuelle Daten zur Fauna und hier insbesondere zu den Anhang II-Arten<br />

der FFH-Richtlinie standen hinreichend zu Verfügung.<br />

Weitere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben gemäß § 6 UVPG<br />

traten nicht auf.


188 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit dem Bau einer Ortsumgehung soll der Flecken Brome (Landkreis Gifhorn, Land<br />

Niedersachsen) vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Für die ebenfalls stark belastete<br />

Ortschaft Voitze soll geklärt werden, welche Trassenführung einer Umgehungsstraße<br />

mit den geringsten Umweltkonflikten verbunden ist.<br />

Aus den bundesrechtlichen Regelungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wesentliche Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

wurden in der vorliegenden <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> erarbeitet.<br />

Aufgrund der Betroffenheit zweier FFH-Gebiete erfolgte außerhalb der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

eine Untersuchung der Verträglichkeit des Vorhabens mit<br />

den Erhaltungszielen dieser Gebiete gemäß § 34c Niedersächsisches Naturschutzgesetz<br />

(NNatG) beziehungsweise § 45 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(NatSchG LSA). Die Ergebnisse dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden im<br />

Rahmen der Bewertung der Umwelterheblichkeit des Vorhabens in die <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

integriert.<br />

Beschreibung des Vorhabens<br />

Zur Trassenführung der Ortsumgehung Brome wurden drei Varianten untersucht:<br />

Variante Nord 1<br />

enge<br />

Nordumgehung<br />

Variante Nord 2<br />

weite<br />

Nordumgehung<br />

Variante Süd 1<br />

Südumgehung<br />

Länge der Trasse (B 248 neu) 6.200 m 7.100 m 5.470 m<br />

Länge der Anschlussspangen 600 m 600 m 600 m<br />

Kreisel 1 1 1<br />

Kreuzungen 1 (höhenfrei über<br />

Wendischbromer Str.)<br />

1 (K 1119) 1<br />

Brücken 2 1 1<br />

Straßenquerschnitt RQ 10,5<br />

Fahrbahnbreite 7,5 m<br />

Bankett 2 x 1,5 m<br />

Gesamtbreite des Bauwerks (einschließlich<br />

Entwässerungsgräben/Versickerungsmulden)<br />

–höhengleiche Trassenführung<br />

16,0 m<br />

Gesamtbreite des Bauwerks bei Dammabschnitten<br />

20,0 m<br />

Arbeitsstreifen (Breite auf jeder Seite) 5 m<br />

Verkehrsbelastung (Prognosebelastung 2020 2.700 –3.000 2.400 –3.250 3.300 –4.800<br />

mit A 39): Abschnitte (Anschlussabschnitte) (6.250) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag<br />

Lkw-Anteil 17 –22 % 15 –22 % 15 –18 %


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 189<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die enge Nordumgehung (Variante Nord 1) quert die Ohre nördlich von Brome und<br />

tangiert kleinflächig das Land Sachsen-Anhalt. Die weite Nordumgehung (Variante<br />

Nord 2) quert die Ohre westlich Wendischbrome und verläuft auf einer Länge von<br />

rund 2.200 m auf der Landesfläche von Sachsen-Anhalt. Die Südumgehung (Variante<br />

Süd 1) verläuft ausschließlich auf niedersächsischem Gebiet, auf längerer Strecke am<br />

südlichen Ortsrand von Brome.<br />

Für eine Neutrassierung der B 248 im Bereich von Voitze wurden die Umweltauswirkungen<br />

einer nördlichen und einer südlichen Umgehung der Ortschaft betrachtet.<br />

Untersuchungsrahmen<br />

Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) befasst sich die<br />

<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> mit den Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

Menschen, Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung<br />

zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Auf dem vom Landkreis Gifhorn<br />

durchgeführten so genannten „Scoping-Termin“ (§5 UVPG) wurden am 13. April<br />

2002 die inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Aspekte des Untersuchungsrahmens<br />

erörtert.<br />

Bestandssituation<br />

Für das Schutzgut Mensch sind die örtlichen Wohn- und Erholungsfunktionen relevant.<br />

Das Wohnen konzentriert sich im Gebiet im Wesentlichen auf die Ortschaften<br />

Brome, Altendorf, Wendischbrome, Voitze und Tülau. Vereinzelt findet sich auch außerhalb<br />

der Ortschaften landwirtschaftliche Höfe und Einzelhäuser. Als eine grundlegende<br />

Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen kommt<br />

diesen Flächen eine besondere Bedeutung für das Schutzgut zu.<br />

Bereiche, die für die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung verstärkt<br />

in Anspruch genommen werden, sind der Raum nördlich und westlich von<br />

Voitze mit der Niederung der Kleinen Aller und den angrenzenden Wäldern sowie der<br />

Raum südlich und südöstlich von Brome mit dem Bromer Busch und Teilen der Ohreniederung.<br />

Zum Schutzgut Tiere liegen für das Gebiet aktuelle Nachweise von Biber, Fischotter,<br />

elf Fledermausarten, 108 Vogelarten (davon 99 Brutvögel), vier Reptilien- und neun<br />

Amphibienarten, sechs Fischarten sowie 26 Libellen- und 22 Heuschreckenarten vor,


190 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

von denen eine große Anzahl aufgrund von Bestandsrückgängen auf den so genannten<br />

Roten Listen der gefährdeten Arten stehen. Eine besondere Bedeutung besitzen die<br />

folgenden Bereiche:<br />

• Ohre und Ohreniederung als Lebensraum und Wanderkorridor für Biber und Fischotter,<br />

• Ohreniederung, Niederung der Kleinen Aller sowie Übergänge von älteren Wäldern<br />

zu Offenland als Lebensraum für Fledermäuse,<br />

• Ohreniederung und Niederung der Kleinen Aller als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />

des Feuchtgrünlandes und der halboffenen Niederung,<br />

• Bromer Busch und Bickelsteiner Heide als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />

strukturreicher Wälder,<br />

• durch Gehölze und Säume strukturierte Teilbereiche der Ackerlandschaften als<br />

Lebensraum für die Vogelgemeinschaften der trockenwarmen, offenen und halboffenen<br />

Feldflur,<br />

• die trockenwarmen Lebensräume des ehemaligen Grenzstreifens sowie einzelne<br />

Waldränder und Teile der Ohreniederung Lebensraum für Reptilien und Heuschrecken,<br />

• mehrere Stillgewässer insbesondere in der Niederung der Ohre als Lebensraum für<br />

Amphibien,<br />

• die Ohre als Lebensraum für Libellen.<br />

Zahlreiche Tierarten unterliegen als besonders beziehungsweise streng geschützte Arten<br />

den besonderen rechtlichen Schutzregelungen des BNatSchG. Bei Biber, Fischotter<br />

und Kammmolch handelt es sich zudem um Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.<br />

Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes Pflanzen ist eine flächendeckende Bestandserfassung<br />

der Biotoptypen und der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen. In<br />

weiten Teilen dominieren artenarme Äcker das Untersuchungsgebiet. Bei den größeren<br />

Waldflächen handelt es sich vielfach um Kiefernforste. Eine Ausnahme ist der Bromer<br />

Busch mit seinem struktureichen, alten Buchenwäldern, Eichen-Mischwäldern und<br />

Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre unterhalb<br />

von Brome zeichnen sich durch das Auftreten intensiv genutzter Grünländen und<br />

Äcker sowie zahlreiche Hecken und Feldgehölze aus. Oberhalb von Brome dominieren<br />

in der Ohreniederung Erlen-Eschen-Auwälder, Erlen-Bruchwälder, Sümpfe sowie<br />

unterschiedliche Grünlandtypen. Hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut kommt<br />

den naturnahen Laubwäldern, den Feuchtbiotopen und den im Bereich des ehemaligen<br />

Grenzstreifens vorkommenden Magerrasen eine besondere Bedeutung zu.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 191<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im Rahmen der Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste wurden 32<br />

gefährdete Farn- und Blütenpflanzen beziehungsweise Sippen der Vorwarnliste an 42<br />

Wuchsorten festgestellt.<br />

Rechtliche Schutzbestimmungen ergeben sich durch drei Naturschutzgebiete, ein<br />

Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie<br />

zwei FFH-Gebiete. Bei zahlreichen Flächen handelt es sich um nach § 28a/b<br />

NNatG beziehungsweise § 37 NatSchG LSA besonders geschützte Biotope.<br />

Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen charakterisieren unter Berücksichtigung der<br />

bestehenden Wechselwirkungen das Schutzgut Biologische Vielfalt.<br />

An Böden dominieren im Bereich der Geestflächen Podsole, Braunerden und Parabraunerden<br />

sowie in den Niederungen Gleye (mit Niedermoorauflagen) und Niedermoorböden.<br />

Bei den Parabraunerden handelt es sich um einen regional seltenen Bodentyp.<br />

Wie die Pseudogley-Pararbraunerden weisen sie ein sehr hohes natürliches<br />

Ertragspotenzial auf. Vorbelastungen ergeben sich vor allem durch die vorhandenen<br />

Bodenbefestigungen und -überbauung, durch intensive Flächenbewirtschaftungen oder<br />

-nutzungen und lokal durch Schadstoffbelastungen.<br />

Aufgrund ihrer Naturnähe oder besonderer Standorteigenschaften für das Schutzgut<br />

von besonderer Bedeutung sind die Waldflächen des Bromer Busches als historisch<br />

altem Waldstandort, die Feuchtwälder in der Ohreniederung und die Niedermoorstandorte<br />

in der Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome. Bereichen, die aktuell<br />

geringen bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen unterliegen, wie extensiv genutzten<br />

Grünländern und Wäldern, kommt eine besondere bis allgemeine Bedeutung zu. Die<br />

intensiv bewirtschafteten Äcker und Grünländer, die den größten Flächenanteil einnehmen,<br />

sind von allgemeiner Bedeutung.<br />

Das Schutzgut Wasser umfasst die drei Aspekte Oberflächengewässer, Hochwasserrückhaltung<br />

und Grundwasser.<br />

An Oberflächengewässern finden sich im Untersuchungsgebiet neben den Fließgewässern<br />

Ohre und Kleine Aller zahlreiche Gräben sowie künstlich geschaffene Klein- und<br />

Staugewässer. Während einzelnen Abschnitten der Ohre und mehreren Kleingewässern<br />

aufgrund ihrer Naturnähe und geringen bis mäßigen Belastung eine besondere<br />

Bedeutung zukommt, besitzen die übrigen Gewässer eine allgemeine oder geringe Bedeutung.<br />

Von besonderer Bedeutung für das Grundwasser sind alle Bereiche, in denen<br />

in qualitativer Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden<br />

Grundwassers vorliegt. Von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur<br />

Grundwassererneuerung beitragen, ohne dass langfristig von einer hochgradigen Bo-


192 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

den- und Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist. Für die Funktion<br />

der Hochwasserrückhaltung in den natürlichen Überschwemmungsgebieten von Ohre<br />

und Kleiner Aller von besonderer Bedeutung sind Flächen mit Dauervegetation wie<br />

Grünländer, Sümpfe und Wälder.<br />

Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen ländlich geprägten Raum, in dem<br />

sich Immissionsbelastung der Luft auf die Nahbereiche der stärker befahrenen Bundesstraßen<br />

beschränkt. Für das Schutzgut Klima sind die Kaltluftentstehungsgebiete,<br />

die klimaökologische Komfortinsel „Ohreniederung in Brome“ und die siedlungsnahen<br />

Laubwäldern von Bedeutung.<br />

Die Landschaft wird in weiten Bereichen von Äckern dominiert. Geschlossene Waldbereiche<br />

treten dahinter zurück und konzentrieren sich westlich von Voitze und südlich<br />

von Brome. Grünländer sind deutlich seltener und weitgehend auf die Niederungen<br />

von Kleiner Aller und Ohre beschränkt. Aufgrund einer hohen naturräumlichen<br />

Eigenart von besonderer bis allgemeiner Bedeutung sind die Niederung der Kleinen<br />

Aller nördlich der B 248, die Ohreniederung nördlich Brome und der Bromer Busch.<br />

Als beachtenswerte Kultur- und sonstige Sachgüter befinden sich im Wirkungsbereich<br />

des Vorhabens zahlreiche in den Denkmalverzeichnissen geführt Kulturdenkmale,<br />

die entsprechend den Denkmalschutzgesetzen von Niedersachsen (NDSchG)<br />

und Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung<br />

zu schützen und, wenn nötig, instand zusetzen sind.<br />

Zwischen den Schutzgütern bestehen zahlreiche Wechselwirkungen, die bei jedem –<br />

auch indirekt –betroffenen Schutzgut berücksichtigt werden.<br />

Ortsumgehung Voitze<br />

Bezüglich der Umweltkonflikte einer Ortsumgehung Voitze ergibt sich das folgende<br />

Bild: Bei einer südlichen Umgehung der Ortslage von Voitze kann ein in weiten Bereichen<br />

konfliktarmer Trassenkorridor genutzt werden, der sich zwischen Voitze und<br />

Tülau leicht einengt. Bei einer Neutrassierung der B 248 nördlich von Voitze wird auf<br />

zirka der Hälfte der Strecke ein Raum mit hoher Bedeutung in Anspruch genommen.<br />

Dies ergibt sich insbesondere aus der Betroffenheit der Wälder der Bickelsteiner Heide<br />

und im Weiten durch die Querung der Niederungsebene der Kleinen Aller in einem<br />

strukturreichen Bereich mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Bereiche<br />

mit sehr hoher Bedeutung können weitgehend ausgespart werden.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 193<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

Im Zuge der Konkretisierung der Planungen einer Ortsumgehung für Brome wurde die<br />

Führung der Straße bei allen drei Varianten mehrfach modifiziert und optimiert. Im<br />

Vordergrund stand dabei zum einen, die Beeinträchtigungen von Siedlungsgebieten<br />

durch Lärmimmissionen möglichst gering zu halten, und zum anderen, die Inanspruchnahme<br />

von Flächen mit besonderen Werten und Funktionen und hier insbesondere<br />

von FFH-Lebensraumtypen und von Naturschutzgebieten zu vermeiden beziehungsweise<br />

auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.<br />

Durch folgende weitere Vorkehrungen werden Umweltbelastungen vermieden oder<br />

vermindert:<br />

• Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, die den einschlägigen technischen<br />

Vorschriften und Verordnungen entsprechen,<br />

• Nutzung von aus Umweltsicht wenig empfindlichen Bereichen als Baustelleneinrichtungsflächen;<br />

Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen und bedeutsamen<br />

Biotopbereichen vor Beschädigungen in der Bauphase,<br />

• Roden und Fällen von zu beseitigenden Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode,<br />

• Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen und bedeutsamen Biotopbereichen vor<br />

Beschädigungen in der Bauphase,<br />

• Umsiedlung von im Trassenbereich wachsenden Bestände gefährdeter und geschützter<br />

Gefäßpflanzen,<br />

• Bergen und Umsiedlung von Amphibien, Fischen und Muscheln beim Verlust der<br />

Habitate,<br />

• Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk und beidseitig Erhalt eines naturnahen<br />

Uferstreifens,<br />

• ordnungsgemäße Lagerung / Verwendung / Entsorgung boden- und wassergefährdender<br />

Stoffe während der Bau-, Abbau- und Unterhaltungsarbeiten,<br />

• fachgerechtes Abräumen und getrennte Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />

Aushubmaterial, Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten Flächen,<br />

• baubegleitende archäologische Beurteilung beziehungsweise Prospektion im Bereich<br />

der vorgesehenen Baukörper und Baustellenbereiche,<br />

• weitestmögliche Versickerung des Abflusses der Straßenentwässerung,<br />

• Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk, Erhalt eines naturnahen Uferstreifens,<br />

an der Brücke beiderseits Spritzschutzwände,<br />

• Bau von Sperr- und Leiteinrichtung sowie Kleintierdurchlässen,<br />

• Abschirmung besonders wertvoller Bereiche mit Vorkommen störempfindlicher<br />

Tierarten durch Schall- und Kollisionsschutzwände.


194 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen auf die Umwelt durch eine Ortsumgehung Brome<br />

Bei der weiter zu untersuchende Ortsumgehung Brome kommt es sich unter Berücksichtigung<br />

der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

zu den Folgenden wesentlichen Umwelteffekten.<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen ergeben sich zunächst in dem beabsichtigten<br />

positiven Sinne der Abnahme der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen<br />

Straßenzüge im Brome. Negative Effekte entstehen durch Lärmbelastungen bisher<br />

weniger beeinträchtigter Bereiche, Nutzungsentzug von Flächen durch Überbauung<br />

und durch die Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen.<br />

Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (gleichzeitig Schutzgut biologische Vielfalt)<br />

entstehen negative Auswirkungen durch den Verlust wertvoller Vegetationsbestände<br />

und Tierlebensräume in Folge von Überbauung und baubedingten Flächeninanspruchnahmen,<br />

durch die Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, den<br />

Verlust geschützter Biotope, Tier- und Pflanzenvorkommen und durch die Zerschneidung<br />

von Lebensräumen und funktionaler Beziehungen wie Wanderkorridore. Fachlich<br />

und rechtlich besonders gravierend sind die Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete.<br />

Beim Schutzgut Boden entstehen negative Auswirkungen durch die Überbauung und<br />

Versiegelung von Böden, so dass die Bodenfunktionen weitgehend bis ganz verloren<br />

gehen, durch die Überformung und Verdichtung besonders wertvoller Böden in den<br />

Arbeitsstreifen und durch die Belastung der Böden im Nahbereich der Trassen mit<br />

Schadstoffen durch den Kfz-Verkehr.<br />

Als Bestandteil des Schutzgutes Wasser werden einzelne Gewässer und Gewässerabschnitte<br />

überbaut beziehungsweise durch Verrohrung überformt. In geringem Umgang<br />

gehen natürliche Überschwemmungsbereiche in der Ohreniederung verloren. Die<br />

Schadstoffe durch den Kfz-Verkehr führen zu einer Belastung des Grundwassers.<br />

Wesentliche Reduzierungen der Grundwasserneubildung durch Versiegelungen sind<br />

nicht zu erwarten, ebenso keine Veränderung der Grundwasserstände.<br />

Durch die Straßen und Brücken kommt es bezogen auf das Schutzgut Landschaft zu<br />

einer technisch Überformung und somit Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und<br />

zum Verlust wertvolle Landschaftselemente. Darüber hinaus werden Sichtbeziehungen<br />

gestört.<br />

Bei den Schutzgütern Kultur- und sonstigen Sachgüter sind wesentliche Auswirkungen<br />

die Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen auf und von dem Kulturdenkmal Burg<br />

Brome und die Gefährdung archäologischer Bodendenkmalen durch die Bauarbeiten.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 195<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bewertung der Umweltbeeinträchtigungen einer Ortsumgehung Brome<br />

Bei der Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen einer Ortsumgehung Brome<br />

auf die Schutzgüter werden die einzelnen Beeinträchtigungen auf der Grundlage fachrechtlicher<br />

Setzungen und Anforderungen einer Rahmenskala zugeordnet, die die vier<br />

Stufen Unzulässigkeitsbereich, Zulässigkeitsgrenzbereich, Belastungsbereich und Vorsorgebereich<br />

umfasst:<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu keinen Umweltauswirkungen, die im Unzulässigkeitsbereich<br />

liegen.<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

In den Zulässigkeitsgrenzbereich fallen alle Auswirkungen, die eine deutliche Gefährdungen<br />

rechtlich geschützter Güter darstellen und nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

zulässig sind. Betroffen sind die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />

Boden, Wasser und Landschaftsbild:<br />

Beeinträchtigung im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

Varianten<br />

(Stufe III) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

Schutzgut Menschen<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen –Über-<br />

schreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung bauleitplanerisch<br />

festgesetzter Flächen<br />

Schutzgut Tiere<br />

(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen von<br />

Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra)<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

- - 1 Haus<br />

- - 2 Flächen<br />

0,42 ha +<br />

Zerschneidung<br />

0,06 ha -<br />

2 NSG, 1 LSG 1 NSG -


196 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

Varianten<br />

(Stufe III) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –prioritärer FFH-<br />

Lebensraumtyp<br />

Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutz-<br />

gebieten<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –geschützte<br />

Biotope und/oder Verlust nicht ausgleichbar nach<br />

NNatG<br />

Schutzgut Boden<br />

Überbauung und Versiegelung bzw. Überformung<br />

von Böden mit besonderer Bedeutung –nicht<br />

ausgleichbar nach NNatG<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden mit<br />

(besonderer) bis allgemeiner Bedeutung –nicht<br />

ausgleichbar nach NNatG<br />

Schutzgut Wasser<br />

Beeinträchtigung von Gewässern in Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebieten<br />

Veränderung / Beeinträchtigung von Gewässern und<br />

Gewässerstrukturen<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Überformung der Eigenart der Landschaft –nicht<br />

ausgleichbar nach NNatG<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Naturund<br />

Landschaftsschutzgebieten<br />

0,17 ha 0,04 ha -<br />

2 NSG, 1 LSG - -<br />

0,55 ha<br />

+ 100 m<br />

Belastungsbereich<br />

0,25 ha<br />

+ 70 m<br />

0,23 ha<br />

0,30 ha - -<br />

4,32 ha 3,65 ha 3,13 ha<br />

1 Gewässer - -<br />

1 Gewässer 1 Gewässer 1 Gewässer<br />

1 Landschafts- 1 Landschafts- -<br />

bildeinheitbildeinheit 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />

Den Belastungsbereich betreffen Umweltbeeinträchtigungen, die zwar als erheblich zu<br />

bewerten sind, zugleich aber beispielsweise im naturschutzrechtlichen Sinne ausgleichbar<br />

sind.<br />

Beeinträchtigung im Belastungsbereich<br />

Varianten<br />

(Stufe II) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

Schutzgut Menschen<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen im Wohnumfeld<br />

Lärmbelastung von Siedlungsbereichen –Über-<br />

schreitung der Orientierungswerte der DIN 18 005<br />

Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wegeund<br />

Sichtbeziehungen sowie Lärmbelastungen in<br />

Erholungsräumen von mindestens allgemeiner Bedeutung<br />

Einzelhäuser Einzelhäuser Ortsrand von<br />

Brome<br />

- - mehrere<br />

Häuser<br />

- - 2 Erholungsräume


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 197<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beeinträchtigung im Belastungsbereich<br />

Varianten<br />

(Stufe II) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />

Schutzgut Tiere<br />

(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

Verlust und Schädigung von Lebensräumen von<br />

Fledermäusen, Fischotter, Brutvögel, Reptilien,<br />

Amphibien, Libellen und Heuschrecken<br />

Verluste von Vorkommen weiterer geschützter<br />

Tierarten<br />

Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler<br />

Beziehungen –Anzahl<br />

Beeinträchtigung (sehr) hoch bedeutsamer<br />

Vogellebensräume durch Verlärmung<br />

2,26 ha 0,95 ha 1,36 ha +<br />

2 Laich- und 1<br />

Libellengewässer<br />

(kann nicht<br />

ausgeschlossen<br />

werden)<br />

(kann nicht<br />

ausgeschlossen<br />

werden)<br />

(kann nicht<br />

ausgeschlossen<br />

werden)<br />

3 1 3<br />

35 ha 71 ha 45 ha<br />

Schutzgut Pflanzen<br />

(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

Verlust von Vegetationsbeständen –erhebliche 0,29 ha 1,35 ha 0,78 ha<br />

Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung + 920 m + 880 m + 970 m<br />

Stoffbelastung empfindlicher Vegetationsbestände 0,39 ha 0,16 ha -<br />

Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter<br />

Pflanzen<br />

- - 1 Wuchsort<br />

Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder<br />

(kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />

geschützter Flechten- und Pilzarten<br />

ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />

werden) werden) werden)<br />

Schutzgut Boden<br />

Überbauung und Versiegelung von Böden –kompensierbar<br />

nach NatSchG LSA<br />

Überformung und Verdichtung von Böden –aus-<br />

gleichbar<br />

Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Böden in<br />

der 10 m breiten Belastungszone<br />

0,08 ha 1,62 ha -<br />

5,77 ha 6,70 ha 5,26 ha<br />

13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />

Schutzgut Wasser<br />

Schadstoffbelastung Grundwassers 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />

Verlust von Überschwemmungsbereichen /<br />

Retentionsfläche<br />

0,27 ha 0,06 ha 0,26 ha<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Überformung der Eigenart der Landschaft in LSA –<br />

nicht ausgleichbar<br />

Überformung der Eigenart der Landschaft –ausgleichbar<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf und von<br />

einem Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung<br />

Vorsorgebereich<br />

1 Landschaftsbildeinheit<br />

2 Landschaftsbildeinheiten<br />

2 Landschaftsbildeinheiten<br />

2 Landschaftsbildeinheiten<br />

-<br />

3 Landschaftsbildeinheiten<br />

- - Ensemble<br />

Burg Brome<br />

In den Vorsorgebereich fallen Auswirkungen ohne oder allenfalls mit geringfügigen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen, die nicht entscheidungserheblich sind.


198 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser sowie Landschaft, die zugleich<br />

Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des NNatG beziehungsweise<br />

des NatSchG LSA sind, werden Ausgleichsmaßnahmen sowie Ersatzmaßnahmen<br />

beziehungsweise sonstige Kompensationsmaßnahmen erforderlich.<br />

Resümee<br />

Die Übersicht der Beeinträchtigungen zeigt, dass die enge Nordumgehung bei den fünf<br />

Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft die konfliktträchtigste<br />

ist. Die ergibt sich ganz wesentlich aus den erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-<br />

Gebiete, der Naturschutzgebiete und des Landschaftsschutzgebietes, der besonders<br />

schutzwürdigen Arten und Lebensgemeinschaften und natürlichen Standortbedingungen<br />

im Bereich der Ohreniederung. Bei den Schutzgütern Menschen sowie Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter ist die Südumgehung die konfliktträchtigste. Besonders die Nähe<br />

zu Brome und die damit verbundenen Lärmbelastungen von Wohnbereichen und Erholungsgebieten<br />

führen zu Beeinträchtigungen. Sie erreichen aber nur in einzelnen<br />

Fällen den so genannten Zulässigkeitsgrenzbereich. Bezogen auf die anderen Schutzgüter<br />

führt die Südumgehung zu den geringsten Umweltkonflikten. Die weite<br />

nördliche Umgehung liegt bei den meisten Schutzgütern in der Konfliktträchtigkeit<br />

zwischen den beiden anderen Trassenvarianten einer Ortsumgehung Brome. Bezogen<br />

auf das Schutzgut Mensch ist sie konfliktärmer als die enge Südumgehung, es kommt<br />

aber bei anderen Schutzgütern zu erheblich mehr Beeinträchtigungen, was sich auch<br />

aus der Trassenlänge ergibt.<br />

Als Resümee des Variantenvergleiches ergibt sich die folgende gutachterliche Aussage:<br />

Im Vergleich der drei untersuchten Varianten ist aus Umweltsicht die enge südliche<br />

Umgehung von Brome (Variante Süd 1) als am günstigsten zu beurteilen.<br />

Die enge nördliche Umgehung (Nord 1) ist die konfliktträchtigste, die weite nördliche<br />

Umgehung (Nord 2) liegt zwischen den beiden vorgenannten.<br />

Die nördlichen Varianten sind nur dann genehmigungsfähig, wenn der Nachweis<br />

erfolgt, dass die Variante Süd 1 keine zumutbare Alternative darstellt, weil nur<br />

die Variante Süd 1 mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete als verträglich einzustufen<br />

ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 199<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

9. Quellenverzeichnis<br />

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(Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. –Schriftenreihe für Vegetationskunde 28: 21-<br />

187; Bonn - Bad Godesberg.<br />

KRAMER-ROWOLD, E. M., ROWOLD, W. A. (2001): Zur Effizienz von Wilddurchlässen an<br />

Straßen und Bahnlinien. –Informationsdienst Naturschutz in Niedersachsen. 21 (1): 2-58;<br />

Hildesheim.<br />

KRÜGER, T., OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />

Brutvögel - 7. Fassung, Stand 2007. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3):<br />

131-175; Hannover.<br />

KURHANNOVERSCHE LANDESAUFNAHME des 18. Jahrhunderts, Blatt 106 Brome, aufgenommen<br />

1779. –Reproduktion im Maßstab 1 : 25.000, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt<br />

- Landesvermessung; Hannover.<br />

KURTZE, W. (1991): Die Breitflügelfledermaus Epetesicus serotinus in Nordniedersachsen. –<br />

Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 26: 63–94; Hannover.<br />

LANDKREIS GIFHORN (1994): Landschaftsrahmenplan Landkreis Gifhorn. –627 S.; Gifhorn.<br />

LANDKREIS GIFHORN (2003): Schriftliche Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde vom<br />

19.08.2003 zu den geologischen Erkundungen im NSG Ohreaue. [unveröffentlicht]<br />

LANDKREIS GIFHORN (2004): Schriftliche Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde vom<br />

23.12.2004 zu Bibernachweisen im NSG Ohreaue bei Altendorf im Dezember 2004. [unveröffentlicht]<br />

LANDKREIS KLÖTZE (1995): Landschaftsrahmenplan für dem (ehemaligen) Landkreis Klötze.<br />

–Helmolt Consulting GmbH, 221 S. + Anhang; Klötze.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 205<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

LANGER, H., HOPPENSTEDT, A., STOCKS, B. (1991): Landschaftsbild - Ermittlung der Empfindlichkeit,<br />

Eingriffsbewertung sowie Simulation möglicher zukünftiger Zustände. –Forschung<br />

Straßenbau und Straßenverkehrstechnik 610: 193 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (1998): Das Fließgewässerprogramm<br />

des Landes Sachsen-Anhalt - Ein Überblick. –40 S.; Halle (Saale).<br />

LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2000a): Natura 2000-Vorschlagsgebiete<br />

Sachsen-Anhalts durch das Kabinett bestätigt. –Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt<br />

37 (1): 43-48; Halle (Saale).<br />

LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2000b): Karte der Potentiellen Natürlichen<br />

Vegetation von Sachsen-Anhalt. –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />

Sonderheft 1/2000: 230 S. + Karte; Halle (Saale).<br />

LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2001): Die Tier- und Pflanzenarten<br />

nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. –Naturschutz im<br />

Land Sachsen-Anhalt 38 (Sonderheft): 152 S.; Halle (Saale).<br />

LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Die Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. –Naturschutz im Land<br />

Sachsen-Anhalt 39 (Sonderheft): 368 S.; Halle (Saale).<br />

LEMMEL, G. (1977): Die Lurche und Kriechtiere Niedersachsens. Grundlage für ein Schutzprogramm.<br />

–Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 5: 75 S.; Hannover.<br />

LWK HANNOVER –Landwirtschaftskammer Hannover (1998): Landwirtschaftlicher Fachbeitrag<br />

zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig. Teil 1 Situation<br />

der Landwirtschaft. –260 S. + Anhang und Karten; Hannover. [unveröffentlicht]<br />

LWK HANNOVER –Landwirtschaftskammer Hannover (2006): Landwirtschaftlicher Fachbeitrag.<br />

Bewertung von Trassenvarianten der Ortsumgehung Brome. –30 S. + Anhang; Hannover.<br />

[unveröffentlicht]<br />

MAAS, S., DETZEL, P., STAUDT, A. (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands.<br />

Verbreitungsatlas, Gefährdungseinstufung und Schutzkonzepte. –401 S.; Münster.<br />

MACZEY, N., BOYE, P. (1995): Lärmwirkungen auf Tiere –ein Naturschutzproblem? –Natur<br />

und Landschaft 70 (11): 545-549; Stuttgart.<br />

MADER, H.-J. (1985): Die Verinselung der Landschaft und die Notwendigkeit von Biotopverbundsystemen.<br />

–LÖLF-Mitteilungen 10 (4): 6-14; Recklinghausen.<br />

MARTENS, A. (1996): Die Federlibellen Europas. –149 S.; Magdeburg.<br />

MEIBEYER, W. (1970): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 74 Salzwedel. –Geographische<br />

Landesaufnahme 1:200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Bundesanstalt<br />

für Landeskunde und Raumforschung, 46 S.; Bad Godesberg.<br />

MESCHEDE, A.; HELLER, K.-G., LEITL, R. (Bearb.) (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen<br />

in Wäldern, Teil I. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 66:<br />

374 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

MEYER, F., BUSCHENDORF, J. (2004): Rote Liste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere<br />

(Reptilia) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes<br />

für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: 144-148; Halle (Saale).<br />

MLU LSA –Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (o.J.):<br />

Biber und Fischotter im Naturpark Drömling. –Faltblatt; Magdeburg.


206 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

MLU LSA –Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (2003):<br />

NATURA 2000 / 2. Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts gemäß FFH-<br />

Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie. Stand: Mai 2003. –Magdeburg. [unveröffentlicht]<br />

MLU, MBV, MI, MW (2004): Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im<br />

Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt). –Gem. RdErl. des MLU, MBV,<br />

MI und MW vom 16.11.2004 –42.2-22302/2.<br />

MOSIMANN, T., FREY, T., TRUTE, P. (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung.<br />

–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 19 (4): 201-276; Hildesheim.<br />

MRLU LSA - Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(Hrsg., 1997): Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996. Die Agrarwirtschaft<br />

des Landes in Karten-Text-Übersichten. –65 S. + Karten; Magdeburg.<br />

MRU LSA –Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (1998):<br />

Empfehlungen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung. –20 S. + Anlagen; Magdeburg.<br />

MSWV BRANDENBURG –Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes<br />

Brandenburg (2002): Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land<br />

Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - „Planung von Maßnahmen zum Schutz<br />

des Fischoters und Bibers an Straßen“. –Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 26/2002 - Straßenbau - vom 16.12. 2002, 16 S.; Potsdam.<br />

MU LSA –Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt (1994):<br />

Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Teil 2: Beschreibung der Leitbilder der<br />

Landschaftseinheiten. –216 S.; Magdeburg.<br />

MÜLLER, J. (2004): Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung,<br />

Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

39: 212-216; Halle (Saale).<br />

MÜLLER, S., BERTHOUD, G. (1995): Sicherheit Fauna/Verkehr. Praktisches Handbuch für<br />

Bauingenieure. –135 S.; Lausanne.<br />

NABU BROME (2008): Schriftliche Mitteilung vom 22.03.2008 zu faunistischen Beobachtungen<br />

und Erfassungen im Bereich Ohreaue und Bromer Busch. –Brome. [unveröffentlicht]<br />

NFP –Niedersächsisches Forstplanungsamt (2001): Waldfunktionenkarte Niedersachsen<br />

1:50.000, Blatt L 3330 und Blatt L 3530. –Karte und Begleitheft; Wolfenbüttel.<br />

NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1979a): Geowissenschaftliche<br />

Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen 1:200.00. Bodenkundliche<br />

Standortkarte –Landwirtschaftliches Ertragspotential. –Karte CC 3926; Hannover.<br />

NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1979b): Geowissenschaftliche<br />

Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen 1:200.00. Grundwasser –<br />

Grundlagen. –Karte CC 3926; Hannover.<br />

NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1997): Böden in Niedersachsen.<br />

–Digitale Bodenkarte, CD-Rom; Hannover.<br />

NLÖ –Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (2001): Gewässergütebericht 2000. –<br />

Oberirdische Gewässer 13: 40 S. + Anhang; Hildesheim.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 207<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

NLÖ, NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Niedersächsisches Landesamt für<br />

Bodenforschung (2003): Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Niedersachsen. –<br />

Nachhaltiges Niedersachsen 25: 40 S.; Hildesheim.<br />

NLStBV, NLWKN –Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Niedersächsischer<br />

Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (2006): Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Straßen. –Informationsdienst Naturschutz<br />

Niedersachsen 26 (1): 14-15; Hannover.<br />

NLVA –Niedersächsisches Landesverwaltungsamt –Naturschutz (1988): Karte der für den<br />

Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Blatt L3330 Wittingen. –Hannover.<br />

NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD –Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und<br />

Küstenschutz Betriebsstelle Süd (2000): Gewässergüte 1986-2000 in Südniedersachsen. –<br />

82 S.; Braunschweig, Göttingen, Hildesheim.<br />

NLWKN –Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,<br />

Betriebsstelle Süd (2006): Erhaltungsziele für das gemäß der FFH-Richtlinie der EU<br />

(92/43/EWG) gemeldete FFH-Gebiet Ohreaue. Landesinterne Nr. 418. EU-Kennziffer DE<br />

3230-331. Entwurf –Stand Juni 2006. –2 S.; Braunschweig. [unveröffentlicht]<br />

NMELF –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2002):<br />

Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.<br />

–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />

NMELF (1989): Niedersächsisches Landschaftsprogramm. –133 S.; Hannover.<br />

NMELF, NMU –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,<br />

Niedersächsisches Umweltministerium (1989): Niedersächsisches Fischotterprogramm. –<br />

119 S.; Hannover.<br />

NMU –Niedersächsisches Umweltministerium (2004): Vorschläge des Niedersächsischen<br />

Umweltministeriums zur Nachmeldung von FFH-Gebieten. –CD Rom; Hannover.<br />

OHLENDORF, B. (1989): Autökologische Betrachtungen über Myotis natereri, Kuhl 1818, in<br />

Harzer Winterquartieren. –Wissenschaftliche Beiträge der Universität Halle 20: 203-221;<br />

Halle (Saale).<br />

OHLENDORF, B., OHLENDORF, L. (1996): Zur Erfassung und Bestandssituation der Fledermäuse<br />

in Sachsen-Anhalt. –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 21: 26-<br />

35; Halle(Saale).<br />

OTT, J., PIPER, W. (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata). –Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

und Naturschutz 55: 260-263; Bonn - Bad Godesberg.<br />

PLACHTER, H. (1991): Naturschutz. –463 S.; Stuttgart.<br />

PLACHTER, H., BERNOTAT, B., MÜSSNER, R., RIECKEN, U. (2002): Entwicklung und Festlegung<br />

von Methodenstandards im Naturschutz. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und<br />

Naturschutz 70: 566 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

PODLOUCKY, R. (1988): Zur Situation der Zauneidechse Lacerta agilis LINNAEUS, 1758, in<br />

Niedersachsen. Verbreitung, Gefährdung und Schutz. –Mertensiella 1: 146-166; Bonn.<br />

PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1991): Zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen.<br />

Zwischenauswertung mit Nachweiskarten von 1981 - 1989. –Niedersächsisches<br />

Landesverwaltungsamt –Naturschutz; Hannover. [unveröffentlicht]


208 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1994): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien in<br />

Niedersachsen und Bremen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (4): 109-120;<br />

Hannover.<br />

PREIS, R. (2005): Neubaumaßnahme Bundesstraße 248. Analyse und Bewertung der städtebaulichen<br />

Wirkungen im Siedlungsbereich der Ortslage Brome. Erster Teil. –Planerwerkstatt<br />

1, Gutachten im Auftrag des Landkreises Gifhorn, 67 S.; Hannover. [unveröffentlicht]<br />

RASPER, M., SELLHEIM, P., STEINHARDT, B. (1991): Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem<br />

- Grundlagen für ein Schutzprogramm –Einzugsgebiete von Oker, Aller und<br />

Leine. –Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 25 (2): 458 S.; Hannover.<br />

RASSMUS, J., HERDEN, C., JENSEN, I., RECK, H., SCHÖPS, K. (2003): Methodische Anforderungen<br />

an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben<br />

898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz. –Angewandte Landschaftsökologie 51: 225 S.<br />

+ Anhang; Bonn - Bad Godesberg.<br />

RATTEY, F. (2004): Botanische Besonderheiten im NSG „Ohreaue“. –Untere Havel –Naturkundliche<br />

Berichte aus Altmark und Prignitz 14: 54-56; Stendal.<br />

RECK, H., KAULE, G. (1992): Straßen und Lebensräume - Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter<br />

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume. –Forschung Straßenbau<br />

und Straßenverkehrstechnik 654: 230 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

RECK, H., RASSMUS, J., KLUMP, G.M., BÖTTCHER, M., BRÜNING, H., GUTSMIEDL, I.,<br />

HERDEN, C., LUTZ, K., MEHL, U., PENN-BRESSEL, G., ROWECK, H., TRAUTNER, J., WENDE,<br />

W., WINKELMANN, C., ZSCHALICH, A. (2001): Tagungsergebnis: Empfehlungen zur Berücksichtigung<br />

von Lärmwirkungen in der Planung (UVP, FFH-VU, § 8 BNatSchG, § 20c<br />

BNatSchG). –Angewandte Landschaftsökologie 44: 153-160; Bonn - Bad Godesberg.<br />

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT ALTMARK (2005): Regionaler Entwicklungsplan für die<br />

Planungsregion Altmark. –Amtsblatt Altmarkkreis Salzwedel 11 (Sonderamtsblatt): 1-23 +<br />

Anlagen; Salzwedel.<br />

REIJNEN, R., FOPPEN, R., MEEUWSEN, H. (1996): The effects of traffic on the density of<br />

breeding birds in dutch agricultural grasslands. –Biological Conservation 75: 255-260.<br />

REINIRKENS, P. (1991): Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter Auswirkungen auf die<br />

Landschaftsfaktoren Boden und Wasser. –Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik<br />

626: 144 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

REUTHER, C. (2002a): Die Fischotter-Verbreitungserhebung in Nord-Niedersachsen 1999-<br />

2001. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (1): 3-28; Hildesheim.<br />

REUTHER, C. (2002b): Die Straßenverkehr und Otterschutz. –Naturschutz praktisch 3: 40 S.;<br />

Hankensbüttel.<br />

RICHARZ, K., LIMBRUNNER, A. (1999): Fledermäuse. Fliegende Kobolde der Nacht. –192 S.;<br />

Stuttgart.<br />

SAMTGEMEINDE BROME (2006): Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Brome in der<br />

Fassung der 24. Änderung.<br />

SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. –Informationsdienst<br />

Naturschutz Niedersachsen 21 (5 –Supplement Pflanzen), 20 S.; Hildesheim.<br />

SCHOBER, W., GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen –bestimmen –<br />

schützen. –222 S.; Stuttgart.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 209<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

SCHUBOTH, J., FRANK, D., JÄGER, U.G., REIßMANN, K. (2004): Kartieranleitung zur Kartierung<br />

und Bewertung der Offenlandlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im<br />

Land Sachsen-Anhalt. Stand: 03.06.2004 –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />

172 S.; Halle (Saale).<br />

SCHUBOTH, J., PETERSON, J. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts<br />

(2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-<br />

Anhalt 39: 20-33; Halle (Saale).<br />

SCHULTE, J. & SCHULZE U. (1994): Revitalisierung der oberen Ohre-Niederung. –Projektarbeit<br />

am Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltentwicklung, Universität Hannover;<br />

61 S. + Karten; Hannover. [unveröffentlicht]<br />

SCHUPP, D. (2001): Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Niedersachsen –Landesbezogene<br />

Auswertung der Erhebung des Bundesamtes für Naturschutz. –Informationsdienst<br />

Naturschutz Niedersachsen 21 (1): 64-67; Hildesheim.<br />

SGW –Schweizerische Gesellschaft für Wildtierbiologie (1995): Wildtiere, Strassenbau und<br />

Verkehr. –53 S.; Chur.<br />

SIEMERS, B., NILL, D. (2000): Fledermäuse. Das Praxisbuch. –127 S.; München.<br />

SIMONIS, S., JUNKER-BORNHOLDT, R., WAGNER, M., ZIMMERMANN, M., SCHMIDT, K.-H.,<br />

WILDSCHKO, W. (1997): Der Einfluß einer Autobahn auf die Mobilität von Singvögeln. –Natur<br />

und Landschaft 72 (2): 71-77; Stuttgart.<br />

SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53:<br />

560 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

STAU MAGDEBURG –Staatliches Amt für Umweltschutz Magdeburg (1999): Bewirtschaftungsplan<br />

Ohre - 3. Entwurf. –138 S. + Anhang; Magdeburg. [unveröffentlicht]<br />

STEINICKE, H., HENLE, K., GRUTTKE, H. (2002): Bewertung der Verantwortlichkeit Deutschlands<br />

für die Erhaltung von Amphibien und Reptilienarten. –96 S.; Bonn.<br />

STERNBERG, K., BUCHWALD, R. (1999): Die Libellen Baden-Württembergs, Band 1 (Zygoptera).<br />

–468 S.; Stuttgart.<br />

STUBBE, M. (1993): Monitoring Fischotter –Grundlagen zum überregionalen Management<br />

einer bedrohten Säugerart in Deutschland. –Tiere im Konflikt 1: 3-10.<br />

SÜDBECK, P., WENDT, D. (2002): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />

Brutvögel. - 6. Fassung, Stand 2002. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (5):<br />

243-278; Hildesheim.<br />

UNGER, H.-J., PRINZ, D. (1997): Bodenbelastung an Straßen mit Schwermetallen und organischen<br />

Fremdstoffen. –In: Rosenkranz, D. et al.: Bodenschutz, 23. Lfg. 1997, Nr. 7320, S. 1-<br />

65; Berlin.<br />

VÖLKL, W., THIESMEIER, B. (2002): Die Kreuzotter –ein Leben in festen Bahnen? –Zeitschrift<br />

für Feldherpetologie, Beiheft 5: 159 S., Bielefeld.<br />

WALLASCHEK, M. (2004): Rote Liste der Heuschrecken (Ensifera et Caelifera) des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz<br />

Sachsen-Anhalt 39: 223-227; Halle (Saale).


210 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

WENDLER, A., NÜß, J.-H. (1991): Libellen. Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung<br />

aller Arten Nord- und Mitteleuropas sowie Frankreichs und besonderer Berücksichtigung<br />

Deutschlands und der Schweiz. –2. Auflage, 129 S.; Hamburg.<br />

WILMS, U., BEHM-BERKELMANN, K., HECKENROTH, H. (1997): Verfahren zur Bewertung von<br />

Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 17 (6):<br />

219-224, Hannover.<br />

WITT, K., BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., HÜPPOP, O., KNIEF, W. (1998): Rote Liste<br />

der Brutvögel (Aves), korrigierte 2. Fassung. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />

55: 40-47; Bonn - Bad Godesberg.<br />

WOHLGEMUTH, J.O., KAISER, T. (2008): Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung. –Arbeitsgruppe Land & Wasser, Gutachten im Auftrag des Landkreises<br />

Gifhorn, 95 S. + 4 Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />

WOHLGEMUTH, J.O., KAISER, T., BÜSCHER, E., HOFFMANN, A. (2000): Pflege- und Entwicklungsplan<br />

für das Naturschutzgebiet „Ohreaue“ im Altmarkkreis Salzwedel. –Arbeitsgruppe<br />

Land & Wasser, Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Magdeburg, 156 S. + Anhang,<br />

Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />

WULF, M (1994): Überblick über die Bedeutung des Alters von Lebensgemeinschaften, dargestelt<br />

am Beispiel „historisch alter Wälder“. –NNA-Berichte 7 (3): 3-14; Schneverdingen.<br />

ZSCHALICH, A., JESSEL, B. (2001): Lärm, Landschaft(sbild) und Erholung. –Angewandte<br />

Landschaftsökologie 44: 115-124; Bonn - Bad Godesberg.<br />

ZWECKVERBAND GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG (2008): Regionales Raumordnungsprogramm<br />

für den Großraum Braunschweig 2008. –Text und Karten; Braunschweig.<br />

9.2 Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen<br />

16. BImSchV –Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung), Ausgabe vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146).<br />

22. BImSchV –Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006).<br />

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/1996 Sachgebiet 14.5: Planung und Planfeststellung<br />

vom 15. April 1996. –VkBl. 1996, S. 222; Bonn.<br />

BArtSchV –Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung)<br />

vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I. S. 2873).<br />

BauGB –Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl<br />

I S. 3316).<br />

Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt –RdErl. des MU vom 1.6.1994 (MBl.<br />

LSA Nr. 60/1994, S. 2099)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 211<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

BBodSchG –Bundes-Bodenschutzgesetz vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214).<br />

BBodSchV –Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I<br />

S. 1554), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3807).<br />

BImSchG –Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

–BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />

S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470).<br />

BNatSchG –Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom<br />

25. März 2002 (BGBl. I. S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April<br />

2008 (BGBl. I. S. 686).<br />

BodSchAG LSA –Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

(Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt –BodSchAG LSA) vom 2.<br />

April 2002 (GVBl LSA S. 214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005<br />

(GVBl. LSA S. 769, 802).<br />

DenkmSchG LSA –Denkmalschutzgesetz des Landes Sachen-Anhalt vom 21. Oktober 1991<br />

(GVBl. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA<br />

S. 769, 801).<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie –Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Vogelarten vom 2. April 1979, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des<br />

Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368).<br />

FFH-Richtlinie –Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7),<br />

zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG<br />

Nr. L 363 S. 368).<br />

FStrG –Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />

(BGBl. I. S. 1206).<br />

LWaldG LSA –Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994 (GVBl. LSA<br />

S. 520), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 730).<br />

NatSchG LSA –Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2004 (GVBl.<br />

LSA S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA, S. 769,<br />

801).<br />

NBodSchG –Niedersächsisches Bodenschutzgesetz vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl.<br />

S. 46), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl.<br />

S. 417).<br />

NDSchG –Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. November 2004 (Nds. GVBl. S. 415).<br />

NNatG –Niedersächsisches Naturschutzgesetz vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />

NUVPG –Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung<br />

vom 30. April 2007 (Nds. GVBL. S. 179).<br />

NWaldLG –Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21.<br />

März 2002 (Nds. GVBl. S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10.<br />

November 2005 (Nds. GVBl. S. 334).


212 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

NWG –Niedersächsisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli<br />

2007 (Nds. GVBl. S. 345) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2007<br />

(Nds. GVBl. S. 144).<br />

UVPG –Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober<br />

2007 (BGBl. I S. 2470).<br />

UVPVwV –Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

vom 18. September 1995 (GMBl. S. 671).<br />

Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg über das Naturschutzgebiet „Ohreaue” in<br />

den Gemeinden Diesdorf, Hanum, Nettgau, Steimke und Jahrstedt im Landkreis Altmarkkreis<br />

Salzwedel vom 23.06.1999 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Magdeburg 7/2000 S. 159).<br />

Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 in der Fassung vom<br />

23. März 2007 (GVBl. LSA S. 82).<br />

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“ in der Stadt Witingen und in der<br />

Samtgemeinde Brome, Landkreis Gifhorn vom 14. Dezember 2007 (Nds. MBl Nr. 52/2007<br />

S. 1737).<br />

WG LSA –Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248, 429).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 213<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

V. ANHANG<br />

A1. Erläuterung der Methode der Bewertung der Artvorkommen<br />

bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />

Die für die Bewertung vorgesehenen Wertstufen werden bei den Schutzgütern Tiere<br />

sowie Pflanzen aus der Sicht der Artenvorkommen im oberen Bereich feiner aufgegliedert,<br />

indem die höchste Wertstufe V („von besonderer Bedeutung“) in drei Unterstufen<br />

aufgeteilt wird (Tab. A1-1). Auf diese Weise können bei der Abwägung die<br />

zum Teil großen Unterschiede im Naturschutzwert berücksichtigt werden.<br />

Tab. A1-1: Wertstufen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen.<br />

Wertstufen<br />

VC herausragend bedeutsam<br />

V von besonderer Bedeutung VB sehr hoch bedeutsam<br />

VA hoch bedeutsam<br />

IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

III von allgemeiner Bedeutung<br />

II von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

I von geringer Bedeutung<br />

Schutzbedürftigkeit der Arten<br />

Die Bewertung der Biotope und Habitate in ihrer Funktion als Lebensraum schutzbedürftiger<br />

Tier- und Pflanzenarten geschieht in zwei Schritten:<br />

• Wie wichtig ist die einzelne Population für den Erhalt der Art (Schutzbedürftigkeit)?<br />

• Wie groß ist die lokale Population und wie wichtig ist die einzelne Fläche beziehungsweise<br />

Habitatstruktur für deren Erhalt?<br />

Eine Fläche oder Struktur hat einen umso höheren Wert, je schutzbedürftiger die in ihr<br />

lebenden Arten sind, je wichtiger die Habitatfunktion der Fläche oder Struktur für die<br />

lokale Population der Art und je höher ihre Nutzungsdichte (zum Beispiel Individuendichte)<br />

ist.<br />

Zur Bewertung werden ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien verwendet. Der<br />

gesetzliche Schutz ist für sich genommen kein Argument für einen hohen Wert, da<br />

zum Beispiel auch ungefährdete Arten wegen ihrer Verwechslungsträchtigkeit mit ge-


214 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

fährdeten Arten unter den besonderen gesetzlichen Schutz entsprechend der Begriffsbestimmungen<br />

des § 10 BNatSchG fallen (vergleiche KAISER et al. 2002).<br />

Um das Ziel des Erhalts der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt (§ 2<br />

BNatSchG) zu erreichen, müssen vorrangig derzeit bedrohte Arten und ihre Lebensräume<br />

geschützt werden. Zur Bewertung wird daher die Schutzbedürftigkeit der Arten<br />

herangezogen. Diese resultiert aus „der artspezifischen Gefährdungsdisposition und<br />

den auf sie wirkenden anthropogenen Einflusgrößen (Belastungen)“ (PLACHTER<br />

1991: 263). Gründe für eine hohe Gefährdungsdisposition sind insbesondere<br />

• geringe Fortpflanzungsraten,<br />

• hoher Raumanspruch,<br />

• spezialisierte Umweltansprüche,<br />

• geringe Ausbreitungsfähigkeit,<br />

• Anfälligkeit gegenüber Schadstoffbelastungen.<br />

Die Schutzbedürftigkeit einer Art wird aus der potenziellen und der aktuellen Gefährdung<br />

sowie der Verantwortung, das Vorkommen der Art zu sichern, bestimmt. In die<br />

Ableitung der Schutzbedürftigkeit können dementsprechend die folgenden Parameter<br />

einfließen:<br />

• Seltenheit,<br />

• Gefährdungsgrad,<br />

• Verantwortung für den Erhalt der Art.<br />

Alle drei Parameter können nur unter Bezug auf einen bestimmten Raumausschnitt<br />

betrachtet werden. In der Regel liegen hierarchische Raumgliederungen vor (Bundesland,<br />

Bundesgebiet, Europäische Union). Es ergibt sich grundsätzlich das Problem,<br />

wie mit unterschiedlichen Einstufungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen umgegangen<br />

werden soll (zum Beispiel Landes- und Bundes-Rote Listen), und wie die drei<br />

Parameter zueinander in Beziehung gesetzt werden sollen, um eine einzige Schutzbedürftigkeit<br />

für eine Art festzusetzen.<br />

Da der Parameter „Seltenheit“ auch in den Roten Listen berücksichtigt wird, erübrigt<br />

sich eine gesonderte Betrachtung dieses Kriteriums. Der aktuelle Gefährdungsgrad<br />

ergibt sich aus den Roten Listen. Die Verantwortung für den Erhalt der Art wird näherungsweise<br />

aus dem Verhältnis der Gefährdungseinstufungen für unterschiedliche<br />

räumliche Ebenen abgeleitet.<br />

Arten, die derzeit als nicht besonders schutzbedürftig eingestuft werden, werden in der<br />

weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Das heißt nicht, dass sie nicht schützenswert<br />

sind, jedoch wird die Wertstufe „algemeine Bedeutung“ ohnehin von alen Biotoptypen<br />

erreicht, die den untersuchten Artengruppen als Lebensraum dienen können.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 215<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für die erfassten Artengruppen stehen bundes- und landesweite, teilweise auch regionalisierte<br />

Rote Listen zur Verfügung. Die Wertungen werden für jede Liste separat<br />

aufsummiert, die höchste der errechneten Wertungen wird verwendet.<br />

Die Verantwortlichkeit für den Erhalt einer Art und die Gefährdung einer Art sollen in<br />

den (zukünftigen) Roten Listen getrennt betrachtet werden: „Die Verantwortlichkeit ist<br />

um so höher, je wichtiger die Populationen im Bezugsraum für das weltweite Überleben<br />

der Art sind. Das soll parallel zur Gefährdung der Art im Bezugsraum bewertet<br />

werden.“ Das heißt, je stärker die Gefährdung und je größer die Verantwortlichkeit,<br />

desto größer der Handlungsbedarf (SCHNITTLER & LUDWIG 1996: 734).<br />

Für die Farn- und Blütenpflanzen ist die Verantwortlichkeit für den weltweiten Erhalt<br />

der Sippe in der bundesweiten Roten Liste angegeben (KORNECK et al. 1996), diejenige<br />

für den bundesweiten Erhalt in der niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004).<br />

Sie fehlt jedoch noch für alle faunistischen Roten Listen. Als Hinweis auf eine im<br />

Vergleich zu den übrigen Bundesländern vermutlich höhere Verantwortlichkeit Niedersachsens<br />

für den Erhalt der einzelnen Arten im Bundesgebiet wird daher hilfsweise<br />

die Relation zwischen bundes- und landesweiter Rote Liste-Einstufung verwendet. Ist<br />

eine Art bundesweit einen Gefährdungsgrad höher eingestuft als landesweit, wird die<br />

Schutzbedürftigkeit eine Stufe höher gesetzt, da die Verantwortung für den bundesweiten<br />

Erhalt der Art vermutlich vor allem in Niedersachsen liegt. Liegt die bundesweite<br />

Einstufung zwei Stufen höher, wird die Schutzbedürftigkeit zwei Stufen heraufgesetzt.<br />

In ähnlicher Weise gehen auch RECK (1996: 96 ff) und BRINKMANN (1998: 82) bei der<br />

Vergabe von Wertstufen für Tierlebensräume vor. Auch landesweit ungefährdete Arten<br />

der Anhänge der FFH-Richtlinie werden hochgestuft, wenn die Vorkommen überdurchschnittlich<br />

individuenreich sind (RECK 1996: 96 ff).<br />

Die Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie sind „von gemeinschaftlichem Interesse“,<br />

für ihre Erhaltung müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine<br />

Aufnahme in diese Liste deutet an, dass die Arten aus europaweiter Sicht als gefährdeter<br />

anzusehen sind als Arten, die nicht enthalten sind. Dies heißt jedoch nicht, dass die<br />

Liste vollständig ist. SSYMANK et al. (1998) interpretieren, dass Anhang II als Ergänzung<br />

zu Anhang I konzipiert ist, also nur die Arten enthält, die nicht über den Schutz<br />

der in Anhang I aufgeführten Biotoptypen zu erhalten sind. Auch die Aufnahme in den<br />

Anhang IV deutet auf eine besondere Gefährdungssituation aus europaweiter Sicht<br />

hin.<br />

Arten der Anhänge werden somit höher eingestuft als Arten, die nicht in den Anhängen<br />

stehen. Außerdem werden prioritäre Arten als schutzbedürftiger interpretiert als<br />

die nicht prioritären Arten. Analog werden auch die Vogelarten des Anhangs I der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie behandelt.<br />

Die Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten wird zusammenfassend in Tab. A1-2<br />

dargestellt.


216 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-2: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten.<br />

Bei Hochstufungen von der Stufe A (keine besondere Schutzbedürftigkeit) wird die Stufe B (mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig) übersprungen.<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

der Art<br />

Verhältnis zur Roten<br />

Liste Deutschland<br />

Anhänge der FFH-<br />

Richtlinie oder der<br />

EU-Vogelschutz-<br />

Richtlinie<br />

prioritäre Art der<br />

FFH-Richtlinie<br />

nicht gefährdet<br />

A<br />

keine besondereSchutzbedürftigkeit<br />

Vorwarnliste Gef.-Grad 3 Gef.-Grad 2 Gef.-Grade<br />

1 und R/4<br />

B<br />

mit Einschränkungschutzbedürftig<br />

C<br />

landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

D<br />

landesweit<br />

sehr schutzbedürftig<br />

E<br />

landesweit<br />

herausragendschutzbedürftig<br />

F<br />

bundesweit<br />

oder darüber<br />

hinaus<br />

herausragendschutzbedürftig<br />

bundesweit stärker gefährdet als landesweit: Hochstufung um die Differenz<br />

Art der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie:<br />

Hochstufung um eine Stufe<br />

Prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie:<br />

Hochstufung um eine weitere Stufe<br />

Bedeutung einer Fläche oder Struktur als Habitat einer schutzbedürftigen Art<br />

Für die Einschätzung der Bedeutung einer Fläche oder Struktur für die lokale Population<br />

einer Art kommen vor allem zwei Kriterien in Frage:<br />

• Wichtigkeit des Habitats für die Population (vergleiche RIECKEN 1992: 76):<br />

− Essenziell: Die mögliche Variabilität des betroffenen Teillebensraumes ist gering<br />

(kein anderer Flächentyp kann die Funktion erfüllen) oder es gibt nur sehr wenige<br />

beziehungsweise keine weiteren für diese Funktion geeigneten und von der Population<br />

erreichbaren Flächen, oder die Fläche umfasst den Gesamtlebensraum der Population<br />

(wenn keine Teillebensräume unterschieden werden konnten).<br />

− Variabel: Die mögliche Variabilität (Flächengröße, Ausstattung, Anordnung von<br />

Strukturen) des betroffenen Teillebensraumes ist vergleichsweise groß (auch andere<br />

Flächentypen können die Funktion übernehmen), oder es gibt weitere erreichbare<br />

und geeignete Flächen.<br />

• Nutzungsdichte:<br />

− Individuendichte beziehungsweise Besiedlungsdichte, Dichte von Minimum-Requisiten<br />

(zum Beispiel Baumhöhlen).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 217<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Eine Fläche oder Struktur ist umso bedeutsamer, je größer die Besiedlungs- oder Individuendichte<br />

ist und je wichtiger der (Teil-) Lebensraum für die Population ist.<br />

Für eine Reihe von Artengruppen und Habitatfunktionen konnten im Rahmen der Untersuchung<br />

Individuenzahlen erfasst werden. Fast alle derartig untersuchten Habitate<br />

sind als essenzielle Habitate anzusprechen: beispielsweise Fortpflanzungsgewässer für<br />

Amphibien, Gesamtlebensräume von Heuschrecken. Für diese Gruppen und Habitatbeziehungsweise<br />

Teilhabitatfunktionen kann in die Abschätzung der Bedeutung einer<br />

Fläche daher die nachgewiesene Individuenzahl einfließen. Zu diesem Zweck werden<br />

artengruppenspezifische Bestandsgrößenklassen gebildet. Die Einstufung der Amphibiendichte<br />

in Laichgewässern orientiert sich am Bewertungssystem von FISCHER &<br />

PODLOUCKY (1997).<br />

Bei der Umsetzung repräsentativer Daten in die Fläche werden bestimmte Biotoptypen<br />

und Landschaftstrukturen mit der Ausage „potenzieler Lebensraum von .“ belegt,<br />

diese mit einem Wert für die Bedeutung des Flächentyps versehen und in den Tabellen<br />

für jede Artengruppe genannt.<br />

Für einige Artengruppen und Habitatfunktionen können aus methodischen Gründen<br />

keine Individuendichten erfasst werden. Es handelt sich um Lebensräume von Reptilien<br />

sowie Landlebensräume von Amphibien. Für diese Gruppen und Habitatfunktionen<br />

muss die Bedeutung der Flächen anhand einer geschätzten Besiedlungsdichte eingestuft<br />

werden. Die Besiedlungsdichte kann oftmals aus den Daten der Bestandsaufnahme<br />

abgeschätzt werden (zum Beispiel Besiedlungsdichte von Amphibien-Landlebensräumen<br />

anhand der nachgewiesenen Individuenzahl an dem höchstwahrscheinlich<br />

zugehörigen Laichgewässer). Ist dies nicht möglich, wird von einer mittleren oder<br />

geringen Besiedlung ausgegangen werden.<br />

Für die Bewertung von Brutvogellebensräumen stehen in Niedersachsen ein landesweit<br />

standardisiertes Verfahren zur Verfügung (WILMS et al. 1997), welches auch hier<br />

Anwendung findet. Das Bewertungssystem basiert auf Vorkommen und Anzahl von<br />

Rote Liste-Arten in einer Fläche. Bei diesem Verfahren werden den Brutvogelarten<br />

entsprechend ihrer Häufigkeit in dem zu bewertenden Gebiet und ihrem Gefährdungsgrad<br />

(Rote Liste-Kategorie) Punktwerte zugeordnet (vergleiche Tab. A1-3). Die Summen<br />

der Punktwerte werden anschließend auf eine Standardflächengröße von 1 km²<br />

normiert. Anhand festgelegter Schwellenwerte erfolgt die Einstufung der Endwerte<br />

hinsichtlich lokaler, regionaler, landesweiter oder nationaler Bedeutung des Gebietes<br />

für die Brutvogelfauna.<br />

Als Bewertungsgrundlagen sollen derzeit die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen<br />

und Bremen, Stand 2002 (SÜDBECK & WENDT 2002) und der Bundesrepublik<br />

(BAUER et al. 2002) herangezogen werden (BEHM-BERKELMANN & SÜDBECK,<br />

mündliche Mitteilung 2004). Diese Vorgehensweise gilt als Übergangsregelung so<br />

lange, bis eine aktualisierte und an die einheitlichen IUCN-Kriterien angepasste Neu-


218 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

fassung des Bewertungsverfahrens für Vogelbrutgebiete vorliegt, in dem dann auch<br />

weitere Faktoren wie die Verantwortung für Bestände und die EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

berücksichtigt sein werden.<br />

Tab. A1-3: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensraum.<br />

Anzahl Paare vom Erlöschen bedroht (1)<br />

Punkte<br />

Rote Liste-Kategorie<br />

stark gefährdet (2)<br />

Punkte<br />

gefährdet (3)*<br />

Punkte<br />

1 10,0 2,0 1,0<br />

2 13,0 3,5 1,8<br />

3 16,0 4,8 2,5<br />

4 19,0 6,0 3,1<br />

5 21,5 7,0 3,6<br />

6 24,0 8,0 4,0<br />

7 26,0 8,8 4,3<br />

8 28,0 9,6 4,6<br />

9 30,0 10,3 4,8<br />

10 32,0 11,0 5,0<br />

Jedes<br />

weitere Paar<br />

1,5 0,5 0,1<br />

* Arten der Kategorie „mit geografischer Restriktion“ (R) werden mit den gleichen Punktwerten in die Berechnung<br />

einbezogen wie Arten der Kategorie „gefährdet“ (3) (BEHM-BERKELMANN, NLÖ, mündliche Mitteilung).<br />

Für die Bestimmung der Bedeutung gelten folgende Mindestpunktzahlen (WILMS et al.<br />

1997):<br />

• regionale Rote Liste ab 4 Punkte: lokale Bedeutung,<br />

• regionale Rote Liste ab 9 Punkte: regionale Bedeutung,<br />

• landesweite Rote Liste ab 16 Punkte: landesweite Bedeutung,<br />

• bundesweite Rote Liste ab 25 Punkten: nationale Bedeutung.<br />

Zusammenführung zu einem Flächenwert bezüglich einer Art<br />

Die durch die Gefährdung auf verschiedenen räumlichen Ebenen hergeleitete Schutzbedürftigkeit<br />

und die Bedeutung einer Fläche für die lokalen Populationen der einzelnen<br />

Arten werden wie in Tab. A1-4 dargestellt zu einem Flächenwert bezüglich der<br />

Art kombiniert. Die Verknüpfung ist so konzipiert, dass alle Vorkommen gefährdeter<br />

Arten mindestens mit Wertstufe IV (von besonderer bis allgemeiner Bedeutung) und


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 219<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Vorkommen stark gefährdeter beziehungsweise vom Aussterben bedrohter Arten mindestens<br />

mit Wertstufe V (von besonderer Bedeutung) eingestuft werden.<br />

Tab. A1-4: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche für eine Art mit<br />

der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe.<br />

Der Schnittpunkt aus Zeile und Spalte ergibt die Wertstufe einer Fläche bezüglich einer Art.<br />

Rasterung: Wertstufe IV<br />

von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

Schutzbedürftigkeit der Art<br />

Bedeutung einer Fläche für<br />

die einzelnen Arten<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

F<br />

bundesweit oder darüber hinaus<br />

herausragend schutzbedürftig herausragend<br />

E<br />

landesweit herausragend schutzbedürftig<br />

D<br />

landesweit sehr schutzbedürftig<br />

sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

VB<br />

hoch<br />

bedeutsam<br />

VA<br />

C<br />

landesweit schutzbedürftig von besonderer bis<br />

allgemeiner<br />

B<br />

mit Einschränkung schutzbedürftig<br />

A<br />

keine besondere Schutzbedürftigkeit<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

VB<br />

bedeutsam<br />

VC<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

hoch<br />

bedeutsam<br />

Um eine Vergleichbarkeit zwischen der oben genannten formalisierten Bewertung und<br />

der Bewertung der Vogellebensräume zu ermöglichen, werden die jeweiligen Bewertungsstufen<br />

gemäß Tab. A1-5 in Beziehung gesetzt.<br />

VA


220 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-5: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />

von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (Wilms et al. 1997)<br />

und der formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen<br />

Gruppen.<br />

Formalisierte Bewertung:<br />

Bewertung von Brutvogellebensräumen nach<br />

Wertstufen<br />

WILMS et al. (1997): Wertstufen<br />

von allgemeiner Bedeutung Grundbedeutung<br />

von besonderer bis allgemeiner Bedeutung lokal bedeutend<br />

hoch bedeutsam regional bedeutend<br />

sehr hoch bedeutsam landesweit bedeutend<br />

herausragend bedeutsam national bedeutend


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 221<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A2. Schutzgut Tiere<br />

Im Jahr 2002 erfolgten Bestandserfassungen zu den Tierartengruppen Fledermäuse,<br />

Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Dazu wurde das Untersuchungsgebiet<br />

in 20 Teilflächen unterteilt. Die Gesamtflächengröße dieser Teilgebiete<br />

beträgt etwa 1.950 ha, 220 ha Siedlungsflächen wurden nicht näher untersucht.<br />

Während die Erfassung der Brutvogelfauna in den Teilflächen flächendeckend erfolgte,<br />

wurden für die Erfassungen der übrigen Tierartengruppen gezielt Probestellen<br />

ausgewählt und untersucht. Für die Auswahl der Probestellen war entscheidend, dass<br />

für die entsprechenden Artengruppen relevante und repräsentative Lebensraumstrukturen<br />

im Einflussbereich denkbarer Trassenvarianten abgedeckt werden und ein räumlicher<br />

Bezug zum Planungsvorhaben hergestellt werden kann.<br />

Darüber hinaus wurden Zufallsnachweise des Fischotters (Lutra lutra) festgehalten die<br />

aktuellen Aktivitäten des Bibers (Castor fiber) aufgenommen sowie veröffentlichte<br />

und unveröffentlichte Arbeiten mit Angaben zur Fauna des Untersuchungsgebietes,<br />

insbesondere zu den Fischen und Rundmäulern (ARGE FLIESSGEWÄSSERPROGRAMM<br />

SACHSEN-ANHALT 1997, BAHLO 1991, FLADE & JEBRAM 1995, GRÜTZMANN et al.<br />

2002, KAMMERAD schriftliche Mitteilung 1999, REUTHER 2002a, WOHLGEMUTH et al.<br />

2000) ausgewertet.<br />

A2.1 Biber und Fischotter<br />

Methodische Hinweise<br />

Eine detaillierte Erfassung des Fischotters war nicht Gegenstand dieser Untersuchung,<br />

da das Vorkommen des Fischotters in der Ohre bekannt ist (KRÜGER, Otterzentrum/<br />

Hankensbüttel, mündliche Mitteilung 2002, REUTHER 2002a). Zufallsbeobachtungen<br />

im Rahmen der übrigen Kartierungen wurden aufgenommen.<br />

Im Dezember 2004 erfolgte durch die untere Naturschutzbehörde des LANDKREISES<br />

GIFHORN (schriftliche Mitteilung 2004) eine Erfassung der Bibernachweise im Bereich<br />

des NSG „Ohreaue bei Altendorf“ durch Geländebegehung und Aufnahme der Fraßspuren<br />

und der Baue. Weitere aktuelle Nachweisen vom NABU BROME (schriftliche<br />

Mitteilung 2008) zu Biber und Fischotter wurden aufgenommen.<br />

Bestandssituation<br />

Der Biber (Castor fiber) hat in Sachsen-Anhalt sein Hauptverbreitungsgebiet an der<br />

Elbe, von wo die Nebenflüsse besiedelt wurden und werden, zu denen auch die Ohre<br />

gehört (LAU 2001). Anfang der 1990er Jahre wurde über die Ohre der sachsen-anhal-


222 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

tinische Drömling wieder besiedelt, in dem zur Zeit 16 Reviere besetzt sind (MLU<br />

LSA o.J.). Bei der Teilpopulation im Drömling zeigen sich in den letzten Jahren deutliche<br />

Anzeichen einer Ausbreitung in angrenzende Gebiete.<br />

Nachdem im Jahr 2004 Beobachtungen eines Bibers aus dem Bereich des NSG „Ohreaue<br />

bei Altendorf“ gemeldet wurden, erbrachte eine Bestandsaufnahme der Biber-<br />

Aktivitäten durch die untere Naturschutzbehörde im Dezember 2004 das folgende<br />

Bild: Oberhalb des Ohresees bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt wurden an<br />

der Ohre und an der Alten Ohre zahlreiche frische Biber-Fraßspuren festgestellt (siehe<br />

Abb. A2-1). Unmittelbar am Ufer der Ohre wurde ein besetzter Erdbau gefunden, der<br />

mit Ästen und pflanzlichem Material abgedeckt war (LANDKREISES GIFHORN 2004,<br />

schriftliche Mitteilung).<br />

Abb. A2-1: Bibernachweis im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (Dezember<br />

2004).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 223<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Aus den Jahren 2007 und 2008 liegen Beobachtungen des Bibers für die Ohre südlich<br />

von Brome vor (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008). Es handelt sich um<br />

Biber-Fraßspuren und um eine Biberburg. Die Aktivitäten des Bibers wurden an der<br />

Ohre zwischen südöstlich der Kläranlage Brome und der Landesgrenze nach Sachsen-<br />

Anhalt und am so genannten Kirchwiesengraben (Synonym: Graben Bromer Busch,<br />

Grenzgraben Bromer Busch) festgestellt und dokumentiert (NABU BROME,<br />

schriftliche Mitteilung 2008). Art und Umfang der Beobachtungen lassen auf ein<br />

besetztes Biber-Revier schließen.<br />

Der Biber besiedelt vor allem langsam fließende und stehende Gewässer mit ausreichend<br />

Nahrung wie Weichhölzer, krautigen Pflanzen und Unterwasserpflanzen. Die<br />

Beobachtungen zeigen, dass die Ohreniederung nördlich von Brome zumindest zeitweise<br />

ein geeignetes Biberhabitat ist, wobei neben der Nahrungsgrundlage sicher die<br />

Ungestörtheit dieses Ohreabschnittes von ausschlaggebender Bedeutung für die Ansiedlung<br />

ist.<br />

Vom Fischotter (Lutra lutra) wurden 2002 im Rahmen der faunistischen Bestandserfassungen<br />

in der Ohreaue an vier Stellen eindeutige Spuren (Trittsiegel, Losung) gefunden:<br />

• Nördlich von Brome wurden am 5.4.2002 im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei<br />

Altendorf“ im Bereich des Abzweigs Ohre/Talgraben Trittsiegel gefunden.<br />

• Auf den Holzbrücken über die Ohre zwischen Brome und Wendischbrome wurden<br />

am 5.4.2002 Losungen des Fischotters gefunden.<br />

• Am Grabenabzweig westlich der Gödchenmühle wurden am 6.5.2002 Losungen<br />

gefunden.<br />

• In der Ohreaue am Gewässer A 13 (vergleiche Karte 2) wurden am 20.9.2002 Losungen<br />

gefunden. Hier werden vom Eigentümer regelmäßig Spuren des Fischotters<br />

entdeckt (BLANKE, mündliche Mitteilung).<br />

Ein Anwohner aus Altendorf wies darauf hin, dass der Fischotter auch in Gartenteichen<br />

in Altendorf auf Nahrungssuche geht. Insofern ist nicht nur der Verlauf der Ohre<br />

selbst, sondern auch erreichbare Stillgewässer entlang der Ohre als Aktionsraum des<br />

Fischotters anzusehen.<br />

Vom NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) wurden im Jahr 2008 Losungen<br />

des Fischotters an der Ohre südöstlich der Kläranlage Brome und an den Stillgewässern<br />

nördlich des Bromer Busches gefunden und durch die Aktion Fischotterschutz<br />

bestätigt. Bereits REUTHER (2002a) gibt als Lebensraum für den Fischotter auch<br />

die Ohre südöstlich von Brome an.


224 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Der Fischotter lebt bevorzugt in deckungsreichen Talauen mit fischreichen Gewässern<br />

mit hohen Bruch- und Auwaldanteilen, die ihm viele Unterschlupfmöglichkeiten<br />

bieten (zum Beispiel Baumhöhlen). Seine Nahrung besteht aus kleineren Fischen,<br />

Krebsen, Muscheln und anderen Wassertieren und ist abhängig vom vorkommenden<br />

Nahrungsspektrum in seinem Lebensraum. Der Fischotter ist auf großräumige, intakte<br />

und störungsarme Gewässerökosysteme angewiesen. Reviere von Männchen können<br />

mehr als 40 km Gewässerlauf betragen, während Weibchen Reviere von zirka. 5 x<br />

7 km Fläche innerhalb größerer Männchenreviere besiedeln. Als unstetes Tier unternimmt<br />

der Fischotter oft Wanderungen zwischen seinen verschiedenen Revierzentren<br />

innerhalb seines Aktionsraumes, wo er sich bisweilen aber auch mehrere Wochen am<br />

Stück aufhalten kann. Dabei kann der Fischotter Strecken von 20 und mehr Kilometer<br />

in einer Nacht zurücklegen, wobei er auch längere Strecken über Land wandert. Diese<br />

Landpassagen bergen ein besonderes Unfallrisiko durch das Queren von Verkehrsstraßen<br />

in sich.<br />

Funktionsbewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit von Biber und Fischotter wird in Tab. A2-1 dargelegt.<br />

Tab. A2-1: Schutzbedürftigkeit des Bibers und des Fischotters.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991); RL LSA = Sachsen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />

2004); RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998); 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art; §§ = streng geschützte Art.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Elbe-Biber –Castor fiber 1 2 3 II, IV §§ bundesweit oder darüber<br />

ssp. albicus<br />

hinaus herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

Fischotter –Lutra lutra 1 1 1 II, IV §§ bundesweit oder darüber<br />

hinaus herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

Grundlage für die Bewertung der Biber- und Fischotter-Lebensräume ist deren Habitatfunktion<br />

(zum Beispiel Aktivitätszentrum, Nahrungsraum, Wanderkorridor) beziehungsweise<br />

bei fehlenden Nachweisen deren potenzielle Habitatfunktion (Tab. A2-2).<br />

Damit ist eine differenziertere Bewertung möglich, als mit der Herangehensweise, dass<br />

entsprechend der bundesweiten Schutzbedürftigkeit der beiden Arten Biber und Fischotter<br />

alle Lebensräumen, die von Bedeutung für diese Arten sind, grundsätzlich die<br />

Wertstufe VC (herausragend bedeutsam) besitzen (vergleiche Tab. A1-4).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 225<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-2: Bewertung der Lebensräume von Biber und Fischotter.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Lebensraum / Habitatnutzung Artvorkommen mit besonderer Wertstufe für den<br />

Bedeutung pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

Lebensraum<br />

VC VB VA IV<br />

Ohre und Ohreniederung oberhalb der 2 VC –herausragend<br />

Ohreseen: Aktivitätszentrum, Revier,<br />

Wanderkorridor von Biber und Fischotter<br />

bedeutsam<br />

Ohre und Ohreseen in Brome: Wander-<br />

2 VB –sehr hoch<br />

korridor von Biber und Fischotter<br />

bedeutsam<br />

Ohre unterhalb Brome: Aktivitätszentrum, 2 VC –herausragend<br />

Revier, Wanderkorridor von Biber und<br />

Fischotter<br />

bedeutsam<br />

Gewässer nördlich des Bromer Busches:<br />

1 IV –von besonderer<br />

Einzelnachweis des Fischotters, Nahrungs-<br />

bis allgemeiner<br />

habitat von untergeordneter Bedeutung auf<br />

Grund der Entfernung zum Aktivitätszentrum<br />

Ohreniederung und des begrenzten<br />

Nahrungsangebotes<br />

Bedeutung<br />

A2.2 Fledermäuse<br />

Fledermäuse zeigen sehr differenzierte Biotopansprüche. Aufgrund ihrer besonderen<br />

Lebensweise benötigen sie die unterschiedlichsten Teillebensräume als Sommer-,<br />

Zwischen-, Balz- oder Winterquartier sowie als Jagdhabitat. Die zu einer Zeit genutzten<br />

Teillebensräume können dabei bis zu Hunderte von Kilometern voneinander entfernt,<br />

aber auch kleinräumig ineinander verzahnt sein, so dass sich Fledermäuse sehr<br />

gut zur Beurteilung von Biotopkomplexen eignen. Ziel dieser Untersuchung war die<br />

Ermittlung des Artenspektrums, von Jagdgebieten und Flugstraßen sowie von potenziellen<br />

Quartieren.<br />

Methodische Hinweise<br />

Die zehn Untersuchungsflächen (siehe Tab. A2-3 und Karte 2), in denen Fledermäuse<br />

erfasst wurden, wurden so gelegt, dass potenziell bedeutsame Habitatstrukturen im<br />

Bereich der möglicher Trassenführungen abgedeckt wurden. In sechs Probeflächen<br />

erfolgten darüber hinaus Netzfänge, um eine genaue Bestimmung der einzelnen Arten<br />

und Angaben zum Status vornehmen zu können.<br />

Die Untersuchungen fanden von Mai bis August 2002 statt. Für die Erfassung wurden<br />

Fledermausdetektoren (Pettersson Ultrasound D 240, D 200, Skye Instruments SBR<br />

2102) und Halogen-Handscheinwerfer (Ansmann HD 15) eingesetzt. Dabei wurden<br />

neben den optischen, morphologisch erfassbaren Silhouetten, die eine Hilfe für die


226 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Artdifferenzierung sein können, die akustischen Signale der Fledermäuse (Ultraschalllaute)<br />

registriert. Die eingesetzten Geräte haben je nach Umgebung und zu erfassender<br />

Art Reichweiten von wenigen Metern bis zirka 100 m. Die im Detektor als so<br />

genannte Kontakte wahrgenommenen Fledermauslaute wurden - soweit möglich -<br />

nach den jeweiligen Arten differenziert.<br />

Tab. A2-3: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung.<br />

Nr. Beschreibung der Untersuchungsfläche zusätzlich<br />

Netzfang<br />

F1 südwestlich von Voitze, durchzogen von der Kleinen Aller, Gräben und Feldwegen<br />

mit verschiedenen, begleitenden Gehölzanpflanzungen<br />

ja<br />

F2 Feldflur nordwestlich von Voitze, mit Waldrandbereichen, unterschiedlichen<br />

Gehölzbereichen und der Kleinen Aller<br />

ja<br />

F3 Gehölzinseln in der Feldflur zwischen Voitze und Brome, südlich der B 248 nein<br />

F4 Gehölzinseln in der Feldflur zwischen Voitze und Brome, nördlich der B 248 nein<br />

F5 Ohreniederung westlich Wendischbrome ja<br />

F6 Ohreniederung zwischen Brome und Wendischbrome ja<br />

F7 Ohresee in Wendischbrome nein<br />

F8 Waldrand südöstlich von Brome ja<br />

F9 Ohreniederung mit Gehölzbereichen östlich von Brome ja<br />

F10 Waldrand nordöstlich von Brome nein<br />

Als Jagdgebiet wurden die Bereiche eingestuft, in denen sich ein Tier etwa eine Minute<br />

aufhielt und seinem Flugverhalten nach zu urteilen auf Beutefang war. Sichere<br />

Hinweise auf ein Jagdverhalten waren die im Detektor zu hörenden „feeding-buzzes“<br />

(die Lautsalven, die in der Endphase der Annäherung an ein Beuteobjekt ausgestoßen<br />

werden). Neben der Ermittlung von wichtigen Flugstraßen beziehungsweise<br />

-korridoren und Jagdräumen dienten die Detektorerfassungen auch zur Feststellung<br />

geeigneter Netzfang-Standorte. Innerhalb der Untersuchung wurden die meisten Bereiche<br />

zwei- bis dreimal zu verschiedenen Zeiten mit dem Detektor begangen. Bei den<br />

Netzfängen kamen handelsübliche Nylonnetze („Puppenhaarnetze“) zum Einsatz. An<br />

den Netzstandorten wurde erstmalig im Juli 2002 gefangen, ein zweiter Fang erfolgte<br />

im August 2002.<br />

Ehrenamtlich ermittelte Daten zur Fledermausfauna der Region wurden von den Regionalbetreuern<br />

zur Verfügung gestellt, ausgewertet und eingearbeitet. Angaben zur<br />

Ökologie der Arten entstammen aus AGFH (1994), BOYE et al. (1999), MESCHEDE et<br />

al. (2000), RICHARZ & LIMBRUNNER (1999), SCHOBER & GRIMMBERGER (1998) sowie<br />

SIEMERS & NILL (2000).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 227<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandssituation und Biotopspezifität<br />

Im Rahmen der aktuellen Bestandserfassung wurde das Vorkommen von mindestens<br />

elf Fledermausarten im Untersuchungsraum nachgewiesen (Tab. A2-51). Bei den<br />

Netzfängen wurden zehn Arten mit insgesamt 33 Tieren erfasst. Der Kleinabendsegler<br />

(Nyctalus leisleri) wurde ausschließlich per Detektor nachgewiesen. Einige Detektor-<br />

Kontakte konnten, da sie zu kurz oder nicht eindeutig waren, lediglich der Gattung<br />

Myotis zugeordnet werden. Für diese Nachweise kommen als Arten in Frage Große<br />

oder Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M. brandti), Wasserfledermaus (M.<br />

daubentoni), Fransenfledermaus (M. nattereri), Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii)<br />

und Großes Mausohr (M. myotis).<br />

Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), eine der häufigsten Fledermausarten<br />

Deutschlands, wurden in allen Fledermaus-Probeflächen in der Ohreniederung (F5-F9)<br />

sowie an den Klärteichen bei Voitze (F1) nachgewiesen. Durch den Fang laktierender<br />

Weibchen an der Ohre (F5), kann von einem Wochenstubenquartier im Gebiet ausgegangen<br />

werden.<br />

Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) besiedelt eine Vielzahl von Habitattypen<br />

und ist auch in Stadtrandbereichen mit lockerer Bebauung und in Städten in<br />

Parkanlagen verbreitet. Sie bevorzugt als Sommerlebensraum allerdings strukturreiche,<br />

offene Landschaften mit Fließgewässern. Sommerquartiere werden in Spalten an<br />

Häusern, aber auch in Nistkästen bezogen, während als Winterquartier Höhlen und<br />

Stollen genutzt werden.<br />

Die Große Bartfledermaus (Myotis brandti) könnte sich unter den per Detektor festgestellten<br />

Bartfledermäusen oder den nicht näher differenzierbaren Myotis-Arten verbergen.<br />

Für die Große Bartfledermaus geben viele Autoren mückenreiche, feuchte Wälder,<br />

Auenwälder und Wälder mit stehenden Gewässern als geeignetes Nahrungshabitat<br />

im Sommerlebensraum an (FORCH 1994). Der Schwesterart Kleine Bartfledermaus<br />

(Myotis mystacinus) wird eine geringere Bevorzugung von Wäldern und Gewässern<br />

zugeschrieben als der Großen Bartfledermaus.<br />

Es konnte eine einzelne Bartfledermaus entlang der Gehölze im Bereich F4 festgestellt<br />

werden, während im nördlichen Bereich der Ohre (F5) mehrere Tiere jagten und auch<br />

eine Kleine Bartfledermaus gefangen wurde.<br />

Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) ist fast in ganz Europa verbreitet. Als der<br />

Vorzugslebensraum der Fransenfledermaus werden Wälder und Parkanlagen mit Gewässern<br />

und Feuchtgebieten, aber auch Ortschaften beschrieben. Als Quartiere werden<br />

sowohl Baumhöhlen als auch Stollen, Höhlen und Gebäude angenommen. Bisweilen<br />

werden aber auch Gebäudehohlformen und Hohlblocksteinfassaden besiedelt. Als


228 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Winterquartier für Myotis nattereri eignen sich Felsquartiere, die frostgeschützt, jedoch<br />

kühl sind, möglichst nicht 100 % Luftfeuchte erreichen, trocken, zugluftfrei und<br />

vor allem Spalten- und Bohrlöcher aufweisen (OHLENDORF 1989). Die Fransenfledermaus<br />

ist eine relativ ortstreue Art, die im Wald, auch über Wasser, in niedriger Höhe<br />

(1-4 m) jagt und ihre Nahrung überwiegend an Grenzstrukturen (Hecken, Waldränder)<br />

von der Vegetation abgreift. Fransenfledermäuse wurden lediglich bei den Netzfängen<br />

im nördlichen Ohrebereich (F5 und F6) nachgewiesen. Dabei wurden auch trächtige<br />

Weibchen festgestellt, was auf eine Wochenstube in der Umgebung hinweist.<br />

Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) zählt mit zu den größten einheimischen<br />

Fledermausarten. Neben anderen Arten, wie Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), gehört er zu den in Europa saisonal<br />

weit wandernden Fledermäusen. Der Große Abendsegler kommt in ganz Deutschland<br />

vor, jedoch aufgrund seiner Zugaktivität saisonal unterschiedlich. Das Schwerpunktgebiet<br />

der Wochenstuben liegt im Norden und Nordosten Deutschlands. Nach<br />

MESCHEDE et al. (2000) ist diese Art nach den fundierten Forschungen der letzten<br />

Jahre als typische und klasische „Baumfledermaus“ einzuordnen, sowohl im Sommerlebensraum<br />

als auch in den Winterquartieren. Die Hauptjagdgebiete im Sommerlebensraum<br />

sind größere offene Flächen mit hohem Beutetierangebot, allen voran größere<br />

Stillgewässer in einer Entfernung von bis zu 12 km vom Quartier. Neben Baumquartieren<br />

bewohnt der Große Abendsegler im Sommer auch hohle Betonlichtmasten,<br />

Spalten in Neubaublocks, tiefe Felsspalten, Brückenbauten und andere Quartiere, während<br />

Winterquartiere in dickwandigen Höhlen (Bäume, Brücken), tiefen Felsspalten<br />

oder Mauerrissen von Häusern bezogen werden.<br />

Große Abendsegler waren außer in den beiden Bereichen in der Gemarkung zwischen<br />

Voitze und Brome, in allen Fledermaus-Teilbereichen des Untersuchungsgebietes vertreten.<br />

Durch den Fang juveniler Tiere im Raum Voitze, kann von einer entsprechenden<br />

Reproduktion in diesem Raum ausgegangen werden.<br />

Der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) zählt ebenfalls zu den Arten, die weite Entfernungen<br />

zwischen Sommer- und Winterquartier zurücklegen. Die Wald bewohnende<br />

Art erreicht in Norddeutschland ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Der Lebensraum<br />

des Kleinabendseglers ist vorwiegend durch einen hohen Waldanteil und Gewässer<br />

gekennzeichnet. FISCHER (1999) zeigt aber für Thüringen, dass sich die Sommerlebensräume<br />

dieser Art nicht ausschließlich in geschlossenen Waldkomplexen, sondern<br />

auch in der von Feld- und Ufergehölzen mitgeprägten Kulturlandschaft sowie in Ortschaften<br />

mit parkartigen Strukturen, befinden. Vom Kleinabendsegler gelangen Einzelnachweise<br />

in den beiden Fledermaus-Teilbereichen bei Voitze (F1 und F2) sowie<br />

im Bereich F4 zwischen Voitze und Brome. An den Waldrändern der beiden Bereiche<br />

F8 und F9 konnten jedoch mehrere jagende Tiere beobachtet werden.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 229<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die größere Verwandte der Nordfledermaus ist mit einem Verbreitungsschwerpunkt<br />

im Flach- und Hügelland die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Innerhalb<br />

Deutschlands kommt sie im Norden weitaus häufiger vor als im Süden. Die Breitflügelfledermaus<br />

ist eine typische Gebäudefledermaus. KURTZE (1991) beschreibt sie als<br />

typische Dorffledermaus, die allabendlich im Sommer an Straßenlaternen und häufig<br />

an Waldrändern und über Weiden jagt. Die Breitflügelfledermaus gilt als relativ ortstreu<br />

und bildet kleine bis mittelgroße Wochenstubengesellschaften, überwintert jedoch<br />

einzeln. Die Winterquartiere können Höhlen, Stollen, Keller, tiefen Balkenkehlen,<br />

oder Holzstapel sein, wobei sich Winter- und Sommerquartier im gleichen Objekt befinden<br />

können.<br />

Im Untersuchungsgebiet konnten Breitflügelfledermäuse als typische Gebäudebewohner<br />

in allen ortsnahen Bereichen (F1, F2, F5-F10) nachgewiesen werden und waren im<br />

östlichen Bereich um Brome häufig.<br />

Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) ist eine Waldfledermaus, die sowohl in<br />

feuchten Laubwäldern als auch in trockenen Kiefernforsten vorkommt und dabei das<br />

Tiefland bevorzugt. Als Wochenstuben werden Baumhöhlen, Stammrisse oder Spalten<br />

aufgesucht, letztere werden insgesamt bevorzugt. Winterquartiere sind in Felsspalten,<br />

Mauerrissen, Höhlen oder auch in Baumhöhlen. Die Art jagt häufig in Gewässerbereichen,<br />

gerade Flusstäler sind als Leitstrukturen für diese wandernde Art von großer Bedeutung.<br />

Sie konnte bei der vorliegenden Untersuchung auch nur im Bereich der Ohre<br />

(F5 und F9) festgestellt werden. Die gefangenen laktierenden Weibchen weisen auf ein<br />

Wochenstubenquartier im Umfeld hin.<br />

Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist neben der Wasserfledermaus die<br />

häufigste Fledermausart Deutschlands. Sie lebt in Wäldern, Parkanlagen aber auch in<br />

Städten mit lockerer Bebauung. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden<br />

sich in von außen zugänglichen Spalten im Siedlungsbereich (Bretterverschläge,<br />

Wandverkleidungen und ähnliches). Als Winterquartiere werden tiefe Mauer- und<br />

Felsspalten sowie Keller genutzt. Die Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier<br />

beträgt kaum mehr als 10-20 km. In ihren Quartieren kann sie in mehreren Tausend<br />

Exemplaren auftreten. Als Jagdhabitate dienen Gärten, Teiche und Waldränder,<br />

wobei die Zwergfledermaus nur 1-2 km vom Quartier entfernt jagt. Zwergfledermäuse<br />

waren im Untersuchungsgebiet ähnlich weit verbreitet wie Großer Abendsegler und<br />

Breitflügelfledermaus, sie konnten in sieben Fledermaus-Teilbereichen beobachtet<br />

werden (F1, F2, F5-F9). Laktierende Weibchen wurden an der Ohre (F6) nachgewiesen.<br />

Wie sich in den letzen Jahren herausstellte, verbergen sich hinter der Zwergfledermaus,<br />

ähnlich wie bei den Bartfledermäusen zwei Arten. Zum einen die gewöhnliche<br />

Zwergfledermaus und die in Deutschland anscheinend seltenere, Mückenfledermaus


230 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

(Pipistrellus pygmaeus) (zum Beispiel HÄUSSLER et al. 1999, BRAUN & HÄUSSLER<br />

2000). Die beiden Formen sind jedoch wegen der noch unsicheren morphologischen<br />

Unterscheidung in der Hand derzeit noch sehr schwierig zu unterscheiden. Die Habitatpräferenzen<br />

der Mückenfledermaus sind ähnlich der Zwergfledermaus, wobei Erstere<br />

bevorzugt in Flussauen anzutreffen sind. Im nördlichen Bereich der Ohre (F5)<br />

konnten anhand des Detektors mehrere jagende Individuen der Mückenfledermaus<br />

nachgewiesen werden.<br />

Das Braune Langohr (Plecotus auritus) lebt im Sommer überwiegend in Gebäuden,<br />

daneben aber auch in Baumhöhlen; den Winter verbringt die Art in Höhlen und Stollen.<br />

Jagd machen die Tiere im freien Luftraum, es werden aber auch Insekten, vor allem<br />

Nachtschmetterlinge, von der Vegetation abgelesen. Das Braune Langohr ist eine<br />

nur sehr wenig wanderfreudige Art. Sommer- und Winterquartier liegen nur selten<br />

mehr als 20 km auseinander. Im Sommer nutzen die Tiere Jagdräume bis in eine Entfernung<br />

von 2 bis 5 km von ihrem Tageseinstand. Die Ortungsrufe des Braunen<br />

Langohrs reichen nur etwa 5 m weit. Deshalb sind die Tiere dazu gezwungen, sich auf<br />

ihren Flügen sehr bodennah an Strukturen (Waldränder, Hecken aber auch Brücken)<br />

zu orientieren.<br />

Das Graue Langohr (Plecotus austriacus) weist eine ähnliche Biologie auf wie das<br />

Braune Langohr. Der wesentliche ökologische Unterschied zwischen den Arten besteht<br />

darin, dass das Graue Langohr thermophiler ist und sein Verbreitungsgebiet daher<br />

nicht so weit nach Norden reicht.<br />

Langohren sind aufgrund ihres „Flüstersonars“ mit dem Detektor kaum zu erfasen.<br />

Die Beobachtungen von mehreren Tieren bei Voitze (F1) beruhen auf der visuellen<br />

Erfassung jagender Tiere. Mittels der Netzfänge konnte in diesem Bereich das Braune<br />

Langohr bestimmt werden, während im nördlichen Ohrebereich (F6) Graues und<br />

Braunes Langohr gefangen wurden. Unter den gefangenen Braunen Langohren waren<br />

in beiden Bereichen laktierende Weibchen vertreten, so dass auch hier von einer<br />

Wochenstube in der Umgebung ausgegangen werden kann.<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Bei allen heimischen Fledermausarten handelt es sich um streng geschützte Arten im<br />

Sinne von § 10 BNatSchG und damit ihre Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten nach § 42<br />

BNatSchG vor Störungen sowie gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung zu<br />

schützten.<br />

Alle nachgewiesenen Arten werden auf den Roten Listen des Bundes oder der Länder<br />

Niedersachsen beziehungsweise Sachsen-Anhalt geführt, wobei die entsprechenden<br />

Einstufungen voneinander differieren (siehe Tab. A2-4). Mit Ausnahme der Wasser-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 231<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

fledermaus sowie der Mückenfledermaus, bei der die Datenlage noch defizitär ist,<br />

werden ale Arten mindestens auf einer der drei Roten Listen als „stark gefährdet“<br />

oder „vom Austerben bedroht“ eingestuft.<br />

Formalisierte Bewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausvorkommen<br />

wird in Tab. A2-4 ermittelt. Die Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse<br />

ist in Tab. A2-5 dargestellt.<br />

Tab. A2-4: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Fledermausarten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), RL LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />

2004), RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V<br />

= Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad<br />

entsprechend der Einstufung der einzelnen Arten.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Wasserfledermaus –<br />

Myotis daubentonii<br />

3 3 IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Kleine Bartfledermaus – 2 1 3 IV §§ landesweit herausragend<br />

Myotis mystacinus<br />

schutzbedürftig<br />

Bartfledermaus – [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§ landesweit herausragend<br />

Myotis mytacinus / brandti<br />

schutzbedürftig<br />

Fransenfledermaus – 2 2 3 IV §§ landesweit herausragend<br />

Myotis nattereri<br />

schutzbedürftig<br />

Gattung Myotis –<br />

Myotis spec.<br />

IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Großer Abendsegler – 2 3 3 IV §§ landesweit herausragend<br />

Nyctalus noctula<br />

schutzbedürftig<br />

Kleinabendsegler – 1 2 G IV §§ bundesweit oder darüber hinaus<br />

Nyctalus leisleri<br />

herausragend schutzbedürftig<br />

Breitflügelfledermaus – 2 2 V IV §§ landesweit herausragend<br />

Eptesicus serotinus<br />

schutzbedürftig<br />

Rauhautfledermaus – 2 2 G IV §§ landesweit herausragend<br />

Pipistrellus nathusii<br />

schutzbedürftig<br />

Zwergfledermaus –<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

3 2 IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Mückenfledermaus –<br />

Pipistrellus pygmaeus<br />

G D IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Graues Langohr – 2 2 2 IV §§ landesweit herausragend<br />

Plecotus austriacus<br />

schutzbedürftig<br />

Braunes Langohr – 2 2 V IV §§ landesweit herausragend<br />

Plecotus auritus<br />

schutzbedürftig<br />

Langohr –Plecotus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§ landesweit herausragend<br />

austriacus / auritus<br />

schutzbedürftig


232 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bei der Ermittlung der Schutzbedürftigkeit wurde entsprechend der projektbezogenen<br />

Vorgehensweise zur landesweiten Gefährdungsabschätzung die niedersächsische Rote<br />

Liste verwandt (siehe Kap. A1).<br />

Tab. A2-5: Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Nachgewiesene Jagdräume der Fledermäuse mit geringer bis mittlerer<br />

vorhanden<br />

Aktivitätsdichte. Die Flächen werden als variable Habitate eingestuft.<br />

Nachgewiesene Jagdräume der Fledermäuse mit hoher Artenvielfalt und<br />

mittel<br />

Aktivitätsdichte. Die Flächen werden als essenzielle Habitate eingestuft.<br />

Nachgewiesene und vermutliche Gesamtlebensräume mit Jagdräumen,<br />

groß<br />

Flugstraßen und Quartiere der Fledermäuse. Die Flächen werden als essenzielle<br />

Habitate eingestuft.<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Fledermäuse ist in Tab. A2-6 dargestellt.<br />

Hierbei werden die direkten Artnachweise in den untersuchten Teilgebieten<br />

mit den in Tab. A2-5 dargestellten Habitatfunktionen und geschätzten Siedlungsdichten<br />

in Beziehung gesetzt. Dadurch erhält man ein differenzierteres Bild als über die<br />

reinen Artnachweise.<br />

Tab. A2-6: Bewertung der Fledermauslebensräume.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

F1 Jagdraum mit hoher Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F2 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F3 Jagdraum mit geringer Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F4 Jagdraum mit geringer Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F5 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />

Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />

F6 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />

Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />

F7 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F8 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />

Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

4 2 - - VC –herausragend<br />

bedeutsam<br />

2 2 - - VB –sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

- 1 - - VB –sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

2 - - - VB –sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

5 3 - - VC –herausragend<br />

bedeutsam<br />

5 2 - - VC –herausragend<br />

bedeutsam<br />

2 2 - - VB –sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

3 2 - - VC –herausragend<br />

bedeutsam


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 233<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

F9 Jagdraum mit hoher Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

F10 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />

und Artenvielfalt<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

4 2 - - VC –herausragend<br />

bedeutsam<br />

2 - - - VB –sehr hoch<br />

bedeutsam<br />

Von den insgesamt zehn Teilgebieten des Untersuchungsgebietes sind<br />

• fünf herausragend bedeutsam (Wertstufe VC)<br />

• fünf sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB).<br />

Bei dieser Bewertung ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich für Fledermäuse geeignete<br />

Strukturen als Teilbereiche für die Untersuchung ausgewählt wurden. Da Fledermäuse<br />

generell eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit aufweisen, ergeben sich für alle<br />

untersuchten Teilbereiche sehr hohe Wertstufen, was jedoch nicht auf das Gesamtgebiet<br />

übertragen werden kann. Darüber hinaus sind zwischen den einzelnen Teilgebieten<br />

sehr wohl Unterschiede hinsichtlich der Bedeutung für die Fledermausfauna vorhanden.<br />

Grundlage für diese Differenzierungen ist die Artenvielfalt, Aktivitätsdichte<br />

und Statusangaben. Von größter Bedeutung ist demnach der nördliche Ohrebereich<br />

(Teilgebiete F5 und F6) wo zusammen mindestens zehn Fledermausarten nachgewiesen<br />

wurden, wovon für fünf Arten ein Reproduktionsnachweis aufgrund des Fangs<br />

trächtiger oder laktierender Weibchen erbracht werden konnte. Die Ohreniederung<br />

bietet hier optimale Lebensraumbedingungen für Fledermäuse, die den Bereich als<br />

Jagdraum und Leitstruktur nutzen. Aufgrund der Reproduktionsnachweise kann davon<br />

ausgegangen werden, dass zumindest für diese fünf Arten (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus,<br />

Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr) im näheren<br />

Umfeld auch Wochenstubenquartiere existieren. Nach Angaben der Fledermaus-<br />

Regionalbetreuer ist eine Wochenstube der Zwergfledermaus mit zirka 70 Tieren in<br />

Brome bekannt. Darüber hinaus stellt der Eiskeller der Burg Brome ein regelmäßig<br />

genutztes Winterquartier für drei Arten dar (Fransenfledermaus, Braunes Langohr und<br />

Graues Langohr). Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen des Grauen Langohrs,<br />

von dem es in Niedersachsen aus den letzten sieben Jahren lediglich 13 Nachweise<br />

gibt, die sich auf den südöstlichen Bereich Niedersachsens beschränken.<br />

Der südliche Bereich von Voitze (F1) mit mindestens sechs Arten und der südöstliche<br />

Bereich von Brome (Teilgebiete F8 und F9) mit mindestens fünf Arten weisen sehr<br />

gute Strukturen auf und werden dementsprechend intensiv als Jagdgebiet genutzt.<br />

Darüber hinaus konnte im Teilgebiet F8 eine Flugstraße der Fledermäuse lokalisiert<br />

werden, die den Waldrand (nordwestlicher Randbereich des Bromer Busches) als Leit-


234 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

linie zwischen Quartier und Jagdrevier nutzen. Die Fledermäuse erreichen in den drei<br />

letztgenannten Teilgebieten hohe Aktivitätsdichten.<br />

Der vom Aussterben bedrohte Kleinabendsegler ist in den Teilgebieten F8 und F9 mit<br />

mehreren Individuen vertreten. Damit wird auch die hohe Bedeutung der Ohreniederung<br />

als Leitlinie deutlich, wo insbesondere die weit wandernden Arten Rauhautfledermaus,<br />

Großer Abendsegler und Kleinabendsegler nachgewiesen werden konnten.<br />

Das nördliche Teilgebiet bei Voitze (F2), der Bereich am Ohresee (F7) sowie der<br />

Waldrand am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes (F10) sind wichtige Jagdgebiete<br />

für Fledermäuse, die hier eine mittlere Aktivitätsdichte aufweisen.<br />

Bei den Teilbereichen F3 und F4 handelt es sich um relativ isolierte Gehölzbestände<br />

die von vereinzelten Tieren auf Nahrungssuche angeflogen wurden. Sie stellen jedoch<br />

keine bedeutenden Jagdgebiete der Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes dar.<br />

A2.3 Brutvögel<br />

Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung umweltrelevanter<br />

Planungen herangezogen werden. Aufgrund der hohen Zahl stenöker<br />

Arten und deren guter autökologischer Erforschung lassen sich für landschaftsplanerische<br />

Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch aussagekräftige Arten benennen. Als<br />

strukturabhängige Biotopkomplexbewohner eignen sich Vögel besonders für eine<br />

großflächige Bewertung eines Gebietes.<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Brutvogelfauna wurde mit Ausnahme der Siedlungsbereiche flächendeckend erfasst.<br />

In den 20 Teilflächen (siehe Tab. A2-7 und Karte 2) erfolgten insgesamt vier<br />

Kartierungsdurchgänge. Zusätzlich fanden zwei Nachtbegehungen zur Erfassung der<br />

Eulen und Rallen in entsprechenden Teilbereichen statt. Der Kartierungszeitraum für<br />

die Erfassung der Brutvogelfauna erstreckte sich von Ende Februar bis Anfang Juli<br />

2002.<br />

Die Kartierungen am Tag wurden in den Morgenstunden und am frühen Vormittag<br />

durchgeführt. Die Kartierungen zur Erfassung von Eulen und Rallen erfolgten am<br />

Abend und erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang<br />

bis in die völlige Dunkelheit. Als sichere Brutvögel wurden solche mit Brutnachweis<br />

(Nestfund, Jungvögel) und starkem Brutverdacht (zum Beispiel Verleiten)<br />

registriert. Tiere mit Territorialverhalten (singende Männchen, Balz) wurden ebenfalls<br />

als Brutvögel beziehungsweise potenzielle Brutvögel eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen<br />

mindestens zweimal innerhalb von zwei Begehungen festgestellt werden<br />

konnten. Wurden die Tiere in weiteren zeitlichen Abständen oder nur einmal beo-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 235<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

bachtet, erfolgte eine Einordnung als Gastvogel beziehungsweise Nahrungsgast oder<br />

Durchzügler. Punktgenau erfasst wurden Rote Liste-Arten entsprechend der zu diesem<br />

Zeitpunkt aktuellen Roten Listen, die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie ausgewählte<br />

biotopspezifische Arten. Alle anderen Arten wurden halbquantitativ (in Größenklassen)<br />

für die insgesamt 20 abgegrenzten Teilgebiete des Untersuchungsraumes<br />

aufgenommen. Durch die Neufassung der Roten Listen nach Abschluss der Brutvogelerfassung<br />

(SÜDBECK & WENDT 2002 für Niedersachsen, DORNBUSCH et al. 2004 für<br />

Sachsen-Anhalt, BAUER et al. 2002 für Deutschland), liegen für einzelne aktuell als<br />

gefährdet eingestufte Arten halbquantitative Angaben und für einzelne nicht mehr als<br />

gefährdet eingestufte Arten quantitative Angaben vor (vergleiche Tab. A2-52 und<br />

Tab. A2-53).<br />

Angaben über die Biotopspezifität der einzelnen Arten sind BAUER et al. (2005),<br />

FLADE (1994), FLADE & JEBRAM (1995) und GRÜTZMANN et al. (2002) entnommen,<br />

Aussagen zu Bestandstrends und Gefährdung BAUER et al. (2005).<br />

Tab. A2-7: Beschreibung der 20 Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />

Nr. Beschreibung der Teilfläche<br />

V1 Östlicher Randbereich eines großflächigen Kiefernforstkomplexes im Westen des Untersuchungsraumes,<br />

zum Teil Reliktvorkommen von Heide. Bestandsbildend sind geschlossene<br />

und offene Kiefernforste mittlerer Altersstruktur sowie im südlichen Bereich auch Laubund<br />

Mischwald (Eiche, Buche, Birke, Kiefer). Die Teilfläche liegt nördlich der B 248 und<br />

grenzt am östlichen Rand an strukturreiches Halboffenland an.<br />

V2 Weitgehend offene Ackerlandschaft mit einzelnen wegbegleitenden Baumreihen und Hecken.<br />

Die Teilfläche liegt südlich der B 248 am westlichen Rand des Untersuchungsraumes.<br />

V3 Strukturierte Ackerlandschaft nördlich der Ortschaft Voitze, östlich an Teilfläche 1 angrenzend.<br />

Strukturbildende Elemente sind Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem<br />

Eiche, Birke, Schwarz-Erle), wegbegleitende Baum- und Baum-Strauchhecken einheimischer<br />

Gehölze (vor allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke), Einzelbäume und halbruderale Staudenfluren<br />

mittlerer Standorte. Eingestreut einzelne intensiv genutzte Grünländer und einige<br />

Kompensationsflächen der Flurbereinigung (Gewässer, Gehölze).<br />

V4 Strukturierte Ackerlandschaft mit Sand- und Mooräckern sowie kleinflächig eingestreuten<br />

Intensivgrünlandflächen westlich der Ortschaft Voitze, östlich an Teilfläche 2 angrenzend.<br />

Strukturbildende Elemente sind vor allem gut ausgeprägte Baum- und Strauchhecken (vor<br />

allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke), ein mesophiler Buchwaldkomplex sowie halbruderale<br />

Staudenfluren mittlerer Standorte.<br />

V5 Strukturierte Ackerlandschaft östlich der Ortschaft Voitze. Strukturbildende Elemente sind<br />

vor allem gut ausgeprägte Baum- und Strauchhecken (vor allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke,<br />

Holunder), kleinflächig eingestreute Feldgehölze und Weidengebüsche sowie halbruderale<br />

Staudenfluren mittlerer Standorte.<br />

V6 Großflächig offene und weitgehend strukturlose Agrarlandschaft mit Sandäckern, in der vereinzelt<br />

Gehölzzeilen oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt südlich der B 248 zwischen<br />

den Ortschaften Voitze und Brome und erstreckt sich bis zur südlichen Grenze des<br />

Untersuchungsgebietes.<br />

V7 Großflächig offene, von Äckern dominierte Agrarlandschaft, in der vereinzelt Gehölzzeilen<br />

oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt nördlich der B 248 zwischen den Ortschaften<br />

Voitze und Brome und erstreckt sich bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsraumes.<br />

Als Sonderstruktur durchzieht ein Bahndamm inklusive Feldweg mit halbruderaler<br />

Gras- und Staudenflur die Teilfläche.


236 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. Beschreibung der Teilfläche<br />

V8 Stärker strukturierter Bereich, der von großflächig offener Agrarlandschaft umgeben ist (Teilfläche<br />

7). Strukturgebend sind eine ca. 2 km lange wegbegleitende Baum-Strauchhecke<br />

(Schlehe, Späte Traubenkirsche, Holunder, Schwarz-Erle) sowie einige Feldgehölze.<br />

V9 Strukturierte Ackerlandschaft nördlich der Ortschaft Brome zwischen Teilfläche 8 und dem<br />

NSG „Ohreaue“ (Teilfläche18), die im Osten angrenzt. Strukturbildende Elemente sind wegbegleitende<br />

Baum- und Baum-Strauchhecken einheimischer Gehölze (vor allem Eiche,<br />

Schwarz-Erle, Birke), Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem Eiche, Birke,<br />

Schwarz-Erle), zum Teil Erlenbruchwald und halbruderale Staudenfluren mittlerer Standorte<br />

(Bahndamm). Eingestreut einzelne mesophile Grünländer.<br />

V10 Naturnahes nährstoffreiches Staugewässer (Ohre-See) in parkartiger Umgebung im Bereich<br />

der Ortslage Brome.<br />

V11 Strukturierte Ackerlandschaft im südöstlichen Randbereich des Untersuchungsraumes.<br />

Strukturbildende Elemente, die sich vor allem im südlichen Bereich der Teilfläche konzentrieren,<br />

sind Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe mit Mischbeständen (vor allem Kiefer,<br />

Eiche, Birke), weg- und bahndammbegleitende halbruderale Staudenfluren trockener Standorte<br />

sowie Baumhecken (vor allem Eiche, Schwarz-Erle) und Einzelbäume (vor allem Birke,<br />

Eiche).<br />

V12 Weitgehend offene Ackerlandschaft zwischen dem südlichen Ortsrand von Brome und der<br />

nördlichen Grenze von Teilfläche 11. Die Fläche grenzt östlich an den Bromer Busch. Als<br />

Sonderstruktur durchzieht der Bahndamm mit halbruderaler Gras- und Staudenflur das Gebiet.<br />

V13 Laubmischwaldkomplex „Bromer Busch“ mit großflächigen Beständen von Erlen-Eschenwäldern,<br />

entwässerten Erlenwäldern sowie strukturreicher Eichen-Hainbuchenwälder. Kleinflächig<br />

eingestreut Fichten- und Hybridpappelforste.<br />

V14 Offenlandkomplex südöstlich der Ortsrandlage von Brome mit Sandäckern und Intensivgrünland.<br />

Kleinflächig eingestreut finden sich Baum- und Strauchhecken.<br />

V15 Strukturreicher Niederungsbereich der Ohre südlich der Ortschaft Brome mit der Ohre als<br />

mäßig ausgebautem Bach und angrenzenden Offenlandflächen (vor allem halbruderale<br />

Staudenfluren feuchter Standorte, nährstoffreiche Sumpfbiotope, Feucht- und Intensivgrünländer,<br />

Sandäcker) und kleinen Waldkomplexen einheimischer Gehölze (vor allem Eiche).<br />

V16 Strukturierte Ackerlandschaft im östlichen Randbereich des Untersuchungsraumes. Strukturbildende<br />

Elemente sind naturnahe Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem<br />

Eiche, Birke), wegbegleitende Strauch- und Baumhecken sowie halbruderale Staudenfluren<br />

mittlerer bis trockener Standorte. Vereinzelt eingestreut Intensivgrünländer trockener Standorte.<br />

V17 Großflächig offene und weitgehend strukturlose Agrarlandschaft, in der vereinzelt Gehölzzeilen<br />

oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt nordöstlich der Ortschaft Brome am<br />

östlichen Rand des Untersuchungsraumes.<br />

V18 Ohreniederung im Bereich der NSG „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt) und „Ohreaue bei Altendorf“<br />

(Niedersachsen). Die Teilfläche ist sehr vielfältig strukturiert und weist ein enges Nebeneinander<br />

typischer Lebensräume der Fließgewässer-Niederungen auf. Hervorzuheben<br />

sind einerseits die Ohre selbst als naturnaher Niederungsbach (abschnittsweise gesäumt<br />

von Erlenreihen), andererseits Erlen-Eschenwälder, Weidengebüsche, Landröhrichte, Seggenrieder<br />

nährstoffreicher Standorte und andere Sumpfbiotope sowie Staudenfluren mittlerer<br />

bis feuchter Standorte.<br />

V19 Ehemaliger Grenzstreifen zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zwischen Brome<br />

und Wendischbrome mit typischen Lebensraumtypen trocken-warmer Standorte. Prägende<br />

Biotoptypen sind Sand-Magerrasen und halbruderale Staudenfluren trockener Standorte mit<br />

eingestreuten Silbergrasfluren. Eingestreut finden sich Einzelbäume (vor allem Kiefer, Birke)<br />

und abschnittsweise Strauchhecken (vor allem Schlehe).<br />

V20 Großflächig offene und wenig strukturierte Agrarlandschaft im nordöstlichen Randbereich<br />

des Untersuchungsraumes. Prägende sind Äcker und großflächige halbruderale Staudenfluren<br />

mittlerer bis trockener Standorte auf Ackerbrachen. Vereinzelte Gehölzzeilen, ein<br />

Waldrand und Einzelbäume.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 237<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandssituation<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 108 Vogelarten nachgewiesen, von denen<br />

99 als Brutvogelarten und neun Arten als reine Durchzügler und Nahrungsgäste einzustufen<br />

sind (vergleiche Tab. A2-52 und Tab. A2-53). Letztere brüten zum Teil in unmittelbar<br />

an die Untersuchungsflächen angrenzenden Bereichen.<br />

In den 20 Teilflächen schwankt die Anzahl bei den Brutvögeln zwischen acht und 54<br />

Arten und bei den Durchzüglern/Nahrungsgästen zwischen null und zwölf Arten. Eine<br />

Übersicht der nachgewiesenen Artenzahlen in den Teilflächen gibt Tab. A2-8, eine<br />

genauere Aufschlüsselung beinhaltet die Gesamtartenliste der Vögel (Tab. A2-52 und<br />

Tab. A2-53).<br />

Tab. A2-8: Übersicht über die Artenzahlen der in den 20 Teilflächen nachgewiesenen<br />

Brutvögel sowie Nahrungsgäste und Durchzügler.<br />

Teilfläche<br />

Brutvögel<br />

Artenzahlen<br />

Nahrungsgäste / Durchzügler<br />

V1 49 1<br />

V2 25 5<br />

V3 54 8<br />

V4 45 6<br />

V5 43 5<br />

V6 14 10<br />

V7 39 12<br />

V8 52 8<br />

V9 52 10<br />

V10 34 11<br />

V11 34 5<br />

V12 8 2<br />

V13 49 0<br />

V14 29 4<br />

V15 37 7<br />

V16 14 5<br />

V17 20 8<br />

V18 53 8<br />

V19 24 9<br />

V20 38 11<br />

Biotopspezifität der Brutvogelfauna<br />

Die in den Untersuchungsflächen vertretenen biotopspezifische Brutvogelarten zeigen<br />

eine Präferenz für einen oder wenige Landschafts- beziehungsweise Biotoptypen. Bei<br />

den übrigen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes handelt es sich um ubiquitäre


238 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Arten, die in verschiedenen Landschaftstypen vorkommen und zumeist nicht an<br />

spezielle Biotope oder Lebensraumstrukturen gebunden sind.<br />

Unter den biotopspezifischen Brutvogelarten finden sich entsprechend den Verhältnissen<br />

im Planungsraum Vogelgemeinschaften der offenen beziehungsweise halboffenen<br />

Landschaftstypen, der Auenbereiche, verschiedener Waldtypen und der Siedlungsrandbereiche.<br />

Arten der Auwälder, lichter Altholzbestände und Feuchtgebüsche: Rotmilan, Waldschnepfe,<br />

Grünspecht, Kleinspecht, Nachtigall, Pirol, Schlagschwirl, Beutelmeise<br />

Die oben genannte Artengemeinschaft wird geprägt durch die gefährdeten Arten Rotmilan,<br />

Grünspecht, Kleinspecht und Nachtigall und hat ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />

vor allem im Bereich der Ohreniederung und des Bromer Busches. In diesen<br />

beiden Bereichen (V18 und V13) erreichen die oben genannten Arten bis auf Rotmilan<br />

und Grünspecht die höchsten Individuendichten. Das Vorkommen des Grünspechtes<br />

konzentriert sich auf lichte Gehölzbestände in der Ackerlandschaft im Umfeld von<br />

Voitze.<br />

Arten der älteren Nadelwälder und Laubmischwälder: Mäusebussard, Sperber, Waldohreule,<br />

Rauhfußkauz, Buntspecht, Schwarzspecht, Hohltaube, Misteldrossel, Waldlaubsänger,<br />

Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Grauschnäpper, Trauerschnäpper,<br />

Tannenmeise, Kleiber, Gartenbaumläufer<br />

Die Artengemeinschaft weist keine gefährdeten Arten auf, spiegelt aber eine typische<br />

Lebensgemeinschaft von vielfältig strukturierten Laubmischwäldern und auch Nadelwäldern<br />

wider. Die Vorkommensschwerpunkte liegen in den großflächigen Waldbeständen<br />

im Untersuchungsgebiet, vor allem Bromer Busch (Teilfläche V13) und östliche<br />

Ausläufer der großflächigen Kiefernforstflächen am Westrand des Untersuchungsgebietes<br />

(Teilfläche V1).<br />

Arten der Halboffenlandschaft: Turteltaube, Baumpieper, Gelbspötter, Dorngrasmücke,<br />

Neuntöter, Feldsperling, Bluthänfling, Goldammer<br />

Die Artengemeinschaft ist charakteristisch für durch Hecken, Gehölze und Waldränder<br />

strukturierte Landschaften in enger Verzahnung mit Offenlandflächen (Grünland,<br />

Acker, Ackerbrachen, blüten- und hochstaudenreichen Randstrukturen). Besonders<br />

hervorzuheben sind der in Niedersachsen gefährdete Neuntöter, ein typischer Bewohner<br />

halboffener Landschaften mit Hecken (vor allem Strauchhecken mit Dornenbüschen),<br />

Waldrändern und Saumhabitaten und der in Sachsen-Anhalt gefährdete Feldsperling.<br />

Die Artengemeinschaft ist besonders gut ausgeprägt in den strukturreicheren<br />

Ackerlandschaften (Teilflächen V3, V4, V5, V9, V15), im Bereich der Ohreniederung<br />

(V18) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (V19).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 239<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Arten der Offenlandschaft: Kiebitz, Feldlerche, Haubenlerche, Wiesenpieper, Schafstelze<br />

Die Artengemeinschaft wird im Untersuchungsgebiet durch die in Niedersachsen als<br />

gefährdet eingestufte Feldlerche und die Schafstelze dominiert. Beide Arten sind nahezu<br />

flächendeckend in den Ackerflächen des Untersuchungsgebietes verteilt, die<br />

Schafstelze mit insgesamt 158 Revieren. Besiedlungsschwerpunkte sind bei diesen<br />

beiden Arten nicht zu erkennen. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen eines<br />

Brutpaares der in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Haubenlerche in Teilfläche<br />

V7. Die Art ist ein typischer Besiedler trocken-warmer, vegetationsarmer Offenlandflächen.<br />

Der bundes- und landesweit (stark) gefährdete Kiebitz als typischer Bewohner<br />

von weiträumigen Offenlandschaften weist im Untersuchungsgebiet eine sehr<br />

lückenhafte Verbreitung mit geringen Individuendichten auf. Insgesamt wurden fünf<br />

Brutpaare festgestellt, deren Vorkommen sich auf die Teilflächen V2, V3, V9 und V15<br />

beschränken. Ebenfalls nur sehr vereinzelt ist der Wiesenpieper als typischer Bewohner<br />

offener Grünlandflächen mit insgesamt fünf Brutpaaren im Untersuchungsgebiet<br />

vertreten. Die Vorkommen beschränken sich auf Grünlandflächen in den Teilflächen<br />

V14 und V15.<br />

Arten der trocken-warmen Offenlandschaft mit Saumstrukturen und Waldrandbereichen:<br />

Rebhuhn, Wachtel, Heidelerche, Steinschmätzer, Ortolan, Grauammer (hier nur<br />

Durchzügler)<br />

Bei dieser Artengemeinschaft handelt es sich um die gefährdetste Brutvogelgemeinschaft<br />

im gesamten Untersuchungsgebiet. Alle Arten sind auf der Roten Liste verzeichnet.<br />

Bundes- und/oder landesweit stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht<br />

sind Rebhuhn, Steinschmätzer, Ortolan und Grauammer. Insbesondere für Heidelerche,<br />

Steinschmätzer und Ortolan sind trocken-warme Standorte auf leichten Sandböden<br />

mit Baumreihen, Feldgehölzen/Waldrändern und blütenreichen Ackerrainen<br />

vorzugsweise in kleinräumig strukturierten Ackerlandschaften typische Lebensräume.<br />

Vorkommensschwerpunkte sind vor allem die entsprechend strukturreicheren<br />

Ackerlandschaften der Teilflächen V3, V8, V11 und V15. Weiterhin hervorzuheben<br />

sind die Nachweise der bundes- und landesweit stark gefährdeten beziehungsweise<br />

vom Austerben bedrohten Grauammer in den Teilflächen V7 und V19 als Durchzügler.<br />

Auch diese Art ist ein typischer Bewohner oben genannter Lebensräume, in Niedersachsen<br />

aber auf Grund der landesweit extrem negativen Brutbestandsentwicklung<br />

ausgesprochen selten geworden. Historisch sind aus dem Untersuchungsgebiet Brutvorkommen<br />

belegt, so dass eine Wiederbesiedlung nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Rebhuhn und Wachtel besiedeln weniger strukturreiche Ackerflächen. Entscheidende<br />

Elemente für diese beiden Arten sind blüten- und hochstaudenreiche Ackerraine entlang<br />

von Parzellengrenzen und Wegrändern sowie ungenutzte Brachestreifen oder<br />

Brachflächen. Vorkommensschwerpunkte sind vor allem die entsprechend strukturierten<br />

Bereiche der Teilflächen V7, V8, V11, V12, V19 und V15.


240 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Arten der Fließ- und Stillgewässer: Eisvogel, Gebirgsstelze, Teichhuhn<br />

Die beiden Arten Eisvogel und Gebirgsstelze sind typische Arten der Fließgewässer<br />

mit steilen Uferabbruchkanten, in denen die Brutröhren angelegt werden können (Eisvogel)<br />

beziehungsweise entsprechende Nistnischen und Überhänge vorhanden sind<br />

(Gebirgsstelze). Hervorzuheben ist der in Niedersachsen gefährdete Eisvogel mit<br />

einem Brutpaar in der Oherniederung in Teilfläche V12. Die Gebirgsstelze wurde in<br />

der Ohreaue in Teilfläche V18 nachgewiesen. Das Teichhuhn ist ein typischer Bewohner<br />

von Stillgewässern mit dichtem Uferbewuchs. Das Vorkommen beschränkt sich<br />

auf den Ohresee (Teilfläche V10).<br />

Arten der Hochstaudenbereiche, Saumstrukturen und Sukzessionsflächen: Braunkehlchen,<br />

Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rohrammer<br />

Mit dem Braunkehlchen tritt in dieser Artengemeinschaft eine (stark) gefährdete Brutvogelart<br />

auf. Die Art besiedelt typischerweise strukturreiche Offenlandflächen mit<br />

hochstaudenreichen Saumstrukturen und Brachflächen in enger Verzahnung mit Grünlandflächen.<br />

Vorkommensschwerpunkte sind entsprechend strukturierte Bereiche in<br />

den Teilflächen V3, V15, V19 und V20. Die übrigen oben genannten Arten zeigen<br />

keine so spezifischen Habitatansprüche und besiedeln vorzugsweise Saumstrukturen<br />

und Brachflächen verschiedenster Ausprägungen.<br />

Arten der Röhrichte: Rohrweihe, Wasserralle, Teichrohrsänger<br />

Alle drei Arten sind typische Brutvögel der Röhrichte, vor allem Schilfröhrichte. Die<br />

Vorkommensschwerpunkte beschränken sich daher auf die entsprechenden Röhrichtflächen<br />

im Bereich der Ohreaue (Teilfläche V18). Bei der Rohrweihe handelt es sich<br />

um eine in Niedersachsen gefährdete Brutvogelarten.<br />

Arten der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche: Turmfalke, Schleiereule, Rauchschwalbe,<br />

Mehlschwalbe, Feldsperling, Girlitz, Hausrotschwanz<br />

Von dieser Artengemeinschaft ist die Rauchschwalbe in Niedersachsen und Sachsen-<br />

Anhalt, der Feldsperling in Sachsen-Anhalt „gefährdet“. Es handelt sich um eine typische<br />

Lebensgemeinschaft der Siedlungen und deren Randbereiche, vorzugsweise in<br />

dörflicher Lage mit Anschluss an geeignete Flächen zur Nahrungssuche (Ackerflächen,<br />

Grünlandflächen, Gärten, Brachen, blüten- und hochstaudenreiche Wegraine).<br />

Aufgrund der Gefährdungssituation der jeweiligen typischen Arten der oben genannten<br />

Brutvogelgemeinschaften hat das Untersuchungsgebiet für folgende Artengemeinschaften<br />

eine besonders hohe Bedeutung:<br />

• Artengemeinschaft der trocken-warmen, durch Saumstrukturen und Gehölze strukturierten<br />

Offenlandschaft, die sowohl bundes- als auch landesweit als stark gefährdet<br />

bis gefährdet einzustufen ist.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 241<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Artengemeinschaft der Offenlandschaft, die sowohl bundes- als auch landesweit als<br />

gefährdet einzustufen ist.<br />

• Artengemeinschaft der Röhrichte, die sowohl bundes- als auch landesweit als gefährdet<br />

einzustufen ist.<br />

• Artengemeinschaft der Auwälder, lichter Altholzbestände und Feuchtgebüsche, die<br />

sowohl bundes- als auch landesweit als gefährdet einzustufen ist.<br />

Neben den oben genannten Brutvogelgemeinschaften hat das Gebiet eine hohe Bedeutung<br />

als Nahrungs- und Brutvogellebensraum für Großvogelarten (insbesondere<br />

Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe, Wiesenweihe und Kranich). Diese Arten sind<br />

auf großflächige, relativ ungestörte Lebensraumkomplexe bestehend aus Gehölzen,<br />

Feuchtbiotopen und großflächigen Offenlandbereichen angewiesen. Während Rohrweihe<br />

und Rotmilan im Gebiet brüten, treten Schwarzmilan, Wiesenweihe und Kranich<br />

als Nahrungsgäste auf. Der Rotmilan nutzt weite Teile des Untersuchungsgebietes<br />

zur Nahrungssuche und tritt in zwei Teilflächen auch als Brutvogel auf. Die Vorkommen<br />

von Rohrweihe, Schwarzmilan, Wiesenweihe und Kranich beschränken sich jeweils<br />

auf wenige Teilbereiche und haben ihren Schwerpunkt in der Ohreniederung und<br />

angrenzenden Bereichen. Häufig genutzte Bereiche befinden sich in Grünland- und<br />

Röhrichtflächen, Ackerbrachen, extensiv genutzten Flächen im Bereich des ehemaligen<br />

Grenzstreifens zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie in der strukturreichen<br />

Ackerlandschaft nördlich von Voitze.<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Insgesamt 25 Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes stehen auf den Roten Listen<br />

der Bundesrepublik, des Landes Niedersachsen oder des Landes Sachsen-Anhalt. Dies<br />

entspricht einem Anteil von 25 % am Gesamtartenspektrum der Brutvogelfauna des<br />

Untersuchungsgebietes. Bundesweit sind vier Arten als stark gefährdet und drei Arten<br />

als gefährdet eingestuft. In Niedersachsen stehen 22 der nachgewiesenen Brutvogelarten<br />

auf der Roten Liste, in Sachsen-Anhalt acht Arten (Tab. A2-9).


242 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 2-9: Übersicht der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Rote Liste-Brutvogelarten<br />

und deren Häufigkeiten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen, RL T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLT-<br />

MANNS 2007), RL LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), RL D = Deutschland (BAUER et al. 2002),<br />

1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Art RL Nds. RL T-O RL LSA RL D Anzahl Brutpaare<br />

Feldlerche 3 3 V V > 150<br />

Feldsperling V V 3 V > 50<br />

Nachtigall 3 3 56<br />

Neuntöter 3 3 30<br />

Rebhuhn 2 2 2 2 22<br />

Braunkehlchen 2 2 3 3 20<br />

Wachtel 3 3 16<br />

Heidelerche 3 V 3 16<br />

Ortolan 1 1 V 2 16<br />

Feldschwirl 3 3 V 11 –15<br />

Kuckuck 3 3 V V 10 –14<br />

Turteltaube 3 3 V 6 –7<br />

Kleinspecht 3 3 6<br />

Kiebitz 3 3 2 2 5<br />

Wasserralle 3 3 5<br />

Wiesenpieper 3 3 V 5<br />

Rauchschwalbe 3 3 3 V 4 –7<br />

Grünspecht 3 3 V V 3<br />

Steinschmätzer 1 1 3 2 3<br />

Dohle 3 2 –3<br />

Rotmilan 2 2 3 V 2<br />

Rohrweihe 3 3 V 1<br />

Eisvogel 3 3 V V 1<br />

Haubenlerche 1 1 V 2 1<br />

Pirol 3 3 V V 6 –9<br />

gesamt: 23 22 8 7<br />

Bei 24 der 108 Brutvögelarten handelt es sich um streng geschützte Arten im Sinne<br />

von § 10 BNatSchG, deren Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten nach § 42 BNatSchG vor<br />

Störungen sowie gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung zu schützen sind.<br />

Weitere 72 Arten sind besonders geschützt. Lediglich 12 Arten unterliegen nicht den<br />

besonderen artschutzrechtlichen Bestimmungen (Tab. A2-52 und A2-53).<br />

Funktionsbewertung<br />

Nach dem in Niedersachsen für die Einstufung von Gebieten hinsichtlich ihrer Wertigkeit<br />

für Brutvögel standardisierten Bewertungsverfahren von WILMS et al. (1997,<br />

Erläuterung siehe Kap. A1) ergeben sich für die 20 Teilflächen die in Tab. A2-10 bis<br />

A2-29 dargestellten Bewertungen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 243<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-10: Bewertung der Teilfläche V1 (67 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Sperber 1 3 1,0 - - - -<br />

Waldschnepfe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Heidelerche 5 2 7,0 2 7,0 3 3,6<br />

Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />

Gesamtpunkte 11,0 10,0 5,6<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 11,0 10,0 5,6<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V1 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-11: Bewertung der Teilfläche V2 (52 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Gesamtpunkte 7,0 7,0 7,0<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,0 7,0 7,0<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V2 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.


244 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-12: Bewertung der Teilfläche V3 (115 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Wachtel 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />

Kiebitz 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Kleinspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />

Schafstelze 8 3 4,6 3 4,6 3 4,6<br />

Nachtigall 4 - - 3 3,1 3 3,1<br />

Braunkehlchen 3 3 2,5 2 4,8 2 4,8<br />

Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Neuntöter 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Gesamtpunkte 24,4 29,8 30,8<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 1,15) 21,2 25,9 26,8<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />

Tab. A2-13: Bewertung der Teilfläche V4 (69 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Nachtigall 4 - - 3 3,1 3 3,1<br />

Neuntöter 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Gesamtpunkte 6,8 9,9 9,9<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 6,8 9,9 9,9<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V4 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 245<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-14: Bewertung der Teilfläche V5 (36 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Schafstelze 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Nachtigall 3 - - 3 2,5 3 2,5<br />

Neuntöter 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Gesamtpunkte 7,3 9,8 9,8<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,3 9,8 9,8<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V5 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-15: Bewertung der Teilfläche V6 (196 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Schafstelze 17 3 5,7 3 5,7 3 5,7<br />

Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Gesamtpunkte 8,7 8,7 8,7<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 1,96) 4,4 4,4 4,4<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V6 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.


246 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-16: Bewertung der Teilfläche V7 (375 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Wachtel 4 2 6,0 2 6,0 2 6,0<br />

Haubenlerche 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Schafstelze 37 3 7,7 3 7,7 3 7,7<br />

Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />

Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Gesamtpunkte 20,7 22,5 22,5<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 3,75) 5,5 6,0 6,0<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V7 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-17: Bewertung der Teilfläche V8 (76 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />

Schafstelze 4 3 3,1 3 3,1 3 3,1<br />

Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />

Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Ortolan 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />

Gesamtpunkte 13,7 15,5 14,5<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 13,7 15,5 14,5<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V8 ist als Brutvogellebensraum von regional Bedeutung.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 247<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-18: Bewertung der Teilfläche V9 (112 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rotmilan 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Kleinspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Nachtigall 5 - - 3 3,6 3 3,6<br />

Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />

Gesamtpunkte 11,5 15,1 14,1<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 1,12) 10,3 13,5 12,6<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V9 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-19: Bewertung der Teilfläche V10 (13 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />

Gesamtpunkte - 1,8 1,8<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) - 1,8 1,8<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V10 ist als Brutvogellebensraum eine Grundbedeutung.


248 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-20: Bewertung der Teilfläche V11 (123 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Wachtel 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />

Heidelerche 3 2 4,8 2 4,8 3 4,8<br />

Schafstelze 13 3 5,3 3 5,3 3 5,3<br />

Nachtigall 1 - - 3 1,0 3 1,0<br />

Ortolan 5 2 7,0 2 7,0 2 7,0<br />

Gesamtpunkte 22,9 23,9 23,9<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 1,23) 18,6 19,4 19,4<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V11 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />

Tab. A2-21: Bewertung der Teilfläche V12 (83 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Schafstelze 11 3 5,1 3 5,1 3 5,1<br />

Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Gesamtpunkte 7,9 7,9 7,9<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,9 7,9 7,9<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V12 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 249<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-22: Bewertung der Teilfläche V13 (50 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Waldschnepfe 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />

Kleinspecht 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Nachtigall 6 - - 3 4,0 3 4,0<br />

Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />

Gesamtpunkte 6,3 9,3 8,3<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 6,3 9,3 8,3<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-23: Bewertung der Teilfläche V14 (29 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Schafstelze 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Wiesenpieper 2 3 1,8 - - - -<br />

Braunkehlchen 1 3 1,0 2 2,0 2 2,0<br />

Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Gesamtpunkte 4,5 5,5 5,5<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 4,5 5,5 5,5<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V14 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.


250 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-24: Bewertung der Teilfläche V15 (37 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Eisvogel 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Wiesenpieper 3 3 2,5 - - - -<br />

Schafstelze 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />

Nachtigall 6 - - 3 4,0 3 4,0<br />

Braunkehlchen 5 3 3,6 2 7,0 2 7,0<br />

Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />

Gesamtpunkte 15,2 16,7 15,7<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 15,2 16,7 15,7<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />

Tab. A2-25: Bewertung der Teilfläche V16 (41 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Heidelerche 2 2 3,5 2 3,5 3 2,6<br />

Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />

Nachtigall 3 - - 3 2,5 3 2,5<br />

Ortolan 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />

Gesamtpunkte 12,3 14,8 13,9<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 12,3 14,8 13,9<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V16 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 251<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-26: Bewertung der Teilfläche V17 (240 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />

Heidelerche 3 2 4,8 2 4,8 3 2,5<br />

Schafstelze 22 3 6,2 3 6,2 3 6,2<br />

Nachtigall 1 - - 3 1,0 3 1,0<br />

Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />

Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />

Gesamtpunkte 14,0 14,0 11,7<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 2,4) 5,8 5,8 4,9<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V17 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.<br />

Tab. A2-27: Bewertung der Teilfläche V18 (38 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rotmilan 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Rohrweihe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Wasserralle 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />

Waldschnepfe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />

Kleinspecht 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Nachtigall 15 - - 3 5,5 3 5,5<br />

Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Gesamtpunkte 10,9 16,4 16,4<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 10,9 16,4 16,4<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V18 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.


252 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-28: Bewertung der Teilfläche V19 (20 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 4 3 3,1 3 3,1 3 3,1<br />

Wachtel 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />

Schafstelze 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />

Braunkehlchen 8 3 4,6 2 9,6 2 9,6<br />

Neuntöter 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />

Gesamtpunkte 17,9 22,9 22,9<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: -) 17,9 22,9 22,9<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V19 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />

Tab. A2-29: Bewertung der Teilfläche V20 (178 ha) als Brutvogellebensraum.<br />

Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />

Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />

Rote Liste<br />

RL 2002<br />

RL 2002<br />

Rebhuhn 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Wachtel 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />

Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />

Schafstelze 9 3 4,8 3 4,8 3 4,8<br />

Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />

Braunkehlchen 3 3 2,5 2 4,8 2 4,8<br />

Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />

Ortolan 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />

Gesamtpunkte 21,3 24,4 23,4<br />

Endpunkte (Flächenfaktor: 1,78) 12,0 13,7 13,1<br />

Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />

Die Teilfläche V20 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />

In Tab. A2-30 sind die Ergebnisse der Bewertung der 20 Teilflächen zusammengestellt<br />

und es erfolgt eine Überführung der Bedeutung nach landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />

von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al. 1997)<br />

in die Stufen der formalisierten Bewertung entsprechend Tab. A1-5.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 253<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-30: Übersicht der Bewertung der 20 Teilflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

als Brutvogellebensraum.<br />

Teilfläche Flächengröße Bedeutung (NLÖ) Formalisierte Bewertung<br />

Nr. [ha]<br />

(vergleiche Tab. A1-5)<br />

V1 67 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V2 52 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V3 115 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />

V4 69 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V5 36 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V6 208 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V7 404 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V8 76 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V9 83 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V10 13 Grundbedeutung III –von allgemeiner Bedeutung<br />

V11 99 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />

V12 93 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V13 50 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V14 29 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V15 39 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />

V16 41 regional VA –hoch bedeutsam<br />

V17 240 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

V18 38 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />

V19 20 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />

V20 178 regional VA –hoch bedeutsam<br />

A2.4 Reptilien<br />

Aufgrund der gut untersuchten ökologischen Ansprüche weisen Reptilien insbesondere<br />

für Biotopkomplexe einen guten Indikationswert auf. Zudem können ihre Belange oft<br />

nicht durch die Kartierung anderer Artengruppen aufgezeigt werden (GRUSCHWITZ et<br />

al. 1993). Eine gezielte Erfassung von Reptilien im Gelände ist jedoch schwierig. Die<br />

kurze, artspezifische Aktivitätsphase ist von Jahreszeit und Witterung abhängig, die<br />

Tiere leben versteckt und sind sehr mobil.<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Erfassung der Reptilien erfolgte schwerpunktmäßig in 15 Untersuchungsflächen<br />

(siehe Tab. A2-31 und Karte 2) durch drei Begehungen im Zeitraum April bis September<br />

2002. Die ersten Begehung erfolgte nach Beendigung der Winterruhe (März/April),<br />

die folgende während der Paarungszeit (Mai), die im Allgemeinen aufgrund der<br />

erhöhten Aktivität als besonders günstig für Erfassungen gilt. Während des zweiten<br />

Durchgangs konnten bereits trächtige Weibchen von Zauneidechsen (Lacerta agilis)<br />

und Waldeidechsen (Zootoca vivipara), die sehr viel Zeit mit Sonnen verbringen, erfasst<br />

werden. Die letzte Kontrolle im August/September diente der Suche nach dies-


254 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

jährigen Jungtieren. Diese Erfassung ist in zweierlei Hinsicht von besonderer Bedeutung:<br />

Zum einen lassen sich kleinere Populationen oft erst anhand der Jungtiere nachweisen.<br />

Andererseits sind Reproduktionsnachweise von Bedeutung für die Bewertung<br />

von Beständen.<br />

Bei der Kartierung der anderen Tiergruppen wurde ebenfalls auf Reptilien geachtet.<br />

Insbesondere wurde in potenziell geeigneten Biotopen in trassennahen Bereichen gezielt<br />

nachgesucht und geeignete Verstecke kontrolliert. Darüber hinaus wurden an<br />

sieben Probestellen Reptilienbleche ausgebracht.<br />

Angaben zur Ökologie der Arten entstammen GÜNTHER (1996) sowie BLANKE (2004),<br />

GRUSCHWITZ et al. (1993), GLANDT (2001), VÖKL & THIESMEIER (2002) und BLAB &<br />

VOGEL (1996).<br />

Tab. A2-31: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung.<br />

Nr. Beschreibung der Untersuchungsfläche<br />

R1 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte entlang des Randes eines Eichenmischwaldes<br />

R2 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte mit Fragmenten eines sonstigen<br />

Sand-Magerrasens entlang des Randes eines Kiefernforstes<br />

R3 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />

Aller, Ackerwegrain<br />

R4 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />

Aller, Ackerwegrain<br />

R5 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil von Strauchhecke gesäumt, flächige vegetationslose<br />

Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

R6 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

R7 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil<br />

von kleinem Jungfichtenbestand gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

R8 Ehemaliger Grenzsteifen: Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

R9 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

R10 Intensivgrünland mit feuchten bis nassen Bodensenken entlang der Ohre sowie am Rande<br />

von Stillgewässern<br />

R11 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

R12 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

R13 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />

Kiefernforst<br />

R14 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />

Kiefernforst, Ackerrandstreifen<br />

R15 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />

Sumpf im Einflussbereich der Ohre, Kleingartenanlage


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 255<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandssituation<br />

Mit Blindschleiche (Anguis fragilis), Zauneidechse (Lacerta agilis) und Waldeidechse<br />

(Zootoca vivipara) wurden drei Reptilienarten verbreitet im Gebiet nachgewiesen<br />

(siehe Tab. A2-54). Für die Ringelnatter (Natrix natix) gibt es aktuelle Hinweise über<br />

Vorkommen im Gebiet. 11<br />

Die Kreuzotter (Vipera berus) soll im Raum Voitze vorgekommen sein. Ein Anwohner<br />

entdeckte die Art 1998 im Winterlager in einem Misthaufen am nördlichen Ortsrand<br />

von Voitze. Weitere historische Beobachtungen liegen aus dem Randbereich eines<br />

Gewässers nordwestlich von Voitze vor (Amphibiengewässer A7).<br />

Weiterhin kann die Schlingnatter (Coronella austriaca) im Gebiet vorkommen. Hinweise<br />

dafür liefert ein letztjähriges Jungtier, welches 2002 unmittelbar an das Untersuchungsgebiet<br />

angrenzend im ehemaligen Grenzstreifen im Bereich der B 248<br />

beobachtet wurde.<br />

Biotopspezifität der Reptilienfauna<br />

Für die im Gebiet vorkommenden Reptilien besonders relevant sind zum einen die<br />

großflächig zusammenhängenden trocken-warmen Lebensräume im Bereich des ehemaligen<br />

Grenzstreifens (Probeflächen R8, R9, R11, R12) und entlang von Waldrändern<br />

(Probeflächen R2, R13, R14) und zum anderen die Feuchtbiotope entlang der<br />

Ohre (Probeflächen R10, R15).<br />

Die Blindschleiche (Anguis fragilis) bewohnt ein weites Spektrum von Lebensräumen,<br />

die als Gemeinsamkeit in der Regel eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation und<br />

ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit aufweisen. Weiterhin sind ausreichende<br />

Tagesverstecke und (möglichst versteckt liegende) Sonnenplätze von Bedeutung. Zu<br />

den wichtigsten Lebensräumen zählen lichte Wälder, Waldlichtungen und -ränder,<br />

Grabensäume und Bahndämme (GÜNTHER & VÖLKL 1996b). Nachweise liegen für<br />

Gehölzstreifen in der Ohreniederung und für die Waldränder der größeren Kiefernforste<br />

vor und zeigen die enge Bindung der Art an durch Gehölze geprägte Biotopkomplexe.<br />

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist im nördlichen Deutschland auf relativ wärmebegünstigte<br />

Standorte beschränkt. Lebensräume sind die Ränder lichter Nadelwälder,<br />

Heideflächen mit Gehölzanflug, verbuschte Magerrasen und Ruderalfluren sowie Abbaugruben<br />

(PODLOUCKY 1988). Sie kommt in dem Magerrasen-Fragment westlich von<br />

Voitze (R2) sowie in den Biotopkomplexen aus Magerrasen und Staudenfluren des<br />

11 Allgemein gilt die Ringelnatter als schwer erfassbar, so dass bei wenigen Beobachtungen nicht unbedingt auf<br />

eine geringe Besiedlungsdichte der Art geschlossen werden kann.


256 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

ehemaligen Grenzstreifens südlich und östlich von Wendischbrome (R8, R9, R11,<br />

R12) vor.<br />

Die Waldeidechse (Zootoca vivipara) bewohnt eine Vielzahl von Lebensräumen, die<br />

als Gemeinsamkeit in der Regel eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation mit<br />

exponierten Stellen zum Sonnen und ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit aufweisen.<br />

Die Hauptlebensräume sind unter anderem Waldränder und -lichtungen, Gewässerränder<br />

und Eisenbahndämme (GÜNTHER & VÖLKL 1996a). Sie ist im Untersuchungsraum<br />

die am häufigsten nachgewiesene Reptilienart und kommt entlang von<br />

Waldrändern (westlich Voitze sowie östlich von Brome), in den trocken Bereichen des<br />

ehemaligen Grenzstreifens (vergesellschaftet mit der Zauneidechse) und in den<br />

Böschungen der Eisenbahntrasse vor. Fehlen tut sie in der Ohreniederung und an der<br />

Kleinen Aller.<br />

Die Ringelnatter (Natrix natrix) besiedelt ein breites Spektrum von offenen und halboffenen<br />

Lebensräumen (Feuchtwiesen, Talauen) entlang von Fließgewässern und an<br />

Stillgewässern (GÜNTHER 1996). Wichtig ist ein ausreichendes Nahrungsangebot, was<br />

bei der Ringelnatter zum größten Teil aus Amphibien besteht.<br />

Ihr Vorkommen in der Ohreniederung nördlich von Brome (R10) ist durch aktuelle<br />

Beobachtungen mehrfach belegt (mündliche Mitteilungen von Anwohnern). Darüber<br />

hinaus wurden Ringelnattern in der östlich von Brome gelegenen Kleingartenkolonie<br />

(R15) beobachtet, wo sie einem Anwohner zufolge Komposthaufen und Gewächshäuser<br />

zur Eiablage und Überwinterung nutzen. Weiterhin existieren Angaben über ein<br />

Vorkommen am Dorfteich von Voitze sowie nördlich von Voitze.<br />

Die Schlingnatter (Coronella austriaca) ist ein Bewohner trocken-warmer Biotope und<br />

bevorzugt ein Mosaik aus Bereichen mit Offenboden und niedriger Vegetation als<br />

auch einzelnen Büschen entlang von Säumen und lebt vornehmlich von kleineren<br />

Reptilien, doch gehören auch Kleinsäuger und Vögel zu ihrer Nahrung.<br />

Für die Kreuzotter (Vipera berus) stellen Moorgebiete und ihre Ränder, (verbuschte)<br />

Heiden sowie Teichkomplexe, wechselfeuchte Waldränder und –lichtungen wichtige<br />

Lebensräume dar. Wichtig sind Sonnplätze sowie Deckungs- und Versteckmöglichkeiten<br />

beispielsweise Geröll und Baumstubben. Als Winterquartiere werden –mitunter<br />

von mehreren Kreuzottern - verlassene Kleinsäugerbaue genutzt. Junge Kreuzottern<br />

ernähren sich vor allem von frisch metamorphisierten Amphibien, während das Nahrungsspektrum<br />

älterer Tiere neben Amphibien auch Kleinsäuger und kleinere Reptilien<br />

aufweist. Potenzielle Lebensraumstrukturen sind für die Kreuzotter im Untersuchungsgebiet<br />

nur mit Einschränkung vorhanden. Im Raum Voitze, wo die Art früher<br />

vorgekommen ist, ist daher höchstens mit einem Reliktvorkommen der Kreuzotter zu<br />

rechnen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 257<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Die Zauneidechse ist bundesweit wie auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als<br />

gefährdet eingestuft; die Waldeidechse ist nicht gefährdet. Die Schlingnatter wird in<br />

Deutschland als auch in Niedersachen als stark gefährdet geführt. Die Kreuzotter gilt<br />

in Deutschland und Sachsen-Anhalt als stark gefährdet und in Niedersachsen als gefährdet.<br />

Die Ringelnatter ist in ganz Deutschland im Rückgang begriffen, was auf<br />

Habitatzerstörung vor allem von Amphibienlaichgewässern zurückzuführen ist, und<br />

auf allen drei Roten Listen als im Bestand gefährdet eingestuft (siehe Tab. A2-32).<br />

Bei Zauneidechse und Schlingnatter handelt es ich um streng geschützte, bei den übrigen<br />

nachgewiesenen Reptilienarten um besonders geschützte Arten gemäß § 10<br />

BNatSchG, für die die strengen artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 42 Abs. 1<br />

und 2 BNatSchG gelten.<br />

Funktionsbewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Reptilien wird<br />

in Tab. A2-32 ermittelt, die Bedeutung einzelner Habitate für die Artengruppe in<br />

Tab. A2-33. Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Reptilien ist in<br />

Tab. A2-34 dargestellt.<br />

Tab. A2-32: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Reptilienarten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />

& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />

gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Blindschleiche –Anguis fragilis § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Zauneidechse –Lacerta agilis 3 3 3 IV §§ landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Waldeidechse –Zootoca vivipara § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Schlingnatter –Coronella austriaca 2 G 2 IV §§ landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Ringelnatter –Natrix natrix 3 3 3 § landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Kreuzotter –Vipera berus 3 2 2 § landesweit sehr<br />

schutzbedürftig


258 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-33: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Nachgewiesene und vermutliche Gesamtlebensräume (feuchte Gras- und<br />

Staudenfluren, Landröhrichte, Rieder und ähnliche Biotope im Randbereich groß<br />

von Gewässern für die Ringelnatter) der nachgewiesenen beziehungsweise<br />

gemeldeten Reptilien. Ein quantitativer Nachweis bei dieser Artengruppe<br />

ist schwierig, es wird daher von einer mittleren Besiedlungsdichte<br />

ausgegangen, die Flächen werden als essenzielle Habitate eingestuft.<br />

Tab. A2-34: Bewertung der Reptilienlebensräume.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

R1 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />

III –von allgemeiner<br />

se<br />

Bedeutung<br />

R2 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse sowie Blindschleiche<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R3 Keine Nachweise von Reptilien III –von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

R4 Keine Nachweise von Reptilien III –von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

R5 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />

IV –von besonderer bis<br />

se potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

R6 Keine Nachweise von Reptilien,<br />

IV –von besonderer bis<br />

potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

R7 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />

IV –von besonderer bis<br />

se potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

R8 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R9 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R10 Gesamtlebensraum der Ringelnatter<br />

sowie Blindschleiche<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R11 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R12 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R13 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />

III –von allgemeiner<br />

se und Blindschleiche<br />

Bedeutung<br />

R14 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />

Waldeidechse<br />

1 VA –hoch bedeutsam<br />

R15 Gesamtlebensraum der Ringelnatter 1 VA –hoch bedeutsam


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 259<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Von den insgesamt 15 Probeflächen des Untersuchungsgebietes sind aufgrund der Ergebnisse<br />

• 8 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />

• 3 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• 4 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Entlang der Bahngleise ist lediglich die Waldeidechse festgestellt worden, doch<br />

kommt dieser Struktur –Trockenbiotop in langgestreckter Ausdehnung –eine besondere<br />

Funktion als potenzielle Ausbreitungsstruktur zu.<br />

Von den Probeflächen, die von allgemeiner Bedeutung sind, wurden in drei Bereichen<br />

(R3, R4, R6) keine Reptilien nachgewiesen, während in den übrigen Teilbereichen<br />

eine (R1, R5, R7, R14) beziehungsweise zwei Arten (R13) festgestellt wurden.<br />

A2.5 Amphibien<br />

Amphibien haben sehr komplexe Habitatansprüche und einen hohen Raumbedarf, da<br />

sie während ihrer verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche Lebensräume besiedeln<br />

(Laichgewässer, Sommer-, Winterlebensraum) und zwischen diesen regelmäßige<br />

saisonale Wanderungen durchführen. Sie geben deshalb ein klassisches Beispiel ab für<br />

die funktionalen Beziehungen zwischen einzelnen Teillebensräumen.<br />

Methodische Hinweise<br />

Im Untersuchungsraum wurden die Amphibien an 27 ausgesuchten Gewässer (vergleiche<br />

Tab. A2-35 und Karte 2) durch fünf Begehungen zwischen März und Juni 2002<br />

erfasst. Die halbquantitative Aufnahme der Amphibien erfolgte durch Verhören, Ausleuchten<br />

der Gewässer und Abkeschern von Gewässerrändern und -grund. Weiterhin<br />

erlauben Zufallsfunde im Rahmen der Kartierung der anderen Tiergruppen Angaben<br />

zu möglichen Sommerlebensräumen sowie potenziellen Wanderbeziehungen. Die<br />

außerhalb des eigentlichen Untersuchungsraumes liegenden Amphibiengewässer A20<br />

und A21 wurden ausgewählt, um die Bedeutung angrenzender, im Gebiet liegender<br />

Wälder als Sommer- und Winterlebensraum einschätzen zu können. Darüber hinaus<br />

liegen Angaben zu Amphibienvorkommen der BÜRGERINITIATIVE SÜD II (schriftliche<br />

Mitteilungen 2006) und des NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) vor.<br />

Angaben zur Ökologie der Arten entstammen hauptsächlich GÜNTHER (1996),<br />

JEDICKE (1992) sowie BLAB & VOGEL (1996).


260 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-35: Beschreibung der untersuchten Amphibiengewässer.<br />

Nr. Beschreibung der untersuchten Gewässer<br />

A1 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, Südseite mit Erlen<br />

bestanden, kein Randstreifen<br />

A2 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Ostseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />

5 m breiter Randstreifen<br />

A3 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />

Südseite mit Erlen bestanden<br />

A4 Stark eutrophe Klärteiche mit steilen grasbewachsenen Ufern, frei von Gehölzen<br />

A5 Intensiv genutzter Fischteich mit steilen grasbewachsenen Ufern<br />

A6 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />

5 m breiter Randstreifen<br />

A7 Teich mit flacher geschwungener Uferlinie, Verlandungsbereich mit Röhrichtbewuchs, abschnittsweise<br />

Gebüsche und Bäume am Ufer<br />

A8 Graben mit Trapezprofil und geradlinigem Verlauf, mittlerer Makrophytenbewuchs im Gewässer<br />

und teilweise Gehölze am Ufer<br />

A9 Dorfteich, Ufer krautig, obere Uferkante mit Büschen und Bäumen bestanden<br />

A10 Klärteiche, Ufer steil mit krautigem Bewuchs, abschnittsweise mit Gehölzen bestanden<br />

A11 Bruchwaldbereich westlich der Ohre, mit Gräben durchzogen<br />

A12 Bruchwaldbereich östlich der Ohre, mit Gräben durchzogen<br />

A13 Fischteich im Grünland, eine Uferseite mit schmalem Röhrichtbestand, vereinzelte Gehölze<br />

am Ufer<br />

A14 Stark eutropher Wiesentümpel<br />

A15 Teichanlage mit 3 Gewässern, Ufer steil, abschnittsweise Röhrichtbestand und Gehölze am<br />

Ufer, unterschiedlich stark ausgeprägte Verlandungsbereiche<br />

A16 Teichkomplex mit 6 Fischteichen in unterschiedlich intensiver Nutzung, steile Ufer, abschnittsweise<br />

Röhrichtbewuchs und vereinzelte Gehölze am Ufer<br />

A17 Teichkomplex mit 3 Fischteichen im Grünland, vereinzelte Gehölze am Ufer<br />

A18 Mehrere kleine Tümpel im Laubwald<br />

A19 2 Fischteiche mit intensiver Nutzung, steile grasbewachsene Ufer<br />

A20 Ehemaliges Abbaugewässer mit gut strukturierten Uferbereichen, obere Uferkante mit Gehölzen<br />

bestanden<br />

A21 Graben mit Trapezprofil und steilen Ufern<br />

A22 Klärteiche mit steilen, krautbewachsenen Ufern, abschnittsweise Röhrichtbestand<br />

A23 Gräben im Bereich feuchter Hochstaudenfluren<br />

A24 naturnaher Waldteich<br />

A25 naturnaher Waldteich<br />

A26 Regenrückhaltebecken mit starkem Röhrichtbewuchs<br />

A27 Stillgewässer im Grünland<br />

Bestandssituation und Biotopspezifität<br />

Für das Untersuchungsgebiet liegen aktuelle Nachweise von neun Amphibienarten<br />

vor. Acht Arten wurden im Rahmen der vorhabensbezogenen Bestandserfassungen<br />

nachgewiesen (Tab. A2-55). Mit dem Bergmolch wurde eine neunte Art durch den<br />

NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) festgestellt.<br />

Die 2002 festgestellten Arten sind an den aufgeführten Fundorten bodenständig. Der<br />

Nachweis erfolgte über Laich, frisch metamorphisierte Jungtiere und durch balzende


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 261<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Männchen. In den verschiedenen Laichgewässern konnten bis zu fünf Arten nachgewiesen<br />

werden (Tab. A2-55).<br />

In Jahr 2008 wurde vom NABU BROME (schriftliche Mitteilung) zwischen dem Bromer<br />

Busch und dem angrenzenden Offenland mit den Gewässern (A17) ein Amphibienzaum<br />

aufgestellt und die Wanderung zwischen Winterquartier und den Laichgewässern<br />

dokumentiert. Zwischen 12. Februar und 1. April wurden die folgenden Fänge<br />

gemacht: 53 Teichmolche, 23 Kammmolche, 7 Bergmolche, 9 Teichfrösche, 10 Grasfrösche<br />

und 73 Erdkröten.<br />

Als weitere Daten liegen für die drei nördlich des Bromer Busches gelegenen Teiche<br />

(A17) seitens der BÜRGERINITIATIVE SÜD II (schriftliche Mitteilungen 2006) und des<br />

NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) Beobachtungen vom Laubfrosch vor.<br />

Durch die Betreuung eines Amphibienschutzzaunes an der Steimker Straße zwischen<br />

dem ersten Haus nördlich des Bromer Busches und dem Sportheim liegen aus Mitte<br />

der 1990er Jahre Daten zu den Amphibienwanderungen vor. Es wurden mit Grasfrosch,<br />

Laubfrosch, Erdkröte, Geburtshelferkröte, Rotbauchunke, Teichmolch, Kammmolch,<br />

Bergmolch und Teichfrosch insgesamt neun Amphibienarten dokumentiert<br />

(BÜRGERINITIATIVE SÜD II, schriftliche Mitteilungen 2006). Die Nachweise von<br />

Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) und Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes (vergleiche LEMMEL 1977, PODLOU-<br />

CKY & FISCHER 1991, GÜNTHER 1996) sind auf Aussetzungen zurückzuführen, oder es<br />

liegen Fehlbestimmungen vor. Sie wurden zudem in den letzten Jahren nicht bestätigt.<br />

Diese Angaben sind daher nicht weiter planungsrelevant.<br />

Der Bergmolch (Triturus alpestris) gilt als sehr anpassungsfähig und nimmt sehr gerne<br />

Klein- und Kleinstgewässer wie wassergefüllte Wagenspuren auf Waldwegen an.<br />

Optimale Lebensräume für den Bergmolch sind kleinere bis mittelgroße waldnahe<br />

Gewässer in sonniger bis halbschattiger Lage mit ausgeprägter Flachwasserzone und<br />

nicht zu dichter Unterwasservegetation. An Land hält sich der Bergmolch meist an<br />

kühlen Standorten in der Nähe seiner Laichplätze auf. Nachweise liegen durch den<br />

Amphibienzaun des NABU BROME vor. Als Laichgewässer sind die unter A17 zusammengefassten<br />

Gewässer nördlich des Bromer Busches einzustufen.<br />

Teichmolche (Triturus vulgaris) besitzen bezüglich ihrer Ansprüche eine sehr große<br />

ökologische Potenz, so dass die unterschiedlichsten Laichgewässer und Landlebensräume<br />

von dieser Art angenommen werden. Der Teichmolch präferiert dabei kleine bis<br />

mittelgroße, pflanzenreiche, besonnte Weiher und Teiche außerhalb des Waldes sowie<br />

als Landlebensraum offene bis halboffene Landschaften. Trotz der relativ geringen<br />

Habitatansprüche ist der Teichmolch lediglich in den Gewässern A7, A14, A15 und<br />

A17 vertreten.


262 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Der Kammmolch (Triturus cristatus) gehört zu der Artengruppe der Amphibien, die<br />

eine ganzjährige beziehungsweise nahezu ganzjährige Gewässerbindung aufweisen.<br />

Die bevorzugten Gewässer sind größere und tiefere Teiche, Weiher und Tümpel in<br />

offenem Gelände sowie in feuchtwarmen Waldgebieten mit völlig oder teilweise sonnenexponierter<br />

Lage und mäßig bis gut entwickelter submerser Vegetation. Der Gewässerboden<br />

sollte reich strukturiert sein, um entsprechende Versteckmöglichkeiten zu<br />

bieten. Ein Fischbesatz der Gewässer führt zur Verdrängung dieser Art. Die Landlebensräume<br />

liegen meist in unmittelbarer Nähe der Gewässer (maximal bis 1.000 m<br />

entfernt), wo die Kammmolche wahrscheinlich auch ihre Winterquartiere haben.<br />

Daneben kommen aber auch aquatische Überwinterungen vor. Im Jahr 2002 wurden<br />

einzelne Kammmolche südlich von Brome in Tümpeln des Erlenwaldbereiches (A18)<br />

sowie den Fischteichen (A17) nachgewiesen. Anwohner berichteten von großen Anzahlen<br />

des Kammmolches in früheren Jahren. Am Amphibienzaun zwischen dem Bromer<br />

Busch und den nördlich gelegenen Teichen wurden 2008 insgesamt 23 Kammmolche<br />

gefangen. Insgesamt kann von einer hohen Bedeutung dieses Komplexes für<br />

den Kammmolch ausgegangen werden.<br />

Als Art der östlichen Steppen besiedelt die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) in<br />

Deutschland vor allem die verschiedensten Kultursteppen. Dabei handelt es sich<br />

hauptsächlich um agrarisch oder gärtnerisch genutzte Gebiete. Die Knoblauchkröte<br />

bevorzugt leicht grabbare, sandige Bodensubstrate mit Korngrößen zwischen 0,5 und<br />

3,0 mm. Die bevorzugten Laichgewässer sind größtenteils perennierend und eutroph.<br />

Von großer Bedeutung sind Strukturen im Wasser, an denen die Laichschnüre befestigt<br />

werden. Oft handelt es sich dabei um Röhrichtbestände. Die Laichabgabe erfolgt<br />

in sonnigen bis halbschattigen Gewässerabschnitten. Außerhalb der Fortpflanzungszeit<br />

sind Knoblauchkröten tagsüber größtenteils im Boden vergraben, wobei sich die Kröten<br />

im Allgemeinen nicht tiefer als 10 bis 60 cm in den Boden graben. Nahe Brome<br />

konnten zwei Laichgewässer (A17 und A26) der Knoblauchkröte nachgewiesen werden.<br />

Die Erdkröte (Bufo bufo) ist sehr anpassungsfähig und nutzt Laichgewässer jeglicher<br />

Art, wobei mittelgroße Gewässer mit submerser Vegetation bevorzugt werden. Auch<br />

bei den Landlebensräumen besteht eine breite Varianz mit Schwerpunkt auf mäßig<br />

feuchte Wälder mit krautreichem Unterwuchs oder Grenzzonen verschiedener Biotope.<br />

Bei den Wanderungen zwischen den einzelnen Teillebensräumen werden Strecken<br />

von hauptsächlich bis zu 1.000 m (auch bis 3.000 m) zurückgelegt. Für Erdkröten<br />

existieren 15 Laichgewässer, die sich über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilen.<br />

Der Laubfrosch (Hyla arborea) sucht zum Laichen flache, relativ unbewachsene<br />

Kleingewässer in hecken- und gebüschreichen, feuchten Grünlandbereichen auf. Die<br />

Landlebensräume sind meist in unmittelbarer Gewässernähe, wobei vernässte Ödland-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 263<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

flächen, Schilfgürtel, Feuchtwiesen, Gebüsche sowie Waldränder genutzt werden. Die<br />

Wanderstrecken zwischen den Teillebensräumen betragen hauptsächlich bis zu 500 m<br />

(auch bis 3.400 m). Bei Abwanderungen an neue Laichgewässer können aber auch<br />

Strecken von bis zu 10 km zurückgelegt werden. Im Bereich der Ohreniederung<br />

konnten drei Laichgewässer des Laubfrosches (A14, A16 und A27) festgestellt werden.<br />

Darüber hinaus wurden im Bereich des mäandrierenden Verlaufs der Ohre (nördlich<br />

des Ohresees) weitere einzelne rufende Männchen vernommen, die nicht genau<br />

lokalisiert werden konnten. Insgesamt ist somit die Ohreniederung von hoher Bedeutung<br />

als Laubfrosch-Lebensraum.<br />

Der Moorfrosch (Rana arvalis) lebt hauptsächlich in Gebieten mit hohem Grundwasserstand<br />

oder staunassen Flächen, wie auf Nasswiesen und sumpfigen Grünland, in<br />

Zwischen, Nieder- und Flachmooren sowie in Erlen- und Birkenbrüchen. Seine bevorzugten<br />

Laichgewässer sind meso- bis dystroph (pH 5). Moorfrösche sind sowohl tagsüber<br />

als auch nachts aktiv. Als Verstecke nutzen sie Binsen- oder Grasbulten und ähnliche<br />

Sicht-, Wind- und Sonnenschutz bietende Strukturen. Wanderungen der Moorfrösche<br />

erfolgen bei den Jungtieren häufig weiter von den Laichhabitaten weg (bis zu<br />

1.000 m) als bei den Adulti (bis 500 m). Im Herbst nähert sich ein Teil der Population<br />

wieder dem Laichgewässer und einige Tiere begeben sich sogar in dasselbe hinein, um<br />

darin zu überwintern. Neben einem kleineren Vorkommen bei Voitze (A7) befinden<br />

sich vier weitere Laichgewässer des Moorfrosches (A11, A12, A23, A25) im Bereich<br />

der Ohreniederung, die somit auch für diese Art von besonderer Bedeutung ist.<br />

Der Grasfrosch (Rana temporaria) zeigt ein ausgeprägtes Wanderverhalten und<br />

kommt in allen feuchten Landschaftsteilen vor. Als Laichgewässer werden Gräben,<br />

Niederungsbäche und kleinere Stillgewässer aller Art angenommen. Dabei werden<br />

Wanderungen von bis zu 400 m (auch bis 2.000 m) zurückgelegt.<br />

Der zu den Grünfröschen zählende Teichfrosch (Rana kl. esculenta) dagegen unternimmt<br />

keine saisonalen Wanderungen und bleibt ganzjährig in der Nähe seines Gewässers.<br />

Der Teichfrosch stellt keine besonderen Ansprüche an seinen Lebensraum<br />

und ist allen stehenden beziehungsweise langsam fließenden Gewässern zu finden.<br />

Vorkommen von Grasfrosch und Teichfrosch sind ähnlich wie die der Erdkröte über<br />

das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt.<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Sechs der neun nachgewiesenen Amphibienarten stehen auf mindestens einer das<br />

Untersuchungsgebiet betreffenden Roten Listen (siehe Tab. A2-36). Der Teichmolch


264 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

wird ausschließlich auf der sachsen-anhaltinischen Roten Liste als gefährdet geführt.<br />

Bergmolch, Kammmolch und Knoblauchkröte sind in Niedersachen gefährdet, bundesweit<br />

als gefährdet beziehungsweise stark gefährdet eingestuft. Der Laubfrosch ist<br />

in Niedersachsen und bundesweit stark gefährdet, in Sachsen-Anhalt gefährdet; der<br />

Moorfrosch ist in den beiden Bundesländern als gefährdet eingestuft, aus bundesweiter<br />

Sicht allerdings stark gefährdet.<br />

Der Kammmolch ist im Anhang II der FFH-Richtlinie verzeichnet und somit eine Art<br />

von gemeinschaftlichem Interesse. Seine Bestände und Habitate innerhalb der FFH-<br />

Gebiete unterliegen besonders strengen Schutzbestimmungen.<br />

Alle Amphibienarten unterliegen den artenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen des<br />

§ 42 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch und Moorfrosch<br />

sind streng geschützt, die übrigen Arten besonders geschützt.<br />

Funktionsbewertung<br />

Der Gesamt-Lebensraumkomplex einer Art beziehungsweise Fortpflanzungsgemeinschaft<br />

setzt sich aus Laichgewässer, Landlebensräumen und Wanderkorridoren zusammen.<br />

Aufgrund der Habitatansprüche und Aktionsräume der nachgewiesenen Amphibienarten<br />

ist das Untersuchungsgebiet mit seinen dominierenden Biotoptypen in seiner<br />

Gesamtheit als potenzieller Landlebensraum anzusehen.<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Amphibienarten<br />

wird in Tab. A2-36 ermittelt.<br />

Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />

& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />

gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Bergmolch –Triturus alpestris 3 G - § landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§ landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Erdkröte –Bufo bufo § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 265<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Grasfrosch –Rana temporaria V V § mit Einkränkungen<br />

schutzbedürftig<br />

Teichfrosch –Rana kl. esculenta § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für<br />

die Arten<br />

Nachgewiesene Laichgewässer werden anhand der erfassten Individuenzahlen<br />

bewertet. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

siehe Tab. A2-36<br />

Landlebensräume mit vermutlich mittlerer Besiedlungsdichte. Schutzbedürftigkeit<br />

artspezifisch bewertet.<br />

mittel<br />

Wanderkorridore zwischen Laichhabitaten und Landlebensräumen. Im Einstufung wie zugehö-<br />

ganzen Gebiet vermutlich mittlere Besiedlungsdichten. Schutzbedürftigkeit<br />

gruppenspezifisch bewertet.<br />

riger Landlebensraum<br />

Konstruierte Gesamt-Lebensraumkomplexe aus nachgewiesenen oder Einstufung wie zugehö-<br />

sehr wahrscheinlichen Teillebensräumen.<br />

riges Laichgewässer<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien ist in Tab. A2-37 dargestellt. In<br />

Tab. A2-38 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Amphibien anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />

Tab. A2-38: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien.<br />

Bestandsgrößenklassen nach FISCHER & PODLOUCKY (1997): normale Schrift = absolute Zahlen aus FISCHER &<br />

PODLOUCKY (1997: 270); Angaben in Klammern = Häufigkeitsklasse umfasst mehrere der Größenklassen nach<br />

FISCHER & PODLOUCKY (1997).<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Ind.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

Bergmolch –Triturus alpestris < 20 20 - 50 51 - 150 > 150<br />

1 bis 4 5 bis (6) (6)<br />

(6)<br />

Teichmolch –Triturus vulgaris < 20 20 –50 51 –150 > 150<br />

1 bis 4 5<br />

(6)<br />

(6)<br />

Kammmolch –Triturus cristatus < 10 10 –30 31 –70 > 70<br />

1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />

Knoblauchkröte –Pelobates fuscus < 5 5 –30 31 –70 > 70<br />

1 bis 2 3 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />

Erdkröte –Bufo bufo < 70 70 –300 301-1.000 > 1.000<br />

1 bis (6) (6)<br />

(6)<br />

(6)


266 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

Laubfrosch –Hyla arborea < 10 10 –30 31 –100 > 100<br />

1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />

Moorfrosch –Rana arvalis < 10 10 –40 41 –100 > 100<br />

1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />

Grasfrosch –Rana temporaria < 20 20 –70 71 - 150 > 150<br />

1 bis 4 5 bis (6) (6)<br />

(6)<br />

Teichfrosch –Rana kl. esculenta < 10 10 –50 51 - 100 > 100<br />

1 bis 3 4 bis 5 (6)<br />

(6)<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. 2-39 dargestellt.<br />

Von den insgesamt 27 Gewässern sind<br />

• 5 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />

• 6 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />

• 6 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• 10 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Die Ohreniederung von nördlich Brome bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes<br />

ist in seiner Gesamtheit als Amphibien-Lebensraumkomplex sehr hoch bedeutsam<br />

(Wertstufe VB). Dies ergibt sich aus der Bedeutung der hier liegenden Laichgewässern<br />

und Landlebensräumen und deren enger Verflechtung und dem Auftreten<br />

essentieller Habitatstrukturen insbesondere für Moor- und Laubfrosch.<br />

Der Bromer Busch ist als Landlebensraum für Amphibien hoch bedeutsam (Wertstufe<br />

VA), den übrigen Bereichen der freien Landschaft mit Ausnahme der intensiv genutzten<br />

Ackergebiete kommt als Landlebensraum eine besondere bis allgemeine Bedeutung<br />

(Wertstufe IV) zu.<br />

Tab. A2-39: Bewertung der Amphibiengewässer.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Anmerkung: Bewertung von A17 unter Berücksichtugung der Daten des NABU BROME (schriftliche Mitteilung<br />

2008).<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe für den Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

A1 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A2 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A3 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A4 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A5 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A6 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 267<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe für den Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

A7 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A8 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A9 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A10 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A11 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

A12 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

A13 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A14 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A15 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A16 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A17 Laichgewässer 1 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

A18 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A19 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A20 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A21 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A22 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

A23 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A24 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

A25 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

A26 Laichgewässer 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

A27 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />

A2.6 Fische und Rundmäuler<br />

Methodische Hinweise<br />

Mit den Untersuchungen von KAMMERAD (schriftliche Mitteilung 1999, vergleiche<br />

WOHLGEMUTH et al. 2000) liegen Daten vor, die eine Überblick über die Fischfauna<br />

der Ohre geben.<br />

Bestandssituation<br />

An der Probestelle südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke wurden<br />

von KAMMERAD (schriftliche Mitteilung 1999) sechs Fischarten für die Ohre<br />

nachgewiesen (siehe Tab. A2-40). Hinweise zum Vorkommen von Fischarten des Anhangs<br />

II der FFH-Richtlinie liegen auch für die angrenzenden Abschnitte der Ohre<br />

nicht vor (vergleiche auch KAMMERAD et al. 1997, LAU 2001).<br />

Bei den Fischarten handelt es sich überwiegend um Arten, die geringe Ansprüche an<br />

ihren Lebensraum stellen. Lediglich die Schmerle (Barbatula barbatula) stellt etwas<br />

höhere Ansprüche an Wasserqualität und Substratbeschaffenheit. Neben einem gewis-


268 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sen Maß an Fließgeschwindigkeit benötigt sie Deckungsmöglichkeiten in Form von<br />

Steinen in der Gewässersohle. Bereiche mit ausschließlich schlammigem Bodensubstrat<br />

werden von ihr nicht besiedelt. Kleine Fischbestände wie die in der Ohre erlauben<br />

allerdings keine positive Aussage zum Zustand längerer Fließgewässerabschnitte.<br />

Vielfach handelt es sich bei diesen Schmerlen-Vorkommen in Sachsen-Anhalt um<br />

reliktartige Besiedlungsinseln in ansonsten stark beeinträchtigten Fließgewässern<br />

(KAMMERAD et al. 1997).<br />

Tab. A2-40: In der Ohre südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke<br />

nachgewiesenen Fischarten (KAMMERAD, schriftliche Mitteilung 1999).<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), RL LSA = Sachsen-Anhalt (KAM-<br />

MERAD et al. 2004), RL D = Deutschland (BLESS et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Nachweis-Häufigkeit: ++ = regelmäßig (verbreitet), + = selten, - = kein Nachweis.<br />

Art RL RL RL Nachweis Nachweis<br />

Nds. LSA D 1992 1999<br />

Schmerle (Barbatula barbatula) 3 3 - ++<br />

Hecht (Esox lucius) 3 3 - ++<br />

Dreistachliger Stichling (Gasterosteus<br />

aculeatus)<br />

- ++ -<br />

Gründling (Gobio gobio) - ++ -<br />

Flussbarsch (Perca fluviatilis) - - +<br />

Plötze (Rutilus rutilus) - ++ +<br />

Eine Bewertung der Ohre aus der Sicht der Artengruppe Fische und Rundmäuler findet<br />

nicht statt, da ausschließlich Daten von einer Probestelle vorliegen.<br />

A2.7 Libellen<br />

Libellen sind für die ökologische Bewertung von Gewässer-Umland-Beziehungen gut<br />

geeignet. Die Ansprüche der Libellen an die Gewässer sind vielfältig und zum großen<br />

Teil bekannt, sie umfassen verschiedene Parameter wie zum Beispiel Strömung und<br />

Wassertemperatur, Ufer- und Gewässerstruktur sowie Ausprägung der Wasser- und<br />

Ufervegetation.<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Libellenfauna wurde an insgesamt 19 Probestellen (vergleiche Tab. A2-41 und<br />

Karte 2) während fünf Begehungen von Ende April bis Ende August 2002 halbquanti-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 269<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

tativ erfasst. Bei den Probestellen handelt es sich um potenziell vom Vorhaben betroffene<br />

Gewässer. Es sind einzelne Gewässer (Gräben, Fließgewässer, Stillgewässer)<br />

oder Gewässerkomplexe aus mehreren, in enger räumlicher Nähe stehenden Gewässern<br />

(zum Beispiel Fischteiche), die zu einer Probestelle zusammengefasst wurden.<br />

Die Erfassung der Libellenfauna erfolgte durch Sichtbeobachtung der Imagines. Die<br />

nicht im Flug determinierbaren Arten wurden mit einem Kescher gefangen und nach<br />

Bestimmung vor Ort wieder freigelassen. Die Bestimmung der Imagines erfolgte nach<br />

WENDLER & NÜß (1991), Angaben zur Biologie und Ökologie der Arten erfolgen in<br />

Anlehnung an ALTMÜLLER (1983), ALTMÜLLER et al. (1989), BELLMANN (1993),<br />

DREYER (1986), JÖDICKE (1997), MARTENS (1996) sowie STERNBERG & BUCHWALD<br />

(1999).<br />

Tab. A2-41: Beschreibung der untersuchten Libellengewässer.<br />

Nr. Beschreibung der untersuchten Gewässer<br />

L1 Ohre als naturnahes Fließgewässer, Uferbewuchs mit feuchten Hochstauden und vereinzelten<br />

Erlen<br />

L2 Graben mit Trapezprofil und steilen Ufern<br />

L3 Grabenkomplex mit feuchten Hochstaudenfluren im Uferbereich<br />

L4 Ohre als naturnahes Fließgewässer, Nordseite mit Erlen bestanden<br />

L5 Nährstoffreicher Sumpfbiotop und Gräben mit Uferbewuchs aus feuchten Hochstaudenfluren<br />

L6 Ohre als naturnahes Fließgewässer, an der Ostseite von Erlen-Eschenwald der Talniederungen<br />

umgeben, im Westen nährstoffreiche Seggenrieder angrenzend<br />

L7 Ohreumflutgraben, an der Ostseite Staudenfluren feuchter Standorte und Erlen-Eschenwald<br />

der Talniederungen, im Westen Flutrasen und Intensivgrünland der Auen angrenzend, Uferbewuchs<br />

mit feuchten Hochstaudenfluren<br />

L8 Ohre als naturnahes Fließgewässer in mäandrierendem Verlauf, mit strömungsberuhigten<br />

Abschnitten und gut ausgeprägter beidseitiger Schilfröhrichtvegetation<br />

L9 Fischteich mit schmalem Röhrichtbestand an einem Ufer und vereinzelten Gehölzen, umliegend<br />

Grünland<br />

L10 Teichanlage bestehend aus 3 Gewässern, steile Ufer, abschnittsweise röhricht- und gehölzbestandene<br />

Uferabschnitte, unterschiedlich stark ausgeprägte Verlandungsbereiche<br />

L11 Teichkomplex bestehend aus 6 Fischteichen unterschiedlicher Nutzungsintensität, steile<br />

Ufer, abschnittsweise röhricht- und vereinzelt gehölzbestanden<br />

L12 Ohre als mäßig ausgebauter Bach mit steilen Ufern und feuchten Hochstaudenfluren im<br />

Uferbewuchs, umliegend Intensivgrünland der Auen, Acker, halbruderale Staudenfluren<br />

feuchter Standorte und nährstoffreiche Sumpfbiotope<br />

L13 Teichkomplex bestehend aus 3 Fischteichen mit vereinzelten Gehölzen am Ufer, umliegend<br />

Grünland<br />

L14 Teich mit flacher geschwungener Uferlinie, Verlandungsbereich mit Röhrichtbewuchs, abschnittsweise<br />

Gebüsche und Bäume am Ufer<br />

L15 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />

5 m breiter Randstreifen<br />

L16 Graben mit Trapezprofil und geradlinigem Verlauf, mittlerer Makrophytenbewuchs im Gewässer<br />

und teilweise Gehölze am Ufer<br />

L17 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />

5 m breiter Randstreifen<br />

L18 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />

Südseite mit Erlen bestanden<br />

L19 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />

Südseite mit Erlen bestanden


270 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandssituation<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden 26 Libellenarten nachgewiesen, die alle als<br />

bodenständig eingestuft werden können. Die Nachweise der Arten an den einzelnen<br />

Probestellen und die jeweiligen Gefährdungskategorien sind in Tab. A2-56 aufgelistet.<br />

Hinsichtlich der Artenvielfalt ist die Verteilung zwischen den einzelnen Teilbereichen<br />

sehr heterogen. Die nachgewiesenen Artenzahlen schwankt an den 19 Probeflächen<br />

zwischen 20 und eins. Hervorzuheben sind die Probestellen L14 mit 20 und die Probestelle<br />

L9 mit 15 nachgewiesenen Libellenarten. Bei sieben Probestellen schwankt die<br />

Artenzahl zwischen dreizehn und zehn, bei weiteren fünf Probestellen zwischen neun<br />

und vier sowie in vier Probestellen zwischen eins und zwei.<br />

Biotopspezifität<br />

Von den nachgewiesen Libellenarten besitzen 13 Arten eine hohe Biotopspezifität,<br />

dies entspricht einem Anteil von 50 % des Gesamtartenspektrums. Bei den biotopspezifischen<br />

Arten handelt es sich um Bewohner unterschiedlicher Gewässer- beziehungsweise<br />

Lebensraumtypen.<br />

Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und der Gemeinen Federlibelle<br />

(Platycnemis pennipes) treten zwei Fließgewässerlibellenarten auf, die vor<br />

allem an langsam fließenden Gewässern mit gut ausgeprägter Wasser- und Ufervegetation<br />

vorkommen. Stellenweise ist vor allem die Federlibelle (Platycnemis pennipes)<br />

in der Lage, auch auf Stillgewässer auszuweichen. Die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx<br />

splendens) kommt schwerpunktmäßig im Bereich der Ohre vor, wo sie hohe<br />

bis sehr hohe Individuendichten erreicht. Die Vorkommen an der Kleinen Aller sind<br />

hingegen sehr individuenarm. Die Federlibelle (Platycnemis pennipes) bewohnt ebenfalls<br />

die Bereiche der Ohre in hohen Individuendichten, zeigt jedoch nicht eine so<br />

deutliche Beschränkung auf diese Bereiche.<br />

Die Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca), die Südliche Binsenjungfer (Lestes<br />

barbarus), die Kleine Binsenjungfer (Lestes virens) und die Gefleckte Heidelibelle<br />

(Sympetrum flaveolum) sind charakteristische Bewohner von gut besonnten, flachen,<br />

stehenden Gewässern beziehungsweise Uferabschnitten, die auch zeitweise trocken<br />

fallen und eine gut ausgeprägte Ufervegetation aufweisen. Sommerliches Austrocknen<br />

beziehungsweise Bereiche mit stärker schwankenden Wasserständen sind typisch für<br />

die Habitate der genannten Arten. Bis auf einen zusätzlichen Einzelnachweis der Gefleckten<br />

Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) in Probefläche L7 treten alle vier Arten<br />

ausschließlich in Probefläche L14 auf.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 271<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für das Große Granatauge (Erythromma najas) und die Fledermaus-Azurjungfer<br />

(Coenagrion pulchellum) sind Teiche und Stillgewässerbereiche mit reich entwickelten<br />

Schwimmblattzonen essenzielle Lebensräume. Die Vorkommen dieser beiden Arten<br />

konzentrieren sich daher in strömungsberuhigten Bereichen der Ohre, in denen<br />

diese Lebensraumstrukturen entsprechend ausgebildet sind.<br />

Von großer Bedeutung im Untersuchungsgebiet sind Stillgewässer und strömungsberuhigte<br />

Bereiche von Fließgewässern mit ausgedehnter, vegetationsreicher Verlandungszone.<br />

Arten wie der Frühe Schilfjäger (Brachytron pratense), die Herbst-Mosaikjungfer<br />

(Aeshna mixta) und die Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) sind auf<br />

solche ausgedehnten Schilf- und Röhrichtzonen angewiesen. Diese Arten haben ihren<br />

Verbreitungsschwerpunkt vor allem im Bereich von Schilfröhrichten in der Ohreaue.<br />

Der Plattbauch (Libellula depressa) ist eine typische Art noch relativ vegetationsarmer<br />

Stillgewässer beziehungsweise -abschnitte oder anderer junger Gewässer. Sobald der<br />

Bewuchs stärker wird, verlässt die Art diese Lebensräume wieder. Auch die Braune<br />

Mosaikjungfer (Aeshna grandis) besiedelt vorzugsweise Stillgewässer mit größeren<br />

Wasserflächen. Beide Arten haben ihren Vorkommensschwerpunkt im Untersuchungsgebiet<br />

vor allem an Teichanlagen.<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt acht Libellenarten nachgewiesen, die auf<br />

der Roten Liste des Landes Niedersachsen, des Landes Sachsen-Anhalt oder der Bundesrepublik<br />

geführt werden, davon zwei Arten als „stark gefährdet“ (vergleiche<br />

Tab. A2-42).<br />

Die Anzahl der in den 19 Probeflächen nachgewiesenen Rote Liste-Arten ist –ähnlich<br />

wie die Gesamtartenzahlen –sehr heterogen und schwanken zwischen sechs und null<br />

(Tab. A2-56). Auch hier ist die Probestelle L14 mit sechs Rote Liste Arten hervorzuheben.<br />

Die Probestellen L7 und L8 weisen mit vier Rote Liste-Arten noch einen relativ<br />

hohen Anteil gefährdeter Arten auf. Während an weiteren Probestellen zwischen einer<br />

bis drei Rote Liste-Arten auftreten, wurden in den Probestellen L5 sowie L15, L16,<br />

L18 und L19 keine gefährdeten Arten nachgewiesen.<br />

Bundesweit gelten die Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus) und die Kleine Binsenjungfer<br />

(Lestes virens) als stark gefährdet, beide Arten werden auch in Niedersachsen<br />

als gefährdet beziehungsweise stark gefährdet eingestuft. Weitere als „gefährdet“<br />

eingestufte Arten sind Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens), Gemeine<br />

Winterlibelle (Sympecma fusca), Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes),


272 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion pulchellum), Früher Schilfjäger (Brachytron<br />

pratense) sowie Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum).<br />

Bei allen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Libellenarten handelt es sich um<br />

nach § 10 BNatSchG besonders geschützte Arten.<br />

Funktionsbewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Libellen anhand<br />

des Gefährdungsgrades wird in Tab. A2-42 ermittelt.<br />

Tab. A2-42: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), RL<br />

D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =<br />

Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Art RL<br />

Nds.<br />

Kleinlibellen<br />

Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx<br />

RL<br />

LSA<br />

RL<br />

D<br />

Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

3 V V § landesweit schutzbedürftig<br />

splendens<br />

Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca 3 3 § landesweit schutzbedürftig<br />

Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus 3 3 2 § landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Kleine Binsenjungfer –Lestes virens 2 2 2 § landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

Weidenjungfer –Lestes viridis § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gemeine Federlibelle –Platycnemis<br />

pennipes<br />

3 § landesweit schutzbedürftig<br />

Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Becher-Azurjungfer –Enallagma<br />

§ keine besondere<br />

cyathigerum<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion<br />

pulchellum<br />

V 3 § landesweit schutzbedürftig<br />

Großes Granatauge –Erythromma najas<br />

Großlibellen<br />

V V § mit Einkränkungen<br />

schutzbedürftig<br />

Früher Schilfjäger –Brachytron pratense 3 V 3 § landesweit schutzbedürftig<br />

Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis V § mit Einkränkungen<br />

schutzbedürftig


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 273<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Große Königslibelle –Anax imperator § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea V V § mit Einkränkungen<br />

schutzbedürftig<br />

Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora<br />

§ keine besondere<br />

metallica<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Vierfleck –Libellula quadrimaculata § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Plattbauch –Libellula depressa § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gemeine Heidelibelle –Sympetrum<br />

§ keine besondere<br />

vulgatum<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum<br />

flaveolum<br />

3 § landesweit schutzbedürftig<br />

Blutrote Heidelibelle –Sympetrum<br />

§ keine besondere<br />

sanguineum<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Libellen ist in Tab. A2-43 dargestellt. In<br />

Tab. A2-44 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Libellen anhand von Bestandsgrößenklassen, die nach Klein- und Großlibellen differenziert<br />

sind, denn die Zahl der an einem Gewässer feststellbaren Imagines hängt<br />

deutlich vom Sozialverhalten ab. Bei den meist revierbildenden Großlibellen werden<br />

an Gewässern fast immer nur einzelne fliegende Individuen beobachtet, auch wenn der<br />

Schlupferfolg sehr hoch ist. Bei Kleinlibellen lässt sich eher aus der Anzahl der erfassten<br />

Imagines auf die Bestandsgröße schließen.<br />

Tab. A2-43: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Fortpflanzungsgewässer werden als essenzielles siehe Tab. A2-45<br />

Habitat eingestuft. Die Bewertung differenziert nach Individuenzahlen.<br />

Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

Nachgewiesene Jagdgebiete, Schutzbedürftigkeit gruppenspezifisch be- vorhanden<br />

wertet.


274 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 2-44: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern<br />

Individuen pro Gewässer (beziehungsweise 100 m Länge bei Fließgewässern): 1 = Einzelfund, 2 = 2 - 5 Ind., 3 =<br />

6 - 10 Ind., 4 = 11 - 20 Ind., 5 = 21 –50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

Kleinlibellen 1-2 3 4-5 6<br />

Großlibellen - 1-6 - -<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen ist in Tab. 2-45 dargestellt.<br />

Von den 19 Gewässern sind<br />

• 1 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />

• 5 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />

• 7 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• 6 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Tab. A2-45: Bewertung der Libellenlebensräume.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

pro Lebensraum<br />

Wertstufe für den Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

VC VB VA IV<br />

L1 Fortpflanzungsgewässer 4 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

L2 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

L3 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

L4 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

L5 Fortpflanzungsgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

L6 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

L7 Fortpflanzungsgewässer 2 2 VA –hoch bedeutsam<br />

L8 Fortpflanzungsgewässer 1 4 VA –hoch bedeutsam<br />

L9 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

L10 Fortpflanzungsgewässer 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

L11 Fortpflanzungsgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />

L12 Fortpflanzungsgewässer 2 1 VA –hoch bedeutsam<br />

L13 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

L14 Fortpflanzungsgewässer 2 5 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

L15 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung<br />

L16 Fortpflanzungsgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />

L17 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

L18 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung<br />

L19 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 275<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A2.8 Heuschrecken<br />

Heuschrecken besiedeln bevorzugt Graslandbiotope und Ruderalstandorte und eignen<br />

sich besonders zur Zooindikation von Offenlandbereichen.<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Erfassung der Heuschreckenfauna erfolgte schwerpunktmäßig in den potenziell<br />

wertvollen Lebensräumen wie Säumen, Ruderalfluren, halbruderalen Staudenfluren,<br />

Magerrasenfragmenten, Grünlandflächen und Geländekanten im Einwirkungsbereich<br />

möglicher Trassen. Auf 23 Probestrecken (vergleiche Tab. A2-46 und Karte 2) wurden<br />

die Imagines durch Sichtbeobachtung, Lebendfang und -bestimmung sowie vor allem<br />

durch Verhören der arttypischen Gesänge der Männchen kartiert. Die Erfassungen<br />

wurden an insgesamt drei Kartierungsterminen in den Monaten Mai/Juni zur Erfassung<br />

von Tetrigiden und Juli bis Mitte September 2002 zur Erfassung der übrigen Arten<br />

durchgeführt.<br />

Berücksichtigung fanden weiterhin Erhebungen für den Pflege- und Entwicklungsplan<br />

des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt) aus dem Jahr 2000 (WOHLGE-<br />

MUTH et al. 2000) sowie Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie<br />

(schriftliche Mitteilung).<br />

Angaben zur Ökologie der Arten entstammen aus GREIN (2000, 2005), DETZEL (1998)<br />

und MAAS et al. (2002).<br />

Tab. A2-46: Beschreibung der untersuchten Heuschrecken-Probestrecken.<br />

Nr. Beschreibung<br />

H1 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte entlang des Randes eines Eichenmischwaldes<br />

H2 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen<br />

Sand-Magerrasens entlang des Randes eines Kiefernforstes<br />

H3 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />

Aller, Ackerwegrain<br />

H4 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang eines nährstoffreichen<br />

Grabens, Ackerwegrain<br />

H5 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

H6 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche,<br />

Ackerrandstreifen<br />

H7 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

H8 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil<br />

von kleinem Jungfichtenbestand gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen


276 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. Beschreibung<br />

H9 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, flächige<br />

vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />

H10 Wegrain, Ackerrandstreifen entlang einer Baumhecke<br />

H11 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />

Sumpf, zum Teil verbuscht, im Einflussbereich der Ohre<br />

H12 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />

Sumpf, zum Teil mit Weiden verbuscht, im Einflussbereich der Ohre<br />

H13 Ehemaliger Grenzsteifen: Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />

trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

H14 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

H15 Intensivgrünland der Auen mit feuchten bis nassen Bodensenken im Einflussbereich der<br />

Ohre<br />

H16 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

H17 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

H18 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />

Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />

Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />

H19 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />

Kiefernforst<br />

H20 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />

Kiefernforst, Ackerrandstreifen<br />

H21 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />

Sumpf im Einflussbereich der Ohre<br />

H22 Intensivgrünland trockenerer Standorte, Ufersaum sonstiger Stillgewässer<br />

H23 Intensivgrünland der Auen, Ufersaum sonstiger Stillgewässer<br />

Bestandssituation<br />

Im Untersuchungsraum wurden 22 Heuschreckenarten nachgewiesen (siehe Tab. A2-<br />

57), davon 19 Arten auf den 23 Probeflächen, drei weitere Arten außerhalb der Probeflächen.<br />

Damit ist der Planungsraum als artenreich einzustufen.<br />

Für fast alle Arten kann von einer Bodenständigkeit am Fundort (Probefläche) ausgegangen<br />

werden. Lediglich für die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) ist eine Bodenständigkeit<br />

auf der Fläche H23 aufgrund mangelnder Ausprägung der vorhandenen<br />

Strukturen sowie der Tatsache, dass die Art dort erst im August (zu einer Zeit, in der<br />

vor allem die männlichen Tiere einer Teilpopulation in Ausbreitung begriffen sind)<br />

nachgewiesen wurde, fraglich. Wahrscheinlicher ist hier ein Einwandern aus der Ohreaue,<br />

wo individuenreiche Bestände der Sumpfschrecke vorhanden sind (H15).<br />

Die Artenzahlen schwanken in den Probestrecken zwischen vier und dreizehn und<br />

weisen damit eine große Spanne auf. Elf Probestrecken und damit der größte Teil besitzt<br />

eine mittlere Artenzahl zwischen sieben und neun Arten. Neun Probestrecken


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 277<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

weisen zwischen zehn und dreizehn Arten auf (H13-H18), während drei Probestrecken<br />

zwischen vier und sechs Arten Lebensraum bieten (H11, H12, H22).<br />

Biotopspezifität der Heuschreckengemeinschaft<br />

Typische Heuschreckenzönosen trockenwarmer Lebensräume wurden vor allem westlich<br />

von Voitze (H1, H2) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (H14, H16-H18)<br />

festgestellt. Herausragend ist hier der Nachweis der Westlichen Beißschrecke (Platycleis<br />

albopunctata, H2, H16), von der in Niedersachsen vor allem Nachweise aus dem<br />

Wendland und sonst lediglich verinselte Vorkommen in klimatisch begünstigten Landesteilen<br />

bekannt sind (GREIN 2000). Die Westliche Beißschrecke ist sehr wärmebedürftig<br />

und bevorzugt lückige Sandtrockenrasen mit einem Mosaik aus offenen Bodenstellen<br />

und vereinzelten Sträuchern. Im Planungsraum wurde die Art in Biotopkomplexen<br />

aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte mit vereinzelten<br />

Magerrasenfragmenten festgestellt. Ähnliche Habitate bevorzugt auch die ebenfalls<br />

sehr wärmebedürftige Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus), die<br />

noch stärker auf vegetationslose Bereiche angewiesen ist und westlich von Brome vergesellschaftet<br />

die mit der Westlichen Beißschrecke vorkommt (H16).<br />

Eine weitere Art, die schüttere Vegetationsbestände in trockenwarmen Lebensräumen<br />

bevorzugt, ist die Feldgrille (Gryllus campestris), die östlich von Brome im ehemaligen<br />

Grenzstreifen knapp außerhalb des Planungsraumes vorkommt.<br />

Ebenfalls charakteristisch für trockenwarme Lebensräume sind der Heidegrashüpfer<br />

(Stenobothrus lineatus) und der Braune Grashüpfer (Chorthippus brunneus) sowie mit<br />

Einschränkung der Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) und der Verkannte<br />

Grashüpfer (Chorthippus mollis). Insbesondere die beiden letztgenannten Arten bevorzugen<br />

eher langrasige Vegetationsbestände und sind im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

zum Teil in individuenreichen Beständen vor allem entlang der Acker- und Wegraine<br />

sowie in flächig ausgeprägten halbruderalen Gras- Staudenfluren mittlerer und<br />

trockener Standorte weit verbreitet. Der Braune Grashüpfer besiedelt im Untersuchungsgebiet<br />

ähnliche Biotope wie die oben genannten Arten, ist hier aber in den<br />

kleinräumig vegetationslosen bis –armen Bereichen zu finden. Der Heidegrashüpfer<br />

besiedelt lediglich fünf Probestrecken und kommt vor allem in halbruderalen Gras-<br />

Staudenfluren trockener Standorte mit einem Mosaik aus vegetationsarmen Bereichen<br />

und Bereichen langrasiger Vegetation vor.<br />

Der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) ist ein typischer Bewohner mittlerer bis<br />

frischer Standorte, kommt aber auch in trockeneren Habitaten vor. In den Probestrecken<br />

wurde die Art vorzugsweise in eher xerophil geprägten Standorten der halbruderalen<br />

Gras- und Staudenfluren mittlerer und trockener Standorte nachgewiesen.


278 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Typische hygrophile Heuschreckenzönosen kommen entlang der Ohreaue vor. Charakterarten<br />

der Nasswiesen sind die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und die<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis). Beide Arten wurden zusammen<br />

in der Ohreaue zwischen Brome und Wendischbrome nachgewiesen (H11, H12,<br />

H15), die Kurzflügelige Schwertschrecke alleine auch östlich von Brome (H21). Die<br />

Bodenständigkeit der Sumpfschrecke im Bereich H23 ist fraglich. Zu den Arten der<br />

Feuchtlebensräume ist auch die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) zu zählen,<br />

die langrasige Bereiche von feuchtem und wechselfeuchtem Grünland sowie entsprechende<br />

langrasige Weg- und Grabenränder bevorzugt. Im Untersuchungsgebiet ist die<br />

Art verbreitet und kommt teilweise in individuenreichen Beständen vor, vor allem in<br />

halbruderalen Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte, die meist als lineare<br />

Strukturen ausgeprägt sind. Während die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus<br />

dorsalis) und die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) an ausreichend<br />

feuchten und wüchsigen Grabenrändern, die geeignete Eiablagesubstrate aufweisen<br />

(markhaltige beziehungsweise verholzte Pflanzenstängel) überdauern können, ist die<br />

Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) auf feuchtes bis nasses Grünland angewiesen,<br />

da ihre zumeist in die oberen Bodenschichten abgelegten Eier eine ausreichende<br />

Feuchtigkeit (zum Teil Kontaktwasser) zur Entwicklung benötigen. Zu erwarten wären<br />

in der Ohreaue (zum Beispiel im Bereich der Probestrecke H15) auch noch weitere<br />

hygrophile Arten, wie der Sumpf-Grashüpfer (Chorthippus montanus) beziehungsweise<br />

die Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata), die hier jedoch nicht nachgewiesen<br />

werden konnten. Die Säbel-Dornschrecke, die feuchte, vegetationsarme Böden bevorzugt,<br />

wurde nordwestlich von Voitze an einem Gewässerrand außerhalb der Heuschrecken-Probestrecken<br />

festgestellt.<br />

Der Weißrandige Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) ist ebenfalls ein typischer<br />

Bewohner frischer bis feuchter Standorte. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art vor<br />

allem im Bereich um Brome im Grünland und dessen Übergangsbereichen zu halbruderalen<br />

Staudenfluren nachgewiesen.<br />

Die Maulwurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa) ist eher zu den hygrophilen Arten zu<br />

rechnen, sie kommt aber auch in Gärten vor. Sie bevorzugt gut grabbare, ausreichend<br />

feuchte Böden mit eher spärlicher Vegetation, gern in Gewässernähe (FISCHER 2001).<br />

Im Untersuchungsgebiet wurde die Art lediglich einmal in einem Einzelexemplar am<br />

Südrand von Brome an einem Gewässerrand westlich von H22 nachgewiesen.<br />

Die übrigen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenarten sind relativ<br />

anspruchslos und im Offenland weit verbreitet.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 279<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />

Von den 23 nachgewiesenen Heuschreckenarten werden insgesamt neun Arten auf der<br />

bundes- beziehungsweise den landesweiten Roten Listen geführt (siehe Tab. A2-47<br />

und A2-57).<br />

Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalis dorsalis) gilt bundesweit sowie in<br />

Sachsen-Anhalt als gefährdet. Die Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata)<br />

gilt ebenfalls bundesweit als gefährdet, wird aber in Niedersachsen und in der Region<br />

des östlichen Tieflandes als „stark gefährdet“ eingestuft. Diese Art kam im Untersuchungsgebiet<br />

nur auf zwei Probestrecken vor. Die in vier Teilbereichen nachgewiesene<br />

Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) wird bundesweit als stark gefährdet geführt,<br />

während sie in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt als gefährdet gilt. Die Große<br />

Goldschrecke (Chrysochraon dispar) ist bundesweit gefährdet. Die Art ist in fast 90 %<br />

der Probestrecken zum Teil in hohen Individuendichten vertreten. Der Heidegrashüpfer<br />

(Stenobothrus lineatus) wird in Niedersachsen als gefährdet eingestuft. Im Planungsraum<br />

kam die Art in fünf Probestrecken in zumeist kleineren Beständen vor. Der<br />

Wiesen-Grashüpfer (Chorthippus dorsatus) ist in Niedersachsen gefährdete. Die Art<br />

wurde in sechs Probestrecken mit mittleren Individuendichten nachgewiesen.<br />

Außerhalb der Probestrecken wurden drei weitere bestandsbedrohte Heuschreckenarten<br />

nachgewiesen: Die Feldgrille (Gryllus campestris) gilt bundesweit und in Sachsen-Anhalt<br />

als gefährdet, während sie in Niedersachsen als vom Aussterben bedroht,<br />

und im östlichen Tiefland als stark gefährdet eingestuft wird. Von der Maulwurfsgrille<br />

(Gryllotalpa gryllotalpa) wurde lediglich ein Einzelexemplar am Südrand von Brome<br />

westlich der Probestrecke H22 einmalig verhört. Sie gilt in der Region des östlichen<br />

Tieflandes als stark gefährdet, Niedersachsen-weit als vom Aussterben bedroht und in<br />

Sachsen-Anhalt als gefährdet. Die Säbel-Dornschrecke, die in Niedersachsen „gefährdet“<br />

ist, wurde in kleineren Beständen nordwestlich von Voitze im Ufersaum eines<br />

Stillgewässers festgestellt.<br />

Gegenüber der derzeit gültigen bundesweiten Roten Liste (INGRISCH & KÖHLER 1998)<br />

ist die Gefährdungseinstufung nach MAAS et al. (2002) bei einzelnen Arten wie folgt<br />

anzupassen: Sumpfschrecke und Große Goldschrecke sind nicht mehr als gefährdet<br />

einzustufen. Auf die Vorwarnliste herabzustufen sind Kurzflügelige Schwertschrecke<br />

und Westliche Beißschrecke. Die Maulwurfsgrille wird von MAAS et al. (2002) als<br />

gefährdet eingeschätzt, Heidegrashüpfer, Feld-Grashüpfer und Verkannter Grashüpfer<br />

sind neu in die Vorwarnliste aufzunehmen (siehe auch Tab. A2-57).<br />

Unter den nachgewiesenen Heuschreckenarten ist keine Art nach dem BNatSchG besonders<br />

oder streng geschützt.


280 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für keine der nachgewiesenen Arten besteht eine bundesweite Verantwortlichkeit hinsichtlich<br />

des Erhaltes der Arten (MAAS et al. 2002)<br />

Funktionsbewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Bereich der Probestrecken nachgewiesenen Heuschreckenvorkommen<br />

wird in Tab. A2-47 ermittelt.<br />

Tab. A2-47: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten.<br />

Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GREIN 2005), RL LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), RL<br />

D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />

V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke –<br />

Conocephalus dorsalis<br />

3 3 landesweit schutzbedürftig<br />

Grünes Heupferd –<br />

keine besondere<br />

Tettigonia viridissima<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Zwitscher-Heupferd –<br />

keine besondere<br />

Tettigonia cantans<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gewöhnliche Strauchschrecke –<br />

keine besondere<br />

Pholidoptera griseoaptera<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Westliche Beißschrecke –<br />

Platycleis albopunctata<br />

2 3 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Roesels Beißschrecke –<br />

keine besondere<br />

Metrioptera roeselii<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Feldgrille –<br />

1 3 3 bundesweit oder darüber hinaus<br />

Gryllus campestris<br />

herausragend schutzbedürftig<br />

Maulwurfsgrille –<br />

1 3 V bundesweit oder darüber hinaus<br />

Gryllotalpa gryllotalpa<br />

herausragend schutzbedürftig<br />

Säbel-Dornschrecke –<br />

Tetrix subulata<br />

3 landesweit schutzbedürftig<br />

Gemeine Dornschrecke –<br />

keine besondere<br />

Tetrix undulata<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Sumpfschrecke –<br />

Stethophyma grossum<br />

3 3 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Große Goldschrecke –<br />

Chrysochraon dispar<br />

3 landesweit schutzbedürftig<br />

Heidegrashüpfer –<br />

Stenobothrus lineatus<br />

3 landesweit schutzbedürftig<br />

Bunter Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Omocestus viridulus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Feld-Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Chorthippus apricarius<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Brauner Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Chorthippus brunneus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Nachtigall-Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Chorthippus biguttulus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Verkannter Grashüpfer –<br />

V mit Einkränkungen<br />

Chorthippus mollis<br />

schutzbedürftig


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 281<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Nds. LSA D<br />

Weißrandiger Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Chorthippus albomarginatus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Wiesen-Grashüpfer –<br />

Chorthippus dorsatus<br />

3 landesweit schutzbedürftig<br />

Gemeiner Grashüpfer –<br />

keine besondere<br />

Chorthippus parallelus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Gefleckte Keulenschrecke –<br />

keine besondere<br />

Myrmeleotettix maculatus<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Tab. A2-48: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-47<br />

samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar; mitunter stellen Grabenränder<br />

wichtige Refugialräume dar) eingestuft. Die Bewertung differenziert<br />

nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. teilweise vorhanden<br />

Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />

Arten berücksichtigt.<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken ist in Tab. A2-48 dargestellt. In<br />

Tab. A2-49 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Heuschrecken anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />

Tab. A2-49: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken.<br />

Individuen auf 100 m² (beziehungsweise 50 m Länge bei linearen Biotopen): E = Einzelfund, 1 = 2-5 Ind., 2 = 6-<br />

10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = > 50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

alle Arten bis auf die unten aufgeführten<br />

E-2 3-4 5 -<br />

Tetrix subulata, Tetrix undulata - E-2 3-5 -<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. A2-50<br />

dargestellt. Von den 23 Probestrecken sind<br />

• 2 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />

• 4 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />

• 16 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),


282 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• 1 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Bei den zwei sehr hoch bedeutsamen Probestrecken H12 und H15 handelt es sich um<br />

Feuchtlebensräume mit Vorkommen der Westlichen Beißschrecke beziehungsweise<br />

der Sumpfschrecke, bei den vier hoch bedeutsamen Probestrecken um trockenwarmen<br />

Lebensräume oder Feuchtlebensräume.<br />

Von den 16 mit Einschränkung schutzbedürftigen Lebensräumen ist die Probestrecke<br />

H14 hervorzuheben mit insgesamt drei Arten der Roten Liste und einer artenreichen<br />

und gut ausgeprägten Zönose der trockenwarmen Lebensräume. Ähnlich gut ausgeprägte<br />

Zönosen der trockenwarmen Lebensräume weisen die Probestrecken H1, H7<br />

und H19 auf, die jeweils für zwei Rote Liste Arten einen Lebensraum darstellen. Die<br />

übrigen zwölf mit Einschränkung schutzbedürftigen Lebensräume weisen demgegenüber<br />

lediglich eine bis zwei Rote Liste Arten auf.<br />

Tab. A2-50: Bewertung der Heuschreckenlebensräume.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

VC VB VA IV<br />

H1 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H2 Gesamtlebensraum 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

H3 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H4 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H5 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H6 Gesamtlebensraum 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H7 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H8 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H9 Gesamtlebensraum 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H10 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H11 Gesamtlebensraum 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />

H12 Gesamtlebensraum 1 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

H13 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H14 Gesamtlebensraum 4 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H15 Gesamtlebensraum 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

H16 Gesamtlebensraum 1 4 VA –hoch bedeutsam<br />

H17 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H18 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H19 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H20 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H21 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />

H22 Gesamtlebensraum III –von allgemeiner Bedeutung<br />

H23 Gesamtlebensraum 1 1 VA –hoch bedeutsam


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 283<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

A2.9 Daten der faunistischen Bestandserfassung 2002<br />

Tab. A2-51: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Fledermausarten.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al. 2004), D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht,<br />

2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad entsprechend der Einstufung<br />

der einzelnen Arten.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Häufigkeitsklassen bei Detektornachweis: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.<br />

Anzahl der Tiere beim Netzfang: 1. Zeile Männchen (Anzahl adult / juvenil), 2. Zeile Weibchen (Anzahl adult, laktierend oder trächtig / adult, nicht laktierend / juvenil).<br />

Angabe ohne „ / “ = keine Statusangabe möglich. c.f. = unsicherer Nachweis.<br />

Lfd. Art RL RL RL FFH Schutz<br />

Detektornachweis (Häufigkeitsklassen)<br />

Nr.<br />

Nds. LSA D<br />

F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F10<br />

01 Wasserfledermaus –Myotis daubentonii 3 3 IV §§ 2 2 2 2 2 2<br />

02 Kleine Bartfledermaus –Myotis mystacinus 2 1 3 IV §§<br />

Bartfledermaus –Myotis mytacinus / brandti [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§ 1 2<br />

03 Fransenfledermaus –Myotis nattereri 2 2 3 IV §§<br />

Gattung Myotis –Myotis spec. IV §§ 2 2 2 2 2 2 2<br />

04 Großer Abendsegler –Nyctalus noctula 2 3 3 IV §§ 2 2 2 2 2 2 2 2<br />

05 Kleinabendsegler –Nyctalus leisleri 1 2 G IV §§ 1 1 1 2 2<br />

06 Breitflügelfledermaus –Eptesicus serotinus 2 2 V IV §§ 2 2 2 4 2 3 2 3<br />

07 Rauhautfledermaus –Pipistrellus nathusii 2 2 G IV §§ 2<br />

08 Zwergfledermaus –Pipistrellus pipistrellus 3 2 IV §§ 2 2 2 2 2 3 2<br />

09 Mückenfledermaus –Pipistrellus pygmaeus G D IV §§ 2<br />

10 Graues Langohr –Plecotus austriacus 2 2 2 IV §§<br />

11 Braunes Langohr –Plecotus auritus 2 2 V IV §§<br />

Langohr –Plecotus austriacus / auritus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§ 2<br />

Summe Arten: 6 4 1 2 7 4 4 5 5 2


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 284<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fortsetzung Tab. A2-51<br />

Lfd. Art RL RL RL FFH Schutz<br />

Netzfang (Anzahl der Tiere)<br />

Nr.<br />

Nds. LSA D<br />

F1 F2 F5 F6 F8 F9<br />

01 Wasserfledermaus –Myotis daubentonii 3 3 IV §§ 1/-<br />

1/-<br />

2/-/-<br />

-/-/-<br />

02 Kleine Bartfledermaus –Myotis mystacinus 2 1 3 IV §§ 1/-<br />

-/-/-<br />

Bartfledermaus –Myotis mytacinus / brandti [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§<br />

03 Fransenfledermaus –Myotis nattereri 2 2 3 IV §§ -/-<br />

-/1/-<br />

Gattung Myotis –Myotis spec. IV §§<br />

04 Großer Abendsegler –Nyctalus noctula 2 3 3 IV §§ -/1<br />

-/1/-<br />

05 Kleinabendsegler –Nyctalus leisleri 1 2 G IV §§<br />

06 Breitflügelfledermaus –Eptesicus serotinus 2 2 V IV §§ 1/-<br />

07 Rauhautfledermaus –Pipistrellus nathusii 2 2 G IV §§ 1/-<br />

4/1/-<br />

08 Zwergfledermaus –Pipistrellus pipistrellus 3 2 IV §§ 3/-<br />

-/-/- 2/-/-<br />

09 Mückenfledermaus –Pipistrellus pygmaeus G D IV §§ c.f.<br />

-/1/-<br />

10 Graues Langohr –Plecotus austriacus 2 2 2 IV §§ 1/-<br />

-/-/-<br />

11 Braunes Langohr –Plecotus auritus 2 2 V IV §§ 1/-<br />

-/-<br />

1/-/-<br />

1/-/-<br />

Langohr –Plecotus austriacus / auritus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§<br />

Summe Arten: 3 1 6 4 1 2<br />

Summe Individuen: 5 4 15 6 1 2<br />

3 /-<br />

-/-/1<br />

-/-<br />

2/-/-<br />

1/-<br />

-/-/-<br />

1/-<br />

-/-/-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 285<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-52: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –Teilflächen V1-V10.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007), LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), D =<br />

Deutschland (BAUER et al. 2002), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geografischer Restriktion, V = Vorwarnliste.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

EU-VSR (EU-Vogelschutzrichtlinie): I = Art gemäß Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />

Häufigkeitsklassen: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, bei Rote Liste-Arten sind die BP quantitativ dargestellt, NG =<br />

Nahrungsgast, DZ = Durchzügler. Wertbestimmende Brutvogelarten (Rote Liste-Arten) sind grau unterlegt.<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />

1 Zwergtaucher –Tachybaptus ruficollis 3 3 V § DZ<br />

2 Graureiher –Ardea cinerea § NG<br />

3 Stockente –Anas platyrhynchos § A D<br />

4 Reiherente –Aythia fuligula § DZ<br />

5 Tafelente –Aythya ferina 3 § DZ<br />

6 Schwarzmilan –Milvus migrans §§ I NG NG NG<br />

7 Rotmilan –Milvus milvus 2 2 3 V §§ I NG NG NG NG NG NG 1 NG<br />

8 Rohrweihe –Circus aeruginosus 3 3 V §§ I NG NG NG<br />

9 Wiesenweihe –Circus pygargus 2 2 1 2 §§ I<br />

10 Habicht –Accipiter gentilis §§ NG<br />

11 Sperber –Accipiter nisus §§ 1<br />

12 Mäusebussard –Buteo buteo §§ B NG A A NG NG NG A A<br />

13 Turmfalke –Falco tinnunculus V V §§ A A NG NG NG A<br />

14 Baumfalke –Falco subbuteo 3 3 3 §§ NG<br />

15 Rebhuhn –Perdix perdix 2 2 2 2 § 1 1 1 6 2 1<br />

16 Wachtel –Cortunix cortunix 3 3 § 1 2 4<br />

17 Fasan –Phasianus colchicus § A A A<br />

18 Wasserralle –Rallus aquaticus 3 3 §<br />

19 Teichhuhn –Gallinula chloropus V V V V §§ A<br />

20 Blässhuhn –Fulica atra § A A<br />

21 Kranich –Grus grus §§ I NG<br />

22 Kiebitz –Vanellus vanellus 3 3 2 2 §§ 1 2 1<br />

23 Waldschnepfe –Scolopax rusticola V V § 1<br />

24 Hohltaube –Columba oenas § B A<br />

25 Ringeltaube –Columba palumbus § C B C C C A B C D C


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 286<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />

26 Turteltaube –Streptopelia turtur 3 3 V §§ A B A A A A<br />

27 Kuckuck –Cuculus canorus 3 3 V V § A A A A A B A<br />

28 Schleiereule –Tyto alba §§<br />

29 Waldkauz –Strix aluco V V V §§<br />

30 Waldohreule –Asio otus 3 3 §§<br />

31 Rauhfußkauz –Aegolius funereus §§ A<br />

32 Mauersegler –Apus apus V V § NG NG NG NG NG NG<br />

33 Eisvogel –Alcedo atthis 3 3 V V §§ I NG<br />

34 Wendehals –Jynx torquilla 1 1 V 3 §§<br />

35 Grünspecht –Picus viridis 3 3 V V §§ 1 1 1 NG<br />

36 Schwarzspecht –Dryocopus martius §§ I A<br />

37 Buntspecht –Picoides major § C B B B B B<br />

38 Kleinspecht –Picoides minor 3 3 § 1 1<br />

39 Feldlerche –Alauda arvensis 3 3 V V § C C D C D E D C<br />

40 Heidelerche –Lullula arborea 3 V 3 §§ I 5 1 1<br />

41 Haubenlerche –Galerida cristata 1 1 V 2 §§ 1<br />

42 Rauchschwalbe –Hirundo rustica 3 3 3 V § NG NG NG NG NG NG NG NG NG<br />

43 Mehlschwalbe –Delichon urbica V V V § NG NG NG NG NG NG NG NG NG<br />

44 Baumpieper –Anthus trivialis V V V V § B A C B B C<br />

45 Wiesenpieper –Anthus pratensis 3 3 V §<br />

46 Schafstelze –Motacilla flava V V § 6 8 6 3 18 37 4 6<br />

47 Gebirgsstelze –Motacilla cinerea § DZ NG<br />

48 Bachstelze –Motacilla alba V § B C C B A C C C B<br />

49 Zaunkönig –Troglodytes troglodytes § D B C C C A B D C C<br />

50 Heckenbraunelle –Prunella modularis § C B B B B B D A A<br />

51 Rotkehlchen –Erithacus rubecula § D B C B B B C B B<br />

52 Sprosser –Luscinia luscinia 0 2 §<br />

53 Nachtigall –Luscinia megarhynchos 3 3 § 4 4 3 2 2 5 2<br />

54 Hausrotschwanz –Phoenicurus ochruros § NG A B C A A<br />

55 Braunkehlchen –Saxicola rubetra 2 2 3 3 § 3 DZ DZ<br />

56 Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe 1 1 3 2 § 1 1 1<br />

57 Amsel –Turdus merula § D B C D C A C D D C<br />

58 Wacholderdrossel –Turdus pilaris § C C C NG B C A<br />

59 Singdrossel –Turdus philomelos § D B C C B B C B B<br />

60 Misteldrossel –Turdus viscivorus § B


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 287<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />

61 Feldschwirl –Locustella naevia 3 3 V § A B A A B A A<br />

62 Schlagschwirl –Locustella fluviatilis § A<br />

63 Sumpfrohrsänger –Acrocephalus palustris V § B A C C B C C B A<br />

64 Teichrohrsänger –Acrocephalus scirpaceus V V § DZ C<br />

65 Gelbspötter –Hippolais icterina V § A C B A B C C B<br />

66 Klappergrasmücke –Sylvia curruca § B B C C C B C A<br />

67 Dorngrasmücke –Sylvia communis V § A A D D C B D D D<br />

68 Gartengrasmücke –Sylvia borin § C C C B B C A B<br />

69 Mönchsgrasmücke –Sylvia atricapilla § E B C D C B B D C C<br />

70 Waldlaubsänger –Phylloscopus silibatrix V V V § C<br />

71 Zilpzalp –Phylloscopus collybita § C C C B B C C C<br />

72 Fitis –Phylloscopus trochilus § D A C B B A B C B<br />

73 Wintergoldhähnchen –Regulus regulus § D B<br />

74 Sommergoldhähnchen –Regulus ignicapillus § C<br />

75 Grauschnäpper –Muscicapa striata V V § B B B C B<br />

76 Trauerschnäpper –Ficedula hipoleuca V V § B A A A<br />

77 Schwanzmeise –Aegithalos caudatus § A<br />

78 Sumpfmeise –Parus palustris § B A B B A<br />

79 Weidenmeise –Parus montanus § B A<br />

80 Haubenmeise –Parus cristatus § B<br />

81 Tannenmeise –Parus ater § C B<br />

82 Blaumeise –Parus caeruleus § C A C B B B B C C<br />

83 Kohlmeise –Parus major § D B C C C A B C C C<br />

84 Kleiber –Sitta europaea § C B B A B A A<br />

85 Waldbaumläufer –Certhia familiaris § A<br />

86 Gartenbaumläufer –Certhia brachydactyla § C B B B B B<br />

87 Beutelmeise –Remiz pendulinus §<br />

88 Pirol –Oriolus oriolus 3 3 V V § A A<br />

89 Neuntöter –Lanius collurio 3 3 § I 6 2 2 1 3<br />

90 Eichelhäher –Garrulus glandarius § B NG A A NG<br />

91 Elster –Pica pica § A A A NG A A B A<br />

92 Dohle –Corvus monedula 3 § B<br />

93 Aaskrähe –Corvus corone § B B B A NG B C B A<br />

94 Kolkrabe –Corvus corax § 1 NG 1 NG<br />

95 Star –Sturnus vulgaris V V - § D NG C C B NG B C C B


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 288<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />

96 Haussperling –Passer domesticus V V V V § NG NG B NG C NG C B<br />

97 Feldsperling –Passer montanus V V 3 V § B C C C NG C C C B<br />

98 Buchfink –Fringilla coelebs § E B C D D C D D D<br />

99 Girlitz –Serinus serinus V V § A B B B B B A B<br />

100 Grünling –Carduelis chloris § B B B B C C A B<br />

101 Stieglitz –Carduelis carduelis § A B B A B B B<br />

102 Bluthänfling –Carduelis cannabina V V V V § A C B B A C C B A<br />

103 Dompfaff –Pyrrhula pyrrhula § B A<br />

104 Kernbeißer –Coccothraustes coccothraustes § A A<br />

105 Goldammer –Emberiza citrinella V § C C D D C C D D D<br />

106 Ortolan –Emberiza hortulana 1 1 V 2 §§ I 1 1 1 DZ 3 DZ<br />

107 Rohrammer –Emberiza schoeniclus § B A<br />

108 Grauammer –Miliaria calandra 1 1 3 2 §§ DZ<br />

Brutvogelarten: 49 25 54 45 43 14 39 52 52 34<br />

Nahrungsgäste und Durchzügler: 1 5 8 6 5 10 12 8 10 11<br />

Rote Liste-Brutvogelarten:<br />

Brutvogelarten gesamt: 99<br />

Nahrungsgäste u. Durchzügler, gesamt: 9<br />

Rote Liste-Brutvogelarten, gesamt: 20<br />

3 4 13 6 6 3 7 8 9 2


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 289<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-53: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –Teilflächen V11-V20.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007), LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), D =<br />

Deutschland (BAUER et al. 2002), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geografischer Restriktion, V = Vorwarnliste.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

EU-VSR (EU-Vogelschutzrichtlinie): I = Art gemäß Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />

Häufigkeitsklassen: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, bei Rote Liste-Arten sind die BP quantitativ dargestellt, NG =<br />

Nahrungsgast, DZ = Durchzügler. Wertbestimmende Brutvogelarten (Rote Liste-Arten) sind grau unterlegt.<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />

1 Zwergtaucher –Tachybaptus ruficollis 3 3 V §<br />

2 Graureiher –Ardea cinerea § NG NG NG<br />

3 Stockente –Anas platyrhynchos § C B B<br />

4 Reiherente –Aythia fuligula §<br />

5 Tafelente –Aythya ferina 3 §<br />

6 Schwarzmilan –Milvus migrans §§ I NG NG NG<br />

7 Rotmilan –Milvus milvus 2 2 3 V §§ I NG 1 NG NG<br />

8 Rohrweihe –Circus aeruginosus 3 3 V §§ I 1 NG NG<br />

9 Wiesenweihe –Circus pygargus 2 2 1 2 §§ I NG<br />

10 Habicht –Accipiter gentilis §§ NG NG<br />

11 Sperber –Accipiter nisus §§<br />

12 Mäusebussard –Buteo buteo §§ A NG NG NG NG NG A NG NG<br />

13 Turmfalke –Falco tinnunculus V V §§ NG NG NG NG NG NG<br />

14 Baumfalke –Falco subbuteo 3 3 3 §§<br />

15 Rebhuhn –Perdix perdix 2 2 2 2 § 1 2 4 3<br />

16 Wachtel –Cortunix cortunix 3 3 § 3 1 3 2<br />

17 Fasan –Phasianus colchicus § A A<br />

18 Wasserralle –Rallus aquaticus 3 3 § 5<br />

19 Teichhuhn –Gallinula chloropus V V V V §§<br />

20 Blässhuhn –Fulica atra §<br />

21 Kranich –Grus grus §§ I<br />

22 Kiebitz –Vanellus vanellus 3 3 2 2 §§ 1<br />

23 Waldschnepfe –Scolopax rusticola V V § 3 1<br />

24 Hohltaube –Columba oenas § A<br />

25 Ringeltaube –Columba palumbus § C D B C B C D NG


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 290<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />

26 Turteltaube –Streptopelia turtur 3 3 V §§<br />

27 Kuckuck –Cuculus canorus 3 3 V V § A A C<br />

28 Schleiereule –Tyto alba §§ 1<br />

29 Waldkauz –Strix aluco V V V §§ B<br />

30 Waldohreule –Asio otus 3 3 §§ NG<br />

31 Rauhfußkauz –Aegolius funereus §§<br />

32 Mauersegler –Apus apus V V § NG<br />

33 Eisvogel –Alcedo atthis 3 3 V V §§ I 1 NG<br />

34 Wendehals –Jynx torquilla 1 1 V 3 §§ DZ<br />

35 Grünspecht –Picus viridis 3 3 V V §§<br />

36 Schwarzspecht –Dryocopus martius §§ I 3<br />

37 Buntspecht –Picoides major § B C B B B B A<br />

38 Kleinspecht –Picoides minor 3 3 § 2 2<br />

39 Feldlerche –Alauda arvensis 3 3 V V § D C D E E<br />

40 Heidelerche –Lullula arborea 3 V 3 §§ I 3 2 3 1<br />

41 Haubenlerche –Galerida cristata 1 1 V 2 §§<br />

42 Rauchschwalbe –Hirundo rustica 3 3 3 V § NG C NG NG NG NG NG NG NG<br />

43 Mehlschwalbe –Delichon urbica V V V § NG C NG NG NG NG NG NG NG<br />

44 Baumpieper –Anthus trivialis V V V V § B B B B B<br />

45 Wiesenpieper –Anthus pratensis 3 3 V § 2 3 DZ<br />

46 Schafstelze –Motacilla flava V V § 12 11 3 5 6 22 2 9<br />

47 Gebirgsstelze –Motacilla cinerea § NG B<br />

48 Bachstelze –Motacilla alba V § C B B C C B C B B D<br />

49 Zaunkönig –Troglodytes troglodytes § C D C C C E C<br />

50 Heckenbraunelle –Prunella modularis § C D C C B C B C<br />

51 Rotkehlchen –Erithacus rubecula § C D B C C B<br />

52 Sprosser –Luscinia luscinia 0 2 § DZ<br />

53 Nachtigall –Luscinia megarhynchos 3 3 § 1 6 6 3 1 15 2<br />

54 Hausrotschwanz –Phoenicurus ochruros § B B B B B A A C<br />

55 Braunkehlchen –Saxicola rubetra 2 2 3 3 § 1 5 8 3<br />

56 Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe 1 1 3 2 §<br />

57 Amsel –Turdus merula § D D C B B D B C<br />

58 Wacholderdrossel –Turdus pilaris § NG B<br />

59 Singdrossel –Turdus philomelos § B C C B<br />

60 Misteldrossel –Turdus viscivorus §


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 291<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />

61 Feldschwirl –Locustella naevia 3 3 V § A B B A<br />

62 Schlagschwirl –Locustella fluviatilis § C<br />

63 Sumpfrohrsänger –Acrocephalus palustris V § B B B C D B B<br />

64 Teichrohrsänger –Acrocephalus scirpaceus V V § C<br />

65 Gelbspötter –Hippolais icterina V § B C B B C A<br />

66 Klappergrasmücke –Sylvia curruca § A B B B A<br />

67 Dorngrasmücke –Sylvia communis V § B B C C C C B C<br />

68 Gartengrasmücke –Sylvia borin § C B C B<br />

69 Mönchsgrasmücke –Sylvia atricapilla § D C D B D B C<br />

70 Waldlaubsänger –Phylloscopus silibatrix V V V § A B<br />

71 Zilpzalp –Phylloscopus collybita § D D B C C D C<br />

72 Fitis –Phylloscopus trochilus § D D C B C D B C<br />

73 Wintergoldhähnchen –Regulus regulus § C D C<br />

74 Sommergoldhähnchen –Regulus ignicapillus §<br />

75 Grauschnäpper –Muscicapa striata V V § B C A<br />

76 Trauerschnäpper –Ficedula hipoleuca V V § C B<br />

77 Schwanzmeise –Aegithalos caudatus § A B<br />

78 Sumpfmeise –Parus palustris § B C<br />

79 Weidenmeise –Parus montanus § B B<br />

80 Haubenmeise –Parus cristatus §<br />

81 Tannenmeise –Parus ater § C B<br />

82 Blaumeise –Parus caeruleus § B D B C B C C<br />

83 Kohlmeise –Parus major § C D B C B C B C<br />

84 Kleiber –Sitta europaea § B C B A<br />

85 Waldbaumläufer –Certhia familiaris §<br />

86 Gartenbaumläufer –Certhia brachydactyla § B C B B<br />

87 Beutelmeise –Remiz pendulinus § B<br />

88 Pirol –Oriolus oriolus 3 3 V V § B B A B<br />

89 Neuntöter –Lanius collurio 3 3 § I 1 1 3 3 5 3<br />

90 Eichelhäher –Garrulus glandarius § B C NG B<br />

91 Elster –Pica pica § B<br />

92 Dohle –Corvus monedula 3 §<br />

93 Aaskrähe –Corvus corone § B B NG NG B A<br />

94 Kolkrabe –Corvus corax § 1 1<br />

95 Star –Sturnus vulgaris V V - § E NG NG C


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 292<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />

Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />

Nr.<br />

Nds. T-O LSA D<br />

VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />

96 Haussperling –Passer domesticus V V V V § C C B B<br />

97 Feldsperling –Passer montanus V V 3 V § C C D C B B B<br />

98 Buchfink –Fringilla coelebs § D E C C C D B B<br />

99 Girlitz –Serinus serinus V V § A A A A<br />

100 Grünling –Carduelis chloris § B B B B B B<br />

101 Stieglitz –Carduelis carduelis § A<br />

102 Bluthänfling –Carduelis cannabina V V V V § B B B B A<br />

103 Dompfaff –Pyrrhula pyrrhula §<br />

104 Kernbeißer –Coccothraustes coccothraustes § B A<br />

105 Goldammer –Emberiza citrinella V § C B C B C D C B B C<br />

106 Ortolan –Emberiza hortulana 1 1 V 2 §§ I 5 3 2<br />

107 Rohrammer –Emberiza schoeniclus § B D B B<br />

108 Grauammer –Miliaria calandra 1 1 3 2 §§ DZ<br />

Brutvogelarten: 34 8 49 29 37 14 20 53 24 38<br />

Nahrungsgäste und Durchzügler: 5 2 0 4 7 5 8 8 9 11<br />

Rote Liste-Brutvogelarten:<br />

Brutvogelarten gesamt: 99<br />

Nahrungsgäste u. Durchzügler, gesamt: 9<br />

Rote Liste-Brutvogelarten, gesamt: 20<br />

6 2 4 4 8 3 5 6 5 9


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 293<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-54: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Reptilienarten.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER & BUSCHENDORF 2004), D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998),<br />

1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., ( ) = aktuelle Vorkommen laut Mitteilung von Anwohnern. Biotopspezifische Arten grau unterlegt. Vorkommen<br />

mit Fortpflanzungsnachweis sind durch Fettdruck hervorgehoben.<br />

s. F. = sonstige Fundstellen.<br />

Lfd.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz R R R R R R R R R R R R R R R s. F.<br />

Nr.<br />

Nds. LSA D<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15<br />

01 Blindschleiche –Anguis fragilis § 2 (1) 1 (2)<br />

02 Zauneidechse –Lacerta agilis 3 3 3 IV §§ 3 2 2 2 3<br />

03 Waldeidechse –Zootoca vivipara § 2 2 2 (2) 2 2 3 1 2 2 (2) *<br />

04 Schlingnatter –Coronella austriaca 2 G 2 IV §§ **<br />

05 Ringelnatter –Natrix natrix 3 3 3 § (2) (2) ***<br />

06 Kreuzotter –Vipera berus 3 2 2 § ****<br />

Summen: 1 3 0 0 1 0 1 2<br />

Arten der Roten Liste (ohne<br />

Vorwarnliste):<br />

4 3 4 0 1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 1<br />

Biotopspezifische Arten: 1 3 0 0 1 0 1 2 2 2 2 2 2 1 3<br />

* = großer Bestand im ehemaligen Grenzstreifen westlich und östlich der B 248<br />

** = Reproduktionsnachweis im ehemaligen Grenzstreifen westlich der B 248<br />

*** = Vorkommen am Dorfteich in Voitze sowie nördlich von Voitze entlang Wiesengraben<br />

**** = ehemaliges Vorkommen an Teich nordwestlich Voitze (bei Amphibiengewässer Nr. A 7) sowie im Winterquartier am Ortsrand von Voitze (Misthaufen, 1998).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 294<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-55: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Amphibienarten.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER & BUSCHENDORF 2004), D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 =<br />

vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.<br />

Lfd.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz A A A A A A A A A A A A A A<br />

Nr.<br />

Nds. LSA D<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />

01 Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § 3 1<br />

02 Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§<br />

03 Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§<br />

04 Erdkröte –Bufo bufo § 3 3 6 6 3 2 5 3<br />

05 Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ 1<br />

06 Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ 2 4 5<br />

07 Grasfrosch –Rana temporaria V V § 6 2 4 5 2<br />

08 Teichfrosch –Rana kl. esculenta § 2 4 6 2 2 4 4<br />

Summen: 0 0 0 2 2 0 5 0 2 3 3 2 3 4<br />

Arten der Roten Liste (ohne<br />

Vorwarnliste):<br />

4 3 4 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 1 1 1 1<br />

Lfd.<br />

Art RL RL RL FFH Schutz A A A A A A A A A A A A A<br />

Nr.<br />

Nds. LSA D<br />

15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27<br />

01 Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § 2<br />

02 Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§ 1 1<br />

03 Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§ 2 3<br />

04 Erdkröte –Bufo bufo § 4 6 5 3 6 3 3<br />

05 Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ 2 2<br />

06 Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ 2 4<br />

07 Grasfrosch –Rana temporaria V V § 3 6 4 3 3 2 6 4<br />

08 Teichfrosch –Rana kl. esculenta § 4 4 5 2 3 3<br />

Summen: 4 4 5 2 1 2 2 1 4 1 2 1 1<br />

Arten der Roten Liste (ohne<br />

Vorwarnliste):<br />

4 3 4 1 1 2 1 0 0 0 0 1 0 1 1 1


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 295<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-56: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Libellenarten.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 =<br />

stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind. Biotopspezifische Arten grau unterlegt.<br />

Lfd. Art<br />

RL RL RL Schutz FFH L L L L L L L L L L<br />

Nr.<br />

biotopspezifische Art Nds. LSA D<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

01 Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx splendens x 3 V V § 3 3 3 5 3 2<br />

02 Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca x 3 3 §<br />

03 Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § 2 2 4<br />

04 Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus x 3 3 2 §<br />

05 Kleine Binsenjungfer –Lestes virens x 2 2 2 §<br />

06 Weidenjungfer –Lestes viridis § 2 2 3 3 3 3<br />

07 Gemeine Federlibelle –Platycnemis pennipes x 3 § 2 3 4 4 6 4 5<br />

08 Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § 4 2 6 5 3 4 5 5 3 4<br />

09 Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § 3 3 3 3 5 3 4 4<br />

10 Becher-Azurjungfer –Enallagma cyathigerum § 3 3 3<br />

11 Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § 4 5 5 4 2 4 6 4 5 6<br />

12 Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion pulchellum x V 3 § 4 3 3<br />

13 Großes Granatauge –Erythromma najas x V V § 3 2 4<br />

14 Früher Schilfjäger –Brachytron pratense x 3 V 3 § 3 2 1 1<br />

15 Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § 1 1 1 1<br />

16 Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis x V § 2 2 2<br />

17 Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta x § 1 1 1 2<br />

18 Große Königslibelle –Anax imperator § 1<br />

19 Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea x V V § 2 2<br />

20 Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora metallica § 2 1 1 1 2 2 1 1<br />

21 Vierfleck –Libellula quadrimaculata §<br />

22 Plattbauch –Libellula depressa x § 2 2 2<br />

23 Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § 2<br />

24 Gemeine Heidelibelle –Sympetrum vulgatum § 2 2 1 2 2 2<br />

25 Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum flaveolum x 3 § 1<br />

26 Blutrote Heidelibelle –Sympetrum sanguineum § 2 1 2 2 2 2<br />

Summen (Arten): 12 7 9 10 4 13 12 12 15 8<br />

Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 13 6 2 6 2 1 2 2 0 2 4 4 2 2<br />

Biotopspezifische Arten: 5 3 3 3 0 4 5 5 4 4


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 296<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fortsetzung Tab. A2-56<br />

Lfd. Art<br />

RL RL RL Schutz FFH L L L L L L L L L<br />

Nr.<br />

biotopspezifische Art Nds. LSA D<br />

11 12 13 14 15 16 17 18 19<br />

01 Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx splendens x 3 V V § 5 2 2<br />

02 Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca x 3 3 § 2<br />

03 Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § 2<br />

04 Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus x 3 3 2 § 4<br />

05 Kleine Binsenjungfer –Lestes virens x 2 2 2 § 3<br />

06 Weidenjungfer –Lestes viridis § 4 4 3<br />

07 Gemeine Federlibelle –Platycnemis pennipes x 3 § 4 5 3<br />

08 Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § 5 3 5 2 2 2 2<br />

09 Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § 4 3 3 6 2 2<br />

10 Becher-Azurjungfer –Enallagma cyathigerum § 3 3<br />

11 Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § 6 4 6 6 2 3<br />

12 Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion pulchellum x V 3 § 3 2<br />

13 Großes Granatauge –Erythromma najas x V V §<br />

14 Früher Schilfjäger –Brachytron pratense x 3 V 3 §<br />

15 Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § 1 2<br />

16 Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis x V §<br />

17 Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta x § 2 1 2<br />

18 Große Königslibelle –Anax imperator § 1 1 2<br />

19 Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea x V V § 2 2<br />

20 Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora metallica § 2 2<br />

21 Vierfleck –Libellula quadrimaculata § 2 1 3<br />

22 Plattbauch –Libellula depressa x §<br />

23 Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § 2 3<br />

24 Gemeine Heidelibelle –Sympetrum vulgatum § 2 2<br />

25 Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum flaveolum x 3 § 2<br />

26 Blutrote Heidelibelle –Sympetrum sanguineum § 2 2 3 3<br />

Summen (Arten): 12 12 8 20 2 2 2 1 1<br />

Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 13 6 2 6 1 3 1 6 0 0 1 0 0<br />

Biotopspezifische Arten: 2 4 2 8 0 0 1 0 0


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 297<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-57: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Heuschreckenarten.<br />

Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, öT = östliches Tiefland (GREIN 2005), LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998),<br />

D * = bundesweite Gefährdungseinstufung (MAAS et al. 2002), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Häufigkeitsklassen der Insekten: E = Einzeltier, 1 = 2-5 Individuen, 2 = 6-10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = >50 Ind. Biotopspezifische Arten grau unterlegt.<br />

s. F. = sonstige Fundstellen.<br />

Lfd. Art RL RL RL RL RL Schutz H H H H H H H H H H H H<br />

Nr.<br />

Nds. öT LSA D D *<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

01 Kurzflügelige Schwertschrecke –Conocephalus dorsalis 3 3 V 3 4<br />

02 Grünes Heupferd –Tettigonia viridissima 1 E 1 E 1 1 1 E 1 1<br />

03 Zwitscher-Heupferd –Tettigonia cantans E 1<br />

04 Gewöhnliche Strauchschrecke –Pholidoptera griseoaptera 1 1 1 1<br />

05 Westliche Beißschrecke –Platycleis albopunctata 2 2 3 V 2<br />

06 Roesels Beißschrecke –Metrioptera roeselii 3 2 2 3 3 3 4 3 3 3 2 2<br />

07 Feldgrille –Gryllus campestris 1 2 3 3 3<br />

08 Maulwurfsgrille –Gryllotalpa gryllotalpa 1 2 3 V 2<br />

09 Säbel-Dornschrecke –Tetrix subulata 3 3<br />

10 Gemeine Dornschrecke –Tetrix undulata<br />

11 Sumpfschrecke –Stethophyma grossum 3 3 3 2 2 3<br />

12 Große Goldschrecke –Chrysochraon dispar 3 1 E 2 1 1 1 1 2 3 3<br />

13 Heidegrashüpfer –Stenobothrus lineatus 3 3 V 1 1<br />

14 Bunter Grashüpfer –Omocestus viridulus 1 1<br />

15 Feld-Grashüpfer –Chorthippus apricarius V 4 3 1 3 3 3 3 3 2 1 1<br />

16 Brauner Grashüpfer –Chorthippus brunneus 3 3 2 1 2 3 2<br />

17 Nachtigall-Grashüpfer –Chorthippus biguttulus 5 4 3 3 3 3 4 3 3 1 1<br />

18 Verkannter Grashüpfer –Chorthippus mollis V V 3 5 2 2 4 4 4 3 3 1 1<br />

19 Weißrandiger Grashüpfer –Chorthippus albomarginatus 2<br />

20 Wiesen-Grashüpfer –Chorthippus dorsatus 3 3 2<br />

21 Gemeiner Grashüpfer –Chorthippus parallelus 5 4 3 3 3 2 4 4 3 3 1<br />

22 Gefleckte Keulenschrecke –Myrmeleotettix maculatus<br />

Summen (Arten): 11 10 8 8 9 7 9 8 8 7 5 10<br />

Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 7 7 4 5 2 2 2 1 1 2 0 2 1 0 1 3 3<br />

Biotopspezifische Arten: 4 4 2 2 4 2 4 3 2 2 3 4


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 298<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fortsetzung Tab. A2-57<br />

Lfd. Art RL RL RL RL RL Schutz H H H H H H H H H H H s.<br />

Nr.<br />

Nds. öT LSA D D *<br />

13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 F.<br />

01 Kurzflügelige Schwertschrecke –Conocephalus dorsalis 3 3 V 3 2<br />

02 Grünes Heupferd –Tettigonia viridissima 1 1 E 1 3 2 1 1 4 1 1<br />

03 Zwitscher-Heupferd –Tettigonia cantans<br />

04 Gewöhnliche Strauchschrecke –Pholidoptera griseoaptera 1 2 1 1 2<br />

05 Westliche Beißschrecke –Platycleis albopunctata 2 2 3 V 1<br />

06 Roesels Beißschrecke –Metrioptera roeselii 4 4 4 4 5 5 4 4 5 1 3<br />

07 Feldgrille –Gryllus campestris 1 2 3 3 3 *<br />

08 Maulwurfsgrille –Gryllotalpa gryllotalpa 1 2 3 V 2 **<br />

09 Säbel-Dornschrecke –Tetrix subulata 3 3 ***<br />

10 Gemeine Dornschrecke –Tetrix undulata 1<br />

11 Sumpfschrecke –Stethophyma grossum 3 3 3 2 4 1<br />

12 Große Goldschrecke –Chrysochraon dispar 3 2 2 3 1 4 4 2 1 2 1<br />

13 Heidegrashüpfer –Stenobothrus lineatus 3 3 V 3 1 1<br />

14 Bunter Grashüpfer –Omocestus viridulus 1 2 3 2 2<br />

15 Feld-Grashüpfer –Chorthippus apricarius V 3 3 1 1 4 4 2 2 2<br />

16 Brauner Grashüpfer –Chorthippus brunneus 3 3 3 3 2 1<br />

17 Nachtigall-Grashüpfer –Chorthippus biguttulus 2 4 2 4 4 3 2 1<br />

18 Verkannter Grashüpfer –Chorthippus mollis V V 3 3 5 4 4 4 3<br />

19 Weißrandiger Grashüpfer –Chorthippus albomarginatus 3 2 5 1 2 1 1 3 2 3<br />

20 Wiesen-Grashüpfer –Chorthippus dorsatus 3 3 2 2<br />

21 Gemeiner Grashüpfer –Chorthippus parallelus 3 3 4 2 4 4 3 2 4 1 3<br />

22 Gefleckte Keulenschrecke –Myrmeleotettix maculatus 3 1<br />

Summen (Arten): 11 13 10 13 10 10 10 9 9 4 7 3<br />

Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 7 7 4 5 2 1 3 3 4 1 1 2 1 2 0 2 3<br />

Biotopspezifische Arten: 3 5 4 7 3 3 4 3 3 0 2 3<br />

* = Vorkommen im ehemaligen Grenzstreifen (sachsen-anhaltinischer Teil) östlich Bromer Busch<br />

** = Einzelvorkommen an Fischteich südlicher Ortsrand Brome (bei Amphibiengewässer Nr. A 18)<br />

*** = Vorkommen an Teich nordwestlich Voitze (bei Amphibiengewässer Nr. A 6a).


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 299<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

A3. Schutzgut Pflanzen<br />

A3.1 Biotoptypen<br />

Die Tab. A3-1 gibt einen Überblick über die im Rahmen der Biotoptypenkartierung verwendeten Typen nach V.DRACHENFELS (2004)<br />

sowie die Entsprechungen nach der Liste der Biotoptypen für Sachsen-Anhalt (SCHUBOTH & PETERSON 2004). Für die Biotoptypen<br />

werden die Gefährdung, der Schutzstatus, die Regenerationsfähigkeit und die Wertstufe nach BIERHALS et al. (2004) angegeben.<br />

Tab. A3-1: Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen.<br />

Kürzel und Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel für Niedersachsen nach V.DRACHENFELS (2004), für Sachsen-Anhalt nach SCHUBOTH & PETERSON (2004).<br />

RL Nds. / RL LSA (Rote Liste Niedersachsen –V.DRACHENFELS 1996, Rote Liste Sachsen-Anhalt –SCHUBOTH & PETERSON 2004): 1 = von vollständiger Vernichtung bedroht<br />

bzw. sehr stark beeinträchtigt, 2 = stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt, 3 = gefährdet bzw. beeinträchtigt, S = schutzwürdig, teilweise auch schutzbedürftig, aber<br />

noch nicht landesweit gefährdet, d = entwicklungsbedürftiges Degenerationsstadium, [ ] = eigene Einstufung in Ergänzung zu V.DRACHENFELS (1996), - = nicht gefährdet.<br />

geschützte Biotope: in Nds. (Niedersachsen) nach § 28a/b NNatG besonders geschützter Biotop, in LSA (Sachsen-Anhalt) nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter<br />

Biotop, ( ) = nur bestimmte Ausprägungen geschützt, - = nicht besonders geschützt.<br />

FFH-LRT: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Typzuordnung nach V.DRACHENFELS (2004), BOLLE et al. (2004) und SCHUBOTH et al. (2004), * = prioritärer<br />

Lebensraum, ( ) = bestimmte Ausprägungen LRT, - = kein FFH-LRT.<br />

Regenerationsfähigkeit nach BIERHALS et al. (2004): ** = nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre Regenerationszeit), * = nach Zerstörung schwer regenerierbar<br />

(bis 150 Jahre Regenerationszeit), (*) = schwer regenerierbar, aber i.d.R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes, kein Symbol = bedingt regenerierbar, bei günstigen<br />

Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit (in bis zu 25 Jahren), - = keine Einstufung.<br />

Wertstufe der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004): V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung,<br />

II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />

Kürzel<br />

Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Niedersachsen<br />

Wälder<br />

WMT Mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des<br />

Tieflands<br />

WLM Bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tief-<br />

lands<br />

Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sachsen-Anhalt<br />

WQT Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />

Böden<br />

RL<br />

Nds.<br />

RL<br />

LSA<br />

geschützte<br />

Biotope<br />

Nds. LSA<br />

FFH-<br />

LRT<br />

Regeneration<br />

Wertstufe<br />

Buchen(misch)wälder frischer, basenreicher Böden 2 3 - - 9130 ** V (IV)<br />

Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Böden [2] 3 - - 9110 ** V (IV)<br />

1 3 - - 9190 ** V (IV)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 300<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />

tion<br />

WQF Eichen-Mischwald feuchter Sandböden Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />

Böden<br />

1 3 - - 9190 ** V (IV)<br />

WQL Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - 9190 ** V (IV)<br />

Tieflands<br />

armer Böden<br />

WQE Sonstiger bodensaurer Eichen-Mischwald Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />

Böden<br />

2 3 - - - ** V (IV)<br />

WCA Mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - 9160 ** V (IV)<br />

feuchter, basenärmerer Standorte<br />

armer Böden<br />

WCE Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald mittlerer, mäßig Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - - ** V (IV)<br />

basenreicher Standorte<br />

armer Böden<br />

WWS Sumpfiger Weiden-Auwald Sumpfwälder mit Weiden, Erlen, Birken, Eschen 1 2 § 28a § 37 91E0* * V (IV)<br />

WET (Traubenkirschen-) Erlen- und Eschenwald der Talniederungen<br />

Erlen-Eschenwälder der Auen und Quellbereiche 2 2 § 28a § 37 91E0* ** V (IV)<br />

WAR Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte Erlenbruchwald nährstoffreicherer Standorte 2 2 § 28a § 37 - ** V (IV)<br />

WU Erlenwald entwässerter Standorte Erlenwald entwässerter (Bruchwald-) Standorte Sd - - - - (*) IV (III)<br />

WVS Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald Erlenwald entwässerter (Bruchwald-) Standorte Sd 2 - - - (*) III<br />

WPB Birken- und Zitterpappel-Pionierwald Vorwälder S - - - (IV) III<br />

WPN Kiefern-Pionierwald Vorwälder S - - - - * (IV) III<br />

WXH Laubforst aus einheimischen Arten Laubholzforste aus einheimischen Arten - - - - - (*) III<br />

WXP Hybridpappelforst Laubholzforste eingeführter Baumarten - - - - - (*) (III) II<br />

WZF Fichtenforst Fichtenforst - - - - - (*) (III) II<br />

WZK Kiefernforst Kiefernforst - - - - - (*) III (II)<br />

WZL Lärchenforst Lärchenforst - - - - - (*) II<br />

WZD Douglasienforst Douglasienforst - - - - - (*) II<br />

WJL Laubwald-Jungbestand Vorwälder - - - - - III / II<br />

UWA Waldlichtungsflur basenarmer Standorte Kahlschläge und Lichtungen S - - - - (IV)III(II)<br />

UWF Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte Kahlschläge und Lichtungen S - - - - (IV)III(II)<br />

BMS<br />

Gebüsche und Gehölzbestände<br />

Mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch Gebüsche frischer Standorte 3 3 - - - * (IV) III<br />

BAS Sumpfiges Weiden-Auengebüsch (Weiden-)Gebüsch in Auen 2 3 § 28a § 37 - * (V) IV<br />

BAZ Sonstiges Weiden-Ufergebüsch Gebüsche nasser bis feuchter Standorte S - (§ 28a) § 37 - * IV (III)<br />

BNR Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte Gebüsche nasser bis feuchter Standorte 2 - § 28a § 37 - * V (IV)<br />

BFR Feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte Gebüsche nasser bis feuchter Standorte 3(d) - - - - IV (III)<br />

HFS Strauchhecke Hecken mit überwiegend authochtonen Arten 2 2/3 - § 37 - * IV (III)<br />

HFM Strauch-Baumhecke Hecken mit überwiegend authochtonen Arten 2 2/3 - § 37 - * IV (III)<br />

HFB Baumhecke Baumreihen und Baumgruppen heimischer Gehölze<br />

der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />

3(d) 3 - § 37 - (*) IV (III)<br />

HN Naturnahes Feldgehölz Feldgehölze mit überwiegend heimischen Arten 2 3 - § 37 - * IV (III)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 301<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />

tion<br />

HX Standortfremdes Feldgehölz Feldgehölze mit überwiegend nicht heimischen Arten - - - - (*) II<br />

HBE Einzelbaum / Baumgruppe Einzelbäume, Einzelsträucher der offenen Landschaft<br />

und des Siedlungsbereiches; Baumgruppen<br />

(3) 3 - - - -<br />

HBK Kopfbaum-Bestand (3) 2/3/- - - - -<br />

HBA Allee / Baumreihe Alleen (3) 2/3/- - - - -<br />

HO Obstwiese Alte Streuobstwiese 2 2 - § 37 - * (V)IV(III)<br />

HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung - - - - - - II<br />

HPX Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand Baumreihen und Baumgruppen nicht-heimischer<br />

Gehölze der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />

- - - - - (II) I<br />

FBN<br />

Fließ- und Stillgewässer<br />

Naturnaher sommerwarmer Niederungsbach Sommerwarmer Bach, naturnah 1 1 § 28a § 37 (3260) * IV<br />

FXM Mäßig ausgebauter Bach Sommerwarmer Bach, naturfern, aber freifließend 3d - - - (3260) IV (III)<br />

FXS Stark ausgebauter Bach Sommerwarmer Bach, naturfern, aber freifließend - - - - - III (II)<br />

FXV Völlig ausgebauter Bach Fließgewässer technischer Art - - - - - I<br />

FGR Nährstoffreicher Graben Graben (3) (3) - - - (IV, III)<br />

II<br />

FGZ Sonstiger Graben Graben - - - - - II<br />

SES Naturnaher nährstoffreicher Stauteich Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 § 28a § 37 - (V) IV<br />

SEZ Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Kleingewäs- Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 § 28a § 37 - (V) IV<br />

ser<br />

STG Wiesentümpel sonstige temporäre stehende Gewässer 2 3 (§ 28a) § 37 - (V, IV)<br />

III<br />

SRS Naturnahes nährstoffreiches Staugewässer Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 - § 37 - (V) IV<br />

VET Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />

mit sonstiger Taublattvegetation<br />

[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

VES Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />

mit wurzelnder Schwimmblattvegetation<br />

[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

VEH Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />

mit Froschbissgesellschaften<br />

[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

VER Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer [den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

mit Röhricht<br />

SXF Naturferner Fischteich Fischzuchtgewässer (intensive Nutzung) - - - - - II (I)<br />

SXK Naturferner Klär- und Absetzteich Klär- und Schönungsteich - - - - - II (I)<br />

SXZ Sonstiges naturfernes Stillgewässer Stehendes Gewässer technischer Art - - - - - II (I)<br />

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer<br />

NSG Nährstoffreiches Großseggenried Nährstoffreiches Seggenried 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)<br />

NSR Sonstiger nährstoffreicher Sumpf Staudensumpf eutropher Standorte 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 302<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />

tion<br />

NRS Schilf-Landröhricht Schilfröhricht 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)<br />

NRG Rohrglanzgras-Landröhricht Rohrglanzgrasröhricht 3 - § 28a § 37 - (IV) III<br />

NPZ Sonstige Pioniervegetation (wechsel-)nasser Standorte<br />

Vegetationsarme Sandfläche, anthropogen 3 3 (§ 28a) § 37 - IV (III)<br />

NUB Bach- und sonstige Uferstaudenflur krautige Ufersäume und –fluren an Gewässern 3 3 (§ 28a) (§ 37) 6430 (IV) III<br />

Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope, Magerrasen<br />

DOS Sandiger Offenbodenbereich Vegetationsarme Sandfläche (anthropogen) - 3 - - - (II) I<br />

DOL Lehmig-toniger Offenbodenbereich Vegetationsarme Fläche mit bindigem Substrat<br />

(anthropogen)<br />

- 3 - - - (II) I<br />

HCT Trockene Sandheide Heide auf sandigen Böden 2 2 § 28a § 37 4030 * V (IV)<br />

RSS Silbergras-Flur Silbergrasrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

RSZ Sonstiger Sand-Magerrasen Annueller Sandtrockenrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

GMF<br />

Grünland<br />

Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte Artenreiches, frisches Grünland der planaren bis<br />

submontanen Stufe<br />

2 3 - - (6510) * (V) IV<br />

GMZ Sonstiges mesophiles Grünland, artenärmer Artenreiches, frisches Grünland der planaren bis<br />

submontanen Stufe<br />

3 3 - - (6510) (IV) III<br />

GNR Nährstoffreiche Nasswiese Sonstiges nährstoffreiches, extensiv genutztes<br />

Feucht- und Nassgrünland der planaren bis submontanen<br />

Stufe, genutzt<br />

2 2 § 28a § 37 - * V (IV)<br />

GNF Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen Flutrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />

GFS Sumpfdotterblumen-Wiese Sonstiges nährstoffreiches, extensiv genutztes<br />

Feucht- und Nassgrünland der planaren bis submontanen<br />

Stufe, genutzt<br />

2d 2 § 28b § 37 - (*) IV (III)<br />

GFF Sonstiger Flutrasen Flutrasen 2 3 § 28b § 37 - IV (III)<br />

GIT Intensivgrünland trockener Standorte Artenarmes Intensivgrünland frischer Standorte - - - - - II<br />

GIN Intensivgrünland auf Niedermoorstandorten Artenarmes intensiv genutztes Feuchtgrünland 3d - - - - (III) II<br />

GIF Sonstiges feuchtes Intensivgrünland Artenarmes intensiv genutztes Feuchtgrünland 3d - - - - II<br />

GA Grünland-Einsaat Grünland-Einsaat - - - - - II (I)<br />

GW Sonstige Weidefläche Artenarmes Intensivgrünland frischer Standorte - - - - - II (I)<br />

AS<br />

Acker- und Gartenbaubiotope<br />

Sandacker Intensiv genutzter Acker auf Sandboden - - - - - (III) II<br />

AL Basenarmer Lehmacker Intensiv genutzter Acker auf Löss-, Lehm- oder Tonboden<br />

- - - - - II (I)<br />

AM Mooracker Intensiv genutzter Acker auf Torf- oder Anmoorboden<br />

- - - - - II (I)<br />

EBW Weihnachtsbaum-Plantage Weihnachtsbaumplantage - - - - - I


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 303<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />

tion<br />

EL Landwirtschaftliche Lagerfläche - - - - - - I<br />

URF<br />

Ruderalfluren<br />

Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte Frische bis nasse Ruderalstandorte S - - - - III (II)<br />

URT Ruderalflur trockenwarmer Standorte Trocken-warme Ruderalstandorte 3 3 - - - (IV)III(II)<br />

UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Stand- Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen 3d 3 - - - III<br />

orte<br />

Landschaft feuchter bis frischer Standorte<br />

UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Stand- Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen Sd 3 - - - III (II)<br />

orte<br />

UHT halbruderale Gras- und Staudenflur trockener<br />

Standorte<br />

Landschaft feuchter bis frischer Standorte<br />

Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen<br />

Landschaft trocken-warmer Standorte<br />

3d 3 - - - (IV) III<br />

GRR<br />

Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />

Artenreicher Scherrasen Scherrasen S - - - - II (I)<br />

GRA Artenarmer Scherrasen Scherrasen - - - - - I<br />

GRT Trittrasen Tritt- und Parkrasen - - - - - II (I)<br />

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumreihen und Baumgruppen heimischer Gehölze S 3 - - - * III<br />

Baumarten<br />

HSN Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen<br />

Baumarten<br />

der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />

Baumreihen und Baumgruppen nicht-heimischer<br />

Gehölze der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />

- 3 - - - II<br />

HEE Einzelbaum/ Baumgruppe des Siedlungsbereichs Einzelbäume, Einzelsträucher der offenen Landschaft<br />

und des Siedlungsbereiches; Baumgruppen<br />

S 3 - - - -<br />

HEA Allee / Baumreihe des Siedlungsbereichs Alleen S -/3/2 - - - -<br />

PHO Obst- und Gemüsegarten Obst- und Gemüsegarten - - - - - I<br />

PHG Hausgarten mit Großbäumen Vor- und Hausgarten - - - - - * II<br />

PHZ Neuzeitlicher Ziergarten Vor- und Hausgarten - - - - - I<br />

PHN Naturgarten Vor- und Hausgarten - - - - - (II) I<br />

PKR Strukturreiche Kleingartenanlage Obst- und Gemüsegarten; Ziergarten - - - - - * II<br />

PKA Strukturarme Kleingartenanlage Obst- und Gemüsegarten; Ziergarten - - - - - I<br />

PKG Grabeland Grabeland - - - - - I<br />

PAN Neue Parkanlage Parkanlage - - - - - I<br />

PAW Parkwald Edellaubholzreiche Wälder auf stark anthropogen<br />

beeinflussten Standorten; Parkanlage<br />

- - - - - * (IV) III<br />

PFR Sonstiger gehölzreicher Friedhof Friedhof - - - - - * III (II)<br />

PFA Gehölzarmer Friedhof Friedhof - - - - - I<br />

PSP Sportplatz Sportplatz - - - - - I<br />

PSB Freibad Freibad - - - - - I<br />

PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage Sonstige Sport- / Spiel- oder Freizeitanlage - - - - - I<br />

PZR Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand Sonstige Grünanlage - - - - - * III


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 304<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />

tion<br />

PZA Sonstige Grünanlage ohne Altbäume Sonstige Grünanlage - - - - - I<br />

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen<br />

TIK Feuchtkühler Innenraum Innenraum - - - - - I<br />

TFS Fläche mit Natursteinpflaster Ein- bis zweispurige Straße; Lagerplatz - - - - - I<br />

OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet Einzelhausgebiet - - - - - I<br />

OED Vedichtetes Einzel- und Reihenhausgebiet Einzelhausgebiet, Reihenhausgebiet - - - - - I<br />

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet Ländlich geprägtes Dorfgebiet - - - - - I<br />

ODS Verstädtertes Dorfgebiet Verstädtertes Dorfgebiet - - - - - I<br />

ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage Landwirtschaftliche Produktionsanlage/Großbetriebe - - - - - I<br />

ONK Kirche Kirche / Kloster - - - - - I<br />

ONB Schloss/Burg Schloss / Burg - - - - - I<br />

ONZ Sonstiger Gebäudekomplex Sonstige Bebauung - - - - - I<br />

OVS Straße Ein- bis zweispurige Straße - - - - - I<br />

OVP Parkplatz Parkplatz / Rastplatz - - - - - I<br />

OVW Weg Weg - - - - - I<br />

OVE Bahnanlage Gleisanlage in Betrieb - - - - - I<br />

OGG Gewerbegebiet Gewerbegebiet - - - - - I<br />

OSK Kläranlage Kläranlage - - - - - I<br />

OSM Kleiner Müll- und Schuttplatz Müll- und Schuttplatz - - - - - I<br />

OSZ Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage - - - - - I


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 305<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A3.2 Gefährdete und geschützte Farn- und Blütenpflanzen<br />

Bestandssituation<br />

In Tab. A3-2 sind die im Rahmen der Bestandserfassungen und der Datenauswertung<br />

(FEDER 2002, 2005, RATTEY 2004, WOHLGEMUTH et al. 2000) für das Untersuchungsgebiet<br />

festgestellten Wuchsorte von Farn- und Blütenpflanzen der Roten Listen und<br />

der Vorwarnlisten von Niedersachsens und Sachsen-Anhalt (GARVE 2004, FRANK et<br />

al. 2004) sowie der nach BNatSchG besonders oder streng geschützten Gefäßpflanzen<br />

aufgeführt. Zur Lage der Fundorte siehe Karte 2.<br />

Tab. A3-2: Fundorte der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten und<br />

geschützten Farn- und Blütenpflanzen.<br />

Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001):<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

a = Individuen b = blühende Sprosse c = von der Art bedeckte Fläche<br />

1<br />

2-5<br />

6-25<br />

26-50<br />

51-100<br />

>100<br />

>1.000<br />

>10.000<br />

1<br />

2-5<br />

6-25<br />

26-50<br />

51-100<br />

>100<br />

>1.000<br />

>10.000<br />

50 m²<br />

>100 m²<br />

>1.000 m²<br />

>10.000 m²<br />

Nr. des Pflanzensippen der Roten Listen und Vorwarnlisten von Niedersachsen und<br />

Fundortes<br />

Sachsen-Anhalt und deren Häufigkeit<br />

1 Dianthus deltoides –a3, Sedum rupestre –a6, S. sexangulare –a7, Thymus<br />

serphyllum –a6<br />

2 Lithospermum arvense –a6<br />

3 Dianthus deltoides –a6<br />

4 Dianthus deltoides –a6<br />

5 Galium verum –a3<br />

6 Galium verum –a5<br />

7 Galium verum –a5<br />

8 Galium verum –a4<br />

9 Dianthus deltoides –a4<br />

10 Dianthus deltoides –a6<br />

11 Galium verum –a4<br />

12 Lycopodium clavatum –a2<br />

13 Senecio aquaticus –a3<br />

14 Anemone ranunculoides –a4<br />

15 Caltha palustris –a4, Carex elongata –a4, Ranunculus auricomus agg. –a3<br />

16 Caltha palustris –a2<br />

17 Scrophuaria umbrosa –a1<br />

18 Thymus pulegioides –a4<br />

19 Bryonia alba –a3<br />

20 Viola canina –a3<br />

21 Hypericum humifusum –a1, Gagea pratensis –a4<br />

22 Geranium palustre a4


306 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. des Pflanzensippen der Roten Listen und Vorwarnlisten von Niedersachsen und<br />

Fundortes<br />

Sachsen-Anhalt und deren Häufigkeit<br />

23 Armeria maritima ssp. elongata –a4, Bryonia alba –a3, Dianthus deltoides –a1,<br />

Ranunculus bulbosus –a6<br />

24 Hottonia palustris –c3<br />

25 Cicuta virosa –a1<br />

26 Vicia cassubica –a6<br />

27 Caltha palustris –a3<br />

28 Caltha palustris –a3<br />

29 Hottonia palustris –c1, Hydrocharis morsus-ranae –a3<br />

30 Anemone ranunculoides –a4, Caltha palustris –a2, Chrysosplenium alternifolium<br />

–a6, Ranunculus auricomus agg. –a5<br />

31 Carex elongata –a3<br />

32 Ranunculus auricomus agg. –a1<br />

33 Ballota nigra –a4, Chenopodium hybridum –a3<br />

34 Galium verum –a5<br />

35 Galium verum –a4<br />

36 Potamogeton obtusifolius –a3<br />

37 Potamogeton obtusifolius –a5<br />

38 Potamogeton obtusifolius –a2<br />

39 Senecio aquaticus –a6<br />

40 Nuphar lutea –a5<br />

41 Caltha palustris –a2, Ranunculus auricomus agg. –a5<br />

42 Carex elongata –a3, Geum rivale –a5, Valeriana dioica –a5<br />

Bewertung<br />

Die folgenden Übersichten geben die Teilschritte des in Kap. A1 erläuterten Bewertungsverfahrens<br />

bezogen auf die Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten<br />

Listen wieder. In Tab. A3-3 wird die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste einschließlich der Vorwarnlisten<br />

ermittelt.<br />

Tab. A3-3: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen.<br />

Rote Liste (RL): Nds. Tiefland = niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004), LSA = Sachsen-Anhalt (FRANK et<br />

al. 2004), D = Deutschland (KORNECK et al. 1996): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Sippe, §§ = streng geschützte Sippe.<br />

Sippe RL Nds. RL Nds. RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Tiefland LSA D<br />

Gelbes Windröschen (Anemone<br />

3 landesweit<br />

ranunculoides)<br />

schutzbedürftig<br />

Aufrechte Grasnelke (Armeria<br />

V V § mit Einschränkung<br />

maritima ssp. elongata)<br />

schutzbedürftig<br />

Schwarznessel (Ballota nigra) V mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia 3 3 landesweit<br />

alba)<br />

schutzbedürftig<br />

Sumpfdotterblume (Caltha palustris) 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Walzen-Segge (Carex elongata) 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 307<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Sippe RL Nds. RL Nds. RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />

Tiefland LSA D<br />

Unechter Gäsefuß (Chenopodium 3 3 landesweit<br />

hybridum)<br />

schutzbedürftig<br />

Wechselblättriges Milzkraut<br />

V mit Einschränkung<br />

(Chrysoplenium alternifolium)<br />

schutzbedürftig<br />

Wasserschierling (Cicuta virosa) 3 3 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Heide-Nelke (Dianthus deltoides) 3 3 § landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V V mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Echtes Labkraut (Galium verum) V mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Sumpf-Storchschnabel (Geranium<br />

2 landesweit sehr<br />

palustre)<br />

schutzbedürftig<br />

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 3 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Wasserfeder (Hottonia palustris) V V 3 3 § mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Froschbiss (Hydrocharis morsus- V V 3 3 mit Einschränkung<br />

ranae)<br />

schutzbedürftig<br />

Niederliegendes Johanniskraut<br />

3 3 landesweit<br />

(Hypericum humifusum)<br />

schutzbedürftig<br />

Acker-Steinsame (Lithospermum 3 3 landesweit<br />

arvense)<br />

schutzbedürftig<br />

Keulen-Bärlapp (Lycopodium<br />

3 3 3 3 § landesweit<br />

clavatum)<br />

schutzbedürftig<br />

Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) § mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Stumpfblättriges Laichkraut<br />

3 3 3 3 landesweit<br />

(Potamogeton obtusifolius)<br />

schutzbedürftig<br />

Artengruppe Gold-Hahnenfuß<br />

V mit Einschränkung<br />

(Ranunculus auricomus agg.)<br />

schutzbedürftig<br />

Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus<br />

V mit Einschränkung<br />

bulbosus)<br />

schutzbedürftig<br />

Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria<br />

3 landesweit<br />

umbrosa)<br />

schutzbedürftig<br />

Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) V V mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Milder Mauerpfeffer (Sedum<br />

V mit Einschränkung<br />

sexangulare)<br />

schutzbedürftig<br />

Wasser-Greiskraut (Senecio<br />

3 3 3 landesweit<br />

aquaticus)<br />

schutzbedürftig<br />

Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Sand-Thymian (Thymus serphyllum) 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) V 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) 3 3 3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Hunds-Veilchen (Viola canina) V V mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

Die Wichtigkeit von Flächen als Wuchsort ist bei Vorkommen schutzbedürftiger Sippen<br />

immer essenziell. Die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz<br />

von Farn- und Blütenpflanzen erfolgt in Tab. A3-4 anhand artspezifischer Bestandsgrößenklassen.<br />

Dieses ist erforderlich, weil die Anzahl der Individuen aufgrund der<br />

Arteigenschaften unterschiedlich zu wichten ist.


308 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Einstufung der Bedeutung von Wuchsorten nach Bestandsgrößenklassen erfolgt in<br />

Anlehnung an die Häufigkeitsverteilung der Arten nach GARVE (1994) sowie aufgrund<br />

der Geländeerfahrung des Bearbeiters als Leiter der Regionalstele „Lüneburger<br />

Heide“ für die floristische Kartierung Niedersachsens.<br />

Tab. A3-4: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der Farn- und Blütenpflanzen und<br />

ihre Bedeutung für den Wuchsort.<br />

Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): siehe Tab. A3-2<br />

Sippe Kate- Bedeutung der Wuchsorte<br />

gorie nach Häufigkeitsklassen<br />

vorhan- mittel groß sehr<br />

den<br />

groß<br />

Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Schwarznessel (Ballota nigra) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia alba) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Sumpfdotterblume (Caltha palustris) a 1-2 3-4 5 6-8<br />

Walzen-Segge (Carex elongata) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Unechter Gäsefuß (Chenopodium hybridum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Wechselblättriges Milzkraut (Chrysoplenium alternifolium) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Wasserschierling (Cicuta virosa) a 1-2 3-4 5 6-8<br />

Heide-Nelke (Dianthus deltoides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Echtes Labkraut (Galium verum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Wasserfeder (Hottonia palustris) c 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Niederliegendes Johanniskraut (Hypericum humifusum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Acker-Steinsame (Lithospermum arvense) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum) a 1 2 3 4-8<br />

Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton obtusifolius) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus agg.) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria umbrosa) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Sand-Thymian (Thymus serphyllum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Hunds-Veilchen (Viola canina) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />

Abschließend wird in Tab. A3-5 die Ermittlung der Bewertung aller Wuchsorte von<br />

Pflanzensippen der Roten Listen einschließlich der Vorwarnlisten dargelegt. Es zeigt<br />

sich, dass einem Wuchsorte aufgrund des Vorkommens einer landesweit sehr schutz-


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 309<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

bedürftig Pflanzensippen die Wertstufe VA zukommt, weiteren fünf Wuchsorten die<br />

Wertstufe VA.<br />

Tab. A3-5: Bewertung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten<br />

Listen und Vorwarnlisten.<br />

Zur Bewertungsmethodik siehe Tab. A1-4 in Kap. A1. Die Fundort-Nr. entsprechen Tab. A3-1 und Karte 2.<br />

Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />

Nr.<br />

des<br />

Fund-<br />

Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro Wuchsort<br />

Wertstufe<br />

ortes VC VB VA IV<br />

Wertstufe für den Wuchsort<br />

1 2 2 VA –hoch bedeutsam<br />

2 1 VA –hoch bedeutsam<br />

3 1 VA –hoch bedeutsam<br />

4 1 VA –hoch bedeutsam<br />

5 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

6 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

7 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

8 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

9 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

10 1 VA –hoch bedeutsam<br />

11 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

12 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

13 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

14 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

15 3 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

16 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

17 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

18 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

19 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

20 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

21 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

22 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />

23 4 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

24 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

25 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

26 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

27 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

28 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

29 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

30 4 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

31 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

32 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

33 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

34 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

35 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

36 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

37 1 VA –hoch bedeutsam<br />

38 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

39 1 VA –hoch bedeutsam<br />

41 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />

42 2 1 VA –hoch bedeutsam


310 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A4. Zusätzliche methodische Hinweise und Grundlagen zur<br />

Auswirkungsprognose<br />

A4.1 Schutzgut Menschen<br />

Beurteilungswerte für Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

1. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Verkehrsgeräusche gemäß 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung):<br />

• in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten (WR, WA,<br />

WS):<br />

59 dB(A) tags 49 dB(A) nachts<br />

• in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (MK, MD, MI):<br />

64 dB(A) tags 54 dB(A) nachts<br />

2. Orientierungswerte gemäß DIN 18 005, Teil 1 („Schalschutz im Städtebau“)<br />

Beiblatt 1:<br />

• in reinen Wohngebieten (WR), in Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten:<br />

50 dB(A) tags 40 dB(A) nachts<br />

• in allgemeinen Wohngebieten (WA), in Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten:<br />

55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts<br />

• in Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI):<br />

60 dB(A) tags 50 dB(A) nachts<br />

Erheblichkeit<br />

Als erhebliche Umweltbeeinträchtigung bewertet wird die Überschreitung der Orientierungswerte<br />

der DIN 18 005 durch die prognostizierten, vom Straßenverkehr verursachten<br />

Geräuschimmissionen.


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 311<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beurteilungswerte für Lärmbelastung in Bereichen<br />

landschaftsbezogener Erholung<br />

Grenz- oder Orientierungswerte wie für Siedlungsflächen existieren für die Erholung<br />

in der freien Landschaft nicht. In Orientierung an dem fachlichen Diskussionsstand zur<br />

Lärmbelastung beziehungsweise zu Ruheerfordernissen hinsichtlich der landschaftsbezogenen<br />

Erholung (zum Beispiel ZSCHALICH & JESSEL 2001) wird der Tageswert der<br />

DIN 18 005 (siehe oben) von 50 dB(A) für reine Wohngebiete, Ferienhaus- und<br />

Wochenendgebiete im vorliegenden Fall als Beurteilungswert herangezogen.<br />

Erheblichkeit<br />

Als erhebliche Umweltbeeinträchtigung bewertet wird die Überschreitung des Beurteilungswertes<br />

von 50 dB(A) durch die prognostizierte Lärmbelastung in Bereichen<br />

von hoher und mittlerer Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung.<br />

A4.2 Schutzgut Tiere<br />

Beurteilungswerte für Belastungen von Brutvögeln durch Dauerlärm<br />

Untersuchungen zur Auswirkung von Verkehrslärm auf die Avifauna zeigen, dass bei<br />

52 dB(A)-tags signifikante Veränderungen auftreten (Zwischenergebnis des<br />

Forschungsvorhabens „Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher<br />

Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna“ –2006 unveröffentlicht). Vorhabensbedingt<br />

ist aber zu prüfen, ob im Betrachtungsraum besonders störempfindliche<br />

Tierarten vorkommen (vergleiche auch RECK & KAULE 1992, vergleiche MACZEY &<br />

BOYE 1995, SIMONIS et al. 1997, REIJNEN et al. 1996).<br />

Erheblichkeit<br />

Als erhebliche Beeinträchtigung wird in Anlehnung die Überschreitung des<br />

Schwellenwertes von 52 dB(A) durch den Straßenlärm - außerhalb bereits<br />

vorbelasteter Gebiete - in Bereichen mit Vorkommen störempfindlicher Brutvögel<br />

bewertet.


312 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Sonstige Beeinträchtigungen der Tierwelt<br />

Dies umfasst Zerschneidungseffekte, (Teil-) Habitatverluste, Beseitigung spezifischer<br />

Standortbedingungen.<br />

Erheblichkeit<br />

Als erheblich bewertet werden solche nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen, bei denen<br />

negative Auswirkungen auf vorhandene Populationen gefährdeter Arten nicht auszuschließen<br />

sind.<br />

A4.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Erheblichkeit von Beeinträchtigungen<br />

Als erhebliche Beeinträchtigung werden dauerhafte, anlage- und baubedingte Verluste<br />

von Biotopbeständen gewertet, die mindestens von allgemeiner Bedeutung für das<br />

Schutzgut sind beziehungsweise Verluste heimischer Einzelgehölze.<br />

Auch mögliche indirekte Beeinträchtigungen durch Standortveränderungen (insbesondere<br />

der Standortfeuchte) werden als erheblich bewertet, sofern Biotopbereiche hoher<br />

Bedeutung betroffen sind, die stark feuchtegeprägt sind und insofern als überdurchschnittlich<br />

empfindlich gegenüber Veränderungen (Entwässerung) anzusehen sind.<br />

A4.4 Schutzgut Boden<br />

Erheblichkeit von Beeinträchtigungen<br />

Die Versiegelung beziehungsweise Überbauung und Befestigung von Böden ist<br />

grundsätzlich eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung, da es auf den Flächen zu einem<br />

fast vollständigen Verlust der Bodenfunktionen kommt.<br />

Die Überformung von Böden durch Umlagerungen (Abgrabungen und Aufschüttungen)<br />

ist dort als erhebliche Beeinträchtigung zu werten, wo<br />

• Niedermoorböden beziehungsweise Bodenbereiche von mehr als mittlerer Bedeutung<br />

in Anspruch genommen werden, da auf diesen Flächen lang- oder mittelfristig<br />

erhebliche Minderungen von Werten und Funktionen für das Schutzgut eintreten;


Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 313<br />

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• (Böschungs-) Aufschüttungen sowie die Anlage von an Vorfluter angeschlossene<br />

Gräben in solchen Bodenbereichen erfolgen, in denen überdurchschnittlich feuchte<br />

Standortverhältnisse vorliegen (Grünland und Gehölzflächen im Bereich von Gley<br />

und Podsol-Gley-Böden [bei Ackernutzung wird eine intensive Standortentwässerung<br />

unterstellt]), die durch die Maßnahmen dauerhaft in Richtung weniger feucht<br />

verändert werden und dadurch eine Wert- und Funktionsminderung erfahren.<br />

Hinsichtlich der betriebsbedingten Schadstoffbelastung von Böden können die Ergebnisse<br />

vergleichender Untersuchungen herangezogen werden (zum Beispiel REINIR-<br />

KENS 1991, UNGER & PRINZ 1997, Zusammenschau bei RASSMUS et al 2003). Sie zeigen,<br />

dass in den Seitenstreifen entlang von Straßen erhöhte Schadstoffkonzentrationen<br />

im Boden infolge nasser und trockener Deposition von Schwermetallen und zum Teil<br />

auch organischen Schadstoffen auftreten. Innerhalb der ersten 5 - 10 m von der Fahrbahn<br />

(mit Spitzen in der etwa 5 m breiten Spritzwasserzone) liegen etwa bei Schwermetallen<br />

die Konzentrationswerte in der Regel über den Vorsorgewerten der Bundes-<br />

Bodenschutzverordnung - mit steigendem Verkehrsaufkommen in zunehmender Höhe.<br />

In weiterer Entfernung nehmen die straßenbedingten Belastungen aufgrund von Verdünnungseffekten<br />

stark ab. Dichte Gehölzbestände (zum Beispiel Hecken) parallel zur<br />

Straße verhindern weitgehend die Ausbreitung der Schadstoffe, stellen dann aber auch<br />

eine Schadstoffsenke dar. Die Belastungszonen können sich verschieben, wenn eine<br />

Straßentrasse im Offenland mehr oder weniger senkrecht zur Hauptwindrichtung verläuft.<br />

Dann liegen auf der Lee-Seite größere und auf der Luv-Seite geringere Belastungsreichweiten<br />

vor.<br />

Im vorliegenden Fall wird angesichts der prognostizierten Verkehrsmengen von unter<br />

5.000 Kfz/24 h davon ausgegangen, dass innerhalb einer 10 m breiten Belastungszone<br />

der in Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgesetzte<br />

Vorsorgewert bei überwiegend sandigen Böden von 0,4 mg/kg Trockenmasse<br />

für Cadmium (als dem mobilsten, verkehrstypischen Schadstoff) überschritten wird.<br />

Jenseits dieser Zone sind zwar ebenfalls noch gegenüber der Hintergrundbelastung der<br />

Böden verkehrsbedingt leicht erhöhte Schadstoffwerte zu erwarten, die Überschreitung<br />

von Vorsorgewerten der BBodSchV sind aber anders als bei wesentlich stärker befahrenen<br />

Straßen unwahrscheinlich.<br />

Aufgrund der grundsätzlich gegebenen Empfindlichkeit offener Böden gegenüber<br />

Schadstoffeinträgen ist die Belastungszone von im Durchschnitt 10 m neben der Fahrbahn<br />

der geplanten Straße der Bereich, für den erhebliche Beeinträchtigungen für das<br />

Schutzgut vor allem durch Einschränkungen der Puffer-, Regelungs- und Lebensraumfunktionen<br />

des Bodens zu erwarten sind.


314 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />

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A4.5 Schutzgut Wasser<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Wie beim Schutzgut Boden beschrieben (siehe Kap. A1.4) erfolgen vor allem innerhalb<br />

der ersten zehn Meter neben der Fahrbahn in höherem Umfang Schadstoffeinträge<br />

in den Boden. Untersuchungen (zum Beispiel REINIRKENS 1991) zeigen, dass<br />

diese sich zum großen Teil dort anreichern. Allerdings steigt die Mobilität von<br />

Schwermetallen wie Cadmium mit zunehmendem Säuregrad, also abnehmendem pH-<br />

Wert des Bodens. Lediglich bei organischen beziehungsweise sehr stark humosen Böden<br />

bleiben diese weitestgehend gebunden. Bei Vorkommen von basenarmen Böden<br />

wie Podsole, Podsol-Braunerden und ähnliche Typen muss deshalb mit größerer<br />

Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Verlagerungen mobiler Schadstoffe<br />

mit dem Sickerwasser ins Grundwasser stattfinden. Bei den übrigen Böden ist<br />

zu berücksichtigen, dass die Pufferkapazitäten des Bodens sich über lange Zeit erschöpfen<br />

können. Schadstoffverlagerungen sind insofern auch dort auf längere Sicht<br />

nicht auszuschließen.<br />

Aus Taumitteln stammende Chloride sind in der Regel gut löslich und werden somit<br />

grundsätzlich leicht ausgewaschen.<br />

Die vorstehenden Aussagen betreffen die genannte Belastungszone im Nahbereich der<br />

Straßentrassen. Jenseits dieser Zone liegen die Schadstoffbelastungen deutlich niedriger<br />

(siehe Kap. A4.4), so dass in Verbindung mit der Pufferwirkung der Böden mögliche<br />

Schadstoffverlagerungen ins Grundwasser auf viel niedrigerem Niveau erfolgen<br />

würden.<br />

A4.6 Schutzgut Landschaft<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Als erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut sind zu werten:<br />

• der Verlust charakteristischer, gliedernder Landschaftsbildelemente durch die Flächeninanspruchnahme,<br />

• die Überformung der Eigenart des Landschaftsbildes durch die Straßenbauwerke<br />

einschließlich ihrer Nutzung in Landschaftsbildeinheiten von mehr als nachrangiger<br />

Bedeutung sowie<br />

• die Störung bedeutsamer Blickbeziehungen in Landschaftsbildeinheiten von mehr<br />

als nachrangiger Bedeutung.

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