Umweltverträglichkeitsstudie - Zweckverband Grossraum ...
Umweltverträglichkeitsstudie - Zweckverband Grossraum ...
Umweltverträglichkeitsstudie - Zweckverband Grossraum ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Landkreis Gifhorn<br />
Bau- und Planungsamt<br />
Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn<br />
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248<br />
- <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> -<br />
Juni 2008<br />
Auftragnehmer:
2 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Projektbearbeitung<br />
Arbeitsgruppe Land & Wasser (ALW)<br />
Am Amtshof 18, 29355 Beedenbostel<br />
JOHN OLIVER WOHLGEMUTH, Landschaftsarchitekt und Dipl.-Ing. (Landespflege)<br />
Dr. THOMAS KAISER, freischaffender Landschaftsarchitekt und Dipl.-Forstwirt<br />
Kartendarstellungen<br />
YEN-MY VUONG, Bauzeichnerin<br />
ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />
Biotopkartierung<br />
Ökotop<br />
Geysorstraße 4, 38106 Braunschweig<br />
OLAF BORKOWSKY, Dipl.-Geograph<br />
ULRICH SCHMALSTIEG, Dipl.-Geograph<br />
Faunistische Untersuchungen<br />
Biodata<br />
Peterskamp 21, 38108 Braunschweig<br />
MATTHIAS FISCHER, Dipl.-Biologe<br />
MICHAEL GASSE, Dipl.-Biologe<br />
ANDREAS KLEIN, Dipl.-Biologe<br />
DIRK POETHKE, Bio.-AdL<br />
Umfang: 314 Seiten, 11 Karten (13 Blätter)<br />
Beedenbostel, den 16.06.2008<br />
Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 3<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
I. EINLEITUNG 15<br />
1. Vorhaben, Methodik und Untersuchungsrahmen 15<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 15<br />
1.2 Methodisches Vorgehen bei der Erarbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 16<br />
1.2.1 Aufbau der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> und konzeptionelles Vorgehen 16<br />
1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens 19<br />
1.2.3 Bestandserfassungen und Funktionsbewertungen 19<br />
1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen 19<br />
1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner umweltrelevanten Einflussfaktoren 20<br />
1.3.1 Vorhabensbeschreibung 20<br />
1.3.2 Alternativen 21<br />
1.3.3 Folgeaktivitäten 21<br />
1.3.4 Lebenszyklus und Vorhabensphasen 21<br />
1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens 22<br />
1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade und Wirkräume des Vorhabens 22<br />
1.4.2 Schutzgutspezifische Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 29<br />
1.4.3 Untersuchungsinhalte und -tiefe 31<br />
1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen 34<br />
1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG 34<br />
II. RAUMANALYSE 35<br />
2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie vorhandene<br />
Planungen und Vorgaben 35<br />
2.1 Lage und natürliche Gegebenheiten 35<br />
2.2 Nutzungen 36<br />
2.3 Ziele der Raum- und Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung 38<br />
2.3.1 Raum- und Landesplanung 38<br />
2.3.2 Bauleitplanung 39<br />
2.3.3 Landschaftsplanung und Naturschutzprogramme 40<br />
2.4 Für die Umweltverträglichkeitsprüfung relevante Einzelvorhaben 43<br />
2.5 Schutzgebiete 43<br />
3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) 46<br />
3.1 Menschen 46<br />
3.1.1 Methodische Hinweise 46<br />
3.1.2 Bestandssituation 47<br />
3.1.3 Vorbelastungen 49<br />
3.1.4 Funktionsbewertung 50<br />
3.1.5 Rechtlicher Status 50<br />
3.1.6 Zusammenfassende Darstellung 51<br />
3.2 Tiere 51<br />
3.2.1 Methodische Hinweise 51<br />
3.2.2 Bestandssituation 52
4 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.2.3 Vorbelastungen 61<br />
3.2.4 Funktionsbewertung 62<br />
3.2.5 Rechtlicher Status 67<br />
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung 68<br />
3.3 Pflanzen 69<br />
3.3.1 Methodische Hinweise 69<br />
3.3.2 Bestandssituation 69<br />
3.3.3 Vorbelastungen 74<br />
3.3.4 Funktionsbewertung 75<br />
3.3.5 Rechtlicher Status 79<br />
3.3.6 Zusammenfassende Darstellung 81<br />
3.4 Boden 82<br />
3.4.1 Methodische Hinweise 82<br />
3.4.2 Bestandssituation 82<br />
3.4.3 Vorbelastungen 84<br />
3.4.4 Funktionsbewertung 84<br />
3.4.5 Rechtlicher Status 87<br />
3.4.6 Zusammenfassende Darstellung 87<br />
3.5 Wasser 88<br />
3.5.1 Methodische Hinweise 88<br />
3.5.2 Bestandssituation 88<br />
3.5.3 Vorbelastungen 90<br />
3.5.4 Funktionsbewertung 91<br />
3.5.5 Rechtlicher Status 93<br />
3.5.6 Zusammenfassende Darstellung 93<br />
3.6 Luft 94<br />
3.6.1 Methodische Hinweise 94<br />
3.6.2 Bestandssituation und Vorbelastungen 95<br />
3.6.3 Funktionsbewertung 95<br />
3.6.4 Rechtlicher Status 96<br />
3.7 Klima 96<br />
3.7.1 Methodische Hinweise 96<br />
3.7.2 Bestandssituation und Vorbelastungen 96<br />
3.7.3 Funktionsbewertung 98<br />
3.7.4 Rechtlicher Status 98<br />
3.8 Landschaft 98<br />
3.8.1 Methodische Hinweise 98<br />
3.8.2 Bestandssituation 99<br />
3.8.3 Bewertung und Vorbelastungen 100<br />
3.8.4 Rechtlicher Status 104<br />
3.8.5 Zusammenfassende Darstellung 105<br />
3.9 Kultur- und sonstige Sachgüter 106<br />
3.9.1 Methodische Hinweise 106<br />
3.9.2 Bestandssituation und Bewertung 106<br />
3.9.3 Rechtlicher Status 107<br />
3.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 107
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 5<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand) 109<br />
4.1 Raumwiderstand 109<br />
4.1.1 Methodische Hinweise 109<br />
4.1.2 Ermittlung der Raumwiderstände 109<br />
4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte 111<br />
4.2 Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens und zur sonstigen<br />
Optimierung der Planung 112<br />
III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMT-<br />
EINSCHÄTZUNG 115<br />
5. Auswirkungsprognose 115<br />
5.1 Hinweise zur Methode 115<br />
5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen 119<br />
5.2.1 Auswahl und Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 119<br />
5.2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens 121<br />
5.2.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ohne Verwirklichung des Vorhabens<br />
(Null-Variante) 126<br />
5.3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 127<br />
5.3.1 Schutzgut Menschen 127<br />
5.3.1.1 Beschreibung der Auswirkungen 127<br />
5.3.1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 131<br />
5.3.1.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 133<br />
5.3.2 Schutzgut Tiere 134<br />
5.3.2.1 Beschreibung der Auswirkungen 134<br />
5.3.2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 140<br />
5.3.2.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 143<br />
5.3.2.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 144<br />
5.3.2.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 144<br />
5.3.3 Schutzgut Pflanzen 145<br />
5.3.3.1 Beschreibung der Auswirkungen 145<br />
5.3.3.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 150<br />
5.3.3.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 154<br />
5.3.3.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 155<br />
5.3.3.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 155<br />
5.3.4 Schutzgut Boden 157<br />
5.3.4.1 Beschreibung der Auswirkungen 157<br />
5.3.4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 159<br />
5.3.4.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 161<br />
5.3.4.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 162
6 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.4.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 162<br />
5.3.5 Schutzgut Wasser 164<br />
5.3.5.1 Beschreibung der Auswirkungen 164<br />
5.3.5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 166<br />
5.3.5.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 168<br />
5.3.5.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 169<br />
5.3.5.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 169<br />
5.3.6 Schutzgut Luft 170<br />
5.3.6.1 Beschreibung der Auswirkungen 170<br />
5.3.6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 171<br />
5.3.6.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 171<br />
5.3.6.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 172<br />
5.3.7 Schutzgut Klima 172<br />
5.3.7.1 Beschreibung der Auswirkungen 172<br />
5.3.7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 172<br />
5.3.7.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 173<br />
5.3.7.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 173<br />
5.3.8 Schutzgut Landschaft 173<br />
5.3.8.1 Beschreibung der Auswirkungen 173<br />
5.3.8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 177<br />
5.3.8.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 178<br />
5.3.8.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts 179<br />
5.3.8.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 179<br />
5.3.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 180<br />
5.3.9.1 Beschreibung der Auswirkungen 180<br />
5.3.9.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut 181<br />
5.3.9.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich 181<br />
5.4 Abschätzung des Kompensationsumfanges 182<br />
6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung 185<br />
IV. SCHLUSS 187<br />
7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der Angaben und auf bestehende Wissenslücken 187<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung 188<br />
9. Quellenverzeichnis 199<br />
9.1 Literatur 199<br />
9.2 Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen 210
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 7<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
V. ANHANG 213<br />
A1. Erläuterung der Methode der Bewertung der Artvorkommen bei den<br />
Schutzgütern Tiere und Pflanzen 213<br />
A2. Schutzgut Tiere 221<br />
A2.1 Biber und Fischotter 221<br />
A2.2 Fledermäuse 225<br />
A2.3 Brutvögel 234<br />
A2.4 Reptilien 253<br />
A2.5 Amphibien 259<br />
A2.6 Fische und Rundmäuler 266<br />
A2.7 Libellen 267<br />
A2.8 Heuschrecken 275<br />
A2.9 Daten der faunistischen Bestandserfassung 2002 283<br />
A3. Schutzgut Pflanzen 299<br />
A3.1 Biotoptypen 299<br />
A3.2 Gefährdetet und geschützte Farn- und Blütenpflanzen 305<br />
A4. Zusätzliche methodische Hinweise und Grundlagen zur Auswirkungsprognose<br />
310<br />
A4.1 Schutzgut Mensch 310<br />
A4.2 Schutzgut Tiere 311<br />
A4.3 Schutzgut Pflanzen 311<br />
A4.4 Schutzgut Boden 312<br />
A4.5 Schutzgut Wasser 314<br />
A4.6 Schutzgut Landschaft 314
8 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>. 19<br />
Abb. 1-2: Lage des Vorhabensgebietes. 20<br />
Abb. 5-1: Trassenplanung der Ortsumgehung Brome entsprechend dem Vorentwurf<br />
zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn vom 18.11.1998. 123<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 1-1: Fundstellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben. 18<br />
Tab. 1-2: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände.<br />
22<br />
Tab. 1-3: Mögliche vorhabensbedingte Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen.<br />
23<br />
Tab. 1-4: Schutzgutspezifischer Daten- und Erhebungsbedarf. 31<br />
Tab. 2-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereiche „Lüneburger<br />
Heide und Wendland – westlicher Teil“ entsprechend dem Niedersächsischen<br />
Landschaftsprogramm. 40<br />
Tab. 2-2: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich der „Altmarkheiden“<br />
entsprechend dem Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt. 41<br />
Tab. 3-1: Bewertung des Bestandes in Bezug auf das Schutzgut Mensch 50<br />
Tab. 3-2: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben zur<br />
Gefährdung und zum Schutzstatus. 53<br />
Tab. 3-3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung<br />
und zum Schutzstatus. 56<br />
Tab. 3-4: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur<br />
Gefährdung und zum Schutzstatus. 57<br />
Tab. 3-5: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten mit Angaben zur Gefährdung<br />
und zum Schutzstatus. 59<br />
Tab. 3-6: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten mit Angaben zur<br />
Gefährdung und zum Schutzstatus. 60<br />
Tab. 3-7: Bedeutung der Teilflächen als Lebensraum für Biber und Fischotter. 63<br />
Tab. 3-8: Bedeutung der Teilflächen als Fledermauslebensraum. 64<br />
Tab. 3-9: Bedeutung der Teilflächen der Brutvogelerfassung. 64<br />
Tab. 3-10: Bedeutung der Reptilienlebensräume. 65<br />
Tab. 3-11: Bedeutung der Amphibienlebensräume. 66
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 9<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-12: Bedeutung der Libellenlebensräume. 66<br />
Tab. 3-13: Bedeutung der Heuschreckenlebensräume. 67<br />
Tab. 3-14: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete und geschützte Farn- und<br />
Blütenpflanzen. 73<br />
Tab. 3-15: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet. 76<br />
Tab. 3-16: Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste. 79<br />
Tab. 3-17: Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer Standorteigenschaften.<br />
85<br />
Tab. 3-18: Bewertung der Oberflächengewässer. 91<br />
Tab. 3-19: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser. 92<br />
Tab. 3-20: Landschaftsbildeinheiten des Untersuchungsgebietes. 99<br />
Tab. 3-21: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen Eigenart.100<br />
Tab. 3-22: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten. 102<br />
Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der Umweltauswirkungen. 118<br />
Tab. 5-2: Übersicht über die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten<br />
der Ortsumgehung Brome. 120<br />
Tab. 5-3: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.<br />
124<br />
Tab. 5-4: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />
128<br />
Tab. 5-5: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />
132<br />
Tab. 5-6: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Menschen durch die Varianten. 133<br />
Tab. 5-7: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 134<br />
Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 140<br />
Tab. 5-9: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Tiere durch die Varianten. 145<br />
Tab. 5-10: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.146<br />
Tab. 5-11: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.151<br />
Tab. 5-12: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Pflanzen durch die Varianten. 156<br />
Tab. 5-13: Bau- anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 157<br />
Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden. 160<br />
Tab. 5-15: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Boden durch die Varianten. 163
10 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-16: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 164<br />
Tab. 5-17: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 167<br />
Tab. 5-18: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Wasser durch die Varianten. 169<br />
Tab. 5-19: Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Luft. 170<br />
Tab. 5-20: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft. 171<br />
Tab. 5-21: Anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 172<br />
Tab. 5-22: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />
174<br />
Tab. 5-23: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />
178<br />
Tab. 5-24: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Landschaft durch die Varianten. 179<br />
Tab. 5-25: Bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter. 180<br />
Tab. 5-26: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kulturund<br />
sonstige Sachgüter. 181<br />
Tab. 6-1: Übersicht der Ergebnisse der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche. 185<br />
Verzeichnis der Abbildungen im Anhang<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-1: Bibernachweis im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (Dezember<br />
2004). 222<br />
Verzeichnis der Tabellen im Anhang<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-1: Wertstufen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. 213<br />
Tab. A1-2: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten. 216<br />
Tab. A1-3: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensraum.<br />
216<br />
Tab. A1-4: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche für eine Art mit<br />
der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe. 219
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 11<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-5: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />
von Brut- und Gastvogellebensräumen in Niedersachsen und formalisierter<br />
Bewertung für die übrigen taxonomischen Gruppen. 220<br />
Tab. A2-1: Schutzbedürftigkeit des Bibers und des Fischotters. 224<br />
Tab. A2-2: Bewertung der Lebensräume von Biber und Fischotter. 225<br />
Tab. A2-3: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung. 226<br />
Tab. A2-4: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Fledermausarten. 231<br />
Tab. A2-5: Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse. 232<br />
Tab. A2-6: Bewertung der Fledermauslebensräume. 232<br />
Tab. A2-7: Beschreibung der 20 Teilflächen der Brutvogelerfassung. 235<br />
Tab. A2-8: Übersicht über die Artenzahlen der in den 20 Teilflächen nachgewiesenen<br />
Brutvögel, Nahrungsgäste und Durchzügler. 237<br />
Tab. A2-9: Übersicht der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Roten Liste-Brutvogelarten<br />
und deren Häufigkeiten. 242<br />
Tab. A2-10: Bewertung der Teilfläche V1 (67 ha) als Brutvogellebensraum. 243<br />
Tab. A2-11: Bewertung der Teilfläche V2 (52 ha) als Brutvogellebensraum. 243<br />
Tab. A2-12: Bewertung der Teilfläche V3 (115 ha) als Brutvogellebensraum. 244<br />
Tab. A2-13: Bewertung der Teilfläche V4 (69 ha) als Brutvogellebensraum. 244<br />
Tab. A2-14: Bewertung der Teilfläche V5 (36 ha) als Brutvogellebensraum. 245<br />
Tab. A2-15: Bewertung der Teilfläche V6 (196 ha) als Brutvogellebensraum. 245<br />
Tab. A2-16: Bewertung der Teilfläche V7 (375 ha) als Brutvogellebensraum. 246<br />
Tab. A2-17: Bewertung der Teilfläche V8 (76 ha) als Brutvogellebensraum. 246<br />
Tab. A2-18: Bewertung der Teilfläche V9 (112 ha) als Brutvogellebensraum. 247<br />
Tab. A2-19: Bewertung der Teilfläche V10 (13 ha) als Brutvogellebensraum. 247<br />
Tab. A2-20: Bewertung der Teilfläche V11 (123 ha) als Brutvogellebensraum. 248<br />
Tab. A2-21: Bewertung der Teilfläche V12 (83 ha) als Brutvogellebensraum. 248<br />
Tab. A2-22: Bewertung der Teilfläche V13 (50 ha) als Brutvogellebensraum. 249<br />
Tab. A2-23: Bewertung der Teilfläche V14 (29 ha) als Brutvogellebensraum. 249<br />
Tab. A2-24: Bewertung der Teilfläche V15 (37 ha) als Brutvogellebensraum. 250<br />
Tab. A2-25: Bewertung der Teilfläche V16 (41 ha) als Brutvogellebensraum. 250<br />
Tab. A2-26: Bewertung der Teilfläche V17 (240 ha) als Brutvogellebensraum. 251<br />
Tab. A2-27: Bewertung der Teilfläche V18 (38 ha) als Brutvogellebensraum. 251<br />
Tab. A2-28: Bewertung der Teilfläche V19 (20 ha) als Brutvogellebensraum. 252<br />
Tab. A2-29: Bewertung der Teilfläche V20 (178 ha) als Brutvogellebensraum. 252
12 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-30: Übersicht der Bewertung der Teilflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung als<br />
Brutvogellebensraum. 253<br />
Tab. A2-31: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung. 255<br />
Tab. A2-32: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten. 257<br />
Tab. A2-33: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien. 258<br />
Tab. A2-34: Bewertung der Reptilienlebensräume. 259<br />
Tab. A2-35: Beschreibung der untersuchten Amphibiengewässer. 260<br />
Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten. 263<br />
Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien. 264<br />
Tab. A2-38: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien. 264<br />
Tab. A2-39: Bewertung der Amphibiengewässer. 265<br />
Tab. A2-40: In der Ohre südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke<br />
nachgewiesenen Fischarten. 267<br />
Tab. A2-41: Beschreibung der untersuchten Libellengewässer. 268<br />
Tab. A2-42: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten. 271<br />
Tab. A2-43: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen. 273<br />
Tab. A2-44: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern. 273<br />
Tab. A2-45: Bewertung der Libellenlebensräume. 273<br />
Tab. A2-46: Beschreibung der untersuchten Heuschrecken-Probestrecken. 275<br />
Tab. A2-47: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten. 279<br />
Tab. A2-48: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken. 280<br />
Tab. A2-49: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken. 281<br />
Tab. A2-50: Bewertung der Heuschreckenlebensräume. 281<br />
Tab. A2-51: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Fledermausarten.<br />
283<br />
Tab. A2-52: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –<br />
Teilflächen V1-V10. 285<br />
Tab. A2-53: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –<br />
Teilflächen V11-V20. 289<br />
Tab. A2-54: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Reptilienarten. 293<br />
Tab. A2-55: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Amphibienarten.295<br />
Tab. A2-56: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Libellenarten. 295<br />
Tab. A2-57: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Heuschreckenarten.<br />
297
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 13<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A3-1: Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen. 299<br />
Tab. A3-2: Fundorte der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten und<br />
geschützten Farn- und Blütenpflanzen 305<br />
Tab. A3-3: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen. 306<br />
Tab. A3-4: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der Farn- und Blütenpflanzen und<br />
ihre Bedeutung für den Wuchsort. 307<br />
Tab. A3-5: Bewertung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Listen<br />
und Vorwarnlisten. 307<br />
Verzeichnis der Karten in der Anlage<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Karte 1: Realnutzung und Biotoptypen (Maßstab 1:5.000, 3 Blätter).<br />
Karte 2: Untersuchungsflächen Tiere und Pflanzen der Roten Liste (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 3: Tiere und Pflanzen (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 4: Boden (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 5: Wasser (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 6: Landschaftsbild (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 7: Mensch, Kultur- und Sachgüter (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 8: Raumwiderstand / Konfliktschwerpunkte (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 9: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 10: Auswirkungen auf Boden und Wasser (Maßstab 1:10.000).<br />
Karte 11: Auswirkungen auf Mensch, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter (Maßstab<br />
1:10.000).
14 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 15<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
I. EINLEITUNG<br />
1. Vorhaben, Methodik und Untersuchungsrahmen<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Im Zuge der deutschen Einheit hat der Verkehr auf der Bundesstraße 248 (B 248), die<br />
Salzwedel mit Wolfsburg verbindet, stark zugenommen. Vom Durchgangsverkehr besonders<br />
betroffenen sind die Ortschaften Brome und Voitze im Landkreis Gifhorn. Für<br />
erstere ist aus diesem Grund die Ortsumgehung Brome im Fernstraßenausbaugesetz<br />
(FStrAbG) vom 20. Januar 2005 in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen.<br />
Aufgrund der vom Landkreis Gifhorn gesehenen Notwendigkeit einer Entlastung der<br />
Ortschaft Brome vom Durchgangsverkehr hat dieser beschlossen, für diesen Abschnitt<br />
der B 248 in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und<br />
Verkehr Planungen für eine Neutrassierung (Ortsumgehung Brome) durchzuführen.<br />
Darüber hinaus soll für Voitze geklärt werden, welche Trassenführung einer Umgehungsstraße<br />
hier mit den geringsten Umweltkonflikten verbunden wäre.<br />
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) verlangt bei der Planung des Baus<br />
einer nicht den Nummern 14.3 bis 14.5 der Anlage 1 des UVPG entsprechenden Bundesstraße<br />
die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Klärung der Erfordernis<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlage 1 Nr. 14.6 UVPG). Im vorliegenden Fall<br />
war von vornherein absehbar, dass das Vorhaben gemäß den Kriterien der Anlage 2<br />
des UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, so dass auf eine<br />
entsprechende Vorprüfung verzichtet wurde, um gleich in die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
einzusteigen. Nach § 1 UVPG ist es Zweck des Gesetzes sicherzustellen,<br />
dass zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die<br />
Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt,<br />
beschrieben und bewertet werden und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
so früh wie möglich bei allen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt<br />
werden. Die Prüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der<br />
unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und<br />
die biologische Vielfalt,<br />
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
16 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden in einer so genannten <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
erarbeitet. Mit der Erarbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
für die Ortsumgehung Brome (B 248) beauftragte das Bau- und Planungsamt<br />
des Landkreises Gifhorn das Planungsbüro Dr. Kaiser (Arbeitsgruppe Land & Wasser<br />
–ALW).<br />
Da vom Vorhaben zwei FFH-Gebiete betroffen sind, erfolgt darüber hinaus in einem<br />
gesonderten Gutachten die Untersuchung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den<br />
Erhaltungszielen dieser Gebiete gemäß § 34c NNatG beziehungsweise § 45 NatSchG<br />
LSA (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />
1.2 Methodisches Vorgehen bei der Erarbeitung der<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
1.2.1 Aufbau der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> und konzeptionelles Vorgehen<br />
Die vorliegende <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> wurde unter Beachtung von FGSV<br />
(2001) entsprechend dem in Abb. 1-1 dargestellten Ablaufschema erarbeitet. Auf<br />
Grundlage der Beschreibung des Vorhabens erfolgt eine allgemeine Abschätzung der<br />
vorhabensbedingten Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG. Aus den so erkennbaren<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter wird abgeleitet, welcher Informationsbedarf mit<br />
welchem räumlichen Bezug besteht. Die Ergebnisse des auf diese Weise hergeleiteten<br />
Untersuchungsrahmens werden schutzgutspezifisch beschrieben. Allgemeine schutzgutübergreifende<br />
Angaben werden den schutzgutspezifischen Darstellungen vorangestellt.<br />
Auf Grundlage der schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen erfolgt anhand<br />
relevanter vorhabensspezifischer Empfindlichkeiten der Schutzgüter die Ermittlung<br />
des Raumwiderstandes für das Vorhaben und damit von Bereichen unterschiedlicher<br />
Konfliktdichte. Daraus werden Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens<br />
abgeleitet, die der Konfliktvermeidung und -verminderung dienen.<br />
Aufbauend auf den schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen werden für die vertieft<br />
zu untersuchenden Varianten einer Ortsumgehung Brome die vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter ermittelt und fachliche beurteilt. Um<br />
die vorhabensbedingten Wirkungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, erfolgt<br />
parallel dazu in einem iterativen Prozess die Planung der Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
und Verminderung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter des UVPG. In<br />
der textlichen Ausarbeitung werden diese Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen den schutzgutspezifischen Betrachtungen vorangestellt,<br />
weil sie sich in der Regel auf mehrere Schutzgüter positiv auswirken.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 17<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Ergänzt wird die schutzgutspezifische Darstellung um Hinweise zur Kompensation<br />
nicht vermeidbarer erheblicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen und den Vergleich<br />
der untersuchten Varianten. Den Abschluss bilden der schutzgutübergreifende<br />
Vergleich der Varianten und ein Resümee der gutachterlichen Darstellungen und Bewertungen.<br />
Methodische Detailhinweise sind der besseren Lesbarkeit halber den jeweiligen inhaltlichen<br />
Textkapiteln vorangestellt. Die Tab. 1-1 gibt einen Überblick, an welcher<br />
Stelle der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> die gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben<br />
zu finden sind.<br />
Tab. 1-1: Fundstellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben.<br />
Anforderung gemäß § 6 UVPG Fundstellen in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
(Kapitelnummern)<br />
Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und 1.3.1, 5.2.1.2<br />
Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)<br />
Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens vermieden, vermindert oder ausgeglichen<br />
werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren,<br />
aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3<br />
Nr. 2)<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />
Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden<br />
(§ 6 Abs. 3 Nr. 3)<br />
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstands<br />
und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie<br />
Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung<br />
und die Angaben zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich sind und ihre<br />
Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist (§ 6 Abs. 3<br />
Nr. 4)<br />
Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften<br />
anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen<br />
Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorha-<br />
bens (§ 6 Abs. 3 Nr. 5)<br />
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung, die Dritten<br />
die Beurteilung ermöglicht, ob und in welchem Umfang sie von den<br />
Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können (§ 6<br />
Abs. 3 hinter Nr. 5)<br />
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren (§ 6 Abs. 4 Nr. 1)<br />
Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen,<br />
der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung<br />
von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben zu sonstigen<br />
Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umwelt-<br />
auswirkungen führen können (§ 6 Abs. 4 Nr. 2)<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende<br />
Kenntnisse (§ 6 Abs. 4 Nr. 3)<br />
5.2.3, 5.3.2.3, 5.3.2.4,<br />
5.3.3.3, 5.3.3.4, 5.3.4.3,<br />
5.3.4.4, 5.3.5.3, 5.3.5.4,<br />
5.3.6.3, 5.3.7.3, 5.3.8.3,<br />
5.3.8.4<br />
5.3.1.2, 5.3.2.2, 5.3.3.2,<br />
5.3.4.2, 5.3.5.2, 5.3.6.2,<br />
5.3.7.2, 5.3.8.2, 5.3.9.2<br />
3., Anhang A2., Anhang A3.<br />
1.3.2<br />
8.<br />
1.3.1, 5.2.1.2<br />
5.3.1.1, 5.3.2.1, 5.3.3.1,<br />
5.3.4.1, 5.3.5.1, 5.3.6.1,<br />
5.3.7.1, 5.3.8.1<br />
7.
18 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beschreibung des Vorhabens und gegebenenfalls vorhandener Alternativen<br />
allgemeine Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Schutzgüter des UVPG<br />
Ableitung eines Untersuchungsrahmens (einschl. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets)<br />
allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet<br />
schutzgutspezifische Bestandsbeschreibung und Funktionsbewertung<br />
vorhabensspezifische Empfindlichkeit der Schutzgüter<br />
Raumwiderstand (Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte)<br />
Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung<br />
und -verminderung sowie Mitwirkung an der Variantenentwicklung und -auswahl<br />
schutzgutspezifische und<br />
variantenbezogene Prognose der<br />
Vorhabenswirkungen<br />
schutzgutspezifische und variantenbezogene<br />
fachliche Beurteilung der Schutzgutveränderungen<br />
und Variantenvergleich<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und<br />
Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgüter des UVPG<br />
schutzgutspezifische Darstellung der Maßnahmen<br />
zur Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen<br />
schutzgutübergreifender Variantenvergleich und Resümee<br />
Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 19<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens<br />
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens umfasst inhaltliche, räumliche und zeitliche<br />
Aspekte. Inhaltlich wird er durch die aus den Vorhabensmerkmalen abzuleitenden<br />
wesentlichen Wirkfaktoren und die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt.<br />
Eine räumliche Umgrenzung lässt sich anhand der anzunehmenden Reichweite<br />
dieser Wirkungen (Wirkraum) und einer Vorab-Einschätzung möglicher betroffener<br />
Umwelt-Schutzgüter im Untersuchungsraum vornehmen. Der zeitliche Rahmen für die<br />
Untersuchungen hängt neben der Dimensionierung des Vorhabens vor allem von<br />
schutzgutspezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Vegetationsperiode) ab. Einzelheiten<br />
zum Vorgehen bei diesem Projekt sind Kap. 1.4 zu entnehmen.<br />
1.2.3 Bestandserfassungen und Funktionsbewertungen<br />
Die Methodik der Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter beziehungsweise<br />
Schutzgutausprägungen richtet sich zum einen nach den Empfehlungen des<br />
Merkblattes zur <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> in der Straßenplanung (FGSV 2001)<br />
und zum anderen nach fachlich anerkannten und üblichen sowie jeweils inhaltlich angemessenen<br />
Verfahren (insbesondere NMELF 2002, PLACHTER et al. 2002, MO-<br />
SIMANN et al. 1999, GASSNER et al. 2005). Entsprechende Hinweise sind in der Raumanalyse<br />
der Behandlung der jeweiligen Schutzgüter vorangestellt (Kap. 3 beziehungsweise<br />
Anhang A2 und A3).<br />
1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen<br />
Die fachliche Beurteilung der prognostizierten Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
erfolgt gemäß UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) auf der Grundlage fachrechtlicher<br />
Vorgaben unter Beachtung gesetzlicher und untergesetzlicher Grenz-, Richt- und<br />
Orientierungswerte sowie sonstiger fachwissenschaftlicher Regelwerke, soweit solche<br />
vorliegen. Ein gutachterlicher Vorschlag zur Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß<br />
§ 12 UVPG findet sich in den Kapiteln 5.3.1.2, 5.3.2.2., 5.3.3.2, 5.3.4.2, 5.3.5.2,<br />
5.3.6.2, 5.3.7.2, 5.3.8.2 und 5.3.9.2 Die verfahrensrechtliche Beurteilung dieser Auswirkungen<br />
im Sinne des § 12 UVPG obliegt der Genehmigungsbehörde.
20 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner umweltrelevanten Einflussfaktoren<br />
1.3.1 Vorhabensbeschreibung<br />
Die Bundesstraße B 248 verläuft westlich der Landesgrenze Niedersachsen –Sachsen-<br />
Anhalt durch die Ortslagen Voitze und Brome (siehe Abb. 1-2). Durch eine Verlegung<br />
der Bundesstraße sollen die Bewohner von dem sehr starken Kfz-Verkehr entlastet<br />
werden. Dabei kommt der Entlastung von Brome durch eine Ortsumgehung eine besondere<br />
Bedeutung zu. Für die Verlegung der B 248 ist ein plangleicher Neubau mit<br />
einem einbahnigen, zweistreifigen Querschnitt (RQ 10,5) vorgesehen.<br />
Weitergehende Merkmale zu den dem Variantenvergleich zu Grunde liegenden unterschiedlichen<br />
Trassenführungen für die Ortsumgehung Brome sind in Tab. 5-2 zusammengestellt.<br />
Abb. 1-2: Lage und Abgrenzung des Vorhabensgebietes (Maßstab 1:50.000, eingenordet).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 21<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.3.2 Alternativen<br />
Als Alternative zur Neutrassierung der B 248 im Bereich von Brome und damit zum<br />
Bau einer Ortsumgehung wurde der Ausbau der Ortsdurchfahrt geprüft. Es zeigt sich,<br />
dass durch bauliche Veränderungen der Ortsdurchfahrt der Verkehrsfluss für PKW<br />
verbessert werden kann, die verkehrlichen Probleme aber nicht sinnvoll gelöst werden<br />
können, da die Ortsdurchfahrt auch weiterhin ein Nadelöhr bleiben wird und ein uneingeschränkter<br />
LKW-Verkehr auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Zum anderen<br />
können aufgrund der fehlenden Entlastung vom Durchgangsverkehr die bestehenden<br />
erheblichen Belastungen insbesondere durch Lärm und Schadstoffe nicht reduziert<br />
werden und es kommt zu einer stärken Trennwirkung durch die Straße. Insgesamt gesehen<br />
ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt städtebaulich nicht zumutbar (PREIS 2005)<br />
und das Vorhabensziel (Entlastung der Ortslage Brome) wird nicht erreicht. Damit<br />
scheidet die Optimierung der Ortsdurchfahrt als weiter zu untersuchende und in den<br />
Variantenvergleich (Kap. 5) einzustellende Alternative aus.<br />
Sich ernsthaft anbietende alternative Verkehrskonzepte als Vorhabensalternativen zum<br />
Bau einer Ortsumgehung sind nicht vorhanden. Durch eine Stärkung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs (ÖPNV) ist eine wirksame verkehrliche Entlastung nicht möglich,<br />
da der großräumige Durchgangsverkehr nicht erreicht werden kann.<br />
1.3.3 Folgeaktivitäten<br />
Folgeaktivitäten, die sich aus dem Vorhaben ergeben können, bestehen in der Gewinnung<br />
von Erdstoffen für den Straßenbau. Sollten zusätzlich zu bereits genehmigten<br />
Bodenabbaustätten weitere erforderlich werden, so sind dafür gesonderte Genehmigungsverfahren<br />
durchzuführen, in deren Rahmen bei Bedarf auch die Umweltverträglichkeit<br />
gesondert geprüft wird.<br />
1.3.4 Lebenszyklus und Vorhabensphasen<br />
Die geplante Ortsumgehung Brome ist als Abschnitt der Bundesstraße B 248 grundsätzlich<br />
auf einen Dauerbestand ausgerichtet. In der Tab. 1-2 wird das Vorhaben in<br />
Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände differenziert.
22 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 1-2: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben und Vorhabenszustände.<br />
Lebensphasen und<br />
Teilvorhaben<br />
Vorhabenszustände<br />
Planungsphase • Durchführung von Bestandserhebungen im Planungsraum<br />
Bauphase, Normalbetrieb • Schaffung der Baufelder und Baustelleneinrichtungsstellen<br />
• Einsatz von Baumaschinen und -fahrzeugen<br />
• Transport von Boden und sonstigem Baumaterial<br />
• Zwischenlagerung von Material und Geräten<br />
Bauphase, Unfallereignisse • Unfälle beim Einsatz von Baumaschinen und –fahrzeugen<br />
• Unfälle bei der Zwischenlagerung von Material und Geräten<br />
Betriebsphase, Normalbetrieb • Vorhandensein der Umgehungsstraße<br />
• Straßenverkehr<br />
Betriebsphase, Unfallereignisse • Verkehrsunfälle<br />
Stilllegungsphase • entfällt<br />
Rückbauphase • entfällt<br />
1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />
1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade und Wirkräume des Vorhabens<br />
Die Ermittlung der möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des<br />
Vorhabens auf Natur und Umwelt (Tab. 1-3) dient dazu, denkbare Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgüter des UVPG zu erkennen, um darauf aufbauend zielorientiert den vom<br />
Vorhaben voraussichtlich betroffenen Raum und den erforderlichen Untersuchungsumfang<br />
zu bestimmen. Die während der Planungsphase eintretenden Umweltauswirkungen<br />
sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht relevant, da sie keine durch<br />
normative Einschränkungen belegten Tätigkeiten umfassen und den Bearbeitern die<br />
erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Bei den Bestandserfassungen handelt<br />
es sich um einen vernünftigen Grund im Sinne von § 41 BNatSchG.<br />
Die Angaben zum Wirkraum in Tab. 1-3 beziehen sich auf die Reichweite möglicher<br />
relevanter Auswirkungen und geben Hinweise auf die notwendige Abgrenzung des<br />
Untersuchungsraumes, der für einzelne Wirkaspekte unterschiedlich sein kann.<br />
Die Angaben zur Untersuchungsrelevanz zeigen diejenigen Wirkfaktoren und Wirkungsfelder<br />
auf, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung bewertungserheblich werden<br />
können. Die Einschätzung der inhaltlichen Relevanz beruht auf einer Auswertung<br />
vorhandener Unterlagen und Daten. Sie enthalten gegebenenfalls auch Hinweise dazu,<br />
welche Wirkungsaspekte in erster Linie nur hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung<br />
von Umweltbeeinträchtigungen in die Darstellungen einzugehen brauchen,<br />
weil sie ansonsten aufgrund der absehbar geringen Wirkintensität als nicht entscheidungserheblich<br />
gelten können. Damit wird zum einen dem Grundsatz genüge getan,
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 23<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
unnötige Umweltbeeinträchtigungen grundsätzlich zu vermeiden und entsprechende<br />
Möglichkeiten aufzuzeigen. Zum anderen können sich in der Folge die Ausführungen<br />
in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> über die zu erwartenden Auswirkungen und ihre<br />
Bewertung auf die wesentlichen umwelterheblichen Vorhabensaspekte beschränken.<br />
Angaben zur Auswirkung auf weitere, indirekt betroffene Schutzgüter zeigen die notwendige<br />
Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen auf.<br />
Tab. 1-3: Mögliche vorhabensbedingte Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen.<br />
Die Angaben zu potenziellen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und Wirkungspfaden des Vorhabens<br />
folgen ELLENBERG et al. (1981), FGSV (2001), GASSNER et al. (2005), KAULE (1991), KOCH (1989),<br />
LANGER et al. (1991), MÜLLER & BERTHOUD (1995), RECK & KAULE (1992), REINIRKENS (1991) sowie SGW<br />
(1995). Angaben zur Definition des Wirkraums relevanter Lärmauswirkungen beruhen auf den Orientierungswerten<br />
der DIN 18 005 sowie RECK et al. (2001).<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
Menschen<br />
bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />
− Entzug oder visuelle Beeinträchtigung von Flächen im<br />
Wohnumfeld oder in Erholungsbereichen<br />
− Störung von Wegebeziehungen im Wohnumfeld oder<br />
in Erholungsbereichen<br />
• Schallemissionen von Baufahrzeugen und -maschinen<br />
− Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />
− Lärmbelastung von Erholungsbereichen<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
• Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge<br />
und -maschinen<br />
− Beeinträchtigungen von Wohn- und Erholungsbereichen<br />
• Erschütterungen durch den Einsatz von Baumaschinen<br />
und Baufahrzeuge<br />
− Beeinträchtigung von Anwohnern<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Nutzungsentzug von Flächen im Wohnumfeld oder in<br />
Erholungsbereichen<br />
− Zerschneidung von Wegebeziehungen im Wohnumfeld<br />
oder von Wander-, Spazier-, Radwegen<br />
− visuelle Beeinträchtigung im Wohnumfeld oder in siedlungsbezogenen<br />
Freiräumen<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen und Umfeld<br />
Baustellen und deren<br />
Umfeld, Zufahrtswege<br />
zu den Baustellen<br />
Baustellen und deren<br />
Umfeld, Zufahrtswege<br />
zu den Baustellen<br />
Reichweite der Erschütterungen(Nahbereich<br />
der Baustelle)<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen und Umfeld<br />
betroffene Funktionsräume<br />
Reichweite abhängig<br />
von Trassen- u. Bauwerkshöhen<br />
(in der<br />
Regel 100-200 m)<br />
→ relevant für das<br />
Baustellenmanagement<br />
(Minimierung<br />
von Beeinträchtigungen)<br />
→ relevant für das<br />
Baustellenmanagement<br />
(Minimierung<br />
von Beeinträchtigungen)<br />
→ nicht relevant wegen<br />
der Geringfügigkeit<br />
→ relevant für das<br />
Baustellenmanagement<br />
(Minimierung<br />
von Beeinträchtigungen)<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant
24 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
betriebs- • Schallemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />
bedingt: − Lärmbelastung von Siedlungsgebieten und siedlungsbezogenen<br />
Freiräumen<br />
− Lärmbelastung von Bereichen landschaftsbezogener<br />
Erholung<br />
• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />
− Belastung von Wohn- und Erholungsbereichen durch<br />
Luftverunreinigungen<br />
• Unfallgefahren<br />
− neue Straße als potenzielle neue Unfallgefahr<br />
− Verminderung des Unfallrisikos im Bereich der vom<br />
Vorhaben entlasteten Verkehrswege und hier insbesondere<br />
der Gefahrenschwerpunkte<br />
Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />
− Verlust und Schädigung von Tiervorkommen und<br />
-habitaten<br />
• Schallemissionen, Fahrzeugverkehr und Anwesenheit<br />
von Menschen während der Bauphase<br />
− Beunruhigung störempfindlicher Tierarten<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
− Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen<br />
• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebs<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge in empfindliche Tierlebensräume<br />
• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />
− vorübergehende Veränderung von Tierhabitaten im<br />
Bereich von Feuchtstandorten und mit dem Grundwasser<br />
in Beziehung stehenden Gewässern<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Verlust und Schädigung von Tiervorkommen und<br />
-habitaten<br />
− Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler<br />
Beziehungen durch die Straßentrasse<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
in der Regel bis zur<br />
45 dB(A)-nachts-<br />
Isophone 1<br />
je nach Vorbelastung<br />
bis zur 45 dB(A)–<br />
tags-Isophone 2<br />
Reichweite abhängig<br />
von der Vorbelastung,<br />
in der Regel<br />
maximal 100-200 m<br />
Straßentrasse<br />
lokales/regionales<br />
Straßennetz<br />
beanspruchte Flächen<br />
Baustellenbereiche<br />
und näheres Umfeld<br />
Baustellenbereiche<br />
Baustellenbereiche<br />
und näheres Umfeld<br />
betroffene Lebensräume,<br />
in der Regel<br />
nur Nahbereich des<br />
Vorhabens<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
betroffene Lebensräume<br />
und Beziehungen<br />
im Umfeld<br />
der Trasse 3<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
nur als Bezugshintergrund<br />
relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant in bisher<br />
wenig vorbelasteten<br />
Bereichen<br />
→ nicht relevant wegen<br />
der relativ geringen<br />
zeitlichen Dauer<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
1 Entfernung von der Trasse abhängig von der prognostizierten Verkehrsmenge (überschlägige Ermittlung gemäß<br />
RLS 90). Im Einzelfall sind bei besonders empfindlichen Siedlungsbereichen (zum Beispiel Krankenhäuser,<br />
Kurheime) noch niedrigere Orientierungswerte entsprechend der DIN 18 005, Beiblatt 1 hinsichtlich potenzieller<br />
Lärmbelastungen zu berücksichtigen.<br />
2 Zur Ermittlung der Reichweite siehe Fußnote 1; in ruhigen, siedlungs- und straßenfernen Lagen ist von relevanten<br />
Belastungen bis zur 40 dB(A)-tags-Isophone auszugehen (vergleiche zum Beispiel RECK et al. 2001).<br />
3 Die Reichweite kann je nach betroffener Artengruppe wenige 100 m bis etwa 2 km von der Trasse betragen<br />
(RECK & KAULE 1992).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 25<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Wirkraum Untersuchungs-<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
relevanz<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absen- Vegetationsstandorte → relevant<br />
kung/Erhöhung) beispielsweise durch Bauwerksgrün- im Bereich stärkerer<br />
dungen<br />
Veränderungen der<br />
− dauerhafte Veränderung von Tierhabitaten im Bereich Grundwasserstände,<br />
von Feuchtstandorten und mit dem Grundwasser in in der Regel nur<br />
Beziehung stehenden Gewässern<br />
Nahbereich des Vorhabens<br />
• Schall- und Lichtemissionen des Kfz-Verkehrs bis zur 52 dB(A)-<br />
− Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />
tags-Isophone,mindestens bis 300 m<br />
von der Trasse 4<br />
betriebs-<br />
→ relevant<br />
bedingt:<br />
• Verkehrsfluss<br />
Trassenbereich, mit → relevant<br />
− Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen Auswirkungen auf<br />
mit Kraftfahrzeugen<br />
die im Umfeld lebenden<br />
Populationen<br />
• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag Randzonen entlang → relevant bei emp-<br />
von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen der Straße (10-50 m) findlichenLebens- − Schad- und Nährstoffbelastung von Tierhabitaten<br />
räumen<br />
Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />
− Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen<br />
− Verlust oder Schädigung von Pflanzenvorkommen<br />
• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebes<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge in empfindliche<br />
Vegetationsbestände<br />
• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />
− Veränderung von grundwasserbeeinflussten Vegetationsbeständen<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen<br />
− Verlust oder Schädigung von Pflanzenvorkommen<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung)<br />
beispielsweise durch Bauwerksgründungen<br />
− dauerhafte Veränderung von grundwasserbeeinflussten<br />
Vegetationsbeständen<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
Baustellenbereiche<br />
und näheres Umfeld<br />
Bereiche stärkerer<br />
Veränderungen der<br />
Grundwasserstände,<br />
in der Regel nur<br />
Nahbereich des Vorhabens<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
Vegetationsstandorte<br />
im Bereich stärkerer<br />
Veränderungen der<br />
Grundwasserstände,<br />
in der Regel nur<br />
Nahbereich des Vorhabens<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ in der Regel nicht<br />
relevant wegen der<br />
geringen zeitlichen<br />
Dauer, jedoch relevant<br />
bei Gehölzbeständen<br />
in Trockenperioden<br />
der Vegetationszeit<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
4 Die Ergebnisses des Forschungsvorhabens zu den Auswirkung von Verkehrslärm auf die Avifauna (GARNIEL<br />
et al. 2007) haben ergeben, dass die kritischen Schallpegel bei Arten, die unmittelbar auf Lärm reagieren, zwischen<br />
47 dB(A) nachts bis 58 dB(A) tags liegen. Bezogen auf die im Untersuchungsgebiet zu erwartenden Vogelarten<br />
ist der Schallpegel 52 dB(A) tags zur Ermittlung möglicher Auswirkungen relevant (kritischer Schallpegel<br />
zum Beispiel für die Wachtel). Vorhabensbedingt ist aber zu prüfen, ob im Betrachtungsraum besonders<br />
störempfindliche Tierarten vorkommen und der Wirkraum zu erweiteren ist. So bestehen beispielsweise bei<br />
Wiesenvögel Störungsreichweiten bis zu 2.000 m (RECK & KAULE 1992, vergleiche MACZEY & BOYE 1995,<br />
SIMONIS et al. 1997 sowie REIJNEN et al. 1996).
26 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
betriebs- • Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />
bedingt: von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen<br />
− Schad- und Nährstoffbelastung von Vegetationsbeständen<br />
Boden<br />
bau-<br />
bedingt:<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
Wasser<br />
bau-<br />
bedingt:<br />
• Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Überformung, Verdichtung von offenen Böden<br />
• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebes<br />
− Schadstoffbelastung von Boden über den Luftpfad<br />
− Schadstoffbelastung des Bodens durch direkte Deposition<br />
• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />
− Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse auf grundwasserbeeinflussten<br />
Standorten<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Versiegelung von Boden (Verlust von Bodenfunktionen)<br />
− dauerhafte Überformung von Boden (Beeinträchtigung<br />
von Bodenfunktionen)<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung)<br />
beispielsweise durch Bauwerksgründungen<br />
− dauerhafte Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse<br />
auf grundwasserbeeinflussten Standorten<br />
• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />
von Betriebsstoffen, Taumitteln und anderen Stoffen<br />
− Schadstoffbelastung von Böden<br />
• Schadstoffemissionen und Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebes<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer<br />
oder ins Grundwasser<br />
• Grundwasserstandsveränderungen in der Bauphase<br />
− Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie davon<br />
beeinflusster Oberflächengewässer<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
Randzonen entlang → relevant bei emp-<br />
der Straße (10-50 m) findlichenVegetationsbeständen direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
Baustellenbereiche<br />
und näheres Umfeld<br />
Baustellenbereiche<br />
Bereiche stärkerer<br />
Veränderungen der<br />
Grundwasserstände,<br />
in der Regel nur<br />
Nahbereich des Vorhabens<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
Standorte im Bereich<br />
stärkerer Veränderungen<br />
der Grundwasserstände,<br />
in der<br />
Regel nur Nahbe-<br />
reich des Vorhabens<br />
Randzonen entlang<br />
der Straße (10-50 m)<br />
Baustellenbereich<br />
und näheres Umfeld<br />
Bereiche stärkerer<br />
Veränderungen der<br />
Grundwasserstände,<br />
in der Regel nur<br />
Nahbereich des Vorhabens<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant wegen<br />
der Geringfügigkeit<br />
und geringen<br />
zeitlichen Dauer<br />
→ relevant für die<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
→ nicht relevant wegen<br />
der relativ geringen<br />
zeitlichen Dauer<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant, auch in<br />
der Auswirkung auf<br />
die Schutzgüter Tiere,<br />
Pflanzen, Landschaft(Wechselwirkungen)<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant für<br />
das Schutzgut wegen<br />
der relativ geringen<br />
zeitlichen Dauer,<br />
aber gegebenenfalls<br />
relevant in der Auswirkung<br />
auf die<br />
Schutzgüter Tiere<br />
und Pflanzen (Wechselwirkungen)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 27<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
anlage- • Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
bedingt: − Veränderung der Gewässerstruktur durch Überbauung<br />
oder Befestigung von Gewässern oder Gewässerufern<br />
− Verringerung der Grundwasserneubildung infolge der<br />
Bodenversiegelung<br />
− Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
Luft<br />
bau-<br />
bedingt:<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
• Einleitung von Abflüssen der Straßenentwässerung in<br />
Oberflächengewässer<br />
− hydraulische Belastung von Fließgewässern<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung,<br />
Strömungsrichtung) beispielsweise<br />
durch Bauwerksgründungen<br />
− Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie davon<br />
beeinflusster Oberflächengewässer<br />
• Schadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr, Austrag<br />
von Betriebsstoffen, Taumitteln oder anderen Stoffen<br />
− Schadstoffbelastung des Grundwassers durch Versickern<br />
gelöster Schadstoffe<br />
− Schadstoffbelastung von Oberflächengewässern durch<br />
Einleitung schad- oder nährstoffhaltiger Straßenabwässer<br />
• Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge<br />
und Bauverkehr<br />
− Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />
− zusätzliche Schadstoffbelastung stärker vorbelasteter<br />
Gebiete<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Abriegelung oder Durchschneidung von Frischluftbahnen<br />
mit Ausgleichsfunktion für belastete Siedlungsbereiche<br />
− Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />
• Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />
− allgemeine Luftverunreinigung<br />
− Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />
(z.B. Frischluftbahnen mit Ausgleichsfunktion)<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
überbaute Gewässer<br />
und -abschnitte<br />
überbaute Flächen<br />
aufgeschüttete oder<br />
abgetrennte Überschwemmungsbereiche<br />
Gewässer, in die eingeleitet<br />
wird, unterhalb<br />
der Einleitungsstelle<br />
Bereiche stärkerer<br />
Veränderungen der<br />
Grundwasserstände<br />
und -ströme, in der<br />
Regel nur Nahbereiche<br />
des Vorhabens<br />
Randzonen entlang<br />
der Straße (10-50 m)<br />
Oberflächengewässer<br />
unterhalb der<br />
Einleitungsstellen<br />
Baustellenumfeld<br />
und Zufahrtswege<br />
zur Baustelle<br />
Trassenbereich und<br />
Fortsetzung der<br />
Frischluftbahnen<br />
hinter der Trasse<br />
Bereiche der Trasse<br />
Reichweite der Auswirkungen<br />
betroffene Funktionsräume,<br />
Reichweite<br />
der Auswirkungen in<br />
der Regel maximal<br />
200-300 m<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant, auch in<br />
der Auswirkung auf<br />
die Schutzgüter Tiere,<br />
Pflanzen und<br />
Landschaft (Wechselwirkungen)<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ wegen der zeitlichen<br />
Befristung<br />
nicht relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant, auch in<br />
der Auswirkung auf<br />
die Schutzgüter Tiere,<br />
Pflanzen und<br />
Menschen (Wechselwirkungen)
28 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
Klima<br />
bau-<br />
bedingt:<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
• - - -<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Abriegelung von Kaltluftbahnen mit Ausgleichsfunktion<br />
für thermisch belastete Siedlungsbereiche<br />
− Verlust oder Beeinträchtigung bioklimatisch wertvoller<br />
Bereiche<br />
• Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr<br />
− Auswirkungen auf das globale Klima („Treibhauseffekt“)<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
Wirkraum abhängig<br />
vom Einzelfall (Höhe<br />
der Kaltluftproduktion,Austauschmöglichkeiten<br />
und -barrieren)<br />
5<br />
betroffene Räume<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
global → nicht relevant, da<br />
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nur die konkreten<br />
räumlichen<br />
Klimaausgleichsfunktionen<br />
zu betrachten<br />
sind (FGSV 2001)<br />
Landschaft<br />
bau- • Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustellenbedingt:einrichtungen<br />
− Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den<br />
Verlust oder die Schädigung von Landschaftsbildelementen<br />
Bautrasse<br />
→ relevant<br />
− technische Überformung der Eigenart der Landschaft betroffene Land- → nicht relevant we-<br />
durch die Baustelle und den Baustellenbetrieb schaftsbildräumegen der zeitlichen<br />
− Störung oder Zerschneidung von Sichtbeziehungen betroffene<br />
ziehungenSichtbe-<br />
Befristung<br />
• Lärm-, Staub-, Schadstoffemissionen des Baustellen- Baustellenumfeld → nicht relevant weverkehrsgen<br />
der zeitlichen<br />
− Verschlechterung der Voraussetzungen für ruhige, ungestörte<br />
Erholung in der Landschaft<br />
Befristung<br />
anlage- • Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
bedingt: − Verlust von Landschaftsbildelementen<br />
Trasse und sonstige<br />
Bauwerke<br />
− technische Überformung der Eigenart der Landschaft betroffene Land-<br />
durch die Straßenbauwerke<br />
schaftsbildräume<br />
− Störung oder Verlust von Sichtbeziehungen durch Reichweite abhängig<br />
Trasse und Bauwerke<br />
von Straßenkörperbzw.Bauwerkshöhen<br />
(in der Regel bis<br />
200 m) 6<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
5 Je nach Geländegegebenheiten kann die Kaltluft nur randlich oder auch mehrere hundert Meter in Siedlungsbereiche<br />
eindringen (vergleiche MOSIMANN et al. 1999). Insofern können Lasträume in unterschiedlichen Entfernungen<br />
von der Unterbrechung von Kaltluftflüssen betroffen sein.<br />
6 Außerhalb sichtverschatteter Bereiche kann die Störwirkung etwa bei hohen Dämmen oder Überführungsbau-<br />
werken deutlich weiter reichen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 29<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgüter gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren, Wirkungspfade und Auswirkungen<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen (Absenkung/Erhöhung,<br />
Strömungsrichtung) beispielsweise<br />
durch Bauwerksgründungen<br />
− Veränderung von Erscheinungsbild und Eigenart der<br />
Landschaft (zum Beispiel über die Beeinflussung<br />
grundwasserabhängiger Vegetation und Gewässer)<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
• Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs<br />
− Verschlechterung der Voraussetzungen für ruhige, ungestörte<br />
Erholung in der Landschaft<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter 8<br />
bau-<br />
bedingt:<br />
anlage-<br />
bedingt:<br />
betriebs-<br />
bedingt:<br />
• Flächeninanspruchnahme für Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Verlust/Beeinträchtigung kulturell oder kultur- bzw. naturhistorisch<br />
bedeutsamer Objekte oder Bereiche<br />
− Visuelle Beeinträchtigung kulturell, kultur- oder naturhistorisch<br />
bedeutsamer Bereiche<br />
− Behinderung der Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit<br />
bedeutsamer Bereiche<br />
• Flächeninanspruchnahme für die Straßentrassen<br />
− Verlust von kulturell, kultur- bzw. naturhistorisch bedeutsamen<br />
Objekten oder Flächen<br />
− Beeinträchtigung der Erlebbarkeit von kultur- bzw. naturhistorisch<br />
bedeutsamen Objekten oder Flächen<br />
durch Zerschneidung oder Behinderung von Wegeoder<br />
Sichtbeziehungen<br />
Wirkraum Untersuchungsrelevanz<br />
Bereiche stärkerer → relevant, auch in<br />
Veränderungen der der Auswirkung auf<br />
Grundwasserstände das Schutzgut Men-<br />
und davon betroffene schen(WechselwirLandschaftsbildräume, in der Regel<br />
nur Nahbereich des<br />
Vorhabens<br />
kungen)<br />
je nach Vorbelastung<br />
bis zur 45 dB(A)tags-Isophone<br />
7<br />
→ relevant<br />
direkt beanspruchte<br />
Flächen<br />
Baustellen und deren<br />
Umfeld<br />
Baustellen und deren<br />
Umfeld<br />
Trassenbereich<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant wegen<br />
der zeitlichen<br />
Befristung<br />
→ relevant<br />
betroffene Wegebe- → relevant in der<br />
ziehungen und Sicht- Auswirkung auf das<br />
räume in der Regel Schutzgut Mensch<br />
bis etwa 200 m Entfernung<br />
(Erholung)<br />
• - - -<br />
1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt anhand der in Tab. 1-3 beschriebenen<br />
Wirkräume der untersuchungsrelevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
einzelnen Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.<br />
Karte 1 zeigt die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, die im Folgenden<br />
schutzgutspezifisch erläutert wird.<br />
7 Siehe Fußnote 2.<br />
8 Die „sonstigen Sachgüter“ werden nicht als eigenständiges Schutzgut behandelt, weil darunter nur die nicht<br />
normativ geschützten kulturell bedeutsamen Objekte, Nutzungen von kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch<br />
bedeutsame Landschaftsteile und Objekte zu verstehen sind. Andere Sachgüter mit primär wirtschaftlicher<br />
Bedeutung sind nicht Gegenstand der Schutzgutbetrachtungen der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> (FGSV<br />
2001).
30 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Menschen<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst unter dem Gesichtspunkt der Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />
die Siedlungsflächen von Brome, Altendorf, Wendischbrome und Voitze,<br />
den nördlichen Siedlungsrand von Tülau sowie die Wohnhäuser und Höfe in der freien<br />
Landschaft zwischen diesen Siedlungen. In Hinblick auf die Erholungsnutzung ist das<br />
ganze Untersuchungsgebiet relevant, da es je nach Trassenführung zu visuellen oder<br />
sonstigen Beeinträchtigungen von Teilräumen (siehe auch Schutzgut „Landschaft“)<br />
oder Wegebeziehungen kommen kann.<br />
Tiere<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst zum einen alle Flächen, auf denen es aufgrund bauund<br />
anlagebedingter Flächeninanspruchnahme zu Verlusten von Tierhabitaten kommen<br />
kann. Zum anderen ist es so abgegrenzt, dass mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Tierlebensräume oder auf funktionale Beziehungen mobilerer Arten erfasst werden.<br />
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Probeflächen für die faunistische Erfassung<br />
außerhalb des in Karte 1 abgrenzenden Untersuchungsgebietes zu legen, um die Bedeutung<br />
von Teilen des Gebietes indirekt zu ermitteln.<br />
Pflanzen<br />
Durch die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes können alle möglichen direkten<br />
und indirekten Auswirkungen ermittelt werden. Die über die Erfassung der Biotopausstattung<br />
hinausgehende Erhebung der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kann sich<br />
auf die Bereiche mit möglichen baulichen Veränderungen beschränken, insbesondere<br />
in den Siedlungsbereichen sind keine Erfassungen erforderlich.<br />
Boden und Wasser<br />
Die Bodenverhältnisse und Nutzungen werden für alle Flächen des in Karte 1 dargestellten<br />
Untersuchungsgebietes in die Untersuchung einbezogen. Damit sind auch<br />
Wirkräume möglicher betroffener Straßenrandzonen und mögliche Kompensationsräume<br />
abgedeckt.<br />
Bezüglich des Schutzgutes Wasser gelten die Aussagen zum Schutzgut Boden sinngemäß.<br />
Mögliche Wechselwirkungen zwischen dem Landschaftswasserhaushalt und<br />
davon beeinflussten anderen Schutzgütern sind durch die Abgrenzung ebenfalls erfassbar.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 31<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Luft und Klima<br />
Das in Karte 1 umgrenzte Untersuchungsgebiet erfasst alle im Hinblick auf lufthygienische<br />
und klimatische Ausgleichsfunktionen relevanten Bereiche.<br />
Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Das Untersuchungsgebiet ist so abgegrenzt, dass sowohl die direkten als auch die indirekten<br />
Auswirkungen auf die drei Schutzgüter erfasst werden. Auswirkungen auf weiter<br />
entfernt befindliche Bereiche sind vor dem Hintergrund der notwendigen Bauwerke<br />
nicht zu erwarten.<br />
1.4.3 Untersuchungsinhalte und -tiefe<br />
Unter Berücksichtigung der in Kap. 1.4.1 beschriebenen relevanten Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG ergibt sich für das Untersuchungsgebiet der<br />
in Tab. 1-4 dargestellte Daten- und Erhebungsbedarf. Der Daten- und Erhebungsbedarf<br />
zu den Wechselwirkungen wird den betroffenen Schutzgütern zugeordnet.<br />
Der Datenbedarf kann teilweise über den bereits vorliegenden Datenbestand abgedeckt<br />
werden, so dass in einem solchen Fall keine Neuerhebungen erforderlich sind. Der Erhebungsbedarf<br />
(Bedarf für Neuerhebungen) ergibt sich aus dem Datenbedarf abzüglich<br />
des vorhandenen Datenbestandes, sofern dieser den an eine belastbare <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Aktualität, Qualität und Detaillierungsgrad<br />
genügt.<br />
Tab. 1-4: Schutzgutspezifischer Daten- und Erhebungsbedarf.<br />
Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />
Menschen<br />
• Flächen mit Bedeutung für die<br />
Wohn-/Wohnumfeldfunktion<br />
• Bereiche und Wegeverbindungen<br />
mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />
Erholung<br />
• Veränderungen der Schall- und<br />
Luftschadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr in diesen Bereichen<br />
nach Bau der Straße<br />
• Bauleitpläne<br />
• Regionales Raumordnungsprogramm,<br />
Regionaler Entwicklungsplan<br />
• Erhebungen zur Realnutzung<br />
• schalltechnische Untersuchungen<br />
zu den Trassenvarianten<br />
(Lärmgutachten)<br />
• (weitere Ableitungen aus den<br />
anderen Erhebungen)
32 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />
Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Habitate/Habitatstrukturen (Lebensräume<br />
für Tierarten)<br />
• Angaben zu gefährdeten, geschützten<br />
und charakteristischen<br />
Arten: Biber, Fischotter,<br />
Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien,<br />
Reptilien, Libellen,<br />
Heuschrecken<br />
• Angaben zu Vorkommen störempfindlicher<br />
Arten: Brutvögel,<br />
Biber, Fischotter, Fledermäuse<br />
• Arten, die auf Störungen von<br />
Funktionsbeziehungen zwischen<br />
Teillebensräumen empfindlich<br />
reagieren: Biber, Fischotter,<br />
Fledermäuse, Amphibien<br />
• Bestandsdaten zu den Vögeln,<br />
Heuschrecken, Tagfaltern<br />
und Biotoptypen für den<br />
Bereich des Naturschutzgebietes<br />
„Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt);<br />
Erfassung 1999<br />
• Bestandsdaten zur Limnofauna<br />
der Ohre in Sachsen-<br />
Anhalt; Erfassungen 1992<br />
und 1993<br />
• Einzeldaten/Zufallsbeobachtungen<br />
zu Fischotter, Biber,<br />
Fledermäusen, Vögeln, Fischen;<br />
unterschiedliche Jahre<br />
Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Vegetationsbestände/Biotoptypen<br />
• Biotopverbund und Nutzungen<br />
zur Einschätzung von möglichen<br />
aktuellen und zukünftigen<br />
Beeinträchtigungen<br />
• Vorkommen gefährdeter und<br />
geschützter Pflanzenarten in<br />
Bereichen, die umgestaltet oder<br />
überbaut werden könnten<br />
• Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen<br />
im FFH-Gebiet<br />
Nr. 418, Erfassung 2007<br />
• Biotoptypen und gefährdete<br />
Pflanzenarten im Naturschutzgebiet<br />
„Ohreaue“, Erfassung<br />
1999<br />
• Biotoptypen und gefährdete<br />
Pflanzenarten für Teile der<br />
niedersächsischen Ohreniederung,<br />
Erfassung 1995<br />
• Bestandsdaten zu den gefährdeten<br />
Pflanzenarten im<br />
Landkreis Gifhorn, Erfassung<br />
1991 - 2002<br />
• Erfassung der Fledermäuse<br />
durch Detektorbegehungen<br />
und Netzfänge an relevanten<br />
Strukturen im Bereich möglicher<br />
Trassen<br />
• flächendeckende Erfassung<br />
der Brutvögel (mit Ausnahme<br />
der Siedlungsbereiche)<br />
• halbquantitative Erfassung<br />
der Amphibien an ca. 30 Probestellen<br />
in den Niederungen<br />
von Ohre und Kleiner Aller<br />
und an Gewässern im Bereich<br />
möglicher Trassen<br />
• Erfassung der Reptilien in<br />
Trocken- und Feuchtlebensräumen<br />
an ca. 13 Probestellen<br />
im Bereich möglicher<br />
Trassen<br />
• halbquantitative Erfassung<br />
der Libellen an ca. 20 Probestellen<br />
im Bereich möglicher<br />
Trassen<br />
• halbquantitative Erfassung<br />
der Heuschrecken in trockenen<br />
und feuchten Offenlandbereichen<br />
und Saumstrukturen<br />
an ca. 20 Probestellen im<br />
Bereich möglicher Trassen<br />
• (Ableitung der Eignung als<br />
Tierhabitat/Habitatstruktur aus<br />
der Biotoptypenkartierung)<br />
• flächendeckende Erfassung<br />
der Biotoptypen und Nutzungen<br />
• Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen<br />
der Roten Listen<br />
von Niedersachsen beziehungsweise<br />
Sachsen-Anhalt<br />
und der geschützten Arten im<br />
Bereich möglicher Trassen
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 33<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />
Boden<br />
• bodenkundliche Verhältnisse,<br />
aktuelle und historische Bodennutzungen<br />
• Ertragsfähigkeit der Böden<br />
Wasser<br />
• Angaben zu den Grundwasserverhältnissen<br />
(vor allem Flurabstände,<br />
Fließrichtungen) und<br />
zur Grundwasserneubildung<br />
• Angaben zur Bedeutung der<br />
Oberflächengewässer<br />
• Überflutungsbereiche bei Hochwasserereignissen<br />
Luft<br />
• Gehölzbestände mit Immissionsschutzfunktion<br />
• Gebiete/Bereiche mit lufthygienischer<br />
Ausgleichsfunktion,<br />
Veränderungen der Luftschadstoffemissionen<br />
durch den Kfz-<br />
Verkehr in diesen Bereichen<br />
nach Bau der Straße<br />
Klima<br />
• Gebiete/Bereiche mit klimatischer<br />
Ausgleichsfunktion<br />
Landschaft<br />
• Landschaftsbildelemente und<br />
optisches Wirkungsgefüge einschließlich<br />
Störfaktoren (Vorbelastungen)<br />
• Erschließungselemente für die<br />
Landschaftswahrnehmung<br />
• Veränderungen der Schallemissionen<br />
durch den Kfz-Verkehr<br />
nach Bau der Straße<br />
• Übersichtskarten zu den bodenkundlichen<br />
Verhältnissen<br />
• bodenkundliche Sondierbohrungen<br />
• Altlastenkataster<br />
• historische Karten zur Identifizierung<br />
alter Waldstandorte<br />
• Waldfunktionenkarte<br />
• Landschaftsrahmenpläne<br />
• Übersichtskarten zu den bodenkundlichen<br />
Verhältnissen<br />
• bodenkundliche Sondierbohrungen<br />
mit Angaben zu den<br />
Grundwasserverhältnissen<br />
• Landschaftsrahmenpläne<br />
• Regionales Raumordnungsprogramm,<br />
Regionaler Entwicklungsplan<br />
• Klimagutachten Großraum<br />
Braunschweig<br />
• Waldfunktionenkarte<br />
• Landschaftsrahmenpläne<br />
• Klimagutachten Großraum<br />
Braunschweig<br />
• Waldfunktionenkarte<br />
• Landschaftsrahmenpläne<br />
• (Ableitung der relevanten Informationen<br />
aus dem vorhandenen<br />
Datenbestand und der<br />
Nutzungs- und Biotoptypenerfassung)<br />
• (Ableitung der relevanten Informationen<br />
aus dem vorhandenen<br />
Datenbestand und der<br />
Nutzungs- und Biotoptypenerfassung;<br />
ein Schwerpunkt<br />
liegt dabei auf der Gewinnung<br />
von Hinweisen zu möglichen<br />
Wechselwirkungen mit anderen<br />
Schutzgütern)<br />
• (Ableitung der weiteren relevanten<br />
Informationen aus<br />
dem vorhandenen Datenbestand<br />
und der Nutzungs- und<br />
Biotoptypenerfassung)<br />
• (Ableitung der relevanten Informationen<br />
aus dem vorhandenen<br />
Datenbestand und der<br />
Nutzungs- und Biotoptypenerfassung)<br />
• Landschaftsrahmenpläne • Erfassung der optischen Wirksamkeit<br />
der Landschaftsstrukturen<br />
und -nutzungen, der<br />
Störfaktoren, der Erschließungselemente<br />
und des optischen<br />
Wirkungsgefüges<br />
• schalltechnische Untersuchungen<br />
zu den Trassenvarianten<br />
(Lärmgutachten)<br />
• (Interpretation der Nutzungsund<br />
Biotoptypenerfassung)
34 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Datenbedarf Datenbestand Erhebungsbedarf<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
• kulturell, kultur- und naturhistorisch<br />
bedeutsame Objekte und<br />
Flächen<br />
• Verzeichnisse der Bau- und<br />
Bodendenkmäler<br />
• Bauleitpläne<br />
1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen<br />
• (Ableitung der relevanten Informationen<br />
aus dem vorhandenen<br />
Datenbestand, aus der<br />
Nutzungs- und Biotoptypenerfassung<br />
und historischen Karten)<br />
Die für die Untersuchung erforderlichen Kartierungen und die sonstigen Datenerhebungen<br />
erfolgten im Wesentlichen im Verlaufe des Jahres 2002. Zwischen 2003 und<br />
2007 erfolgten Nacherhebungen zu den gefährdeten Pflanzen und den FFH-Lebensraumtypen<br />
sowie eine Aktualisierung von Daten (insbesondere zu den Schutzgebieten<br />
und den Biotoptypen). Zeitliche Details hinsichtlich der Erfassungen zu einzelnen<br />
Schutzgütern enthalten Kap. 3 und der Anhang.<br />
1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG<br />
Vorbereitend zu den Untersuchungen wurde eine Machbarkeitsstudie aus der Sicht des<br />
Natur- und Umweltschutzes in Form einer Risikoabschätzung erstellt (KAISER & WOHL-<br />
GEMUTH 2001).<br />
Am 23.04.2002 erfolgte eine Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen<br />
der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 UVPG („Scoping“)<br />
durch den Landkreis Gifhorn (Niederschrift des Landkreis Gifhorn vom 23.04.2002).<br />
Am 21.02.2008 erfolgte die Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren, auf<br />
der den Beteiligten erneut die Möglichkeit gegeben wurde, notwendige Ergänzungen<br />
zu den Antragsunterlagen einschließlich der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> festzustellen<br />
(Ergebnisniederschrift des <strong>Zweckverband</strong>es Großraum Braunschweig vom<br />
25.02.2008).<br />
Vom <strong>Zweckverband</strong> Großraum Braunschweig wurde darauf hin der sachliche und<br />
räumliche Untersuchungsrahmen für die Unterlagen festgelegt (Schreiben vom<br />
18.03.2008).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 35<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
II. RAUMANALYSE<br />
2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie<br />
vorhandene Planungen und Vorgaben<br />
2.1 Lage und natürliche Gegebenheiten<br />
Gebietspolitische Zugehörigkeit<br />
Das rund 2.180 ha große Untersuchungsgebiet liegt zu 90 % im Landkreis Gifhorn<br />
(Land Niedersachsen), der nordöstliche Teil sowie ein schmaler Streifen im Südosten<br />
im Altmarkkreis Salzwedel (Land Sachsen-Anhalt). Gemeinden mit Flächenanteilen<br />
am Untersuchungsgebiet sind in Niedersachsen die Samtgemeinde Brome mit den<br />
Gemeinden Flecken Brome und Tülau und in Sachsen-Anhalt die Gemeinden Nettgau<br />
und Steimke, die in der Verwaltungsgemeinschaft Beetzendorf zusammengeschlossen<br />
sind.<br />
Naturräumliche Einordnung und lebensräumliche Gegebenheiten<br />
Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands befindet sich das Untersuchungsgebiet<br />
nahezu volständig in der Ostheide, die sich hier in die „Ehraer Moorniederung“<br />
westlich von Voitze (Niederung der Kleinen Aler), die „Bromer Geest“<br />
zwischen Voitze und Brome sowie das „Ohretal“, eine von Talsanden angefülte<br />
Schmelzwasserrinne, gliedert. Östlich des Ohretals beginnt das das Gebiet nur geringfügig<br />
streifende „Westmärkische Waldhügeland (Altmarkplaten)“, ein hügeliges Moränengebiet<br />
(MEIBEYER 1970).<br />
Auf der Ebene der länderbezogenen naturräumlichen Gliederungen wird der niedersächsische<br />
Teil dem Naturaum „Lüneburger Heide und Wendland – westlicher Teil”<br />
und der sachsen-anhaltische Teil der Landschaftseinheit „Altmarkheiden“ zugeordnet<br />
(NMELF 1989, MU LSA 1994).<br />
Kennzeichnend für das Untersuchungsgebiet ist der Wechsel zwischen lehmig-sandigen<br />
Geestplatten, auf denen sich Podsole, (podsolige) Braunerden und Parabraunerden<br />
entwickelt haben, und feuchten Niederungen, in denen Gleye, Anmoor- und Niedermoorböden<br />
vorherrschen. Die Geestplatten unterliegen großräumig einer intensiven<br />
ackerbaulichen Nutzung und weisen einen ausgesprochen geringen Gehölzanteil auf.<br />
Die Niederung zeichnen sich durch einen Wechsel aus Offenland und Wäldern,<br />
Feldgehölzen und sonstigen Gehölzbeständen und durch einen höheren Grünlandanteil<br />
aus.
36 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
2.2 Nutzungen<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen haben einen Gebietsanteil von 71,5 %, wobei<br />
65 % von Ackerland und 5,5 % von Grünland eingenommen werden. Die durchschnittlichen<br />
Bodenwertzahlen liegen in der Gemeinde Brome bei 35 Punkten bei<br />
Acker (AZ) und 38 Punkten bei Grünland (GZ). Die Region weist einen deutlich<br />
höhern Hackfruchtanteil als die angrenzenden Regionen auf. 9<br />
Waldbestände nehmen nur 8 % des Gebietes ein. Größere Bestände mit forstwirtschaftlicher<br />
Bedeutung finden sich westlich von Voitze (Kiefernforste) und südlich<br />
von Brome (Laub- und Mischwaldbestände). Die im übrigen Gebiet vorherrschenden<br />
kleineren Nadelholzbestände sind forstwirtschaftlich von geringer Bedeutung.<br />
Siedlungswesen<br />
Mit Brome, Altendorf, Voitze und Wendischbrome liegen vier Ortschaften vollständig<br />
im Untersuchungsgebiet. Von Tülau ragt der nördliche Ortsrand in das Gebiet. Es handelt<br />
sich um mehr oder weniger geschlossene Siedlungen mit einem dörflichen beziehungsweise<br />
bei Brome mit einem dörflich-verstädterten Kern und einer angrenzend<br />
überwiegend aus Einzelhäusern bestehenden Bebauung. Insbesondere Brome besitzt<br />
größere Neubaugebiete. Vereinzelt treten von den Ortschaften getrennte Wohnplätze<br />
auf, so nordwestlich von Altendorf der Siedlungssplitter Dorrheiden Straße und ausgesiedelte<br />
Höfe.<br />
Verkehr<br />
Mit der B 248 und der B 244 verlaufen zwei Bundesstraßen durch das Gebiet und<br />
kreuzen sich in der Ortslage Brome. Sie sind sowohl für den Durchgangsverkehr als<br />
auch für den Zielverkehr und den Binnenverkehr von besonderer Bedeutung. Die in<br />
westöstlicher Richtung verlaufende B 248 weist ein Verkehrsaufkommen von zwischen<br />
5.000 und knapp 8.000 Kfz/24 h auf, die in nordsüdlicher Richtung verlaufende<br />
B 244 von 4.600 Kfz/24 h.<br />
9 Eine detaillierte Darstellung und Analyse der Landwirtschaft findet im landwirtschaftlichen Fachbeitrag zur<br />
Ortsumgehung Brome statt (LWK HANNOVER 2006).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 37<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Weitere Straßen des überörtlichen Straßennetzes sind die Landesstraße L 287 (Brome<br />
–Steimke) und die Kreisstraßen K 1119 (Brome –Wendischbrome), K 25 (Voitze –<br />
Wiswedel) und K 26 (Voitze –Tülau).<br />
Die eingleisige nicht elektrifizierte, in nordsüdlicher Richtung durch das Gebiet verlaufende<br />
Eisenbahnstrecke wurde im Jahr 2005 stillgelegt. Derzeit läuft ein Verfahren<br />
zum Rückbau der Schienenanlagen.<br />
Erholungsnutzung und Fremdenverkehr<br />
Die landschaftsbezogene Erholungsnutzung findet vornehmlich im Nahbereich der<br />
Ortschaften statt und wird hier ganz wesentlich durch das vorhandene Netz aus Feldund<br />
Waldwegen bestimmt. Der Fremdenverkehr spielt im Untersuchungsgebiet ausschließlich<br />
in Brome eine gewisse Rolle.<br />
Wasser- und Energieversorgung<br />
Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserwerkes<br />
Rühen, das sich selbst südlich außerhalb des Gebietes befindet. Im Südosten<br />
ragt die Schutzzone I des Waserschutzgebietes „Colbitz-Letzlinger-Heide“ in das<br />
Gebiet.<br />
Einzelne der Energieversorgung dienende 20-kV-Freileitungen durchqueren das Gebiet.<br />
Nordöstlich von Brome an der B 248 steht eine Biogasanlage.<br />
Abfall- und Abwasserentsorgung<br />
Im Gebiet sind keine in Betrieb befindlichen Abfalldeponien vorhanden. Neben der<br />
Kläranlage Brome befinden sich westlich von Voitze Klärteiche, die der Abwasserbehandlung<br />
dienen. In Wendischbrome werden die Abwässer dezentral behandelt.<br />
Sonstige Nutzungen<br />
Weitere bezogene auf das Vorhaben relevante Nutzungen (zum Beispiel Flächen mit<br />
Rohstoffgewinnung) sind nicht vorhanden.
38 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
2.3 Ziele der Raum- und Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung<br />
2.3.1 Raum- und Landesplanung<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig<br />
(ZWECKVERBAND GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG 2008) ist die Neutrassierung der<br />
B 248 als südliche Umgehung von Brome mit der Funktionszuweisung einer Hauptverkehrsstraße<br />
dargestellt, die weiteren Abstimmungen bedarf. Die B 244 hat ebenfalls<br />
die Einstufung als Hauptverkehrsstraße. Brome hat die Funktionszuweisung eines<br />
Grundzentrums mit der Schwerpunktaufgabe der Sicherung und Entwicklung von<br />
Wohnstätten sowie den beiden besonderen Entwicklungsaufgaben Erholung und<br />
Tourismus.<br />
Das FFH-Gebiet „Ohreaue“ ist als Voranggebiet für Natura 2000 dargestelt. Vorranggebiete<br />
für Natur und Landschaft sind die Niederung der Kleinen Aller, die<br />
Ohreniederung und die Niederung südlich von Benitz. Vorbehaltsgebiete für Natur<br />
und Landschaft sind der Bromer Busch und der Bereich zwischen der stillgelegten<br />
Bahntrasse, Altendorf und der Benitz.<br />
Die aktuell vornehmlich ackerbaulich genutzten Flächen sind aufgrund des hohen,<br />
natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Entwicklungspotenzials beziehungsweise<br />
aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft als Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die bestehenden Waldflächen sind als Vorbehaltsgebiete<br />
für Wald dargestellt. Westlich von Brome liegen südlich sowie nördlich<br />
der B 248 je ein Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung.<br />
Vorbehaltsgebiete (zum Teil auch Vorranggebiete) für die Erholung sind die Wälder<br />
westlich von Voitze, die Ohreniederung im Bereich von Brome sowie der grenznahe<br />
Bereich südlich und nordöstlich von Brome. Regional bedeutsamer Wanderweg ist der<br />
gesamte ehemalige Grenzstreifen.<br />
Der gesamte Raum hat die Funktionszuweisung eines Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebietes<br />
für Trinkwassergewinnung. Die Ohreniederung ist ein Vorranggebiet<br />
für Hochwasserschutz.<br />
Im Regionalen Entwicklungsplan Altmark (REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
ALTMARK 2005) wird ein Neu- und Ausbau der B 248 als Hauptverkehrsstraße mit<br />
Landesbedeutung mit einer Trassenführung nördlich von Wendischbrome dargestellt,<br />
deren Verlauf noch einer weiteren Abstimmung bedarf.<br />
Die Flächen des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ haben die Funktionszuweisung „Vorranggebiet<br />
für Natur und Landschaft“, die angrenzenden Flächen bis zur Kreistraße<br />
K 1119 sind Teil des Vorbehaltsgebietes für den Aufbau des ökologischen Verbundsystems<br />
7 „Ohreaue – Diesdorf“. Die Ohreniederung südlich Wendischbrome (Wendischbromer<br />
Sack) ist Teil eines Vorranggebietes für Hochwasserschutz. Nordöstlich
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 39<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
angrenzend an das Untersuchungsgebiet der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> liegt das<br />
Voranggebiet für Wasergewinnung XXVI „Siedenlangenbeck/Süd-Tangeln“.<br />
2.3.2 Bauleitplanung<br />
Der Flächennutzungsplan der SAMTGEMEINDE BROME (Stand 24. Änderung) macht<br />
bauleitplanerische Aussagen für die Ortschaften Brome, Altendorf, Voitze und Tülau:<br />
• Brome: Im Flächennutzungsplan ist der Ortskern von Brome (Bahnhofstraße östlich<br />
B 244, Hauptstraße) als Mischgebiet, teilweise auch als Dorfgebiet dargestellt.<br />
Die Siedlungsteile nördlich der Ohre sind Dorfgebiet beziehungsweise gemischte<br />
Baufläche. Zur Braunschweiger Straße hin und westlich der B 244 sind die Siedlungsbereiche<br />
überwiegend als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Die Flächen<br />
am ehemaligen Bahnhof sind Gewerbegebiet, teilweise Mischgebiet. Schule, Kindergarten,<br />
Sportplatz, Rathaus und einzelne weitere Einrichtungen sind als Flächen<br />
für den Gemeinbedarf dargestellt. Als Grünflächen ausgewiesen sind insbesondere<br />
der „Ohrepark“, die Mühlenwiesen mit Freibad, die an den die Bromer Burg grenzenden<br />
Flächen, das Tiergehege zwischen Braunschweiger Straße und Bromer<br />
Busch sowie die Sportanlagen südöstlich der Ortslage.<br />
• Altendorf: Bauleitplanerisch wird der Siedlungsbestand als Dorfgebiet dargestellt,<br />
geplante Erweiterungen im Westen als gemischte Baufläche, im Süden als Wohnbaufläche.<br />
Sportplatz, Friedhof sowie die das Grabeland nördlich der Ortschaft sind<br />
als Grünfläche dargestellt.<br />
• Voitze: Im Flächennutzungsplan ganz überwiegend als Dorfgebiet dargestellt, kleine<br />
Bereiche am südlichen Ortsrand als Kleinsiedlungsgebiet, einzelne neue Bauplätze<br />
als gemischte Baufläche. Schule als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt,<br />
Sportplatz, Friedhof und einzelne weitere Flächen als Grünfläche.<br />
• Tülau: Von dem im Untersuchungsgebiet liegenden nördlichen Ortsrand von<br />
Tülau wird der westlich der K 26 gelegene Teil als Dorfgebiet und östlich der K 26<br />
gelegene als gemischte Baufläche dargestellt.<br />
Für die Ortschaft Wendischbrome liegt ein Entwurf für einen Flächennutzungsplan<br />
vor.
40 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
2.3.3 Landschaftsplanung und Naturschutzprogramme<br />
Die im niedersächsischen Landschaftsprogramm (NMELF 1989) aus landesweiter<br />
Sicht für den Raum formulierten Ziele sind in Tab. 2-1 wiedergegeben, die im<br />
sachsen-anhaltinischen Landschaftsprogramm (MU LSA 1994) formulierten Ziel in<br />
Tab. 2-2.<br />
Tab. 2-1: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Lüneburger<br />
Heide und Wendland – westlicher Teil” entsprechend dem Niedersächsischen<br />
Landschaftsprogramm (NMELF 1989: 50).<br />
vorrangig schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
Wälder • Buchenwälder mittlerer Standorte<br />
i.w.S.)<br />
(Perlgras-Buchenwälder<br />
• bodensaure Buchenwälder<br />
• Eichenmischwälder trockener<br />
Sande (trockener Birken-<br />
Eichenwald)<br />
• Eichenmischwälder feuchter<br />
Gewässer<br />
Sande (feuchter Eichen-Birkenwald)<br />
• Erlen-Eschenwälder der Auen<br />
• Birken-Bruchwälder<br />
• Erlen-Bruchwälder<br />
• kalkarme Quellen<br />
• Bäche<br />
• kleine Flüsse<br />
• nährstoffarme Seen u. Weiher<br />
• nährstoffarme Teiche u. Stauseen<br />
Hoch- und<br />
Übergangsmoore<br />
Feuchtgrünland<br />
und Sümpfe<br />
Trocken- und<br />
Magerbiotope<br />
• naturnahe Hochmoore des<br />
Flachlandes<br />
• naturnahe Moorheiden, Heiden<br />
u. anmoorige Standorte<br />
• nährstoffarme, kalkarme Rieder<br />
und Sümpfe<br />
• Sandtrockenrasen<br />
• sonstige Magerrasen kalkarmer<br />
Standorte<br />
• Zwergstrauchheiden trockener<br />
bis mäßig feuchter Standorte<br />
besonders schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Eichenmischwälder mittlerer<br />
Standorte (Eichen-<br />
Hainbuchenwälder)<br />
• sonstige bodensaure Eichenmischwälder<br />
• nährstoffreiche Teiche u.<br />
Stauseen<br />
• Torfstichgebiete mit Regenerationvegetation<br />
von Hochmoor-<br />
• Moorheidestadien wenig<br />
entwässerter Hochmoore<br />
• nährstoffreiche<br />
Sümpfe<br />
Rieder u.<br />
• nährstoffarme Feuchtwiesen<br />
(kalkarm oder -reich)<br />
• nährstoffreiches<br />
grünlandFeucht-<br />
• naturnahe Salzsümpfe des<br />
Binnenlandes<br />
schutzbedürftig, z.T. auch<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Feuchtgebüsche<br />
• Heckengebiete, sonstiges<br />
gehölzreiches Kulturland<br />
• Gräben<br />
• Altarme und Flüsse<br />
• nährstoffreiche Seen und<br />
Weiher<br />
• pfeifengrasreiche Stadien<br />
entwässerter Hochmoore<br />
• Schlehen- u. Wacholdergebüsche
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 41<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Sonstige<br />
Biotope<br />
vorrangig schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
besonders schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
schutzbedürftig, z.T. auch<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Grünland mittlerer Standorte<br />
• dörfliche Ruderalfluren<br />
• städtische Ruderalfluren<br />
• nährstoffarme, wildkrautreiche<br />
Sandäcker<br />
• sonstige wildkrautreiche<br />
Äcker<br />
Tab. 2-2: Schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich der<br />
„Altmarkheiden“ entsprechend dem Landschaftsprogramm des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (MU LSA 1994).<br />
vorrangig schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
Wälder • Kiefern-Eichen-Wälder basenarmer<br />
Sandstandorte<br />
• winterlindenreiche Eichen-Hainbuchen-Wälder<br />
• Stieleichen-Hainbuchen-Wälder<br />
• Stieleichen-Buchen-Wälder<br />
• Traubeneichen-Buchen-Wälder<br />
• stechpalmenreiche Laubwälder<br />
• Erlen-Bruchwälder<br />
besonders schutz- und<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Erlen-Eschen-Wälder<br />
Moore • Hochmoore • Niedermoore<br />
Gewässer<br />
Feuchtgrünland<br />
und Sümpfe<br />
• Quellfluren • Bachläufe<br />
Trocken- und<br />
• Sandtrockenrasen<br />
Magerbiotope<br />
Sonstige<br />
Biotope<br />
• Magerrasen<br />
schutzbedürftig, z.T. auch<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Nasswiesen<br />
• Feuchtwiesen<br />
• Zwergstrauchheiden<br />
• dörfliche Ruderalfluren<br />
Die Zielaussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege werden im Landschaftsrahmenplan<br />
für den LANDKREIS GIFHORN (1994) wie folgt konkretisiert:<br />
• Waldkomplex westlich Voitze: Überführung in naturnähere Waldökosysteme<br />
durch Erhöhung des Laubholzanteils. Sicherung des Gebietes für die ruhige Erholung.<br />
• Niederung der Kleinen Aller: Entwicklung der Kleinen Aller zu einem naturnahen<br />
Fließgewässer, Erhalt und Extensivierung der Grünlandnutzung. Sicherung der<br />
Kleinen Aller als geschützten Landschaftsbestandteil sowie des südlichen Teils der<br />
Niederung als Landschaftsschutzgebiet.<br />
• Großflächige Ackerfluren: Anlage von gliedernden, vernetzenden Elementen (zum<br />
Beispiel Hecken, Feldgehölze, Bäume).
42 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Ohreniederung: Erhalt und Entwicklung aller Grünländer durch Nutzungsextensivierung<br />
insbesondere für Weißstorch und Wiesenvögel; Umwandlung von Ackerland<br />
in Grünland. Erhalt und Entwicklung der Wälder und Sukzessionsbiotope.<br />
Sicherung der Ohre als Naturschutzgebiet, der Niederung als Landschaftsschutzgebiet,<br />
im Siedlungsbereich von Brome als öffentliche Grünanlage. Sicherung der<br />
Niederung südlich Benitz als Landschafts- beziehungsweise Naturschutzgebiet.<br />
• Nordöstlich Brome: Gebiet für ruhige extensive Erholung.<br />
Die Entwicklungsziele im Landschaftsrahmenplan für den Bereich des Altmarkkreises<br />
Salzwedel (LANDKREIS KLÖTZE 1995) sehen wie folgt aus:<br />
• Ohreniederung: Sicherung als Naturschutzgebiet. Wiederherstellung und Entwicklung<br />
der Bachniederung durch naturnahe Ufergestaltung, extensive Grünlandnutzung<br />
und Anreicherung mit Gehölzelementen.<br />
• Ackerfluren östlich Wendischbrome: Anpflanzen von Einzelbäumen, Hecken,<br />
Baumreihen, Feldgehölzen sowie Kleingewässern, Ausweisung von Ackerrandstreifen.<br />
Für die betroffenen Gemeinden liegen keine Landschaftspläne vor.<br />
Die Ohre ist nicht im Maßnahmenkatalog des niedersächsischen Fischotterprogrammes<br />
(NMELF & NMU 1989) aufgenommen, wird aber von BLANKE (1996) und<br />
REUTHER (2002a) aufgrund der besondere Bedeutung als Zuwanderungs- und Austauschkorridor<br />
beziehungsweise Verbindungsachse als Schwerpunkt zur Fortführung<br />
des Programms benannt.<br />
Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ohre Verbindungsgewässer<br />
der Flusssysteme des Tieflandes (LAU 1998, siehe auch ARGE FLIESSGE-<br />
WÄSSERPROGRAMM SACHSEN-ANHALT 1997). Ziele sind entsprechend dem Grundkonzept<br />
des Programms die Verbesserung der ökomorphologischen Strukturen, die<br />
Optimierung des Abflussregimes und einer Erweiterung des Retentionsvermögens, die<br />
Sicherung und Schaffung naturnaher Lebensräume für eine typische Tier- und Pflanzenwelt<br />
und die Wiederherstellung beziehungsweise Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit der Gewässerlandschaften.<br />
Weitere Naturschutzprogramme der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betreffen<br />
das Untersuchungsgebiet nicht.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 43<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
2.4 Für die Umweltverträglichkeitsprüfung relevante Einzelvorhaben<br />
Für den geplanten Neubau der Autobahn A 39 (Lüneburg –Wolfsburg) wurde am 24.<br />
August 2007 das Raumordnungsverfahren durch die Regierungsvertretung Lüneburg<br />
abgeschlossen. Am 20. Dezember 2007 hat die Niedersächsische Landesbehörde für<br />
Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Linienbestimmung nach § 16 Abs. 1 FStrG<br />
beim Bundesministerium für Verkehr gestellt. Die beantragte Trasse entspricht der<br />
landesplanerisch festgestellten Trasse. Auf Höhe von Brome verläuft die Trasse in<br />
nordöstlicher Richtung westlich von Ehra-Lessin und liegt damit außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />
Es ergeben sich bei Verwirklichung des Vorhabens aber großräumige<br />
Verlagerungen der Verkehrsströme, die auch die B 248 betreffen. Dementsprechend<br />
sind auch Veränderungen bei den verkehrsbedingten Lärmemissionen zu erwarten.<br />
Den Verkehrsprognosen für die Ortsumgehung Brome und den Ermittlungen der Umweltauswirkungen<br />
wird zu Grunde gelegt, dass die A 39 verwirklicht wird.<br />
Weitere Einzelvorhaben für den Bereich des Untersuchungsgebietes, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
relevant sind, sind nicht bekannt. Außerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
liegende Vorhaben mit Relevanz für dieses Vorhaben ergeben sich<br />
durch Projekte und Pläne mit möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der<br />
FFH-Gebiete. Inwieweit es durch solche Vorhaben über kumulative Wirkungen zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen kommt, wird in der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
ermittelt und soweit erforderlich in der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
bei der Bewertung der Umweltauswirkungen berücksichtigt.<br />
2.5 Schutzgebiete<br />
Folgende Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (NNatG beziehungsweise NatSchG<br />
LSA) liegen ganz oder teilweise im Untersuchungsraum:<br />
• Naturschutzgebiet „Ohreaue“ (NSG 195M): Sachsen-anhaltischer Teil der Ohreniederung<br />
und angrenzende Flächen sowie der ehemalige Grenzstreifen südlich von<br />
Brome. Wesentliche Schutzziele sind der Erhalt und die Entwicklung einer naturnahen<br />
Niederungslandschaft, wertvoller Magerrasen und Heiden und natürlicher<br />
Sukzessionsprozesse. Nach § 7 Abs. 9 der Verordnung über das Schutzgebiet ist<br />
der Bau der Ortsumgehung Brome in einem Korridor westlich von Wendischbrome<br />
freigestellt (siehe Abb. 5-1).<br />
• Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (NSG BR 62): Kleiner Auschnitt des<br />
niedersächsischen Teils der Ohreniederung westlich von Altendorf, überwiegend<br />
Röhrichte, Hochstaudenfluren, kleine Feuchtgebüsche und -wälder.
44 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“ (NSG BR 134): Gewäser- und Niederungsabschnitt<br />
der Ohre in Niedersachsen von nördlich Zasenbeck bis südöstlich Benitz.<br />
Besonderer Schutzzweck ist gemäß der Verordnung vom 14.12.2007 die Erhaltung<br />
oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in den Erhaltungszielen<br />
benannten FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II<br />
der FFH-Richtlinie.<br />
• Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ (LSG GF 30): Kleines, direkt an<br />
das Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ angrenzendes Landschaftschutzgebiet<br />
aus Grünländern und den „Ohre-Seen“ in Brome.<br />
• Naturdenkmale: Baum in Brome (GF 283), Eiche auf dem Friedhof Brome (GF<br />
284).<br />
Für den Flecken Brome besteht eine Baumschutzsatzung nach § 28 NNatG (geschützte<br />
Landschaftsbestandteile).<br />
Ein vollständiges Verzeichnis der nach § 28a/b NNatG beziehungsweise nach § 37<br />
NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen liegt ausschließlich für den Bereich<br />
des Altmarkkreises Salzwedel vor. In Karte 2 erfolgt eine Darstellung aller besonders<br />
geschützten Biotope auf der Grundlage der aktuellen Biotoptypenkartierung (siehe<br />
auch Tab. A3-1 im Anhang).<br />
Im Bereich des Untersuchungsgebietes befinden sich zwei FFH-Gebiete (vergleiche<br />
Karte 2):<br />
• FFH-Gebiet „Ohreaue, Sachsen-Anhalt“ (DE3331-302, landesinterne Nr. 275):<br />
Abgrenzung im Bereich des Untersuchungsgebietes identisch mit der des Naturschutzgebietes<br />
„Ohreaue“ (siehe oben), sachsen-anhaltischer Teil der Ohreniederung<br />
und angrenzende Flächen sowie der ehemalige Grenzstreifen südlich von<br />
Brome. Schutzziel des FFH-Gebietes sind die Erhaltung und Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der gemeldeten Lebensraumtypen des Anhangs<br />
I der FFH-Richtlinie (einschließlich dafür charakteristischer Arten) Fließgewässer<br />
der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis<br />
(LRT 3260), feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (LRT<br />
4010), trockene europäische Heiden (LRT 4030), feuchte Hochstaudenfluren, inklusive<br />
Waldsäume (LRT 6430) und Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauen<br />
an Fließgewässern (LRT 91E0) (MLU LSA 2003). Arten des Anhangs II der FFH-<br />
Richtlinie sind als Erhaltungsziel nicht benannt.<br />
• FFH-Gebiet „Ohreaue, Niedersachsen“ (DE3230-331, landesinterne Kennziffer<br />
418): Ohre und niedersächsischer Teil der Bachniederung sowie Waldgebiet Bromer<br />
Busch. Spezielle Erhaltungsziele sind die Erhaltung und Förderung der FFH-<br />
Lebensraumtypen 91E0 (Auenwälder mit Erle, Esche und Weide), 3260 (Fließge-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 45<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
wässer mit flutender Wasservegetation), 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren), 9110<br />
(Hainsimsen-Buchenwald), 9130 (Waldmeister-Buchenwald), 9160 (Sternmieren-<br />
Eichen-Hainbuchenwälder) und 9190 (Alte bodensauere Eichenwälder auf Sandböden<br />
mit Stieleiche) sowie der Anhang II-Arten Biber (Castor fiber) und Fischotter<br />
(Lutra lutra) (NLWKN 2006, Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mitlere<br />
Ohreaue“ vom 14.12.2007).<br />
Angaben zu den im Rahmen der aktuellen Bestandserfassungen im Gebiet festgestellten<br />
FFH-Lebensraumtypen und -Arten finden sich in Kap. 3.2.5 und Kap. 3.3.5.<br />
Folgende teilweise noch in Ausweisung befindlichen Schutzgebiete nach Wasserrecht<br />
(NWG beziehungsweise WG LSA) liegen teilweise im Untersuchungsgebiet:<br />
• Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets ist Teil der in Planung befindlichen<br />
Schutzzone IIIb des Wasserwerkes Rühen.<br />
• Der zum Altmarkkreis Salzwedel gehörende Bereich südöstlich von Brome gehört<br />
zur Zone I des Waserschutzgebietes „Colbitz-Letzlinger-Heide“.
46 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter)<br />
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt erfolgt gegliedert nach den<br />
Schutzgütern gemäß UVPG. Nach der Darstellung der Bestandssituation und vorhandener<br />
Vorbelastungen erfolgt jeweils die schutzgutspezifische Funktionsbewertung des<br />
Untersuchungsgebietes. Die anschließenden rechtlichen Hinweise beziehen sich auf<br />
gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zu den einzelnen Schutzgutaspekten.<br />
Die Bewertung zielt vorrangig auf die Bedeutung von Flächen oder sonstigen räumlich<br />
zuzuordnenden Gebietsmerkmalen für das jeweilige Schutzgut. Dabei kommen in der<br />
Regel ordinale Wertskalen zur Anwendung. Soweit dies fachlich sinnvoll ist, erfolgt<br />
die Einordnung in eine fünfstufige Wertskala (vergleiche NMELF 2002):<br />
• Wertstufe V: von besonderer Bedeutung (bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />
wird innerhalb der Wertstufe weiter differenziert),<br />
• Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung,<br />
• Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung,<br />
• Wertstufe II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung,<br />
• Wertstufe I: von geringer Bedeutung.<br />
Die Kartendarstellung von Bestandsaufnahme und Bewertung erfolgt unter Beachtung<br />
der Musterkarten für <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>n im Straßenbau (BMV 1995) in<br />
Abhängigkeit von der Notwendigkeit und Möglichkeit flächenbezogener Zuordnungen<br />
in jeweils angemessenen Maßstäben für die einzelnen Schutzgüter oder in der Zusammenführung<br />
mehrer Schutzgüter (Karten 1 bis 7).<br />
3.1 Menschen<br />
3.1.1 Methodische Hinweise<br />
Die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen ist innerhalb der<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> ein übergeordnetes Schutzziel. Wohnen und Erholen<br />
sind die räumlich zuzuordnenden Schutzgutaspekte und zugleich Daseinsgrundfunktionen,<br />
die besonders empfindlich auf bestimmte Umweltausprägungen und -einflüsse<br />
reagieren und insofern das Schutzgut Menschen hinsichtlich des übergeordneten<br />
Schutzziels im Wesentlichen definieren. Der Funktionsaspekt des Wohnens beinhaltet<br />
auch damit eng verbundene soziale Grundversorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser,<br />
Schulen, Kindergärten, Altenheime sowie das Wohnumfeld (wohnungsnahe Grünflächen,<br />
Sportanlagen, Gartengebiete).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 47<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die bei den anderen Schutzgütern aufgeführten Schutzziele sind indirekt ebenfalls auf<br />
die Sicherung menschlicher Gesundheit und des Wohlbefindens ausgerichtet.<br />
3.1.2 Bestandssituation<br />
Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktionen)<br />
Das Untersuchungsgebiet ist überwiegend ländlich geprägt. Wohnen konzentriert sich<br />
im Wesentlichen auf die mehr oder weniger geschlossenen Ortschaften (vergleiche<br />
Karte 7):<br />
• Brome: Grundzentrum mit einem Ortskern, in dem sich soziale Einrichtungen,<br />
Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen konzentrieren, gleichzeitig Wohnnutzung<br />
stattfindet und straßenabgewandt größere Privatgärten vorhanden sind.<br />
Angrenzend an den Ortskern dominieren Einzelhausgebiete, am westlichen Ortsrand<br />
findet eine größere Ortserweiterung mit Wohnbebauung statt. Im Bereich des<br />
ehemaligen Bahnhofs tritt konzentriert gewerbliche Nutzung auf, es findet aber<br />
auch Wohnen statt. Zentrale siedlungsbezogene Freiräume sind neben den Privatgärten<br />
die als öffentliche Grünfläche gestaltete Ohreniederung, das Umfeld der<br />
Burg Brome und die Sportanlagen (insbesondere das zentral im Ort gelegene Freibad<br />
und die Sportplätze südöstlich des Ortskerns).<br />
Im Flächennutzungsplan ist der Ortskern von Brome (Bahnhofstraße östlich B 244,<br />
Hauptstraße) als Mischgebiet, teilweise auch als Dorfgebiet festgesetzt. Die Siedlungsteile<br />
nördlich der Ohre sind Dorfgebiet beziehungsweise gemischte Baufläche.<br />
Zur Braunschweiger Straße hin und westlich der B 244 sind die Siedlungsbereiche<br />
überwiegend als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Flächen am ehemaligen<br />
Bahnhof sind Gewerbegebiet, teilweise Mischgebiet.<br />
• Altendorf: Überwiegend dörfliche Siedlungsstruktur aus Hofanlagen, umgenutzten<br />
Höfen und Einzelhäuser mit Hausgärten. Bauleitplanerisch ist der Siedlungsbestand<br />
als Dorfgebiet festgesetzt, geplante Erweiterungen als gemischte Baufläche<br />
beziehungsweise Wohnbaufläche. Wohnungsnahe Grünflächen sind der Sportplatz,<br />
der Friedhof und eine ortsnahe Kleingartenanlage.<br />
• Wendischbrome: Durchgehend dörfliche Siedlungsstruktur aus Höfen, umgenutzten<br />
Höfen und Einzelhäuser mit Hausgärten, insgesamt durch Wohnnutzung gekennzeichnet.<br />
• Voitze: Im Ortskern dörfliche Siedlungsstruktur aus Hofanlagen, umgenutzten Höfen,<br />
im Weiteren Einzelhäuser mit Privatgärten. Überwiegend durch Wohnnutzung
48 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
gekennzeichnet, vereinzelt auch gewerbliche Nutzung, Schule als wesentliche Sondereinrichtung<br />
am südlichen Ortsrand. Im F-Plan ist Voitze überwiegend als Dorfgebiet<br />
festgesetzt, kleine Bereiche als Kleinsiedlungsgebiet, einzelne neue Bauplätze<br />
als gemischte Baufläche. Einzelne Grünflächen und der Sportplatz dienen<br />
neben den Privatgärten der siedlungsbezogenen Erholung.<br />
• Tülau: Bei dem im Untersuchungsgebiet liegenden nördlichen Ortsrand von Tülau<br />
handelt es sich um ein Einzelhausgebiet, dass westlich der K 26 als Dorfgebiet und<br />
östlich der K 26 als gemischte Baufläche festgesetzt ist. Neben den Hausgärten<br />
dienen einzelne ortsnahe Gärten der Erholungsnutzung im Wohnumfeld.<br />
Die größte außerhalb einer Ortschaft liegende Wohnbebauung befindet sich nordwestlich<br />
von Altendorf (Dorrheiden Straße). Weitere außerhalb der geschlossenen Ortschaften<br />
liegende Einzelhäuser und landwirtschaftliche Höfe treten vereinzelt auf, so<br />
nordöstlich und südlich von Brome. Sie dienen immer auch dem Wohnen und sind<br />
umgeben von Gärten.<br />
Neben den wohnungsnahen Grünfläche wie Privatgärten und Grünanlagen ist die unmittelbar<br />
an die Wohnbereiche angrenzende freie Landschaft als siedlungsnaher<br />
Freiraum ein wesentlicher Bestandteil des Wohnumfeldes. Er befindet sich im unmittelbaren<br />
Wirkbereich des Menschen und dient seiner Erholung sowie seinem Wohlbefinden.<br />
Für die Wohnumfeldsituation von besonderer Relevanz ist eine 150 m breite<br />
Zone um die Wohnbebauung (vergleiche BMV 1995).<br />
Siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />
Die Nutzung der freien, weitgehend unbebauten Landschaft zum Zwecke der Erholung<br />
wird ganz wesentlich durch das Vorhandensein von Wege- und Freizeitinfrastruktur<br />
und durch die landschaftliche Attraktivität bestimmt.<br />
Im Gebiet findet Erholungsnutzung fast ausschließlich durch die örtliche Bevölkerung<br />
statt. Es handelt sich überwiegend um Spazieren gehen mit oder ohne Hund, Radfahren,<br />
Laufen, Reiten und spielende Kinder. Charakteristisch ist eine von den Ortschaften<br />
ausgehende Nutzung der siedlungsnahen Landschaft über das vorhandene landund<br />
forstwirtschaftliche Wegenetz. Eine verstärkte landschaftsbezogenen Erholungsnutzung<br />
findet in den folgenden Räumen statt (vergleiche auch Karte 7):<br />
• Bereich westlich und nördlich von Voitze mit der Niederung der Kleinen Aller und<br />
den angrenzenden Wäldern: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender, durch
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 49<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wege sehr gut erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen<br />
Attraktivität (strukturreiche Niederungslandschaft).<br />
• Bereich südlich und südöstlich von Brome mit Bromer Busch und der angrenzenden<br />
Ohreniederung: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender, durch Wege gut<br />
erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen Attraktivität (vielfältige<br />
Niederungslandschaft, naturnaher Laubwald).<br />
• Bereich östlich von Brome östlich der Ohre: Unmittelbar an die Ortschaft angrenzender,<br />
durch Wege sehr gut erschlossener Raum mit einer zum Teil hoher landschaftlichen<br />
Attraktivität (Niederungslandschaft, Blickbeziehungen zur Burg<br />
Brome).<br />
Die übrigen Räume werden von Erholungssuchenden ebenfalls, aber nur in sehr geringem<br />
Umfang genutzt.<br />
3.1.3 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen sind bestehende Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität<br />
oder der Erholungsnutzung. Deutliche Vorbelastungen der Wohnfunktion ergeben sich<br />
durch verkehrliche Belastungen:<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Voitze durch die von<br />
der B 248 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen,<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Brome durch die von<br />
der B 248 und der B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen,<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen in Altendorf durch die<br />
von der B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen.<br />
Darüber hinaus werden durch die Bundesstraßen B 248 und B 244 und den auf ihnen<br />
liegenden Verkehr Funktionsräume getrennt. Dies ist insbesondere im Ortskern von<br />
Brome der Fall.<br />
Vorbelastungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung ergeben sich durch die<br />
insbesondere zwischen Voitze und Brome sowie nördlich von Brome durch Ackernutzung<br />
dominierte, von geraden Wegen durchzogene, unattraktive Landschaft, in der<br />
naturnahe und die Landschaft gliedernde Elemente vielfach fehlen. Im Nahbereich der<br />
Bundesstraßen wird die Erholungsnutzung zudem durch die verkehrsbedingten Lärmemissionen<br />
beeinträchtigt.
50 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.1.4 Funktionsbewertung<br />
Die Bewertung des Teilschutzgutes Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktionen) erfolgt<br />
vor dem Hintergrund des Erhaltes gesunder Lebensverhältnisse mit dem Schwerpunkt<br />
des Schutzes der Wohnbereiche und des direkten Wohnumfeldes anhand der Art<br />
der baulichen oder sonstigen Nutzung. Verbindliche bauleitplanerische Festsetzungen<br />
werden wie Bestand bewertet, in der Kartendarstellung allerdings gesondert kenntlich<br />
gemacht (vergleiche BMV 1995).<br />
Kriterien für die Ermittlung der Bedeutung des Gebietes für die siedlungsnahe und<br />
landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die landschaftliche Attraktivität als begünstigende<br />
Voraussetzung für die Erholungsnutzung (siehe dazu auch Schutzgut<br />
Landschaft) sowie die Lage und die Erschließung. In siedlungsnaher Randlage werden<br />
in der Regel auch Landschaftsräume mit suboptimalen Ausprägungen von Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit von Natur und Landschaft erholungsbezogen genutzt und sind<br />
somit zum Beispiel für die Feierabend- und Wochenenderholung bedeutsam.<br />
In Tab. 3-1 wird die Bewertung der Flächen für die Teilschutzgüter vorgenommen,<br />
Karte 7 zeigt die Gebiete mit ihrer Wertzuordnung räumlich.<br />
Tab. 3-1: Bewertung des Bestandes in Bezug auf das Schutzgut Mensch.<br />
Wertstufe Flächen für<br />
Wohnen (Wohn- und siedlungsnahe und landschafts-<br />
Wohnumfeldfunktionen) bezogene Erholungsnutzung<br />
V<br />
• Wohngebiete<br />
• --- [nicht vorhanden]<br />
von besonderer • Mischgebiete<br />
Bedeutung • Dorfgebiete<br />
• Einzelbebauung<br />
IV<br />
• Grünflächen<br />
• Erholungsraum östlich von Brome<br />
von besonderer bis • siedlungsnaher Freiraum (150 m-<br />
allgemeiner Bedeutung Zone um Flächen mit Wohnnutzung)<br />
III<br />
• Gewerbegebiete • Erholungsraum westlich und nörd-<br />
von allgemeiner<br />
lich von Voitze<br />
Bedeutung<br />
• Erholungsraum südlich und südöstlich<br />
von Brome<br />
• Erholungsraum östlich von Brome<br />
II / I<br />
von geringer Bedeutung<br />
• --- • alle übrigen Räume<br />
3.1.5 Rechtlicher Status<br />
Mit Ausnahme für Wendischbrome sowie für die Wohngebäude im Außenbereich gibt<br />
es für alle Siedlungsflächen bauleitplanerische Festsetzungen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 51<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Zum besonderen Schutzzweck des Landschaftschutzgebietes „Ohretal bei Altendorf“<br />
gehört nach § 2 Abs. 2 der Verordnung die Erhaltung der Ruhe und der Eignung des<br />
Gebiets und des Landschaftsbildes für den Naturgenuss und die Erholung und damit<br />
für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung.<br />
3.1.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Das Schutzgut Mensch wird über die Funktionsaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie<br />
über die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung gefasst. Das<br />
Wohnen konzentriert sich im Gebiet im Wesentlichen auf die mehr oder weniger geschlossenen<br />
Ortschaften Brome, Altendorf, Wendischbrome, Voitze und Tülau. Vereinzelt<br />
findet sich auch außerhalb der Ortschaften landwirtschaftliche Höfe und Einzelhäuser.<br />
Als einer grundlegenden Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden<br />
des Menschen kommt diesen Flächen eine besondere Bedeutung für das<br />
Schutzgut zu.<br />
Bereiche, die für die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung verstärkt<br />
in Anspruch genommen werden und denen somit eine mindestens allgemeine<br />
Bedeutung zukommt, sind der Raum nördlich und westlich von Voitze mit der Niederung<br />
der Kleinen Aller und den angrenzenden Wäldern, der Raum südlich und südöstlich<br />
von Brome mit dem Bromer Busch Teilen der Ohreniederung und insbesondere<br />
der Raum östlich von Brome.<br />
Vorbelastungen ergeben sich insbesondere durch die von den Bundesstraßen B 248<br />
und B 244 ausgehenden verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen.<br />
3.2 Tiere<br />
3.2.1 Methodische Hinweise<br />
Im Jahr 2002 erfolgten umfangreiche Bestandserfassungen zu den Tierartengruppen<br />
Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Während<br />
die Erfassung der Brutvogelfauna mit Ausnahme der Siedlungsflächen flächendeckend<br />
erfolgte, wurden für die Erfassungen der übrigen Tierartengruppen gezielt Probestellen<br />
ausgewählt. Für die Auswahl der Probestellen war entscheidend, dass für die entsprechenden<br />
Artengruppen relevante und repräsentative Lebensraumstrukturen im Einflussbereich<br />
denkbarer Trassenvarianten abgedeckt werden und ein räumlicher und<br />
inhaltlicher Bezug zum Planungsvorhaben hergestellt werden kann. Weitere Angaben
52 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
zur Erfassungsmethodik und die Beschreibung der Probefläche befinden sich im Anhang<br />
A2.<br />
Darüber hinaus wurden Zufallsnachweise im Rahmen der Bestandserfassungen sowie<br />
veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten mit Angaben zur Fauna des Untersuchungsgebietes<br />
ausgewertet, insbesondere zu Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra<br />
lutra), den Amphibien sowie den Fischen und Rundmäulern.<br />
3.2.2 Bestandssituation<br />
Habitatausstattung<br />
Die Biotoptypen und Biotopstrukturen in ihrer konkreten Ausprägung sind die zentralen<br />
Habitatelemente für die Tierwelt. Da die Lebensräume und Strukturen überwiegend<br />
durch bestimmte Vegetationsausprägungen definiert sind, erfolgt ihre Beschreibung<br />
in Kap. 3.3.2 und durch Karte 1. Darüber hinaus gehende spezifische Habitatanforderungen<br />
werden im Folgenden und im Anhang A2 bei den entsprechenden Tierartengruppen<br />
dargestellt.<br />
Biber und Fischotter<br />
Ende 2004 hat sich im Bereich des Naturschutzgebietes „Ohreaue bei Altendorf“ ein<br />
Biber (Castor fiber) angesiedelt. Dabei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
um eine von der Teilpopulation im Drömling ausgehende und sich seit längerem andeutende<br />
Ausbreitung des Bibers in angrenzende Gebiete. Eine Bestandsaufnahme<br />
erbrachte einen mit Ästen und pflanzlichem Material abgedeckten, besetzten Erdbau<br />
sowie frische Biber-Fraßspuren von oberhalb des Ohresees bis zur Landesgrenze nach<br />
Sachsen-Anhalt (LANDKREISES GIFHORN 2004, schriftliche Mitteilung). Die Beobachtungen<br />
zeigen, dass die Ohreniederung nördlich von Brome zumindest zeitweise ein<br />
geeignetes Biberhabitat ist. Aus den Jahren 2007 und 2008 liegen Feststellungen von<br />
Biber-Fraßspuren und einer Biberburg für die Ohre südöstlich der Kläranlage Brome<br />
vor (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008), aus denen auf ein besetztes Biber-<br />
Revier geschlossen werden kann.<br />
Vom Fischotter (Lutra lutra) konnten im Rahmen der Bestandsaufnahmen mehrere<br />
Nachweise für das Gewässersystem der Ohre zwischen Brome und der Gödchenmühle<br />
erbracht werden. Sie zeigen, dass er sowohl die Ohre als auch die in der Ohreniederung<br />
liegenden Stillgewässer nutzt. Im Jahr 2008 wurden Otter-Nachweise an der Ohre<br />
südöstlich von Brome und an den Stillgewässern nördlich des Bromer Busches
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 53<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
erbracht (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008). Zusammen ergibt sich, dass<br />
das gesamte Gewässersystem der Ohre und die mit diesem in Beziehung stehenden<br />
Stillgewässer vom Fischotter genutzt werden.<br />
Fledermäuse<br />
Aufgrund der Bestandserfassungen im Jahr 2002 kann im Untersuchungsgebiet von<br />
mindestens elf Fledermausarten ausgegangen werden. Mit Ausnahme der Wasserfledermaus<br />
sowie der Mückenfledermaus, bei der die Datenlage noch defizitär ist, werden<br />
alle Fledermausarten mindestens auf einer der Roten Listen von Niedersachsen,<br />
Sachsen-Anhalt und Deutschland als „stark gefährdet“ oder „vom Austerben bedroht“<br />
eingestuft (vergleiche Tab. 3-2 und Tab. A2-51).<br />
Tab. 3-2: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben<br />
zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), RL LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />
2004), RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />
V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad<br />
entsprechend der Einstufung der einzelnen Arten.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />
Nachweis: Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung einschließlich Netzfangstandorte (siehe auch<br />
Tab. A2-3, A2-51 und Karte 2).<br />
Art Gef.<br />
Nds.<br />
Gef.<br />
LSA<br />
Gef.<br />
D.<br />
FFH Schutzstatus<br />
Nachweis<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 3 3 IV §§ F1, F5-F9<br />
Kleine Bartfledermaus (Myotis<br />
mystacinus)<br />
2 1 3 IV §§ F5<br />
Bartfledermaus (Myotis mytacinus /<br />
brandti)<br />
[2] [1/2] [3/2] IV §§ F4, F5<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 2 2 3 IV §§ F5, F6<br />
Gattung Myotis (Myotis spec.) IV §§ F1, F3, F5-F9<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2 3 3 IV §§ F1, F2, F5-F10<br />
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) 1 2 G IV §§ F1, F2, F4, F8, F9<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus<br />
serotinus)<br />
2 2 V IV §§ F1, F2, F5-F10<br />
Rauhautfledermaus (Pipistrellus<br />
nathusii)<br />
2 2 G IV §§ F5, F9<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus<br />
pipistrellus)<br />
3 2 IV §§ F1, F2, F5-F9<br />
Mückenfledermaus (Pipistrellus<br />
pygmaeus)<br />
G D IV §§ F5<br />
Graues Langohr (Plecotus austriacus) 2 2 2 IV §§ F6<br />
Braunes Langohr (Plecotus auritus) 2 2 V IV §§ F1, F6<br />
Langohr (Plecotus austriacus / auritus) [2] [2/2] [2/V] IV §§ F1
54 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Mit zehn Fledermausarten ist die Ohreaue westlich von Wendischbrome (Probefläche<br />
F5) mit Abstand die artenreichste. Die nördlich beziehungsweise östlich von Brome<br />
liegenden Probeflächen F6 und F9 mit sieben beziehungsweise sechs Fledermausarten,<br />
sowie die Nachweise laktierender oder trächtiger Weibchen von mehreren Arten (siehe<br />
Tab. A2-51) zeigen die hohe Bedeutung der Ohreniederung für diese Artengruppe. Mit<br />
sechs Arten ebenfalls artenreich ist die Probefläche F1 in der durch Gehölze<br />
strukturierten Niederung der Kleinen Aller. Hier profitieren die Fledermäuse vom<br />
Nahrungsangebot der Klärteiche. Als mit eine beziehungsweise zwei Arten artenarm<br />
erwiesen sich die drei durch Feldgehölze, Waldränder und kleinflächige Säume<br />
geprägten Probeflächen in der strukturarmen und gewässerfreien Ackerlandschaften<br />
des Untersuchungsgebietes (F3, F4, F10).<br />
Brutvögel<br />
Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 108<br />
Vogelarten nachgewiesen, von denen 99 als Brutvogelarten und neun Arten als reine<br />
Durchzügler und Nahrungsgäste einzustufen sind (Gesamtliste der nachgewiesenen<br />
Vogelarten siehe Tab. A2-52 und A2-53 im Anhang). Charakteristisch für das Gebiet<br />
ist das Vorkommen von Vogelgemeinschaften der offenen beziehungsweise halboffenen<br />
Landschaftstypen, der Auenbereiche, verschiedener Waldtypen und der Siedlungsrandbereiche.<br />
Die Vogelgemeinschaft der Auwälder, lichten Altholzbestände und Feuchtgebüsche<br />
wird geprägt durch die gefährdeten Arten Rotmilan, Grünspecht, Kleinspecht und<br />
Nachtigall und hat ihren Verbreitungsschwerpunkt im Bereich der Ohreniederung und<br />
des Bromer Busches. Die Artengemeinschaft der älteren Nadelwälder und Laubmischwälder,<br />
zu der Mäusebussard, Sperber, Waldohreule, Buntspecht und Schwarzspecht<br />
gehören, weist keine gefährdeten Arten auf, ist aber typisch für vielfältig strukturierte<br />
Waldbestände. Die Vorkommensschwerpunkte liegen in den großflächigen Wäldern<br />
des Bromer Busches und der Kiefernforste westlich Voitze.<br />
Die Artengemeinschaft der Halboffenlandschaft, zu der Neuntöter und Feldsperling<br />
gehören, ist charakteristisch für durch Hecken, Gehölze und Waldränder strukturierte<br />
Landschaften in enger Verzahnung mit Offenlandflächen (Grünland, Acker, Ackerbrachen,<br />
blüten- und hochstaudenreichen Randstrukturen) und besonders gut ausgeprägt<br />
in den strukturreicheren Acker-Grünland-Landschaften der Ohreniederung und des<br />
ehemaligen Grenzstreifens.<br />
Arten der Offenlandschaft sind Kiebitz, Feldlerche, Haubenlerche, Wiesenpieper und<br />
Schafstelze. Die Gemeinschaft wird im Untersuchungsgebiet durch die in Niedersach-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 55<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sen als gefährdet eingestufte Feldlerche und die Schafstelze dominiert, die nahezu flächendeckend<br />
in den Ackerflächen des Gebietes vorkommen und keine Besiedlungsschwerpunkte<br />
zeigen. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen eines Brutpaares<br />
der auf trocken-warme, vegetationsarme Offenlandflächen angewiesenen und in Niedersachsen<br />
vom Aussterben bedrohten Haubenlerche in Teilfläche V7.<br />
Die gefährdetste Artengemeinschaft des Gebietes ist mit Rebhuhn, Wachtel, Heidelerche,<br />
Steinschmätzer und Ortolan die der trocken-warmen Offenlandschaft mit Saumstrukturen<br />
und Waldrandbereichen. Insbesondere für Heidelerche, Steinschmätzer und<br />
Ortolan sind trocken-warme Standorte auf leichten Sandböden mit Baumreihen, Feldgehölzen/Waldrändern<br />
und blütenreichen Ackerrainen vorzugsweise in kleinräumig<br />
strukturierten Ackerlandschaften, wie sie in den Teilflächen V3, V8, V11 und V15<br />
vorkommen, Vorkommensschwerpunkt. Rebhuhn und Wachtel besiedeln weniger<br />
strukturreiche Ackerflächen mit blüten- und hochstaudenreiche Ackerraine entlang<br />
von Parzellengrenzen und Wegrändern sowie ungenutzte Brachestreifen oder Brachflächen.<br />
Als biotopspezifische Arten der Fließ- und Stillgewässer konnten Eisvogel, Gebirgsstelze<br />
und Teichhuhn nachgewiesen werden, deren Vorkommen sich auf Teilbereiche<br />
der Ohreniederung beschränkt.<br />
Typische Arten der Gemeinschaft der Hochstaudenbereiche, Saumstrukturen und Sukzessionsflächen<br />
sind Braunkehlchen, Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rohrammer. Sie<br />
besiedeln strukturreiche Offenlandflächen mit hochstaudenreichen Saumstrukturen<br />
und Brachflächen in enger Verzahnung mit Grünlandflächen. Gut ausgeprägt kommt<br />
die Artengemeinschaft in den Niederungen von Ohre und Kleiner Aller und im ehemaligen<br />
Grenzstreifen vor.<br />
In den Röhrichtflächen in der Ohreaue (Teilfläche V18) wurden mit Rohrweihe, Wasserralle<br />
und Teichrohrsänger drei typische Brutvögel der Röhrichte festgestellt.<br />
In dörflicher Lage mit Anschluss an geeignete Nahrungsflächen (Ackerflächen, Grünlandflächen,<br />
Gärten, Brachen, blüten- und hochstaudenreiche Wegraine) kommt die<br />
Gemeinschaft der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche vor, zu der Turmfalke,<br />
Schleiereule, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe und Feldsperling gehören.<br />
Zudem hat das Gebiet eine hohe Bedeutung als Nahrungs- und Brutvogellebensraum<br />
für Großvogelarten, die auf großflächige, relativ ungestörte Lebensraumkomplexe, bestehend<br />
aus Gehölzen, Feuchtbiotopen und großflächigen Offenlandbereichen, angewiesen<br />
sind. Rohrweihe und Rotmilan brüten im Gebiet, Schwarzmilan, Wiesenweihe<br />
und Kranich treten als Nahrungsgäste auf.
56 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Reptilien<br />
Mit Blindschleiche (Anguis fragilis), Zauneidechse (Lacerta agilis) und Waldeidechse<br />
(Zootoca vivipara) wurden drei Reptilienarten verbreitet im Gebiet nachgewiesen<br />
(vergleiche Tab. 3-3). Für die Ringelnatter (Natrix natix) gibt es aktuelle Hinweise<br />
über Vorkommen im Gebiet, für die Kreuzotter (Vipera berus) Hinweise auf ein ehemaliges<br />
Vorkommen im Raum Voitze. Die Schlingnatter (Coronella austriaca) wurde<br />
im ehemaligen Grenzstreifen unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzend beobachtet<br />
und kann auch im Gebiet vorkommen.<br />
Tab. 3-3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur<br />
Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />
& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />
gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Nachweis: Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung (siehe auch Tab. A2-31, A2-54 und Karte 2).<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Nachweis<br />
Nds. LSA D<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
Blindschleiche (Anguis fragilis) § R2, R10, R13, R15<br />
Zauneidechse (Lacerta agilis) 3 3 3 IV §§ R2, R8, R9, R11, R12<br />
Waldeidechse (Zootoca vivipara) § R1, R2, R5, R7-R9, R11-<br />
R15<br />
Schlingnatter (Coronella austriaca) 2 G 2 IV §§ ehemaliger Grenzstreifen,<br />
angrenzend an das<br />
Untersuchungsgebiet<br />
Ringelnatter (Natrix natrix) 3 3 3 § R10, R15<br />
Kreuzotter (Vipera berus) 3 2 2 § Raum Voitze (mündliche<br />
Mitteilung)<br />
Das Vorkommen von Reptilien konzentriert sich auf die großflächig zusammenhängenden<br />
trocken-warmen Lebensräume im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens (Untersuchungsflächen<br />
R8, R9, R11, R12), auf Waldränder und ihnen vorgelagerte Säume<br />
(R2, R13, R14), auf die Ruderalfluren und Säume entlang der Bahntrasse (R5, R7) und<br />
auf die Feuchtbiotope in der Ohreniederung (R10, R15).<br />
Amphibien<br />
Im Rahmen der Bestandserfassung 2002 konnten acht Amphibienarten nachgewiesen<br />
werden (Tab. 3-4), an den 27 untersuchten Laichgewässern zwischen null Arten (an<br />
fünf Gewässern) und fünf Arten (an zwei Gewässern). Die Arten waren an den
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 57<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
jeweiligen Gewässern bodenständig. Von den arten- und populationsreichsten Gewässern<br />
liegen vier im Bereich der Ohreniederung nördlich von Brome (A14 bis A16 und<br />
A23), eines nördlich vom Bromer Busch (A17) und eines in der Niederung der Kleinen<br />
Aller (A7) (vergleiche Karte 2).<br />
Tab. 3-4: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben<br />
zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />
& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Nachweis: Untersuchungsflächen der Amphibienerfassung (siehe auch Tab. A2-35, A2-55 und Karte 2),<br />
* = Nachweis durch den NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008).<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Nachweis<br />
Nds. LSA D<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
Bergmolch (Triturus alpestris) 3 G § A17 (Amphibienzaun)*<br />
Teichmolch (Triturus vulgaris) 3 § A7, A14, A15,<br />
A17 (Amphibienzaun)*<br />
Kammmolch (Triturus cristatus) 3 3 II, IV §§ A17, A18<br />
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) 3 2 IV §§ A17, A26<br />
Erdkröte (Bufo bufo) § A4, A5, A7, A9-A11, A13-<br />
A18, A20, A21, A23<br />
Laubfrosch (Hyla arborea) 2 3 2 IV §§ A14, A16, A27<br />
Moorfrosch (Rana arvalis) 3 3 2 IV §§ A7, A11, A12, A23, A25<br />
Grasfrosch (Rana temporaria) V V § A7, A10-A13, A15-A17,<br />
A20, A21, A23-A25<br />
Teichfrosch (Rana kl. esculenta) § A4, A5, A7, A9, A10, A13-<br />
A17, A19, A22, A23<br />
Vom Kammmolch (Triturus cristatus) wurde 2002 je ein Individuum in einem Waldtümpel<br />
im nördlichen Teil des Bromer Busches und nördlich angrenzend in einem im<br />
Grünland gelegenen Fischteich festgestellt. Weitere Nachweise eerfolgten durch den<br />
NABU Brome über einen Amphibienzaun (siehe Kap. A2.5). Von der Knoblauchkröte<br />
(Pleobates fuscus) liegen Nachweise für das zuletzt genannte Gewässer und einen<br />
Klärteich südwestlich des ehemaligen Bahnhofs vor.<br />
Vom Laubfrosch (Hyla arborea) als typischer Art flacher, relativ unbewachsener<br />
Kleingewässer in hecken- und gebüschreichen, feuchten Grünlandbereichen wurden<br />
drei Laichgewässer im Raum Brome festgestellt. Die Ohreniederung nördlich von<br />
Brome ist zudem von hoher Bedeutung als Gesamtlebensraum.<br />
Der Moorfrosch (Rana arvalis) weist deutliche Bindungen an Gebiete mit hohem<br />
Grundwasserstand und staunasse Flächen auf. Neben einem kleineren Vorkommen bei
58 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Voitze befinden sich vier Laichgewässer mit zum Teil größeren Individuenzahlen im<br />
Bereich der Ohreniederung.<br />
Als weitere Art wurde von Anwohnern in einem Garten nördlich des Bromer Busches<br />
ein Bergmolch (Triturus alpestris) gefunden (BÜRGERINITIATIVE SÜD II, schriftliche<br />
Mitteilungen 2006).<br />
Fische und Rundmäuler<br />
An einer Probestelle südlich von Wendischbrome wurden von KAMMERAD (schriftliche<br />
Mitteilung 1999, zitiert in WOHLGEMUTH & KAISER 2000) sechs Fischarten für<br />
die Ohre nachgewiesen (vergleiche Tab. A2-40). Es handelt sich überwiegend um<br />
Arten, die geringe Ansprüche an ihren Lebensraum stellen wie der Gründling (Gobio<br />
gobio) und die Plötze (Rutilus rutilus). Lediglich die Schmerle (Barbatula barbatula)<br />
stellt etwas höhere Ansprüche an die Wasserqualität, Fließgeschwindigkeit und<br />
Substratbeschaffenheit (Deckungsmöglichkeiten).<br />
Libellen<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden 26 Libellenarten nachgewiesen, die alle als<br />
bodenständig eingestuft werden können (siehe Tab. 3-5 und Tab. A2-56). Die Artenzahl<br />
schwankt an den 19 Probeflächen zwischen 20 Arten (L14) und eins.<br />
Von den 26 Libellenarten weisen 13 Arten eine hohe Biotopspezifität, dass heißt eine<br />
engere Bindung an einzelne Lebensraumtypen oder Habitatstrukturen auf.<br />
Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und der Gemeinen Federlibelle<br />
(Platycnemis pennipes) treten zwei Fließgewässerlibellenarten auf, die vor<br />
allem an langsam fließenden Gewässern mit gut ausgeprägter Wasser- und Ufervegetation<br />
vorkommen. Erstere erreicht an der Ohre hohe bis sehr hohe Individuendichten,<br />
die Vorkommen an der Kleinen Aller sind hingegen sehr individuenarm.<br />
Charakteristische Bewohner von gut besonnten, flachen, stehenden Gewässern beziehungsweise<br />
Uferabschnitten, die auch zeitweise trocken fallen und eine gut ausgeprägte<br />
Ufervegetation aufweisen sind die Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca), die<br />
Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus), die Kleine Binsenjungfer (Lestes virens)<br />
und die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum). Bis auf einen Einzelnachweis<br />
treten sie ausschließlich in Probefläche L14 auf.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 59<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Das Vorkommen des Großen Granatauges (Erythromma najas) und der Fledermaus-<br />
Azurjungfer (Coenagrion pulchellum), für die Teiche und Stillgewässerbereiche mit<br />
reich entwickelten Schwimmblattzonen essenzielle Lebensräume sind, konzentrieren<br />
sich in strömungsberuhigten Bereichen der Ohre.<br />
Tab. 3-5: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Libellenarten mit Angaben zur<br />
Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), RL<br />
D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =<br />
Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Nachweis: Untersuchungsflächen der Libellenerfassung (siehe auch Tab. A2-41, A2-56 und Karte 2).<br />
Art RL RL RL Schutz Nachweis<br />
Nds. LSA D<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx<br />
3 V V § L1, L4, L6-L8, L10, L12,<br />
splendens)<br />
L14<br />
Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca) 3 3 § L14<br />
Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa) § L3, L6, L9, L14<br />
Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus) 3 3 2 § L14<br />
Kleine Binsenjungfer (Lestes virens) 2 2 2 § L14<br />
Weidenjungfer (Lestes viridis) § L3, L4, L6, L7, L9-L13<br />
Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes) 3 § L1, L2, L4, L6-L9, L11,<br />
L12, L14<br />
Frühe Adonislibelle (Pyrrhosoma nympula) § L1-L17<br />
Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) § L1, L3, L4, L6-L14, L18,<br />
L19<br />
Becher-Azurjungfer (Enallagma cyathigerum) § L1, L6, L8, L13, L14<br />
Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) § L1-L16<br />
Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion<br />
pulchellum)<br />
V 3 § L3, L7, L8, L12, L13<br />
Großes Granatauge (Erythromma najas) V V § L1, L4, L6<br />
Früher Schilfjäger (Brachytron pratense) 3 V 3 § L3, L8-L10<br />
Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) § L1, L4, L8, L9, L11, L14<br />
Braune Mosaikjungfer (Aeshna grandis) V § L1, L9, L10<br />
Herbst-Mosaikjungfer (Aeshna mixta) § L2, L6, L7, L9, L12-L14<br />
Große Königslibelle (Anax imperator) § L9, L11, L12, L14<br />
Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) V V § L3, L8, L11, L14<br />
Glänzende Smaragdlibelle (Somatochlora<br />
metallica)<br />
§ L1, L2, L4-L9, L12, L14<br />
Vierfleck (Libellula quadrimaculata) § L11, L12, L14<br />
Plattbauch (Libellula depressa) § L1, L2, L10<br />
Großer Blaupfeil (Orthetrum cancellatum) § L9, L11, L14<br />
Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum) § L1, L2, L6-L9, L11, L14<br />
Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum<br />
flaveolum)<br />
3 § L7, L14<br />
Blutrote Heidelibelle (Sympetrum<br />
sanguineum)<br />
§ L3-L7, L9, L11-L14<br />
Von großer Bedeutung sind Stillgewässer und strömungsberuhigte Bereiche von<br />
Fließgewässern mit ausgedehnter, vegetationsreicher Verlandungszone für den Frühen
60 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schilfjäger (Brachytron pratense), die Herbst-Mosaikjungfer (Aeshna mixta) und die<br />
Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea). Sie haben ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />
im Bereich der Schilfröhrichte in der Ohreaue.<br />
Heuschrecken<br />
Mit 22 nachgewiesenen Heuschreckenarten (siehe Tab. 3-6 und Tab. A2-57) ist der<br />
Planungsraum als artenreich einzustufen. Die Artenzahlen schwanken in den Probestrecken<br />
zwischen vier und dreizehn und weisen damit eine große Spanne auf.<br />
Tab. 3-6: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Heuschreckenarten mit Angaben<br />
zur Gefährdung und zum Schutzstatus.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GREIN 2005), RL LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), RL<br />
D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />
V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Nachweis: Untersuchungsflächen der Heuschreckenerfassung (siehe auch Tab. A2-46, A2-57 und Karte 2).<br />
Art RL RL RL Schutz Nachweis<br />
Nds. LSA D<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
Kurzflügelige Schwertschrecke<br />
(Conocephalus dorsalis)<br />
3 3 H11, H12, H15<br />
Grünes Heupferd (Tettigonia viridissima) H2-H10, H12-H23<br />
Zwitscher-Heupferd (Tettigonia cantans) H11-H12<br />
Gewöhnliche Strauchschrecke<br />
H1-H4, H13-H15, H20,<br />
(Pholidoptera griseoaptera)<br />
H23<br />
Westliche Beißschrecke (Platycleis<br />
albopunctata)<br />
2 3 H2, H16<br />
Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii) H1-H23<br />
Feldgrille (Gryllus campestris) 1 3 3 außerhalb Probeflächen<br />
Maulwurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa) 1 3 V außerhalb Probeflächen<br />
Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata) 3 außerhalb Probeflächen<br />
Gemeine Dornschrecke (Tetrix undulata) H15<br />
Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) 3 3 2 H11-H12, H15, H23<br />
Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) 3 H1-H5, H7, H8, H10-<br />
H21, H23<br />
Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) 3 H1, H7, H14, H16, H19<br />
Bunter Grashüpfer (Omocestus viridulus) H1, H9, H13, H14, H17,<br />
H18, H21<br />
Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) H1-H10, H12-H21<br />
Brauner Grashüpfer (Chorthippus<br />
H1, H2, H5-H9, H14,<br />
brunneus)<br />
H16-H20<br />
Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus<br />
H1-H10, H12-H14, H16biguttulus)<br />
H21<br />
Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis) V H1-H10, H12-H14, H16-<br />
H20<br />
Weißrandiger Grashüpfer (Chorthippus<br />
albomarginatus)<br />
H1, H13-H19, H21-H23<br />
Wiesen-Grashüpfer (Chorthippus dorsatus) 3 H5, H14, H16
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 61<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art RL<br />
Nds.<br />
Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus<br />
parallelus)<br />
Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix<br />
maculatus)<br />
RL<br />
LSA<br />
RL<br />
D<br />
Schutz Nachweis<br />
(Untersuchungsflächen)<br />
H1-H10, H12-H23<br />
H13, H16<br />
Heuschreckenzönosen trockenwarmer Lebensräume mit typischen Vertretern wie<br />
Westlicher Beißschrecke (Platycleis albopunctata), Gefleckter Keulenschrecke (Myrmeleotettix<br />
maculatus) und Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) wurden westlich<br />
von Voitze (H1, H2) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (H14, H16-H18) festgestellt.<br />
Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) und Verkannter Grashüpfer (Chorthippus<br />
mollis) kommen zum Teil in individuenreichen Beständen in eher langrasigen Vegetationsbeständen<br />
entlang der Acker- und Wegraine sowie in flächig ausgeprägten halbruderalen<br />
Gras- Staudenfluren mittlerer und trockener Standorte vor.<br />
Typische hygrophile Heuschreckenzönosen kommen in der Ohreaue vor (zum Beispiel<br />
Probeflächen H11, H12, H15). Charakterarten der Nasswiesen sind Sumpfschrecke<br />
(Stethophyma grossum), Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) und<br />
Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar). Letztere bevorzugt die langrasigen Bereiche<br />
von feuchtem und wechselfeuchtem Grünland sowie entsprechende langrasige<br />
Weg- und Grabenränder, ist verbreitet und kommt teilweise in individuenreichen Beständen<br />
vor, vor allem in halbruderalen Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte,<br />
die meist als lineare Strukturen ausgeprägt sind.<br />
3.2.3 Vorbelastungen<br />
Die wichtigsten für die Tierartengemeinschaften beziehungsweise für ihre Lebensräume<br />
bestehenden Belastungen sind<br />
• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf den Ackerflächen mit der Folge<br />
einer Verarmung der Artenbestände und –gemeinschaften,<br />
• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf vielen Grünlandflächen mit der<br />
Folge einer Verarmung der Artenbestände und -gemeinschaften,<br />
• Entwässerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Niederungen von<br />
Kleiner Aller und Ohre mit der Folge, dass nur wenige bis in den Sommer nasse<br />
Standorte vorhanden sind,<br />
• Defizit an auentypischen Lebensräumen und Prozessen an der Kleinen Aller und<br />
der Ohre unterhalb von Brome sowie in den Niederungen,
62 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Defizit an Hecken, Feldgehölzen und Feldrainen in den großen Ackergebieten,<br />
• überwiegend strukturarme und gleichaltrige Nadelforste, naturnahe Waldmäntel<br />
fehlen häufig,<br />
• Nutzungsaufgabe bei Magerrasen mit der Folge der Versaumung, Verbuschung<br />
und des Verlustes dieser Lebensräume,<br />
• Zerschneidung von Lebensraumbeziehungen durch die Bundesstraßen B 248 und<br />
B 244,<br />
• Lärmbelastungen im Bereich stärker befahrener Straßen mit der Folge der Störung<br />
von Tieren und Beeinträchtigung der Tierhabitate,<br />
• Beeinträchtigung des Lebensraums und Wanderkorridors Ohre durch die Siedlungslage<br />
von Brome, unnatürliche Stillgewässer und Staue (Barrierewirkung),<br />
• Beunruhigung von Teilbereiche durch Erholungssuchende und andere Nutzungen.<br />
3.2.4 Funktionsbewertung<br />
Die flächenbezogene Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt in der Regel auf der<br />
Grundlage der Biotoptypen, die die zentralen Habitatelemente für die Tiere sind (vergleiche<br />
zum Beispiel NMELF 2002). Diese flächendeckende Bewertung der weit überwiegend<br />
durch bestimmte Vegetationsausprägungen definierten Biotoptypen findet aus<br />
Gründen der besseren inhaltlichen Zuordnung beim Schutzgut Pflanzen statt (siehe<br />
Kap. 3.3.4).<br />
An dieser Stelle erfolgt die Bewertung der faunistischen Daten in Bezug auf spezielle<br />
Funktionsräume und -elemente sowie Funktionsbeziehungen, die für die gesamträumliche<br />
Beurteilung und die Bestimmung zu erwartender Konflikte aufgrund der Vorhabensauswirkungen<br />
relevant sein können. Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />
wird die oberste Bewertungstufe („von besonderer Bedeutung“ –Wertstufe V) weiter<br />
aufgegliedert. Die folgenden Ausführungen sind eine Ergebnisdarstellung der im Anhang<br />
A2 dargestellten Bewertungsschritte.<br />
Biber und Fischotter<br />
Grundlage für die Bewertung der Lebensräume der bundesweit schutzbedürftigen Arten<br />
Biber und Fischotter ist deren Habitatfunktion (zum Beispiel Aktivitätszentrum,<br />
Nahrungsraum, Wanderkorridor). Den Teilräumen der Ohre beziehungsweise der<br />
Ohreniederung als Lebensraumkomplexe kommt eine sehr hohe beziehungsweise herausragende<br />
Bedeutung zu (siehe Tab. 3-7).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 63<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-7: Bedeutung der Teilflächen als Lebensraum für Biber und Fischotter.<br />
Wertstufe Teilfläche<br />
V C<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
• Ohre und Ohreniederung oberhalb der Ohreseen: Aktivitätszentrum,<br />
Revier, Wanderkorridor von Biber und Fischotter<br />
• Ohre unterhalb Brome: Aktivitätszentrum, Revier, Wanderkorridor<br />
von Biber und Fischotter<br />
• Ohre und Ohreseen in Brome: Wanderkorridor von Biber und<br />
Fischotter<br />
-<br />
• Gewässer nördlich des Bromer Busches: Einzelnachweis des<br />
Fischotters, Nahrungshabitat von untergeordneter Bedeutung auf<br />
Grund der Entfernung zum Aktivitätszentrum Ohreniederung und<br />
des begrenzten Nahrungsangebotes<br />
-<br />
Fledermäuse<br />
Die Bedeutung der Fledermauslebensräume ergibt sich aus der Schutzbedürftigkeit der<br />
nachgewiesenen Arten, der Habitatfunktion des Lebensraumes und der festgestellten<br />
Aktivitätsdichte (siehe Kap. A2.2 im Anhang). Das Ergebnis der Bewertung in Tab. 3-<br />
8 zeigt, dass je vier Lebensräume herausragend bedeutsam (Wertstufe VC) und sehr<br />
hoch bedeutsam (Wertstufe VB) sind.<br />
Trotz der sehr hohen Wertstufen für alle untersuchten Teilbereiche aufgrund des Vorkommens<br />
gefährdeter und stark gefährdeter sowie geschützter Arten sind zwischen<br />
den einzelnen Teilgebieten Unterschiede hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Fledermausfauna<br />
vorhanden. Von größter Bedeutung ist der nördliche Ohrebereich (Teilgebiete<br />
F5 und F6), wo zusammen mindestens zehn Fledermausarten nachgewiesen wurden,<br />
wovon für fünf Arten ein Reproduktionsnachweis aufgrund des Fangs trächtiger<br />
oder laktierender Weibchen erbracht werden konnte. Die Ohreniederung bietet hier<br />
optimale Lebensraumbedingungen für Fledermäuse, die den Bereich als Jagdraum und<br />
Leitstruktur nutzen.<br />
Der südliche Bereich von Voitze (F1) mit mindestens sechs Arten und der südöstliche<br />
Bereich von Brome (F8 und F9) mit mindestens fünf Arten weisen sehr gute Strukturen<br />
auf und werden dementsprechend intensiv als Jagdgebiet genutzt. Das nördliche<br />
Teilgebiet bei Voitze (F2), der Bereich am Ohresee (F7) sowie der Waldrand am<br />
östlichen Rand des Untersuchungsgebietes (F10) sind wichtige Jagdgebiete für Fledermäuse,<br />
die hier eine mittlere Aktivitätsdichte aufweisen. Bei den Teilbereichen F3 und<br />
F4 handelt es sich um relativ isolierte Gehölzbestände, die von vereinzelten Tieren auf
64 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nahrungssuche angeflogen werden, jedoch keine so bedeutenden Jagdgebiete darstellen.<br />
Tab. 3-8: Bedeutung der Teilflächen als Fledermauslebensraum.<br />
Wertstufe Teilfläche der Fledermauserfassung<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
Teilflächen F1, F5, F6, F8, F9<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
Teilflächen F2, F3, F4, F7, F10<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
-<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
-<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
-<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Brutvögel<br />
Das Ergebnis der Bewertung in Tab. 3-9 zeigt, dass von den 20 Teilflächen fünf sehr<br />
hoch bedeutsam (Wertstufe VB) und acht hoch bedeutsam (Wertstufe VA) sind. Dabei<br />
handelt es sich um die Niederungsbereiche von Ohre und Kleiner Aller, den Bromer<br />
Busch als strukturreichen Laubwald, den ehemaligen Grenzstreifen östlich von Wendischbrome<br />
mit seinen Magerrasen und Ruderalfluren und um durch Ackernutzung<br />
dominierte Teilgebiete, die durch Gehölze und Saumbiotope besonders günstige Bedingungen<br />
für die Vogelgemeinschaften des Offenlands beziehungsweise der trockenwarmen<br />
Offenlandschaft besitzen.<br />
Tab. 3-9: Bedeutung der Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />
Wertstufe Teilflächen der Brutvogelerfassung<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
-<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
Teilflächen V3, V11, V15, V18, V19<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
Teilflächen V1, V4, V5, V8, V9, V13, V16, V20<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
Teilflächen V2, V6, V7, V12, V14, V17<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
Teilfläche V10<br />
von allgemeiner Bedeutung
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 65<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Reptilien<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Reptilien ist in Tab. 3-10 dargestellt.<br />
Von den insgesamt 15 Probeflächen sind acht hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />
drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV) und vier von allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Entlang der Bahngleise wurde lediglich die Waldeidechse festgestellt, doch kommt<br />
dieser Struktur –Trockenbiotop in langgestreckter Ausdehnung –eine besondere<br />
Funktion als potenzielle Ausbreitungsstruktur zu, so dass die Flächen R5 bis R7 in die<br />
Wertstufe IV eingestuft wurden.<br />
Tab. 3-10: Bedeutung der Reptilienlebensräume.<br />
Wertstufe Lebensraum<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
-<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
-<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
Lebensraum R2, R8, R9, R10, R11, R12, R14, R15<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
Lebensraum R5, R6, R7<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
Lebensraum R1, R3, R4, R13<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Amphibien<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. 3-11 dargestelt.<br />
Bei den 27 Gewäsern liegt die Bedeutung zwischen „sehr hoch bedeutsam“<br />
(Wertstufe VB) und „von algemeiner Bedeutung“ (Wertstufe I).<br />
Die Ohreniederung von nördlich Brome bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes<br />
ist in seiner Gesamtheit als Amphibien-Lebensraumkomplex sehr hoch bedeutsam<br />
(Wertstufe VB). Der Bromer Busch ist als Landlebensraum für Amphibien<br />
hoch bedeutsam (Wertstufe VA), den übrigen Bereichen der freien Landschaft mit<br />
Ausnahme der intensiv genutzten Ackergebiete kommt als Landlebensraum eine besondere<br />
bis allgemeine Bedeutung (Wertstufe IV) zu.
66 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-11: Bedeutung der Amphibienlebensräume.<br />
Wertstufe Lebensraum<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
herausragend bedeutsam<br />
-<br />
V B<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
Lebensraum A11, A12, A17, A25, A26<br />
V A<br />
Lebensraum A7, A14, A16, A18, A23, A27,<br />
hoch bedeutsam<br />
Landlebensräume in der Ohreniederung<br />
IV<br />
Lebensraum A10, A13, A15, A20, A21, A24,<br />
von besonderer bis Landlebensräume außerhalb der Ohreniedeung und der intensiv<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
genutzten Ackergebiete<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Lebensraum A1, A2, A3, A4, A5, A6, 8, A9, A19<br />
Libellen<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen in Tab. 3-12 zeigt eine<br />
weite Spanne hinsichtlich der Bedeutung der untersuchten Gewässer. Von besonderer<br />
Bedeutung (Wertstufe V) sind Abschnitte der Ohre sowie einzelne naturnahe Kleingewässer.<br />
Tab. 3-12: Bedeutung der Libellenlebensräume.<br />
Wertstufe Lebensraum<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
-<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
Lebensraum L14<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
Lebensraum L3, L4, L6, L7, L8, L9, L11, L12<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
Lebensraum L1, L2, L10, L13, L17<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
Lebensraum L5, L15, L16, L18, L19<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Heuschrecken<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. 3-13 dargestellt.<br />
Bei den zwei sehr hoch bedeutsamen Probestrecken H12 und H15 (Wertstufe<br />
VB) handelt es sich um Feuchtlebensräume, bei den vier hoch bedeutsamen Probestrecken<br />
(Wertstufe VA) um trockenwarmen Lebensräume oder Feuchtlebensräume.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 67<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-13: Bedeutung der Heuschreckenlebensräume.<br />
Wertstufe Lebensraum<br />
(zur Lage siehe Karte 2)<br />
V C<br />
-<br />
herausragend bedeutsam<br />
V B<br />
Lebensraum H12, H15<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
V A<br />
Lebensraum H2, H11, H16, H23<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
Lebensraum H1, H3, H4, H5, H6, H7, H8, H9, H10, H13, H14, H17,<br />
von besonderer bis<br />
H18, H19, H20, H21<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
Lebensraum H22<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
3.2.5 Rechtlicher Status<br />
Zahlreiche Tierarten unterliegen besonderen rechtlichen Schutzregelungen des<br />
BNatSchG, der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie, die über den Schutz<br />
von Biotopen und Lebensräumen (siehe Kap. 3.3.5) und den allgemeinen Schutz wild<br />
lebender Tierarten hinausgehen.<br />
Eine große Anzahl der im Gebiet festgestellten Tierarten fallen unter die rechtlichen<br />
Regelungen des § 42 BNatSchG. Der gesetzliche Schutz besonders beziehungsweise<br />
streng geschützter Arten bezieht sich auf die Begriffsbestimmungen von § 10<br />
BNatSchG.<br />
Biber (Cator fiber), Fischotter (Lutra lutra) und alle Fledermausarten sind streng geschützt.<br />
Alle Vogelarten sind besonders oder streng geschützt (siehe Tab. A2-52, A2-<br />
53). Streng geschützt sind Zauneidechse (Lacerta agilis), Schlingnatter (Coronella<br />
austriaca), Kammmolch (Triturus cristatus), Knoblauchkröte (Pleobates fuscus),<br />
Laubfrosch (Hyla arborea) und Moorfrosch (Rana arvalis); alle übrigen Reptilienund<br />
Amphibienarten sowie alle Libellenarten sind besonders geschützt (siehe Tab. 3-3<br />
bis 3-5).<br />
Bei den Tierarten Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) handelt es sich um<br />
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die in den Erhaltungszielen für das niedersächsiche<br />
FFH-Gebiet benannt sind und deren Vorkommen damit den besonderen<br />
Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie beziehungsweise der Naturschutzgesetze<br />
unterliegen. Die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in den Tab. A2-51,<br />
A2-54 und A2-55, die Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie in den<br />
Tab. A2-52 und A2-53 aufgeführt.
68 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Im Jahr 2002 fanden Bestandserhebungen zu den Fledermäusen, Brutvögeln, Amphibien,<br />
Reptilien, Libellen und Heuschrecken statt. Zudem wurden vorhandene Daten<br />
ausgewertet und aufgearbeitet.<br />
Für das Gebiet liegen aktuelle Nachweise von Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra<br />
lutra), elf Fledermausarten, 108 Vogelarten (davon 99 Brutvögel), vier Reptilien- und<br />
acht Amphibienarten, sechs Fischarten sowie 26 Libellen- und 22 Heuschreckenarten<br />
vor, von denen eine große Anzahl aufgrund von Bestandsrückgängen auf den so genannten<br />
Roten Listen der gefährdeten Arten stehen. Viele Lebensräume und Teilgebiete<br />
sind insbesondere aus diesem Grund von sehr hoher Bedeutung für das Schutzgut<br />
Tiere. Eine hohe, sehr hohe beziehungsweise herausragende Bedeutung besitzen die<br />
folgenden Bereiche:<br />
• Ohre und Ohreniederung als Lebensraum und Wanderkorridor für Biber und Fischotter,<br />
• Ohreniederung, Niederung der Kleinen Aller sowie Übergänge von älteren Wäldern<br />
zu Offenland als Lebensraum für Fledermäuse,<br />
• Ohreniederung und Niederung der Kleinen Aller als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />
des Feuchtgrünlandes und der halboffenen Niederung,<br />
• Bromer Busch und Bickelsteiner Heide als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />
strukturreicher Wälder,<br />
• durch Gehölze und Säume strukturierte Teilbereiche der Ackerlandschaften als<br />
Lebensraum für die Vogelgemeinschaften der trockenwarmen, offenen und halboffenen<br />
Feldflur,<br />
• die trockenwarmen Lebensräume des ehemaligen Grenzstreifens sowie einzelne<br />
Waldränder und Teile der Ohreniederung Lebensraum für Reptilien und Heuschrecken,<br />
• mehrere Stillgewässer insbesondere in der Niederung der Ohre als Lebensraum für<br />
Amphibien,<br />
• insbesondere die Ohre als Lebensraum für Libellen.<br />
Zahlreiche Tierarten unterliegen als besonders beziehungsweise streng geschützte Arten<br />
den besonderen rechtlichen Schutzregelungen des BNatSchG. Bei Biber (Castor fiber),<br />
Fischotter (Lutra lutra) handelt es sich zudem um Arten des Anhangs II der FFH-<br />
Richtlinie, die in den Erhaltungszielen für das niedersächsiche FFH-Gebiet benannt<br />
sind.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 69<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.3 Pflanzen<br />
3.3.1 Methodische Hinweise<br />
Wesentliche Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes ist die flächendeckende<br />
Kartierung der Biotoptypen. Die Erfassung erfolgte im Juni/Juli 2002 im Maßstab<br />
1:5.000 nach dem „Kartierschlüsel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V.DRACHEN-<br />
FELS 1994). Im Sommer 2004 mit Ergänzungen in 2005, 2006 und 2007 erfolgten unter<br />
Verwendung digitaler Luftbilder eine Anpassung der Biotoptypen an den überarbeiteten<br />
Kartierschlüssel (V.DRACHENFELS 2004) und Aktualisierungen. Zudem fand<br />
im Bereich der FFH-Gebiete eine Detailerfassung der Biotoptypen und der FFH-Lebensraumtypen<br />
unter Verwendung von V.DRACHENFELS (2004, 2006), BOLLE et al.<br />
(2004) und SCHUBOTH et al. (2004) statt.<br />
Bei der Biotoptypenerfassung wurden unter Verwendung standortbezogener, vegetationskundlicher<br />
und tierökologischer Kriterien alle Lebensräume abgegrenzt, die sich<br />
sinnvoll darstellen lassen. Bei einem sehr kleinräumigen Wechsel unterschiedlicher<br />
Biotoptypen oder einem Übergang zwischen zwei Typen wurden Mischtypen gebildet<br />
(zum Beispiel RSZ/URT für einen kleinräumigen Wechsel aus Sand-Magerrasen und<br />
trockenwarmen Ruderalfluren). Bei Wäldern, Hecken, einzeln stehenden Bäumen und<br />
sonstigen Gehölzbeständen wurden zudem die Altersstruktur und die dominanten<br />
Baumarten festgehalten.<br />
Die Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste für Niedersachsen einschließlich der<br />
Vorwarnliste (GARVE 2004) und der Roten Liste für Sachsen-Anhalt (FRANK et al.<br />
2004) sowie die gemäß BNatSchG besonders und streng geschützten Gefäßpflanzen<br />
wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung mit Fundort und Populationsgröße erfasst<br />
(vergleiche SCHACHERER 2001). Ausgewertet wurden die Angaben zur Flora bei<br />
FEDER (2002, 2005), RATTEY (2004) und WOHLGEMUTH et al. (2000). Die Nomenklatur<br />
folgt GARVE (2004).<br />
3.3.2 Bestandssituation<br />
Biotoptypen<br />
Die Tab. A3-1 gibt einen Überblick über die im Untersuchungsraum vorkommenden<br />
Biotoptypen mit Angaben zur Gefährdung entsprechend den Roten Listen und zum<br />
Schutzstatus. Karte 1 zeigt die räumliche Verbreitung der Biotoptypen. Im Folgenden<br />
werden die für das Untersuchungsgebiet besonders charakteristischen Biotope be-
70 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
schrieben (Erläuterung der Biotoptypencodes in Tab. A3-1 und der Legende von<br />
Karte 1).<br />
Wälder nehmen rund 8 % der Fläche des Untersuchungsgebietes ein. Der größte<br />
Laub-Mischwaldkomplex ist der Bromer Busch, dem aufgrund seiner Naturnähe und<br />
seiner Altbaumbestände eine besondere Bedeutung als Lebensraum für viele Arten der<br />
Wälder zukommt. Aufgrund zum Teil hoch anstehendem, zügigem Grundwasser treten<br />
im Bromer Busch großflächig Erlen-Eschen-Auwälder (WET) auf, daneben Eichen-<br />
Mischwälder (WQ), mesophile Buchenwälder (WMT) sowie Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder<br />
(WC). Fichten- und Kiefernbestände nehmen nur einen geringen<br />
Flächenanteil ein.<br />
In den Niederungen von Ohre und Kleiner Aller treten Erlen-Eschen-Auwälder (WET)<br />
und nährstoffreiche Erlen-Bruchwälder (WAR) auf, vereinzelt auch entwässerte Erlenbruchwälder<br />
(WU) und kleine Eichen-Mischwälder (WQ), letztere zusätzlich als<br />
Bauernwälder in Siedlungsnähe. Bei den übrigen Wäldern handelt sich meist um strukturärmere<br />
Kiefern- seltener um Fichtenforste.<br />
An Gebüschen und Gehölzbeständen treten im Untersuchungsgebiet Feldgehölze<br />
(HN, HX), Feuchtgebüsche (BAS, BAZ, BNR, BFR) sowie Hecken und Einzelbäume<br />
(HF, HB) unterschiedlicher Ausprägungen auf. Das Vorkommen der naturnahen<br />
Feuchtgebüsche konzentriert sich auf die Ohreniederung. In den großräumigen Ackerlandschaften<br />
handelt es sich meinst um jüngere Hecken und Gebüsche.<br />
Bei den Fließgewässern können ausschließlich die Ohre südlich von Wendischbrome<br />
und die Alte Ohre im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ als naturnaher sommerwarmer<br />
Bach (FBN) angesprochen werden. In den übrigen Abschnitten ist die<br />
Ohre überwiegend als mäßig ausgebauter Bach (FXM), auf kleinen Abschnitten auch<br />
als stark beziehungsweise vollständig ausgebauter Bach (FXS, FXV) einzustufen.<br />
Auch in mäßig ausgebautem Zustand zeichnet sich die Ohre durch eine gut ausgebildete<br />
flutende Wasservegetation aus. Die Kleine Aller ist als geradliniges Fließgewässer<br />
mit nur einzelnen beziehungsweise jungen naturnahen Strukturen auf ganzer Strecke<br />
als mäßig ausgebauter Bach (FXM) anzusprechen. Die überwiegend der Entwässerung<br />
landwirtschaftlicher Flächen dienenden nährstoffreichen Gräben (FGR) weisen<br />
große Unterschiede hinsichtlich der Wasserführung und der Vegetation auf. Nur einzelne<br />
besitzen eine gut entwickelte Wasser- beziehungsweise Sumpfvegetation.<br />
Die größten Stillgewässer im Untersuchungsgebiet sind die nährstoffreichen Staugewässer<br />
(SRS) im Ohrepark in Brome. Einzelne kleinere naturnahe Stillgewässer (SES,<br />
SEZ) liegen in den Niederungen der Ohre und der Kleinen Aller sowie nördlich des
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 71<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bromer Busches. Bei den übrigen Stillgewässern handelt es sich um naturferne Fischteiche<br />
(SXF) sowie Klär- und Absetzteiche (SXK).<br />
In der Ohreniederung zwischen Wendischbrome und Brome nehmen die Lebensraumtypen<br />
der Sümpfe größere Flächenanteile ein. Auf nassen bis sehr nassen, anmoorigen<br />
Standorten haben sich nährstoffreiche Sümpfe (NSR), auf feuchten bis nassen Standorten<br />
Schilf-Landröhrichte (NRS) und Rohrglanzgras-Landröhrichte (NRG) beziehungsweise<br />
Mischbestände aus den beiden letztgenannten Typen entwickelt. Der größte<br />
Röhricht-Komplex liegt im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“.<br />
Das Vorkommen von Magerrasen und Silbergrasfluren (RSZ, RSS) sowie Heiden<br />
(HCT) ist nahezu vollständig auf den ehemaligen Grenzstreifen beschränkt. Aufgrund<br />
seiner Größe hervorstechend ist der rund 1.500 m lange und 80 m breite Magerrasenkorridor<br />
südöstlich von Wendischbrome. Meist treten die Magerrasen im Mosaik mit<br />
Staudenfluren trockener Standorte (RSZ/UHT) und sind auf Grund fehlender Nutzung<br />
beziehungsweise Pflege versaumt und verbuscht.<br />
Das Vorkommen von Grünländern ist weitgehend auf die Niederungen von Ohre und<br />
Kleiner Aller beschränkt. Entsprechend den Standortbedingungen und der Nutzungsintensität<br />
treten unterschiedliche Typen auf. Den mit Abstand größten Anteil nehmen<br />
artenarme Intensivgrünländer (GIF, GIN, GIT) und Grünland-Einsaaten (GA) ein. Auf<br />
nassen bis wechselfeuchten Standorten mit hoch anstehendem Grund- beziehungsweise<br />
Stauwasser finden sich vereinzelt seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Flutrasen<br />
(GNF) und artenärmere sonstige Flutrasen (GFF), nur ausnahmsweise nährstoffreiche<br />
Nasswiesen (GNR). Die Biotoptypen des mesophilen Grünlandes (GMF, GMZ)<br />
kennzeichnen die mäßig feuchten bis mäßig trockenen Bereiche.<br />
Intensiv genutzte artenarme Äcker nehmen rund 65 % der Fläche des Untersuchungsgebietes<br />
ein. Neben Sandäckern (AS) und Übergängen von Lehmäckern und Sandäckern<br />
(AL/AS, AS/AL) werden in den Niederungen zum Teil auch anmoorige Standorte<br />
ackerbaulich genutzt (AS/AM).<br />
Bei den Ruderalfluren im engeren Sinne (UR) handelt es sich meist um Brachen mit<br />
gestörten Bodenverhältnissen, die zum Teil als Lagerflächen genutzt werden. Halbruderale<br />
Gras- und Staudenfluren feuchter, mittlerer beziehungsweise trockener Standorte<br />
(UHF, UHM, UHT) treten zum einen auf Acker- und Grünlandbrachen auf, zum<br />
anderen als (gelegentlich gemähte) Säume entlang von Wegen, Gräben, Straßen und<br />
der Eisenbahntrasse. Im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens finden sich vielfach<br />
trockene Gras- und Staudenfluren im Mosaik mit Magerrasen (siehe oben).
72 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Charakteristisch für die Siedlungsbereiche von Voitze, Altendorf und Wendischbrome<br />
ist eine Wechsel der Nutzungstypen Dorfgebiet (ODL, ODS), landwirtschaftliche<br />
Produktionsanlage (ODP), locker bebautes Einzelhausgebiet (OEL) sowie strukturreicher<br />
Garten und Grünanlagen mit einem hohen Anteil an Altbäumen (PHG, PZR,<br />
PAW und weitere).<br />
Der Ortskern von Brome ist als verstädtertes Dorfgebiet (ODS) mit Gewerbeflächen<br />
(OGG) und Dienstleistungseinrichtungen (ONZ) einzuordnen, in dem private Gärten<br />
einen hohen Flächenanteil einnehmen. Bei den übrigen Siedlungsflächen handelt es<br />
sich fast ausschließlich um locker bebaute Einzelhausgebiete (OEL). Die Ohreniederung<br />
ist teilweise als Parkanlage (PAN) gestaltet. Größere Sport- und Erholungsanlagen<br />
sind das Freibad (PSB) und die südlich von Brome gelegenen Sportplätze (PSP).<br />
Neben den asphaltierten Straßen (OVS) und der Bahnlinie (OVB) ist das Gebiet durch<br />
ein Netz land- und forstwirtschaftlicher Wege (OVW) unterschiedlicher Bauweise und<br />
Unterhaltungsintensität erschlossen.<br />
Gefährdetet und geschützte Farn- und Blütenpflanzen<br />
Für das Untersuchungsgebiet liegen Nachweise von 32 Sippen vor, die in Niedersachsen<br />
und/oder Sachsen-Anhalt auf der Roten Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen<br />
oder der Vorwarnliste stehen und/oder nach BNatSchG besonders oder streng<br />
geschützt sind. Der Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) ist für das niedersächsische<br />
Tiefland aufgrund von deutlichen Bestandsverlusten als „stark gefährdet“ eingestuft,<br />
alle übrigen Sippen sind gefährdet oder stehen auf der Vorwarnliste (vergleiche<br />
Tab. 3-14).<br />
Von den insgesamt 42 Fundorten gefährdeter Arten liegen sieben in Sachsen-Anhalt<br />
(Nr. 10-12, 24, 25, 27, 29), 22 Fundorte in Niedersachsen. Die häufigste Art ist das<br />
Echte Labkraut (Galium verum) mit sieben Wuchsorten, gefolgt von Heide-Nelke<br />
(Dianthus deltoides) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) mit jeweils sechs<br />
Wuchsorten, dem Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus) mit vier sowie Walzen-<br />
Segge (Carex elongata) und Stumpfblättrigem Laichkraut (Potamogeton obtusifolius)<br />
mit jeweils drei Fundorten. Von den übrigen Arten sind nur ein oder zwei Fundorte<br />
bekannt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 73<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-14: Im Untersuchungsraum nachgewiesene gefährdete und geschützte Farnund<br />
Blütenpflanzen.<br />
Rote Liste (RL): Nds. Tiefland = niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004), LSA = Sachsen-Anhalt (FRANK et<br />
al. 2004), D = Deutschland (KORNECK et al. 1996): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Sippe, §§ = streng geschützte Sippe.<br />
Nr. des Fundortes: siehe Karte 2, Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001) siehe Tab. A3-2 im Anhang.<br />
Sippe RL RL Nds. RL RL Schutz Nr. des Fundortes<br />
Nds. Tiefland LSA D<br />
und Häufigkeit<br />
Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) 3 14: a4, 30: a4<br />
Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima ssp.<br />
elongata)<br />
V V § 23: a4<br />
Schwarznessel (Ballota nigra) V 33: a4<br />
Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia alba) 3 3 19: a3, 23: a3<br />
Sumpfdotterblume (Caltha palustris) 3 3 15: a4, 16: a2, 27:<br />
a3, 28: a3, 30: a2,<br />
41: a3<br />
Walzen-Segge (Carex elongata) 3 3 15: a4, 31: a3, 42:<br />
a3<br />
Unechter Gäsefuß (Chenopodium hybridum) 3 3 33: a3<br />
Wechselblättriges Milzkraut (Chrysoplenium<br />
alternifolium)<br />
V 30: a6<br />
Wasserschierling (Cicuta virosa) 3 3 3 3 25: a1<br />
Heide-Nelke (Dianthus deltoides) 3 3 § 1: a3, 3: a6, 4: a6, 9:<br />
a4, 10: a6, 23: a1<br />
Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V V 21: a4<br />
Echtes Labkraut (Galium verum) V 5: a3, 6: a5, 7: a5, 8:<br />
a4, 11: a4, 34: a5,<br />
35: a4<br />
Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) 2 22: a4<br />
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 3 3 3 42: a5<br />
Wasserfeder (Hottonia palustris) V V 3 3 § 24: c3, 29: c1<br />
Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) V V 3 3 29: a3<br />
Niederliegendes Johanniskraut (Hypericum<br />
humifusum)<br />
3 3 21: a1<br />
Acker-Steinsame (Lithospermum arvense) 3 3 2: a6<br />
Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum) 3 3 3 3 § 12: a2<br />
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) § 40: a5<br />
Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton 3 3 3 3 36: a3, 37: a5, 38:<br />
obtusifolius)<br />
a2<br />
Artengruppe Gold-Hahnenfuß (Ranunculus<br />
V 15: a3, 30: a5, 32:<br />
auricomus agg.)<br />
a1, 41: a5<br />
Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) V 23: a6<br />
Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria umbrosa) 3 17: a1<br />
Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) V V 1: a6<br />
Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) V 1: a7<br />
Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus) 3 3 3 13: a3, 39: a6<br />
Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) 3 18: a4<br />
Sand-Thymian (Thymus serphyllum) 3 3 1: a6<br />
Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) V 3 3 42: a5<br />
Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) 3 3 3 3 26: a6<br />
Hunds-Veilchen (Viola canina) V V 20: a3
74 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Die potenzielle natürliche Vegetation lässt sich nach KAISER & ZACHARIAS (2003) wie<br />
folgt beschreiben: Die Niederungen von Kleiner Aller und Ohre sowie einzelne kleine<br />
Seitentäler werden potenziell natürlich von feuchtem Birken-Eichenwald des Tieflandes<br />
im Übergang zu Bruch- und Auwäldern der Niedermoore eingenommen. In den<br />
angrenzenden Geestbereichen bestimmen je nach Standorttyp unterschiedliche Buchenwälder<br />
das Bild.<br />
Die mäßig basenreichen Standorte der Sandlössgebiete, wo sich im Rahmen der<br />
Bodenentwicklung Parabraunerden entwickelt haben (vergleiche Karte 4), werden potenziell<br />
natürlich vom Waldmeister-Buchenwald des Tieflandes eingenommen. Wo<br />
durch das Vorherrschen mäßig basenarmer anlehmiger Sande Braunerden beziehungsweise<br />
Pseudogley-Braunerden die bestimmenden Bodentypen sind, ist der Flattergras-<br />
Buchenwald des Tieflandes potenziell natürlich (vergleiche auch LAU 2000b).<br />
Auf den trockenen bis feuchten, basenarmen Sanden südwestlich von Brome und östlich<br />
von Voitze tritt der im niedersächsischen Tiefland am weitesten verbreitete Drahtschmielen-Buchenwald<br />
des Tieflandes auf. Die derzeitig von Kiefernforsten dominierten<br />
Bereiche westlich von Voitze mit ihren besonders armen und trockenen Sanden<br />
werden potenziell natürliche vom trockenen Kiefern- und Birken-Eichen-Buchenwald<br />
eingenommen.<br />
3.3.3 Vorbelastungen<br />
Für das Schutzgut gelten die in Kap. 3.2.3 getroffenen Aussagen zu den Vorbelastungen<br />
für das Schutzgut Tiere sinngemäß, mit Ausnahme der von den Straßen ausgehenden<br />
Zerschneidungswirkung und Lärmbelastung, die für das Schutzgut Pflanzen nicht<br />
relevant sind.<br />
Besonderes gravierende Vorbelastungen ergeben sich durch die intensiven Formen der<br />
Flächenbewirtschaftung auf einem Teil der Grünlandflächen einschließlich der damit<br />
verbundenen Entwässerung der Flächen mit der Folge einer Verarmung der Artenbestände<br />
und Pflanzengemeinschaften und durch die intensive Formen der Flächenbewirtschaftung<br />
beim Ackerland.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 75<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.3.4 Funktionsbewertung<br />
Die Funktionsbewertung umfasst die Bewertung der flächendeckend erfassten Biotoptypen<br />
und die Bewertung der Bedeutung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen<br />
der Roten Liste.<br />
Biotopbewertung<br />
Die Bewertung bezieht sich auf die Bedeutung der einzelnen Biotopflächen und -strukturen<br />
als Lebensraum für Pflanzen und Pflanzengemeinschaften und für Tiere (zur<br />
Einbeziehung der Tierwelt siehe auch die Hinweise in Kap. 3.2.4). Kriterien für die<br />
Bewertung sind Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit und Bedeutung als Lebensraum für<br />
Pflanzen und Tiere (vergleiche NMELF 2002).<br />
Die Tab. A3-1 im Anhang zeigt die Bewertungseinstufung der im Rahmen der Kartierung<br />
verwendeten Biotoptypen entsprechend der landesweiten Einstufung für Niedersachsen<br />
nach BIERHALS et al. (2004). Darauf aufbauend erfolgt vor dem Hintergrund<br />
der konkreten Ausprägung der Typen im Untersuchungsgebiet und der Lage der Flächen<br />
eine flächenbezogene Biotopbewertung. Bei Misch- und Übergangstypen wird<br />
der dominierende Biotoptyp dabei in der Regel stärker gewichtet. Tab. 3-15 und<br />
Karte 3 zeigen das Ergebnis der Flächenbewertung.<br />
Von besonderer Bedeutung (Wertstufe V) sind naturnahe Laubwälder (insbesondere<br />
Buchenwälder, Eichen-Mischwälder, Erlen-Eschen-Auwälder und Erlen-Bruchwälder),<br />
Feuchtgebüsche, Sümpfe, Nasswiesen und naturnahe Fließgewässerabschnitte der<br />
Ohre sowie Magerrasen und Heiden. Deutliche Konzentrationen von Flächen mit besonderer<br />
Bedeutung finden sich in der Ohreniederung zwischen Wendischbrome und<br />
Brome und im Bromer Busch (vergleiche Karte 3).
76 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-15: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />
Biotoptypen- und Zusatzcodes nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />
Wertstufe Flächen / Strukturen<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
• mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands (WMT)<br />
• bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tieflands (WLM)<br />
• Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden (WQT) einschließlich Mischtyp<br />
WQT/WJL bei der Dominanz von Alteichen<br />
• Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (WQF)<br />
• Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflands (WQL)<br />
• sonstiger bodensaurer Eichen-Mischwald (WQE)<br />
• mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenärmerer Standorte<br />
(WCA)<br />
• (Traubenkirschen-) Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET) sowie<br />
Übergänge zu Erlenwald entwässerter Standorte (WET/WU) und Mischtyp mit<br />
Schilf-Landröhricht (WET/NRS)<br />
• sumpfiger Weiden-Auwald (WWS)<br />
• Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte (WAR, WAR/SEZ)<br />
• Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte (BNR) und Mischtyp<br />
BNR/NSR<br />
• naturnaher sommerwarmer Niederungsbach (FBN, FBN/WET)<br />
• nährstoffreiches Großseggenried (NSG), sonstiger nährstoffreicher Sumpf<br />
(NSR), Schilf-Landröhricht (NRS)<br />
• trockene Sandheide (HCT)<br />
• Silbergras-Flur (RSS), sonstiger Sand-Magerrasen (RSZ) und Mischtypen<br />
RSZ/RSS, RSZ/HCT<br />
• nährstoffreiche Nasswiese (GNR, GNR -)<br />
• seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (GNF)<br />
• jüngerer bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tieflands (WLM 1)<br />
• Mischtypen aus mesophilem Buchenwald bzw. mesophilem Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald<br />
und Fichtenforst (WCA/WZF)<br />
• jüngerer Eichen-Mischwald bzw. solcher in schlechter Ausprägung (WQT 1,<br />
WQL 1, WQE 2, WQE -, WQL/WPB)<br />
• jüngerer Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald mittlerer, mäßig basenreicher Standorte<br />
(WCE 1) mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenärmerer<br />
Standorte (WCA 1) und Mischtyp WCA/WCE 1<br />
• Mischtypen aus Kiefernforst und Eichen-Mischwald (WZK/WQT, WZK/WQE)<br />
• junger flächiger Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET 1, WET 2)<br />
• Mischtypen aus Erlen- und Eschenwald der Talniederungen und Laubforst aus<br />
einheimischen Arten bzw. Hybridpappelforst (WET/WXH, WET/WXP,<br />
WXP/WET)<br />
• Erlenwald entwässerter Standorte (WU) einschließlich Übergang zu Erlen- und<br />
Eschenwald der Talniederungen (WU/WET)<br />
• sumpfiges Weiden-Auengebüsch (BAS), sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ),<br />
feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte (BFR) sowie Mischtyp<br />
BFR/WPB<br />
• mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch (BMS)<br />
• strukturreiche Strauch-Baumhecken (HFM) und Baumhecken (HFB) mit Altbäumen<br />
• Feldgehölze (HN 3, HN 4) und Mischtypen HN/UHM, HN/GIT mit Altbäumen<br />
• Einzelbaum/Baumgruppe (HBE, HSE), Kopfbaum-Bestand (HBK), Allee/ Baumreihe<br />
(HBA) aus einheimischen Altbäumen (3, 4) einschließlich Mischtyp<br />
HBA/UHT, HBE/BFR<br />
• mäßig ausgebauter Bach Ohre (FXM)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 77<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe Flächen / Strukturen<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
• naturnaher nährstoffreicher Stauteich (SES), sonstiges naturnahes nährstoffreiches<br />
Kleingewässer (SEZ, SEZ/VER), naturnahes nährstoffreiches Staugewässer<br />
(SRS -, SEZ/VER/VES/VET/VEH), Wiesentümpel (STG)<br />
• Mischtypen aus Sumpfbiotop und Ruderalflur (NRS/URF, NSR/UHF) bzw.<br />
Gehölzen (NRG/HBE)<br />
• Mischtyp aus nährstoffreichem Sumpf und Hybridpappelforst (NSR/WXP)<br />
• sonstige Pioniervegetation (wechsel-)nasser Standorte (NPZ)<br />
• Bach- und sonstige Uferstaudenflur (NUB)<br />
• Mischtyp aus Sand-Magerrasen und halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />
(RSZ/UHT v)<br />
• mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte (GMF)<br />
• Sumpfdotterblumen-Wiese (GFS, GFS -)<br />
• sonstiger Flutrasen (GFF, GFF -) und Mischtypen GFF/GNF -, GFF/GIN<br />
• Mischtypen aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte und<br />
anderen Feuchtbiotopen (UHF/BFR, UHF/NRG)<br />
• Mischtypen aus Ruderalflur und Feuchtbiotopen (URF/NSR)<br />
• Mischtypen aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren und Silbergrasflur bzw.<br />
Sand-Magerrasen (UHT/RSS, UHT/RSZ)<br />
• Parkwald mit Altbaumbestand (PAW, PAW/WET)<br />
• Mischtyp aus jungem Eichen-Mischwald und Pionierwald (WQF/WPB)<br />
• junger linearer Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (WET 1, WET 2)<br />
• sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (WVS)<br />
• Birken- und Zitterpappel-Pionierwald (WPB) und Mischtypen WPB/WZK,<br />
WPB/WZK/UWA, WPB/WPN/UHM, WPB/UHF, WPB/UHM<br />
• Laubforst aus einheimischen Arten (WXH), Hybridpappelforst (WXP)<br />
• Kiefernforst (WZK), Fichtenforst (WZF) und Mischtypen WZF/WXP, WZF/WVS<br />
• Mischtyp aus Douglasienforst und Eichen-Mischwald (WZD/WQE -)<br />
• Laubwald-Jungbestand (WJL)<br />
• jüngere Feldgehölze (HN 1, 2) und Mischtypen HN/UHM, HN/URF<br />
• Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte (UWF)<br />
• Mischtyp aus mesophilem Weißdorn- und Schlehengebüsch und halbruderaler<br />
Gras- und Staudenflur (BMS/UHM)<br />
• strukturarme/jüngere Strauchhecken (HFS), Strauch-Baumhecken (HFM) und<br />
Baumhecken (HFB)<br />
• Einzelbaum/Baumgruppe aus nichtheimischen oder jüngeren Bäumen (HBE 2,<br />
HSE 2), Allee/Baumreihe aus nichtheimischen oder jüngeren Bäumen (HBA 2)<br />
• mäßig ausgebauter Bach Kleine Aller (FXM), unbeständig Wasser führender<br />
mäßig ausgebauter Bach (FXM u), stark ausgebauter Bach (FXS)<br />
• nährstoffreiche Gräben besonders guter Ausprägung (FGR +)<br />
• sonstiges artenärmeres mesophiles Grünland (GMZ)<br />
• trockenes Intensivgrünland mit Gewässer und Einzelbäumen (GIT/HBE)<br />
• Intensivgrünland auf Niedermoorstandorten (GIN) einschließlich Mischtypen<br />
GIN/GFF-<br />
• feuchtes Intensivgrünland guter Ausprägung (GIF +), Mischtyp aus feuchtem<br />
Intensivgrünland und Flutrasen (GFF/GIF)<br />
• halbruderale Gras- und Staudenfluren unterschiedlicher Standorte (UHF, UHM,<br />
UHM +, UHT) und Mischtypen UHM/UHF, UHM/UHT, UHM/URF, UHM/WPB,<br />
UHM/HPG, UHT/HABE, UHT/WPB, UHM/OVW<br />
• Ruderalfluren unterschiedlicher Standorte (URF, URT) und Mischtypen<br />
URF/HO, URF/GIF<br />
• Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (HSE) und Mischtyp<br />
HSE/OVP<br />
• Mischtyp aus Obst- und Gemüsegarten und Feldgehölz (PHO/HN)<br />
• sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand (PZR)<br />
• Mischtyp aus Weg und trockener Sandheide (OVW/HCT)
78 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe Flächen / Strukturen<br />
II<br />
von bis geringer<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
I<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
• junger Fichtenforst (WZF 1)<br />
• Lärchenforst (WZL), Douglasienforst (WZD) und Mischtypen WZF/WZL,<br />
WZK/WZD/WZF<br />
• standortfremdes Feldgehölz (HX)<br />
• sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand (HPX)<br />
• nährstoffreiche Gräben (FGR, FGR -, FGR u)<br />
• naturferner Fischteich (SXF, SXF -), naturferner Klär- und Absetzteich (SXK,<br />
SXK/UHM), sonstiges naturfernes Stillgewässer (SXZ, SXZ/PHG)<br />
• Intensivgrünland trockener Standorte (GIT) sowie Übergänge zu artenarmem<br />
Scherrasen (GIT/GRA)<br />
• sonstiges feuchtes Intensivgrünland (GIF)<br />
• Grünland-Einsaat (GA), sonstige Weidefläche (GW)<br />
• artenarme Sand-, Lehm- und Mooräcker einschließlich Mischtypen (AS, AS b,<br />
AL, AM, AS/AL, AS/AM, AL/AS)<br />
• Mischtyp aus Weihnachtsbaum-Plantage und halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />
(EBW/UHM, EBW/UHF)<br />
• halbruderale Gras- und Staudenfluren schlechter Ausprägung (UHM -) und<br />
Mischtyp mit landwirtschaftlicher Lagerfläche (UHM/EL)<br />
• Mischtyp aus Ruderalflur und kleinem Müll- und Schuttplatz (URF/OSM)<br />
• artenreicher Scherrasen (GRR) und Mischtyp GRR/UHM<br />
• Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (HSN)<br />
• Hausgarten mit Großbäumen (PHG) und Mischtypen PHG/EL, PHG/GIT,<br />
PHG/SXZ, ONZ/PHG<br />
• Mischtypen aus Obst- und Gemüsegarten und Intensivgrünland bzw. halbruderalen<br />
Gras- und Staudenfluren (PHO/GIT, PHO/UHM)<br />
• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR), strukturreiche Kleingartenanlage (PKA)<br />
• Mischtypen aus Siedlungsbiotopen und Ruderalfluren (ODP/UHM, OSK/UHM,<br />
OSM/URF, OSZ/UHM, TIK/UHM)<br />
• Mischtypen aus Weg bzw. Eisenbahntrasse und Gras- und Staudenfluren bzw.<br />
Scherrasen (OVW/UHM, OVW/UHF, OVW/UHT, OVW/UWF, OVW/GRT,<br />
OVE/UHM, OVE/UHT, OVE/GRT)<br />
• völlig ausgebauter Bach (FXV)<br />
• Weihnachtsbaum-Plantage (EBW) , landwirtschaftliche Lagerflächen (EL)<br />
• artenarmer Scherrasen (GRA)<br />
• Obst- und Gemüsegarten (PHO), neuzeitlicher Ziergarten (PHZ), Naturgarten<br />
(PHN)<br />
• strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Grabeland (PKG)<br />
• Sportplatz (PSP), Freibad (PSB), sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
(PSZ, PSZ/OSZ)<br />
• neue Parkanlage (PAN)<br />
• gehölzarmer Friedhof (PFA) sonstige Grünanlage ohne Altbäume (PZA)<br />
• Gebäude (OE, OD, ON) und Mischtypen OD/PH, OE/PH, OEL/UHM<br />
• Gewerbegebiet (OGG) und Mischtyp OGG/UHM<br />
• Kläranlage (OSK), kleiner Müll- und Schuttplatz (OSM), sonstige Ver- und Entsorgungsanlage<br />
(OSZ)<br />
• Straßen (OVS, OVS/TFS), Parkplatz (OVP), Bahnanlage (OVE), Fläche mit<br />
Natursteinpflaster (TFS)<br />
• Wege unterschiedlicher Ausprägung (OVW, OVW/DOS, OVW/DOL)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 79<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste<br />
Die Methode zur Bewertung der Bedeutung der einzelnen Wuchsorte der Pflanzen der<br />
Roten Liste ist im Anhang in Kap. A1.1 beschrieben, die einzelnen Bewertungsschritte<br />
sind in Kap. A3.3 dargelegt.<br />
Die Tab. 3-16 zeigt das Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte. Von 29 Wuchsorten<br />
der Sippen der Roten Liste sind<br />
• 1 Wuchsort sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />
• 5 Wuchsorte hoch bedeutsam (Wertstufe VA) und<br />
• 23 Wuchsorte von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV).<br />
Tab. 3-16: Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste.<br />
Wertstufe Nr. der Wuchsorte<br />
(entsprechend Tab. A3-2 und Karte 2)<br />
VC<br />
-<br />
herausragend bedeutsam<br />
VB<br />
22<br />
sehr hoch bedeutsam<br />
VA<br />
1, 2, 3, 4, 10<br />
hoch bedeutsam<br />
IV<br />
5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24,<br />
von besonderer bis allgemeiner<br />
25, 26, 27, 28, 29<br />
Bedeutung<br />
3.3.5 Rechtlicher Status<br />
Für die drei Naturschutzgebiete „Ohreaue“, „Mitlere Ohreaue“ und „Ohreaue bei Altendorf“,<br />
das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ sowie die im Gebiet<br />
liegenden Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile (vergleiche<br />
Kap. 2.5 und Karte 3) gelten besondere Schutzbestimmungen und Verbote mit Bedeutung<br />
für das Schutzgut Pflanzen.<br />
In den Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die die Gebiete<br />
oder einzelne ihrer Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Nach § 7<br />
Abs. 9 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ohreaue“ ist der Bau der Ortsumgehung<br />
Brome in einem Korridor westlich von Wendischbrome freigestellt.<br />
Im Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ist es unter anderem verboten,<br />
Flurgehölze zu beseitigen, Gewässer oder Feuchtflächen zu beseitigen oder zu verän-
80 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
dern, die Bodengestalt zu verändern und bauliche Anlagen aller Art einschließlich<br />
Verkehrsflächen zu errichten.<br />
Bei den folgenden im Gebiet vorkommenden Lebensräumen handelt es sich um in<br />
Niedersachsen beziehungsweise Sachsen-Anhalt besonders geschützte Biotope:<br />
• nach § 28a NNatG besonders geschützt: Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder<br />
hochstaudenreiche Nasswiesen, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe<br />
Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Bruch- und Auwälder,<br />
• nach § 28b NNatG besonders geschützt: Flutrasen,<br />
• nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützt: natürliche oder naturnahe Bereiche<br />
fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen<br />
uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Sümpfe, Röhrichte,<br />
seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Zwergstrauchheiden,<br />
Trocken- und Halbtrockenrasen, Bruch- und Auwälder, Hecken und Feldgehölze<br />
außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen.<br />
Flächen, die die Kriterien bei V.DRACHENFELS (2004) beziehungsweise der Biotoptypen-Richtlinie<br />
des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen und damit als geschützt einzustufen<br />
sind, sind in Karte 3 gekennzeichnet. Konzentrationen besonders geschützter<br />
Biotope finden sich in der Ohreniederung, im Bromer Busch sowie im Bereich des<br />
ehemaligen Grenzstreifens. Für die besonders geschützten Biotope gilt, dass alle<br />
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen<br />
können, verboten sind. Ausnahmen von diesem Verbot können von der Naturschutzbehörde<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.<br />
Teile des Untersuchungsgebietes sind FFH-Gebiete (siehe Kap. 2.5 und Karte 3). Für<br />
die für die Gebiete in den Erhaltungszielen benannten FFH-Lebensraumtypen und für<br />
die Lebensräume der in den Erhaltungszielen benannten Arten des Anhangs II der<br />
FFH-Richtlinie ergeben sich besondere rechtliche Schutzbindungen. Die im Gebiet<br />
vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sind in Tab. A3-1 im Anhang aufgeführt, die<br />
Erhaltungsziele sind in Kap. 2.5 dargestellt. Eine die FFH-Gebiete betreffende umfassende<br />
Prüfung des Vorhabens findet in der so genannten FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
statt.<br />
Die Waldbestände unterliegen den grundsätzlichen Schutzbestimmungen des<br />
NWaldLG beziehungsweise des LWaldG LSA.<br />
Bei den im Gebiet festgestellten Pflanzensippen Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima<br />
ssp. elongata), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Wasserfeder (Hottonia palustris),<br />
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) und Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum)<br />
handelt es sich um besonders geschützte Arten nach § 10 BNatSchG, für die die
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 81<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG gelten. Nach § 42 Abs. 1 und 2<br />
BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Arten zu schädigen. Streng geschützte<br />
Pflanzensippen wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.<br />
3.3.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes Pflanzen ist eine flächendeckende Bestandserfassung<br />
der Biotoptypen und der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen.<br />
In weiten Teilen dominieren artenarme Äcker das Untersuchungsgebiet. Bei den größeren<br />
Waldflächen handelt es sich vielfach um Kiefernforste. Eine Ausnahme ist der<br />
Bromer Busch mit seinen struktureichen, alten Buchenwäldern, Eichen-Mischwäldern<br />
und Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre unterhalb<br />
von Brome zeichnen sich durch das Auftreten intensiv genutzter Grünländen und<br />
Äcker sowie zahlreicher Hecken und Feldgehölze aus. Oberhalb von Brome dominieren<br />
in der Ohreniederung Erlen-Eschen-Auwälder, Erlen-Bruchwälder, Sümpfe sowie<br />
unterschiedliche Grünlandtypen.<br />
Hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut kommt den naturnahen Laubwäldern,<br />
den Feuchtbiotopen und den im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens vorkommenden<br />
Magerrasen eine besondere Bedeutung zu.<br />
Im Rahmen der Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste wurden 25<br />
gefährdete Farn- und Blütenpflanzen beziehungsweise Sippen der Vorwarnliste an 29<br />
Wuchsorten festgestellt, darunter mit dem Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)<br />
eine für das niedersächsische Tiefland als „stark gefährdet“ eingestufte Art.<br />
Rechtliche Schutzbestimmungen ergeben sich durch drei Naturschutzgebiete, ein<br />
Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie<br />
zwei FFH-Gebiete. Bei zahlreichen Flächen handelt es sich um nach § 28a/b<br />
NNatG beziehungsweise § 37 NatSchG LSA besonders geschützte Biotope. Einzelne<br />
nach BNatSchG besonders geschützte Pflanzenarten unterliegenden den strengen<br />
artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG.
82 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.4 Boden<br />
Böden besitzen Lebensraum-, Regelungs-, Informations- und Produktionsfunktionen.<br />
Leitziele des vorsorgeorientierten Bodenschutzes sind die Sicherung der natürlichen<br />
Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für den Menschen und<br />
alle Lebewesen, als regulierendes Element im Naturhaushalt, als prägendes Element<br />
des Landschaftsgefüges und seine Sicherung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
(vergleiche § 2 BBodSchG, §§ 1und 2 BNatSchG).<br />
3.4.1 Methodische Hinweise<br />
Datengrundlagen für die Bearbeitung des Schutzgutes Boden sind die Bodenübersichtskarten<br />
(NLFB 1979a, 1997, MRLU LSA 1997), bodenkundliche Sondierbohrungen<br />
aus den Naturschutzgebieten „Ohreaue“ und „Ohreaue bei Altendorf“ (WOHLGE-<br />
MUTH et al. 2000, LANDKREIS GIFHORN 2003, schriftliche Mitteilung), die Biotoptypenkartierung,<br />
historische Karten zur Identifizierung alter Waldstandorte mit langfristig<br />
ungestörten Böden, die Landschaftsrahmenpläne und Waldfunktionenkarten, Angaben<br />
der Landkreise zu Altablagerungen im Gebiet und Angaben zur natürlichen Ertragsfähigkeit<br />
(LWK HANNOVER 1998).<br />
Die Ermittlung der Bedeutung des Schutzgutes Boden erfolgt in Anlehnung an FGSV<br />
(2001), GUNREBEN (2002) und JUNGMANN (2004) anhand der Kriterien<br />
• Naturnähe (Grad der anthropogenen Beeinflussung),<br />
• Vorhandensein besonderer Standorteigenschaften („Extremstandorte“),<br />
• natürliche Ertragsfähigkeit,<br />
• Seltenheit von Bodentypen und<br />
• naturhistorische oder kulturhistorische Bedeutung.<br />
3.4.2 Bestandssituation<br />
Die räumliche Verteilung der Bodentypen ist in Karte 3 dargestellt. Auf der grundwasserfernen<br />
Sandplatte südlich der Kleinen Aller herrschen Podsole vor. Die sich<br />
nach Osten hin anschließenden lehmig-sandigen Geestplatten zwischen Voitze und<br />
Brome sowie östlich der Ohreniederung zeichnen sich durch das Auftreten von Parabraunerden,<br />
Podsol-Braunerden und Braunerden aus, geringere Flächenanteilen nehmen<br />
Pseudogley-Braunerden und Pseudogley-Parabraunerden ein.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 83<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
In den Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre, wo der Grundwassereinfluss bis<br />
in den Oberboden reicht oder zumindest lange Zeit reichte, dominieren hydromorphe<br />
Böden. Westlich von Voitze haben sich in der Niederung der Kleinen Aller im Zuge der<br />
Bodenbildung überwiegend Niedermoorböden, im Süden auch Podsol-Gleye entwickelt.<br />
Die Ohreniederung ist gekennzeichnet durch Sande fluviatiler Herkunft, die durch fließendes<br />
Wasser transportiert und abgelagert wurden, und durch Niedermoortorfe und<br />
dementsprechend durch das Auftreten von Gleyen, Gleyen mit Niedermoorauflage sowie<br />
Niedermoorböden. Bei letzteren handelt es sich in der Regel um mehrschichtige<br />
Niedermoortorfkörper mit dazwischen liegenden Feinsandschichten. Im Altendorfer<br />
Sack wurden 1999 im Rahmen von Sondierbohrungen Torfkörper mit einer Mächtigkeit<br />
von bis zu 1,40 m festgestellt (WOHLGEMUTH et al. 2000). Im angrenzenden Naturschutzgebiet<br />
„Ohreaue bei Altendorf“ wurden im Juni 2003 standörtliche Erkundungen<br />
durchgeführt. Es wurden Niedermoortorf-, Ton-, Schluff-, Fein-, Mittel-, Grobsande<br />
und Kieslagen in kleinflächigem Wechsel neben- und übereinander sedimentiert<br />
festgestellt. Diese Sedimentation entsprechend den gerade vorherrschenden Strömungssituationen<br />
spiegelt in besonderer Weise die lebendige Morphogenese der<br />
Ohreaue wieder. Die als Auenböden der Überflutungsauen angesprochen Böden sind<br />
Bodentypen mit besonderen Standorteigenschaften (Extremstandorte). Die Profile<br />
wurden in ungestörter Lagerung, frei von anthropogenen Störungen vorgefunden<br />
(LANDKREIS GIFHORN 2003, schriftliche Mitteilung).<br />
Die natürliche Ertragsfähigkeit der Standorte bei ackerbaulicher Nutzung wurde von<br />
LWK HANNOVER (1998) unter Verwendung von sieben Produktivitätsklassen (äußerst<br />
gering, sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch, äußerst hoch) ermittelt.<br />
Im Untersuchungsgebiet zeigen sich deutliche Unterschiede bei der natürlichen Ertragsfähigkeit.<br />
Auf den leichten Sandstandorten im Westen und Süden und in den<br />
Niederungen ist sie gering oder nur sehr gering. Im Norden und Osten, wo sich ein<br />
Sandlössband mit lehmig-schluffigem Ausgangsmaterial durch das Gebiet zieht, ist die<br />
Ertragsfähigkeit hingegen hoch beziehungsweise sehr hoch, was sich auch in Ackerzahlen<br />
von 30 bis 45 Bodenpunkten zeigt. Es handelt sich dabei um die besten Böden<br />
der Lüneburger Heide (LWK HANNOVER 1998).<br />
Das Vorkommen von Böden mit naturhistorischer oder kulturhistorischer Bedeutung<br />
wie Paläoböden oder Plaggenesche, Wölbäcker oder Heidepodsole (vergleiche<br />
GUNREBEN 2002) ist für das Untersuchungsgebiet nicht bekannt.
84 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.4.3 Vorbelastungen<br />
Entsprechend den aktuellen und vormaligen Flächennutzungen sind die Böden im Untersuchungsgebiet<br />
unterschiedlich stark überformt. Als stark vorbelastet werden Bereiche<br />
eingestuft, die einen Verlust wesentlicher Bodenfunktionen aufweisen (vergleiche<br />
NLFB 1997):<br />
• Siedlungsflächen: Aufgrund von Überbauung und Versiegelungen von Bodenflächen<br />
sowie Bodendurchmischungen und Schadstoffeinträgen weitgehender bis<br />
vollständiger Verlust der Werte und Funktionen des Bodens.<br />
• Verkehrsflächen: Aufgrund von Versiegelung oder Teilversiegelung, Beseitigung<br />
oder Strukturveränderung des Bodens und Schadstoffeinträgen vollständiger oder<br />
weitgehender Verlust der Werte und Funktionen des Bodens.<br />
• Seitenraum beiderseits vielbefahrener Straßen (B 244, B 248): Bodenkontamination<br />
und Eutrophierung.<br />
• Altlasten/Altablagerungen (fünf Altlablagerungen im Bereich Brome –Altendorf –<br />
Wendischbrome): Bodenkontamination, Beseitigung und Strukturveränderung des<br />
Bodens.<br />
Weitere Überformungen ergeben sich durch intensive Flächenbewirtschaftung oder<br />
-nutzung mit der Folge deutlicher Veränderungen der natürlichen Bodenstrukturen<br />
beziehungsweise -verhältnisse vor allem bei Äckern und Grünland mit intensiver Nutzung,<br />
aber auch bei Sportplätzen und intensiv unterhaltenen Grünflächen. Überformung<br />
von Böden durch Aufschüttungen und Abgrabungen treten im Gebiet nur kleinflächig<br />
auf.<br />
3.4.4 Funktionsbewertung<br />
Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer<br />
Standorteigenschaften<br />
Der Natürlichkeitsgrad der Böden wird über den Grad der menschlichen Nutzung und<br />
Beeinträchtigung ermittelt. Dazu werden die Ergebnisse der flächendeckenden Erfassung<br />
der Realnutzung und der Biotoptypen und die oben aufgeführten Daten zum<br />
Schutzgut Boden herangezogen. Je geringer die Veränderungen, desto höher die Bedeutung.<br />
Von besonderem Wert sind alte Waldstandorte (Bereiche, die mehr als 100<br />
Jahren mit Wald bedeckt sind), da sich hier Böden über einen langen Zeitraum bei nur<br />
geringen menschlichen Einwirkungen entwickeln konnten, sowie nicht beziehungsweise<br />
wenig veränderte Moorstandorte (vergleiche GUNREBEN 2002).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 85<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Böden mit besonderen Standorteigenschaften (sehr nährstoffarm, sehr nass, sehr trocken,<br />
Salzböden des Binnenlandes) kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie günstige<br />
Vorraussetzungen für die Entwicklung wertvoller Lebensräume aufweisen (vergleiche<br />
GUNREBEN 2002). Entsprechend der im Untersuchungsgebiet vorherrschen<br />
Standortfaktoren und Bodentypen wird für die in Karte 4 dargestellten Feuchtböden<br />
unter Heranziehung der Art und Intensität der Nutzung und der Ergebnisse der standörtlichen<br />
Erkundungen abgeleitet, wo aktuell besonderer Standorteigenschaften vorhanden<br />
sind.<br />
Tab. 3-17 zeigt die Bewertung der Böden hinsichtlich der Kriterien Naturnähe und<br />
besonderer Standorteigenschaften in der Übersicht, in Karte 4 erfolgt die räumliche<br />
Darstellung.<br />
Tab. 3-17: Bedeutung der Böden hinsichtlich Naturnähe und besonderer Standorteigenschaften.<br />
Biotoptypenabkürzungen nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />
Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Bereiche mit sehr geringen<br />
Bodenüberformungen und<br />
Nutzungseinflüssen<br />
turböden) oder<br />
(Na-<br />
Bereiche mit geringen Bodenüberformungen<br />
und<br />
besonderen<br />
genschaftenStandortei-<br />
Bereiche unterliegen aktuell<br />
geringen bodenüberprägendenNutzungseinflüssen<br />
und/oder Bereiche mit<br />
besonderen Standorteigenschaften;<br />
nicht durch<br />
Aufschüttung/Abgrabung<br />
stark überprägt<br />
• Böden im Bereich Bromer Busch, als historisch<br />
altem Waldstandort<br />
• Böden im Bereich von älteren Feuchtwäldern<br />
(WET, WAR)<br />
• Böden auf nassen Niedermoorstandorten in der<br />
Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome im<br />
Bereich ungenutzter Sumpf- und Röhrichtflächen<br />
und Feuchtgebüsche (NS, NR, BA, BN)<br />
sofern nicht bei Wertstufe V<br />
• Böden im Bereich von Laubwäldern (WM, WC,<br />
WL, WQ, älteren WPB, WU, WW, WX) und Nadelwäldern<br />
(WZ)<br />
• Böden im Bereich von Gehölzbeständen (BA, BF,<br />
HN), Sumpf- und Röhrichtvegetation (NS, NR)<br />
• Böden im Bereich von älteren Staudenfluren (UH)<br />
• Böden im Bereich von Heiden und Magerrasen<br />
(HC, RS) auf dem ehemaligen Grenzstreifen<br />
• Böden im Bereich von Feucht- und Nassgrünländern<br />
sowie extensiver bewirtschafteten Grünlandflächen<br />
(GF, GN, GMF)<br />
• Böden im Bereich von Parkwäldern (PAW)
86 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
II<br />
von allgemeiner<br />
bis geringer<br />
Bedeutung<br />
I<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
Böden unterliegen aktuell<br />
deutlichen bodenüberprägendenNutzungseinflüssen<br />
oder sind stark überprägt,<br />
erfüllen aber noch<br />
wesentliche Funktionen im<br />
Naturhaushalt<br />
deutliche Einschränkung<br />
der natürlichen Bodenfunktionen<br />
Verlust der natürlichen<br />
Bodenfunktionen<br />
• Böden im Bereich jünger oder kleinflächiger Gehölzbestände<br />
(WJL, WPB, HN, HX, HF, HB)<br />
• Böden im Bereich landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteter<br />
Äcker und Grünländer (AL, AS, AM,<br />
EBW, EL, GMZ, GI, GA, GW)<br />
• Böden im Bereich von jüngeren Stauden- und<br />
Ruderalfluren, insbesondere kurzzeitigen Ackerbrachen<br />
(UH, UR)<br />
• Böden im Bereich von Gärten und Grünflächen<br />
(PH, PSZ, PZ, PK, PA, GR, HE)<br />
• aquatische Böden (FXM, FGR, SE, SR)<br />
• unbefestigte Gaswege (OVW/GRT)<br />
• Siedlungsbereiche mit Wechsel aus teilüberbauten<br />
Flächen und Freiflächen, insbesondere Gärten<br />
(OE/PH, OE/UH, OD/PH, ON/PH, ON/GR,<br />
OS/UH)<br />
• unbefestigte und teilbefestigte Wege und Verkehrsflächen<br />
(OVW, OVE/GR, OVE/UH)<br />
• stark überformte und intensiv genutzte Grünflächen<br />
wie Friedhöfe und Sportplätze (PF, PS)<br />
• aquatische Böden bei naturfernen Gewässern<br />
(FXS, FXV, SX)<br />
• vollständig versiegelte/überbaute und sonstige<br />
stark befestigte Flächen: Straßen und andere versiegelte<br />
Verkehrsflächen (OVS, OVP, TF)<br />
• Gebäude (OE, OD, ON, OG, OS)<br />
• Flächen mit Boden- und sonstigen Ablagerungen<br />
(OSM)<br />
Bedeutung aufgrund der Seltenheit von Bodentypen<br />
Landesweit seltene Böden nach JUNGMANN (2004: Anhang A-3.1), denen unter diesem<br />
Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zukommt, sind im Untersuchungsgebiet<br />
nicht vorhanden. Zu den regional seltenen Böden in der Bodenregion 3 (Geest) gehört<br />
die Parabraunerde (Kartiereinheit NRKART 589). Aufgrund der regionalen Seltenheit<br />
dieses Bodentyps kommt den zwei Bereichen, in denen er vorkommt (vergleiche<br />
Karte 4) eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III) zu (vergleiche auch GUNREBEN<br />
2002).<br />
Bedeutung der Böden hinsichtlich der natürlichen Ertragsfähigkeit<br />
Die Bewertung der Böden hinsichtlich der natürlichen Ertragsfähigkeit erfolgt vor dem<br />
Hintergrund, dass besonders fruchtbare Böden mit einem geringeren Betriebsmitteleinsatz<br />
und somit umweltschonender bewirtschaftet werden können und ihr Verlust häufig<br />
eine Intensivierung der Nutzung auf anderen Standorten und somit zusätzliche Be-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 87<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
lastungen für den Naturhaushalt nach sich zieht. Dementsprechend sind solche Böden<br />
(von allgemeiner bis) besonderer Bedeutung (Wertstufen IV und V), die ein hohes beziehungsweise<br />
sehr hohes natürliches Ertragspotenzial besitzen:<br />
• Wertstufen V: Parabraunerden und Pseudogley-Pararbraunerden,<br />
• Wertstufen IV: Braunerden.<br />
Allen übrigen Böden kommt maximal eine allgemeine Bedeutung zu.<br />
3.4.5 Rechtlicher Status<br />
Die Altablagerungen unterliegen den Bestimmungen der Bodenschutzgesetze des Bundes<br />
und der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beziehungsweise den entsprechenden<br />
untergesetzlichen Vorschriften. Bodenplanungsgebiete nach § 4 NBodSchG<br />
beziehungsweise Bodenbelastungsgebiete oder -schutzgebiete nach § 7 BodenSchAG<br />
LSA sind im Gebiet nicht ausgewiesen.<br />
3.4.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Im Untersuchungsgebiet dominieren im Bereich der Geestflächen Podsole, Braunerden<br />
und Parabraunerden sowie in den Niederungen Gleye (mit Niedermoorauflagen) und<br />
Niedermoorböden. Bei den Parabraunerden handelt es sich um einen regional seltenen<br />
Bodentyp. Wie die Pseudogley-Pararbraunerden weisen sie ein sehr hohes natürliches<br />
Ertragspotenzial auf. Vorbelastungen ergeben sich vor allem durch die vorhandenen<br />
Bodenbefestigungen und -überbauung, durch intensive Flächenbewirtschaftungen oder<br />
-nutzungen und lokal durch Schadstoffbelastungen.<br />
Aufgrund ihrer Naturnähe oder besonderer Standorteigenschaften für das Schutzgut<br />
von besonderer Bedeutung sind die Waldflächen des Bromer Busches als historisch<br />
altem Waldstandort, die Feuchtwälder in der Ohreniederung und die Niedermoorstandorte<br />
in der Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome. Bereiche, die aktuell<br />
geringen bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen unterliegen, wie extensiv genutzte<br />
Grünländer und Wälder, besitzen eine besondere bis allgemeine Bedeutung. Die intensiv<br />
bewirtschafteten Äcker und Grünländer, die den größten Flächenanteil einnehmen,<br />
sind von allgemeiner Bedeutung. Den teilweise oder ganz befestigten Flächen kommt<br />
aufgrund des deutlichen bis vollständigen Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen<br />
eine allgemeine bis geringe beziehungsweise geringe Bedeutung zu.
88 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.5 Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser besteht aus den Teilschutzgütern Oberflächengewässer (Fließund<br />
Stillgewässer), Grundwasser und Überschwemmungsflächen/Hochwasserrückhaltung.<br />
Neben den ökologischen Funktionen kommt dem Schutzgut eine entscheidende<br />
Funktion als Lebens- und Produktionsgrundlage für den Menschen zu.<br />
3.5.1 Methodische Hinweise<br />
Datengrundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind vorhandene Unterlagen und<br />
Daten (NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, STAU MAGDEBURG 1999, NLÖ 2001,<br />
NLFB 1979b, 1997, LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, ARGE<br />
FLIESSGEWÄSSERPROGRAMM SACHSEN-ANHALT 1997, WOHLGEMUTH et al. 2000)<br />
sowie die Biotoptypenkartierung.<br />
3.5.2 Bestandssituation<br />
Wesentliche Ergebnisse zur Bestandssituation sind in Karte 5 dargestellt.<br />
Oberflächengewässer<br />
Mit Ohre und Kleiner Aller durchfließen zwei Fließgewässer natürlicher Entstehung<br />
das Untersuchungsgebiet:<br />
• Die Ohre entspringt rund 12 km nordwestlich des Untersuchungsraumes, tritt<br />
nordwestlich von Wendischbrome in denselben ein und verlässt ihn östlich von<br />
Brome. Im Bereich des Untersuchungsgebietes hat die Ohre eine Breite von rund<br />
5 m. Seit 1996 ist die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen so weit gesunken, dass<br />
sie in diesem Bereich durchgängig die Gewässergüte II (mäßig belastet) aufweist.<br />
Von der Gewässerstruktur her wechseln sich deutlich veränderte, stark und sehr<br />
stark veränderte Gewässerabschnitte ab (NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, NLÖ<br />
2001, STAU MAGDEBURG 1999).<br />
• Die Kleine Aller entspringt nordwestlich von Wiswedel und tritt nach rund zwei<br />
Kilometer in den Untersuchungsraum ein, westlichen von Tülau verlässt sie das<br />
Gebiet. Sie hat im Oberlauf die Gewässergüte II (mäßig belastet). Morphologischstrukturell<br />
handelt es sich um einen sehr stark veränderten Gewässerabschnitt<br />
(NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD 2000, NLÖ 2001).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 89<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bei den in die Ohre beziehungsweise die Kleine Aller mündenden Gewässern handelt<br />
es sich um kleine Seitengewässer und Gräben, die der Entwässerung landwirtschaftlicher,<br />
zum Teil auch forstwirtschaftlicher Flächen dienen und vielfach nur unbeständig<br />
Wasser führen.<br />
Bei den Stillgewässern handelt es sich ausschließlich um künstlich geschaffene Kleinund<br />
Staugewässer. Zur Gewässergüte der Stillgewässer liegen keine Angaben vor.<br />
Grundwasser<br />
Für die fließgewässernahen Niederungsbereiche von Ohre und Kleiner Aller gibt<br />
NLFB (1997) mittlere Grundwasserstände zwischen 30 und 100 cm unter Flur sowie<br />
bei einzelnen angrenzenden Flächen von bis zu 160 cm unter Flur an. Im Rahmen der<br />
bodenkundlichen Sondierbohrungen in der Ohreniederung (vergleiche Kap. 3.4) wurde<br />
bei einmaligen Messungen nördlich von Wendischbrome Grundwasser bei 50 cm unter<br />
Flur festgestellt, südlich von Wendischbrome lag der Grundwasserspiegel zwischen<br />
80 cm unter Flur und Geländeoberkante oder es lag ein Überstau vor. In den übrigen<br />
Bereichen des Untersuchungsgebietes bestehen in der Regel Grundwasserflurabstände<br />
von mehreren Metern (NLFB 1997, MRLU LSA 1997)<br />
Die Grundwasserneubildungsrate liegt in den Geestbereichen bei 100 bis 200 mm/<br />
Jahr, in den Niederungen bei ≤100mm/Jahr (NLFB 1979b).<br />
Überschwemmungsgebiete und grundwassergeprägte Gebiete<br />
Überschwemmungsgebieten von Fließgewässern und grundwassergeprägten Gebieten<br />
kommt als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine besondere Regelungsfunktion zu<br />
und die hier vorherrschenden Standortfaktoren sind von besonderer Bedeutung für das<br />
Vorkommen spezifischer Arten und Lebensgemeinschaften.<br />
Die Ermittlung der natürlichen Überschwemmungsgebiete von Ohre und Kleiner Aller<br />
und der grundwassergeprägten Gebiete erfolgt unter Heranziehung der Bodenübersichtskarten.<br />
Für alle Niederungsebenen und Talauen, in denen sich aus fluviatilen<br />
Ablagerungen und Torfen Gleye und Niedermoorböden entwickelt haben, ist davon<br />
auszugehen, dass sie durch Hochwasser und/oder hoch anstehendes Grundwasser natürlicherweise<br />
beeinflusst werden oder wurden (vergleiche FREIBERG et al. 1996). Sie<br />
werden in Karte 5 als überschwemmungs- beziehungsweise grundwassergeprägte Gebiete<br />
dargestellt. Die Realnutzung, die aktuellen Vegetationsverhältnisse und die<br />
standörtlichen Erkundungen zeigen, dass durch dauerhaft hoch anstehendes Grund-
90 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
wasser gekennzeichnete Standorte aktuell nur noch in Teilen der Ohreniederung angetroffen<br />
werden. Für die Ohre liegt zudem eine Berechung der Flächen vor, die bei<br />
einem 100-jährigen Hochwasser (HQ100) überschwemmt werden (vergleiche Karte 5).<br />
Es ergibt sich sich je nach den Geländeverhältnissen ein Überschwemmungsgebiet von<br />
50 m Breite im Bereich der Gödchenmühle bis zu 250 m Breite südöstlich von Brome.<br />
3.5.3 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer ergeben sich aus<br />
direkten und aus indirekten Beeinträchtigungen und sind in der Regel auf menschliche<br />
Nutzungen zurückzuführen.<br />
Im Untersuchungsgebiet treten folgende Vorbelastungen auf:<br />
• Ausbau/Regulierung der Fließgewässer: Beeinträchtigungen der Gewässermorphologie<br />
und –zonierung, der Durchgängigkeit, der Funktionsbeziehungen zwischen<br />
Gewässer und Aue. Dies betrifft sowohl die Ohre als auch die Kleine Aller.<br />
• Stoffliche Belastungen der Fließgewässer durch diffuse Einträge und Einleitungen:<br />
Beeinträchtigung der Gewässergüte.<br />
• Flächenversiegelung/Entwässerung: Verminderung der Grundwasserneubildung<br />
aufgrund geringerer Versickerungsraten und einer beschleunigten Abführung von<br />
Niederschlagswasser.<br />
• Grundwasserentnahme: Im gesamten Untersuchungsgebiete findet eine intensive<br />
Grundwasserentnahme für die landwirtschaftliche Beregung statt (LANDKREIS<br />
GIFHORN 1994, LWK HANNOVER 1998, 2006). Diese Entnahme führt zu Grundwasserabsenkungen<br />
und damit zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes.<br />
• Stoffliche Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft: Durch eine intensive<br />
landwirtschaftliche Bodennutzung kann es insbesondere zu einem Eintrag<br />
von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser kommen. Die Gefährdung<br />
ist abhängig von der Filter- und Pufferkapazität der Böden und der Art der<br />
Nutzung.<br />
• Altlasten/Altablagerungen: Die fünf Altlablagerungen im Bereich Brome –Altendorf<br />
–Wendischbrome (vergleiche Karte 4) stellen eine potenzielle Gefährdung<br />
des Grundwassers dar, da ein Austreten von Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden<br />
kann.<br />
• Weitere stoffliche Belastungen des Grundwassers ergeben sich insbesondere in den<br />
Seitenräumen der Straßen durch Schadstoffeinträge mit dem Sickerwasser.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 91<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.5.4 Funktionsbewertung<br />
Oberflächengewässer<br />
Entsprechend der wasserrechtlichen Grundsätze der § 2 des NWG beziehungsweise<br />
des WG LSA sind alle Oberflächengewässer grundsätzlich von Bedeutung für das<br />
Schutzgut. Naturschutzfachliches Kriterium für die differenzierende Bewertung des<br />
Teilschutzgutes ist der Ausbauzustand (Naturnähe) der Oberflächengewässer (Tab. 3-<br />
18). 10<br />
Tab. 3-18: Bewertung der Oberflächengewässer.<br />
Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
II / I<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
Gewässer unverändert/gering<br />
verändert sowie unbelastet bis<br />
gering belastet<br />
Gewässer mäßig verändert sowie<br />
gering bis mäßig belastet<br />
Gewässer mäßig/deutlich verändert<br />
sowie mäßig bis kritisch<br />
belastet<br />
Gewässer stark bis vollständig<br />
verändert sowie stark bis übermäßig<br />
verschmutzt<br />
Grundwasser<br />
• --- [nicht vorhanden]<br />
• naturnahe und mäßig ausgebaute Abschnitte<br />
der Ohre<br />
• naturnahe Kleingewässer<br />
• stark ausgebaute Abschnitte der Ohre<br />
• Kleine Aller<br />
• Gräben mit naturnahen Strukturen<br />
• naturnahe Staugewässer (Ohreseen)<br />
• völlig ausgebaute Abschnitte der Ohre<br />
• Gräben<br />
• naturferne Fischteiche<br />
• Klär- und Absetzteiche<br />
• sonstige naturferne Stillgewässer<br />
Grundsätzlich von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur Grundwassererneuerung<br />
(Neubildung) beitragen und bei denen nicht langfristig von einer hochgradigen<br />
Boden- und Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist. Wert- und<br />
Funktionsträger mit besonderer Bedeutung sind Bereiche in denen in qualitativer Hinsicht<br />
eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers<br />
vorliegt beziehungsweise die Grundwasserstände nur wenig durch Nutzungseinflüsse<br />
verändert sind. Die Tab. 3-19 enthält die Bewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />
10 Die Funktion der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wird in Kap. 3.2.4 und 3.3.4 bewertet.
92 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-19: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser.<br />
Bewertungsstufe Parameter Bereiche / Flächen<br />
V / IV<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
II / I<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
geringe Beeinträchtigung der<br />
Grundwasserneubildung,<br />
geringe Veränderung der<br />
Grundwassersituation und<br />
geringe stoffliche Belastung/<br />
Gefährdung des Grundwassers<br />
mäßige Beeinträchtigung der<br />
Grundwasserneubildung,<br />
Veränderung der Grundwassersituation,<br />
mäßige stoffliche Belastung/<br />
Gefährdung des Grundwassers<br />
stark bis vollständige Verminderung<br />
der Grundwasserneubildung<br />
oder<br />
deutliche stoffliche Belastung/<br />
Gefährdung des Grundwassers<br />
Wälder, Sümpfe und landwirtschaftlich extensiv<br />
genutzte Feuchtgrünländer<br />
landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Intensivgrünland,<br />
Ackerland), Gärten und Grünanlagen,<br />
unversiegelte Bereich ohne besondere<br />
stoffliche Belastung<br />
befestigte, versiegelte und bebaute Flächen,<br />
Seitenstreifen stark befahrener Straßen<br />
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ergibt sich<br />
im Wesentlichen aus den Filter-, Puffer- und Transformationsfunktionen der Böden<br />
(Grundwasserschutzfunktion). Entsprechend der zur Verfügung stehenden Daten zu<br />
den Böden weist die Anleitung der Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters<br />
gegenüber Schadstoffeinträgen methodische und maßstabsbedingte Ungenauigkeiten<br />
auf:<br />
• Hohe Empfindlichkeit: Grundwassernahe Bereiche (Grundwasserflurabstand kleiner<br />
als 2 m) bei gleichzeitig sauren Böden;<br />
• mittlere Empfindlichkeit: Grundwasserferne Bereiche (Grundwasserflurabstand<br />
kleiner als 2 m) bei gleichzeitig sauren Böden (Sandverbreitungsgebiete);<br />
• geringe Empfindlichkeit: Grundwasserferne Bereiche (Grundwasserflurabstand<br />
kleiner als 2 m), keine sauren Böden (Sandlösse, Geschiebelehmverbreitungsgebiete).<br />
Überschwemmungsgebiete und grundwassergeprägte Gebiete<br />
Die Bewertung bezieht sich auf die Fähigkeit beziehungsweise Eignung von Landflächen<br />
als natürlicher Rückhalteraum bei Überflutungen sowie die Intaktheit des Grundwasserhaushalts<br />
bei grundwassergeprägten Gebieten.<br />
Bezogen auf die Funktion Hochwasserrückhaltung in den realen Überschwemmungsgebieten<br />
sind Flächen mit Dauervegetation wie Grünländer, Sümpfe und Wälder von
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 93<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
besonderer Bedeutung, da sie am besten für die Wasseraufnahme geeignet sind, ohne<br />
die Fließgewässer mit Sedimentfracht (abgeschwemmtem Oberboden) zu belasten.<br />
Von allgemeiner Bedeutung sind die Ackerflächen im natürlichen Überschwemmungsgebiet,<br />
von geringer Bedeutung Baukörper und Siedlungsflächen, die den natürlichen<br />
Rückhalteraum verkleinern.<br />
Als grundwassergeprägtes Gebiet mit einem weitgehend ungestörten Wasserhaushalt,<br />
dem eine besondere Bedeutung zukommt, kann lediglich die Ohreaue oberhalb von<br />
Brome eingestuft werden (siehe auch Kap 3.5.3).<br />
3.5.5 Rechtlicher Status<br />
Aus den Schutzgebietsverordnungen zu den drei Naturschutzgebieten und dem<br />
Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ergeben sich besondere Schutzbestimmungen<br />
und Verbote mit Bedeutung für das Schutzgut Wasser. Die Erhaltung und<br />
Entwicklung der Ohre als naturnahes Fließgewässer und die Erhaltung der Kleingewässer<br />
sind jeweils Schutzzweck. In den Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle<br />
Handlungen verboten, die das Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen<br />
oder verändern. Nach § 7 Abs. 9 der Verordnung über das Naturschutzgebiet<br />
„Ohreaue“ ist der Bau der Ortsumgehung Brome in einem Korridor westlich von<br />
Wendischbrome freigestelt. Im Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“ ist es<br />
verboten, Gewässer- und Feuchtflächen aller Art zu beseitigen, zu verändern, neu anzulegen<br />
oder erheblich zu beeinträchtigen.<br />
Der westliche Teil des Untersuchungsgebiets ist Teil der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes<br />
des Wasserwerkes Rühen. Im Südosten ragt die Schutzzone III des<br />
Wasserschutzgebietes Colbitz-Letzlinger-Heide in das Gebiet (vergleiche Karte 5). Sie<br />
dienen entsprechend § 48 NWG, § 48 WG LSA beziehungsweise den Schutzgebietsverordnungen<br />
dem Schutz der Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen.<br />
Überschwemmungsgebiete nach § 92 NWG beziehungsweise § 96 WG LSA sind<br />
weder für die Ohre noch für die Kleine Aller festgesetzt.<br />
3.5.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
An Oberflächengewässern finden sich im Untersuchungsgebiet neben den Fließgewässern<br />
Ohre und Kleine Aller zahlreiche Gräben sowie künstlich geschaffene Klein- und<br />
Staugewässer. Während einzelnen Abschnitten der Ohre und mehreren Kleingewässern<br />
aufgrund ihrer Naturnähe und geringen bis mäßigen Belastung eine besondere
94 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bedeutung zukommt, besitzen die übrigen Gewässer eine allgemeine oder geringe Bedeutung.<br />
Die mittleren Grundwasserstände liegen in den Niederungsbereichen zwischen 30 und<br />
100 cm unter Flur, lokal steht das Grundwasser hier aber auch an der Geländeoberkante.<br />
In den übrigen Bereichen bestehen in der Regel Grundwasserflurabstände von<br />
mehreren Metern. Die Grundwasserneubildungsrate liegt in den Geestbereichen bei<br />
100 bis 200 mm pro Jahr, in den Niederungen bei maximal 100 mm pro Jahr. Von besonderer<br />
Bedeutung für das Grundwasser sind alle Bereiche, in denen in qualitativer<br />
Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers<br />
vorliegt. Von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur Grundwassererneuerung<br />
beitragen, ohne dass langfristig von einer hochgradigen Boden- und<br />
Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist.<br />
Für die Funktion der Hochwasserrückhaltung in den natürlichen Überschwemmungsgebieten<br />
von Ohre und Kleiner Aller von besonderer Bedeutung sind Flächen mit<br />
Dauervegetation wie Grünländer, Sümpfe und Wälder; von allgemeiner Bedeutung<br />
sind die Ackerflächen. Als grundwassergeprägtes Gebiet mit einem weitgehend ungestörten<br />
Wasserhaushalt, dem eine besondere Bedeutung zukommt, kann lediglich die<br />
Ohreaue oberhalb von Brome eingestuft werden.<br />
3.6 Luft<br />
Das Schutzgut Luft umfasst die lufthygienischen Verhältnisse im Untersuchungsraum.<br />
3.6.1 Methodische Hinweise<br />
Die Ermittlung und Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse erfolgt durch die<br />
Darstellung von Bereichen mit besonderen Immissionsschutz- und lufthygienischen<br />
Ausgleichsfunktionen sowie von durch Immissionen beeinträchtigten Bereichen und<br />
Beeinträchtigungen der oben genannten Funktionen (vergleiche FGSV 2001).<br />
Grundlage für die Bearbeitung sind Daten aus vorhandenen Unterlagen (insbesondere<br />
LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, NFP 2001) sowie die Kartierung<br />
der Biotoptypen und der Realnutzung. Eine gesonderte Kartendarstellung zum<br />
Schutzgut Luft findet nicht statt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 95<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.6.2 Bestandssituation und Vorbelastungen<br />
Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen ländlich geprägten Raum, in dem<br />
sich eine über die Grundbelastung hinausgehende Immissionsbelastung mit Luftschadstoffen<br />
auf den Nahbereich der stärker befahrenen Bundesstraßen beschränkt (vergleiche<br />
MOSIMANN et al. 1999). Da Immissionsmessergebnisse nicht zur Verfügung stehen,<br />
erfolgt eine Einstufung zur Immissionsbelastung auf der Grundlage von MOSI-<br />
MANN et al. (1999). Dementsprechend sind die Wohnbereiche an den Bundesstraßen<br />
B 248 und B 244 in Brome, Altendorf und Voitze als „lufthygienisch mäßig belastet<br />
bis belastet“ einzustufen (Einzelhaus- und Zeilenbebauung mit Gartenflächen an übergeordneten<br />
Straßen).<br />
Über die Grundbelastung hinausgehende Geruchsbelastungen treten ausschließlich<br />
punktuell im Bereich von Kläranlagen/Klärteichen und landwirtschaftlichen Produktionsanlagen<br />
auf und sind in ihrer Auswirkung auf den unmittelbaren Nahbereich der<br />
Immissionsquelle beschränkt.<br />
Die großen Ackerflächen sind als Kaltluftentstehungsgebiete (siehe Kap. 3.7.2) gleichzeitig<br />
auch Frischluftentstehungsgebiete, die bei geeigneten Wetterlagen die belasteten<br />
Siedlungsbereiche (Lasträume) mit unbelasteten Luftmassen versorgen. Die Ausgleichsleistung<br />
ist aufgrund der geringen Reliefunterschiede im Gebiet allerdings nur<br />
als mäßig einzustufen. Die Ohreniederung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine<br />
Frischluftleitbahn (vergleiche Kap. 3.7.2).<br />
Gehölzbestände übernehmen eine Immissionsschutzfunktion, wenn sie besonders dazu<br />
geeignet sind, Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Entsprechend MOSIMANN et al.<br />
(1999) sind alle Gehölzbestände im Nahbereich von Quellen (Abstand bis 10 m) von<br />
Bedeutung, wenn sie eine Breite von mindestens 10 m besitzen. Im Untersuchungsgebiet<br />
finden sich an den Bundesstraßen B 248 und B 244 als den relevanten Emissionsquellen<br />
ausschließlich in und westlich von Voitze Gehölzbestände, die diese Kriterien<br />
erfüllen. In den Waldfunktionenkarten (NFP 2001) sind keine Wälder mit Immissionsschutzfunktion<br />
ausgewiesen.<br />
3.6.3 Funktionsbewertung<br />
Die Bedeutung von Flächen mit lufthygienischen Funktionen wird nur für solche ermittelt,<br />
die eine ausgleichende Wirkung auf Lasträume besitzen:<br />
• Den Kaltluftentstehungsgebieten kommt aufgrund ihrer mäßigen Ausgleichswirkung<br />
für die belasteten Siedlungsbereiche lediglich eine mittlere Bedeutung zu.
96 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Den Waldbeständen am westlichen Ortsrand von Voitze kommt aus der Sicht des<br />
Immissionsschutzes für Voitze eine hohe Bedeutung zu.<br />
3.6.4 Rechtlicher Status<br />
Das Schutzgut Luft betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete oder<br />
Schutzausweisungen.<br />
3.7 Klima<br />
Das Klima beschreibt die Witterungsverhältnisse eines Gebietes im jahreszeitlichen<br />
Verlauf. Es werden die drei Maßstabsebenen Großklima, Geländeklima und Kleinklima<br />
unterschieden.<br />
3.7.1 Methodische Hinweise<br />
Im Rahmen der Raumanalyse sind vorhabensbezogen bioklimatisch wertvolle Bereiche<br />
(klimaökologische Komfortinseln), klimatisch belastete Siedlungsbereiche sowie<br />
die Funktion „Klimaausgleich“ zu ermiteln und zu beurteilen (vergleiche FGSV<br />
2001). Letzteres geschieht über die Kaltluftentstehungsgebiete, lokale Luftaustauschbahnen<br />
und deren funktionale Verbindung mit belasteten Gebieten.<br />
Grundlage für die Bearbeitung sind das klimaökologische Gutachten für den <strong>Zweckverband</strong><br />
Großraum Braunschweig (GEO-NET 2004), Daten aus weiteren vorhandenen<br />
Unterlagen (LANDKREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995, NFP 2001) sowie<br />
die Kartierung der Biotoptypen und der Realnutzung. Eine gesonderte Kartendarstellung<br />
zum Schutzgut Klima findet nicht statt.<br />
3.7.2 Bestandssituation und Vorbelastungen<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Übergang von den maritim geprägten Landschaften<br />
Nordwestdeutschlands zu den kontinental geprägten Mitteldeutschlands in der<br />
klimaökologischen Region „Geest- und Bördenbereich“, in der das Klima schwach<br />
maritim ausgebildet ist. Es ist gekennzeichnet durch kühle Sommer (mittlere Lufttemperatur<br />
im Juli 17,1 bis 17,5° C) und milde Winter (mittlere Lufttemperatur im<br />
Januar bei -0,5 bis -0,1° C). Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,1 bis 8,5° C.<br />
Der Hauptteil der Niederschläge fällt im Sommerhalbjahr, in der Regel in Form von<br />
Starkregen in Verbindung mit Gewittern. Bei der jährlichen Niederschlagssumme zei-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 97<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
gen sich lokal Unterschiede. Westlich von Brome fallen durchschnittlich 600 bis<br />
650 mm Niederschlag im Jahr, östlich von Brome beträgt die Niederschlagsmenge nur<br />
550 bis 600 mm. Regional herrschen westliche Winde vor (MURL LSA 1997, LAND-<br />
KREIS GIFHORN 1994, LANDKREIS KLÖTZE 1995).<br />
Beim Geländeklima ergeben sich örtlich aufgrund der unterschiedlichen Vegetationsbedeckung<br />
und Topografie deutliche Unterschiede. Auf den ausgedehnten Ackerflächen<br />
kommt es im Tagesverlauf zu starken Temperaturschwankungen. Auch herrschen<br />
in den Ackergebieten, verstärkt durch die geringe Heckendichte, höhere Windgeschwindigkeiten<br />
vor. Aufgrund einer hohen nächtlichen Wärmeausstrahlung bei windschwachen,<br />
bewölkungsarmen Wetterlagen sind diese Flächen auch gute Kaltluftentstehungsgebiete.<br />
Die geschlossenen Waldbestände sind Flächen mit deutlich geringeren<br />
Temperaturschwankungen und sehr niedrigen Windgeschwindigkeiten. Die Niederung<br />
der Ohre zeichnet sich aufgrund der geringen Wärmeleit- und Speicherfähigkeit<br />
der Feucht- und Moorböden durch eine erhöhte Nebelhäufigkeit aus (LANDKREIS<br />
KLÖTZE 1995).<br />
Das klimaökologische Modell von GEO-NET (2004) zum Kaltlufthaushalt, in dem die<br />
Funktionszusammenhänge zwischen belasteten Siedlungsbereichen und Kaltluft produzierenden<br />
Freiflächen aufgezeigt werden, hat das folgende Ergebnis erbracht. Relevante<br />
Einzugsgebiete für die Kaltluftlieferung für Brome sind die westlich, nördlich<br />
und östlich an die Siedlung angrenzenden Freiflächen. Der Kaltluftlieferung (Massenstrom)<br />
wird als „mitel“ eingestuft, die Strömung erfolgt schwerpunktmäßig von Nord<br />
nach Süd. In Bezug auf Voitze sind die westlich, nordwestlich und östlich angrenzenden<br />
Freiflächen relevant für eine Kaltluftlieferung, die von der Intensität (Massenstrom)<br />
ebenfals als „mitel“ eingestuft wird. Im ganzen Raum handelt es sich vornehmlich<br />
um thermisch induzierte Strömungssysteme (GEO-NET 2004).<br />
Die siedlungsnahen Laubwälder im Untersuchungsgebiet besitzen aufgrund ihrer klimaausgleichenden<br />
und -verbesernden Wirkung eine „Klimaschutzfunktion“ (Waldfunktionenkarte,<br />
NFP 2001).<br />
Thermisch und damit bioklimatisch belastete Bereiche wie sommerlich stark aufgeheizte<br />
städtische Siedlungszonen ergeben sich nach MOSIMANN et al. (1999) bei Siedlungsflächen<br />
von mehr als 1 km². Entsprechende Bereiche fehlen im Untersuchungsgebiet.<br />
Auch GEO-NET (2004) stufen ausschließlich den Ortskern von Brome als<br />
„potenziel gering belastet“ ein.<br />
Als bioklimatisch wertvoller Bereich (klimaökologische Komfortinseln nach MOSI-<br />
MANN et al. 1999) ist die parkartige Ohreniederung in Brome einzustufen, da sie als
98 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
einzige die entsprechenden Kriterien erfüllt (insbesondere Zuordnung zu einem Siedlungsraum,<br />
Mindestgröße).<br />
3.7.3 Funktionsbewertung<br />
Kriterium für die Bewertung ist die Bedeutung von Flächen beziehungsweise Landschaftsstrukturen<br />
für den Klimaausgleich oder die Klimaverbesserung belasteter Zonen<br />
(vergleiche MOSIMANN et al. 1999).<br />
Angesichts der ländlichen Strukturierung und der fehlenden bioklimatisch belasteten<br />
Bereiche im Untersuchungsgebiet kommt den oben beschriebenen Kaltluftentstehungsgebieten,<br />
der klimaökologischen Komfortinsel „Ohreniederung in Brome“ und<br />
den siedlungsnahen Laubwäldern nur eine allgemeine Bedeutung zu. Alle übrigen<br />
Bereiche im Untersuchungsgebiet sind aus der Sicht des Schutzgutes Klima von nachrangiger<br />
Bedeutung.<br />
3.7.4 Rechtlicher Status<br />
Das Schutzgut Klima betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete<br />
oder Schutzausweisungen.<br />
3.8 Landschaft<br />
3.8.1 Methodische Hinweise<br />
Das Schutzgut Landschaft wird durch das Landschaftsbild abgebildet, das die äußere,<br />
sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft ist und die natürliche Attraktivität<br />
einer Landschaft beschreibt. Das Landschaftsbild ergibt sich ganz wesentlich aus dem<br />
Zusammenwirken flächiger, linienhafter und punktueller Landschaftsbildelemente<br />
(vergleiche GAREIS-GRAHMANN 1997). Aus dem unterschiedlichen Auftreten und dem<br />
Wechsel der Landschaftsbildelemente, den vorherrschenden Nutzungen und dem Relief<br />
lassen sich homogene Teilräume der Landschaft, so genannte Landschaftsbildeinheiten<br />
abgrenzen (zum Beispiel größere Waldkomplexe oder reich strukturierte Niederungen).<br />
Siedlungsbereiche werden nur in ihre Wirkung auf die angrenzende freie<br />
Landschaft bei der Abgrenzung der Einheit berücksichtigt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 99<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind die Daten der Biotoptypenkartierung,<br />
einer ergänzenden Erfassung landschaftsbildspezifischer Elemente und Störungen<br />
und die Auswertung vorhandener Planunterlagen.<br />
Für das Landschaftserleben von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus unzerschnittene,<br />
verkehrsarme Räume. Die Erfassung und Bewertung der Unzerschnittenheit<br />
der Landschaft erfolgt auf der Ebene der Landschaftsräume. Im Rahmen der der<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> vorgelagerten Machbarkeitsstudie (KAISER & WOHLGE-<br />
MUTH 2001) wurde auf der Grundlage von BFN (1999) und SCHUPP (2001) festgestellt,<br />
dass weder das Untersuchungsgebiet das Kriterium eines unzerschnittenen verkehrsarmen<br />
Raumes erfüllt, noch Teile des Gebietes zu einem solchen Raum gehören.<br />
Aus diesem Grund wird der Aspekt im Weiteren nicht mehr betrachtet.<br />
3.8.2 Bestandssituation<br />
Bei den flächigen Landschaftsbildelementen dominieren Äcker, die das Landschaftsbild<br />
in weiten Bereichen prägen, gefolgt von Wäldern. Letztere konzentrieren sich<br />
westlich von Voitze im Bereich der so genannten Bickelsteiner Heide und südlich von<br />
Brome (Bromer Busch). Grünländer sind deutlich seltener, nur vereinzelt finden sich<br />
Heiden und Magerrasen, Sümpfe oder stehende Gewässer.<br />
An linienhaften Elementen finden sich Hecken, Baumreihen und Alleen, Fließgewässer<br />
sowie Wege, Straßen und die Eisenbahntrasse. Während Wege und Straßen über<br />
den ganzen Untersuchungsraum verteilt sind, zeigt sich bei den übrigen linienhaften<br />
Elementen eine deutliche Konzentration in den Niederungen von Kleiner Aller und<br />
Ohre und in der Nähe der Siedlungen (siehe Karte 6).<br />
An punktuellen Landschaftsbildelementen finden sich Gehölzgruppen und Einzelbäume,<br />
kleine Stillgewässer, Einzelgehöfte und Ställe. Auch bei den punktuellen Elementen<br />
zeigt sich ein verstärktes Auftreten in den Niederungen und in Siedlungsnähe.<br />
Aus der Verteilung der Landschaftsbildelemente sowie der vorherrschenden Nutzungen<br />
und dem Relief ergeben sich für das Untersuchungsgebiet zehn Landschaftsbildeinheiten,<br />
die in Tab. 3-20 anhand ihrer charakteristischen Merkmale beschrieben<br />
werden.
100 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-20: Landschaftsbildeinheiten des Untersuchungsgebietes.<br />
Zur Lage der Landschaftsbildeinheiten siehe Karte 6.<br />
Nr. Beschreibung der Landschaftsbildeinheiten anhand charakteristischer Merkmale<br />
1 Bickelsteiner Heide: Geschlossenes Waldgebiet westlich von Voitze. Überwiegend strukturarme<br />
Kiefernforste, teilweise naturnahe Eichen-Mischwälder. Schwach bis gering bewegtes<br />
Relief.<br />
2 Niederung der Kleinen Aller nördlich der B 248: Von Ackerland und Grünländern geprägte,<br />
durch Gehölze mäßig strukturierte Niederungsebene. Kleine Aller mit geradlinigem Verlauf<br />
und überwiegend jungem Erlen-Galeriewald. Einzelne naturnahe Stillgewässer.<br />
3 Niederung der Kleinen Aller südlich der B 248: Von Ackerland geprägte, durch Gehölze<br />
schwach strukturierte Niederung der Kleinen Aller und angrenzende Flächen. Kleine Aller<br />
mit geradlinigem Verlauf und jungem Erlen-Galeriewald. Klärteiche. Am Ortsrand von Tülau<br />
und Brome naturnahe Feldgehölze und Intensivgrünländer.<br />
4 Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome: Strukturarme Ackerlandschaft mit gering bewegtem<br />
Relief. Prägend sind große Ackerschläge, die von geradlinigen Feldwegen durchzogen<br />
werden. Neben wegbegleitenden Staudensäumen und (neu angelegten) Hecken einzelne,<br />
überwiegend von Kiefern dominierte Feldgehölze. An den Siedlungsrändern Gärten<br />
und Grünanlagen.<br />
5 Ohreniederung nördlich Brome: Strukturreiche schmale Niederung der Ohre. Abschnittsweise<br />
wechselnd geschwungener, naturnaher von Erlen begleiteter Bachlauf beziehungsweise<br />
mäßig ausgebauter, mehr oder weniger geradliniger Bachlauf. Angrenzend überwiegend<br />
kleinräumiges Mosaik aus Grünland, feuchten Hochstaudenfluren, Sümpfen, Feuchtgebüschen<br />
und –wäldern. Einzelne größere Grünlandbereiche.<br />
6 Parkartige Ohreniederung in Brome: Durch künstlich angelegte Stauteiche geprägte, parkartig<br />
gestaltete Niederung. Parkanlage extensiv gepflegt. Angrenzend einzelne siedlungsnahe,<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
7 Ohreniederung östlich Brome: Von der mäßig ausgebauten Ohre durchflossene, von Ackerland<br />
und Intensivgrünland dominierte Niederungsebene. Einzelne (naturnahe) Feldgehölze,<br />
Brachen mit Gras- und Staudenfluren. Sportanlagen, Grünanlagen und Kleingärten sowie<br />
die Kläranlage von Brome.<br />
8 Bromer Busch: Geschlossenes Waldgebiet mit hohem Anteil naturnaher alter Laubbaumbestände,<br />
teilweise auch Nadelholzforste. Sportanlage.<br />
9 Ackerlandschaft nördlich Brome: Strukturarme Ackerlandschaft mit gering bewegtem Relief.<br />
Prägend sind große Ackerschläge, die von geradlinigen Feldwegen mit Staudensäumen<br />
durchzogen werden. Nur wenige Hecken und Einzelbäume, einzelne strukturarme Kiefernforste.<br />
10 Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome: Auf dem ehemaligen Grenzstreifen verlaufendes<br />
Band aus Magerrasen, die sich in Verbuschung und Ruderalisierung befinden. Einzelne<br />
Sukzessionsgehölze und Müllablagerungen.<br />
3.8.3 Bewertung und Vorbelastungen<br />
Entsprechend der Methodik von KÖHLER & PREISS (2000) sowie NMELF (2002) erfolgt<br />
die Bewertung des Landschaftsbilds mittels des Kriteriums der naturraumtypischen<br />
Eigenart. Im ersten Schritt werden die einzelnen Landschaftsbildelemente hinsichtlich<br />
ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet, indem ermittelt wird, inwieweit<br />
die Elemente der naturraumtypischen Eigenart entsprechen (Tab. 3-21). Im<br />
zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der zehn Landschaftsbildeinheiten durch die<br />
Gegenüberstellung der positiven Wertelemente und der Beeinträchtigungsfaktoren<br />
(Tab. 3-22).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 101<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-21: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen<br />
Eigenart.<br />
Biotoptypenabkürzungen nach V.DRACHENFELS (2004), siehe auch Tab. A3-1 und Legende auf Karte 1.<br />
Wertstufe Landschaftsbildelement<br />
V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die weitgehend der naturraumtypischen<br />
Eigenart<br />
entsprechen)<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart vermindert entsprechen)<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart stark vermindert<br />
entsprechen)<br />
II<br />
von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart kaum entsprechen)<br />
• alte naturraumtypische Laubwälder (Buchenwälder –WMT, WLM,<br />
Eichen-Mischwälder –WQ, Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald –WC,<br />
Erlen- und Eschenwald, Erlenbruchwald –WET, WAR)<br />
• sehr alte das Landschaftsbild prägende Einzelbäume, Baumgruppen<br />
und Feldgehölze aus einheimischen Arten<br />
• naturnahe Fließgewässer (FBN)<br />
• Nasswiesen (GN)<br />
• Laubwald-Nadelwald-Mischwälder (WM/WZ, WC/WZ, WZ/WQ)<br />
• jüngere naturraumtypische Laubwälder (Eichen-Mischwälder –WQ,<br />
Erlen- und Eschenwald –WET)<br />
• sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (WVS)<br />
• Erlenwald entwässerter Standorte (WU)<br />
• Birken- und Zitterpappel-Pionierwald (WPB)<br />
• Waldlichtungsflur (UW)<br />
• mesophile Gebüsche (BM), Weidengebüsche (BA, BN, BF)<br />
• Hecken (HF), naturnahe Feldgehölze (HN)<br />
• alte das Landschaftsbild prägende Einzelbäume und Baumgruppen<br />
• mäßig ausgebauter Bach (FXM)<br />
• künstlich angelegte, naturnahe Kleingewässer (SE)<br />
• Sümpfe und Röhrichte (NS, NR), Pioniervegetation (wechsel-)nasser<br />
Standorte (NPZ)<br />
• Flutrasen, Sumpfdotterblumen-Wiese und mesophiles Grünland (GF,<br />
GM)<br />
• Magerrasen (RS), Sandheide (HCT)<br />
• Laubforst aus einheimischen Arten (WXH), Hybridpappelforst (WXP)<br />
• Laubwald-Jungbestand (WJL)<br />
• Kiefernforste (WZK), Fichtenforste (WZF)<br />
• jüngere Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken (HB, HF)<br />
• standortfremde Feldgehölze (HX)<br />
• stark ausgebauter Bach (FXS)<br />
• naturnahe Staugewässer (SRS)<br />
• Intensivgrünland (GI), Grünland-Einsaat (GA), Weidefläche (GW)<br />
• Ruderal- und Staudenfluren und –säume (UR, UH)<br />
• Parkwald mit Altbaumbestand (PAW), Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />
einheimischen Baumarten (HSE), Grünanlage mit altem Baumbestand<br />
(PZR)<br />
• Lärchen- und Douglasienforste (WZL, WZD)<br />
• nicht standortgerechter Gehölzbestand (HPX), Feldhecke mit standortfremden<br />
Gehölzen (HFX), Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht<br />
heimischen Baumarten (HSN)<br />
• Gräben (FGR), naturferne Stillgewässer (SX)<br />
• völlig ausgebauter Bach (FXV)<br />
• strukturreichere Gärten (PHG, PHO, PHN), artenreiche Scherrasen<br />
(GRR)<br />
• gehölzreicher Friedhof (PFR), strukturreiche Kleingartenanlage (PKA)<br />
• neue Parkanlage (PAN), gehölzarmer Friedhof (PFA) sonstige Grünanlage<br />
ohne Altbäume (PZA)
102 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe Landschaftsbildelement<br />
I<br />
von geringer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente<br />
mit weitgehend zerstörter<br />
oder überformter naturraumtypischen<br />
Eigenart)<br />
• artenarme Ackerflächen (AS, AL, AM)<br />
• Weihnachtsbaum-Plantage (EBW), landwirtschaftliche Lagerfläche<br />
(EL)<br />
• Siedlungs- und Verkehrsflächen (OE, OD, OG, OV, TF)<br />
• Ver- und Entsorgungsanlagen (OS)<br />
• artenarmer Scherrasen (GRA), neuzeitlicher Ziergarten (PHZ)<br />
• strukturarme Kleingartenanlage (PKA), Grabeland (PKG)<br />
• Sportplatz (PSP), Freibad (PSB), sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage<br />
(PSZ, PSZ/OSZ)<br />
Die Bewertung der zehn Landschaftsbildeinheiten (Tab. 3-22) zeigt, dass der Ohreniederung<br />
nördlich von Brome, dem Bromer Busch und dem nördlich der B 248 gelegenen<br />
Teil der Niederung der Kleinen Aller mit der Wertstufe IV die höchste Bedeutung<br />
zukommt (siehe auch Karte 6). Vier weitere Landschaftsbildeinheiten besitzen eine<br />
allgemeine Bedeutung. Die zwei durch intensiv genutzte Äcker geprägten Landschaftsbildeinheiten<br />
haben eine allgemeine bis geringe Bedeutung.<br />
Tab. 3-22: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten.<br />
Die Nummerierung der Landschaftsbildeinheiten entspricht derjenigen in Tab. 3-20 und Karte 6.<br />
Wertstufen: V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner<br />
Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
1 Bickelsteiner Heide<br />
− geschlossenes Waldgebiet<br />
− teilweise naturnahe Eichen-Misch-<br />
wälder<br />
landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />
der Eigenart -<br />
− überwiegend strukturarme Kiefernforste<br />
− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />
Insgesamt nur ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und nur eine eingeschränkte Vielfalt.<br />
2 Niederung der Kleinen Aller nördlich der B 248<br />
− durch Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />
und Einzelbäume strukturierte<br />
Niederungsebene<br />
− einzelne Grünländer, flächige Grasund<br />
Staudenfluren sowie naturnahe<br />
Stillgewässer<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker dominieren<br />
− Grünländer überwiegend artenarm<br />
− Kleine Aller geradlinig ausgebaut<br />
− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />
Insgesamt ein höherer Anteil und eine Vielfalt von Landschaftsbildelementen,<br />
die der naturräumlichen Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />
zusammenfassendeBewertung<br />
der<br />
Landschaftsbildeinheiten<br />
III<br />
IV
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 103<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
3 Niederung der Kleinen Aller südlich der B 248<br />
− durch Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />
und Einzelbäume in Teilbereichen<br />
strukturiert<br />
− einzelne Grünländer und flächige<br />
Gras- und Staudenfluren<br />
landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />
der Eigenart -<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker dominieren<br />
− Grünländer überwiegend artenarm<br />
− Kleine Aller geradlinig ausgebaut<br />
− naturferne Klärteiche<br />
− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />
Insgesamt nur ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />
menschliche Nutzung.<br />
4 Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome<br />
− einzelne (neu angelegte) Hecken und<br />
Säume<br />
− einzelne Feldgehölze<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker prägen das Landschaftsbild<br />
− Bundesstraßen mit Verkehrslärm<br />
Insgesamt durch die menschliche Nutzung weitgehend überformt und nur noch<br />
ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />
5 Ohreniederung nördlich Brome<br />
− teilweise geschwungener, naturnaher<br />
von Erlen begleiteter Bachlauf<br />
− kleinräumiger Wechsel aus Grünland,<br />
feuchten Hochstaudenfluren,<br />
Sümpfen, naturnahen Feuchtgebüschen<br />
und –wäldern<br />
− einzelne größere Grünlandbereiche<br />
− überwiegend intensiv bewirtschaftete,<br />
artenarme Grünländer<br />
− Ohre abschnittsweise mäßig ausgebaut<br />
− einzelne naturferne Stillgewässer<br />
Insgesamt noch ein ein hoher Anteil und eine Vielfalt von Landschaftsbildelementen,<br />
die der naturräumlichen Eigenart entsprechen.<br />
6 Parkartige Ohreniederung in Brome<br />
− Ohre mäßig ausgebaut<br />
− einzelne naturnahe Wälder und Feld-<br />
gehölze<br />
− naturraumuntypische Stauteiche<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker und Grünländer<br />
Insgesamt ein mäßiger Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />
menschliche Nutzung.<br />
7 Ohreniederung östlich Brome<br />
− einzelne Hecken und Einzelbäume<br />
− einzelne naturnahe, strukturreiche<br />
Eichen-Mischwälder<br />
− flächige Gras- und Staudenfluren<br />
− Ohre mäßig ausgebaut<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker und Grünländer dominieren<br />
− Wälder und Gehölzbestände aus<br />
standortuntypischen Gehölzen<br />
− Kläranlage<br />
− Sportanlagen<br />
Insgesamt ein mäßiger Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />
menschliche Nutzung.<br />
zusammenfassendeBewertung<br />
der<br />
Landschaftsbildeinheiten<br />
III<br />
II<br />
IV<br />
III<br />
III
104 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
8 Bromer Busch<br />
− geschlossenes Waldgebiet, in dem<br />
naturnahe, alte Laubbaumbestände<br />
aus standorttypischen Arten dominieren<br />
− einzelne naturraumtypische Schlag-<br />
fluren und Sümpfe<br />
landschaftsraumuntypische Landschaftselemente<br />
und Nutzungen<br />
- negative Wertträger / Beeinträchtigungen<br />
der Eigenart -<br />
− teilweise standortfremde Baumbestände<br />
− Sportanlage<br />
Insgesamt ein hoher Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und eine geringe Überprägung durch<br />
menschliche Nutzung.<br />
9 Ackerlandschaft nördlich Brome<br />
− einzelne (neu angelegte) Hecken und<br />
Säume<br />
− intensiv bewirtschaftete, artenarme<br />
Äcker dominieren<br />
− strukturarme Nadelforste<br />
− Bundesstraße mit Verkehrslärm<br />
Insgesamt durch die menschliche Nutzung weitgehend überformt und nur noch<br />
ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart (eingeschränkt) entsprechen.<br />
10 Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome<br />
− artenreiche Magerrasen und Staudenfluren,<br />
kleinflächig Heiden<br />
− typische Sukzessionsgehölze<br />
− schmales Band innerhalb einer<br />
strukturarmen Ackerlandschaft<br />
− Müllablagerung<br />
Insgesamt ein geringer Anteil von Landschaftsbildelementen, die der naturräumlichen<br />
Eigenart entsprechen und eine deutliche Überprägung durch<br />
menschliche Nutzung.<br />
3.8.4 Rechtlicher Status<br />
zusammenfassendeBewertung<br />
der<br />
Landschaftsbildeinheiten<br />
Rechtliche Bindungen für das Schutzgut Landschaft ergeben sich aus den Schutzgebietsverordnungen:<br />
• Naturschutzgebiet „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt): Schutzzweck ist nach § 3 Abs. 2<br />
der Naturschutzgebiets-Verordnung unter anderem der Erhalt der besonderen<br />
Eigenart und Schönheit des Gebietes. Alle Handlungen, die das Gebiet oder<br />
einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder zu einer nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung führen können sind verboten.<br />
• Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“: Algemeiner Schutzzweck ist nach §2<br />
Abs. 2 die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer Landschaft von Seltenheit, besonderer<br />
Eigenart, Vielfalt und herausragender Schönheit.<br />
• Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“: In Verweisung auf §24 NNatG dient<br />
das Gebiet dem Schutz der Eigenart, Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft.<br />
Alle Handlungen, die das Gebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören,<br />
beschädigen, oder verändern, sind verboten.<br />
IV<br />
II<br />
III
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 105<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Landschaftschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“: Zum besonderen Schutzzweck<br />
nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gehört die Erhaltung der Ruhe und der Eignung<br />
des Gebiets und des Landschaftsbildes für den Naturgenuss und die Erholung.<br />
3.8.5 Zusammenfassende Darstellung<br />
Das Landschaftsbild wird in weiten Bereichen von Äckern dominiert. Geschlossene<br />
Waldbereiche treten dahinter zurück und konzentrieren sich westlich von Voitze und<br />
südlich von Brome. Grünländer sind deutlich seltener und weitgehend auf die Niederungen<br />
von Kleiner Aller und Ohre beschränkt. Landschaftsbildprägende linienhaften<br />
Elemente sind Hecken, Baumreihen und Alleen, Fließgewässer sowie Wege, Straßen<br />
und die Eisenbahntrasse. Während Wege und Straßen über den ganzen Untersuchungsraum<br />
verteilt sind, zeigt sich bei den übrigen linienhaften Elementen eine deutliche<br />
Konzentration in den Niederungen von Kleiner Aller und Ohre und in der Nähe der<br />
Siedlungen. Auch bei den punktuellen Landschaftsbildelementen (Gehölzgruppen,<br />
Einzelbäumen, kleinen Stillgewässern, Einzelgehöften und Ställen) zeigt sich ein verstärktes<br />
Auftreten in den Niederungen und in Siedlungsnähe.<br />
Aus dem unterschiedlichen Auftreten und dem Wechsel der Landschaftsbildelemente,<br />
der vorherrschenden Nutzungen und dem Relief lassen sich zehn homogene Teilräume<br />
der Landschaft, so genannte Landschaftsbildeinheiten abgrenzen. Landschaftsbildeinheiten,<br />
denen aufgrund einer hohen naturräumlichen Eigenart eine besondere bis allgemeine<br />
Bedeutung zukommt, sind die Niederung der Kleinen Aller nördlich der<br />
B 248, die Ohreniederung nördlich Brome und der Bromer Busch. Von allgemeiner<br />
Bedeutung für das Schutzgut sind die mäßig strukturierten Landschaftsbildeinheiten,<br />
in denen naturraumtypische Elemente vorhanden sind, aber naturraumuntypische Elemente<br />
und Nutzung dominieren.<br />
Ein besonderer rechtlicher Schutz ergibt sich für das Landschaftsbild in den Naturund<br />
Landschaftsschutzgebieten.<br />
3.9 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter umfasst die raumwirksamen Zeugnisse<br />
menschlichen Handelns, die für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind.
106 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3.9.1 Methodische Hinweise<br />
Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind zum einen die Verzeichnisse der<br />
unteren Denkmalschutzbehörden zu den Kulturdenkmalen (Bau- und Bodendenkmale,<br />
Denkmalbereiche, archäologische Kulturdenkmale und Flächendenkmale, Kleindenkmale).<br />
Zum anderen wurden die Pläne der Bauleitplanung, die Landschaftsrahmenpläne,<br />
KARPE (1999) und sonstige Quellen sowie der Daten der Geländeerfassung auf das<br />
Vorkommen historischer Kulturlandschaftsteile und -elemente ausgewertete.<br />
3.9.2 Bestandssituation und Bewertung<br />
Für den Bereich des Untersuchungsgebietes werden folgende Kulturdenkmale in den<br />
Denkmalverzeichnissen geführt:<br />
• Baudenkmale in Voitze: drei Höfe, ein Einzelgebäude und ein Denkmal,<br />
• Baudenkmale in Brome: im Ort mehrere Einzelgebäude, Kirche, Denkmal sowie<br />
Komplex der Burg Brome, angrenzend ein Bodendenkmal,<br />
• Baudenkmal in Altendorf: Kirche,<br />
• Baudenkmale in Wendischbrome: Kirche, Grundstück Hauptstraße 20, Grundstück<br />
Bockhorn 4,<br />
• Bodendenkmal westlich Voitze in der Niederung der Kleinen Aller (Grabhügel),<br />
• Bodendenkmal südlich Brome,<br />
• Bodendenkmal östlich Brome,<br />
• Bodendenkmal nördlich Brome,<br />
• Bodendenkmal zwischen Brome und Altendorf,<br />
• zwei Bodendenkmale (Siedlungsplätze/Wüstungen) nördlich von Altendorf.<br />
In Karte 7 werden die im Außenbereich und an den Siedlungsrändern liegenden Bauund<br />
Bodendenkmale dargestellt. Bei den archäologischen Bodendenkmalen handelt es<br />
sich vielfach um eine auf dem derzeitigen Wissensstand basierende vorläufige Abgrenzung.<br />
Auf eine Darstellung der innerhalb geschlossener Ortschaften liegenden<br />
Kulturdenkmale wird verzichtet.<br />
Als historischer Kulturlandschaftsteil der jüngeren Geschichte ist der ehemalige<br />
innerdeutsche Grenzstreifen einzustufen. Der auf der Seite der ehemaligen DDR angelegte<br />
Grenzstreifen bestand aus einem System von Grenzsicherungseinrichtungen (insbesondere<br />
Kolonnenweg, Spurensicherungsstreifen, Kfz-Sperrgraben) und unterlag<br />
einer spezifischen Form der Unterhaltung. Der Verlauf des ehemaligen Grenzstreifens<br />
ist als lineares Band weitgehend erhalten geblieben und einzelne Grenzsicherungseinrichtungen<br />
sind bis heute gut erkennbar.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 107<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Allen Kulturdenkmalen kommt eine besondere Bedeutung zu. Dem ehemaligen<br />
Grenzstreifen als historischem Kulturlandschaftsteil der jüngeren Geschichte kommt<br />
eine allgemeine Bedeutung zu.<br />
3.9.3 Rechtlicher Status<br />
Kulturdenkmale sind entsprechend den Denkmalschutzgesetzen von Niedersachsen<br />
(NDSchG) und Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) instand zu halten, zu pflegen, vor<br />
Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zusetzen. Sie dürfen nicht zerstört,<br />
gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden, dass ihr Denkmalwert<br />
beeinträchtigt wird.<br />
3.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Zwischen den in den Kap. 3.1 bis 3.9 behandelten Schutzgütern bestehen zahlreiche<br />
Wechselwirkungen, die bei der Darstellung und Beurteilung der Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens (Kap. 5.3.1 bis 5.3.9) zu berücksichtigen sind. Dazu werden die relevanten<br />
Auswirkungen bei jedem –auch indirekt –betroffenen Schutzgut benannt. In<br />
Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen und hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />
sind die folgenden Wechselwirkungen von Bedeutung:<br />
• Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Lebens- beziehungsweise Teillebensräume<br />
für Tiere (zum Beispiel Nahrungs- oder Rastgebiet, Wanderkorridor). Als<br />
Landschaftsbildelemente bestimmen Biotope aber auch wesentlich das Schutzgut<br />
Landschaft und in der Funktion der Landschaft für die Erholung des Menschen das<br />
Schutzgut Mensch. Der Verlust oder die Veränderung von Biotopen kann somit zu<br />
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Landschaft und Mensch führen.<br />
• Böden haben einen wesentlichen Einfluss auf die Grundwasserneubildung (Schutzgut<br />
Wasser), sind Lebensstätte für Bodenorganismen und Wuchsort für Pflanzen<br />
(Schutzgüter Tiere und Pflanzen) und somit im Weiteren auch auf das Landschaftsbild<br />
und die Erholungseignung der Landschaft für den Menschen (Schutzgut<br />
Mensch). Bei der Versiegelung oder Überformung von Böden oder dem Eintrag<br />
von Schadstoffen sind die Umweltauswirkung auch auf diese indirekt betroffenen<br />
Schutzgüter zu betrachten.<br />
• Grundwasserstände und Überschwemmungen betreffen neben dem Schutzgut Wasser<br />
auch das Vorkommen und die Entwicklung von Böden, Tieren und Pflanzen
108 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sowie daraus resultierend auch das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene<br />
Erholung. Veränderungen der Grundwasserverhältnisse oder der Überschwemmungsverhältnisse<br />
sind dementsprechend in ihrer Auswirkung auf die Schutzgüter<br />
Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen, Landschaft und Mensch zu betrachten.<br />
• Veränderungen des Landschaftsbildes als Ganzes oder einzelner Bestandteile der<br />
Landschaft (Landschaftsbildelemente) wirken sich auch auf die Erholungseignung<br />
der Landschaft aus und somit auf das Schutzgut Mensch.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 109<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand)<br />
4.1 Raumwiderstand<br />
4.1.1 Methodische Hinweise<br />
„Als Raumwiderstand wird der zu erwartende Widerstand des bewerteten Untersuchungsraumes<br />
bezeichnet, den dieser aufgrund der Zusammenschau der bewerteten<br />
Schutzgüter einer geplanten Trase entgegensetzt“ (FGSV 2001: 11).<br />
Dazu wird in Kap. 4.1.2 die Bedeutung der Flächen für die einzelnen Schutzgüter aus<br />
der fachlichen Bewertung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen und den rechtlichen<br />
Bindungen abgeleitet. Bei Bedarf wird zudem die vorhabensspezifische Empfindlichkeit<br />
der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen gegenüber den zentralen Wirkfaktoren<br />
dargelegt. Mit den Ergebnissen dieses Arbeitsschrittes werden in Kap. 4.1.3<br />
Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte und damit Raumwiderstände für die Verlegung<br />
der Trasse der B 248 herausgearbeitet und beschrieben.<br />
Eine Klassifizierung unterschiedlicher Raumwiderstände dient dazu zu erkennen, ob<br />
und wo das Vorhaben relativ konfliktarm ist und wo voraussichtlich mit besonders<br />
negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es werden in Anlehnung an BMV<br />
(1995) vier Stufen des Raumwiderstandes unterschieden:<br />
• Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />
• Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />
• Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />
• Stufe D: Flächen mit nachrangiger Bedeutung.<br />
Karte 8 zeigt die grafische Darstellung.<br />
4.1.2 Ermittlung der Raumwiderstände<br />
Ein zentraler Wirkfaktor des Vorhabens ist die Flächeninanspruchnahme für die<br />
Straße. Die damit verbundenen Auswirkungen führen bei den einzelnen Schutzgüter<br />
zu einem Verlust oder einer wesentlichen Beeinträchtigung der an diese Flächen gebundenen<br />
Werte und Funktionen (zum Beispiel Verlust von Erholungsbereichen,<br />
Verlust von Biotopen, Verlust gewachsener Böden). Ein weiterer zentraler Wirkfaktor<br />
sind die Lärmemissionen durch den Kfz-Verkehr, durch die es in den an die Straße<br />
grenzenden Bereichen zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.
110 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Vor dem Hintergrund der zwei zentralen Wirkfaktoren und der zu erwartenden besonders<br />
relevanten Auswirkungen (vergleiche Tab. 1-3) werden für die Schutzgüter<br />
Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter die dem Vorhaben entgegenstehenden Raumwiderstände wie folgt abgeleitet:<br />
Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />
• Siedlungsflächen und Einzelhäuser mit Wohnfunktion: Daseinsgrundfunktion mit<br />
besonderer Bedeutung für den Menschen, überwiegend bauleitplanerisch gesichert,<br />
• FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet: naturschutzrechtlich besonders geschützte<br />
Lebensräume,<br />
• Naturschutzgebiete: zum Schutz von Natur und Landschaft streng geschützte Gebiete,<br />
in der Regel absolutes Verschlechterungsverbot,<br />
• gesetzliche besonders geschützte Biotope,<br />
• Lebensräume der Wertstufe V: Lebensräume mit besonderer Bedeutung für das<br />
Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />
• kaum oder nicht regenerierbare Biotope: Lebensräume, deren Verlust nicht ausgleichbar<br />
im Sinne der Eingriffregelung ist,<br />
• Böden der Wertstufe V: Böden von besonderer Bedeutung, deren Verlust in der<br />
Regel nicht ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />
• Kulturdenkmale: in den Denkmalverzeichnissen aufgenommene Kulturdenkmale<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />
• Freiflächen im Wohnumfeld: wohnungsnahe Grünflächen, Sportanlagen, Gartengebiete<br />
mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung für die Erholung des Menschen,<br />
überwiegend bauleitplanerisch gesichert,<br />
• siedlungsnaher Freiraum: unmittelbar an die Wohnbebauung grenzende Zone mit<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung für die Erholung und das Wohlbefinden des<br />
Menschen,<br />
• Landschaftsschutzgebiete: zum Schutz von Natur und Landschaft geschützte Gebiete,<br />
• Lebensräume der Wertstufe IV: Lebensräume mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
für das Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />
• mittelfristig regenerierbare Biotope: Lebensräume, deren Verlust erheblich aber<br />
ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />
• Böden der Wertstufe IV: Böden von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, deren<br />
Verlust in der Regel nicht ausgleichbar im Sinne der Eingriffsregelung ist,
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 111<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Gewässer der Wertstufe IV: Gewässer von besonderer bis allgemeiner Bedeutung,<br />
deren Beeinträchtigung erheblich im Sinne der Eingriffsregelung ist,<br />
• Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe IV: Landschaftsbildeinheiten von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, deren Beeinträchtigung erheblich im Sinne der Eingriffsregelung<br />
ist.<br />
Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />
• Erholungsräume der Wertstufe IV und III: Räume mit allgemeiner oder allgemeiner<br />
bis besonderer Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung, die<br />
rechtlich nicht geschützt sind,<br />
• Lebensräume der Wertstufe III: Lebensräume mit allgemeiner Bedeutung für das<br />
Schutzgut Tiere oder Pflanzen,<br />
• Böden der Wertstufe III: Böden von allgemeiner Bedeutung, deren Verlust in der<br />
Regel nicht ausgleichbar ist,<br />
• Gewässer der Wertstufe III: Fließ- und Stillgewässer von allgemeiner Bedeutung,<br />
deren Verlust in der Regel ausgleichbar ist,<br />
• Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe III: Landschaftsbildeinheiten von allgemeiner<br />
Bedeutung, deren Beeinträchtigung in der Regel erheblich im Sinne der Eingriffsregelung<br />
ist,<br />
• historische Kulturlandschaftsteile der Wertstufe III: Bereich mit allgemeiner Bedeutung<br />
für das Schutzgut Kulturgüter.<br />
Alle übrigen Flächen kommt nur eine nachrangige Bedeutung zu (Stufe D).<br />
4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte<br />
Wie Karte 8 zeigt, stellen die Siedlungen, die Ohreniederung und der Bromer Busch<br />
großflächig Bereiche mit einem sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) dar. Sie ergeben<br />
die Bereiche mit dem höchsten Konfliktpotenzial. In den übrigen Bereichen treten<br />
Flächen mit einem sehr hohen Raumwiderstand nur vereinzelt in Form von Wäldern<br />
und Gehölzbeständen auf, die aufgrund ihres Alters, ihrer Ausprägung und Bedeutung<br />
für die Schutzgüter Tiere beziehungsweise Pflanzen kaum regeneriert werden können.<br />
Hinzu kommen Bodenbereiche und Kulturgüter der Wertstufe V.<br />
Auch bei den Flächen mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) zeigt sich eine<br />
räumliche Konzentration. Neben den siedlungsnahen Freiräumen finden sie sich verstärkt<br />
nördlich und nordwestlich von Voitze, in der Ohreniederung und im Bereich des<br />
ehemaligen Grenzstreifens.
112 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bei den großflächigen Ackerlandschaften handelt es sich um Gebiete mit einem mittleren<br />
Raumwiderstand (Stufe C), der sich unter anderem aus der allgemeinen Bedeutung<br />
der Böden ergibt. Flächen mit einer nachrangigen Bedeutung (Stufe D) treten nur<br />
vereinzelt und kleinflächig auf, meist handelt es sich um Straßen.<br />
4.2 Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens<br />
und zur sonstigen Optimierung der Planung<br />
Um die vorhabensbedingten Konflikte mit den Umweltbelangen im Sinne des UVPG<br />
zu minimieren, sind bei der Neutrassierung der B 248 die folgenden Grundsätze zu<br />
berücksichtigen:<br />
• Die Planung soll mit oberster Priorität darauf zielen, die Flächen mit dem höchsten<br />
Raumwiderstand (Stufe A) unangetastet zu lassen. Die Bereiche sind so weit wie<br />
möglich zu umgehen und nur, wenn unbedingt erforderlich, in möglichst geringem<br />
Umfang in Anspruch zu nehmen.<br />
• Die Beanspruchung von Bereichen hohen Raumwiderstands (Stufe B) ist weitestmöglich<br />
zu minimiert.<br />
Unter Beachtung dieser Grundsätze werden in Karte 8 „relativ konfliktarme Trasenkoridore“<br />
dargestelt, das heißt Koridore, in denen das Vorhaben zu geringeren<br />
Umweltbeeinträchtigungen führt.<br />
Ortsumgehung Voitze<br />
Bei einer südlichen Umgehung der Ortslage von Voitze kann ein in weiten Bereichen<br />
konfliktarmer Trassenkorridor genutzt werden, der sich zwischen Voitze und Tülau<br />
leicht einengt, so dass die siedlungsnahen Freiräume mit hohem Raumwiderstand<br />
(Stufe B) nicht betroffen sind.<br />
Bei einer Neutrassierung der B 248 nördlich von Voitze wird auf zirka der Hälfte der<br />
Strecke ein Raum mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) in Anspruch genommen.<br />
Dies ergibt sich insbesondere aus der Betroffenheit der Wälder der Bickelsteiner<br />
Heide und durch die Querung der Niederungsebene der Kleinen Aller in einem strukturreichen<br />
Bereich mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Bereiche mit<br />
einem sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) können bei der nördlichen Umgehung<br />
von Voitze weitgehend ausgespart werden.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 113<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Ortsumgehung Brome<br />
Durch die Ohreaue, die Siedlungslage von Brome und den Bromer Busch als großflächige<br />
Bereiche mit einem sehr hohen Raumwiderstand ergibt sich ein nahezu geschlossener<br />
Riegel mit einem sehr hohen Konfliktpotenzial (vergleiche Karte 8). Es<br />
zeigen sich drei Trassenkorridore auf, die jeweils einen Konfliktschwerpunkt aufweisen.<br />
Bei einer Neutrassierung der B 248 südlich von Brome kann in weiten Bereichen ein<br />
Raum mit mittlerem Raumwiderstand (Stufe C) genutzt werden. Ein Engpass ergibt<br />
sich zwischen Brome und dem Bromer Busch. Auf längerer Strecke müssen Bereiche<br />
mit einem hohen Raumwiderstand (Stufe B) in Anspruch genommen werden. Auf Höhe<br />
der Landesstraße L 287 ist eine Trassierung mit einem fast vollständigen Verzicht<br />
einer Inanspruchnahme von Bereichen mit sehr hohem Raumwiderstand (Stufe A)<br />
möglich. Durch die zu erwartenden erheblichen indirekten Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter Mensch und Tiere insbesondere durch die Lärmemissionen ergibt sich<br />
hier ein Konfliktschwerpunkt.<br />
Bei einer nördlichen Umgehung von Brome können ebenfalls auf weiter Strecke Bereiche<br />
mit einem mittleren Raumwiderstand (Stufe C) genutzt und solche mit einem<br />
hohen oder sehr hohen Raumwiderstand ausgespart werden. Konfliktschwerpunkte<br />
ergeben sich in der Ohreniederung, die ohne Inanspruchnahme von Flächen mit einem<br />
sehr hohen Raumwiderstand (Stufe A) nicht gequert werden kann (Riegelfläche auf<br />
gesamter Länge nördlich von Brome).<br />
Bei dem Trassenkorridor einer engen nördlichen Umgehung (vergleiche Karte 8) begründet<br />
sich der Konfliktschwerpunkt in der Ohreniederung aus der Betroffenheit von<br />
prioritären Lebensräumen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Flächen eines Naturschutzgebietes<br />
und Flächen mit besonderer Bedeutung für die Schutzgüter Tiere,<br />
Pflanzen und Boden, deren Verlust nicht ausgleichbar ist. Westlich davon sind ein<br />
Landschaftsschutzgebiet und die siedlungsnahen Freiräume der Wohnbereiche an der<br />
Dorrheidener Straße und damit auf längerer Strecke Bereiche mit einem hohen Raumwiderstand<br />
(Stufe B) betroffen.<br />
Bei einer weiten nördlichen Umgehung von Brome sind bei der Querung der Ohre<br />
zwischen Wendischbrome und der Gödchenmühle ebenfalls prioritäre Lebensräume<br />
des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Flächen eines Naturschutzgebietes und solche mit<br />
besonderer Bedeutung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden, deren Verlust<br />
nicht ausgleichbar ist, betroffen. Im weiteren Verlauf dieses Trassenkorridors sind<br />
teilweise Bereiche mit einen hohen Raumwiderstand (Stufe B) betroffen, überwiegend<br />
aber solche der mittleren Raumwiderstands (Stufe C).
114 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im direkten Vergleich der beiden Konfliktschwerpunkte bei den nördlichen Trassenkorridoren<br />
lassen sich bei der weiten nördlichen Umgehung leichte Vorteile gegenüber<br />
der nahen nördlichen Umgehung erkennen, da der Umfang der betroffenen Flächen<br />
mit einem sehr hohen Raumwiderstand geringer ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 115<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND<br />
SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMTEINSCHÄTZUNG<br />
Entsprechend der projektbezogenen Zielsetzung einer vordringlichen Entlastung der<br />
Ortslage Brome vom Durchgangsverkehr erfolgen konkrete Planungen für eine Neutrassierung<br />
der B 248 ausschließlich für diesen Bereich. Straßenplanerische Vorplanungen<br />
für eine Verlegung der B 248 im Bereich von Voitze sind nicht Bestandteil dieses Vorhabens.<br />
Dementsprechend sind auch bei der Auswirkungsprognose und der schutzgutübergreifenden<br />
Gesamteinschätzung der Umweltverträglichkeit nur die Varianten einer Ortsumgehung<br />
Brome zu betrachten und zu bewerten.<br />
5. Auswirkungsprognose<br />
5.1 Hinweise zur Methode<br />
Im ersten Schritt (Kap. 5.2) erfolgt die Beschreibung der zu beurteilenden Vorhabensvarianten,<br />
der vorzusehenden Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen und die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes<br />
im Untersuchungsgebiet ohne Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante).<br />
Anschließend werden unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen die Auswirkungen<br />
des Vorhabens bezogen auf die Schutzgüter des UVPG ermittelt (Kap. 5.3). Dies erfolgt<br />
für die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen (vergleiche Tab. 1-3).<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bei dem von der Auswirkung<br />
vordringlich betroffenen Schutzgut bearbeitet. Die Darstellung umfasst die in Kap.<br />
1.4.1 grundsätzlich als untersuchungsrelevant beurteilten Wirkaspekte. Soweit sich aus<br />
der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt im Rahmen der Raumanalyse<br />
(Kap. 3) ergeben hat, dass bestimmte Wirkaspekte nicht entscheidungserheblich sind,<br />
wird darauf hingewiesen. Für die weitere Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />
sind diese Aspekte nicht relevant.<br />
Der Darstellung und der Bewertung der vorhabensbedingten Umweltauswirkungen<br />
liegen die straßenplanerischen Vorplanungen für drei Varianten einer Ortsumgehung<br />
Brome im Maßstab 1:5.000 und die dafür berechneten Lärmbelastungen (Lärmprognosen)<br />
zu Grunde.<br />
Die Genauigkeit der Wirkungsabschätzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit der<br />
Veränderungen hängen von der jeweiligen Auswirkung ab. Bei räumlich eindeutig ab-
116 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
grenzbaren Wirkungen wie der Flächeninanspruchnahme für Bauwerke und damit verbundenen<br />
Verlusten oder Nutzungsänderungen, ist von einer hohen Genauigkeit und<br />
Wahrscheinlichkeit auszugehen. Bei Einflüssen auf das dynamische Geschehen in einem<br />
Ökosystem oder teilweise wenig steuerbarem menschlichen Verhalten (zum Beispiel<br />
Erholungsnutzung) kann die Wirkungsabschätzung nur in Form von Analogieschlüssen<br />
und Plausibilitätserwägungen und auf dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen<br />
Forschungsstandes erfolgen. Dies entspricht dem fachlich üblichen<br />
Vorgehen bei der Prognostizierung von Umweltauswirkungen.<br />
Im Anschluss an die Beschreibung der Auswirkungen erfolgt deren Bewertung auf der<br />
Grundlage fachrechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />
durch die planfeststellende Behörde gemäß § 12 UVPG (siehe unten).<br />
Stellen die Auswirkungen gleichzeitig einen naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestand<br />
im Sinne von § 7 des niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) beziehungsweise<br />
§ 18 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) dar, wird<br />
entsprechend der nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG beizubringenden Angaben zum Vorhaben<br />
(vergleiche auch Tab. 1-1) bei den betroffenen Schutzgütern die Frage der Ausgleichbarkeit<br />
der Beeinträchtigungen und das Erfordernis der Durchführung von Ersatzmaßnahmen<br />
erörtert.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sollen bewirken, dass in dem vom Eingriff durch das Vorhaben<br />
betroffenen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt<br />
oder das Landschaftsbild zurückbleiben. Ein Ausgleich ist dann erreicht, wenn die<br />
vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte der Schutzgüter mittelfristig im betroffenen<br />
Raum wiederhergestellt sind, das heißt innerhalb von zirka 25 Jahren (zum<br />
Beispiel NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006). Für die nicht ausgleichbaren<br />
Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen notwendig, bei denen die durch den<br />
Eingriff verloren gehenden Funktionen und Werte des Schutzgutes in möglichst<br />
ähnlicher Art und Weise wiederhergestellt werden sollen. Dies kann auch außerhalb<br />
der direkt vom Eingriff betroffenen Bereiche geschehen, jedoch soll ein räumlichfunktionaler<br />
Zusammenhang zwischen Eingriffsflächen und Ersatzflächen gewahrt<br />
bleiben.<br />
Zum Abschluss der schutzgutbezogenen Darstellung und der gutachterlichen Beurteilung<br />
der Auswirkungen der Varianten findet ein schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
unter Heranziehung der als erheblich identifizierten Auswirkungen statt. Sind<br />
Varianten bezüglich der erheblichen Umweltbeeinträchtigungen als gleichwertig einzustufen,<br />
werden auch die nicht erheblichen Umweltbeeinträchtigungen in den Variantenvergleich<br />
einbezogen, um den Vermeidungsgrundsatz hinreichend zu berücksichtigen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 117<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Bewertung der Umweltauswirkungen als Kern der Auswirkungsprognose erfolgt<br />
in Anlehnung an HARTLIK & HANISCH (2002, vergleiche BALLA 2003 und<br />
KAISER 2004) anhand der in Tab. 5-1 wiedergegebenen vierstufigen Rahmenskala.<br />
Der Stufe IV, dem Unzulässigkeitsbereich, sind alle Umweltauswirkungen zuzuordnen,<br />
die aufgrund einer Gefährdung rechtlich geschützter Güter nicht zulässig sind.<br />
Auswirkungen, die die Zulässigkeit des Vorhabens unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />
nicht in Frage stellen, sind dem Zulässigkeitsbereich zuzuordnen, der in den Belastungsbereich<br />
(Stufe II) und den Vorsorgebereich (Stufe I) untergliedert ist. In den Belastungsbereich<br />
wird eine negative Auswirkung auf ein Schutzgut eingeordnet, wenn<br />
es sich entsprechend der aus dem Fachrecht abgeleiteten Wertmaßstäbe um eine Gefährdung<br />
handelt. In den Vorsorgebereich werden die Auswirkungen eingestuft, bei<br />
denen die Belastung oder das Risiko einer Gefährdung von Schutzgutaspekten als<br />
gering oder nicht vorhanden bewertet wird.<br />
Zwischen dem Unzulässigkeitsbereich und dem Zulässigkeitsbereich liegt mit der Stufe<br />
III der Zulässigkeitsgrenzbereich. Ihm sind alle Umweltauswirkungen zuzuordnen,<br />
die eine deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter darstellen und nur bei<br />
überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig sind.<br />
Belastungs- und Zulässigkeitsgrenzbereich werden - soweit fachlich geboten und sinnvoll<br />
- in Unterstufen differenziert. Dies kann bei Variantenvergleichen hilfreich sein,<br />
da hierdurch zusätzliche Unterscheidungskriterien zur Verfügung gestellt werden.
118 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der Umweltauswirkungen (aus KAISER<br />
2004: 203).<br />
Stufe /<br />
Bezeichnung<br />
IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
III<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
(optionale<br />
Untergliederung)<br />
II<br />
Belastungsbereich<br />
(optionale<br />
Untergliederung)<br />
I<br />
Vorsorgebereich<br />
Einstufungskriterien<br />
Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />
nicht zulässig sind.<br />
Rechtsverbindliche Grenzwerte werden überschritten oder es findet eine<br />
Überschreitung anderer rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von<br />
Eingriffen oder sonstigen Beeinträchtigungen statt, die nicht überwindbar sind.<br />
Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.<br />
Rechtsverbindliche Grenzwerte für betroffene Schutzgüter der Umwelt werden<br />
in diesem Bereich überschritten oder es findet eine Überschreitung anderer<br />
rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen oder sonstigen<br />
Beeinträchtigungen statt, die nur durch Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören beispielsweise nach<br />
Naturschutzrecht nicht ausgleichbare Eingriffstatbestände, die nur durch die<br />
Nachrangigkeit der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gerechtfertigt<br />
werden können (§ 11 NNatG) oder erhebliche unvermeidbare und kompensierbare<br />
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten,<br />
die allenfalls durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses (§ 34c NNatG) zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören auch Grenzwertüberschreitungen,<br />
die Entschädigungsansprüche auslösen (zum Beispiel<br />
§ 42 BImSchG).<br />
Optionale Untergliederung:<br />
In Abhängigkeit von der Gewichtung der zu erwartenden Gefährdungen sowie<br />
der Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />
kann der Zulässigkeitsgrenzbereich untergliedert werden. Zum<br />
Beispiel werden nicht ausgleichbare Verluste rechtlich besonders geschützter<br />
Objekte höher gewichtet (Stufe III a) als die von nicht besonders geschützten<br />
(Stufe III b).<br />
Belastungen in diesem Sinne stellen erhebliche Gefährdungen rechtlich geschützter<br />
Güter dar, die auch bei Fehlen eines überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses zulässig sind.<br />
Unter Vorsorgegesichtspunkten anzusetzende Beeinträchtigungs-Schwellenwerte<br />
werden überschritten.<br />
Optionale Untergliederung:<br />
In Abhängigkeit von der Intensität der zu erwartenden Belastung sowie der<br />
Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />
wird der Belastungsbereich gegebenenfalls untergliedert. Zum Beispiel<br />
wird der Verlust von Schutzgutausprägungen hoher Bedeutung der Stufe<br />
II a zugeordnet, um ihn von Verlusten der Schutzgutausprägungen mittlerer<br />
Bedeutung (Stufe II b) zu unterscheiden.<br />
Der Vorsorgebereich kennzeichnet den Einstieg in die Beeinträchtigung der<br />
Schutzgüter und damit unter Umständen in eine schleichende Umweltbelastung.<br />
Die Umweltbeeinträchtigungen erreichen jedoch nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />
Die Maßstäbe für die Einstufung der Umweltauswirkungen werden entsprechend dem<br />
UVPG aus den Fachgesetzen abgeleitet und im Einzelnen als Erläuterung in den<br />
Tabellen der Auswirkungsbewertung in Kap. 5.3.1 bis Kap. 5.3.9 dargelegt. Weitergehende<br />
methodische Hinweise zur Ableitung der Bewertungsmaßstäbe finden sich in<br />
Kap. A4 im Anhang.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 119<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hinweis: Bei zahlreichen Umweltauswirkungen sind die in den jeweiligen Bundesländern<br />
geltenden länderspezifischen Rechtsnormen und Grenzwerte der Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen zu Grunde zu legen (so im Naturschutz- und Wasserrecht). Dadurch<br />
kann es je nach Lage der betroffenen Fläche oder Funktion zu unterschiedlichen<br />
rechtlichen Hürden kommen, wie dies zum Beispiel bei der Eingriffsregelung der Fall<br />
ist.<br />
5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen<br />
zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
5.2.1 Auswahl und Beschreibung der zu untersuchenden Varianten<br />
Vor dem Hintergrund der Analyse des Raumwiderstandes und der umweltbezogenen<br />
Konflikte (Kap. 4), der verkehrlichen Wirksamkeit und der städtebaulichen Vor- und<br />
Nachteile wurde für drei Varianten ein straßenbautechnischer Vorentwurf für eine<br />
Ortsumgehung Brome erarbeitet (vergleiche Karte 9):<br />
• Variante Nord 1 (enge Nordumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 500 m östlich<br />
Voitze nach Nordosten, kreuzt die B 244 nordöstlich der Dorrheidener Straße,<br />
quert die Ohreniederung parallel zur Grenze zu Sachsen-Anhalt und wird nordöstlich<br />
des letzten Einzelhauses an die bestehende B 248 angebunden.<br />
• Variante Nord 2 (weite Nordumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 500 m östlich<br />
Voitze nach Nordosten, kreuzt die B 244 südlich Benitz, quert die Ohreniederung<br />
zwischen Wendischbrome und der Gödchenmühle, umfährt Wendischbrome<br />
nördlich und wird nordöstlich der Variante Nord 1 an die bestehende B 248 angebunden.<br />
• Variante Süd 1 (enge Südumgehung): Die Trasse verschwenkt rund 1.000 m westlich<br />
von Brome nach Südosten, kreuzt die B 244, schwenkt nach Nordosten und<br />
verläuft zwischen Bromer Busch und dem südlichen Ortsrand von Brome, kreuzt<br />
die L 287 und im Weiteren die Ohre und wird nordöstlich des letzten Einzelhauses<br />
an die bestehende B 248 angebunden.<br />
In Tab. 5-2 werden die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der drei Varianten<br />
in ihrer quantitativen und qualitativen Dimensionierung beschrieben.
120 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-2: Übersicht über die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren der Varianten<br />
der Ortsumgehung Brome.<br />
Variante Nord 1<br />
enge<br />
Nordumgehung<br />
Variante Nord 2<br />
weite<br />
Nordumgehung<br />
Variante Süd 1<br />
enge<br />
Südumgehung<br />
Länge der Trasse (B 248 neu) 6.200 m 7.100 m 5.470 m<br />
Länge der Anschlussspangen 600 m 600 m 600 m<br />
Kreisel 1 1 1<br />
Kreuzungen 1 (höhenfrei über<br />
Wendischbromer Str.)<br />
1 (K 1119) 1<br />
Brücken 2 1 1<br />
Straßenquerschnitt RQ 10,5<br />
Fahrbahnbreite 7,5 m<br />
Bankett 2 x 1,5 m<br />
Gesamtbreite des Bauwerks (einschließlich<br />
Entwässerungsgräben/Versickerungsmulden)<br />
–höhengleiche Trassenführung<br />
16,0 m<br />
Gesamtbreite des Bauwerks bei Dammabschnitten<br />
20,0 m<br />
Arbeitsstreifen (Breite auf jeder Seite) 5 m<br />
Verkehrsbelastung (Prognosebelastung 2020 2.700 –3.000 2.400 –3.250 3.300 –4.800<br />
mit A 39): Abschnitte (Anschlussabschnitte) (6.250) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag<br />
Lkw-Anteil 17 –22 % 15 –22 % 15 –18 %<br />
Im Rahmen der Erarbeitung der Trassenvarianten wurde zusätzlich zu den drei beschriebenen<br />
Varianten die Möglichkeit einer weiten Südumgehung geprüft. Trotz der<br />
Optimierung in der Trassenführung sind alle drei Alternativen einer weiten Südumgehung<br />
mit erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines beziehungsweise<br />
zweier FFH-Gebiete verbunden (vergleiche WOHLGEMUTH & KAISER 2008). Die erheblichen<br />
Beeinträchtigungen führen dazu, dass es sich bei jeder der drei Trassenführungen<br />
einer weiten Südumgehung um ein unzulässiges Vorhaben im Sinne von § 34 c<br />
Abs. 2 NNatG beziehungsweise § 45 Abs. 2 NatSchG LSA handelt. Eine unzulässiges<br />
Projekt kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen<br />
des überwiegenden öfentlichen Intereses notwendig ist und „eine zumutbare Alternative,<br />
den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren<br />
Beeinträchtigungen zu ereichen, nicht besteht“ (§34 c Abs. 3 NNatG sowie § 45<br />
Abs.3 NatSchG LSA). Da mit den Trassenvarianten Nord 1, Nord 2 und Süd 1 drei<br />
Alternativen bestehen, die FFH-verträglicher sind, stellen die Trassenführungen einer<br />
weiten Südumgehung keine genehmigungsfähigen Alternativen dar, die im Sinne eines<br />
Variantenvergleichs einer vertieften Prüfung sowie Ermittlung und Bewertung des<br />
Umfanges der Beeinträchtigungen zu unterziehen wären.<br />
Auch ein Ausbau der B 248 unter Beibehaltung der derzeitigen Trassen (innerörtliche<br />
Trassenvariante) stellt aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht keine genehmi-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 121<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
gungsfähige Alternative dar. Für eine leistungsfähige Trasse wäre die Beseitigung<br />
mehrerer Wohngebäude erforderlich und es ist offensichtlich, dass es zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Menschen durch die Lärm- und Schadstoffbelastungen<br />
sowie durch die innerörtliche Zerschneidung kommt (vergleiche auch Raumwiderstandskarte<br />
–Karte 8, sowie Kap. 4).<br />
5.2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
Durch die Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgüter des UVPG werden die nachteiligen Umweltauswirkungen auf das unvermeidbare<br />
Maß beschränkt. Der Grundsatz der Vermeidung ergibt sich aus den einzelnen<br />
Fachgesetzen, wie der Eingriffregelung nach NNatG beziehungsweise NatSchG<br />
LSA. Die Maßnahmen beinhalten zudem die unter dem Gesichtpunkt der FFH-Verträglichkeit<br />
erforderlichen Maßnahmen zur Schadenbegrenzung, durch die erhebliche<br />
Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete Nr. 418-Nds. und<br />
Nr. 275-LSA vermieden oder zumindest vermindert werden (vergleiche FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
zu diesem Vorhaben –WOHLGEMUTH & KAISER 2008) und die sich<br />
aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Anforderung an die Genehmigungsfähigkeit<br />
des Vorhabens.<br />
Eine abschließende Festlegung des Umfangs der Vorkehrungen zur Vermeidung und<br />
Verminderung von Beeinträchtigungen bleibt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />
vorbehalten.<br />
Der erste Schritt zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der Umwelt<br />
erfolgte bei der Planung der Trassen. In einem iterativen Prozess wurde die Führung<br />
der Straße bei allen drei Varianten mehrfach modifiziert und optimiert. Im Vordergrund<br />
stand dabei zum einen, die Beeinträchtigungen von Siedlungsgebieten durch<br />
Lärmimmissionen möglichst gering zu halten, und zum anderen, die Inanspruchnahme<br />
von Flächen mit besonderen Werten und Funktionen und hier insbesondere von FFH-<br />
Lebensraumtypen und von Naturschutzgebieten zu vermeiden beziehungsweise auf<br />
das unbedingt Notwendige zu begrenzen.<br />
Hervorzuheben sind die folgenden Optimierungen der Trassenführung zur Vermeidung<br />
von Umweltbeeinträchtigungen:<br />
• Variante Nord 1 (enge Nordumgehung): Verlegung der Trasse an die nördliche<br />
Grenze des Naturschutzgebietes „Ohreaue bei Altendorf“. Dadurch Veringerung<br />
der Inanspruchnahme besonders wertvoller Bereiche, Verringerung der Zerschnei-
122 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
dungswirkung, keine Zerschneidung/Zerstörung des im Zentrum des Naturschutzgebietes<br />
gelegenen besonders wertgebenden Sumpf-Röhricht-Komplexes.<br />
• Variante Nord 2 (weite Nordumgehung): Verlegung der Trasse im Bereich der<br />
Gödchenmühle und der Ohrequerung nach Südosten. Dadurch Verringerung der<br />
Lärmimmissionen für die Gödchenmühle sowie Verringerung der Inanspruchnahme<br />
von Fläche des FFH-Lebensraumtyps 91E0 und des Naturschutzgebietes<br />
„Ohreaue“.<br />
• Variante Süd 1 (enge Südumgehung): Optimierung der Trassierung im Bereich der<br />
Querung der L 287, dadurch keine Inanspruchnahme des FFH-Gebietes. Optimierung<br />
der Trassierung nordöstlich der Ohre, dadurch Verringerung der Inanspruchnahme<br />
des Eichen-Mischwaldes.<br />
Bei der weiten Nordumgehung (Variante Nord 2) kann eine Inanspruchnahme von<br />
Flächen des Naturschutzgebietes „Ohreaue“nicht vermieden werden. Nach § 7 Abs. 9<br />
der Verordnung ist der „Bau einer kommunalen Entlastungstraße (Ortsumgehung<br />
Brome) in dem im Vorentwurf zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn<br />
vom 18.11.1998 eingetragenen Korridor (Varianten I)“ freigestelt. Im Rahmen des<br />
iterativen Planungsprozesses wurde geprüft, inwieweit dieser im sachsen-anhaltinischen<br />
Naturschutzgebiet freigestellte Korridor genutzt werden kann, ohne dass es zu<br />
anderen nicht zulässigen Auswirkungen oder vermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
kommt, insbesondere bezogen auf die FFH-Gebiete oder durch Lärmemissionen. Als<br />
Ergebnis liegt eine Trassenführung der weiten Nordumgehung vor, die den in Abb. 5-1<br />
dargestellten Korridor an seiner westlichen Grenze nutzt.<br />
Dementsprechend liegt der Auswirkungsprognose und hier insbesondere der Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen zugrunde, dass der Bau der weiten nördlichen Ortsumgehung<br />
(Variante Nord 2) im Bereich des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ von den<br />
Verboten der Schutzgebietsverordnung freigestellt ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 123<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. 5-1: Trassenplanung der Ortsumgehung Brome entsprechend dem Vorentwurf<br />
zu einer Machbarkeitsstudie des Landkreises Gifhorn vom<br />
18.11.1998.
124 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im zweiten Schritt wurden alle weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen ermittelt, durch die Belastungen eines<br />
oder mehrerer Schutzgüter verringert werden (siehe Tab. 5-3).<br />
Tab. 5-3: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Einsatz von Baumaschinen, -geräten und<br />
-fahrzeugen, die den einschlägigen technischen<br />
Vorschriften und Verordnungen<br />
entsprechen<br />
Reduzierung der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />
auf das unbedingt<br />
erforderliche Maß, Nutzung von aus<br />
Umweltsicht wenig empfindlichen Bereichen<br />
als Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Roden und Fällen von zu beseitigenden<br />
Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode<br />
(gemäß § 37 NNatG nicht zwi-<br />
schen dem 1. März und 30. September).<br />
Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen<br />
und bedeutsamen Biotopbereichen<br />
vor Beschädigungen in der Bauphase<br />
durch Schutzzäume gemäß DIN<br />
18 920 oder vergleichbare Maßnahmen.<br />
Während der Bauarbeiten an den Querungsbauwerken<br />
über die Ohre und die<br />
Alte Ohre sind Schutzvorkehrungen zu<br />
treffen, die Einträge von Baustoffen, Betriebsstoffen<br />
und Substrateinträge verhindern<br />
(zum Beispiel Einhausung, verglei-<br />
che RAS-LP 4 –FGSV 1999).<br />
Umsiedlung von im Trassenbereich wachsenden<br />
Bestände gefährdeter und geschützter<br />
Gefäßpflanzen an geeignete<br />
Wuchsorte im Umfeld:<br />
− Wuchsort von Dianthus deltoides (Fund-<br />
ort Nr. 9) (Variante Süd 1)<br />
Bergen und Umsiedlung von Amphibien,<br />
Fischen und Muscheln beim Verlust der<br />
Habitate:<br />
− Fische und Muscheln in der Alten Ohre<br />
(Variante Nord 1)<br />
− Fische und Muscheln im Graben nordöstlich<br />
der Ohre (Variante Nord 2).<br />
− Amphibien in den Laichgewässer A17<br />
und A19 am Bromer Busch (Variante<br />
Süd 1)<br />
betroffene<br />
Schutzgüter<br />
Mensch, Luft,<br />
Boden, Wasser,<br />
Tiere,<br />
Pflanzen<br />
alle Schutzgüter<br />
positive Effekte auf die Schutzgüter<br />
Minimierung der Belastung der Schutzgüter<br />
durch Immissionen von Schadstoffen<br />
− Erhalt wertvoller Tierlebensräume<br />
− Erhalt wertvoller Vegetationsbestände<br />
und Pflanzenvorkommen<br />
− Erhalt besonders wertvoller Böden<br />
− Erhalt wertvoller Landschaftsstruktu-<br />
ren<br />
Tiere Schutz der Niststätten von Vögeln, der<br />
Quartiere von Fledermäusen und anderer<br />
Tierarten während der Hauptbrut-<br />
Tiere, Pflanzen,<br />
Landschaft<br />
und Vermehrungszeit.<br />
− Erhalt wertvoller Tierlebensräume<br />
− Erhalt wertvoller Vegetationsbestände<br />
− Erhalt landschaftsprägender Strukturen<br />
Pflanzen Erhalt der Bestände gefährdeter und geschützter<br />
Gefäßpflanzen<br />
Tiere Erhalt der Bestände gefährdeter und geschützter<br />
Tierarten
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 125<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung<br />
und Entsorgung aller boden- und wassergefährdender<br />
Stoffe.<br />
Sofortige und umfassende Beseitigung<br />
von bei Unfällen oder Leckagen austretenden<br />
Schadstoffen (aus Boden und<br />
Gewässern)<br />
Fachgerechtes Abräumen und getrennte<br />
Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />
Aushubmaterial (gemäß DIN 18 300, Erdarbeiten)<br />
Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten<br />
Flächen (Arbeitsstreifen,<br />
Baustelleneinrichtungsflächen) in Orientierung<br />
am Ausgangszustand beziehungsweise<br />
entsprechend der vorgese-<br />
henen Folgenutzung<br />
Ordnungsgemäße Entsorgung / Verwendung<br />
des Bodens, der nicht für die Re-<br />
kultivierung benötigt wird<br />
Baubegleitende archäologische Beurteilung<br />
beziehungsweise Prospektion hinsichtlich<br />
möglicher Kulturdenkmale im<br />
Bereich der vorgesehenen Baukörper und<br />
Baustellenbereiche; gegebenenfalls Ausgrabungen<br />
von Objekten vor oder parallel<br />
zu den Bauarbeiten<br />
Weitestmögliche Versickerung des Abflusses<br />
der Straßenentwässerung im<br />
Nahbereich der Straße,<br />
Begrenzung der Einleitungsmengen in die<br />
Ohre (maximal 10 % des normalen Abflusses,<br />
RASSMUS et al. 2003) durch Drosselung<br />
und Versickerung des Abflusses,<br />
Schadstoffrückhaltung / Vorklärung belasteter<br />
Straßenabwässer vor der Einleitung<br />
in die Ohre oder andere Oberflä-<br />
chengewässer<br />
Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk:<br />
beidseitig Erhalt eines naturnahen<br />
Uferstreifens (mindestens 1,5 m),<br />
an der Brücke beiderseits Spritzschutzwände<br />
(alle Trassenvarianten)<br />
betroffene<br />
Schutzgüter<br />
positive Effekte auf die Schutzgüter<br />
Boden, Wasser Minimierung der Belastung von Boden<br />
und Wasser<br />
Boden, Pflanzen<br />
Boden, Pflanzen<br />
Boden, Tiere,<br />
Pflanzen<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Wasser, Tiere<br />
Pflanzen<br />
Erhalt standorttypischen Bodenmaterials<br />
und biologisch aktiven Oberbodens einschließlich<br />
des im Oberboden befindlichen<br />
Diasporenmaterials naturraum-<br />
und standorttypischer Pflanzen<br />
Erhalt oder Wiederherstellung weitgehend<br />
natürlicher Bodenverhältnisse und<br />
–funktionen, Schaffung günstiger Bedingungen<br />
für die Entwicklung ähnlicher<br />
Pflanzenbestände<br />
Verhinderung, dass das Material zur<br />
Verfüllung von Senken etc. verwendet<br />
wird<br />
Sicherstellung bedeutsamer Objekte der<br />
archäologischen Denkmalpflege<br />
Minimierung der Verringerung der<br />
Grundwasserneubildung; Schutz der natürlichen<br />
Fließgewässer vor unnatürlichen<br />
Abflussspitzen und vor Beeinträchtigungen<br />
der Wasserqualität<br />
Tiere Weitgehender Erhalt der Durchgängigkeit<br />
für im Gewässer und am Ufer wandernden<br />
Tiere, insbesondere Erhalt<br />
eines Wanderkorridors für Biber und<br />
Fischotter.<br />
Abschirmung der Ohre gegen den Eintrag<br />
von Schadstoffen, so dass es zu<br />
keinen relevanten Schadstoffeinträgen<br />
kommt, die die Arten und Lebensgemeinschaften<br />
des Fließgewässers beeinträchtigen<br />
könnten.
126 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Bau von Sperr- und Leiteinrichtung sowie<br />
Kleintierdurchlässen:<br />
− Leitzäune in der Ohreniederung, die<br />
verhindern, dass Biber und Fischotter<br />
die Straße queren (vergleiche REUTHER<br />
2002b) (alle Trassenvarianten)<br />
− Sperr- und Leiteinrichtung nördlich des<br />
Bromer Busches zum Schutz der Amphibienbestände<br />
(gemäß BMV 2000)<br />
(Variante Süd 1)<br />
Abschirmung besonders wertvoller Bereiche<br />
mit Vorkommen störempfindlicher<br />
Tierarten durch Schall- und Kollisionsschutzwände<br />
− Schall- und Kollisionsschutzwände in<br />
der Ohreniederung bei Variante Nord 1<br />
− Schall- und Kollisionsschutzwände in<br />
der Ohreniederung bei Variante Nord 2<br />
− Schall- und Kollisionsschutzwände am<br />
Bromer Busch bei Variante Süd 1<br />
Bei Bedarf sind ergänzend dazu weitere<br />
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen<br />
(zum Beispiel Verwendung von offenporigem<br />
Asphalt – „Flüsterasphalt“) –Erfordernis<br />
im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
zu klären.<br />
betroffene<br />
Schutzgüter<br />
positive Effekte auf die Schutzgüter<br />
Tiere Die technischen Schutzeinrichtungen<br />
dienen dem Erhalt der Bestände gefährdeter<br />
und geschützter Tierarten und der<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete.<br />
Verkehrsbedingte Individuenverluste<br />
von Biber und Fischotter und Amphibien<br />
können nahezu ausgeschlossen werden,<br />
so dass es zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommen kann.<br />
Tiere Durch die Maßnahmen werden die verkehrsbedingten<br />
Lärmbelastungen in besonders<br />
empfindlichen Bereichen deutlich<br />
reduziert.<br />
Die Wände haben zudem die Aufgabe,<br />
Kollisionen von Fledermäusen und Vögel<br />
zu verhindern, indem die Tiere auf<br />
eine ausreichende Flughöhe gelenkt<br />
werden.<br />
Die Maßnahmen dienen insbesondere<br />
der Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
maßgeblicher Bestandteile der FFH-Gebiete<br />
(vergleiche WOHLGEMUTH & KAISER<br />
2008).<br />
5.2.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ohne<br />
Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante)<br />
Die Nullvariante, also die Prognose über die Entwicklung der Umwelt im Untersuchungsgebiet,<br />
wenn das Vorhaben nicht realisiert werden sollte, dient dem Vergleich<br />
mit den zu erwartenden Auswirkungen durch die Maßnahmen. Sie kann sich nur auf<br />
einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont beziehen, da die Aussagen sonst zu spekulativ<br />
würden.<br />
Bei einem Verzicht auf eine Ortsumgehung für Brome ist davon auszugehen, dass es<br />
kurzfristig zu keinen deutlichen Veränderungen bei der Art und Nutzung der Flächen<br />
kommt ebenso zu keinen grundsätzlichen Veränderungen bei der Beschaffenheit der<br />
Schutzgüter. Insbesondere für die Bereiche der FFH-Gebiete und der Naturschutzgebiete,<br />
das heißt für die Ohre und die geschützten Teile der Ohreniederung und für den<br />
Bromer Busch wären keine Vorhaben zu erwarten, die zu einer Verschlechterung des<br />
Erhaltungszustands führen. Auf der anderen Seite würde dies bedeuten, dass Brome<br />
weiterhin den bisherigen Verkehrsbelastungen ausgesetzt bleibt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 127<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im mittelfristigen Zeithorizont wird die Entwicklung im Wesentlichen durch den geplanten<br />
Bau und die Trassenführung der Autobahn A 39 bestimmt. Bei Verwirklichung<br />
der Vorzugsvariante, die westlich des Betrachtungsraums verläuft, sind für das<br />
vorhandene Straßennetz im Bereich von Brome Zunahmen der Verkehrsbelastung bei<br />
den wesentlichen Straßen und damit auch der Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten<br />
(Prognosebelastung für das Jahr 2020).<br />
Bei einer Nichtverwirklichung des Baus der A 39 sind mittelfristig analog zur kurzfristigen<br />
Prognose keine deutlichen Veränderungen bei der Art und Nutzung der Flächen<br />
und ebenso keine grundsätzlichen Veränderungen bei der Beschaffenheit der Schutzgüter<br />
zu erwarten.<br />
5.3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen<br />
5.3.1 Schutzgut Menschen<br />
5.3.1.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-4 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Schutzgut Menschen beschrieben.
128 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-4: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Entzug oder visuelle Beeinträchtigung<br />
von Flächen im<br />
Wohnumfeld oder in Erholungsbereichen<br />
− Störung von Wegebeziehungen<br />
im Wohnumfeld oder in<br />
Erholungsbereichen<br />
• Schallemissionen von Baufahrzeugen<br />
und -maschinen<br />
− Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />
− Lärmbelastung von Erholungsbereichen<br />
• Erschütterungen durch den<br />
Einsatz von Baumaschinen<br />
und Baufahrzeuge<br />
− Beeinträchtigung von Anwohnern<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Baubedingte Belastungen / Beeinträchtigungen von Siedlungsbereichen<br />
Durch die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Transporte kommt es in<br />
den Siedlungsgebieten, die an den Baustellen und Zufahrten liegen, zu Beeinträchtigungen<br />
des Wohlbefindens der dort wohnenden Menschen durch Immissionsbelastungen<br />
(Lärm, Erschütterungen, Staub und andere Luftverunreinigungen).<br />
Bei allen Beeinträchtigungen handelt es sich um zeitlich auf die Bauphase<br />
beschränkte Störungen. Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung<br />
von Beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.2.2) werden die Belastungen begrenzt<br />
und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.<br />
Der Umfang der Beeinträchtigungen wird anhand der räumlichen Betroffenheit<br />
von Siedlungsflächen und siedlungsnahen Freiräume (150 m-Zone) durch die<br />
Bautrassen ermittelt.<br />
Nord 1: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Einzelhäusern<br />
(Dorrheiden Straße, B 248 nordöstlich Brome) auf rund 750 m<br />
Nord 2: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Wendischbrome<br />
und Einzelhäusern (Gödchenmühle) auf rund 530 m<br />
Süd 1: Baumaßnahmen in siedlungsnahen Freiräumen von Brome (südlicher<br />
Ortsrand) auf rund 870 m und von Einzelhäusern auf rund 900 m.<br />
Baubedingte Belastungen / Beeinträchtigungen von Erholungsräumen<br />
Durch die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Transporte kommt es<br />
zum einen durch die Unterbrechung von Wegebeziehungen zu Beeinträchtigungen<br />
der Erreichbarkeit von Erholungsräumen und zum anderen durch Immissionsbelastungen<br />
(insbesondere Lärm und Staub) und die Baustelle als visuelle<br />
Beeinträchtigung zu einer Beeinträchtigung der Attraktivität der Gebiete. Bei<br />
allen Beeinträchtigungen handelt es sich um zeitlich auf die Bauphase beschränkte<br />
Störungen. Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von<br />
Beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.2.2) werden die Belastungen begrenzt und<br />
die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.<br />
Der Umfang der baubedingten Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit<br />
der Erholungsräume durch die Bautrassen ermittelt.<br />
Nord 1: Die (Bau-) Trasse verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von<br />
geringer Bedeutung.<br />
Nord 2: Die (Bau-) Trasse verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von<br />
geringer Bedeutung.<br />
Süd 1: Die (Bau-) Trasse verläuft südlich und östlich von Brome auf einer<br />
Länge von rund 2.700 m durch Erholungsräume von allgemeiner (bis<br />
besonderer) Bedeutung. Während der Bauarbeiten sind deutliche<br />
Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Attraktivität der Gebiete zu<br />
erwarten.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 129<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Nutzungsentzug von Flächen<br />
im Wohnumfeld und in Erholungsbereichen<br />
− Zerschneidung von Wegebeziehungen<br />
im Wohnumfeld<br />
oder von Wander-, Spazier-,<br />
Radwegen<br />
− visuelle Beeinträchtigung im<br />
Wohnumfeld oder in siedlungsbezogenen<br />
Freiräumen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen im<br />
Siedlungsbereich und Wohnumfeld<br />
Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />
diese Flächen der derzeitigen Nutzung und einer (geplanten) Siedlungsentwicklung<br />
dauerhaft entzogen. Wege- und Sichtbeziehungen in den Siedlungsbereichen<br />
und im Wohnumfeld werden unterbrochen beziehungsweise beeinträchtigt.<br />
Der Umfang der Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit von (geplanten)<br />
Siedlungsflächen und der siedlungsnahen Freiräume (150 m-Zone) durch<br />
die Trassen ermittelt.<br />
Nord 1: Die Trasse verläuft auf rund 750 m durch siedlungsnahe Freiräume von<br />
Einzelhäusern (Dorrheiden Straße, B 248 nordöstlich Brome), die teilweise<br />
bereits aktuell stark beeinträchtigt durch die B 244 bzw. die B 248 sind. Beeinträchtigung<br />
der Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.<br />
Nord 2: Die Trasse verläuft auf rund 530 m durch siedlungsnahe Freiräume von<br />
Wendischbrome und Einzelhäusern (Gödchenmühle) und beeinträchtigt die<br />
Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.<br />
Süd 1: Durch die Trassen werden am südlichen Ortsrand von Brome bauleitplanerisch<br />
festgesetzte Flächen in Anspruch genommen. Das als Grünfläche<br />
festgesetzte so genannte Tiergehege wird durchschnitten und dadurch erheblich<br />
beeinträchtigt. Die als geplante Wohnbaufläche festgesetzte Fläche östlich<br />
der B 287 (Steimker Straße) wird teilweise in Anspruch genommen und die geplante<br />
Nutzung dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Trasse verläuft auf rund<br />
870 m durch siedlungsnahe Freiräume von Brome (südlicher Ortsrand) und auf<br />
rund 680 m von Einzelhäusern. Während die Freiräume der Einzelhäuser<br />
bereits aktuell durch die B 244 bzw. die B 248 stark beeinträchtigt sind, werden<br />
am südlichen Ortsrand von Brome bisher freie Sichtbeziehungen zum Bromer<br />
Busch erheblich beeinträchtigt.<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen in<br />
Erholungsräumen<br />
Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />
diese Flächen in den Erholungsräumen der derzeitigen Nutzung dauerhaft<br />
entzogen. Erholungsräume durch das technische Bauwerk überprägt und die<br />
Attraktivität der Gebiete wird beeinträchtigt, wenn Blickbeziehungen verloren<br />
gehen.<br />
Der Umfang der baubedingten Beeinträchtigungen wird anhand der Betroffenheit<br />
der Erholungsräume durch die Trassen ermittelt.<br />
Nord 1: Die Straße verläuft ausschließlich durch Erholungsräume von geringer<br />
Bedeutung. Es handelt sich um großflächig ackerbaulich genutzte, wenig<br />
attraktive Gebiet mit einer geringen Nutzung durch Erholungssuchende.<br />
Nord 2: Die Straße verläuft ausschließlich durch Erholungsräume von geringer<br />
Bedeutung. Es handelt sich um ackerbaulich genutzte, wenig attraktive Bereiche<br />
sowie einen kleinen, landschaftlich attraktiven Ausschnitt der Ohreniederung,<br />
der allerdings aufgrund fehlender Wegeverbindungen nur eine sehr geringe<br />
Nutzung durch Erholungssuchende aufweist.<br />
Süd 1: Die Straße verläuft südlich und östlich von Brome auf einer Länge von<br />
rund 2.700 m durch Erholungsräume von allgemeiner (bis besonderer) Bedeutung<br />
(vergleiche Karte 7). Es handelt sich um dem Bromer Busch vorgelagerte<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die landschaftlich attraktive Ohreniederung<br />
südöstlich von Brome mit einer Vielzahl von Wegeverbindungen und einer<br />
stärkeren Nutzung durch Erholungssuchende. Durch die Trasse werden zwischen<br />
Brome und dem Bromer Busch Feldwege geschnitten, so dass sich die<br />
Erreichbarkeit verschlechtert, und die Blickbeziehungen auf den naturnahen<br />
Wald werden deutlich beeinträchtigt. In der Ohreniederung werden mehrere<br />
Wirtschaftswege geschnitten, so dass sich die Nutzbarkeit des Raumes deutlich<br />
verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Beeinträchtigungen von Blickbeziehungen<br />
insbesondere auf die Burg Brome. Insgesamt kommt zu einer erheblichen<br />
Entwertung von weiten Teilen des Raumes.
130 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schallemissionen durch den<br />
Kfz-Verkehr<br />
− Lärmbelastung von Siedlungsgebieten<br />
und siedlungsbezogenen<br />
Freiräumen<br />
− Lärmbelastung von Bereichen<br />
landschaftsbezogener<br />
Erholung<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen durch Lärm<br />
Verkehrsbedingte Lärmbelastungen führen in den betroffenen Siedlungsgebieten<br />
und siedlungsnahen Freiräumen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der<br />
Wohn- und Erholungsqualität. Es handelt sich um Beeinträchtigungen zentraler<br />
Daseinsgrundfunktionen des Menschen.<br />
Zur Abschätzung der Lärmbelastungen wurden von der INGENIEURGEMEINSCHAFT<br />
DR. SCHUBERT für alle drei Varianten schalltechnische Voruntersuchungen auf<br />
der Grundlage aktueller Verkehrszählungsdaten und -prognosen durchgeführt,<br />
die Grundlage für die Ermittlung der Auswirkungen in der UVS sind. Das Ausmaß<br />
der Belastungen wird anhand der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV) und der Orientierungswerte der DIN 18 005 Beiblatt 1<br />
ermittelt (siehe hierzu Kap. A4.1). Entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
sind die Grenzwerte nur entscheidungsrelevant, soweit die Lärmimmissionen<br />
von der neu gebauten Umgehungsstraße selbst ausgehen. Lärm an<br />
Straßen, wo keine wesentlichen baulichen Veränderungen durchgeführt<br />
werden, fällt nicht unter die Regelungen der 16. BImSchV.<br />
Grenzwerte der 16. BImSchV:<br />
Nord 1: Der an der Trasse liegenden Siedlungsbereiche und Einzelhäuser an<br />
der Dorrheiden Straße und an der B 248 nordöstlich Brome sind bauleitplanerisch<br />
Dorf- und Mischgebiete. Die zu Grunde zu legenden Grenzwerte 64 dB (A)<br />
tags und 54 dB (A) nachts werden nicht überschritten.<br />
Nord 2: Die an der Trasse liegenden Siedlungsbereiche von Wendischbrome<br />
und Einzelhäusern (Gödchenmühle) sind bauleitplanerisch Dorf- und Mischgebiete.<br />
Die zu Grunde zu legenden Grenzwerte 64 dB (A) tags und 54 dB (A)<br />
nachts werden nicht überschritten.<br />
Süd 1: Bei einem Einzelhaus südlich Brome (Kreuzung B 244 –neue Trasse<br />
der B 248) werden die zu legenden Grenzwerte 64 dB (A) tags und 54 dB (A)<br />
nachts überschritten. Die Siedlungsbereiche am südlichen Ortsrand von Brome<br />
sind bauleitplanerisch allgemeines Wohngebiet bzw. Dorf- und Mischgebiet. Die<br />
zu Grunde zu legenden Grenzwerte 59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts bzw.<br />
64 dB (A) tags und 54 dB (A) nachts werden nicht überschritten.<br />
Orientierungswerte der DIN 18 005:<br />
Nord 1: Es kommt zu keiner Überschreitung der zu Grunde zu legenden<br />
Orientierungswerte 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts.<br />
Nord 2: Es kommt zu keiner Überschreitung der zu Grunde zu legenden<br />
Orientierungswerte 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts.<br />
Süd 1: Bei mehreren Häusern am südlichen Ortsrand von Brome werden die zu<br />
Grunde zu legenden Orientierungswerte 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts<br />
bzw. 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts überschritten.<br />
Belastung / Beeinträchtigung von Erholungsräumen durch Lärm<br />
In den Erholungsräumen führen verkehrsbedingte Lärmbelastungen zu einer<br />
dauerhaften Beeinträchtigung der Qualität dieser Gebiete. Das Ausmaß der<br />
Auswirkungen wird durch die Betroffenheit der Erholungsräume durch die im<br />
Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchungen ermittelten Lärmbelastungen<br />
(siehe oben) prognostiziert. Es liegen keine gesetzlichen Grenzwerte vor.<br />
Nord 1: Die Straße verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von geringer<br />
Bedeutung.<br />
Nord 2: Die Straße verläuft ausschließlich in Erholungsräumen von geringer<br />
Bedeutung.<br />
Süd 1: Die Straße verläuft südlich und östlich von Brome durch Erholungsräume<br />
von allgemeiner (bis besonderer) Bedeutung. Durch die direkte Durchschneidung<br />
der Ohreniederung kommt es zu einer erheblichen Lärmbelastung<br />
des Erholungsraums und somit zu einer erheblichen Entwertung größer Teile<br />
des Raumes für die landschaftschaftsbezogene Erholungsnutzung (vergleiche<br />
Karte 7).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 131<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr<br />
− Belastung von Wohn- und<br />
Erholungsbereichen durch<br />
Luftverunreinigungen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen und Erholungsräumen<br />
durch Luftverunreinigungen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der geplanten<br />
Ortsumgehung kommt es über die Verbrennungsprozesse in den Kraftfahrzeugmotoren<br />
sowie durch den Fahrbahn- und Reifenabrieb zu Schadstoffimmissionen<br />
gas- und partikelförmiger Substanzen. Die Beurteilung der Belastungen<br />
erfolgt über Analogieschlüsse aus Erfahrungswerten (siehe hierzu auch<br />
Kap. 5.3.6.1, Luft).<br />
Angesichts der prognostizierten Verkehrsbelastungen ist nur in den unmittelbar<br />
an die Straße grenzenden Bereichen mit leicht erhöhten Luftschadstoffbelastungen<br />
zu rechnen. Entsprechend der Lage der Trassen in einer überwiegend<br />
offenen, zum Teil halboffenen Landschaft mit entsprechenden günstigen Luftaustauschprozessen<br />
kommt es in allen Bereichen zu einer schnellen Verdünnung<br />
der Schadstoffkonzentrationen. Es ist bei keiner Variante zu erwarten,<br />
dass die Immissionen - auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen<br />
(vergleiche Kap. 3.6) - die für den Straßenverkehr relevanten Grenzwerte der<br />
22. BImSchV überschreiten.<br />
Entlastungseffekte<br />
Den dargestellten Lärm- und Luftbelastungen durch eine Ortsumgehung steht eine Abnahme<br />
der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen Straßenzüge im Brome gegenüber,<br />
die sich aus der Reduzierung der Verkehrsmengen auf diesen Straßen ergibt.<br />
Der Beeinträchtigung von Wegebeziehungen durch eine Neutrassierung der B 248<br />
steht eine Verminderung der Trennwirkungen innerhalb von Brome gegenüber, die<br />
sich bei einem geringeren Verkehrsaufkommen ergibt. Bei der Südvariante kommt es<br />
zu den stärksten Entlastungseffekten für den Siedlungsbereich von Brome.<br />
5.3.1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-5 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug auf<br />
das Schutzgut Menschen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />
Karte 11 zeigt die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />
Beeinträchtigungen.
132 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-5: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />
(gemäß Tab. 5-4) Auswirkungen<br />
auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
-<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen III Die rechtverbindlichen Grenzwerte der<br />
(T) – Überschreitung der Grenzwerte Zulässigkeits- 16. BImSchV werden überschritten. Es handelt sich<br />
der 16. BImSchV<br />
grenzbereich um erhebliche und dauerhafte Auswirkungen, die<br />
Nord 1: ---<br />
Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise Ent-<br />
Nord 2: ---<br />
schädigungsansprüche nach § 42 BImSchG auslö-<br />
Süd 1: 1 Haus<br />
sen.<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />
Es handelt sich um Beeinträchtigungen bauleitpla-<br />
bauleitplanerisch festgesetzter Flächen<br />
(A)<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: Grünfläche und geplante Wohnbaufläche<br />
am südlichen Ortsrand von<br />
Brome<br />
nerisch normierter Festsetzungen.<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Erhebliche Beeinträchtigung einer Schutzgutaus-<br />
im Wohnumfeld (A)<br />
Belastungsprägung von besonderer Bedeutung durch starke<br />
Nord 1: Einzelhäuser<br />
Nord 2: Einzelhäuser<br />
Süd 1: südlicher Ortsrand von Brome<br />
bereich und dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung.<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18 005 werden<br />
(T) –Überschreitung der Orientierungs-<br />
überschritten. Es handelt sich um erhebliche und<br />
werte der DIN 18 005<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: --dauerhafte<br />
Belastungen.<br />
Süd 1: mehrere Häuser<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />
Erhebliche Beeinträchtigung einer Schutzgutaus-<br />
von Wege- und Sichtbeziehungen soprägung<br />
von allgemeiner (bis besonderer) Bedeuwie<br />
Lärmbelastungen in Erholungsräumen<br />
(A, T) –Erholungsräume von mindestens<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: --tung<br />
durch starke Funktionsbeeinträchtigung.<br />
Süd 1: 2 Erholungsräume<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung I Aufgrund der nachrangigen Bedeutung der Erho-<br />
von Wege- und Sichtbeziehungen so- Vorsorgebereich lungsräume sind die Auswirkung nicht als erheblich<br />
wie Lärmbelastungen in Erholungsräumen<br />
(A, T) –Erholungsräume von geringer<br />
Bedeutung<br />
Nord 1: mehrere<br />
Nord 2: mehrere<br />
Süd 1: einzelne<br />
einzustufen.<br />
Baubedingte Belastungen / Beeinträch-<br />
Es handelt sich um zeitlich auf die Bauphase betigungen<br />
von Siedlungsbereichen durch<br />
schränkte Beeinträchtigungen. Durch Vorkehrun-<br />
die Bautrassen (B)<br />
gen zur Vermeidung und Minderung von Beein-<br />
Nord 1: 750 m<br />
trächtigungen werden die Belastungen begrenzt.<br />
Nord 2: 530 m<br />
Gesetzliche Grenzwerte werden eingehalten.<br />
Süd 1: 1.770 m<br />
Baubedingte Belastungen / Beeinträch-<br />
Es handelt sich um zeitlich auf die Bauphase betigungen<br />
von Erholungsräumen durch<br />
schränkte Beeinträchtigungen. Durch Vorkehrun-<br />
die Bautrassen (B)<br />
gen zur Vermeidung und Minderung von Beein-<br />
Nord 1 = Nord 2 < Süd 1<br />
trächtigungen werden die Belastungen begrenzt.<br />
Gesetzliche Grenzwerte werden eingehalten.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 133<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen<br />
(gemäß Tab. 5-4)<br />
Belastung / Beeinträchtigung von Siedlungsbereichen<br />
und Erholungsräumen<br />
durch Luftverunreinigungen (T)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Erläuterungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um eine schleichende Umweltbelastung.<br />
Es ist nicht zu erwarten, dass die Immissionsgrenzwerte<br />
der 22. BImSchV überschritten werden.<br />
Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne der Eingriffsregelung.<br />
5.3.1.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Die Zusammenschau der Beeinträchtigungen für das Schutzgut Menschen (siehe<br />
Tab. 5-6) zeigt, dass es ausschließlich bei der Variante Süd 1 zu Auswirkungen im<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich kommt. Bei den Auswirkungen im Belastungsbereich sind<br />
die Beeinträchtigungen bei beiden Nordvarianten gleichrangig. Zusammenfassend<br />
ergibt sich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das<br />
Schutzgut Menschen:<br />
Nord 2 = Nord 1 < Süd 1<br />
Tab. 5-6: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut Menschen durch die Varianten.<br />
Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />
Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />
Varianten<br />
das Schutzgut<br />
Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
- IV - - -<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />
–Überschreitung der Grenzwerte der<br />
16. BImSchV<br />
III - - 1 Haus<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung<br />
bauleitplanerisch festgesetzter Flächen<br />
III - - 2 Flächen<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Einzelhäuser Einzelhäuser südlicher Orts-<br />
im Wohnumfeld<br />
rand von Brome<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen<br />
–Überschreitung der Orientierungswerte<br />
der DIN 18 005<br />
II - - mehrere Häuser<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung II - - 2<br />
von Wege- und Sichtbeziehungen sowie<br />
Lärmbelastungen in Erholungsräumen –<br />
Erholungsräume von mindestens allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Erholungsräume
134 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.2 Schutzgut Tiere<br />
5.3.2.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-7 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen<br />
Vielfalt) beschrieben.<br />
Tab. 5-7: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Tiere.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet, RL =<br />
Rote Liste.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Verlust oder Schädigung von<br />
Tiervorkommen und –habitaten<br />
• Schallemissionen, Fahrzeugverkehr<br />
und Anwesenheit von<br />
Menschen während der Bauphase<br />
− Beunruhigung störempfindlicher<br />
Tierarten<br />
• Schadstoffemissionen und<br />
Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebs<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />
in empfindliche Tierlebensräume<br />
• Grundwasserstandsveränderungen<br />
in der Bauphase<br />
− vorübergehende Veränderung<br />
von Tierhabitaten im<br />
Bereich von Feuchtstandorten<br />
und mit dem Grundwasser<br />
in Beziehung stehenden<br />
Gewässern<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen und –habitaten in den Baufeldern<br />
In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das<br />
Abschieben des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust bzw. zur Schädigung<br />
von Tiervorkommen und –habitaten.<br />
Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />
Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />
Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). Relevante Beeinträchtigungen ergeben<br />
sich bei der Inanspruchnahme wertvoller Tierhabitate, die zeitnah nicht wiederherstellbar<br />
sind. Die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung erfolgt<br />
über die Biotoptypen als zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />
Baubedingte Beunruhigung störempfindlicher Tierarten<br />
Während der Bauphase kommt es durch den Baustellenbetrieb mit seinen<br />
Schallemissionen, Fahrzeugverkehr und der ständigen Anwesenheit von Menschen<br />
in bisher nicht oder weniger belasteten Bereichen zur Beunruhigung störempfindlicher<br />
Tierarten. Bei Brutvögeln und Säugetieren wie Biber und Fischotter<br />
kann dies dazu führen, dass Teilbereiche gemieden oder verlassen werden.<br />
Es handelt sich in jedem Fall um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die<br />
auf eng umgrenzte Flächen beschränkt ist. Es ist nicht zu erkennen, dass Tierarten<br />
dauerhaft vertrieben werden.<br />
Beeinträchtigung empfindlicher Tierlebensräume durch baubedingte Substratund<br />
Schadstoffeinträge<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen von Tierlebensräumen, die an die Baustellen<br />
grenzen, durch Bau- und Betriebsstoffe oder sonstige Substrateinträge sind<br />
durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber<br />
nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).<br />
Baubedingte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Tierhabitate<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />
der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser zeitweise<br />
abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen in<br />
der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen<br />
und Vegetationsbeständen, die daran angepasst sind. Aufgrund der zeitlichen<br />
und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind durch die<br />
Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen von Tierhabitaten zu erwarten.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 135<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Verlust und Schädigung von<br />
Tiervorkommen und -habitaten<br />
− Zerschneidung von Lebensräumen<br />
und funktionaler Beziehungen<br />
durch die Straßentrasse<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen und –habitaten<br />
Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen<br />
kommt es zum Verlust bzw. zur Schädigung der Tiervorkommen und –habitate<br />
auf den in Anspruch genommenen Flächen. Im Bereich der Straße und der<br />
Brücken kommt es zu einem dauerhaften Verlust. Im Bereich der Bankette,<br />
Böschungen und Seitenstreifen können sich Staudenfluren entwickeln, die<br />
allerdings aufgrund der Nähe zur Straße deutlichen Belastungen unterliegen<br />
(siehe auch betriebsbedingte Auswirkungen). Wälder, Gehölze, Sümpfe und<br />
Grünländer gehen auch hier dauerhaft verloren. Die Ermittlung und Bewertung<br />
der Beeinträchtigung der Grundbedeutung der Tierhabitate erfolgt über die<br />
Biotoptypen als zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.<br />
Im Folgenden werden die Beeinträchtigungen besonders schutzwürdiger und<br />
schutzbedürftiger Tiervorkommen und -habitate durch die Flächeninanspruchnahme<br />
für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />
20 m) ermittelt. Zu den für die Brutvögel erheblichen Lebensraumbeeinträchtigungen<br />
durch Verlärmung s.u. (betriebsbedingte Auswirkungen).<br />
Nord 1:<br />
• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL,<br />
streng geschützte Arten): In der Ohreniederung (Aktivitätszentrum und Revier;<br />
Wertstufe VC) 0,42 ha Habitatverluste (insbesondere Feuchtwald,<br />
Feuchtgebüsche, Gewässer, Sumpf).<br />
• Fledermäuse: In der Ohreniederung (F6, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />
Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste.<br />
• Brutvögel: Im Teilgebiet V9 (ehemaliger Grenzstreifen) Verlust von 0,11 ha<br />
Hecken, Magerrasen und Staudenfluren, es handelt sich um essentielle Habitatstrukturen<br />
eines Neuntöters (besonders geschützte Art). Im Teilgebiet<br />
V18 (Ohreniederung) Verlust von 0,42 ha Wälder, Gebüsche und Staudenfluren,<br />
es handelt sich um ein essentielle Habitatstrukturen mehrerer Nachtigallen<br />
(besonders geschützte Art).<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse (R5, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />
Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,02 ha Habitatverluste. Auf dem<br />
ehemaligen Grenzstreifen (R9, Gesamtlebensraum von Zaun- und Waldeidechse;<br />
Wertstufe VA; besonders/streng geschützte Art) 0,11 ha Habitatverluste.<br />
In der Ohreniederung (R10, Gesamtlebensraum von Ringelnatter und<br />
Blindschleiche; Wertstufe VA; besonders geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste.<br />
• Amphibien: In der Ohreniederung (Amphibien-Lebensraumkomplex; Wertstufe<br />
VB; besonders/streng geschützte Arten) 0,42 ha Habitatverluste (Landlebensräume).<br />
• Libellen: An der Alten Ohre (L7, Fortpflanzungsgewässer; Wertstufe VA;<br />
besonders geschützte Arten) 0,01 ha Habitatverluste. An der Ohre keine relevanten<br />
Habitatverluste.<br />
• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H5, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />
0,02 ha Habitatverluste. Auf dem ehemaligen Grenzstreifen (H14, Gesamtlebensraum;<br />
Wertstufe VA) 0,11 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung<br />
(H15, Gesamtlebensraum; Wertstufe VB) 0,19 ha Habitatverluste.<br />
Nord 2:<br />
• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL,<br />
streng geschützte Arten): In der Ohreniederung (Teillebensraum; Wertstufe<br />
VC) 0,06 ha Habitatverluste (insbesondere Feuchtwald, Graben).<br />
• Fledermäuse: In der Ohreniederung (F5, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />
Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,30 ha Habitatverluste.<br />
• Brutvögel: Im Teilgebiet V9 Verlust von 0,19 ha Hecken und Grünland, es<br />
handelt sich um essentielle Habitatstrukturen eines Neuntöters (besonders<br />
geschützte Art). Im Teilgebiet V19 (ehemaliger Grenzstreifen) Verlust von<br />
0,14 ha verbuschten Magerrasen, es handelt sich um essenzielle Habitatstrukturen<br />
von Neuntöter und Braunkehlchen (besonders geschützte Arten).
136 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-3<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
(Fortsetzung) Nord 2:<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse (R5, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />
Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,02 ha Habitatverluste. Auf dem<br />
ehemaligen Grenzstreifen (R12, Gesamtlebensraum von Zaun- und Waldeidechse;<br />
Wertstufe VA; besonders/streng geschützte Art) 0,14 ha Habitatverluste.<br />
• Amphibien: Keine relevanten Habitatverluste.<br />
• Libellen: An der Ohre keine relevanten Habitatverluste.<br />
• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H5, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />
0,02 ha Habitatverluste. Auf dem ehemaligen Grenzstreifen (H18, Gesamtlebensraum;<br />
Wertstufe IV) 0,14 ha Habitatverluste.<br />
Süd 1:<br />
• Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Art der FFH-RL, streng geschützte Art):<br />
Verlust von 2 Gewässern (0,09 ha) nördlich des Bromer Busches (Nahrungshabitate<br />
der Wertstufe VI).<br />
• Fledermäuse: Am Bromer Busch (F8, Gesamtlebensraum mit Jagdraum;<br />
Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,44 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung<br />
(F9, Jagdraum; Wertstufe VC; streng geschützte Arten) 0,46 ha<br />
Habitatverluste.<br />
• Brutvögel: Im Teilgebiet V15 Verlust von 0,22 ha flächigen Staudenfluren und<br />
Gäben, es handelt sich um essentielle Habitatstrukturen eines Braunkehlchens<br />
(besonders geschützte Art).<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse (R7, Gesamtlebensraum der Waldeidechse;<br />
Wertstufe IV; besonders geschützte Art) 0,01 ha Habitatverluste.<br />
• Amphibien: Verlust eines Laichgewässers (A17; Wertstufe VB) mit den streng<br />
geschützten Arten Kammmolch (Triturus cristatus) und Knoblauchkröte (Pelobates<br />
fuscus) und eines Laichgewässers (A19; Wertstufe III) des Teichfrosches<br />
(Rana kl. esculenta, besonders geschützte Art)<br />
• Libellen: Verlust eines Fortpflanzungsgewässers (L13; Wertstufe IV) mit Vorkommen<br />
besonders geschützter Arten, An der Ohre keine relevanten Habitatverluste.<br />
• Heuschrecken: An der Bahntrasse (H8, Gesamtlebensraum; Wertstufe IV)<br />
0,01 ha Habitatverluste. In der Ohreniederung (H21, Gesamtlebensraum;<br />
Wertstufe IV) 0,22 ha Habitatverluste.<br />
Darüber hinaus kann es bei allen drei Trassen zur Zerstörung von Lebensstätten<br />
weitere besonders geschützter Tierarten kommen:<br />
• Säugetierarten vor allem im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />
• Tagfalterarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />
• Nachtfalterarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />
• Käferarten im Wald, im Grünland und auf Brachflächen<br />
• Hautflüglerarten im Wald und auf Brachflächen<br />
• Spinnenarten auf Brachflächen<br />
• Weichtierarten im Laubwald und auf Brachflächen.<br />
Tatsächliche Hinweise auf möglicher Weise betroffene Vorkommen liegen aber<br />
nicht vor.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 137<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-3<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
(Fortsetzung) Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler Beziehungen durch die<br />
Straßentrasse<br />
Durch die Straßen kann es über den direkten Flächenverlust hinaus zu einer<br />
Zerschneidungen von Lebensräumen und Lebensraumkomplexen kommen, die<br />
dazu führen, dass Minimalareale für Arten oder Populationen unterschritten<br />
werden. Zum anderen kann es zum Verlust funktionaler Beziehungen kommen<br />
(zum Beispiel von Wanderwegen). Durch die Querung der Ohre mit einem<br />
Brückenbauwerk und den beidseitigen Erhalt eines naturnahen Uferstreifens<br />
wird die Durchgängigkeit der Ohre für im Gewässer und am Ufer wandernden<br />
Tiere weitgehend erhalten (Vermeidungsmaßnahme, siehe Kap. 5.2.2).<br />
Im Folgenden wird für die einzelnen Tierartengruppen dargestellt, in welchem<br />
Umfang wertgebende Lebensraumkomplexe und funktionale Beziehungen<br />
zerschnitten werden. Dabei werden Beeinträchtigungen durch Kollisionen mit<br />
Kraftfahrzeugen mitbetrachtet (siehe unten).<br />
Nord 1:<br />
• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />
Die Ohreniederung als Aktivitätszentrum und Revier wird zerschnitten. Der<br />
Wanderkorridor Ohre bleibt erhalten.<br />
• Fledermäuse: In der Ohreniederung wird ein Gesamtlebensraum mit Jagdraum<br />
(F6) zerschnitten und Flugstraßen werden deutlich beeinträchtigt, aber<br />
nicht unterbrochen.<br />
• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung), werden<br />
zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt, aber nicht<br />
unterbrochen.<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R5)<br />
zerschnitten.<br />
• Amphibien: Die Ohreniederung als Lebensraumkomplex wird zerschnitten<br />
und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen werden deutlich<br />
beeinträchtigt.<br />
• Fische und Rundmäuler: Durch die Verrohrung der Alten Ohre wird die<br />
Durchwanderbarkeit deutlich beeinträchtigt. Der Wanderkorridor Ohre wird<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
• Libellen: Der Ausbeitungskorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
• Heuschrecken: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor<br />
(H5) zerschnitten.<br />
Nord 2:<br />
• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />
Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
• Fledermäuse: In der Ohreniederung wird ein Gesamtlebensraum mit Jagdraum<br />
(F5) zerschnitten und Flugstraßen werden deutlich beeinträchtigt, aber<br />
nicht unterbrochen.<br />
• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung, Magerrasenkorridor),<br />
werden zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt,<br />
aber nicht unterbrochen.<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R5)<br />
zerschnitten. Der ehemalige Grenzstreifen als Gesamtlebensraum (R12) wird<br />
zerschnitten.<br />
• Amphibien: Keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Zerschneidung.<br />
• Fische und Rundmäuler: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht beeinträchtigt.<br />
• Libellen: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (H5)<br />
zerschnitten. Der ehemalige Grenzstreifen als Gesamtlebensraum (H18) wird<br />
zerschnitten.
138 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-3<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
(Fortsetzung) Süd 1:<br />
• Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) (Anhang II-Arten der FFH-RL):<br />
Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
• Fledermäuse: Der Flugkorridor Brome –Bromer Busch und der Jagdraum<br />
Ohreniederung (F9) werden zerschnitten, aber nicht unterbrochen.<br />
• Brutvögel: Lebensraumkomplexe (Ackerlandschaften, Ohreniederung), werden<br />
zerschnitten und Funktionsbeziehungen werden beeinträchtigt, aber nicht<br />
unterbrochen.<br />
• Reptilien: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor (R7)<br />
zerschnitten.<br />
• Amphibien: Der Amphibien-Lebensraumkomplex aus Bromer Busch und angrenzenden<br />
Grünländern mit Gewässern wird zerschnitten und Funktionsbeziehungen<br />
werden deutlich beeinträchtigt.<br />
• Fische und Rundmäuler: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht beeinträchtigt.<br />
• Libellen: Der Wanderkorridor Ohre wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
• Heuschrecken: An der Bahntrasse wird ein potenzieller Ausbreitungskorridor<br />
(H8) zerschnitten.<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Die in der Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete dienen<br />
dem Erhalt und der Entwicklung schutzwürdiger und schutzbedürftiger<br />
Tiere und ihrer Lebensräume, die als Schutzzweck in den Verordnungen im<br />
Einzelnen dargelegt sind. Zur Verwirklichung des Schutzzweckes sind in den<br />
Naturschutzgebieten „Ohreaue“ und „Ohraue bei Altendorf“ in der Regel ale<br />
Handlungen verboten, die das Schutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile<br />
zerstören, beschädigen oder verändern. Für das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal<br />
bei Altendorf“ werden die Verbote in §3 der Verordnung aufgeführt.<br />
Die Beeinträchtigung der Schutzgebiete und der Umfang der Auswirkungen<br />
durch der Trassenvarianten wird unter Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme<br />
für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />
20 m) ermittelt.<br />
Nord 1:<br />
• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />
auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zum Verlust<br />
der Tierhabitate Feuchtgebüsche, Hecken, Magerrasen und Staudenfluren.<br />
Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />
• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zum Verlust der<br />
Tierhabitate Feuchtgebüsche, Sümpfe, Staudenfluren und unterschiedlichen<br />
Waldtypen. Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht<br />
vereinbar.<br />
• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zum Verlust<br />
der Tierhabitate Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Hecken, Sümpfe, Grünland,<br />
Staudenfluren und Äcker. Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung<br />
nicht vereinbar.<br />
Nord 2:<br />
• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />
Länge von rund 70 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtgrünland.<br />
Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />
• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />
rund 40 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtwälder, Hecken<br />
und Staudenfluren. Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der<br />
Verordnung freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />
Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 139<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />
− dauerhafte Veränderung von<br />
Tierhabitaten im Bereich von<br />
Feuchtstandorten und mit<br />
dem Grundwasser in Beziehung<br />
stehenden Gewässern<br />
• Schall- und Lichtemissionen<br />
des Kfz-Verkehrs<br />
− Verdrängung störempfindlicher<br />
Tierarten<br />
• Verkehrsfluss<br />
− Verletzung oder Tötung von<br />
Tieren durch Kollisionen mit<br />
Kraftfahrzeugen<br />
• Schadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />
Betriebsstoffen, Taumitteln<br />
oder anderen Stoffen<br />
− Schad- und Nährstoffbelastung<br />
von Tierhabitaten<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Dauerhafte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Tierhabitate<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />
der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />
eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung<br />
der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />
nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände und<br />
grundwasserbeeinflusster Tierhabitate kommt. Kleinflächige Veränderungen im<br />
Nahbereich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Verdrängung störempfindlicher Tierarten durch Schall- und Lichtemissionen<br />
Durch die verkehrsbedingten Schall- und Lichtemissionen werden die Lebensbedingungen<br />
störempfindlicher Tierarten in bisher nicht oder weniger belasteten<br />
Bereichen dauerhaft beeinträchtigt und die Arten teilweise vollständig verdrängt.<br />
Besonders Vogelarten reagieren empfindlich auf Dauerlärm und es kommt bei<br />
dieser Artengruppe zu nachhaltigen Lebensraumverlusten (Zusammenstellung<br />
bei RECK et al. 2001 und RASSMUS et al. 2003).<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung wird in Anlehnung an das Zwischenergebnis<br />
des Forschungsvorhabens „Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher<br />
Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna“ die Überschreitung<br />
des Schwellenwertes von 52 dB(A) durch den Straßenlärm in Bereichen mit<br />
Vorkommen störempfindlicher Brutvögel bewertet. Für die vom Vorhaben<br />
betroffenen Bereiche der FFH-Gebiete wird zu Grunde gelegt, dass durch<br />
Lärmschutzmaßnahmen sicher gestellt wird, das es zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommt (Vermeidungsmaßnahme, siehe Kap. 5.2.2).<br />
Beeinträchtigung sehr hoch bedeutsamer Vogellebensräume:<br />
Nord 1: 4 ha (Teilgebiet 19)<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: 25 ha (Teilgebiet 11), 10 ha (Teilgebiet 15).<br />
Beeinträchtigung hoch bedeutsamer Vogellebensräume:<br />
Nord 1: 20 ha (Teilgebiet 8), 11 ha (Teilgebiet 9)<br />
Nord 2: 20 ha (Teilgebiet 8), 13 ha (Teilgebiet 9), 38 ha (Teilgebiet 20)<br />
Süd 1: 10 ha (Teilgebiet 16).<br />
Verletzung oder Tötung von Tieren durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen<br />
Vor allem Tiere mit einer hohen Mobilität und gleichzeitig großen Territorien<br />
(z.B. der Fischotter) sowie solche mit langsamer Fortbewegung (z.B. Amphibien)<br />
sind gefährdet, durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen verletzt und getötet<br />
zu werden. Gefährdet sind auch die flugfähigen Arten, die den Luftraum unmittelbar<br />
über der Straße nutzen.<br />
Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei Biber und Fischotter, Fledermäusen<br />
und Vögeln sowie Amphibien sind Schutz- und Leitzäune erforderlich (Vermeidungsmaßnahmen,<br />
siehe Kap. 5.2.2. Das verbleibende Ausmaß der Beeinträchtigungen<br />
wird über bei der Ermittlung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />
und funktionaler Beziehungen durch die Straßentrasse (siehe oben)<br />
mitbetrachtet.<br />
Schad- und Nährstoffbelastung von Tierhabitaten<br />
Die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung von Tierhabitaten durch<br />
betriebsbedingte Schad- und Nährstoffeinträge erfolgt über die Biotoptypen als<br />
zentrale Habitatelemente für die Tierwelt in Kap. 5.3.3.
140 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-8 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Tiere im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. In<br />
Karte 9 werden die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />
Beeinträchtigungen räumlich dargestellt.<br />
Tab. 5-8 Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Tiere.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor- III a<br />
kommen und –habitaten (A) – Biber Zulässigkeits-<br />
(Castor<br />
lutra)<br />
fiber) und Fischotter (Lutra grenzbereich<br />
Nord 1: 0,42 ha Nahrungshabitate der<br />
Wertstufe VC<br />
Nord 2: 0,06 ha Nahrungshabitate der<br />
Wertstufe VC<br />
Süd 1: ---<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –Biber<br />
(Castor fiber) und Fischotter (Lutra<br />
lutra)<br />
Nord 1: Aktivitätszentrum Ohreniederung<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: ---<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
(A, B)<br />
Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
Süd 1: ---<br />
-<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele von FFH-Gebieten. Die sich<br />
daraus ergebende Unzulässigkeit des Vorhabens<br />
kann nur durch zwingende Gründe des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses und bei fehlenden<br />
zumutbaren Alternativen überwunden werden<br />
(§ 34c Abs. 3 NNatG bzw. § 45 Abs. 3 NatSchG<br />
LSA).<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />
schutzrechtlichen Schutzbestimmungen.<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes.<br />
Die sich daraus ergebende Unzulässigkeit des<br />
Vorhabens kann nur durch zwingende Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses und bei<br />
fehlenden zumutbaren Alternativen überwunden<br />
werden (§ 34c Abs. 3 NNatG).<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />
von § 10 NNatG sind.<br />
Es werden Nahrungshabitate zerschnittten, die<br />
nicht den artenschutzrechtlichen Schutzbestim-<br />
mungen unterliegen.<br />
Es handelt sich jeweils um deutliche Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgebiete, die den Verbotstatbestand<br />
der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erfüllt.<br />
Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn<br />
überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />
die Befreiung erfordern.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 141<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor- II a Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
kommen und –habitaten (A) –FlederBelastungs- im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
mäusebereich<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 1: 0,42 ha Jagdhabitate<br />
§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Lebensräume von<br />
Nord 2: 0,30 ha Jagdhabitate<br />
herausragender Bedeutung betroffen.<br />
Süd 1: 0,90 ha Jagdhabitate<br />
Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorschutzrechtlichen<br />
Schutzbestimmungen.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
kommen und –habitaten (A) –Brutvögel<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
Nord 1: 0,53 ha Habitatverluste<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 2: 0,33 ha Habitatverluste<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Süd 1: 0,22 ha Habitatverluste<br />
Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />
von besonders und streng geschützter Arten, die<br />
unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG fallen. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
kann sicher gestellt werden, dass ein<br />
günstiger Erhaltungszustand der Bestände der<br />
europäischen Vogelarten erhalten bleibt. Der Verbotstatbestand<br />
des § 42 Abs. 1 BNatSchG ist somit<br />
nach § 42 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
kommen und –habitaten (A) –Reptilien<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
Nord 1: 0,56 ha Habitatverluste<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 2: 0,16 ha Habitatverluste<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Süd 1: 0,01 ha Habitatverluste<br />
Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />
von besonders und streng geschützter Arten, die<br />
unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG fallen. Durch die Anlage neuer Lebensräume<br />
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) kann<br />
sicher gestellt werden, dass der lokal betroffene<br />
Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand<br />
bleibt und somit gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG<br />
kein Verstoß gegen das Verbot des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG vorliegt.<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
kommen und –habitaten (A) –Amphi-<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />
bien<br />
von § 10 NNatG sind.<br />
Nord 1: 0,42 ha Landlebensräume<br />
Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />
Nord 2: ---<br />
von besonders und streng geschützter Arten, die<br />
Süd 1: 2 Laichgewässer<br />
unter die Verbotsbestimmungen des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG fallen. Durch die Anlage neuer Lebensräume<br />
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) kann<br />
sicher gestellt werden, dass der lokal betroffene<br />
Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand<br />
bleibt und somit gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG<br />
kein Verstoß gegen das Verbot des § 42 Abs. 1<br />
BNatSchG vorliegt.<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtikommen<br />
und –habitaten (A) –Libellen<br />
gung im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im<br />
Nord 1: 0,01 ha Habitatverluste<br />
Sinne von § 10 NNatG ist.<br />
Nord 2: ---<br />
Die Beeinträchtigungen betreffen die Lebensstätten<br />
Süd 1: 1 Fortpflanzungsgewässer<br />
besonders geschützter Arten. Es liegt gemäß § 42<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote<br />
des § 42 Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />
Arten keine europarechtlich geschützten Tiere sind<br />
und es sich um einen nach § 19 BNatSchG zulässigen<br />
Eingriff handelt (ausgleichbar oder ersetzbar,<br />
keine Zerstörung von Biotopen streng geschützter<br />
Arten).
142 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen<br />
(gemäß Tab. 5-7)<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten (A) – Heuschrecken<br />
Nord 1: 0,32 ha Habitatverluste<br />
Nord 2: 0,16 ha Habitatverluste<br />
Süd 1: 0,23 ha Habitatverluste<br />
Verluste oder Schädigungen von Vorkommen<br />
weiterer geschützter Tierarten<br />
(B, A)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />
Fledermäuse<br />
Nord 1: Ohreniederung<br />
Nord 2: Ohreniederung<br />
Süd 1: Flugkorridor Brome – Bromer<br />
Busch, Ohreniederung<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />
Amphibien<br />
Nord 1: Ohreniederung<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: Lebensraumkomplex Bromer<br />
Busch –angrenzende Flächen<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />
Reptilien und Heuschrecken<br />
Nord 1: Bahntrasse<br />
Nord 2: Bahntrasse, ehemaliger Grenzstreifen<br />
Süd 1: Bahntrasse<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –<br />
Fische und Rundmäuler<br />
Nord 1: Alte Ohre<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: ---<br />
Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />
durch Lärm – dauerhafte Beeinträchtigung<br />
(sehr) hoch bedeutsamer<br />
Vogellebensräume (T)<br />
Nord 1: 35 ha<br />
Nord 2: 71 ha<br />
Süd 1: 45 ha<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
II b<br />
Belastungsbereich<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich<br />
davon ausgegangen, dass entsprechende Verluste<br />
auftreten, da eine Erfassung jeder Lebensstätte<br />
geschützter Tierarten nicht zumutbar ist. Tatsächliche<br />
Hinweise auf eine entsprechende Zerstörung<br />
liegen aber nicht vor. Für die Zerstörung beziehungsweise<br />
die Beschädigung von Fortpflanzungsoder<br />
Ruhestätten liegt gemäß § 42 Abs. 5<br />
BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des<br />
§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />
Arten keine europarechtlich geschützten Tiere<br />
sind und die Maßnahme der Durchführung eines<br />
Eingriffes oder Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vor-<br />
gesehen.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind keine besonderen<br />
Werte und Funktionen betroffen.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im<br />
Sinne von § 10 NNatG ist. Es sind keine besonderen<br />
Werte und Funktionen betroffen.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind. Es werden Flächen von<br />
hoher Bedeutung beeinträchtigt, aber nicht vollständig<br />
entwertet. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
kann sicher gestellt werden, dass ein<br />
günstiger Erhaltungszustand der Bestände der<br />
europäischen Vogelarten erhalten bleibt. Der Verbotstatbestand<br />
des § 42 Abs. 1 BNatSchG ist somit<br />
nach § 42 Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 143<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-7) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Land- I Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />
schaftsschutzgebieten (A, B)<br />
Vorsorgebereich des NSG „Ohreaue“, die nach §7 Abs. 9 der Ver-<br />
Nord 1: ---<br />
ordnung freigestellt ist (weitere Erläuterungen hier-<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
Süd 1: --zu<br />
in Kap. 5.2.2).<br />
Baubedingte Beunruhigung störemp-<br />
Die Belastungen bleiben aufgrund der räumlichen<br />
findlicher Tierarten (B)<br />
und zeitlichen Begrenztheit unter der Schwelle der<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung.<br />
Beeinträchtigung empfindlicher Tierle-<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminbensräume<br />
durch baubedingte Subderung<br />
werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />
strat- und Schadstoffeinträge (B)<br />
verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />
Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Baubedingte Veränderungen grund-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erwasserbeeinflusster<br />
Tierhabitate (B)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
warten.<br />
Dauerhafte Veränderungen grundwas-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erserbeeinflusster<br />
Tierhabitate (A)<br />
warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
reich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor-<br />
Die Verluste liegen außerhalb des FFH-Gebietes<br />
kommen und –habitaten (A) –Fischot-<br />
und es sind keine für das Vorkommen der Art<br />
ter (Lutra lutra)<br />
essenziellen Habitate betroffen. Es handelt sich<br />
Nord 1: ---<br />
somit um keine erhebliche Beeinträchtigung der<br />
Nord 2: ---<br />
Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.<br />
Süd 1: 0,09 ha Nahrungshabitate der<br />
Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchti-<br />
Wertstufe IV<br />
gung im Sinne von § 7 NNatG, da es zu keiner<br />
relevanten Verschlechterung des Nahrungsangebots<br />
im Gesamtlebensraum des Fischotters kommt.<br />
Nahrungshabitate unterliegen nicht den arten-<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
schutzrechtlichen Schutzbestimmungen.<br />
Durch das Brückenbauwerk mit Berme kommt es<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –Biber<br />
zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des<br />
(Castor fiber) und Fischotter (Lutra<br />
Wanderkorridors Ohre.<br />
lutra), Wanderkorridor Ohre<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –Brutgen<br />
im Sinne der Eingriffsregelung. Es handelt sich<br />
vögel<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
um eine schleichende Umweltbelastung.<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />
funktionaler Beziehungen (A, T) –Ohre<br />
gen im Sinne der Eingriffsregelung.<br />
als Wanderkorridor für Fische und<br />
Rundmäuler sowie Libellen<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
5.3.2.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Ein wesentlicher Teil der erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere im<br />
Sinne des § 7 NNatG beziehungsweise des § 18 NatSchG LSA ergibt sich aus Verlusten<br />
von Habitaten und Tierkommen durch Überbauung, der Zerschneidung von<br />
Lebensräumen und funktionalen Beziehungen durch die Straßentrassen und durch die<br />
Verdrängung störempfindlicher Tierarten durch Schall- und Lichtemissionen. Diese<br />
erheblichen Beeinträchtigungen sind durch die Schaffung neuer Habitate, die mindes-
144 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
tens gleich großen Populationen der Arten wieder einen Lebensraum geben, oder<br />
durch die Optimierung von Tierlebensräumen ausgleichbar. Ort und Stelle des Eingriffs<br />
und der Ausgleichmaßnahme müssen dabei nicht identisch sein, die positiven<br />
Wirkungen der Maßnahme müssen aber die vom Eingriff betroffenen Werte und<br />
Funktionen erreichen (zum Beispiel NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006).<br />
5.3.2.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Es sind keine Ersatzmaßnahmen erforderlich.<br />
5.3.2.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Wie die Übersicht der erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere in<br />
Tab. 5-9 zeigt, kommt es bei den beiden Nordvarianten zu Auswirkungen die im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
liegen und somit einer weitergehenden Klärung der Zulässigkeit<br />
durch die Genehmigungsbehörde bedürfen. Es handelt sich zum einen um erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der FFH-Gebiete, die aufgrund der besonderen<br />
rechtlichen Hürden der Stufe III a zuzuordnen sind. Zum anderen handelt es sich<br />
Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete und des Landschaftsschutzgebietes. Bei<br />
der Variante Süd 1 kommt es zu keinen Beeinträchtigungen, die dem Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
zuzuordnen sind.<br />
Bei den Beeinträchtigungen im Belastungsbereich handelt es sich neben Habitatverlusten<br />
und Zerschneidungen von Lebensraumkomplexen um die umfangreichen Lebensraumbeeinträchtigungen<br />
durch die Verlärmung. Bei der Variante Nord 1 kommt<br />
es zu den geringsten Auswirkungen, bei der Variante Nord 2 zu den flächenmäßig umfangreichsten.<br />
Auch vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
besonders entscheidungserheblich sind, ergibt sich im Gesamtvergleich die folgende<br />
Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das Schutzgut Tiere:<br />
Süd 1 < Nord 2 < Nord 1
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 145<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-9: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Tiere durch die Varianten.<br />
Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />
Bei der Differenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />
als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />
Varianten<br />
das Schutzgut<br />
Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
- IV - - -<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Biber und<br />
Fischotter<br />
III a 0,42 ha 0,06 ha -<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen –Biber und<br />
Fischotter<br />
III a 1 x - -<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
III a 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
0,42 ha + 0,06 ha<br />
-<br />
Stufe III a<br />
1 Zerschneidung<br />
+ 2 NSG, 1 LSG<br />
+ 1 NSG<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Brutvögel<br />
II a 0,53 ha 0,33 ha 0,22 ha<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Reptilien<br />
II a 0,56 ha 0,16 ha 0,01 ha<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervor- II a 0,42 ha - 2 Laichgekommen<br />
und –habitaten –Amphibien<br />
wässer<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Libellen<br />
II a 0,01 ha - 1 Fortpflanzungsgewässer<br />
Verluste von Vorkommen weiterer<br />
II a (kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />
geschützter Tierarten<br />
ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />
werden) werden) werden)<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Fledermäuse<br />
II a 0,42 ha 0,30 ha 0,90 ha<br />
Verlust oder Schädigung von Tiervorkommen<br />
und –habitaten –Heuschrecken<br />
II a 0,32 ha 0,16 ha 0,23 ha<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
2,26 ha 0,95 ha 1,36 ha +<br />
Stufe II a<br />
2 Laich- und 1<br />
Libellengewässer<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen –Fledermäuse<br />
II b 1 x 1 x 2 x<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen –Amphibien<br />
II b 1 x - 1 x<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und<br />
funktionaler Beziehungen –Fische und<br />
Rundmäuler<br />
II b 1 x - -<br />
Verdrängung störempfindlicher Tierarten<br />
durch Lärm –Beeinträchtigung (sehr)<br />
hoch bedeutsamer Vogellebensräume<br />
II b 35 ha 71 ha 45 ha<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
35 ha + 71 ha + 45 ha +<br />
Stufe II b<br />
3 Zerschneidung 1 Zerschneidung 3 Zerschneidung
146 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.3 Schutzgut Pflanzen<br />
5.3.3.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-10 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen<br />
Vielfalt)beschreiben.<br />
Tab. 5-10: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Pflanzen.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet,<br />
LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie, RL = Rote Liste.<br />
Erklärung der Biotoptypenabkürzungen siehe Tab. A3-1 und Karte 1.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Verlust oder Schädigung von<br />
Vegetationsbeständen<br />
− Verlust oder Schädigung von<br />
Pflanzenvorkommen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Verlust oder Schädigung von Vegetationsbeständen in den Baufeldern<br />
In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das<br />
Abschieben des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust und zur Schädigung<br />
von Vegetationsbeständen.<br />
Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />
Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />
Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). In den parallel zur Trasse verlaufenden Arbeitsstreifen<br />
können Biotoptypen wie Staudenfluren durch die Rekultivierung<br />
der Flächen nach Bauende zeitnah wiederhergestellt werden. Zu nachhaltigen<br />
baubedingten Beeinträchtigungen kommt es bei einem Verlust bzw. einer<br />
Schädigung wertgebender Biotope, die zeitnah nicht wiederherstellbar sind.<br />
Der Umfang der Auswirkungen wird über den Verlust und die Schädigung der<br />
Biotope und Biotopstrukturen durch die 2 x 5 m breiten Arbeitsstreifen ermittelt.<br />
In Einzelfällen werden die Arbeitsstreifen zum Erhalt besonders bedeutsamer<br />
Flächen (z.B. von FFH-Lebensräumen) reduziert.<br />
Nord 1:<br />
• 0,06 ha Erlen-Eschen-Auwald, naturnahes Fließgewässer – WET, FBN<br />
f/WET WET/WUl/UHF/NRG (Nds., FFH-LRT 91E0 bzw. 3260 im FFH-Gebiet,<br />
geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen V/IV)<br />
• 0,02 ha Feuchtgebüsche, Sümpfe –BNR, NSR (Nds., geschützter Biotop,<br />
nicht ausgleichbar, Wertstufe V)<br />
• 30 m Allee –HBA (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,08 ha Feuchtgebüsch, Flutrasen –BFR, GFF (Nds., geschützter Biotop,<br />
ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,10 ha Feuchtgebüsch, Hecke, Magerrasen – BFR, HFM, RSZ/RSS,<br />
RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen III-V)<br />
• 0,02 ha Ruderalfluren –URF/NSR (LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,14 Hybridpappelforst, Nadelforst – WXP, WZK, WZF (Nds., funktional<br />
ausgleichbar, Wald im Sinne des NWaldLG, Wertstufe III)<br />
• 0,01 ha Pionierwald, Hecke –WPB/UHF, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe<br />
III)<br />
• 480 m Allee, Hecke –HBA, HEA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 0,02 ha Gräben, Ruderalflur –FGR, URF (Nds., rekultivierbar, Wertstufe III)<br />
• 5,93 ha Äcker, Gräben, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS,<br />
FGRu, GA, GIT, OV, OV/UH, OV/GR (Nds., Wertstufe II, rekultivierbar, nicht<br />
erheblich)<br />
• 0,22 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 147<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schadstoffemissionen und<br />
Substratumlagerungen im Zuge<br />
des Baubetriebes<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />
in empfindliche Vegetationsbestände<br />
• Grundwasserstandsveränderungen<br />
in der Bauphase<br />
− Veränderung von grundwasserbeeinflusstenVegetationsbeständen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Nord 2:<br />
• 0,01 ha Erlen-Eschen-Auwald –WU/WET (LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />
FFH-Gebiet, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe<br />
IV)<br />
• 0,01 ha Nasswiese –GNR (Nds., geschützter Biotop, nicht ausgleichbar,<br />
Wertstufe V)<br />
• 0,09 ha Hecke, Magerrasen – HFB, RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop,<br />
ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 30 m Allee, Hecke –HBA, HFM (LSA, geschützter Biotop, Wertstufe III)<br />
• 0,01 ha entwässerter Erlenwald –WU (LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />
Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV)<br />
• 0,15 ha Kiefernforst –WZK (Nds., funktional ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />
NWaldLG, Wertstufe III)<br />
• 420 m Allee, Hecke –HBA, HFM, HFS (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 0,68 ha Gräben, Staudenfluren, Grünland –FGR, UHM/UHT, UHM/WPB,<br />
GIF + (Nds./LSA, rekultivierbar, Wertstufe III)<br />
• 6,29 ha Äcker, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, GA,<br />
OV/UH, OV/GR (Nds./LSA, Wertstufe II, rekultivierbar, nicht erheblich)<br />
• 0,30 ha Verkehrsflächen –OV (Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich).<br />
Süd 1:<br />
• 0,03 ha Baumgruppe –HBE (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,02 ha Kiefernforst – WZK (Nds., ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />
NWaldLG, Wertstufe III)<br />
• 0,10 ha Intensivgrünland mit Baumgruppe –GIT/HBE (Nds., ausgleichbar,<br />
Wertstufe III)<br />
• 460 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 0,26 ha Staudenfluren –UHM, UHF (Nds., rekultivierbar, Wertstufe III)<br />
• 5,19 ha Äcker, Gräben, Intensivgrünland, Grasansaat, standortfremder Gehölzbestand,<br />
Fischteich, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, FGR, GIF,<br />
GIT, GA, HPX, OV/GR, SXF, UH/EL (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)<br />
• 0,34 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).<br />
Baubedingte Verluste oder Schädigungen von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter<br />
Pflanzen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Im Bereich der 5 m breiten Arbeitsstreifen wurden keine<br />
Wuchsorte gefährdeter oder geschützter Pflanzen festgestellt. Für die weiteren<br />
Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
intensiver genutzte Flächen in Anspruch genommen (siehe Kap. 5.2.2), auf<br />
denen Vorkommen gefährdeter oder geschützter Pflanzen nicht zu erwarten<br />
sind. Gänzlich kann eine Beeinträchtigung aber nicht ausgeschlossen werden.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />
Beeinträchtigung empfindlicher Vegetationsbestände durch baubedingte Substrat-<br />
und Schadstoffeinträge<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen von Vegetationsbeständen, die an die<br />
Baustellen grenzen, durch Bau- und Betriebsstoffe oder sonstige Substrateinträge<br />
sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2).<br />
Sie können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von<br />
Unfällen).<br />
Baubedingte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />
der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser<br />
zeitweise abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen<br />
in der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen<br />
und Vegetationsbeständen, die daran angepasst sind. Aufgrund der<br />
zeitlichen und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind<br />
durch die Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten.
148 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Verlust oder Schädigung von<br />
Vegetationsbeständen<br />
− Verlust oder Schädigung von<br />
Pflanzenvorkommen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Verlust von Vegetationsbeständen<br />
Durch den Bau der Straßen einschließlich der Dämme und Seitenstreifen werden<br />
auf diesen Flächen die derzeitigen Vegetationsbestände und -strukturen<br />
wie Wälder, Gehölze, Sümpfe und Grünländer beseitigt und gehen in der Regel<br />
dauerhaft verloren. Im Bereich der Böschungen und Seitenstreifen ist die Entwicklung<br />
von Staudenfluren möglich, die allerdings aufgrund der Nähe zur Straße<br />
deutlichen Belastungen unterliegen (siehe betriebsbedingte Auswirkungen).<br />
Der Umfang der Verluste von Vegetationsbeständen und –strukturen wird unter<br />
Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme für die Straße (Gesamtbreite in<br />
der Regel 16 m, in Dammabschnitten 20 m) ermittelt.<br />
Nord 1:<br />
• 0,11 ha Erlen-Eschen-Auwald, naturnahes Fließgewässer – WET, FBNf/<br />
WET, WET/WUl/UHF/NRG (Nds., FFH-LRT 91E0 bzw. 3260 im FFH-Gebiet,<br />
geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen V/IV)<br />
• 0,03 ha Feuchtgebüsche, Sümpfe –BNR, NSR (Nds., geschützter Biotop,<br />
nicht ausgleichbar, Wertstufe V)<br />
• 0,14 ha Feuchtgebüsch, Flutrasen –BFR, GFF (Nds., geschützter Biotop,<br />
ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,16 ha Feuchtgebüsch, Hecke, Magerrasen – BFR, HFM, RSZ/RSS,<br />
RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar, Wertstufen III-V)<br />
• 70 m Allee –HBA (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,03 ha Ruderalfluren –URF/NSR (LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 0,10 ha Hybridpappelforst, Nadelforst –WXP, WZK, WZF (Nds., funktional<br />
ausgleichbar, Wald im Sinne des NWaldLG)<br />
• 0,04 ha Pionierwald, Hecke, Gräben, Ruderalflur –WPB/UHF, HFM, FGR,<br />
URF (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 440 m Allee, Hecke –HBA, HEA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 9,64 ha Äcker, Gräben, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS,<br />
FGRu, GA, OV/UH, OV/GR (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)<br />
• 0,83 ha Verkehrsflächen –OV (Nds., Wertstufe I, nicht erheblich).<br />
Nord 2:<br />
• 0,03 ha Erlen-Eschen-Auwald - WU/WET (LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />
FFH-Gebiet, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe<br />
V)<br />
• 0,15 ha Hecke, Magerrasen – HFB, RSZ/UHT (LSA, geschützter Biotop,<br />
ausgleichbar, Wertstufe IV)<br />
• 40 m Allee, Hecke –HBA, HFM (LSA, geschützter Biotop, Wertstufe III)<br />
• 0,02 ha entwässerter Erlenwald –WU (LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />
Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV)<br />
• 0,11 ha Kiefernforst –WZK (Nds., funktional ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />
NWaldLG, Wertstufe III)<br />
• 1,09 ha Gräben, Staudenfluren, Grünland –FGR, UHM/UHT, UHM/WPB,<br />
GIF + (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 460 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 10,31 ha Äcker, Grasansaat, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, GA,<br />
OV/UH, OV/GR (Nds./LSA, Wertstufe II, nicht erheblich)<br />
• 0,79 ha Verkehrsflächen –OV (Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich).<br />
Süd 1:<br />
• 0,06 ha Baumgruppe –HBE (Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe VI)<br />
• 0,01 ha Kiefernforst – WZK (Nds., ausgleichbar, Wald im Sinne des<br />
NWaldLG, Wertstufe III)<br />
• 0,04 ha naturnahes Kleingewässer –SEZ (Nds., ausgleichbar, Wertstufe VI)<br />
• 0,65 ha Intensivgrünland mit Baumgruppe, Staudenfluren –GIT/HBE, UHM,<br />
UHF (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 510 m Allee, Hecke –HBA, HFM (Nds., ausgleichbar, Wertstufe III)<br />
• 6,73 ha Äcker, Gräben, Intensivgrünland, Grasansaat, standortfremder Gehölzbestand,<br />
Fischteich, unbefestigte Wege –AS, AS/AL, AL/AS, FGR, GIF,<br />
GIT, GA, HPX, OV/GR, SXF, UH/EL (Nds., Wertstufe II, nicht erheblich)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 149<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />
− dauerhafte Veränderung von<br />
grundwasserbeeinflussten<br />
Vegetationsbeständen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Süd 1 (Fortsetzung):<br />
• 2,44 ha Verkehrsflächen, Lagerflächen –OV, OEL (Nds., Wertstufe I, nicht<br />
erheblich).<br />
Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter Pflanzen<br />
Im Bereich der Straßentrasse liegende Wuchsorte gefährdeter oder geschützter<br />
Pflanzenarten werden überbaut und gehen verloren. Farn- und Blütenpflanzen:<br />
Nord 1, Nord 2: keine<br />
Süd 1: Wuchsort Nr. 9, Wertstufe IV –Dianthus deltoides (besonders geschützte<br />
Art; RL Nds. „gefährdet“). Der Pflanzenbestand wird vor der Baumaßnahme<br />
an einen geeigneten Wuchsort im Umfeld umgesiedelt (siehe Kap. 5.2.2).<br />
Das Vorkommen geschützter Flechten- und Pilzarten vor allem im Wald kann<br />
für keine Trasse ausgeschlossen werden. Geschützte Moose kommen dagegen<br />
nicht vor –diese wären im Rahmen der Biotopkartierung aufgefallen.<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Die in der Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete dienen<br />
dem Erhalt und der Entwicklung schutzwürdiger und schutzbedürftiger Vegetationsbestände,<br />
die als Schutzzweck in den Verordnungen im Einzelnen dargelegt<br />
sind. Zur Verwirklichung des Schutzzweckes sind in den Naturschutzgebieten<br />
„Ohreaue“ und „Ohraue bei Altendorf“ in der Regel ale Handlungen verboten,<br />
die das Schutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen<br />
oder verändern. Für das Landschaftsschutzgebiet „Ohretal bei Altendorf“<br />
werden die Verbote in §3 der Verordnung aufgeführt.<br />
Die Beeinträchtigung der Schutzgebiete und der Umfang der Auswirkungen<br />
durch der Trassenvarianten wird unter Zugrundelegung der Flächeninanspruchnahme<br />
für die Straße (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />
20 m) ermittelt.<br />
Nord 1:<br />
• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />
auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zum Verlust<br />
von Feuchtgebüschen, Hecken, Magerrasen und Staudenfluren. Die Inanspruchnahme<br />
ist die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />
• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zum Verlust<br />
von Feuchtgebüschen, Sümpfen, Staudenfluren und unterschiedlichen Waldtypen.<br />
Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />
ist.<br />
• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zum Verlust<br />
von Feuchtwäldern, Feuchtgebüschen, Hecken, Sümpfen, Grünland, Staudenfluren<br />
und Äckern. Die Inanspruchnahme ist die mit der Schutzgebietsverordnung<br />
nicht vereinbar.<br />
Nord 2:<br />
• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />
Länge von rund 70 m. Es kommt zum Verlust der Tierhabitate Feuchtgrünland.<br />
Die Inanspruchnahme ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar.<br />
• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />
rund 40 m. Es kommt zum Verlust von Feuchtwäldern, Hecken und Staudenfluren.<br />
Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung<br />
freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />
Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />
Dauerhafte Veränderungen grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />
der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />
eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung<br />
der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />
nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände und<br />
grundwasserbeeinflusster Vegetationsbestände kommt. Kleinflächige Veränderungen<br />
im Nahbereich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen werden.
150 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />
Betriebsstoffen, Taumitteln<br />
oder anderen Stoffen<br />
− Schad- und Nährstoffbelastung<br />
von Vegetationsbeständen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Stoffbelastung von (empfindlichen) Vegetationsbeständen<br />
Über den Luftpfad und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den<br />
Kfz-Verkehr und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />
im Nahbereich der Trasse beständig auf die dortigen Pflanzen bzw. in<br />
den Boden (siehe Kap. 5.3.4.1). Entsprechend der vielfältigen Wirkung der<br />
Stoffe kommt es Pflanzenschäden, Beeinträchtigung der Wuchsleistung und der<br />
Vitalität von Pflanzen und zur Verschiebung der Konkurrenzverhältnisse (RASS-<br />
MUS et al. 2003).<br />
Der Umfang der Auswirkungen ist ganz wesentlich von den Verkehrsstärken,<br />
den Windverhältnissen und der Empfindlichkeit der Vegetationsbestände abhängig.<br />
Der Umfang der durch eine Ortsumgehung Brome zu erwartenden relevanten<br />
Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung eines 25 m breiten Belastungsstreifens<br />
prognostiziert (vergleiche Kap. 5.3.4.1):<br />
Nord 1: 33,1 ha<br />
Nord 2: 37,6 ha<br />
Süd 1: 29,1 ha.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen sind dann zu erwarten, wenn gegenüber Nährstoffeinträgen<br />
empfindliche Vegetationsbestände in Trassennähe liegen. Im<br />
Bereich des Untersuchungsgebietes handelt es sich um die Magerrasen (RSS,<br />
RSZ) einschließlich der trockenen Staudenfluren (UHT) im Bereich des ehemaligen<br />
Grenzstreifens. Der Umfang Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung<br />
des 25 m breiten Belastungsstreifens ermittelt:<br />
Nord 1: 0,39 ha<br />
Nord 2: 0,16 ha<br />
Süd 1: ---.<br />
5.3.3.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-11 erfolgt eine Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Pflanzen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. Karte 9<br />
zeigt die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden Beeinträchtigungen<br />
räumlich.<br />
Die Differenzierung der Bewertung der Umweltauswirkungen innerhalb des Zulässigkeitsgrenzbereiches<br />
sowie des Belastungsbereiches erfolgt anhand der Schwere der<br />
Beeinträchtigung und der Betroffenheit von Werten und Funktionen mit besonderer<br />
Bedeutung.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 151<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-11: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Pflanzen.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt,<br />
NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet, LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-<br />
Richtlinie, RL = Rote Liste. Erklärung der Biotoptypenabkürzungen siehe Tab. A3-1 und Karte 1.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A, III a<br />
B) – Nds./LSA, FFH-LRT 91E0 bzw. Zulässigkeits-<br />
3260 im FFH-Gebiet, geschützter Biogrenzbereichtop, überwiegend nicht ausgleichbar,<br />
Wertstufen IV u. V<br />
Nord 1: 0,17 ha WET<br />
Nord 2: 0,04 ha WU/WET<br />
Süd 1: ---<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
(A, B)<br />
Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
Süd 1: ---<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) – Nds., geschützter Biotop, nicht<br />
ausgleichbar, Wertstufe V<br />
Nord 1: 0,05 ha BNR, NSR<br />
Nord 2: 0,01 ha GNR<br />
Süd 1: ---<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) – Nds./LSA, geschützter Biotop,<br />
ausgleichbar, Wertstufen III - IV<br />
Nord 1: 0,50 ha BFR, HFM, RSZ/ RSS,<br />
RSZ/UHT, GFF<br />
Nord 2: 0,24 ha HFB, RSZ/UHT<br />
Süd 1: 0,04 SEZ<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) –LSA, geschützter Biotop, Wertstufe<br />
III<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: 70 m HBA, HFM<br />
Süd 1: ---<br />
III b<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
-<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele gemeldeter FFH-Gebiete. Die<br />
sich daraus ergebende Unzulässigkeit des Vorhabens<br />
kann nur durch zwingende Gründe des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses und bei fehlenden<br />
zumutbaren Alternativen überwunden werden<br />
(§ 34c Abs. 4 NNatG bzw. § 45 Abs. 4 NatSchG<br />
LSA).<br />
Es handelt sich um nach § 28a NNatG bzw. § 37<br />
NatSchG LSA besonders geschützte Biotope.<br />
Es handelt sich ganz überwiegend um erhebliche<br />
Beeinträchtigungen im Sinne von § 7 NNatG bzw.<br />
bzw. § 18 NatSchG LSA, die nicht ausgleichbar im<br />
Sinne von § 10 NNatG bzw. § 19 NatSchG LSA<br />
sind. Bei Nord 2 handelt es sich eine genehmigungs-<br />
und ausgleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige<br />
Waldumwandlung im Sinne von § 8<br />
LWaldG LSA.<br />
Es handelt sich jeweils um deutliche Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgebiete, die den Verbotstatbestand<br />
der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erfüllt.<br />
Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn<br />
überwiegende Gründe des Wohls der Allgemein-<br />
heit die Befreiung erfordern.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />
Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />
Sinne von § 12 NNatG.<br />
Es handelt sich um nach § 28a NNatG besonders<br />
geschützte Biotope.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Es handelt sich um nach § 37 NatSchG LSA besonders<br />
geschützte Biotope.<br />
Es handelt sich um nach § 37 NatSchG LSA besonders<br />
geschützte Biotope.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die ausgleichbar<br />
bzw. kompensierbar im Sinne von § 19 NatSchG<br />
LSA sind.
152 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen<br />
(gemäß Tab. 5-10)<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) –Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufen<br />
IV<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: 0,19 ha HBE<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) –Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufe<br />
IV<br />
Nord 1: 100 m HBA<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: ---<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
B) –LSA, nicht ausgleichbar, Wald im<br />
Sinne des LWaldG LSA, Wertstufe IV<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: 0,03 ha WU<br />
Süd 1: ---<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A<br />
B) –LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV<br />
Nord 1: 0,05 ha URF/NSR<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: ---<br />
Verluste von Wuchsorten gefährdeter<br />
oder geschützter Pflanzen (A)<br />
Nord 1, Nord 2: ---<br />
Süd 1: 1 Wuchsort von Dianthus<br />
deltoides<br />
Verluste oder Schädigungen weiterer<br />
Wuchsorten geschützter Pflanzenarten<br />
(B, A) – Flechten- und Pilzarten vor<br />
allem im Wald<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
II a<br />
Belastungsbereich<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />
Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />
Sinne von § 12 NNatG. Es sind Flächen von besonderer<br />
(bis allgemeiner) Bedeutung betroffen.<br />
Es handelt sich bei dem Wald um eine genehmigungs-<br />
und ausgleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige<br />
Waldumwandlung im Sinne von § 8<br />
NWaldLG, die nicht den Versagungstatbestand des<br />
§ 8 Abs. 5 erfüllt.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleichbar im<br />
Sinne von § 10 NNatG sind, wohl aber ersetzbar im<br />
Sinne von § 12 NNatG. Es sind Bestände von<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung betroffen.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kompensierbar<br />
im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Es handelt sich um eine genehmigungs- und ausgleichs-<br />
oder ersatzaufforstungspflichtige Waldumwandlung<br />
im Sinne von § 8 LWaldG LSA, die nicht<br />
den Versagungstatbestand des § 8 Abs. 2 erfüllt.<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die ausgleichbar<br />
im Sinne von § 19 NatSchG LSA sind. Es sind<br />
Flächen von allgemeiner bis besonderer Bedeu-<br />
tung betroffen.<br />
Besonders geschützte Art, es liegt gemäß § 42<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote<br />
des § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG vor, da die betreffende<br />
Art keine europarechtlich geschützte<br />
Pflanze ist und die Maßnahme der Durchführung<br />
eines Eingriffes oder Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung<br />
vorgesehen.<br />
Der Pflanzenbestand wird vor der Baumaßnahme<br />
an einen geeigneten Wuchsort im Umfeld umgesiedelt,<br />
so dass es zu keiner erheblichen Beein-<br />
trächtigung im Sinne der Eingriffsregelung kommt.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich<br />
davon ausgegangen, dass entsprechende Verluste<br />
auftreten, da eine Erfassung jedes Vorkommens<br />
der geschützten Flechten und Pilze nicht zumutbar<br />
ist. Tatsächliche Hinweise auf entsprechende Verluste<br />
liegen aber nicht vor.<br />
Es liegt gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />
gegen die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 4<br />
BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine<br />
europarechtlich geschützten Pflanzen sind und die<br />
Maßnahme der Durchführung eines Eingriffes oder<br />
Vorhabens dient. Ausgleichsmaßnahmen sind im<br />
Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 153<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A, II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
B) – Nds., funktional ausgleichbar, Belastungs- im Sinne von § 7 NNatG, die ausgleichbar im Sinne<br />
Wald im Sinne des NWaldLG, Wertbereich von § 10 NNatG sind. Es sind Flächen von allgestufe<br />
III<br />
meiner Bedeutung betroffen.<br />
Nord 1: 0,24 ha WXP, WZK, WZF<br />
Es handelt sich um eine genehmigungs- und aus-<br />
Nord 2: 0,26 ha WZK<br />
gleichs- oder ersatzaufforstungspflichtige Waldum-<br />
Süd 1: 0,03 ha WZK<br />
wandlung im Sinne von § 8 NWaldLG, die nicht<br />
den Versagungstatbestand des § 8 Abs. 5 erfüllt.<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
B) –Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
III<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 1: 0,05 ha WPB/UHF, HFM, FGR,<br />
§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Flächen von all-<br />
URF<br />
Nord 2: 1,09 ha FGR, UHM/UHT,<br />
UHM/WPB; GIF+<br />
Süd 1: 0,75 ha GIT/HBE, UHM, UHF<br />
gemeiner Bedeutung betroffen.<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A,<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
B) –Nds./LSA, (funktional) ausgleich-<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
bar, Wertstufe III<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 1: 920 m HBA, HEA, HFM<br />
§ 19 NatSchG LSA sind. Es sind Flächen von all-<br />
Nord 2: 880 m HBA, HFM<br />
Süd 1: 970 m HBA, HFM<br />
gemeiner Bedeutung betroffen.<br />
Betriebsbedingte Stoffbelastung emp-<br />
Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
findlicher Vegetationsbeständen (T)<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA,<br />
Nord 1: 0,39 ha<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG bzw.<br />
Nord 2: 0,16 ha<br />
§ 19 NatSchG LSA sind.<br />
Süd 1: ---<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Land- I Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />
schaftsschutzgebieten (A, B)<br />
Vorsorgebereich des NSG „Ohreaue“, die nach §7 Abs. 9 der Ver-<br />
Nord 1: ---<br />
ordnung freigestellt ist (weitere Erläuterungen hier-<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
Süd 1: --zu<br />
in Kap. 5.2.2).<br />
Baubedingte Verluste oder Schädigun-<br />
Aufgrund von Vorkehrungen zur Vermeidung sind<br />
gen von Wuchsorten gefährdeter oder<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten<br />
geschützter Pflanzen (B)<br />
sind. Gänzlich kann eine Beeinträchtigung aber<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Beeinträchtigung empfindlicher Vegeta-<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Vermintionsbestände<br />
durch baubedingte Subderung<br />
werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />
strat- und Schadstoffeinträge (B)<br />
verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />
Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Baubedingte Veränderungen grund-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erwasserbeeinflussterstände<br />
(B)<br />
Vegetationsbewarten.<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Dauerhafte Veränderungen grundwas-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erserbeeinflusster<br />
Vegetationsbestände<br />
warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />
(A)<br />
reich der Bauwerke können aber nicht ausge-<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
schlossen werden.<br />
Inanspruchnahme von Vegetationsbe-<br />
Aufgrund der zeitnahen Wiederherstellbarkeit<br />
ständen (B) –Nds./LSA, rekultivierbar,<br />
kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-<br />
Wertstufe III<br />
gen im Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Nord 1: 0,02 ha FGR, URF<br />
Nord 2: 0,68 ha FGR, UHM/UHT, UHM/<br />
WPB<br />
Süd 1: 0,26 ha UHM, UHF<br />
LSA.
154 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-10) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Verlust von Vegetationsbeständen (A, I Aufgrund der geringen Wertigkeit der Flächen wird<br />
B) –Nds., Wertstufe II, nicht erheblich Vorsorgebereich die Schwelle der Erheblichkeit im Sinne des § 7<br />
Nord 1: 15,57 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />
FGRu, GA, OV/UH, OV/GR<br />
Nord 2: 16,60 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />
GA, OV/UH, OV/GR<br />
Süd 1: 13,01 ha AS, AS/AL, AL/AS,<br />
FGR, GIF, GIT, GA, HXP, OV/GR, SXF,<br />
UH/EL<br />
NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA nicht erreicht.<br />
Inanspruchnahme von Flächen (A, B) –<br />
Aufgrund der geringen Wertigkeit der Flächen wird<br />
Nds./LSA, Wertstufe I, nicht erheblich<br />
die Schwelle der Erheblichkeit im Sinne des § 7<br />
Nord 1: 1,05 ha OV<br />
Nord 2: 1,09 ha OV<br />
Süd 1: 2,78 ha OV, OEL<br />
NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA nicht erreicht.<br />
Betriebsbedingte Stoffbelastung von<br />
Aufgrund der geringen Empfindlichkeiten der<br />
Vegetationsbeständen in der 25 m<br />
Bestände wird die Schwelle der Erheblichkeit im<br />
breiten Belastungszone (T)<br />
Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA<br />
Nord 1: 33,1 ha<br />
Nord 2: 37,6 ha<br />
nicht erreicht.<br />
Süd 1: 29,1 ha<br />
5.3.3.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Die Ausgleichbarkeit erheblicher Beeinträchtigungen ist gegeben, wenn die betroffenen<br />
Funktionen und Werte in dem vom Eingriff betroffenen Raum in einem Zeitraum<br />
von höchstens 25 Jahren wiederhergestellt werden (vergleiche KIEMSTEDT et al. 1996,<br />
NMELF 2002, NLSTBV & NLWKN 2006). Der Verlust beziehungsweise die Beeinträchtigung<br />
zahlreicher Biotope durch dauerhafte oder eine baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />
kann durch eine Neuanlage und Entwicklung entsprechender Vegetationsbestände<br />
ausgeglichen werden:<br />
• Die Verluste von jüngeren Gehölzbeständen, Hecken, Magerrasen, Gras- und Staudenfluren,<br />
Ruderalfluren sowie artenärmerem Grünland sind durch Neuanlage auf<br />
ähnlichen Standorten in der Umgebung wiederherzustellen (relativ gute Regenerierbarkeit).<br />
• Einzelne Gehölzbestände im Offenland werden teilweise nur in geringem Umfang<br />
beseitigt. Durch eine Neuanlage von Hecken und Gehölze im Umfeld können zwar<br />
innerhalb von 25 Jahren keine identischen Biotope im Vergleich zu beispielsweise<br />
50 Jahre alten Bäumen einer teilbeseitigten Hecke wiederherstellen werden, jedoch<br />
weitgehend funktions- und wertgleiche Biotopstrukturen, welche die verbleibenden<br />
ergänzen.<br />
• Ausgleichbar ist auch der Verlust von Gehölzbeständen an Straßen und von Nadelforsten<br />
aufgrund der guten Regenerierbarkeit oder der innerhalb des Ausgleichszeitraumes<br />
erreichbaren funktionalen Gleichwertigkeit. Betroffen sind nur kleinflächige<br />
Bestände.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 155<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bei älteren Laubwaldbeständen, besonders alten Baumhecken und Einzelbäumen in<br />
der freien Landschaft können funktions- und wertgleiche Biotopstrukturen innerhalb<br />
von 25 Jahren nicht erreicht werden, so dass ein Ausgleich für die Verluste dieser<br />
Biotopbestände im Sinne des § 10 NNatG beziehungsweise § 19 NatSchG LSA nicht<br />
möglich ist.<br />
5.3.3.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Durch das Vorhaben kommt es zu nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen. Sie ergeben<br />
sich durch die Überbauung und die baubedingte Flächeninanspruchnahme von<br />
älteren Laubwäldern, Baumhecken und Einzelbäumen, Sümpfe und Nasswiesen. Für<br />
alle nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind in angemessenem Umfang möglichst<br />
ähnliche Funktionen und Werte zu entwickeln. Dabei ist ein räumlich-funktionaler<br />
Zusammenhang mit der Eingriffsfläche zu wahren.<br />
5.3.3.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Tab. 5-12 zeigt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />
Pflanzen. Die Variante Nord 1 (enge Nordumgehung) weist die mit Abstand größten<br />
Beeinträchtigungen im Zulässigkeitsgrenzbereich auf, die Südumgehung die geringsten.<br />
Dies ergibt sich insbesondere durch die Betroffenheit der FFH-Gebiete bei den<br />
beiden Nordvarianten. Bei den im Belastungsbereich liegenden Auswirkungen kommt<br />
es bei der Variante Nord 1 zu den geringsten und bei der Variante Nord 2 zu den<br />
größten Auswirkungen.<br />
Aufgrund der deutlichen Unterschiede der negativen Auswirkungen im entscheidungsrelevanteren<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich und hier insbesondere bei der Belastungsstufe<br />
III a ergibt sich im Gesamtvergleich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender<br />
Belastung für das Schutzgut Pflanzen:<br />
Süd 1 < Nord 2 < Nord 1
156 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-12: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Pflanzen durch die Varianten.<br />
Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />
Bei der Diferenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />
als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet,<br />
LRT = Lebensraumtyp des Anhangs 1 der FFH-Richtlinie.<br />
Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />
Varianten<br />
das Schutzgut<br />
Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
- IV - - -<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
Nds./LSA, prioritärer FFH-LRT 91E0 im<br />
FFH-Gebiet, geschützter Biotop<br />
III a 0,17 ha 0,04 ha -<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
III a 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
0,17 ha 0,04 ha<br />
-<br />
Stufe III a<br />
+ 2 NSG, 1 LSG + 1 NSG<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
Nds., geschützter Biotop, nicht ausgleichbar<br />
III b 0,05 ha 0,01 ha -<br />
Verlust von Vegetationsbeständen – III b 0,50 ha 0,24 ha 0,04 ha<br />
Nds./LSA, geschützter Biotop, ausgleichbar<br />
+ 70 m<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
Nds., nicht ausgleichbar, Wertstufen V u.<br />
VI<br />
III b 100 m - 0,19 ha<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
0,55 ha 0,25 ha 0,23 ha<br />
Stufe III b<br />
+ 100 m + 70 m<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
LSA, nicht ausgleichbar, Wald im Sinne<br />
des LWaldG LSA, Wertstufe IV<br />
II a - 0,03 ha -<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
LSA, ausgleichbar, Wertstufe IV<br />
II a 0,05 ha - -<br />
Verluste von Wuchsorten gefährdeter<br />
oder geschützter Pflanzen<br />
II a - - 1 Wuchsort<br />
Verluste von Wuchsorten geschützter II a (kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />
Flechten- und Pilzarten<br />
ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />
werden) werden) werden)<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
Stufe II a<br />
0,05 ha 0,03 ha 1 Wuchsort<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –<br />
Nds., funktional ausgleichbar, Wald im<br />
Sinne des NWaldLG, Wertstufe III<br />
II b 0,24 ha 0,26 ha 0,03 ha<br />
Verlust von Vegetationsbeständen – II b 0,05 ha 1,09 ha 0,75 ha<br />
Nds./LSA, ausgleichbar, Wertstufe III<br />
+ 920 m + 880 m + 970 m<br />
Betriebsbedingte Stoffbelastung empfindlicher<br />
Vegetationsbestände<br />
II b 0,39 ha 0,16 ha -<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
0,68 ha 1,51 ha 0,78 ha<br />
Stufe II b<br />
+ 920 m + 880 m + 970 m
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 157<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.4 Schutzgut Boden<br />
5.3.4.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-13 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Schutzgut Boden beschreiben.<br />
Tab. 5-13: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Boden.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Überformung, Verdichtung<br />
von offenen Böden<br />
• Schadstoffemissionen und<br />
Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebes<br />
− Schadstoffbelastung des Bodens<br />
durch direkte Deposition<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Überformung und Verdichtung von Böden in den Baufeldern<br />
In den Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch den<br />
Baubetrieb (insbesondere den Einsatz von Baufahrzeugen) und durch Bodenumlagerungen<br />
zu Überformungen unbefestigter Bodenbereiche einschließlich<br />
mechanischer Belastungen für das Gefüge des Unterbodens. Die natürlichen<br />
Bodenfunktionen werden vorübergehend stark eingeschränkt und der Grad der<br />
Naturnähe gegebenenfalls negativ verändert.<br />
Das Ausmaß der Belastungen wird durch die Nutzung von weniger wertvollern<br />
Bodenbereichen für die Baustelleneinrichtungsflächen vermindern (siehe Kap.<br />
5.2.2). Durch das fachgerechte Zwischenlagern des Oberbodens und die Rekultivierung<br />
der für den Baustellenbetrieb genutzten Flächen sind anschließend<br />
wesentliche Bodenfunktionen wiederherstellbar. Auf sandigen Böden sind dauerhafte<br />
Verdichtungen nicht zu erwarten. In Bereichen mit höheren Anteilen bindiger<br />
Substrate (Schluff, Lehm) können Verdichtungen weitgehend rückgängig<br />
gemacht werden. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind bei der Inanspruchnahme<br />
von Bodenbereichen von besonderer (bis allgemeiner) Bedeutung (Wertstufen<br />
IV und V) zu erwarten, da hier gleichartige Funktionen und Werte erst mitteloder<br />
langfristig wiederherstellbar sind.<br />
Nord 1:<br />
• 0,10 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,10 ha, LSA: ---)<br />
• 0,25 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,14 ha, LSA: 0,11 ha)<br />
• 5,91 ha Böden der Wertstufen III und II<br />
Nord 2:<br />
• 0,01 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,01 ha)<br />
• 0,29 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,16 ha, LSA: 0,13 ha)<br />
• 7,01 ha Böden der Wertstufen III und II<br />
Süd 1:<br />
• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />
• 0,05 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: ---)<br />
• 5,55 ha Böden der Wertstufen III und II.<br />
Bei den Böden der Wertstufe I handelt es sich um versiegelte Flächen, bei<br />
deren Inanspruchnahme keine relevanten Auswirkungen entstehen.<br />
Baubedingte Schadstoffbelastung von Böden<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Bodenbelastungen durch Bau- und Betriebsstoffe sind<br />
durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber<br />
nicht gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).
158 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Grundwasserstandsveränderungen<br />
in der Bauphase<br />
− Veränderung der Bodenfeuchteverhältnisse<br />
grundwasserbeeinflussten<br />
Standorten<br />
auf<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Versiegelung von Boden<br />
(Verlust von Bodenfunktionen)<br />
− dauerhafte Überformung von<br />
Boden (Beeinträchtigung von<br />
Bodenfunktionen)<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Veränderungen von Bodenfeuchteverhältnissen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />
der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser<br />
zeitweise abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen<br />
in der Ohreniederung mit Böden, die natürlicher Weise schwankenden<br />
Grundwasserständen ausgesetzt sind. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen<br />
Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen sind durch die Bauarbeiten<br />
keine relevanten Beeinträchtigungen der Bodenfeuchteverhältnisse zu erwarten.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
Durch den Bau der Straßen kommt es bei den versiegelten Flächen zu einem<br />
dauerhaften Verlust der oberen Bodenschichten und der natürlichen Bodenfunktionen.<br />
Die Bereiche haben für das Schutzgut Boden anschließend nur<br />
noch eine geringe Bedeutung (Wertstufe I). Relevante Beeinträchtigungen ergeben<br />
sich bei der Versiegelung von Böden der Wertstufen V bis II:<br />
Nord 1:<br />
• 0,07 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,07 ha, LSA: ---)<br />
• 0,09 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,01 ha, LSA: 0,08 ha)<br />
• 4,31 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,31 ha, LSA: ---)<br />
• 0,08 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,08 ha, LSA: ---)<br />
Nord 2:<br />
• 0,02 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,02 ha)<br />
• 0,12 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,03 ha, LSA: 0,09 ha)<br />
• 5,10 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 3,62 ha, LSA: 1,48 ha)<br />
• 0,04 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,04 ha, LSA: ---)<br />
Süd 1:<br />
• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />
• 0,03 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,03 ha, LSA: ---)<br />
• 3,10 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 3,10 ha, LSA: ---)<br />
• 0,88 ha Böden der Wertstufe II (Nds.: 0,88 ha, LSA: ---).<br />
Bei bereits versiegelten oder stark befestigten Böden (Wertstufe I) liegen bereits<br />
so starke Funktionsbeeinträchtigungen vor, dass keine (wesentliche) Verschlechterung<br />
durch die Überbauung entsteht.<br />
Dauerhafte Überformung von Böden<br />
Durch den Bau der Straßen werden im Bereich der Bankette, Böschungen und<br />
Seitenstreifen außerhalb der Flächen, die versiegelt werden (siehe oben), Bodenstandorte<br />
dauerhaft verändert. Es kommt zur Aufschüttung von Bodenmaterial<br />
und zu Bodenverdichtungen sowie durch die Anlage von Versickerungsmulden<br />
zur Abgrabung von Böden. Dadurch wird der vorhandene Profilaufbau<br />
gestört und das Bodengefüge, der Nährstoff- und Wasserhaushalt der Böden<br />
werden verändert. Relevante Auswirkungen ergeben sich bei der Inanspruchnahme<br />
von Böden der Wertstufen V bis III:<br />
Nord 1:<br />
• 0,13 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: 0,13 ha, LSA: ---)<br />
• 0,15 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: 0,10 ha)<br />
• 5,29 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 5,29 ha, LSA: ---)<br />
Nord 2:<br />
• 0,02 ha Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: 0,02 ha)<br />
• 0,20 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,07 ha, LSA: 0,13 ha)<br />
• 6,17 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,32 ha, LSA: 1,85 ha)<br />
Süd 1:<br />
• keine Böden der Wertstufe V (Nds.: ---, LSA: ---)<br />
• 0,05 ha Böden der Wertstufe IV (Nds.: 0,05 ha, LSA: ---)<br />
• 4,28 ha Böden der Wertstufe III (Nds.: 4,28 ha, LSA: ---).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 159<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />
− dauerhafte Veränderung der<br />
Bodenfeuchteverhältnisse<br />
auf grundwasserbeeinflussten<br />
Standorten<br />
• Schadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />
Betriebsstoffen, Taumitteln und<br />
anderen Stoffen<br />
− Schadstoffbelastung von Böden<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Dauerhafte Veränderungen von Bodenfeuchteverhältnissen durch Bauwerke<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />
der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />
eingegriffen. Dadurch gehen wertvolle Bodenbereiche verloren oder werden<br />
beeinträchtigt (siehe oben). Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen<br />
zur Sicherung der Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist,<br />
dass es zu nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Bodenfeuchteverhältnisse<br />
kommt. Kleinflächige Veränderungen im Nahbereich der Bauwerke<br />
können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Böden<br />
Aus der Luft und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den Kfz-Verkehr<br />
und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />
beständig in den Boden und reichern sich dort je nach ihrer Bindungsstärke an.<br />
Entsprechend ihrer Wirkung beeinträchtigen diese Stoffimmissionen die Lebensraumfunktion<br />
sowie die Puffer- und Regelungsfunktionen des Bodens. Der<br />
Umfang der Auswirkungen ist ganz wesentlich von den Verkehrsstärken, den<br />
Windverhältnissen und der Bindungsstärke der Böden abhängig. Vergleichende<br />
Untersuchungen (Zusammenstellung bei RASSMUS et al. 2003, GASSNER et al.<br />
2005, vergleiche Anhang A 4.4) zeigen, dass in einem 10 (–25 m) breiten Streifen<br />
beidseits der Fahrbahn erhöhte Belastungen der Offenböden (nicht versiegelte<br />
Böden) durch Schad- und Nährstoffe auftreten - mit den ersten 5 m als<br />
Hauptbelastungszone.<br />
Unter Zugrundelegung eines 2 x 25 m breiten Belastungsstreifens ergibt sich<br />
der folgende Beeinträchtigungsumfang:<br />
Nord 1: 33,1 ha<br />
Nord 2: 37,6 ha<br />
Süd 1: 29,1 ha.<br />
Entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen bei der Ortsumgehung<br />
Brome wird von erheblichen Beeinträchtigungen in einer 2 x 10 m breiten Belastungszone<br />
parallel zur Straße ausgegangen:<br />
Nord 1: 13,4 ha<br />
Nord 2: 15,2 ha<br />
Süd 1: 11,8 ha.<br />
5.3.4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-14 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Boden im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. In<br />
Karte 10 werden die im Zulässigkeitsgrenzbereich und im Belastungsbereich liegenden<br />
Beeinträchtigungen dargestellt.
160 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Bewertung der Auswirkungen nach Tab. 5-1: Bei Differenzierungen innerhalb einer Stufe kennzeichnet die<br />
Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-13) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
-<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö- III a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe V in Nds. (A) Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
Nord 1: 0,07 ha<br />
grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 2: ---<br />
im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />
Süd 1: ---<br />
wertvolle Böden betroffen.<br />
Dauerhaft Überformung von Böden der<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchti-<br />
Wertstufe V in Nds. (A)<br />
gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
Nord 1: 0,13 ha<br />
bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 2: ---<br />
im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />
Süd 1: ---<br />
wertvolle Böden betroffen.<br />
Überformung und Verdichtung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe V in den Baufeldern<br />
gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
in Nds. (B)<br />
bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 1: 0,10 ha<br />
im Sinne von § 12 NNatG ist. Es sind besonders<br />
Nord 2: ---<br />
wertvolle Böden betroffen.<br />
Süd 1: ---<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö- III b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe IV in Nds. (A) Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
Nord 1: 0,01 ha<br />
grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 2: 0,03 ha<br />
im Sinne von § 12 NNatG ist.<br />
Süd 1: 0,03 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe III in Nds. (A)<br />
gung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
Nord 1: 4,31 ha<br />
bar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 2: 3,62 ha<br />
im Sinne von § 12 NNatG ist.<br />
Süd 1: 3,10 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö- II a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe V in LSA (A)<br />
Belastungsgung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
Nord 1: ---<br />
bereichpensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />
Nord 2: 0,02 ha<br />
sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />
Süd 1: ---<br />
Dauerhafte Überformung von Böden<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchti-<br />
der Wertstufe V in LSA (A)<br />
gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
Nord 1: ---<br />
pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />
Nord 2: 0,02 ha<br />
sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />
Süd 1: ---<br />
Überformung und Verdichtung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe V in den Baufeldern<br />
gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
in LSA (B)<br />
pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist. Es<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: 0,01 ha<br />
sind besonders wertvolle Böden betroffen.<br />
Süd 1: ---<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe IV in LSA (A)<br />
gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
Nord 1: 0,08 ha<br />
Nord 2: 0,09 ha<br />
pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: ---<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtiden<br />
der Wertstufe III in LSA (A)<br />
gung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: 1,48 ha<br />
pensierbar im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: ---
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 161<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-13) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Dauerhafte Überformung von Böden II b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />
der Wertstufe IV (A)<br />
Belastungstigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Nord 1: 0,15 ha<br />
bereich LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 2: 0,20 ha<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: 0,05 ha<br />
Dauerhafte Überformung von Böden<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />
der Wertstufe III (A)<br />
tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Nord 1: 5,29 ha<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 2: 6,17 ha<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: 4,28 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchden<br />
der Wertstufe II (A)<br />
tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Nord 1: 0,08 ha<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 2: 0,04 ha<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: 0,88 ha<br />
Überformung und Verdichtung von Bö-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchden<br />
der Wertstufe IV in den Baufeldern<br />
tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
(B)<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 1: 0,25 ha<br />
Nord 2: 0,29 ha<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Süd 1: 0,05 ha<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträch-<br />
von Böden in der 10 m breiten Belastigung<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
tungszone (T)<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 1: 13,4 ha<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist. Die Überschreitung<br />
Nord 2: 15,2 ha<br />
von Vorsorgewerten für Böden nach der<br />
Süd 1: 11,8 ha<br />
BBodSchV ist zu erwarten.<br />
Überformung und Verdichtung von Bö- I Die Funktionen und Werte der von der Überforden<br />
der Wertstufen III und II in den Vorsorgebereich mung betroffenen Bodenbereiche der Wertstufe III<br />
Baufeldern (B)<br />
werden im Zuge der Rekultivierung zeitnah wieder-<br />
Nord 1: 5,91 ha<br />
hergestellt, so dass keine erhebliche Beeinträchti-<br />
Nord 2: 7,01 ha<br />
gungen im Sinne der Eingriffsregelung verbleiben.<br />
Süd 1: 5,55 ha<br />
Bei den Bodenbereichen geringerer Wertigkeit<br />
Baubedingte Schadstoffbelastung von<br />
ergibt sich keine Beeinträchtigung.<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Vermin-<br />
Böden (B)<br />
derung werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />
nicht erreicht wird. Belastungen (z.B. als Folge von<br />
Unfällen) können aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Baubedingte Veränderungen von Bo-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erdenfeuchteverhältnissen<br />
(B)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
warten.<br />
Dauerhafte Veränderungen von Boden-<br />
Es sind keine erheblichen Veränderungen zu erfeuchteverhältnissen<br />
(A)<br />
warten, kleinflächige Veränderungen im Nahbe-<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
reich der Bauwerke können aber nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
5.3.4.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Die Überbauung und Versiegelung von bisher unversiegelten Böden gehören zu den<br />
Beeinträchtigungen, welche die Anforderungen an die Ausgleichbarkeit in der Regel<br />
nicht erfüllen (siehe Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift zum UVP-Gesetz –<br />
UVPVwV 1995).
162 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die sonstigen Bodenüberformungen sind, sofern es sich nicht um naturnahe Böden der<br />
Wertstufe V handelt, ausgleichbare erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes, da<br />
entsprechende Werte und Funktionen mittelfristig im betroffenen Raum wiederhergestellt<br />
werden können. Bei den Bereichen mit ausschließlich baubedingten Überformungen<br />
der Böden ist dies dadurch zu erreichen, dass die vor dem Eingriff bestehende<br />
oder eine ähnliche Art der Bodennutzung wieder hergestellt wird, also keine mit dauerhaft<br />
stärkeren Bodenüberformungen verbundene Nutzungsintensivierung stattfindet.<br />
Ansonsten bestehen Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung der beeinträchtigten<br />
Funktionen und Werte zum Beispiel darin, auf bisher intensiv genutzten Flächen<br />
beziehungsweise in stark überprägten Bodenbereichen eine Nutzungsextensivierung<br />
oder -aufgabe in Verbindung mit der Entwicklung naturbetonter Biotope durchzuführen<br />
(zum Beispiel Entwicklung von Gehölzflächen oder extensiv genutztem Dauergrünland).<br />
5.3.4.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Für die nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen sind Ersatzmaßnahmen im Sinne des<br />
§ 12 NNatG beziehungsweise § 19 NatSchG LSA durchzuführen. Maßnahmen, die geeignet<br />
sind, ähnliche Funktionen und Werte für das Schutzgut zu schaffen, sind im<br />
Prinzip dieselben wie oben beschriebene Nutzungsextensivierung oder -aufgabe auf<br />
bisher intensiv genutzten Flächen.<br />
5.3.4.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Tab. 5-15 führt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />
im Variantenvergleich auf. Die Südumgehung weist sowohl bei den im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
liegenden Beeinträchtigungen (Stufen IIIa und IIIb) als auch bei den im<br />
Belastungsbereich liegenden Auswirkungen Vorteile gegenüber den beiden Nordvarianten.<br />
Unter den bei den Nordvarianten kommt es bei Nord 2 zu erkennbar weniger<br />
Beeinträchtigungen, die im Zulässigkeitsgrenzbereich liegen. Dies ist ausschlaggebend<br />
für die abschließende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für das<br />
Schutzgut Boden:<br />
Süd 1 < Nord 2 < Nord 1
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 163<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-15: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Boden durch die Varianten.<br />
Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />
Bei der Diferenzierung innerhalb der Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad<br />
als „b“. Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />
Varianten<br />
das Schutzgut<br />
Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
- IV - - -<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe V in Nds.<br />
III a 0,07 ha - -<br />
Dauerhaft Überformung von Böden der<br />
Wertstufe V in Nds.<br />
III a 0,13 ha - -<br />
Überformung und Verdichtung von Böden<br />
der Wertstufe V in den Baufeldern in<br />
Nds.<br />
III a 0,10 ha - -<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
Stufe III a<br />
0,30 ha 0,00 ha 0,00 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe IV in Nds.<br />
III b 0,01 ha 0,03 ha 0,03 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe III in Nds.<br />
III b 4,31 ha 3,62 ha 3,10 ha<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
Stufe III b<br />
4,32 ha 3,65 ha 3,13 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe V in LSA<br />
II a - 0,02 ha -<br />
Dauerhafte Überformung von Böden der<br />
Wertstufe V in LSA<br />
II a - 0,02 ha -<br />
Überformung und Verdichtung von Böden<br />
der Wertstufe V in den Baufeldern in<br />
LSA<br />
II a - 0,01 ha -<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe IV in LSA<br />
II a 0,08 ha 0,09 ha -<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe III in LSA<br />
II a - 1,48 ha -<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
Stufe II a<br />
0,08 ha 1,62 ha 0,00 ha<br />
Dauerhafte Überformung von Böden der<br />
Wertstufe IV<br />
II b 0,15 ha 0,20 ha 0,05 ha<br />
Dauerhafte Überformung von Böden der<br />
Wertstufe III<br />
II b 5,29 ha 6,17 ha 4,28 ha<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden<br />
der Wertstufe II<br />
II b 0,08 ha 0,04 ha 0,88 ha<br />
Überformung und Verdichtung von Böden<br />
der Wertstufe IV in den Baufeldern<br />
II b 0,25 ha 0,29 ha 0,05 ha<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />
von Böden in der 10 m breiten Belastungszone<br />
II b 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />
Summe der Beeinträchtigungen –<br />
5,77 ha 6,70 ha 5,26 ha<br />
Stufe II b<br />
+13,4 ha + 15,2 ha + 11,8 ha
164 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.5 Schutzgut Wasser<br />
5.3.5.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-16 werden die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser beschreiben.<br />
Tab. 5-16: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Wasser.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schadstoffemissionen und<br />
Substratumlagerungen im<br />
Zuge des Baubetriebes<br />
− Substrat- und Schadstoffeinträge<br />
in Oberflächengewässer<br />
oder ins Grundwasser<br />
• Grundwasserstandsveränderungen<br />
in der Bauphase<br />
− Veränderung der Grundwasserverhältnisse<br />
sowie davon<br />
beeinflusster Oberflächengewässer<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Veränderung der Gewässerstruktur<br />
durch Überbauung<br />
oder Befestigung von Gewässern<br />
oder Gewässerufern<br />
− Verringerung der Grundwasserneubildung<br />
infolge der<br />
Bodenversiegelung<br />
− Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Belastung des Grund- oder Oberflächenwassers durch baubedingte Substratund<br />
Schadstoffeinträge<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers<br />
durch Bau- und Betriebsstoffe oder durch Substrateinträge sind durch<br />
geeignete Maßnahmen zu verhindern (siehe Kap. 5.2.2). Sie können aber nicht<br />
gänzlich ausgeschlossen werden (z.B. als Folge von Unfällen).<br />
Baubedingte Veränderungen von Grundwasserständen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Für die Errichtung der Brückenbauwerke zur Querung<br />
der Ohre ist es notwendig, im Bereich der Baufelder das Grundwasser zeitweise<br />
abzusenken. Betroffen sind bei allen Varianten eng umgrenzte Flächen in<br />
der Ohreniederung, mit natürlicher Weise schwankenden Grundwasserständen.<br />
Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Begrenzung und der standörtlichen Bedingungen<br />
sind durch die Bauarbeiten keine relevanten Beeinträchtigungen der<br />
Grundwasserstände zu erwarten.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Veränderung / Beeinträchtigung von Gewässern und Gewässerstrukturen<br />
Durch direkte Flächeninansruchnahmen für die Straßen werden einzelne Gewässer<br />
und Gewässerstrukturen dauerhaft verändert oder gehen verloren.<br />
Nord 1: Alte Ohre (Wertstufe IV) wird auf einer Länge von rund 20 m verroht,<br />
ein Graben (Wertstufe II) wird auf einer Länge von 20 m überbaut (beide Nds.).<br />
Nord 2: Ein Gewässer in der Ohreniederung (Wertstufe III) wird auf rund 20 m<br />
verrohrt (LSA).<br />
Süd 1: Ein naturfernes Stillgewässer (Wertstufe II) und ein naturnahes<br />
Kleingewässer (Wertstufe IV) werden ganz und zwei Gräben (Wertstufe II)<br />
werden auf je 16 m Länge überbaut (alle Nds.).<br />
Verringerung der Grundwasserneubildung<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Die vorhabensbedingten Bodenversiegelungen durch<br />
die Straße und die Bodenverdichtungen in den Böschungen führen zum Verlust<br />
bzw. zu einer Beeinträchtigung von Grundwasserneubildungsflächen. Zur<br />
Vermeidung der Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung wird der Abfluss<br />
der Straßenentwässerung in den Seitenstreifen versickert (siehe Kap. 5.2.2).<br />
Aufgrund der mit Ausnahme der Niederungen günstigen standörtlichen<br />
Bedingungen (gut durchlässige Böden, meist grundwasserferne Standorte)<br />
kann der anfallende Oberflächenabfluss ganz überwiegend vor Ort versickert<br />
werden, so dass kein relevante Verminderung der Grundwasserneubildung zu<br />
erwarten ist (vergleiche RASSMUS et al. 2003).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 165<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Einleitung von Abflüssen der<br />
Straßenentwässerung in Oberflächengewässer<br />
− hydraulische Belastung von<br />
Fließgewässern<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />
− Veränderung der Grundwasserverhältnisse<br />
sowie davon<br />
beeinflusster Oberflächengewässer<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Verlust von Überschwemmungsbereichen / Retentionsflächen<br />
Durch die Straßendämme in der Ohreniederung werden Teile des natürlichen<br />
Überschwemmungsgebietes der Ohre überbaut und gehen dauerhaft als Retentionsflächen<br />
verloren. Entsprechend dem Abflussgeschehen an der Ohre<br />
sind Flächen betroffen, die nur bei besonderen Hochwasserereignissen und<br />
auch nur kurzzeitig überschwemmt werden. Es handelt sich nicht um gesetzliche<br />
Überschwemmungsgebiete.<br />
Das Ausmaß der Auswirkung wird anhand der Verluste der Flächen ermittelt,<br />
die von einem HQ 100 überschwemmt werden.<br />
Nord 1: 0,27 ha<br />
Nord 2: 0,06 ha<br />
Süd 1: 0,26 ha.<br />
Beeinträchtigung von Gewässern in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Der Erhalt und die Entwicklung der Fließgewässer sind entsprechend den Verordnungen<br />
besonderer Schutzzweck der im Bereich der Ohreniederung liegenden<br />
Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />
der Schutzgebiete für die Straßen werden einzelne Gewässer dauerhaft<br />
verändert (siehe oben).<br />
Nord 1:<br />
• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Verohrung der Alten Ohre auf einer Länge<br />
von rund 20 m ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />
• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre bleiben<br />
die Durchgängigkeit Ohre und ein naturnaher Uferstreifen erhalten<br />
(vergleiche Kap. 5.2.2). Der in § 2 Abs. 2 der Verordnung aufgeführte besondere<br />
Schutzzweck „Erhaltung und Entwicklung der Ohre als naturnahes Fließgewässer“<br />
wird nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />
Nord 2:<br />
• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre<br />
bleibt die Ohre als naturnah strukturiertes Fließgewässer erhalten.<br />
• NSG „Ohreaue“: Durch den Bau einer Brücke über die Ohre bleiben die<br />
Durchgängigkeit Ohre und ein naturnaher Uferstreifen erhalten (vergleiche<br />
Kap. 5.2.2). Die Verrohrung eines Gewässer auf rund 20 m für zu einer<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung des Gewässers. Der Bau einer Ortsumgehung<br />
ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung freigestellt (weitere Erläuterungen hierzu<br />
in Kap. 5.2.2).<br />
Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />
Hydraulische Belastung der Ohre<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Der Abfluss der Straßenentwässerung wird ganz<br />
überwiegend in den Seitenstreifen versickert (siehe oben). In der Ohreniederung<br />
kann die Inanspruchnahme der Ohre als Vorfluter nicht ausgeschlossen<br />
werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sind die Einleitungsmengen<br />
so zu begrenzen, dass es zu keinen erheblichen hydraulische Belastungen des<br />
Fließgewässers kommt (siehe Kap. 5.2.2). Dadurch werden auch Beeinträchtigungen<br />
auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (z.B. Abdrift der im Gewässer<br />
lebenden Arten) verringert.<br />
Dauerhafte Veränderungen von Grundwasserständen durch Bauwerke<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />
der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />
eingegriffen. Eine Entwässerung der angrenzenden Flächen zur Sicherung der<br />
Bauwerke ist nicht erforderlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass es zu<br />
nennenswerten dauerhaften Veränderungen der Grundwasserstände kommt.<br />
Kleinflächige Veränderungen im Nahbereich der Bauwerke können aber nicht<br />
ausgeschlossen werden.
166 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Schadstoffemissionen durch<br />
den Kfz-Verkehr, Austrag von<br />
Betriebsstoffen, Taumitteln<br />
oder anderen Stoffen<br />
− Schadstoffbelastung des<br />
Grundwassers durch Versickern<br />
gelöster Schadstoffe<br />
− Schadstoffbelastung von<br />
Oberflächengewässern<br />
durch Einleitung schad- oder<br />
nährstoffhaltiger Straßenabwässer<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung des Grundwassers<br />
Aus der Luft und über den Oberflächenabfluss gelangen die durch den Kfz-Verkehr<br />
und bei der Unterhaltung entstehenden Nähr- und Schadstoffemissionen<br />
im Nahbereich der Trasse beständig in den Boden (siehe Kap. 5.3.4.1). Mobile<br />
Stoffe werden mit dem Sickerwasser zum Grundwasser transportiert, wo eine<br />
Verteilung und Durchmischung der eingetragenen Stoffe stattfindet. Eine geringere<br />
Bindungsstärke und somit höhere Verlagerung von Stoffen liegt bei basenarmen<br />
sauren Böden vor, die im Untersuchungsraum dominieren. In den<br />
organischen Niedermoorböden werden z.B. Schwermetalle intensiver gebunden<br />
und werden erst bei Torfzersetzung oder bei einer Erschöpfung der Pufferkapazität<br />
mobil. Im Allgemeinen geht von den straßenspezifischen Belastungen keine<br />
akute und direkte Gefährdung des Grundwassers aus (LANG & MOOG 1995).<br />
Vor dem Hintergrund der pufferschwachen Böden kann eine Beeinträchtigung<br />
der Grundwasserqualität jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen wird unter Zugrundelegung der<br />
2 x 10 m breiten Belastungszone parallel zur Straße, in dem der Hauptanteil<br />
des Eintrags und der Verlagerung ins Grundwasser stattfindet, prognostiziert:<br />
Nord 1: 13,4 ha<br />
Nord 2: 15,2 ha<br />
Süd 1: 11,8 ha.<br />
Gefährdung des Grundwassers in Wasserschutzgebieten<br />
Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen zum<br />
Schutz des Grundwassers. Durch das Sammeln und schadfreie Abführen des<br />
Oberflächenwassers der Straßen ist sicher zu stellen, dass betriebsbedingte<br />
Schadstoffesmissionen (siehe oben) zu keiner Gefährdung des Grundwassers<br />
in den Wasserschutzgebieten führen. Es verbleibt als Risiko, dass es in der<br />
Folge von Unfällen durch das Austreten wassergefährdender Stoffe zu einer<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers kommt.<br />
Das Ausmaß der Gefährdung wird über die Länge der Trassen innerhalb der<br />
betroffenen Schutzzone IIIb des Wasserwerkes Rühen ermittelt.<br />
Nord 1: 1.200 m<br />
Nord 2: 1.200 m<br />
Süd 1: 200 m.<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Oberflächengewässern<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung kann die Inanspruchnahme der<br />
Ohre als Vorfluter zur Ableitung des Abflusses der Straßenentwässerung nicht<br />
ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Belastungen des Wassers der<br />
Ohre durch den Eintag von Schadstoffen werden diese durch entsprechende<br />
Vorkehrungen (Schadstoffrückhaltung / Vorklärung, siehe Kap. 5.2.2) soweit reduziert,<br />
dass keine relevanten Beeinträchtigungen der Wasserqualität auftreten.<br />
5.3.5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-17 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Wasser im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />
In Karte 10 werden die entscheidungserheblichen Beeinträchtigungen räumlich dargestellt.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 167<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-17: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Wasser.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-16) Auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
Beeinträchtigung von Gewässern in Na- III<br />
tur- und Landschaftsschutzgebieten (A) Zulässigkeits-<br />
Nord 1: Verrohrung der Alten Ohre grenzbereich<br />
Nord 2: ---<br />
Süd 1: ---<br />
Veränderung/Beeinträchtigung von Gewässern<br />
und Gewässerstrukturen (A)<br />
Nord 1: Alte Ohre (Wertstufe IV)<br />
Nord 2: 1 Gewässer (Wertstufe III)<br />
Süd 1: 1 Gewässer (Wertstufe IV)<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />
des Grundwassers in der 10 m breiten<br />
Belastungszone (T)<br />
Nord 1: 13,4 ha<br />
Nord 2: 15,2 ha<br />
Süd 1: 11,8 ha<br />
Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />
/ Retentionsfläche (A)<br />
Nord 1: 0,27 ha<br />
Nord 2: 0,06 ha<br />
Süd 1: 0,26 ha<br />
Verringerung der Grundwasserneubildung<br />
(A)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Belastung des Grund- oder Oberflächenwassers<br />
durch baubedingte Substrat-<br />
und Schadstoffeinträge (B)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Baubedingte Veränderungen von<br />
Grundwasserständen (B)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Hydraulische Belastung der Ohre (A)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Dauerhafte Veränderungen von Grundwasserständen<br />
durch Bauwerke (A)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
II<br />
Belastungsbereich<br />
I<br />
Vorsorgebereich<br />
-<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen<br />
Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />
des Gewässers, die den Verbotstatbestand der<br />
Schutzgebietsverordnung des Naturschutzgebietes<br />
„Ohreaue bei Altendorf“ erfült. Eine Befreiung kann<br />
gewährt werden, wenn überwiegende Gründe des<br />
Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />
Die naturferne Umgestaltung der betroffenen Gewässerabschnitte<br />
durch die Bauwerke bzw. der Gewässerverlust<br />
sind als erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA<br />
zu werten, die ausgleichbar im Sinne von § 10<br />
NNatG bzw. § 19 NatSchG LSA sind.<br />
Die Maßnahmen stellen einen Ausbau im Sinne<br />
von § 119 NWG bzw. § 120 WG LSA dar, der nicht<br />
den Grundsätzen des § 120 NWG bzw. § 121 WG<br />
LSA entspricht. Er kann aus überwiegenden Gründen<br />
des Wohls der Allgemeinheit dennoch geneh-<br />
migt werden.<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Es handelt sich um eine Beeinträchtigung im Bereich<br />
natürlicher Rückhalteflächen (§ 93 NWG)<br />
bzw. Überschwemmungsgebiete (§ 96 WG LSA),<br />
die ausgleichbar im Sinne von § 93 Abs. 1 NWG<br />
bzw. § 97 WG LSA ist.<br />
Aufgrund der nahezu vollständigen Versickerung<br />
des Abfluss der Straßenentwässerung sind erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung<br />
im Sinne der Eingriffsregelung nicht zu er-<br />
warten.<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung<br />
werden Beeinträchtigungen weitgehend<br />
verhindert, so dass die Schwelle der Erheblichkeit<br />
im Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />
Belastungen (z.B. als Folge von Unfällen) können<br />
aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
Es sind keine relevanten Veränderungen zu erwarten,<br />
so dass die Schwelle der Erheblichkeit im<br />
Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung wird der Abfluss<br />
in die Ohre so begrenzt, dass es zu keinen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Ein-<br />
griffsregelung kommt.<br />
Es sind keine nennenswerten Veränderungen zu<br />
erwarten, so dass die Schwelle der Erheblichkeit im<br />
Sinne der Eingriffsregelung nicht erreicht wird.<br />
Kleinflächige Veränderungen können aber nicht<br />
ausgeschlossen werden.
168 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-16) Auswirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung I Durch Vermeidungsmaßnahmen wird der Eintrag<br />
von Oberflächengewässern (T) Vorsorgebereich von Schadstoffen in die Ohre soweit reduziert,<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der Eingriffsregelung kommt und die<br />
wasserrechtlichen Bestimmungen des NWG und<br />
des WG LSA für die Genehmigung der Einleitung<br />
beziehungsweise Abführung von Abwässern eingehalten<br />
werden.<br />
Veränderung/Beeinträchtigung von Ge-<br />
Die Auswirkungen sind wegen der nachrangigen<br />
wässern und Gewässerstrukturen (A)<br />
Bedeutung für das Schutzgut wie auch für andere<br />
Nord 1: 1 Graben (Wertstufe II)<br />
Schutzgüter nicht als erhebliche Beeinträchtigun-<br />
Nord 2: ---<br />
gen im Sinne des § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Süd 1: 1 naturfernes Stillgewässer,<br />
LSA zu werten.<br />
2 Gräben (alle Wertstufe II)<br />
Es handelt sich um einen Gewässerausbau im<br />
Sinne von § 119 NWG, der aber gemäß § 123<br />
NWG nicht versagt werden muss, weil damit keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinwohls<br />
im Sinne von § 2 NWG verbunden ist.<br />
Beeinträchtigung von Gewässern in Na-<br />
Durch den Bau einer Brücke über die Ohre wird der<br />
tur- und Landschaftsschutzgebieten (A)<br />
Schutzzweck nicht nachhaltig beeinträchtigt. Die<br />
Nord 1: Ohre<br />
Beeinträchtigung im NSG „Ohreaue“ sind nach §7<br />
Nord 2: Ohre und ein Gewässer<br />
Abs. 9 der Verordnung freigestellt (weitere Erläute-<br />
Süd 1: ---<br />
rungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />
Gefährdung des Grundwassers in Was-<br />
Durch Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminserschutzgebieten,<br />
Betroffenheit der<br />
derung wird sichergestellt, dass es zu keiner Ge-<br />
Schutzzone IIIb Wasserwerk Rühen (T)<br />
fährdung durch betriebsbedingte Schadstoffesmis-<br />
Nord 1: 1.200 m<br />
sionen kommt. Belastungen als Folge von Unfällen<br />
Nord 2: 1.200 m<br />
können aber nicht ausgeschlossen werden.<br />
Süd 1: 200 m<br />
5.3.5.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Die Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge kann grundsätzlich<br />
durch die beim Schutzgut Boden beschriebenen Nutzungsextensivierungen bisher intensiv<br />
genutzter Flächen ausgeglichen werden (vergleiche Kap. 5.3.4.3). Der Ausgleich<br />
entsteht dadurch, dass bestehende Belastungen für die Grundwassersituation<br />
durch die Aufgabe der mit Stoffausträgen ins Grundwasser verbundenen intensiven<br />
Flächenbewirtschaftung auf den Kompensationsflächen weitestgehend beseitigt werden.<br />
Die naturferne Umgestaltung von Gewässerabschnitten ist durch die Renaturierung<br />
beeinträchtigter Gewässerabschnitte ausgleichbar. Besonders geeignete sind als Maßnahmen<br />
die Verbesserung der aquatischen Durchgängigkeit und die Entwicklung von<br />
naturnahen Gewässer- und Uferstrukturen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 169<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.5.4 Erfordernis des Ersatzes bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Da die Eingriffe im betroffenen Raum ausgleichbar sind, sind in Bezug auf das<br />
Schutzgut Wasser keine Ersatzmaßnahmen oder sonstige Kompensationsmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
5.3.5.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Tab. 5-18 zeigt in der Übersicht die erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />
Wasser. Beeinträchtigungen im Zulässigkeitsgrenzbereich ergeben sich ausschließlich<br />
bei der Variante Nord 1. Bei den Beeinträchtigungen im Belastungsbereich kommt es<br />
bei der Südumgehung (Süd 1) zu den geringsten Auswirkungen. Es ergibt sich im<br />
Gesamtvergleich die folgende Reihung der Varianten mit zunehmender Belastung für<br />
das Schutzgut Wasser:<br />
Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Tab. 5-18: Vergleichende Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Wasser durch die Varianten.<br />
Bewertung nach Tab. 5-1: IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich, II = Belastungsbereich.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Erhebliche Beeinträchtigung für Bewertung<br />
Varianten<br />
das Schutzgut<br />
Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
- IV - - -<br />
Beeinträchtigung von Gewässern in Natur-<br />
und Landschaftsschutzgebieten<br />
III 1 Gewässer - -<br />
Veränderung / Beeinträchtigung von<br />
Gewässern und Gewässerstrukturen<br />
III 1 Gewässer 1 Gewässer 1 Gewässer<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung<br />
Grundwassers<br />
II 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />
Verlust von Überschwemmungsbereichen<br />
/ Retentionsfläche<br />
II 0,27 ha 0,06 ha 0,26 ha
170 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.6 Schutzgut Luft<br />
5.3.6.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft sind in Tab.<br />
5-19 dargestellt. Relevante baubedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten (vergleiche<br />
Tab. 1-3).<br />
Tab. 5-19: Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Luft.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Abriegelung oder Durchschneidung<br />
von Frischluftbahnen<br />
mit Ausgleichsfunktion<br />
für belastete Siedlungsbereiche<br />
− Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />
• Luftschadstoffemissionen<br />
durch den Kfz-Verkehr<br />
− allgemeine Luftverunreinigung<br />
− Schadstoffbelastung lufthygienisch<br />
bedeutsamer Bereiche<br />
(z.B. Frischluftbahnen<br />
mit Ausgleichsfunktion)<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Beeinträchtigung von Frischluftleitbahnen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />
sich, dass die Ohreniederung aufgrund des hohen Wald- und Gehölzanteils<br />
nicht die Voraussetzung für eine Frischluftleitbahn für Brome erfüllt. Der<br />
Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />
Verlust von Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />
sich, dass im Bereich der Trassen keine Gehölze mit Immissionsschutzfunktion<br />
vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Allgemeine Luftverunreinigung:<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der geplanten<br />
Ortsumgehung kommt es über die Verbrennungsprozesse in den Kraftfahrzeugmotoren<br />
sowie durch den Fahrbahn- und Reifenabrieb zu Schadstoffimmissionen<br />
gas- und partikelförmiger Substanzen. Als permanente Verunreinigung der<br />
Luft stellen sie eine dauerhafte Beeinträchtigung des Schutzgutes Luft dar.<br />
Eine rechnergestützte Abschätzung der Luftschadstoffimmissionen nach dem<br />
Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen - MLuS 02 (FGSV 2002) wurde<br />
nicht vorgenommen, zumal Bedingung für die Anwendung der MLuS Verkehrsstärken<br />
über 5.000 Kfz/24 h sind, die von keiner Variante erreicht werden.<br />
Aus Erfahrungswerten über die Luftschadstoffbelastungen bei Straßenneubauten<br />
mit deutlich höheren Verkehrsbelastungen (siehe FGSV 2002) kann folgendes<br />
abgeleitet werden: Angesichts der prognostizierten Verkehrsbelastungen<br />
von unter 5.000 Kfz/24 h ist nur in den unmittelbar an die Straße grenzenden<br />
Bereichen mit leicht erhöhten Luftschadstoffbelastungen zu rechnen. Entsprechend<br />
der Lage der Trassen in einer überwiegend offenen, zum Teil halboffenen<br />
Landschaft mit entsprechenden günstigen Luftaustauschprozessen kommt<br />
es in allen Bereichen zu einer schnellen Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen.<br />
Besonders schnelle Verdünnungen finden im Bereich der offenen windexponierten<br />
Ackerflächen statt. Es ist bei keiner Variante zu erwarten, dass die<br />
Immissionen - auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen - die für den<br />
Straßenverkehr relevanten Grenzwerte der 22. BImSchV überschreiten.<br />
Zu den Wechselwirkungen mit den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />
Boden und Wasser siehe die entsprechenden Kapitel.<br />
Schadstoffbelastung lufthygienisch bedeutsamer Bereiche<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />
sich, dass die Ohreniederung aufgrund des hohen Wald- und Gehölzanteils<br />
nicht die Voraussetzung für eine Frischluftleitbahn für Brome erfüllt und auch<br />
sonst keine lufthygienisch bedeutsamen Bereiche im Betrachtungsraum<br />
vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 171<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Entlastungseffekte<br />
Den dargestellten Luftverunreinigungen durch eine Ortsumgehung steht die Abnahme<br />
der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen Straßenzüge im Brome gegenüber,<br />
die sich aus der Reduzierung der Verkehrsmengen auf diesen Straßen ergibt (siehe<br />
auch die Darstellungen beim Schutzgut Menschen in Kap. 5.3.1).<br />
5.3.6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-20 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Luft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG. Auf<br />
eine Kartendarstellung wird verzichtet.<br />
Tab. 5-20: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Luft.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Tab. 5-19) Auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
- III<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
- II<br />
Belastungsbereich<br />
Luftverunreinigungen im Nahbereich I<br />
der Straßen (T)<br />
Vorsorgebereich<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Erläuterungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Es ist nicht zu erkennen, dass die Immissionsgrenzwerte<br />
der 22. BImSchV überschritten werden.<br />
Es handelt sich um keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne der Eingriffsregelung. Es handelt<br />
sich um eine schleichende Umweltbelastung<br />
5.3.6.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten, so dass<br />
sich auch kein Ausgleichsbedarf ergibt.
172 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.6.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Die durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Luft liegen<br />
im Vorsorgebereich, wobei sich im Variantenvergleich keine Nach- oder Vorteile für<br />
eine der drei Trassenvariante ergibt.<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
5.3.7 Schutzgut Klima<br />
5.3.7.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind in Tab. 5-21 dargestellt.<br />
Relevante bau- oder betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten (vergleiche<br />
Tab. 1-3).<br />
Tab. 5-21: Anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Abriegelung von Kaltluftleitbahnen<br />
mit Ausgleichsfunktion<br />
für thermisch belastete<br />
Siedlungsbereiche<br />
− Verlust oder Beeinträchtigung<br />
bioklimatisch wertvoller<br />
Bereiche<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Abriegelung von Kaltluftleitbahnen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme ergibt<br />
sich, dass im Betrachtungsraum keine thermisch belastete Siedlungsbereiche<br />
(Lasträume) vorhanden sind. Der Wirkaspekt kann vernachlässigt werden.<br />
Beeinträchtigung bioklimatisch wertvoller Bereiche<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Die parkartige Ohreniederung in Brome als einziger<br />
bioklimatisch wertvoller Bereich im Betrachtungsraum wird durch keine der drei<br />
Variante in Anspruch genommen und beeinträchtigt.<br />
5.3.7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
Durch das Vorhaben sind keine relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Klima zu erwarten, die gemäß § 12 UVPG einer Bewertung zu unterziehen wären.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 173<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.7.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung,<br />
so dass sich kein Kompensationsbedarf ergibt.<br />
5.3.7.4 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Da es durch das Vorhaben zu keinen relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />
kommt, ergeben sich im Variantenvergleich keine Nach- oder Vorteile für eine der<br />
drei Trassenvarianten.<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
5.3.8 Schutzgut Landschaft<br />
5.3.8.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />
sind in Tab. 5-22 dargestellt.
174 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-22: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft.<br />
Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt, NSG = Naturschutzgebiet, LSG = Landschaftsschutzgebiet.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch den Verlust<br />
oder die Schädigung von<br />
Landschaftsbildelementen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
In den Baufeldern und Baustelleneinrichtungsflächen kommt es durch das Abschieben<br />
des Oberbodens und den Baubetrieb zum Verlust bzw. zur Schädigung<br />
von Landschaftsbildelementen.<br />
Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen werden für alle weniger ortsgebundenen<br />
Baustelleneinrichtungsflächen wie Lagerplätze weniger wertvolle<br />
Bereiche genutzt (siehe Kap. 5.2.2). In den parallel zur Trasse verlaufenden Arbeitsstreifen<br />
können Landschaftsbildelemente wie Staudenfluren und intensiv<br />
genutzte Grünländer durch die Rekultivierung der Flächen nach Bauende zeitnah<br />
wiederhergestellt werden. Zu nachhaltigen baubedingten Beeinträchtigungen<br />
kommt es bei einem Verlust bzw. einer Schädigung wertgebender und das<br />
Landschaftsbild prägender Elementen und Strukturen, die zeitnah nicht wiederherstellbar<br />
sind.<br />
Der Umfang der Auswirkungen wird über die Verluste und Schädigungen in den<br />
Landschaftsbildeinheiten als homogene Teilräume der Landschaft durch die 2 x<br />
5 m breiten Arbeitsstreifen ermittelt. In Einzelfällen werden die Arbeitsstreifen<br />
zum Erhalt besonders bedeutsamer Flächen reduziert.<br />
Nord 1:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender<br />
Gehölze (fast ausschließlich im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege)<br />
und zur Beeinträchtigung von Staudenfluren und Magerrasen in geringem<br />
Umfang und Ackerflächen in großem Umfang. Durch die Rekultivierung der<br />
Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Feuchtgrünland). In Verbindung<br />
mit den anlagebedingten Auswirkungen (siehe unten) handelt es sich<br />
um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />
kreuzender Straßen und von Ackerflächen in großem Umfang. Durch die Rekultivierung<br />
der Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Nord 2:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege sowie von Ackerflächen in großem<br />
Umfang. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Feuchtwälder, Hecken, Staudenfluren, Grünland). In Verbindung mit<br />
den anlagebedingten Auswirkungen (siehe unten) handelt es sich um eine erhebliche,<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im<br />
Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren und in großem<br />
Umfang von Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 175<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Verlust von Landschaftsbildelementen<br />
− technische Überformung der<br />
Eigenart der Landschaft<br />
durch die Straßenbauwerke<br />
− Störung oder Verlust von<br />
Sichtbeziehungen durch<br />
Trasse und Bauwerke<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Nord 2 (Fortsetzung):<br />
• Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome (Landschaftsbildeinheit Nr.10 –<br />
Wertstufe III, LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Magerrasen, Staudenfluren) und wertvoller Blickbeziehungen<br />
in dem Magerrasenkorridor. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Süd 1:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Intensivgrünland und in<br />
großem Umfang von Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen<br />
verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
• Ohreniederung östlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 7 –Wertstufe III,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze, überwiegend<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren, Intensivgrünland<br />
und Ackerflächen. Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />
kreuzender Straßen und Wege und in großem Umfang von Ackerflächen.<br />
Durch die Rekultivierung der Arbeitsstreifen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Überformung der Eigenart der Landschaft sowie Störung und Verlust von Sichtbeziehungen<br />
Durch den Bau der Straßen (Gesamtbreite in der Regel 16 m, in Dammabschnitten<br />
20 m) werden auf diesen Flächen wertgebende Landschaftsbildelemente<br />
(z.B. Bäume, Hecken, Flutrasen) beseitigt und gehen dauerhaft verloren.<br />
Durch das technische Bauwerk wird das Landschaftsbild überformt, die naturraumtypische<br />
Eigenart und die natürliche Attraktivität der Landschaft als wertbestimmende<br />
Voraussetzung für das Landschaftserleben werden beeinträchtigt.<br />
Die Sichtbeziehungen mit Blickrichtung auf die geplante Straße werden bei der<br />
überwiegend höhengleichen Trassenführung gestört. Durch die Dammschüttungen<br />
im Bereich der Brücken werden in der Ohreniederung Sichtbeziehungen<br />
stark beeinträchtigt oder gehen ganz verloren.<br />
Der Umfang der Auswirkungen wird über die Betroffenheit der Landschaftsbildeinheiten<br />
als homogene Teilräume der Landschaft ermittelt.<br />
Nord 1:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender<br />
Gehölze (fast ausschließlich im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege)<br />
und zum Verlust von Staudenfluren und Magerrasen in geringem Umfang und<br />
Ackerflächen in großem Umfang. Insgesamt handelt es sich aufgrund der<br />
technischen Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund<br />
der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Feuchtwälder, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Feuchtgrünland) und wertvoller<br />
Blickbeziehungen in der Niederung durch den Straßendamm. Insgesamt<br />
handelt es sich um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.
176 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Nord 1 (Fortsetzung):<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />
kreuzender Straßen und von Ackerflächen in großem Umfang. Insgesamt<br />
handelt es sich aufgrund der technischen Überformung um eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit<br />
ausgleichbar ist.<br />
Nord 2:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege sowie von Ackerflächen in großem<br />
Umfang. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen Überformung<br />
um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten<br />
Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
• Ohreniederung nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 5 –Wertstufe IV,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Feuchtwälder, Hecken, Staudenfluren, Grünland) und wertvoller<br />
Blickbeziehungen in der Niederung durch den Straßendamm. Insgesamt handelt<br />
es sich um eine erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds. und LSA): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im<br />
Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren und in großem<br />
Umfang von Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen<br />
Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der<br />
untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
• Magerrasenkorridor östlich Wendischbrome (Landschaftsbildeinheit Nr.10 –<br />
Wertstufe III, LSA): Es kommt zum Verlust von wertgebenden Landschaftsbildelementen<br />
(Magerrasen, Staudenfluren) und wertvoller Blickbeziehungen<br />
in dem Magerrasenkorridor. Insgesamt handelt es sich um eine erhebliche,<br />
nicht ausgleichbare Beeinträchtigung.<br />
Süd 1:<br />
• Ackerlandschaft zwischen Voitze und Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 4 –<br />
Wertstufe II, Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Intensivgrünland und in<br />
großem Umfang von Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der<br />
technischen Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund<br />
der untergeordneten Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
• Ohreniederung östlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 7 –Wertstufe III,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze, überwiegend<br />
im Bereich zu kreuzender Straßen und Wege, von Staudenfluren, Intensivgrünland<br />
und Ackerflächen. Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen<br />
Überformung um eine erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der<br />
allgemeinen Bedeutung der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
• Ackerlandschaft nördlich Brome (Landschaftsbildeinheit Nr. 9 –Wertstufe II,<br />
Nds.): Es kommt zum Verlust einzelner wertgebender Gehölze im Bereich zu<br />
kreuzender Straßen und Wege und in großem Umfang von Ackerflächen.<br />
Insgesamt handelt es sich aufgrund der technischen Überformung um eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung, die aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />
der Landschaftsbildeinheit ausgleichbar ist.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
Der Erhalt und der Schutz der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes sind entsprechend<br />
den Verordnungen besonderer Schutzzweck der im Bereich der<br />
Ohreniederung liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Die Inanspruchnahme<br />
der Schutzgebiete für einen Straßenbau führt zu einer Überformung<br />
des Landschaftsbildes, die mit dem Schutzzweck in der Regel nicht vereinbar<br />
ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 177<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• dauerhafte Grundwasserstandsveränderungen<br />
− Veränderung von Erscheinungsbild<br />
und Eigenart der<br />
Landschaft<br />
• Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs<br />
− Verschlechterung der Voraussetzungen<br />
für ruhige, ungestörte<br />
Erholung in der<br />
Landschaft<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Nord 1:<br />
• NSG „Ohreaue“: Das NSG wird südlich von Wendischbrome an einer Außengrenze<br />
auf einer Länge von rund 45 m angeschnitten. Es kommt zu Verlusten<br />
naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart<br />
des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />
• NSG „Ohreaue bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das NSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 85 m. Es kommt zu Verlusten<br />
naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der<br />
Eigenart des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />
ist.<br />
• LSG „Ohretal bei Altendorf“: Die Trasse durchschneidet das LSG an seiner<br />
nördlichen Grenze auf einer Länge von rund 450 m. Es kommt zu Verlusten<br />
naturraumtypischer Elemente und einer deutlichen Beeinträchtigung der<br />
Eigenart des Gebietes, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar<br />
ist.<br />
Nord 2:<br />
• NSG „Mitlere Ohreniederung“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer<br />
Länge von rund 70 m. Es kommt zu Verlusten naturraumtypischer Elemente<br />
und einer deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart des Gebietes in diesem<br />
Bereich, die mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist.<br />
• NSG „Ohreaue“: Die Trasse durchschneidet das NSG auf einer Länge von<br />
rund 40 m. Es kommt zu Verlusten naturraumtypischer Elemente und einer<br />
deutlichen Beeinträchtigung der Eigenart des Gebietes in diesem Bereich.<br />
Der Bau einer Ortsumgehung ist nach § 7 Abs. 9 der Verordnung freigestellt<br />
(weitere Erläuterungen hierzu in Kap. 5.2.2).<br />
Süd 1: Es sind keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen.<br />
Grundwasserstandsveränderungen mit Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: In der Ohreniederung wird durch die Gründungsbauwerke<br />
der Brücken und durch die Straßendämme in den Grundwasserhorizont<br />
eingegriffen. Es ist nicht zu erwarten, dass es durch die lokal begrenzten Bauwerke<br />
zu flächigen Grundwasserstandsveränderungen kommt, in deren Folge<br />
z.B. Feuchtlebensräume und damit auch das Landschaftsbild beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Belastung / Beeinträchtigung der Landschaft durch Lärmemissionen<br />
Nord 1, Nord 2, Süd 1: Zusätzlich zur Überformung des Landschaftsbildes<br />
durch die Straßentrasse (siehe oben) kommt es durch den Verkehr zu Lärmemissionen,<br />
durch die sich die Voraussetzungen für eine ruhige, ungestörte<br />
Landschaftswahrnehmung verschlechtern. Da es sich um einen wahrnehmungsbezogen<br />
Wirkaspekt handelt, der eng mit der Erholungsnutzung des<br />
Menschen verbunden ist, wird das Ausmaß der Auswirkungen beim Schutzgut<br />
Mensch ermittelt (siehe Kap. 5.3.1.1).<br />
5.3.8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-24 erfolgt die Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Landschaft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12<br />
UVPG.
178 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-23: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />
(gemäß Tab. 5-22) Auswirkungen<br />
auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
-<br />
Überformung der Eigenart der Land- III Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtischaft<br />
(A, B), Nds., nicht ausgleichbar Zulässigkeitsgung im Sinne von § 7 NNatG, die nicht ausgleich-<br />
Nord 1: 1 Landschaftsbildeinheit grenzbereichbar im Sinne von § 10 NNatG, wohl aber ersetzbar<br />
Nord 2: 1 Landschaftsbildeinheit<br />
Süd 1: --im<br />
Sinne von § 12 NNatG ist.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Es handelt sich jeweils um eine deutliche Beein-<br />
in Natur- und Landschaftsschutzgebieträchtigung<br />
der Eigenart der Schutzgebiete, die<br />
ten (A, B)<br />
den Verbotstatbestand der jeweiligen Schutzge-<br />
Nord 1: 2 NSG, 1 LSG<br />
bietsverordnung erfüllt. Eine Befreiung kann ge-<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
währt werden, wenn überwiegende Gründe des<br />
Süd 1: ---<br />
Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.<br />
Überformung der Eigenart der Land- II Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtischaft<br />
(A, B), LSA, nicht ausgleichbar Belastungsgung im Sinne von § 18 NatSchG LSA, die kom-<br />
Nord 1: 1 Landschaftsbildeinheit<br />
Nord 2: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />
Süd 1: --bereichpensierbar<br />
im Sinne von § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Überformung der Eigenart der Land-<br />
Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchschaft<br />
(A), ausgleichbar<br />
tigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG<br />
Nord 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />
LSA, die ausgleichbar im Sinne von § 10 NNatG<br />
Nord 2: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />
Süd 1: 3 Landschaftsbildeinheiten<br />
bzw. § 19 NatSchG LSA ist.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen des I Es handelt sich nicht um eine erhebliche Beein-<br />
Landschaftsbildes (B)<br />
Vorsorgebereich trächtigung im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18<br />
Nord 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />
NatSchG LSA, da die Arbeitsstreifen rekultiviert<br />
Nord 2: 3 Landschaftsbildeinheiten<br />
werden und die Erheblichkeitsschwelle nicht er-<br />
Süd 1: 2 Landschaftsbildeinheiten<br />
reicht wird.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Es handelt sich um eine deutliche Beeinträchtigung<br />
in Natur- und Landschaftsschutzgebie-<br />
der Eigenart des NSG „Ohreaue“, die nach § 7<br />
ten (A, B)<br />
Abs. 9 der Verordnung freigestellt ist (weitere Er-<br />
Nord 1: ---<br />
Nord 2: 1 NSG<br />
Süd 1: --läuterungen<br />
hierzu in Kap. 5.2.2).<br />
Grundwasserstandsveränderungen mit<br />
Es kommt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
(A)<br />
Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
im Sinne von § 7 NNatG bzw. § 18 NatSchG LSA.<br />
5.3.8.3 Ausgleichbarkeit bei Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts<br />
Durch den Verlust einzelner wertgebender Gehölzbestände, Grünländer, Staudenfluren<br />
und weiterer Landschaftsbildelemente kommt es zu Beeinträchtigungen, die durch eine<br />
landschaftsgerechte Neugestaltung (§ 10 Abs. 1 NNatG, § 20 Abs. 2 NatSchG LSA)<br />
ausgeglichen werden können. So können in vergleichbarem Umfang in der Nähe<br />
standortheimische Gehölzbestände und andere naturraumtypische Landschaftselemente<br />
angelegt beziehungsweise initiiert werden, die innerhalb von 25 Jahren eine vergleichbare<br />
Landschaftsbildwirksamkeit erreichen. Der Verlust älterer landschaftsprä-
180 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
5.3.9.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Untersuchungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturund<br />
sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten (vergleiche Tab. 1-3). Die bau- und anlagebedingten<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut werden in Tab. 5-25 dargelegt.<br />
Tab. 5-25: Bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren und Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-3<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
Baufelder und Baustelleneinrichtungen<br />
− Verlust/Beeinträchtigung kulturell<br />
oder kultur- bzw. naturhistorisch<br />
bedeutsamer Objekte<br />
oder Bereiche<br />
• Flächeninanspruchnahme für<br />
die Straßentrassen<br />
− Verlust von kulturell, kulturbzw.<br />
naturhistorisch bedeutsamen<br />
Objekten oder Flächen<br />
− Beeinträchtigung der Erlebbarkeit<br />
von bedeutsamen<br />
Objekten oder Flächen durch<br />
Zerschneidung oder Behinderung<br />
von Wege- oder<br />
Sichtbeziehungen<br />
Art, Dauer und Umfang der Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Baubedingte Verluste/Beeinträchtigungen von Bau- und Bodendenkmalen:<br />
Nord 1: siehe Erläuterung bei den anlagebedingten Auswirkungen<br />
Nord 2, Süd 1: keine<br />
Baubedingte Verluste/Beeinträchtigungen historischer Kulturlandschaftsteile:<br />
Nord 1, Nord 2: Vorübergehende Inanspruchnahme kleiner Flächenanteile des<br />
ehemaligen Grenzstreifens (Objekt von allgemeiner Bedeutung).<br />
Süd 1: keine<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Verluste von Bau- und Bodendenkmalen:<br />
Nord 1: Nördlich von Altendorf liegen zwei archäologischen Bodendenkmale im<br />
Nahbereich der Trasse. Da die Abgrenzung der Bodendenkmale entsprechend<br />
dem derzeitigen Wissensstand als vorläufig einzustufen ist, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass es zu Teilverlusten kommt. Als Vorkehrung zu Vermeidung<br />
bzw. Verminderung ist eine baubegleitende archäologische Beurteilung<br />
vorgesehen (siehe Kap. 5.2.2).<br />
Nord 2, Süd 1: keine<br />
Anlagebedingte Verluste historischer Kulturlandschaftsteile:<br />
Nord 1, Nord 2: Verlust kleiner Flächenanteile des ehemaligen Grenzstreifens<br />
(Objekt von allgemeiner Bedeutung).<br />
Süd 1: keine<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf Bau- und Bodendenkmale:<br />
Süd 1: Beeinträchtigung der durch die Kläranlage vorbelasteten Sichtbeziehungen<br />
von Süden auf das Ensemble Burg Brome (Kulturdenkmal von besonderer<br />
Bedeutung) und von dem Ensemble in die freie Landschaft. Entsprechend der<br />
Distanz Denkmal –Trasse von rund 220 m bleiben die nähere Umgebung und<br />
das Erscheinungsbild im Sinne des § 8 NDSchG unberührt.<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf historische Kulturlandschaftsteile:<br />
Nord 1, Nord 2: Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf Teile des ehemaligen<br />
Grenzstreifens (Objekt von allgemeiner Bedeutung).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 181<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.3.9.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-26 erfolgt eine Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen in Bezug<br />
auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter im Sinne eines Bewertungsvorschlags<br />
gemäß § 12 UVPG.<br />
Tab. 5-26: Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter.<br />
(B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt, Nds. = Niedersachsen, LSA = Sachsen-Anhalt.<br />
Umweltauswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Umwelt-<br />
(gemäß Tab. 5-25) Auswirkungen<br />
auswirkungen<br />
- IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
-<br />
- III<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
-<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen II Es kommt zu deutlichen Belastungen der Sichtbe-<br />
auf und von dem Ensemble Burg Belastungsziehungen. Das nach § 8 NDSchG unter besonde-<br />
Brome –Kulturdenkmal von besonderer bereichrem Schutz stehende Erscheinungsbild des Bau-<br />
Bedeutung (A) Süd 1<br />
denkmales ist nicht betroffen.<br />
Teilverluste und Beeinträchtigungen I Durch eine baubegleitende archäologische Beur-<br />
archäologischer Bodendenkmalen kön- Vorsorgebereich teilung bzw. Prospektion kann sichergestellt wernen<br />
nicht ausgeschlossen werden (A,<br />
den, dass es zu keinen Verlusten archäologischer<br />
B) Nord 1<br />
Fundstücke kommt, die eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
darstellen würden.<br />
Verluste und Beeinträchtigung kleiner<br />
Die Inanspruchnahme ist nur vorübergehend und<br />
Flächenanteile des ehemaligen Grenz-<br />
führt zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung.<br />
streifens –Kulturlandschaftsteil von all-<br />
Es gehen nur kleine Flächenanteile eines Objektes<br />
gemeiner Bedeutung (A, B)<br />
Nord 1 = Nord 2<br />
verloren, das nicht als Kulturdenkmal eingestuft ist.<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen<br />
Die Beeinträchtigung ist nicht erheblich, da kein als<br />
auf Teile des ehemaligen Grenzstrei-<br />
Kulturdenkmal eingestuftes Objekt und keine befens<br />
–Kulturlandschaftsteil von allgemeiner<br />
Bedeutung (A)<br />
Nord 1 = Nord 2<br />
sonderen Sichtbeziehungen betroffen sind.<br />
5.3.9.3 Schutzgutbezogener Variantenvergleich<br />
Es liegen keine in den Zulässigkeitsgrenzbereich einzustufenden Beeinträchtigungen<br />
vor. Den Belastungsbereich betreffend kommt es ausschließlich bei der Südumgehung<br />
zu Beeinträchtigungen. Dementsprechend ist die Reihung der Varianten mit zunehmender<br />
Belastung für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:<br />
Nord 1 = Nord 2 < Süd 1
182 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.4 Abschätzung des Kompensationsumfanges<br />
Bei allen drei Varianten kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft im Sinne der Eingriffsregelung, aus denen sich eine Erfordernis zur Durchführung<br />
von Ausgleichs- beziehungsweise Ersatzmaßnahmen ergibt (vergleiche<br />
Kap. 5.3.2.3, 5.3.2.4, 5.3.3.3, 5.3.3.4, 5.3.4.3, 5.3.4.4, 5.3.5.3, 5.3.5.4, 5.3.8.3 und<br />
5.3.8.4). Unter Zugrundelegung der Kompensationsgrundsätze von NLSTBV &<br />
NLWKN (2006) erfolgte für die zwei aus Sicht der Eingriffsregelung zentralen Wirkaspekte,<br />
den Verlust und die Beeinträchtigung von Biotopen sowie die Versiegelung<br />
von Böden eine Abschätzung des Kompensationsumfanges. Diese Abschätzung wird<br />
im Folgenden variantenbezogen dargelegt. Eine detaillierte Ermittlung des Kompensationsumfanges<br />
erfolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung durch die Aufstellung<br />
eines landschaftspflegerischen Begleitplanes.<br />
Variante Nord 1<br />
• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,6 ha<br />
• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 2,3 ha<br />
Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />
und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für<br />
den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />
Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Biber,<br />
Fischotter, Fledermäusen, Brutvögeln, Reptilien, Amphibien und Libellen. Für die<br />
Arten müssen geeignete Maßnahmen im Bereich der Ohreniederung ergriffen werden.<br />
Hier muss zudem ein Ausgleich für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für<br />
einzelne Tierarten müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des<br />
günstigen Erhaltungszustandes der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion<br />
erfüllen. Es handelt sich um die Anlage von Gewässern für Amphibien und Libellen,<br />
die Schaffung von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen<br />
für die Brutvögel des Halboffenlands und des Offenlands.<br />
Variante Nord 2<br />
• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,7 ha<br />
• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 2,7 ha<br />
Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />
und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 183<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />
Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Biber,<br />
Fischotter, Fledermäusen und Brutvögeln. Für die Arten müssen geeignete Maßnahmen<br />
im Bereich der Ohreniederung ergriffen werden. Hier muss zudem ein Ausgleich<br />
für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für einzelne Tierarten müssen vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes<br />
der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion erfüllen. Es handelt sich um die<br />
Schaffung von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen<br />
für die Brutvögel des Halboffenlands und des Offenlands.<br />
Variante Süd 1<br />
• Kompensationsumfang für den Verlust von Biotopen: 2,2 ha<br />
• Kompensationsumfang für die Versiegelung von Böden: 1,8 ha<br />
Ergänzende Hinweise: Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen<br />
und –vorkommen können nur teilweise durch den Kompensationsumfang für<br />
den Verlust von Biotopen ausgeglichen werden. Besondere räumliche und funktionale<br />
Anforderungen ergeben sich durch die Beeinträchtigung von Habitaten von Fledermäusen,<br />
Brutvögeln, Amphibien und Libellen. Für die Arten müssen geeignete Maßnahmen<br />
im Bereich des Bromer Busches ergriffen werden. In der Ohreniederung muss<br />
ein Ausgleich für den Verlust von Retentionsflächen erfolgen. Für einzelne Tierarten<br />
müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes<br />
der Beständen bereits vor dem Eingriff ihre Funktion erfüllen. Es handelt<br />
sich um die Anlage von Gewässern für Amphibien und Libellen, die Schaffung<br />
von Säumen für Reptilien und die Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die<br />
Brutvögel des Halboffenland und des Offenlands.<br />
Bei der Abschätzung des Kompensationsumfanges ist zu berücksichtigen, dass die<br />
Vorhabensplanung sich auf dem Niveau der Vorplanung (Linienführung) befindet und<br />
nicht die Qualitäten der Entwurfsplanung aufweist. Der tatsächlich erforderliche Flächenbedarf<br />
für die Kompensationsmaßnahmen ergibt sich zudem aus der Aufwertbarkeit<br />
der Flächen. Eine besonders hohe Aufwertbarkeit besitzen Ackerland und Intensivgrünländer.<br />
Bei Flächen, die bereits aktuell eine höhere Bedeutung für Arten- und<br />
Lebensgemeinschaften, den Boden oder andere Schutzgüter haben, vergrößert sich der<br />
Flächenbedarf entsprechend.<br />
Die Gegenüberstellung der drei Varianten zeigt, dass der Kompensationsumfang bezüglich<br />
der zentralen Wirkaspekte bei der Variante Süd 1 am geringsten ist und bei der
184 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
weiten Nordvariante am größten. Die Unterschiede ergeben sich zum einen aus der<br />
unterschiedlichen Trassenlänge (insbesondere Bodenversieglung) und zum anderen<br />
aus der unterschiedlichen Wertigkeit der Lebensräume, die verloren gehen. Da vor<br />
dem Hintergrund der Eingriffstatbestände und der aktuellen Flächennutzung im Raum<br />
vornehmlich landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />
in Frage kommen, deren Verfügbarkeit aber aufgrund einer hohen Nachfrage<br />
begrenzt ist, ist davon auszugehen, dass die enge Südvariante bezüglich dieses<br />
Aspektes der Umsetzbarkeit zu den geringsten Konflikte führt (vergleiche auch LWK<br />
HANNOVER 1998, 2006).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 185<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
6. Schutzgutübergreifender Variantenvergleich<br />
und Ergebnisdarstellung<br />
Die Tab. 6-1 zeigt die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Variantenvergleiche des<br />
Kap. 5.3. Bei den Schutzgütern Luft und Klima kommt es durch das Vorhaben zu keinen<br />
entscheidungserheblichen Auswirkungen und es zeigen sich auch keine signifikanten<br />
Nach- oder Vorteile für eine der drei Trassenvariante einer Ortsumgehung<br />
Brome. Beim Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter kommt es zu keinen Auswirkungen<br />
im Zulässigkeitsgrenzbereich, und im Vergleich der dem Belastungsbereich<br />
zuzuordnenden Auswirkungen liegen die beiden Nordvarianten auf gleichem Niveau.<br />
Bei den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser sowie Landschaft<br />
kommt es durch das Vorhaben zu einer großen Anzahl von Beeinträchtigungen die je<br />
nach Erheblichkeit dem Zulässigkeitsgrenzbereich dem Belastungsbereich oder dem<br />
Vorsorgebereich zuzuordnen sind.<br />
Tab. 6-1: Übersicht der Ergebnisse der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche.<br />
Die zuerst aufgeführte Variante ist die relativ konfliktärmere, also bezüglich des Schutzgutes vergleichsweise<br />
günstiger bewertet, die hinten stehende die konfliktträchtigere.<br />
Schutzgüter des UVPG Reihung im schutzgutspezifischen Variantenvergleich<br />
hinsichtlich ihrer Konfliktträchtigkeit<br />
Konfliktträchtigkeit geringer – Konfliktträchtigkeit größer<br />
Menschen Nord 2 = Nord 1 < Süd 1<br />
Tiere Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Pflanzen Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Boden Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Wasser Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Luft Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Klima Nord 1 = Nord 2 = Süd 1<br />
Landschaft Süd 1 < Nord 2 < Nord 1<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter Nord 1 = Nord 2 < Süd 1<br />
Die Übersicht der schutzgutspezifischen Variantenvergleiche zeigt, dass die enge<br />
Nordumgehung bei den fünf Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft<br />
die konfliktträchtigste ist. Die ergibt sich ganz wesentlich aus den erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete, der Naturschutzgebiete und des Landschafts-
186 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
schutzgebietes, der besonders schutzwürdigen Arten- und Lebensgemeinschaften und<br />
natürlichen Standortbedingungen im Bereich der Ohreniederung. Bei den Schutzgütern<br />
Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ist die Südumgehung die konfliktträchtigste.<br />
Besonders die Nähe zu Brome und die damit verbundenen Lärmbelastungen<br />
von Wohnbereichen und Erholungsgebieten führen zu Beeinträchtigungen. Sie<br />
erreichen aber nur in einzelnen Fällen den so genannten Zulässigkeitsgrenzbereich.<br />
Bezogen auf die anderen Schutzgüter führt die Südumgehung zu den geringsten Umweltkonflikten.<br />
Die weite nördliche Umgehung liegt bei den meisten Schutzgütern in<br />
der Konfliktträchtigkeit zwischen den beiden anderen Trassenvarianten einer Ortsumgehung<br />
Brome. Bezogen auf das Schutzgut Menschen ist sie konfliktärmer als die<br />
enge Südumgehung, es kommt aber bei anderen Schutzgütern zu erheblich mehr<br />
Beeinträchtigungen, was sich auch aus der Trassenlänge ergibt.<br />
Als Resümee des Variantenvergleiches ergibt sich die folgende gutachterliche Aussage:<br />
Im Vergleich der drei untersuchten Varianten ist aus Umweltsicht die enge südliche<br />
Umgehung von Brome (Variante Süd 1) als am günstigsten zu beurteilen.<br />
Die enge nördliche Umgehung (Nord 1) ist die konfliktträchtigste, die weite nördliche<br />
Umgehung (Nord 2) liegt zwischen den beiden vorgenannten.<br />
Die nördlichen Varianten sind nur dann genehmigungsfähig, wenn der Nachweis<br />
erfolgt, dass die Variante Süd 1 keine zumutbare Alternative darstellt, weil nur<br />
die Variante Süd 1 mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete als verträglich einzustufen<br />
ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 187<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
IV. SCHLUSS<br />
7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der<br />
Zusammenstellung der Angaben und auf bestehende Wissenslücken<br />
Durch die Betroffenheit zweier Bundesländer standen bei den Schutzgütern Tiere und<br />
Pflanzen jeweils zwei Rote Listen mit zum Teil unterschiedlichen Einstufungen zur<br />
Gefährdung der Arten und Lebensgemeinschaften zu Verfügung. Da eine Bewertung<br />
der Bedeutung getrennt für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unter Zugrundelegung<br />
unterschiedlicher Gefährdungseinstufungen fachlich nicht haltbar ist, wurden der Bewertung<br />
entsprechend dem überwiegend in Niedersachsen liegenden Untersuchungsgebiet<br />
die niedersächsischen Roten Listen zu Grunde gelegt und anhand der Roten Listen<br />
für Sachsen-Anhalt auf ihre Plausibilität überprüft.<br />
Durch den Gebietsvorschlag „Ohreaue“ (landesinterne Kennzifer 418-Nds.) im Rahmen<br />
des FFH-Nachmeldeverfahrens des Landes Niedersachsen und einer zunächst<br />
unklaren Abgrenzung des Gebietes traten vorübergehend Schwierigkeiten bezüglich<br />
der sachgerechten Berücksichtigung dieses Gebietes auf. Mit dem Abschluss des Meldeverfahrens<br />
konnten auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Erhaltungsziele<br />
die Fragestellung der FFH-Verträglichkeit bearbeitet und die Ergebnisse in die <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
eingearbeitet werden. Dafür wurden in den vorhabensbedingt<br />
betroffenen Bereichen die FFH-Lebensraumtypen im Rahmen einer Nachkartierung<br />
erfasst. Aktuelle Daten zur Fauna und hier insbesondere zu den Anhang II-Arten<br />
der FFH-Richtlinie standen hinreichend zu Verfügung.<br />
Weitere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben gemäß § 6 UVPG<br />
traten nicht auf.
188 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Mit dem Bau einer Ortsumgehung soll der Flecken Brome (Landkreis Gifhorn, Land<br />
Niedersachsen) vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Für die ebenfalls stark belastete<br />
Ortschaft Voitze soll geklärt werden, welche Trassenführung einer Umgehungsstraße<br />
mit den geringsten Umweltkonflikten verbunden ist.<br />
Aus den bundesrechtlichen Regelungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wesentliche Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
wurden in der vorliegenden <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> erarbeitet.<br />
Aufgrund der Betroffenheit zweier FFH-Gebiete erfolgte außerhalb der <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
eine Untersuchung der Verträglichkeit des Vorhabens mit<br />
den Erhaltungszielen dieser Gebiete gemäß § 34c Niedersächsisches Naturschutzgesetz<br />
(NNatG) beziehungsweise § 45 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(NatSchG LSA). Die Ergebnisse dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden im<br />
Rahmen der Bewertung der Umwelterheblichkeit des Vorhabens in die <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
integriert.<br />
Beschreibung des Vorhabens<br />
Zur Trassenführung der Ortsumgehung Brome wurden drei Varianten untersucht:<br />
Variante Nord 1<br />
enge<br />
Nordumgehung<br />
Variante Nord 2<br />
weite<br />
Nordumgehung<br />
Variante Süd 1<br />
Südumgehung<br />
Länge der Trasse (B 248 neu) 6.200 m 7.100 m 5.470 m<br />
Länge der Anschlussspangen 600 m 600 m 600 m<br />
Kreisel 1 1 1<br />
Kreuzungen 1 (höhenfrei über<br />
Wendischbromer Str.)<br />
1 (K 1119) 1<br />
Brücken 2 1 1<br />
Straßenquerschnitt RQ 10,5<br />
Fahrbahnbreite 7,5 m<br />
Bankett 2 x 1,5 m<br />
Gesamtbreite des Bauwerks (einschließlich<br />
Entwässerungsgräben/Versickerungsmulden)<br />
–höhengleiche Trassenführung<br />
16,0 m<br />
Gesamtbreite des Bauwerks bei Dammabschnitten<br />
20,0 m<br />
Arbeitsstreifen (Breite auf jeder Seite) 5 m<br />
Verkehrsbelastung (Prognosebelastung 2020 2.700 –3.000 2.400 –3.250 3.300 –4.800<br />
mit A 39): Abschnitte (Anschlussabschnitte) (6.250) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag (6.300) Kfz./Tag<br />
Lkw-Anteil 17 –22 % 15 –22 % 15 –18 %
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 189<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die enge Nordumgehung (Variante Nord 1) quert die Ohre nördlich von Brome und<br />
tangiert kleinflächig das Land Sachsen-Anhalt. Die weite Nordumgehung (Variante<br />
Nord 2) quert die Ohre westlich Wendischbrome und verläuft auf einer Länge von<br />
rund 2.200 m auf der Landesfläche von Sachsen-Anhalt. Die Südumgehung (Variante<br />
Süd 1) verläuft ausschließlich auf niedersächsischem Gebiet, auf längerer Strecke am<br />
südlichen Ortsrand von Brome.<br />
Für eine Neutrassierung der B 248 im Bereich von Voitze wurden die Umweltauswirkungen<br />
einer nördlichen und einer südlichen Umgehung der Ortschaft betrachtet.<br />
Untersuchungsrahmen<br />
Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) befasst sich die<br />
<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> mit den Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />
Menschen, Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft,<br />
Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung<br />
zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Auf dem vom Landkreis Gifhorn<br />
durchgeführten so genannten „Scoping-Termin“ (§5 UVPG) wurden am 13. April<br />
2002 die inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Aspekte des Untersuchungsrahmens<br />
erörtert.<br />
Bestandssituation<br />
Für das Schutzgut Mensch sind die örtlichen Wohn- und Erholungsfunktionen relevant.<br />
Das Wohnen konzentriert sich im Gebiet im Wesentlichen auf die Ortschaften<br />
Brome, Altendorf, Wendischbrome, Voitze und Tülau. Vereinzelt findet sich auch außerhalb<br />
der Ortschaften landwirtschaftliche Höfe und Einzelhäuser. Als eine grundlegende<br />
Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen kommt<br />
diesen Flächen eine besondere Bedeutung für das Schutzgut zu.<br />
Bereiche, die für die siedlungsnahe und landschaftsbezogene Erholungsnutzung verstärkt<br />
in Anspruch genommen werden, sind der Raum nördlich und westlich von<br />
Voitze mit der Niederung der Kleinen Aller und den angrenzenden Wäldern sowie der<br />
Raum südlich und südöstlich von Brome mit dem Bromer Busch und Teilen der Ohreniederung.<br />
Zum Schutzgut Tiere liegen für das Gebiet aktuelle Nachweise von Biber, Fischotter,<br />
elf Fledermausarten, 108 Vogelarten (davon 99 Brutvögel), vier Reptilien- und neun<br />
Amphibienarten, sechs Fischarten sowie 26 Libellen- und 22 Heuschreckenarten vor,
190 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
von denen eine große Anzahl aufgrund von Bestandsrückgängen auf den so genannten<br />
Roten Listen der gefährdeten Arten stehen. Eine besondere Bedeutung besitzen die<br />
folgenden Bereiche:<br />
• Ohre und Ohreniederung als Lebensraum und Wanderkorridor für Biber und Fischotter,<br />
• Ohreniederung, Niederung der Kleinen Aller sowie Übergänge von älteren Wäldern<br />
zu Offenland als Lebensraum für Fledermäuse,<br />
• Ohreniederung und Niederung der Kleinen Aller als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />
des Feuchtgrünlandes und der halboffenen Niederung,<br />
• Bromer Busch und Bickelsteiner Heide als Lebensraum für die Vogelgemeinschaften<br />
strukturreicher Wälder,<br />
• durch Gehölze und Säume strukturierte Teilbereiche der Ackerlandschaften als<br />
Lebensraum für die Vogelgemeinschaften der trockenwarmen, offenen und halboffenen<br />
Feldflur,<br />
• die trockenwarmen Lebensräume des ehemaligen Grenzstreifens sowie einzelne<br />
Waldränder und Teile der Ohreniederung Lebensraum für Reptilien und Heuschrecken,<br />
• mehrere Stillgewässer insbesondere in der Niederung der Ohre als Lebensraum für<br />
Amphibien,<br />
• die Ohre als Lebensraum für Libellen.<br />
Zahlreiche Tierarten unterliegen als besonders beziehungsweise streng geschützte Arten<br />
den besonderen rechtlichen Schutzregelungen des BNatSchG. Bei Biber, Fischotter<br />
und Kammmolch handelt es sich zudem um Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.<br />
Grundlage für die Bearbeitung des Schutzgutes Pflanzen ist eine flächendeckende Bestandserfassung<br />
der Biotoptypen und der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen. In<br />
weiten Teilen dominieren artenarme Äcker das Untersuchungsgebiet. Bei den größeren<br />
Waldflächen handelt es sich vielfach um Kiefernforste. Eine Ausnahme ist der Bromer<br />
Busch mit seinem struktureichen, alten Buchenwäldern, Eichen-Mischwäldern und<br />
Erlen-Eschen-Auwäldern. Die Niederungen der Kleinen Aller und der Ohre unterhalb<br />
von Brome zeichnen sich durch das Auftreten intensiv genutzter Grünländen und<br />
Äcker sowie zahlreiche Hecken und Feldgehölze aus. Oberhalb von Brome dominieren<br />
in der Ohreniederung Erlen-Eschen-Auwälder, Erlen-Bruchwälder, Sümpfe sowie<br />
unterschiedliche Grünlandtypen. Hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut kommt<br />
den naturnahen Laubwäldern, den Feuchtbiotopen und den im Bereich des ehemaligen<br />
Grenzstreifens vorkommenden Magerrasen eine besondere Bedeutung zu.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 191<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im Rahmen der Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste wurden 32<br />
gefährdete Farn- und Blütenpflanzen beziehungsweise Sippen der Vorwarnliste an 42<br />
Wuchsorten festgestellt.<br />
Rechtliche Schutzbestimmungen ergeben sich durch drei Naturschutzgebiete, ein<br />
Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie<br />
zwei FFH-Gebiete. Bei zahlreichen Flächen handelt es sich um nach § 28a/b<br />
NNatG beziehungsweise § 37 NatSchG LSA besonders geschützte Biotope.<br />
Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen charakterisieren unter Berücksichtigung der<br />
bestehenden Wechselwirkungen das Schutzgut Biologische Vielfalt.<br />
An Böden dominieren im Bereich der Geestflächen Podsole, Braunerden und Parabraunerden<br />
sowie in den Niederungen Gleye (mit Niedermoorauflagen) und Niedermoorböden.<br />
Bei den Parabraunerden handelt es sich um einen regional seltenen Bodentyp.<br />
Wie die Pseudogley-Pararbraunerden weisen sie ein sehr hohes natürliches<br />
Ertragspotenzial auf. Vorbelastungen ergeben sich vor allem durch die vorhandenen<br />
Bodenbefestigungen und -überbauung, durch intensive Flächenbewirtschaftungen oder<br />
-nutzungen und lokal durch Schadstoffbelastungen.<br />
Aufgrund ihrer Naturnähe oder besonderer Standorteigenschaften für das Schutzgut<br />
von besonderer Bedeutung sind die Waldflächen des Bromer Busches als historisch<br />
altem Waldstandort, die Feuchtwälder in der Ohreniederung und die Niedermoorstandorte<br />
in der Ohreaue zwischen Wendischbrome und Brome. Bereichen, die aktuell<br />
geringen bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen unterliegen, wie extensiv genutzten<br />
Grünländern und Wäldern, kommt eine besondere bis allgemeine Bedeutung zu. Die<br />
intensiv bewirtschafteten Äcker und Grünländer, die den größten Flächenanteil einnehmen,<br />
sind von allgemeiner Bedeutung.<br />
Das Schutzgut Wasser umfasst die drei Aspekte Oberflächengewässer, Hochwasserrückhaltung<br />
und Grundwasser.<br />
An Oberflächengewässern finden sich im Untersuchungsgebiet neben den Fließgewässern<br />
Ohre und Kleine Aller zahlreiche Gräben sowie künstlich geschaffene Klein- und<br />
Staugewässer. Während einzelnen Abschnitten der Ohre und mehreren Kleingewässern<br />
aufgrund ihrer Naturnähe und geringen bis mäßigen Belastung eine besondere<br />
Bedeutung zukommt, besitzen die übrigen Gewässer eine allgemeine oder geringe Bedeutung.<br />
Von besonderer Bedeutung für das Grundwasser sind alle Bereiche, in denen<br />
in qualitativer Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden<br />
Grundwassers vorliegt. Von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur<br />
Grundwassererneuerung beitragen, ohne dass langfristig von einer hochgradigen Bo-
192 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
den- und Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist. Für die Funktion<br />
der Hochwasserrückhaltung in den natürlichen Überschwemmungsgebieten von Ohre<br />
und Kleiner Aller von besonderer Bedeutung sind Flächen mit Dauervegetation wie<br />
Grünländer, Sümpfe und Wälder.<br />
Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen ländlich geprägten Raum, in dem<br />
sich Immissionsbelastung der Luft auf die Nahbereiche der stärker befahrenen Bundesstraßen<br />
beschränkt. Für das Schutzgut Klima sind die Kaltluftentstehungsgebiete,<br />
die klimaökologische Komfortinsel „Ohreniederung in Brome“ und die siedlungsnahen<br />
Laubwäldern von Bedeutung.<br />
Die Landschaft wird in weiten Bereichen von Äckern dominiert. Geschlossene Waldbereiche<br />
treten dahinter zurück und konzentrieren sich westlich von Voitze und südlich<br />
von Brome. Grünländer sind deutlich seltener und weitgehend auf die Niederungen<br />
von Kleiner Aller und Ohre beschränkt. Aufgrund einer hohen naturräumlichen<br />
Eigenart von besonderer bis allgemeiner Bedeutung sind die Niederung der Kleinen<br />
Aller nördlich der B 248, die Ohreniederung nördlich Brome und der Bromer Busch.<br />
Als beachtenswerte Kultur- und sonstige Sachgüter befinden sich im Wirkungsbereich<br />
des Vorhabens zahlreiche in den Denkmalverzeichnissen geführt Kulturdenkmale,<br />
die entsprechend den Denkmalschutzgesetzen von Niedersachsen (NDSchG)<br />
und Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung<br />
zu schützen und, wenn nötig, instand zusetzen sind.<br />
Zwischen den Schutzgütern bestehen zahlreiche Wechselwirkungen, die bei jedem –<br />
auch indirekt –betroffenen Schutzgut berücksichtigt werden.<br />
Ortsumgehung Voitze<br />
Bezüglich der Umweltkonflikte einer Ortsumgehung Voitze ergibt sich das folgende<br />
Bild: Bei einer südlichen Umgehung der Ortslage von Voitze kann ein in weiten Bereichen<br />
konfliktarmer Trassenkorridor genutzt werden, der sich zwischen Voitze und<br />
Tülau leicht einengt. Bei einer Neutrassierung der B 248 nördlich von Voitze wird auf<br />
zirka der Hälfte der Strecke ein Raum mit hoher Bedeutung in Anspruch genommen.<br />
Dies ergibt sich insbesondere aus der Betroffenheit der Wälder der Bickelsteiner Heide<br />
und im Weiten durch die Querung der Niederungsebene der Kleinen Aller in einem<br />
strukturreichen Bereich mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild. Bereiche<br />
mit sehr hoher Bedeutung können weitgehend ausgespart werden.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 193<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
Im Zuge der Konkretisierung der Planungen einer Ortsumgehung für Brome wurde die<br />
Führung der Straße bei allen drei Varianten mehrfach modifiziert und optimiert. Im<br />
Vordergrund stand dabei zum einen, die Beeinträchtigungen von Siedlungsgebieten<br />
durch Lärmimmissionen möglichst gering zu halten, und zum anderen, die Inanspruchnahme<br />
von Flächen mit besonderen Werten und Funktionen und hier insbesondere<br />
von FFH-Lebensraumtypen und von Naturschutzgebieten zu vermeiden beziehungsweise<br />
auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.<br />
Durch folgende weitere Vorkehrungen werden Umweltbelastungen vermieden oder<br />
vermindert:<br />
• Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, die den einschlägigen technischen<br />
Vorschriften und Verordnungen entsprechen,<br />
• Nutzung von aus Umweltsicht wenig empfindlichen Bereichen als Baustelleneinrichtungsflächen;<br />
Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen und bedeutsamen<br />
Biotopbereichen vor Beschädigungen in der Bauphase,<br />
• Roden und Fällen von zu beseitigenden Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode,<br />
• Schutz von Einzelbäumen, Gehölzbeständen und bedeutsamen Biotopbereichen vor<br />
Beschädigungen in der Bauphase,<br />
• Umsiedlung von im Trassenbereich wachsenden Bestände gefährdeter und geschützter<br />
Gefäßpflanzen,<br />
• Bergen und Umsiedlung von Amphibien, Fischen und Muscheln beim Verlust der<br />
Habitate,<br />
• Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk und beidseitig Erhalt eines naturnahen<br />
Uferstreifens,<br />
• ordnungsgemäße Lagerung / Verwendung / Entsorgung boden- und wassergefährdender<br />
Stoffe während der Bau-, Abbau- und Unterhaltungsarbeiten,<br />
• fachgerechtes Abräumen und getrennte Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />
Aushubmaterial, Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten Flächen,<br />
• baubegleitende archäologische Beurteilung beziehungsweise Prospektion im Bereich<br />
der vorgesehenen Baukörper und Baustellenbereiche,<br />
• weitestmögliche Versickerung des Abflusses der Straßenentwässerung,<br />
• Querung der Ohre mit einem Brückenbauwerk, Erhalt eines naturnahen Uferstreifens,<br />
an der Brücke beiderseits Spritzschutzwände,<br />
• Bau von Sperr- und Leiteinrichtung sowie Kleintierdurchlässen,<br />
• Abschirmung besonders wertvoller Bereiche mit Vorkommen störempfindlicher<br />
Tierarten durch Schall- und Kollisionsschutzwände.
194 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Auswirkungen auf die Umwelt durch eine Ortsumgehung Brome<br />
Bei der weiter zu untersuchende Ortsumgehung Brome kommt es sich unter Berücksichtigung<br />
der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
zu den Folgenden wesentlichen Umwelteffekten.<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen ergeben sich zunächst in dem beabsichtigten<br />
positiven Sinne der Abnahme der Immissionsbelastung entlang der innerörtlichen<br />
Straßenzüge im Brome. Negative Effekte entstehen durch Lärmbelastungen bisher<br />
weniger beeinträchtigter Bereiche, Nutzungsentzug von Flächen durch Überbauung<br />
und durch die Beeinträchtigung von Wege- und Sichtbeziehungen.<br />
Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (gleichzeitig Schutzgut biologische Vielfalt)<br />
entstehen negative Auswirkungen durch den Verlust wertvoller Vegetationsbestände<br />
und Tierlebensräume in Folge von Überbauung und baubedingten Flächeninanspruchnahmen,<br />
durch die Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, den<br />
Verlust geschützter Biotope, Tier- und Pflanzenvorkommen und durch die Zerschneidung<br />
von Lebensräumen und funktionaler Beziehungen wie Wanderkorridore. Fachlich<br />
und rechtlich besonders gravierend sind die Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete.<br />
Beim Schutzgut Boden entstehen negative Auswirkungen durch die Überbauung und<br />
Versiegelung von Böden, so dass die Bodenfunktionen weitgehend bis ganz verloren<br />
gehen, durch die Überformung und Verdichtung besonders wertvoller Böden in den<br />
Arbeitsstreifen und durch die Belastung der Böden im Nahbereich der Trassen mit<br />
Schadstoffen durch den Kfz-Verkehr.<br />
Als Bestandteil des Schutzgutes Wasser werden einzelne Gewässer und Gewässerabschnitte<br />
überbaut beziehungsweise durch Verrohrung überformt. In geringem Umgang<br />
gehen natürliche Überschwemmungsbereiche in der Ohreniederung verloren. Die<br />
Schadstoffe durch den Kfz-Verkehr führen zu einer Belastung des Grundwassers.<br />
Wesentliche Reduzierungen der Grundwasserneubildung durch Versiegelungen sind<br />
nicht zu erwarten, ebenso keine Veränderung der Grundwasserstände.<br />
Durch die Straßen und Brücken kommt es bezogen auf das Schutzgut Landschaft zu<br />
einer technisch Überformung und somit Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und<br />
zum Verlust wertvolle Landschaftselemente. Darüber hinaus werden Sichtbeziehungen<br />
gestört.<br />
Bei den Schutzgütern Kultur- und sonstigen Sachgüter sind wesentliche Auswirkungen<br />
die Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen auf und von dem Kulturdenkmal Burg<br />
Brome und die Gefährdung archäologischer Bodendenkmalen durch die Bauarbeiten.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 195<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bewertung der Umweltbeeinträchtigungen einer Ortsumgehung Brome<br />
Bei der Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen einer Ortsumgehung Brome<br />
auf die Schutzgüter werden die einzelnen Beeinträchtigungen auf der Grundlage fachrechtlicher<br />
Setzungen und Anforderungen einer Rahmenskala zugeordnet, die die vier<br />
Stufen Unzulässigkeitsbereich, Zulässigkeitsgrenzbereich, Belastungsbereich und Vorsorgebereich<br />
umfasst:<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
Durch das Vorhaben kommt es zu keinen Umweltauswirkungen, die im Unzulässigkeitsbereich<br />
liegen.<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
In den Zulässigkeitsgrenzbereich fallen alle Auswirkungen, die eine deutliche Gefährdungen<br />
rechtlich geschützter Güter darstellen und nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
zulässig sind. Betroffen sind die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />
Boden, Wasser und Landschaftsbild:<br />
Beeinträchtigung im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
Varianten<br />
(Stufe III) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
Schutzgut Menschen<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen –Über-<br />
schreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung bauleitplanerisch<br />
festgesetzter Flächen<br />
Schutzgut Tiere<br />
(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen von<br />
Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra)<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />
- - 1 Haus<br />
- - 2 Flächen<br />
0,42 ha +<br />
Zerschneidung<br />
0,06 ha -<br />
2 NSG, 1 LSG 1 NSG -
196 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung im Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
Varianten<br />
(Stufe III) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
Schutzgut Pflanzen<br />
(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –prioritärer FFH-<br />
Lebensraumtyp<br />
Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutz-<br />
gebieten<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –geschützte<br />
Biotope und/oder Verlust nicht ausgleichbar nach<br />
NNatG<br />
Schutzgut Boden<br />
Überbauung und Versiegelung bzw. Überformung<br />
von Böden mit besonderer Bedeutung –nicht<br />
ausgleichbar nach NNatG<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden mit<br />
(besonderer) bis allgemeiner Bedeutung –nicht<br />
ausgleichbar nach NNatG<br />
Schutzgut Wasser<br />
Beeinträchtigung von Gewässern in Natur- und<br />
Landschaftsschutzgebieten<br />
Veränderung / Beeinträchtigung von Gewässern und<br />
Gewässerstrukturen<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
Überformung der Eigenart der Landschaft –nicht<br />
ausgleichbar nach NNatG<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Naturund<br />
Landschaftsschutzgebieten<br />
0,17 ha 0,04 ha -<br />
2 NSG, 1 LSG - -<br />
0,55 ha<br />
+ 100 m<br />
Belastungsbereich<br />
0,25 ha<br />
+ 70 m<br />
0,23 ha<br />
0,30 ha - -<br />
4,32 ha 3,65 ha 3,13 ha<br />
1 Gewässer - -<br />
1 Gewässer 1 Gewässer 1 Gewässer<br />
1 Landschafts- 1 Landschafts- -<br />
bildeinheitbildeinheit 2 NSG, 1 LSG 1 NSG -<br />
Den Belastungsbereich betreffen Umweltbeeinträchtigungen, die zwar als erheblich zu<br />
bewerten sind, zugleich aber beispielsweise im naturschutzrechtlichen Sinne ausgleichbar<br />
sind.<br />
Beeinträchtigung im Belastungsbereich<br />
Varianten<br />
(Stufe II) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
Schutzgut Menschen<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen im Wohnumfeld<br />
Lärmbelastung von Siedlungsbereichen –Über-<br />
schreitung der Orientierungswerte der DIN 18 005<br />
Nutzungsentzug und Beeinträchtigung von Wegeund<br />
Sichtbeziehungen sowie Lärmbelastungen in<br />
Erholungsräumen von mindestens allgemeiner Bedeutung<br />
Einzelhäuser Einzelhäuser Ortsrand von<br />
Brome<br />
- - mehrere<br />
Häuser<br />
- - 2 Erholungsräume
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 197<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beeinträchtigung im Belastungsbereich<br />
Varianten<br />
(Stufe II) Nord 1 Nord 2 Süd 1<br />
Schutzgut Tiere<br />
(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
Verlust und Schädigung von Lebensräumen von<br />
Fledermäusen, Fischotter, Brutvögel, Reptilien,<br />
Amphibien, Libellen und Heuschrecken<br />
Verluste von Vorkommen weiterer geschützter<br />
Tierarten<br />
Zerschneidung von Lebensräumen und funktionaler<br />
Beziehungen –Anzahl<br />
Beeinträchtigung (sehr) hoch bedeutsamer<br />
Vogellebensräume durch Verlärmung<br />
2,26 ha 0,95 ha 1,36 ha +<br />
2 Laich- und 1<br />
Libellengewässer<br />
(kann nicht<br />
ausgeschlossen<br />
werden)<br />
(kann nicht<br />
ausgeschlossen<br />
werden)<br />
(kann nicht<br />
ausgeschlossen<br />
werden)<br />
3 1 3<br />
35 ha 71 ha 45 ha<br />
Schutzgut Pflanzen<br />
(gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
Verlust von Vegetationsbeständen –erhebliche 0,29 ha 1,35 ha 0,78 ha<br />
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung + 920 m + 880 m + 970 m<br />
Stoffbelastung empfindlicher Vegetationsbestände 0,39 ha 0,16 ha -<br />
Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder geschützter<br />
Pflanzen<br />
- - 1 Wuchsort<br />
Verluste von Wuchsorten gefährdeter oder<br />
(kann nicht (kann nicht (kann nicht<br />
geschützter Flechten- und Pilzarten<br />
ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen<br />
werden) werden) werden)<br />
Schutzgut Boden<br />
Überbauung und Versiegelung von Böden –kompensierbar<br />
nach NatSchG LSA<br />
Überformung und Verdichtung von Böden –aus-<br />
gleichbar<br />
Betriebsbedingte Schadstoffbelastung von Böden in<br />
der 10 m breiten Belastungszone<br />
0,08 ha 1,62 ha -<br />
5,77 ha 6,70 ha 5,26 ha<br />
13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />
Schutzgut Wasser<br />
Schadstoffbelastung Grundwassers 13,4 ha 15,2 ha 11,8 ha<br />
Verlust von Überschwemmungsbereichen /<br />
Retentionsfläche<br />
0,27 ha 0,06 ha 0,26 ha<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
Überformung der Eigenart der Landschaft in LSA –<br />
nicht ausgleichbar<br />
Überformung der Eigenart der Landschaft –ausgleichbar<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen auf und von<br />
einem Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung<br />
Vorsorgebereich<br />
1 Landschaftsbildeinheit<br />
2 Landschaftsbildeinheiten<br />
2 Landschaftsbildeinheiten<br />
2 Landschaftsbildeinheiten<br />
-<br />
3 Landschaftsbildeinheiten<br />
- - Ensemble<br />
Burg Brome<br />
In den Vorsorgebereich fallen Auswirkungen ohne oder allenfalls mit geringfügigen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen, die nicht entscheidungserheblich sind.
198 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser sowie Landschaft, die zugleich<br />
Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des NNatG beziehungsweise<br />
des NatSchG LSA sind, werden Ausgleichsmaßnahmen sowie Ersatzmaßnahmen<br />
beziehungsweise sonstige Kompensationsmaßnahmen erforderlich.<br />
Resümee<br />
Die Übersicht der Beeinträchtigungen zeigt, dass die enge Nordumgehung bei den fünf<br />
Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaft die konfliktträchtigste<br />
ist. Die ergibt sich ganz wesentlich aus den erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-<br />
Gebiete, der Naturschutzgebiete und des Landschaftsschutzgebietes, der besonders<br />
schutzwürdigen Arten und Lebensgemeinschaften und natürlichen Standortbedingungen<br />
im Bereich der Ohreniederung. Bei den Schutzgütern Menschen sowie Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter ist die Südumgehung die konfliktträchtigste. Besonders die Nähe<br />
zu Brome und die damit verbundenen Lärmbelastungen von Wohnbereichen und Erholungsgebieten<br />
führen zu Beeinträchtigungen. Sie erreichen aber nur in einzelnen<br />
Fällen den so genannten Zulässigkeitsgrenzbereich. Bezogen auf die anderen Schutzgüter<br />
führt die Südumgehung zu den geringsten Umweltkonflikten. Die weite<br />
nördliche Umgehung liegt bei den meisten Schutzgütern in der Konfliktträchtigkeit<br />
zwischen den beiden anderen Trassenvarianten einer Ortsumgehung Brome. Bezogen<br />
auf das Schutzgut Mensch ist sie konfliktärmer als die enge Südumgehung, es kommt<br />
aber bei anderen Schutzgütern zu erheblich mehr Beeinträchtigungen, was sich auch<br />
aus der Trassenlänge ergibt.<br />
Als Resümee des Variantenvergleiches ergibt sich die folgende gutachterliche Aussage:<br />
Im Vergleich der drei untersuchten Varianten ist aus Umweltsicht die enge südliche<br />
Umgehung von Brome (Variante Süd 1) als am günstigsten zu beurteilen.<br />
Die enge nördliche Umgehung (Nord 1) ist die konfliktträchtigste, die weite nördliche<br />
Umgehung (Nord 2) liegt zwischen den beiden vorgenannten.<br />
Die nördlichen Varianten sind nur dann genehmigungsfähig, wenn der Nachweis<br />
erfolgt, dass die Variante Süd 1 keine zumutbare Alternative darstellt, weil nur<br />
die Variante Süd 1 mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete als verträglich einzustufen<br />
ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 199<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
9. Quellenverzeichnis<br />
9.1 Literatur<br />
AGFH –Arbeitsgemeinschaft für Fledermausschutz in Hessen (1994): Die Fledermäuse Hessens.<br />
–248 S.; Gerabronn.<br />
ALTMÜLLER, R. (1983): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Libellen. –Niedersächsisches<br />
Landesverwaltungsamt, Fachbehörde für Naturschutz, Merkblatt 15: 27 S.; Hannover.<br />
ALTMÜLLER, R., BREUER, W., RASPER, M. (1989): Zur Verbreitung und Situation der Fließgewässerlibellen<br />
in Niedersachsen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 9 (8): 137-<br />
176. Hannover.<br />
ARGE FLIESSGEWÄSSERPROGRAMM SACHSEN-ANHALT (1997): Fließgewässerprogramm<br />
Sachsen-Anhalt. Band 10. Verbindungsgewässer Ohre. –Gutachten im Auftrag des Landesamtes<br />
für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 89 S. + Anhang; Nordhausen, Halle (Saale). [unveröffentlicht]<br />
BAHLO, K. (1991): Die Fischfauna der Fließgewässer des Landkreises Gifhorn (Niedersachsen).<br />
–Braunschweiger Naturkundliche Schriften 3 (4): 1005-1020; Braunschweig.<br />
BALLA, S. (2003): Bewertung und Berücksichtigung von Umweltauswirkungen nach § 12<br />
UVPG in Planfeststellungsverfahren. –Beiträge zur Umweltgestaltung A153: 484 S. + Anhang;<br />
Berlin.<br />
BÄTER, J. (1986): Das Naturschutzgebiet „Ohreaue“ bei Altendorf. –Schriftenreihe zur Heimatkunde<br />
der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg 2: 49-50; Gifhorn.<br />
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (Hrsg.) (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas<br />
–Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz, 2. Auflage. –3 Bände, 802 S.+622 S.<br />
+337 S.; Wiebelsheim.<br />
BELLMANN, H. (1993): Libellen. –274 S.; Augsburg.<br />
BEUTLER, A., GEIGER, A., KORNACKER, P. M., KÜHNEL, K.-D., LAUFER, H., PODLOUCKY, R.,<br />
BOYE, P., DIETRICH, E. (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Liste der Lurche<br />
(Amphibia). –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 48-52; Bonn -<br />
Bad Godesberg.<br />
BFN –Bundesamt für Naturschutz (1999): Daten zur Natur 1999. –266 S.; Bonn - Bad<br />
Godesberg.<br />
BIERHALS, E., DRACHENFELS, O.V., RASPER, M. (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit<br />
der Biotoptypen in Niedersachsen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />
(4): 231-240; Hildesheim.<br />
BLAB, J., VOGEL, H. (1996): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. –159 S.;<br />
München.<br />
BLANKE, D. (1996): Aspekte zur Fortführung des Niedersächsischen Fischotterprogramms. –<br />
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 16 (1): 30-52; Hannover.<br />
BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse. –Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7: 160 S.;<br />
Bielefeld.
200 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
BLESS, R., LELEK, A., WATERSTRAAT, A. (1998): Rote Liste der in Binnengewässern lebenden<br />
Rundmäuler und Fische (Cyclostomata & Pisces). –Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
und Naturschutz 55: 53-59; Bonn - Bad Godesberg.<br />
BLUME, H.-P. (Hrsg., 1992): Handbuch des Bodenschutzes. –2. Auflage, 794 S.; Landsberg.<br />
BMV –Bundesminister für Verkehr (1995): Musterkarten für <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong>n<br />
im Straßenbau. –35 S. + Karten; Bonn.<br />
BOLLE, K., KATTHÖVER, T., SCHMIDT, W. (2004): NATURA 2000 Sachsen-Anhalt. Kartieranleitung<br />
für die Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt.<br />
Stand: März 2004. –Forstliche Landesanstalt Sachsen-Anhalt, 24 S. + Anhang; Haferfeld/<br />
Gernrode.<br />
BOYE, P., HUTTERER, R., BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). –Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 33-39; Bonn - Bad Godesberg.<br />
BOYE, P.; DIETZ, M., WEBER, M. (Bearb.) (1999): Fledermäuse und Fledermausschutz in<br />
Deutschland. - 110 S; Bonn - Bad Godesberg.<br />
BRAUN, M., HÄUSSLER, U. (1999): Funde der Zwergfledermaus - Zwillingsart Pipistrellus<br />
pygmaeus (Leach, 1825) in Nordbaden. –Carolinea 57: 111-120; Karlsruhe.<br />
BREUER, W., DIECKSCHÄFER, H., DUBE, C., GROS, R., HILKE, L., HULLEN, M., HÜBNER, K.,<br />
SOBOTTKA, M., SPEIER, N., WEYER, M. (2006): Zeitliche Aspekte von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26 (1): 54-58; Hannover.<br />
BÜRGERINITIATIVE SÜD II (2006): Schriftliche Mitteilungen vom 23.06.2006 und 18.09.2006<br />
zu faunistischen Beobachtungen und Erfassungen im Bereich Bromer Busch.<br />
BÜSCHER-WENST, E., HEINTZMANN, A., KAISER, T. (2006): Monitoring im FFH-Gebiet<br />
Nr. 418 „Ohreaue“. –Arbeitsgruppe Land & Wasser, Gutachten im Auftrage des Niedersächsischen<br />
Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Süd,<br />
48 S. + 4 Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. –580 S; Stuttgart.<br />
DIN 18 005, Teil 1 + Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Mai 1987.<br />
DIN 18.300: Erdarbeiten, Ausgabe Dezember 2002.<br />
DIN 18.920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Ausgabe August 2002.<br />
DORNBUSCH, G. (1999): Bestandsentwicklung der Vögel (Aves). –In: Frank, D., Neumann,<br />
V. (Hrsg.): Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts. –S. 159-169; Stuttgart.<br />
DORNBUSCH, G., GEDEON, K., GEORGE, K., GNIELKA, R., NICOLAI, B. (2004): Rote Liste der<br />
Vögel (Aves) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des<br />
Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: 138-143; Halle (Saale).<br />
DRACHENFELS, O.V. (1994) Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 192 S.; Hildesheim.<br />
DRACHENFELS, O.V. (1996): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen 34: 146 S.; Hannover.<br />
DRACHENFELS, O.V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. –Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 240 S.; Hildesheim.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 201<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
DRACHENFELS, O.v. (2006): Hinweise zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen<br />
von Anh. I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen auf der Grundlage des Interpretation Manuals<br />
der Europäischen Kommission (Version EUR 25 vom April 2003) - Stand April 2006. –Niedersächsischer<br />
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; Hannover.<br />
[unveröffentlicht]<br />
DREYER, W. (1986): Die Libellen. –219 S.; Hildesheim.<br />
ELLENBERG, H., MÜLLER, K., STOTTELE, T. (1981): Straßen-Ökologie. Auswirkungen von<br />
Autobahnen und Straßen auf Ökosysteme deutscher Landschaften. –Ökologie und Straße,<br />
Broschürenreihe der Deutschen Straßenliga 3: 19-122; Bonn.<br />
FEDER, J. (2002): Die wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen des Landkreises Gifhorn<br />
(Niedersachsen). –Braunschweiger Naturkundliche Schriften 6 (3): 619-669; Braunschweig.<br />
FEDER, J. (2005): Floristische Erst- und Wiederfunde sowie Bestätigungen im Landkreis Gifhorn<br />
2004. –Floristische Notizen aus der Lüneburger Heide 13: 20-29; Beedenbostel.<br />
FGSV –Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Richtlinien für die<br />
Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen<br />
und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4), Ausgabe 1999. –32 S.; Köln.<br />
FGSV –Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2000): Merkblatt zum Amphibienschutz<br />
an Straßen –MAmS. –28 S.; Köln.<br />
FGSV –Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2001): Merkblatt zur <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
in der Straßenplanung - M UVS. –20 S. + Anhang; Köln.<br />
FGSV –Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Merkblatt über<br />
Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Bebauung - MLuS 02. –15 S. +<br />
Anhang; Köln.<br />
FGSV –Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2005): Hinweise zur Anlage<br />
von Querungshilfen für Tiere an Straßen –Entwurf 2005. –Köln.<br />
FINCK, P., HAUKE, U., SCHRÖDER, E., FORST, R., WOITHE, G. (1998): Naturschutzfachliche<br />
Landschafts-Leitbilder - Rahmenvorstellungen für das Nordwestdeutsche Tiefland aus bundesweiter<br />
Sicht. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 50 (1): 265 S.; Bonn<br />
- Bad Godesberg.<br />
FISCHER, C., PODLOUCKY, R. (1997): Berücksichtigung von Amphibien bei naturschutzrelevanten<br />
Planungen - Bedeutung und methodische Mindeststandards. –Mertensiella 7: 261-<br />
278; Bonn.<br />
FISCHER, J.A. (1999): Zu Vorkommen und Ökologie des Kleinabendseglers, Nyctalus leisleri<br />
(Kuhl, 1817), in Thüringen, unter besonderer Berücksichtigung seines Migrationsverhaltens<br />
im mittleren Europa. –Nyctalus (N.F.) 7 (2): 155-174; Berlin.<br />
FISCHER, M. (2001): Zur Heuschreckenfauna (Saltatoria, Insecta) im Großen Moor bei Gifhorn<br />
(SO-Niedersachsen). –Braunschweiger Naturkundliche Schriften 6 (2): 281-291; Braunschweig.<br />
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. –879 S.;<br />
Eching.<br />
FLADE, M., JEBRAM, J. (1995): Die Vögel des Wolfsburger Raumes im Spannungsfeld zwischen<br />
Industriestadt und Natur. –619 S.; Wolfsburg.<br />
FORCH, F. (1994): Große Bartfledermaus (Myotis brandti). –Naturschutzreport 8: 66–69;<br />
Jena.
202 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
FRANK, D., HERDAM, H., JAGE, H., JOHN, H., KISON, H.-U., KORSCH, H., STOLLE, J. (2004):<br />
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz<br />
Sachsen-Anhalt 39: 91-110; Halle (Saale).<br />
GAREIS-GRAHMANN, F.-J. (1993): Landschaftsbild und Umweltverträglichkeitsprüfung. –<br />
Beiträge zur Umweltgestaltung A132: 270 S.; Berlin.<br />
GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U., OJOWSKI, U. (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />
Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm<br />
auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. –FuE-Vorhaben 02.237/2003/<br />
LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, 273 S.; Bonn - Kiel.<br />
GARVE, E. (1994): Atlas der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen.<br />
–Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 30 (1-2): 895 S.; Hannover.<br />
GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />
und Bremen, 5. Fassung, Stand 1.3.2004. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />
(1): 1-76; Hildesheim.<br />
GASSNER, E., WINKELBRANDT, A., BERNOTAT, D. (2005): UVP –Rechtliche und fachliche<br />
Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 4. Aufl. –476 S.; München.<br />
GAUMERT, D., KÄMMEREIT, M. (1993): Die Süßwasserfische in Niedersachsen. –161 S.; Hildesheim.<br />
GEO-NET (2004): Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Gebiet des <strong>Zweckverband</strong>es<br />
Großraum Braunschweig: Teilbereich Kaltlufthaushalt. –Gutachten im Auftrag des<br />
<strong>Zweckverband</strong>es Großraum Braunschweig, 35 S. + Karte; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
GEOSUM –Geographisches Informationssystem Umwelt des Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(2008): Daten auf der Homepage des Niedersächsischen Umweltministeriums<br />
(http://www.mu.niedersachsen.de), Stand April 2008.<br />
GLANDT, D. (2001): Die Waldeidechse - unscheinbar - anpassungsfähig - erfolgreich. –Zeitschrift<br />
für Feldherpetologie, Beiheft 2: 111 S., Bielefeld.<br />
GREIN, G. (2000): Zur Verbreitung der Heuschrecken (Saltatoria) in Niedersachsen und Bremen,<br />
Stand 10.4.2000. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 20 (2): 74-112; Hildesheim.<br />
GREIN, G. (2005): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken<br />
mit Gesamtverzeichnis. 3. Fassung –Stand: 1.5.2005 –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
25 (1): 1-20; Hannover.<br />
GRUSCHWITZ, M., KORNACKER, P. M., PODLOUCKY, R., VÖLKL, W., WAITZMANN, M. (Hrsg.,<br />
1993): Verbreitung, Ökologie und Schutz der Schlangen Deutschlands und angrenzender Gebiete.<br />
–Mertensiella 3: 431 S.; Bonn.<br />
GRÜTZMANN, J., V. MORITZ, P. SÜDBECK, WENDT, D. (2002): Ortolan (Emberiza horulana)<br />
und Grauammer (Miliaria calandra) in Niedersachsen. Brutvorkommen, Lebensräume,<br />
Rückgang und Schutz. –Vogelkundliche Berichte aus Niedersachsen 34 (1): 69-90; Goslar.<br />
GUNREBEN, M. (2002): Die Bewertung von Böden in Planungs- und Zulassungsverfahren in<br />
Niedersachsen. –Internet-Manuskriptveröffentlichung des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Ökologie, 35 S.; Hildesheim.<br />
GÜNTHER, R. (Hrsg.) (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. –825 S.; Jena.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 203<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
GÜNTHER, R., VOELKL, W. (1996a): Waldeidechse - Lacerta vivipara. –In: Günther, R.<br />
(Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. –S. 588-600; Jena.<br />
GÜNTHER, R., VOELKL, W. (1996b): Blindschleiche - Anguis fragilis. –In: Günther, R.<br />
(Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. –S. 617-631; Jena.<br />
HARTLIK, J., HANISCH, J. (2002): Praxisbeispiel zur UVP in der Bauleitplanung: UVU für<br />
eine Gewerbeansiedlung im Südosten Hamburgs. –UVP-report 15 (4): 199-203; Hamm.<br />
HÄUSSLER, U.; NAGEL, A.; BRAUN, M., ARNOLD, A. (2000): External characters discriminating<br />
European pipistrelle sibling species, Pipistrellus pipistrellus (Schreber, 1774) and<br />
Pipistrellus pygmaeus (Leach, 1825). –Myotis 37: 27-40; Bonn.<br />
HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten<br />
- Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). –Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen<br />
26: 161-164; Hannover.<br />
HECKENROTH, H. (1994): Avifaunistisch wertvolle Bereiche in Niedersachsen –Brutvögel<br />
1986 - 1992. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (6): 185-188; Hannover.<br />
HEIDECKE, D., HOFMANN, T., JENTSCH, M., OHLENDORF, B., WENDT, W. (2004): Rote Liste<br />
der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2002). –<br />
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: 132-137; Halle (Saale).<br />
INGRISCH, S., KÖHLER, G. (1998): Rote Liste der Geradflügler (Orthoptera s.l.). –Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 252-254; Bonn - Bad Godesberg.<br />
JEDICKE, E. (1992): Die Amphibien Hessens. –152 S.; Stuttgart.<br />
JÖDICKE, R. (1997): Die Binsenjungfern und Winterlibellen Europas. –277 S.; Magdeburg.<br />
JUNGMANN, S. (2004): Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan. –Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 24 (2): 77-164 + Anhänge [nur im Internet verfügbar];<br />
Hildesheim.<br />
KAISER, T. (1994): Der Landschaftswandel im Landkreis Celle - Zur Bedeutung der historischen<br />
Landschaftsanalyse für Landschaftsplanung und Naturschutz. –Beiträge zur räumlichen<br />
Planung 38: 417 S.; Hannover.<br />
KAISER, T. (2004): Auswirkungen von Heidepflegeverfahren auf umweltrelevante Schutzgüter.<br />
–NNA-Berichte 17 (2): 198-212; Schneverdingen.<br />
KAISER, T. WOHLGEMUTH, J.O. (2002): Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für<br />
Biotoptypen in Niedersachsen; beispielhafte Zusammenstellung für die Landschaftsplanung. –<br />
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (4): 169-242; Hildesheim.<br />
KAISER, T., BERNOTAT, D., KLEYER, M., RÜCKRIEM, C. (2002): Entwicklung und Festlegung<br />
von Methodenstandards im Naturschutz - Gelbdruck „Verwendung floristischer und vegetationskundlicher<br />
Daten“. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 70: 219-280;<br />
Bonn - Bad Godesberg.<br />
KAISER, T., HOFFMANN, A., REUSCH, H., KUBITZKI, J., PETERS, A. (1995): Renaturierungskonzept<br />
für die niedersächsischen Teile der Ohre und ihre Nebengewässer. –Gutachten im<br />
Auftrage des Landkreis Gifhorn, 111 S. + Anhang + Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
KAISER, T., WOHLGEMUTH, J.O. (2001): Machbarkeitsstudie für den Bau einer Ortsumgehung<br />
Brome (B 248) aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes (Risikoabschätzung). –Arbeitsgruppe<br />
Land & Wasser, Gutachten im Auftrag des Landkreis Gifhorn, Bau- und Planungsamt,<br />
42 S. + Karte; Beedenbostel. [unveröffentlicht]
204 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
KAISER, T., ZACHARIAS, D. (2003): PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50 -<br />
Arbeitshilfe zur Erstellung aktueller Karten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation<br />
anhand der Bodenkundlichen Übersichtskarte 1:50.000. –Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 23 (1): 1-60; Hildesheim.<br />
KAMMERAD, B. (1999): Schriftliche Miteilung zur Fischfauna im geplanten NSG „Ohreaue”.<br />
[unveröffentlicht]<br />
KAMMERAD, B., WÜSTEMANN, O., ZUPPKE, U. (2004): Rote Liste der Fische und Rundmäuler<br />
(Pisces et Cyclostomata) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –<br />
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz 39: 149-154; Halle (Saale).<br />
KARPE, W. (1999): Geotopverzeichnis. Geologische Naturdenkmale und Geotope in Sachsen-<br />
Anhalt. –Mitteilungen zur Geologie von Sachsen-Anhalt Beiheft 3: 142 S.; Halle (Saale).<br />
KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. –2. Aufl., 519 S.; Stuttgart.<br />
KIEMSTEDT, H., MÖNNECKE, M., OTT, S. (1996): Methodik der Eingriffsregelung –Vorschläge<br />
zur bundeseinheitlichen Anwendung von § 8 BNatSchG. –Länderarbeitsgemeinschaft für<br />
Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung, Schriftenreihe 6: 146 S.; Stuttgart.<br />
KOCH, M. (1989): Straßen. –Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, Pos. 4595: 74 S.;<br />
Berlin.<br />
KÖHLER, B., PREISS, A. (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes. –Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 20 (1): 1-60; Hildesheim.<br />
KORNECK, D., SCHNITTLER, M., VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen<br />
(Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. –Schriftenreihe für Vegetationskunde 28: 21-<br />
187; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KRAMER-ROWOLD, E. M., ROWOLD, W. A. (2001): Zur Effizienz von Wilddurchlässen an<br />
Straßen und Bahnlinien. –Informationsdienst Naturschutz in Niedersachsen. 21 (1): 2-58;<br />
Hildesheim.<br />
KRÜGER, T., OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />
Brutvögel - 7. Fassung, Stand 2007. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3):<br />
131-175; Hannover.<br />
KURHANNOVERSCHE LANDESAUFNAHME des 18. Jahrhunderts, Blatt 106 Brome, aufgenommen<br />
1779. –Reproduktion im Maßstab 1 : 25.000, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt<br />
- Landesvermessung; Hannover.<br />
KURTZE, W. (1991): Die Breitflügelfledermaus Epetesicus serotinus in Nordniedersachsen. –<br />
Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 26: 63–94; Hannover.<br />
LANDKREIS GIFHORN (1994): Landschaftsrahmenplan Landkreis Gifhorn. –627 S.; Gifhorn.<br />
LANDKREIS GIFHORN (2003): Schriftliche Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde vom<br />
19.08.2003 zu den geologischen Erkundungen im NSG Ohreaue. [unveröffentlicht]<br />
LANDKREIS GIFHORN (2004): Schriftliche Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde vom<br />
23.12.2004 zu Bibernachweisen im NSG Ohreaue bei Altendorf im Dezember 2004. [unveröffentlicht]<br />
LANDKREIS KLÖTZE (1995): Landschaftsrahmenplan für dem (ehemaligen) Landkreis Klötze.<br />
–Helmolt Consulting GmbH, 221 S. + Anhang; Klötze.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 205<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
LANGER, H., HOPPENSTEDT, A., STOCKS, B. (1991): Landschaftsbild - Ermittlung der Empfindlichkeit,<br />
Eingriffsbewertung sowie Simulation möglicher zukünftiger Zustände. –Forschung<br />
Straßenbau und Straßenverkehrstechnik 610: 193 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (1998): Das Fließgewässerprogramm<br />
des Landes Sachsen-Anhalt - Ein Überblick. –40 S.; Halle (Saale).<br />
LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2000a): Natura 2000-Vorschlagsgebiete<br />
Sachsen-Anhalts durch das Kabinett bestätigt. –Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt<br />
37 (1): 43-48; Halle (Saale).<br />
LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2000b): Karte der Potentiellen Natürlichen<br />
Vegetation von Sachsen-Anhalt. –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />
Sonderheft 1/2000: 230 S. + Karte; Halle (Saale).<br />
LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2001): Die Tier- und Pflanzenarten<br />
nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. –Naturschutz im<br />
Land Sachsen-Anhalt 38 (Sonderheft): 152 S.; Halle (Saale).<br />
LAU –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Die Lebensraumtypen nach Anhang<br />
I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. –Naturschutz im Land<br />
Sachsen-Anhalt 39 (Sonderheft): 368 S.; Halle (Saale).<br />
LEMMEL, G. (1977): Die Lurche und Kriechtiere Niedersachsens. Grundlage für ein Schutzprogramm.<br />
–Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 5: 75 S.; Hannover.<br />
LWK HANNOVER –Landwirtschaftskammer Hannover (1998): Landwirtschaftlicher Fachbeitrag<br />
zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig. Teil 1 Situation<br />
der Landwirtschaft. –260 S. + Anhang und Karten; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
LWK HANNOVER –Landwirtschaftskammer Hannover (2006): Landwirtschaftlicher Fachbeitrag.<br />
Bewertung von Trassenvarianten der Ortsumgehung Brome. –30 S. + Anhang; Hannover.<br />
[unveröffentlicht]<br />
MAAS, S., DETZEL, P., STAUDT, A. (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands.<br />
Verbreitungsatlas, Gefährdungseinstufung und Schutzkonzepte. –401 S.; Münster.<br />
MACZEY, N., BOYE, P. (1995): Lärmwirkungen auf Tiere –ein Naturschutzproblem? –Natur<br />
und Landschaft 70 (11): 545-549; Stuttgart.<br />
MADER, H.-J. (1985): Die Verinselung der Landschaft und die Notwendigkeit von Biotopverbundsystemen.<br />
–LÖLF-Mitteilungen 10 (4): 6-14; Recklinghausen.<br />
MARTENS, A. (1996): Die Federlibellen Europas. –149 S.; Magdeburg.<br />
MEIBEYER, W. (1970): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 74 Salzwedel. –Geographische<br />
Landesaufnahme 1:200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Bundesanstalt<br />
für Landeskunde und Raumforschung, 46 S.; Bad Godesberg.<br />
MESCHEDE, A.; HELLER, K.-G., LEITL, R. (Bearb.) (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen<br />
in Wäldern, Teil I. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 66:<br />
374 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
MEYER, F., BUSCHENDORF, J. (2004): Rote Liste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere<br />
(Reptilia) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes<br />
für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39: 144-148; Halle (Saale).<br />
MLU LSA –Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (o.J.):<br />
Biber und Fischotter im Naturpark Drömling. –Faltblatt; Magdeburg.
206 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
MLU LSA –Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (2003):<br />
NATURA 2000 / 2. Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts gemäß FFH-<br />
Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie. Stand: Mai 2003. –Magdeburg. [unveröffentlicht]<br />
MLU, MBV, MI, MW (2004): Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im<br />
Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt). –Gem. RdErl. des MLU, MBV,<br />
MI und MW vom 16.11.2004 –42.2-22302/2.<br />
MOSIMANN, T., FREY, T., TRUTE, P. (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung.<br />
–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 19 (4): 201-276; Hildesheim.<br />
MRLU LSA - Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(Hrsg., 1997): Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996. Die Agrarwirtschaft<br />
des Landes in Karten-Text-Übersichten. –65 S. + Karten; Magdeburg.<br />
MRU LSA –Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (1998):<br />
Empfehlungen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung. –20 S. + Anlagen; Magdeburg.<br />
MSWV BRANDENBURG –Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes<br />
Brandenburg (2002): Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land<br />
Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - „Planung von Maßnahmen zum Schutz<br />
des Fischoters und Bibers an Straßen“. –Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung,<br />
Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 26/2002 - Straßenbau - vom 16.12. 2002, 16 S.; Potsdam.<br />
MU LSA –Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt (1994):<br />
Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Teil 2: Beschreibung der Leitbilder der<br />
Landschaftseinheiten. –216 S.; Magdeburg.<br />
MÜLLER, J. (2004): Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Sachsen-Anhalt (2. Fassung,<br />
Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />
39: 212-216; Halle (Saale).<br />
MÜLLER, S., BERTHOUD, G. (1995): Sicherheit Fauna/Verkehr. Praktisches Handbuch für<br />
Bauingenieure. –135 S.; Lausanne.<br />
NABU BROME (2008): Schriftliche Mitteilung vom 22.03.2008 zu faunistischen Beobachtungen<br />
und Erfassungen im Bereich Ohreaue und Bromer Busch. –Brome. [unveröffentlicht]<br />
NFP –Niedersächsisches Forstplanungsamt (2001): Waldfunktionenkarte Niedersachsen<br />
1:50.000, Blatt L 3330 und Blatt L 3530. –Karte und Begleitheft; Wolfenbüttel.<br />
NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1979a): Geowissenschaftliche<br />
Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen 1:200.00. Bodenkundliche<br />
Standortkarte –Landwirtschaftliches Ertragspotential. –Karte CC 3926; Hannover.<br />
NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1979b): Geowissenschaftliche<br />
Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen 1:200.00. Grundwasser –<br />
Grundlagen. –Karte CC 3926; Hannover.<br />
NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1997): Böden in Niedersachsen.<br />
–Digitale Bodenkarte, CD-Rom; Hannover.<br />
NLÖ –Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (2001): Gewässergütebericht 2000. –<br />
Oberirdische Gewässer 13: 40 S. + Anhang; Hildesheim.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 207<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
NLÖ, NLFB –Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Niedersächsisches Landesamt für<br />
Bodenforschung (2003): Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Niedersachsen. –<br />
Nachhaltiges Niedersachsen 25: 40 S.; Hildesheim.<br />
NLStBV, NLWKN –Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Niedersächsischer<br />
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (2006): Ausgleichsund<br />
Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Straßen. –Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 26 (1): 14-15; Hannover.<br />
NLVA –Niedersächsisches Landesverwaltungsamt –Naturschutz (1988): Karte der für den<br />
Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Blatt L3330 Wittingen. –Hannover.<br />
NLWK BETRIEBSSTELLE SÜD –Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und<br />
Küstenschutz Betriebsstelle Süd (2000): Gewässergüte 1986-2000 in Südniedersachsen. –<br />
82 S.; Braunschweig, Göttingen, Hildesheim.<br />
NLWKN –Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,<br />
Betriebsstelle Süd (2006): Erhaltungsziele für das gemäß der FFH-Richtlinie der EU<br />
(92/43/EWG) gemeldete FFH-Gebiet Ohreaue. Landesinterne Nr. 418. EU-Kennziffer DE<br />
3230-331. Entwurf –Stand Juni 2006. –2 S.; Braunschweig. [unveröffentlicht]<br />
NMELF –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2002):<br />
Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.<br />
–Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />
NMELF (1989): Niedersächsisches Landschaftsprogramm. –133 S.; Hannover.<br />
NMELF, NMU –Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,<br />
Niedersächsisches Umweltministerium (1989): Niedersächsisches Fischotterprogramm. –<br />
119 S.; Hannover.<br />
NMU –Niedersächsisches Umweltministerium (2004): Vorschläge des Niedersächsischen<br />
Umweltministeriums zur Nachmeldung von FFH-Gebieten. –CD Rom; Hannover.<br />
OHLENDORF, B. (1989): Autökologische Betrachtungen über Myotis natereri, Kuhl 1818, in<br />
Harzer Winterquartieren. –Wissenschaftliche Beiträge der Universität Halle 20: 203-221;<br />
Halle (Saale).<br />
OHLENDORF, B., OHLENDORF, L. (1996): Zur Erfassung und Bestandssituation der Fledermäuse<br />
in Sachsen-Anhalt. –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 21: 26-<br />
35; Halle(Saale).<br />
OTT, J., PIPER, W. (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata). –Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
und Naturschutz 55: 260-263; Bonn - Bad Godesberg.<br />
PLACHTER, H. (1991): Naturschutz. –463 S.; Stuttgart.<br />
PLACHTER, H., BERNOTAT, B., MÜSSNER, R., RIECKEN, U. (2002): Entwicklung und Festlegung<br />
von Methodenstandards im Naturschutz. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und<br />
Naturschutz 70: 566 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
PODLOUCKY, R. (1988): Zur Situation der Zauneidechse Lacerta agilis LINNAEUS, 1758, in<br />
Niedersachsen. Verbreitung, Gefährdung und Schutz. –Mertensiella 1: 146-166; Bonn.<br />
PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1991): Zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen.<br />
Zwischenauswertung mit Nachweiskarten von 1981 - 1989. –Niedersächsisches<br />
Landesverwaltungsamt –Naturschutz; Hannover. [unveröffentlicht]
208 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1994): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien in<br />
Niedersachsen und Bremen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (4): 109-120;<br />
Hannover.<br />
PREIS, R. (2005): Neubaumaßnahme Bundesstraße 248. Analyse und Bewertung der städtebaulichen<br />
Wirkungen im Siedlungsbereich der Ortslage Brome. Erster Teil. –Planerwerkstatt<br />
1, Gutachten im Auftrag des Landkreises Gifhorn, 67 S.; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
RASPER, M., SELLHEIM, P., STEINHARDT, B. (1991): Das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem<br />
- Grundlagen für ein Schutzprogramm –Einzugsgebiete von Oker, Aller und<br />
Leine. –Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen 25 (2): 458 S.; Hannover.<br />
RASSMUS, J., HERDEN, C., JENSEN, I., RECK, H., SCHÖPS, K. (2003): Methodische Anforderungen<br />
an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben<br />
898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz. –Angewandte Landschaftsökologie 51: 225 S.<br />
+ Anhang; Bonn - Bad Godesberg.<br />
RATTEY, F. (2004): Botanische Besonderheiten im NSG „Ohreaue“. –Untere Havel –Naturkundliche<br />
Berichte aus Altmark und Prignitz 14: 54-56; Stendal.<br />
RECK, H., KAULE, G. (1992): Straßen und Lebensräume - Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter<br />
Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume. –Forschung Straßenbau<br />
und Straßenverkehrstechnik 654: 230 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
RECK, H., RASSMUS, J., KLUMP, G.M., BÖTTCHER, M., BRÜNING, H., GUTSMIEDL, I.,<br />
HERDEN, C., LUTZ, K., MEHL, U., PENN-BRESSEL, G., ROWECK, H., TRAUTNER, J., WENDE,<br />
W., WINKELMANN, C., ZSCHALICH, A. (2001): Tagungsergebnis: Empfehlungen zur Berücksichtigung<br />
von Lärmwirkungen in der Planung (UVP, FFH-VU, § 8 BNatSchG, § 20c<br />
BNatSchG). –Angewandte Landschaftsökologie 44: 153-160; Bonn - Bad Godesberg.<br />
REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT ALTMARK (2005): Regionaler Entwicklungsplan für die<br />
Planungsregion Altmark. –Amtsblatt Altmarkkreis Salzwedel 11 (Sonderamtsblatt): 1-23 +<br />
Anlagen; Salzwedel.<br />
REIJNEN, R., FOPPEN, R., MEEUWSEN, H. (1996): The effects of traffic on the density of<br />
breeding birds in dutch agricultural grasslands. –Biological Conservation 75: 255-260.<br />
REINIRKENS, P. (1991): Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter Auswirkungen auf die<br />
Landschaftsfaktoren Boden und Wasser. –Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik<br />
626: 144 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
REUTHER, C. (2002a): Die Fischotter-Verbreitungserhebung in Nord-Niedersachsen 1999-<br />
2001. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (1): 3-28; Hildesheim.<br />
REUTHER, C. (2002b): Die Straßenverkehr und Otterschutz. –Naturschutz praktisch 3: 40 S.;<br />
Hankensbüttel.<br />
RICHARZ, K., LIMBRUNNER, A. (1999): Fledermäuse. Fliegende Kobolde der Nacht. –192 S.;<br />
Stuttgart.<br />
SAMTGEMEINDE BROME (2006): Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Brome in der<br />
Fassung der 24. Änderung.<br />
SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. –Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 21 (5 –Supplement Pflanzen), 20 S.; Hildesheim.<br />
SCHOBER, W., GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen –bestimmen –<br />
schützen. –222 S.; Stuttgart.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 209<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
SCHUBOTH, J., FRANK, D., JÄGER, U.G., REIßMANN, K. (2004): Kartieranleitung zur Kartierung<br />
und Bewertung der Offenlandlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im<br />
Land Sachsen-Anhalt. Stand: 03.06.2004 –Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,<br />
172 S.; Halle (Saale).<br />
SCHUBOTH, J., PETERSON, J. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts<br />
(2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-<br />
Anhalt 39: 20-33; Halle (Saale).<br />
SCHULTE, J. & SCHULZE U. (1994): Revitalisierung der oberen Ohre-Niederung. –Projektarbeit<br />
am Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltentwicklung, Universität Hannover;<br />
61 S. + Karten; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
SCHUPP, D. (2001): Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Niedersachsen –Landesbezogene<br />
Auswertung der Erhebung des Bundesamtes für Naturschutz. –Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 21 (1): 64-67; Hildesheim.<br />
SGW –Schweizerische Gesellschaft für Wildtierbiologie (1995): Wildtiere, Strassenbau und<br />
Verkehr. –53 S.; Chur.<br />
SIEMERS, B., NILL, D. (2000): Fledermäuse. Das Praxisbuch. –127 S.; München.<br />
SIMONIS, S., JUNKER-BORNHOLDT, R., WAGNER, M., ZIMMERMANN, M., SCHMIDT, K.-H.,<br />
WILDSCHKO, W. (1997): Der Einfluß einer Autobahn auf die Mobilität von Singvögeln. –Natur<br />
und Landschaft 72 (2): 71-77; Stuttgart.<br />
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53:<br />
560 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
STAU MAGDEBURG –Staatliches Amt für Umweltschutz Magdeburg (1999): Bewirtschaftungsplan<br />
Ohre - 3. Entwurf. –138 S. + Anhang; Magdeburg. [unveröffentlicht]<br />
STEINICKE, H., HENLE, K., GRUTTKE, H. (2002): Bewertung der Verantwortlichkeit Deutschlands<br />
für die Erhaltung von Amphibien und Reptilienarten. –96 S.; Bonn.<br />
STERNBERG, K., BUCHWALD, R. (1999): Die Libellen Baden-Württembergs, Band 1 (Zygoptera).<br />
–468 S.; Stuttgart.<br />
STUBBE, M. (1993): Monitoring Fischotter –Grundlagen zum überregionalen Management<br />
einer bedrohten Säugerart in Deutschland. –Tiere im Konflikt 1: 3-10.<br />
SÜDBECK, P., WENDT, D. (2002): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />
Brutvögel. - 6. Fassung, Stand 2002. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (5):<br />
243-278; Hildesheim.<br />
UNGER, H.-J., PRINZ, D. (1997): Bodenbelastung an Straßen mit Schwermetallen und organischen<br />
Fremdstoffen. –In: Rosenkranz, D. et al.: Bodenschutz, 23. Lfg. 1997, Nr. 7320, S. 1-<br />
65; Berlin.<br />
VÖLKL, W., THIESMEIER, B. (2002): Die Kreuzotter –ein Leben in festen Bahnen? –Zeitschrift<br />
für Feldherpetologie, Beiheft 5: 159 S., Bielefeld.<br />
WALLASCHEK, M. (2004): Rote Liste der Heuschrecken (Ensifera et Caelifera) des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (2. Fassung, Stand: Februar 2004). –Berichte des Landesamtes für Umweltschutz<br />
Sachsen-Anhalt 39: 223-227; Halle (Saale).
210 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
WENDLER, A., NÜß, J.-H. (1991): Libellen. Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung<br />
aller Arten Nord- und Mitteleuropas sowie Frankreichs und besonderer Berücksichtigung<br />
Deutschlands und der Schweiz. –2. Auflage, 129 S.; Hamburg.<br />
WILMS, U., BEHM-BERKELMANN, K., HECKENROTH, H. (1997): Verfahren zur Bewertung von<br />
Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. –Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 17 (6):<br />
219-224, Hannover.<br />
WITT, K., BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., HÜPPOP, O., KNIEF, W. (1998): Rote Liste<br />
der Brutvögel (Aves), korrigierte 2. Fassung. –Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />
55: 40-47; Bonn - Bad Godesberg.<br />
WOHLGEMUTH, J.O., KAISER, T. (2008): Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung. –Arbeitsgruppe Land & Wasser, Gutachten im Auftrag des Landkreises<br />
Gifhorn, 95 S. + 4 Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
WOHLGEMUTH, J.O., KAISER, T., BÜSCHER, E., HOFFMANN, A. (2000): Pflege- und Entwicklungsplan<br />
für das Naturschutzgebiet „Ohreaue“ im Altmarkkreis Salzwedel. –Arbeitsgruppe<br />
Land & Wasser, Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Magdeburg, 156 S. + Anhang,<br />
Karten; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
WULF, M (1994): Überblick über die Bedeutung des Alters von Lebensgemeinschaften, dargestelt<br />
am Beispiel „historisch alter Wälder“. –NNA-Berichte 7 (3): 3-14; Schneverdingen.<br />
ZSCHALICH, A., JESSEL, B. (2001): Lärm, Landschaft(sbild) und Erholung. –Angewandte<br />
Landschaftsökologie 44: 115-124; Bonn - Bad Godesberg.<br />
ZWECKVERBAND GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG (2008): Regionales Raumordnungsprogramm<br />
für den Großraum Braunschweig 2008. –Text und Karten; Braunschweig.<br />
9.2 Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen<br />
16. BImSchV –Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verkehrslärmschutzverordnung), Ausgabe vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146).<br />
22. BImSchV –Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006).<br />
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/1996 Sachgebiet 14.5: Planung und Planfeststellung<br />
vom 15. April 1996. –VkBl. 1996, S. 222; Bonn.<br />
BArtSchV –Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung)<br />
vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I. S. 2873).<br />
BauGB –Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl<br />
I S. 3316).<br />
Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt –RdErl. des MU vom 1.6.1994 (MBl.<br />
LSA Nr. 60/1994, S. 2099)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 211<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
BBodSchG –Bundes-Bodenschutzgesetz vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214).<br />
BBodSchV –Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I<br />
S. 1554), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3807).<br />
BImSchG –Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
–BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />
S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470).<br />
BNatSchG –Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom<br />
25. März 2002 (BGBl. I. S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April<br />
2008 (BGBl. I. S. 686).<br />
BodSchAG LSA –Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
(Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt –BodSchAG LSA) vom 2.<br />
April 2002 (GVBl LSA S. 214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005<br />
(GVBl. LSA S. 769, 802).<br />
DenkmSchG LSA –Denkmalschutzgesetz des Landes Sachen-Anhalt vom 21. Oktober 1991<br />
(GVBl. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA<br />
S. 769, 801).<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie –Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden<br />
Vogelarten vom 2. April 1979, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des<br />
Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 S. 368).<br />
FFH-Richtlinie –Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7),<br />
zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG<br />
Nr. L 363 S. 368).<br />
FStrG –Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />
(BGBl. I. S. 1206).<br />
LWaldG LSA –Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994 (GVBl. LSA<br />
S. 520), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 730).<br />
NatSchG LSA –Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2004 (GVBl.<br />
LSA S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA, S. 769,<br />
801).<br />
NBodSchG –Niedersächsisches Bodenschutzgesetz vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl.<br />
S. 46), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl.<br />
S. 417).<br />
NDSchG –Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. November 2004 (Nds. GVBl. S. 415).<br />
NNatG –Niedersächsisches Naturschutzgesetz vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />
NUVPG –Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung<br />
vom 30. April 2007 (Nds. GVBL. S. 179).<br />
NWaldLG –Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21.<br />
März 2002 (Nds. GVBl. S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10.<br />
November 2005 (Nds. GVBl. S. 334).
212 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
NWG –Niedersächsisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli<br />
2007 (Nds. GVBl. S. 345) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2007<br />
(Nds. GVBl. S. 144).<br />
UVPG –Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober<br />
2007 (BGBl. I S. 2470).<br />
UVPVwV –Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
vom 18. September 1995 (GMBl. S. 671).<br />
Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg über das Naturschutzgebiet „Ohreaue” in<br />
den Gemeinden Diesdorf, Hanum, Nettgau, Steimke und Jahrstedt im Landkreis Altmarkkreis<br />
Salzwedel vom 23.06.1999 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Magdeburg 7/2000 S. 159).<br />
Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 in der Fassung vom<br />
23. März 2007 (GVBl. LSA S. 82).<br />
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mitlere Ohreaue“ in der Stadt Witingen und in der<br />
Samtgemeinde Brome, Landkreis Gifhorn vom 14. Dezember 2007 (Nds. MBl Nr. 52/2007<br />
S. 1737).<br />
WG LSA –Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248, 429).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 213<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
V. ANHANG<br />
A1. Erläuterung der Methode der Bewertung der Artvorkommen<br />
bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen<br />
Die für die Bewertung vorgesehenen Wertstufen werden bei den Schutzgütern Tiere<br />
sowie Pflanzen aus der Sicht der Artenvorkommen im oberen Bereich feiner aufgegliedert,<br />
indem die höchste Wertstufe V („von besonderer Bedeutung“) in drei Unterstufen<br />
aufgeteilt wird (Tab. A1-1). Auf diese Weise können bei der Abwägung die<br />
zum Teil großen Unterschiede im Naturschutzwert berücksichtigt werden.<br />
Tab. A1-1: Wertstufen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen.<br />
Wertstufen<br />
VC herausragend bedeutsam<br />
V von besonderer Bedeutung VB sehr hoch bedeutsam<br />
VA hoch bedeutsam<br />
IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
III von allgemeiner Bedeutung<br />
II von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
I von geringer Bedeutung<br />
Schutzbedürftigkeit der Arten<br />
Die Bewertung der Biotope und Habitate in ihrer Funktion als Lebensraum schutzbedürftiger<br />
Tier- und Pflanzenarten geschieht in zwei Schritten:<br />
• Wie wichtig ist die einzelne Population für den Erhalt der Art (Schutzbedürftigkeit)?<br />
• Wie groß ist die lokale Population und wie wichtig ist die einzelne Fläche beziehungsweise<br />
Habitatstruktur für deren Erhalt?<br />
Eine Fläche oder Struktur hat einen umso höheren Wert, je schutzbedürftiger die in ihr<br />
lebenden Arten sind, je wichtiger die Habitatfunktion der Fläche oder Struktur für die<br />
lokale Population der Art und je höher ihre Nutzungsdichte (zum Beispiel Individuendichte)<br />
ist.<br />
Zur Bewertung werden ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien verwendet. Der<br />
gesetzliche Schutz ist für sich genommen kein Argument für einen hohen Wert, da<br />
zum Beispiel auch ungefährdete Arten wegen ihrer Verwechslungsträchtigkeit mit ge-
214 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
fährdeten Arten unter den besonderen gesetzlichen Schutz entsprechend der Begriffsbestimmungen<br />
des § 10 BNatSchG fallen (vergleiche KAISER et al. 2002).<br />
Um das Ziel des Erhalts der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt (§ 2<br />
BNatSchG) zu erreichen, müssen vorrangig derzeit bedrohte Arten und ihre Lebensräume<br />
geschützt werden. Zur Bewertung wird daher die Schutzbedürftigkeit der Arten<br />
herangezogen. Diese resultiert aus „der artspezifischen Gefährdungsdisposition und<br />
den auf sie wirkenden anthropogenen Einflusgrößen (Belastungen)“ (PLACHTER<br />
1991: 263). Gründe für eine hohe Gefährdungsdisposition sind insbesondere<br />
• geringe Fortpflanzungsraten,<br />
• hoher Raumanspruch,<br />
• spezialisierte Umweltansprüche,<br />
• geringe Ausbreitungsfähigkeit,<br />
• Anfälligkeit gegenüber Schadstoffbelastungen.<br />
Die Schutzbedürftigkeit einer Art wird aus der potenziellen und der aktuellen Gefährdung<br />
sowie der Verantwortung, das Vorkommen der Art zu sichern, bestimmt. In die<br />
Ableitung der Schutzbedürftigkeit können dementsprechend die folgenden Parameter<br />
einfließen:<br />
• Seltenheit,<br />
• Gefährdungsgrad,<br />
• Verantwortung für den Erhalt der Art.<br />
Alle drei Parameter können nur unter Bezug auf einen bestimmten Raumausschnitt<br />
betrachtet werden. In der Regel liegen hierarchische Raumgliederungen vor (Bundesland,<br />
Bundesgebiet, Europäische Union). Es ergibt sich grundsätzlich das Problem,<br />
wie mit unterschiedlichen Einstufungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen umgegangen<br />
werden soll (zum Beispiel Landes- und Bundes-Rote Listen), und wie die drei<br />
Parameter zueinander in Beziehung gesetzt werden sollen, um eine einzige Schutzbedürftigkeit<br />
für eine Art festzusetzen.<br />
Da der Parameter „Seltenheit“ auch in den Roten Listen berücksichtigt wird, erübrigt<br />
sich eine gesonderte Betrachtung dieses Kriteriums. Der aktuelle Gefährdungsgrad<br />
ergibt sich aus den Roten Listen. Die Verantwortung für den Erhalt der Art wird näherungsweise<br />
aus dem Verhältnis der Gefährdungseinstufungen für unterschiedliche<br />
räumliche Ebenen abgeleitet.<br />
Arten, die derzeit als nicht besonders schutzbedürftig eingestuft werden, werden in der<br />
weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Das heißt nicht, dass sie nicht schützenswert<br />
sind, jedoch wird die Wertstufe „algemeine Bedeutung“ ohnehin von alen Biotoptypen<br />
erreicht, die den untersuchten Artengruppen als Lebensraum dienen können.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 215<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für die erfassten Artengruppen stehen bundes- und landesweite, teilweise auch regionalisierte<br />
Rote Listen zur Verfügung. Die Wertungen werden für jede Liste separat<br />
aufsummiert, die höchste der errechneten Wertungen wird verwendet.<br />
Die Verantwortlichkeit für den Erhalt einer Art und die Gefährdung einer Art sollen in<br />
den (zukünftigen) Roten Listen getrennt betrachtet werden: „Die Verantwortlichkeit ist<br />
um so höher, je wichtiger die Populationen im Bezugsraum für das weltweite Überleben<br />
der Art sind. Das soll parallel zur Gefährdung der Art im Bezugsraum bewertet<br />
werden.“ Das heißt, je stärker die Gefährdung und je größer die Verantwortlichkeit,<br />
desto größer der Handlungsbedarf (SCHNITTLER & LUDWIG 1996: 734).<br />
Für die Farn- und Blütenpflanzen ist die Verantwortlichkeit für den weltweiten Erhalt<br />
der Sippe in der bundesweiten Roten Liste angegeben (KORNECK et al. 1996), diejenige<br />
für den bundesweiten Erhalt in der niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004).<br />
Sie fehlt jedoch noch für alle faunistischen Roten Listen. Als Hinweis auf eine im<br />
Vergleich zu den übrigen Bundesländern vermutlich höhere Verantwortlichkeit Niedersachsens<br />
für den Erhalt der einzelnen Arten im Bundesgebiet wird daher hilfsweise<br />
die Relation zwischen bundes- und landesweiter Rote Liste-Einstufung verwendet. Ist<br />
eine Art bundesweit einen Gefährdungsgrad höher eingestuft als landesweit, wird die<br />
Schutzbedürftigkeit eine Stufe höher gesetzt, da die Verantwortung für den bundesweiten<br />
Erhalt der Art vermutlich vor allem in Niedersachsen liegt. Liegt die bundesweite<br />
Einstufung zwei Stufen höher, wird die Schutzbedürftigkeit zwei Stufen heraufgesetzt.<br />
In ähnlicher Weise gehen auch RECK (1996: 96 ff) und BRINKMANN (1998: 82) bei der<br />
Vergabe von Wertstufen für Tierlebensräume vor. Auch landesweit ungefährdete Arten<br />
der Anhänge der FFH-Richtlinie werden hochgestuft, wenn die Vorkommen überdurchschnittlich<br />
individuenreich sind (RECK 1996: 96 ff).<br />
Die Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie sind „von gemeinschaftlichem Interesse“,<br />
für ihre Erhaltung müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine<br />
Aufnahme in diese Liste deutet an, dass die Arten aus europaweiter Sicht als gefährdeter<br />
anzusehen sind als Arten, die nicht enthalten sind. Dies heißt jedoch nicht, dass die<br />
Liste vollständig ist. SSYMANK et al. (1998) interpretieren, dass Anhang II als Ergänzung<br />
zu Anhang I konzipiert ist, also nur die Arten enthält, die nicht über den Schutz<br />
der in Anhang I aufgeführten Biotoptypen zu erhalten sind. Auch die Aufnahme in den<br />
Anhang IV deutet auf eine besondere Gefährdungssituation aus europaweiter Sicht<br />
hin.<br />
Arten der Anhänge werden somit höher eingestuft als Arten, die nicht in den Anhängen<br />
stehen. Außerdem werden prioritäre Arten als schutzbedürftiger interpretiert als<br />
die nicht prioritären Arten. Analog werden auch die Vogelarten des Anhangs I der EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie behandelt.<br />
Die Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten wird zusammenfassend in Tab. A1-2<br />
dargestellt.
216 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-2: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten.<br />
Bei Hochstufungen von der Stufe A (keine besondere Schutzbedürftigkeit) wird die Stufe B (mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig) übersprungen.<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
der Art<br />
Verhältnis zur Roten<br />
Liste Deutschland<br />
Anhänge der FFH-<br />
Richtlinie oder der<br />
EU-Vogelschutz-<br />
Richtlinie<br />
prioritäre Art der<br />
FFH-Richtlinie<br />
nicht gefährdet<br />
A<br />
keine besondereSchutzbedürftigkeit<br />
Vorwarnliste Gef.-Grad 3 Gef.-Grad 2 Gef.-Grade<br />
1 und R/4<br />
B<br />
mit Einschränkungschutzbedürftig<br />
C<br />
landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
D<br />
landesweit<br />
sehr schutzbedürftig<br />
E<br />
landesweit<br />
herausragendschutzbedürftig<br />
F<br />
bundesweit<br />
oder darüber<br />
hinaus<br />
herausragendschutzbedürftig<br />
bundesweit stärker gefährdet als landesweit: Hochstufung um die Differenz<br />
Art der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie:<br />
Hochstufung um eine Stufe<br />
Prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie:<br />
Hochstufung um eine weitere Stufe<br />
Bedeutung einer Fläche oder Struktur als Habitat einer schutzbedürftigen Art<br />
Für die Einschätzung der Bedeutung einer Fläche oder Struktur für die lokale Population<br />
einer Art kommen vor allem zwei Kriterien in Frage:<br />
• Wichtigkeit des Habitats für die Population (vergleiche RIECKEN 1992: 76):<br />
− Essenziell: Die mögliche Variabilität des betroffenen Teillebensraumes ist gering<br />
(kein anderer Flächentyp kann die Funktion erfüllen) oder es gibt nur sehr wenige<br />
beziehungsweise keine weiteren für diese Funktion geeigneten und von der Population<br />
erreichbaren Flächen, oder die Fläche umfasst den Gesamtlebensraum der Population<br />
(wenn keine Teillebensräume unterschieden werden konnten).<br />
− Variabel: Die mögliche Variabilität (Flächengröße, Ausstattung, Anordnung von<br />
Strukturen) des betroffenen Teillebensraumes ist vergleichsweise groß (auch andere<br />
Flächentypen können die Funktion übernehmen), oder es gibt weitere erreichbare<br />
und geeignete Flächen.<br />
• Nutzungsdichte:<br />
− Individuendichte beziehungsweise Besiedlungsdichte, Dichte von Minimum-Requisiten<br />
(zum Beispiel Baumhöhlen).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 217<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Eine Fläche oder Struktur ist umso bedeutsamer, je größer die Besiedlungs- oder Individuendichte<br />
ist und je wichtiger der (Teil-) Lebensraum für die Population ist.<br />
Für eine Reihe von Artengruppen und Habitatfunktionen konnten im Rahmen der Untersuchung<br />
Individuenzahlen erfasst werden. Fast alle derartig untersuchten Habitate<br />
sind als essenzielle Habitate anzusprechen: beispielsweise Fortpflanzungsgewässer für<br />
Amphibien, Gesamtlebensräume von Heuschrecken. Für diese Gruppen und Habitatbeziehungsweise<br />
Teilhabitatfunktionen kann in die Abschätzung der Bedeutung einer<br />
Fläche daher die nachgewiesene Individuenzahl einfließen. Zu diesem Zweck werden<br />
artengruppenspezifische Bestandsgrößenklassen gebildet. Die Einstufung der Amphibiendichte<br />
in Laichgewässern orientiert sich am Bewertungssystem von FISCHER &<br />
PODLOUCKY (1997).<br />
Bei der Umsetzung repräsentativer Daten in die Fläche werden bestimmte Biotoptypen<br />
und Landschaftstrukturen mit der Ausage „potenzieler Lebensraum von .“ belegt,<br />
diese mit einem Wert für die Bedeutung des Flächentyps versehen und in den Tabellen<br />
für jede Artengruppe genannt.<br />
Für einige Artengruppen und Habitatfunktionen können aus methodischen Gründen<br />
keine Individuendichten erfasst werden. Es handelt sich um Lebensräume von Reptilien<br />
sowie Landlebensräume von Amphibien. Für diese Gruppen und Habitatfunktionen<br />
muss die Bedeutung der Flächen anhand einer geschätzten Besiedlungsdichte eingestuft<br />
werden. Die Besiedlungsdichte kann oftmals aus den Daten der Bestandsaufnahme<br />
abgeschätzt werden (zum Beispiel Besiedlungsdichte von Amphibien-Landlebensräumen<br />
anhand der nachgewiesenen Individuenzahl an dem höchstwahrscheinlich<br />
zugehörigen Laichgewässer). Ist dies nicht möglich, wird von einer mittleren oder<br />
geringen Besiedlung ausgegangen werden.<br />
Für die Bewertung von Brutvogellebensräumen stehen in Niedersachsen ein landesweit<br />
standardisiertes Verfahren zur Verfügung (WILMS et al. 1997), welches auch hier<br />
Anwendung findet. Das Bewertungssystem basiert auf Vorkommen und Anzahl von<br />
Rote Liste-Arten in einer Fläche. Bei diesem Verfahren werden den Brutvogelarten<br />
entsprechend ihrer Häufigkeit in dem zu bewertenden Gebiet und ihrem Gefährdungsgrad<br />
(Rote Liste-Kategorie) Punktwerte zugeordnet (vergleiche Tab. A1-3). Die Summen<br />
der Punktwerte werden anschließend auf eine Standardflächengröße von 1 km²<br />
normiert. Anhand festgelegter Schwellenwerte erfolgt die Einstufung der Endwerte<br />
hinsichtlich lokaler, regionaler, landesweiter oder nationaler Bedeutung des Gebietes<br />
für die Brutvogelfauna.<br />
Als Bewertungsgrundlagen sollen derzeit die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen<br />
und Bremen, Stand 2002 (SÜDBECK & WENDT 2002) und der Bundesrepublik<br />
(BAUER et al. 2002) herangezogen werden (BEHM-BERKELMANN & SÜDBECK,<br />
mündliche Mitteilung 2004). Diese Vorgehensweise gilt als Übergangsregelung so<br />
lange, bis eine aktualisierte und an die einheitlichen IUCN-Kriterien angepasste Neu-
218 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
fassung des Bewertungsverfahrens für Vogelbrutgebiete vorliegt, in dem dann auch<br />
weitere Faktoren wie die Verantwortung für Bestände und die EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
berücksichtigt sein werden.<br />
Tab. A1-3: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensraum.<br />
Anzahl Paare vom Erlöschen bedroht (1)<br />
Punkte<br />
Rote Liste-Kategorie<br />
stark gefährdet (2)<br />
Punkte<br />
gefährdet (3)*<br />
Punkte<br />
1 10,0 2,0 1,0<br />
2 13,0 3,5 1,8<br />
3 16,0 4,8 2,5<br />
4 19,0 6,0 3,1<br />
5 21,5 7,0 3,6<br />
6 24,0 8,0 4,0<br />
7 26,0 8,8 4,3<br />
8 28,0 9,6 4,6<br />
9 30,0 10,3 4,8<br />
10 32,0 11,0 5,0<br />
Jedes<br />
weitere Paar<br />
1,5 0,5 0,1<br />
* Arten der Kategorie „mit geografischer Restriktion“ (R) werden mit den gleichen Punktwerten in die Berechnung<br />
einbezogen wie Arten der Kategorie „gefährdet“ (3) (BEHM-BERKELMANN, NLÖ, mündliche Mitteilung).<br />
Für die Bestimmung der Bedeutung gelten folgende Mindestpunktzahlen (WILMS et al.<br />
1997):<br />
• regionale Rote Liste ab 4 Punkte: lokale Bedeutung,<br />
• regionale Rote Liste ab 9 Punkte: regionale Bedeutung,<br />
• landesweite Rote Liste ab 16 Punkte: landesweite Bedeutung,<br />
• bundesweite Rote Liste ab 25 Punkten: nationale Bedeutung.<br />
Zusammenführung zu einem Flächenwert bezüglich einer Art<br />
Die durch die Gefährdung auf verschiedenen räumlichen Ebenen hergeleitete Schutzbedürftigkeit<br />
und die Bedeutung einer Fläche für die lokalen Populationen der einzelnen<br />
Arten werden wie in Tab. A1-4 dargestellt zu einem Flächenwert bezüglich der<br />
Art kombiniert. Die Verknüpfung ist so konzipiert, dass alle Vorkommen gefährdeter<br />
Arten mindestens mit Wertstufe IV (von besonderer bis allgemeiner Bedeutung) und
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 219<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Vorkommen stark gefährdeter beziehungsweise vom Aussterben bedrohter Arten mindestens<br />
mit Wertstufe V (von besonderer Bedeutung) eingestuft werden.<br />
Tab. A1-4: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche für eine Art mit<br />
der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe.<br />
Der Schnittpunkt aus Zeile und Spalte ergibt die Wertstufe einer Fläche bezüglich einer Art.<br />
Rasterung: Wertstufe IV<br />
von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
Schutzbedürftigkeit der Art<br />
Bedeutung einer Fläche für<br />
die einzelnen Arten<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
F<br />
bundesweit oder darüber hinaus<br />
herausragend schutzbedürftig herausragend<br />
E<br />
landesweit herausragend schutzbedürftig<br />
D<br />
landesweit sehr schutzbedürftig<br />
sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
VB<br />
hoch<br />
bedeutsam<br />
VA<br />
C<br />
landesweit schutzbedürftig von besonderer bis<br />
allgemeiner<br />
B<br />
mit Einschränkung schutzbedürftig<br />
A<br />
keine besondere Schutzbedürftigkeit<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
VB<br />
bedeutsam<br />
VC<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
hoch<br />
bedeutsam<br />
Um eine Vergleichbarkeit zwischen der oben genannten formalisierten Bewertung und<br />
der Bewertung der Vogellebensräume zu ermöglichen, werden die jeweiligen Bewertungsstufen<br />
gemäß Tab. A1-5 in Beziehung gesetzt.<br />
VA
220 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-5: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />
von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (Wilms et al. 1997)<br />
und der formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen<br />
Gruppen.<br />
Formalisierte Bewertung:<br />
Bewertung von Brutvogellebensräumen nach<br />
Wertstufen<br />
WILMS et al. (1997): Wertstufen<br />
von allgemeiner Bedeutung Grundbedeutung<br />
von besonderer bis allgemeiner Bedeutung lokal bedeutend<br />
hoch bedeutsam regional bedeutend<br />
sehr hoch bedeutsam landesweit bedeutend<br />
herausragend bedeutsam national bedeutend
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 221<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A2. Schutzgut Tiere<br />
Im Jahr 2002 erfolgten Bestandserfassungen zu den Tierartengruppen Fledermäuse,<br />
Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Dazu wurde das Untersuchungsgebiet<br />
in 20 Teilflächen unterteilt. Die Gesamtflächengröße dieser Teilgebiete<br />
beträgt etwa 1.950 ha, 220 ha Siedlungsflächen wurden nicht näher untersucht.<br />
Während die Erfassung der Brutvogelfauna in den Teilflächen flächendeckend erfolgte,<br />
wurden für die Erfassungen der übrigen Tierartengruppen gezielt Probestellen<br />
ausgewählt und untersucht. Für die Auswahl der Probestellen war entscheidend, dass<br />
für die entsprechenden Artengruppen relevante und repräsentative Lebensraumstrukturen<br />
im Einflussbereich denkbarer Trassenvarianten abgedeckt werden und ein räumlicher<br />
Bezug zum Planungsvorhaben hergestellt werden kann.<br />
Darüber hinaus wurden Zufallsnachweise des Fischotters (Lutra lutra) festgehalten die<br />
aktuellen Aktivitäten des Bibers (Castor fiber) aufgenommen sowie veröffentlichte<br />
und unveröffentlichte Arbeiten mit Angaben zur Fauna des Untersuchungsgebietes,<br />
insbesondere zu den Fischen und Rundmäulern (ARGE FLIESSGEWÄSSERPROGRAMM<br />
SACHSEN-ANHALT 1997, BAHLO 1991, FLADE & JEBRAM 1995, GRÜTZMANN et al.<br />
2002, KAMMERAD schriftliche Mitteilung 1999, REUTHER 2002a, WOHLGEMUTH et al.<br />
2000) ausgewertet.<br />
A2.1 Biber und Fischotter<br />
Methodische Hinweise<br />
Eine detaillierte Erfassung des Fischotters war nicht Gegenstand dieser Untersuchung,<br />
da das Vorkommen des Fischotters in der Ohre bekannt ist (KRÜGER, Otterzentrum/<br />
Hankensbüttel, mündliche Mitteilung 2002, REUTHER 2002a). Zufallsbeobachtungen<br />
im Rahmen der übrigen Kartierungen wurden aufgenommen.<br />
Im Dezember 2004 erfolgte durch die untere Naturschutzbehörde des LANDKREISES<br />
GIFHORN (schriftliche Mitteilung 2004) eine Erfassung der Bibernachweise im Bereich<br />
des NSG „Ohreaue bei Altendorf“ durch Geländebegehung und Aufnahme der Fraßspuren<br />
und der Baue. Weitere aktuelle Nachweisen vom NABU BROME (schriftliche<br />
Mitteilung 2008) zu Biber und Fischotter wurden aufgenommen.<br />
Bestandssituation<br />
Der Biber (Castor fiber) hat in Sachsen-Anhalt sein Hauptverbreitungsgebiet an der<br />
Elbe, von wo die Nebenflüsse besiedelt wurden und werden, zu denen auch die Ohre<br />
gehört (LAU 2001). Anfang der 1990er Jahre wurde über die Ohre der sachsen-anhal-
222 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
tinische Drömling wieder besiedelt, in dem zur Zeit 16 Reviere besetzt sind (MLU<br />
LSA o.J.). Bei der Teilpopulation im Drömling zeigen sich in den letzten Jahren deutliche<br />
Anzeichen einer Ausbreitung in angrenzende Gebiete.<br />
Nachdem im Jahr 2004 Beobachtungen eines Bibers aus dem Bereich des NSG „Ohreaue<br />
bei Altendorf“ gemeldet wurden, erbrachte eine Bestandsaufnahme der Biber-<br />
Aktivitäten durch die untere Naturschutzbehörde im Dezember 2004 das folgende<br />
Bild: Oberhalb des Ohresees bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt wurden an<br />
der Ohre und an der Alten Ohre zahlreiche frische Biber-Fraßspuren festgestellt (siehe<br />
Abb. A2-1). Unmittelbar am Ufer der Ohre wurde ein besetzter Erdbau gefunden, der<br />
mit Ästen und pflanzlichem Material abgedeckt war (LANDKREISES GIFHORN 2004,<br />
schriftliche Mitteilung).<br />
Abb. A2-1: Bibernachweis im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei Altendorf“ (Dezember<br />
2004).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 223<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Aus den Jahren 2007 und 2008 liegen Beobachtungen des Bibers für die Ohre südlich<br />
von Brome vor (NABU BROME, schriftliche Mitteilung 2008). Es handelt sich um<br />
Biber-Fraßspuren und um eine Biberburg. Die Aktivitäten des Bibers wurden an der<br />
Ohre zwischen südöstlich der Kläranlage Brome und der Landesgrenze nach Sachsen-<br />
Anhalt und am so genannten Kirchwiesengraben (Synonym: Graben Bromer Busch,<br />
Grenzgraben Bromer Busch) festgestellt und dokumentiert (NABU BROME,<br />
schriftliche Mitteilung 2008). Art und Umfang der Beobachtungen lassen auf ein<br />
besetztes Biber-Revier schließen.<br />
Der Biber besiedelt vor allem langsam fließende und stehende Gewässer mit ausreichend<br />
Nahrung wie Weichhölzer, krautigen Pflanzen und Unterwasserpflanzen. Die<br />
Beobachtungen zeigen, dass die Ohreniederung nördlich von Brome zumindest zeitweise<br />
ein geeignetes Biberhabitat ist, wobei neben der Nahrungsgrundlage sicher die<br />
Ungestörtheit dieses Ohreabschnittes von ausschlaggebender Bedeutung für die Ansiedlung<br />
ist.<br />
Vom Fischotter (Lutra lutra) wurden 2002 im Rahmen der faunistischen Bestandserfassungen<br />
in der Ohreaue an vier Stellen eindeutige Spuren (Trittsiegel, Losung) gefunden:<br />
• Nördlich von Brome wurden am 5.4.2002 im Naturschutzgebiet „Ohreaue bei<br />
Altendorf“ im Bereich des Abzweigs Ohre/Talgraben Trittsiegel gefunden.<br />
• Auf den Holzbrücken über die Ohre zwischen Brome und Wendischbrome wurden<br />
am 5.4.2002 Losungen des Fischotters gefunden.<br />
• Am Grabenabzweig westlich der Gödchenmühle wurden am 6.5.2002 Losungen<br />
gefunden.<br />
• In der Ohreaue am Gewässer A 13 (vergleiche Karte 2) wurden am 20.9.2002 Losungen<br />
gefunden. Hier werden vom Eigentümer regelmäßig Spuren des Fischotters<br />
entdeckt (BLANKE, mündliche Mitteilung).<br />
Ein Anwohner aus Altendorf wies darauf hin, dass der Fischotter auch in Gartenteichen<br />
in Altendorf auf Nahrungssuche geht. Insofern ist nicht nur der Verlauf der Ohre<br />
selbst, sondern auch erreichbare Stillgewässer entlang der Ohre als Aktionsraum des<br />
Fischotters anzusehen.<br />
Vom NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) wurden im Jahr 2008 Losungen<br />
des Fischotters an der Ohre südöstlich der Kläranlage Brome und an den Stillgewässern<br />
nördlich des Bromer Busches gefunden und durch die Aktion Fischotterschutz<br />
bestätigt. Bereits REUTHER (2002a) gibt als Lebensraum für den Fischotter auch<br />
die Ohre südöstlich von Brome an.
224 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Der Fischotter lebt bevorzugt in deckungsreichen Talauen mit fischreichen Gewässern<br />
mit hohen Bruch- und Auwaldanteilen, die ihm viele Unterschlupfmöglichkeiten<br />
bieten (zum Beispiel Baumhöhlen). Seine Nahrung besteht aus kleineren Fischen,<br />
Krebsen, Muscheln und anderen Wassertieren und ist abhängig vom vorkommenden<br />
Nahrungsspektrum in seinem Lebensraum. Der Fischotter ist auf großräumige, intakte<br />
und störungsarme Gewässerökosysteme angewiesen. Reviere von Männchen können<br />
mehr als 40 km Gewässerlauf betragen, während Weibchen Reviere von zirka. 5 x<br />
7 km Fläche innerhalb größerer Männchenreviere besiedeln. Als unstetes Tier unternimmt<br />
der Fischotter oft Wanderungen zwischen seinen verschiedenen Revierzentren<br />
innerhalb seines Aktionsraumes, wo er sich bisweilen aber auch mehrere Wochen am<br />
Stück aufhalten kann. Dabei kann der Fischotter Strecken von 20 und mehr Kilometer<br />
in einer Nacht zurücklegen, wobei er auch längere Strecken über Land wandert. Diese<br />
Landpassagen bergen ein besonderes Unfallrisiko durch das Queren von Verkehrsstraßen<br />
in sich.<br />
Funktionsbewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit von Biber und Fischotter wird in Tab. A2-1 dargelegt.<br />
Tab. A2-1: Schutzbedürftigkeit des Bibers und des Fischotters.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991); RL LSA = Sachsen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />
2004); RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998); 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art; §§ = streng geschützte Art.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Elbe-Biber –Castor fiber 1 2 3 II, IV §§ bundesweit oder darüber<br />
ssp. albicus<br />
hinaus herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
Fischotter –Lutra lutra 1 1 1 II, IV §§ bundesweit oder darüber<br />
hinaus herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
Grundlage für die Bewertung der Biber- und Fischotter-Lebensräume ist deren Habitatfunktion<br />
(zum Beispiel Aktivitätszentrum, Nahrungsraum, Wanderkorridor) beziehungsweise<br />
bei fehlenden Nachweisen deren potenzielle Habitatfunktion (Tab. A2-2).<br />
Damit ist eine differenziertere Bewertung möglich, als mit der Herangehensweise, dass<br />
entsprechend der bundesweiten Schutzbedürftigkeit der beiden Arten Biber und Fischotter<br />
alle Lebensräumen, die von Bedeutung für diese Arten sind, grundsätzlich die<br />
Wertstufe VC (herausragend bedeutsam) besitzen (vergleiche Tab. A1-4).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 225<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-2: Bewertung der Lebensräume von Biber und Fischotter.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Lebensraum / Habitatnutzung Artvorkommen mit besonderer Wertstufe für den<br />
Bedeutung pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
Lebensraum<br />
VC VB VA IV<br />
Ohre und Ohreniederung oberhalb der 2 VC –herausragend<br />
Ohreseen: Aktivitätszentrum, Revier,<br />
Wanderkorridor von Biber und Fischotter<br />
bedeutsam<br />
Ohre und Ohreseen in Brome: Wander-<br />
2 VB –sehr hoch<br />
korridor von Biber und Fischotter<br />
bedeutsam<br />
Ohre unterhalb Brome: Aktivitätszentrum, 2 VC –herausragend<br />
Revier, Wanderkorridor von Biber und<br />
Fischotter<br />
bedeutsam<br />
Gewässer nördlich des Bromer Busches:<br />
1 IV –von besonderer<br />
Einzelnachweis des Fischotters, Nahrungs-<br />
bis allgemeiner<br />
habitat von untergeordneter Bedeutung auf<br />
Grund der Entfernung zum Aktivitätszentrum<br />
Ohreniederung und des begrenzten<br />
Nahrungsangebotes<br />
Bedeutung<br />
A2.2 Fledermäuse<br />
Fledermäuse zeigen sehr differenzierte Biotopansprüche. Aufgrund ihrer besonderen<br />
Lebensweise benötigen sie die unterschiedlichsten Teillebensräume als Sommer-,<br />
Zwischen-, Balz- oder Winterquartier sowie als Jagdhabitat. Die zu einer Zeit genutzten<br />
Teillebensräume können dabei bis zu Hunderte von Kilometern voneinander entfernt,<br />
aber auch kleinräumig ineinander verzahnt sein, so dass sich Fledermäuse sehr<br />
gut zur Beurteilung von Biotopkomplexen eignen. Ziel dieser Untersuchung war die<br />
Ermittlung des Artenspektrums, von Jagdgebieten und Flugstraßen sowie von potenziellen<br />
Quartieren.<br />
Methodische Hinweise<br />
Die zehn Untersuchungsflächen (siehe Tab. A2-3 und Karte 2), in denen Fledermäuse<br />
erfasst wurden, wurden so gelegt, dass potenziell bedeutsame Habitatstrukturen im<br />
Bereich der möglicher Trassenführungen abgedeckt wurden. In sechs Probeflächen<br />
erfolgten darüber hinaus Netzfänge, um eine genaue Bestimmung der einzelnen Arten<br />
und Angaben zum Status vornehmen zu können.<br />
Die Untersuchungen fanden von Mai bis August 2002 statt. Für die Erfassung wurden<br />
Fledermausdetektoren (Pettersson Ultrasound D 240, D 200, Skye Instruments SBR<br />
2102) und Halogen-Handscheinwerfer (Ansmann HD 15) eingesetzt. Dabei wurden<br />
neben den optischen, morphologisch erfassbaren Silhouetten, die eine Hilfe für die
226 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Artdifferenzierung sein können, die akustischen Signale der Fledermäuse (Ultraschalllaute)<br />
registriert. Die eingesetzten Geräte haben je nach Umgebung und zu erfassender<br />
Art Reichweiten von wenigen Metern bis zirka 100 m. Die im Detektor als so<br />
genannte Kontakte wahrgenommenen Fledermauslaute wurden - soweit möglich -<br />
nach den jeweiligen Arten differenziert.<br />
Tab. A2-3: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Fledermauserfassung.<br />
Nr. Beschreibung der Untersuchungsfläche zusätzlich<br />
Netzfang<br />
F1 südwestlich von Voitze, durchzogen von der Kleinen Aller, Gräben und Feldwegen<br />
mit verschiedenen, begleitenden Gehölzanpflanzungen<br />
ja<br />
F2 Feldflur nordwestlich von Voitze, mit Waldrandbereichen, unterschiedlichen<br />
Gehölzbereichen und der Kleinen Aller<br />
ja<br />
F3 Gehölzinseln in der Feldflur zwischen Voitze und Brome, südlich der B 248 nein<br />
F4 Gehölzinseln in der Feldflur zwischen Voitze und Brome, nördlich der B 248 nein<br />
F5 Ohreniederung westlich Wendischbrome ja<br />
F6 Ohreniederung zwischen Brome und Wendischbrome ja<br />
F7 Ohresee in Wendischbrome nein<br />
F8 Waldrand südöstlich von Brome ja<br />
F9 Ohreniederung mit Gehölzbereichen östlich von Brome ja<br />
F10 Waldrand nordöstlich von Brome nein<br />
Als Jagdgebiet wurden die Bereiche eingestuft, in denen sich ein Tier etwa eine Minute<br />
aufhielt und seinem Flugverhalten nach zu urteilen auf Beutefang war. Sichere<br />
Hinweise auf ein Jagdverhalten waren die im Detektor zu hörenden „feeding-buzzes“<br />
(die Lautsalven, die in der Endphase der Annäherung an ein Beuteobjekt ausgestoßen<br />
werden). Neben der Ermittlung von wichtigen Flugstraßen beziehungsweise<br />
-korridoren und Jagdräumen dienten die Detektorerfassungen auch zur Feststellung<br />
geeigneter Netzfang-Standorte. Innerhalb der Untersuchung wurden die meisten Bereiche<br />
zwei- bis dreimal zu verschiedenen Zeiten mit dem Detektor begangen. Bei den<br />
Netzfängen kamen handelsübliche Nylonnetze („Puppenhaarnetze“) zum Einsatz. An<br />
den Netzstandorten wurde erstmalig im Juli 2002 gefangen, ein zweiter Fang erfolgte<br />
im August 2002.<br />
Ehrenamtlich ermittelte Daten zur Fledermausfauna der Region wurden von den Regionalbetreuern<br />
zur Verfügung gestellt, ausgewertet und eingearbeitet. Angaben zur<br />
Ökologie der Arten entstammen aus AGFH (1994), BOYE et al. (1999), MESCHEDE et<br />
al. (2000), RICHARZ & LIMBRUNNER (1999), SCHOBER & GRIMMBERGER (1998) sowie<br />
SIEMERS & NILL (2000).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 227<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestandssituation und Biotopspezifität<br />
Im Rahmen der aktuellen Bestandserfassung wurde das Vorkommen von mindestens<br />
elf Fledermausarten im Untersuchungsraum nachgewiesen (Tab. A2-51). Bei den<br />
Netzfängen wurden zehn Arten mit insgesamt 33 Tieren erfasst. Der Kleinabendsegler<br />
(Nyctalus leisleri) wurde ausschließlich per Detektor nachgewiesen. Einige Detektor-<br />
Kontakte konnten, da sie zu kurz oder nicht eindeutig waren, lediglich der Gattung<br />
Myotis zugeordnet werden. Für diese Nachweise kommen als Arten in Frage Große<br />
oder Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus, M. brandti), Wasserfledermaus (M.<br />
daubentoni), Fransenfledermaus (M. nattereri), Bechsteinfledermaus (M. bechsteinii)<br />
und Großes Mausohr (M. myotis).<br />
Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), eine der häufigsten Fledermausarten<br />
Deutschlands, wurden in allen Fledermaus-Probeflächen in der Ohreniederung (F5-F9)<br />
sowie an den Klärteichen bei Voitze (F1) nachgewiesen. Durch den Fang laktierender<br />
Weibchen an der Ohre (F5), kann von einem Wochenstubenquartier im Gebiet ausgegangen<br />
werden.<br />
Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) besiedelt eine Vielzahl von Habitattypen<br />
und ist auch in Stadtrandbereichen mit lockerer Bebauung und in Städten in<br />
Parkanlagen verbreitet. Sie bevorzugt als Sommerlebensraum allerdings strukturreiche,<br />
offene Landschaften mit Fließgewässern. Sommerquartiere werden in Spalten an<br />
Häusern, aber auch in Nistkästen bezogen, während als Winterquartier Höhlen und<br />
Stollen genutzt werden.<br />
Die Große Bartfledermaus (Myotis brandti) könnte sich unter den per Detektor festgestellten<br />
Bartfledermäusen oder den nicht näher differenzierbaren Myotis-Arten verbergen.<br />
Für die Große Bartfledermaus geben viele Autoren mückenreiche, feuchte Wälder,<br />
Auenwälder und Wälder mit stehenden Gewässern als geeignetes Nahrungshabitat<br />
im Sommerlebensraum an (FORCH 1994). Der Schwesterart Kleine Bartfledermaus<br />
(Myotis mystacinus) wird eine geringere Bevorzugung von Wäldern und Gewässern<br />
zugeschrieben als der Großen Bartfledermaus.<br />
Es konnte eine einzelne Bartfledermaus entlang der Gehölze im Bereich F4 festgestellt<br />
werden, während im nördlichen Bereich der Ohre (F5) mehrere Tiere jagten und auch<br />
eine Kleine Bartfledermaus gefangen wurde.<br />
Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) ist fast in ganz Europa verbreitet. Als der<br />
Vorzugslebensraum der Fransenfledermaus werden Wälder und Parkanlagen mit Gewässern<br />
und Feuchtgebieten, aber auch Ortschaften beschrieben. Als Quartiere werden<br />
sowohl Baumhöhlen als auch Stollen, Höhlen und Gebäude angenommen. Bisweilen<br />
werden aber auch Gebäudehohlformen und Hohlblocksteinfassaden besiedelt. Als
228 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Winterquartier für Myotis nattereri eignen sich Felsquartiere, die frostgeschützt, jedoch<br />
kühl sind, möglichst nicht 100 % Luftfeuchte erreichen, trocken, zugluftfrei und<br />
vor allem Spalten- und Bohrlöcher aufweisen (OHLENDORF 1989). Die Fransenfledermaus<br />
ist eine relativ ortstreue Art, die im Wald, auch über Wasser, in niedriger Höhe<br />
(1-4 m) jagt und ihre Nahrung überwiegend an Grenzstrukturen (Hecken, Waldränder)<br />
von der Vegetation abgreift. Fransenfledermäuse wurden lediglich bei den Netzfängen<br />
im nördlichen Ohrebereich (F5 und F6) nachgewiesen. Dabei wurden auch trächtige<br />
Weibchen festgestellt, was auf eine Wochenstube in der Umgebung hinweist.<br />
Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) zählt mit zu den größten einheimischen<br />
Fledermausarten. Neben anderen Arten, wie Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), gehört er zu den in Europa saisonal<br />
weit wandernden Fledermäusen. Der Große Abendsegler kommt in ganz Deutschland<br />
vor, jedoch aufgrund seiner Zugaktivität saisonal unterschiedlich. Das Schwerpunktgebiet<br />
der Wochenstuben liegt im Norden und Nordosten Deutschlands. Nach<br />
MESCHEDE et al. (2000) ist diese Art nach den fundierten Forschungen der letzten<br />
Jahre als typische und klasische „Baumfledermaus“ einzuordnen, sowohl im Sommerlebensraum<br />
als auch in den Winterquartieren. Die Hauptjagdgebiete im Sommerlebensraum<br />
sind größere offene Flächen mit hohem Beutetierangebot, allen voran größere<br />
Stillgewässer in einer Entfernung von bis zu 12 km vom Quartier. Neben Baumquartieren<br />
bewohnt der Große Abendsegler im Sommer auch hohle Betonlichtmasten,<br />
Spalten in Neubaublocks, tiefe Felsspalten, Brückenbauten und andere Quartiere, während<br />
Winterquartiere in dickwandigen Höhlen (Bäume, Brücken), tiefen Felsspalten<br />
oder Mauerrissen von Häusern bezogen werden.<br />
Große Abendsegler waren außer in den beiden Bereichen in der Gemarkung zwischen<br />
Voitze und Brome, in allen Fledermaus-Teilbereichen des Untersuchungsgebietes vertreten.<br />
Durch den Fang juveniler Tiere im Raum Voitze, kann von einer entsprechenden<br />
Reproduktion in diesem Raum ausgegangen werden.<br />
Der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) zählt ebenfalls zu den Arten, die weite Entfernungen<br />
zwischen Sommer- und Winterquartier zurücklegen. Die Wald bewohnende<br />
Art erreicht in Norddeutschland ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Der Lebensraum<br />
des Kleinabendseglers ist vorwiegend durch einen hohen Waldanteil und Gewässer<br />
gekennzeichnet. FISCHER (1999) zeigt aber für Thüringen, dass sich die Sommerlebensräume<br />
dieser Art nicht ausschließlich in geschlossenen Waldkomplexen, sondern<br />
auch in der von Feld- und Ufergehölzen mitgeprägten Kulturlandschaft sowie in Ortschaften<br />
mit parkartigen Strukturen, befinden. Vom Kleinabendsegler gelangen Einzelnachweise<br />
in den beiden Fledermaus-Teilbereichen bei Voitze (F1 und F2) sowie<br />
im Bereich F4 zwischen Voitze und Brome. An den Waldrändern der beiden Bereiche<br />
F8 und F9 konnten jedoch mehrere jagende Tiere beobachtet werden.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 229<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die größere Verwandte der Nordfledermaus ist mit einem Verbreitungsschwerpunkt<br />
im Flach- und Hügelland die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Innerhalb<br />
Deutschlands kommt sie im Norden weitaus häufiger vor als im Süden. Die Breitflügelfledermaus<br />
ist eine typische Gebäudefledermaus. KURTZE (1991) beschreibt sie als<br />
typische Dorffledermaus, die allabendlich im Sommer an Straßenlaternen und häufig<br />
an Waldrändern und über Weiden jagt. Die Breitflügelfledermaus gilt als relativ ortstreu<br />
und bildet kleine bis mittelgroße Wochenstubengesellschaften, überwintert jedoch<br />
einzeln. Die Winterquartiere können Höhlen, Stollen, Keller, tiefen Balkenkehlen,<br />
oder Holzstapel sein, wobei sich Winter- und Sommerquartier im gleichen Objekt befinden<br />
können.<br />
Im Untersuchungsgebiet konnten Breitflügelfledermäuse als typische Gebäudebewohner<br />
in allen ortsnahen Bereichen (F1, F2, F5-F10) nachgewiesen werden und waren im<br />
östlichen Bereich um Brome häufig.<br />
Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) ist eine Waldfledermaus, die sowohl in<br />
feuchten Laubwäldern als auch in trockenen Kiefernforsten vorkommt und dabei das<br />
Tiefland bevorzugt. Als Wochenstuben werden Baumhöhlen, Stammrisse oder Spalten<br />
aufgesucht, letztere werden insgesamt bevorzugt. Winterquartiere sind in Felsspalten,<br />
Mauerrissen, Höhlen oder auch in Baumhöhlen. Die Art jagt häufig in Gewässerbereichen,<br />
gerade Flusstäler sind als Leitstrukturen für diese wandernde Art von großer Bedeutung.<br />
Sie konnte bei der vorliegenden Untersuchung auch nur im Bereich der Ohre<br />
(F5 und F9) festgestellt werden. Die gefangenen laktierenden Weibchen weisen auf ein<br />
Wochenstubenquartier im Umfeld hin.<br />
Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist neben der Wasserfledermaus die<br />
häufigste Fledermausart Deutschlands. Sie lebt in Wäldern, Parkanlagen aber auch in<br />
Städten mit lockerer Bebauung. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden<br />
sich in von außen zugänglichen Spalten im Siedlungsbereich (Bretterverschläge,<br />
Wandverkleidungen und ähnliches). Als Winterquartiere werden tiefe Mauer- und<br />
Felsspalten sowie Keller genutzt. Die Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier<br />
beträgt kaum mehr als 10-20 km. In ihren Quartieren kann sie in mehreren Tausend<br />
Exemplaren auftreten. Als Jagdhabitate dienen Gärten, Teiche und Waldränder,<br />
wobei die Zwergfledermaus nur 1-2 km vom Quartier entfernt jagt. Zwergfledermäuse<br />
waren im Untersuchungsgebiet ähnlich weit verbreitet wie Großer Abendsegler und<br />
Breitflügelfledermaus, sie konnten in sieben Fledermaus-Teilbereichen beobachtet<br />
werden (F1, F2, F5-F9). Laktierende Weibchen wurden an der Ohre (F6) nachgewiesen.<br />
Wie sich in den letzen Jahren herausstellte, verbergen sich hinter der Zwergfledermaus,<br />
ähnlich wie bei den Bartfledermäusen zwei Arten. Zum einen die gewöhnliche<br />
Zwergfledermaus und die in Deutschland anscheinend seltenere, Mückenfledermaus
230 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(Pipistrellus pygmaeus) (zum Beispiel HÄUSSLER et al. 1999, BRAUN & HÄUSSLER<br />
2000). Die beiden Formen sind jedoch wegen der noch unsicheren morphologischen<br />
Unterscheidung in der Hand derzeit noch sehr schwierig zu unterscheiden. Die Habitatpräferenzen<br />
der Mückenfledermaus sind ähnlich der Zwergfledermaus, wobei Erstere<br />
bevorzugt in Flussauen anzutreffen sind. Im nördlichen Bereich der Ohre (F5)<br />
konnten anhand des Detektors mehrere jagende Individuen der Mückenfledermaus<br />
nachgewiesen werden.<br />
Das Braune Langohr (Plecotus auritus) lebt im Sommer überwiegend in Gebäuden,<br />
daneben aber auch in Baumhöhlen; den Winter verbringt die Art in Höhlen und Stollen.<br />
Jagd machen die Tiere im freien Luftraum, es werden aber auch Insekten, vor allem<br />
Nachtschmetterlinge, von der Vegetation abgelesen. Das Braune Langohr ist eine<br />
nur sehr wenig wanderfreudige Art. Sommer- und Winterquartier liegen nur selten<br />
mehr als 20 km auseinander. Im Sommer nutzen die Tiere Jagdräume bis in eine Entfernung<br />
von 2 bis 5 km von ihrem Tageseinstand. Die Ortungsrufe des Braunen<br />
Langohrs reichen nur etwa 5 m weit. Deshalb sind die Tiere dazu gezwungen, sich auf<br />
ihren Flügen sehr bodennah an Strukturen (Waldränder, Hecken aber auch Brücken)<br />
zu orientieren.<br />
Das Graue Langohr (Plecotus austriacus) weist eine ähnliche Biologie auf wie das<br />
Braune Langohr. Der wesentliche ökologische Unterschied zwischen den Arten besteht<br />
darin, dass das Graue Langohr thermophiler ist und sein Verbreitungsgebiet daher<br />
nicht so weit nach Norden reicht.<br />
Langohren sind aufgrund ihres „Flüstersonars“ mit dem Detektor kaum zu erfasen.<br />
Die Beobachtungen von mehreren Tieren bei Voitze (F1) beruhen auf der visuellen<br />
Erfassung jagender Tiere. Mittels der Netzfänge konnte in diesem Bereich das Braune<br />
Langohr bestimmt werden, während im nördlichen Ohrebereich (F6) Graues und<br />
Braunes Langohr gefangen wurden. Unter den gefangenen Braunen Langohren waren<br />
in beiden Bereichen laktierende Weibchen vertreten, so dass auch hier von einer<br />
Wochenstube in der Umgebung ausgegangen werden kann.<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Bei allen heimischen Fledermausarten handelt es sich um streng geschützte Arten im<br />
Sinne von § 10 BNatSchG und damit ihre Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten nach § 42<br />
BNatSchG vor Störungen sowie gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung zu<br />
schützten.<br />
Alle nachgewiesenen Arten werden auf den Roten Listen des Bundes oder der Länder<br />
Niedersachsen beziehungsweise Sachsen-Anhalt geführt, wobei die entsprechenden<br />
Einstufungen voneinander differieren (siehe Tab. A2-4). Mit Ausnahme der Wasser-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 231<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
fledermaus sowie der Mückenfledermaus, bei der die Datenlage noch defizitär ist,<br />
werden ale Arten mindestens auf einer der drei Roten Listen als „stark gefährdet“<br />
oder „vom Austerben bedroht“ eingestuft.<br />
Formalisierte Bewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausvorkommen<br />
wird in Tab. A2-4 ermittelt. Die Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse<br />
ist in Tab. A2-5 dargestellt.<br />
Tab. A2-4: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Fledermausarten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), RL LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al.<br />
2004), RL D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V<br />
= Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad<br />
entsprechend der Einstufung der einzelnen Arten.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Wasserfledermaus –<br />
Myotis daubentonii<br />
3 3 IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Kleine Bartfledermaus – 2 1 3 IV §§ landesweit herausragend<br />
Myotis mystacinus<br />
schutzbedürftig<br />
Bartfledermaus – [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§ landesweit herausragend<br />
Myotis mytacinus / brandti<br />
schutzbedürftig<br />
Fransenfledermaus – 2 2 3 IV §§ landesweit herausragend<br />
Myotis nattereri<br />
schutzbedürftig<br />
Gattung Myotis –<br />
Myotis spec.<br />
IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Großer Abendsegler – 2 3 3 IV §§ landesweit herausragend<br />
Nyctalus noctula<br />
schutzbedürftig<br />
Kleinabendsegler – 1 2 G IV §§ bundesweit oder darüber hinaus<br />
Nyctalus leisleri<br />
herausragend schutzbedürftig<br />
Breitflügelfledermaus – 2 2 V IV §§ landesweit herausragend<br />
Eptesicus serotinus<br />
schutzbedürftig<br />
Rauhautfledermaus – 2 2 G IV §§ landesweit herausragend<br />
Pipistrellus nathusii<br />
schutzbedürftig<br />
Zwergfledermaus –<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
3 2 IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Mückenfledermaus –<br />
Pipistrellus pygmaeus<br />
G D IV §§ landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Graues Langohr – 2 2 2 IV §§ landesweit herausragend<br />
Plecotus austriacus<br />
schutzbedürftig<br />
Braunes Langohr – 2 2 V IV §§ landesweit herausragend<br />
Plecotus auritus<br />
schutzbedürftig<br />
Langohr –Plecotus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§ landesweit herausragend<br />
austriacus / auritus<br />
schutzbedürftig
232 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bei der Ermittlung der Schutzbedürftigkeit wurde entsprechend der projektbezogenen<br />
Vorgehensweise zur landesweiten Gefährdungsabschätzung die niedersächsische Rote<br />
Liste verwandt (siehe Kap. A1).<br />
Tab. A2-5: Bedeutung einzelner Habitate für Fledermäuse.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Nachgewiesene Jagdräume der Fledermäuse mit geringer bis mittlerer<br />
vorhanden<br />
Aktivitätsdichte. Die Flächen werden als variable Habitate eingestuft.<br />
Nachgewiesene Jagdräume der Fledermäuse mit hoher Artenvielfalt und<br />
mittel<br />
Aktivitätsdichte. Die Flächen werden als essenzielle Habitate eingestuft.<br />
Nachgewiesene und vermutliche Gesamtlebensräume mit Jagdräumen,<br />
groß<br />
Flugstraßen und Quartiere der Fledermäuse. Die Flächen werden als essenzielle<br />
Habitate eingestuft.<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Fledermäuse ist in Tab. A2-6 dargestellt.<br />
Hierbei werden die direkten Artnachweise in den untersuchten Teilgebieten<br />
mit den in Tab. A2-5 dargestellten Habitatfunktionen und geschätzten Siedlungsdichten<br />
in Beziehung gesetzt. Dadurch erhält man ein differenzierteres Bild als über die<br />
reinen Artnachweise.<br />
Tab. A2-6: Bewertung der Fledermauslebensräume.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
F1 Jagdraum mit hoher Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F2 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F3 Jagdraum mit geringer Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F4 Jagdraum mit geringer Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F5 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />
Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />
F6 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />
Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />
F7 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F8 Gesamtlebensraum mit Jagdraum,<br />
Flugstraße und potenzielle Quartiere<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
4 2 - - VC –herausragend<br />
bedeutsam<br />
2 2 - - VB –sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
- 1 - - VB –sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
2 - - - VB –sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
5 3 - - VC –herausragend<br />
bedeutsam<br />
5 2 - - VC –herausragend<br />
bedeutsam<br />
2 2 - - VB –sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
3 2 - - VC –herausragend<br />
bedeutsam
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 233<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
F9 Jagdraum mit hoher Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
F10 Jagdraum mit mittlerer Aktivitätsdichte<br />
und Artenvielfalt<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
4 2 - - VC –herausragend<br />
bedeutsam<br />
2 - - - VB –sehr hoch<br />
bedeutsam<br />
Von den insgesamt zehn Teilgebieten des Untersuchungsgebietes sind<br />
• fünf herausragend bedeutsam (Wertstufe VC)<br />
• fünf sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB).<br />
Bei dieser Bewertung ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich für Fledermäuse geeignete<br />
Strukturen als Teilbereiche für die Untersuchung ausgewählt wurden. Da Fledermäuse<br />
generell eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit aufweisen, ergeben sich für alle<br />
untersuchten Teilbereiche sehr hohe Wertstufen, was jedoch nicht auf das Gesamtgebiet<br />
übertragen werden kann. Darüber hinaus sind zwischen den einzelnen Teilgebieten<br />
sehr wohl Unterschiede hinsichtlich der Bedeutung für die Fledermausfauna vorhanden.<br />
Grundlage für diese Differenzierungen ist die Artenvielfalt, Aktivitätsdichte<br />
und Statusangaben. Von größter Bedeutung ist demnach der nördliche Ohrebereich<br />
(Teilgebiete F5 und F6) wo zusammen mindestens zehn Fledermausarten nachgewiesen<br />
wurden, wovon für fünf Arten ein Reproduktionsnachweis aufgrund des Fangs<br />
trächtiger oder laktierender Weibchen erbracht werden konnte. Die Ohreniederung<br />
bietet hier optimale Lebensraumbedingungen für Fledermäuse, die den Bereich als<br />
Jagdraum und Leitstruktur nutzen. Aufgrund der Reproduktionsnachweise kann davon<br />
ausgegangen werden, dass zumindest für diese fünf Arten (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus,<br />
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr) im näheren<br />
Umfeld auch Wochenstubenquartiere existieren. Nach Angaben der Fledermaus-<br />
Regionalbetreuer ist eine Wochenstube der Zwergfledermaus mit zirka 70 Tieren in<br />
Brome bekannt. Darüber hinaus stellt der Eiskeller der Burg Brome ein regelmäßig<br />
genutztes Winterquartier für drei Arten dar (Fransenfledermaus, Braunes Langohr und<br />
Graues Langohr). Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen des Grauen Langohrs,<br />
von dem es in Niedersachsen aus den letzten sieben Jahren lediglich 13 Nachweise<br />
gibt, die sich auf den südöstlichen Bereich Niedersachsens beschränken.<br />
Der südliche Bereich von Voitze (F1) mit mindestens sechs Arten und der südöstliche<br />
Bereich von Brome (Teilgebiete F8 und F9) mit mindestens fünf Arten weisen sehr<br />
gute Strukturen auf und werden dementsprechend intensiv als Jagdgebiet genutzt.<br />
Darüber hinaus konnte im Teilgebiet F8 eine Flugstraße der Fledermäuse lokalisiert<br />
werden, die den Waldrand (nordwestlicher Randbereich des Bromer Busches) als Leit-
234 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
linie zwischen Quartier und Jagdrevier nutzen. Die Fledermäuse erreichen in den drei<br />
letztgenannten Teilgebieten hohe Aktivitätsdichten.<br />
Der vom Aussterben bedrohte Kleinabendsegler ist in den Teilgebieten F8 und F9 mit<br />
mehreren Individuen vertreten. Damit wird auch die hohe Bedeutung der Ohreniederung<br />
als Leitlinie deutlich, wo insbesondere die weit wandernden Arten Rauhautfledermaus,<br />
Großer Abendsegler und Kleinabendsegler nachgewiesen werden konnten.<br />
Das nördliche Teilgebiet bei Voitze (F2), der Bereich am Ohresee (F7) sowie der<br />
Waldrand am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes (F10) sind wichtige Jagdgebiete<br />
für Fledermäuse, die hier eine mittlere Aktivitätsdichte aufweisen.<br />
Bei den Teilbereichen F3 und F4 handelt es sich um relativ isolierte Gehölzbestände<br />
die von vereinzelten Tieren auf Nahrungssuche angeflogen wurden. Sie stellen jedoch<br />
keine bedeutenden Jagdgebiete der Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes dar.<br />
A2.3 Brutvögel<br />
Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung umweltrelevanter<br />
Planungen herangezogen werden. Aufgrund der hohen Zahl stenöker<br />
Arten und deren guter autökologischer Erforschung lassen sich für landschaftsplanerische<br />
Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch aussagekräftige Arten benennen. Als<br />
strukturabhängige Biotopkomplexbewohner eignen sich Vögel besonders für eine<br />
großflächige Bewertung eines Gebietes.<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Brutvogelfauna wurde mit Ausnahme der Siedlungsbereiche flächendeckend erfasst.<br />
In den 20 Teilflächen (siehe Tab. A2-7 und Karte 2) erfolgten insgesamt vier<br />
Kartierungsdurchgänge. Zusätzlich fanden zwei Nachtbegehungen zur Erfassung der<br />
Eulen und Rallen in entsprechenden Teilbereichen statt. Der Kartierungszeitraum für<br />
die Erfassung der Brutvogelfauna erstreckte sich von Ende Februar bis Anfang Juli<br />
2002.<br />
Die Kartierungen am Tag wurden in den Morgenstunden und am frühen Vormittag<br />
durchgeführt. Die Kartierungen zur Erfassung von Eulen und Rallen erfolgten am<br />
Abend und erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang<br />
bis in die völlige Dunkelheit. Als sichere Brutvögel wurden solche mit Brutnachweis<br />
(Nestfund, Jungvögel) und starkem Brutverdacht (zum Beispiel Verleiten)<br />
registriert. Tiere mit Territorialverhalten (singende Männchen, Balz) wurden ebenfalls<br />
als Brutvögel beziehungsweise potenzielle Brutvögel eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen<br />
mindestens zweimal innerhalb von zwei Begehungen festgestellt werden<br />
konnten. Wurden die Tiere in weiteren zeitlichen Abständen oder nur einmal beo-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 235<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
bachtet, erfolgte eine Einordnung als Gastvogel beziehungsweise Nahrungsgast oder<br />
Durchzügler. Punktgenau erfasst wurden Rote Liste-Arten entsprechend der zu diesem<br />
Zeitpunkt aktuellen Roten Listen, die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie ausgewählte<br />
biotopspezifische Arten. Alle anderen Arten wurden halbquantitativ (in Größenklassen)<br />
für die insgesamt 20 abgegrenzten Teilgebiete des Untersuchungsraumes<br />
aufgenommen. Durch die Neufassung der Roten Listen nach Abschluss der Brutvogelerfassung<br />
(SÜDBECK & WENDT 2002 für Niedersachsen, DORNBUSCH et al. 2004 für<br />
Sachsen-Anhalt, BAUER et al. 2002 für Deutschland), liegen für einzelne aktuell als<br />
gefährdet eingestufte Arten halbquantitative Angaben und für einzelne nicht mehr als<br />
gefährdet eingestufte Arten quantitative Angaben vor (vergleiche Tab. A2-52 und<br />
Tab. A2-53).<br />
Angaben über die Biotopspezifität der einzelnen Arten sind BAUER et al. (2005),<br />
FLADE (1994), FLADE & JEBRAM (1995) und GRÜTZMANN et al. (2002) entnommen,<br />
Aussagen zu Bestandstrends und Gefährdung BAUER et al. (2005).<br />
Tab. A2-7: Beschreibung der 20 Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />
Nr. Beschreibung der Teilfläche<br />
V1 Östlicher Randbereich eines großflächigen Kiefernforstkomplexes im Westen des Untersuchungsraumes,<br />
zum Teil Reliktvorkommen von Heide. Bestandsbildend sind geschlossene<br />
und offene Kiefernforste mittlerer Altersstruktur sowie im südlichen Bereich auch Laubund<br />
Mischwald (Eiche, Buche, Birke, Kiefer). Die Teilfläche liegt nördlich der B 248 und<br />
grenzt am östlichen Rand an strukturreiches Halboffenland an.<br />
V2 Weitgehend offene Ackerlandschaft mit einzelnen wegbegleitenden Baumreihen und Hecken.<br />
Die Teilfläche liegt südlich der B 248 am westlichen Rand des Untersuchungsraumes.<br />
V3 Strukturierte Ackerlandschaft nördlich der Ortschaft Voitze, östlich an Teilfläche 1 angrenzend.<br />
Strukturbildende Elemente sind Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem<br />
Eiche, Birke, Schwarz-Erle), wegbegleitende Baum- und Baum-Strauchhecken einheimischer<br />
Gehölze (vor allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke), Einzelbäume und halbruderale Staudenfluren<br />
mittlerer Standorte. Eingestreut einzelne intensiv genutzte Grünländer und einige<br />
Kompensationsflächen der Flurbereinigung (Gewässer, Gehölze).<br />
V4 Strukturierte Ackerlandschaft mit Sand- und Mooräckern sowie kleinflächig eingestreuten<br />
Intensivgrünlandflächen westlich der Ortschaft Voitze, östlich an Teilfläche 2 angrenzend.<br />
Strukturbildende Elemente sind vor allem gut ausgeprägte Baum- und Strauchhecken (vor<br />
allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke), ein mesophiler Buchwaldkomplex sowie halbruderale<br />
Staudenfluren mittlerer Standorte.<br />
V5 Strukturierte Ackerlandschaft östlich der Ortschaft Voitze. Strukturbildende Elemente sind<br />
vor allem gut ausgeprägte Baum- und Strauchhecken (vor allem Eiche, Schwarz-Erle, Birke,<br />
Holunder), kleinflächig eingestreute Feldgehölze und Weidengebüsche sowie halbruderale<br />
Staudenfluren mittlerer Standorte.<br />
V6 Großflächig offene und weitgehend strukturlose Agrarlandschaft mit Sandäckern, in der vereinzelt<br />
Gehölzzeilen oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt südlich der B 248 zwischen<br />
den Ortschaften Voitze und Brome und erstreckt sich bis zur südlichen Grenze des<br />
Untersuchungsgebietes.<br />
V7 Großflächig offene, von Äckern dominierte Agrarlandschaft, in der vereinzelt Gehölzzeilen<br />
oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt nördlich der B 248 zwischen den Ortschaften<br />
Voitze und Brome und erstreckt sich bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsraumes.<br />
Als Sonderstruktur durchzieht ein Bahndamm inklusive Feldweg mit halbruderaler<br />
Gras- und Staudenflur die Teilfläche.
236 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. Beschreibung der Teilfläche<br />
V8 Stärker strukturierter Bereich, der von großflächig offener Agrarlandschaft umgeben ist (Teilfläche<br />
7). Strukturgebend sind eine ca. 2 km lange wegbegleitende Baum-Strauchhecke<br />
(Schlehe, Späte Traubenkirsche, Holunder, Schwarz-Erle) sowie einige Feldgehölze.<br />
V9 Strukturierte Ackerlandschaft nördlich der Ortschaft Brome zwischen Teilfläche 8 und dem<br />
NSG „Ohreaue“ (Teilfläche18), die im Osten angrenzt. Strukturbildende Elemente sind wegbegleitende<br />
Baum- und Baum-Strauchhecken einheimischer Gehölze (vor allem Eiche,<br />
Schwarz-Erle, Birke), Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem Eiche, Birke,<br />
Schwarz-Erle), zum Teil Erlenbruchwald und halbruderale Staudenfluren mittlerer Standorte<br />
(Bahndamm). Eingestreut einzelne mesophile Grünländer.<br />
V10 Naturnahes nährstoffreiches Staugewässer (Ohre-See) in parkartiger Umgebung im Bereich<br />
der Ortslage Brome.<br />
V11 Strukturierte Ackerlandschaft im südöstlichen Randbereich des Untersuchungsraumes.<br />
Strukturbildende Elemente, die sich vor allem im südlichen Bereich der Teilfläche konzentrieren,<br />
sind Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe mit Mischbeständen (vor allem Kiefer,<br />
Eiche, Birke), weg- und bahndammbegleitende halbruderale Staudenfluren trockener Standorte<br />
sowie Baumhecken (vor allem Eiche, Schwarz-Erle) und Einzelbäume (vor allem Birke,<br />
Eiche).<br />
V12 Weitgehend offene Ackerlandschaft zwischen dem südlichen Ortsrand von Brome und der<br />
nördlichen Grenze von Teilfläche 11. Die Fläche grenzt östlich an den Bromer Busch. Als<br />
Sonderstruktur durchzieht der Bahndamm mit halbruderaler Gras- und Staudenflur das Gebiet.<br />
V13 Laubmischwaldkomplex „Bromer Busch“ mit großflächigen Beständen von Erlen-Eschenwäldern,<br />
entwässerten Erlenwäldern sowie strukturreicher Eichen-Hainbuchenwälder. Kleinflächig<br />
eingestreut Fichten- und Hybridpappelforste.<br />
V14 Offenlandkomplex südöstlich der Ortsrandlage von Brome mit Sandäckern und Intensivgrünland.<br />
Kleinflächig eingestreut finden sich Baum- und Strauchhecken.<br />
V15 Strukturreicher Niederungsbereich der Ohre südlich der Ortschaft Brome mit der Ohre als<br />
mäßig ausgebautem Bach und angrenzenden Offenlandflächen (vor allem halbruderale<br />
Staudenfluren feuchter Standorte, nährstoffreiche Sumpfbiotope, Feucht- und Intensivgrünländer,<br />
Sandäcker) und kleinen Waldkomplexen einheimischer Gehölze (vor allem Eiche).<br />
V16 Strukturierte Ackerlandschaft im östlichen Randbereich des Untersuchungsraumes. Strukturbildende<br />
Elemente sind naturnahe Feldgehölze und kleinere Waldkomplexe (vor allem<br />
Eiche, Birke), wegbegleitende Strauch- und Baumhecken sowie halbruderale Staudenfluren<br />
mittlerer bis trockener Standorte. Vereinzelt eingestreut Intensivgrünländer trockener Standorte.<br />
V17 Großflächig offene und weitgehend strukturlose Agrarlandschaft, in der vereinzelt Gehölzzeilen<br />
oder Einzelbäume auftreten. Die Teilfläche liegt nordöstlich der Ortschaft Brome am<br />
östlichen Rand des Untersuchungsraumes.<br />
V18 Ohreniederung im Bereich der NSG „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt) und „Ohreaue bei Altendorf“<br />
(Niedersachsen). Die Teilfläche ist sehr vielfältig strukturiert und weist ein enges Nebeneinander<br />
typischer Lebensräume der Fließgewässer-Niederungen auf. Hervorzuheben<br />
sind einerseits die Ohre selbst als naturnaher Niederungsbach (abschnittsweise gesäumt<br />
von Erlenreihen), andererseits Erlen-Eschenwälder, Weidengebüsche, Landröhrichte, Seggenrieder<br />
nährstoffreicher Standorte und andere Sumpfbiotope sowie Staudenfluren mittlerer<br />
bis feuchter Standorte.<br />
V19 Ehemaliger Grenzstreifen zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zwischen Brome<br />
und Wendischbrome mit typischen Lebensraumtypen trocken-warmer Standorte. Prägende<br />
Biotoptypen sind Sand-Magerrasen und halbruderale Staudenfluren trockener Standorte mit<br />
eingestreuten Silbergrasfluren. Eingestreut finden sich Einzelbäume (vor allem Kiefer, Birke)<br />
und abschnittsweise Strauchhecken (vor allem Schlehe).<br />
V20 Großflächig offene und wenig strukturierte Agrarlandschaft im nordöstlichen Randbereich<br />
des Untersuchungsraumes. Prägende sind Äcker und großflächige halbruderale Staudenfluren<br />
mittlerer bis trockener Standorte auf Ackerbrachen. Vereinzelte Gehölzzeilen, ein<br />
Waldrand und Einzelbäume.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 237<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestandssituation<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 108 Vogelarten nachgewiesen, von denen<br />
99 als Brutvogelarten und neun Arten als reine Durchzügler und Nahrungsgäste einzustufen<br />
sind (vergleiche Tab. A2-52 und Tab. A2-53). Letztere brüten zum Teil in unmittelbar<br />
an die Untersuchungsflächen angrenzenden Bereichen.<br />
In den 20 Teilflächen schwankt die Anzahl bei den Brutvögeln zwischen acht und 54<br />
Arten und bei den Durchzüglern/Nahrungsgästen zwischen null und zwölf Arten. Eine<br />
Übersicht der nachgewiesenen Artenzahlen in den Teilflächen gibt Tab. A2-8, eine<br />
genauere Aufschlüsselung beinhaltet die Gesamtartenliste der Vögel (Tab. A2-52 und<br />
Tab. A2-53).<br />
Tab. A2-8: Übersicht über die Artenzahlen der in den 20 Teilflächen nachgewiesenen<br />
Brutvögel sowie Nahrungsgäste und Durchzügler.<br />
Teilfläche<br />
Brutvögel<br />
Artenzahlen<br />
Nahrungsgäste / Durchzügler<br />
V1 49 1<br />
V2 25 5<br />
V3 54 8<br />
V4 45 6<br />
V5 43 5<br />
V6 14 10<br />
V7 39 12<br />
V8 52 8<br />
V9 52 10<br />
V10 34 11<br />
V11 34 5<br />
V12 8 2<br />
V13 49 0<br />
V14 29 4<br />
V15 37 7<br />
V16 14 5<br />
V17 20 8<br />
V18 53 8<br />
V19 24 9<br />
V20 38 11<br />
Biotopspezifität der Brutvogelfauna<br />
Die in den Untersuchungsflächen vertretenen biotopspezifische Brutvogelarten zeigen<br />
eine Präferenz für einen oder wenige Landschafts- beziehungsweise Biotoptypen. Bei<br />
den übrigen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes handelt es sich um ubiquitäre
238 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Arten, die in verschiedenen Landschaftstypen vorkommen und zumeist nicht an<br />
spezielle Biotope oder Lebensraumstrukturen gebunden sind.<br />
Unter den biotopspezifischen Brutvogelarten finden sich entsprechend den Verhältnissen<br />
im Planungsraum Vogelgemeinschaften der offenen beziehungsweise halboffenen<br />
Landschaftstypen, der Auenbereiche, verschiedener Waldtypen und der Siedlungsrandbereiche.<br />
Arten der Auwälder, lichter Altholzbestände und Feuchtgebüsche: Rotmilan, Waldschnepfe,<br />
Grünspecht, Kleinspecht, Nachtigall, Pirol, Schlagschwirl, Beutelmeise<br />
Die oben genannte Artengemeinschaft wird geprägt durch die gefährdeten Arten Rotmilan,<br />
Grünspecht, Kleinspecht und Nachtigall und hat ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />
vor allem im Bereich der Ohreniederung und des Bromer Busches. In diesen<br />
beiden Bereichen (V18 und V13) erreichen die oben genannten Arten bis auf Rotmilan<br />
und Grünspecht die höchsten Individuendichten. Das Vorkommen des Grünspechtes<br />
konzentriert sich auf lichte Gehölzbestände in der Ackerlandschaft im Umfeld von<br />
Voitze.<br />
Arten der älteren Nadelwälder und Laubmischwälder: Mäusebussard, Sperber, Waldohreule,<br />
Rauhfußkauz, Buntspecht, Schwarzspecht, Hohltaube, Misteldrossel, Waldlaubsänger,<br />
Wintergoldhähnchen, Sommergoldhähnchen, Grauschnäpper, Trauerschnäpper,<br />
Tannenmeise, Kleiber, Gartenbaumläufer<br />
Die Artengemeinschaft weist keine gefährdeten Arten auf, spiegelt aber eine typische<br />
Lebensgemeinschaft von vielfältig strukturierten Laubmischwäldern und auch Nadelwäldern<br />
wider. Die Vorkommensschwerpunkte liegen in den großflächigen Waldbeständen<br />
im Untersuchungsgebiet, vor allem Bromer Busch (Teilfläche V13) und östliche<br />
Ausläufer der großflächigen Kiefernforstflächen am Westrand des Untersuchungsgebietes<br />
(Teilfläche V1).<br />
Arten der Halboffenlandschaft: Turteltaube, Baumpieper, Gelbspötter, Dorngrasmücke,<br />
Neuntöter, Feldsperling, Bluthänfling, Goldammer<br />
Die Artengemeinschaft ist charakteristisch für durch Hecken, Gehölze und Waldränder<br />
strukturierte Landschaften in enger Verzahnung mit Offenlandflächen (Grünland,<br />
Acker, Ackerbrachen, blüten- und hochstaudenreichen Randstrukturen). Besonders<br />
hervorzuheben sind der in Niedersachsen gefährdete Neuntöter, ein typischer Bewohner<br />
halboffener Landschaften mit Hecken (vor allem Strauchhecken mit Dornenbüschen),<br />
Waldrändern und Saumhabitaten und der in Sachsen-Anhalt gefährdete Feldsperling.<br />
Die Artengemeinschaft ist besonders gut ausgeprägt in den strukturreicheren<br />
Ackerlandschaften (Teilflächen V3, V4, V5, V9, V15), im Bereich der Ohreniederung<br />
(V18) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (V19).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 239<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Arten der Offenlandschaft: Kiebitz, Feldlerche, Haubenlerche, Wiesenpieper, Schafstelze<br />
Die Artengemeinschaft wird im Untersuchungsgebiet durch die in Niedersachsen als<br />
gefährdet eingestufte Feldlerche und die Schafstelze dominiert. Beide Arten sind nahezu<br />
flächendeckend in den Ackerflächen des Untersuchungsgebietes verteilt, die<br />
Schafstelze mit insgesamt 158 Revieren. Besiedlungsschwerpunkte sind bei diesen<br />
beiden Arten nicht zu erkennen. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen eines<br />
Brutpaares der in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Haubenlerche in Teilfläche<br />
V7. Die Art ist ein typischer Besiedler trocken-warmer, vegetationsarmer Offenlandflächen.<br />
Der bundes- und landesweit (stark) gefährdete Kiebitz als typischer Bewohner<br />
von weiträumigen Offenlandschaften weist im Untersuchungsgebiet eine sehr<br />
lückenhafte Verbreitung mit geringen Individuendichten auf. Insgesamt wurden fünf<br />
Brutpaare festgestellt, deren Vorkommen sich auf die Teilflächen V2, V3, V9 und V15<br />
beschränken. Ebenfalls nur sehr vereinzelt ist der Wiesenpieper als typischer Bewohner<br />
offener Grünlandflächen mit insgesamt fünf Brutpaaren im Untersuchungsgebiet<br />
vertreten. Die Vorkommen beschränken sich auf Grünlandflächen in den Teilflächen<br />
V14 und V15.<br />
Arten der trocken-warmen Offenlandschaft mit Saumstrukturen und Waldrandbereichen:<br />
Rebhuhn, Wachtel, Heidelerche, Steinschmätzer, Ortolan, Grauammer (hier nur<br />
Durchzügler)<br />
Bei dieser Artengemeinschaft handelt es sich um die gefährdetste Brutvogelgemeinschaft<br />
im gesamten Untersuchungsgebiet. Alle Arten sind auf der Roten Liste verzeichnet.<br />
Bundes- und/oder landesweit stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht<br />
sind Rebhuhn, Steinschmätzer, Ortolan und Grauammer. Insbesondere für Heidelerche,<br />
Steinschmätzer und Ortolan sind trocken-warme Standorte auf leichten Sandböden<br />
mit Baumreihen, Feldgehölzen/Waldrändern und blütenreichen Ackerrainen<br />
vorzugsweise in kleinräumig strukturierten Ackerlandschaften typische Lebensräume.<br />
Vorkommensschwerpunkte sind vor allem die entsprechend strukturreicheren<br />
Ackerlandschaften der Teilflächen V3, V8, V11 und V15. Weiterhin hervorzuheben<br />
sind die Nachweise der bundes- und landesweit stark gefährdeten beziehungsweise<br />
vom Austerben bedrohten Grauammer in den Teilflächen V7 und V19 als Durchzügler.<br />
Auch diese Art ist ein typischer Bewohner oben genannter Lebensräume, in Niedersachsen<br />
aber auf Grund der landesweit extrem negativen Brutbestandsentwicklung<br />
ausgesprochen selten geworden. Historisch sind aus dem Untersuchungsgebiet Brutvorkommen<br />
belegt, so dass eine Wiederbesiedlung nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
Rebhuhn und Wachtel besiedeln weniger strukturreiche Ackerflächen. Entscheidende<br />
Elemente für diese beiden Arten sind blüten- und hochstaudenreiche Ackerraine entlang<br />
von Parzellengrenzen und Wegrändern sowie ungenutzte Brachestreifen oder<br />
Brachflächen. Vorkommensschwerpunkte sind vor allem die entsprechend strukturierten<br />
Bereiche der Teilflächen V7, V8, V11, V12, V19 und V15.
240 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Arten der Fließ- und Stillgewässer: Eisvogel, Gebirgsstelze, Teichhuhn<br />
Die beiden Arten Eisvogel und Gebirgsstelze sind typische Arten der Fließgewässer<br />
mit steilen Uferabbruchkanten, in denen die Brutröhren angelegt werden können (Eisvogel)<br />
beziehungsweise entsprechende Nistnischen und Überhänge vorhanden sind<br />
(Gebirgsstelze). Hervorzuheben ist der in Niedersachsen gefährdete Eisvogel mit<br />
einem Brutpaar in der Oherniederung in Teilfläche V12. Die Gebirgsstelze wurde in<br />
der Ohreaue in Teilfläche V18 nachgewiesen. Das Teichhuhn ist ein typischer Bewohner<br />
von Stillgewässern mit dichtem Uferbewuchs. Das Vorkommen beschränkt sich<br />
auf den Ohresee (Teilfläche V10).<br />
Arten der Hochstaudenbereiche, Saumstrukturen und Sukzessionsflächen: Braunkehlchen,<br />
Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rohrammer<br />
Mit dem Braunkehlchen tritt in dieser Artengemeinschaft eine (stark) gefährdete Brutvogelart<br />
auf. Die Art besiedelt typischerweise strukturreiche Offenlandflächen mit<br />
hochstaudenreichen Saumstrukturen und Brachflächen in enger Verzahnung mit Grünlandflächen.<br />
Vorkommensschwerpunkte sind entsprechend strukturierte Bereiche in<br />
den Teilflächen V3, V15, V19 und V20. Die übrigen oben genannten Arten zeigen<br />
keine so spezifischen Habitatansprüche und besiedeln vorzugsweise Saumstrukturen<br />
und Brachflächen verschiedenster Ausprägungen.<br />
Arten der Röhrichte: Rohrweihe, Wasserralle, Teichrohrsänger<br />
Alle drei Arten sind typische Brutvögel der Röhrichte, vor allem Schilfröhrichte. Die<br />
Vorkommensschwerpunkte beschränken sich daher auf die entsprechenden Röhrichtflächen<br />
im Bereich der Ohreaue (Teilfläche V18). Bei der Rohrweihe handelt es sich<br />
um eine in Niedersachsen gefährdete Brutvogelarten.<br />
Arten der Siedlungs- und Siedlungsrandbereiche: Turmfalke, Schleiereule, Rauchschwalbe,<br />
Mehlschwalbe, Feldsperling, Girlitz, Hausrotschwanz<br />
Von dieser Artengemeinschaft ist die Rauchschwalbe in Niedersachsen und Sachsen-<br />
Anhalt, der Feldsperling in Sachsen-Anhalt „gefährdet“. Es handelt sich um eine typische<br />
Lebensgemeinschaft der Siedlungen und deren Randbereiche, vorzugsweise in<br />
dörflicher Lage mit Anschluss an geeignete Flächen zur Nahrungssuche (Ackerflächen,<br />
Grünlandflächen, Gärten, Brachen, blüten- und hochstaudenreiche Wegraine).<br />
Aufgrund der Gefährdungssituation der jeweiligen typischen Arten der oben genannten<br />
Brutvogelgemeinschaften hat das Untersuchungsgebiet für folgende Artengemeinschaften<br />
eine besonders hohe Bedeutung:<br />
• Artengemeinschaft der trocken-warmen, durch Saumstrukturen und Gehölze strukturierten<br />
Offenlandschaft, die sowohl bundes- als auch landesweit als stark gefährdet<br />
bis gefährdet einzustufen ist.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 241<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Artengemeinschaft der Offenlandschaft, die sowohl bundes- als auch landesweit als<br />
gefährdet einzustufen ist.<br />
• Artengemeinschaft der Röhrichte, die sowohl bundes- als auch landesweit als gefährdet<br />
einzustufen ist.<br />
• Artengemeinschaft der Auwälder, lichter Altholzbestände und Feuchtgebüsche, die<br />
sowohl bundes- als auch landesweit als gefährdet einzustufen ist.<br />
Neben den oben genannten Brutvogelgemeinschaften hat das Gebiet eine hohe Bedeutung<br />
als Nahrungs- und Brutvogellebensraum für Großvogelarten (insbesondere<br />
Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe, Wiesenweihe und Kranich). Diese Arten sind<br />
auf großflächige, relativ ungestörte Lebensraumkomplexe bestehend aus Gehölzen,<br />
Feuchtbiotopen und großflächigen Offenlandbereichen angewiesen. Während Rohrweihe<br />
und Rotmilan im Gebiet brüten, treten Schwarzmilan, Wiesenweihe und Kranich<br />
als Nahrungsgäste auf. Der Rotmilan nutzt weite Teile des Untersuchungsgebietes<br />
zur Nahrungssuche und tritt in zwei Teilflächen auch als Brutvogel auf. Die Vorkommen<br />
von Rohrweihe, Schwarzmilan, Wiesenweihe und Kranich beschränken sich jeweils<br />
auf wenige Teilbereiche und haben ihren Schwerpunkt in der Ohreniederung und<br />
angrenzenden Bereichen. Häufig genutzte Bereiche befinden sich in Grünland- und<br />
Röhrichtflächen, Ackerbrachen, extensiv genutzten Flächen im Bereich des ehemaligen<br />
Grenzstreifens zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie in der strukturreichen<br />
Ackerlandschaft nördlich von Voitze.<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Insgesamt 25 Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes stehen auf den Roten Listen<br />
der Bundesrepublik, des Landes Niedersachsen oder des Landes Sachsen-Anhalt. Dies<br />
entspricht einem Anteil von 25 % am Gesamtartenspektrum der Brutvogelfauna des<br />
Untersuchungsgebietes. Bundesweit sind vier Arten als stark gefährdet und drei Arten<br />
als gefährdet eingestuft. In Niedersachsen stehen 22 der nachgewiesenen Brutvogelarten<br />
auf der Roten Liste, in Sachsen-Anhalt acht Arten (Tab. A2-9).
242 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 2-9: Übersicht der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Rote Liste-Brutvogelarten<br />
und deren Häufigkeiten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen, RL T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLT-<br />
MANNS 2007), RL LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), RL D = Deutschland (BAUER et al. 2002),<br />
1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Art RL Nds. RL T-O RL LSA RL D Anzahl Brutpaare<br />
Feldlerche 3 3 V V > 150<br />
Feldsperling V V 3 V > 50<br />
Nachtigall 3 3 56<br />
Neuntöter 3 3 30<br />
Rebhuhn 2 2 2 2 22<br />
Braunkehlchen 2 2 3 3 20<br />
Wachtel 3 3 16<br />
Heidelerche 3 V 3 16<br />
Ortolan 1 1 V 2 16<br />
Feldschwirl 3 3 V 11 –15<br />
Kuckuck 3 3 V V 10 –14<br />
Turteltaube 3 3 V 6 –7<br />
Kleinspecht 3 3 6<br />
Kiebitz 3 3 2 2 5<br />
Wasserralle 3 3 5<br />
Wiesenpieper 3 3 V 5<br />
Rauchschwalbe 3 3 3 V 4 –7<br />
Grünspecht 3 3 V V 3<br />
Steinschmätzer 1 1 3 2 3<br />
Dohle 3 2 –3<br />
Rotmilan 2 2 3 V 2<br />
Rohrweihe 3 3 V 1<br />
Eisvogel 3 3 V V 1<br />
Haubenlerche 1 1 V 2 1<br />
Pirol 3 3 V V 6 –9<br />
gesamt: 23 22 8 7<br />
Bei 24 der 108 Brutvögelarten handelt es sich um streng geschützte Arten im Sinne<br />
von § 10 BNatSchG, deren Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten nach § 42 BNatSchG vor<br />
Störungen sowie gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung zu schützen sind.<br />
Weitere 72 Arten sind besonders geschützt. Lediglich 12 Arten unterliegen nicht den<br />
besonderen artschutzrechtlichen Bestimmungen (Tab. A2-52 und A2-53).<br />
Funktionsbewertung<br />
Nach dem in Niedersachsen für die Einstufung von Gebieten hinsichtlich ihrer Wertigkeit<br />
für Brutvögel standardisierten Bewertungsverfahren von WILMS et al. (1997,<br />
Erläuterung siehe Kap. A1) ergeben sich für die 20 Teilflächen die in Tab. A2-10 bis<br />
A2-29 dargestellten Bewertungen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 243<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-10: Bewertung der Teilfläche V1 (67 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Sperber 1 3 1,0 - - - -<br />
Waldschnepfe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Heidelerche 5 2 7,0 2 7,0 3 3,6<br />
Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />
Gesamtpunkte 11,0 10,0 5,6<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 11,0 10,0 5,6<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V1 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-11: Bewertung der Teilfläche V2 (52 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Gesamtpunkte 7,0 7,0 7,0<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,0 7,0 7,0<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V2 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.
244 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-12: Bewertung der Teilfläche V3 (115 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Wachtel 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />
Kiebitz 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Kleinspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />
Schafstelze 8 3 4,6 3 4,6 3 4,6<br />
Nachtigall 4 - - 3 3,1 3 3,1<br />
Braunkehlchen 3 3 2,5 2 4,8 2 4,8<br />
Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Neuntöter 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Gesamtpunkte 24,4 29,8 30,8<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 1,15) 21,2 25,9 26,8<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />
Tab. A2-13: Bewertung der Teilfläche V4 (69 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Grünspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Nachtigall 4 - - 3 3,1 3 3,1<br />
Neuntöter 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Gesamtpunkte 6,8 9,9 9,9<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 6,8 9,9 9,9<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V4 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 245<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-14: Bewertung der Teilfläche V5 (36 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Schafstelze 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Nachtigall 3 - - 3 2,5 3 2,5<br />
Neuntöter 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Gesamtpunkte 7,3 9,8 9,8<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,3 9,8 9,8<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V5 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-15: Bewertung der Teilfläche V6 (196 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Schafstelze 17 3 5,7 3 5,7 3 5,7<br />
Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Ortolan 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Gesamtpunkte 8,7 8,7 8,7<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 1,96) 4,4 4,4 4,4<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V6 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.
246 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-16: Bewertung der Teilfläche V7 (375 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Wachtel 4 2 6,0 2 6,0 2 6,0<br />
Haubenlerche 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Schafstelze 37 3 7,7 3 7,7 3 7,7<br />
Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />
Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Gesamtpunkte 20,7 22,5 22,5<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 3,75) 5,5 6,0 6,0<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V7 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-17: Bewertung der Teilfläche V8 (76 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />
Schafstelze 4 3 3,1 3 3,1 3 3,1<br />
Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />
Steinschmätzer 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Ortolan 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />
Gesamtpunkte 13,7 15,5 14,5<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 13,7 15,5 14,5<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V8 ist als Brutvogellebensraum von regional Bedeutung.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 247<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-18: Bewertung der Teilfläche V9 (112 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rotmilan 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Kleinspecht 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Nachtigall 5 - - 3 3,6 3 3,6<br />
Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />
Gesamtpunkte 11,5 15,1 14,1<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 1,12) 10,3 13,5 12,6<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V9 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-19: Bewertung der Teilfläche V10 (13 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />
Gesamtpunkte - 1,8 1,8<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) - 1,8 1,8<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V10 ist als Brutvogellebensraum eine Grundbedeutung.
248 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-20: Bewertung der Teilfläche V11 (123 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Wachtel 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />
Heidelerche 3 2 4,8 2 4,8 3 4,8<br />
Schafstelze 13 3 5,3 3 5,3 3 5,3<br />
Nachtigall 1 - - 3 1,0 3 1,0<br />
Ortolan 5 2 7,0 2 7,0 2 7,0<br />
Gesamtpunkte 22,9 23,9 23,9<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 1,23) 18,6 19,4 19,4<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V11 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />
Tab. A2-21: Bewertung der Teilfläche V12 (83 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Schafstelze 11 3 5,1 3 5,1 3 5,1<br />
Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Gesamtpunkte 7,9 7,9 7,9<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 7,9 7,9 7,9<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V12 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 249<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-22: Bewertung der Teilfläche V13 (50 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Waldschnepfe 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />
Kleinspecht 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Nachtigall 6 - - 3 4,0 3 4,0<br />
Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />
Gesamtpunkte 6,3 9,3 8,3<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 6,3 9,3 8,3<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-23: Bewertung der Teilfläche V14 (29 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Schafstelze 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Wiesenpieper 2 3 1,8 - - - -<br />
Braunkehlchen 1 3 1,0 2 2,0 2 2,0<br />
Neuntöter 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Gesamtpunkte 4,5 5,5 5,5<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 4,5 5,5 5,5<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V14 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.
250 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-24: Bewertung der Teilfläche V15 (37 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Kiebitz 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Eisvogel 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Wiesenpieper 3 3 2,5 - - - -<br />
Schafstelze 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />
Nachtigall 6 - - 3 4,0 3 4,0<br />
Braunkehlchen 5 3 3,6 2 7,0 2 7,0<br />
Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Kolkrabe 1 3 1,0 3 1,0 - -<br />
Gesamtpunkte 15,2 16,7 15,7<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 15,2 16,7 15,7<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V3 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />
Tab. A2-25: Bewertung der Teilfläche V16 (41 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Heidelerche 2 2 3,5 2 3,5 3 2,6<br />
Schafstelze 6 3 4,0 3 4,0 3 4,0<br />
Nachtigall 3 - - 3 2,5 3 2,5<br />
Ortolan 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />
Gesamtpunkte 12,3 14,8 13,9<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 12,3 14,8 13,9<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V16 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 251<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-26: Bewertung der Teilfläche V17 (240 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />
Heidelerche 3 2 4,8 2 4,8 3 2,5<br />
Schafstelze 22 3 6,2 3 6,2 3 6,2<br />
Nachtigall 1 - - 3 1,0 3 1,0<br />
Wachtel 1 2 2,0 2 2,0 2 2,0<br />
Schleiereule 1 3 1,0 - - - -<br />
Gesamtpunkte 14,0 14,0 11,7<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 2,4) 5,8 5,8 4,9<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V17 ist als Brutvogellebensraum von lokaler Bedeutung.<br />
Tab. A2-27: Bewertung der Teilfläche V18 (38 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rotmilan 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Rohrweihe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Wasserralle 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />
Waldschnepfe 1 3 1,0 3 1,0 3 1,0<br />
Kleinspecht 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Nachtigall 15 - - 3 5,5 3 5,5<br />
Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Gesamtpunkte 10,9 16,4 16,4<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 10,9 16,4 16,4<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V18 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.
252 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-28: Bewertung der Teilfläche V19 (20 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 4 3 3,1 3 3,1 3 3,1<br />
Wachtel 3 2 4,8 2 4,8 2 4,8<br />
Schafstelze 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8<br />
Braunkehlchen 8 3 4,6 2 9,6 2 9,6<br />
Neuntöter 5 3 3,6 3 3,6 3 3,6<br />
Gesamtpunkte 17,9 22,9 22,9<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: -) 17,9 22,9 22,9<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V19 ist als Brutvogellebensraum von landesweiter Bedeutung.<br />
Tab. A2-29: Bewertung der Teilfläche V20 (178 ha) als Brutvogellebensraum.<br />
Deutschland Niedersachsen Region Tiefland Ost<br />
Brutvogelart Brutpaare Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte Gefährdung Punkte<br />
Rote Liste<br />
RL 2002<br />
RL 2002<br />
Rebhuhn 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Wachtel 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />
Heidelerche 1 2 2,0 2 2,0 3 1,0<br />
Schafstelze 9 3 4,8 3 4,8 3 4,8<br />
Nachtigall 2 - - 3 1,8 3 1,8<br />
Braunkehlchen 3 3 2,5 2 4,8 2 4,8<br />
Neuntöter 3 3 2,5 3 2,5 3 2,5<br />
Ortolan 2 2 3,5 2 3,5 2 3,5<br />
Gesamtpunkte 21,3 24,4 23,4<br />
Endpunkte (Flächenfaktor: 1,78) 12,0 13,7 13,1<br />
Mindestpunktzahlen: Ab 4 lokal, ab 9 regional, ab 16 landesweit, ab 25 Punkten national bedeutend.<br />
Die Teilfläche V20 ist als Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung.<br />
In Tab. A2-30 sind die Ergebnisse der Bewertung der 20 Teilflächen zusammengestellt<br />
und es erfolgt eine Überführung der Bedeutung nach landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />
von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al. 1997)<br />
in die Stufen der formalisierten Bewertung entsprechend Tab. A1-5.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 253<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-30: Übersicht der Bewertung der 20 Teilflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />
als Brutvogellebensraum.<br />
Teilfläche Flächengröße Bedeutung (NLÖ) Formalisierte Bewertung<br />
Nr. [ha]<br />
(vergleiche Tab. A1-5)<br />
V1 67 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V2 52 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V3 115 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />
V4 69 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V5 36 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V6 208 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V7 404 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V8 76 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V9 83 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V10 13 Grundbedeutung III –von allgemeiner Bedeutung<br />
V11 99 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />
V12 93 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V13 50 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V14 29 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V15 39 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />
V16 41 regional VA –hoch bedeutsam<br />
V17 240 lokal IV –von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
V18 38 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />
V19 20 landesweit VB –sehr hoch bedeutsam<br />
V20 178 regional VA –hoch bedeutsam<br />
A2.4 Reptilien<br />
Aufgrund der gut untersuchten ökologischen Ansprüche weisen Reptilien insbesondere<br />
für Biotopkomplexe einen guten Indikationswert auf. Zudem können ihre Belange oft<br />
nicht durch die Kartierung anderer Artengruppen aufgezeigt werden (GRUSCHWITZ et<br />
al. 1993). Eine gezielte Erfassung von Reptilien im Gelände ist jedoch schwierig. Die<br />
kurze, artspezifische Aktivitätsphase ist von Jahreszeit und Witterung abhängig, die<br />
Tiere leben versteckt und sind sehr mobil.<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Erfassung der Reptilien erfolgte schwerpunktmäßig in 15 Untersuchungsflächen<br />
(siehe Tab. A2-31 und Karte 2) durch drei Begehungen im Zeitraum April bis September<br />
2002. Die ersten Begehung erfolgte nach Beendigung der Winterruhe (März/April),<br />
die folgende während der Paarungszeit (Mai), die im Allgemeinen aufgrund der<br />
erhöhten Aktivität als besonders günstig für Erfassungen gilt. Während des zweiten<br />
Durchgangs konnten bereits trächtige Weibchen von Zauneidechsen (Lacerta agilis)<br />
und Waldeidechsen (Zootoca vivipara), die sehr viel Zeit mit Sonnen verbringen, erfasst<br />
werden. Die letzte Kontrolle im August/September diente der Suche nach dies-
254 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
jährigen Jungtieren. Diese Erfassung ist in zweierlei Hinsicht von besonderer Bedeutung:<br />
Zum einen lassen sich kleinere Populationen oft erst anhand der Jungtiere nachweisen.<br />
Andererseits sind Reproduktionsnachweise von Bedeutung für die Bewertung<br />
von Beständen.<br />
Bei der Kartierung der anderen Tiergruppen wurde ebenfalls auf Reptilien geachtet.<br />
Insbesondere wurde in potenziell geeigneten Biotopen in trassennahen Bereichen gezielt<br />
nachgesucht und geeignete Verstecke kontrolliert. Darüber hinaus wurden an<br />
sieben Probestellen Reptilienbleche ausgebracht.<br />
Angaben zur Ökologie der Arten entstammen GÜNTHER (1996) sowie BLANKE (2004),<br />
GRUSCHWITZ et al. (1993), GLANDT (2001), VÖKL & THIESMEIER (2002) und BLAB &<br />
VOGEL (1996).<br />
Tab. A2-31: Beschreibung der Untersuchungsflächen der Reptilienerfassung.<br />
Nr. Beschreibung der Untersuchungsfläche<br />
R1 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte entlang des Randes eines Eichenmischwaldes<br />
R2 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte mit Fragmenten eines sonstigen<br />
Sand-Magerrasens entlang des Randes eines Kiefernforstes<br />
R3 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />
Aller, Ackerwegrain<br />
R4 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />
Aller, Ackerwegrain<br />
R5 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil von Strauchhecke gesäumt, flächige vegetationslose<br />
Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
R6 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
R7 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil<br />
von kleinem Jungfichtenbestand gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
R8 Ehemaliger Grenzsteifen: Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
R9 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
R10 Intensivgrünland mit feuchten bis nassen Bodensenken entlang der Ohre sowie am Rande<br />
von Stillgewässern<br />
R11 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
R12 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
R13 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />
Kiefernforst<br />
R14 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />
Kiefernforst, Ackerrandstreifen<br />
R15 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />
Sumpf im Einflussbereich der Ohre, Kleingartenanlage
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 255<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestandssituation<br />
Mit Blindschleiche (Anguis fragilis), Zauneidechse (Lacerta agilis) und Waldeidechse<br />
(Zootoca vivipara) wurden drei Reptilienarten verbreitet im Gebiet nachgewiesen<br />
(siehe Tab. A2-54). Für die Ringelnatter (Natrix natix) gibt es aktuelle Hinweise über<br />
Vorkommen im Gebiet. 11<br />
Die Kreuzotter (Vipera berus) soll im Raum Voitze vorgekommen sein. Ein Anwohner<br />
entdeckte die Art 1998 im Winterlager in einem Misthaufen am nördlichen Ortsrand<br />
von Voitze. Weitere historische Beobachtungen liegen aus dem Randbereich eines<br />
Gewässers nordwestlich von Voitze vor (Amphibiengewässer A7).<br />
Weiterhin kann die Schlingnatter (Coronella austriaca) im Gebiet vorkommen. Hinweise<br />
dafür liefert ein letztjähriges Jungtier, welches 2002 unmittelbar an das Untersuchungsgebiet<br />
angrenzend im ehemaligen Grenzstreifen im Bereich der B 248<br />
beobachtet wurde.<br />
Biotopspezifität der Reptilienfauna<br />
Für die im Gebiet vorkommenden Reptilien besonders relevant sind zum einen die<br />
großflächig zusammenhängenden trocken-warmen Lebensräume im Bereich des ehemaligen<br />
Grenzstreifens (Probeflächen R8, R9, R11, R12) und entlang von Waldrändern<br />
(Probeflächen R2, R13, R14) und zum anderen die Feuchtbiotope entlang der<br />
Ohre (Probeflächen R10, R15).<br />
Die Blindschleiche (Anguis fragilis) bewohnt ein weites Spektrum von Lebensräumen,<br />
die als Gemeinsamkeit in der Regel eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation und<br />
ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit aufweisen. Weiterhin sind ausreichende<br />
Tagesverstecke und (möglichst versteckt liegende) Sonnenplätze von Bedeutung. Zu<br />
den wichtigsten Lebensräumen zählen lichte Wälder, Waldlichtungen und -ränder,<br />
Grabensäume und Bahndämme (GÜNTHER & VÖLKL 1996b). Nachweise liegen für<br />
Gehölzstreifen in der Ohreniederung und für die Waldränder der größeren Kiefernforste<br />
vor und zeigen die enge Bindung der Art an durch Gehölze geprägte Biotopkomplexe.<br />
Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist im nördlichen Deutschland auf relativ wärmebegünstigte<br />
Standorte beschränkt. Lebensräume sind die Ränder lichter Nadelwälder,<br />
Heideflächen mit Gehölzanflug, verbuschte Magerrasen und Ruderalfluren sowie Abbaugruben<br />
(PODLOUCKY 1988). Sie kommt in dem Magerrasen-Fragment westlich von<br />
Voitze (R2) sowie in den Biotopkomplexen aus Magerrasen und Staudenfluren des<br />
11 Allgemein gilt die Ringelnatter als schwer erfassbar, so dass bei wenigen Beobachtungen nicht unbedingt auf<br />
eine geringe Besiedlungsdichte der Art geschlossen werden kann.
256 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
ehemaligen Grenzstreifens südlich und östlich von Wendischbrome (R8, R9, R11,<br />
R12) vor.<br />
Die Waldeidechse (Zootoca vivipara) bewohnt eine Vielzahl von Lebensräumen, die<br />
als Gemeinsamkeit in der Regel eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation mit<br />
exponierten Stellen zum Sonnen und ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit aufweisen.<br />
Die Hauptlebensräume sind unter anderem Waldränder und -lichtungen, Gewässerränder<br />
und Eisenbahndämme (GÜNTHER & VÖLKL 1996a). Sie ist im Untersuchungsraum<br />
die am häufigsten nachgewiesene Reptilienart und kommt entlang von<br />
Waldrändern (westlich Voitze sowie östlich von Brome), in den trocken Bereichen des<br />
ehemaligen Grenzstreifens (vergesellschaftet mit der Zauneidechse) und in den<br />
Böschungen der Eisenbahntrasse vor. Fehlen tut sie in der Ohreniederung und an der<br />
Kleinen Aller.<br />
Die Ringelnatter (Natrix natrix) besiedelt ein breites Spektrum von offenen und halboffenen<br />
Lebensräumen (Feuchtwiesen, Talauen) entlang von Fließgewässern und an<br />
Stillgewässern (GÜNTHER 1996). Wichtig ist ein ausreichendes Nahrungsangebot, was<br />
bei der Ringelnatter zum größten Teil aus Amphibien besteht.<br />
Ihr Vorkommen in der Ohreniederung nördlich von Brome (R10) ist durch aktuelle<br />
Beobachtungen mehrfach belegt (mündliche Mitteilungen von Anwohnern). Darüber<br />
hinaus wurden Ringelnattern in der östlich von Brome gelegenen Kleingartenkolonie<br />
(R15) beobachtet, wo sie einem Anwohner zufolge Komposthaufen und Gewächshäuser<br />
zur Eiablage und Überwinterung nutzen. Weiterhin existieren Angaben über ein<br />
Vorkommen am Dorfteich von Voitze sowie nördlich von Voitze.<br />
Die Schlingnatter (Coronella austriaca) ist ein Bewohner trocken-warmer Biotope und<br />
bevorzugt ein Mosaik aus Bereichen mit Offenboden und niedriger Vegetation als<br />
auch einzelnen Büschen entlang von Säumen und lebt vornehmlich von kleineren<br />
Reptilien, doch gehören auch Kleinsäuger und Vögel zu ihrer Nahrung.<br />
Für die Kreuzotter (Vipera berus) stellen Moorgebiete und ihre Ränder, (verbuschte)<br />
Heiden sowie Teichkomplexe, wechselfeuchte Waldränder und –lichtungen wichtige<br />
Lebensräume dar. Wichtig sind Sonnplätze sowie Deckungs- und Versteckmöglichkeiten<br />
beispielsweise Geröll und Baumstubben. Als Winterquartiere werden –mitunter<br />
von mehreren Kreuzottern - verlassene Kleinsäugerbaue genutzt. Junge Kreuzottern<br />
ernähren sich vor allem von frisch metamorphisierten Amphibien, während das Nahrungsspektrum<br />
älterer Tiere neben Amphibien auch Kleinsäuger und kleinere Reptilien<br />
aufweist. Potenzielle Lebensraumstrukturen sind für die Kreuzotter im Untersuchungsgebiet<br />
nur mit Einschränkung vorhanden. Im Raum Voitze, wo die Art früher<br />
vorgekommen ist, ist daher höchstens mit einem Reliktvorkommen der Kreuzotter zu<br />
rechnen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 257<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Die Zauneidechse ist bundesweit wie auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als<br />
gefährdet eingestuft; die Waldeidechse ist nicht gefährdet. Die Schlingnatter wird in<br />
Deutschland als auch in Niedersachen als stark gefährdet geführt. Die Kreuzotter gilt<br />
in Deutschland und Sachsen-Anhalt als stark gefährdet und in Niedersachsen als gefährdet.<br />
Die Ringelnatter ist in ganz Deutschland im Rückgang begriffen, was auf<br />
Habitatzerstörung vor allem von Amphibienlaichgewässern zurückzuführen ist, und<br />
auf allen drei Roten Listen als im Bestand gefährdet eingestuft (siehe Tab. A2-32).<br />
Bei Zauneidechse und Schlingnatter handelt es ich um streng geschützte, bei den übrigen<br />
nachgewiesenen Reptilienarten um besonders geschützte Arten gemäß § 10<br />
BNatSchG, für die die strengen artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 42 Abs. 1<br />
und 2 BNatSchG gelten.<br />
Funktionsbewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Reptilien wird<br />
in Tab. A2-32 ermittelt, die Bedeutung einzelner Habitate für die Artengruppe in<br />
Tab. A2-33. Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Reptilien ist in<br />
Tab. A2-34 dargestellt.<br />
Tab. A2-32: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesene Reptilienarten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />
& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />
gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Blindschleiche –Anguis fragilis § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Zauneidechse –Lacerta agilis 3 3 3 IV §§ landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Waldeidechse –Zootoca vivipara § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Schlingnatter –Coronella austriaca 2 G 2 IV §§ landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Ringelnatter –Natrix natrix 3 3 3 § landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Kreuzotter –Vipera berus 3 2 2 § landesweit sehr<br />
schutzbedürftig
258 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-33: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Nachgewiesene und vermutliche Gesamtlebensräume (feuchte Gras- und<br />
Staudenfluren, Landröhrichte, Rieder und ähnliche Biotope im Randbereich groß<br />
von Gewässern für die Ringelnatter) der nachgewiesenen beziehungsweise<br />
gemeldeten Reptilien. Ein quantitativer Nachweis bei dieser Artengruppe<br />
ist schwierig, es wird daher von einer mittleren Besiedlungsdichte<br />
ausgegangen, die Flächen werden als essenzielle Habitate eingestuft.<br />
Tab. A2-34: Bewertung der Reptilienlebensräume.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
R1 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />
III –von allgemeiner<br />
se<br />
Bedeutung<br />
R2 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse sowie Blindschleiche<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R3 Keine Nachweise von Reptilien III –von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
R4 Keine Nachweise von Reptilien III –von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
R5 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />
IV –von besonderer bis<br />
se potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
R6 Keine Nachweise von Reptilien,<br />
IV –von besonderer bis<br />
potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
R7 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />
IV –von besonderer bis<br />
se potenzielle Ausbreitungsstruktur<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
R8 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R9 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R10 Gesamtlebensraum der Ringelnatter<br />
sowie Blindschleiche<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R11 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R12 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R13 Gesamtlebensraum der Waldeidech-<br />
III –von allgemeiner<br />
se und Blindschleiche<br />
Bedeutung<br />
R14 Gesamtlebensraum der Zaun- und<br />
Waldeidechse<br />
1 VA –hoch bedeutsam<br />
R15 Gesamtlebensraum der Ringelnatter 1 VA –hoch bedeutsam
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 259<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Von den insgesamt 15 Probeflächen des Untersuchungsgebietes sind aufgrund der Ergebnisse<br />
• 8 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />
• 3 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• 4 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Entlang der Bahngleise ist lediglich die Waldeidechse festgestellt worden, doch<br />
kommt dieser Struktur –Trockenbiotop in langgestreckter Ausdehnung –eine besondere<br />
Funktion als potenzielle Ausbreitungsstruktur zu.<br />
Von den Probeflächen, die von allgemeiner Bedeutung sind, wurden in drei Bereichen<br />
(R3, R4, R6) keine Reptilien nachgewiesen, während in den übrigen Teilbereichen<br />
eine (R1, R5, R7, R14) beziehungsweise zwei Arten (R13) festgestellt wurden.<br />
A2.5 Amphibien<br />
Amphibien haben sehr komplexe Habitatansprüche und einen hohen Raumbedarf, da<br />
sie während ihrer verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche Lebensräume besiedeln<br />
(Laichgewässer, Sommer-, Winterlebensraum) und zwischen diesen regelmäßige<br />
saisonale Wanderungen durchführen. Sie geben deshalb ein klassisches Beispiel ab für<br />
die funktionalen Beziehungen zwischen einzelnen Teillebensräumen.<br />
Methodische Hinweise<br />
Im Untersuchungsraum wurden die Amphibien an 27 ausgesuchten Gewässer (vergleiche<br />
Tab. A2-35 und Karte 2) durch fünf Begehungen zwischen März und Juni 2002<br />
erfasst. Die halbquantitative Aufnahme der Amphibien erfolgte durch Verhören, Ausleuchten<br />
der Gewässer und Abkeschern von Gewässerrändern und -grund. Weiterhin<br />
erlauben Zufallsfunde im Rahmen der Kartierung der anderen Tiergruppen Angaben<br />
zu möglichen Sommerlebensräumen sowie potenziellen Wanderbeziehungen. Die<br />
außerhalb des eigentlichen Untersuchungsraumes liegenden Amphibiengewässer A20<br />
und A21 wurden ausgewählt, um die Bedeutung angrenzender, im Gebiet liegender<br />
Wälder als Sommer- und Winterlebensraum einschätzen zu können. Darüber hinaus<br />
liegen Angaben zu Amphibienvorkommen der BÜRGERINITIATIVE SÜD II (schriftliche<br />
Mitteilungen 2006) und des NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) vor.<br />
Angaben zur Ökologie der Arten entstammen hauptsächlich GÜNTHER (1996),<br />
JEDICKE (1992) sowie BLAB & VOGEL (1996).
260 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-35: Beschreibung der untersuchten Amphibiengewässer.<br />
Nr. Beschreibung der untersuchten Gewässer<br />
A1 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, Südseite mit Erlen<br />
bestanden, kein Randstreifen<br />
A2 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Ostseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />
5 m breiter Randstreifen<br />
A3 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />
Südseite mit Erlen bestanden<br />
A4 Stark eutrophe Klärteiche mit steilen grasbewachsenen Ufern, frei von Gehölzen<br />
A5 Intensiv genutzter Fischteich mit steilen grasbewachsenen Ufern<br />
A6 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />
5 m breiter Randstreifen<br />
A7 Teich mit flacher geschwungener Uferlinie, Verlandungsbereich mit Röhrichtbewuchs, abschnittsweise<br />
Gebüsche und Bäume am Ufer<br />
A8 Graben mit Trapezprofil und geradlinigem Verlauf, mittlerer Makrophytenbewuchs im Gewässer<br />
und teilweise Gehölze am Ufer<br />
A9 Dorfteich, Ufer krautig, obere Uferkante mit Büschen und Bäumen bestanden<br />
A10 Klärteiche, Ufer steil mit krautigem Bewuchs, abschnittsweise mit Gehölzen bestanden<br />
A11 Bruchwaldbereich westlich der Ohre, mit Gräben durchzogen<br />
A12 Bruchwaldbereich östlich der Ohre, mit Gräben durchzogen<br />
A13 Fischteich im Grünland, eine Uferseite mit schmalem Röhrichtbestand, vereinzelte Gehölze<br />
am Ufer<br />
A14 Stark eutropher Wiesentümpel<br />
A15 Teichanlage mit 3 Gewässern, Ufer steil, abschnittsweise Röhrichtbestand und Gehölze am<br />
Ufer, unterschiedlich stark ausgeprägte Verlandungsbereiche<br />
A16 Teichkomplex mit 6 Fischteichen in unterschiedlich intensiver Nutzung, steile Ufer, abschnittsweise<br />
Röhrichtbewuchs und vereinzelte Gehölze am Ufer<br />
A17 Teichkomplex mit 3 Fischteichen im Grünland, vereinzelte Gehölze am Ufer<br />
A18 Mehrere kleine Tümpel im Laubwald<br />
A19 2 Fischteiche mit intensiver Nutzung, steile grasbewachsene Ufer<br />
A20 Ehemaliges Abbaugewässer mit gut strukturierten Uferbereichen, obere Uferkante mit Gehölzen<br />
bestanden<br />
A21 Graben mit Trapezprofil und steilen Ufern<br />
A22 Klärteiche mit steilen, krautbewachsenen Ufern, abschnittsweise Röhrichtbestand<br />
A23 Gräben im Bereich feuchter Hochstaudenfluren<br />
A24 naturnaher Waldteich<br />
A25 naturnaher Waldteich<br />
A26 Regenrückhaltebecken mit starkem Röhrichtbewuchs<br />
A27 Stillgewässer im Grünland<br />
Bestandssituation und Biotopspezifität<br />
Für das Untersuchungsgebiet liegen aktuelle Nachweise von neun Amphibienarten<br />
vor. Acht Arten wurden im Rahmen der vorhabensbezogenen Bestandserfassungen<br />
nachgewiesen (Tab. A2-55). Mit dem Bergmolch wurde eine neunte Art durch den<br />
NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) festgestellt.<br />
Die 2002 festgestellten Arten sind an den aufgeführten Fundorten bodenständig. Der<br />
Nachweis erfolgte über Laich, frisch metamorphisierte Jungtiere und durch balzende
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 261<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Männchen. In den verschiedenen Laichgewässern konnten bis zu fünf Arten nachgewiesen<br />
werden (Tab. A2-55).<br />
In Jahr 2008 wurde vom NABU BROME (schriftliche Mitteilung) zwischen dem Bromer<br />
Busch und dem angrenzenden Offenland mit den Gewässern (A17) ein Amphibienzaum<br />
aufgestellt und die Wanderung zwischen Winterquartier und den Laichgewässern<br />
dokumentiert. Zwischen 12. Februar und 1. April wurden die folgenden Fänge<br />
gemacht: 53 Teichmolche, 23 Kammmolche, 7 Bergmolche, 9 Teichfrösche, 10 Grasfrösche<br />
und 73 Erdkröten.<br />
Als weitere Daten liegen für die drei nördlich des Bromer Busches gelegenen Teiche<br />
(A17) seitens der BÜRGERINITIATIVE SÜD II (schriftliche Mitteilungen 2006) und des<br />
NABU BROME (schriftliche Mitteilung 2008) Beobachtungen vom Laubfrosch vor.<br />
Durch die Betreuung eines Amphibienschutzzaunes an der Steimker Straße zwischen<br />
dem ersten Haus nördlich des Bromer Busches und dem Sportheim liegen aus Mitte<br />
der 1990er Jahre Daten zu den Amphibienwanderungen vor. Es wurden mit Grasfrosch,<br />
Laubfrosch, Erdkröte, Geburtshelferkröte, Rotbauchunke, Teichmolch, Kammmolch,<br />
Bergmolch und Teichfrosch insgesamt neun Amphibienarten dokumentiert<br />
(BÜRGERINITIATIVE SÜD II, schriftliche Mitteilungen 2006). Die Nachweise von<br />
Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) und Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />
außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes (vergleiche LEMMEL 1977, PODLOU-<br />
CKY & FISCHER 1991, GÜNTHER 1996) sind auf Aussetzungen zurückzuführen, oder es<br />
liegen Fehlbestimmungen vor. Sie wurden zudem in den letzten Jahren nicht bestätigt.<br />
Diese Angaben sind daher nicht weiter planungsrelevant.<br />
Der Bergmolch (Triturus alpestris) gilt als sehr anpassungsfähig und nimmt sehr gerne<br />
Klein- und Kleinstgewässer wie wassergefüllte Wagenspuren auf Waldwegen an.<br />
Optimale Lebensräume für den Bergmolch sind kleinere bis mittelgroße waldnahe<br />
Gewässer in sonniger bis halbschattiger Lage mit ausgeprägter Flachwasserzone und<br />
nicht zu dichter Unterwasservegetation. An Land hält sich der Bergmolch meist an<br />
kühlen Standorten in der Nähe seiner Laichplätze auf. Nachweise liegen durch den<br />
Amphibienzaun des NABU BROME vor. Als Laichgewässer sind die unter A17 zusammengefassten<br />
Gewässer nördlich des Bromer Busches einzustufen.<br />
Teichmolche (Triturus vulgaris) besitzen bezüglich ihrer Ansprüche eine sehr große<br />
ökologische Potenz, so dass die unterschiedlichsten Laichgewässer und Landlebensräume<br />
von dieser Art angenommen werden. Der Teichmolch präferiert dabei kleine bis<br />
mittelgroße, pflanzenreiche, besonnte Weiher und Teiche außerhalb des Waldes sowie<br />
als Landlebensraum offene bis halboffene Landschaften. Trotz der relativ geringen<br />
Habitatansprüche ist der Teichmolch lediglich in den Gewässern A7, A14, A15 und<br />
A17 vertreten.
262 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Der Kammmolch (Triturus cristatus) gehört zu der Artengruppe der Amphibien, die<br />
eine ganzjährige beziehungsweise nahezu ganzjährige Gewässerbindung aufweisen.<br />
Die bevorzugten Gewässer sind größere und tiefere Teiche, Weiher und Tümpel in<br />
offenem Gelände sowie in feuchtwarmen Waldgebieten mit völlig oder teilweise sonnenexponierter<br />
Lage und mäßig bis gut entwickelter submerser Vegetation. Der Gewässerboden<br />
sollte reich strukturiert sein, um entsprechende Versteckmöglichkeiten zu<br />
bieten. Ein Fischbesatz der Gewässer führt zur Verdrängung dieser Art. Die Landlebensräume<br />
liegen meist in unmittelbarer Nähe der Gewässer (maximal bis 1.000 m<br />
entfernt), wo die Kammmolche wahrscheinlich auch ihre Winterquartiere haben.<br />
Daneben kommen aber auch aquatische Überwinterungen vor. Im Jahr 2002 wurden<br />
einzelne Kammmolche südlich von Brome in Tümpeln des Erlenwaldbereiches (A18)<br />
sowie den Fischteichen (A17) nachgewiesen. Anwohner berichteten von großen Anzahlen<br />
des Kammmolches in früheren Jahren. Am Amphibienzaun zwischen dem Bromer<br />
Busch und den nördlich gelegenen Teichen wurden 2008 insgesamt 23 Kammmolche<br />
gefangen. Insgesamt kann von einer hohen Bedeutung dieses Komplexes für<br />
den Kammmolch ausgegangen werden.<br />
Als Art der östlichen Steppen besiedelt die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) in<br />
Deutschland vor allem die verschiedensten Kultursteppen. Dabei handelt es sich<br />
hauptsächlich um agrarisch oder gärtnerisch genutzte Gebiete. Die Knoblauchkröte<br />
bevorzugt leicht grabbare, sandige Bodensubstrate mit Korngrößen zwischen 0,5 und<br />
3,0 mm. Die bevorzugten Laichgewässer sind größtenteils perennierend und eutroph.<br />
Von großer Bedeutung sind Strukturen im Wasser, an denen die Laichschnüre befestigt<br />
werden. Oft handelt es sich dabei um Röhrichtbestände. Die Laichabgabe erfolgt<br />
in sonnigen bis halbschattigen Gewässerabschnitten. Außerhalb der Fortpflanzungszeit<br />
sind Knoblauchkröten tagsüber größtenteils im Boden vergraben, wobei sich die Kröten<br />
im Allgemeinen nicht tiefer als 10 bis 60 cm in den Boden graben. Nahe Brome<br />
konnten zwei Laichgewässer (A17 und A26) der Knoblauchkröte nachgewiesen werden.<br />
Die Erdkröte (Bufo bufo) ist sehr anpassungsfähig und nutzt Laichgewässer jeglicher<br />
Art, wobei mittelgroße Gewässer mit submerser Vegetation bevorzugt werden. Auch<br />
bei den Landlebensräumen besteht eine breite Varianz mit Schwerpunkt auf mäßig<br />
feuchte Wälder mit krautreichem Unterwuchs oder Grenzzonen verschiedener Biotope.<br />
Bei den Wanderungen zwischen den einzelnen Teillebensräumen werden Strecken<br />
von hauptsächlich bis zu 1.000 m (auch bis 3.000 m) zurückgelegt. Für Erdkröten<br />
existieren 15 Laichgewässer, die sich über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilen.<br />
Der Laubfrosch (Hyla arborea) sucht zum Laichen flache, relativ unbewachsene<br />
Kleingewässer in hecken- und gebüschreichen, feuchten Grünlandbereichen auf. Die<br />
Landlebensräume sind meist in unmittelbarer Gewässernähe, wobei vernässte Ödland-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 263<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
flächen, Schilfgürtel, Feuchtwiesen, Gebüsche sowie Waldränder genutzt werden. Die<br />
Wanderstrecken zwischen den Teillebensräumen betragen hauptsächlich bis zu 500 m<br />
(auch bis 3.400 m). Bei Abwanderungen an neue Laichgewässer können aber auch<br />
Strecken von bis zu 10 km zurückgelegt werden. Im Bereich der Ohreniederung<br />
konnten drei Laichgewässer des Laubfrosches (A14, A16 und A27) festgestellt werden.<br />
Darüber hinaus wurden im Bereich des mäandrierenden Verlaufs der Ohre (nördlich<br />
des Ohresees) weitere einzelne rufende Männchen vernommen, die nicht genau<br />
lokalisiert werden konnten. Insgesamt ist somit die Ohreniederung von hoher Bedeutung<br />
als Laubfrosch-Lebensraum.<br />
Der Moorfrosch (Rana arvalis) lebt hauptsächlich in Gebieten mit hohem Grundwasserstand<br />
oder staunassen Flächen, wie auf Nasswiesen und sumpfigen Grünland, in<br />
Zwischen, Nieder- und Flachmooren sowie in Erlen- und Birkenbrüchen. Seine bevorzugten<br />
Laichgewässer sind meso- bis dystroph (pH 5). Moorfrösche sind sowohl tagsüber<br />
als auch nachts aktiv. Als Verstecke nutzen sie Binsen- oder Grasbulten und ähnliche<br />
Sicht-, Wind- und Sonnenschutz bietende Strukturen. Wanderungen der Moorfrösche<br />
erfolgen bei den Jungtieren häufig weiter von den Laichhabitaten weg (bis zu<br />
1.000 m) als bei den Adulti (bis 500 m). Im Herbst nähert sich ein Teil der Population<br />
wieder dem Laichgewässer und einige Tiere begeben sich sogar in dasselbe hinein, um<br />
darin zu überwintern. Neben einem kleineren Vorkommen bei Voitze (A7) befinden<br />
sich vier weitere Laichgewässer des Moorfrosches (A11, A12, A23, A25) im Bereich<br />
der Ohreniederung, die somit auch für diese Art von besonderer Bedeutung ist.<br />
Der Grasfrosch (Rana temporaria) zeigt ein ausgeprägtes Wanderverhalten und<br />
kommt in allen feuchten Landschaftsteilen vor. Als Laichgewässer werden Gräben,<br />
Niederungsbäche und kleinere Stillgewässer aller Art angenommen. Dabei werden<br />
Wanderungen von bis zu 400 m (auch bis 2.000 m) zurückgelegt.<br />
Der zu den Grünfröschen zählende Teichfrosch (Rana kl. esculenta) dagegen unternimmt<br />
keine saisonalen Wanderungen und bleibt ganzjährig in der Nähe seines Gewässers.<br />
Der Teichfrosch stellt keine besonderen Ansprüche an seinen Lebensraum<br />
und ist allen stehenden beziehungsweise langsam fließenden Gewässern zu finden.<br />
Vorkommen von Grasfrosch und Teichfrosch sind ähnlich wie die der Erdkröte über<br />
das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt.<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Sechs der neun nachgewiesenen Amphibienarten stehen auf mindestens einer das<br />
Untersuchungsgebiet betreffenden Roten Listen (siehe Tab. A2-36). Der Teichmolch
264 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
wird ausschließlich auf der sachsen-anhaltinischen Roten Liste als gefährdet geführt.<br />
Bergmolch, Kammmolch und Knoblauchkröte sind in Niedersachen gefährdet, bundesweit<br />
als gefährdet beziehungsweise stark gefährdet eingestuft. Der Laubfrosch ist<br />
in Niedersachsen und bundesweit stark gefährdet, in Sachsen-Anhalt gefährdet; der<br />
Moorfrosch ist in den beiden Bundesländern als gefährdet eingestuft, aus bundesweiter<br />
Sicht allerdings stark gefährdet.<br />
Der Kammmolch ist im Anhang II der FFH-Richtlinie verzeichnet und somit eine Art<br />
von gemeinschaftlichem Interesse. Seine Bestände und Habitate innerhalb der FFH-<br />
Gebiete unterliegen besonders strengen Schutzbestimmungen.<br />
Alle Amphibienarten unterliegen den artenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen des<br />
§ 42 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch und Moorfrosch<br />
sind streng geschützt, die übrigen Arten besonders geschützt.<br />
Funktionsbewertung<br />
Der Gesamt-Lebensraumkomplex einer Art beziehungsweise Fortpflanzungsgemeinschaft<br />
setzt sich aus Laichgewässer, Landlebensräumen und Wanderkorridoren zusammen.<br />
Aufgrund der Habitatansprüche und Aktionsräume der nachgewiesenen Amphibienarten<br />
ist das Untersuchungsgebiet mit seinen dominierenden Biotoptypen in seiner<br />
Gesamtheit als potenzieller Landlebensraum anzusehen.<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Amphibienarten<br />
wird in Tab. A2-36 ermittelt.<br />
Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER<br />
& BUSCHENDORF 2004), RL D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Bergmolch –Triturus alpestris 3 G - § landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§ landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Erdkröte –Bufo bufo § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 265<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art RL RL RL FFH Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Grasfrosch –Rana temporaria V V § mit Einkränkungen<br />
schutzbedürftig<br />
Teichfrosch –Rana kl. esculenta § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für<br />
die Arten<br />
Nachgewiesene Laichgewässer werden anhand der erfassten Individuenzahlen<br />
bewertet. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
siehe Tab. A2-36<br />
Landlebensräume mit vermutlich mittlerer Besiedlungsdichte. Schutzbedürftigkeit<br />
artspezifisch bewertet.<br />
mittel<br />
Wanderkorridore zwischen Laichhabitaten und Landlebensräumen. Im Einstufung wie zugehö-<br />
ganzen Gebiet vermutlich mittlere Besiedlungsdichten. Schutzbedürftigkeit<br />
gruppenspezifisch bewertet.<br />
riger Landlebensraum<br />
Konstruierte Gesamt-Lebensraumkomplexe aus nachgewiesenen oder Einstufung wie zugehö-<br />
sehr wahrscheinlichen Teillebensräumen.<br />
riges Laichgewässer<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien ist in Tab. A2-37 dargestellt. In<br />
Tab. A2-38 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Amphibien anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />
Tab. A2-38: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien.<br />
Bestandsgrößenklassen nach FISCHER & PODLOUCKY (1997): normale Schrift = absolute Zahlen aus FISCHER &<br />
PODLOUCKY (1997: 270); Angaben in Klammern = Häufigkeitsklasse umfasst mehrere der Größenklassen nach<br />
FISCHER & PODLOUCKY (1997).<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Ind.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
Bergmolch –Triturus alpestris < 20 20 - 50 51 - 150 > 150<br />
1 bis 4 5 bis (6) (6)<br />
(6)<br />
Teichmolch –Triturus vulgaris < 20 20 –50 51 –150 > 150<br />
1 bis 4 5<br />
(6)<br />
(6)<br />
Kammmolch –Triturus cristatus < 10 10 –30 31 –70 > 70<br />
1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />
Knoblauchkröte –Pelobates fuscus < 5 5 –30 31 –70 > 70<br />
1 bis 2 3 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />
Erdkröte –Bufo bufo < 70 70 –300 301-1.000 > 1.000<br />
1 bis (6) (6)<br />
(6)<br />
(6)
266 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
Laubfrosch –Hyla arborea < 10 10 –30 31 –100 > 100<br />
1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />
Moorfrosch –Rana arvalis < 10 10 –40 41 –100 > 100<br />
1 bis 3 4 bis (5) (5) bis (6) (6)<br />
Grasfrosch –Rana temporaria < 20 20 –70 71 - 150 > 150<br />
1 bis 4 5 bis (6) (6)<br />
(6)<br />
Teichfrosch –Rana kl. esculenta < 10 10 –50 51 - 100 > 100<br />
1 bis 3 4 bis 5 (6)<br />
(6)<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. 2-39 dargestellt.<br />
Von den insgesamt 27 Gewässern sind<br />
• 5 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />
• 6 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />
• 6 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• 10 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Die Ohreniederung von nördlich Brome bis zur nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes<br />
ist in seiner Gesamtheit als Amphibien-Lebensraumkomplex sehr hoch bedeutsam<br />
(Wertstufe VB). Dies ergibt sich aus der Bedeutung der hier liegenden Laichgewässern<br />
und Landlebensräumen und deren enger Verflechtung und dem Auftreten<br />
essentieller Habitatstrukturen insbesondere für Moor- und Laubfrosch.<br />
Der Bromer Busch ist als Landlebensraum für Amphibien hoch bedeutsam (Wertstufe<br />
VA), den übrigen Bereichen der freien Landschaft mit Ausnahme der intensiv genutzten<br />
Ackergebiete kommt als Landlebensraum eine besondere bis allgemeine Bedeutung<br />
(Wertstufe IV) zu.<br />
Tab. A2-39: Bewertung der Amphibiengewässer.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Anmerkung: Bewertung von A17 unter Berücksichtugung der Daten des NABU BROME (schriftliche Mitteilung<br />
2008).<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe für den Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
A1 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A2 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A3 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A4 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A5 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A6 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 267<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe für den Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
A7 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A8 (Laichgewässer) III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A9 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A10 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A11 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
A12 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
A13 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A14 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A15 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A16 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A17 Laichgewässer 1 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
A18 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A19 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A20 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A21 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A22 Laichgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
A23 Laichgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A24 Laichgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
A25 Laichgewässer 1 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
A26 Laichgewässer 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
A27 Laichgewässer 1 VA –hoch bedeutsam<br />
A2.6 Fische und Rundmäuler<br />
Methodische Hinweise<br />
Mit den Untersuchungen von KAMMERAD (schriftliche Mitteilung 1999, vergleiche<br />
WOHLGEMUTH et al. 2000) liegen Daten vor, die eine Überblick über die Fischfauna<br />
der Ohre geben.<br />
Bestandssituation<br />
An der Probestelle südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke wurden<br />
von KAMMERAD (schriftliche Mitteilung 1999) sechs Fischarten für die Ohre<br />
nachgewiesen (siehe Tab. A2-40). Hinweise zum Vorkommen von Fischarten des Anhangs<br />
II der FFH-Richtlinie liegen auch für die angrenzenden Abschnitte der Ohre<br />
nicht vor (vergleiche auch KAMMERAD et al. 1997, LAU 2001).<br />
Bei den Fischarten handelt es sich überwiegend um Arten, die geringe Ansprüche an<br />
ihren Lebensraum stellen. Lediglich die Schmerle (Barbatula barbatula) stellt etwas<br />
höhere Ansprüche an Wasserqualität und Substratbeschaffenheit. Neben einem gewis-
268 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sen Maß an Fließgeschwindigkeit benötigt sie Deckungsmöglichkeiten in Form von<br />
Steinen in der Gewässersohle. Bereiche mit ausschließlich schlammigem Bodensubstrat<br />
werden von ihr nicht besiedelt. Kleine Fischbestände wie die in der Ohre erlauben<br />
allerdings keine positive Aussage zum Zustand längerer Fließgewässerabschnitte.<br />
Vielfach handelt es sich bei diesen Schmerlen-Vorkommen in Sachsen-Anhalt um<br />
reliktartige Besiedlungsinseln in ansonsten stark beeinträchtigten Fließgewässern<br />
(KAMMERAD et al. 1997).<br />
Tab. A2-40: In der Ohre südlich von Wendischbrome ober- und unterhalb der Brücke<br />
nachgewiesenen Fischarten (KAMMERAD, schriftliche Mitteilung 1999).<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), RL LSA = Sachsen-Anhalt (KAM-<br />
MERAD et al. 2004), RL D = Deutschland (BLESS et al. 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />
3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Nachweis-Häufigkeit: ++ = regelmäßig (verbreitet), + = selten, - = kein Nachweis.<br />
Art RL RL RL Nachweis Nachweis<br />
Nds. LSA D 1992 1999<br />
Schmerle (Barbatula barbatula) 3 3 - ++<br />
Hecht (Esox lucius) 3 3 - ++<br />
Dreistachliger Stichling (Gasterosteus<br />
aculeatus)<br />
- ++ -<br />
Gründling (Gobio gobio) - ++ -<br />
Flussbarsch (Perca fluviatilis) - - +<br />
Plötze (Rutilus rutilus) - ++ +<br />
Eine Bewertung der Ohre aus der Sicht der Artengruppe Fische und Rundmäuler findet<br />
nicht statt, da ausschließlich Daten von einer Probestelle vorliegen.<br />
A2.7 Libellen<br />
Libellen sind für die ökologische Bewertung von Gewässer-Umland-Beziehungen gut<br />
geeignet. Die Ansprüche der Libellen an die Gewässer sind vielfältig und zum großen<br />
Teil bekannt, sie umfassen verschiedene Parameter wie zum Beispiel Strömung und<br />
Wassertemperatur, Ufer- und Gewässerstruktur sowie Ausprägung der Wasser- und<br />
Ufervegetation.<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Libellenfauna wurde an insgesamt 19 Probestellen (vergleiche Tab. A2-41 und<br />
Karte 2) während fünf Begehungen von Ende April bis Ende August 2002 halbquanti-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 269<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
tativ erfasst. Bei den Probestellen handelt es sich um potenziell vom Vorhaben betroffene<br />
Gewässer. Es sind einzelne Gewässer (Gräben, Fließgewässer, Stillgewässer)<br />
oder Gewässerkomplexe aus mehreren, in enger räumlicher Nähe stehenden Gewässern<br />
(zum Beispiel Fischteiche), die zu einer Probestelle zusammengefasst wurden.<br />
Die Erfassung der Libellenfauna erfolgte durch Sichtbeobachtung der Imagines. Die<br />
nicht im Flug determinierbaren Arten wurden mit einem Kescher gefangen und nach<br />
Bestimmung vor Ort wieder freigelassen. Die Bestimmung der Imagines erfolgte nach<br />
WENDLER & NÜß (1991), Angaben zur Biologie und Ökologie der Arten erfolgen in<br />
Anlehnung an ALTMÜLLER (1983), ALTMÜLLER et al. (1989), BELLMANN (1993),<br />
DREYER (1986), JÖDICKE (1997), MARTENS (1996) sowie STERNBERG & BUCHWALD<br />
(1999).<br />
Tab. A2-41: Beschreibung der untersuchten Libellengewässer.<br />
Nr. Beschreibung der untersuchten Gewässer<br />
L1 Ohre als naturnahes Fließgewässer, Uferbewuchs mit feuchten Hochstauden und vereinzelten<br />
Erlen<br />
L2 Graben mit Trapezprofil und steilen Ufern<br />
L3 Grabenkomplex mit feuchten Hochstaudenfluren im Uferbereich<br />
L4 Ohre als naturnahes Fließgewässer, Nordseite mit Erlen bestanden<br />
L5 Nährstoffreicher Sumpfbiotop und Gräben mit Uferbewuchs aus feuchten Hochstaudenfluren<br />
L6 Ohre als naturnahes Fließgewässer, an der Ostseite von Erlen-Eschenwald der Talniederungen<br />
umgeben, im Westen nährstoffreiche Seggenrieder angrenzend<br />
L7 Ohreumflutgraben, an der Ostseite Staudenfluren feuchter Standorte und Erlen-Eschenwald<br />
der Talniederungen, im Westen Flutrasen und Intensivgrünland der Auen angrenzend, Uferbewuchs<br />
mit feuchten Hochstaudenfluren<br />
L8 Ohre als naturnahes Fließgewässer in mäandrierendem Verlauf, mit strömungsberuhigten<br />
Abschnitten und gut ausgeprägter beidseitiger Schilfröhrichtvegetation<br />
L9 Fischteich mit schmalem Röhrichtbestand an einem Ufer und vereinzelten Gehölzen, umliegend<br />
Grünland<br />
L10 Teichanlage bestehend aus 3 Gewässern, steile Ufer, abschnittsweise röhricht- und gehölzbestandene<br />
Uferabschnitte, unterschiedlich stark ausgeprägte Verlandungsbereiche<br />
L11 Teichkomplex bestehend aus 6 Fischteichen unterschiedlicher Nutzungsintensität, steile<br />
Ufer, abschnittsweise röhricht- und vereinzelt gehölzbestanden<br />
L12 Ohre als mäßig ausgebauter Bach mit steilen Ufern und feuchten Hochstaudenfluren im<br />
Uferbewuchs, umliegend Intensivgrünland der Auen, Acker, halbruderale Staudenfluren<br />
feuchter Standorte und nährstoffreiche Sumpfbiotope<br />
L13 Teichkomplex bestehend aus 3 Fischteichen mit vereinzelten Gehölzen am Ufer, umliegend<br />
Grünland<br />
L14 Teich mit flacher geschwungener Uferlinie, Verlandungsbereich mit Röhrichtbewuchs, abschnittsweise<br />
Gebüsche und Bäume am Ufer<br />
L15 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />
5 m breiter Randstreifen<br />
L16 Graben mit Trapezprofil und geradlinigem Verlauf, mittlerer Makrophytenbewuchs im Gewässer<br />
und teilweise Gehölze am Ufer<br />
L17 Kleine Aller mit begradigtem Verlauf, steile Ufer, Westseite mit Erlen bestanden, beiderseits<br />
5 m breiter Randstreifen<br />
L18 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />
Südseite mit Erlen bestanden<br />
L19 Graben, der in die Kleine Aller mündet, Trapezprofil mit steilen Ufern, kein Randstreifen,<br />
Südseite mit Erlen bestanden
270 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestandssituation<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden 26 Libellenarten nachgewiesen, die alle als<br />
bodenständig eingestuft werden können. Die Nachweise der Arten an den einzelnen<br />
Probestellen und die jeweiligen Gefährdungskategorien sind in Tab. A2-56 aufgelistet.<br />
Hinsichtlich der Artenvielfalt ist die Verteilung zwischen den einzelnen Teilbereichen<br />
sehr heterogen. Die nachgewiesenen Artenzahlen schwankt an den 19 Probeflächen<br />
zwischen 20 und eins. Hervorzuheben sind die Probestellen L14 mit 20 und die Probestelle<br />
L9 mit 15 nachgewiesenen Libellenarten. Bei sieben Probestellen schwankt die<br />
Artenzahl zwischen dreizehn und zehn, bei weiteren fünf Probestellen zwischen neun<br />
und vier sowie in vier Probestellen zwischen eins und zwei.<br />
Biotopspezifität<br />
Von den nachgewiesen Libellenarten besitzen 13 Arten eine hohe Biotopspezifität,<br />
dies entspricht einem Anteil von 50 % des Gesamtartenspektrums. Bei den biotopspezifischen<br />
Arten handelt es sich um Bewohner unterschiedlicher Gewässer- beziehungsweise<br />
Lebensraumtypen.<br />
Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und der Gemeinen Federlibelle<br />
(Platycnemis pennipes) treten zwei Fließgewässerlibellenarten auf, die vor<br />
allem an langsam fließenden Gewässern mit gut ausgeprägter Wasser- und Ufervegetation<br />
vorkommen. Stellenweise ist vor allem die Federlibelle (Platycnemis pennipes)<br />
in der Lage, auch auf Stillgewässer auszuweichen. Die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx<br />
splendens) kommt schwerpunktmäßig im Bereich der Ohre vor, wo sie hohe<br />
bis sehr hohe Individuendichten erreicht. Die Vorkommen an der Kleinen Aller sind<br />
hingegen sehr individuenarm. Die Federlibelle (Platycnemis pennipes) bewohnt ebenfalls<br />
die Bereiche der Ohre in hohen Individuendichten, zeigt jedoch nicht eine so<br />
deutliche Beschränkung auf diese Bereiche.<br />
Die Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca), die Südliche Binsenjungfer (Lestes<br />
barbarus), die Kleine Binsenjungfer (Lestes virens) und die Gefleckte Heidelibelle<br />
(Sympetrum flaveolum) sind charakteristische Bewohner von gut besonnten, flachen,<br />
stehenden Gewässern beziehungsweise Uferabschnitten, die auch zeitweise trocken<br />
fallen und eine gut ausgeprägte Ufervegetation aufweisen. Sommerliches Austrocknen<br />
beziehungsweise Bereiche mit stärker schwankenden Wasserständen sind typisch für<br />
die Habitate der genannten Arten. Bis auf einen zusätzlichen Einzelnachweis der Gefleckten<br />
Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) in Probefläche L7 treten alle vier Arten<br />
ausschließlich in Probefläche L14 auf.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 271<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für das Große Granatauge (Erythromma najas) und die Fledermaus-Azurjungfer<br />
(Coenagrion pulchellum) sind Teiche und Stillgewässerbereiche mit reich entwickelten<br />
Schwimmblattzonen essenzielle Lebensräume. Die Vorkommen dieser beiden Arten<br />
konzentrieren sich daher in strömungsberuhigten Bereichen der Ohre, in denen<br />
diese Lebensraumstrukturen entsprechend ausgebildet sind.<br />
Von großer Bedeutung im Untersuchungsgebiet sind Stillgewässer und strömungsberuhigte<br />
Bereiche von Fließgewässern mit ausgedehnter, vegetationsreicher Verlandungszone.<br />
Arten wie der Frühe Schilfjäger (Brachytron pratense), die Herbst-Mosaikjungfer<br />
(Aeshna mixta) und die Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) sind auf<br />
solche ausgedehnten Schilf- und Röhrichtzonen angewiesen. Diese Arten haben ihren<br />
Verbreitungsschwerpunkt vor allem im Bereich von Schilfröhrichten in der Ohreaue.<br />
Der Plattbauch (Libellula depressa) ist eine typische Art noch relativ vegetationsarmer<br />
Stillgewässer beziehungsweise -abschnitte oder anderer junger Gewässer. Sobald der<br />
Bewuchs stärker wird, verlässt die Art diese Lebensräume wieder. Auch die Braune<br />
Mosaikjungfer (Aeshna grandis) besiedelt vorzugsweise Stillgewässer mit größeren<br />
Wasserflächen. Beide Arten haben ihren Vorkommensschwerpunkt im Untersuchungsgebiet<br />
vor allem an Teichanlagen.<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt acht Libellenarten nachgewiesen, die auf<br />
der Roten Liste des Landes Niedersachsen, des Landes Sachsen-Anhalt oder der Bundesrepublik<br />
geführt werden, davon zwei Arten als „stark gefährdet“ (vergleiche<br />
Tab. A2-42).<br />
Die Anzahl der in den 19 Probeflächen nachgewiesenen Rote Liste-Arten ist –ähnlich<br />
wie die Gesamtartenzahlen –sehr heterogen und schwanken zwischen sechs und null<br />
(Tab. A2-56). Auch hier ist die Probestelle L14 mit sechs Rote Liste Arten hervorzuheben.<br />
Die Probestellen L7 und L8 weisen mit vier Rote Liste-Arten noch einen relativ<br />
hohen Anteil gefährdeter Arten auf. Während an weiteren Probestellen zwischen einer<br />
bis drei Rote Liste-Arten auftreten, wurden in den Probestellen L5 sowie L15, L16,<br />
L18 und L19 keine gefährdeten Arten nachgewiesen.<br />
Bundesweit gelten die Südliche Binsenjungfer (Lestes barbarus) und die Kleine Binsenjungfer<br />
(Lestes virens) als stark gefährdet, beide Arten werden auch in Niedersachsen<br />
als gefährdet beziehungsweise stark gefährdet eingestuft. Weitere als „gefährdet“<br />
eingestufte Arten sind Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens), Gemeine<br />
Winterlibelle (Sympecma fusca), Gemeine Federlibelle (Platycnemis pennipes),
272 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion pulchellum), Früher Schilfjäger (Brachytron<br />
pratense) sowie Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum).<br />
Bei allen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Libellenarten handelt es sich um<br />
nach § 10 BNatSchG besonders geschützte Arten.<br />
Funktionsbewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Libellen anhand<br />
des Gefährdungsgrades wird in Tab. A2-42 ermittelt.<br />
Tab. A2-42: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), RL LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), RL<br />
D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =<br />
Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Art RL<br />
Nds.<br />
Kleinlibellen<br />
Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx<br />
RL<br />
LSA<br />
RL<br />
D<br />
Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
3 V V § landesweit schutzbedürftig<br />
splendens<br />
Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca 3 3 § landesweit schutzbedürftig<br />
Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus 3 3 2 § landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Kleine Binsenjungfer –Lestes virens 2 2 2 § landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
Weidenjungfer –Lestes viridis § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gemeine Federlibelle –Platycnemis<br />
pennipes<br />
3 § landesweit schutzbedürftig<br />
Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Becher-Azurjungfer –Enallagma<br />
§ keine besondere<br />
cyathigerum<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion<br />
pulchellum<br />
V 3 § landesweit schutzbedürftig<br />
Großes Granatauge –Erythromma najas<br />
Großlibellen<br />
V V § mit Einkränkungen<br />
schutzbedürftig<br />
Früher Schilfjäger –Brachytron pratense 3 V 3 § landesweit schutzbedürftig<br />
Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis V § mit Einkränkungen<br />
schutzbedürftig
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 273<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Große Königslibelle –Anax imperator § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea V V § mit Einkränkungen<br />
schutzbedürftig<br />
Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora<br />
§ keine besondere<br />
metallica<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Vierfleck –Libellula quadrimaculata § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Plattbauch –Libellula depressa § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gemeine Heidelibelle –Sympetrum<br />
§ keine besondere<br />
vulgatum<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum<br />
flaveolum<br />
3 § landesweit schutzbedürftig<br />
Blutrote Heidelibelle –Sympetrum<br />
§ keine besondere<br />
sanguineum<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Libellen ist in Tab. A2-43 dargestellt. In<br />
Tab. A2-44 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Libellen anhand von Bestandsgrößenklassen, die nach Klein- und Großlibellen differenziert<br />
sind, denn die Zahl der an einem Gewässer feststellbaren Imagines hängt<br />
deutlich vom Sozialverhalten ab. Bei den meist revierbildenden Großlibellen werden<br />
an Gewässern fast immer nur einzelne fliegende Individuen beobachtet, auch wenn der<br />
Schlupferfolg sehr hoch ist. Bei Kleinlibellen lässt sich eher aus der Anzahl der erfassten<br />
Imagines auf die Bestandsgröße schließen.<br />
Tab. A2-43: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Fortpflanzungsgewässer werden als essenzielles siehe Tab. A2-45<br />
Habitat eingestuft. Die Bewertung differenziert nach Individuenzahlen.<br />
Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
Nachgewiesene Jagdgebiete, Schutzbedürftigkeit gruppenspezifisch be- vorhanden<br />
wertet.
274 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 2-44: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern<br />
Individuen pro Gewässer (beziehungsweise 100 m Länge bei Fließgewässern): 1 = Einzelfund, 2 = 2 - 5 Ind., 3 =<br />
6 - 10 Ind., 4 = 11 - 20 Ind., 5 = 21 –50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
Kleinlibellen 1-2 3 4-5 6<br />
Großlibellen - 1-6 - -<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen ist in Tab. 2-45 dargestellt.<br />
Von den 19 Gewässern sind<br />
• 1 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />
• 5 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />
• 7 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• 6 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Tab. A2-45: Bewertung der Libellenlebensräume.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
pro Lebensraum<br />
Wertstufe für den Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
VC VB VA IV<br />
L1 Fortpflanzungsgewässer 4 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
L2 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
L3 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
L4 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
L5 Fortpflanzungsgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
L6 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
L7 Fortpflanzungsgewässer 2 2 VA –hoch bedeutsam<br />
L8 Fortpflanzungsgewässer 1 4 VA –hoch bedeutsam<br />
L9 Fortpflanzungsgewässer 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
L10 Fortpflanzungsgewässer 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
L11 Fortpflanzungsgewässer 1 1 VA –hoch bedeutsam<br />
L12 Fortpflanzungsgewässer 2 1 VA –hoch bedeutsam<br />
L13 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
L14 Fortpflanzungsgewässer 2 5 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
L15 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung<br />
L16 Fortpflanzungsgewässer III –von allgemeiner Bedeutung<br />
L17 Fortpflanzungsgewässer 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
L18 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung<br />
L19 Jagdhabitat III –von allgemeiner Bedeutung
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 275<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A2.8 Heuschrecken<br />
Heuschrecken besiedeln bevorzugt Graslandbiotope und Ruderalstandorte und eignen<br />
sich besonders zur Zooindikation von Offenlandbereichen.<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Erfassung der Heuschreckenfauna erfolgte schwerpunktmäßig in den potenziell<br />
wertvollen Lebensräumen wie Säumen, Ruderalfluren, halbruderalen Staudenfluren,<br />
Magerrasenfragmenten, Grünlandflächen und Geländekanten im Einwirkungsbereich<br />
möglicher Trassen. Auf 23 Probestrecken (vergleiche Tab. A2-46 und Karte 2) wurden<br />
die Imagines durch Sichtbeobachtung, Lebendfang und -bestimmung sowie vor allem<br />
durch Verhören der arttypischen Gesänge der Männchen kartiert. Die Erfassungen<br />
wurden an insgesamt drei Kartierungsterminen in den Monaten Mai/Juni zur Erfassung<br />
von Tetrigiden und Juli bis Mitte September 2002 zur Erfassung der übrigen Arten<br />
durchgeführt.<br />
Berücksichtigung fanden weiterhin Erhebungen für den Pflege- und Entwicklungsplan<br />
des Naturschutzgebietes „Ohreaue“ (Sachsen-Anhalt) aus dem Jahr 2000 (WOHLGE-<br />
MUTH et al. 2000) sowie Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie<br />
(schriftliche Mitteilung).<br />
Angaben zur Ökologie der Arten entstammen aus GREIN (2000, 2005), DETZEL (1998)<br />
und MAAS et al. (2002).<br />
Tab. A2-46: Beschreibung der untersuchten Heuschrecken-Probestrecken.<br />
Nr. Beschreibung<br />
H1 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte entlang des Randes eines Eichenmischwaldes<br />
H2 Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen<br />
Sand-Magerrasens entlang des Randes eines Kiefernforstes<br />
H3 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang der Kleinen<br />
Aller, Ackerwegrain<br />
H4 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte entlang eines nährstoffreichen<br />
Grabens, Ackerwegrain<br />
H5 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
H6 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche,<br />
Ackerrandstreifen<br />
H7 Bahnanlage angrenzend an unbefestigtem Feldweg, halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
H8 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil<br />
von kleinem Jungfichtenbestand gesäumt, flächige vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen
276 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. Beschreibung<br />
H9 Bahnanlage, halbruderale Gras- und Staudenflur trockener bis mittlerer Standorte, flächige<br />
vegetationslose Bereiche, Ackerrandstreifen<br />
H10 Wegrain, Ackerrandstreifen entlang einer Baumhecke<br />
H11 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />
Sumpf, zum Teil verbuscht, im Einflussbereich der Ohre<br />
H12 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />
Sumpf, zum Teil mit Weiden verbuscht, im Einflussbereich der Ohre<br />
H13 Ehemaliger Grenzsteifen: Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und Staudenflur<br />
trockener bis mittlerer Standorte, zum Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
H14 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
H15 Intensivgrünland der Auen mit feuchten bis nassen Bodensenken im Einflussbereich der<br />
Ohre<br />
H16 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
H17 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
H18 Ehemaliger Grenzsteifen: Komplex aus Sandweg mit angrenzender halbruderaler Gras- und<br />
Staudenflur trockener Standorte, mit Fragmenten eines sonstigen Sand-Magerrasens, zum<br />
Teil stark durch Birken verbuscht, Ackerrandstreifen<br />
H19 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />
Kiefernforst<br />
H20 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte angrenzend an<br />
Kiefernforst, Ackerrandstreifen<br />
H21 Komplex aus halbruderaler Gras- und Staudenflur feuchter Standorte und sonstigem nährstoffreichen<br />
Sumpf im Einflussbereich der Ohre<br />
H22 Intensivgrünland trockenerer Standorte, Ufersaum sonstiger Stillgewässer<br />
H23 Intensivgrünland der Auen, Ufersaum sonstiger Stillgewässer<br />
Bestandssituation<br />
Im Untersuchungsraum wurden 22 Heuschreckenarten nachgewiesen (siehe Tab. A2-<br />
57), davon 19 Arten auf den 23 Probeflächen, drei weitere Arten außerhalb der Probeflächen.<br />
Damit ist der Planungsraum als artenreich einzustufen.<br />
Für fast alle Arten kann von einer Bodenständigkeit am Fundort (Probefläche) ausgegangen<br />
werden. Lediglich für die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) ist eine Bodenständigkeit<br />
auf der Fläche H23 aufgrund mangelnder Ausprägung der vorhandenen<br />
Strukturen sowie der Tatsache, dass die Art dort erst im August (zu einer Zeit, in der<br />
vor allem die männlichen Tiere einer Teilpopulation in Ausbreitung begriffen sind)<br />
nachgewiesen wurde, fraglich. Wahrscheinlicher ist hier ein Einwandern aus der Ohreaue,<br />
wo individuenreiche Bestände der Sumpfschrecke vorhanden sind (H15).<br />
Die Artenzahlen schwanken in den Probestrecken zwischen vier und dreizehn und<br />
weisen damit eine große Spanne auf. Elf Probestrecken und damit der größte Teil besitzt<br />
eine mittlere Artenzahl zwischen sieben und neun Arten. Neun Probestrecken
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 277<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
weisen zwischen zehn und dreizehn Arten auf (H13-H18), während drei Probestrecken<br />
zwischen vier und sechs Arten Lebensraum bieten (H11, H12, H22).<br />
Biotopspezifität der Heuschreckengemeinschaft<br />
Typische Heuschreckenzönosen trockenwarmer Lebensräume wurden vor allem westlich<br />
von Voitze (H1, H2) und entlang des ehemaligen Grenzstreifens (H14, H16-H18)<br />
festgestellt. Herausragend ist hier der Nachweis der Westlichen Beißschrecke (Platycleis<br />
albopunctata, H2, H16), von der in Niedersachsen vor allem Nachweise aus dem<br />
Wendland und sonst lediglich verinselte Vorkommen in klimatisch begünstigten Landesteilen<br />
bekannt sind (GREIN 2000). Die Westliche Beißschrecke ist sehr wärmebedürftig<br />
und bevorzugt lückige Sandtrockenrasen mit einem Mosaik aus offenen Bodenstellen<br />
und vereinzelten Sträuchern. Im Planungsraum wurde die Art in Biotopkomplexen<br />
aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte mit vereinzelten<br />
Magerrasenfragmenten festgestellt. Ähnliche Habitate bevorzugt auch die ebenfalls<br />
sehr wärmebedürftige Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus), die<br />
noch stärker auf vegetationslose Bereiche angewiesen ist und westlich von Brome vergesellschaftet<br />
die mit der Westlichen Beißschrecke vorkommt (H16).<br />
Eine weitere Art, die schüttere Vegetationsbestände in trockenwarmen Lebensräumen<br />
bevorzugt, ist die Feldgrille (Gryllus campestris), die östlich von Brome im ehemaligen<br />
Grenzstreifen knapp außerhalb des Planungsraumes vorkommt.<br />
Ebenfalls charakteristisch für trockenwarme Lebensräume sind der Heidegrashüpfer<br />
(Stenobothrus lineatus) und der Braune Grashüpfer (Chorthippus brunneus) sowie mit<br />
Einschränkung der Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) und der Verkannte<br />
Grashüpfer (Chorthippus mollis). Insbesondere die beiden letztgenannten Arten bevorzugen<br />
eher langrasige Vegetationsbestände und sind im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
zum Teil in individuenreichen Beständen vor allem entlang der Acker- und Wegraine<br />
sowie in flächig ausgeprägten halbruderalen Gras- Staudenfluren mittlerer und<br />
trockener Standorte weit verbreitet. Der Braune Grashüpfer besiedelt im Untersuchungsgebiet<br />
ähnliche Biotope wie die oben genannten Arten, ist hier aber in den<br />
kleinräumig vegetationslosen bis –armen Bereichen zu finden. Der Heidegrashüpfer<br />
besiedelt lediglich fünf Probestrecken und kommt vor allem in halbruderalen Gras-<br />
Staudenfluren trockener Standorte mit einem Mosaik aus vegetationsarmen Bereichen<br />
und Bereichen langrasiger Vegetation vor.<br />
Der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) ist ein typischer Bewohner mittlerer bis<br />
frischer Standorte, kommt aber auch in trockeneren Habitaten vor. In den Probestrecken<br />
wurde die Art vorzugsweise in eher xerophil geprägten Standorten der halbruderalen<br />
Gras- und Staudenfluren mittlerer und trockener Standorte nachgewiesen.
278 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Typische hygrophile Heuschreckenzönosen kommen entlang der Ohreaue vor. Charakterarten<br />
der Nasswiesen sind die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) und die<br />
Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis). Beide Arten wurden zusammen<br />
in der Ohreaue zwischen Brome und Wendischbrome nachgewiesen (H11, H12,<br />
H15), die Kurzflügelige Schwertschrecke alleine auch östlich von Brome (H21). Die<br />
Bodenständigkeit der Sumpfschrecke im Bereich H23 ist fraglich. Zu den Arten der<br />
Feuchtlebensräume ist auch die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) zu zählen,<br />
die langrasige Bereiche von feuchtem und wechselfeuchtem Grünland sowie entsprechende<br />
langrasige Weg- und Grabenränder bevorzugt. Im Untersuchungsgebiet ist die<br />
Art verbreitet und kommt teilweise in individuenreichen Beständen vor, vor allem in<br />
halbruderalen Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte, die meist als lineare<br />
Strukturen ausgeprägt sind. Während die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus<br />
dorsalis) und die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) an ausreichend<br />
feuchten und wüchsigen Grabenrändern, die geeignete Eiablagesubstrate aufweisen<br />
(markhaltige beziehungsweise verholzte Pflanzenstängel) überdauern können, ist die<br />
Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) auf feuchtes bis nasses Grünland angewiesen,<br />
da ihre zumeist in die oberen Bodenschichten abgelegten Eier eine ausreichende<br />
Feuchtigkeit (zum Teil Kontaktwasser) zur Entwicklung benötigen. Zu erwarten wären<br />
in der Ohreaue (zum Beispiel im Bereich der Probestrecke H15) auch noch weitere<br />
hygrophile Arten, wie der Sumpf-Grashüpfer (Chorthippus montanus) beziehungsweise<br />
die Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata), die hier jedoch nicht nachgewiesen<br />
werden konnten. Die Säbel-Dornschrecke, die feuchte, vegetationsarme Böden bevorzugt,<br />
wurde nordwestlich von Voitze an einem Gewässerrand außerhalb der Heuschrecken-Probestrecken<br />
festgestellt.<br />
Der Weißrandige Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) ist ebenfalls ein typischer<br />
Bewohner frischer bis feuchter Standorte. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art vor<br />
allem im Bereich um Brome im Grünland und dessen Übergangsbereichen zu halbruderalen<br />
Staudenfluren nachgewiesen.<br />
Die Maulwurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa) ist eher zu den hygrophilen Arten zu<br />
rechnen, sie kommt aber auch in Gärten vor. Sie bevorzugt gut grabbare, ausreichend<br />
feuchte Böden mit eher spärlicher Vegetation, gern in Gewässernähe (FISCHER 2001).<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde die Art lediglich einmal in einem Einzelexemplar am<br />
Südrand von Brome an einem Gewässerrand westlich von H22 nachgewiesen.<br />
Die übrigen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenarten sind relativ<br />
anspruchslos und im Offenland weit verbreitet.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 279<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus<br />
Von den 23 nachgewiesenen Heuschreckenarten werden insgesamt neun Arten auf der<br />
bundes- beziehungsweise den landesweiten Roten Listen geführt (siehe Tab. A2-47<br />
und A2-57).<br />
Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalis dorsalis) gilt bundesweit sowie in<br />
Sachsen-Anhalt als gefährdet. Die Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata)<br />
gilt ebenfalls bundesweit als gefährdet, wird aber in Niedersachsen und in der Region<br />
des östlichen Tieflandes als „stark gefährdet“ eingestuft. Diese Art kam im Untersuchungsgebiet<br />
nur auf zwei Probestrecken vor. Die in vier Teilbereichen nachgewiesene<br />
Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) wird bundesweit als stark gefährdet geführt,<br />
während sie in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt als gefährdet gilt. Die Große<br />
Goldschrecke (Chrysochraon dispar) ist bundesweit gefährdet. Die Art ist in fast 90 %<br />
der Probestrecken zum Teil in hohen Individuendichten vertreten. Der Heidegrashüpfer<br />
(Stenobothrus lineatus) wird in Niedersachsen als gefährdet eingestuft. Im Planungsraum<br />
kam die Art in fünf Probestrecken in zumeist kleineren Beständen vor. Der<br />
Wiesen-Grashüpfer (Chorthippus dorsatus) ist in Niedersachsen gefährdete. Die Art<br />
wurde in sechs Probestrecken mit mittleren Individuendichten nachgewiesen.<br />
Außerhalb der Probestrecken wurden drei weitere bestandsbedrohte Heuschreckenarten<br />
nachgewiesen: Die Feldgrille (Gryllus campestris) gilt bundesweit und in Sachsen-Anhalt<br />
als gefährdet, während sie in Niedersachsen als vom Aussterben bedroht,<br />
und im östlichen Tiefland als stark gefährdet eingestuft wird. Von der Maulwurfsgrille<br />
(Gryllotalpa gryllotalpa) wurde lediglich ein Einzelexemplar am Südrand von Brome<br />
westlich der Probestrecke H22 einmalig verhört. Sie gilt in der Region des östlichen<br />
Tieflandes als stark gefährdet, Niedersachsen-weit als vom Aussterben bedroht und in<br />
Sachsen-Anhalt als gefährdet. Die Säbel-Dornschrecke, die in Niedersachsen „gefährdet“<br />
ist, wurde in kleineren Beständen nordwestlich von Voitze im Ufersaum eines<br />
Stillgewässers festgestellt.<br />
Gegenüber der derzeit gültigen bundesweiten Roten Liste (INGRISCH & KÖHLER 1998)<br />
ist die Gefährdungseinstufung nach MAAS et al. (2002) bei einzelnen Arten wie folgt<br />
anzupassen: Sumpfschrecke und Große Goldschrecke sind nicht mehr als gefährdet<br />
einzustufen. Auf die Vorwarnliste herabzustufen sind Kurzflügelige Schwertschrecke<br />
und Westliche Beißschrecke. Die Maulwurfsgrille wird von MAAS et al. (2002) als<br />
gefährdet eingeschätzt, Heidegrashüpfer, Feld-Grashüpfer und Verkannter Grashüpfer<br />
sind neu in die Vorwarnliste aufzunehmen (siehe auch Tab. A2-57).<br />
Unter den nachgewiesenen Heuschreckenarten ist keine Art nach dem BNatSchG besonders<br />
oder streng geschützt.
280 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für keine der nachgewiesenen Arten besteht eine bundesweite Verantwortlichkeit hinsichtlich<br />
des Erhaltes der Arten (MAAS et al. 2002)<br />
Funktionsbewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Bereich der Probestrecken nachgewiesenen Heuschreckenvorkommen<br />
wird in Tab. A2-47 ermittelt.<br />
Tab. A2-47: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten.<br />
Rote Liste (RL): RL Nds. = Niedersachsen (GREIN 2005), RL LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), RL<br />
D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,<br />
V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Kurzflügelige Schwertschrecke –<br />
Conocephalus dorsalis<br />
3 3 landesweit schutzbedürftig<br />
Grünes Heupferd –<br />
keine besondere<br />
Tettigonia viridissima<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Zwitscher-Heupferd –<br />
keine besondere<br />
Tettigonia cantans<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gewöhnliche Strauchschrecke –<br />
keine besondere<br />
Pholidoptera griseoaptera<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Westliche Beißschrecke –<br />
Platycleis albopunctata<br />
2 3 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Roesels Beißschrecke –<br />
keine besondere<br />
Metrioptera roeselii<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Feldgrille –<br />
1 3 3 bundesweit oder darüber hinaus<br />
Gryllus campestris<br />
herausragend schutzbedürftig<br />
Maulwurfsgrille –<br />
1 3 V bundesweit oder darüber hinaus<br />
Gryllotalpa gryllotalpa<br />
herausragend schutzbedürftig<br />
Säbel-Dornschrecke –<br />
Tetrix subulata<br />
3 landesweit schutzbedürftig<br />
Gemeine Dornschrecke –<br />
keine besondere<br />
Tetrix undulata<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Sumpfschrecke –<br />
Stethophyma grossum<br />
3 3 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Große Goldschrecke –<br />
Chrysochraon dispar<br />
3 landesweit schutzbedürftig<br />
Heidegrashüpfer –<br />
Stenobothrus lineatus<br />
3 landesweit schutzbedürftig<br />
Bunter Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Omocestus viridulus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Feld-Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Chorthippus apricarius<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Brauner Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Chorthippus brunneus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Nachtigall-Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Chorthippus biguttulus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Verkannter Grashüpfer –<br />
V mit Einkränkungen<br />
Chorthippus mollis<br />
schutzbedürftig
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 281<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art RL RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Nds. LSA D<br />
Weißrandiger Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Chorthippus albomarginatus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Wiesen-Grashüpfer –<br />
Chorthippus dorsatus<br />
3 landesweit schutzbedürftig<br />
Gemeiner Grashüpfer –<br />
keine besondere<br />
Chorthippus parallelus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Gefleckte Keulenschrecke –<br />
keine besondere<br />
Myrmeleotettix maculatus<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Tab. A2-48: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-47<br />
samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar; mitunter stellen Grabenränder<br />
wichtige Refugialräume dar) eingestuft. Die Bewertung differenziert<br />
nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. teilweise vorhanden<br />
Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />
Arten berücksichtigt.<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken ist in Tab. A2-48 dargestellt. In<br />
Tab. A2-49 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Heuschrecken anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />
Tab. A2-49: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken.<br />
Individuen auf 100 m² (beziehungsweise 50 m Länge bei linearen Biotopen): E = Einzelfund, 1 = 2-5 Ind., 2 = 6-<br />
10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = > 50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
alle Arten bis auf die unten aufgeführten<br />
E-2 3-4 5 -<br />
Tetrix subulata, Tetrix undulata - E-2 3-5 -<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. A2-50<br />
dargestellt. Von den 23 Probestrecken sind<br />
• 2 sehr hoch bedeutsam (Wertstufe VB),<br />
• 4 hoch bedeutsam (Wertstufe VA),<br />
• 16 von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),
282 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• 1 von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Bei den zwei sehr hoch bedeutsamen Probestrecken H12 und H15 handelt es sich um<br />
Feuchtlebensräume mit Vorkommen der Westlichen Beißschrecke beziehungsweise<br />
der Sumpfschrecke, bei den vier hoch bedeutsamen Probestrecken um trockenwarmen<br />
Lebensräume oder Feuchtlebensräume.<br />
Von den 16 mit Einschränkung schutzbedürftigen Lebensräumen ist die Probestrecke<br />
H14 hervorzuheben mit insgesamt drei Arten der Roten Liste und einer artenreichen<br />
und gut ausgeprägten Zönose der trockenwarmen Lebensräume. Ähnlich gut ausgeprägte<br />
Zönosen der trockenwarmen Lebensräume weisen die Probestrecken H1, H7<br />
und H19 auf, die jeweils für zwei Rote Liste Arten einen Lebensraum darstellen. Die<br />
übrigen zwölf mit Einschränkung schutzbedürftigen Lebensräume weisen demgegenüber<br />
lediglich eine bis zwei Rote Liste Arten auf.<br />
Tab. A2-50: Bewertung der Heuschreckenlebensräume.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
VC VB VA IV<br />
H1 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H2 Gesamtlebensraum 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
H3 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H4 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H5 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H6 Gesamtlebensraum 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H7 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H8 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H9 Gesamtlebensraum 1 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H10 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H11 Gesamtlebensraum 1 2 VA –hoch bedeutsam<br />
H12 Gesamtlebensraum 1 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
H13 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H14 Gesamtlebensraum 4 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H15 Gesamtlebensraum 1 2 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
H16 Gesamtlebensraum 1 4 VA –hoch bedeutsam<br />
H17 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H18 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H19 Gesamtlebensraum 3 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H20 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H21 Gesamtlebensraum 2 IV –von bes. bis allg. Bedeutung<br />
H22 Gesamtlebensraum III –von allgemeiner Bedeutung<br />
H23 Gesamtlebensraum 1 1 VA –hoch bedeutsam
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 283<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
A2.9 Daten der faunistischen Bestandserfassung 2002<br />
Tab. A2-51: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Fledermausarten.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (HECKENROTH 1991), LSA = Sachen-Anhalt (HEIDECKE et al. 2004), D = Deutschland (BOYE et al. 1998), 1 = vom Erlöschen bedroht,<br />
2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar, D = Daten defizitär, [ ] = Gefährdungsgrad entsprechend der Einstufung<br />
der einzelnen Arten.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Häufigkeitsklassen bei Detektornachweis: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.<br />
Anzahl der Tiere beim Netzfang: 1. Zeile Männchen (Anzahl adult / juvenil), 2. Zeile Weibchen (Anzahl adult, laktierend oder trächtig / adult, nicht laktierend / juvenil).<br />
Angabe ohne „ / “ = keine Statusangabe möglich. c.f. = unsicherer Nachweis.<br />
Lfd. Art RL RL RL FFH Schutz<br />
Detektornachweis (Häufigkeitsklassen)<br />
Nr.<br />
Nds. LSA D<br />
F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 F10<br />
01 Wasserfledermaus –Myotis daubentonii 3 3 IV §§ 2 2 2 2 2 2<br />
02 Kleine Bartfledermaus –Myotis mystacinus 2 1 3 IV §§<br />
Bartfledermaus –Myotis mytacinus / brandti [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§ 1 2<br />
03 Fransenfledermaus –Myotis nattereri 2 2 3 IV §§<br />
Gattung Myotis –Myotis spec. IV §§ 2 2 2 2 2 2 2<br />
04 Großer Abendsegler –Nyctalus noctula 2 3 3 IV §§ 2 2 2 2 2 2 2 2<br />
05 Kleinabendsegler –Nyctalus leisleri 1 2 G IV §§ 1 1 1 2 2<br />
06 Breitflügelfledermaus –Eptesicus serotinus 2 2 V IV §§ 2 2 2 4 2 3 2 3<br />
07 Rauhautfledermaus –Pipistrellus nathusii 2 2 G IV §§ 2<br />
08 Zwergfledermaus –Pipistrellus pipistrellus 3 2 IV §§ 2 2 2 2 2 3 2<br />
09 Mückenfledermaus –Pipistrellus pygmaeus G D IV §§ 2<br />
10 Graues Langohr –Plecotus austriacus 2 2 2 IV §§<br />
11 Braunes Langohr –Plecotus auritus 2 2 V IV §§<br />
Langohr –Plecotus austriacus / auritus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§ 2<br />
Summe Arten: 6 4 1 2 7 4 4 5 5 2
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 284<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fortsetzung Tab. A2-51<br />
Lfd. Art RL RL RL FFH Schutz<br />
Netzfang (Anzahl der Tiere)<br />
Nr.<br />
Nds. LSA D<br />
F1 F2 F5 F6 F8 F9<br />
01 Wasserfledermaus –Myotis daubentonii 3 3 IV §§ 1/-<br />
1/-<br />
2/-/-<br />
-/-/-<br />
02 Kleine Bartfledermaus –Myotis mystacinus 2 1 3 IV §§ 1/-<br />
-/-/-<br />
Bartfledermaus –Myotis mytacinus / brandti [2] [1 / 2] [3 / 2] IV §§<br />
03 Fransenfledermaus –Myotis nattereri 2 2 3 IV §§ -/-<br />
-/1/-<br />
Gattung Myotis –Myotis spec. IV §§<br />
04 Großer Abendsegler –Nyctalus noctula 2 3 3 IV §§ -/1<br />
-/1/-<br />
05 Kleinabendsegler –Nyctalus leisleri 1 2 G IV §§<br />
06 Breitflügelfledermaus –Eptesicus serotinus 2 2 V IV §§ 1/-<br />
07 Rauhautfledermaus –Pipistrellus nathusii 2 2 G IV §§ 1/-<br />
4/1/-<br />
08 Zwergfledermaus –Pipistrellus pipistrellus 3 2 IV §§ 3/-<br />
-/-/- 2/-/-<br />
09 Mückenfledermaus –Pipistrellus pygmaeus G D IV §§ c.f.<br />
-/1/-<br />
10 Graues Langohr –Plecotus austriacus 2 2 2 IV §§ 1/-<br />
-/-/-<br />
11 Braunes Langohr –Plecotus auritus 2 2 V IV §§ 1/-<br />
-/-<br />
1/-/-<br />
1/-/-<br />
Langohr –Plecotus austriacus / auritus [2] [2 / 2] [2 / V] IV §§<br />
Summe Arten: 3 1 6 4 1 2<br />
Summe Individuen: 5 4 15 6 1 2<br />
3 /-<br />
-/-/1<br />
-/-<br />
2/-/-<br />
1/-<br />
-/-/-<br />
1/-<br />
-/-/-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 285<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-52: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –Teilflächen V1-V10.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007), LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), D =<br />
Deutschland (BAUER et al. 2002), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geografischer Restriktion, V = Vorwarnliste.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
EU-VSR (EU-Vogelschutzrichtlinie): I = Art gemäß Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
Häufigkeitsklassen: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, bei Rote Liste-Arten sind die BP quantitativ dargestellt, NG =<br />
Nahrungsgast, DZ = Durchzügler. Wertbestimmende Brutvogelarten (Rote Liste-Arten) sind grau unterlegt.<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />
1 Zwergtaucher –Tachybaptus ruficollis 3 3 V § DZ<br />
2 Graureiher –Ardea cinerea § NG<br />
3 Stockente –Anas platyrhynchos § A D<br />
4 Reiherente –Aythia fuligula § DZ<br />
5 Tafelente –Aythya ferina 3 § DZ<br />
6 Schwarzmilan –Milvus migrans §§ I NG NG NG<br />
7 Rotmilan –Milvus milvus 2 2 3 V §§ I NG NG NG NG NG NG 1 NG<br />
8 Rohrweihe –Circus aeruginosus 3 3 V §§ I NG NG NG<br />
9 Wiesenweihe –Circus pygargus 2 2 1 2 §§ I<br />
10 Habicht –Accipiter gentilis §§ NG<br />
11 Sperber –Accipiter nisus §§ 1<br />
12 Mäusebussard –Buteo buteo §§ B NG A A NG NG NG A A<br />
13 Turmfalke –Falco tinnunculus V V §§ A A NG NG NG A<br />
14 Baumfalke –Falco subbuteo 3 3 3 §§ NG<br />
15 Rebhuhn –Perdix perdix 2 2 2 2 § 1 1 1 6 2 1<br />
16 Wachtel –Cortunix cortunix 3 3 § 1 2 4<br />
17 Fasan –Phasianus colchicus § A A A<br />
18 Wasserralle –Rallus aquaticus 3 3 §<br />
19 Teichhuhn –Gallinula chloropus V V V V §§ A<br />
20 Blässhuhn –Fulica atra § A A<br />
21 Kranich –Grus grus §§ I NG<br />
22 Kiebitz –Vanellus vanellus 3 3 2 2 §§ 1 2 1<br />
23 Waldschnepfe –Scolopax rusticola V V § 1<br />
24 Hohltaube –Columba oenas § B A<br />
25 Ringeltaube –Columba palumbus § C B C C C A B C D C
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 286<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />
26 Turteltaube –Streptopelia turtur 3 3 V §§ A B A A A A<br />
27 Kuckuck –Cuculus canorus 3 3 V V § A A A A A B A<br />
28 Schleiereule –Tyto alba §§<br />
29 Waldkauz –Strix aluco V V V §§<br />
30 Waldohreule –Asio otus 3 3 §§<br />
31 Rauhfußkauz –Aegolius funereus §§ A<br />
32 Mauersegler –Apus apus V V § NG NG NG NG NG NG<br />
33 Eisvogel –Alcedo atthis 3 3 V V §§ I NG<br />
34 Wendehals –Jynx torquilla 1 1 V 3 §§<br />
35 Grünspecht –Picus viridis 3 3 V V §§ 1 1 1 NG<br />
36 Schwarzspecht –Dryocopus martius §§ I A<br />
37 Buntspecht –Picoides major § C B B B B B<br />
38 Kleinspecht –Picoides minor 3 3 § 1 1<br />
39 Feldlerche –Alauda arvensis 3 3 V V § C C D C D E D C<br />
40 Heidelerche –Lullula arborea 3 V 3 §§ I 5 1 1<br />
41 Haubenlerche –Galerida cristata 1 1 V 2 §§ 1<br />
42 Rauchschwalbe –Hirundo rustica 3 3 3 V § NG NG NG NG NG NG NG NG NG<br />
43 Mehlschwalbe –Delichon urbica V V V § NG NG NG NG NG NG NG NG NG<br />
44 Baumpieper –Anthus trivialis V V V V § B A C B B C<br />
45 Wiesenpieper –Anthus pratensis 3 3 V §<br />
46 Schafstelze –Motacilla flava V V § 6 8 6 3 18 37 4 6<br />
47 Gebirgsstelze –Motacilla cinerea § DZ NG<br />
48 Bachstelze –Motacilla alba V § B C C B A C C C B<br />
49 Zaunkönig –Troglodytes troglodytes § D B C C C A B D C C<br />
50 Heckenbraunelle –Prunella modularis § C B B B B B D A A<br />
51 Rotkehlchen –Erithacus rubecula § D B C B B B C B B<br />
52 Sprosser –Luscinia luscinia 0 2 §<br />
53 Nachtigall –Luscinia megarhynchos 3 3 § 4 4 3 2 2 5 2<br />
54 Hausrotschwanz –Phoenicurus ochruros § NG A B C A A<br />
55 Braunkehlchen –Saxicola rubetra 2 2 3 3 § 3 DZ DZ<br />
56 Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe 1 1 3 2 § 1 1 1<br />
57 Amsel –Turdus merula § D B C D C A C D D C<br />
58 Wacholderdrossel –Turdus pilaris § C C C NG B C A<br />
59 Singdrossel –Turdus philomelos § D B C C B B C B B<br />
60 Misteldrossel –Turdus viscivorus § B
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 287<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />
61 Feldschwirl –Locustella naevia 3 3 V § A B A A B A A<br />
62 Schlagschwirl –Locustella fluviatilis § A<br />
63 Sumpfrohrsänger –Acrocephalus palustris V § B A C C B C C B A<br />
64 Teichrohrsänger –Acrocephalus scirpaceus V V § DZ C<br />
65 Gelbspötter –Hippolais icterina V § A C B A B C C B<br />
66 Klappergrasmücke –Sylvia curruca § B B C C C B C A<br />
67 Dorngrasmücke –Sylvia communis V § A A D D C B D D D<br />
68 Gartengrasmücke –Sylvia borin § C C C B B C A B<br />
69 Mönchsgrasmücke –Sylvia atricapilla § E B C D C B B D C C<br />
70 Waldlaubsänger –Phylloscopus silibatrix V V V § C<br />
71 Zilpzalp –Phylloscopus collybita § C C C B B C C C<br />
72 Fitis –Phylloscopus trochilus § D A C B B A B C B<br />
73 Wintergoldhähnchen –Regulus regulus § D B<br />
74 Sommergoldhähnchen –Regulus ignicapillus § C<br />
75 Grauschnäpper –Muscicapa striata V V § B B B C B<br />
76 Trauerschnäpper –Ficedula hipoleuca V V § B A A A<br />
77 Schwanzmeise –Aegithalos caudatus § A<br />
78 Sumpfmeise –Parus palustris § B A B B A<br />
79 Weidenmeise –Parus montanus § B A<br />
80 Haubenmeise –Parus cristatus § B<br />
81 Tannenmeise –Parus ater § C B<br />
82 Blaumeise –Parus caeruleus § C A C B B B B C C<br />
83 Kohlmeise –Parus major § D B C C C A B C C C<br />
84 Kleiber –Sitta europaea § C B B A B A A<br />
85 Waldbaumläufer –Certhia familiaris § A<br />
86 Gartenbaumläufer –Certhia brachydactyla § C B B B B B<br />
87 Beutelmeise –Remiz pendulinus §<br />
88 Pirol –Oriolus oriolus 3 3 V V § A A<br />
89 Neuntöter –Lanius collurio 3 3 § I 6 2 2 1 3<br />
90 Eichelhäher –Garrulus glandarius § B NG A A NG<br />
91 Elster –Pica pica § A A A NG A A B A<br />
92 Dohle –Corvus monedula 3 § B<br />
93 Aaskrähe –Corvus corone § B B B A NG B C B A<br />
94 Kolkrabe –Corvus corax § 1 NG 1 NG<br />
95 Star –Sturnus vulgaris V V - § D NG C C B NG B C C B
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 288<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche (Häufigkeit der Art)<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10<br />
96 Haussperling –Passer domesticus V V V V § NG NG B NG C NG C B<br />
97 Feldsperling –Passer montanus V V 3 V § B C C C NG C C C B<br />
98 Buchfink –Fringilla coelebs § E B C D D C D D D<br />
99 Girlitz –Serinus serinus V V § A B B B B B A B<br />
100 Grünling –Carduelis chloris § B B B B C C A B<br />
101 Stieglitz –Carduelis carduelis § A B B A B B B<br />
102 Bluthänfling –Carduelis cannabina V V V V § A C B B A C C B A<br />
103 Dompfaff –Pyrrhula pyrrhula § B A<br />
104 Kernbeißer –Coccothraustes coccothraustes § A A<br />
105 Goldammer –Emberiza citrinella V § C C D D C C D D D<br />
106 Ortolan –Emberiza hortulana 1 1 V 2 §§ I 1 1 1 DZ 3 DZ<br />
107 Rohrammer –Emberiza schoeniclus § B A<br />
108 Grauammer –Miliaria calandra 1 1 3 2 §§ DZ<br />
Brutvogelarten: 49 25 54 45 43 14 39 52 52 34<br />
Nahrungsgäste und Durchzügler: 1 5 8 6 5 10 12 8 10 11<br />
Rote Liste-Brutvogelarten:<br />
Brutvogelarten gesamt: 99<br />
Nahrungsgäste u. Durchzügler, gesamt: 9<br />
Rote Liste-Brutvogelarten, gesamt: 20<br />
3 4 13 6 6 3 7 8 9 2
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 289<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-53: Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2002 nachgewiesene Vogelarten –Teilflächen V11-V20.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, T-O = Niedersachsen, Region Tiefland Ost (KRÜGER & OLTMANNS 2007), LSA = Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004), D =<br />
Deutschland (BAUER et al. 2002), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geografischer Restriktion, V = Vorwarnliste.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
EU-VSR (EU-Vogelschutzrichtlinie): I = Art gemäß Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
Häufigkeitsklassen: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, bei Rote Liste-Arten sind die BP quantitativ dargestellt, NG =<br />
Nahrungsgast, DZ = Durchzügler. Wertbestimmende Brutvogelarten (Rote Liste-Arten) sind grau unterlegt.<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />
1 Zwergtaucher –Tachybaptus ruficollis 3 3 V §<br />
2 Graureiher –Ardea cinerea § NG NG NG<br />
3 Stockente –Anas platyrhynchos § C B B<br />
4 Reiherente –Aythia fuligula §<br />
5 Tafelente –Aythya ferina 3 §<br />
6 Schwarzmilan –Milvus migrans §§ I NG NG NG<br />
7 Rotmilan –Milvus milvus 2 2 3 V §§ I NG 1 NG NG<br />
8 Rohrweihe –Circus aeruginosus 3 3 V §§ I 1 NG NG<br />
9 Wiesenweihe –Circus pygargus 2 2 1 2 §§ I NG<br />
10 Habicht –Accipiter gentilis §§ NG NG<br />
11 Sperber –Accipiter nisus §§<br />
12 Mäusebussard –Buteo buteo §§ A NG NG NG NG NG A NG NG<br />
13 Turmfalke –Falco tinnunculus V V §§ NG NG NG NG NG NG<br />
14 Baumfalke –Falco subbuteo 3 3 3 §§<br />
15 Rebhuhn –Perdix perdix 2 2 2 2 § 1 2 4 3<br />
16 Wachtel –Cortunix cortunix 3 3 § 3 1 3 2<br />
17 Fasan –Phasianus colchicus § A A<br />
18 Wasserralle –Rallus aquaticus 3 3 § 5<br />
19 Teichhuhn –Gallinula chloropus V V V V §§<br />
20 Blässhuhn –Fulica atra §<br />
21 Kranich –Grus grus §§ I<br />
22 Kiebitz –Vanellus vanellus 3 3 2 2 §§ 1<br />
23 Waldschnepfe –Scolopax rusticola V V § 3 1<br />
24 Hohltaube –Columba oenas § A<br />
25 Ringeltaube –Columba palumbus § C D B C B C D NG
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 290<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />
26 Turteltaube –Streptopelia turtur 3 3 V §§<br />
27 Kuckuck –Cuculus canorus 3 3 V V § A A C<br />
28 Schleiereule –Tyto alba §§ 1<br />
29 Waldkauz –Strix aluco V V V §§ B<br />
30 Waldohreule –Asio otus 3 3 §§ NG<br />
31 Rauhfußkauz –Aegolius funereus §§<br />
32 Mauersegler –Apus apus V V § NG<br />
33 Eisvogel –Alcedo atthis 3 3 V V §§ I 1 NG<br />
34 Wendehals –Jynx torquilla 1 1 V 3 §§ DZ<br />
35 Grünspecht –Picus viridis 3 3 V V §§<br />
36 Schwarzspecht –Dryocopus martius §§ I 3<br />
37 Buntspecht –Picoides major § B C B B B B A<br />
38 Kleinspecht –Picoides minor 3 3 § 2 2<br />
39 Feldlerche –Alauda arvensis 3 3 V V § D C D E E<br />
40 Heidelerche –Lullula arborea 3 V 3 §§ I 3 2 3 1<br />
41 Haubenlerche –Galerida cristata 1 1 V 2 §§<br />
42 Rauchschwalbe –Hirundo rustica 3 3 3 V § NG C NG NG NG NG NG NG NG<br />
43 Mehlschwalbe –Delichon urbica V V V § NG C NG NG NG NG NG NG NG<br />
44 Baumpieper –Anthus trivialis V V V V § B B B B B<br />
45 Wiesenpieper –Anthus pratensis 3 3 V § 2 3 DZ<br />
46 Schafstelze –Motacilla flava V V § 12 11 3 5 6 22 2 9<br />
47 Gebirgsstelze –Motacilla cinerea § NG B<br />
48 Bachstelze –Motacilla alba V § C B B C C B C B B D<br />
49 Zaunkönig –Troglodytes troglodytes § C D C C C E C<br />
50 Heckenbraunelle –Prunella modularis § C D C C B C B C<br />
51 Rotkehlchen –Erithacus rubecula § C D B C C B<br />
52 Sprosser –Luscinia luscinia 0 2 § DZ<br />
53 Nachtigall –Luscinia megarhynchos 3 3 § 1 6 6 3 1 15 2<br />
54 Hausrotschwanz –Phoenicurus ochruros § B B B B B A A C<br />
55 Braunkehlchen –Saxicola rubetra 2 2 3 3 § 1 5 8 3<br />
56 Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe 1 1 3 2 §<br />
57 Amsel –Turdus merula § D D C B B D B C<br />
58 Wacholderdrossel –Turdus pilaris § NG B<br />
59 Singdrossel –Turdus philomelos § B C C B<br />
60 Misteldrossel –Turdus viscivorus §
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 291<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />
61 Feldschwirl –Locustella naevia 3 3 V § A B B A<br />
62 Schlagschwirl –Locustella fluviatilis § C<br />
63 Sumpfrohrsänger –Acrocephalus palustris V § B B B C D B B<br />
64 Teichrohrsänger –Acrocephalus scirpaceus V V § C<br />
65 Gelbspötter –Hippolais icterina V § B C B B C A<br />
66 Klappergrasmücke –Sylvia curruca § A B B B A<br />
67 Dorngrasmücke –Sylvia communis V § B B C C C C B C<br />
68 Gartengrasmücke –Sylvia borin § C B C B<br />
69 Mönchsgrasmücke –Sylvia atricapilla § D C D B D B C<br />
70 Waldlaubsänger –Phylloscopus silibatrix V V V § A B<br />
71 Zilpzalp –Phylloscopus collybita § D D B C C D C<br />
72 Fitis –Phylloscopus trochilus § D D C B C D B C<br />
73 Wintergoldhähnchen –Regulus regulus § C D C<br />
74 Sommergoldhähnchen –Regulus ignicapillus §<br />
75 Grauschnäpper –Muscicapa striata V V § B C A<br />
76 Trauerschnäpper –Ficedula hipoleuca V V § C B<br />
77 Schwanzmeise –Aegithalos caudatus § A B<br />
78 Sumpfmeise –Parus palustris § B C<br />
79 Weidenmeise –Parus montanus § B B<br />
80 Haubenmeise –Parus cristatus §<br />
81 Tannenmeise –Parus ater § C B<br />
82 Blaumeise –Parus caeruleus § B D B C B C C<br />
83 Kohlmeise –Parus major § C D B C B C B C<br />
84 Kleiber –Sitta europaea § B C B A<br />
85 Waldbaumläufer –Certhia familiaris §<br />
86 Gartenbaumläufer –Certhia brachydactyla § B C B B<br />
87 Beutelmeise –Remiz pendulinus § B<br />
88 Pirol –Oriolus oriolus 3 3 V V § B B A B<br />
89 Neuntöter –Lanius collurio 3 3 § I 1 1 3 3 5 3<br />
90 Eichelhäher –Garrulus glandarius § B C NG B<br />
91 Elster –Pica pica § B<br />
92 Dohle –Corvus monedula 3 §<br />
93 Aaskrähe –Corvus corone § B B NG NG B A<br />
94 Kolkrabe –Corvus corax § 1 1<br />
95 Star –Sturnus vulgaris V V - § E NG NG C
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 292<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Lfd. Art RL RL RL RL Schutz EU-<br />
Teilfläche / Häufigkeit der Art<br />
Nr.<br />
Nds. T-O LSA D<br />
VSR V11 V12 V13 V14 V15 V16 V17 V18 V19 V20<br />
96 Haussperling –Passer domesticus V V V V § C C B B<br />
97 Feldsperling –Passer montanus V V 3 V § C C D C B B B<br />
98 Buchfink –Fringilla coelebs § D E C C C D B B<br />
99 Girlitz –Serinus serinus V V § A A A A<br />
100 Grünling –Carduelis chloris § B B B B B B<br />
101 Stieglitz –Carduelis carduelis § A<br />
102 Bluthänfling –Carduelis cannabina V V V V § B B B B A<br />
103 Dompfaff –Pyrrhula pyrrhula §<br />
104 Kernbeißer –Coccothraustes coccothraustes § B A<br />
105 Goldammer –Emberiza citrinella V § C B C B C D C B B C<br />
106 Ortolan –Emberiza hortulana 1 1 V 2 §§ I 5 3 2<br />
107 Rohrammer –Emberiza schoeniclus § B D B B<br />
108 Grauammer –Miliaria calandra 1 1 3 2 §§ DZ<br />
Brutvogelarten: 34 8 49 29 37 14 20 53 24 38<br />
Nahrungsgäste und Durchzügler: 5 2 0 4 7 5 8 8 9 11<br />
Rote Liste-Brutvogelarten:<br />
Brutvogelarten gesamt: 99<br />
Nahrungsgäste u. Durchzügler, gesamt: 9<br />
Rote Liste-Brutvogelarten, gesamt: 20<br />
6 2 4 4 8 3 5 6 5 9
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 293<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-54: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Reptilienarten.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER & BUSCHENDORF 2004), D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998),<br />
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., ( ) = aktuelle Vorkommen laut Mitteilung von Anwohnern. Biotopspezifische Arten grau unterlegt. Vorkommen<br />
mit Fortpflanzungsnachweis sind durch Fettdruck hervorgehoben.<br />
s. F. = sonstige Fundstellen.<br />
Lfd.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz R R R R R R R R R R R R R R R s. F.<br />
Nr.<br />
Nds. LSA D<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15<br />
01 Blindschleiche –Anguis fragilis § 2 (1) 1 (2)<br />
02 Zauneidechse –Lacerta agilis 3 3 3 IV §§ 3 2 2 2 3<br />
03 Waldeidechse –Zootoca vivipara § 2 2 2 (2) 2 2 3 1 2 2 (2) *<br />
04 Schlingnatter –Coronella austriaca 2 G 2 IV §§ **<br />
05 Ringelnatter –Natrix natrix 3 3 3 § (2) (2) ***<br />
06 Kreuzotter –Vipera berus 3 2 2 § ****<br />
Summen: 1 3 0 0 1 0 1 2<br />
Arten der Roten Liste (ohne<br />
Vorwarnliste):<br />
4 3 4 0 1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 1<br />
Biotopspezifische Arten: 1 3 0 0 1 0 1 2 2 2 2 2 2 1 3<br />
* = großer Bestand im ehemaligen Grenzstreifen westlich und östlich der B 248<br />
** = Reproduktionsnachweis im ehemaligen Grenzstreifen westlich der B 248<br />
*** = Vorkommen am Dorfteich in Voitze sowie nördlich von Voitze entlang Wiesengraben<br />
**** = ehemaliges Vorkommen an Teich nordwestlich Voitze (bei Amphibiengewässer Nr. A 7) sowie im Winterquartier am Ortsrand von Voitze (Misthaufen, 1998).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 294<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-55: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Amphibienarten.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994), LSA = Sachsen-Anhalt (MEYER & BUSCHENDORF 2004), D = Deutschland (BEUTLER et al. 1998), 1 =<br />
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind.<br />
Lfd.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz A A A A A A A A A A A A A A<br />
Nr.<br />
Nds. LSA D<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />
01 Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § 3 1<br />
02 Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§<br />
03 Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§<br />
04 Erdkröte –Bufo bufo § 3 3 6 6 3 2 5 3<br />
05 Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ 1<br />
06 Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ 2 4 5<br />
07 Grasfrosch –Rana temporaria V V § 6 2 4 5 2<br />
08 Teichfrosch –Rana kl. esculenta § 2 4 6 2 2 4 4<br />
Summen: 0 0 0 2 2 0 5 0 2 3 3 2 3 4<br />
Arten der Roten Liste (ohne<br />
Vorwarnliste):<br />
4 3 4 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 1 1 1 1<br />
Lfd.<br />
Art RL RL RL FFH Schutz A A A A A A A A A A A A A<br />
Nr.<br />
Nds. LSA D<br />
15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27<br />
01 Teichmolch –Triturus vulgaris 3 § 2<br />
02 Kammmolch –Triturus cristatus 3 3 II, IV §§ 1 1<br />
03 Knoblauchkröte –Pleobates fuscus 3 2 IV §§ 2 3<br />
04 Erdkröte –Bufo bufo § 4 6 5 3 6 3 3<br />
05 Laubfrosch –Hyla arborea 2 3 2 IV §§ 2 2<br />
06 Moorfrosch –Rana arvalis 3 3 2 IV §§ 2 4<br />
07 Grasfrosch –Rana temporaria V V § 3 6 4 3 3 2 6 4<br />
08 Teichfrosch –Rana kl. esculenta § 4 4 5 2 3 3<br />
Summen: 4 4 5 2 1 2 2 1 4 1 2 1 1<br />
Arten der Roten Liste (ohne<br />
Vorwarnliste):<br />
4 3 4 1 1 2 1 0 0 0 0 1 0 1 1 1
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 295<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-56: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Libellenarten.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen (ALTMÜLLER 1983), LSA = Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004), D = Deutschland (OTT & PIPER 1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 =<br />
stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste. Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
FFH: II = Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier, 2 = 2-5 Individuen, 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = >50 Ind. Biotopspezifische Arten grau unterlegt.<br />
Lfd. Art<br />
RL RL RL Schutz FFH L L L L L L L L L L<br />
Nr.<br />
biotopspezifische Art Nds. LSA D<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
01 Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx splendens x 3 V V § 3 3 3 5 3 2<br />
02 Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca x 3 3 §<br />
03 Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § 2 2 4<br />
04 Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus x 3 3 2 §<br />
05 Kleine Binsenjungfer –Lestes virens x 2 2 2 §<br />
06 Weidenjungfer –Lestes viridis § 2 2 3 3 3 3<br />
07 Gemeine Federlibelle –Platycnemis pennipes x 3 § 2 3 4 4 6 4 5<br />
08 Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § 4 2 6 5 3 4 5 5 3 4<br />
09 Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § 3 3 3 3 5 3 4 4<br />
10 Becher-Azurjungfer –Enallagma cyathigerum § 3 3 3<br />
11 Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § 4 5 5 4 2 4 6 4 5 6<br />
12 Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion pulchellum x V 3 § 4 3 3<br />
13 Großes Granatauge –Erythromma najas x V V § 3 2 4<br />
14 Früher Schilfjäger –Brachytron pratense x 3 V 3 § 3 2 1 1<br />
15 Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § 1 1 1 1<br />
16 Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis x V § 2 2 2<br />
17 Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta x § 1 1 1 2<br />
18 Große Königslibelle –Anax imperator § 1<br />
19 Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea x V V § 2 2<br />
20 Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora metallica § 2 1 1 1 2 2 1 1<br />
21 Vierfleck –Libellula quadrimaculata §<br />
22 Plattbauch –Libellula depressa x § 2 2 2<br />
23 Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § 2<br />
24 Gemeine Heidelibelle –Sympetrum vulgatum § 2 2 1 2 2 2<br />
25 Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum flaveolum x 3 § 1<br />
26 Blutrote Heidelibelle –Sympetrum sanguineum § 2 1 2 2 2 2<br />
Summen (Arten): 12 7 9 10 4 13 12 12 15 8<br />
Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 13 6 2 6 2 1 2 2 0 2 4 4 2 2<br />
Biotopspezifische Arten: 5 3 3 3 0 4 5 5 4 4
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 296<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fortsetzung Tab. A2-56<br />
Lfd. Art<br />
RL RL RL Schutz FFH L L L L L L L L L<br />
Nr.<br />
biotopspezifische Art Nds. LSA D<br />
11 12 13 14 15 16 17 18 19<br />
01 Gebänderte Prachtlibelle –Calopteryx splendens x 3 V V § 5 2 2<br />
02 Gemeine Winterlibelle –Sympecma fusca x 3 3 § 2<br />
03 Gemeine Binsenjungfer –Lestes sponsa § 2<br />
04 Südliche Binsenjungfer –Lestes barbarus x 3 3 2 § 4<br />
05 Kleine Binsenjungfer –Lestes virens x 2 2 2 § 3<br />
06 Weidenjungfer –Lestes viridis § 4 4 3<br />
07 Gemeine Federlibelle –Platycnemis pennipes x 3 § 4 5 3<br />
08 Frühe Adonislibelle –Pyrrhosoma nympula § 5 3 5 2 2 2 2<br />
09 Gemeine Pechlibelle –Ischnura elegans § 4 3 3 6 2 2<br />
10 Becher-Azurjungfer –Enallagma cyathigerum § 3 3<br />
11 Hufeisen-Azurjungfer –Coenagrion puella § 6 4 6 6 2 3<br />
12 Fledermaus-Azurjungfer –Coenagrion pulchellum x V 3 § 3 2<br />
13 Großes Granatauge –Erythromma najas x V V §<br />
14 Früher Schilfjäger –Brachytron pratense x 3 V 3 §<br />
15 Blaugrüne Mosaikjungfer –Aeshna cyanea § 1 2<br />
16 Braune Mosaikjungfer –Aeshna grandis x V §<br />
17 Herbst-Mosaikjungfer –Aeshna mixta x § 2 1 2<br />
18 Große Königslibelle –Anax imperator § 1 1 2<br />
19 Gemeine Smaragdlibelle –Cordulia aenea x V V § 2 2<br />
20 Glänzende Smaragdlibelle –Somatochlora metallica § 2 2<br />
21 Vierfleck –Libellula quadrimaculata § 2 1 3<br />
22 Plattbauch –Libellula depressa x §<br />
23 Großer Blaupfeil –Orthetrum cancellatum § 2 3<br />
24 Gemeine Heidelibelle –Sympetrum vulgatum § 2 2<br />
25 Gefleckte Heidelibelle –Sympetrum flaveolum x 3 § 2<br />
26 Blutrote Heidelibelle –Sympetrum sanguineum § 2 2 3 3<br />
Summen (Arten): 12 12 8 20 2 2 2 1 1<br />
Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 13 6 2 6 1 3 1 6 0 0 1 0 0<br />
Biotopspezifische Arten: 2 4 2 8 0 0 1 0 0
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 297<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-57: Im Rahmen der Bestandserfassungen 2002 nachgewiesene Heuschreckenarten.<br />
Rote Liste (RL): Nds. = Niedersachsen, öT = östliches Tiefland (GREIN 2005), LSA = Sachsen-Anhalt (WALLASCHEK 2004), D = Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998),<br />
D * = bundesweite Gefährdungseinstufung (MAAS et al. 2002), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Häufigkeitsklassen der Insekten: E = Einzeltier, 1 = 2-5 Individuen, 2 = 6-10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = >50 Ind. Biotopspezifische Arten grau unterlegt.<br />
s. F. = sonstige Fundstellen.<br />
Lfd. Art RL RL RL RL RL Schutz H H H H H H H H H H H H<br />
Nr.<br />
Nds. öT LSA D D *<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
01 Kurzflügelige Schwertschrecke –Conocephalus dorsalis 3 3 V 3 4<br />
02 Grünes Heupferd –Tettigonia viridissima 1 E 1 E 1 1 1 E 1 1<br />
03 Zwitscher-Heupferd –Tettigonia cantans E 1<br />
04 Gewöhnliche Strauchschrecke –Pholidoptera griseoaptera 1 1 1 1<br />
05 Westliche Beißschrecke –Platycleis albopunctata 2 2 3 V 2<br />
06 Roesels Beißschrecke –Metrioptera roeselii 3 2 2 3 3 3 4 3 3 3 2 2<br />
07 Feldgrille –Gryllus campestris 1 2 3 3 3<br />
08 Maulwurfsgrille –Gryllotalpa gryllotalpa 1 2 3 V 2<br />
09 Säbel-Dornschrecke –Tetrix subulata 3 3<br />
10 Gemeine Dornschrecke –Tetrix undulata<br />
11 Sumpfschrecke –Stethophyma grossum 3 3 3 2 2 3<br />
12 Große Goldschrecke –Chrysochraon dispar 3 1 E 2 1 1 1 1 2 3 3<br />
13 Heidegrashüpfer –Stenobothrus lineatus 3 3 V 1 1<br />
14 Bunter Grashüpfer –Omocestus viridulus 1 1<br />
15 Feld-Grashüpfer –Chorthippus apricarius V 4 3 1 3 3 3 3 3 2 1 1<br />
16 Brauner Grashüpfer –Chorthippus brunneus 3 3 2 1 2 3 2<br />
17 Nachtigall-Grashüpfer –Chorthippus biguttulus 5 4 3 3 3 3 4 3 3 1 1<br />
18 Verkannter Grashüpfer –Chorthippus mollis V V 3 5 2 2 4 4 4 3 3 1 1<br />
19 Weißrandiger Grashüpfer –Chorthippus albomarginatus 2<br />
20 Wiesen-Grashüpfer –Chorthippus dorsatus 3 3 2<br />
21 Gemeiner Grashüpfer –Chorthippus parallelus 5 4 3 3 3 2 4 4 3 3 1<br />
22 Gefleckte Keulenschrecke –Myrmeleotettix maculatus<br />
Summen (Arten): 11 10 8 8 9 7 9 8 8 7 5 10<br />
Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 7 7 4 5 2 2 2 1 1 2 0 2 1 0 1 3 3<br />
Biotopspezifische Arten: 4 4 2 2 4 2 4 3 2 2 3 4
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 298<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fortsetzung Tab. A2-57<br />
Lfd. Art RL RL RL RL RL Schutz H H H H H H H H H H H s.<br />
Nr.<br />
Nds. öT LSA D D *<br />
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 F.<br />
01 Kurzflügelige Schwertschrecke –Conocephalus dorsalis 3 3 V 3 2<br />
02 Grünes Heupferd –Tettigonia viridissima 1 1 E 1 3 2 1 1 4 1 1<br />
03 Zwitscher-Heupferd –Tettigonia cantans<br />
04 Gewöhnliche Strauchschrecke –Pholidoptera griseoaptera 1 2 1 1 2<br />
05 Westliche Beißschrecke –Platycleis albopunctata 2 2 3 V 1<br />
06 Roesels Beißschrecke –Metrioptera roeselii 4 4 4 4 5 5 4 4 5 1 3<br />
07 Feldgrille –Gryllus campestris 1 2 3 3 3 *<br />
08 Maulwurfsgrille –Gryllotalpa gryllotalpa 1 2 3 V 2 **<br />
09 Säbel-Dornschrecke –Tetrix subulata 3 3 ***<br />
10 Gemeine Dornschrecke –Tetrix undulata 1<br />
11 Sumpfschrecke –Stethophyma grossum 3 3 3 2 4 1<br />
12 Große Goldschrecke –Chrysochraon dispar 3 2 2 3 1 4 4 2 1 2 1<br />
13 Heidegrashüpfer –Stenobothrus lineatus 3 3 V 3 1 1<br />
14 Bunter Grashüpfer –Omocestus viridulus 1 2 3 2 2<br />
15 Feld-Grashüpfer –Chorthippus apricarius V 3 3 1 1 4 4 2 2 2<br />
16 Brauner Grashüpfer –Chorthippus brunneus 3 3 3 3 2 1<br />
17 Nachtigall-Grashüpfer –Chorthippus biguttulus 2 4 2 4 4 3 2 1<br />
18 Verkannter Grashüpfer –Chorthippus mollis V V 3 3 5 4 4 4 3<br />
19 Weißrandiger Grashüpfer –Chorthippus albomarginatus 3 2 5 1 2 1 1 3 2 3<br />
20 Wiesen-Grashüpfer –Chorthippus dorsatus 3 3 2 2<br />
21 Gemeiner Grashüpfer –Chorthippus parallelus 3 3 4 2 4 4 3 2 4 1 3<br />
22 Gefleckte Keulenschrecke –Myrmeleotettix maculatus 3 1<br />
Summen (Arten): 11 13 10 13 10 10 10 9 9 4 7 3<br />
Arten der Roten Liste (ohne Vorwarnliste): 7 7 4 5 2 1 3 3 4 1 1 2 1 2 0 2 3<br />
Biotopspezifische Arten: 3 5 4 7 3 3 4 3 3 0 2 3<br />
* = Vorkommen im ehemaligen Grenzstreifen (sachsen-anhaltinischer Teil) östlich Bromer Busch<br />
** = Einzelvorkommen an Fischteich südlicher Ortsrand Brome (bei Amphibiengewässer Nr. A 18)<br />
*** = Vorkommen an Teich nordwestlich Voitze (bei Amphibiengewässer Nr. A 6a).
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 299<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
A3. Schutzgut Pflanzen<br />
A3.1 Biotoptypen<br />
Die Tab. A3-1 gibt einen Überblick über die im Rahmen der Biotoptypenkartierung verwendeten Typen nach V.DRACHENFELS (2004)<br />
sowie die Entsprechungen nach der Liste der Biotoptypen für Sachsen-Anhalt (SCHUBOTH & PETERSON 2004). Für die Biotoptypen<br />
werden die Gefährdung, der Schutzstatus, die Regenerationsfähigkeit und die Wertstufe nach BIERHALS et al. (2004) angegeben.<br />
Tab. A3-1: Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen.<br />
Kürzel und Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel für Niedersachsen nach V.DRACHENFELS (2004), für Sachsen-Anhalt nach SCHUBOTH & PETERSON (2004).<br />
RL Nds. / RL LSA (Rote Liste Niedersachsen –V.DRACHENFELS 1996, Rote Liste Sachsen-Anhalt –SCHUBOTH & PETERSON 2004): 1 = von vollständiger Vernichtung bedroht<br />
bzw. sehr stark beeinträchtigt, 2 = stark gefährdet bzw. stark beeinträchtigt, 3 = gefährdet bzw. beeinträchtigt, S = schutzwürdig, teilweise auch schutzbedürftig, aber<br />
noch nicht landesweit gefährdet, d = entwicklungsbedürftiges Degenerationsstadium, [ ] = eigene Einstufung in Ergänzung zu V.DRACHENFELS (1996), - = nicht gefährdet.<br />
geschützte Biotope: in Nds. (Niedersachsen) nach § 28a/b NNatG besonders geschützter Biotop, in LSA (Sachsen-Anhalt) nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter<br />
Biotop, ( ) = nur bestimmte Ausprägungen geschützt, - = nicht besonders geschützt.<br />
FFH-LRT: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Typzuordnung nach V.DRACHENFELS (2004), BOLLE et al. (2004) und SCHUBOTH et al. (2004), * = prioritärer<br />
Lebensraum, ( ) = bestimmte Ausprägungen LRT, - = kein FFH-LRT.<br />
Regenerationsfähigkeit nach BIERHALS et al. (2004): ** = nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre Regenerationszeit), * = nach Zerstörung schwer regenerierbar<br />
(bis 150 Jahre Regenerationszeit), (*) = schwer regenerierbar, aber i.d.R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes, kein Symbol = bedingt regenerierbar, bei günstigen<br />
Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit (in bis zu 25 Jahren), - = keine Einstufung.<br />
Wertstufe der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004): V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung,<br />
II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />
Kürzel<br />
Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Niedersachsen<br />
Wälder<br />
WMT Mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des<br />
Tieflands<br />
WLM Bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tief-<br />
lands<br />
Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sachsen-Anhalt<br />
WQT Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />
Böden<br />
RL<br />
Nds.<br />
RL<br />
LSA<br />
geschützte<br />
Biotope<br />
Nds. LSA<br />
FFH-<br />
LRT<br />
Regeneration<br />
Wertstufe<br />
Buchen(misch)wälder frischer, basenreicher Böden 2 3 - - 9130 ** V (IV)<br />
Buchen(misch)wälder frischer, basenarmer Böden [2] 3 - - 9110 ** V (IV)<br />
1 3 - - 9190 ** V (IV)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 300<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />
tion<br />
WQF Eichen-Mischwald feuchter Sandböden Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />
Böden<br />
1 3 - - 9190 ** V (IV)<br />
WQL Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - 9190 ** V (IV)<br />
Tieflands<br />
armer Böden<br />
WQE Sonstiger bodensaurer Eichen-Mischwald Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basenarmer<br />
Böden<br />
2 3 - - - ** V (IV)<br />
WCA Mesophiler Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - 9160 ** V (IV)<br />
feuchter, basenärmerer Standorte<br />
armer Böden<br />
WCE Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald mittlerer, mäßig Eichen-Mischwälder feuchter bis frischer, basen- 2 3 - - - ** V (IV)<br />
basenreicher Standorte<br />
armer Böden<br />
WWS Sumpfiger Weiden-Auwald Sumpfwälder mit Weiden, Erlen, Birken, Eschen 1 2 § 28a § 37 91E0* * V (IV)<br />
WET (Traubenkirschen-) Erlen- und Eschenwald der Talniederungen<br />
Erlen-Eschenwälder der Auen und Quellbereiche 2 2 § 28a § 37 91E0* ** V (IV)<br />
WAR Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte Erlenbruchwald nährstoffreicherer Standorte 2 2 § 28a § 37 - ** V (IV)<br />
WU Erlenwald entwässerter Standorte Erlenwald entwässerter (Bruchwald-) Standorte Sd - - - - (*) IV (III)<br />
WVS Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald Erlenwald entwässerter (Bruchwald-) Standorte Sd 2 - - - (*) III<br />
WPB Birken- und Zitterpappel-Pionierwald Vorwälder S - - - (IV) III<br />
WPN Kiefern-Pionierwald Vorwälder S - - - - * (IV) III<br />
WXH Laubforst aus einheimischen Arten Laubholzforste aus einheimischen Arten - - - - - (*) III<br />
WXP Hybridpappelforst Laubholzforste eingeführter Baumarten - - - - - (*) (III) II<br />
WZF Fichtenforst Fichtenforst - - - - - (*) (III) II<br />
WZK Kiefernforst Kiefernforst - - - - - (*) III (II)<br />
WZL Lärchenforst Lärchenforst - - - - - (*) II<br />
WZD Douglasienforst Douglasienforst - - - - - (*) II<br />
WJL Laubwald-Jungbestand Vorwälder - - - - - III / II<br />
UWA Waldlichtungsflur basenarmer Standorte Kahlschläge und Lichtungen S - - - - (IV)III(II)<br />
UWF Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte Kahlschläge und Lichtungen S - - - - (IV)III(II)<br />
BMS<br />
Gebüsche und Gehölzbestände<br />
Mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch Gebüsche frischer Standorte 3 3 - - - * (IV) III<br />
BAS Sumpfiges Weiden-Auengebüsch (Weiden-)Gebüsch in Auen 2 3 § 28a § 37 - * (V) IV<br />
BAZ Sonstiges Weiden-Ufergebüsch Gebüsche nasser bis feuchter Standorte S - (§ 28a) § 37 - * IV (III)<br />
BNR Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte Gebüsche nasser bis feuchter Standorte 2 - § 28a § 37 - * V (IV)<br />
BFR Feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte Gebüsche nasser bis feuchter Standorte 3(d) - - - - IV (III)<br />
HFS Strauchhecke Hecken mit überwiegend authochtonen Arten 2 2/3 - § 37 - * IV (III)<br />
HFM Strauch-Baumhecke Hecken mit überwiegend authochtonen Arten 2 2/3 - § 37 - * IV (III)<br />
HFB Baumhecke Baumreihen und Baumgruppen heimischer Gehölze<br />
der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />
3(d) 3 - § 37 - (*) IV (III)<br />
HN Naturnahes Feldgehölz Feldgehölze mit überwiegend heimischen Arten 2 3 - § 37 - * IV (III)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 301<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />
tion<br />
HX Standortfremdes Feldgehölz Feldgehölze mit überwiegend nicht heimischen Arten - - - - (*) II<br />
HBE Einzelbaum / Baumgruppe Einzelbäume, Einzelsträucher der offenen Landschaft<br />
und des Siedlungsbereiches; Baumgruppen<br />
(3) 3 - - - -<br />
HBK Kopfbaum-Bestand (3) 2/3/- - - - -<br />
HBA Allee / Baumreihe Alleen (3) 2/3/- - - - -<br />
HO Obstwiese Alte Streuobstwiese 2 2 - § 37 - * (V)IV(III)<br />
HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung - - - - - - II<br />
HPX Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand Baumreihen und Baumgruppen nicht-heimischer<br />
Gehölze der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />
- - - - - (II) I<br />
FBN<br />
Fließ- und Stillgewässer<br />
Naturnaher sommerwarmer Niederungsbach Sommerwarmer Bach, naturnah 1 1 § 28a § 37 (3260) * IV<br />
FXM Mäßig ausgebauter Bach Sommerwarmer Bach, naturfern, aber freifließend 3d - - - (3260) IV (III)<br />
FXS Stark ausgebauter Bach Sommerwarmer Bach, naturfern, aber freifließend - - - - - III (II)<br />
FXV Völlig ausgebauter Bach Fließgewässer technischer Art - - - - - I<br />
FGR Nährstoffreicher Graben Graben (3) (3) - - - (IV, III)<br />
II<br />
FGZ Sonstiger Graben Graben - - - - - II<br />
SES Naturnaher nährstoffreicher Stauteich Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 § 28a § 37 - (V) IV<br />
SEZ Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Kleingewäs- Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 § 28a § 37 - (V) IV<br />
ser<br />
STG Wiesentümpel sonstige temporäre stehende Gewässer 2 3 (§ 28a) § 37 - (V, IV)<br />
III<br />
SRS Naturnahes nährstoffreiches Staugewässer Eutropher Weiher und Flachsee 2 2 - § 37 - (V) IV<br />
VET Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />
mit sonstiger Taublattvegetation<br />
[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
VES Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />
mit wurzelnder Schwimmblattvegetation<br />
[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
VEH Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer<br />
mit Froschbissgesellschaften<br />
[den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
VER Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer [den jeweiligen Gewässertypen zuzuordnen] 2/3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
mit Röhricht<br />
SXF Naturferner Fischteich Fischzuchtgewässer (intensive Nutzung) - - - - - II (I)<br />
SXK Naturferner Klär- und Absetzteich Klär- und Schönungsteich - - - - - II (I)<br />
SXZ Sonstiges naturfernes Stillgewässer Stehendes Gewässer technischer Art - - - - - II (I)<br />
Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer<br />
NSG Nährstoffreiches Großseggenried Nährstoffreiches Seggenried 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)<br />
NSR Sonstiger nährstoffreicher Sumpf Staudensumpf eutropher Standorte 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 302<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />
tion<br />
NRS Schilf-Landröhricht Schilfröhricht 2 3 § 28a § 37 - * V (IV)<br />
NRG Rohrglanzgras-Landröhricht Rohrglanzgrasröhricht 3 - § 28a § 37 - (IV) III<br />
NPZ Sonstige Pioniervegetation (wechsel-)nasser Standorte<br />
Vegetationsarme Sandfläche, anthropogen 3 3 (§ 28a) § 37 - IV (III)<br />
NUB Bach- und sonstige Uferstaudenflur krautige Ufersäume und –fluren an Gewässern 3 3 (§ 28a) (§ 37) 6430 (IV) III<br />
Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope, Magerrasen<br />
DOS Sandiger Offenbodenbereich Vegetationsarme Sandfläche (anthropogen) - 3 - - - (II) I<br />
DOL Lehmig-toniger Offenbodenbereich Vegetationsarme Fläche mit bindigem Substrat<br />
(anthropogen)<br />
- 3 - - - (II) I<br />
HCT Trockene Sandheide Heide auf sandigen Böden 2 2 § 28a § 37 4030 * V (IV)<br />
RSS Silbergras-Flur Silbergrasrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
RSZ Sonstiger Sand-Magerrasen Annueller Sandtrockenrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
GMF<br />
Grünland<br />
Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte Artenreiches, frisches Grünland der planaren bis<br />
submontanen Stufe<br />
2 3 - - (6510) * (V) IV<br />
GMZ Sonstiges mesophiles Grünland, artenärmer Artenreiches, frisches Grünland der planaren bis<br />
submontanen Stufe<br />
3 3 - - (6510) (IV) III<br />
GNR Nährstoffreiche Nasswiese Sonstiges nährstoffreiches, extensiv genutztes<br />
Feucht- und Nassgrünland der planaren bis submontanen<br />
Stufe, genutzt<br />
2 2 § 28a § 37 - * V (IV)<br />
GNF Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen Flutrasen 2 3 § 28a § 37 - V (IV)<br />
GFS Sumpfdotterblumen-Wiese Sonstiges nährstoffreiches, extensiv genutztes<br />
Feucht- und Nassgrünland der planaren bis submontanen<br />
Stufe, genutzt<br />
2d 2 § 28b § 37 - (*) IV (III)<br />
GFF Sonstiger Flutrasen Flutrasen 2 3 § 28b § 37 - IV (III)<br />
GIT Intensivgrünland trockener Standorte Artenarmes Intensivgrünland frischer Standorte - - - - - II<br />
GIN Intensivgrünland auf Niedermoorstandorten Artenarmes intensiv genutztes Feuchtgrünland 3d - - - - (III) II<br />
GIF Sonstiges feuchtes Intensivgrünland Artenarmes intensiv genutztes Feuchtgrünland 3d - - - - II<br />
GA Grünland-Einsaat Grünland-Einsaat - - - - - II (I)<br />
GW Sonstige Weidefläche Artenarmes Intensivgrünland frischer Standorte - - - - - II (I)<br />
AS<br />
Acker- und Gartenbaubiotope<br />
Sandacker Intensiv genutzter Acker auf Sandboden - - - - - (III) II<br />
AL Basenarmer Lehmacker Intensiv genutzter Acker auf Löss-, Lehm- oder Tonboden<br />
- - - - - II (I)<br />
AM Mooracker Intensiv genutzter Acker auf Torf- oder Anmoorboden<br />
- - - - - II (I)<br />
EBW Weihnachtsbaum-Plantage Weihnachtsbaumplantage - - - - - I
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 303<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />
tion<br />
EL Landwirtschaftliche Lagerfläche - - - - - - I<br />
URF<br />
Ruderalfluren<br />
Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte Frische bis nasse Ruderalstandorte S - - - - III (II)<br />
URT Ruderalflur trockenwarmer Standorte Trocken-warme Ruderalstandorte 3 3 - - - (IV)III(II)<br />
UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Stand- Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen 3d 3 - - - III<br />
orte<br />
Landschaft feuchter bis frischer Standorte<br />
UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Stand- Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen Sd 3 - - - III (II)<br />
orte<br />
UHT halbruderale Gras- und Staudenflur trockener<br />
Standorte<br />
Landschaft feuchter bis frischer Standorte<br />
Krautige und grasige Säume und Fluren der offenen<br />
Landschaft trocken-warmer Standorte<br />
3d 3 - - - (IV) III<br />
GRR<br />
Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />
Artenreicher Scherrasen Scherrasen S - - - - II (I)<br />
GRA Artenarmer Scherrasen Scherrasen - - - - - I<br />
GRT Trittrasen Tritt- und Parkrasen - - - - - II (I)<br />
HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumreihen und Baumgruppen heimischer Gehölze S 3 - - - * III<br />
Baumarten<br />
HSN Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen<br />
Baumarten<br />
der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />
Baumreihen und Baumgruppen nicht-heimischer<br />
Gehölze der offenen Landschaft und des Siedlungsbereiches<br />
- 3 - - - II<br />
HEE Einzelbaum/ Baumgruppe des Siedlungsbereichs Einzelbäume, Einzelsträucher der offenen Landschaft<br />
und des Siedlungsbereiches; Baumgruppen<br />
S 3 - - - -<br />
HEA Allee / Baumreihe des Siedlungsbereichs Alleen S -/3/2 - - - -<br />
PHO Obst- und Gemüsegarten Obst- und Gemüsegarten - - - - - I<br />
PHG Hausgarten mit Großbäumen Vor- und Hausgarten - - - - - * II<br />
PHZ Neuzeitlicher Ziergarten Vor- und Hausgarten - - - - - I<br />
PHN Naturgarten Vor- und Hausgarten - - - - - (II) I<br />
PKR Strukturreiche Kleingartenanlage Obst- und Gemüsegarten; Ziergarten - - - - - * II<br />
PKA Strukturarme Kleingartenanlage Obst- und Gemüsegarten; Ziergarten - - - - - I<br />
PKG Grabeland Grabeland - - - - - I<br />
PAN Neue Parkanlage Parkanlage - - - - - I<br />
PAW Parkwald Edellaubholzreiche Wälder auf stark anthropogen<br />
beeinflussten Standorten; Parkanlage<br />
- - - - - * (IV) III<br />
PFR Sonstiger gehölzreicher Friedhof Friedhof - - - - - * III (II)<br />
PFA Gehölzarmer Friedhof Friedhof - - - - - I<br />
PSP Sportplatz Sportplatz - - - - - I<br />
PSB Freibad Freibad - - - - - I<br />
PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage Sonstige Sport- / Spiel- oder Freizeitanlage - - - - - I<br />
PZR Sonstige Grünanlage mit altem Baumbestand Sonstige Grünanlage - - - - - * III
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 304<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Kür- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Nieder- Biotoptyp nach dem Kartierschlüssel für Sach- RL RL geschützte FFH- RegeWertzelsachsensen-Anhalt Nds. LSA Biotope LRT nerastufe Nds. LSA<br />
tion<br />
PZA Sonstige Grünanlage ohne Altbäume Sonstige Grünanlage - - - - - I<br />
Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen<br />
TIK Feuchtkühler Innenraum Innenraum - - - - - I<br />
TFS Fläche mit Natursteinpflaster Ein- bis zweispurige Straße; Lagerplatz - - - - - I<br />
OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet Einzelhausgebiet - - - - - I<br />
OED Vedichtetes Einzel- und Reihenhausgebiet Einzelhausgebiet, Reihenhausgebiet - - - - - I<br />
ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet Ländlich geprägtes Dorfgebiet - - - - - I<br />
ODS Verstädtertes Dorfgebiet Verstädtertes Dorfgebiet - - - - - I<br />
ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage Landwirtschaftliche Produktionsanlage/Großbetriebe - - - - - I<br />
ONK Kirche Kirche / Kloster - - - - - I<br />
ONB Schloss/Burg Schloss / Burg - - - - - I<br />
ONZ Sonstiger Gebäudekomplex Sonstige Bebauung - - - - - I<br />
OVS Straße Ein- bis zweispurige Straße - - - - - I<br />
OVP Parkplatz Parkplatz / Rastplatz - - - - - I<br />
OVW Weg Weg - - - - - I<br />
OVE Bahnanlage Gleisanlage in Betrieb - - - - - I<br />
OGG Gewerbegebiet Gewerbegebiet - - - - - I<br />
OSK Kläranlage Kläranlage - - - - - I<br />
OSM Kleiner Müll- und Schuttplatz Müll- und Schuttplatz - - - - - I<br />
OSZ Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage - - - - - I
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 305<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A3.2 Gefährdete und geschützte Farn- und Blütenpflanzen<br />
Bestandssituation<br />
In Tab. A3-2 sind die im Rahmen der Bestandserfassungen und der Datenauswertung<br />
(FEDER 2002, 2005, RATTEY 2004, WOHLGEMUTH et al. 2000) für das Untersuchungsgebiet<br />
festgestellten Wuchsorte von Farn- und Blütenpflanzen der Roten Listen und<br />
der Vorwarnlisten von Niedersachsens und Sachsen-Anhalt (GARVE 2004, FRANK et<br />
al. 2004) sowie der nach BNatSchG besonders oder streng geschützten Gefäßpflanzen<br />
aufgeführt. Zur Lage der Fundorte siehe Karte 2.<br />
Tab. A3-2: Fundorte der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten und<br />
geschützten Farn- und Blütenpflanzen.<br />
Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001):<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
a = Individuen b = blühende Sprosse c = von der Art bedeckte Fläche<br />
1<br />
2-5<br />
6-25<br />
26-50<br />
51-100<br />
>100<br />
>1.000<br />
>10.000<br />
1<br />
2-5<br />
6-25<br />
26-50<br />
51-100<br />
>100<br />
>1.000<br />
>10.000<br />
50 m²<br />
>100 m²<br />
>1.000 m²<br />
>10.000 m²<br />
Nr. des Pflanzensippen der Roten Listen und Vorwarnlisten von Niedersachsen und<br />
Fundortes<br />
Sachsen-Anhalt und deren Häufigkeit<br />
1 Dianthus deltoides –a3, Sedum rupestre –a6, S. sexangulare –a7, Thymus<br />
serphyllum –a6<br />
2 Lithospermum arvense –a6<br />
3 Dianthus deltoides –a6<br />
4 Dianthus deltoides –a6<br />
5 Galium verum –a3<br />
6 Galium verum –a5<br />
7 Galium verum –a5<br />
8 Galium verum –a4<br />
9 Dianthus deltoides –a4<br />
10 Dianthus deltoides –a6<br />
11 Galium verum –a4<br />
12 Lycopodium clavatum –a2<br />
13 Senecio aquaticus –a3<br />
14 Anemone ranunculoides –a4<br />
15 Caltha palustris –a4, Carex elongata –a4, Ranunculus auricomus agg. –a3<br />
16 Caltha palustris –a2<br />
17 Scrophuaria umbrosa –a1<br />
18 Thymus pulegioides –a4<br />
19 Bryonia alba –a3<br />
20 Viola canina –a3<br />
21 Hypericum humifusum –a1, Gagea pratensis –a4<br />
22 Geranium palustre a4
306 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. des Pflanzensippen der Roten Listen und Vorwarnlisten von Niedersachsen und<br />
Fundortes<br />
Sachsen-Anhalt und deren Häufigkeit<br />
23 Armeria maritima ssp. elongata –a4, Bryonia alba –a3, Dianthus deltoides –a1,<br />
Ranunculus bulbosus –a6<br />
24 Hottonia palustris –c3<br />
25 Cicuta virosa –a1<br />
26 Vicia cassubica –a6<br />
27 Caltha palustris –a3<br />
28 Caltha palustris –a3<br />
29 Hottonia palustris –c1, Hydrocharis morsus-ranae –a3<br />
30 Anemone ranunculoides –a4, Caltha palustris –a2, Chrysosplenium alternifolium<br />
–a6, Ranunculus auricomus agg. –a5<br />
31 Carex elongata –a3<br />
32 Ranunculus auricomus agg. –a1<br />
33 Ballota nigra –a4, Chenopodium hybridum –a3<br />
34 Galium verum –a5<br />
35 Galium verum –a4<br />
36 Potamogeton obtusifolius –a3<br />
37 Potamogeton obtusifolius –a5<br />
38 Potamogeton obtusifolius –a2<br />
39 Senecio aquaticus –a6<br />
40 Nuphar lutea –a5<br />
41 Caltha palustris –a2, Ranunculus auricomus agg. –a5<br />
42 Carex elongata –a3, Geum rivale –a5, Valeriana dioica –a5<br />
Bewertung<br />
Die folgenden Übersichten geben die Teilschritte des in Kap. A1 erläuterten Bewertungsverfahrens<br />
bezogen auf die Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten<br />
Listen wieder. In Tab. A3-3 wird die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet<br />
nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste einschließlich der Vorwarnlisten<br />
ermittelt.<br />
Tab. A3-3: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Farn- und Blütenpflanzen.<br />
Rote Liste (RL): Nds. Tiefland = niedersächsisches Tiefland (GARVE 2004), LSA = Sachsen-Anhalt (FRANK et<br />
al. 2004), D = Deutschland (KORNECK et al. 1996): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Schutz gemäß BNatSchG: § = besonders geschützte Sippe, §§ = streng geschützte Sippe.<br />
Sippe RL Nds. RL Nds. RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Tiefland LSA D<br />
Gelbes Windröschen (Anemone<br />
3 landesweit<br />
ranunculoides)<br />
schutzbedürftig<br />
Aufrechte Grasnelke (Armeria<br />
V V § mit Einschränkung<br />
maritima ssp. elongata)<br />
schutzbedürftig<br />
Schwarznessel (Ballota nigra) V mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia 3 3 landesweit<br />
alba)<br />
schutzbedürftig<br />
Sumpfdotterblume (Caltha palustris) 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Walzen-Segge (Carex elongata) 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 307<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Sippe RL Nds. RL Nds. RL RL Schutz Schutzbedürftigkeit<br />
Tiefland LSA D<br />
Unechter Gäsefuß (Chenopodium 3 3 landesweit<br />
hybridum)<br />
schutzbedürftig<br />
Wechselblättriges Milzkraut<br />
V mit Einschränkung<br />
(Chrysoplenium alternifolium)<br />
schutzbedürftig<br />
Wasserschierling (Cicuta virosa) 3 3 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Heide-Nelke (Dianthus deltoides) 3 3 § landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) V V mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Echtes Labkraut (Galium verum) V mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Sumpf-Storchschnabel (Geranium<br />
2 landesweit sehr<br />
palustre)<br />
schutzbedürftig<br />
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 3 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Wasserfeder (Hottonia palustris) V V 3 3 § mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Froschbiss (Hydrocharis morsus- V V 3 3 mit Einschränkung<br />
ranae)<br />
schutzbedürftig<br />
Niederliegendes Johanniskraut<br />
3 3 landesweit<br />
(Hypericum humifusum)<br />
schutzbedürftig<br />
Acker-Steinsame (Lithospermum 3 3 landesweit<br />
arvense)<br />
schutzbedürftig<br />
Keulen-Bärlapp (Lycopodium<br />
3 3 3 3 § landesweit<br />
clavatum)<br />
schutzbedürftig<br />
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) § mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Stumpfblättriges Laichkraut<br />
3 3 3 3 landesweit<br />
(Potamogeton obtusifolius)<br />
schutzbedürftig<br />
Artengruppe Gold-Hahnenfuß<br />
V mit Einschränkung<br />
(Ranunculus auricomus agg.)<br />
schutzbedürftig<br />
Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus<br />
V mit Einschränkung<br />
bulbosus)<br />
schutzbedürftig<br />
Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria<br />
3 landesweit<br />
umbrosa)<br />
schutzbedürftig<br />
Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) V V mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Milder Mauerpfeffer (Sedum<br />
V mit Einschränkung<br />
sexangulare)<br />
schutzbedürftig<br />
Wasser-Greiskraut (Senecio<br />
3 3 3 landesweit<br />
aquaticus)<br />
schutzbedürftig<br />
Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Sand-Thymian (Thymus serphyllum) 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) V 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) 3 3 3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Hunds-Veilchen (Viola canina) V V mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
Die Wichtigkeit von Flächen als Wuchsort ist bei Vorkommen schutzbedürftiger Sippen<br />
immer essenziell. Die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz<br />
von Farn- und Blütenpflanzen erfolgt in Tab. A3-4 anhand artspezifischer Bestandsgrößenklassen.<br />
Dieses ist erforderlich, weil die Anzahl der Individuen aufgrund der<br />
Arteigenschaften unterschiedlich zu wichten ist.
308 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Einstufung der Bedeutung von Wuchsorten nach Bestandsgrößenklassen erfolgt in<br />
Anlehnung an die Häufigkeitsverteilung der Arten nach GARVE (1994) sowie aufgrund<br />
der Geländeerfahrung des Bearbeiters als Leiter der Regionalstele „Lüneburger<br />
Heide“ für die floristische Kartierung Niedersachsens.<br />
Tab. A3-4: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der Farn- und Blütenpflanzen und<br />
ihre Bedeutung für den Wuchsort.<br />
Häufigkeitsklassen (nach SCHACHERER 2001): siehe Tab. A3-2<br />
Sippe Kate- Bedeutung der Wuchsorte<br />
gorie nach Häufigkeitsklassen<br />
vorhan- mittel groß sehr<br />
den<br />
groß<br />
Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Aufrechte Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Schwarznessel (Ballota nigra) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Schwarzfrüchtige Zaunrübe (Bryonia alba) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Sumpfdotterblume (Caltha palustris) a 1-2 3-4 5 6-8<br />
Walzen-Segge (Carex elongata) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Unechter Gäsefuß (Chenopodium hybridum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Wechselblättriges Milzkraut (Chrysoplenium alternifolium) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Wasserschierling (Cicuta virosa) a 1-2 3-4 5 6-8<br />
Heide-Nelke (Dianthus deltoides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Echtes Labkraut (Galium verum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Wasserfeder (Hottonia palustris) c 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Niederliegendes Johanniskraut (Hypericum humifusum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Acker-Steinsame (Lithospermum arvense) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum) a 1 2 3 4-8<br />
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton obtusifolius) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus agg.) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Geflügelte Braunwurz (Scrophuaria umbrosa) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Felsen Fetthenne (Sedum rupestre) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Arnei-Thymian (Thymus pulegioides) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Sand-Thymian (Thymus serphyllum) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Kleiner Baldrian (Valeriana dioica) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Kassuben-Wicke (Vicia cassubica) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Hunds-Veilchen (Viola canina) a 1-2 3-4 5-6 7-8<br />
Abschließend wird in Tab. A3-5 die Ermittlung der Bewertung aller Wuchsorte von<br />
Pflanzensippen der Roten Listen einschließlich der Vorwarnlisten dargelegt. Es zeigt<br />
sich, dass einem Wuchsorte aufgrund des Vorkommens einer landesweit sehr schutz-
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 309<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
bedürftig Pflanzensippen die Wertstufe VA zukommt, weiteren fünf Wuchsorten die<br />
Wertstufe VA.<br />
Tab. A3-5: Bewertung der Wuchsorte der Farn- und Blütenpflanzen der Roten<br />
Listen und Vorwarnlisten.<br />
Zur Bewertungsmethodik siehe Tab. A1-4 in Kap. A1. Die Fundort-Nr. entsprechen Tab. A3-1 und Karte 2.<br />
Wertstufen: VC = herausragend bedeutsam, VB = sehr hoch bedeutsam, VA = hoch bedeutsam, IV = von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung.<br />
Nr.<br />
des<br />
Fund-<br />
Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro Wuchsort<br />
Wertstufe<br />
ortes VC VB VA IV<br />
Wertstufe für den Wuchsort<br />
1 2 2 VA –hoch bedeutsam<br />
2 1 VA –hoch bedeutsam<br />
3 1 VA –hoch bedeutsam<br />
4 1 VA –hoch bedeutsam<br />
5 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
6 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
7 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
8 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
9 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
10 1 VA –hoch bedeutsam<br />
11 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
12 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
13 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
14 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
15 3 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
16 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
17 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
18 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
19 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
20 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
21 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
22 1 VB –sehr hoch bedeutsam<br />
23 4 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
24 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
25 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
26 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
27 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
28 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
29 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
30 4 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
31 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
32 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
33 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
34 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
35 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
36 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
37 1 VA –hoch bedeutsam<br />
38 1 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
39 1 VA –hoch bedeutsam<br />
41 2 IV –von besondere bis allgemeiner Bedeutung<br />
42 2 1 VA –hoch bedeutsam
310 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A4. Zusätzliche methodische Hinweise und Grundlagen zur<br />
Auswirkungsprognose<br />
A4.1 Schutzgut Menschen<br />
Beurteilungswerte für Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />
1. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
durch Verkehrsgeräusche gemäß 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung):<br />
• in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten (WR, WA,<br />
WS):<br />
59 dB(A) tags 49 dB(A) nachts<br />
• in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (MK, MD, MI):<br />
64 dB(A) tags 54 dB(A) nachts<br />
2. Orientierungswerte gemäß DIN 18 005, Teil 1 („Schalschutz im Städtebau“)<br />
Beiblatt 1:<br />
• in reinen Wohngebieten (WR), in Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten:<br />
50 dB(A) tags 40 dB(A) nachts<br />
• in allgemeinen Wohngebieten (WA), in Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten:<br />
55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts<br />
• in Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI):<br />
60 dB(A) tags 50 dB(A) nachts<br />
Erheblichkeit<br />
Als erhebliche Umweltbeeinträchtigung bewertet wird die Überschreitung der Orientierungswerte<br />
der DIN 18 005 durch die prognostizierten, vom Straßenverkehr verursachten<br />
Geräuschimmissionen.
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 311<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beurteilungswerte für Lärmbelastung in Bereichen<br />
landschaftsbezogener Erholung<br />
Grenz- oder Orientierungswerte wie für Siedlungsflächen existieren für die Erholung<br />
in der freien Landschaft nicht. In Orientierung an dem fachlichen Diskussionsstand zur<br />
Lärmbelastung beziehungsweise zu Ruheerfordernissen hinsichtlich der landschaftsbezogenen<br />
Erholung (zum Beispiel ZSCHALICH & JESSEL 2001) wird der Tageswert der<br />
DIN 18 005 (siehe oben) von 50 dB(A) für reine Wohngebiete, Ferienhaus- und<br />
Wochenendgebiete im vorliegenden Fall als Beurteilungswert herangezogen.<br />
Erheblichkeit<br />
Als erhebliche Umweltbeeinträchtigung bewertet wird die Überschreitung des Beurteilungswertes<br />
von 50 dB(A) durch die prognostizierte Lärmbelastung in Bereichen<br />
von hoher und mittlerer Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung.<br />
A4.2 Schutzgut Tiere<br />
Beurteilungswerte für Belastungen von Brutvögeln durch Dauerlärm<br />
Untersuchungen zur Auswirkung von Verkehrslärm auf die Avifauna zeigen, dass bei<br />
52 dB(A)-tags signifikante Veränderungen auftreten (Zwischenergebnis des<br />
Forschungsvorhabens „Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher<br />
Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna“ –2006 unveröffentlicht). Vorhabensbedingt<br />
ist aber zu prüfen, ob im Betrachtungsraum besonders störempfindliche<br />
Tierarten vorkommen (vergleiche auch RECK & KAULE 1992, vergleiche MACZEY &<br />
BOYE 1995, SIMONIS et al. 1997, REIJNEN et al. 1996).<br />
Erheblichkeit<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung wird in Anlehnung die Überschreitung des<br />
Schwellenwertes von 52 dB(A) durch den Straßenlärm - außerhalb bereits<br />
vorbelasteter Gebiete - in Bereichen mit Vorkommen störempfindlicher Brutvögel<br />
bewertet.
312 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Sonstige Beeinträchtigungen der Tierwelt<br />
Dies umfasst Zerschneidungseffekte, (Teil-) Habitatverluste, Beseitigung spezifischer<br />
Standortbedingungen.<br />
Erheblichkeit<br />
Als erheblich bewertet werden solche nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen, bei denen<br />
negative Auswirkungen auf vorhandene Populationen gefährdeter Arten nicht auszuschließen<br />
sind.<br />
A4.3 Schutzgut Pflanzen<br />
Erheblichkeit von Beeinträchtigungen<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung werden dauerhafte, anlage- und baubedingte Verluste<br />
von Biotopbeständen gewertet, die mindestens von allgemeiner Bedeutung für das<br />
Schutzgut sind beziehungsweise Verluste heimischer Einzelgehölze.<br />
Auch mögliche indirekte Beeinträchtigungen durch Standortveränderungen (insbesondere<br />
der Standortfeuchte) werden als erheblich bewertet, sofern Biotopbereiche hoher<br />
Bedeutung betroffen sind, die stark feuchtegeprägt sind und insofern als überdurchschnittlich<br />
empfindlich gegenüber Veränderungen (Entwässerung) anzusehen sind.<br />
A4.4 Schutzgut Boden<br />
Erheblichkeit von Beeinträchtigungen<br />
Die Versiegelung beziehungsweise Überbauung und Befestigung von Böden ist<br />
grundsätzlich eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung, da es auf den Flächen zu einem<br />
fast vollständigen Verlust der Bodenfunktionen kommt.<br />
Die Überformung von Böden durch Umlagerungen (Abgrabungen und Aufschüttungen)<br />
ist dort als erhebliche Beeinträchtigung zu werten, wo<br />
• Niedermoorböden beziehungsweise Bodenbereiche von mehr als mittlerer Bedeutung<br />
in Anspruch genommen werden, da auf diesen Flächen lang- oder mittelfristig<br />
erhebliche Minderungen von Werten und Funktionen für das Schutzgut eintreten;
Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 - <strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong> 313<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• (Böschungs-) Aufschüttungen sowie die Anlage von an Vorfluter angeschlossene<br />
Gräben in solchen Bodenbereichen erfolgen, in denen überdurchschnittlich feuchte<br />
Standortverhältnisse vorliegen (Grünland und Gehölzflächen im Bereich von Gley<br />
und Podsol-Gley-Böden [bei Ackernutzung wird eine intensive Standortentwässerung<br />
unterstellt]), die durch die Maßnahmen dauerhaft in Richtung weniger feucht<br />
verändert werden und dadurch eine Wert- und Funktionsminderung erfahren.<br />
Hinsichtlich der betriebsbedingten Schadstoffbelastung von Böden können die Ergebnisse<br />
vergleichender Untersuchungen herangezogen werden (zum Beispiel REINIR-<br />
KENS 1991, UNGER & PRINZ 1997, Zusammenschau bei RASSMUS et al 2003). Sie zeigen,<br />
dass in den Seitenstreifen entlang von Straßen erhöhte Schadstoffkonzentrationen<br />
im Boden infolge nasser und trockener Deposition von Schwermetallen und zum Teil<br />
auch organischen Schadstoffen auftreten. Innerhalb der ersten 5 - 10 m von der Fahrbahn<br />
(mit Spitzen in der etwa 5 m breiten Spritzwasserzone) liegen etwa bei Schwermetallen<br />
die Konzentrationswerte in der Regel über den Vorsorgewerten der Bundes-<br />
Bodenschutzverordnung - mit steigendem Verkehrsaufkommen in zunehmender Höhe.<br />
In weiterer Entfernung nehmen die straßenbedingten Belastungen aufgrund von Verdünnungseffekten<br />
stark ab. Dichte Gehölzbestände (zum Beispiel Hecken) parallel zur<br />
Straße verhindern weitgehend die Ausbreitung der Schadstoffe, stellen dann aber auch<br />
eine Schadstoffsenke dar. Die Belastungszonen können sich verschieben, wenn eine<br />
Straßentrasse im Offenland mehr oder weniger senkrecht zur Hauptwindrichtung verläuft.<br />
Dann liegen auf der Lee-Seite größere und auf der Luv-Seite geringere Belastungsreichweiten<br />
vor.<br />
Im vorliegenden Fall wird angesichts der prognostizierten Verkehrsmengen von unter<br />
5.000 Kfz/24 h davon ausgegangen, dass innerhalb einer 10 m breiten Belastungszone<br />
der in Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgesetzte<br />
Vorsorgewert bei überwiegend sandigen Böden von 0,4 mg/kg Trockenmasse<br />
für Cadmium (als dem mobilsten, verkehrstypischen Schadstoff) überschritten wird.<br />
Jenseits dieser Zone sind zwar ebenfalls noch gegenüber der Hintergrundbelastung der<br />
Böden verkehrsbedingt leicht erhöhte Schadstoffwerte zu erwarten, die Überschreitung<br />
von Vorsorgewerten der BBodSchV sind aber anders als bei wesentlich stärker befahrenen<br />
Straßen unwahrscheinlich.<br />
Aufgrund der grundsätzlich gegebenen Empfindlichkeit offener Böden gegenüber<br />
Schadstoffeinträgen ist die Belastungszone von im Durchschnitt 10 m neben der Fahrbahn<br />
der geplanten Straße der Bereich, für den erhebliche Beeinträchtigungen für das<br />
Schutzgut vor allem durch Einschränkungen der Puffer-, Regelungs- und Lebensraumfunktionen<br />
des Bodens zu erwarten sind.
314 Ortsumgehung Brome im Zuge der B 248 –<strong>Umweltverträglichkeitsstudie</strong><br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A4.5 Schutzgut Wasser<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Wie beim Schutzgut Boden beschrieben (siehe Kap. A1.4) erfolgen vor allem innerhalb<br />
der ersten zehn Meter neben der Fahrbahn in höherem Umfang Schadstoffeinträge<br />
in den Boden. Untersuchungen (zum Beispiel REINIRKENS 1991) zeigen, dass<br />
diese sich zum großen Teil dort anreichern. Allerdings steigt die Mobilität von<br />
Schwermetallen wie Cadmium mit zunehmendem Säuregrad, also abnehmendem pH-<br />
Wert des Bodens. Lediglich bei organischen beziehungsweise sehr stark humosen Böden<br />
bleiben diese weitestgehend gebunden. Bei Vorkommen von basenarmen Böden<br />
wie Podsole, Podsol-Braunerden und ähnliche Typen muss deshalb mit größerer<br />
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Verlagerungen mobiler Schadstoffe<br />
mit dem Sickerwasser ins Grundwasser stattfinden. Bei den übrigen Böden ist<br />
zu berücksichtigen, dass die Pufferkapazitäten des Bodens sich über lange Zeit erschöpfen<br />
können. Schadstoffverlagerungen sind insofern auch dort auf längere Sicht<br />
nicht auszuschließen.<br />
Aus Taumitteln stammende Chloride sind in der Regel gut löslich und werden somit<br />
grundsätzlich leicht ausgewaschen.<br />
Die vorstehenden Aussagen betreffen die genannte Belastungszone im Nahbereich der<br />
Straßentrassen. Jenseits dieser Zone liegen die Schadstoffbelastungen deutlich niedriger<br />
(siehe Kap. A4.4), so dass in Verbindung mit der Pufferwirkung der Böden mögliche<br />
Schadstoffverlagerungen ins Grundwasser auf viel niedrigerem Niveau erfolgen<br />
würden.<br />
A4.6 Schutzgut Landschaft<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Als erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut sind zu werten:<br />
• der Verlust charakteristischer, gliedernder Landschaftsbildelemente durch die Flächeninanspruchnahme,<br />
• die Überformung der Eigenart des Landschaftsbildes durch die Straßenbauwerke<br />
einschließlich ihrer Nutzung in Landschaftsbildeinheiten von mehr als nachrangiger<br />
Bedeutung sowie<br />
• die Störung bedeutsamer Blickbeziehungen in Landschaftsbildeinheiten von mehr<br />
als nachrangiger Bedeutung.