Flyer
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Rahmenbedingungen Kontakte<br />
Die Taschengeldbörse richtet sich an<br />
Schüler/innen zwischen 14 und 18 Jahren.<br />
Jobanbieter sind Privatpersonen,<br />
die einfache und ungefährliche Arbeiten<br />
zu vergeben haben.<br />
Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter<br />
müssen sich bei der Taschengeldbörse<br />
anmelden und registrieren lassen.<br />
Die Taschengeldbörse dient lediglich als<br />
Koordinationsstelle.<br />
Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich<br />
zwischen Anbieter und Jobber.<br />
Die Taschengeldbörse kann weder<br />
garantieren, dass es für angebotene<br />
Jobs Abnehmer gibt noch dass jedem<br />
Jugendlichen ein Job vermittelt werden<br />
kann.<br />
Die Taschengeldbörse kann auch nicht<br />
dafür garantieren, dass individuelle Absprachen<br />
zwischen Anbieter und Jobber<br />
eingehalten werden oder dass Jobs<br />
zur Zufriedenheit aller erledigt werden.<br />
Schwierigkeiten dieser Art sind direkt<br />
zwischen Anbieter und Jugendlichem<br />
zu klären.<br />
Die Taschengeldbörse kann hier lediglich<br />
unterstützend arbeiten.<br />
Birgit Ober<br />
Finkenweg 4<br />
78658 Zimmern o. R.<br />
Tel: 0741/ 3485215<br />
E-Mail: birgit.ober@aol.de<br />
oder<br />
Familienzentrum Zimmern o. R.<br />
Uta Digeser<br />
Rathausstr. 2<br />
78658 Zimmern o. R.<br />
Tel: 0741/ 9291-33<br />
E-Mail: uta.digeser@zimmern-or.de<br />
Anmeldung<br />
Anmeldeformulare gibt es im Rathaus/<br />
Bürgerbüro und auf der Homepage unter:<br />
www.zimmern-or.de<br />
Infos<br />
<strong>Flyer</strong> liegen im Rathaus, in der Arche,<br />
in den Kindergärten, Schulen, in der<br />
Seniorenwohnanlage, in Geschäften<br />
und Arztpraxen aus.<br />
Gemeinde ZIMMERN o. R.<br />
Gemeinde ZIMMERN o. R.<br />
Informationen<br />
für Jobanbieter<br />
und Jugendliche
Was ist die Taschengeld-Börse?<br />
Das Familienzentrum der Gemeinde Zimmern<br />
o. R. bietet Schüler/innen von 14 – 18 Jahren<br />
die Vermittlung kleiner Hilfstätigkeiten in<br />
Haus und Garten an. Als Orientierungshilfe<br />
empfehlen wir eine Vergütung für die Tätigkeit<br />
von ca. 5 € / Stunde.<br />
Ein guter Weg<br />
für ein besseres Miteinander!<br />
Für Jugendliche<br />
Knapp bei Kasse? Langeweile?<br />
Wir haben die Lösung!<br />
Die Taschengeldbörse ist eine Möglichkeit,<br />
Deine Kasse aufzubessern und gleichzeitig<br />
anderen zu helfen und neue Menschen kennen<br />
zu lernen. Bist Du gerne draußen, dann<br />
ist Gartenarbeit vielleicht das Richtige oder<br />
Schnee räumen im Winter. Für ältere Menschen<br />
kann die Kehrwoche sehr mühsam sein,<br />
für Dich ein Taschengeldjob. Wer gut am PC<br />
ist, kann wissbegierigen Senioren beim Installieren<br />
einer Software helfen. Einkaufen oder<br />
im Haushalt helfen, auf kleine Kinder aufpassen<br />
(nur mit Babysitter-Zertifikat) … es gibt<br />
viele Möglichkeiten und es wäre super, wenn<br />
Du dabei bist.<br />
Du wohnst in Zimmern o. R. oder einem Ortsteil.<br />
Du bist zwischen 14 und 18 Jahre alt und<br />
Schüler/in.<br />
Du bist ehrlich, freundlich und zuverlässig,<br />
denn Du bist unser Aushängeschild.<br />
Für Jobanbieter<br />
Ihnen fehlt die Zeit für manche Erledigung?<br />
Arbeiten in Haus und Garten sind zu<br />
beschwerlich?<br />
Junge Menschen bieten Ihnen Hilfe an!<br />
Gegen ein Entgelt nehmen Ihnen Jugendliche<br />
kleine Arbeiten ab. Dabei können Sie sich<br />
nicht nur selbst das Leben etwas angenehmer<br />
machen, sondern kommen auch mit netten<br />
jungen Menschen in Kontakt und ermöglichen<br />
diesen ein gewisses Maß an sozialem<br />
Engagement.<br />
Rechtliche Informationen<br />
Thema Steuern<br />
Schüler/innen, die nur gelegentlich wenige<br />
Stunden für ein Taschengeld tätig werden,<br />
werden dadurch noch nicht zu Arbeitnehmern,<br />
Jobanbieter nicht zum Arbeitgeber.<br />
Jugendliche, die nur gelegentlich (ca. 5 Std.<br />
pro Monat im Durchschnitt) aktiv werden, erzielen<br />
keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.<br />
Die Tätigkeit ist für beide<br />
Seiten in diesem Fall nicht steuerpflichtig.<br />
Thema Versicherung<br />
Sozialversicherungspflicht:<br />
Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs begründen<br />
kein sozialversicherungspflichtiges<br />
Arbeitsverhältnis, sofern die Jugendlichen<br />
über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder privaten<br />
Krankenversicherung versichert sind.<br />
Die Tätigkeit ist also sozialversicherungsfrei.<br />
Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />
Wir empfehlen jedem Jobsuchenden eine<br />
private Haftpflicht- und Unfallversicherung.<br />
Verursachen die Jugendlichen im Rahmen<br />
der Taschengeldbörse einen Schaden, wird<br />
die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern in Anspruch<br />
genommen. Eine private Unfallversicherung<br />
durch die Eltern ist sinnvoll.<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse<br />
muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen<br />
handeln, welche gelegentlich<br />
aus Gefälligkeit erbracht werden (vgl. §1(2)<br />
JArbSchG).<br />
Der Job muss gefahrlos und ohne große körperliche<br />
Belastung durchführbar sein.<br />
Die Jugendlichen dürfen nur kleinere Arbeiten<br />
ausüben, die leicht und für sie geeignet<br />
sind.<br />
Die Jugendlichen dürfen nicht mehr als zwei<br />
Std. täglich und nur bis zehn Std. in der Woche<br />
beschäftigt werden.<br />
Die Beschäftigung darf nicht vor oder während<br />
des Schulunterrichts erfolgen.<br />
Die Tätigkeiten müssen dem körperlichen und<br />
geistig-seelischen Entwicklungsstand der Jugendlichen<br />
entsprechen.<br />
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach 20<br />
Uhr keine Arbeiten ausführen.