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Rahmenbedingungen Kontakte<br />

Die Taschengeldbörse richtet sich an<br />

Schüler/innen zwischen 14 und 18 Jahren.<br />

Jobanbieter sind Privatpersonen,<br />

die einfache und ungefährliche Arbeiten<br />

zu vergeben haben.<br />

Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter<br />

müssen sich bei der Taschengeldbörse<br />

anmelden und registrieren lassen.<br />

Die Taschengeldbörse dient lediglich als<br />

Koordinationsstelle.<br />

Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich<br />

zwischen Anbieter und Jobber.<br />

Die Taschengeldbörse kann weder<br />

garantieren, dass es für angebotene<br />

Jobs Abnehmer gibt noch dass jedem<br />

Jugendlichen ein Job vermittelt werden<br />

kann.<br />

Die Taschengeldbörse kann auch nicht<br />

dafür garantieren, dass individuelle Absprachen<br />

zwischen Anbieter und Jobber<br />

eingehalten werden oder dass Jobs<br />

zur Zufriedenheit aller erledigt werden.<br />

Schwierigkeiten dieser Art sind direkt<br />

zwischen Anbieter und Jugendlichem<br />

zu klären.<br />

Die Taschengeldbörse kann hier lediglich<br />

unterstützend arbeiten.<br />

Birgit Ober<br />

Finkenweg 4<br />

78658 Zimmern o. R.<br />

Tel: 0741/ 3485215<br />

E-Mail: birgit.ober@aol.de<br />

oder<br />

Familienzentrum Zimmern o. R.<br />

Uta Digeser<br />

Rathausstr. 2<br />

78658 Zimmern o. R.<br />

Tel: 0741/ 9291-33<br />

E-Mail: uta.digeser@zimmern-or.de<br />

Anmeldung<br />

Anmeldeformulare gibt es im Rathaus/<br />

Bürgerbüro und auf der Homepage unter:<br />

www.zimmern-or.de<br />

Infos<br />

<strong>Flyer</strong> liegen im Rathaus, in der Arche,<br />

in den Kindergärten, Schulen, in der<br />

Seniorenwohnanlage, in Geschäften<br />

und Arztpraxen aus.<br />

Gemeinde ZIMMERN o. R.<br />

Gemeinde ZIMMERN o. R.<br />

Informationen<br />

für Jobanbieter<br />

und Jugendliche


Was ist die Taschengeld-Börse?<br />

Das Familienzentrum der Gemeinde Zimmern<br />

o. R. bietet Schüler/innen von 14 – 18 Jahren<br />

die Vermittlung kleiner Hilfstätigkeiten in<br />

Haus und Garten an. Als Orientierungshilfe<br />

empfehlen wir eine Vergütung für die Tätigkeit<br />

von ca. 5 € / Stunde.<br />

Ein guter Weg<br />

für ein besseres Miteinander!<br />

Für Jugendliche<br />

Knapp bei Kasse? Langeweile?<br />

Wir haben die Lösung!<br />

Die Taschengeldbörse ist eine Möglichkeit,<br />

Deine Kasse aufzubessern und gleichzeitig<br />

anderen zu helfen und neue Menschen kennen<br />

zu lernen. Bist Du gerne draußen, dann<br />

ist Gartenarbeit vielleicht das Richtige oder<br />

Schnee räumen im Winter. Für ältere Menschen<br />

kann die Kehrwoche sehr mühsam sein,<br />

für Dich ein Taschengeldjob. Wer gut am PC<br />

ist, kann wissbegierigen Senioren beim Installieren<br />

einer Software helfen. Einkaufen oder<br />

im Haushalt helfen, auf kleine Kinder aufpassen<br />

(nur mit Babysitter-Zertifikat) … es gibt<br />

viele Möglichkeiten und es wäre super, wenn<br />

Du dabei bist.<br />

Du wohnst in Zimmern o. R. oder einem Ortsteil.<br />

Du bist zwischen 14 und 18 Jahre alt und<br />

Schüler/in.<br />

Du bist ehrlich, freundlich und zuverlässig,<br />

denn Du bist unser Aushängeschild.<br />

Für Jobanbieter<br />

Ihnen fehlt die Zeit für manche Erledigung?<br />

Arbeiten in Haus und Garten sind zu<br />

beschwerlich?<br />

Junge Menschen bieten Ihnen Hilfe an!<br />

Gegen ein Entgelt nehmen Ihnen Jugendliche<br />

kleine Arbeiten ab. Dabei können Sie sich<br />

nicht nur selbst das Leben etwas angenehmer<br />

machen, sondern kommen auch mit netten<br />

jungen Menschen in Kontakt und ermöglichen<br />

diesen ein gewisses Maß an sozialem<br />

Engagement.<br />

Rechtliche Informationen<br />

Thema Steuern<br />

Schüler/innen, die nur gelegentlich wenige<br />

Stunden für ein Taschengeld tätig werden,<br />

werden dadurch noch nicht zu Arbeitnehmern,<br />

Jobanbieter nicht zum Arbeitgeber.<br />

Jugendliche, die nur gelegentlich (ca. 5 Std.<br />

pro Monat im Durchschnitt) aktiv werden, erzielen<br />

keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.<br />

Die Tätigkeit ist für beide<br />

Seiten in diesem Fall nicht steuerpflichtig.<br />

Thema Versicherung<br />

Sozialversicherungspflicht:<br />

Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs begründen<br />

kein sozialversicherungspflichtiges<br />

Arbeitsverhältnis, sofern die Jugendlichen<br />

über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder privaten<br />

Krankenversicherung versichert sind.<br />

Die Tätigkeit ist also sozialversicherungsfrei.<br />

Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />

Wir empfehlen jedem Jobsuchenden eine<br />

private Haftpflicht- und Unfallversicherung.<br />

Verursachen die Jugendlichen im Rahmen<br />

der Taschengeldbörse einen Schaden, wird<br />

die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern in Anspruch<br />

genommen. Eine private Unfallversicherung<br />

durch die Eltern ist sinnvoll.<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse<br />

muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen<br />

handeln, welche gelegentlich<br />

aus Gefälligkeit erbracht werden (vgl. §1(2)<br />

JArbSchG).<br />

Der Job muss gefahrlos und ohne große körperliche<br />

Belastung durchführbar sein.<br />

Die Jugendlichen dürfen nur kleinere Arbeiten<br />

ausüben, die leicht und für sie geeignet<br />

sind.<br />

Die Jugendlichen dürfen nicht mehr als zwei<br />

Std. täglich und nur bis zehn Std. in der Woche<br />

beschäftigt werden.<br />

Die Beschäftigung darf nicht vor oder während<br />

des Schulunterrichts erfolgen.<br />

Die Tätigkeiten müssen dem körperlichen und<br />

geistig-seelischen Entwicklungsstand der Jugendlichen<br />

entsprechen.<br />

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach 20<br />

Uhr keine Arbeiten ausführen.

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