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Z E R T I F I Z I E R U N G S O R D N U N G - ZDH-Zert

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<strong>Zert</strong>ifizierungsstelle und wird in Übereinstimmung mit den<br />

betreffenden Leitlinien der DIN EN ISO 17021 aufgestellt.<br />

Der Auditplan wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und<br />

die Daten zum Audit mit dem Auftraggeber abgestimmt.<br />

II.7.5 Auditdurchführung<br />

II.7.5.1 Erstzertifizierungs- Audit<br />

Das Erstzertifizierungs- Audit eines Managementsystems<br />

wird in 2 Stufen durchgeführt. Das Audit der Stufe 1 wird<br />

durchgeführt um:<br />

- die Managementsystem-Dokumentation des Auftraggebers<br />

zu auditieren,<br />

- den Standort und die standortspezifischen Bedingungen<br />

zu beurteilen sowie Diskussionen mit dem Personal des<br />

Auftraggebers zu führen, um die Bereitschaft für das Audit<br />

Stufe 2 zu ermitteln,<br />

- den Status und das Verständnis bezüglich der Anforderungen<br />

des Regelwerks insbesondere im Hinblick auf die<br />

Identifizierung von Schlüsselleistungen bzw. bedeutsamen<br />

Aspekten, Prozessen, Zielen zu bewerten,<br />

- notwendige Informationen bezüglich des Geltungsbereichs<br />

des Managementsystems, der Prozesse und<br />

des/der Standorts(e) sowie zugehörige gesetzliche und<br />

behördliche Aspekte und deren Einhaltung zu sammeln,<br />

- die Zuteilung der Ressourcen für Audits der Stufe 2 zu<br />

bewerten sowie die Einzelheiten und Schwerpunkte der<br />

Audits der Stufe 2 mit dem Auftraggeber abzustimmen,<br />

- zu beurteilen, ob die internen Audits und Managementbewertungen<br />

geplant und durchgeführt werden und der<br />

Kunde für das Audit der Stufe 2 bereit ist.<br />

In aller Regel werden mindestens Teile des Audits der<br />

Stufe1 beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt. Die Auditfeststellungen<br />

aus der Stufe 1 werden dokumentiert und<br />

dem Auftraggeber einschließlich der Hinweise zu<br />

Schwachstellen, die während des Audits der Stufe 2 als<br />

Abweichungen eingestuft werden könnten, mitgeteilt.<br />

Bei der Ermittlung des Abstands zwischen Stufe 1 und<br />

Stufe 2 muss dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum<br />

gewährt werden, um Schwachstellen, die während<br />

des Audits der Stufe 1 identifiziert wurden, zu beheben.<br />

Gegebenenfalls muss die <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle auch ihre<br />

Festlegungen für das Audit der Stufe 2 überarbeiten. Änderungen<br />

im Auditprogramm werden dem Auftraggeber<br />

schriftlich mitgeteilt. Der Zeitraum zwischen Audits der<br />

Stufe 1 und Stufe 2 darf maximal 6 Monate betragen.<br />

Audits der Stufe 2 finden ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber<br />

statt. Audits der Stufe 2 umfassen gemäß<br />

Auditplan alle vom Auftraggeber beauftragten Regelwerke,<br />

Geltungsbereiche und Standorte. Wesentliche Feststellungen<br />

und Beobachtungen zum Managementsystem<br />

werden protokolliert und nach dem Audit vom leitenden<br />

Auditor im Auditbericht zusammengefasst und mit weiteren<br />

relevanten Informationen der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle für<br />

die <strong>Zert</strong>ifikatsentscheidung zur Verfügung gestellt.<br />

II.7.5.2 <strong>Zert</strong>ifikatserteilung<br />

Der von der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle benannte <strong>Zert</strong>ifizierungsausschuss<br />

entscheidet auf Grundlage der Aufzeichnungen<br />

und Informationen zu dem Audit über die Erteilung des<br />

<strong>Zert</strong>ifikates und ggf. über notwendige Folgemaßnahmen.<br />

Das <strong>Zert</strong>ifikat erlangt mit dem Zeitpunkt der positiven Entscheidung<br />

über die <strong>Zert</strong>ifikatserteilung seine Gültigkeit.<br />

Die Dauer der Gültigkeit eines <strong>Zert</strong>ifikates ist abhängig<br />

vom Regelwerk. Der Auftraggeber hat nach vollständigem<br />

Ausgleich der ihm gestellten Rechnungen einen Anspruch<br />

auf Erhalt des von der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle zu erteilenden<br />

<strong>Zert</strong>ifikates.<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungsordnung<br />

II.7.5.3 Überwachungstätigkeiten und Überwachungsaudit<br />

Überwachungstätigkeiten werden so geplant, dass die <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle<br />

hinreichendes Vertrauen in die<br />

Aufrechterhaltung der <strong>Zert</strong>ifizierung des Auftraggebers besitzt.<br />

Für die Aufrechterhaltung der <strong>Zert</strong>ifizierung sind<br />

zumindest jährliche Überwachungsaudits im 1. und 2. Folgejahr<br />

durchzuführen. Überwachungsaudits sind Vor-Ort-<br />

Audits, stellen aber nicht notwendigerweise vollständige<br />

Systemaudits dar. Das Datum des 1. Überwachungsaudits,<br />

das der Erstzertifizierung folgt, darf nicht mehr<br />

als 12 Monate nach dem letzten Tag des Audits der Stufe<br />

2 liegen. Alle weiteren Überwachungsaudits sind innerhalb<br />

einer Frist von 12 Monaten +/- 4 Wochen durchzuführen.<br />

Sollte der Auftraggeber sich nicht dem planmäßigen<br />

Überwachungsaudit unterziehen, gelten die Regelungen<br />

aus Kap. I.4.4. Auf Grundlage der Berichterstattung des<br />

leitenden Auditors sowie weiterer Informationen zum<br />

Überwachungsaudit entscheidet die <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle<br />

über die Aufrechterhaltung der <strong>Zert</strong>ifizierung.<br />

II.7.5.4 Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudit<br />

Das Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudit eines Managementsystems<br />

muss spätestens vor Ablauf der <strong>Zert</strong>ifizierung durchgeführt<br />

werden. Hierfür wird der Auftraggeber rechtzeitig von der<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungsstelle vom Ablauf seiner <strong>Zert</strong>ifizierung informiert.<br />

Das Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudit ist in der Regel ein<br />

einstufiges Audit. Allerdings können erhebliche Veränderungen<br />

im Managementsystem des Auftraggebers sowie<br />

Änderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen ein<br />

zweistufiges Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudit erfordern. Die Vorgehensweisen<br />

eines Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudits entsprechen<br />

denen eines Erstaudits der Stufe 2. Dabei beträgt der<br />

Zeitaufwand des Vor-Ort- Audits, bei unveränderten Vorgaben,<br />

ca. 2/3 des Aufwands des Erstzertifizierungs-<br />

Audits. Sollten während des Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudits Abweichungen<br />

identifiziert werden, so müssen die Fristen zur<br />

Umsetzung der Korrekturmaßnahmen vor Ablauf der <strong>Zert</strong>ifizierung<br />

liegen. Die <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle behält sich vor,<br />

aus wichtigem Grund, ein Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudit auch<br />

nach Ablauf der <strong>Zert</strong>ifizierung zuzulassen. Auf Grundlage<br />

der Ergebnisse des Re- <strong>Zert</strong>ifizierungsaudits sowie der<br />

Ergebnisse aus der Bewertung des Systems über den<br />

vergangenen Zeitraum, einschließlich möglicher Beschwerden<br />

zum zertifizierten Auftraggeber, entscheidet die<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungsstelle über die Erneuerung der <strong>Zert</strong>ifizierung.<br />

II.7.5.5 Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach<br />

Recht der Arbeitsförderung<br />

Grundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen<br />

nach Recht der Arbeitsförderung bilden die<br />

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – AZAV sowie<br />

die Empfehlungen des Beirats gemäß § 182 SGB III.<br />

II.8 Behandlung von Reglementabweichungen<br />

Ein Anspruch auf Erteilung des <strong>Zert</strong>ifikates besteht nicht.<br />

Die Erteilung eines <strong>Zert</strong>ifikates ist nur möglich, wenn die<br />

Funktionsfähigkeit des Managementsystems auf der Basis<br />

der festgelegten Anforderungen des Regelwerks nachgewiesen<br />

wurde. Sofern während eines Audits festgestellt<br />

wird, dass das Managementsystem nicht die Forderungen<br />

des Regelwerks erfüllt, ist der leitende Auditor verpflichtet,<br />

unverzüglich den Auftraggeber zu informieren. Dabei bestehen<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

sofortige Umsetzung vereinbarter Korrekturmaßnahmen<br />

während des Audits,<br />

ZERTORDN Rev.: 29 Seite 5 von 7 <strong>ZDH</strong>-ZERT<br />

04.05.2012

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