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Zertifizierungsordnung Ergänzung AZWV Ergänzende ... - ZDH-Zert

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<strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong><br />

<strong>Ergänzung</strong> <strong>AZWV</strong><br />

<strong>Ergänzende</strong> Bestimmungen und Informationen zur <strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong><br />

für Antragsteller gem. Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung<br />

– <strong>AZWV</strong> und §§ 84, 85 SGB III<br />

I. Allgemeines:<br />

Grundsätzlich ermöglicht <strong>ZDH</strong>-ZERT Bildungsträgern, die nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert<br />

sind bzw. sich zertifizieren lassen wollen, die Träger- und Maßnahmezulassung gem. Anerkennungs-<br />

und Zulassungsverordnung - Weiterbildung – <strong>AZWV</strong>.<br />

Bei der Trägerzulassung wird das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem anerkannt und<br />

es werden nur noch die zusätzlichen Anforderungen an den Träger gem. <strong>AZWV</strong> geprüft.<br />

Das Verfahren der Trägerzulassung wird mit dem <strong>Zert</strong>ifizierungsverfahren zur Erlangung und<br />

Aufrechterhaltung des <strong>Zert</strong>ifikates nach DIN EN ISO 9001 synchronisiert. Zur Vermeidung<br />

zusätzlicher Kosten (Prüfaufwand, mehrfache Anreise) wird empfohlen, die Trägerzulassung<br />

mit dem Erst- bzw. Wiederholungsaudit zu verbinden. Eine erstmalige Trägerzulassung im<br />

Rahmen eines Überwachungsaudit ist möglich. Eine erstmalige Trägerzulassung außerhalb<br />

des Überwachungsaudit (zusätzlicher Termin vor Ort) ist ebenfalls möglich.<br />

Die Zulassung von Träger und Maßnahmen gilt maximal 3 Jahre und ist an die Geltungsdauer<br />

des <strong>Zert</strong>ifikates nach DIN EN ISO 9001 gebunden. Eine Maßnahmezulassung kann<br />

erst nach einer Trägerzulassung erfolgen.<br />

Eine Trägerzulassung allein – ohne Maßnahmezulassung – ist möglich, aber in aller Regel<br />

nicht sinnvoll. Trägerzulassung und Maßnahmezulassung können miteinander verbunden<br />

werden. Im Rahmen der Trägerzulassung werden dann ausgewählte Maßnahmen zur Überprüfung<br />

der Eignungsvoraussetzungen des Trägers herangezogen.<br />

Die Nachmeldung von Maßnahmen ist jederzeit möglich. Es wird zur Vermeidung zusätzlicher<br />

Kosten eine Verbindung mit den Überwachungsaudits empfohlen.<br />

Die wirksame Anwendung des Systems des Trägers zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung<br />

wird im Rahmen der Überwachungsaudit im <strong>Zert</strong>ifizierungverfahren nach DIN<br />

EN ISO 9001 in jährlichen Abständen überprüft. Zugelassene Maßnahmen werden nicht<br />

überwacht. Änderungen bei Maßnahmen sind der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle unverzüglich anzuzeigen.<br />

Rückmeldungen vom Markt (z.B. Teilnehmer, Bundesagentur, Wettbewerber) können<br />

die <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle zur Überprüfung ausgesprochener Maßnahmezulassungen veranlassen.<br />

Der Antragsteller erhält nur einmalig mit einer maximalen Frist von 3 Monaten die Möglichkeit<br />

zur Nachbesserung. Danach wird der Antrag im Falle der weiteren Nichterfüllung von<br />

Anforderungen endgültig abgelehnt (vgl. § 10 <strong>AZWV</strong>). Diese Regelung gilt für die Träger-<br />

und Maßnahmezulassung gleichermaßen.<br />

II Verfahrensbeschreibung<br />

Angebotsphase:<br />

Zur Abgabe eines Angebots durch <strong>ZDH</strong>-ZERT werden die wesentlichen Daten zum Träger<br />

und seinen Maßnahmen in einem Angebotsdatenerfassungsblatt erfasst. Der potentielle Antragsteller<br />

erhält ein detailliertes Angebot. Auf dieser Grundlage kann <strong>ZDH</strong>-ZERT durch die<br />

Antragstellung mit der Träger- und Maßnahmenzulassung beauftragt werden.<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungordnung<br />

<strong>AZWV</strong><br />

Rev.: 3<br />

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28.04.2009


<strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong><br />

<strong>Ergänzung</strong> <strong>AZWV</strong><br />

Beauftragung = Antragstellung:<br />

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen erfolgt auf Antrag. Dazu erhält der Antragsteller<br />

die Antragsformulare zur Beauftragung der Trägerzulassung und Maßnahmezulassung.<br />

Trägerzulassung:<br />

Mit dem Antrag auf Trägerzulassung muß der Antragsteller darlegen, wie er die entsprechenden<br />

Anforderungen gem. <strong>AZWV</strong> erfüllt. Dieser formelle Antrag ist ein Selbstreport über<br />

Träger und Maßnahmen gem. § 7 Ziff. 3 <strong>AZWV</strong>. Dieser Selbstreport ermöglicht dem Antragsteller<br />

eine selbständige Überprüfung, inwieweit die Anforderungen gem. <strong>AZWV</strong> erfüllt<br />

werden können. Das Verfahren der Trägerzulassung entspricht dem regulären Verfahren zur<br />

Erlangung einer <strong>Zert</strong>ifizierung nach DIN EN ISO 9001 (siehe <strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong>).<br />

Es werden die zusätzlichen Anforderungen gem. <strong>AZWV</strong> an den Träger überprüft. Dazu werden<br />

zunächst die Angaben im Antrag von der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle auf Vollständigkeit und<br />

Plausibilität geprüft.<br />

In dem Audit vor Ort (in Verbindung mit der ISO 9001-<strong>Zert</strong>ifizierung, oder als eigenständiges<br />

Audit) verifiziert das Auditteam die Angaben aus dem Antrag und die speziellen Anforderungen<br />

an das Qualitätsmanagementsystem gem. § 8 Ziff. (4) <strong>AZWV</strong>. Die Überprüfung der<br />

Wirksamkeit des eingeführten Qualitätsmanagementsystems erfolgt in dem regulären ISO-<br />

9001-<strong>Zert</strong>ifizierungsverfahren.<br />

Maßnahmenzulassung:<br />

Auf Grundlage des Maßnahmeantrag wird <strong>ZDH</strong>-ZERT eine repräsentative Stichprobe zur<br />

Auswahl von Maßnahmen ermittelt.<br />

Bei einer Gesamtzahl von insgesamt bis zu 30 zur Prüfung vorgelegten Weiterbildungsmaßnahmen<br />

wird eine Referenzauswahl in der Höhe von 20 Prozent gezogen, bei einer darüber<br />

liegenden Zahl richtet sich die Größe der Stichprobe nach der Quadratwurzel der Gesamtzahl<br />

der vorgelegten Maßnahmen. Unabhängig davon ist sicher zu stellen, dass aus jedem<br />

Fachbereich (gewerblich-technischer Bereich, kaufmännischer Bereich, unternehmensbezogene<br />

Dienstleistungen, personenbezogene und soziale Dienstleistungen) mindestens eine<br />

Maßnahme geprüft wird.<br />

Für diese zur Prüfung ausgewählten Maßnahmen hat der Antragsteller in der Checkliste<br />

Maßnahmeprüfung detaillierte Angaben und Nachweise einzureichen. Neben einer Prüfung<br />

der Unterlagen bei <strong>ZDH</strong>-ZERT findet weiterhin eine Überprüfungen der Maßnahmen vor Ort<br />

beim Antragsteller statt. Bitte beachten: Bei der Nichtzulassung einer Maßnahme aus<br />

der Referenzauswahl ist eine Zulassung des Gesamtangebotes nicht mehr nach dem<br />

Stichprobenverfahren möglich. Es muss dann jede Maßnahme überprüft werden.<br />

Zur Nachmeldung von Maßnahmen dient ebenfalls der Maßnahmeantrag. Dabei beurteilt<br />

<strong>ZDH</strong>-ZERT aufgrund der Aktenlage, ob eine erneute Vor-Ort-Begutachtung erforderlich ist.<br />

Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn Angebote in einem neuen Fachbereich eingereicht<br />

werden bzw. wenn die Zahl der nachträglich zur Begutachtung eingereichten Maßnahmen in<br />

einem offensichtlichen Missverhältnis zu der zur Erstprüfung vorgelegten Maßnahmen steht.<br />

Beurkundung:<br />

Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten Antragsunterlagen und Auditaufzeichnungen<br />

entscheidet der <strong>Zert</strong>ifizierungsausschuss über die Erteilung der Zulassung von Träger und<br />

Maßnahmen. Die Zulassungen werden mit einem <strong>Zert</strong>ifikat für den zugelassenen Träger und<br />

mit einem <strong>Zert</strong>ifikat für Maßnahmen des Trägers (inkl. Anlagen mit Benennung der zugelassenen<br />

Maßnahmen) beurkundet.<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungordnung<br />

<strong>AZWV</strong><br />

Rev.: 3<br />

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28.04.2009


III. Preis- Leistungsverzeichnis<br />

<strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong><br />

<strong>Ergänzung</strong> <strong>AZWV</strong><br />

Die Kosten für die Zulassung werden auf der Basis des gültigen Tagessatzes für Auditoren-<br />

und Fachexperten berechnet (vgl. <strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong>).<br />

1. Verfahrenskosten<br />

Antragsgebühr Erstanmeldung und Nachmeldung<br />

(Bei gemeinsamer Beauftragung von Träger- und Maßnahmezulassung nur einmal<br />

fällig)<br />

Trägerzulassung in Verbindung mit der <strong>Zert</strong>ifizierung nach DIN EN ISO 9001<br />

(Dokumentenprüfung, Planung, Audits, Auditbericht)<br />

Trägerzulassung – Erweiterung im Überwachungsaudit<br />

Trägerzulassung – Erweiterung außerhalb des Überwachungsaudits<br />

Maßnahmenzulassung (generell)<br />

Hinweis:<br />

Es zählen nur die Maßnahmen, die in einer repräsentativen Stichprobe tatsächlich<br />

– in der Regel vor Ort - geprüft werden. Der Aufwand für die Maßnahmenprüfung<br />

richtet sich nach Umfang und Komplexität der betreffenden Maßnahme.<br />

Maßnahmenzulassung (in Verbindung mit einem Erst bzw. Wiederholungsaudit)<br />

Hinweis:<br />

Es zählen nur die Maßnahmen, die in einer repräsentativen Stichprobe tatsächlich<br />

– in der Regel vor Ort - geprüft werden<br />

Maßnahmenzulassung (in Verbindung mit einem Überwachungssaudit)<br />

Hinweis:<br />

Es zählen nur die Maßnahmen, die in einer repräsentativen Stichprobe tatsächlich<br />

– in der Regel vor Ort - geprüft werden<br />

€ 100,--<br />

Kein zusätzlicher<br />

Aufwand<br />

nach Aufwand<br />

(0,5 bis 1 Tag)<br />

nach Aufwand<br />

(1 bis 1,5 Tage)<br />

nach Aufwand<br />

(in der Regel<br />

0,5 Tage pro<br />

Maßnahme)<br />

2 Maßnahmen<br />

ohne zusätzlichen<br />

Aufwand<br />

1 Maßnahme<br />

ohne zusätzlichen<br />

Aufwand<br />

Berechnung erfolgt nach Aufwand auf der Basis<br />

des Regel-Tagessatzes (vgl. aber <strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong> C II. 2.3) von € 950,--/Tag<br />

- Prüfung von Dokumenten des Managementsystems nach Aufwand<br />

- Durchführung von Organisationsgesprächen(bei komplexen<br />

Strukturen obligatorisch, in Regel in Verbindung mit einem Voraudit)<br />

nach Aufwand<br />

- Voraudit, Audits (Erstaudits und ggf. Nachaudits) und Auditbericht nach Aufwand<br />

<strong>Zert</strong>ifikatserteilungsphase<br />

<strong>Zert</strong>ifikatserteilungs- u. Registrierungsaufwand<br />

(nur bei Ausstellung von <strong>Zert</strong>ifikaten für Träger und Maßnahmen):<br />

- Prüfung der Auditdokumentation<br />

- Aufwand des <strong>Zert</strong>ifizierungsausschusses<br />

- Erteilung des <strong>Zert</strong>ifikates und Druck von drei <strong>Zert</strong>ifikaten<br />

€ 150,--<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungordnung<br />

<strong>AZWV</strong><br />

Rev.: 3<br />

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28.04.2009


2. Nebenkosten<br />

<strong><strong>Zert</strong>ifizierungsordnung</strong><br />

<strong>Ergänzung</strong> <strong>AZWV</strong><br />

Reisezeiten<br />

An- und Abreisezeiten der Auditoren und der Mitarbeiter der <strong>Zert</strong>ifizierungsstelle<br />

zum Auftraggeber<br />

Reisekosten<br />

Fahrtkosten<br />

(PKW – 0,50 €/km, Parkgebühren)<br />

(öffentliche Verkehrsmittel – entspr. Beförderungstarif)<br />

Sonder-Fahrtkosten (Flugkosten, Mietwagen) nach Vereinbarung mit<br />

Auftraggeber<br />

im Tagessatz<br />

enthalten<br />

nach Aufwand<br />

nach Aufwand<br />

Übernachtungskosten (Hotel) nach Aufwand<br />

3. Besondere Serviceleistungen<br />

3 <strong>Zert</strong>ifikate in DIN A4 in deutscher Sprache in der Registrierung<br />

enthalten<br />

Einbinden des farbigen Logos des Auftraggebers nach beigestellter<br />

Datei<br />

Vorhandenes <strong>Zert</strong>ifikat in elektronischer Form (als geschützte pdf-<br />

Datei)<br />

4. Gesetzliche Zusatzkosten<br />

Sämtliche anfallenden Kosten verstehen sich zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe.<br />

<strong>Zert</strong>ifizierungordnung<br />

<strong>AZWV</strong><br />

Rev.: 3<br />

Seite 4 von 4<br />

28.04.2009<br />

€ 80,--<br />

€ 50,-je<br />

Sprache

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