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DIN EN ISO 17021:2011 - ZDH-Zert

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AZAV- Wichtige Neuregelungen- Zulassung<br />

35<br />

Zulassung:<br />

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Die Referenzauswahl kann nur noch für Maßnahmen durchgeführt werden, die<br />

den BDKS nicht übersteigen und die keine zusätzlichen Berechtigungen (z.B.<br />

Bestätigung der zuständigen Stelle über die Eignung des Trägers als<br />

Ausbildungsstätte) benötigen.<br />

Der BDKS wird veröffentlicht. Maßnahmekosten, die über den<br />

durchschnittlichen Kostensätzen liegen, müssen von einer noch zu schaffenden<br />

Stelle bei der Bundesagentur zuständige Stelle stimmt den erhöhten<br />

Maßnahmekosten genehmigt werden.<br />

Die Laufzeit der Maßnahmezertifikate beträgt 3 Jahre und darf auf längstens<br />

5 Jahre befristet werden, wenn Änderungen am Arbeitsmarkt keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf die Maßnahme haben.<br />

Bei der Prüfung der Trägerzulassung muss die FKS prüfen, welches Instrument<br />

der aktiven Arbeitsförderung der Träger an welchem Standort anbieten will.<br />

Diese ist im Geltungsbereich des <strong>Zert</strong>ifikats aufzuführen.<br />

Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand

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