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DIN EN ISO 17021:2011 - ZDH-Zert

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Aktuelle Informationen aus den akkreditierten Bereichen- Allgemein (3)<br />

25<br />

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Weiterhin regelwerksübergreifend zu beachten:<br />

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Fristen zur Auditdurchführung gem. <strong>ISO</strong> <strong>17021</strong> alt, Abs. 9.3.2.2: „...Das Datum des<br />

1. Überwachungsaudits, das der Erstzertifizierung folgt, darf nicht mehr als 12 Monate nach<br />

dem letzten Tag des Audits der Stufe 2 liegen…“<br />

und „...Überwachungsaudits müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden...“<br />

-> Fristen gemäß <strong>ZDH</strong>-ZERT- <strong>Zert</strong>ifizierungsordnung: +/- 4 Wochen!<br />

Die Beauftragung von Ü-Audits wurde dahingehend geändert. Bitte auf FB03 immer<br />

auch Termin benennen!<br />

Bei Schichtbetrieb (MD5:2009, Abs. 3.5): Wenn nicht jede Schicht auditiert wird, muss die<br />

Begründung im Auditbericht dokumentiert werden.<br />

2- stufige Audits in aller Regel nur bei Erstzertifizierungen. Bitte nicht ohne Rücksprache<br />

zweistufige Audits durchführen, da andernfalls der Auditaufwand nicht korrekt festgelegt ist.<br />

Der Geltungsbereich der <strong>Zert</strong>ifizierung ist bereits im Einführungsgespräch bzw. bei<br />

Erstaudits im Stufe 1- Audit mit dem Kunden abzustimmen. Es sind alle Tätigkeiten im<br />

Geltungsbereich der <strong>Zert</strong>ifizierung zu auditieren. Bitte den <strong>Zert</strong>ifikatsentwurf in jedem Fall<br />

mitnehmen und keinesfalls beim Kunden zurück lassen!<br />

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