Kreditkartentausch - Wuestenrotdirect.de
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WB71006A [3] 9.2012<br />
WB71006A<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
(BLZ: 604 200 00 / BIC: WBAGDE61)<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
Privatkun<strong>de</strong>nservice<br />
71630 Ludwigsburg<br />
Antragsteller<br />
Titel / Vorname / Name<br />
Straße / Hausnummer<br />
Postleitzahl Wohnort<br />
E-Mail-Adresse (bitte angeben)<br />
Telefon privat Mobil-Telefon<br />
<strong>Kreditkartentausch</strong><br />
MasterCard zu Visa<br />
Top Giro-Kontonummer<br />
Bitte diese Kontonummer immer angeben<br />
Per Fax an 07141 16-755366<br />
Kontoinhaber:<br />
Vorname<br />
Ich beantrage <strong>de</strong>n Tausch aller in meinem Besitz befindlichen MasterCard-Kreditkarten in Visa-Kreditkarten<br />
zu <strong>de</strong>n oben genannten Kontonummern (MasterCard Standard in Visa Classic, MasterCard Platinum in Visa Gold,<br />
MasterCard Prepaid in Visa Prepaid). Sollte ich eine an<strong>de</strong>re Kreditkartenart wünschen, wer<strong>de</strong> ich meine bisherige<br />
MasterCard-Kreditkarte schriftlich kündigen und eine neue Visa-Kreditkarte beantragen. Hierzu kann dieses Formular<br />
nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Sobald ich im Besitz <strong>de</strong>r neuen Visa-Kreditkarte und <strong>de</strong>r dazugehörigen neuen PIN bin, wer<strong>de</strong> ich meine bisherige<br />
MasterCard-Kreditkarte nicht mehr einsetzen und diese vernichten. Die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank<br />
wird automatisch meine MasterCard-Kreditkarte/n nach einer angemessenen Zeit kündigen und evtl. vorhan<strong>de</strong>nes<br />
Restguthaben von <strong>de</strong>r MasterCard Prepaid auf meine neue Visa Prepaid übertragen lassen. Über meinen persönlichen<br />
Online-Zugang kann ich mein Prepaid-Guthaben auch selbst auf mein Top Giro entla<strong>de</strong>n und anschließend<br />
meine neue Visa Prepaid bela<strong>de</strong>n. Sind meine Kreditkartendaten für Bezahlvorgänge bei entsprechen<strong>de</strong>n Diensten<br />
gespeichert (z. B. Paypal), veranlasse ich eine Än<strong>de</strong>rung auf die neue Kreditkartenummer von Visa.<br />
Auch inaktive Kreditkarten wer<strong>de</strong>n noch eine Zeit lang in <strong>de</strong>r Übersicht im Online-Banking angezeigt. Somit können<br />
diese weiterhin in <strong>de</strong>r Karten<strong>de</strong>tailansicht aufgerufen und Umsätze und Abrechnungen eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ich akzeptiere ausdrücklich die Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. <strong>de</strong>r Schufa-Klausel und <strong>de</strong>r<br />
Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid. Weitere Informationen und sämtliche<br />
Bedingungen erhalte ich auf www.wuestenrotdirect.<strong>de</strong>.<br />
Möchten weitere Kontobeteiligte ihre MasterCard-Kreditkarten in Visa-Kreditkarten tauschen, so ist für je<strong>de</strong><br />
Person ein separates Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.<br />
Ort und Datum - Unterschrift - <strong>de</strong>s Antragstellers<br />
(bei Min<strong>de</strong>rjährigen zusätzlich die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter)<br />
Name<br />
PLZ, Ort<br />
Inhaber Ehegatte/Mitinhaber Bevollmächtigter (Vollmacht liegt <strong>de</strong>r Bank vor)<br />
Dieser Auftrag gilt auch für meine weiteren Top Giro/Top Giro young-Konten:
WB79020VK [2] 7.2011<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
71630 Ludwigsburg<br />
- nachfolgend Bank genannt -<br />
Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid<br />
(im folgen<strong>de</strong>n Visa-Karte)<br />
1. Verwendungsmöglichkeiten<br />
1.1. Zu Zahlungsverkehrszwecken<br />
Die von <strong>de</strong>r Bank ausgegebene Visa-Karte kann <strong>de</strong>r Karteninhaber im<br />
Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Visa-Verbun<strong>de</strong>s einsetzen<br />
- bei Vertragsunternehmen und<br />
- darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von<br />
Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten,<br />
dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers<br />
(Bargeldservice).<br />
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Bargeldservices sind an <strong>de</strong>n Akzeptanzsymbolen zu<br />
erkennen, die auf <strong>de</strong>r Visa-Karte zu sehen sind. Soweit mit <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
zusätzliche Leistungen (z. B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbun<strong>de</strong>n<br />
sind, richtet sich dies nach <strong>de</strong>n insoweit gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regeln.<br />
2. Persönliche Geheimzahl (PIN) und persönliches Passwort<br />
2.1. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />
Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen kann<br />
<strong>de</strong>m Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur<br />
Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Karte kann an Geldautomaten sowie an<br />
automatisierten Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn die PIN dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der<br />
Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />
kontoführen<strong>de</strong>n Stelle in Verbindung setzen.<br />
2.2. Persönliches Passwort<br />
Für die Teilnahme am Verified by Visa-Verfahren benötigt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ein<br />
persönliches Passwort, das er bei <strong>de</strong>r Anmeldung zum Verified by Visa-<br />
Verfahren selbst bestimmt. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes<br />
ist je<strong>de</strong>rzeit durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n möglich. Die Visa-Karte kann im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn das<br />
persönliche Passwort dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Der Kun<strong>de</strong> sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />
Stelle, in Verbindung setzen.<br />
3. Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
3.1. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />
(1) Bei Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte ist entwe<strong>de</strong>r<br />
- ein Beleg zu unterschreiben, auf <strong>de</strong>n das Vertragsunternehmen<br />
die Kartendaten übertragen hat, o<strong>de</strong>r<br />
- an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und<br />
Vertragsunternehmen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber – insbeson<strong>de</strong>re<br />
zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls o<strong>de</strong>r zur Abwicklung<br />
von Distanzgeschäften (z.B. Bestellung via Telefon, Internet etc.)<br />
– ausnahmsweise darauf verzichten, <strong>de</strong>n Beleg zu unterzeichnen und statt<strong>de</strong>ssen<br />
lediglich seine Visa-Karten-Nummer bzw. im Rahmen <strong>de</strong>s Verified<br />
by Visa-Verfahrens sein persönliches Passwort angeben.<br />
(2) Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />
(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />
zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift o<strong>de</strong>r das persönliche<br />
Passwort erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren<br />
Einsatz erteilt. Nach <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung kann <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />
Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />
- sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN bzw. seinem persönlichen<br />
Passwort legitimiert hat,<br />
- <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />
o<strong>de</strong>r die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, o<strong>de</strong>r<br />
- die Karte gesperrt ist.<br />
Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal an <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt<br />
wird, unterrichtet.<br />
5. Ausführungsfrist<br />
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach<br />
Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet sicherzu-<br />
stellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens an <strong>de</strong>m im „Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingeht.<br />
6. Visa-Kartenkonto<br />
Die Bank richtet für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Kreditkartenkonto ein, das in laufen<strong>de</strong>r<br />
Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels <strong>de</strong>r Kreditkarte(n)<br />
getätigten Umsätze, Verfügungen an Geldautomaten und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Durchführung dieses Vertrages veranlassten und sonstigen Aufwendungen<br />
und Entgelte <strong>de</strong>r Bank wer<strong>de</strong>n über das Kreditkartenkonto abgerechnet und<br />
diesem belastet. Die Bank wird <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n alle im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r Begleichung <strong>de</strong>r Umsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen einmal monatlich<br />
in Rechnung stellen. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Monatsabrechnung<br />
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind<br />
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang <strong>de</strong>r Monatsabrechnung gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Bank in Textform mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger<br />
Einwendungen gilt als Genehmigung.<br />
7. Finanzielle Nutzungsgrenze<br />
Der Karteninhaber darf die Visa-Karte nur innerhalb <strong>de</strong>s Verfügungsrahmens<br />
auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto und nur in <strong>de</strong>r Weise nutzen, dass ein Ausgleich<br />
<strong>de</strong>r Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Karteninhaber<br />
kann mit seiner Bank eine Än<strong>de</strong>rung seines Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte<br />
vereinbaren. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze<br />
nicht einhält, ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />
die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte entstehen. Die Genehmigung<br />
einzelner Visa-Karten-Umsätze führt we<strong>de</strong>r zur Einräumung eines Kredites<br />
noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, son<strong>de</strong>rn erfolgt in<br />
<strong>de</strong>r Erwartung, dass ein Ausgleich <strong>de</strong>r Visa-Karten-Umsätze bei Fälligkeit<br />
gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhan<strong>de</strong>nes<br />
Kontoguthaben o<strong>de</strong>r einen vorher für das Visa-Kartenkonto vorher eingeräumten<br />
Kreditlinie, so führt die Buchung lediglich zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />
Kontoüberziehung.<br />
8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
8.1. Unterschrift<br />
Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />
Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />
8.2. Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />
dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf<br />
insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Denn je<strong>de</strong> Person, die im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr<br />
missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />
8.3. Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) und <strong>de</strong>s<br />
persönlichen Passwortes<br />
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re Person<br />
Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) und seinem persönlichen<br />
Passwort erlangt. Sie/es darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte<br />
vermerkt o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>r PIN bzw. <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes ist sicherzustellen,<br />
dass Dritte diese(s) nicht ausspähen können. Je<strong>de</strong> Person, die die<br />
PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte kommt bzw. die Visa-Kartennummer<br />
und das persönliche Passwort kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche<br />
Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben<br />
o<strong>de</strong>r Transaktionen im Rahmen <strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens über das<br />
Internet zu veranlassen).<br />
8.4. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />
die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />
Nutzung von Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort fest, so ist die Bank,<br />
und zwar möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, o<strong>de</strong>r eine Repräsentanz <strong>de</strong>s<br />
Visa-Verbun<strong>de</strong>s unverzüglich zu unterrichten, um die Visa-Karte sperren<br />
zu lassen. Die Kontaktdaten, unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der<br />
Karteninhaber hat je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch auch unverzüglich bei<br />
<strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.
(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />
unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von<br />
Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort vorliegt, muss er ebenfalls<br />
unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.<br />
(3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />
einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Karten-verfügung<br />
zu unterrichten.<br />
9. Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie <strong>de</strong>n<br />
Kreditinstituten, die die Visa-Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren,<br />
verpflichtet, die vom Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Karte getätigten<br />
Umsätze zu begleichen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />
Bargeldservice in Anspruch genommen hat, für <strong>de</strong>n im Rahmen<br />
dieses Service ausgezahlten Betrag. Der Karteninhaber ist seinerseits<br />
verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsbetrag zu erstatten. Die<br />
Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Karteninhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />
auf <strong>de</strong>m vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Begleichung <strong>de</strong>r Kartenumsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen. Der<br />
Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber Abrechnung<br />
erteilt hat. Nach Erteilung <strong>de</strong>r Abrechung wer<strong>de</strong>n die Umsätze <strong>de</strong>m<br />
vereinbarten Abrechungskonto belastet. Einwendungen und sonstige<br />
Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu<br />
<strong>de</strong>m Vertragsunternehmen, bei <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt wur<strong>de</strong>, sind<br />
unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen geltend zu machen.<br />
Die Zahlungspflicht gegenüber <strong>de</strong>r Bank bleibt hiervon unberührt.<br />
10. Fremdwährungsumrechnung<br />
Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro<br />
lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s<br />
Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis“. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung<br />
genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige<br />
Benachrichtigung <strong>de</strong>s Karteninhabers wirksam.<br />
11. Entgelte<br />
(1) Die vom Karteninhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten Entgelte<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“ <strong>de</strong>r Bank.<br />
(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber spätestens<br />
zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns in Textform<br />
angeboten. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />
(z. B. das Online Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf<br />
diesem Wege angeboten wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />
beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />
kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />
Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />
beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von Karteninhabern,<br />
die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n Regelungen in<br />
Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />
12. Weitere Visa-Karten<br />
Der Karteninhaber kann weitere Visa-Karten für Dritte beantragen,<br />
sogenannte Zusatzkarten. Die mit Zusatzkarten getätigten Umsätze<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto <strong>de</strong>s Karteninhabers belastet. Die<br />
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten aus Nr. 8 treffen auch die Inhaber<br />
einer Zusatzkarte.<br />
13. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />
Karteninhabers<br />
13.1.Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung<br />
ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n<br />
Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />
einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand,<br />
auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n<br />
hätte.<br />
13.2. Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />
einer autorisierten Kartenverfügung<br />
(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />
autorisierten Kartenverfügung in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die<br />
Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />
einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf<br />
<strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />
befun<strong>de</strong>n hätte.<br />
(2) Der Karteninhaber kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank<br />
die Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />
diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />
Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt<br />
o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />
(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte<br />
Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungs-empfängers<br />
erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in Nr. 5 eingeht (Verspätung),<br />
sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und<br />
2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Karteninhaber durch die Verspätung ein<br />
Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet die Bank nach Nr. 13.3.<br />
(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />
ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />
Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />
13.3. <strong>de</strong>s Karteninhabers aufgrund einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r<br />
einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Kartenverfügung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />
einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />
Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 13.1 und 13.2 erfasst ist, ersetzt<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />
zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />
zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />
zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei einer<br />
zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber vorgegeben<br />
hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Karteninhaber nicht um einen<br />
Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land außerhalb<br />
Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />
(Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />
(Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung die Bank<br />
für das Verschul<strong>de</strong>n einer an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs<br />
beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer<br />
solchen Stelle. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten<br />
zur Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />
Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach diesem<br />
Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese<br />
betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />
- für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />
- bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />
- für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat und<br />
- für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, wenn<br />
<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />
13.4. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach<br />
Nr. 13.1. – 13.3.<br />
Sollte <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht bereits die Kartenverfügung genehmigt<br />
haben, so sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die<br />
Bank nach Nr. 13.1. bis 13.3. erst dann ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />
Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung unterrichtet hat, dass es sich um<br />
eine nicht autorisierte, nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />
han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank<br />
<strong>de</strong>n Karteninhaber über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong><br />
Belastungsbuchung entsprechend <strong>de</strong>m für Umsatzinformationen<br />
vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r<br />
Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn<br />
<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach<br />
Nummer 13.3. kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in<br />
Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />
dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />
13.5. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung<br />
ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend-<br />
machung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />
(1) Der Karteninhaber kann von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine<br />
Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in <strong>de</strong>r Weise<br />
autorisiert hat, dass,<br />
- bei <strong>de</strong>r Autorisierung <strong>de</strong>r genaue Betrag nicht angegeben wur<strong>de</strong><br />
und<br />
- <strong>de</strong>r Zahlungsvorgang <strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
entsprechend seinem bisherigen Ausgabe-verhalten, <strong>de</strong>m Inhalt<br />
<strong>de</strong>s Kartenvertrages und <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />
hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> bleiben außer Betracht, wenn<br />
<strong>de</strong>r vereinbarte Referenzwechselkurs zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Bank die<br />
Sachumstän<strong>de</strong> darzulegen, aus <strong>de</strong>nen er seinen Erstattungs-anspruch<br />
herleitet.<br />
(2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht<br />
innerhalb von acht Wochen nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Belastung<br />
<strong>de</strong>s Umsatzes auf <strong>de</strong>m Abrechnungskonto gegenüber <strong>de</strong>r Bank<br />
geltend gemacht wird.<br />
13.6.Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die Bank nach Nr. 13.1.<br />
– 13.5. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong><br />
– auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />
beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />
Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />
hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />
– von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />
wur<strong>de</strong>n.
14. Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers für nicht autorisierte<br />
Kartenverfügungen<br />
14.1.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />
(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, seine PIN bzw. sein persönliches<br />
Passwort, o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n sie ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie<br />
ihm sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
so haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,-<br />
Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />
<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigem Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />
Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />
(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />
sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte, PIN o<strong>de</strong>r Passwort vorliegt,<br />
haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen<br />
Schä<strong>de</strong>n bis zu einem Betrag von maximal 150,- Euro, wenn <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte<br />
o<strong>de</strong>r PIN schuldhaft verletzt hat.<br />
(3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach Abs.<br />
1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />
nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />
(4) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen<br />
und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />
Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt o<strong>de</strong>r<br />
in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />
wenn<br />
– er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />
<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich<br />
mitgeteilt hat,<br />
– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort auf<br />
<strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war<br />
(zum Beispiel im Originalbrief, in <strong>de</strong>m die PIN <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />
mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />
– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort<br />
einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und <strong>de</strong>r Missbrauch dadurch<br />
verursacht wur<strong>de</strong>.<br />
(5) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />
jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />
14.2.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers ab Sperranzeige<br />
Sobald <strong>de</strong>r Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Visa-Karte, die missbräuchliche<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte<br />
o<strong>de</strong>r PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort gegenüber <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r einer<br />
Visa-Repräsentanz angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach<br />
durch Verfügungen in Form<br />
– <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
– <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />
Absicht, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber auch die nach <strong>de</strong>r Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n<br />
Schä<strong>de</strong>n.<br />
15. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Antragsteller<br />
Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Visa-Karte<br />
haften die Antragsteller als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann<br />
von je<strong>de</strong>m Antragsteller die Erfüllung sämtlicher Ansprüche for<strong>de</strong>rn.<br />
Je<strong>de</strong>r Antragsteller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für alle<br />
Antragsteller je<strong>de</strong>rzeit durch Kündigung been<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Antragsteller<br />
hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ihn ausgegebene Karte mit<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung unverzüglich an die Bank zurückgegeben<br />
wird. Die Aufwendungen, die aus <strong>de</strong>r weiteren Nutzung einer Karte<br />
bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, haben die Antragsteller<br />
ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon wird die<br />
Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Visa-Karten-Verfügungen<br />
nach <strong>de</strong>r Kün-digung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertragsverhältnisses zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />
16. Eigentum und Gültigkeit <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />
Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit <strong>de</strong>r<br />
Aushändigung einer neuen Visa-Karte, spätestens aber nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Visa-Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich zu<br />
entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen.<br />
En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die<br />
Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich<br />
das Recht vor, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />
neue auszutauschen. Kosten entstehen <strong>de</strong>m Karteninhaber dadurch<br />
nicht.<br />
17. Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
Der Kun<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r einzelne<br />
Zusatzkarten je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />
Inhabern von Zusatzkarten steht dieses Recht nur für ihre Karte<br />
zu. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung wird<br />
erst wirksam, wenn <strong>de</strong>r Kündigen<strong>de</strong> die betroffenen Karten an die Bank<br />
zurückgegeben hat. Die Benachrichtigung über das Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />
nach Nr. 8.4. ersetzt die Rückgabe <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Karte.<br />
18. Kündigungsrecht <strong>de</strong>r Bank<br />
Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen,<br />
min<strong>de</strong>stens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die<br />
Bank wird <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist<br />
kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange<br />
<strong>de</strong>s Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-<br />
Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch<br />
<strong>de</strong>n die Fortsetzung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages auch unter angemessener<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für die<br />
Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht<br />
hat und die Bank hierauf die Entscheidung über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Visa-Karten-Vertrages gestützt hat, o<strong>de</strong>r wenn eine wesentliche<br />
Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt o<strong>de</strong>r einzutreten droht<br />
und dadurch die Erfüllung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-<br />
Vertrag gegenüber <strong>de</strong>r Bank gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />
19. Folgen <strong>de</strong>r Kündigung<br />
Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung darf die Visa-Karte nicht mehr<br />
benutzt wer<strong>de</strong>n. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt an<br />
die Bank zurückzugeben. Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />
sämtliche Ansprüche <strong>de</strong>r Bank aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-Vertrag sofort<br />
fällig. Eventuelles Guthaben auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto wird auf das<br />
vereinbarte Girokonto übertragen. Mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-<br />
Vertrages ist die Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Kartenkontos verbun<strong>de</strong>n.<br />
20. Einziehung und Sperre <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (z. B. an<br />
Geldautomaten) veranlassen,<br />
– wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem Grund<br />
zu kündigen.<br />
– wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />
– wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />
Die Bank wird <strong>de</strong>n Karteninhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />
Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />
Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren<br />
o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Grün<strong>de</strong> für<br />
die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n<br />
Karteninhaber unverzüglich.<br />
21. Abrechnung <strong>de</strong>r Umsätze Visa Classic und Visa Gold<br />
Die Bank wird die Kartenumsätze zumin<strong>de</strong>st einmal monatlich zusammen<br />
mit <strong>de</strong>n Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Bargeldservice in Rechnung<br />
stellen. Der Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />
Abrechnung erteilt hat.<br />
22. Son<strong>de</strong>rregelung für Visa Prepaid<br />
(1) Die Karte darf nur im Rahmen <strong>de</strong>s Guthabens eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
das sich auf <strong>de</strong>m zur Karte gehören<strong>de</strong>n Kartenkonto befin<strong>de</strong>t.<br />
Der Karteninhaber kann seine Karte durch Online-Überweisung<br />
von seinem Top Giro (im Rahmen <strong>de</strong>s Online-Banking) auf das<br />
Kartenkonto aufla<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die Kartenumsätze wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kartenkonto belastet. Sofern<br />
Buchungen auf <strong>de</strong>m Kartenkonto erfolgten, erhält <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
einmal im Kalen<strong>de</strong>rmonat eine Abrechnung über das Kartenkonto,<br />
in <strong>de</strong>r alle Buchungen ausgewiesen sind.<br />
23. Beauftragung Dritter<br />
Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages<br />
zur Bewirkung <strong>de</strong>r von ihr zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen o<strong>de</strong>r zur<br />
Einfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r vom Kun<strong>de</strong>n zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen geeigneter<br />
Dritter zu bedienen.<br />
24. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Ergänzend zu diesen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die<br />
Än<strong>de</strong>rung dieser Geschäftsbedingungen und die außergerichtliche<br />
Streitschlichtung und sonstigen Beschwer<strong>de</strong>möglichkeiten, gelten die<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Bank.