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Kreditkartentausch - Wuestenrotdirect.de

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WB71006A [3] 9.2012<br />

WB71006A<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

(BLZ: 604 200 00 / BIC: WBAGDE61)<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

Privatkun<strong>de</strong>nservice<br />

71630 Ludwigsburg<br />

Antragsteller<br />

Titel / Vorname / Name<br />

Straße / Hausnummer<br />

Postleitzahl Wohnort<br />

E-Mail-Adresse (bitte angeben)<br />

Telefon privat Mobil-Telefon<br />

<strong>Kreditkartentausch</strong><br />

MasterCard zu Visa<br />

Top Giro-Kontonummer<br />

Bitte diese Kontonummer immer angeben<br />

Per Fax an 07141 16-755366<br />

Kontoinhaber:<br />

Vorname<br />

Ich beantrage <strong>de</strong>n Tausch aller in meinem Besitz befindlichen MasterCard-Kreditkarten in Visa-Kreditkarten<br />

zu <strong>de</strong>n oben genannten Kontonummern (MasterCard Standard in Visa Classic, MasterCard Platinum in Visa Gold,<br />

MasterCard Prepaid in Visa Prepaid). Sollte ich eine an<strong>de</strong>re Kreditkartenart wünschen, wer<strong>de</strong> ich meine bisherige<br />

MasterCard-Kreditkarte schriftlich kündigen und eine neue Visa-Kreditkarte beantragen. Hierzu kann dieses Formular<br />

nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Sobald ich im Besitz <strong>de</strong>r neuen Visa-Kreditkarte und <strong>de</strong>r dazugehörigen neuen PIN bin, wer<strong>de</strong> ich meine bisherige<br />

MasterCard-Kreditkarte nicht mehr einsetzen und diese vernichten. Die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank<br />

wird automatisch meine MasterCard-Kreditkarte/n nach einer angemessenen Zeit kündigen und evtl. vorhan<strong>de</strong>nes<br />

Restguthaben von <strong>de</strong>r MasterCard Prepaid auf meine neue Visa Prepaid übertragen lassen. Über meinen persönlichen<br />

Online-Zugang kann ich mein Prepaid-Guthaben auch selbst auf mein Top Giro entla<strong>de</strong>n und anschließend<br />

meine neue Visa Prepaid bela<strong>de</strong>n. Sind meine Kreditkartendaten für Bezahlvorgänge bei entsprechen<strong>de</strong>n Diensten<br />

gespeichert (z. B. Paypal), veranlasse ich eine Än<strong>de</strong>rung auf die neue Kreditkartenummer von Visa.<br />

Auch inaktive Kreditkarten wer<strong>de</strong>n noch eine Zeit lang in <strong>de</strong>r Übersicht im Online-Banking angezeigt. Somit können<br />

diese weiterhin in <strong>de</strong>r Karten<strong>de</strong>tailansicht aufgerufen und Umsätze und Abrechnungen eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ich akzeptiere ausdrücklich die Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. <strong>de</strong>r Schufa-Klausel und <strong>de</strong>r<br />

Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid. Weitere Informationen und sämtliche<br />

Bedingungen erhalte ich auf www.wuestenrotdirect.<strong>de</strong>.<br />

Möchten weitere Kontobeteiligte ihre MasterCard-Kreditkarten in Visa-Kreditkarten tauschen, so ist für je<strong>de</strong><br />

Person ein separates Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.<br />

Ort und Datum - Unterschrift - <strong>de</strong>s Antragstellers<br />

(bei Min<strong>de</strong>rjährigen zusätzlich die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter)<br />

Name<br />

PLZ, Ort<br />

Inhaber Ehegatte/Mitinhaber Bevollmächtigter (Vollmacht liegt <strong>de</strong>r Bank vor)<br />

Dieser Auftrag gilt auch für meine weiteren Top Giro/Top Giro young-Konten:


WB79020VK [2] 7.2011<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

71630 Ludwigsburg<br />

- nachfolgend Bank genannt -<br />

Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid<br />

(im folgen<strong>de</strong>n Visa-Karte)<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten<br />

1.1. Zu Zahlungsverkehrszwecken<br />

Die von <strong>de</strong>r Bank ausgegebene Visa-Karte kann <strong>de</strong>r Karteninhaber im<br />

Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Visa-Verbun<strong>de</strong>s einsetzen<br />

- bei Vertragsunternehmen und<br />

- darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von<br />

Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten,<br />

dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers<br />

(Bargeldservice).<br />

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Bargeldservices sind an <strong>de</strong>n Akzeptanzsymbolen zu<br />

erkennen, die auf <strong>de</strong>r Visa-Karte zu sehen sind. Soweit mit <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

zusätzliche Leistungen (z. B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbun<strong>de</strong>n<br />

sind, richtet sich dies nach <strong>de</strong>n insoweit gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regeln.<br />

2. Persönliche Geheimzahl (PIN) und persönliches Passwort<br />

2.1. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />

Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen kann<br />

<strong>de</strong>m Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur<br />

Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Karte kann an Geldautomaten sowie an<br />

automatisierten Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die PIN dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der<br />

Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Stelle in Verbindung setzen.<br />

2.2. Persönliches Passwort<br />

Für die Teilnahme am Verified by Visa-Verfahren benötigt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ein<br />

persönliches Passwort, das er bei <strong>de</strong>r Anmeldung zum Verified by Visa-<br />

Verfahren selbst bestimmt. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes<br />

ist je<strong>de</strong>rzeit durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n möglich. Die Visa-Karte kann im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn das<br />

persönliche Passwort dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Der Kun<strong>de</strong> sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Stelle, in Verbindung setzen.<br />

3. Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

3.1. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />

(1) Bei Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte ist entwe<strong>de</strong>r<br />

- ein Beleg zu unterschreiben, auf <strong>de</strong>n das Vertragsunternehmen<br />

die Kartendaten übertragen hat, o<strong>de</strong>r<br />

- an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und<br />

Vertragsunternehmen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber – insbeson<strong>de</strong>re<br />

zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls o<strong>de</strong>r zur Abwicklung<br />

von Distanzgeschäften (z.B. Bestellung via Telefon, Internet etc.)<br />

– ausnahmsweise darauf verzichten, <strong>de</strong>n Beleg zu unterzeichnen und statt<strong>de</strong>ssen<br />

lediglich seine Visa-Karten-Nummer bzw. im Rahmen <strong>de</strong>s Verified<br />

by Visa-Verfahrens sein persönliches Passwort angeben.<br />

(2) Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />

(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />

zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift o<strong>de</strong>r das persönliche<br />

Passwort erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren<br />

Einsatz erteilt. Nach <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung kann <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />

Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />

- sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN bzw. seinem persönlichen<br />

Passwort legitimiert hat,<br />

- <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />

o<strong>de</strong>r die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, o<strong>de</strong>r<br />

- die Karte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal an <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt<br />

wird, unterrichtet.<br />

5. Ausführungsfrist<br />

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach<br />

Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet sicherzu-<br />

stellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens an <strong>de</strong>m im „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingeht.<br />

6. Visa-Kartenkonto<br />

Die Bank richtet für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Kreditkartenkonto ein, das in laufen<strong>de</strong>r<br />

Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels <strong>de</strong>r Kreditkarte(n)<br />

getätigten Umsätze, Verfügungen an Geldautomaten und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Durchführung dieses Vertrages veranlassten und sonstigen Aufwendungen<br />

und Entgelte <strong>de</strong>r Bank wer<strong>de</strong>n über das Kreditkartenkonto abgerechnet und<br />

diesem belastet. Die Bank wird <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n alle im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Begleichung <strong>de</strong>r Umsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen einmal monatlich<br />

in Rechnung stellen. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Monatsabrechnung<br />

auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Zugang <strong>de</strong>r Monatsabrechnung gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Bank in Textform mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger<br />

Einwendungen gilt als Genehmigung.<br />

7. Finanzielle Nutzungsgrenze<br />

Der Karteninhaber darf die Visa-Karte nur innerhalb <strong>de</strong>s Verfügungsrahmens<br />

auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto und nur in <strong>de</strong>r Weise nutzen, dass ein Ausgleich<br />

<strong>de</strong>r Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Karteninhaber<br />

kann mit seiner Bank eine Än<strong>de</strong>rung seines Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte<br />

vereinbaren. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze<br />

nicht einhält, ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />

die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte entstehen. Die Genehmigung<br />

einzelner Visa-Karten-Umsätze führt we<strong>de</strong>r zur Einräumung eines Kredites<br />

noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, son<strong>de</strong>rn erfolgt in<br />

<strong>de</strong>r Erwartung, dass ein Ausgleich <strong>de</strong>r Visa-Karten-Umsätze bei Fälligkeit<br />

gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhan<strong>de</strong>nes<br />

Kontoguthaben o<strong>de</strong>r einen vorher für das Visa-Kartenkonto vorher eingeräumten<br />

Kreditlinie, so führt die Buchung lediglich zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />

Kontoüberziehung.<br />

8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

8.1. Unterschrift<br />

Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />

Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />

8.2. Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />

dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf<br />

insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Denn je<strong>de</strong> Person, die im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr<br />

missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />

8.3. Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) und <strong>de</strong>s<br />

persönlichen Passwortes<br />

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re Person<br />

Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) und seinem persönlichen<br />

Passwort erlangt. Sie/es darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte<br />

vermerkt o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>r PIN bzw. <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes ist sicherzustellen,<br />

dass Dritte diese(s) nicht ausspähen können. Je<strong>de</strong> Person, die die<br />

PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte kommt bzw. die Visa-Kartennummer<br />

und das persönliche Passwort kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche<br />

Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben<br />

o<strong>de</strong>r Transaktionen im Rahmen <strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens über das<br />

Internet zu veranlassen).<br />

8.4. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />

die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />

Nutzung von Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort fest, so ist die Bank,<br />

und zwar möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, o<strong>de</strong>r eine Repräsentanz <strong>de</strong>s<br />

Visa-Verbun<strong>de</strong>s unverzüglich zu unterrichten, um die Visa-Karte sperren<br />

zu lassen. Die Kontaktdaten, unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der<br />

Karteninhaber hat je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch auch unverzüglich bei<br />

<strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.


(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />

unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von<br />

Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort vorliegt, muss er ebenfalls<br />

unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.<br />

(3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />

einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Karten-verfügung<br />

zu unterrichten.<br />

9. Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie <strong>de</strong>n<br />

Kreditinstituten, die die Visa-Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren,<br />

verpflichtet, die vom Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Karte getätigten<br />

Umsätze zu begleichen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />

Bargeldservice in Anspruch genommen hat, für <strong>de</strong>n im Rahmen<br />

dieses Service ausgezahlten Betrag. Der Karteninhaber ist seinerseits<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsbetrag zu erstatten. Die<br />

Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Karteninhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />

auf <strong>de</strong>m vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Begleichung <strong>de</strong>r Kartenumsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen. Der<br />

Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber Abrechnung<br />

erteilt hat. Nach Erteilung <strong>de</strong>r Abrechung wer<strong>de</strong>n die Umsätze <strong>de</strong>m<br />

vereinbarten Abrechungskonto belastet. Einwendungen und sonstige<br />

Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu<br />

<strong>de</strong>m Vertragsunternehmen, bei <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt wur<strong>de</strong>, sind<br />

unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen geltend zu machen.<br />

Die Zahlungspflicht gegenüber <strong>de</strong>r Bank bleibt hiervon unberührt.<br />

10. Fremdwährungsumrechnung<br />

Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro<br />

lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung<br />

genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige<br />

Benachrichtigung <strong>de</strong>s Karteninhabers wirksam.<br />

11. Entgelte<br />

(1) Die vom Karteninhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten Entgelte<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“ <strong>de</strong>r Bank.<br />

(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber spätestens<br />

zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns in Textform<br />

angeboten. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />

(z. B. das Online Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf<br />

diesem Wege angeboten wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />

Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />

beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />

kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />

Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />

beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von Karteninhabern,<br />

die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n Regelungen in<br />

Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />

12. Weitere Visa-Karten<br />

Der Karteninhaber kann weitere Visa-Karten für Dritte beantragen,<br />

sogenannte Zusatzkarten. Die mit Zusatzkarten getätigten Umsätze<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto <strong>de</strong>s Karteninhabers belastet. Die<br />

Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten aus Nr. 8 treffen auch die Inhaber<br />

einer Zusatzkarte.<br />

13. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers<br />

13.1.Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung<br />

ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n<br />

Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />

einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand,<br />

auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n<br />

hätte.<br />

13.2. Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />

einer autorisierten Kartenverfügung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />

autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die<br />

Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />

einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf<br />

<strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />

befun<strong>de</strong>n hätte.<br />

(2) Der Karteninhaber kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank<br />

die Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />

diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />

Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt<br />

o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte<br />

Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungs-empfängers<br />

erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in Nr. 5 eingeht (Verspätung),<br />

sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und<br />

2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Karteninhaber durch die Verspätung ein<br />

Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet die Bank nach Nr. 13.3.<br />

(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />

ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />

13.3. <strong>de</strong>s Karteninhabers aufgrund einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r<br />

einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />

einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />

Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 13.1 und 13.2 erfasst ist, ersetzt<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />

zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />

zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei einer<br />

zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber vorgegeben<br />

hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Karteninhaber nicht um einen<br />

Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land außerhalb<br />

Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

(Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />

(Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung die Bank<br />

für das Verschul<strong>de</strong>n einer an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs<br />

beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer<br />

solchen Stelle. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

zur Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />

Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach diesem<br />

Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese<br />

betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />

- für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />

- bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />

- für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat und<br />

- für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, wenn<br />

<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />

13.4. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach<br />

Nr. 13.1. – 13.3.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht bereits die Kartenverfügung genehmigt<br />

haben, so sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die<br />

Bank nach Nr. 13.1. bis 13.3. erst dann ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung unterrichtet hat, dass es sich um<br />

eine nicht autorisierte, nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />

han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank<br />

<strong>de</strong>n Karteninhaber über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong><br />

Belastungsbuchung entsprechend <strong>de</strong>m für Umsatzinformationen<br />

vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r<br />

Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn<br />

<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach<br />

Nummer 13.3. kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in<br />

Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />

dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />

13.5. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung<br />

ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend-<br />

machung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />

(1) Der Karteninhaber kann von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine<br />

Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in <strong>de</strong>r Weise<br />

autorisiert hat, dass,<br />

- bei <strong>de</strong>r Autorisierung <strong>de</strong>r genaue Betrag nicht angegeben wur<strong>de</strong><br />

und<br />

- <strong>de</strong>r Zahlungsvorgang <strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

entsprechend seinem bisherigen Ausgabe-verhalten, <strong>de</strong>m Inhalt<br />

<strong>de</strong>s Kartenvertrages und <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />

hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> bleiben außer Betracht, wenn<br />

<strong>de</strong>r vereinbarte Referenzwechselkurs zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Bank die<br />

Sachumstän<strong>de</strong> darzulegen, aus <strong>de</strong>nen er seinen Erstattungs-anspruch<br />

herleitet.<br />

(2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht<br />

innerhalb von acht Wochen nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Belastung<br />

<strong>de</strong>s Umsatzes auf <strong>de</strong>m Abrechnungskonto gegenüber <strong>de</strong>r Bank<br />

geltend gemacht wird.<br />

13.6.Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die Bank nach Nr. 13.1.<br />

– 13.5. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Umstän<strong>de</strong><br />

– auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />

Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />

hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />

– von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />

wur<strong>de</strong>n.


14. Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers für nicht autorisierte<br />

Kartenverfügungen<br />

14.1.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />

(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, seine PIN bzw. sein persönliches<br />

Passwort, o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n sie ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie<br />

ihm sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

so haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,-<br />

Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />

<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigem Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />

Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />

(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />

sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte, PIN o<strong>de</strong>r Passwort vorliegt,<br />

haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen<br />

Schä<strong>de</strong>n bis zu einem Betrag von maximal 150,- Euro, wenn <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte<br />

o<strong>de</strong>r PIN schuldhaft verletzt hat.<br />

(3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach Abs.<br />

1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />

nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />

(4) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen<br />

und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />

Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt o<strong>de</strong>r<br />

in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />

wenn<br />

– er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />

<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich<br />

mitgeteilt hat,<br />

– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort auf<br />

<strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war<br />

(zum Beispiel im Originalbrief, in <strong>de</strong>m die PIN <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />

mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />

– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort<br />

einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und <strong>de</strong>r Missbrauch dadurch<br />

verursacht wur<strong>de</strong>.<br />

(5) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />

jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />

14.2.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald <strong>de</strong>r Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Visa-Karte, die missbräuchliche<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte<br />

o<strong>de</strong>r PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort gegenüber <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r einer<br />

Visa-Repräsentanz angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach<br />

durch Verfügungen in Form<br />

– <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

– <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />

Absicht, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber auch die nach <strong>de</strong>r Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n<br />

Schä<strong>de</strong>n.<br />

15. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Antragsteller<br />

Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Visa-Karte<br />

haften die Antragsteller als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann<br />

von je<strong>de</strong>m Antragsteller die Erfüllung sämtlicher Ansprüche for<strong>de</strong>rn.<br />

Je<strong>de</strong>r Antragsteller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für alle<br />

Antragsteller je<strong>de</strong>rzeit durch Kündigung been<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Antragsteller<br />

hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ihn ausgegebene Karte mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung unverzüglich an die Bank zurückgegeben<br />

wird. Die Aufwendungen, die aus <strong>de</strong>r weiteren Nutzung einer Karte<br />

bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, haben die Antragsteller<br />

ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon wird die<br />

Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Visa-Karten-Verfügungen<br />

nach <strong>de</strong>r Kün-digung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertragsverhältnisses zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />

16. Eigentum und Gültigkeit <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />

Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit <strong>de</strong>r<br />

Aushändigung einer neuen Visa-Karte, spätestens aber nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Visa-Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich zu<br />

entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen.<br />

En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die<br />

Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich<br />

das Recht vor, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />

neue auszutauschen. Kosten entstehen <strong>de</strong>m Karteninhaber dadurch<br />

nicht.<br />

17. Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

Der Kun<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r einzelne<br />

Zusatzkarten je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />

Inhabern von Zusatzkarten steht dieses Recht nur für ihre Karte<br />

zu. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung wird<br />

erst wirksam, wenn <strong>de</strong>r Kündigen<strong>de</strong> die betroffenen Karten an die Bank<br />

zurückgegeben hat. Die Benachrichtigung über das Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />

nach Nr. 8.4. ersetzt die Rückgabe <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Karte.<br />

18. Kündigungsrecht <strong>de</strong>r Bank<br />

Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen,<br />

min<strong>de</strong>stens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die<br />

Bank wird <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist<br />

kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange<br />

<strong>de</strong>s Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-<br />

Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch<br />

<strong>de</strong>n die Fortsetzung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages auch unter angemessener<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für die<br />

Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht<br />

hat und die Bank hierauf die Entscheidung über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Visa-Karten-Vertrages gestützt hat, o<strong>de</strong>r wenn eine wesentliche<br />

Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt o<strong>de</strong>r einzutreten droht<br />

und dadurch die Erfüllung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-<br />

Vertrag gegenüber <strong>de</strong>r Bank gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />

19. Folgen <strong>de</strong>r Kündigung<br />

Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung darf die Visa-Karte nicht mehr<br />

benutzt wer<strong>de</strong>n. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt an<br />

die Bank zurückzugeben. Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />

sämtliche Ansprüche <strong>de</strong>r Bank aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-Vertrag sofort<br />

fällig. Eventuelles Guthaben auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto wird auf das<br />

vereinbarte Girokonto übertragen. Mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-<br />

Vertrages ist die Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Kartenkontos verbun<strong>de</strong>n.<br />

20. Einziehung und Sperre <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (z. B. an<br />

Geldautomaten) veranlassen,<br />

– wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem Grund<br />

zu kündigen.<br />

– wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />

– wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />

Die Bank wird <strong>de</strong>n Karteninhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />

Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />

Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren<br />

o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Grün<strong>de</strong> für<br />

die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n<br />

Karteninhaber unverzüglich.<br />

21. Abrechnung <strong>de</strong>r Umsätze Visa Classic und Visa Gold<br />

Die Bank wird die Kartenumsätze zumin<strong>de</strong>st einmal monatlich zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Bargeldservice in Rechnung<br />

stellen. Der Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />

Abrechnung erteilt hat.<br />

22. Son<strong>de</strong>rregelung für Visa Prepaid<br />

(1) Die Karte darf nur im Rahmen <strong>de</strong>s Guthabens eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

das sich auf <strong>de</strong>m zur Karte gehören<strong>de</strong>n Kartenkonto befin<strong>de</strong>t.<br />

Der Karteninhaber kann seine Karte durch Online-Überweisung<br />

von seinem Top Giro (im Rahmen <strong>de</strong>s Online-Banking) auf das<br />

Kartenkonto aufla<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Kartenumsätze wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kartenkonto belastet. Sofern<br />

Buchungen auf <strong>de</strong>m Kartenkonto erfolgten, erhält <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

einmal im Kalen<strong>de</strong>rmonat eine Abrechnung über das Kartenkonto,<br />

in <strong>de</strong>r alle Buchungen ausgewiesen sind.<br />

23. Beauftragung Dritter<br />

Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages<br />

zur Bewirkung <strong>de</strong>r von ihr zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen o<strong>de</strong>r zur<br />

Einfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r vom Kun<strong>de</strong>n zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen geeigneter<br />

Dritter zu bedienen.<br />

24. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Ergänzend zu diesen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die<br />

Än<strong>de</strong>rung dieser Geschäftsbedingungen und die außergerichtliche<br />

Streitschlichtung und sonstigen Beschwer<strong>de</strong>möglichkeiten, gelten die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Bank.

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