Kartenantrag - Wuestenrotdirect.de
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WB71006 [13] 7.2012<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />
WB71006<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
(BLZ: 604 200 00 / BIC: WBAGDE61)<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
Privatkun<strong>de</strong>nservice<br />
71630 Ludwigsburg<br />
Antragsteller<br />
Titel / Vorname / Name<br />
Straße / Hausnummer<br />
Postleitzahl Wohnort<br />
E-Mail-Adresse (bitte angeben)<br />
Inhaber Ehegatte/Mitinhaber<br />
Telefon privat Mobil-Telefon<br />
Ich beantrage die Ausgabe <strong>de</strong>r angekreuzten Kartenart:<br />
Bankkun<strong>de</strong>nkarte (Maestro-Karte/girocard) für Kun<strong>de</strong>n ab 7 Jahren<br />
<strong>Kartenantrag</strong><br />
Top Giro-Kontonummer<br />
Bitte diese Kontonummer immer angeben<br />
Per Fax an 07141 16-755366<br />
Kontoinhaber:<br />
Vorname<br />
1) Visa-Prepaid kann nur bei online geführten Top Giro-Konten verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Sofern das Konto noch nicht online geführt wird,<br />
wird dieses und alle weiteren automatisch auf Online-Nutzung umgestellt und die persönlichen Online-Unterlagen an <strong>de</strong>n Antragsteller<br />
versandt. Kontoauszüge (z. B. für Top Giro und Top Tagesgeld) bekomme ich elektronisch als PDF-Dokument zum Herunterla<strong>de</strong>n<br />
unter <strong>de</strong>m Menüpunkt „Kontoauszüge“ zur Verfügung gestellt (e-Kontoauszug). Eine postalische Zustellung entfällt dann. Bei<br />
Online-Konten, bei <strong>de</strong>nen ein e-Kontoauszug nicht möglich ist (z. B. Top Depot) und bei Verträgen <strong>de</strong>r Online-Vertragsauskunft<br />
(Bausparen) gilt weiterhin <strong>de</strong>r schriftliche Versand <strong>de</strong>s Kontoauszugs auf <strong>de</strong>m Postweg. Kreditkartenabrechnungen können ebenfalls<br />
im Online-Banking abgerufen wer<strong>de</strong>n, wenn sich <strong>de</strong>r Online-Nutzer selbst in seinem Online-Zugang unter „Kartenabrechnungen“<br />
dafür angemel<strong>de</strong>t hat.<br />
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die beantragte/n Karte/n, die dazugehörige/n PIN sowie evtl. die Online-Unterlagen (Online-Kun<strong>de</strong>nnummer, PIN und TAN-Liste)<br />
wird/wer<strong>de</strong>n Ihnen aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt und zeitversetzt per Post zugesandt. Es gelten die Allg. Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) einschließlich <strong>de</strong>r SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen und die jeweiligen Son<strong>de</strong>rbedingungen für die Visa-Karte/n,<br />
die Bankkun<strong>de</strong>nkarte (Maestro-Karte/girocard) und für das Online-Banking. Diese Bedingungen wer<strong>de</strong>n ausdrücklich anerkannt.<br />
Weitere Informationen und sämtliche Bedingungen sind auf www.wuestenrotdirect.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Möchten mehrere Kontobeteiligte eine Bankkun<strong>de</strong>n-/Kreditkarte beantragen, so muss für je<strong>de</strong> Person ein separater<br />
<strong>Kartenantrag</strong> ausgefüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Erstausstattung: kostenlos (außer Visa Gold) / Ersatzkarte/n inkl. neuer PIN 12,00 EUR pro Karte<br />
Keine Gebühren wer<strong>de</strong>n erhoben für Leistungen, die aufgrund eines überwiegen<strong>de</strong>n Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r ihrer<br />
Erfüllungsgehilfen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Ort und Datum - Unterschrift - <strong>de</strong>s Antragstellers<br />
(bei Min<strong>de</strong>rjährigen zusätzlich die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter)<br />
Name<br />
PLZ, Ort<br />
Kreditkarte Visa-Classic bei entsprechen<strong>de</strong>r Bonität (für Kun<strong>de</strong>n ab 18 Jahren)<br />
Bevollmächtigter (Vollmacht liegt <strong>de</strong>r Bank vor)<br />
Kreditkarte Visa-Gold bei entsprechen<strong>de</strong>r Bonität (für Kun<strong>de</strong>n ab 18 Jahren), Jahresgebühr EUR 75,00 inkl. Versicherungspaket.<br />
Kreditkarte Visa-Prepaid (für Kun<strong>de</strong>n ab 7 Jahren) nur bei online geführten Konten, nicht für Bevollmächtigte 1)
Ich willige ein, dass die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank,<br />
71630 Ludwigsburg (nachfolgend Bank genannt), ggf. über <strong>de</strong>n<br />
beauftragten Kartendienstleister PLUSCARD Service-Gesellschaft für<br />
Kreditkarten-Processing mbH, <strong>de</strong>r SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />
5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die Beantragung, <strong>de</strong>n Abschluss<br />
und ggf. <strong>de</strong>n revolvieren<strong>de</strong>n Kreditrahmen sowie die Beendigung dieses<br />
Kreditkartenvertrages übermittelt.<br />
Unabhängig davon wird die Bank <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten über<br />
ihre gegen mich bestehen<strong>de</strong>n fälligen For<strong>de</strong>rungen übermitteln.<br />
Dies ist nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1<br />
Satz 1) zulässig, wenn ich die geschul<strong>de</strong>te Leistung trotz Fälligkeit<br />
nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r Dritter erfor<strong>de</strong>rlich ist und<br />
■<br />
■<br />
■<br />
die For<strong>de</strong>rung vollstreckbar ist o<strong>de</strong>r ich die For<strong>de</strong>rung<br />
ausdrücklich anerkannt habe o<strong>de</strong>r<br />
ich nach Eintritt <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung min<strong>de</strong>stens zweimal<br />
schriftlich gemahnt wor<strong>de</strong>n bin, die Bank mich rechtzeitig,<br />
jedoch frühestens bei <strong>de</strong>r ersten Mahnung, über die bevorstehen<strong>de</strong><br />
Übermittlung nach min<strong>de</strong>stens vier Wochen unterrichtet<br />
hat und ich die For<strong>de</strong>rung nicht bestritten habe o<strong>de</strong>r<br />
das <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Vertragsverhältnis aufgrund<br />
von Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Bank fristlos gekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n kann und die Bank mich über die bevorstehen<strong>de</strong> Übermittlung<br />
unterrichtet hat.<br />
Darüber hinaus wird die Bank <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten über sonstiges<br />
nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- o<strong>de</strong>r Kreditkartenmissbrauch<br />
o<strong>de</strong>r sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese<br />
Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz<br />
2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen <strong>de</strong>r<br />
Bank o<strong>de</strong>r Dritter erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein Grund zu <strong>de</strong>r Annahme<br />
besteht, dass das schutzwürdige Interesse <strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m<br />
Ausschluss <strong>de</strong>r Übermittlung überwiegt.<br />
Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis.<br />
Stand: Juli 2012<br />
SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung<br />
umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf<br />
Grundlage <strong>de</strong>s SCHUFA-Datenbestan<strong>de</strong>s zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos<br />
(Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner<br />
im Europäischen Wirtschaftsraum und <strong>de</strong>r Schweiz, um diesen<br />
Informationen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen<br />
Personen zu geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind Unternehmen,<br />
die aufgrund von Leistungen o<strong>de</strong>r Lieferung finanzielle Ausfallrisiken<br />
tragen (insbeson<strong>de</strong>re Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und<br />
Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations-,<br />
Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).<br />
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur<br />
Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft<br />
dargelegt wur<strong>de</strong> und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen<br />
zulässig ist. Daher kann <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r jeweils zur Verfügung<br />
gestellten Daten nach Art <strong>de</strong>r Vertragspartner unterschiedlich sein.<br />
Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntität<br />
und <strong>de</strong>s Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die<br />
beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.<br />
Ich kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die mich betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten<br />
Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-<br />
Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter<br />
www.meineschufa.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Die postalische Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet:<br />
SCHUFA Holding AG<br />
Privatkun<strong>de</strong>n ServiceCenter<br />
Postfach 103441<br />
50474 Köln
WB79020VK [2] 7.2011<br />
Wüstenrot Bank AG<br />
Pfandbriefbank<br />
71630 Ludwigsburg<br />
- nachfolgend Bank genannt -<br />
Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid<br />
(im folgen<strong>de</strong>n Visa-Karte)<br />
1. Verwendungsmöglichkeiten<br />
1.1. Zu Zahlungsverkehrszwecken<br />
Die von <strong>de</strong>r Bank ausgegebene Visa-Karte kann <strong>de</strong>r Karteninhaber im<br />
Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Visa-Verbun<strong>de</strong>s einsetzen<br />
- bei Vertragsunternehmen und<br />
- darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von<br />
Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten,<br />
dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers<br />
(Bargeldservice).<br />
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Bargeldservices sind an <strong>de</strong>n Akzeptanzsymbolen zu<br />
erkennen, die auf <strong>de</strong>r Visa-Karte zu sehen sind. Soweit mit <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
zusätzliche Leistungen (z. B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbun<strong>de</strong>n<br />
sind, richtet sich dies nach <strong>de</strong>n insoweit gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regeln.<br />
2. Persönliche Geheimzahl (PIN) und persönliches Passwort<br />
2.1. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />
Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen kann<br />
<strong>de</strong>m Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur<br />
Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Karte kann an Geldautomaten sowie an<br />
automatisierten Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn die PIN dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der<br />
Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />
kontoführen<strong>de</strong>n Stelle in Verbindung setzen.<br />
2.2. Persönliches Passwort<br />
Für die Teilnahme am Verified by Visa-Verfahren benötigt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ein<br />
persönliches Passwort, das er bei <strong>de</strong>r Anmeldung zum Verified by Visa-<br />
Verfahren selbst bestimmt. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes<br />
ist je<strong>de</strong>rzeit durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n möglich. Die Visa-Karte kann im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn das<br />
persönliche Passwort dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Der Kun<strong>de</strong> sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />
Stelle, in Verbindung setzen.<br />
3. Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
3.1. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />
(1) Bei Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte ist entwe<strong>de</strong>r<br />
- ein Beleg zu unterschreiben, auf <strong>de</strong>n das Vertragsunternehmen<br />
die Kartendaten übertragen hat, o<strong>de</strong>r<br />
- an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und<br />
Vertragsunternehmen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber – insbeson<strong>de</strong>re<br />
zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls o<strong>de</strong>r zur Abwicklung<br />
von Distanzgeschäften (z.B. Bestellung via Telefon, Internet etc.)<br />
– ausnahmsweise darauf verzichten, <strong>de</strong>n Beleg zu unterzeichnen und statt<strong>de</strong>ssen<br />
lediglich seine Visa-Karten-Nummer bzw. im Rahmen <strong>de</strong>s Verified<br />
by Visa-Verfahrens sein persönliches Passwort angeben.<br />
(2) Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />
(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />
zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift o<strong>de</strong>r das persönliche<br />
Passwort erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren<br />
Einsatz erteilt. Nach <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung kann <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />
Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />
- sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN bzw. seinem persönlichen<br />
Passwort legitimiert hat,<br />
- <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />
o<strong>de</strong>r die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, o<strong>de</strong>r<br />
- die Karte gesperrt ist.<br />
Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal an <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt<br />
wird, unterrichtet.<br />
5. Ausführungsfrist<br />
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach<br />
Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet sicherzu-<br />
stellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens an <strong>de</strong>m im „Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingeht.<br />
6. Visa-Kartenkonto<br />
Die Bank richtet für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Kreditkartenkonto ein, das in laufen<strong>de</strong>r<br />
Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels <strong>de</strong>r Kreditkarte(n)<br />
getätigten Umsätze, Verfügungen an Geldautomaten und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Durchführung dieses Vertrages veranlassten und sonstigen Aufwendungen<br />
und Entgelte <strong>de</strong>r Bank wer<strong>de</strong>n über das Kreditkartenkonto abgerechnet und<br />
diesem belastet. Die Bank wird <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n alle im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r Begleichung <strong>de</strong>r Umsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen einmal monatlich<br />
in Rechnung stellen. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Monatsabrechnung<br />
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind<br />
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang <strong>de</strong>r Monatsabrechnung gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Bank in Textform mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger<br />
Einwendungen gilt als Genehmigung.<br />
7. Finanzielle Nutzungsgrenze<br />
Der Karteninhaber darf die Visa-Karte nur innerhalb <strong>de</strong>s Verfügungsrahmens<br />
auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto und nur in <strong>de</strong>r Weise nutzen, dass ein Ausgleich<br />
<strong>de</strong>r Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Karteninhaber<br />
kann mit seiner Bank eine Än<strong>de</strong>rung seines Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte<br />
vereinbaren. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze<br />
nicht einhält, ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />
die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte entstehen. Die Genehmigung<br />
einzelner Visa-Karten-Umsätze führt we<strong>de</strong>r zur Einräumung eines Kredites<br />
noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, son<strong>de</strong>rn erfolgt in<br />
<strong>de</strong>r Erwartung, dass ein Ausgleich <strong>de</strong>r Visa-Karten-Umsätze bei Fälligkeit<br />
gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhan<strong>de</strong>nes<br />
Kontoguthaben o<strong>de</strong>r einen vorher für das Visa-Kartenkonto vorher eingeräumten<br />
Kreditlinie, so führt die Buchung lediglich zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />
Kontoüberziehung.<br />
8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
8.1. Unterschrift<br />
Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />
Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />
8.2. Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />
dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf<br />
insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Denn je<strong>de</strong> Person, die im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr<br />
missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />
8.3. Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) und <strong>de</strong>s<br />
persönlichen Passwortes<br />
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re Person<br />
Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) und seinem persönlichen<br />
Passwort erlangt. Sie/es darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte<br />
vermerkt o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>r PIN bzw. <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes ist sicherzustellen,<br />
dass Dritte diese(s) nicht ausspähen können. Je<strong>de</strong> Person, die die<br />
PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte kommt bzw. die Visa-Kartennummer<br />
und das persönliche Passwort kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche<br />
Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben<br />
o<strong>de</strong>r Transaktionen im Rahmen <strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens über das<br />
Internet zu veranlassen).<br />
8.4. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />
die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />
Nutzung von Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort fest, so ist die Bank,<br />
und zwar möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, o<strong>de</strong>r eine Repräsentanz <strong>de</strong>s<br />
Visa-Verbun<strong>de</strong>s unverzüglich zu unterrichten, um die Visa-Karte sperren<br />
zu lassen. Die Kontaktdaten, unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der<br />
Karteninhaber hat je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch auch unverzüglich bei<br />
<strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.
(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />
unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von<br />
Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort vorliegt, muss er ebenfalls<br />
unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.<br />
(3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />
einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Karten-verfügung<br />
zu unterrichten.<br />
9. Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie <strong>de</strong>n<br />
Kreditinstituten, die die Visa-Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren,<br />
verpflichtet, die vom Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Karte getätigten<br />
Umsätze zu begleichen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />
Bargeldservice in Anspruch genommen hat, für <strong>de</strong>n im Rahmen<br />
dieses Service ausgezahlten Betrag. Der Karteninhaber ist seinerseits<br />
verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsbetrag zu erstatten. Die<br />
Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Karteninhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />
auf <strong>de</strong>m vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Begleichung <strong>de</strong>r Kartenumsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen. Der<br />
Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber Abrechnung<br />
erteilt hat. Nach Erteilung <strong>de</strong>r Abrechung wer<strong>de</strong>n die Umsätze <strong>de</strong>m<br />
vereinbarten Abrechungskonto belastet. Einwendungen und sonstige<br />
Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu<br />
<strong>de</strong>m Vertragsunternehmen, bei <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt wur<strong>de</strong>, sind<br />
unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen geltend zu machen.<br />
Die Zahlungspflicht gegenüber <strong>de</strong>r Bank bleibt hiervon unberührt.<br />
10. Fremdwährungsumrechnung<br />
Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro<br />
lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s<br />
Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis“. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung<br />
genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige<br />
Benachrichtigung <strong>de</strong>s Karteninhabers wirksam.<br />
11. Entgelte<br />
(1) Die vom Karteninhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten Entgelte<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“ <strong>de</strong>r Bank.<br />
(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber spätestens<br />
zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns in Textform<br />
angeboten. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />
(z. B. das Online Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf<br />
diesem Wege angeboten wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />
beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />
kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />
Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />
beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von Karteninhabern,<br />
die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n Regelungen in<br />
Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />
12. Weitere Visa-Karten<br />
Der Karteninhaber kann weitere Visa-Karten für Dritte beantragen,<br />
sogenannte Zusatzkarten. Die mit Zusatzkarten getätigten Umsätze<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto <strong>de</strong>s Karteninhabers belastet. Die<br />
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten aus Nr. 8 treffen auch die Inhaber<br />
einer Zusatzkarte.<br />
13. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />
Karteninhabers<br />
13.1.Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung<br />
ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n<br />
Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />
einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand,<br />
auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n<br />
hätte.<br />
13.2. Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />
einer autorisierten Kartenverfügung<br />
(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />
autorisierten Kartenverfügung in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die<br />
Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />
einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf<br />
<strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />
befun<strong>de</strong>n hätte.<br />
(2) Der Karteninhaber kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank<br />
die Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />
diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />
Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt<br />
o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />
(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte<br />
Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungs-empfängers<br />
erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in Nr. 5 eingeht (Verspätung),<br />
sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und<br />
2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Karteninhaber durch die Verspätung ein<br />
Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet die Bank nach Nr. 13.3.<br />
(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />
ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />
Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />
13.3. <strong>de</strong>s Karteninhabers aufgrund einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r<br />
einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Kartenverfügung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />
einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />
Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 13.1 und 13.2 erfasst ist, ersetzt<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />
zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />
zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />
zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei einer<br />
zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber vorgegeben<br />
hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Karteninhaber nicht um einen<br />
Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land außerhalb<br />
Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />
(Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />
(Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung die Bank<br />
für das Verschul<strong>de</strong>n einer an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs<br />
beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer<br />
solchen Stelle. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten<br />
zur Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />
Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach diesem<br />
Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese<br />
betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />
- für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />
- bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />
- für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat und<br />
- für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, wenn<br />
<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />
13.4. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach<br />
Nr. 13.1. – 13.3.<br />
Sollte <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht bereits die Kartenverfügung genehmigt<br />
haben, so sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die<br />
Bank nach Nr. 13.1. bis 13.3. erst dann ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />
Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung unterrichtet hat, dass es sich um<br />
eine nicht autorisierte, nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />
han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank<br />
<strong>de</strong>n Karteninhaber über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong><br />
Belastungsbuchung entsprechend <strong>de</strong>m für Umsatzinformationen<br />
vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r<br />
Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn<br />
<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach<br />
Nummer 13.3. kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in<br />
Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />
dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />
13.5. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung<br />
ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend-<br />
machung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />
(1) Der Karteninhaber kann von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine<br />
Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in <strong>de</strong>r Weise<br />
autorisiert hat, dass,<br />
- bei <strong>de</strong>r Autorisierung <strong>de</strong>r genaue Betrag nicht angegeben wur<strong>de</strong><br />
und<br />
- <strong>de</strong>r Zahlungsvorgang <strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
entsprechend seinem bisherigen Ausgabe-verhalten, <strong>de</strong>m Inhalt<br />
<strong>de</strong>s Kartenvertrages und <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />
hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> bleiben außer Betracht, wenn<br />
<strong>de</strong>r vereinbarte Referenzwechselkurs zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Bank die<br />
Sachumstän<strong>de</strong> darzulegen, aus <strong>de</strong>nen er seinen Erstattungs-anspruch<br />
herleitet.<br />
(2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht<br />
innerhalb von acht Wochen nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Belastung<br />
<strong>de</strong>s Umsatzes auf <strong>de</strong>m Abrechnungskonto gegenüber <strong>de</strong>r Bank<br />
geltend gemacht wird.<br />
13.6.Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die Bank nach Nr. 13.1.<br />
– 13.5. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong><br />
– auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />
beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />
Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />
hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />
– von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />
wur<strong>de</strong>n.
14. Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers für nicht autorisierte<br />
Kartenverfügungen<br />
14.1.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />
(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, seine PIN bzw. sein persönliches<br />
Passwort, o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n sie ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie<br />
ihm sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, in Form<br />
- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
so haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,-<br />
Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />
<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigem Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />
Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />
(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />
sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte, PIN o<strong>de</strong>r Passwort vorliegt,<br />
haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen<br />
Schä<strong>de</strong>n bis zu einem Betrag von maximal 150,- Euro, wenn <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte<br />
o<strong>de</strong>r PIN schuldhaft verletzt hat.<br />
(3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach Abs.<br />
1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />
nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />
(4) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen<br />
und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />
Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt o<strong>de</strong>r<br />
in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />
wenn<br />
– er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />
<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich<br />
mitgeteilt hat,<br />
– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort auf<br />
<strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war<br />
(zum Beispiel im Originalbrief, in <strong>de</strong>m die PIN <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />
mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />
– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort<br />
einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und <strong>de</strong>r Missbrauch dadurch<br />
verursacht wur<strong>de</strong>.<br />
(5) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />
jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />
14.2.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers ab Sperranzeige<br />
Sobald <strong>de</strong>r Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Visa-Karte, die missbräuchliche<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte<br />
o<strong>de</strong>r PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort gegenüber <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r einer<br />
Visa-Repräsentanz angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach<br />
durch Verfügungen in Form<br />
– <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />
– <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />
Absicht, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber auch die nach <strong>de</strong>r Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n<br />
Schä<strong>de</strong>n.<br />
15. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Antragsteller<br />
Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Visa-Karte<br />
haften die Antragsteller als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann<br />
von je<strong>de</strong>m Antragsteller die Erfüllung sämtlicher Ansprüche for<strong>de</strong>rn.<br />
Je<strong>de</strong>r Antragsteller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für alle<br />
Antragsteller je<strong>de</strong>rzeit durch Kündigung been<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Antragsteller<br />
hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ihn ausgegebene Karte mit<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung unverzüglich an die Bank zurückgegeben<br />
wird. Die Aufwendungen, die aus <strong>de</strong>r weiteren Nutzung einer Karte<br />
bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, haben die Antragsteller<br />
ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon wird die<br />
Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Visa-Karten-Verfügungen<br />
nach <strong>de</strong>r Kün-digung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertragsverhältnisses zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />
16. Eigentum und Gültigkeit <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />
Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit <strong>de</strong>r<br />
Aushändigung einer neuen Visa-Karte, spätestens aber nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Visa-Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich zu<br />
entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen.<br />
En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch<br />
Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die<br />
Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich<br />
das Recht vor, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />
neue auszutauschen. Kosten entstehen <strong>de</strong>m Karteninhaber dadurch<br />
nicht.<br />
17. Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
Der Kun<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r einzelne<br />
Zusatzkarten je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />
Inhabern von Zusatzkarten steht dieses Recht nur für ihre Karte<br />
zu. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung wird<br />
erst wirksam, wenn <strong>de</strong>r Kündigen<strong>de</strong> die betroffenen Karten an die Bank<br />
zurückgegeben hat. Die Benachrichtigung über das Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />
nach Nr. 8.4. ersetzt die Rückgabe <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Karte.<br />
18. Kündigungsrecht <strong>de</strong>r Bank<br />
Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen,<br />
min<strong>de</strong>stens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die<br />
Bank wird <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist<br />
kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange<br />
<strong>de</strong>s Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-<br />
Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch<br />
<strong>de</strong>n die Fortsetzung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages auch unter angemessener<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für die<br />
Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht<br />
hat und die Bank hierauf die Entscheidung über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Visa-Karten-Vertrages gestützt hat, o<strong>de</strong>r wenn eine wesentliche<br />
Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt o<strong>de</strong>r einzutreten droht<br />
und dadurch die Erfüllung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-<br />
Vertrag gegenüber <strong>de</strong>r Bank gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />
19. Folgen <strong>de</strong>r Kündigung<br />
Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung darf die Visa-Karte nicht mehr<br />
benutzt wer<strong>de</strong>n. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt an<br />
die Bank zurückzugeben. Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />
sämtliche Ansprüche <strong>de</strong>r Bank aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-Vertrag sofort<br />
fällig. Eventuelles Guthaben auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto wird auf das<br />
vereinbarte Girokonto übertragen. Mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-<br />
Vertrages ist die Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Kartenkontos verbun<strong>de</strong>n.<br />
20. Einziehung und Sperre <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />
(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (z. B. an<br />
Geldautomaten) veranlassen,<br />
– wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem Grund<br />
zu kündigen.<br />
– wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />
– wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />
Die Bank wird <strong>de</strong>n Karteninhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />
Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />
Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren<br />
o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Grün<strong>de</strong> für<br />
die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n<br />
Karteninhaber unverzüglich.<br />
21. Abrechnung <strong>de</strong>r Umsätze Visa Classic und Visa Gold<br />
Die Bank wird die Kartenumsätze zumin<strong>de</strong>st einmal monatlich zusammen<br />
mit <strong>de</strong>n Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Bargeldservice in Rechnung<br />
stellen. Der Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />
Abrechnung erteilt hat.<br />
22. Son<strong>de</strong>rregelung für Visa Prepaid<br />
(1) Die Karte darf nur im Rahmen <strong>de</strong>s Guthabens eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
das sich auf <strong>de</strong>m zur Karte gehören<strong>de</strong>n Kartenkonto befin<strong>de</strong>t.<br />
Der Karteninhaber kann seine Karte durch Online-Überweisung<br />
von seinem Top Giro (im Rahmen <strong>de</strong>s Online-Banking) auf das<br />
Kartenkonto aufla<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die Kartenumsätze wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kartenkonto belastet. Sofern<br />
Buchungen auf <strong>de</strong>m Kartenkonto erfolgten, erhält <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
einmal im Kalen<strong>de</strong>rmonat eine Abrechnung über das Kartenkonto,<br />
in <strong>de</strong>r alle Buchungen ausgewiesen sind.<br />
23. Beauftragung Dritter<br />
Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages<br />
zur Bewirkung <strong>de</strong>r von ihr zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen o<strong>de</strong>r zur<br />
Einfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r vom Kun<strong>de</strong>n zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen geeigneter<br />
Dritter zu bedienen.<br />
24. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Ergänzend zu diesen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die<br />
Än<strong>de</strong>rung dieser Geschäftsbedingungen und die außergerichtliche<br />
Streitschlichtung und sonstigen Beschwer<strong>de</strong>möglichkeiten, gelten die<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Bank.
Bedingungen für<br />
Bankkun<strong>de</strong>nkarte (auch<br />
Maestro-Karte o<strong>de</strong>r girocard<br />
genannt)<br />
(WB79020MS)<br />
A Garantierte Zahlungsformen<br />
I. Geltungsbereich<br />
Der Karteninhaber kann die Karte, soweit diese entsprechend<br />
ausgestattet ist, für folgen<strong>de</strong> Zahlungsdienste nutzen:<br />
1. In Verbindung mit <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) in<br />
<strong>de</strong>utschen Debitkartensystemen:<br />
a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>utschen Geldautomatensystems, die mit <strong>de</strong>m girocard-Logo<br />
(o<strong>de</strong>r Maestro-Kartenlogo) gekennzeichnet sind.<br />
b) Zum Einsatz bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen,<br />
an automatisierten Kassen im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen electronic<br />
cash-Systems, die mit <strong>de</strong>m girocard-Logo (o<strong>de</strong>r Maestro-<br />
Kartenlogo) gekennzeichnet sind.<br />
c) Zum Aufla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r GeldKarte an La<strong>de</strong>terminals, die mit <strong>de</strong>m<br />
GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind.<br />
d) Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein<br />
Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an<br />
einem Geldautomaten, sofern <strong>de</strong>r Geldautomatenbetreiber diese<br />
Funktion anbietet und <strong>de</strong>r Mobilfunkanbieter an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />
2. In Verbindung mit <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) in<br />
frem<strong>de</strong>n Debitkartensystemen:<br />
a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen eines<br />
frem<strong>de</strong>n Geldautomaten-Systems, soweit die Karte entsprechend<br />
ausgestattet ist.<br />
b) Zum Einsatz bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen<br />
an automatisierten Kassen im Rahmen eines frem<strong>de</strong>n Systems,<br />
soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist. In einigen Län<strong>de</strong>rn<br />
kann je nach System anstelle <strong>de</strong>r PIN die Unterschrift gefor<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein<br />
Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält,<br />
an <strong>de</strong>m Geldautomaten eines frem<strong>de</strong>n Systems, sofern <strong>de</strong>r<br />
Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und <strong>de</strong>r<br />
Mobilfunkanbieter an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />
Die Akzeptanz <strong>de</strong>r Karte im Rahmen eines frem<strong>de</strong>n Systems erfolgt<br />
unter <strong>de</strong>m für das frem<strong>de</strong> System gelten<strong>de</strong>n Akzeptanzlogo.<br />
3. Ohne Einsatz <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN):<br />
a) Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten<br />
Kassen <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsbereiches im Inland,<br />
die mit <strong>de</strong>m GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind (GeldKarte-<br />
Terminals).<br />
b) Außerhalb <strong>de</strong>r Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne<br />
dass mit <strong>de</strong>r Funktion eine Garantie <strong>de</strong>r Bank verbun<strong>de</strong>n ist, als<br />
Speichermedium für Zusatzanwendungen<br />
• <strong>de</strong>r Bank nach Maßgabe <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen<br />
Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) o<strong>de</strong>r<br />
• eines Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmens nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>s vom Karteninhaber mit diesem abgeschlossenen Vertrages<br />
(unternehmensgenerierte Zusatzanwendung).<br />
II. Allgemeine Regeln<br />
1. Karteninhaber und Vollmacht<br />
Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf<br />
<strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Kontoinhabers o<strong>de</strong>r einer Person ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn <strong>de</strong>r<br />
Kontoinhaber die Kontovollmacht wi<strong>de</strong>rruft, ist er dafür verantwortlich,<br />
dass die an <strong>de</strong>n Bevollmächtigten ausgegebene Karte<br />
an die Bank zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach<br />
Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und<br />
automatisierten Kassen sowie für die Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte<br />
elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendung kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen<br />
in Betracht, das die Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert<br />
hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />
die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht.<br />
Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung <strong>de</strong>r Bank<br />
kommt nur gegenüber <strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich<br />
nach <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die<br />
Rückgabe <strong>de</strong>r Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass<br />
10<br />
sie weiterhin zum Verbrauch <strong>de</strong>r noch in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten<br />
Beträge verwen<strong>de</strong>t wird. Auch eine Nutzung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />
Karte gespeicherten Zusatzanwendungen ist weiterhin möglich<br />
2. Finanzielle Nutzungsgrenzen<br />
Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Kontoguthabens o<strong>de</strong>r eines vorher für das Konto<br />
eingeräumten Kredits vornehmen. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält,<br />
ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />
die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Karte entstehen. Die Buchung<br />
solcher Verfügungen auf <strong>de</strong>m Konto führt zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />
Kontoüberziehung.<br />
3. Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen<br />
Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht<br />
auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die<br />
Bestimmung <strong>de</strong>s Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt<br />
sich aus <strong>de</strong>m Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses<br />
wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n wirksam.<br />
4. Rückgabe <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar.<br />
Die Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum<br />
gültig.<br />
Mit <strong>de</strong>r Aushändigung einer neuen Karte, spätestens aber nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich<br />
zu entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte<br />
zurückzuverlangen. En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen,<br />
vorher (zum Beispiel durch Kündigung <strong>de</strong>r Kontoverbindung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kartenvertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte<br />
unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Rückgabe noch in <strong>de</strong>r Geld-Karte gespeicherter Betrag wird <strong>de</strong>m<br />
Karteninhaber erstattet. Auf <strong>de</strong>r Karte befindliche unternehmensgenerierte<br />
Zusatzanwendungen hat <strong>de</strong>r Karteninhaber bei <strong>de</strong>m<br />
Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht<br />
hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur<br />
weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet<br />
sich nach <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />
und <strong>de</strong>r Bank.<br />
5. Sperre und Einziehung <strong>de</strong>r Karte<br />
(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (zum<br />
Beispiel an Geldautomaten) veranlassen,<br />
• wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem<br />
Grund zu kündigen,<br />
• wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />
• wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />
Die Bank wird <strong>de</strong>n Kontoinhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />
Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich<br />
nach <strong>de</strong>r Sperre über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die<br />
Karte entsperren o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen,<br />
wenn die Grün<strong>de</strong> für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch<br />
hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n Karteninhaber unverzüglich.<br />
(2) Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einziehung noch in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherte<br />
Beträge wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber erstattet.<br />
(3) Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>r Karte für das Online-Banking ein TAN-<br />
Generator o<strong>de</strong>r eine Signaturfunktion, so hat die Sperre <strong>de</strong>r Karte<br />
auch eine Sperrung <strong>de</strong>s Online-Banking-Zugangs zur Folge.<br />
(4) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte eine<br />
Zusatzanwendung gespeichert, so hat <strong>de</strong>r Einzug <strong>de</strong>r Karte zur<br />
Folge, dass er die Zusatzanwendung nicht mehr nutzen kann.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einziehung in <strong>de</strong>r Karte gespeicherte unternehmensgenerierte<br />
Zusatzanwendungen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
vom kartenausgeben<strong>de</strong>n Institut herausverlangen, nach<strong>de</strong>m dieses<br />
die Karte von <strong>de</strong>r Stelle, die die Karte eingezogen hat, zur<br />
Verfügung gestellt bekommen hat. Die Bank ist berechtigt, das<br />
Herausgabeverlangen in Bezug auf die unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen, dass sie <strong>de</strong>m<br />
Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionen bereinigte<br />
Karte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer<br />
bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach <strong>de</strong>n für jene<br />
Zusatzanwendung gelten<strong>de</strong>n Regeln.<br />
6. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
6.1 Unterschrift<br />
Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />
Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />
6.2 Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />
Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu<br />
verhin<strong>de</strong>rn, dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich<br />
verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt<br />
im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, da sie (zum Beispiel im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s girocard-Systems) missbräuchlich eingesetzt wer-
<strong>de</strong>n kann. Darüber hinaus kann je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist,<br />
<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen.<br />
6.3 Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN)<br />
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re<br />
Person Kenntnis von <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt.<br />
Die PIN darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r in<br />
an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Denn<br />
je<strong>de</strong> Person, die die PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte<br />
kommt, hat die Möglichkeit, zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen<br />
Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an<br />
Geldautomaten abzuheben).<br />
6.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten<br />
(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />
die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />
Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r PIN fest, so ist die Bank, und zwar<br />
möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, unverzüglich zu benachrichtigen<br />
(Sperranzeige). Die Sperranzeige kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch<br />
je<strong>de</strong>rzeit gegenüber <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst abgeben.<br />
In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Name<br />
<strong>de</strong>r Bank – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer<br />
angegeben wer<strong>de</strong>n. Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle<br />
für das betreffen<strong>de</strong> Konto ausgegebenen Karten für die weitere<br />
Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen. Zur<br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Sperre auf die abhan<strong>de</strong>n gekommene Karte<br />
muss sich <strong>de</strong>r Karteninhaber mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />
kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten,<br />
unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der Karteninhaber hat<br />
je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei<br />
anzuzeigen.<br />
(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />
unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />
Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich<br />
eine Sperranzeige abgeben.<br />
(3) Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>r Karte für das Online-Banking ein TAN-<br />
Generator o<strong>de</strong>r eine Signaturfunktion, so hat die Sperre <strong>de</strong>r Karte<br />
auch eine Sperrung <strong>de</strong>s Online-Banking-Zugangs zur Folge.<br />
(4) Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendung kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen in<br />
Betracht, das die Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert<br />
hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />
die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht.<br />
Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung kommt<br />
nur gegenüber <strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich nach <strong>de</strong>m mit<br />
<strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen Vertrag.<br />
(5) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />
einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />
Kartenverfügung zu unterrichten.<br />
7. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n<br />
Karteninhaber<br />
Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />
(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />
zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die<br />
Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren Einsatz erteilt. Nach Erteilung <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber die Kartenzahlung nicht<br />
mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
8. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />
Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />
– sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat,<br />
– <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen o<strong>de</strong>r die<br />
finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist o<strong>de</strong>r<br />
– die Karte gesperrt ist.<br />
Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal, an <strong>de</strong>m die<br />
Karte eingesetzt wird, unterrichtet.<br />
9. Ausführungsfrist<br />
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.<br />
Nach Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet<br />
sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens<br />
an <strong>de</strong>m im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen<br />
Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
eingeht.<br />
10. Entgelte<br />
(1) Die vom Kontoinhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten<br />
Entgelte ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />
<strong>de</strong>r Bank.<br />
(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber spätestens<br />
zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />
in Textform angeboten. Hat <strong>de</strong>r Kontoinhaber mit <strong>de</strong>r Bank<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung einen elektronischen<br />
Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-<br />
Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf diesem Wege angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Kontoinhabers gilt als<br />
erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem<br />
Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />
kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und<br />
kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die<br />
Bank in ihrem Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von<br />
Kontoinhabern, die keine Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n<br />
Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />
11. Information <strong>de</strong>s Kontoinhabers über <strong>de</strong>n<br />
Kartenzahlungsvorgang<br />
Die Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Kontoinhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />
über die mit <strong>de</strong>r Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf <strong>de</strong>m<br />
für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kontoinhabern,<br />
die nicht Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die<br />
zeitliche Folge <strong>de</strong>r Unterrichtung geson<strong>de</strong>rt vereinbart. Über<br />
die mit <strong>de</strong>r Geldkarte getätigten einzelnen Bezahlvorgänge und<br />
<strong>de</strong>n Zahlungsempfänger unterrichtet die Bank <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />
nicht. Die mit <strong>de</strong>r GeldKarte getätigten Bezahlvorgänge kann <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber mit Hilfe eines Chipkartenlesers nachvollziehen.<br />
12. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />
Kontoinhabers<br />
12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form <strong>de</strong>r<br />
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />
und Dienstleistungsunternehmen,<br />
– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte,<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />
Kontos<br />
hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Kontoinhaber keinen Anspruch auf<br />
Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m<br />
Kontoinhaber <strong>de</strong>n Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten.<br />
Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank<br />
dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht<br />
autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n hätte.<br />
12.2 Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />
Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung<br />
(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung<br />
einer autorisierten Kartenverfügung in Form <strong>de</strong>r<br />
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />
und Dienstleistungsunternehmen,<br />
– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte o<strong>de</strong>r<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />
Kontos<br />
kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als<br />
die Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf<br />
<strong>de</strong>n Stand, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte<br />
Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n hätte.<br />
(2) Der Kun<strong>de</strong> kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank die<br />
Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />
diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />
Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung<br />
gestellt o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />
(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass<br />
die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s<br />
Zahlungsempfängers erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in<br />
Nummer II.9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche <strong>de</strong>s<br />
Kontoinhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n durch die Verspätung ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet<br />
die Bank nach Nr. 12.3.<br />
(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />
ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />
Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />
12.3 Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Kontoinhabers<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />
einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />
Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />
Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 12.1 o<strong>de</strong>r 12.2 erfasst ist, ersetzt<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />
zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />
zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />
zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei<br />
einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
vorgegeben hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Kontoinhaber nicht<br />
um einen Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in<br />
einem Land außerhalb Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines<br />
Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungszahlung),<br />
beschränkt sich die Haftung <strong>de</strong>r Bank für das Verschul<strong>de</strong>n einer<br />
an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf<br />
die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle.<br />
11
Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur<br />
Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />
Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach<br />
diesem Absatz ist auf 12.500,– Euro je Kartenverfügung begrenzt.<br />
Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />
– für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />
– bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />
– für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat, und<br />
– für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, soweit<br />
<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />
12.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
(1) Ansprüche gegen die Bank nach Nr. 12.1 bis 12.3 sind ausgeschlossen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13<br />
Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung darüber<br />
unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht<br />
erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r<br />
13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />
über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong> Belastungsbuchung<br />
entsprechend <strong>de</strong>m für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens<br />
innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung<br />
unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r<br />
Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nummer<br />
12.3 kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz<br />
1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />
dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />
(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kontoinhabers gegen die Bank sind ausgeschlossen,<br />
wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong><br />
• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />
beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />
Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />
hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />
• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
13. Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers für nicht autorisierte<br />
Kartenverfügungen<br />
13.1 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers bis zur Sperranzeige<br />
(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte o<strong>de</strong>r PIN, wer<strong>de</strong>n sie<br />
ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es<br />
dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form <strong>de</strong>r<br />
• Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />
• Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>lsund<br />
Dienstleistungsunternehmen,<br />
• Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte,<br />
• Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />
Kontos,<br />
so haftet <strong>de</strong>r Kontoinhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,–<br />
Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />
<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigen Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />
Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />
12<br />
(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />
sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte o<strong>de</strong>r PIN vorliegt, haftet<br />
<strong>de</strong>r Kontoinhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n bis zu<br />
einem Betrag von maximal 150,– Euro, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />
seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte o<strong>de</strong>r PIN<br />
schuldhaft verletzt hat.<br />
(3) Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Kontoinhaber nicht um einen<br />
Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land<br />
außerhalb Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
(EWR) (Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb<br />
<strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber<br />
<strong>de</strong>n aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehen<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal<br />
150,– Euro hinaus, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die ihm nach diesen<br />
Bedingungen obliegen<strong>de</strong>n Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat<br />
die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, haftet die Bank für <strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>n im Umfang <strong>de</strong>s von ihr zu vertretenen Mitverschul<strong>de</strong>ns.<br />
(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach<br />
Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />
nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />
(5) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />
Verfügungen und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten<br />
nach diesen Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt<br />
o<strong>de</strong>r in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber<br />
<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />
wenn<br />
• er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />
<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft<br />
nicht unverzüglich mitgeteilt hat,<br />
• die persönliche Geheimzahl auf <strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief,<br />
in <strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>m Karteninhaber mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />
• die persönliche Geheimzahl einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und<br />
<strong>de</strong>r Missbrauch dadurch verursacht wur<strong>de</strong>.<br />
(6) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />
jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />
13.2 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers ab Sperranzeige<br />
Sobald <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst <strong>de</strong>r<br />
Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Karte, die missbräuchliche Verwendung<br />
o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r<br />
PIN angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach durch<br />
Verfügungen in Form <strong>de</strong>r<br />
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />
und Dienstleistungsunternehmen,<br />
– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte und<br />
– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />
Kontos<br />
entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />
Absicht, trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber auch die nach <strong>de</strong>r<br />
Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n.<br />
13.3 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers für <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte<br />
gespeicherten Betrag<br />
Eine Sperrung <strong>de</strong>r GeldKarte für das Bezahlen an automatisierten<br />
Kassen ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falle <strong>de</strong>r<br />
missbräuchlichen Verwendung o<strong>de</strong>r einer sonstigen nicht autorisierten<br />
Nutzung <strong>de</strong>r GeldKarte zum Bezahlen an automatisierten<br />
Kassen erstattet die Bank <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten<br />
Betrag nicht, <strong>de</strong>nn je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, kann <strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten Betrag ohne Einsatz <strong>de</strong>r PIN verbrauchen.<br />
III. Beson<strong>de</strong>re Regeln für einzelne Nutzungsarten<br />
1. Geldautomaten-Service und Einsatz an automatisierten<br />
Kassen von Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen<br />
1.1 Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />
Verfügungen an Geldautomaten, automatisierten Kassen und<br />
die Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte sind für <strong>de</strong>n Karteninhaber nur im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmens möglich.<br />
Bei je<strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Karte an Geldautomaten und automatisierten<br />
Kassen wird geprüft, ob <strong>de</strong>r Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />
durch vorangegangene Verfügungen bereits ausgeschöpft ist.<br />
Verfügungen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte überschritten<br />
wür<strong>de</strong>, wer<strong>de</strong>n unabhängig vom aktuellen Kontostand<br />
und einem etwa vorher zum Konto eingeräumten Kredit abgewiesen.<br />
Der Karteninhaber darf <strong>de</strong>n Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r<br />
Karte nur im Rahmen <strong>de</strong>s Kontoguthabens o<strong>de</strong>r eines vorher<br />
für das Konto eingeräumten Kredits in Anspruch nehmen. Der<br />
Kontoinhaber kann mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle eine Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte für alle zu seinem Konto ausgegebenen<br />
Karten vereinbaren. Ein Bevollmächtigter, <strong>de</strong>r eine<br />
Karte erhalten hat, kann nur eine Herabsetzung für diese Karte<br />
vereinbaren.<br />
1.2 Fehleingabe <strong>de</strong>r Geheimzahl<br />
Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten<br />
Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinan<strong>de</strong>r<br />
falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte sich in diesem<br />
Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in<br />
Verbindung setzen.<br />
1.3 Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>r Bank; Reklamationen<br />
Die Bank hat sich gegenüber <strong>de</strong>n Betreibern von Geldautomaten<br />
und automatisierten Kassen vertraglich verpflichtet, die Beträge,<br />
über die unter Verwendung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Karteninhaber ausgegebenen<br />
Karte verfügt wur<strong>de</strong>, an die Betreiber zu vergüten.<br />
Einwendungen und sonstige Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />
aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zu <strong>de</strong>m Unternehmen, bei <strong>de</strong>m bargeldlos<br />
an einer automatisierten Kasse bezahlt wor<strong>de</strong>n ist, sind<br />
unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.<br />
2. GeldKarte<br />
2.1 Servicebeschreibung<br />
Die mit einem Chip ausgestattete Karte kann auch als GeldKarte<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-<br />
Terminals <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsbereiches bargeldlos<br />
bezahlen.<br />
2.2 Aufla<strong>de</strong>n und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r GeldKarte<br />
Der Karteninhaber kann seine GeldKarte an <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />
GeldKarte-Logo gekennzeichneten La<strong>de</strong>terminals innerhalb<br />
<strong>de</strong>s ihm von seiner Bank eingeräumten Verfügungsrahmens<br />
(Abschnitt III Nr. 1.1) zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen<br />
Kontos bis zu einem Betrag von maximal 200,– Euro aufla<strong>de</strong>n.<br />
Vor <strong>de</strong>m Aufla<strong>de</strong>vorgang muss er seine persönliche Geheimzahl<br />
(PIN) eingeben. Der Karteninhaber kann seine GeldKarte auch<br />
gegen Bargeld sowie im Zusammenwirken mit einer an<strong>de</strong>ren<br />
Karte zu Lasten <strong>de</strong>s Kontos, über das die Umsätze mit dieser<br />
Karte abgerechnet wer<strong>de</strong>n, aufla<strong>de</strong>n. Aufgela<strong>de</strong>ne Beträge, über<br />
die <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mehr mittels GeldKarte verfügen<br />
möchte, können nur bei <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank entla<strong>de</strong>n
wer<strong>de</strong>n. Die Entladung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Bei<br />
einer Funktionsunfähigkeit <strong>de</strong>r GeldKarte erstattet die kartenausgeben<strong>de</strong><br />
Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n nicht verbrauchten<br />
Betrag. Benutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, um seine<br />
GeldKarte o<strong>de</strong>r die GeldKarte eines an<strong>de</strong>ren aufzula<strong>de</strong>n, so ist<br />
die persönliche Geheimzahl (PIN) am La<strong>de</strong>terminal einzugeben.<br />
Die Aufla<strong>de</strong>möglichkeit besteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal<br />
hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte<br />
sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />
Stelle, in Verbindung setzen.<br />
2.3 Sofortige Kontobelastung<br />
Benutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, um seine GeldKarte o<strong>de</strong>r<br />
die GeldKarte eines an<strong>de</strong>ren aufzula<strong>de</strong>n, so wird <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>betrag<br />
<strong>de</strong>m Konto, das auf <strong>de</strong>r Karte angegeben ist, belastet.<br />
2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarte<br />
Beim Bezahlen mit <strong>de</strong>r GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben.<br />
Bei je<strong>de</strong>m Bezahlvorgang vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r GeldKarte<br />
gespeicherte Betrag um <strong>de</strong>n verfügten Betrag.<br />
3. Aufla<strong>de</strong>n von Prepaid-Mobilfunk-Konten<br />
3.1 Servicebeschreibung<br />
Unter Verwendung seiner Karte und <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl<br />
(PIN) kann <strong>de</strong>r Karteninhaber ein Prepaid-Mobilfunk-Konto eines<br />
Mobilfunkanbieters, auf <strong>de</strong>m vorausbezahlte Telefonwerteinheiten<br />
verbucht wer<strong>de</strong>n, an Geldautomaten innerhalb <strong>de</strong>s ihm von<br />
seiner Bank eingeräumten Verfügungsrahmens (Abschnitt III.<br />
Nr.1.1) zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Kontos aufla<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung ist, dass <strong>de</strong>r vom Karteninhaber gewählte<br />
Geldautomat über eine entsprechen<strong>de</strong> La<strong>de</strong>funktion verfügt<br />
und <strong>de</strong>r Mobilfunkanbieter, <strong>de</strong>r das Prepaid-Mobilfunk-<br />
Konto führt, das aufgela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n soll, an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />
Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos hat <strong>de</strong>r<br />
Karteninhaber am Display <strong>de</strong>s Geldautomaten <strong>de</strong>n Menüpunkt<br />
zum Aufla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prepaid-Mobilfunk-Kontos zu wählen, die<br />
Mobilfunk-Telefonnummer („Handy-Nummer“) einzugeben und<br />
einen angezeigten Aufla<strong>de</strong>betrag zu wählen. Nach Autorisierung<br />
<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>transaktionen durch die Bank <strong>de</strong>s Karteninhabers wird<br />
das Prepaid-Mobilfunk-Konto beim Mobilfunkanbieter aufgela<strong>de</strong>n.<br />
Mit diesem Verfahren kann <strong>de</strong>r Karteninhaber sowohl sein<br />
eigenes Prepaid-Mobilfunk-Konto als auch das eines Dritten<br />
aufla<strong>de</strong>n. Wird die Aufladung von <strong>de</strong>r Bank, etwa wegen fehlen<strong>de</strong>r<br />
Konto<strong>de</strong>ckung, nicht autorisiert, wird am Display ein ablehnen<strong>de</strong>r<br />
Hinweis angezeigt.<br />
3.2 Fehleingabe <strong>de</strong>r Geheimzahl<br />
Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch<br />
eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall<br />
mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in<br />
Verbindung setzen.<br />
3.3 Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>r Bank; Reklamationen<br />
Die Bank ist vertraglich verpflichtet, La<strong>de</strong>beträge für ein Prepaid-<br />
Mobilfunk-Konto, die unter Verwendung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />
ausgegebenen Karte autorisiert wor<strong>de</strong>n sind, zu bezahlen.<br />
Die Zahlungspflicht beschränkt sich auf <strong>de</strong>n jeweils autorisierten<br />
Betrag. Einwendungen und sonstige Beanstandungen<br />
<strong>de</strong>s Karteninhabers aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zu <strong>de</strong>m<br />
Mobilfunkanbieter, <strong>de</strong>r das Prepaid-Mobilfunk-Konto führt, sind<br />
unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.<br />
B. Von <strong>de</strong>r Bank angebotene an<strong>de</strong>re<br />
Service-Leistungen<br />
1. Beson<strong>de</strong>re Bedingungen<br />
Für weitere von <strong>de</strong>r Bank für die Karte bereitgestellte<br />
Service-Leistungen gelten beson<strong>de</strong>re Bedingungen, die vor<br />
Inanspruchnahme mit <strong>de</strong>m Kontoinhaber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Vereinbarung über die Nutzungsarten<br />
Die Bank vereinbart mit <strong>de</strong>m Kontoinhaber, welche Dienstleistungen<br />
er mit <strong>de</strong>r Karte in Anspruch nehmen kann.<br />
C. Zusatzanwendungen<br />
1. Speicherung von Zusatzanwendungen auf <strong>de</strong>r Karte<br />
(1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r<br />
Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte<br />
Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines<br />
Jugendschutzmerkmals) o<strong>de</strong>r als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte<br />
Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form<br />
eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.(2) Die Nutzung<br />
einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach <strong>de</strong>m<br />
Rechtsverhältnis <strong>de</strong>s Karteninhabers zur Bank. Eine unternehmensgenerierte<br />
Zusatzanwendung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Unternehmen geschlossenen Vertrages<br />
nutzen. Es obliegt <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Karteninhabers,<br />
ob er seine Karte zur Speicherung unternehmensgenerierter<br />
Zusatzanwendungen nutzen möchte. Die Speicherung einer<br />
unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf <strong>de</strong>r Karte erfolgt<br />
am Terminal <strong>de</strong>s Unternehmens nach Absprache zwischen <strong>de</strong>m<br />
Karteninhaber und <strong>de</strong>m Unternehmen. Kreditinstitute nehmen<br />
vom Inhalt <strong>de</strong>r am Unternehmensterminal kommunizierten Daten<br />
keine Kenntnis<br />
2. Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Unternehmens für <strong>de</strong>n Inhalt<br />
einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />
Die kartenausgeben<strong>de</strong> Bank stellt mit <strong>de</strong>m Chip auf <strong>de</strong>r Karte<br />
lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es <strong>de</strong>m<br />
Karteninhaber ermöglicht, in <strong>de</strong>r Karte unternehmensgenerierte<br />
Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das<br />
Unternehmen über die unternehmensgenerierte Zusatzanwendung<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich<br />
nach <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses zwischen <strong>de</strong>m<br />
Karteninhaber und <strong>de</strong>m Unternehmen.<br />
3. Reklamationsbearbeitung in Bezug auf<br />
Zusatzanwendungen<br />
(1) Einwendungen, die <strong>de</strong>n Inhalt einer unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendung betreffen, hat <strong>de</strong>r Karteninhaber ausschließlich<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen geltend zu machen,<br />
das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat.<br />
Das Unternehmen bearbeitet <strong>de</strong>rartige Einwendungen auf Basis<br />
<strong>de</strong>r bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die<br />
Karte zum Zwecke <strong>de</strong>r Reklamationsbearbeitung nicht <strong>de</strong>m<br />
Unternehmen aushändigen.<br />
(2) Einwendungen, die <strong>de</strong>n Inhalt einer bankgenerierten<br />
Zusatzanwendung betreffen, hat <strong>de</strong>r Karteninhaber ausschließlich<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Bank geltend zu machen.<br />
4. Keine Angabe <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bank an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendungen<br />
Bei <strong>de</strong>r Speicherung, inhaltlichen Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Nutzung einer<br />
unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf <strong>de</strong>r Karte wird<br />
die von <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank an <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />
ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen,<br />
das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte<br />
eingespeichert hat, <strong>de</strong>m Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet,<br />
<strong>de</strong>n Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten,<br />
von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so<br />
darf <strong>de</strong>r Karteninhaber zur Absicherung <strong>de</strong>r unternehmensgenerierten<br />
Zusatzanwendung nicht die PIN verwen<strong>de</strong>n, die<br />
ihm von <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
5. Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen<br />
Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />
kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen in Betracht, das die<br />
Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert hat, und<br />
ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit<br />
zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung<br />
von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich nach <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Bank<br />
geschlossenen Vertrag.<br />
D. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
und Beschwer<strong>de</strong>möglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit <strong>de</strong>r Bank besteht<br />
für Karteninhaber die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten<br />
Banken anzurufen. Betrifft <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>gegenstand<br />
eine Streitigkeit aus <strong>de</strong>m Anwendungsbereich <strong>de</strong>s<br />
Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches), können auch Kun<strong>de</strong>n, die keine Verbraucher sind,<br />
<strong>de</strong>n Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anrufen. Näheres regelt die<br />
„Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kun<strong>de</strong>nbeschwer<strong>de</strong>n<br />
im <strong>de</strong>utschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt<br />
wird o<strong>de</strong>r im Internet unter www.bankenverband.<strong>de</strong> abrufbar ist.<br />
Die Beschwer<strong>de</strong> ist schriftlich an die Kun<strong>de</strong>nbeschwer<strong>de</strong>stelle<br />
beim Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>utscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,<br />
10062 Berlin, zu richten.<br />
Ferner besteht für <strong>de</strong>n Karteninhaber die Möglichkeit, sich je<strong>de</strong>rzeit<br />
schriftlich o<strong>de</strong>r zur dortigen Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108,<br />
53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße <strong>de</strong>r<br />
Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§<br />
675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) o<strong>de</strong>r gegen<br />
Art. 248 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(EGBGB) zu beschweren<br />
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