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Kartenantrag - Wuestenrotdirect.de

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WB71006 [13] 7.2012<br />

Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />

WB71006<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

(BLZ: 604 200 00 / BIC: WBAGDE61)<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

Privatkun<strong>de</strong>nservice<br />

71630 Ludwigsburg<br />

Antragsteller<br />

Titel / Vorname / Name<br />

Straße / Hausnummer<br />

Postleitzahl Wohnort<br />

E-Mail-Adresse (bitte angeben)<br />

Inhaber Ehegatte/Mitinhaber<br />

Telefon privat Mobil-Telefon<br />

Ich beantrage die Ausgabe <strong>de</strong>r angekreuzten Kartenart:<br />

Bankkun<strong>de</strong>nkarte (Maestro-Karte/girocard) für Kun<strong>de</strong>n ab 7 Jahren<br />

<strong>Kartenantrag</strong><br />

Top Giro-Kontonummer<br />

Bitte diese Kontonummer immer angeben<br />

Per Fax an 07141 16-755366<br />

Kontoinhaber:<br />

Vorname<br />

1) Visa-Prepaid kann nur bei online geführten Top Giro-Konten verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Sofern das Konto noch nicht online geführt wird,<br />

wird dieses und alle weiteren automatisch auf Online-Nutzung umgestellt und die persönlichen Online-Unterlagen an <strong>de</strong>n Antragsteller<br />

versandt. Kontoauszüge (z. B. für Top Giro und Top Tagesgeld) bekomme ich elektronisch als PDF-Dokument zum Herunterla<strong>de</strong>n<br />

unter <strong>de</strong>m Menüpunkt „Kontoauszüge“ zur Verfügung gestellt (e-Kontoauszug). Eine postalische Zustellung entfällt dann. Bei<br />

Online-Konten, bei <strong>de</strong>nen ein e-Kontoauszug nicht möglich ist (z. B. Top Depot) und bei Verträgen <strong>de</strong>r Online-Vertragsauskunft<br />

(Bausparen) gilt weiterhin <strong>de</strong>r schriftliche Versand <strong>de</strong>s Kontoauszugs auf <strong>de</strong>m Postweg. Kreditkartenabrechnungen können ebenfalls<br />

im Online-Banking abgerufen wer<strong>de</strong>n, wenn sich <strong>de</strong>r Online-Nutzer selbst in seinem Online-Zugang unter „Kartenabrechnungen“<br />

dafür angemel<strong>de</strong>t hat.<br />

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die beantragte/n Karte/n, die dazugehörige/n PIN sowie evtl. die Online-Unterlagen (Online-Kun<strong>de</strong>nnummer, PIN und TAN-Liste)<br />

wird/wer<strong>de</strong>n Ihnen aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt und zeitversetzt per Post zugesandt. Es gelten die Allg. Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) einschließlich <strong>de</strong>r SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen und die jeweiligen Son<strong>de</strong>rbedingungen für die Visa-Karte/n,<br />

die Bankkun<strong>de</strong>nkarte (Maestro-Karte/girocard) und für das Online-Banking. Diese Bedingungen wer<strong>de</strong>n ausdrücklich anerkannt.<br />

Weitere Informationen und sämtliche Bedingungen sind auf www.wuestenrotdirect.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

Möchten mehrere Kontobeteiligte eine Bankkun<strong>de</strong>n-/Kreditkarte beantragen, so muss für je<strong>de</strong> Person ein separater<br />

<strong>Kartenantrag</strong> ausgefüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

Erstausstattung: kostenlos (außer Visa Gold) / Ersatzkarte/n inkl. neuer PIN 12,00 EUR pro Karte<br />

Keine Gebühren wer<strong>de</strong>n erhoben für Leistungen, die aufgrund eines überwiegen<strong>de</strong>n Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Ort und Datum - Unterschrift - <strong>de</strong>s Antragstellers<br />

(bei Min<strong>de</strong>rjährigen zusätzlich die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter)<br />

Name<br />

PLZ, Ort<br />

Kreditkarte Visa-Classic bei entsprechen<strong>de</strong>r Bonität (für Kun<strong>de</strong>n ab 18 Jahren)<br />

Bevollmächtigter (Vollmacht liegt <strong>de</strong>r Bank vor)<br />

Kreditkarte Visa-Gold bei entsprechen<strong>de</strong>r Bonität (für Kun<strong>de</strong>n ab 18 Jahren), Jahresgebühr EUR 75,00 inkl. Versicherungspaket.<br />

Kreditkarte Visa-Prepaid (für Kun<strong>de</strong>n ab 7 Jahren) nur bei online geführten Konten, nicht für Bevollmächtigte 1)


Ich willige ein, dass die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank,<br />

71630 Ludwigsburg (nachfolgend Bank genannt), ggf. über <strong>de</strong>n<br />

beauftragten Kartendienstleister PLUSCARD Service-Gesellschaft für<br />

Kreditkarten-Processing mbH, <strong>de</strong>r SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />

5, 65201 Wiesba<strong>de</strong>n, Daten über die Beantragung, <strong>de</strong>n Abschluss<br />

und ggf. <strong>de</strong>n revolvieren<strong>de</strong>n Kreditrahmen sowie die Beendigung dieses<br />

Kreditkartenvertrages übermittelt.<br />

Unabhängig davon wird die Bank <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten über<br />

ihre gegen mich bestehen<strong>de</strong>n fälligen For<strong>de</strong>rungen übermitteln.<br />

Dies ist nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1<br />

Satz 1) zulässig, wenn ich die geschul<strong>de</strong>te Leistung trotz Fälligkeit<br />

nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r Dritter erfor<strong>de</strong>rlich ist und<br />

■<br />

■<br />

■<br />

die For<strong>de</strong>rung vollstreckbar ist o<strong>de</strong>r ich die For<strong>de</strong>rung<br />

ausdrücklich anerkannt habe o<strong>de</strong>r<br />

ich nach Eintritt <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung min<strong>de</strong>stens zweimal<br />

schriftlich gemahnt wor<strong>de</strong>n bin, die Bank mich rechtzeitig,<br />

jedoch frühestens bei <strong>de</strong>r ersten Mahnung, über die bevorstehen<strong>de</strong><br />

Übermittlung nach min<strong>de</strong>stens vier Wochen unterrichtet<br />

hat und ich die For<strong>de</strong>rung nicht bestritten habe o<strong>de</strong>r<br />

das <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Vertragsverhältnis aufgrund<br />

von Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Bank fristlos gekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n kann und die Bank mich über die bevorstehen<strong>de</strong> Übermittlung<br />

unterrichtet hat.<br />

Darüber hinaus wird die Bank <strong>de</strong>r SCHUFA auch Daten über sonstiges<br />

nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- o<strong>de</strong>r Kreditkartenmissbrauch<br />

o<strong>de</strong>r sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese<br />

Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz<br />

2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen <strong>de</strong>r<br />

Bank o<strong>de</strong>r Dritter erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein Grund zu <strong>de</strong>r Annahme<br />

besteht, dass das schutzwürdige Interesse <strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m<br />

Ausschluss <strong>de</strong>r Übermittlung überwiegt.<br />

Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

Stand: Juli 2012<br />

SCHUFA-Klausel zu Kreditkartenanträgen<br />

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung<br />

umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf<br />

Grundlage <strong>de</strong>s SCHUFA-Datenbestan<strong>de</strong>s zur Beurteilung <strong>de</strong>s Kreditrisikos<br />

(Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner<br />

im Europäischen Wirtschaftsraum und <strong>de</strong>r Schweiz, um diesen<br />

Informationen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit von natürlichen<br />

Personen zu geben. Vertragspartner <strong>de</strong>r SCHUFA sind Unternehmen,<br />

die aufgrund von Leistungen o<strong>de</strong>r Lieferung finanzielle Ausfallrisiken<br />

tragen (insbeson<strong>de</strong>re Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und<br />

Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Han<strong>de</strong>ls-, Telekommunikations-,<br />

Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen).<br />

Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur<br />

Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft<br />

dargelegt wur<strong>de</strong> und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen<br />

zulässig ist. Daher kann <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r jeweils zur Verfügung<br />

gestellten Daten nach Art <strong>de</strong>r Vertragspartner unterschiedlich sein.<br />

Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntität<br />

und <strong>de</strong>s Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die<br />

beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.<br />

Ich kann Auskunft bei <strong>de</strong>r SCHUFA über die mich betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten<br />

Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-<br />

Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter<br />

www.meineschufa.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

Die postalische Adresse <strong>de</strong>r SCHUFA lautet:<br />

SCHUFA Holding AG<br />

Privatkun<strong>de</strong>n ServiceCenter<br />

Postfach 103441<br />

50474 Köln


WB79020VK [2] 7.2011<br />

Wüstenrot Bank AG<br />

Pfandbriefbank<br />

71630 Ludwigsburg<br />

- nachfolgend Bank genannt -<br />

Bedingungen für die Visa Classic, Visa Gold und Visa Prepaid<br />

(im folgen<strong>de</strong>n Visa-Karte)<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten<br />

1.1. Zu Zahlungsverkehrszwecken<br />

Die von <strong>de</strong>r Bank ausgegebene Visa-Karte kann <strong>de</strong>r Karteninhaber im<br />

Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Visa-Verbun<strong>de</strong>s einsetzen<br />

- bei Vertragsunternehmen und<br />

- darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von<br />

Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten,<br />

dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers<br />

(Bargeldservice).<br />

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Bargeldservices sind an <strong>de</strong>n Akzeptanzsymbolen zu<br />

erkennen, die auf <strong>de</strong>r Visa-Karte zu sehen sind. Soweit mit <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

zusätzliche Leistungen (z. B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbun<strong>de</strong>n<br />

sind, richtet sich dies nach <strong>de</strong>n insoweit gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regeln.<br />

2. Persönliche Geheimzahl (PIN) und persönliches Passwort<br />

2.1. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />

Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen kann<br />

<strong>de</strong>m Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur<br />

Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Karte kann an Geldautomaten sowie an<br />

automatisierten Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die PIN dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der<br />

Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Stelle in Verbindung setzen.<br />

2.2. Persönliches Passwort<br />

Für die Teilnahme am Verified by Visa-Verfahren benötigt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ein<br />

persönliches Passwort, das er bei <strong>de</strong>r Anmeldung zum Verified by Visa-<br />

Verfahren selbst bestimmt. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes<br />

ist je<strong>de</strong>rzeit durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n möglich. Die Visa-Karte kann im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn das<br />

persönliche Passwort dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Der Kun<strong>de</strong> sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Stelle, in Verbindung setzen.<br />

3. Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

3.1. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />

(1) Bei Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte ist entwe<strong>de</strong>r<br />

- ein Beleg zu unterschreiben, auf <strong>de</strong>n das Vertragsunternehmen<br />

die Kartendaten übertragen hat, o<strong>de</strong>r<br />

- an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und<br />

Vertragsunternehmen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber – insbeson<strong>de</strong>re<br />

zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls o<strong>de</strong>r zur Abwicklung<br />

von Distanzgeschäften (z.B. Bestellung via Telefon, Internet etc.)<br />

– ausnahmsweise darauf verzichten, <strong>de</strong>n Beleg zu unterzeichnen und statt<strong>de</strong>ssen<br />

lediglich seine Visa-Karten-Nummer bzw. im Rahmen <strong>de</strong>s Verified<br />

by Visa-Verfahrens sein persönliches Passwort angeben.<br />

(2) Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />

(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />

zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift o<strong>de</strong>r das persönliche<br />

Passwort erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren<br />

Einsatz erteilt. Nach <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung kann <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />

Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />

- sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN bzw. seinem persönlichen<br />

Passwort legitimiert hat,<br />

- <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />

o<strong>de</strong>r die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, o<strong>de</strong>r<br />

- die Karte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal an <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt<br />

wird, unterrichtet.<br />

5. Ausführungsfrist<br />

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach<br />

Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet sicherzu-<br />

stellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens an <strong>de</strong>m im „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingeht.<br />

6. Visa-Kartenkonto<br />

Die Bank richtet für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ein Kreditkartenkonto ein, das in laufen<strong>de</strong>r<br />

Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels <strong>de</strong>r Kreditkarte(n)<br />

getätigten Umsätze, Verfügungen an Geldautomaten und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Durchführung dieses Vertrages veranlassten und sonstigen Aufwendungen<br />

und Entgelte <strong>de</strong>r Bank wer<strong>de</strong>n über das Kreditkartenkonto abgerechnet und<br />

diesem belastet. Die Bank wird <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n alle im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Begleichung <strong>de</strong>r Umsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen einmal monatlich<br />

in Rechnung stellen. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Monatsabrechnung<br />

auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Zugang <strong>de</strong>r Monatsabrechnung gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Bank in Textform mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger<br />

Einwendungen gilt als Genehmigung.<br />

7. Finanzielle Nutzungsgrenze<br />

Der Karteninhaber darf die Visa-Karte nur innerhalb <strong>de</strong>s Verfügungsrahmens<br />

auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto und nur in <strong>de</strong>r Weise nutzen, dass ein Ausgleich<br />

<strong>de</strong>r Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Karteninhaber<br />

kann mit seiner Bank eine Än<strong>de</strong>rung seines Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte<br />

vereinbaren. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze<br />

nicht einhält, ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />

die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Visa-Karte entstehen. Die Genehmigung<br />

einzelner Visa-Karten-Umsätze führt we<strong>de</strong>r zur Einräumung eines Kredites<br />

noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, son<strong>de</strong>rn erfolgt in<br />

<strong>de</strong>r Erwartung, dass ein Ausgleich <strong>de</strong>r Visa-Karten-Umsätze bei Fälligkeit<br />

gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhan<strong>de</strong>nes<br />

Kontoguthaben o<strong>de</strong>r einen vorher für das Visa-Kartenkonto vorher eingeräumten<br />

Kreditlinie, so führt die Buchung lediglich zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />

Kontoüberziehung.<br />

8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

8.1. Unterschrift<br />

Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />

Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />

8.2. Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />

dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf<br />

insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Denn je<strong>de</strong> Person, die im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr<br />

missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />

8.3. Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) und <strong>de</strong>s<br />

persönlichen Passwortes<br />

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re Person<br />

Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) und seinem persönlichen<br />

Passwort erlangt. Sie/es darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte<br />

vermerkt o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>r PIN bzw. <strong>de</strong>s persönlichen Passwortes ist sicherzustellen,<br />

dass Dritte diese(s) nicht ausspähen können. Je<strong>de</strong> Person, die die<br />

PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte kommt bzw. die Visa-Kartennummer<br />

und das persönliche Passwort kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche<br />

Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben<br />

o<strong>de</strong>r Transaktionen im Rahmen <strong>de</strong>s Verified by Visa-Verfahrens über das<br />

Internet zu veranlassen).<br />

8.4. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />

die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />

Nutzung von Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort fest, so ist die Bank,<br />

und zwar möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, o<strong>de</strong>r eine Repräsentanz <strong>de</strong>s<br />

Visa-Verbun<strong>de</strong>s unverzüglich zu unterrichten, um die Visa-Karte sperren<br />

zu lassen. Die Kontaktdaten, unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der<br />

Karteninhaber hat je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch auch unverzüglich bei<br />

<strong>de</strong>r Polizei anzuzeigen.


(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />

unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von<br />

Karte, PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort vorliegt, muss er ebenfalls<br />

unverzüglich eine Sperranzeige abgeben.<br />

(3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />

einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Karten-verfügung<br />

zu unterrichten.<br />

9. Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie <strong>de</strong>n<br />

Kreditinstituten, die die Visa-Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren,<br />

verpflichtet, die vom Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Karte getätigten<br />

Umsätze zu begleichen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt, soweit <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />

Bargeldservice in Anspruch genommen hat, für <strong>de</strong>n im Rahmen<br />

dieses Service ausgezahlten Betrag. Der Karteninhaber ist seinerseits<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>r Bank <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsbetrag zu erstatten. Die<br />

Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Karteninhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />

auf <strong>de</strong>m vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Begleichung <strong>de</strong>r Kartenumsätze entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen. Der<br />

Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber Abrechnung<br />

erteilt hat. Nach Erteilung <strong>de</strong>r Abrechung wer<strong>de</strong>n die Umsätze <strong>de</strong>m<br />

vereinbarten Abrechungskonto belastet. Einwendungen und sonstige<br />

Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu<br />

<strong>de</strong>m Vertragsunternehmen, bei <strong>de</strong>m die Karte eingesetzt wur<strong>de</strong>, sind<br />

unmittelbar gegenüber <strong>de</strong>m Vertragsunternehmen geltend zu machen.<br />

Die Zahlungspflicht gegenüber <strong>de</strong>r Bank bleibt hiervon unberührt.<br />

10. Fremdwährungsumrechnung<br />

Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro<br />

lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung<br />

genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige<br />

Benachrichtigung <strong>de</strong>s Karteninhabers wirksam.<br />

11. Entgelte<br />

(1) Die vom Karteninhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten Entgelte<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“ <strong>de</strong>r Bank.<br />

(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber spätestens<br />

zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns in Textform<br />

angeboten. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />

(z. B. das Online Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf<br />

diesem Wege angeboten wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />

Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />

beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />

kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />

Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />

beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von Karteninhabern,<br />

die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n Regelungen in<br />

Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />

12. Weitere Visa-Karten<br />

Der Karteninhaber kann weitere Visa-Karten für Dritte beantragen,<br />

sogenannte Zusatzkarten. Die mit Zusatzkarten getätigten Umsätze<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto <strong>de</strong>s Karteninhabers belastet. Die<br />

Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten aus Nr. 8 treffen auch die Inhaber<br />

einer Zusatzkarte.<br />

13. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers<br />

13.1.Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung<br />

ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n<br />

Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />

einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand,<br />

auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n<br />

hätte.<br />

13.2. Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />

einer autorisierten Kartenverfügung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />

autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die<br />

Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag<br />

einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf<br />

<strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />

befun<strong>de</strong>n hätte.<br />

(2) Der Karteninhaber kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank<br />

die Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />

diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />

Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt<br />

o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte<br />

Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungs-empfängers<br />

erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in Nr. 5 eingeht (Verspätung),<br />

sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und<br />

2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Karteninhaber durch die Verspätung ein<br />

Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet die Bank nach Nr. 13.3.<br />

(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />

ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />

13.3. <strong>de</strong>s Karteninhabers aufgrund einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r<br />

einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />

einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />

Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 13.1 und 13.2 erfasst ist, ersetzt<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />

zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />

zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei einer<br />

zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber vorgegeben<br />

hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Karteninhaber nicht um einen<br />

Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land außerhalb<br />

Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

(Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />

(Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt sich die Haftung die Bank<br />

für das Verschul<strong>de</strong>n einer an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs<br />

beteiligten Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer<br />

solchen Stelle. Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

zur Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />

Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach diesem<br />

Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenverfügung begrenzt. Diese<br />

betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />

- für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />

- bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />

- für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat und<br />

- für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, wenn<br />

<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />

13.4. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach<br />

Nr. 13.1. – 13.3.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht bereits die Kartenverfügung genehmigt<br />

haben, so sind die Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die<br />

Bank nach Nr. 13.1. bis 13.3. erst dann ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung unterrichtet hat, dass es sich um<br />

eine nicht autorisierte, nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung<br />

han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank<br />

<strong>de</strong>n Karteninhaber über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong><br />

Belastungsbuchung entsprechend <strong>de</strong>m für Umsatzinformationen<br />

vereinbarten Weg, spätestens innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r<br />

Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn<br />

<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach<br />

Nummer 13.3. kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in<br />

Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />

dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />

13.5. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung<br />

ohne genaue Betragsangabe und Frist für die Geltend-<br />

machung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />

(1) Der Karteninhaber kann von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine<br />

Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in <strong>de</strong>r Weise<br />

autorisiert hat, dass,<br />

- bei <strong>de</strong>r Autorisierung <strong>de</strong>r genaue Betrag nicht angegeben wur<strong>de</strong><br />

und<br />

- <strong>de</strong>r Zahlungsvorgang <strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

entsprechend seinem bisherigen Ausgabe-verhalten, <strong>de</strong>m Inhalt<br />

<strong>de</strong>s Kartenvertrages und <strong>de</strong>n jeweiligen Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />

hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> bleiben außer Betracht, wenn<br />

<strong>de</strong>r vereinbarte Referenzwechselkurs zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Bank die<br />

Sachumstän<strong>de</strong> darzulegen, aus <strong>de</strong>nen er seinen Erstattungs-anspruch<br />

herleitet.<br />

(2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht<br />

innerhalb von acht Wochen nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Belastung<br />

<strong>de</strong>s Umsatzes auf <strong>de</strong>m Abrechnungskonto gegenüber <strong>de</strong>r Bank<br />

geltend gemacht wird.<br />

13.6.Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Karteninhabers gegen die Bank nach Nr. 13.1.<br />

– 13.5. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Umstän<strong>de</strong><br />

– auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />

Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />

hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />

– von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />

wur<strong>de</strong>n.


14. Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers für nicht autorisierte<br />

Kartenverfügungen<br />

14.1.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />

(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, seine PIN bzw. sein persönliches<br />

Passwort, o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n sie ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie<br />

ihm sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, in Form<br />

- <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

so haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,-<br />

Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />

<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigem Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />

Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />

(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />

sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte, PIN o<strong>de</strong>r Passwort vorliegt,<br />

haftet <strong>de</strong>r Karteninhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen<br />

Schä<strong>de</strong>n bis zu einem Betrag von maximal 150,- Euro, wenn <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte<br />

o<strong>de</strong>r PIN schuldhaft verletzt hat.<br />

(3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach Abs.<br />

1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />

nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />

(4) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen<br />

und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />

Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt o<strong>de</strong>r<br />

in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />

wenn<br />

– er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />

<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich<br />

mitgeteilt hat,<br />

– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort auf<br />

<strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war<br />

(zum Beispiel im Originalbrief, in <strong>de</strong>m die PIN <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />

mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />

– die persönliche Geheimzahl o<strong>de</strong>r das persönliche Passwort<br />

einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und <strong>de</strong>r Missbrauch dadurch<br />

verursacht wur<strong>de</strong>.<br />

(5) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />

jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />

14.2.Haftung <strong>de</strong>s Karteninhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald <strong>de</strong>r Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Visa-Karte, die missbräuchliche<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte<br />

o<strong>de</strong>r PIN o<strong>de</strong>r persönlichem Passwort gegenüber <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r einer<br />

Visa-Repräsentanz angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach<br />

durch Verfügungen in Form<br />

– <strong>de</strong>r Abhebung von Bargeld o<strong>de</strong>r<br />

– <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />

Absicht, trägt <strong>de</strong>r Karteninhaber auch die nach <strong>de</strong>r Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n<br />

Schä<strong>de</strong>n.<br />

15. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Antragsteller<br />

Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Visa-Karte<br />

haften die Antragsteller als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann<br />

von je<strong>de</strong>m Antragsteller die Erfüllung sämtlicher Ansprüche for<strong>de</strong>rn.<br />

Je<strong>de</strong>r Antragsteller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für alle<br />

Antragsteller je<strong>de</strong>rzeit durch Kündigung been<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>r Antragsteller<br />

hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ihn ausgegebene Karte mit<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung unverzüglich an die Bank zurückgegeben<br />

wird. Die Aufwendungen, die aus <strong>de</strong>r weiteren Nutzung einer Karte<br />

bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, haben die Antragsteller<br />

ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon wird die<br />

Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Visa-Karten-Verfügungen<br />

nach <strong>de</strong>r Kün-digung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertragsverhältnisses zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />

16. Eigentum und Gültigkeit <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />

Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit <strong>de</strong>r<br />

Aushändigung einer neuen Visa-Karte, spätestens aber nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Visa-Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich zu<br />

entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen.<br />

En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch<br />

Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die<br />

Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich<br />

das Recht vor, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />

neue auszutauschen. Kosten entstehen <strong>de</strong>m Karteninhaber dadurch<br />

nicht.<br />

17. Kündigungsrecht <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

Der Kun<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag insgesamt o<strong>de</strong>r einzelne<br />

Zusatzkarten je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />

Inhabern von Zusatzkarten steht dieses Recht nur für ihre Karte<br />

zu. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung wird<br />

erst wirksam, wenn <strong>de</strong>r Kündigen<strong>de</strong> die betroffenen Karten an die Bank<br />

zurückgegeben hat. Die Benachrichtigung über das Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />

nach Nr. 8.4. ersetzt die Rückgabe <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Karte.<br />

18. Kündigungsrecht <strong>de</strong>r Bank<br />

Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen,<br />

min<strong>de</strong>stens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die<br />

Bank wird <strong>de</strong>n Visa-Karten-Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist<br />

kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange<br />

<strong>de</strong>s Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann <strong>de</strong>n Visa-Karten-<br />

Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch<br />

<strong>de</strong>n die Fortsetzung <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages auch unter angemessener<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r berechtigten Belange <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für die<br />

Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht<br />

hat und die Bank hierauf die Entscheidung über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Visa-Karten-Vertrages gestützt hat, o<strong>de</strong>r wenn eine wesentliche<br />

Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt o<strong>de</strong>r einzutreten droht<br />

und dadurch die Erfüllung <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-<br />

Vertrag gegenüber <strong>de</strong>r Bank gefähr<strong>de</strong>t ist.<br />

19. Folgen <strong>de</strong>r Kündigung<br />

Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung darf die Visa-Karte nicht mehr<br />

benutzt wer<strong>de</strong>n. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt an<br />

die Bank zurückzugeben. Mit Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kündigung wer<strong>de</strong>n<br />

sämtliche Ansprüche <strong>de</strong>r Bank aus <strong>de</strong>m Visa-Karten-Vertrag sofort<br />

fällig. Eventuelles Guthaben auf <strong>de</strong>m Visa-Kartenkonto wird auf das<br />

vereinbarte Girokonto übertragen. Mit <strong>de</strong>r Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Karten-<br />

Vertrages ist die Kündigung <strong>de</strong>s Visa-Kartenkontos verbun<strong>de</strong>n.<br />

20. Einziehung und Sperre <strong>de</strong>r Visa-Karte<br />

(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (z. B. an<br />

Geldautomaten) veranlassen,<br />

– wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem Grund<br />

zu kündigen.<br />

– wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />

– wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />

Die Bank wird <strong>de</strong>n Karteninhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />

Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />

Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren<br />

o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Grün<strong>de</strong> für<br />

die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n<br />

Karteninhaber unverzüglich.<br />

21. Abrechnung <strong>de</strong>r Umsätze Visa Classic und Visa Gold<br />

Die Bank wird die Kartenumsätze zumin<strong>de</strong>st einmal monatlich zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n Ansprüchen aus <strong>de</strong>m Bargeldservice in Rechnung<br />

stellen. Der Betrag ist fällig, nach<strong>de</strong>m die Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />

Abrechnung erteilt hat.<br />

22. Son<strong>de</strong>rregelung für Visa Prepaid<br />

(1) Die Karte darf nur im Rahmen <strong>de</strong>s Guthabens eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

das sich auf <strong>de</strong>m zur Karte gehören<strong>de</strong>n Kartenkonto befin<strong>de</strong>t.<br />

Der Karteninhaber kann seine Karte durch Online-Überweisung<br />

von seinem Top Giro (im Rahmen <strong>de</strong>s Online-Banking) auf das<br />

Kartenkonto aufla<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Kartenumsätze wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kartenkonto belastet. Sofern<br />

Buchungen auf <strong>de</strong>m Kartenkonto erfolgten, erhält <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

einmal im Kalen<strong>de</strong>rmonat eine Abrechnung über das Kartenkonto,<br />

in <strong>de</strong>r alle Buchungen ausgewiesen sind.<br />

23. Beauftragung Dritter<br />

Die Bank ist berechtigt, sich im Rahmen <strong>de</strong>s Visa-Karten-Vertrages<br />

zur Bewirkung <strong>de</strong>r von ihr zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen o<strong>de</strong>r zur<br />

Einfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r vom Kun<strong>de</strong>n zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen geeigneter<br />

Dritter zu bedienen.<br />

24. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Ergänzend zu diesen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die<br />

Än<strong>de</strong>rung dieser Geschäftsbedingungen und die außergerichtliche<br />

Streitschlichtung und sonstigen Beschwer<strong>de</strong>möglichkeiten, gelten die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Bank.


Bedingungen für<br />

Bankkun<strong>de</strong>nkarte (auch<br />

Maestro-Karte o<strong>de</strong>r girocard<br />

genannt)<br />

(WB79020MS)<br />

A Garantierte Zahlungsformen<br />

I. Geltungsbereich<br />

Der Karteninhaber kann die Karte, soweit diese entsprechend<br />

ausgestattet ist, für folgen<strong>de</strong> Zahlungsdienste nutzen:<br />

1. In Verbindung mit <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) in<br />

<strong>de</strong>utschen Debitkartensystemen:<br />

a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>utschen Geldautomatensystems, die mit <strong>de</strong>m girocard-Logo<br />

(o<strong>de</strong>r Maestro-Kartenlogo) gekennzeichnet sind.<br />

b) Zum Einsatz bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen,<br />

an automatisierten Kassen im Rahmen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen electronic<br />

cash-Systems, die mit <strong>de</strong>m girocard-Logo (o<strong>de</strong>r Maestro-<br />

Kartenlogo) gekennzeichnet sind.<br />

c) Zum Aufla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r GeldKarte an La<strong>de</strong>terminals, die mit <strong>de</strong>m<br />

GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind.<br />

d) Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein<br />

Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an<br />

einem Geldautomaten, sofern <strong>de</strong>r Geldautomatenbetreiber diese<br />

Funktion anbietet und <strong>de</strong>r Mobilfunkanbieter an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />

2. In Verbindung mit <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) in<br />

frem<strong>de</strong>n Debitkartensystemen:<br />

a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen eines<br />

frem<strong>de</strong>n Geldautomaten-Systems, soweit die Karte entsprechend<br />

ausgestattet ist.<br />

b) Zum Einsatz bei Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen<br />

an automatisierten Kassen im Rahmen eines frem<strong>de</strong>n Systems,<br />

soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist. In einigen Län<strong>de</strong>rn<br />

kann je nach System anstelle <strong>de</strong>r PIN die Unterschrift gefor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein<br />

Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält,<br />

an <strong>de</strong>m Geldautomaten eines frem<strong>de</strong>n Systems, sofern <strong>de</strong>r<br />

Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und <strong>de</strong>r<br />

Mobilfunkanbieter an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />

Die Akzeptanz <strong>de</strong>r Karte im Rahmen eines frem<strong>de</strong>n Systems erfolgt<br />

unter <strong>de</strong>m für das frem<strong>de</strong> System gelten<strong>de</strong>n Akzeptanzlogo.<br />

3. Ohne Einsatz <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN):<br />

a) Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten<br />

Kassen <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsbereiches im Inland,<br />

die mit <strong>de</strong>m GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind (GeldKarte-<br />

Terminals).<br />

b) Außerhalb <strong>de</strong>r Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne<br />

dass mit <strong>de</strong>r Funktion eine Garantie <strong>de</strong>r Bank verbun<strong>de</strong>n ist, als<br />

Speichermedium für Zusatzanwendungen<br />

• <strong>de</strong>r Bank nach Maßgabe <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen<br />

Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) o<strong>de</strong>r<br />

• eines Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmens nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>s vom Karteninhaber mit diesem abgeschlossenen Vertrages<br />

(unternehmensgenerierte Zusatzanwendung).<br />

II. Allgemeine Regeln<br />

1. Karteninhaber und Vollmacht<br />

Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf<br />

<strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Kontoinhabers o<strong>de</strong>r einer Person ausgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn <strong>de</strong>r<br />

Kontoinhaber die Kontovollmacht wi<strong>de</strong>rruft, ist er dafür verantwortlich,<br />

dass die an <strong>de</strong>n Bevollmächtigten ausgegebene Karte<br />

an die Bank zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach<br />

Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und<br />

automatisierten Kassen sowie für die Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte<br />

elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendung kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen<br />

in Betracht, das die Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert<br />

hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />

die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht.<br />

Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung <strong>de</strong>r Bank<br />

kommt nur gegenüber <strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich<br />

nach <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die<br />

Rückgabe <strong>de</strong>r Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass<br />

10<br />

sie weiterhin zum Verbrauch <strong>de</strong>r noch in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten<br />

Beträge verwen<strong>de</strong>t wird. Auch eine Nutzung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />

Karte gespeicherten Zusatzanwendungen ist weiterhin möglich<br />

2. Finanzielle Nutzungsgrenzen<br />

Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Kontoguthabens o<strong>de</strong>r eines vorher für das Konto<br />

eingeräumten Kredits vornehmen. Auch wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält,<br />

ist die Bank berechtigt, <strong>de</strong>n Ersatz <strong>de</strong>r Aufwendungen zu verlangen,<br />

die aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Karte entstehen. Die Buchung<br />

solcher Verfügungen auf <strong>de</strong>m Konto führt zu einer gedul<strong>de</strong>ten<br />

Kontoüberziehung.<br />

3. Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen<br />

Nutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht<br />

auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die<br />

Bestimmung <strong>de</strong>s Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt<br />

sich aus <strong>de</strong>m Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses<br />

wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n wirksam.<br />

4. Rückgabe <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte bleibt im Eigentum <strong>de</strong>r Bank. Sie ist nicht übertragbar.<br />

Die Karte ist nur für <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Zeitraum<br />

gültig.<br />

Mit <strong>de</strong>r Aushändigung einer neuen Karte, spätestens aber nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit ist die Karte unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich<br />

zu entwerten. Die Bank ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die alte Karte<br />

zurückzuverlangen. En<strong>de</strong>t die Berechtigung, die Karte zu nutzen,<br />

vorher (zum Beispiel durch Kündigung <strong>de</strong>r Kontoverbindung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kartenvertrages), so hat <strong>de</strong>r Karteninhaber die Karte<br />

unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Rückgabe noch in <strong>de</strong>r Geld-Karte gespeicherter Betrag wird <strong>de</strong>m<br />

Karteninhaber erstattet. Auf <strong>de</strong>r Karte befindliche unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendungen hat <strong>de</strong>r Karteninhaber bei <strong>de</strong>m<br />

Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht<br />

hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur<br />

weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet<br />

sich nach <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Karteninhaber<br />

und <strong>de</strong>r Bank.<br />

5. Sperre und Einziehung <strong>de</strong>r Karte<br />

(1) Die Bank darf die Karte sperren und <strong>de</strong>n Einzug <strong>de</strong>r Karte (zum<br />

Beispiel an Geldautomaten) veranlassen,<br />

• wenn sie berechtigt ist, <strong>de</strong>n Kartenvertrag aus wichtigem<br />

Grund zu kündigen,<br />

• wenn sachliche Grün<strong>de</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

<strong>de</strong>r Karte dies rechtfertigen o<strong>de</strong>r<br />

• wenn <strong>de</strong>r Verdacht einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r betrügerischen<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Karte besteht.<br />

Die Bank wird <strong>de</strong>n Kontoinhaber unter Angabe <strong>de</strong>r hierfür maßgeblichen<br />

Grün<strong>de</strong> möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich<br />

nach <strong>de</strong>r Sperre über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die<br />

Karte entsperren o<strong>de</strong>r diese durch eine neue Karte ersetzen,<br />

wenn die Grün<strong>de</strong> für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch<br />

hierüber unterrichtet sie <strong>de</strong>n Karteninhaber unverzüglich.<br />

(2) Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einziehung noch in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherte<br />

Beträge wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Karteninhaber erstattet.<br />

(3) Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>r Karte für das Online-Banking ein TAN-<br />

Generator o<strong>de</strong>r eine Signaturfunktion, so hat die Sperre <strong>de</strong>r Karte<br />

auch eine Sperrung <strong>de</strong>s Online-Banking-Zugangs zur Folge.<br />

(4) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte eine<br />

Zusatzanwendung gespeichert, so hat <strong>de</strong>r Einzug <strong>de</strong>r Karte zur<br />

Folge, dass er die Zusatzanwendung nicht mehr nutzen kann.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einziehung in <strong>de</strong>r Karte gespeicherte unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendungen kann <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

vom kartenausgeben<strong>de</strong>n Institut herausverlangen, nach<strong>de</strong>m dieses<br />

die Karte von <strong>de</strong>r Stelle, die die Karte eingezogen hat, zur<br />

Verfügung gestellt bekommen hat. Die Bank ist berechtigt, das<br />

Herausgabeverlangen in Bezug auf die unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen, dass sie <strong>de</strong>m<br />

Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionen bereinigte<br />

Karte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer<br />

bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach <strong>de</strong>n für jene<br />

Zusatzanwendung gelten<strong>de</strong>n Regeln.<br />

6. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

6.1 Unterschrift<br />

Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf <strong>de</strong>m<br />

Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />

6.2 Sorgfältige Aufbewahrung <strong>de</strong>r Karte<br />

Die Karte ist mit beson<strong>de</strong>rer Sorgfalt aufzubewahren, um zu<br />

verhin<strong>de</strong>rn, dass sie abhan<strong>de</strong>n kommt o<strong>de</strong>r missbräuchlich<br />

verwen<strong>de</strong>t wird. Sie darf insbeson<strong>de</strong>re nicht unbeaufsichtigt<br />

im Kraftfahrzeug aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, da sie (zum Beispiel im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s girocard-Systems) missbräuchlich eingesetzt wer-


<strong>de</strong>n kann. Darüber hinaus kann je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist,<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen.<br />

6.3 Geheimhaltung <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN)<br />

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine an<strong>de</strong>re<br />

Person Kenntnis von <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt.<br />

Die PIN darf insbeson<strong>de</strong>re nicht auf <strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r in<br />

an<strong>de</strong>rer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Denn<br />

je<strong>de</strong> Person, die die PIN kennt und in <strong>de</strong>n Besitz <strong>de</strong>r Karte<br />

kommt, hat die Möglichkeit, zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen<br />

Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an<br />

Geldautomaten abzuheben).<br />

6.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten<br />

(1) Stellt <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl seiner Karte,<br />

die missbräuchliche Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />

Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r PIN fest, so ist die Bank, und zwar<br />

möglichst die kontoführen<strong>de</strong> Stelle, unverzüglich zu benachrichtigen<br />

(Sperranzeige). Die Sperranzeige kann <strong>de</strong>r Karteninhaber auch<br />

je<strong>de</strong>rzeit gegenüber <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst abgeben.<br />

In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Name<br />

<strong>de</strong>r Bank – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer<br />

angegeben wer<strong>de</strong>n. Der Zentrale Sperrannahmedienst sperrt alle<br />

für das betreffen<strong>de</strong> Konto ausgegebenen Karten für die weitere<br />

Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen. Zur<br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Sperre auf die abhan<strong>de</strong>n gekommene Karte<br />

muss sich <strong>de</strong>r Karteninhaber mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten,<br />

unter <strong>de</strong>nen eine Sperranzeige abgegeben wer<strong>de</strong>n kann, wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>m Karteninhaber geson<strong>de</strong>rt mitgeteilt. Der Karteninhaber hat<br />

je<strong>de</strong>n Diebstahl o<strong>de</strong>r Missbrauch unverzüglich bei <strong>de</strong>r Polizei<br />

anzuzeigen.<br />

(2) Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber <strong>de</strong>n Verdacht, dass eine an<strong>de</strong>re Person<br />

unberechtigt in <strong>de</strong>n Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte<br />

Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich<br />

eine Sperranzeige abgeben.<br />

(3) Befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>r Karte für das Online-Banking ein TAN-<br />

Generator o<strong>de</strong>r eine Signaturfunktion, so hat die Sperre <strong>de</strong>r Karte<br />

auch eine Sperrung <strong>de</strong>s Online-Banking-Zugangs zur Folge.<br />

(4) Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendung kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen in<br />

Betracht, das die Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert<br />

hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />

die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht.<br />

Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung kommt<br />

nur gegenüber <strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich nach <strong>de</strong>m mit<br />

<strong>de</strong>r Bank abgeschlossenen Vertrag.<br />

(5) Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung<br />

einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />

Kartenverfügung zu unterrichten.<br />

7. Autorisierung von Kartenzahlungen durch <strong>de</strong>n<br />

Karteninhaber<br />

Mit <strong>de</strong>m Einsatz <strong>de</strong>r Karte erteilt <strong>de</strong>r Karteninhaber die Zustimmung<br />

(Autorisierung) zur Ausführung <strong>de</strong>r Kartenzahlung. Soweit dafür<br />

zusätzlich eine PIN o<strong>de</strong>r die Unterschrift erfor<strong>de</strong>rlich ist, wird die<br />

Zustimmung erst mit <strong>de</strong>ren Einsatz erteilt. Nach Erteilung <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber die Kartenzahlung nicht<br />

mehr wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

8. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />

Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />

– sich <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat,<br />

– <strong>de</strong>r für die Kartenzahlung gelten<strong>de</strong> Verfügungsrahmen o<strong>de</strong>r die<br />

finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist o<strong>de</strong>r<br />

– die Karte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird <strong>de</strong>r Karteninhaber über das Terminal, an <strong>de</strong>m die<br />

Karte eingesetzt wird, unterrichtet.<br />

9. Ausführungsfrist<br />

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.<br />

Nach Zugang <strong>de</strong>s Zahlungsauftrages bei <strong>de</strong>r Bank ist diese verpflichtet<br />

sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Kartenzahlungsbetrag spätestens<br />

an <strong>de</strong>m im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen<br />

Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

eingeht.<br />

10. Entgelte<br />

(1) Die vom Kontoinhaber gegenüber <strong>de</strong>r Bank geschul<strong>de</strong>ten<br />

Entgelte ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />

<strong>de</strong>r Bank.<br />

(2) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber spätestens<br />

zwei Monate vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong>de</strong>ns<br />

in Textform angeboten. Hat <strong>de</strong>r Kontoinhaber mit <strong>de</strong>r Bank<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung einen elektronischen<br />

Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-<br />

Banking), können die Än<strong>de</strong>rungen auch auf diesem Wege angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung <strong>de</strong>s Kontoinhabers gilt als<br />

erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen angezeigt hat.<br />

Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem<br />

Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(3) Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten,<br />

kann er diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und<br />

kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die<br />

Bank in ihrem Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

(4) Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung für Zahlungen von<br />

Kontoinhabern, die keine Verbraucher sind, bleibt es bei <strong>de</strong>n<br />

Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-Banken.<br />

11. Information <strong>de</strong>s Kontoinhabers über <strong>de</strong>n<br />

Kartenzahlungsvorgang<br />

Die Bank unterrichtet <strong>de</strong>n Kontoinhaber min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />

über die mit <strong>de</strong>r Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf <strong>de</strong>m<br />

für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kontoinhabern,<br />

die nicht Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die<br />

zeitliche Folge <strong>de</strong>r Unterrichtung geson<strong>de</strong>rt vereinbart. Über<br />

die mit <strong>de</strong>r Geldkarte getätigten einzelnen Bezahlvorgänge und<br />

<strong>de</strong>n Zahlungsempfänger unterrichtet die Bank <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />

nicht. Die mit <strong>de</strong>r GeldKarte getätigten Bezahlvorgänge kann <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber mit Hilfe eines Chipkartenlesers nachvollziehen.<br />

12. Erstattungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s<br />

Kontoinhabers<br />

12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form <strong>de</strong>r<br />

– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />

und Dienstleistungsunternehmen,<br />

– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte,<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />

Kontos<br />

hat die Bank gegen <strong>de</strong>n Kontoinhaber keinen Anspruch auf<br />

Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, <strong>de</strong>m<br />

Kontoinhaber <strong>de</strong>n Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten.<br />

Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank<br />

dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stand, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht<br />

autorisierte Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n hätte.<br />

12.2 Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter<br />

Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung<br />

einer autorisierten Kartenverfügung in Form <strong>de</strong>r<br />

– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />

und Dienstleistungsunternehmen,<br />

– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte o<strong>de</strong>r<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />

Kontos<br />

kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber von <strong>de</strong>r Bank die unverzügliche und ungekürzte<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als<br />

die Kartenverfügung nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf<br />

<strong>de</strong>n Stand, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die nicht erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte<br />

Kartenverfügung befun<strong>de</strong>n hätte.<br />

(2) Der Kun<strong>de</strong> kann über <strong>de</strong>n Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank die<br />

Erstattung <strong>de</strong>r Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm<br />

diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften<br />

Ausführung <strong>de</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Rechnung<br />

gestellt o<strong>de</strong>r seinem Konto belastet wur<strong>de</strong>n.<br />

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass<br />

die Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s<br />

Zahlungsempfängers erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist in<br />

Nummer II.9 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche <strong>de</strong>s<br />

Kontoinhabers nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n durch die Verspätung ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, haftet<br />

die Bank nach Nr. 12.3.<br />

(4) Wur<strong>de</strong> eine autorisierte Kartenverfügung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />

ausgeführt, wird die Bank die Kartenverfügung auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />

Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />

12.3 Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Kontoinhabers<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung o<strong>de</strong>r im Falle<br />

einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber von <strong>de</strong>r Bank einen<br />

Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r nicht bereits von Nr. 12.1 o<strong>de</strong>r 12.2 erfasst ist, ersetzt<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong>de</strong>n, das einer<br />

zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />

zu vertreten, es sei <strong>de</strong>nn, dass die wesentliche Ursache bei<br />

einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

vorgegeben hat. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Kontoinhaber nicht<br />

um einen Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in<br />

einem Land außerhalb Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines<br />

Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungszahlung),<br />

beschränkt sich die Haftung <strong>de</strong>r Bank für das Verschul<strong>de</strong>n einer<br />

an <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf<br />

die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle.<br />

11


Hat <strong>de</strong>r Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur<br />

Entstehung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, bestimmt sich nach <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong>de</strong>ns, in welchem Umfang Bank und<br />

Karteninhaber <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben. Die Haftung nach<br />

diesem Absatz ist auf 12.500,– Euro je Kartenverfügung begrenzt.<br />

Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht<br />

– für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />

– bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />

– für Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat, und<br />

– für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kontoinhaber entstan<strong>de</strong>nen Zinsscha<strong>de</strong>n, soweit<br />

<strong>de</strong>r Karteninhaber Verbraucher ist.<br />

12.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

(1) Ansprüche gegen die Bank nach Nr. 12.1 bis 12.3 sind ausgeschlossen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13<br />

Monate nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Belastung mit <strong>de</strong>r Kartenverfügung darüber<br />

unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht<br />

erfolgte o<strong>de</strong>r fehlerhafte Kartenverfügung han<strong>de</strong>lt. Der Lauf <strong>de</strong>r<br />

13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />

über die aus <strong>de</strong>r Kartenverfügung resultieren<strong>de</strong> Belastungsbuchung<br />

entsprechend <strong>de</strong>m für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens<br />

innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung<br />

unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls ist für <strong>de</strong>n Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r<br />

Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nummer<br />

12.3 kann <strong>de</strong>r Kontoinhaber auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz<br />

1 geltend machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung<br />

dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />

(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kontoinhabers gegen die Bank sind ausgeschlossen,<br />

wenn die einen Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong><br />

• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und <strong>de</strong>ssen<br />

Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt von ihr nicht<br />

hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, o<strong>de</strong>r<br />

• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

13. Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers für nicht autorisierte<br />

Kartenverfügungen<br />

13.1 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers bis zur Sperranzeige<br />

(1) Verliert <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte o<strong>de</strong>r PIN, wer<strong>de</strong>n sie<br />

ihm gestohlen o<strong>de</strong>r kommen sie sonst abhan<strong>de</strong>n und kommt es<br />

dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form <strong>de</strong>r<br />

• Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />

• Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>lsund<br />

Dienstleistungsunternehmen,<br />

• Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte,<br />

• Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />

Kontos,<br />

so haftet <strong>de</strong>r Kontoinhaber für Schä<strong>de</strong>n, die bis zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Sperranzeige verursacht wer<strong>de</strong>n, in Höhe von maximal 150,–<br />

Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob <strong>de</strong>n Karteninhaber an<br />

<strong>de</strong>m Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r sonstigen Abhan<strong>de</strong>nkommen ein<br />

Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />

12<br />

(2) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r ein<br />

sonstiges Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r Karte o<strong>de</strong>r PIN vorliegt, haftet<br />

<strong>de</strong>r Kontoinhaber für die hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n bis zu<br />

einem Betrag von maximal 150,– Euro, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber<br />

seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte o<strong>de</strong>r PIN<br />

schuldhaft verletzt hat.<br />

(3) Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Kontoinhaber nicht um einen<br />

Verbraucher o<strong>de</strong>r erfolgt <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Karte in einem Land<br />

außerhalb Deutschlands und <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(EWR) (Drittstaat) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Währung eines Staates außerhalb<br />

<strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber<br />

<strong>de</strong>n aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal<br />

150,– Euro hinaus, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die ihm nach diesen<br />

Bedingungen obliegen<strong>de</strong>n Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat<br />

die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beigetragen, haftet die Bank für <strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen<br />

Scha<strong>de</strong>n im Umfang <strong>de</strong>s von ihr zu vertretenen Mitverschul<strong>de</strong>ns.<br />

(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nach<br />

Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn <strong>de</strong>r Karteninhaber die Sperranzeige<br />

nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r Sperranzeige sichergestellt hatte und <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n dadurch eingetreten ist.<br />

(5) Kommt es vor <strong>de</strong>r Sperranzeige zu nicht autorisierten<br />

Verfügungen und hat <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten<br />

nach diesen Bedingungen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verletzt<br />

o<strong>de</strong>r in betrügerischer Absicht gehan<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber<br />

<strong>de</strong>n hierdurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n in vollem Umfang. Grobe<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Karteninhabers kann insbeson<strong>de</strong>re dann vorliegen,<br />

wenn<br />

• er <strong>de</strong>n Verlust, Diebstahl o<strong>de</strong>r die missbräuchliche Verfügung<br />

<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft<br />

nicht unverzüglich mitgeteilt hat,<br />

• die persönliche Geheimzahl auf <strong>de</strong>r Karte vermerkt o<strong>de</strong>r zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief,<br />

in <strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>m Karteninhaber mitgeteilt wur<strong>de</strong>),<br />

• die persönliche Geheimzahl einer an<strong>de</strong>ren Person mitgeteilt und<br />

<strong>de</strong>r Missbrauch dadurch verursacht wur<strong>de</strong>.<br />

(6) Die Haftung für Schä<strong>de</strong>n, die innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraums, für <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Verfügungsrahmen gilt, verursacht wer<strong>de</strong>n, beschränkt sich<br />

jeweils auf <strong>de</strong>n für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmen.<br />

13.2 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zentralen Sperrannahmedienst <strong>de</strong>r<br />

Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl <strong>de</strong>r Karte, die missbräuchliche Verwendung<br />

o<strong>de</strong>r eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte o<strong>de</strong>r<br />

PIN angezeigt wur<strong>de</strong>, übernimmt die Bank alle danach durch<br />

Verfügungen in Form <strong>de</strong>r<br />

– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte an automatisierten Kassen von Han<strong>de</strong>ls-<br />

und Dienstleistungsunternehmen,<br />

– Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte und<br />

– Verwendung <strong>de</strong>r Karte zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-<br />

Kontos<br />

entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Karteninhaber in betrügerischer<br />

Absicht, trägt <strong>de</strong>r Kontoinhaber auch die nach <strong>de</strong>r<br />

Sperranzeige entstehen<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n.<br />

13.3 Haftung <strong>de</strong>s Kontoinhabers für <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte<br />

gespeicherten Betrag<br />

Eine Sperrung <strong>de</strong>r GeldKarte für das Bezahlen an automatisierten<br />

Kassen ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falle <strong>de</strong>r<br />

missbräuchlichen Verwendung o<strong>de</strong>r einer sonstigen nicht autorisierten<br />

Nutzung <strong>de</strong>r GeldKarte zum Bezahlen an automatisierten<br />

Kassen erstattet die Bank <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten<br />

Betrag nicht, <strong>de</strong>nn je<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r im Besitz <strong>de</strong>r Karte ist, kann <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r GeldKarte gespeicherten Betrag ohne Einsatz <strong>de</strong>r PIN verbrauchen.<br />

III. Beson<strong>de</strong>re Regeln für einzelne Nutzungsarten<br />

1. Geldautomaten-Service und Einsatz an automatisierten<br />

Kassen von Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsunternehmen<br />

1.1 Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />

Verfügungen an Geldautomaten, automatisierten Kassen und<br />

die Aufladung <strong>de</strong>r GeldKarte sind für <strong>de</strong>n Karteninhaber nur im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s für die Karte gelten<strong>de</strong>n Verfügungsrahmens möglich.<br />

Bei je<strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Karte an Geldautomaten und automatisierten<br />

Kassen wird geprüft, ob <strong>de</strong>r Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte<br />

durch vorangegangene Verfügungen bereits ausgeschöpft ist.<br />

Verfügungen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Karte überschritten<br />

wür<strong>de</strong>, wer<strong>de</strong>n unabhängig vom aktuellen Kontostand<br />

und einem etwa vorher zum Konto eingeräumten Kredit abgewiesen.<br />

Der Karteninhaber darf <strong>de</strong>n Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r<br />

Karte nur im Rahmen <strong>de</strong>s Kontoguthabens o<strong>de</strong>r eines vorher<br />

für das Konto eingeräumten Kredits in Anspruch nehmen. Der<br />

Kontoinhaber kann mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle eine Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Verfügungsrahmens <strong>de</strong>r Karte für alle zu seinem Konto ausgegebenen<br />

Karten vereinbaren. Ein Bevollmächtigter, <strong>de</strong>r eine<br />

Karte erhalten hat, kann nur eine Herabsetzung für diese Karte<br />

vereinbaren.<br />

1.2 Fehleingabe <strong>de</strong>r Geheimzahl<br />

Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten<br />

Kassen, an <strong>de</strong>nen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Karte die PIN eingegeben wer<strong>de</strong>n muss, nicht mehr eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinan<strong>de</strong>r<br />

falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte sich in diesem<br />

Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in<br />

Verbindung setzen.<br />

1.3 Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>r Bank; Reklamationen<br />

Die Bank hat sich gegenüber <strong>de</strong>n Betreibern von Geldautomaten<br />

und automatisierten Kassen vertraglich verpflichtet, die Beträge,<br />

über die unter Verwendung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Karteninhaber ausgegebenen<br />

Karte verfügt wur<strong>de</strong>, an die Betreiber zu vergüten.<br />

Einwendungen und sonstige Beanstandungen <strong>de</strong>s Karteninhabers<br />

aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zu <strong>de</strong>m Unternehmen, bei <strong>de</strong>m bargeldlos<br />

an einer automatisierten Kasse bezahlt wor<strong>de</strong>n ist, sind<br />

unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.<br />

2. GeldKarte<br />

2.1 Servicebeschreibung<br />

Die mit einem Chip ausgestattete Karte kann auch als GeldKarte<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-<br />

Terminals <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Dienstleistungsbereiches bargeldlos<br />

bezahlen.<br />

2.2 Aufla<strong>de</strong>n und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r GeldKarte<br />

Der Karteninhaber kann seine GeldKarte an <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />

GeldKarte-Logo gekennzeichneten La<strong>de</strong>terminals innerhalb<br />

<strong>de</strong>s ihm von seiner Bank eingeräumten Verfügungsrahmens<br />

(Abschnitt III Nr. 1.1) zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen<br />

Kontos bis zu einem Betrag von maximal 200,– Euro aufla<strong>de</strong>n.<br />

Vor <strong>de</strong>m Aufla<strong>de</strong>vorgang muss er seine persönliche Geheimzahl<br />

(PIN) eingeben. Der Karteninhaber kann seine GeldKarte auch<br />

gegen Bargeld sowie im Zusammenwirken mit einer an<strong>de</strong>ren<br />

Karte zu Lasten <strong>de</strong>s Kontos, über das die Umsätze mit dieser<br />

Karte abgerechnet wer<strong>de</strong>n, aufla<strong>de</strong>n. Aufgela<strong>de</strong>ne Beträge, über<br />

die <strong>de</strong>r Karteninhaber nicht mehr mittels GeldKarte verfügen<br />

möchte, können nur bei <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank entla<strong>de</strong>n


wer<strong>de</strong>n. Die Entladung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Bei<br />

einer Funktionsunfähigkeit <strong>de</strong>r GeldKarte erstattet die kartenausgeben<strong>de</strong><br />

Bank <strong>de</strong>m Karteninhaber <strong>de</strong>n nicht verbrauchten<br />

Betrag. Benutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, um seine<br />

GeldKarte o<strong>de</strong>r die GeldKarte eines an<strong>de</strong>ren aufzula<strong>de</strong>n, so ist<br />

die persönliche Geheimzahl (PIN) am La<strong>de</strong>terminal einzugeben.<br />

Die Aufla<strong>de</strong>möglichkeit besteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal<br />

hintereinan<strong>de</strong>r falsch eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte<br />

sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Stelle, in Verbindung setzen.<br />

2.3 Sofortige Kontobelastung<br />

Benutzt <strong>de</strong>r Karteninhaber seine Karte, um seine GeldKarte o<strong>de</strong>r<br />

die GeldKarte eines an<strong>de</strong>ren aufzula<strong>de</strong>n, so wird <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>betrag<br />

<strong>de</strong>m Konto, das auf <strong>de</strong>r Karte angegeben ist, belastet.<br />

2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarte<br />

Beim Bezahlen mit <strong>de</strong>r GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben.<br />

Bei je<strong>de</strong>m Bezahlvorgang vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r GeldKarte<br />

gespeicherte Betrag um <strong>de</strong>n verfügten Betrag.<br />

3. Aufla<strong>de</strong>n von Prepaid-Mobilfunk-Konten<br />

3.1 Servicebeschreibung<br />

Unter Verwendung seiner Karte und <strong>de</strong>r persönlichen Geheimzahl<br />

(PIN) kann <strong>de</strong>r Karteninhaber ein Prepaid-Mobilfunk-Konto eines<br />

Mobilfunkanbieters, auf <strong>de</strong>m vorausbezahlte Telefonwerteinheiten<br />

verbucht wer<strong>de</strong>n, an Geldautomaten innerhalb <strong>de</strong>s ihm von<br />

seiner Bank eingeräumten Verfügungsrahmens (Abschnitt III.<br />

Nr.1.1) zu Lasten <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Karte angegebenen Kontos aufla<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung ist, dass <strong>de</strong>r vom Karteninhaber gewählte<br />

Geldautomat über eine entsprechen<strong>de</strong> La<strong>de</strong>funktion verfügt<br />

und <strong>de</strong>r Mobilfunkanbieter, <strong>de</strong>r das Prepaid-Mobilfunk-<br />

Konto führt, das aufgela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n soll, an <strong>de</strong>m System teilnimmt.<br />

Zum Aufla<strong>de</strong>n eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos hat <strong>de</strong>r<br />

Karteninhaber am Display <strong>de</strong>s Geldautomaten <strong>de</strong>n Menüpunkt<br />

zum Aufla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prepaid-Mobilfunk-Kontos zu wählen, die<br />

Mobilfunk-Telefonnummer („Handy-Nummer“) einzugeben und<br />

einen angezeigten Aufla<strong>de</strong>betrag zu wählen. Nach Autorisierung<br />

<strong>de</strong>r La<strong>de</strong>transaktionen durch die Bank <strong>de</strong>s Karteninhabers wird<br />

das Prepaid-Mobilfunk-Konto beim Mobilfunkanbieter aufgela<strong>de</strong>n.<br />

Mit diesem Verfahren kann <strong>de</strong>r Karteninhaber sowohl sein<br />

eigenes Prepaid-Mobilfunk-Konto als auch das eines Dritten<br />

aufla<strong>de</strong>n. Wird die Aufladung von <strong>de</strong>r Bank, etwa wegen fehlen<strong>de</strong>r<br />

Konto<strong>de</strong>ckung, nicht autorisiert, wird am Display ein ablehnen<strong>de</strong>r<br />

Hinweis angezeigt.<br />

3.2 Fehleingabe <strong>de</strong>r Geheimzahl<br />

Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinan<strong>de</strong>r falsch<br />

eingegeben wur<strong>de</strong>. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall<br />

mit seiner Bank, möglichst mit <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n Stelle, in<br />

Verbindung setzen.<br />

3.3 Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>r Bank; Reklamationen<br />

Die Bank ist vertraglich verpflichtet, La<strong>de</strong>beträge für ein Prepaid-<br />

Mobilfunk-Konto, die unter Verwendung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />

ausgegebenen Karte autorisiert wor<strong>de</strong>n sind, zu bezahlen.<br />

Die Zahlungspflicht beschränkt sich auf <strong>de</strong>n jeweils autorisierten<br />

Betrag. Einwendungen und sonstige Beanstandungen<br />

<strong>de</strong>s Karteninhabers aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis zu <strong>de</strong>m<br />

Mobilfunkanbieter, <strong>de</strong>r das Prepaid-Mobilfunk-Konto führt, sind<br />

unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.<br />

B. Von <strong>de</strong>r Bank angebotene an<strong>de</strong>re<br />

Service-Leistungen<br />

1. Beson<strong>de</strong>re Bedingungen<br />

Für weitere von <strong>de</strong>r Bank für die Karte bereitgestellte<br />

Service-Leistungen gelten beson<strong>de</strong>re Bedingungen, die vor<br />

Inanspruchnahme mit <strong>de</strong>m Kontoinhaber vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Vereinbarung über die Nutzungsarten<br />

Die Bank vereinbart mit <strong>de</strong>m Kontoinhaber, welche Dienstleistungen<br />

er mit <strong>de</strong>r Karte in Anspruch nehmen kann.<br />

C. Zusatzanwendungen<br />

1. Speicherung von Zusatzanwendungen auf <strong>de</strong>r Karte<br />

(1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r<br />

Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte<br />

Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines<br />

Jugendschutzmerkmals) o<strong>de</strong>r als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form<br />

eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.(2) Die Nutzung<br />

einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach <strong>de</strong>m<br />

Rechtsverhältnis <strong>de</strong>s Karteninhabers zur Bank. Eine unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendung kann <strong>de</strong>r Karteninhaber nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Unternehmen geschlossenen Vertrages<br />

nutzen. Es obliegt <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Karteninhabers,<br />

ob er seine Karte zur Speicherung unternehmensgenerierter<br />

Zusatzanwendungen nutzen möchte. Die Speicherung einer<br />

unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf <strong>de</strong>r Karte erfolgt<br />

am Terminal <strong>de</strong>s Unternehmens nach Absprache zwischen <strong>de</strong>m<br />

Karteninhaber und <strong>de</strong>m Unternehmen. Kreditinstitute nehmen<br />

vom Inhalt <strong>de</strong>r am Unternehmensterminal kommunizierten Daten<br />

keine Kenntnis<br />

2. Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Unternehmens für <strong>de</strong>n Inhalt<br />

einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />

Die kartenausgeben<strong>de</strong> Bank stellt mit <strong>de</strong>m Chip auf <strong>de</strong>r Karte<br />

lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es <strong>de</strong>m<br />

Karteninhaber ermöglicht, in <strong>de</strong>r Karte unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das<br />

Unternehmen über die unternehmensgenerierte Zusatzanwendung<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich<br />

nach <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses zwischen <strong>de</strong>m<br />

Karteninhaber und <strong>de</strong>m Unternehmen.<br />

3. Reklamationsbearbeitung in Bezug auf<br />

Zusatzanwendungen<br />

(1) Einwendungen, die <strong>de</strong>n Inhalt einer unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendung betreffen, hat <strong>de</strong>r Karteninhaber ausschließlich<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen geltend zu machen,<br />

das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat.<br />

Das Unternehmen bearbeitet <strong>de</strong>rartige Einwendungen auf Basis<br />

<strong>de</strong>r bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die<br />

Karte zum Zwecke <strong>de</strong>r Reklamationsbearbeitung nicht <strong>de</strong>m<br />

Unternehmen aushändigen.<br />

(2) Einwendungen, die <strong>de</strong>n Inhalt einer bankgenerierten<br />

Zusatzanwendung betreffen, hat <strong>de</strong>r Karteninhaber ausschließlich<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Bank geltend zu machen.<br />

4. Keine Angabe <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bank an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendungen<br />

Bei <strong>de</strong>r Speicherung, inhaltlichen Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Nutzung einer<br />

unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf <strong>de</strong>r Karte wird<br />

die von <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank an <strong>de</strong>n Karteninhaber<br />

ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen,<br />

das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte<br />

eingespeichert hat, <strong>de</strong>m Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet,<br />

<strong>de</strong>n Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten,<br />

von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so<br />

darf <strong>de</strong>r Karteninhaber zur Absicherung <strong>de</strong>r unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendung nicht die PIN verwen<strong>de</strong>n, die<br />

ihm von <strong>de</strong>r kartenausgeben<strong>de</strong>n Bank für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

5. Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen<br />

Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />

kommt nur gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen in Betracht, das die<br />

Zusatzanwendung in <strong>de</strong>n Chip <strong>de</strong>r Karte eingespeichert hat, und<br />

ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit<br />

zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung<br />

von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Bank in Betracht und richtet sich nach <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Bank<br />

geschlossenen Vertrag.<br />

D. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

und Beschwer<strong>de</strong>möglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit <strong>de</strong>r Bank besteht<br />

für Karteninhaber die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten<br />

Banken anzurufen. Betrifft <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>gegenstand<br />

eine Streitigkeit aus <strong>de</strong>m Anwendungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches), können auch Kun<strong>de</strong>n, die keine Verbraucher sind,<br />

<strong>de</strong>n Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anrufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kun<strong>de</strong>nbeschwer<strong>de</strong>n<br />

im <strong>de</strong>utschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt<br />

wird o<strong>de</strong>r im Internet unter www.bankenverband.<strong>de</strong> abrufbar ist.<br />

Die Beschwer<strong>de</strong> ist schriftlich an die Kun<strong>de</strong>nbeschwer<strong>de</strong>stelle<br />

beim Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>utscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,<br />

10062 Berlin, zu richten.<br />

Ferner besteht für <strong>de</strong>n Karteninhaber die Möglichkeit, sich je<strong>de</strong>rzeit<br />

schriftlich o<strong>de</strong>r zur dortigen Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108,<br />

53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße <strong>de</strong>r<br />

Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§<br />

675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) o<strong>de</strong>r gegen<br />

Art. 248 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(EGBGB) zu beschweren<br />

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