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Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wuppertal vom ...

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<strong>die</strong> auf Grund ihrer Inhaltsstoffe<br />

2 - A7-10-5.rtf<br />

- 4 -<br />

1. <strong>die</strong> öffentliche Sicherheit und Ordnung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Leben und Gesundheit gefährden<br />

o<strong>der</strong><br />

2. das im Rahmen <strong>der</strong> Abwasserentsorgung beschäftigte Personal gefährden o<strong>der</strong> gesundheitlich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen o<strong>der</strong><br />

3. <strong>die</strong> Vorfluter <strong>über</strong> das zulässige Maß h<strong>in</strong>aus belasten o<strong>der</strong> sonst nachteilig verän<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong><br />

4. <strong>die</strong> Abwasserre<strong>in</strong>igung, <strong>die</strong> Schlammbehandlung, -beseitigung o<strong>der</strong> –verwertung erschweren<br />

o<strong>der</strong><br />

5. <strong>die</strong> öffentliche Entwässerungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> ihrem Bestand angreifen o<strong>der</strong> ihre Funktionsfähigkeit<br />

o<strong>der</strong> Unterhaltung gefährden, erschweren o<strong>der</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

können o<strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> mengenmäßig von <strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungse<strong>in</strong>richtung nicht aufgenommen werden<br />

können.<br />

(2) Von <strong>der</strong> Zuführung <strong>in</strong> <strong>die</strong> öffentliche Entwässerungse<strong>in</strong>richtung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Abwässer<br />

und Klärschlämme mit folgenden Inhaltsstoffen bzw. folgen<strong>der</strong> Herkunft ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe – auch <strong>in</strong> zerkle<strong>in</strong>ertem Zustand -, <strong>die</strong> zu Ablagerungen o<strong>der</strong> Verstopfungen<br />

führen können, z. B.<br />

- Asche, Müll, Textilien, Pappe, grobes Papier,<br />

Kunststoffe, Glas, Kunstharze, Schlacke,<br />

Latices, Kieselgur,<br />

- Kalk, Zement und an<strong>der</strong>e Baustoffe, Schutt, Kies,<br />

- Abfälle aus Tierhaltungen,<br />

nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben und<br />

Schlachtabfälle,<br />

- Schlamm,<br />

2. Schlämme aus Neutralisations-, Entgiftungs- und sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen,<br />

3. Abwässer und sonstige Stoffe aus Infektionsabteilungen und septischen Bereichen von<br />

Krankenhäusern o<strong>der</strong> ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen sowie solche aus an<strong>der</strong>en Bereichen<br />

mit hoher Infektionsgefahr, etwa Laboratorien o<strong>der</strong> Tierversuchsanstalten, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>en<br />

erhöhten Anteil an <strong>in</strong>fektiösen Keimen aufweisen,<br />

4. Sickerwasser o<strong>der</strong> sonstige Stoffe aus Deponien,<br />

5. Abwasser und Wasser, das <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum Zwecke <strong>der</strong> Wärmeentlastung abgegeben<br />

wird, z. B. Kühlwasser,

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