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Expose Chamissostraße - Stadt Wuppertal

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Bezeichnung:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

veräußert mit Bauverpflichtung das<br />

Baugrundstück <strong>Chamissostraße</strong><br />

Gemarkung Barmen, Flur 200, Flurstücke 229 und 282 tlw.<br />

Größe: ca. 2.260 m²


Planungsrecht:<br />

Bebauungsplan Nr. 645 A ( rechtsverbindlich):<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA); Zusatzfestsetzung:<br />

Kindergarten; Z =II; GRZ = 0,4; GFZ = 0,5; offene<br />

Bauweise. Das 1. Änderungsverfahren zu dem<br />

Bebauungsplan Nr. 645 A ist nicht rechtsverbindlich<br />

geworden. Eine positiv entschiedene Bauvoranfrage<br />

für die Errichtung von zwei zweigeschossigen<br />

Wohngebäuden mit zwei Garagen liegt vor. In dem<br />

Vorbescheid hat die städt. Bauordnung eine Befreiung<br />

von der Zusatzfestsetzung Kindergarten in Aussicht<br />

gestellt. Des Weiteren hat die städt. Bauordnung<br />

einer Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 645 A<br />

ausgewiesenen Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,55<br />

zugestimmt.<br />

Ver- und Entsorgung:<br />

Strom-, Gas- und Wasserleitungen sind in der Chamisso-<br />

straße bzw. im Bereich des öffentlichen Fußweges<br />

vorhanden. Regen- und Schmutzwasserkanäle sind im<br />

Bereich des Baugrundstücks nicht vorhanden.<br />

Regen- und Schmutzwasserkanäle befinden sich im<br />

Bereich der Roseggerstraße bzw. im Einmündungs-<br />

Bereich <strong>Chamissostraße</strong>/Gosenburg. Sollte ein<br />

Anschluss an die vorhandenen privaten Abwasser-<br />

leitungen im Bereich des Fußweges nicht möglich sein,<br />

ist für die Ableitung der Schmutzwässer der Bau eines<br />

ca. 80 Meter langen Anschlusskanals vom Baugrund-<br />

stück bis zum Einmündungsbereich <strong>Chamissostraße</strong>/<br />

Gosenburg durch den Bauherrn erforderlich. Inwieweit<br />

eine Versickerung des anfallenden Niederschlags-<br />

wassers auf dem Baugrundstück möglich ist, muss<br />

durch den Bauherrn in Abstimmung mit der WSW<br />

Energie und Wasser AG geklärt werden.<br />

Erschließung:<br />

Zur Sicherung der Erschließung des Baugrundstücks<br />

muss der Bauherr die <strong>Chamissostraße</strong> im Bereich<br />

der im Bebauungsplan Nr. 645 A ausgewiesenen<br />

Wendehammerfläche auf einer Länge von ca. 15<br />

2


Meter auf eigene Kosten ausbauen. Die Anlegung<br />

eines Wendehammers ist nicht erforderlich. Am Ende<br />

der Straße sind im Bereich der Wendehammerfläche<br />

öffentliche Parkplätze anzulegen. Zur Sicherung der<br />

Erschließung ist der Abschluss eines Anbauvertrages<br />

zwischen dem Bauherrn und der <strong>Stadt</strong> erforderlich.<br />

3


Belastungen:<br />

Der städt. Grundbesitz ist im Grundbuch mit drei<br />

Grunddienstbarkeiten – Abwässerleitungsrechte –<br />

belastet. Diese Rechte müssen von dem Käufer<br />

übernommen werden. Entlang der südwestlichen<br />

Grundstücksgrenze des Flurstücks 229 verläuft eine<br />

Leitung von dem Grundstück Freiligrathstraße 79 zur<br />

Straße Gosenburg.<br />

Die städt. Beleuchtungsanlage muss durch die Ein-<br />

tragung einer beschränkten persönlichen Dienstbar-<br />

keit für die <strong>Stadt</strong> im Grundbuch gesichert werden.<br />

Baulasten sind nicht vorhanden.<br />

Es bestehen zwei Pachtverträge für die Nutzung des<br />

Grundstücks als Ziergarten bzw. Schafweide, die mit<br />

dreimonatiger Frist zum Schluss eines jeden Monats<br />

bzw. Kalendervierteljahres gekündigt werden können.<br />

Die Pachtverträge müssen von dem Käufer übernommen<br />

werden.<br />

Altlasten:<br />

Eine Überprüfung des Grundstücks auf Altlasten hat<br />

ergeben, dass das Grundstück flächendeckend mit<br />

künstlichen Aufschüttungen überdeckt ist, die größtenteils<br />

aus dem Betrieb und dem Abriss einer ehemaligen<br />

Gärtnerei resultieren. Die Aufschüttung erreicht zumeist<br />

nur 0,3 m bis 0,6 m, nur stellenweise 1,7 bis 2,2 m.<br />

Sie setzt sich aus steinigen Schluffen zusammen, denen<br />

Bauschutt und – insbesondere im Bereich der ehemaligen<br />

Gärtnerei – Aschen und Schlacken beigemengt sind.<br />

Chemische Untersuchungen an ausgewählten Bodenproben<br />

ergaben keine oder nur geringfügige Überschreitungen der<br />

maßgeblichen Prüfwerte. Aus der Aufschüttung können daher<br />

keine Risiken für Mensch und Umwelt abgeleitet werden. Die<br />

geplante Wohnbebauung kann ohne altlastspezifische<br />

Einschränkungen erfolgen.<br />

4


Kaufpreis:<br />

258.375,- Euro<br />

Als Käufer des städt. Grundstücks kommen<br />

Bauträgerfirmen und Wohnungsbaugesellschaften in<br />

Betracht, die über die notwendigen fachlichen<br />

Kenntnisse und finanziellen Mittel zur Bebauung des<br />

Grundbesitzes und Durchführung der<br />

Erschließungsmaßnahmen verfügen.<br />

Ein Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage<br />

<strong>Chamissostraße</strong> sowie ein Straßenbaukostenbeitrag<br />

sind nicht mehr zu zahlen. Sollte das Baugrundstück<br />

später durch weitere Erschließungsanlagen erschlossen<br />

werden, so sind hierfür Erschließungsbeiträge nach den<br />

dann geltenden gesetzlichen und ortsrechtlichen<br />

Bestimmungen zu zahlen.<br />

Ein Kanalanschlussbeitrag ist an die <strong>Stadt</strong> zu zahlen,<br />

wenn ein Anschluss des Grundstücks an das städt. Kanal<br />

netz erfolgt.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Expose</strong>angaben dienen nur zur Information. Für die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung<br />

übernommen. Das <strong>Expose</strong> stellt kein vertragliches Angebot<br />

dar. Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.<br />

5

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