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HzE+ 2009 Bericht - Stadt Wuppertal

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<strong>Wuppertal</strong><br />

Jahresbericht <strong>HzE+</strong> <strong>2009</strong><br />

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Starthilfe Benchmarking Starthilfe<br />

Schule und Jugendhilfe Starthilfe Meldungen Dritter BSD – Projekte Die<br />

Rufbereitschaft des Jugendamtes Benchmarking Starthilfe Eingliederungshilfe<br />

für seelisch Behinderte Kindeswohlgefährdung Meldungen Dritter an den BSD<br />

Die • Rufbereitschaft Kinderschutz des Jugendamtes Die Rufbereitschaft des Jugendamtes<br />

Starthilfe Heimunterbringungen Inobhutnahmen Meldungen Dritter an den BSD<br />

Leistungsvereinbarungen • Hilfe zur Erziehung<br />

Gesamtentwicklung der Fallzahlen Erziehung in einer<br />

Tagesgruppe Heimunterbringungen Meldungen Dritter an den BSD<br />

Kindeswohlgefährdung Vollzeitpflege Eingliederungshilfe für seelisch<br />

Behinderte • Eingliederungshilfe Erziehung in einer Tagesgruppe für Eingliederungshilfe seelisch für seelisch<br />

Behinderte Ambulante Hilfen Erziehung in einer Tagesgruppe<br />

Heimunterbringungen behinderte Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche<br />

für seelisch Behinderte<br />

Kindeswohlgefährdung Hilfen und Kosten in Relation Benchmarking Die<br />

• Hilfe für junge Volljährige<br />

• Jugendgerichtshilfe<br />

Rufbereitschaft <strong>Bericht</strong> aus den Bezirkssozialdiensten<br />

Leistungsvereinbarungen Leistungsvereinbarungen Heimunterbringungen<br />

Kindeswohlgefährdung Benchmarking Erziehung in einer Tagesgruppe Hilfen und<br />

Kosten Jugendgerichtshilfe Heimunterbringungen Die Rufbereitschaft<br />

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Starthilfe Kindeswohlgefährdung<br />

Starthilfe Die Rufbereitschaft des Jugendamtes Hilfen und Kosten Fallzahlen<br />

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Starthilfe Benchmarking Starthilfe<br />

rziehung<br />

Ressort 208<br />

Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt<br />

Oktober 2010


I. Das Jahr <strong>2009</strong> S. 3<br />

II. Verbesserung des Kinderschutzes S. 5<br />

Starthilfe S. 5<br />

Schule und Jugendhilfe S. 7<br />

Projektmanagement für <strong>Stadt</strong>teilarbeit S. 8<br />

Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII S. 9<br />

Meldungen Dritter an den BSD S. 10<br />

Die Rufbereitschaft des Jugendamtes S. 12<br />

Inobhutnahmen S. 14<br />

III. Hilfe zur Erziehung S. 18<br />

Gesamtentwicklung der Fallzahlen S. 19<br />

Heimunterbringungen S. 20<br />

Vollzeitpflege S. 22<br />

Erziehung in einer Tagesgruppe S. 26<br />

Ambulante Hilfen S. 27<br />

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche S. 29<br />

Unterstützung der BSD - Arbeit S. 32<br />

Leistungsvereinbarungen S. 33<br />

Qualitätsentwicklung S. 34<br />

Hilfearten und Kosten S. 35<br />

Benchmarking S. 36<br />

IV. Jugendgerichtshilfe S. 38<br />

2


I. Das Jahr <strong>2009</strong><br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfe,<br />

der <strong>HzE+</strong> Jahresbericht <strong>2009</strong> gibt wieder einen wesentlichen Überblick über die Entwicklung<br />

in vielen Teilbereichen rund um die erzieherischen Hilfen.<br />

Die Not unter den Kindern und Jugendlichen ist nicht geringer geworden. Die Altersstruktur<br />

der Problemgruppen hat sich etwas verändert: Steigerungen gab es bei den 15-18 Jährigen,<br />

gefolgt von den 12-15 Jährigen und den 0-3 Jährigen.<br />

Jugendhilfe kommt immer mehr in der Mitte der Gesellschaft an. In <strong>2009</strong> wurden wieder<br />

mehr Kinder auf Grund von Suchterkrankungen bzw. psychischen Erkrankungen der Sorgeberechtigten<br />

in Obhut genommen. Längeranhaltende Schulverweigerung wird ein immer<br />

größeres Thema. Die Zahl der Integrationshelfer sowie die Hilfen im Bereich des ambulant<br />

betreuten Wohnens für junge Erwachsene nahm deutlich zu.<br />

Insgesamt stiegen die Fallzahlen um 3,2 % auf nunmehr rd. 2.400 und bewegen sich damit auf<br />

hohem Niveau.<br />

Frühindikatoren für die Entwicklung stellen die § 8a-Meldungen, Rufbereitschaftseinsätze<br />

und Inobhutnahmen dar. Dort ergibt sich kein einheitliches Bild. Die Zahl der<br />

Kindeswohlgefährdungsmeldungen sank um gut ein Drittel auf 497, die Einsätze der Rufbereitschaft<br />

stiegen hingegen um 21 auf 238. Die Inobhutnahmen gingen mehr als 10 % auf<br />

nunmehr 451 zurück.<br />

Vor dem o. a. Hintergrund wurde in <strong>2009</strong> mit den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe eine<br />

Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Mit den Trägergruppen der Hilfen für psychisch<br />

Erkrankte sowie der Behindertenhilfe erfolgt ein entsprechender Abschluss und damit eine<br />

Intensivierung der Zusammenarbeit kurz vor dem Abschluss.<br />

Zu einer verbesserten Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien tragen auch die<br />

in <strong>2009</strong> begonnenen regelmäßigen Netzwerkgespräche zwischen Schulen, Bezirksbeamten<br />

der Polizei unter Federführung der Bezirkssozialdienste bei. Sie sollen jeweils zwei Mal<br />

jährlich vor Ort stattfinden. Um diese Gespräche gut zu etablieren bedarf es sicherlich<br />

mehrere Jahre.<br />

Die externe Organisationsuntersuchung der erzieherischen Hilfen etc. durch das Hamburger<br />

Unternehmen cons_ens erfolgte mit reger Beteiligung der Fachkräfte und wurde im Frühjahr<br />

<strong>2009</strong> abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse:<br />

• Überprüfung und Feinjustierung der Standardprozesse, z. B. Kindeswohl, Falleingangs-<br />

und Klärungsphase, Verlaufsbegleitung Pflegekinder<br />

• Verstärkte Umsteuerung der Fremdunterbringungen in Richtung Pflegefamilien<br />

• Verbesserte Anbieterkoordination und –steuerung im zentralen Fachreferat<br />

• Nennenswerte Stellenausweitung in den Bezirkssozialdiensten (BSD) etc.<br />

• Einrichtung eines achten BSD<br />

• Zusammenführung der Aufgaben der BSD - Leitung und der Expertenkraft in einer Stelle<br />

und Person<br />

wurden zeitnah umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung.<br />

3


Nach den erheblichen Fallzahlsteigerungen in 2008 (+ 20 %) und dem internen Nachsteuern<br />

beginnt sich die Arbeit zu konsolidieren. In der Mehrzahl sind die Bezirke in den Bezirkssozialdiensten<br />

mit den positiven Folgen für die Hilfeempfänger und Kooperationspartner<br />

wieder kontinuierlich mit Fachkräften besetzt.<br />

Wichtig: In der Jugendgerichtshilfe bewegte sich die Zahl der Verfahren 2.829 weiterhin auf<br />

hohem Niveau. Hauptdelikte waren dabei Diebstähle mit 783 Fällen und Körperverletzungen<br />

mit 519 Fällen.<br />

Im Bereich der frühen Hilfen wurde das Projekt „Babybegrüßungspaket – Elternbegleitbuch“<br />

mit finanzieller Unterstützung von Sponsoren erfolgreich abgeschlossen. Nach aufwändiger<br />

Vorbereitung in <strong>2009</strong> erhalten nunmehr seit Mai dieses Jahres alle Eltern bei Geburt ihres<br />

Kindes dieses Begleitbuch.<br />

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.<br />

Dieter Verst<br />

Leiter des Ressorts Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt<br />

4


II. Verbesserung des Kinderschutzes<br />

S T A R T H I L F E<br />

Frühe Hilfen für Eltern und Kinder<br />

in <strong>Wuppertal</strong><br />

Darstellung des Kerngeschäftes im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

Frühe Hilfen verfolgen das Ziel, Familien möglichst frühzeitig zu entlasten und Möglichkeiten<br />

aufzuzeigen, damit große Belastungs- bzw. Überlastungssituationen erst gar nicht entstehen müssen.<br />

Starthilfe ist ein Frühunterstützungs- und Vernetzungskonzept, welches:<br />

• Familien Zugänge zu Unterstützungen und Hilfen erleichtert bzw. ermöglicht<br />

• Eltern in ihrer Elternschaft stärkt und<br />

• Netzwerke schafft zur Entwicklung eines nachhaltigen Früherkennungs- und Frühunterstützungssystems<br />

von Hilfen in <strong>Wuppertal</strong><br />

Das Konzept von Starthilfe beruht zentral auf Freiwilligkeit der Angebote. Hierzu ist es erforderlich,<br />

daß Beratungen auch anonym angeboten werden. Durch einen freien und niederschwelligen Zugang<br />

trauen sich manche Mütter und Väter aller Gesellschaftsschichten häufig eher Probleme zu äußern und<br />

Hilfestellungen anzunehmen. Überforderungen der Eltern sind so früher zu verhindern und Zugänge<br />

zu Angeboten leichter zu ermöglichen.<br />

Beschreibung der verfolgten Ziele und Schwerpunkte der 'Frühen Hilfen' im Jahr <strong>2009</strong><br />

Auch in <strong>2009</strong> werden im Klinikum St. Antonius montags, mittwochs und freitags Besuche durch<br />

jeweils eine der beiden Starthilfemitarbeiterinnen durchgeführt. Angesprochen werden nach<br />

Möglichkeit alle (werdenden) Mütter und über Hilfemöglichkeiten von Starthilfe sowie andere<br />

Unterstützungsangebote informiert (Infoflyer und Chekliste für werdende Eltern). Der Beratungsmöglichkeit<br />

von Starthilfe wird so ein 'Gesicht' verliehen und Schwellenängste abgebaut. Nicht selten<br />

kommt es bereits während des Klinikbesuchs zu Beratungsgesprächen und Fragen können bereits hier<br />

geklärt werden. Die Mütter bzw. Eltern interessieren hierbei Themen wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Möglichkeiten finanzieller Unterstützungen (Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, etc.)<br />

oder auch spezielle Problemlagen der einzelnen Mutter bzw. Familie.<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> wurden 2660 Beratungen und Vorstellungen über das Angebot von Starthilfe in der<br />

Klinik St. Antonius durchgeführt. Diese Zahl setzt sich zusammen aus eingehender Information zum<br />

Starthilfekonzept und teilweise in der Klinik erfolgten Nachfragen durch die Mütter. Schließlich haben<br />

in diesem Zeitraum 131 Anfragen und Vermittlungen zu Hebammen durch Starthilfe stattgefunden.<br />

Neben der Beratung in der Klinik werden in der Informationsstelle Starthilfe auch Beratungen<br />

durchgeführt. In diesem Kontext haben sich im Jahr <strong>2009</strong> insgesamt 1517 Eltern an das Büro gewandt.<br />

Der überwiegende Teil der Anfragen wurde telefonisch bearbeitet.<br />

5


Bei 222 Beratungen, die im Büro von Starthilfe im persönlichen Kontakt erfolgten, standen in der<br />

Regel folgende Themen im Vordergrund:<br />

• Nachfragen rund um Schwangerschaft<br />

• Welche Dinge sind vor und nach der Geburt zu erledigen?<br />

• Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen<br />

• Umgang mit sehr geringen finanziellen Ressourcen<br />

• Probleme in der Partnerschaft<br />

• Angebote im medizinischen Bereich, Frühförderung<br />

• Gruppenangebote für die Kinder wie z.B. Spielgruppen<br />

Oft erfolgt ein Zugang der Mütter bzw. Väter (Eltern) zur Beratung zunächst anhand von formalen<br />

Fragen, im weiteren Beratungsverlauf werden aber häufig auch persönliche und tiefer gehende<br />

Probleme angesprochen. Die Beratung durch Starthilfe versteht sich vor allem als Wegweiser, denn<br />

hier geht es nicht um eine längerfristige Beratung der Mütter bzw. Eltern. Zeichnet sich ein<br />

intensiverer Beratungsbedarf ab, wird an andere, möglichst passgenaue Stellen weiter vermittelt. Auf<br />

Wunsch der Ratsuchenden wird der Kontakt dorthin durch Vermittlung hergestellt. Wichtig ist, daß<br />

ein Kontakt zu anderen Stellen grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung (Schweigepflichtsentbindung)<br />

durch die betroffene Person aufgenommen wird.<br />

Netzwerke bilden<br />

Ein Ziel von Starthilfe ist es, Netzwerke zwischen den verschiedenen Institutionen der Unterstützung<br />

von Eltern in <strong>Wuppertal</strong> zu schaffen. Hier konnten in <strong>2009</strong> weitere Kontakte geknüpft werden. Ein<br />

wichtiger Kooperationspartner eines solchen Netzwerkes in <strong>Wuppertal</strong> ist z.B. das Projekt 'Startklar'<br />

der Diakonie <strong>Wuppertal</strong>. Mit diesem Träger findet ein regelmäßiger Austausch statt. Darüber hinaus<br />

arbeitet eine Gruppe von Hebammen verläßlich mit Starthilfe zusammen, indem regelmäßige Treffen<br />

zum Austausch und zur Schulung stattfinden. In diesen Treffen wurde u.a. die Arbeit der<br />

Familienhebamme besprochen und eine Leistungsvereinbarung verabschiedet, die es dem BSD<br />

ermöglicht, Hebammen in Familien mit Babys als über das Gesundheitswesen hinausgehende Leistung<br />

anzubieten. Ein zentral wichtiger Bereich der Netzwerkbildung richtet sich nicht zuletzt auf das<br />

Kennenlernen verschiedener Hilfemöglichkeiten und Institutionen, an die ggf. hilfesuchende Eltern<br />

vermittelt werden können. Hier kommt es darauf an, im Kontakt mit den verschiedenen Hilfen das<br />

Angebot genauer zu erfassen, damit es deutlich und greifbarer für die Eltern vorgestellt werden kann.<br />

Auch die Arbeit von Starthilfe wird in den verschiedensten Institutionen vorgestellt.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Starthilfe ist nun auch im Internet unter www.wuppertal.de/starthilfe zu finden, dargestellt werden<br />

einige wesentliche Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und kleine Kinder. Ein<br />

Wegweiser für die „Mindestbabyerstausstattung“ wurde erstellt. Im Sommer <strong>2009</strong> gab es einen<br />

ausführlichen Pressebericht über Starthilfe in <strong>Wuppertal</strong>.<br />

Das Babybegrüßungspaket<br />

Der Inhalt für das geplante Elternbegleitbuch konnte in <strong>2009</strong> weitestgehend mit den verschiedenen<br />

Beteiligten abgestimmt werden. Kleine Aufmerksamkeiten für die Eltern sind dem Elternbegleitbuch<br />

beigelegt. Als Sponsoren konnten die WSW (<strong>Wuppertal</strong>er <strong>Stadt</strong>werke GmbH), die <strong>Stadt</strong>sparkasse<br />

<strong>Wuppertal</strong> und die Barmenia Versicherungen gewonnen werden. Ohne diese Unterstützung wäre eine<br />

Umsetzung nicht möglich gewesen. Das Babybegrüßungspakt mit dem Elternbegleitbuch wird im Mai<br />

2010 erstmals erscheinen.<br />

6


Schule und Jugendhilfe<br />

Grundsätzliches<br />

Auch in <strong>2009</strong> kommt diesem Thema im Jugendamt ein hoher Stellenwert zu. Sind doch neben der<br />

Familie und den Gleichaltrigengruppen insbesondere die Jugendhilfe und der Schulbereich zu<br />

nennen, wenn es um die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendliche geht. In den<br />

letzten Jahren ging es verstärkt darum, die Arbeitsfelder beider Bereiche hierfür näher zusammen<br />

zu bringen. In <strong>Wuppertal</strong> hatten Politik und Verwaltung bereits vor Jahren entsprechende<br />

Rahmenbedingungen geschaffen. Auf Basis dieser notwendigen und förderlichen<br />

Voraussetzungen lässt sich der vor einigen Jahren begonnene Prozeß der Annäherung und engeren<br />

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe aufzeigen. Dieses Jahr sollen die beiden Projekte<br />

des Bereichs Schule/Jugendhilfe zum Thema „Kinderschutz gemeinsam gestalten“ näher<br />

beschrieben werden.<br />

Kinderschutz gemeinsam gestalten<br />

In 2008 startet das große gemeinsame Vorhaben von Schule und Jugendhilfe, mit allen<br />

<strong>Wuppertal</strong>er Schulen eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz abzuschließen. Bis Ende<br />

<strong>2009</strong> konnte mit den meisten der über 100 <strong>Wuppertal</strong>er Schulen eine entsprechende Vereinbarung<br />

abgeschlossen werden.<br />

Nunmehr stehen in <strong>Wuppertal</strong> mehr als 3000 Fachkräfte: Pädagogen, Lehrer, Lehrerinnen,<br />

Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen, alles Akteure aus Schule und Jugendhilfe, in ihren<br />

Arbeitsfeldern für den Kinderschutz ein. In <strong>2009</strong> konnten viele Beratungslehrer/innen und Schulleitungen<br />

entsprechend geschult werden. Kollegiale Fallberatung und gemeinsame Fallbesprechungen<br />

haben sich mehr etabliert. Für ein verbindliches und einheitliches Verfahren dienen<br />

entsprechende Formulare.<br />

Regelmäßige Netzwerkgespräche mit allen Schulen<br />

Um die Zusammenarbeit und Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Thema Kinderschutz<br />

dauerhaft zu festigen, bedarf es entsprechender Empfehlungen. Die Landespolitik in NRW hatte<br />

bereits Ende 2007 einen entsprechenden Erlaß veröffentlicht, der für die Implementierung von<br />

Netzwerkstrukturen in den Kommunen warb. In <strong>2009</strong> beschließen Jugendamt und Schulamt auf<br />

Grundlage dieses Erlasses in einem ersten Schritt (so genannte Netzwerkgespräche) zu etablieren.<br />

Seit vielen Jahren bereits gibt es - wie in anderen Städten auch - in <strong>Wuppertal</strong> einzelne Quartiere,<br />

in denen die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und anderen Partnern, insbesondere<br />

der Polizei vor Ort, ausgezeichnet funktioniert und eine gute Tradition hat. Insbesondere durch die<br />

erprobte Zusammenarbeit in schwierigen Situationen wissen die Handelnden vor Ort, was man<br />

vom anderen erwarten kann und man sieht sich „nicht allein gelassen“.<br />

Die Bezirkssozialdienste als wichtiger Teil des Jugendamtes übernehmen bei der Einführung der<br />

Netzwerkgespräche die koordinierende Rolle. Sie laden die Schulen und die Polizei zu den<br />

gemeinsamen Gesprächen ein. Inhalt dieser Gespräche ist der Austausch und die Bewertung der<br />

Zusammenarbeit vor Ort. Die Netzwerkgespräche finden 2 mal im Jahr statt. Im Laufe des Jahres<br />

<strong>2009</strong> konnten in den Quartieren und <strong>Stadt</strong>teilen zahlreiche der Netzwerkgespräche geführt<br />

werden. Somit ist es gelungen, daß jede Schule ihren Bezirksbeamten der Polizei und ihren<br />

Ansprechpartner vom Jugendamt kennt und mit ihnen die Formen der bisherigen und der<br />

zukünftigen Zusammenarbeit bespricht. Erste Auswertungsgespräche sind in 2010 geplant. Die<br />

Steuerungsgruppe Erziehung fördert und begleitet diesen angestoßenen Prozess.<br />

Für eine flächendeckende Etablierung der Netzwerkgespräche und ein gutes selbstverständliches<br />

Miteinander werden jedoch noch mehrere Jahre intensive Arbeit und Ausrichtung notwendig sein.<br />

7


Projektmanagement für <strong>Stadt</strong>teilarbeit<br />

Grundsätzliches für <strong>2009</strong><br />

Die Projektmanagerinnen und Projektmanager im Bezirkssozialdienst arbeiten vorwiegend in den<br />

Tätigkeitsfeldern Jugendhilfe sowie Elternarbeit und im Rahmen der Themen des Geschäftsbereiches<br />

auch im Bereich der <strong>Stadt</strong>teilentwicklung.<br />

In den sieben Bezirkssozialdiensten wurden 58 Projekte im Jahr <strong>2009</strong> durchgeführt. Alle Projekte<br />

stehen im Kontext der Weiterentwicklung einer präventiven Kinder- und Jugendhilfe, der <strong>Stadt</strong>teilentwicklung<br />

im Rahmen der Programme <strong>Stadt</strong>umbau West und Soziale <strong>Stadt</strong> oder der Entwicklung<br />

von besonderen Angeboten für Familien und Menschen in speziellen Lebenslagen. Zu den Angeboten<br />

gehören sowohl solche, die in den BSD`en aufgrund von aktuellen Bedarfslagen selbstständig<br />

konzipiert und umgesetzt wurden als auch solche, die in Zusammenarbeit mit freien Trägern<br />

entwickelt und durchgeführt wurden. Dabei reicht das Spektrum von den Projekttagen „Erlebnisse<br />

statt Gewalt“ bis über sekundärpräventive Angebote wie „Coolnesstraining“, einem Antiaggressionstraining<br />

für Grundschulkinder bis hin zu Bildungsangeboten für Eltern wie z.B. dem Müttercafé<br />

für Mütter mit unter Dreijährigen in Kooperation mit der ARGE und der Diakonie und zur Einrichtung<br />

von „Kinderwerkstätten“ in den Jugendeinrichtungen und <strong>Stadt</strong>teiltreffs. Die Projektmanager/innen für<br />

<strong>Stadt</strong>teilarbeit hatten es sich auch <strong>2009</strong> zur Aufgabe gesetzt, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen<br />

sowie Verbindungen zwischen verschiedenen Fachbereichen wie z. B. dem Ressort 204, dem<br />

Kulturbüro oder den Ordnungspartnerschaften zu erweitern, zu vertiefen oder neu zu knüpfen.<br />

Schwerpunkte der Arbeit<br />

Die Schwerpunkte für den <strong>Bericht</strong>zeitraum beziehen sich auf die genannten Angebote und<br />

Entwicklungen. Weiterhin ist die Intensivierung der Zusammenarbeit im BSD mit den Bereichen<br />

Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Polizei und Jugendgerichtshilfe ein laufendes Thema. Es gilt mit<br />

den Kolleginnen und Kollegen bedarfsgerechte Bildungsangebote und Projekte zu entwickeln, die<br />

möglicherweise einer später notwendigen pädagogischen Intervention (HzE) entgegenwirken. Das<br />

Projekt Familienpaten wird weiterhin stark nachgefragt.<br />

Neue Kooperationen wurden verabredet, z. B. mit der ARGE im Rahmen eines Projektes für<br />

arbeitsuchende Mütter im Haus der Generationen. Mit dem Kinderschutzbund wurde ein nachfrageorientiertes<br />

Angebot für Mütter mit Neugeborenen gesucht und gefunden.<br />

Hinzuweisen ist auch auf den <strong>Stadt</strong>teilservice, der mittlerweile in sieben <strong>Stadt</strong>teilen aktiv ist und der<br />

unter Koordination der Kolleginnen der Sozialen Ordnungspartnerschaften und eines Projektmanagers<br />

zusammen mit den vor Ort aktiven freien Trägern und der ARGE angeboten wird.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Umsetzung der Mitmachprojekte des Programms „Soziale<br />

<strong>Stadt</strong>“ (vorher <strong>Stadt</strong>umbau West Mitmachprojekte). In diesem Bereich konnten neue Kooperationspartner<br />

gewonnen werden. Im Rahmen des Programms konnten verstärkt Projekte für und mit Kindern<br />

und Jugendlichen umgesetzt werden (z. B. Kinderstadtpläne für alle 5 Brennpunktstadtteile). Diese<br />

Tendenz wird sich im Jahr 2010 noch verstärken.<br />

Ausblick und Erwartungen in Bezug auf 2010<br />

Im Jahr 2010 steht die Arbeit der Projektmanager/innen vor neuen Herausforderungen. Der Schwerpunkt<br />

wird weiterhin auf dem Ausbau der präventiven Arbeit liegen. Es wird angesichts der gesellschaftlichen<br />

Entwicklung immer wichtiger, möglichst viele Familien durch frühzeitige niederschwellige<br />

Hilfen zu erreichen und zur selbstständigen Lebensführung zu befähigen. Dazu verhilft in<br />

großem Maße das Zusammenwirken der sozialen Dienste auch in Person der Projektmanager/innen<br />

mit den Schulen, Kindertagesstätten, Kinderärzten, Hebammen und Vereinen. Insbesondere die<br />

Kooperationen im Bereich der frühen Hilfen unter der Federführung von „Starthilfe“ wird eine noch<br />

wichtigere Position als bisher einnehmen. Die Unterstützung der bestehenden Netzwerke sowie das<br />

Bewusstmachen, das Aktivieren und das Einbringen von vorhandenen Stärken der Menschen in den<br />

<strong>Stadt</strong>teilen in noch höherem Maße als bisher, sehen die Projektmanager/innen als eine der Aufgaben<br />

für die kommenden Jahre.<br />

8


Neben den zuvor beschriebenen „frühen Hilfen“ kommt den nachfolgend beschriebenen<br />

Tätigkeitsfeldern/Instrumenten<br />

• Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII<br />

• Meldungen bei Kindeswohlgefährdungen<br />

• Rufbereitschaft des Jugendamtes<br />

• Inobhutnahmen<br />

für den aktiven Kinderschutz eine besondere Bedeutung zu.<br />

Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII zum Schutz von Kindern<br />

Das Kerngeschäft im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

Die Kooperation und die Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII mit am Kinderschutz<br />

beteiligten Institutionen und Anbietern wurde weitergeführt. Der Abschluß dieser Vereinbarungen<br />

gehört inzwischen zum regelmäßigen Kerngeschäft des Jugendamtes. Leistungsanbieter,<br />

die für das Jugendamt tätig werden möchten, schließen mit diesem schriftliche<br />

Vereinbarungen zu ihren Leistungen ab. Im Rahmen dieser Leistungsvereinbarungen gehört<br />

der Abschluß einer Kinderschutzvereinbarung gem. § 8a SGB VIII und die Vorlage eines<br />

erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zu den Voraussetzungen, dass dieser Anbieter<br />

für das JA tätig werden kann.<br />

Wenn Hinweise über Kindeswohlgefährdungen im Jugendamt eingehen, erfolgt die Risikoeinschätzung<br />

nicht alleine durch einzelne MitarbeiterInnen, sondern in Zusammenarbeit mit<br />

mindestens einer weiteren erfahrenen Fachkraft. Jede Meldung einer Kindeswohlgefährdung<br />

durchläuft das standardisierte 8a - Verfahren im BSD.<br />

Die Fachberatungen in Fällen von Kindeswohlgefährdung durch das Fachreferat haben<br />

zugenommen. Durch gezielte Einzelfallberatungen konnte die Handlungssicherheit der<br />

Fachkräfte auch in besonders schwierigen Fällen verbessert werden.<br />

Auch ergingen in <strong>2009</strong> Dienstanweisungen zu § 8a für MitarbeiterInnen der Funktionsdienste<br />

und Fachdienste außerhalb der BSD. Damit sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des<br />

Ressorts entsprechend ihrer Aufgabenzuordnung in den Kinderschutz eingebunden.<br />

Fallzuständig und verantwortlich ist und bleibt die Fachkraft im Bezirkssozialdienst.<br />

Das Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ nimmt an Bedeutung zu. Wenn Kinder nicht<br />

direkt körperlich mißhandelt werden, jedoch Zeugen von Gewalt zwischen ihren Eltern oder<br />

anderen wichtigen Bezugspersonen werden, hat das immer auch Auswirkungen. Es wird<br />

damit begonnen, dieses Thema in den BSD zu implementieren.<br />

Arbeitsplanung und Ausblick für das Jahr 2010<br />

Die Kooperation mit anderen Institutionen wird weitergeführt. Im Rahmen der Gespräche mit<br />

Anbietern (z.B. den Wohlfahrtsverbänden) wird das Thema Kinderschutz regelmäßig<br />

thematisiert.<br />

Das Verfahren der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII wird im Rahmen der Qualitätsentwicklung<br />

weiter evaluiert und falls erforderlich neu geregelt. Das Thema „häusliche<br />

Gewalt“ wird vertiefend behandelt. Die Vereinbarungen zu § 8a werden ausgewertet und ggf.<br />

nachgesteuert.<br />

9


Meldungen Kindeswohlgefährdung an den BSD/ Entzug des Sorgerechtes<br />

Das Jugendamt ist verpflichtet, gewichtigen Anhaltspunkten bei Meldungen auf Kindeswohlgefährdung<br />

nachzugehen. Im <strong>Bericht</strong>sjahr 1 wurden 497 Meldungen von Kindeswohlgefährdung<br />

statistisch erfaßt. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit ein Rückgang der KWG-Meldungen um<br />

ca. ein Drittel zu verzeichnen. Die BSD - Verteilung der KWG-Meldungen wird in der nachfolgenden<br />

Tabelle dargestellt.<br />

Meldungen Kindeswohlgefährdungen <strong>2009</strong><br />

BSD I 55 11,1%<br />

BSD II 56 11,3%<br />

231<br />

BSD III 71 14,3%<br />

BSD IV 49<br />

10<br />

9,8%<br />

BSD V 59 11,9%<br />

BSD VI 100 266 20,1%<br />

BSD VII 107<br />

497<br />

21,5%<br />

46,5% WEST<br />

53,5% OST<br />

Ein Teil der KWG – Meldungen ist im Zusammenhang mit den Sorgerechtsentzügen im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

<strong>2009</strong> zu sehen. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es<br />

das Gericht anzurufen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Personensorge- oder Erziehungsberechtigte<br />

nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken oder sich<br />

weigern, notwendige Hilfe für die Kinder zuzulassen.<br />

Vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechtes im <strong>Bericht</strong>sjahr <strong>2009</strong><br />

BSD I 3 5,6%<br />

BSD II 0 0,0%<br />

10<br />

BSD III 2 3,7%<br />

BSD IV 5<br />

9,2%<br />

BSD V 13 24,1%<br />

BSD VI 10 44 18,5%<br />

BSD VII 21<br />

54<br />

Im Vorjahr wurden 51 Sorgerechtsentzüge durchgeführt.<br />

38,9%<br />

1 857 KWG-Meldungen in 2007<br />

759 KWG-Meldungen in 2008 -11,6% im Vergleich zum Vorjahr<br />

497 KWG-Meldungen in <strong>2009</strong> -34,8% im Vergleich zum Vorjahr<br />

18,5% WEST<br />

81,5% OST


Ein Drittel aller Kinderwohlgefährdungsmeldungen bezog sich auf Kinder im Alter bis drei Jahre. Mit<br />

fast 50% Anteil waren Kinder im Alter bis zu 6 Jahren betroffen.<br />

Alter:<br />

Betroffene:<br />

Anteil:<br />

0 – 3 Jahre 3 – 6 Jahre 6 – 9 Jahre 9 – 12 Jahre 12 – 15 Jahre 15 - 18 Jahre<br />

159 87 100 56 48 47<br />

32,0% 17,5% 20,1% 11,3% 9,7% 9,4%<br />

561 weitere „im Haushalt lebende“ Kinder und Jugendliche (in der Regel Geschwister) wurden im<br />

Rahmen der KWG – Meldungen mit erfaßt.<br />

Die KWG – Meldungen erfolgten durch:<br />

11<br />

<strong>2009</strong> 2008<br />

Selbstmelder 19 (3,8%) (5,4%)<br />

Privatpersonen 138 (27,8%) (32,0%)<br />

Polizei 54 (10,9%) (14,5%)<br />

Institutionen 246 (49,5%) (40,8%)<br />

Meldungen anonym 40 (8,1%) (7,3%)<br />

Mit fast 50% Anteil sind Institutionen (Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen etc.) an den<br />

Kinderwohlgefährdungsmeldungen beteiligt – eine deutliche Zunahme im Vergleich zu 2008.<br />

Die nachfolgende Tabelle nennt die Anteile der Risikoeinschätzungen von KWG - Meldungen bei<br />

Eingang sowie nach Hausbesuch/Inaugenscheinnahme durch die BSD – Mitarbeiter/innen.<br />

Erste Risikoeinschätzung<br />

durch Fallbesprechung<br />

nach Eingang der Meldung<br />

Risikoeinschätzung nach<br />

Inaugenscheinnahme<br />

Hausbesuch<br />

dringende<br />

Gefährdung<br />

keine dringende<br />

Gefährdung<br />

keine<br />

Gefährdung<br />

38,6% 54,1% 7,3%<br />

15,2% 42,4% 42,7%<br />

In einem ersten Handlungsschritt (Risikoeinschätzung durch Fallbesprechung) wurden 38,6% aller<br />

KWG – Meldungen durch die BSD - Fachkräfte als „dringende Gefährdung“ eingeschätzt. 15,2%<br />

dieser Meldungen wurden in einem zweiten Handlungsschritt (Inaugenscheinnahme/Hausbesuch) in<br />

ihrer Ersteinschätzung bestätigt. In diesen Fällen mußten in aller Regel sofortige Schutzmaßnahmen<br />

für die betroffenen Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden.<br />

Hinsichtlich aller KWG – Meldungen in <strong>2009</strong> kann festgehalten werden, daß zu 18,7% bereits eine<br />

Hilfe des Jugendamtes bestand. In 17,5% aller Fälle wurde eine Hilfe neu eingerichtet und in 14,7%<br />

aller Fälle war keine Folgehilfe erforderlich. In 15 Fällen mußte das Familiengericht eingeschaltet<br />

werden.


Die Rufbereitschaft des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls<br />

Seit 2007 besteht eine Rufbereitschaft des Jugendamtes. Die Arbeit der Bezirkssozialdienste<br />

wird somit um eine 24-stündige Erreichbarkeit an 7 Tagen in der Woche ergänzt. In <strong>2009</strong><br />

fanden 292 Einsätze im Rahmen Rufbereitschaft des Jugendamtes <strong>Wuppertal</strong> statt. Jede<br />

telefonische Kontaktaufnahme über Polizei, Jugendschutzstelle, Kindernotaufnahme, Feuerwehr<br />

oder Ordnungsamt wird hierbei als Einsatz gewertet. Die Fachkraft des Jugendamtes<br />

entscheidet, ob der gemeldete Sachverhalt telefonisch geklärt werden kann, oder ob eine<br />

persönliche Intervention vor Ort notwendig ist. Wichtiger Bestandteil eines Einsatzes ist die<br />

Erstellung einer ausführlichen Dokumentation.<br />

Einsätze der Rufbereitschaft wurden im Jahr <strong>2009</strong> für insgesamt 250 Kinder und Jugendliche<br />

erforderlich. (Mehrfach betroffene Kinder und Jugendliche wurden hierbei nur einmal gezählt<br />

und mitbetroffene Geschwister sind nicht berücksichtigt)<br />

Die Meldungen der Einsatznotwendigkeiten erfolgten durch:<br />

• 187 x Polizei<br />

• 76 x Jugendschutzstelle/Kindernotaufnahme<br />

• 15 x Feuerwehr<br />

• 11 x Ordnungsamt<br />

• 3 x Sonstige<br />

Von 292 RB - Einsätzen konnten 226 Einsätze telefonisch geklärt werden. Bei 66 Einsätzen<br />

(22,6%) wurde eine Intervention der Fachkraft vor Ort notwendig.<br />

In 54 Einsätzen war eine Zuständigkeit „anderer Jugendämter“ gegeben. In 238 Fällen wurde<br />

der Einsatz für <strong>Wuppertal</strong>er Kinder und Jugendliche erforderlich. Die Gefährdungssituation<br />

wurden durch die Fachkräfte wie folgt eingeschätzt:<br />

Keine Gefährdung<br />

Keine dringende Gefährdung<br />

Dringende Gefährdung<br />

in 37 Fällen 15,5%<br />

in 97 Fällen 40,8%<br />

in 104 Fällen 43,7%<br />

238 100,0%<br />

Für die 238 Einsätze ist folgende sozialräumliche Zuordnung vorzunehmen:<br />

<strong>Wuppertal</strong> West (BSD 1 bis 4)<br />

104 Einsätze (44,1%)<br />

12<br />

<strong>Wuppertal</strong> Ost (BSD 5 bis 7)<br />

132 Einsätze (55,9%)


Durch die Rufbereitschaftseinsätze für <strong>Wuppertal</strong>er Kinder und Jugendliche wurden folgende<br />

pädagogische Interventionen/Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />

Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII<br />

Unterbringung zur medizinischen<br />

Versorgung<br />

Beratende Intervention<br />

Sonstige<br />

Kindernotaufnahme (30)<br />

Jugendschutzstelle (40)<br />

Anderes Heim (9)<br />

Geeignete Personen (10)<br />

Kinder-/Jugendpsychiatrie (4)<br />

Krankenhaus (3)<br />

13<br />

in 96 Fällen 40,4%<br />

in 7 Fällen 2,9%<br />

Fachkraft in 117 Fällen 49,1%<br />

in 18 Fällen 7,6%<br />

238 100,0%<br />

• In 63,5% der Einsätze (151) ist dem Jugendamt „der Fall“ bereits bekannt und es besteht<br />

eine Betreuungsleistung.<br />

• In 10,9% der Einsätze (26) ist dem Jugendamt „der Fall“ aus der Vergangenheit bekannt.<br />

Es bestand eine Betreuungsleistung, welche abgeschlossen wurde.<br />

• In 25,6% aller Einsätze (61) waren bislang nicht bekannte Familien betroffen.<br />

Die Rufbereitschaft ist inzwischen ein fester Bestandteil im System der Jugendhilfe. Die<br />

Zusammenarbeit zwischen den genannten Kooperationspartnern ist sehr verläßlich. Die<br />

ausschließliche Erreichbarkeit der Rufbereitschaft über die Polizei, Jugendschutzstelle,<br />

Kindernotaufnahme sowie Ordnungsamt und Feuerwehr hat sich bewährt.<br />

Besonders erwähnenswert ist der Umstand, daß „gewaltbereite Jugendlichen“ in Krisensituationen<br />

die Fachkräfte der Rufbereitschaft besonders „in Atem gehalten“ haben. Diese<br />

Problematik wurde an den Jugendhilfeausschuß herangetragen. Der JHA verabschiedete eine<br />

entsprechende Resolution, mit der das Land NRW aufgefordert wurde, polizeirechtliche<br />

Voraussetzungen zu schaffen, um entsprechende Jugendliche in Gewahrsam nehmen zu<br />

können. Über das Innenministerium wurde daraufhin die bundesweit gültige Polizeigewahrsamsordnung<br />

in Bezug auf mögliche Unterbringungen von Minderjährigen in polizeilichen<br />

Gewahrsamräumen geändert. Unter besonderen Voraussetzungen ist es nun möglich, daß die<br />

Polizei Jugendliche in Gewahrsamräumen unterbringen kann. Das erleichtert die Arbeit<br />

erheblich und gibt Polizei und Jugendamt Rechtssicherheit.<br />

Perspektiven, Themen und Entwicklungen 2010<br />

Bislang wurde die Rufbereitschaftsdienst durch freiwillige Fachkräfte sichergestellt. Für 2010<br />

ist eine konzeptionelle Umstellung auf verpflichtende Basis für alle Fachkräfte im Bereich der<br />

Kinder- und Jugendhilfe geplant.


Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen<br />

Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist erforderlich, wenn sich ein Minderjähriger in einer<br />

akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und deshalb zur Krisenintervention, Beratung,<br />

Klärung einer weiteren Perspektive, Vermittlung, Unterstützung und erforderlichenfalls<br />

Vorbereitung und Einleitung weiterer Hilfeangebote die vorübergehende Aufnahme bzw.<br />

Unterbringung in sicherer Umgebung (Obhut) erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel bei einer<br />

geeigneten Person (des privaten Umfeldes), Bereitschafts- oder Kurzzeitpflegefamilie, in einer<br />

stationären Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform erfolgen. Aufgabe und Ziel der<br />

Unterbringung ist es zu klären, was weiter geschehen soll, damit – nach Möglichkeit – ähnliche<br />

überfordernde bzw. gefährdende Situationen wieder auftreten. Nach § 42 Abs. 2 SGB VIII ist das<br />

Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet, wenn der Minderjährige darum bittet. An diesen<br />

Wunsch sind keine formellen und inhaltlichen Anforderungen zu richten. Für die Rechtmäßigkeit<br />

der Inobhutnahme reicht ein subjektives Schutzbedürfnis des Minderjährigen aus, d.h. dass das<br />

Kind oder der Jugendliche für sich eine akute Notlage sieht. Die Verpflichtung des Jugendamts,<br />

"Selbstmeldern" Obhut zu gewähren, besteht somit zunächst ohne jede Vorprüfung der Situation<br />

und gleichgültig mit welcher Begründung der Jugendliche um Obhut bittet und ob seine<br />

Begründung überzeugend ist. Erfährt das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung (vgl. dazu<br />

auch § 8a SGB-VIII), ist es verpflichtet, diesen jungen Menschen selber in Obhut zu nehmen und<br />

Schutzmöglichkeiten zu organisieren.<br />

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen,<br />

wenn<br />

1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder<br />

2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und<br />

a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder<br />

b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder<br />

3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich<br />

weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.<br />

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer<br />

geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2<br />

auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.<br />

In <strong>Wuppertal</strong> stehen neben verschiedenen Bereitschaftspflegestellen eine Jugendschutzstelle<br />

(Caritas) sowie eine Kindernotaufnahme (städtischer Eigenbetrieb) speziell für Inobhutnahmen<br />

gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung. Bereitschaftspflegestellen nehmen in der Regel die<br />

„Kleinsten“ auf. In der Kindernotaufnahme werden Kinder von 0 – bis unter 14 Jahren<br />

untergebracht. Die Jugendschutzstelle steht für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren zur<br />

Verfügung. Bei möglichen Überbelegungen der klassischen Inobhutnahme - Einrichtungen<br />

werden Kinder und Jugendliche notfalls auch in anderen stationären Jugendhilfe - Einrichtungen<br />

untergebracht. Hierzu bedarf es einer gesonderten Absprache mit dem Jugendamt (Koordination).<br />

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat gemäß § 8 SGB VIII das Recht, sich in allen<br />

Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie können dort<br />

auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund<br />

einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den<br />

Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt oder gefährdet würde. Andererseits<br />

haben Kinder bzw. Jugendliche, die vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind, das Recht,<br />

unverzüglich eine Person ihres Vertrauens zu informieren.<br />

14


Inobhutnahmen von <strong>Wuppertal</strong>er Kindern und Jugendlichen<br />

451 <strong>Wuppertal</strong>er Kinder und Jugendliche wurden in <strong>2009</strong> in Obhut genommen. Die folgende<br />

Tabelle stellt die Altersgruppen sowie die Geschlechterverteilung dar.<br />

Altersgruppe<br />

0 – unter 3 Jahre<br />

3 – unter 6 Jahre<br />

6 – unter 9 Jahre<br />

9 – unter 12 Jahre<br />

12 – unter 15 Jahre<br />

15 – unter 18 Jahre<br />

alle Anteil m w<br />

41 9,1% 23 18<br />

33 7,3% 16 17<br />

27 6,0% 13 14<br />

36 8,0% 16 20<br />

132 29,3% 64 68<br />

182 40,3% 89 93<br />

451 100,0% 221 230<br />

Im Vergleich zu den Vorjahren (1) wird deutlich, dass trotz eines Rückgangs um 1,4% der Anteil<br />

der unter 3 Jährigen auch in <strong>2009</strong> relativ hoch ist. Eine Steigerung der Aufnahmen in der<br />

Altersgruppe der 3 – unter 6 Jährigen ist zu beobachten (von 5,3% in 2007 auf 8,6% in 2008) ist.<br />

Ein leichter Rückgang der Inobhutnahmen ist in der Altersgruppe der 15 bis unter 18 Jährigen<br />

(weibliche wie männliche Jugendliche sind gleichermaßen betroffen) festzustellen. Etwa ab dem<br />

14. Lebensjahr gewinnen die weiblichen Jugendlichen an Präsenz und werden ab dem<br />

15./16. Lebensjahr viel häufiger aufgenommen.<br />

BSD - Zuordnung der Inobhutnahmen<br />

Die anschließende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie die Inobhutnahmen in <strong>2009</strong> den Bezirkssozialdiensten<br />

zuzuordnen sind. Es wird ein Vergleich <strong>Wuppertal</strong> Ost/West vorgenommen.<br />

Inobhutnahmen, welche in der Zuständigkeit von 204.2 standen, bleiben hierbei unberücksichtigt.<br />

BSD I<br />

BSD II<br />

BSD III<br />

BSD VI<br />

BSD V<br />

BSD VI<br />

BSD VII<br />

Inobhutnahmen Anteil <strong>Wuppertal</strong><br />

42 9,5%<br />

50 11,3%<br />

209<br />

66 14,9%<br />

51<br />

15<br />

11,5%<br />

77 17,4%<br />

88 234 19,9%<br />

69<br />

15,5%<br />

443 100,0%<br />

(1) Anteil der Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren in:<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

7,5% 8,2% 7,7% 10,2% 11,4% 8,3%<br />

47,2% WEST<br />

52,8% OST


Anlass von Inobhutnahmen<br />

Entweichung / ohne Bleibe / auf Trebe / aufgegriffen<br />

Familiäre Gründe<br />

Erkrankung/Ausfall<br />

Krise<br />

Krise während einer pädagogischen Maßnahme (HzE)<br />

Unbegleitete Flüchtlinge<br />

Sonstige<br />

16<br />

Häufigkeit Anteil<br />

55 12,2%<br />

22 4,9%<br />

345 76,5%<br />

19 4,2%<br />

4 0,9%<br />

6 1,3%<br />

451 100,0%<br />

Familienkrisen sind die häufigsten Gründe für Inobhutnahmen. Diese entstehen aus sehr<br />

unterschiedlichen Problemlagen. Die Wichtigsten sind: Beziehungskonflikte; Verhaltensauffälligkeiten;<br />

Vernachlässigung/Ablehnung; Mißhandlung/Gewalt; Suchterkrankung Eltern/Elternteil;<br />

Ausfall der Eltern. Die Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen „spielt<br />

kaum mehr eine Rolle“<br />

Veranlasser von Inobhutnahmen<br />

Die Veranlassung einer Inobhutnahme geschieht von verschieden Personengruppen und<br />

Institutionen. Die Häufigkeiten im Überblick:<br />

Institutionen<br />

Personen<br />

Jugendamt<br />

Schule / andere Einrichtung<br />

Polizei<br />

Selbstmelder<br />

Sorgeberechtigte<br />

Sonstige<br />

<strong>2009</strong> Anteil 2008 2007 2006 2005 2004<br />

245 54,3% 241 219 221 242 233<br />

24 5,3% 6 7 6 21 16<br />

83 18,4% 77 104 126 159 111<br />

30 6,7% 52 60 92 86 87<br />

44 9,8% 89 112 92 69 88<br />

25 5,5% 45 44 53 25 33<br />

451 100,0% 510 546 590 602 568<br />

Durch das Jugendamt werden mehr Inobhutnahmen veranlaßt als in den beiden Vorjahren. Die<br />

Schule als Veranlasser „spielt eine unwesentliche Rolle“. Allerdings werden erheblich mehr<br />

Inobhutnahmen durch Jugendhilfeeinrichtungen initiiert. Stark rückläufig (ca. 50%) ist die<br />

Veranlassung von Inobhutnahmen durch Sorgeberechtigte. Auch die Anzahl der Selbstmelder ist<br />

erheblich geringer als in den Vorjahren.


Perspektive nach der Inobhutnahme<br />

Kinder/Jugendliche beenden die Maßnahme vorzeitig:<br />

Sorgeberechtigte beenden Maßnahme vorzeitig:<br />

Jugendamt beendet Maßnahme vorzeitig:<br />

HzE – Angebot wird abgelehnt:<br />

Überleitung in ambulante Beratung:<br />

Überleitung in ambulante Betreuung:<br />

Überleitung in stationäre Hilfe:<br />

Überleitung in Pflegestelle:<br />

Hilfebedarf wird nicht gesehen:<br />

Sonstiges:<br />

Zusammenfassung:<br />

17<br />

11,3%<br />

0,9%<br />

3,9%<br />

1,1%<br />

11,8%<br />

9,2%<br />

25,8%<br />

6,8%<br />

17,4%<br />

12,7%<br />

• Leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (um 4,8%) von in Obhut<br />

genommenen Kindern und Jugendlichen aus <strong>Wuppertal</strong><br />

• Rückgang der Inobhutnahme - Belegtage um 12,4%<br />

• Weniger Inobhutnahmen mit einer Verweildauer von 2 Monaten<br />

• Zunahme von Inobhutnahmen, welche durch freie Träger der Jugendhilfe<br />

veranlaßt wurden<br />

32,6%<br />

• Erheblicher Rückgang von Inobhutnahmen, welche durch Sorgeberechtigte<br />

veranlaßt wurden<br />

• Deutlicher Rückgang der Inobhutnahmen von unbegleiteten Flüchtlingen<br />

• Erneut werden Kinder häufiger in IO genommen auf Grund von Suchterkrankung<br />

und psychischer Erkrankung der Sorgeberechtigten


III. Hilfe zur Erziehung<br />

Der gesetzliche Auftrag<br />

Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

sowie Hilfe für junge Volljährige sind Leistungsangebote für junge Menschen und Personensorgeberechtigte<br />

zur Überwindung von individuellen Problemlagen. Es besteht ein Rechtsanspruch<br />

auf die notwendigen und geeigneten Leistungen. Art und Umfang der Hilfe richten<br />

sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Problem- und Ressourcenanalyse, Beratung und<br />

Motivation zur Inanspruchnahme der Hilfen sowie die Erarbeitung von Hilfemöglichkeiten,<br />

deren Planung und Durchführung sind gekennzeichnet durch Ganzheitlichkeit,<br />

Systemorientierung sowie Lebenswelt- und Alltagsorientierung. Im Hilfeprozess sind die<br />

sozialen, kulturellen und geschlechtsspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen und eine<br />

partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten zu gewährleisten. Hilfe zur Erziehung,<br />

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge<br />

Volljährige sind selbsthilfeorientiert und zielen auf soziale Integration. Die Hilfe berücksichtigt<br />

unter Beteiligung der Betroffenen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die<br />

Bedarfsfeststellung und die Begründung der Notwendigkeit der Hilfe sowie die Klärung einer<br />

geeigneten Hilfeart. Die Hilfe umfasst zudem die Erstellung, Dokumentation und<br />

Fortschreibung des Hilfeplans, die Formulierung von Zielen und deren Kontrolle, die<br />

Beteiligung anderer sozialpädagogischer Fachkräfte und Institutionen.<br />

Die wichtigsten Ziele<br />

• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen, Erziehung zu<br />

einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit<br />

• Förderung der Fähigkeit des jungen Menschen zu selbstständigem und<br />

eigenverantwortlichem Handeln<br />

• Förderung der Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten<br />

• Unterstützung der sozialen Integration des Kindes, Jugendlichen, jungen Volljährigen<br />

• Befähigung des jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zur Krisen- und<br />

Konfliktbewältigung<br />

• Aktivierung und Förderung der Selbsthilfepotenziale in der Familie<br />

• Sicherung des Verbleibs des Kindes/Jugendlichen in der Familie oder Schaffung einer auf<br />

Dauer angelegten Lebensperspektive außerhalb der Familie<br />

• Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Bewältigung von individuellen<br />

Entwicklungsproblemen und Begleitung bei der schulischen Förderung<br />

• Rechtzeitige Gewährung der geeigneten und notwendigen Leistungen unter Einbeziehung<br />

des sozialen Umfeldes<br />

• Abbau und Vermeidung von sozialen und materiellen Benachteiligungen<br />

• Entwicklung sozialraumorientierter Leistungsangebote<br />

Die Ausgestaltung der Leistungen<br />

Die Ausgestaltung der Leistungen erfolgt durch: Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit,<br />

Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Flexible Erziehungshilfe, Erziehung<br />

in einer Tagesgruppe, Familienpflege, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute<br />

Wohnformen, Individualpädagogische Standprojekte, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung<br />

sowie weitere Formen der Hilfe.<br />

18


Gesamtentwicklung der Fallzahlen<br />

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Jugendämter die Aufgabe, Hilfen zur Erziehung<br />

zu gewähren, um junge Menschen in ihren individuellen und sozialen Entwicklungen zu<br />

fördern und Benachteiligungen abzubauen und auszugleichen. Die Entwicklung der Gesamtfallzahlen<br />

(Maßnahmen von Hilfe zur Erziehung) in den letzten drei Jahre stellt sich wie folgt dar.<br />

Januar<br />

Februar<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

September<br />

Oktober<br />

November<br />

Dezember<br />

2500<br />

2400<br />

2300<br />

2200<br />

2100<br />

2000<br />

1900<br />

1800<br />

<strong>2009</strong> 2008 2007<br />

2339 2125 1918<br />

2340 2127 1991<br />

2358 2221 2015<br />

2355 2257 2045<br />

2388 2291 2020<br />

2419 2320 2061<br />

2365 2279 2057<br />

2371 2286 2103<br />

2415 2328 2139<br />

2398 2322 2158<br />

2401 2333 2188<br />

2406 2330 2172<br />

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

HzE Maßnahmen 2007<br />

HzE Maßnahmen 2008<br />

HzE Maßnahmen <strong>2009</strong><br />

Wie aus der Grafik deutlich wird, findet ab Januar 2007 eine kontinuierliche Fallzahlsteigerung<br />

statt und setzt sich in 2008 in geminderter Weise fort. Die Tatsache der Fallzahlsteigerung hat<br />

sicherlich unterschiedliche Ursachen. Eine verbesserte Kooperation mit Freizeiteinrichtungen,<br />

Kindertagesstätten und Schulen findet statt. Die 24stündige Rufbereitschaft des Jugendamtes<br />

wirkt. Auch führt eine „aufmerksamere Öffentlichkeit“ zu einem verstärkten Bekanntwerden von<br />

schwierigen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen. Im Verlaufe des Jahres <strong>2009</strong> findet<br />

eine Stabilisierung der Fallzahlen auf hohem Niveau statt.<br />

19


Heimunterbringungen (§§ 19, 34, 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)<br />

Die Heimunterbringungssituation am 31.12.<strong>2009</strong><br />

Am 31.12.<strong>2009</strong> befinden sich 538 Kinder sowie Jugendliche und junge Volljährige in stationärer<br />

Hilfe. (311 bzw. 57,8% männlich – 227 bzw. 42,8% weiblich) Die anteilige Quote von Kindern und<br />

Jugendlichen mit ausländischer Staatsbürgerschaft beträgt hierbei 12,8%. Im Vergleich zum Vorjahr<br />

(513 Heimunterbringungen im Dezember 2008) ist eine Steigerung um 4,9% zu registrieren. Für<br />

56,7% (305) der bestehenden Maßnahmen sind die Bezirkssozialdienste V bis VII (Barmer <strong>Stadt</strong>teile)<br />

zuständig, 43,3% (233 stationäre Hilfen) sind den Bezirkssozialdiensten I bis IV zuzuordnen.<br />

H e i m u n t e r b r i n g u n g e n a m 3 1 . 1 2 . 2 0 0 9<br />

§ 4 1 S G B V I I I<br />

7 %<br />

§ 1 9 S G B V I I I<br />

4 %<br />

§ 3 4 S G B V I I I<br />

8 1 %<br />

20<br />

§ 3 5 a S G B V I I I<br />

8 %<br />

Die nachfolgende Tabelle nimmt eine differenzierte Übersicht der Altersstruktur der am 31.12.<strong>2009</strong><br />

untergebrachten Kinder, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen vor und stellt die geschlechtsspezifische<br />

Inanspruchnahme der Hilfen dar. Ab dem Alter von 15 Jahren nimmt der Anteil der<br />

weiblichen Kinder und Jugendlichen stetig zu. Im Vergleich zum Vorjahr fand eine Zunahme der<br />

Heimunterbringungen in der Altersgruppe der 0 bis unter 6 Jährigen um 43,5% statt.<br />

0 bis unter 6 Jahre<br />

6 bis unter 9 Jahre<br />

9 bis unter 12 Jahre<br />

12 bis unter 15 Jahre<br />

15 bis unter 18 Jahre<br />

ab 18 Jahre<br />

alle Anteil m w<br />

33 6,1% 18 15<br />

53 9,9% 30 23<br />

73 13,6% 51 22<br />

112 20,8% 73 39<br />

186 34,6% 102 84<br />

81 15,0% 37 44<br />

538 100,0% 311 227<br />

Zusätzlich zu den bestehenden 513 Heimunterbringungen befinden sich 43 Kinder und Jugendliche am<br />

31.12.<strong>2009</strong> in stationärer Obhut (Jugendschutzstelle/Kindernotaufnahme, etc.) des Jugendamtes.


Fallzahlentwicklung von Heimunterbringung (Kennzahlen)<br />

Die Darstellung der Fallzahlentwicklung der Heimunterbringungen (Stichtagserhebung jeweils am<br />

Quartalsende) für die Jahre 2007, 2008 und <strong>2009</strong> ist Aufgabe der nachfolgenden Grafik.<br />

5 5 0<br />

5 0 0<br />

4 5 0<br />

4 0 0<br />

3 5 0<br />

3 0 0<br />

4 9 1<br />

2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9<br />

4 4 9<br />

4 8 1<br />

4 9 0<br />

5 0 3<br />

5 4 0<br />

M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z<br />

Während in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2007 eine starke Fallzahlsteigerung zu verzeichnen ist,<br />

welche bis zum Sommer 2008 anhält, ist ab der zweiten Jahreshälfte 2008 eine weitgehende<br />

Stabilisierung der stationären Hilfeformen zu beschreiben.<br />

Individualpädagogische Hilfe<br />

Zum Erhebungstag 31.12.09 befinden sich 23 männliche und 12 weibliche Jugendliche in „Individualpädagogischen<br />

Standprojekten“. Hiervon werden 10 Projekte im europäischen Ausland, 25 Hilfen in<br />

Deutschland (zum Teil auch in <strong>Wuppertal</strong>) durchgeführt.<br />

Mrz07<br />

11<br />

Jun07 Sep07 Dez07 Mrz08 Jun08 Sep08 Dez08 Mrz09 Jun09 Sep09 Dez09<br />

12 13 14 14 18 22 25 30 37 38 35<br />

21<br />

5 2 2<br />

5 1 3<br />

5 2 3<br />

5 4 2<br />

5 3 0<br />

5 3 8


Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)<br />

Die Situation der Vollzeitpflege - Unterbringungen am 31.12.<strong>2009</strong><br />

Am 31.12.<strong>2009</strong> befinden sich 373 Kinder sowie Jugendliche und junge Volljährige in Vollzeitpflege<br />

(*) . Die Unterbringungsquote von 190 Jungen bzw. männlichen Jugendlichen/jungen Volljährigen<br />

macht hierbei einen Anteil von 50,9% aus. 183 Mädchen bzw. weibliche Jugendliche/junge<br />

Volljährige bedeuten einen Anteil von 49,1%. Die Quote von Kindern und Jugendlichen mit<br />

ausländischer Staatsbürgerschaft beträgt 3,5%. Während 343 Kinder sowie Jugendliche und junge<br />

Volljährige in klassischen Pflegefamilien leben (132 Kinder und Jugendliche hiervon sind in anderen<br />

Städten und Gemeinden untergebracht), befinden sich 30 Kinder in Erziehungsstellen. Darüber hinaus<br />

werden weitere 44 Kinder und Jugendliche durch den Pflegekinderfachdienst unmittelbar betreut. Da<br />

diese Kinder in der Zuständigkeit anderer Jugendämter in <strong>Wuppertal</strong> untergebracht wurden, werden<br />

diese in der vorliegenden Statistik nicht erfasst.<br />

57%<br />

Unterbringungsformen am 31.12.<strong>2009</strong><br />

22<br />

8%<br />

35%<br />

Vollzeitpflege Erziehungsstelle Pflegestelle nicht in <strong>Wuppertal</strong><br />

Das Alter der am 31.12.<strong>2009</strong> untergebrachten Kinder, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen und die<br />

geschlechtsspezifische Inanspruchnahme der Hilfen stellt sich wie folgt dar:<br />

0 bis unter 6 Jahre<br />

6 bis unter 9 Jahre<br />

9 bis unter 12 Jahre<br />

12 bis unter 15 Jahre<br />

15 bis unter 18 Jahre<br />

ab 18 Jahre<br />

alle Anteil m w<br />

83 22,3% 37 46<br />

70 18,8% 33 37<br />

64 17,2% 36 28<br />

74 19,8% 34 40<br />

67 17,9% 40 27<br />

15 4,0% 10 5<br />

365 100,0% 190 183<br />

(*) Es werden auch die „<strong>Wuppertal</strong>er Kinder und Jugendlichen“ erfasst, welche in anderen Städten und Gemeinden in<br />

Pflegestellen leben und von den dortigen Jugendämtern betreut werden. (<strong>Wuppertal</strong> erstattet diesen Jugendämtern die<br />

Kosten)


Fallzahlentwicklung von Vollzeitpflege (Kennzahlen)<br />

Die Fallzahlentwicklung der Vollzeitpflegen (Stichtagerhebung jeweils am Quartalsende) für die Jahre<br />

2008, 2008 und <strong>2009</strong> wird in der nachfolgenden Grafik dargestellt.<br />

4 0 0<br />

3 8 0<br />

3 6 0<br />

3 4 0<br />

3 2 0<br />

3 0 0<br />

2 8 0<br />

2 6 0<br />

2 4 0<br />

2 2 0<br />

2 0 0<br />

2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9<br />

3 2 2 3 2 6<br />

3 4 5<br />

3 5 1<br />

3 3 7<br />

3 5 1 3 4 6 3 5 1 3 5 1<br />

23<br />

3 7 1 3 7 3 3 7 3<br />

M rz J u n S e p D e z M rz J u n S e p D e z M rz J u n S e p D e z<br />

Am 31.12.<strong>2009</strong> besteht für 132 nicht in <strong>Wuppertal</strong> lebende Kinder und Jugendliche eine<br />

Betreuungszuständigkeit durch andere Jugendämter. Diese Fälle sind erstmals seit 2006 in der<br />

Verlaufsstatistik integriert, da die Betroffenen in der Regel aus <strong>Wuppertal</strong> stammen. Für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wuppertal</strong> besteht Kostenerstattungspflicht. Ab Januar 2007 wird die statistische Zählweise um die<br />

Bereitschaftspflegestellen reduziert. 16 Jungen und Mädchen befinden sich zum Jahreswechsel <strong>2009</strong><br />

im Rahmen von vorläufigen Schutzmaßnahmen in Bereitschaftspflegestellen.<br />

Das Kerngeschäft im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

Das Kerngeschäft des Fachdienstes Pflegekinder- und Adoptionsdienst lag <strong>2009</strong> in der Werbung neuer<br />

Pflegestellen und der Betreuung und Begleitung von Pflegekindern und ihren Pflegefamilien. <strong>2009</strong><br />

waren das 281 Kinder, die in Pflegefamilien im Rahmen von Hilfe zur Erziehung<br />

gem. § 33 SGB VIII gelebt haben. Hierbei sind 40 neue Pflegeverhältnisse in <strong>2009</strong> bereits<br />

berücksichtigt. Bei den Neuaufnahmen waren 21 Kinder unter 6 Jahre alt.<br />

38 Pflegeverhältnisse endeten in <strong>2009</strong>, davon 16 Pflegeverhältnisse regulär mit Volljährigkeit der<br />

Pflegekinder. Für 9 Pflegeverhältnisse wechselte die Zuständigkeit zu anderen Jugendämtern und 8<br />

Pflegekinder kehrten in ihre Herkunftsfamilie zurück. 4 Pflegeverhältnisse mußten frühzeitig auf<br />

Wunsch der Kinder oder aufgrund einer Überforderungssituation der Pflegestellen abgebrochen<br />

werden.<br />

Von den 281 Pflegeverhältnissen wurden 86 Hilfen (30,6%) in eigener Zuständigkeit des PFAD im<br />

Rahmen des § 86.6 SGB VIII betreut. Das bedeutet, daß der PFAD in diesen Fällen die Verantwortung<br />

für den gesamten Hilfeplanprozess hatte.<br />

Der PFAD betreute außerdem 5 junge Erwachsene gem. § 35 i. V. m. § 41 SGB VIII. 8 Familien<br />

wurden im Rahmen des § 44 oder § 37 SGB VIII beraten.


<strong>2009</strong> wurden 46 Kinder im Rahmen von § 42 SGB VIII in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht.<br />

Darüber hinaus gab es seitens des PFAD gezielte Gruppen- und Fortbildungsangebote für FBB -<br />

Stellen.<br />

Durch den Adoptionsdienst wurden fünf Bewerberinnen und Bewerber für eine Inlands- bzw.<br />

Auslandadoption beraten und auf ihre Eignung geprüft. Zwei Kinder wurden in Adoptionspflege bei<br />

anerkannten Adoptionsbewerbern vermittelt und insgesamt wurden 6 Kinder in Adoptionspflege<br />

betreut. <strong>2009</strong> wurden 3 Kinder mit Beschluß des Amtsgerichtes von ihren Adoptiveltern adoptiert. Ein<br />

weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Adoptionsdienst bestand wie im Vorjahr auch in der Beratung<br />

und Begleitung von Eltern, die über eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes nachdenken und in der<br />

Unterstützung von Erwachsenen Adoptierten und deren leiblichen Familienangehörigen auf der Suche<br />

zueinander und bei einer evtl. Kontaktaufnahme.<br />

In <strong>2009</strong> wurden darüber hinaus 11 Neuanträge auf Stiefelternadoption bearbeitet und 13 Adoptionsverfahren<br />

mit der Adoption des Kindes durch ein Stiefelternteil abgeschlossen.<br />

Ziele<br />

Die für <strong>2009</strong> formulierten Ziele konnten überwiegend erreicht werden. Weiterhin oberste Priorität<br />

hatte die Stabilisierung der bestehenden Dauerpflegeverhältnisse. Die erfolgreiche Beendigung der<br />

Hilfen nach § 33 SGB VIII und wenige Abbrüche der Pflegeverhältnisse sind die wichtigsten<br />

Indikatoren für eine gute und verantwortliche Vermittlung der Pflegekinder. Die vermittelten Kinder<br />

haben oft psychische und physische Vernachlässigungen oder Misshandlungen, manchmal auch<br />

langfristige Schädigungen bereits während der Schwangerschaft erfahren. Alle haben ambivalente<br />

oder unsichere Bindungen sowie den Verlust ihrer Bezugspersonen erlebt. Diese traumatischen<br />

Erfahrungen werden von den Kindern mehr oder weniger kompensatorisch verarbeitet. Oft werden<br />

erst zu einem späteren Zeitpunkt gravierende Störungen in der sozial-emotionalen Entwicklung und<br />

entsprechende Verhaltensauffälligkeiten deutlich. Dies führt zu stetig steigenden Anforderungen an<br />

die Pflegestellen, die eine kontinuierliche und professionelle Beratung und Begleitung benötigen.<br />

Entwicklungen<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> fand eine Organisationsuntersuchung im Jugendamt <strong>Wuppertal</strong> statt. Unter anderem<br />

wurden durch die Unternehmensberatung con_sens in Zusammenarbeit mit Kolleginnen des PFAD<br />

Empfehlungen zur Organisationsform des Pflegekinder- und Adoptionsdienstes erarbeitet. Ergebnis<br />

dieser Untersuchung war u.a., dass der PFAD zentral arbeiten soll, daß das Personal ausgeweitet<br />

werden muß und daß die Fallzuständigkeit des PFAD auf über 50% der Pflegeverhältnisse ausgedehnt<br />

werden soll. Hierbei handelt es sich um die Hilfen nach § 33 SGB VIII, deren Zuständigkeit sich aus<br />

dem § 86.6 SGB VIII ergeben und die Hilfen, bei denen von einer Verbeheimatung der Pflegekinder<br />

in den Pflegestellen ausgegangen werden kann und in denen die Unterbringung der Kinder von den<br />

Herkunftsfamilien faktisch akzeptiert werden.<br />

Außerdem wurde geplant, dass zusätzlich zum städtischen Pflegekinderdienst weitere Anbieter für die<br />

Pflegekinderarbeit und hier insbesondere Werbung und Überprüfung von Pflegestellen, Vermittlung<br />

von Kindern in geeignete Pflegestellen und Betreuung und Beratung der Pflegestellen geworben<br />

werden sollten. Mit diesen Maßnahmen soll mittel- bis langfristig das Ziel, genügend geeignete<br />

Pflegestellen für alle Kinder, für die diese Unterbringungsform die richtige ist, vorzuhalten, erreicht<br />

werden.<br />

24


Ausblick 2010<br />

Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst arbeitet als Fachdienst in den Arbeitsbereichen<br />

Pflegekinderdienst, Familiäre Bereitschaftspflege (FBB) und Adoption. Nach der Spezialisierung in<br />

2008 im Adoptionsbereich wird für 2010 eine Spezialisierung im Bereich der Inobhutnahmen<br />

angestrebt. Hier sollen mit insgesamt 1,5 Vollzeitstellen 20 bis 25 Bereitschaftstpflegestellen betreut<br />

werden.<br />

Planungen, Veränderungen und Erwartungen<br />

Bei den Planungen für 2010 nimmt die Umorganisation des Fachdienstes den größten Raum ein.<br />

Entsprechend den Empfehlungen wurde eine Zentralisierung zunächst in <strong>Wuppertal</strong> Vohwinkel<br />

geplant und im Dezember <strong>2009</strong> umgesetzt. Der Fachdienst soll aber 2010 oder spätestens 2011<br />

Räumlichkeiten in <strong>Wuppertal</strong> Elberfeld oder Barmen beziehen, um eine kundenfreundliche<br />

Anbindung für die Pflegefamilien in <strong>Wuppertal</strong> zu gewährleisten.<br />

Eine Ausschreibung für die nicht städtischen Pflegekinderdienste erfolgte noch Ende <strong>2009</strong>. Eine<br />

Entscheidung über die Stellenvergabe steht für 2010 an. Zwischen den Anbietern in <strong>Wuppertal</strong> im<br />

Pflegekinderbereich ist eine enge und zielgerichtete Zusammenarbeit sowohl bei der Akquise als auch<br />

bei der Fortbildung und Qualifizierung von Pflegefamilie und Pflegepersonen gewünscht.<br />

25


Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)<br />

Am 31.12.<strong>2009</strong> sind 92 Kinder/Jugendliche in einer Tagesgruppe untergebracht. Die Unterbringungsquote<br />

von 69 Jungen und männlichen Jugendlichen macht hierbei einen Anteil von 75,0%<br />

aus. 23 Mädchen und weibliche Jugendliche bedeuten einen Anteil von 25,0%. Erziehung in einer<br />

Tagesgruppe ist somit eine überwiegend „jungenspezifische Hilfeform“, zumal im Vergleich zum<br />

Vorjahr der Mädchenanteil gesunken ist. Die Quote von Kindern und Jugendlichen mit ausländischer<br />

Staatsbürgerschaft beträgt lediglich 4,4%. In <strong>Wuppertal</strong>er Einrichtungen werden zum Erhebungstag 60<br />

Kinder (65,2%%) betreut. 32 (34,8%) teilstationäre Hilfen werden in Einrichtungen außerhalb von<br />

<strong>Wuppertal</strong> realisiert. Hier befinden sich die Tagesgruppen mit integrierten Schulangeboten. Die<br />

Altersstruktur und die geschlechtsspezifische Inanspruchnahme der teilstationären Hilfeform zum<br />

Erhebungstag gestaltete sich wie folgt:<br />

0 bis unter 6 Jahre<br />

6 bis unter 9 Jahre<br />

9 bis unter 12 Jahre<br />

12 bis unter 15 Jahre<br />

15 bis unter 18 Jahre<br />

alle Anteil m w<br />

10 10,9% 5 5<br />

28 30,4% 23 5<br />

42 45,6% 32 10<br />

9 9,8% 7 2<br />

3 3,3% 3 1<br />

92 100,0% 69 23<br />

Die Darstellung der Fallzahlentwicklung (Kennzahlen) von Erziehung in einer Tagesgruppe<br />

(Quartalerhebung) für die Jahre 2007, 2008 und <strong>2009</strong> ist Aufgabe der nachfolgenden Grafik.<br />

9 5<br />

9 0<br />

8 5<br />

8 0<br />

7 5<br />

7 0<br />

6 5<br />

6 0<br />

5 5<br />

5 0<br />

8 3 8 4 8 4<br />

2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9<br />

8 1<br />

7 7 7 7 7 7<br />

M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z<br />

Die Verlaufsstatistik zeigt einen Fallanstieg ab der zweiten Jahreshälfte 2008. Das begrenzte Angebot<br />

an Tagesgruppenplätzen regelt hierbei stark die Nachfrage. In <strong>Wuppertal</strong> sind 5 Tagesgruppen<br />

etabliert und in der Regel gut ausgelastet. Drei weitere Tagesgruppen in angrenzenden Städten werden<br />

zusätzlich regelmäßig angefragt und belegt. Hilfe gem. § 32 SGB VIII in einer geeigneten Form der<br />

Familienpflege wird vermehrt realisiert. Hierdurch ist auch der höhere Fallverlauf in <strong>2009</strong> begründet.<br />

26<br />

8 4<br />

9 0<br />

9 2<br />

9 5<br />

9 2


Ambulante Hilfen (§§ 30, 31, 35 SGB VIII)<br />

Die Situation der ambulanten Hilfen am 31.12.<strong>2009</strong><br />

Zum Erhebungstag 31.12.<strong>2009</strong> werden durch Träger der Flexiblen Erziehungshilfe sowie durch<br />

NOSD II Leistungserbringer und „sonstige Anbieter“ (1) 903 ambulante Betreuungsfälle gemeldet.<br />

Erreicht werden durch diese Hilfen ca. 1460 Mädchen und Jungen bzw. Jugendliche und junge<br />

Volljährige. (55,8% Jungenanteil – 44,2% Mädchenanteil). Die Quote von Kindern und Jugendlichen<br />

mit ausländischer Staatsbürgerschaft beträgt 14,7%. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis (12,8%) hat<br />

sich dieser Anteil deutlich erhöht. 810 familienunterstützende Hilfen (§ 27.2 SGB VIII) stehen 93<br />

Verselbstständigungsmaßnahmen bzw. intensiven Einzelfallbetreuungen (§ 35 SGB VIII) gegenüber.<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung (2) der Leistungen am 31.12.<strong>2009</strong> dar und unterscheidet<br />

zwischen unterschiedlichen Anbietern.<br />

NOSD II<br />

Leistungsanbieter<br />

FLEX<br />

Wohlfahrtsverbände<br />

FLEX<br />

Gewerbliche Träger<br />

FLEX<br />

GEWERBLICH<br />

38%<br />

Fallzahl<br />

27<br />

§ 27.2<br />

SGB VIII<br />

§ 35<br />

SGB VIII<br />

255 201 54<br />

300 277 23<br />

348 332 16<br />

903<br />

F a l l v e r t e i l u n g a m 31. 12. <strong>2009</strong><br />

FLEX WOHLF.<br />

33%<br />

SONSTIGE<br />

1%<br />

(1) Betreuungen außerhalb von <strong>Wuppertal</strong><br />

(2) Fallverteilung am 31.12.08: NOSD II = 32,5%; FLEX WOHLF. = 28,4%; FLEX GEWERBL. = 39,1%<br />

NOSD II<br />

28%


Fallzahlentwicklung der ambulanten Hilfen (Kennzahlen)<br />

Die Darstellung der Fallzahlentwicklung der ambulanten Hilfen (Stichtagerhebung) ab 2006 ist<br />

Aufgabe der nachfolgenden Grafik.<br />

Mrz<br />

06<br />

324 308 316 299 311 317 328<br />

295 294 315<br />

307<br />

262<br />

Jun<br />

06<br />

Sep<br />

06<br />

Dez<br />

06<br />

Mrz<br />

07<br />

NOSD FLEX<br />

425<br />

Jun<br />

07<br />

443<br />

Sep<br />

07<br />

466<br />

Dez<br />

07<br />

509<br />

28<br />

Mrz<br />

08<br />

544<br />

588<br />

269 273 283<br />

Jun<br />

08<br />

Sep<br />

08<br />

637 635 655 675 655 648<br />

Dez<br />

08<br />

306<br />

Mrz<br />

09<br />

280 263 254 255<br />

Seit 2006 ist eine kontinuierliche Fallzunahme aller ambulanten Hilfen festzustellen. Diese<br />

Entwicklung führte zunächst dazu, dass mehr Kinder ambulant erreicht werden konnten. Ab <strong>2009</strong><br />

zeichnet sich eine rückläufige Entwicklung (insbesondere bei den NOSD – Betreuungen) ab. Bisherige<br />

NOSD – Anbieter sind in den Bereich der Flexiblen Erziehungshilfe gewechselt. Die Entwicklung bei<br />

den Flexiblen Erziehungshilfen ist seit Sommer <strong>2009</strong> rückläufig. Die stärksten Zuwächse sind bei den<br />

Trägern, welche den Wohlfahrtsverbänden angehören, zu verzeichnen.<br />

Die Entwicklung der Fallzahlen aller ambulanten Hilfen im Überblick:<br />

Mrz 07<br />

736<br />

Jun 07 Sep 07 Dez 07<br />

Mrz 08<br />

Jun 08 Sep 08 Dez 08<br />

Mrz 09<br />

Jun<br />

09<br />

Sep<br />

09<br />

Dez<br />

09<br />

Jun 09 Sep 09 Dez 09<br />

760 794 816 813 861 920 941 935 938 909 903<br />

Eine BSD – Zuordnung aller ambulanten Hilfen (FLEX und NOSD II) zum 31.12.<strong>2009</strong> läßt sich wie<br />

folgt darstellen:<br />

BSD I<br />

11,1%<br />

BSD II BSD III BSD IV BSD V BSD VI BSD VII BSD VIII *<br />

10,9% 13,5% 9,6% 13,8% 15,0% 14,4% 11,7%<br />

45,1% <strong>Wuppertal</strong> West<br />

54,9% <strong>Wuppertal</strong> Ost<br />

Die prozentuale Gewichtung macht deutlich, in welchen Bezirken der <strong>Stadt</strong> die Schwerpunkte von<br />

ambulanter pädagogischer Arbeit vorhanden sind.<br />

* Ende <strong>2009</strong> wurde im Osten der <strong>Stadt</strong> aus drei bestehenden ein vierter BSD organisiert.


Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

Aufgabengebiet:<br />

Eingliederungshilfe wird für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 – 27 Jahren<br />

gewährt, wenn sie von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Innerhalb des<br />

Ressorts gibt es in diesem Hilfebereich eine Aufgabenteilung. Stationäre und teilstationäre Hilfen<br />

gem. § 35a SGB VIII werden in den acht Bezirkssozialdiensten in eigener Zuständigkeit bearbeitet,<br />

ambulante Hilfen gem. § 35a im Fachdienst 208.06. Diese Aufgabenteilung wurde im Rahmen der<br />

Organisationsuntersuchung durch Con_sens bestätigt. Ursprünglich sollte eine Rückführung der<br />

Aufgaben in den BSD erfolgen, nun wurde entschieden, dass der Fachdienst in seiner jetzigen Form<br />

bestehen bleibt. Die Bezirkssozialdienste werden im Rahmen von Fachgesprächen, Fallberatungen und<br />

Teilnahme an Hilfeplankonferenzen durch das Fachreferat bei der Fallbearbeitung § 35a<br />

stationär/teilstationär unterstützt.<br />

Im Fachdienst werden alle ambulanten Fälle des § 35a SGB VIII zentral für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Wuppertal</strong> bearbeitet (340 Maßnahmen zum Jahresende <strong>2009</strong>). Hierbei werden die Mitarbeiter mit den<br />

unterschiedlichsten Störungsbildern wie z.B. Entwicklungsstörungen, Störung des Emotional- und<br />

Sozialverhaltens, Autismusformen, Bindungsstörung, Schizophrenie, Essstörung, Depressionen,<br />

Suchterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörung oder Legasthenie konfrontiert. Die höchsten<br />

Fallzahlen sind im Bereich Legasthenie und Dyskalkulie verzeichnet.<br />

Eine Übersicht der ambulanten Hilfeangebote zum Erhebungstag 31.12.<strong>2009</strong>:<br />

Legasthenie- Dyskalkulietherapie<br />

Heilpädagogische Behandlung<br />

Ambulant betreutes Wohnen<br />

Autismustherapie<br />

Integrationshelfer<br />

29<br />

189 Maßnahmen<br />

89 Maßnahmen<br />

32 Maßnahmen<br />

13 Maßnahmen<br />

15 Maßnahmen<br />

Nach Beginn einer Hilfe wird in regelmäßigen Abständen der Bedarf neu geprüft und eventuell<br />

verändert. Dies findet bei jeder Weiterbewilligung statt und erfolgt auch im Rahmen der Hilfeplanung<br />

gem. § 36 SGB VIII.<br />

Aufgabe des Fachdienstes ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, neben der<br />

Fallbearbeitung auch die Standards zum Verfahren § 35 a weiter zu entwickeln. Hierzu werden neue<br />

Formulare entworfen oder bereits bestehende Formulare aktualisiert. So wurde der im vergangenen<br />

Jahr entwickelte Bogen zur Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung von Kindern aktuell<br />

überarbeitet und verändert.<br />

Innerhalb des Fachbereiches 208.0 wurde der Fachdienst ausgewählt, als Pilotprojekt an der Qualitätsentwicklung<br />

mitzuwirken. Dieses Pilotprojekt wurde unter Federführung des Fachreferates in <strong>2009</strong><br />

durchgeführt und abgeschlossen. Die Ergebnisse hieraus befinden sich in der Auswertung und fließen<br />

in den Arbeitsbereich mit ein.<br />

Eine Erweiterung des Antragverfahrens für Legasthenie- und Dyskalkulietherapie wurde in <strong>2009</strong><br />

gemeinsam mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Ressort erarbeitet und im Oktober<br />

begonnen. Dieses sieht vor, dass, wenn nach durchgeführter Testung in der Beratungsstelle ein<br />

Förderbedarf festgestellt wird, auch die Beeinträchtigung der Teilhabe sowie eine Überprüfung der<br />

bisher statt gefundenen schulischen Förderung durch die Fachkraft der Schulpsychologischen<br />

Beratung vorgenommen wird. Die Antragstellung findet anschließend bei der wirtschaftlichen Hilfe<br />

im Fachdienst statt. Die sozialarbeiterischen Fachkräfte des Fachdienstes sind an der Bearbeitung<br />

dieser Fälle nicht mehr beteiligt. Dieses Vorgehen soll unter anderem für die betroffenen Familien die<br />

Antragstellung vereinfachen und den Zeitraum bis zur Erstbewilligung verkürzen.


Ausblick 2010<br />

Eine Vernetzung mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle findet statt und soll weiter intensiviert<br />

werden. Die Möglichkeiten schulischer Förderung sollen stärker beleuchtet und möglicherweise in<br />

Projektform unterstützt werden.<br />

Die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Qualitätsentwicklung sollen im Fachdienst einfließen und<br />

sukzessive umgesetzt werden.<br />

Insgesamt sind die Fallzahlen im Bereich Heilpädagogik, Legasthenie- und Dyskalkulietherapie<br />

konstant. Eine Fallzunahme hingegen ist im „ambulant betreuten Wohnen für junge Erwachsene“ zu<br />

verzeichnen und besonders im Bereich Integrationshilfen an Schulen. Von den Schulen wird ein<br />

wachsender Bedarf gemeldet. Daher ist auch eine enge Vernetzung von Eingliederungshilfe und<br />

Schule erforderlich und wird weiter verfolgt.<br />

Einen Leistungsanspruch auf Hilfe gem. § 35a SGB VIII haben am 31.12.<strong>2009</strong> insgesamt 412 Kinder,<br />

Jugendliche und junge Volljährige. Der Anteil der anspruchsberechtigten 260 Jungen bzw. männlichen<br />

Jugendlichen/jungen Volljährigen macht hierbei 63,1% aus. 152 Mädchen, weibliche Jugendliche/junge<br />

Volljährige bedeuten einen Anteil von 36,9%. Die anteilige Quote von Kindern und Jugendlichen mit<br />

ausländischer Staatsbürgerschaft beträgt 8,0%. 340 Anspruchsberechtigte erhalten Leistungen in<br />

„ambulanter Form“. In 29 Fällen wird die Hilfe in „Tageseinrichtungen“ realisiert. „In Einrichtungen<br />

über Tag und Nacht“ befinden sich 43 junge Menschen. Während sich bei der teilstationären und<br />

stationären Hilfeform die geschlechtsspezifische Inanspruchnahme ausgewogen darstellt, ist der<br />

Jungenanteil (62,7%) bei den ambulanten Leistungen noch höher als in 2008 (60,7%).<br />

I n a n s p r u c h n a h m e d e r E i n g l i e d e r u n g s h i l f e<br />

a m 3 1 . 1 2 . 2 0 0 9<br />

T a g e s e i n r i c h t u n g<br />

8 %<br />

A m b u l a n t e H i l f e<br />

8 3 %<br />

30<br />

H e i m e i n r i c h t u n g<br />

1 0 %<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt eine differenzierte Übersicht der Altersstruktur der am 31.12.<strong>2009</strong><br />

anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen dar. In Bezug auf Leistungen<br />

gem. § 35a sind die öffentlichen Jugendhilfeträger erst ab dem 6. Lebensjahr zuständig.<br />

Hilfeform<br />

Ambulant<br />

Teilstationär<br />

Stationär<br />

6 - 9 Jahre 9 – 12 Jahre 12 – 15 Jahre 15 – 18 Jahre Volljährig<br />

94 147 60 4 35<br />

3 16 10<br />

1 5 4 33<br />

97 164 75 8 68


Fallzahlentwicklung von Leistungen gem. § 35a SGB VIII (Kennzahlen)<br />

Im Bereich der „teilstationären Eingliederungshilfe“ sowie im Bereich der kostenintensiven stationären<br />

Hilfen sind die Fallzahlen (im Vergleich zum Vorjahr) konstant geblieben.<br />

teilstationär<br />

stationär<br />

Mrz07 Jun07 Sep07 Dez07 Mrz08 Jun08 Sep08 Dez08 Mrz09 Jun09 Sep09 Dez09<br />

35 33 28 29 31 32 30 31 33 31 28 29<br />

20 22 26 34 36 41 43 43 44 37 42 43<br />

In der nachfolgenden Grafik werden die Beendigungen von ambulanten Förderungen (§35a) vor den<br />

Sommerferien werden deutlich. Insgesamt ist jedoch eine steigende Inanspruchnahme der Leistung<br />

erkennbar.<br />

3 6 0<br />

3 4 0<br />

3 2 0<br />

3 0 0<br />

2 8 0<br />

2 6 0<br />

2 4 0<br />

2 2 0<br />

2 0 0<br />

2 9 6<br />

3 0 6<br />

2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9<br />

3 2 6<br />

3 1 7 3 1 4<br />

3 2 2<br />

31<br />

2 9 0<br />

2 8 5<br />

2 9 2<br />

3 1 6<br />

3 4 9<br />

M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z M r z J u n S e p D e z<br />

Die Übersicht der Altersstruktur und geschlechtsspezifische Inanspruchnahme der „ambulanten<br />

Eingliederungshilfe“ am Erhebungstag 31.12.<strong>2009</strong> macht deutlich, dass der Jungenanteil sehr hoch ist.<br />

In der Altersgruppe der „über 18 Jährigen“ hat im Vergleich zum Vorjahr eine Fallzunahme um 75,0%<br />

stattgefunden.<br />

6 bis unter 9 Jahre<br />

9 bis unter 12 Jahre<br />

12 bis unter 15 Jahre<br />

15 bis unter 18 Jahre<br />

über 18 Jahre<br />

alle Anteil m w<br />

94 27,6% 66 28<br />

147 43,2% 86 61<br />

60 17,7% 40 20<br />

4 1,2% 4<br />

35 10,3% 17 18<br />

340 100,0% 213 127<br />

3 4 0<br />

(62,6%) (37,4%)


Unterstützung der BSD - Arbeit<br />

Darstellung des Kerngeschäftes und Ziele im Geschäftsjahr<br />

Das Fachreferat hat die Aufgabe, den BSD in seinen Aufgaben zu beraten und zu<br />

unterstützen. Ferner werden aktuelle und relevante Themen der Jugendhilfe geprüft, erörtert<br />

und auf die <strong>Wuppertal</strong>er Bedürfnisse abgestimmt. Die fachliche Entwicklung und Auseinandersetzung<br />

mit den Leistungserbringern von Hilfe zur Erziehung, Beschwerdemanagement,<br />

die Organisation der Vorhaltung praxisgerechter Hilfeangebote sowie Entgeltverhandlungen<br />

sind weitere Aufgaben. Fach- und Finanzcontrolling, Qualitätsentwicklung, sowie die Unterstützung<br />

der Jugendamtsleitung runden die Aufgabenvielfalt ab.<br />

Die Organisation und Durchführung von Fortbildungsangeboten und Praktikantenanleitung<br />

dient der fachlichen Entwicklung der Kollegen/Kolleginnen und der praxisgerechten<br />

Ausbildung auch von zukünftigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.<br />

Unterstützung der BSD- Arbeit<br />

<strong>2009</strong> hat das FR Sozialarbeit mit insgesamt 2,5 Stellenanteilen (verteilt auf 5 pädagogische<br />

Fachkräfte) den BSD in schwierigen und komplexen Hilfesituationen und Fallverläufen<br />

unterstützt. Diese Unterstützung (1) wurde in Form von Fachberatungen, Beteiligung und<br />

Moderation von Hilfeplankonferenzen und Hilfeplangesprächen geleistet. Hierbei war das<br />

besondere pädagogische, psychologische, therapeutische und rechtliche Fachwissen einschließlich<br />

der besonderen Kenntnisse im Bereich der Eingliederungshilfe gefragt.<br />

Durch Anbieterkoordination und dem speziellen Wissen hinsichtlich der Ergebnisse aus den<br />

Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern von Hilfe zur Erziehung konnte der BSD bei der<br />

Vermittlung und genauen Passung zwischen Hilfebedarf und vorgehaltenen Hilfeangeboten<br />

effektiv beraten werden. Hierzu gehörte auch die Erweiterung und zeitnahe Aktualisierung<br />

des Anbieterverzeichnisses.<br />

Ausblick 2010<br />

• Im Rahmen der Anbieterkoordination werden die Anbieterverzeichnisse den<br />

Bedürfnissen der BSD`n weiter angepaßt<br />

• Die Qualität der Angebote von Hilfe zur Erziehung wird durch standardisierte Rückmeldungen<br />

sowie entsprechende Qualitätsdialoge gesichert<br />

• Im Rahmen des Pflegekinderwesens ist eine Ausweitung der Vermittlung von älteren<br />

Kindern sowie Jugendlicher geplant. Hierzu zählt auch die Gewinnung neuer Anbieter<br />

außerhalb des städtischen PFAD<br />

• Konzeptionelle Neuausrichtung von ambulanten Hilfeangeboten: Stärkung der<br />

Anbieter aus <strong>Wuppertal</strong>; fachliche Reflexion von lang andauernden ambulanten<br />

Hilfen; verstärkte sozialräumliche Zuordnung von ambulanter Hilfeangeboten<br />

• Unterstützung der Jugendhilfeplanung hinsichtlich des Projektes: Entwicklung der<br />

Hilfe zur Erziehung<br />

• Förderung des fachlichen Diskurses innerhalb der Arbeitsgemeinschaft nach<br />

§ 78 SGB VIII, u.a. die Planung eines Jugendhilfetages in <strong>Wuppertal</strong><br />

• Fortschreibung der Qualitätsentwicklung im Bereich von Hilfe zur Erziehung<br />

(1) (<strong>2009</strong>: Mitwirkung in 796 Fachgesprächen)<br />

32


Leistungsentgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

Im Jahr <strong>2009</strong> lag der Arbeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe insbesondere in der Qualitätsbetrachtung<br />

und der Qualitätsförderung der Angebote. Damit waren engere und häufigere<br />

Kontakte zu Anbietern und Besuche der Einrichtungen verbunden. Beispielsweise wurden<br />

folgende Angebote besichtigt:<br />

1. Räume der sozialen Gruppe<br />

2. Alle Wohnungen eines Trägers, der trägereigene Wohnungen für Jugendliche vorhält<br />

3. Alle Einrichtungsteile eines überörtlichen Trägers zur Bewertung des Mietpreises<br />

Mit den Einrichtungsbesichtigungen waren einerseits die Bewertung der Ausstattung und<br />

damit auch die sachgerechte Mittelverwendung (Investitionskosten), als auch die Einschätzung<br />

etwa über die kindgerechte Gestaltung der Räume verbunden.<br />

Ein weiterer Aspekt der Qualitätsbetrachtung der Angebote und der Anbieter waren die<br />

regelmäßig statt findenden Qualitätsdialoge. Thematischer Schwerpunkt im Jahr <strong>2009</strong> war die<br />

Bildungsförderung in Einrichtungen und die Eltern- bzw. Netzwerkarbeit. Letzteres bezog<br />

sich insbesondere auf die Individualpädagogische Angebote und hatte das Ziel, den Fokus<br />

auch auf die Rückführung in die „alten“ Lebensbezüge zu richten.<br />

Die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserungen für die ambulanten Angebote fand in<br />

<strong>2009</strong> insbesondere im Bereich des<br />

1. Rechnungscontrollings (neue Rechungsdokumentation)<br />

2. der Anbieterkoordination (Konzentration auf <strong>Wuppertal</strong>er Anbieter) und<br />

3. der allgemeinen Beratung in Bezug auf Angebots- und Personalveränderungen statt.<br />

Im Binnenverhältnis des Jugendamtes haben sich die kontinuierlichen Kontakte zwischen<br />

Vertretern der Arbeitsgruppe Leistungsvereinbarungen und der Bezirkssozialdienste zum<br />

Austausch über die Qualität der Angebote bewährt. Rückmeldungen zur Zufriedenheit der<br />

Fachkollegen oder Beschwerden in Einzelfällen konnten so direkt mit Anbietern<br />

kommuniziert und/oder Angebote bedarfsgerechter ausgestaltet und ausgerichtet werden.<br />

Die Preisentwicklungen bewegten sich moderat nach oben. Auffällige Preissteigerungen<br />

waren immer auch mit Qualitätssteigerungen und Angebotsverbesserungen, wie der Erhöhung<br />

des Personalschlüssels verbunden. Bei unverändertem Leistungsangebot lagen die Preissteigerungen<br />

zwischen 0 - 3,4% im stationären Bereich. Die durchschnittliche Preissteigerung<br />

betrug über alle Angebote (auch unter Berücksichtigung der besonderen Preiserhöhungen<br />

durch Qualitätsverbesserungen) im stationären Bereich 2,16%, im ambulanten Bereich 0,51%.<br />

33


Qualitätsentwicklung<br />

Im Jahr 2008 entstand ein erstes Konzept zur Entwicklung eines internen Qualitätsmanagementsystems.<br />

Im Vergleich mit etablierten Systemen wie EFQM (1) oder Din Iso 9000 (2) ist<br />

ein Konzept für <strong>Wuppertal</strong> entstanden, das vor allem viele bereits bestehende Elemente der<br />

Qualitätssicherung integriert und gleichzeitig neue Elemente auch aus bestehenden Qualitätsmanagementsystemen<br />

einführt. Im Verlaufe des Entwicklungsprozesses haben sich die<br />

Beteiligten darauf verständigt, das <strong>Wuppertal</strong>er Konzept nicht mehr länger Qualitätsmanagementsystem,<br />

sondern Qualitätsentwicklungssystem zu nennen. Die resultierte aus der<br />

Einschätzung, daß das vorliegende Modell keine abschließende Verfahren des Qualitätsmanagement<br />

und mithin der Qualitätssicherung liefern konnte. Es war weniger ein komplexes<br />

System zur Bestimmung und Steuerung der Qualität im Jugendamt, denn ein Konzept, das der<br />

weiteren Entwicklung und Komplettierung durch Praxiserfahrung bedurfte.<br />

Erste Praxiserfahrungen sollten deshalb in einem Pilotprojekt gemacht werden. Hierfür wurde<br />

der Fachdienst für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder,<br />

Jugendliche und junge Menschen (Hilfen nach § 35a SGB VIII) ausgewählt. Der Fachdienst<br />

bot sich insbesondere deshalb als Pilotprojekt an, weil in dieser Organisationseinheit ähnliche<br />

Ablauf- und Entscheidungsprozesse vorhanden sind, wie in der klassischen „BSD Arbeit“ und<br />

mithin in den Prozessen der Hilfe zur Erziehung. Mit Unterstützung aller Mitarbeiter/Innen<br />

und der Expertin für diesen Bereich konnte die Pilotphase nach 6 Monaten abgeschlossen<br />

werden. In dieser Zeit hat sich der Fachdienst einer intensiven Diskussion über die Ziele der<br />

Arbeit und der Hilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen<br />

gestellt. Mit der Konzentration auf drei Oberziele, nämlich:<br />

1. Der Integration in Schule/Beruf<br />

2. Das Abmildern und Beseitigen der Behinderungsfolgen in der Familie<br />

3. Die soziale Teilhabe außerhalb der Familie und Schule/Beruf<br />

konnten die Wirksamkeit der Eingliederungshilfen umfassend dargestellt werden.<br />

Mit der Prozeßbeschreibung wurden die internen Abläufe und dabei insbesondere die beiden<br />

Hauptprozesse, nämlich die Erstbewilligung und die Weiterbewilligung dargestellt. Im Zuge<br />

dieser Beschreibung konnten direkt erste Optimierungen angesprochen, diskutiert und<br />

umgesetzt werden.<br />

Mit der geplanten Evaluation der Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe öffnet sich der Fachdienst erstmals der externen Bewertung durch<br />

Kunden und setzt so neue Maßstäbe in der kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen<br />

Leistung und der Leistung der vom Jugendamt beauftragen externen Leistungserbringer.<br />

Das Pilotprojekt hat deutlich gemacht, daß diese Art der Qualitätsentwicklung dem Grunde<br />

nach auf die anderen Bereiche des Jugendamtes, insbesondere die Erziehungshilfen übertragbar<br />

ist. Allerdings fehlen derzeit noch gängige Verfahren und Muster beispielsweise für<br />

die Bewertung, insbesondere für das Selbstbewertungsverfahren. Hierfür wären noch<br />

erhebliche Vorarbeiten notwendig. Insoweit wird derzeit diskutiert, ob das <strong>Wuppertal</strong>er<br />

Konzept geeignet ist, insbesondere die Mitarbeiter/Innen und Führungskräfte gleichermaßen<br />

mit auf den Weg der Qualitätsentwicklung zu nehmen oder ob etablierte Verfahren schlicht<br />

komfortabler in der Anwendung und in der Umsetzung sind, weil man auf eine Reihe von<br />

Vorgaben zurück greifen kann.<br />

(1)<br />

European Foundation for Quality Management Ganzheitliches System der Selbstbewertung im<br />

Qualitätsmanagement<br />

(2)<br />

Normenreihe zur Beschreibung der Maßnahmen des Qualitätsmanangements<br />

34


Hilfearten und Kosten<br />

Erhebungstag 31.12.<strong>2009</strong><br />

Maßnahmen / Fälle Insgesamt erreichte<br />

Kinder Jugendliche<br />

junge Volljährige<br />

§ 19 MUTTER/KIND 20 20<br />

§ 34 HEIMERZIEHUNG 475 475<br />

§ 42 INOBHUTNAHMEN 43 43<br />

§ 35 INDIVIDUALPÄD. PROJEKTE 35 35<br />

§ 35a EINGLIED. STATIONÄR 43 43<br />

§ 33 VOLLZEITPFLEGE (inkl. Kostenersatz) 373 373<br />

§ 42 BEREITSCHAFTSPFLEGE 16 16<br />

§ 32 TAGESGRUPPE 92 92<br />

§ 35a EINGLIED. TEILSTATIONÄR 29 29<br />

§ 29 SOZIALE GRUPPENARBEIT 37 37<br />

§ 30-35 NOSD II LEISTUNGEN 255 487<br />

§ 30, 31 FLEXIBLE ERZIEHUNGSHILFE 648 972<br />

§ 35a EINGLIED. AMBULANT 340 340<br />

35<br />

Jahresabschluss<br />

<strong>2009</strong><br />

30.986.000 €<br />

4.729.000<br />

2.627.000 €<br />

8.323.000 €<br />

2406 2980 46.665.000 €<br />

Der Abschluss <strong>2009</strong> beinhaltet Gesamtausgaben des Jahres, während die dargestellten Hilfenarten Stichtagszahlen sind.<br />

2 4 , 4 %<br />

1 5 , 9 %<br />

R e l a t i o n d e r H i l f e n i n 2 0 0 9<br />

5 , 2 %<br />

5 4 , 5 %<br />

S t a t i o n ä r e H i l f e V o l l z e i t p f l e g e T e i l s t a t i o n ä r e H i l f e A m b u l a n t e H i l f e<br />

5 , 6 %<br />

1 0 , 1 %<br />

R e l a t i o n d e r K o s t e n i n 2 0 0 9<br />

1 7 , 8 %<br />

6 6 , 4 %<br />

S t a t i o n ä r e H i l f e V o l l z e i t p f l e g e T e i l s t a t i o n ä r e H i l f e A m b u l a n t e H i l f e


B e n c h m a r k i n g<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> beteiligt sich seit 2008 (für den Vergleich der Daten aus 2007) an einem<br />

bundesweiten Benchmarkingkreis „KGSt IKO-Netz“. Hierbei geht es um einen interkommunalen<br />

Vergleich mittlerer Großstädte zu den Bereichen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und<br />

Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII.<br />

Die folgenden 13 Städte waren <strong>2009</strong> beteiligt:<br />

<strong>Stadt</strong><br />

Einwohner<br />

EW unter<br />

21 Jahre<br />

36<br />

Anteil<br />

Augsburg 263.835 50.385 19,1%<br />

Bielefeld 325.582 67.394 20,7%<br />

Braunschweig 240.531 43.474 18,1%<br />

Freiburg 201.115 40080 19,9%<br />

Hagen 193.979 40.388 20,8%<br />

Hamm 178.974 39.872 22,3%<br />

Kassel 191.959 37219 19,4%<br />

Kiel 234.267 43.130 18,4%<br />

Lübeck 213.385 40.424 18,9%<br />

Ludwigshafen 158.665 33.519 21,1%<br />

Magdeburg 229.233 36.295 15,8%<br />

Münster 271.006 52.439 19,3%<br />

<strong>Wuppertal</strong> 349.552 70.715 20,2%<br />

Einwohnerdaten 2008<br />

Die Organisation und Moderation<br />

des Benchmarking wurde von der<br />

KGSt sichergestellt.<br />

Die Verarbeitung der Daten sowie<br />

die fachliche Bewertung wurde<br />

von der Arbeitsstelle Kinder- und<br />

Jugendhilfestatistik (Forschungsverbundes<br />

des Deutschen Jugendinstitutes<br />

und der Technischen<br />

Universität Dortmund) durchgeführt.<br />

Die Zielsetzung des IKO-Netzes ist, wesentliche Leistungsbereiche der Kommunalverwaltungen<br />

vergleichbar zu machen. Dabei bewegt sich das Funktionsspektrum interkommunaler Vergleiche<br />

zwischen einer Erkenntnis- und einer Steuerungsfunktion. Durch ein entwickeltes Kennzahlensystem<br />

sollen Leistungen vergleichbar dargestellt werden, um ein Lernen durch Vergleich auf der Basis von<br />

Ungleichheiten zu ermöglichen.<br />

Wesentliche Ergebnisse auf Grundlage der Daten von 2008<br />

<strong>Wuppertal</strong> liegt bei der SGB II-Quote am 31.12.2008, die als Indikator für prekäre Lebenslagen für<br />

Familien herangezogen wird, im oberen Feld der sozialen Belastungsfaktoren. Ein ähnliches Bild<br />

ergibt sich bei der Arbeitslosenquote (s. nachfolgende Grafik).


Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt (interkommunaler Vergleich der mittleren Großstädte<br />

2008; Angaben der andauernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 21-Jährigen<br />

Bei der Quote der Hilfen zur Erziehung je altersgleicher Bevölkerung liegt <strong>Wuppertal</strong> mit 452 Hilfen<br />

je 10.000 Einwohner/innen (unter 21 Jahren) an vierthöchster Stelle und deutlich über dem Mittelwert<br />

von 390 Hilfen je 10.000.<br />

• <strong>Wuppertal</strong> ist die größte <strong>Stadt</strong> des Vergleichsrings. Sozialstrukturindikatoren signalisieren eine<br />

für den Vergleichsring überdurchschnittliche Belastung sozioökonomischer Lebenslagen.<br />

• Die Höhe der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung ist in diesem<br />

bundesweiten Städtevergleich mit ein Spitzenwert. Dies korrespondiert mit den finanziellen<br />

Aufwendungen für die erzieherischen Hilfen.<br />

• Die Höhe des Fallzahlenvolumen bei den familienersetzenden Hilfen (Heimerziehung) gehört zu<br />

den höchsten des interkommunalen Vergleichsrings.<br />

<strong>Wuppertal</strong> ist die Kommune im interkommunalen Vergleich, die den zweitgrößten Zuwachs bei den<br />

erzieherischen Hilfen gegenüber dem Jahr 2007 vorzuweisen hat. Somit ist <strong>Wuppertal</strong> auch diejenige<br />

Kommune im Vergleichsring, die den höchsten absoluten Anstieg bei den finanziellen Aufwendungen<br />

von 2007 auf 2008 aufweist 1 .<br />

In den letzten Jahren haben viele Städte den Bereich der ambulanten Hilfen ausgeweitet. In 2008<br />

beträgt der Mittelwert aller Städte 40% stationäre Hilfen und 60% ambulante Hilfen. Diese Werte<br />

werden in <strong>Wuppertal</strong> annähernd erreicht.<br />

Auch in 2010 (hier geht es dann um den Vergleich der Daten aus <strong>2009</strong>) wird sich <strong>Wuppertal</strong> an dem<br />

Vergleichsring „IKO-Netz“ beteiligen.<br />

1 KGST / IKO-NETZ: Dokumentation der interkommunalen Vergleichsarbeit – Datenerhebung 2008<br />

37


IV. Jugendgerichtshilfe in <strong>Wuppertal</strong><br />

Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe (JGH) in allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen<br />

Jugendliche und Heranwachsende (14 bis unter 21 Jahre alt) gibt es seit nunmehr einhundert Jahren.<br />

Die JGH arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage der § 52 JGG und § 38 JGG in <strong>Wuppertal</strong> in den<br />

8 Bezirkssozialdiensten. Dabei ist sie im Zusammenwirken mit den Beteiligten am Jugendstrafverfahren<br />

(Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendarrestanstalt, Justizvollzugsanstalt,<br />

Bewährungshilfe sowie den Einrichtungen der stationären und ambulanten Jugendhilfe) eng<br />

verbunden. Ziel der Hilfe ist es dabei, die Klienten zu fördern und zu unterstützen, ihr Leben in<br />

Zukunft selbstverantwortlich und straffrei zu führen. Dabei soll die Jugendgerichtshilfe frühzeitig und<br />

in enger Kooperation mit den anderen Fachkräften innerhalb und außerhalb der Bezirkssozialdienste<br />

tätig werden.<br />

Fallzahlen<br />

Entgegen dem Trend der letzten 8 Jahre mit erheblichen Steigerungsraten ist ab 2006 / 2007 ein<br />

Fallzahlrückgang zu verzeichnen. Ab dem <strong>Bericht</strong>sjahr 2008 ist wiederum eine leichte Zunahme der<br />

Fallzahlen zu verzeichnen.<br />

Jahr Anklagen Diversionen Gesamt<br />

2000 1.415 994 2.409<br />

2001 1.683 1.272 2.955<br />

2002 1.279 953 2.232<br />

2003 1.444 1.149 2.593<br />

2004 1.897 1.297 3.194<br />

2005 2.265 1.223 3.488<br />

2006 2.152 1.042 3.194<br />

2007 1.798 992 2.790<br />

2008 1.820 989 2.809<br />

<strong>2009</strong> 1.860 969 2.829<br />

Diversionstage („die gelbe Karte“)<br />

Diversionstage zeichnen sich dadurch aus, dass Diversionsverfahren (Verfahrensabschluss ohne<br />

Hauptverhandlung durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft) nicht auf dem schriftlichen Wege,<br />

sondern durch ein abgestimmtes Verfahren (polizeiliche Vernehmung, Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe<br />

und Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft) am selben Nachmittag abgeschlossen<br />

werden. Die erstmals im Jahre 2000 stattgefundenen Diversionstage wurden auch <strong>2009</strong> wieder regelmäßig<br />

durchgeführt. Die Zahl der eingeladenen Jugendlichen war unterschiedlich hoch.<br />

Jahr<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

<strong>2009</strong><br />

Zahl der Diversionstage Anzahl der Fälle<br />

8 Tage 156 Fälle<br />

10 Tage 173 Fälle<br />

8 Tage 115 Fälle<br />

5 Tage 85 Fälle<br />

38


Delikte<br />

Von 2.829 Verfahren waren Schwerpunkte:<br />

Delikt<br />

Diebstahl<br />

Beförderungserschleichung<br />

Einbruch<br />

Körperverletzung<br />

Bedrohung / Erpressung<br />

Nötigung<br />

Widerstand gegen die Staatsgewalt<br />

Zulassen / Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

Vergehen / Betäubungsmittelgesetz<br />

Betrug<br />

Sachbeschädigung<br />

Räuberische Erpressung<br />

Raub<br />

Mord<br />

Sonstige Delikte<br />

Gesamt<br />

2007 2008 <strong>2009</strong><br />

872 Fälle 748 Fälle 783 Fälle 24,3%<br />

235 Fälle 382 Fälle 365 Fälle 11,3%<br />

39<br />

79 Fälle 77 Fälle 2,4%<br />

570 Fälle 540 Fälle 519 Fälle 16,1%<br />

47 Fälle 68 Fälle 2,1%<br />

50 Fälle 38 Fälle 1,2%<br />

39 Fälle 41 Fälle 1,3%<br />

192 Fälle 185 Fälle 147 Fälle 4,6%<br />

250 Fälle 255 Fälle 202 Fälle 6,3%<br />

202 Fälle 150 Fälle 190 Fälle 5,9%<br />

192 Fälle 224 Fälle 215 Fälle 6,7%<br />

13 Fälle 20 Fälle 0,6%<br />

104 Fälle 48 Fälle 95 Fälle 3,0%<br />

1 Fall 1 Fall 0,1%<br />

173 Fälle 466 Fälle 460 Fälle 14,3%<br />

2790 Fälle 3227 Fälle 3221 Fälle<br />

In den Delikt - Bereichen Diebstahl, Bedrohung/Erpressung, Betrug, räuberische Erpressung<br />

und Raub sind Fallzuwächse zu verzeichnen. Leicht Rückläufig hingegen sind Delikte im<br />

Bereich der Körperverletzung und Verstöße gegen das BtmG.<br />

Die Interventionsformen im Jugendstrafrecht sind erzieherisch ausgerichtet. Der Gesetzgeber<br />

setzt daher auf spezialpräventive Gesichtspunkte des JGG, die individuelle Erziehungsdefizite<br />

berücksichtigen (gegenüber generalpräventiven Aspekten wie z.B. Abschreckung).<br />

Die Jugendhilfe beteiligt sich nach wie vor am Bergischen Intensivtäter-Konzept, das in erster<br />

Linie von der Polizei entwickelt worden ist. Hier gilt es, adäquate pädagogische Angebote<br />

durch die Jugendhilfe und den stationären Vollzug der Justiz zu entwickeln und durchzuführen.<br />

Das Angebot wurde im Jahr <strong>2009</strong> qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Für<br />

die Finanzierung der ambulanten Maßnahmen sorgt zu einem großen Teil der Förderverein<br />

„<strong>Wuppertal</strong>er Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe e.V.“


Interventionen/Maßnahmen<br />

Teilnahme Personen an<br />

ambulanten Maßnahmen<br />

Gemeinnützige Arbeit<br />

Geldbuße (an gemeinnützige Einrichtungen)<br />

Drogenberatung<br />

Drogenscreening<br />

Erste-Hilfe-Kurs<br />

Entschuldigung, Täter-Opfer-Ausgleich,<br />

Schadenswiedergutmachung<br />

Projekt Ladendiebstahl (PLD)<br />

Verkehrskurs (VK)<br />

Anti-Aggress.-Training / Konflikt-Training<br />

Sozialer Trainingskurs<br />

Betreuungsweisung<br />

Ausgesprochene Jugendarreste<br />

Freizeitarreste<br />

Kurzarreste<br />

Dauerarreste<br />

Allgemeines<br />

Strafrecht<br />

Geldstrafe<br />

Jugendstrafe<br />

Freiheitsstrafe<br />

mit<br />

Bewährung<br />

40<br />

2007 2008 <strong>2009</strong><br />

787 750 671<br />

921<br />

99 13 17<br />

78 91 76<br />

77 45 64<br />

80 107 78<br />

78 69 45<br />

98 78 79<br />

77 78 63<br />

33 10 13<br />

18 23 21<br />

2007 2008 <strong>2009</strong><br />

81 62 88<br />

1 7 2<br />

81 89 101<br />

2007 2008 <strong>2009</strong><br />

114 176 141<br />

ohne<br />

Bewährung<br />

mit<br />

Bewährung<br />

ohne<br />

Bewährung<br />

mit<br />

Bewährung<br />

ohne<br />

Bewährung<br />

95 22 58 39 51 30<br />

10 2 12 2 18 8


Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt<br />

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe (208.FR)<br />

Kernbericht und Gesamtverantwortung Gerhard Kockelmann-Lütkenhaus<br />

Einzelbeiträge<br />

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Gerd Bonke<br />

Starthilfe Bernhard Redecker<br />

Projektmanagement Sigrid Möllmer / Ulla Pomian<br />

PFAD (Pflegekinderarbeit) Klaus Schumacher<br />

Schule und Jugendhilfe Winfried Schilke<br />

Rufbereitschaft des Jugendamtes Erhard Seibt<br />

Eingliederungshilfe Beatrix Getzmann<br />

Leistungsvereinbarungen / Qualitätsentwicklung Patricia Knabenschuh<br />

Unterstützung der BSD - Arbeit Ulrich Grotstollen<br />

Unterstützung Datenerhebung etc. Uwe Sonnenschein / Christian Überlackner<br />

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