Infoblatt Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik Informationen zum
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„<strong>Geprüfte</strong>r <strong>Industriemeister</strong> <strong>Mechatronik</strong> (IHK)/<br />
<strong>Geprüfte</strong> <strong>Industriemeister</strong><strong>in</strong> <strong>Mechatronik</strong> (IHK)“<br />
(Stand: Dezember 10 – Änderungen vorbehalten)<br />
Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen:<br />
• Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch e<strong>in</strong>e IHK-Prüfungabschluss<br />
• Erweitern Sie Ihre E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten im Unternehmen<br />
• Machen sie sich fit für neue und noch qualifiziertere Führungsaufgaben<br />
• Erweitern Sie Ihr Know-how, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner<br />
zu lösen<br />
• Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung<br />
Teilzeit (TZ): Beg<strong>in</strong>n: Februar 2012<br />
Ende: voraus. Mitte November 2014<br />
Unterrichtstage/: ca. 1.100 U.-Std., 3 Jahre (6 Semester)<br />
Unterrichtszeit: samstags von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr, teilweise auch bis 16:00 Uhr<br />
ca. vier Vollzeitwochen pro Jahr<br />
Lehrgangsort: Würzburg, IHK-Zentrum für Weiterbildung<br />
Lehrgangsdauer: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation 400 U.-Std.<br />
Handlungsspezifische Qualifikation 650 U.-Std.<br />
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse 80 U.-Std.<br />
Der „Berufs- und arbeitspädagogische Teil“ ist als 2. Abschnitt<br />
<strong>in</strong>tegriert<br />
Lehrgangskosten: z. Zt. € 4.150,00 (zzgl. € 410,00 AdA-Lehrgang)<br />
zahlbar <strong>in</strong> sechs Raten<br />
Prüfungsgebühr: z. Zt. € 450,00 (zzgl. € 150,00 AdA-Prüfung)<br />
Lernmittel: ca. € 450,00 (zzgl. € 50,00 AdA-Lernmittel)<br />
Infoveranstaltung: siehe Internet<br />
Förderung: Das Meister-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungs-<br />
gebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung beantragt<br />
werden<br />
Ansprechpartner: Alexander Spahn (Tel.: 0931-4194-264)<br />
E-Mail: alexander.spahn@wuerzburg.ihk.de<br />
Julia Glücker (Tel.: 0931-4194-256)<br />
E-Mail: julia.gluecker@wuerzburg.ihk.de<br />
1
Zulassungsvoraussetzungen:<br />
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“<br />
- - erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> dem anerkannten Ausbildungsberuf<br />
<strong>Mechatronik</strong>er/<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>em anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-,<br />
fahrzeugtechnischen und <strong>in</strong>formationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann<br />
oder<br />
- e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf<br />
und danach m<strong>in</strong>destens 6 Monate Berufspraxis<br />
oder<br />
- e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens vierjährige Berufspraxis.<br />
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“<br />
- der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ muss abgelegt<br />
se<strong>in</strong> und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen<br />
und<br />
- <strong>in</strong> den oben genannten Fällen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> weiteres Jahr Berufspraxis<br />
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben e<strong>in</strong>es <strong>Geprüfte</strong>n <strong>Industriemeister</strong>s/e<strong>in</strong>er<br />
<strong>Geprüfte</strong>n <strong>Industriemeister</strong><strong>in</strong> - Fachrichtung <strong>Mechatronik</strong> haben und<br />
elektrotechnische Arbeiten <strong>in</strong> der betrieblichen Anwendung e<strong>in</strong>schließen<br />
- abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen<br />
werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,<br />
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu<br />
haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen<br />
Gliederung der Prüfung:<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation<br />
Schriftliche Prüfung<br />
1) Rechtsbewusstes Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />
2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />
3) Anwendung von Methoden der Information,<br />
Kommunikation und Planung 90 M<strong>in</strong>.<br />
4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 M<strong>in</strong>.<br />
5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher 60 M<strong>in</strong>.<br />
und technischer Gesetzmäßigkeit<br />
7 Std.<br />
(M<strong>in</strong>destzeit laut Prüfungsordnung,<br />
maximal 8 Std.)<br />
Mündliche Prüfung<br />
Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses wenn nicht<br />
mehr als zwei Fächer mangelhafte Leistungen vorliegen. Bei e<strong>in</strong>er oder mehreren ungenügenden<br />
schriftlichen Prüfungsleistungen muss die Prüfung schriftlich wiederholt werden. Die Bewertung<br />
der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet<br />
2
Handlungsspezifische Qualifikationen<br />
3 Situationsaufgaben, davon 2 schriftliche Prüfungen (je Handlungsbereich m<strong>in</strong>destens 4 Stunden,<br />
maximal 5 Stunden) und 1 mündliche Prüfung (m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>. und höchstens 60 M<strong>in</strong>).<br />
1. Handlungsbereich 2. Handlungsbereich 3. Handlungsbereich<br />
Technik<br />
Organisation<br />
Führung und Personal<br />
- System<strong>in</strong>tegration - Betriebliches Kostenwesen - Personalführung<br />
- Technische Applikation - Planungs-, Steuerungs- - Personalentwicklung<br />
- Kundenunterstützung und Kommunikationssysteme - Qualitätsmanagement<br />
und Service - Arbeits-, Umwelt- und<br />
Gesundheitsschutz<br />
E<strong>in</strong>e Situationsaufgabe setzt sich aus drei Schwerpunkten aus je e<strong>in</strong>em Handlungsbereich zusammen<br />
(z.B. 50% Betriebstechnik, 25% betriebliches Kostenwesen, 25% Qualitätsmanagement).<br />
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er <strong>in</strong> der<br />
Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und e<strong>in</strong>er begründeten<br />
Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er se<strong>in</strong>en Lösungsvorschlag möglichst unter<br />
E<strong>in</strong>beziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann. Das Fachgespräch hat<br />
die gleiche Struktur wie e<strong>in</strong>e schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich <strong>in</strong><br />
den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe ist, es <strong>in</strong>tegriert<br />
<strong>in</strong>sbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden.<br />
Das Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten und höchstens 60 M<strong>in</strong>uten<br />
dauern.<br />
Hat der Prüfungsteilnehmer <strong>in</strong> nicht mehr als e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte<br />
Leistungen erbracht, ist dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei e<strong>in</strong>er ungenügenden<br />
Leistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch<br />
und <strong>in</strong>tegriert durchgeführt werden und je Situationsaufgabe und Prüfungsteilnehmer nicht<br />
länger als 20 M<strong>in</strong>uten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird doppelt<br />
gewichtet.<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen<br />
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“,<br />
„Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Masch<strong>in</strong>en-/anlagenbau<br />
und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und<br />
Service“ zuzuordnen s<strong>in</strong>d. Die Handlungsbereiche werden durch die <strong>in</strong> Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten<br />
Qualifikationsschwerpunkten beschrieben. Er werden drei funktionsfeldbezogene und<br />
die Handlungsbereiche <strong>in</strong>tegrierende Situationsaufgaben nach den Absätzen 3 bis 5 unter Berücksichtigung<br />
der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben<br />
s<strong>in</strong>d schriftlich zu lösen e<strong>in</strong>e Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen<br />
Fachgespräches nach Absatz 6. Die Situationsaufgaben s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass alle<br />
Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal thematisiert werden. Die<br />
Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils m<strong>in</strong>destens vier Stunden,<br />
<strong>in</strong>sgesamt jedoch nicht mehr als zehn Stunden.<br />
3
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:<br />
1. Handlungsbereich „Technik“<br />
a) System<strong>in</strong>tegration,<br />
b) Technische Applikation,<br />
c) Kundenunterstützung und Service;<br />
2. Handlungsbereich „Organisation“<br />
a) Betriebliches Kostenwesen,<br />
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,<br />
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;<br />
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“<br />
a) Personalführung,<br />
b) Personalentwicklung,<br />
c) Qualitätsmanagement.<br />
Bewertung der Prüfungsteile/Bestehen der Prüfung<br />
Die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ und „Handlungsspezifische<br />
Qualifikation“ s<strong>in</strong>d gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende<br />
Basisqualifikation“ ist e<strong>in</strong>e Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen<br />
<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Prüfungsbereichen zu bilden.<br />
Für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch ist jeweils e<strong>in</strong>e Note<br />
aus den Punktebewertungen der Leistungen zu bilden.<br />
Die Prüfung ist <strong>in</strong>sgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende<br />
Basisqualifikationen“ m<strong>in</strong>destens ausreichende Leistungen nachgewiesen<br />
hat und er im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ <strong>in</strong> den schriftlichen Situationsaufgaben<br />
und dem situationsbezogenen Fachgespräch auch jeweils m<strong>in</strong>destens ausreichende<br />
Leistungen erbracht hat.<br />
Auszug aus dem Rahmenplan:<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen<br />
1. Rechtsbewusstes Handeln<br />
1.1 Arbeitsrecht<br />
1.2 Betriebsverfassungsrecht<br />
1.3 Sozialversicherungsrecht<br />
1.4 Arbeitsschutzrecht<br />
1.5 Umweltrecht<br />
1.6 Produkthaftungsrecht/Datenschutzrecht<br />
ca. 64<br />
20<br />
12<br />
8<br />
16<br />
4<br />
4<br />
4
2. Betriebswirtschaftliches Handeln<br />
2.1 Volkswirtschaft<br />
2.2 Aufbau- und Ablauforganisation<br />
2.3 Organisationsentwicklung<br />
2.4 Entgeltf<strong>in</strong>dung<br />
2.5 Kostenrechnung<br />
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation<br />
und Planung<br />
3.1 Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme (ke<strong>in</strong>e Praxis)<br />
3.2 Planungstechniken/Analysemethoden<br />
3.3 Präsentationstechniken<br />
3.4 Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen<br />
und Diagramme<br />
3.5 Projektmanagement<br />
3.6 Informations- und Kommunikationsmittel<br />
3.6.1 Informationsverarbeitung<br />
3.6.2 Betriebliche Kommunikation<br />
4. Zusammenarbeit im Betrieb<br />
0.1 Arbeitsmethodik<br />
4.1 Berufliche Entwicklung/persönliche und soziale Gegebenheiten<br />
4.2 Sozialverhalten/Betriebsklima<br />
4.3 Gruppenverhalten<br />
4.4 Führungsverhalten/Führungsgrundsätze<br />
4.5 Führungsmethoden/Führungstechniken<br />
4.6 Kommunikation/Kooperation<br />
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und<br />
technischer Gesetzmäßigkeiten<br />
5.1 Chemie<br />
5.2 Energieformen/Energie<br />
5.3 Physik, Belastung/Bewegung (<strong>in</strong>cl. Steuerungstechnik 8 U.-Std.)<br />
5.4 Statistik<br />
Handlungsspezifische Qualifikationen<br />
Handlungsbereich „Technik“ (ca. 270 Stunden)<br />
1. System<strong>in</strong>tegration<br />
1.1 Projektieren sowie Erweitern und Instandsetzen von mechatronischen<br />
Systemen<br />
1.2 Auswählen und Konfigurieren von Komponenten der Sensorik und Aktorik<br />
sowie von Teilsystemen der Automatisierungstechnik<br />
1.3 E<strong>in</strong>bauen von Teilsystemen <strong>in</strong> mechatronische Systeme, Anpassen<br />
und Integrieren von Schnittstellen sowie E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den der Energieversorgung<br />
ca. 136<br />
16<br />
24<br />
12<br />
12<br />
72<br />
ca. 96<br />
8<br />
16<br />
16<br />
16<br />
16<br />
4<br />
16<br />
ca. 56<br />
4<br />
4<br />
8<br />
8<br />
8<br />
12<br />
12<br />
ca. 88<br />
12<br />
8<br />
60<br />
8<br />
5
1.4 Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von mechatronischen Systemen<br />
und Anlagen<br />
1.5 Planen, Durchführen und Dokumentatieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen<br />
1.6 Inbetriebnehmen und Abnehmen von mechatronischen Systemen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer<br />
und systemspezifischer Vorschriften und Normen<br />
2. Technische Applikation<br />
1.1 Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven<br />
Vorgaben; Disponieren von Eigen- und Fremdteilen unter Berücksichtigung<br />
term<strong>in</strong>licher Vorgaben sowie Festlegen der Montageplätze, der<br />
Betriebs-, Montage- und Prüfmittel und der Montagepr<strong>in</strong>zipien; Überwachen<br />
der Montageprozesse<br />
1.2 Integrieren und Anpassen von Baugruppen und Teilsystemen bei Errichtung,<br />
Umbau oder Ergänzung von Systemen<br />
1.3 Erstellen von Vorgaben zu Konfiguration und Parametrierung von<br />
Komponenten, Geräten und elektronischen Systemen<br />
1.4 Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />
als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer<br />
und systemspezifischer Vorschriften und Normen<br />
1.5 Beurteilen der Auswirkungen des E<strong>in</strong>satzes neuer Bauelemente, Baugruppen<br />
und Teilsysteme auf Funktionsabläufe; E<strong>in</strong>leiten von Optimierungsprozessen<br />
1.6 Planen, Durchführen und Dokumentieren anlagenspezifischer E<strong>in</strong>weisungen<br />
und Schulungen<br />
1.7 Erstellen von Teil- und Systemdokumentationen anhand vorliegender<br />
technischer Daten und Beschreibungen von Masch<strong>in</strong>en und Anlagen,<br />
e<strong>in</strong>schließlich Erstellen von Inbetriebnahmeprotokollen<br />
1.8 Anwenden von fachbezogenen, sicherheitstechnischen und umweltschutzrelevanten<br />
Vorschriften<br />
3. Kundenunterstützung und Service<br />
3.1 Überwachen mechatronischer Systeme<br />
3.2 Planen und Organisieren von Sicherheits- und Funktionsprüfungen<br />
3.3 Planen und E<strong>in</strong>setzen von Servicerout<strong>in</strong>en, zur vorbeugenden Wartung<br />
und Instandhaltung, e<strong>in</strong>schließlich zur Fernüberwachung und –analyse<br />
3.4 Planen und Organisieren von Maßnahmen der vorbeugenden Instandsetzung<br />
und Wartung, e<strong>in</strong>schließlich von Software-Updates<br />
3.5 Bearbeiten und Dokumentieren von Kundenanfragen und Reklamationen,<br />
Klären von Gewährleistungen, Dokumentieren von Änderungsanforderungen<br />
3.6 Planen und Durchführen von Änderungen und Optimierungsmaßnahmen<br />
sowie E<strong>in</strong>setzen und Anpassen neuer Softwarestände<br />
3.7 Erstellen von Notfallkonzepten, Planen und Durchführen von Störungsanalysen,<br />
Dokumentieren von Fehlerursachen<br />
3.8 Organisieren der Ersatzteilbeschaffung und von Instandsetzungen<br />
3.9 Durchführen und Überwachen von Testläufen und Neustarts mechatronischer<br />
Systeme, <strong>in</strong>sbesondere als Elektrofachkraft sowie unter<br />
Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer<br />
Vorschriften und Normen<br />
6
3.10 Analysieren und Verwalten von Fehlermeldungen, Entwicklung von<br />
Störungsvermeidungskonzepten zur Erhöhung der Verfügbarkeit mechatronischer<br />
Systeme, Gewährleisten der Instandhaltungsqualität<br />
3.11 Betreuen und Begleiten von Qualitätssicherungsmaßnahmen und<br />
Audits; Dokumentieren der Qualitätssicherungsaktivitäten im H<strong>in</strong>blick<br />
auf Gewährleistung und Garantie<br />
3.12 Dokumentieren von Bestandsaufnahmen <strong>in</strong>klusive der Erstellung<br />
von Statusberichten und Reports<br />
Handlungsbereich „Organisation“<br />
4. Betriebliches Kostenwesen<br />
4.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen<br />
Kosten nach vorgegebenen Plandaten<br />
4.2 Überwachen und E<strong>in</strong>halten des zugeteilten Budgets<br />
4.3 Bee<strong>in</strong>flussen der Kosten, <strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung alternativer<br />
Konzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft<br />
4.4 Bee<strong>in</strong>flussen des Kostenbewusstse<strong>in</strong>s der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation<br />
4.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-,<br />
Kostenstellen-, und Kostenträgerzeitrechnung<br />
4.6 Anwenden der Kalkulationsverfahren <strong>in</strong> der Kostenträgerstückrechnung<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Deckungsbeitragsrechnung<br />
4.7 Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft<br />
5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme<br />
1.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der<br />
Stammdaten für diese Systeme<br />
1.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Term<strong>in</strong>-<br />
und Kapazitätsplanungen<br />
1.3 Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,<br />
Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition e<strong>in</strong>schließlich<br />
der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung<br />
1.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen<br />
1.5 Anwenden von Logistiksystemen, <strong>in</strong>sbesondere im Rahmen der Produkt-<br />
und Materialdisposition<br />
1.6 Durchführen des Konfigurations- und Änderungsmanagements<br />
6. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz<br />
6.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits-<br />
und Umweltschutzes im Betrieb<br />
6.2 Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiter<strong>in</strong>nenbewusstse<strong>in</strong>s bezüglich<br />
der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes<br />
6.3 Planen, Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen <strong>in</strong> der<br />
Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes<br />
ca. 72<br />
ca. 64<br />
ca. 56<br />
7
6.4 Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden<br />
und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, E<strong>in</strong>richtungen,<br />
Werk- und Hilfsstoffen<br />
6.5 Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen sowie Planen, Vorschlagen,<br />
E<strong>in</strong>leiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen<br />
und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen<br />
Handlungsbereich „Führung und Personal“<br />
7. Personalführung<br />
7.1 Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs<br />
unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen<br />
7.2 Auswahl und E<strong>in</strong>satz der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen unter Berücksichtigung<br />
ihrer persönlicher Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie<br />
der betrieblichen Anforderungen<br />
7.3 Feststellen e<strong>in</strong>es zusätzlichen Dienstleistungsbedarfs vor Ort, Akquirieren<br />
von Personal und Vergabe an Dritte<br />
7.4 Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und –beschreibungen<br />
sowie von Funktionsbeschreibungen<br />
7.5 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung<br />
7.6 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft<br />
7.7 Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher<br />
Aufgaben und <strong>zum</strong> Lösen von Problemen und Konflikten<br />
7.8 Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen am kont<strong>in</strong>uierlichen Verbesserungsprozess<br />
7.9 E<strong>in</strong>richten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen<br />
8. Personalentwicklung<br />
8.1 Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs<br />
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen<br />
8.2 Festlegen der Ziele für e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche und <strong>in</strong>novationsorientierte<br />
Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg<br />
8.3 Durchführung von Potentiale<strong>in</strong>schätzungen nach vorgegebenen Kriterien<br />
und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden<br />
8.4 Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung<br />
zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung<br />
des betrieblichen Bedarfs und der Interessen der Mitarbeiter<br />
und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
8.5 Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung<br />
zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen<br />
8.6 Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
h<strong>in</strong>sichtlich ihrer beruflichen Entwicklung<br />
ca. 56<br />
ca. 56<br />
8
9. Qualitätsmanagement<br />
9.1 Berücksichtigen des E<strong>in</strong>flusses des Qualitätsmanagementsystems auf<br />
das Unternehmen und auf die Handlungen <strong>in</strong> den Funktionsfeldern<br />
9.2 Fördern des Qualitätsbewusstse<strong>in</strong>s und der Kundenorientierung der<br />
Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
9.3 Anwenden von Verfahren und Methoden zur Sicherung und Verbesserung<br />
der Qualität, <strong>in</strong>sbesondere der Produkt- und Prozessqualität und<br />
Kundenzufriedenheit<br />
9.4 Kont<strong>in</strong>uierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen,<br />
Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen<br />
9.5 Beachten von rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Verträgen und Vere<strong>in</strong>barungen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Gewährleistung und Garantie,<br />
Kulanz und Kundenb<strong>in</strong>dung<br />
ca. 32<br />
9