Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen
Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen
Städtischer Kindergarten Liemecke Vorwort Der Auftrag des Kindergartens Inhaltsangabe 1. Unser Kindergarten Liemecke 2. Lagebeschreibung 3. Von der Praktikantin zur Gruppenleiterin 4. Der Schnuppertag 5. Was braucht das Kindergartenkind 6. Gruppeneinteilung 7. Das Portfolio 8. Spielend lernen 9. Das Freispiel 10. Frühstück 11. Ernährungserziehung / Gesundheitserziehung 12. Bewegtes Kinderleben 13. Der Waldtag 14. „Einzelintegration“ 15: Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 16. Feste und Feiern 17. Elternhaus und Kindergarten 18. Forderungen eines Kindes 19. Förderverein Kindergarten Liemecke e.V. 20. Erweiterte Öffnungszeiten 21. Mitarbeiter 22. Das betrifft uns alle
Der Auftrag des Kindergartens Der Auftrag des Kindergartens und somit auch die Aufgabenstellung sind bundesweit gesetzlich festgelegt. So heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB), achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (KJHG), zweites Kapitel, dritter Abschnitt, §22: Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. 2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. 3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und andere Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. Kindergarten Liemecke Liemeckestraße 1 34466 Wolfhagen Tel.: 05692/5401 E-mail: Kiga_liemecke@hotmail.de Wir können 100 Kinder in 4 Gruppen betreuen. Wir haben geöffnet: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr Frühdienst: 7.00 Uhr Mittagessen: 12.00 Uhr Verlängerte Öffnung: 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
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Der Auftrag des <strong>Kindergarten</strong>s<br />
Der Auftrag des <strong>Kindergarten</strong>s und somit auch die Aufgabenstellung sind bundesweit<br />
gesetzlich festgelegt.<br />
So heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB), achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe<br />
(KJHG), zweites Kapitel, dritter Abschnitt, §22:<br />
Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für<br />
einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die<br />
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeit gefördert werden.<br />
2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das<br />
Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen<br />
der Kinder und ihrer Familien orientieren.<br />
3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen<br />
Fachkräfte und andere Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl<br />
der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen<br />
in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.<br />
<strong>Kindergarten</strong> <strong>Liemecke</strong><br />
<strong>Liemecke</strong>straße 1<br />
34466 <strong>Wolfhagen</strong><br />
Tel.: 05692/5401<br />
E-mail: Kiga_liemecke@hotmail.de<br />
Wir können 100 Kinder in 4 Gruppen betreuen.<br />
Wir haben geöffnet: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Frühdienst: 7.00 Uhr<br />
Mittagessen: 12.00 Uhr<br />
Verlängerte Öffnung: 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr