Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen

Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen

14.04.2013 Aufrufe

§7 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus fünf (5) Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer. Es können nur Vereinsmitglieder dem Vorstand angehören. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. (2) Zwei Vorstandsmitglieder übernehmen gemeinschaftlich die Vertretung des Vereins im Sinne §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei (2) Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu berufen. (4) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit jeweils einem Geschäftswert über 2.000,00 € (zweitausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig ist. (5) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der Stellvertreter, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Vorstand hat über seine Beschlüsse Protokoll zu führen. (6) Der Vorstand kann die Elternbeiräte und die MitarbeiterInnen des Kindergartens zu seinen Sitzungen einladen; diese haben beratende Funktion. §8 Kassenprüfung (1) In der Mitgliederversammlung sind zwei (2) Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen. (2) Die Kassenprüfer haben die Aufgabe die Rechnungsführung zu überwachen, die Kasse und die Bücher jährlich zu prüfen und in der Mitgliederversammlung zu berichten. §9 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen dem Träger des Kindergartens zu, der es zweckgebunden, unmittelbar und ausschließlich für den Kindergarten Liemecke gemeinnützig einzusetzen hat. (3) Vereinsliquidator ist der Vorstandsvorsitzende. §10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Aufnahmeersuchen zum Fördervereins Kindergarten Liemecke, Wolfhagen Hiermit erkläre ich, Nachname, Vorname ……………………………………………………………………………… Straße, Hausnr. ……………………………………………………………………………… PLZ, Ort ……………………………………………………………………………… Geburtsdatum ……………………………………………………………………………… Telefon ……………………………………………………………………………… eMail ……………………………………………………………………………… mit heutigem Datum zum (Termin) ………………………………… meinen Beitritt zum Förderverein Kindergarten Liemecke e.V. Die Vereinssatzung habe ich zur Kenntnis genommen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn diese nicht mit dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt z.Zt. 12,00 € / pro Jahr (6,00 € / pro Halbjahr). Der Jahresbeitrag wird in einer Summe fällig. Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag Bitte ziehen Sie bis auf Widerruf oder Beendigung der Mitgliedschaft von meinem / unserem nachstehendem Konto den jährlichen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift ein: Kontonummer ……………………………………………………………………………… BLZ ……………………………………………………………………………… Name der Bank ……………………………………………………………………………… Spende zugunsten des Fördervereins (wenn nicht gewünscht, bitte streichen). Ferner unterstütze ich den Förderverein Kindergarten Liemecke e.V. für die Dauer meiner Mitgliedschaft mit einer einmaligen / jährlichen Spende über den Betrag in Höhe von ………………………… € (in Worten: …………………………………………………………………Euro), die ebenfalls von o.g. Konto eingezogen werden soll. Wolfhagen, ………………………………………………………………………… Unterschrift des Kontoinhabers …………………………………………………………………………

Aufnahmeersuchen zum Fördervereins <strong>Kindergarten</strong> <strong>Liemecke</strong>, <strong>Wolfhagen</strong><br />

Hiermit erkläre ich,<br />

Nachname, Vorname ………………………………………………………………………………<br />

Straße, Hausnr. ………………………………………………………………………………<br />

PLZ, Ort ………………………………………………………………………………<br />

Geburtsdatum ………………………………………………………………………………<br />

Telefon ………………………………………………………………………………<br />

eMail ………………………………………………………………………………<br />

mit heutigem Datum<br />

zum (Termin) …………………………………<br />

meinen Beitritt zum Förderverein <strong>Kindergarten</strong> <strong>Liemecke</strong> e.V. Die Vereinssatzung<br />

habe ich zur Kenntnis genommen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch<br />

jeweils um ein Jahr, wenn diese nicht mit dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres<br />

gekündigt wird.<br />

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und<br />

beträgt z.Zt. 12,00 € / pro Jahr (6,00 € / pro Halbjahr). Der Jahresbeitrag wird in einer<br />

Summe fällig.<br />

Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag<br />

Bitte ziehen Sie bis auf Widerruf oder Beendigung der Mitgliedschaft von meinem /<br />

unserem nachstehendem Konto den jährlichen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift ein:<br />

Kontonummer ………………………………………………………………………………<br />

BLZ ………………………………………………………………………………<br />

Name der Bank ………………………………………………………………………………<br />

Spende zugunsten des Fördervereins (wenn nicht gewünscht, bitte streichen).<br />

Ferner unterstütze ich den Förderverein <strong>Kindergarten</strong> <strong>Liemecke</strong> e.V. für die Dauer<br />

meiner Mitgliedschaft mit einer einmaligen / jährlichen Spende über den Betrag in<br />

Höhe von ………………………… € (in Worten:<br />

…………………………………………………………………Euro), die ebenfalls von o.g. Konto<br />

eingezogen werden soll.<br />

<strong>Wolfhagen</strong>, …………………………………………………………………………<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

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