Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen
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(2) Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme<br />
entscheidet abschließend der Vorstand.<br />
(3) Die Mitgliedschaft endet<br />
durch schriftliche Kündigung gerichtet an den Vorstand, mit dreimonatiger<br />
Frist zum Schluss eine Geschäftsjahres;<br />
durch Ausschluss aus dem Verein, wenn ein Mitglied erheblich gegen die<br />
Vereinsinteressen verstößt;<br />
durch Tod des Mitglieds.<br />
(4) Die Mitgliedschaft ist an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. Die<br />
Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br />
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen<br />
werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags<br />
im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br />
§5 Organe des Vereins<br />
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />
§6 Mitgliederversammlung<br />
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal<br />
jährlich schriftlich und durch Aushang am ‚Schwarzen Brett’ des <strong>Kindergarten</strong><br />
<strong>Liemecke</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat<br />
mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.<br />
(2) Der Vorstand hat eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, wenn das<br />
Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Fünftel (1/5) der Mitglieder<br />
die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe<br />
verlangen.<br />
(3) Der Mitgliederversammlung obliegt<br />
die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins;<br />
die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer;<br />
die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Berichtes<br />
der Kassenprüfer;<br />
die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer;<br />
die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;<br />
der Beschluss der Satzungsänderung.<br />
(4) Jedes Mitglied ist bei Abstimmungen und Beschlüssen mit einer Stimme stimmberechtigt.<br />
Abstimmungen müssen schriftlich durchgeführt werden, wenn ein<br />
Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br />
(5) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.<br />
Die Satzung kann mit ¾ Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder<br />
geändert werden. Wünsche zur Satzungsänderung müssen in der<br />
schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.<br />
(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen,<br />
das von den an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Vorstandsmitgliedern<br />
und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.