14.04.2013 Aufrufe

Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen

Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen

Städtischer Kindergarten Liemecke - Stadt Wolfhagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme<br />

entscheidet abschließend der Vorstand.<br />

(3) Die Mitgliedschaft endet<br />

durch schriftliche Kündigung gerichtet an den Vorstand, mit dreimonatiger<br />

Frist zum Schluss eine Geschäftsjahres;<br />

durch Ausschluss aus dem Verein, wenn ein Mitglied erheblich gegen die<br />

Vereinsinteressen verstößt;<br />

durch Tod des Mitglieds.<br />

(4) Die Mitgliedschaft ist an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. Die<br />

Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br />

(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen<br />

werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags<br />

im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br />

§5 Organe des Vereins<br />

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />

§6 Mitgliederversammlung<br />

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal<br />

jährlich schriftlich und durch Aushang am ‚Schwarzen Brett’ des <strong>Kindergarten</strong><br />

<strong>Liemecke</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat<br />

mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.<br />

(2) Der Vorstand hat eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, wenn das<br />

Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Fünftel (1/5) der Mitglieder<br />

die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe<br />

verlangen.<br />

(3) Der Mitgliederversammlung obliegt<br />

die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins;<br />

die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer;<br />

die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Berichtes<br />

der Kassenprüfer;<br />

die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer;<br />

die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;<br />

der Beschluss der Satzungsänderung.<br />

(4) Jedes Mitglied ist bei Abstimmungen und Beschlüssen mit einer Stimme stimmberechtigt.<br />

Abstimmungen müssen schriftlich durchgeführt werden, wenn ein<br />

Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br />

(5) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.<br />

Die Satzung kann mit ¾ Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder<br />

geändert werden. Wünsche zur Satzungsänderung müssen in der<br />

schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.<br />

(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen,<br />

das von den an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Vorstandsmitgliedern<br />

und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!