Amtliche Bekanntmachungen - Wörnitz
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W<br />
2 Ausgabe 17/2009 Mittwoch, 23. September 2009<br />
örnitz<br />
Fortsetzung von der Titelseite<br />
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab,<br />
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />
Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie<br />
gelten soll,<br />
und ihre Zweitstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen<br />
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer<br />
Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum<br />
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,<br />
dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt,<br />
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich<br />
ist.<br />
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können<br />
an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt<br />
ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
(Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und<br />
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem<br />
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort<br />
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal<br />
und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Schillingsfürst, den 08.09.2009<br />
Drache, Verwaltungsangestellte<br />
Deutsche Rentenversicherung Ober- und<br />
Mittelfranken, Ansbach<br />
Sprechtag Montag, 05.10.2009 jeweils von 8.30 – 12.00 und<br />
13.00 – 15.30 Uhr in Schillingsfürst.<br />
Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung Tel. 0 98 68/98 62 14,<br />
Frau Drache, VG Schillingsfürst.<br />
Regionalträger der<br />
Deutschen Rentenversicherung warnen<br />
Achtung:<br />
Aus aktuellem Anlass warnen die Regionalträger der Deutschen<br />
Rentenversicherung in Bayern vor unseriösen Anrufern. In letzter<br />
Zeit wurde Rentnern von vermeintlichen Mitarbeitern der<br />
Deutschen Rentenversicherung angeboten, die Rentenzahlung<br />
bei einem Hausbesuch zu überprüfen. Die Deutsche Rentenversicherung<br />
weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Außendienstmitarbeiter<br />
beschäftigt, die entsprechende Hausbesuche<br />
durchführen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung<br />
in Bayern erklären, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch<br />
von ihr beauftragte Personen handeln.<br />
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern<br />
informiert<br />
In den letzten Tagen häuften sich die Schlagzeilen über „massenhaft<br />
falsche Rentenbescheide“, begonnen durch die Kampagne<br />
der Bildzeitung am 08. September 2009.<br />
Hintergrund für die Berichterstattung ist eine vom Bundesversicherungsamt<br />
(BVA) bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund durchgeführte Aufsichtsprüfung.<br />
Dabei wurde vom BVA festgestellt, dass in einer nicht unerheblichen<br />
Anzahl von Fällen die von Amts wegen durchzuführende<br />
Prüfung unterblieben ist, ob an Stelle der beantragten Altersrente<br />
eine günstigere Altersrente zu gewähren ist.<br />
Insbesondere wurden in der Presse folgende Fälle angesprochen:<br />
1.Frauen, die statt der für sie günstigeren Altersrente für<br />
Frauen eine Altersrente wegen Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit<br />
oder für langjährige Versicherte erhalten. Dies betrifft<br />
allerdings nur Frauen, die im Zeitraum von Januar 1940 bis<br />
November 1944 geboren sind.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern prüft von Amts<br />
wegen maschinell die betroffenen Jahrgänge. Sollte sich hierbei<br />
herausstellen, dass Frauen eine günstigere Altersrente als<br />
die bisher bezogene erhalten können, wird es ihnen bis Ende<br />
des Jahres schriftlich mitgeteilt.<br />
Übrigens: Alle Rentenversicherungsträger prüfen bundesweit<br />
von Amts wegen die betroffenen Jahrgänge und werden ihre<br />
Versicherten informieren!<br />
2.Erwerbsminderungsrentner, die offenbar nicht auf die<br />
Möglichkeit hingewiesen worden sind, eine „flexible Altersrente“<br />
zu beantragen, obwohl sie dadurch mehr Geld<br />
bekommen könnten.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern schreibt bereits<br />
seit längerer Zeit 60-jährige Erwerbsminderungsrentner an, bei<br />
denen im Versicherungskonto erkennbar ist, dass sie auch eine<br />
Altersrente beziehen könnten. Im Zweifelsfall sollten sich<br />
Rentner/-innen, die nicht angeschrieben wurden, an ihren zuständigen<br />
Rentenversicherungsträger wenden.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern betont, dass für<br />
ihre Mitarbeiter die Erteilung korrekter Bescheide höchste Priorität<br />
hat. Dies gilt für die gesamte Deutsche Rentenversicherung.<br />
Die Qualität wird durch zahlreiche interne Maßnahmen<br />
der Qualitätssicherung sowie Prüfungen der Aufsichtsbehörden<br />
sicher gestellt. Die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger<br />
sind an Recht und Gesetz gebunden, keinem Versicherten<br />
werden Leistungen vorenthalten, die ihm zustehen!<br />
Bei Fragen oder Zweifeln gibt es kostenlose Hilfe bei unseren<br />
Auskunfts- und Beratungsstellen oder am Bürgertelefon unter<br />
0800/100048018.<br />
Impressum<br />
<strong>Amtliche</strong>s Mitteilungsblatt der Gemeinde Wörnitz<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der<br />
Gemeinde Wörnitz ist 1. Bürgermeister Beck oder sein Vertreter<br />
im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.<br />
Redaktionsschluss ist montags, 8.00 Uhr.<br />
Geschäftsstelle des Mitteilungsblattes im Rathaus, Rothenburger<br />
Straße 10, 91637 Wörnitz, Tel. 0 98 68/56 36, Fax 0 98 68/18 32<br />
E-Mail: gv-woernitz@t-online.de<br />
Öffnungszeiten Rathaus Wörnitz<br />
Mo. - Fr. 8.30 - 11.30 Uhr<br />
Fr. 19.00 - 20.30 Uhr<br />
Druck und Verlag:<br />
Krieger-Verlag GmbH, Postfach 1103, 74568 Blaufelden<br />
Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90