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Agenda_Protokoll_AK ... - WM Datenservice

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<strong>WM</strong> Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage<br />

Investmentfonds<br />

• Abgestimmte Zweifelsregelung<br />

Die Festlegung, ob eine Investmentgesellschaft einer ausländischen<br />

Investmentaufsicht unterliegt, ist oftmals nicht zweifelsfrei zu klären. Daher erfolgt in<br />

den Fällen, in denen nicht zweifelsfrei feststellbar ist, ob eine qualifizierte<br />

Investmentaufsicht vorliegt, eine Einstufung als Investmentfonds i.S.d. InvG<br />

respektive InvStG. Die selbe Zweifelsregelung wird angewandt, wenn nicht<br />

feststellbar ist, ob eine Rückgabemöglichkeit besteht.<br />

• Sofern keine Risikomischung vorliegt, sind keine weiteren Prüfungen mehr<br />

erforderlich<br />

• Einstufung als „Wertpapier“? Aktie, Trust, PersGes???<br />

02.02.2010 37

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