Agenda_Protokoll_AK ... - WM Datenservice
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<strong>WM</strong> Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage<br />
Investmentfonds<br />
• Abgestimmte Zweifelsregelung<br />
Die Festlegung, ob eine Investmentgesellschaft einer ausländischen<br />
Investmentaufsicht unterliegt, ist oftmals nicht zweifelsfrei zu klären. Daher erfolgt in<br />
den Fällen, in denen nicht zweifelsfrei feststellbar ist, ob eine qualifizierte<br />
Investmentaufsicht vorliegt, eine Einstufung als Investmentfonds i.S.d. InvG<br />
respektive InvStG. Die selbe Zweifelsregelung wird angewandt, wenn nicht<br />
feststellbar ist, ob eine Rückgabemöglichkeit besteht.<br />
• Sofern keine Risikomischung vorliegt, sind keine weiteren Prüfungen mehr<br />
erforderlich<br />
• Einstufung als „Wertpapier“? Aktie, Trust, PersGes???<br />
02.02.2010 37