Agenda_Protokoll_AK ... - WM Datenservice
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WM Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage Investmentfonds ED319/320 in den Meldeformularen • Es wurde angefragt (Deka), die Felder in die WM-Meldeformulare für das Ertragsreporting gem. § 5 InvStG aufzunehmen • Einige KAGen würden die maximal anrechenbare Quellensteuer selbst rechnen • Kappung auf 25% QueSt gem. Feldbeschreibung in ED107 (§ 5 Abs. 1 Nr. 1f) aa) InvStG; es wird kein Bezug auf Brutto- bzw. Nettovermögen genommen • ED107/ED130 keine Kappung der Steuer auf die Nettoquellerträge; Ausweis der tatsächlich abgeführte ausländischen QueSt (Relevant für betriebliche Anleger) Ergebnisse AK 15.01.2010 (Folie 18) Die Felder ED319/ED320 sollten nicht in die Meldeformulare genommen werden. Zu ED107/ED130 siehe Folie 13 02.02.2010 18
WM Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage Investmentfonds Teilthesaurierende Investmentfonds gem. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG • Bsp: 986 019, Sarasin Inv.-EmergingSar Ausschüttung: 5,84 Euro Thesaurierung: 16,0897 Euro Steuerpflichtiger Ertrag: 21,9297 Euro Die Ausschüttung i.H.v. 5,84 Euro reicht nicht zum Einbehalt der KapSt, Soli und KiSt (9%) aus; der steuerliche Vertreter kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Fall des Satz 3 handelt. Aussage der Banken: Sehr geehrter Herr Strobl, ich teile Ihnen folgendes mit: Caceis Bank: kein Bestand, daher Storno nicht notwendig Commerzbank: Hat abgewickelt, kleiner zweistelliger Betrag wurde angefordert; zukünftig sollte die Kirchensteuer jedoch zwingend berücksichtigt werden Deutsche Bank/Xchanging: Die abgerechneten Kunden hatten keinen Kirchesteuerabzug; zukünftig sollte die Kirchensteuer jedoch zwingend berücksichtigt werden BHF-Bank/Diamos-Kunden: Haben noch nicht abgerechnet; Korrektur zwingend notwendig Deka-Bank: Kein Bestand Grundsätzlich rechnen alle Depotbanken neu ab, wenn ein Prüflauf auf Korrekturen durchgeführt wird. 02.02.2010 19
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<strong>WM</strong> Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage<br />
Investmentfonds<br />
Teilthesaurierende Investmentfonds gem. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />
• Bsp: 986 019, Sarasin Inv.-EmergingSar<br />
Ausschüttung: 5,84 Euro<br />
Thesaurierung: 16,0897 Euro<br />
Steuerpflichtiger Ertrag: 21,9297 Euro<br />
Die Ausschüttung i.H.v. 5,84 Euro reicht nicht zum Einbehalt der KapSt, Soli und KiSt<br />
(9%) aus; der steuerliche Vertreter kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich um einen<br />
Fall des Satz 3 handelt.<br />
Aussage der Banken:<br />
Sehr geehrter Herr Strobl,<br />
ich teile Ihnen folgendes mit:<br />
Caceis Bank: kein Bestand, daher Storno nicht notwendig<br />
Commerzbank: Hat abgewickelt, kleiner zweistelliger Betrag wurde angefordert; zukünftig sollte die Kirchensteuer jedoch zwingend berücksichtigt werden<br />
Deutsche Bank/Xchanging: Die abgerechneten Kunden hatten keinen Kirchesteuerabzug; zukünftig sollte die Kirchensteuer jedoch zwingend berücksichtigt werden<br />
BHF-Bank/Diamos-Kunden: Haben noch nicht abgerechnet; Korrektur zwingend notwendig<br />
Deka-Bank: Kein Bestand<br />
Grundsätzlich rechnen alle Depotbanken neu ab, wenn ein Prüflauf auf Korrekturen durchgeführt wird.<br />
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