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Satzung - Gemeinde Winsen (Aller)

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- 9 -<br />

§ 15<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

<strong>Satzung</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winsen</strong> (<strong>Aller</strong>) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6<br />

Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen<br />

(Straßenausbaubeitragssatzung) vom 21.12.1995 außer Kraft.<br />

<strong>Winsen</strong> (<strong>Aller</strong>), 18.06.2009<br />

Hemme<br />

Bürgermeister L.S.

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