Satzung - Gemeinde Winsen (Aller)
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§ 15<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
<strong>Satzung</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winsen</strong> (<strong>Aller</strong>) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6<br />
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen<br />
(Straßenausbaubeitragssatzung) vom 21.12.1995 außer Kraft.<br />
<strong>Winsen</strong> (<strong>Aller</strong>), 18.06.2009<br />
Hemme<br />
Bürgermeister L.S.