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Begründung zum Bebauungsplan - Gemeinde Winkelhaid

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ÖKOPLAN - A N DER GAUCHSMÜHLE 13 • 90537 FEUCHT-MOOSBACH • TELEFON 09128/15465 • FAX 09128/16087<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Winkelhaid</strong> - <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 21 „Kranichsee" - Ortsteil Ungelstetten<br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Winkelhaid</strong>, 29. Dezember 2000<br />

Allgemeines<br />

Zweck der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von<br />

Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen im bezeichneten<br />

Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlagen für die Beurteilung und Genehmigung der<br />

Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die<br />

Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und die Bodenordnung.<br />

Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird von der <strong>Gemeinde</strong> in eigener Verantwortung<br />

durchgeführt. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 - 13 des Baugesetzbuches geregelt. Die<br />

verbindliche Bauleitplanung befasst sich lediglich mit den Planungstatsachen und den<br />

Planungsnotwendigkeiten.<br />

Das Baugebiet ist weitgehend unbebaut. Die Straßen „Nord- und Mittelstraße" werden bis zur<br />

„Kranichseestraße" verlängert und zusätzlich wird eine querverbindende Straße neu angelegt.<br />

Die bisher noch unbebauten Grundstücke sollen mit eingeschossigen Wohnhäusern bebaut<br />

werden.<br />

Der fränkische Baustil im Ortskern von Ungelstetten soll im Bereich des Ortskernes erhalten<br />

bleiben, da hier alte Scheunen und Bauernhäuser direkt angrenzen. Hier wären Ein- bis<br />

Zweifamilienhäuser mit fränkischer Dachneigung 45°, Kniestock bis höchstens 50 cm, auch mit<br />

Fachwerk denkbar.<br />

Im nördlichen Bereich sind flachere Dachneigungen vorgesehen, da bereits Häuser in<br />

verschiedenen Stilrichtungen errichtet sind.<br />

Ausschlaggebend ist hier jedoch die max. Bauhöhe nach der DIN VDE-Bestimmung 0210<br />

und 0105 durch die 220-kV-Leitung der E. ON Netz GmbH.<br />

Die eingetragenen Bauhöhen sind zwingend einzuhalten.<br />

Anlass und Ziel der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Die ungenutzten, brachliegenden Flächen im Ortskern von Ungelstetten boten sich als Standort für<br />

den Neubau von Einzel- und Doppelhäusern mit den notwendigen Garagen an.<br />

Der Ortskern wird damit geschlossen und abgerundet. Das Landschafts- und Ortsbild in der<br />

ursprünglichen Form einer Rodungsinsel im Reichswald wird dadurch nicht beeinträchtigt und bleibt<br />

erhalten. Die kulturgeschichtliche Gegebenheit der ehemaligen Siedlungsform wird nicht gefährdet.<br />

Einer Ausuferung wurde durch den rechtskräftigen Flächennutzungsplan entgegengewirkt.


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Bestandswertung<br />

Die Lücke im Ortskern, die bisher aus teilweise ungenutzten Wiesen besteht und keinerlei<br />

Baumbestand ausweist, soll durch aufgelockerte Bebauung mit Gärten geschlossen werden.<br />

Geologisch zählt der Untergrund zu den Feuerletten, was auf tonige Schichten schließen lässt. Die<br />

darauf vorkommenden schweren Ton- und Lehmböden weisen einen ungünstigen Wasser- und<br />

Lufthaushalt auf, wodurch sie zur Vernässung neigen. Im Hinblick auf den Wasserhaushalt<br />

kommen keine ausgeprägt staunassen Bereiche vor. Im Geltungsbereich sind keine Biotope der<br />

amtlichen Biotopkartierung verzeichnet.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

Der nördliche Teilbereich erfährt durch die vorgesehene Bebauung eine Abrundung zur<br />

angrenzenden freien Landschaft hin. Es entsteht ein neuer Ortsrand von Ungelstetten, der aus<br />

dem angrenzenden Landschaftsteil in vollem Umfang einsehbar ist. Eine große Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes erfolgt dadurch nicht.<br />

Als Abgrenzung zur freien Landschaft hin sind auf den nördlichen Baugrundstücken Hecken aus<br />

einheimischen Sträuchern anzulegen.<br />

Vermeidbarkeit der Bodenversiegelung<br />

Die vorgesehene Größe und Erschließung des Wohngebiets macht eine Bodenversiegelung<br />

nur teilweise vermeidbar.<br />

Ein Beitrag zur Versickerung von Niederschlagswasser kann durch den Einsatz von<br />

wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen geleistet werden.<br />

Zusätzlich wird empfohlen, das Regenwasser in Zisternen aufzufangen und den Überlauf auf<br />

den Grundstücken zur Versickerung zu bringen.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Die Versorgung mit Trinkwasser und Strom ist gesichert. Bereits beim Neubau der Kläranlage<br />

Ungelstetten wurde die Entsorgung des neuen Baugebietes berücksichtigt - so daß keine<br />

Engpässe entstehen können.<br />

Die Müllabfuhr kann problemlos erfolgen.<br />

Verkehr<br />

Durch den Ausbau der „Nord- und Mittelstraße" und der Anlage einer kleinen Ringstraße ist die<br />

verkehrliche Anbindung an den Leinburger Weg und die Dorfstraße gewährleistet. Zusätzlich zu<br />

den geforderten Garagen und Stellplätzen auf den Baugrundstücken, wurden an 2 getrennten<br />

Plätzen ca. 180 m von einander entfernt im Baugebiet je 6 Stellplätze für Besucher eingeplant, die<br />

den Verkehrsfluss nicht behindern.<br />

Geländebeschaffenheit<br />

Das Gelände ist im gesamten Planungsbereich annähernd als eben zu bezeichnen.<br />

Flächengröße<br />

Das Planungsgebiet „Kranichsee" erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,0 ha.

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