Begründung zum Bebauungsplan - Gemeinde Winkelhaid
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ÖKOPLAN - A N DER GAUCHSMÜHLE 13 • 90537 FEUCHT-MOOSBACH • TELEFON 09128/15465 • FAX 09128/16087<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Winkelhaid</strong> - <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 21 „Kranichsee" - Ortsteil Ungelstetten<br />
<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Winkelhaid</strong>, 29. Dezember 2000<br />
Allgemeines<br />
Zweck der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von<br />
Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen im bezeichneten<br />
Gebiet. Diese Festsetzungen bilden die Grundlagen für die Beurteilung und Genehmigung der<br />
Bauanträge, auch während der Planaufstellung. Sie sind Voraussetzung für die<br />
Bodenverkehrsgenehmigung, für die Erschließung und die Bodenordnung.<br />
Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird von der <strong>Gemeinde</strong> in eigener Verantwortung<br />
durchgeführt. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 - 13 des Baugesetzbuches geregelt. Die<br />
verbindliche Bauleitplanung befasst sich lediglich mit den Planungstatsachen und den<br />
Planungsnotwendigkeiten.<br />
Das Baugebiet ist weitgehend unbebaut. Die Straßen „Nord- und Mittelstraße" werden bis zur<br />
„Kranichseestraße" verlängert und zusätzlich wird eine querverbindende Straße neu angelegt.<br />
Die bisher noch unbebauten Grundstücke sollen mit eingeschossigen Wohnhäusern bebaut<br />
werden.<br />
Der fränkische Baustil im Ortskern von Ungelstetten soll im Bereich des Ortskernes erhalten<br />
bleiben, da hier alte Scheunen und Bauernhäuser direkt angrenzen. Hier wären Ein- bis<br />
Zweifamilienhäuser mit fränkischer Dachneigung 45°, Kniestock bis höchstens 50 cm, auch mit<br />
Fachwerk denkbar.<br />
Im nördlichen Bereich sind flachere Dachneigungen vorgesehen, da bereits Häuser in<br />
verschiedenen Stilrichtungen errichtet sind.<br />
Ausschlaggebend ist hier jedoch die max. Bauhöhe nach der DIN VDE-Bestimmung 0210<br />
und 0105 durch die 220-kV-Leitung der E. ON Netz GmbH.<br />
Die eingetragenen Bauhöhen sind zwingend einzuhalten.<br />
Anlass und Ziel der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Die ungenutzten, brachliegenden Flächen im Ortskern von Ungelstetten boten sich als Standort für<br />
den Neubau von Einzel- und Doppelhäusern mit den notwendigen Garagen an.<br />
Der Ortskern wird damit geschlossen und abgerundet. Das Landschafts- und Ortsbild in der<br />
ursprünglichen Form einer Rodungsinsel im Reichswald wird dadurch nicht beeinträchtigt und bleibt<br />
erhalten. Die kulturgeschichtliche Gegebenheit der ehemaligen Siedlungsform wird nicht gefährdet.<br />
Einer Ausuferung wurde durch den rechtskräftigen Flächennutzungsplan entgegengewirkt.
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Bestandswertung<br />
Die Lücke im Ortskern, die bisher aus teilweise ungenutzten Wiesen besteht und keinerlei<br />
Baumbestand ausweist, soll durch aufgelockerte Bebauung mit Gärten geschlossen werden.<br />
Geologisch zählt der Untergrund zu den Feuerletten, was auf tonige Schichten schließen lässt. Die<br />
darauf vorkommenden schweren Ton- und Lehmböden weisen einen ungünstigen Wasser- und<br />
Lufthaushalt auf, wodurch sie zur Vernässung neigen. Im Hinblick auf den Wasserhaushalt<br />
kommen keine ausgeprägt staunassen Bereiche vor. Im Geltungsbereich sind keine Biotope der<br />
amtlichen Biotopkartierung verzeichnet.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />
Der nördliche Teilbereich erfährt durch die vorgesehene Bebauung eine Abrundung zur<br />
angrenzenden freien Landschaft hin. Es entsteht ein neuer Ortsrand von Ungelstetten, der aus<br />
dem angrenzenden Landschaftsteil in vollem Umfang einsehbar ist. Eine große Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes erfolgt dadurch nicht.<br />
Als Abgrenzung zur freien Landschaft hin sind auf den nördlichen Baugrundstücken Hecken aus<br />
einheimischen Sträuchern anzulegen.<br />
Vermeidbarkeit der Bodenversiegelung<br />
Die vorgesehene Größe und Erschließung des Wohngebiets macht eine Bodenversiegelung<br />
nur teilweise vermeidbar.<br />
Ein Beitrag zur Versickerung von Niederschlagswasser kann durch den Einsatz von<br />
wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen geleistet werden.<br />
Zusätzlich wird empfohlen, das Regenwasser in Zisternen aufzufangen und den Überlauf auf<br />
den Grundstücken zur Versickerung zu bringen.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgung mit Trinkwasser und Strom ist gesichert. Bereits beim Neubau der Kläranlage<br />
Ungelstetten wurde die Entsorgung des neuen Baugebietes berücksichtigt - so daß keine<br />
Engpässe entstehen können.<br />
Die Müllabfuhr kann problemlos erfolgen.<br />
Verkehr<br />
Durch den Ausbau der „Nord- und Mittelstraße" und der Anlage einer kleinen Ringstraße ist die<br />
verkehrliche Anbindung an den Leinburger Weg und die Dorfstraße gewährleistet. Zusätzlich zu<br />
den geforderten Garagen und Stellplätzen auf den Baugrundstücken, wurden an 2 getrennten<br />
Plätzen ca. 180 m von einander entfernt im Baugebiet je 6 Stellplätze für Besucher eingeplant, die<br />
den Verkehrsfluss nicht behindern.<br />
Geländebeschaffenheit<br />
Das Gelände ist im gesamten Planungsbereich annähernd als eben zu bezeichnen.<br />
Flächengröße<br />
Das Planungsgebiet „Kranichsee" erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 3,0 ha.