Abschlussbericht des Rahmenplans - Wiesloch
Abschlussbericht des Rahmenplans - Wiesloch
Abschlussbericht des Rahmenplans - Wiesloch
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STADT WIESLOCH<br />
RAHMENPLAN<br />
ENTWICKLUNG ÄUSSERE HELDE<br />
ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />
WICK + PARTNER<br />
ARCHITEKTEN STADTPLANER<br />
SCHMELZER + FRIEDEMANN<br />
PLANUNGSGRUPPE<br />
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND ÖKOLOGIE<br />
06/2002
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
Impressum<br />
Auftraggeber: Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />
Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft<br />
Wick + Partner<br />
Architekten Stadtplaner<br />
Gähkopf 18<br />
70192 Stuttgart<br />
Schmelzer + Friedemann<br />
Planungsgruppe<br />
LandschaftsArchitektur und Ökologie<br />
Claude Dornier Straße 4<br />
73760 Ostfildern<br />
Fertigstellung Juni 2002
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Seite<br />
1. Anlass<br />
1.1 Entwicklungspolitischer Rahmen 1<br />
1.2 Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde 2<br />
1.3 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 3<br />
2. Planungsablauf und Beteiligte 5<br />
3. Bestandsanalyse<br />
3.1 Einbindung in die Stadtstruktur und Stadtentwicklung 7<br />
3.2 Landschaftliche Situation 8<br />
3.3 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 9<br />
3.4 Größe, Entwicklungsoptionen 9<br />
3.5 Äußere und innere Erschließungsoptionen 9<br />
3.6 Ver- und Entsorgung 9<br />
3.7 Immissionschutz 9<br />
3.8 Schwermetallbelastung 9<br />
3.9 Bergbaustollen 10<br />
3.10 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 10<br />
3.11 Besitzverhältnisse 10<br />
3.12 Eigentümerbefragung 11<br />
4. Planungsziel<br />
4.1 Zielgruppen 12<br />
4.2 Siedlungsstruktur und Wohntypologie 12<br />
4.3 Erschließung 13<br />
4.4 Nutzungsstruktur 14<br />
4.5 Wohnungsnahe Freiräume 15<br />
4.6 Landschaft und Freiraum 15<br />
5. Planungskonzept<br />
5.1 Vegetation - Bestand 17<br />
5.2 Vorhandenes Fußwegenetz 17<br />
5.3 Freiraumband 18<br />
5.4 Südumfahrung 18<br />
5.5 Baufelder 18<br />
5.6 Vernetzung 19<br />
5.7 Erschließung 20<br />
5.8 Quartiersmitte 20<br />
5.9 Schulwege 21<br />
5.10 Spielplätze 21<br />
5.11 ÖPNV 21<br />
5.12 Fuß- und Radwegenetz 22<br />
6. Abschätzung Ausgleichsrahmen<br />
6.1 Eingriffsregelung 23<br />
6.2 Bewertung und Bilanzen 24<br />
6.3 Vorläufiges Ergebnis 29
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
7. Vermeidungs- und Umlegungsbilanzen<br />
7.1 Vom Bruttobaugebiet zum Nettobauland 30<br />
7..2 Grobbilanz Einwurf / Zuteilung 31<br />
8. Rahmenplan<br />
8.1 Freiraumkonzept 32<br />
8.2 Städtebauliches Konzept - Baufelder 34<br />
8.3 Erschließungskonzept 38<br />
8.4 Realisierungskonzept 41<br />
8.5 Teilbereiche mit Erschließungs- und Wohntypologien 43<br />
8.6 Flächenbilanz mit städtebaulichen Kennzahlen 45
Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />
Auschnitt Regionalplan Unterer Neckar<br />
Ausschnitt Flächennutzungsplan<br />
Orthofoto "Äußere Helde"<br />
Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
1. Anlass<br />
1.1 Entwicklungspolitischer Rahmen<br />
Grundlage für die Siedlungsentwicklung im Bereich Äußere Helde<br />
sind der Regionalplan Unterer Neckar und der Flächennutzungsplan<br />
2005. Der Regionalplan stellt die Stadt <strong>Wiesloch</strong> als Mittelzentrum<br />
dar. Im Bereich Äußere Helde ist ein Siedlungsbereich für Wohnen<br />
dargestellt. Derartige Siedlungsbereiche dienen einer geordneten<br />
Siedlungsentwicklung in der Region mit funktionsfähigen Freiräumen<br />
und sollen die Entwicklung der zentralen Orte sichern.<br />
Im Flächennutzungsplan (FNP) 2005 hat der Gemeinderat <strong>Wiesloch</strong><br />
den Bereich Äußere Helde zum künftigen Siedlungsschwerpunkt <strong>des</strong><br />
Mittelzentrums <strong>Wiesloch</strong> bestimmt mit der Maßgabe, die vorhandenen<br />
Grünbestände zu berücksichtigen. Ausgehend von einer durch<br />
den Regionalverband geforderten baulichen Dichte von 45 Wohneinheiten<br />
(WE) /ha wurde vereinbart, dass 50% der im Flächennutzungsplan<br />
dargestellten Wohnbauflächen für eine bauliche Nutzung<br />
herangezogen werden dürfen. Damit ergab sich für 26ha Wohnbauland<br />
ein Zielwert von ca. 1200 WE.<br />
Die landschaftsplanerische Bewertung führte seinerzeit aus:<br />
Die Äußere Helde ist bei ökologischer Gesamtbewertung mit "hoch"<br />
eingestuft. Dieser Wert setzt sich aus dem sehr hoch zu bewertenden<br />
Westteil und dem "mittel" zu bewertenden Ostteil mit wichtigen<br />
Vernetzungsstrukturen zusammen. Ein Ausgleich nach Maßgabe der<br />
Bauleitplanung für die gesamte Baufläche ist nicht möglich.<br />
Eine Bebauung ist aus der Sicht <strong>des</strong> Biotoppotenzials auf der Osthälfte<br />
akzeptabel, wenn die § 24 a Feldgehölze mit genügend großen<br />
Pufferflächen (30m beidseitig) erhalten werden und ihre Vernetzungsfunktion<br />
(vorallem das 615m lange zentrale Feldgehölze) gewährleistet<br />
ist. Eine Streuobstreihe ist in öffentliche Grünflächen einzubinden.<br />
Gegenüber dem Westteil ist eine 50 m breite Pufferzone einzurichten.<br />
Die Beeinträchtigungsmomente auf die zu erhaltenden Strukturen<br />
sind jedoch derzeit noch nicht abschätzbar. Generell wird daher gefordert,<br />
den Ausgleich jeweils gebietsspezifisch zu erarbeiten und die<br />
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen den jeweiligen Standortansprüchen<br />
anzupassen.<br />
Nachdem am 30.03.2000 der Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde<br />
entschieden wurde, hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst,<br />
auf der Grundlage der Konzeption <strong>des</strong> ersten Preises die weitere<br />
Rahmenplanung zur Vorbereitung und Erschließung <strong>des</strong> Baugebietes<br />
durchzuführen. Damit ist bereits eine weitere Reduzierung der baulich<br />
zu nutzenden Flächen auf ca 18ha vorgegeben.<br />
1
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
2<br />
Topografische Eingliederung der Baufelder<br />
Freiflächensystem<br />
Ableitung <strong>des</strong> Oberflächenwassers<br />
1.2 Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde<br />
Niederschrift über die Sitzung <strong>des</strong> Preisgerichtes am 30. März<br />
2000 in <strong>Wiesloch</strong><br />
"Die städtebauliche Gesamtkonzeption überzeugt durch Klarheit,<br />
Übersichtlichkeit und gute Orientierbarkeit. Drei gut proportionierte,<br />
angemessen verdichtete Baufelder werden im Bereich der Geländehochpunkte,<br />
unter weitgehender Berücksichtigung wichtiger Freiraumbezüge<br />
sowie bestehender Bindungen aus der Vegetation, in<br />
den Landschaftsraum eingefügt. Eingriffe in geschützte Biotope werden<br />
weitgehend vermieden. Durch Erhaltung großzügiger Freiräume<br />
in den Randbereichen und deren Verknüpfung durch ausreichend dimensionierte,<br />
gut gestaltete interne Grünflächen entsteht ein überzeugen<strong>des</strong><br />
Freiraumkonzept. Gelungen erscheint auch die Gestaltung<br />
der Grünräume im Übergang zur bestehenden Bebauung.<br />
Das großzügige Freiraumkonzept geht allerdings deutlich zu Lasten<br />
der Baufläche, welche in der Summe der drei Bauabschnitte (Quartiere)<br />
im unteren Bereich der angestrebten baulichen Nutzung liegt. Dadurch<br />
wird die wirtschaftliche Entwicklung <strong>des</strong> Gebiets deutlich eingeschränkt.<br />
Die innere Struktur der Bauquartiere begünstigt die Orientierung<br />
der Gebäude nach Süden bei gleichzeitiger Ableitung <strong>des</strong><br />
Oberflächenwassers in angrenzende Retentionsräume. Die Verkehrsanbindung<br />
der neuen Bauquartiere an die bestehende Siedlungsfläche<br />
ist in den Grundzügen funktional gut gelöst, im Detail noch zu<br />
verbessern. Vor allem der Ausschluss der Haupterschließung im Westen<br />
ist in der vorgeschlagenen Form nicht realisierbar. Dagegen ist<br />
das Fuß- und Radwegenetz funktional und gestalterisch gut gelungen.<br />
Die Realisierung in Bauabschnitten ist durch die deutliche Abgrenzung<br />
der Quartiere untereinander sowohl funktional als auch gestalterisch<br />
gut möglich.<br />
Die Qualität der Arbeit besteht vor allem in der Konzentration auf wenige<br />
formale Elemente, überschaubare Räume und gut realisierbare<br />
Bauquartiere in Verbindung mit schonendem Flächenverbrauch und<br />
geringen Eingriffen in geschützte Bereiche.<br />
Umgang mit dem Vegetationsbestand Lageplan
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
3<br />
1.3 Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />
Vor Beginn der weiteren Planung wurden die Träger öffentlicher Belange<br />
um eine Stellungnahme zur Erschließung eines Baugebietes<br />
Äußere Helde gebeten. Im Rahmen dieser Anhörung, die im Sommer<br />
2001 durchgeführt wurde, sind Anregungen und Hinweise eingegangen,<br />
die im folgenden stichwortartig und reduziert auf die<br />
wichtigsten Aspekte wiedergegeben werden. Eine ausführliche Zusammenstellung<br />
wurde angefertigt (Anlage 1). Zugrunde lag der<br />
Wettbewerbsentwurf <strong>des</strong> ersten Preisträgers.<br />
Straßenbauamt Heidelberg:<br />
Hinweis auf eingeleitete Umweltverträglichkeitsstudie für die<br />
Ortsumfahrung <strong>Wiesloch</strong>-Altwiesloch. Große Bedeutung kommt einer<br />
siedlungsnahen Variante zu.<br />
Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur,<br />
Sinsheim:<br />
Verweis auf Schutzabstand zu Hühnerfarm von ca. 310 m, südlich<br />
<strong>des</strong> Plangebietes gelegen. Sparsamer Landverbrauch durch dichte<br />
Bauformen und Erschließungen in Teilabschnitten ermöglichen.<br />
Abwasserverband Leimbach-Angelbach:<br />
Entwässerung <strong>des</strong> Plangebietes ist grundsätzlich möglich. Entwässerung<br />
<strong>des</strong> Ostteils in einen zu erstellenden Stauraumkanal im Gewann<br />
Spitzäcker. Entwässerung <strong>des</strong> Westteils in Richtung bestehen<strong>des</strong> RÜ<br />
"Im Mühlhölzle" und in Richtung bestehen<strong>des</strong> Fangbecken am Bergweg.<br />
Regionalverband Unterer Neckar, Mannheim:<br />
Die Wohnbaufläche wird aus dem FNP heraus entwickelt. Vom Regionalverband<br />
wurden zu keiner Zeit Einwendungen gegen das Plangebiet<br />
geltend gemacht. Es wird der Rahmenplanung in der vorgelegten<br />
Abgrenzung zugestimmt.<br />
Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Stadttechnik:<br />
Die im Wettbewerbsentwurf ausgewiesenen Grünflächen übertreffen<br />
das in herkömmlichen Baugebieten vorgesehene öffentliche Grün in<br />
Fläche und Differenzierung bei weitem. Es sind alternative Nutzungskonzepte<br />
auch unter Einbindung der Landwirtschaft zu suchen, um<br />
die Freiflächen auf Dauer erhalten zu können.<br />
Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Tiefbauamt:<br />
Die Entwässerung sollte im sogenannten Trennsystem erfolgen. Die<br />
Vorfluter Waldangelbach und Leimbach können zur Niederschlagswassereinleitung<br />
genutzt werden. Regenwasserrückhaltebecken sind<br />
aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten vorzusehen. Das anfallende<br />
Schmutzwasser kann dem Kanalanschluss in Verlängerung <strong>des</strong><br />
Rebenweges und dem Kanal entlang <strong>des</strong> Leimbaches zugeführt werden.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
4<br />
Lan<strong>des</strong>amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau<br />
Baden-Württemberg:<br />
Keine Bedenken aus ingenieurgeologischer Sicht. Objektbezogene,<br />
ingenieurgeologische Baugrunderkundungen werden empfohlen.<br />
Keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken aus bodenkundlicher<br />
Sicht.<br />
Die geplanten Flächen im Bereich Keitelberg und östlich <strong>des</strong> Dielheimer<br />
Weges liegen vollständig auf Lösslehm über Gesteinen <strong>des</strong><br />
Gipskeupers. Diese können als Ziegeleirohstoffe genutzt werden.<br />
Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes befinden sich diverse untertägige Strekken<br />
<strong>des</strong> ehemaligen Erzbergwerkes "Grube Segen Gottes" (siehe<br />
auch Gutachten Dr. Hildebrandt vom August 2001, Kapitel 3).<br />
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt:<br />
Hinweis auf die Schwermetallproblematik. (Siehe auch Gutachten<br />
Dr. Hildebrandt vom August 2001 in Kapitel 3).<br />
Es wird keine vorsorgliche flächendeckende Bodenuntersuchung für<br />
notwendig angesehen. Allerdings sollten für Kinderspielflächen Überprüfungen<br />
im Hinblick auf die Bun<strong>des</strong>bodenschutzverordnung vorgenommen<br />
werden. Bitte um eine bodenschutzgerechte Planung.<br />
Keine Bedenken aus Sicht der Abwasserbeseitigung.<br />
Hinweis auf § 45 e Abs.2 Wassergesetz und Hinweis auf die getrennte<br />
Ableitung von Niederschlagswasser von Grundstücken.<br />
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Umweltschutzamt:<br />
Hinweis auf eine erforderliche Ausnahmezulassung bei Beeinträchtigung<br />
von sogenannten 24a-Biotopen. Ein diesbezügliches Verfahren<br />
wäre im Rahmen <strong>des</strong> Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Da der<br />
Naturschutzbeauftragte grundsätzlich die Möglichkeit sieht, die im<br />
Plangebiet vorhandenen 24a-Biotope wieder gleichartig (nach Art und<br />
Umfang) zu ersetzen, wurde bereits im Rahmen der Fortschreibung<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der VVG <strong>Wiesloch</strong>-Dielheim mit Schreiben<br />
vom 18.06.1999 eine Ausnahmezulassung nach § 24a Abs.4<br />
NatSchG in Aussicht gestellt.<br />
Auch die konkrete Eingriffs- / Ausgleichsbilanz ist erst im Bebauungsplanverfahren<br />
vorzunehmen. Es wird angeregt, die Grundlagen hierfür<br />
bereits jetzt in der Rahmenplanung zu schaffen.<br />
Zusammenfassend kann aus der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange geschlossen werden, dass die Entwicklung eines Baugebietes<br />
Äußere Helde den Zielen der Regionalplanung entspricht und mit<br />
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung übereinstimmt. Es<br />
wird auf Wege hingewiesen, die geordnete städtebauliche Konzepti-
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
5<br />
on in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />
und unter Erhaltung miteinander vernetzter wertvoller<br />
Landschaftsräume realisieren zu können.<br />
2. Planungsablauf und Beteiligte<br />
Die Planung wird im Rahmen eines offenen Planungsprozesses<br />
durchgeführt, bei dem folgende Organisationsstruktur eingeführt<br />
wurde:<br />
Arbeitsgruppe - Engere Arbeitsgruppe<br />
Die Arbeitsgruppe hat zur Aufgabe, die inhaltlichen Vorarbeiten zur<br />
Rahmenplanung zu leisten, die Organisation <strong>des</strong> Prozesses zu übernehmen,<br />
Themenstellungen auszudiffenzieren, Konzepte für Beteiligungsverfahren<br />
zu entwickeln und die Inhalte <strong>des</strong> Rahmenplanes für<br />
die Lenkungsgruppe und die Stadtöffentlichkeit aufzubereiten.<br />
Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Planungsbüros, den<br />
Fachbereichsleitern der am Verfahren beteiligten Ämter der Stadt<br />
<strong>Wiesloch</strong> und wird moderiert durch den Baubürgermeister. Bei Bedarf<br />
werden externe Personen zugeladen (z.B. Experten zu bestimmten<br />
Sachgebieten wie Verkehr, Umwelt etc.).<br />
Aus der Arbeitsgruppe ergibt sich eine engere Arbeitsgruppe aus Vertretern<br />
der Planungsbüros und Vertretern der Ämter, welche sich für<br />
die projektbezogenen Aufgaben und die Organisation <strong>des</strong> Prozesses<br />
zusammenschließen.<br />
Lenkungsgruppe<br />
Die Lenkungsgruppe wird als Monitoring-Instrument verstanden,<br />
welches den Prozess begleitet und eine Verbindung zwischen Gemeinderat,<br />
den wichtigen öffentlichen Vertretern und der Planungsebene<br />
herstellt. Innerhalb der Lenkungsgruppe wird das Verfahren in<br />
regelmäßigen Abständen, bzw. vor und nach Abschluss wichtiger Teilschritte<br />
kritisch hinterfragt und die Ergebnisse auf den Prüfstand gestellt.<br />
Die Lenkungsgruppe soll somit einerseits in die inhaltliche<br />
Fortentwicklung eingebunden sein und andererseits auch den Fortgang<br />
<strong>des</strong> Prozesses legitimieren und steuern können.<br />
Die Lenkungsgruppe wird vom Oberbürgermeister der Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />
moderiert. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind die Verwaltungsspitzen,<br />
die Vertreter der Planungsbüros, Vertreter von beteiligten Institutionen,<br />
Verbänden und Interessensvertretungen und auch politische<br />
Vertreter der Ratsfraktionen.<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über differenzierte und je<br />
nach Verfahrensstand und Zielgruppe angepasste Verfahrensweisen.<br />
Die Öffentlichkeit soll über Projektforen an der Erarbeitung der
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
6<br />
Fachexperten<br />
Akteure der Planung<br />
DIE ARBEITSGRUPPE<br />
Baubürgermeister<br />
Vertreter der Planungsbüros<br />
Fachbereichsleiter Planung<br />
Experten je nach Themenstellung<br />
Aufgabe:<br />
Aufarbeitung von Themen<br />
Verfahrenskoordination<br />
Inhaltliche Bearbeitung<br />
Konzeptdifferenzierung<br />
DIE<br />
LENKUNGSGRUPPE<br />
Oberbürgermeister<br />
Baubürgermeister<br />
Fachbereichsleiter<br />
Vertreter Fraktionen<br />
Vertreter Planungsbüro<br />
Vertreter der stadtöffentlichen<br />
Institutionen + Verbände<br />
Interessensgruppen<br />
Experten je nach<br />
Themenstellung<br />
Aufgabe:s<br />
Entscheidung: GEMEINDERAT DER STADT WIESLOCH<br />
Projektforum 1<br />
ENGERE ARBEITSGRUPPE<br />
Fachbereichsleiter Planung<br />
Planungsbüro<br />
Aufgabe:<br />
Organisatorische Aufgaben<br />
Zuarbeit zur Arbeitsgruppe<br />
Sitzungsrhythmus:<br />
Enge interne Abstimmung<br />
Monitoring-Funktion<br />
Legitimation <strong>des</strong> Prozesses<br />
Garantie <strong>des</strong><br />
Informationsflusses<br />
Beteiligung: Öffentlichkeit über Projektforen<br />
Grundlagen, der Zielsetzungen und der Bewertung von Konzeptalternativen<br />
beteiligt werden. Die Beteiligungsformen können durch interne<br />
und externe Medien (Homepage der Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Planerchat,<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) ergänzt werden.<br />
Gemeinderat<br />
Die Akteure der Planung sind in ihrer Beziehung zueinander in der<br />
folgenden grafischen Übersicht dargestellt. Bei der Vielzahl der Beteiligten<br />
wird trotzdem der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiesloch</strong> das Entscheidungsgremium<br />
sein, welches über die Verabschiedung <strong>des</strong> Rahmenplanes<br />
als Grundlage für daraus abzuleitende städtebauliche Entwürfe<br />
und Bebauungspläne für Teilbereiche entscheidet.<br />
Der unten dargestellt Ablaufplan zeigt die stufenweise Erarbeitung<br />
<strong>des</strong> Planes und die Beteiligung der unterschiedlichen Akteure im Planungsprozess.<br />
Folgende Abstimmungstermine haben stattgefunden:<br />
Lenkungsrunde 1, 10.12.2001<br />
Ablauf <strong>des</strong> Prozesses,<br />
Planungsgrundlagen,<br />
Einordnung in die Stadtentwicklung,<br />
überörtliche Verkehrsproblematik,<br />
Entwicklungsbausteine,<br />
weiteres Vorgehen<br />
Projektforum 1, 25.01.2002<br />
Bürgerinformation über vorgesehene Vorgehensweise,<br />
Randbedingungen der Planung,<br />
ökologische Wertigkeit im Plangebiet,<br />
Verkehrsprobleme,<br />
Bausteine einer Siedlungsentwicklung,<br />
Vorbereitung von Arbeitsgruppen.<br />
Projektforum 2, 26.01.2002<br />
Arbeitsgruppen der Bürger zur Diskussion der Planungsziele und <strong>des</strong><br />
Planungsprogramms,<br />
Arbeitsgruppe Siedlung, Erschließung, Infrastruktur und Verkehr,<br />
Arbeitsgruppe Landschaft und Freiraum,<br />
Plenumsdiskussion<br />
Lenkungsrunde 2, 04.02.2002<br />
Diskussion der Ergebnisse aus den Projektforen 1 und 2,<br />
Konzept der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung,<br />
Festlegung der Ziele und Programmpunkte für die Planung.<br />
Lenkungsrunde 3, 18.03.2002<br />
Diskussion der Vorstufe <strong>des</strong> Rahmenplanes,<br />
Vorbereitung <strong>des</strong> Projektforums 3
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
7<br />
Projektforum 3, 19.04.2002<br />
Diskussion der Vorstufe Rahmenplan mit den Bürgern,<br />
Grobabschätzung der Umlegungsbilanz,<br />
Übersicht der Zuteilung von Grundstücken nach Größenordnungen<br />
der Einwurfsgrundstücke,<br />
Umlegungsproblematik und Alternativen der Vorgehensweise.<br />
Lenkungsrunde 4, 06.06.2002<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Rahmenplanes und Diskussion zur Vorbereitung der<br />
Vorlage für den Gemeinderat,<br />
Einbringung in den Gemeinderat, 26.06.2002.<br />
3. Bestandsanalyse<br />
3.1 Einbindung in die Stadtstruktur und Stadtentwicklung<br />
Grundzüge:<br />
- Klare Ausrichtung der Siedlungskörper der Stadt auf den alten Stadtkern.<br />
- Traditionelle Hauptentwicklungsrichtung entlang <strong>des</strong> Leimbaches<br />
mit Ergänzungsflächen im Norden und Süden der Siedlungsstruktur.<br />
- Die Stadtteile als polyzentrale Siedlungselemente mit eigenen, teils<br />
noch dörflichen, jedoch bereits durch anhaltenden Wohnungsbau<br />
überformten Charakteren.<br />
-Das Psychiatrische Zentrum als abgesetzter Solitärkörper auf der<br />
Anhöhe mit klarer struktureller und landschaftlicher Abgrenzung.<br />
- Die gewerblichen Bauflächen jenseits der B 3 als expandieren<strong>des</strong><br />
Siedlungsgebilde.<br />
- Der Leimbach als ein wesentliches Element der Siedlungsstruktur.<br />
- Der bereits stark durch überörtliche und örtliche Verkehrstrassen beeinflusste<br />
landschaftliche Vorbereich zum Kraichgaurand, landwirtschaftliche<br />
Resträume oder grünordnerische Zäsuren?<br />
- Der Kraichgaurand als wertvoller, die Rheinebene begrenzender<br />
landwirtschaftlich wertvoller und kleinteilig geprägter Landschaftsraum.<br />
- Die Verkehrsproblematik der Ortsdurchfahrt <strong>Wiesloch</strong> - Altwiesloch<br />
als ein Problem <strong>des</strong> umgebenden Raumes und nicht primär <strong>des</strong><br />
Standorts Helde.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
8<br />
3.2 Landschaftliche Situation<br />
Das Gebiet „Äußere Helde“ liegt in der Vorhügelzone <strong>des</strong> Kraichgau<br />
in der landschaftlichen Übergangszone zum Rheintal. Es umfasst<br />
den nördlichen Höhenrücken <strong>des</strong> Keitelberges und Teile seiner ins<br />
Leimbachtal fallenden Hänge, die in Mulden und kleinere Kuppen gegliedert<br />
sind. Das Gelände fällt nach Westen mit stärkerer Geländeneigung,<br />
nach Osten mit sanfterer Neigung ins Leimbachtal ab,<br />
der steile Nordhang liegt außerhalb <strong>des</strong> geplanten Baugebietes.<br />
Die heute vorherrschende Nutzungsverteilung orientiert sich dabei<br />
an Oberflächenform und Lage zur Siedlung: Die Kuppenlage und der<br />
flachere Osthang werden von Ackerflächen dominiert, die von wenigen,<br />
teilweise gehölzbestandenen Stufenrainen, einzelnen Obstbaumreihen<br />
und einer zentralen, Ost – West verlaufenden Windschutzhecke<br />
gegliedert werden. Streuobstwiesen, eine charakteristische,<br />
siedlungsnahe Nutzung der traditionellen Kulturlandschaft, bestocken<br />
den steileren, an <strong>Wiesloch</strong> angrenzenden Westteil. Sie sind<br />
für die moderne Landwirtschaft von geringem wirtschaftlichen Interesse.<br />
Die Folge waren in den letzten Jahrzehnten Nutzungsaufgabe<br />
oder die Etablierung von Sekundärnutzungen, weshalb sich dort zunehmend<br />
Gehölzbrachen, Stilllegungsflächen und Kleingärten ausbreiten.<br />
Die landschaftsökologischen Qualitäten <strong>des</strong> Gebietes orientieren<br />
sich, wie dies bereits die früheren Erhebungen im Rahmen der Biotopvernetzungskonzeption<br />
oder <strong>des</strong> Landschaftsplanes gezeigt haben,<br />
an der Nutzungsverteilung. Die Streuobstwiesen bieten durch<br />
den kleinräumigen Wechsel an Standorten und Strukturen Lebensraum<br />
für eine Vielzahl von heimischen Pflanzen und Tieren. Dies<br />
wurde in der Vergangenheit durch mehrere Gutachten für die „Äußere<br />
Helde“ belegt. Daraus resultiert eine sehr deutliche Differenzierung<br />
in einen naturschutzfachlich sehr wertvollen Westteil und einen<br />
weniger wertvollen Mittel- und Ostteil.<br />
Die Aufgabe der traditionellen Bewirtschaftung bzw. eine Nutzungsintensivierung<br />
sowie Störungen führen in der Regel zum Ausfall besonders<br />
anspruchsvoller Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklungen<br />
wurden für den wertvollen Westteil der „Äußeren Helde“ mittels<br />
einer Nutzungs- und Strukturkartierung belegt. Floristische und<br />
faunistische Erhebungen zu den aktuellen Artenvorkommen im Gebiet<br />
werden derzeit noch durchgeführt und bis September 2002 abgeschlossen.<br />
Erste Ergebnisse bestätigen die prognostizierte Entwicklung<br />
zum beginnenden Artenschwund. Die Endergebnisse der<br />
Fachgutachten werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
die entscheidende Grundlage für die spätere, differenzierte Eingriff- /<br />
Ausgleichsbilanz sowie die flächenmäßige und inhaltliche Ausformung<br />
notwendiger Ausgleichsmaßnahmen darstellen.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
9<br />
Schutzgebiete/wertvolle Bestände<br />
3.3 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
Im Flächennutzungsplan und im Regionalplan ausgewiesener Wohnungsbauschwerpunkt.<br />
Im Hinblick auf den FNP seit 1981 als Wohnbaufläche<br />
in Abwägung zur Fläche Sternweiler/Frauenweiler - Nord<br />
favorisiert.<br />
3.4 Größe, Entwicklungsoptionen<br />
Als in Teilabschnitten zu realisierender Standort anzusehen, Größe ca.<br />
52ha, nach FNP zu 50% baulich nutzbar. Stufenweise Entwicklungsoptionen<br />
mit einer langfristigen Perspektive für die Stadt<br />
<strong>Wiesloch</strong>.<br />
3.5 Äußere und innere Erschließungsoptionen<br />
Nicht einfache äußere Anbindung an das örtliche und überörtliche<br />
Straßennetz. Anbindungsproblematik ist zu sehen im Verbund mit<br />
Diskussionen um mögliche Süd- bzw. Nordumfahrungen von <strong>Wiesloch</strong>.<br />
Bei Realisierung einer Südumfahrung mögliche Gebietserschließung<br />
<strong>des</strong> Standortes von einer siedlungsnahen Trassenführung aus.<br />
Bei siedlungsferner Trassenlage oder der Realisierung einer Nordumfahrung<br />
ergibt sich ein notwendiger Anschluss <strong>des</strong> westlichen Teilgebietes<br />
über den Rebenweg, <strong>des</strong> östlichen Teilbereiches über eine Zufahrt<br />
vom Leimbachtal mit Anschluss an die L 612 und eine Ostspange<br />
mit Anschluss an die Nordumfahrung.<br />
Einbeziehung einer siedlungsnahen Trasse aus dem Untersuchungsrahmen<br />
der Umweltverträglichkeitsstudie zur Umgehung <strong>Wiesloch</strong> -<br />
Altwiesloch in die Entwicklung <strong>des</strong> Gebietes Äußere Helde. Damit<br />
werden eventuelle spätere Flächenansprüche aus einer Straßenplanung<br />
abgepuffert.<br />
3.6 Ver- und Entsorgung<br />
Nach heutigem Kenntnisstand (siehe oben) kann die Ver- und Entsorgung<br />
<strong>des</strong> Plangebietes problemlos gesichert werden.<br />
3.7 Immissionsschutz<br />
Landwirtschaftlicher Aussiedlerbetrieb südlich <strong>des</strong> Plangebietes, Min<strong>des</strong>tabstand<br />
310m.<br />
Keine immissionsschutzrechtlichen Restriktionen aufgrund bestehender<br />
Straßentrassen. Potenzielle Südumfahrung, muss und kann<br />
durch planerische Einbindung in die Topografie wohnverträglich konzipiert<br />
werden.<br />
3.8 Schwermetallbelastung<br />
Es wird verwiesen auf die Untersuchung "Schwermetallbelastung<br />
und Bergbaustollen im Bereich <strong>des</strong> geplanten Neubaugebietes<br />
Äußere Helde in 69186 <strong>Wiesloch</strong>" von Dr. Ludwig H.Hildebrandt,<br />
8.8.2001.<br />
Die vorliegenden Daten reichen für eine endgültige Bewertung nicht<br />
aus. Sie zeigen aber deutlich, dass im westlichen und nordwestlichen
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
10<br />
Teil mit Belastungsklassen der Oberböden von bis Z 2 gerechnet werden<br />
muss. Der östliche Bereich scheint größtenteils unbelastet zu<br />
sein. Die meisten Wohngebiete von <strong>Wiesloch</strong> sind noch höher belastet.<br />
Bei der Anlage von Kinderspielplätzen oder ähnlichem im westlichen<br />
Teil <strong>des</strong> Gebietes erscheint ein kompletter Bodenaustausch vorher<br />
notwendig. Für das weitere Vorgehen wird die Erstellung eines generellen<br />
Entsorgungskonzeptes mit Einstufung nach Z-Klassen empfohlen.<br />
Dafür wären ca. 30 Beprobungen flächenhaft verteilt erforderlich,<br />
um bei späteren Baumaßnahmen für jede einzelne Baumaßnahme<br />
ein Gutachten zu vermeiden. Eine Abstimmung <strong>des</strong> Vorgehens mit<br />
dem Landratsamt und den Deponien wird empfohlen.<br />
3.9 Bergbaustollen<br />
Von den Bergbaustollen geht nach Einschätzung <strong>des</strong> Gutachters keine<br />
Gefährdung aus, da diese mehr als 70m unter der Oberfläche verlaufen.<br />
Sie sind im Bereich Schulwiesenweg bereits heute überbaut.<br />
Weitere Untersuchungen in diesem Zusammenhang werden vom<br />
Gutachter nicht für erforderlich gehalten.<br />
3.10Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan<br />
Der Landschaftsplan, der nur für die in den Flächennutzungsplan integrierten<br />
Teile verbindlich ist, weist auf die ökologisch unterschiedlich<br />
zu bewertenden Teile <strong>des</strong> Gesamtgebietes hin. "Die westliche Hälfte<br />
mit Wiesen, Streuobst und Feldhölzen am jetzigen Siedlungsrand<br />
und die östliche Hälfte mit intensiv ackerbaulich genutzten Flächen<br />
mit wenig Streuobst- und Feldgehölzstrukturen. Im westlichen Bereich<br />
befindet sich eine große Zahl von Einzelbäumen, ferner sind<br />
nach Kartierungen <strong>des</strong> Naturschutzbun<strong>des</strong> 15 rote-Liste-Arten im Gebiet<br />
heimisch. Der Lebensraum vieler dieser Arten liegt in nach § 24a<br />
NatSchG. geschützten Feldgehölzbeständen mit Verbindung zu Streuobstbäumen<br />
und Wiesenflächen.<br />
Nach ursprünglich vorgesehenen 1600 WE bei einer Dichte von 45<br />
WE/ha hat der Gemeinderat im Rahmen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten unter Beibehaltung der<br />
Dichte auf 1200 WE beschlossen. Die Landschaftsplanung kommt zu<br />
dem Ergebnis, dass dadurch innerhalb <strong>des</strong> gesamten Gebietes der<br />
Eingriff zu min<strong>des</strong>tens 75% ausgeglichen werden kann (ausgegangen<br />
wird dabei von einer etwa 50%igen Nutzung der Gesamtfläche<br />
für Bauland).<br />
3.11Besitzverhältnisse<br />
Das Eigentum an den Grundstücken in der Äußeren Helde ist kleinteilig<br />
parzelliert. 53% der Flächen sind im gestückelten Privateigentum,<br />
35% im Besitz <strong>des</strong> Evangelischen Kirchenfonds, 11% im Besitz<br />
der Stadt <strong>Wiesloch</strong> und 1% im Besitz der Katholischen Kirchenschaffnei.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
11<br />
Die Einzelgrundstücke weisen sehr unterschiedliche Größen auf. Dabei<br />
sind 32% der Grundstücke kleiner als 800qm, 28% der Grundstücke<br />
liegen zwischen 800 und 1200qm, 18% der Grundstücke liegen<br />
zwischen 1200 und 1800qm und 22% der Grundstücke sind größer<br />
als 1800qm.<br />
3.12Eigentümerbefragung<br />
Von der Stadtverwaltung wurden an die Eigentümer 255 Fragebögen<br />
versandt. Diese sollten Aufschluss geben über den beabsichtigen<br />
Umgang der Eigentümer mit ihren Grundstücken und Vorstellungen<br />
der Eigentümer von einem Wohneigentum im Gebiet. Die Beteiligung<br />
der Eigentümer war freiwillig. 95 Eigentümer haben geantwortet.<br />
Dies entspricht einer Beteiligung von 37 %. Die Befragung wurde<br />
im April 2002 durchgeführt.<br />
18% der antwortenden Eigentümer waren am Verkauf ihrer Grundstücke<br />
interessiert, 10% waren diesbezüglich noch unschlüssig.<br />
72% der Antwortenden waren interessiert, selbst zu bauen.<br />
Es bestand ein überwiegen<strong>des</strong> Interesse am freistehenden Einwohnungshaus.<br />
Die Mehrzahl der Antwortenden würde sich an einer gemeinschaftlich<br />
betriebenen Nahwärmeversorgung beteiligen, die<br />
Mehrheit möchte auch alternative Energien bei ihrem Bauvorhaben<br />
zum Einsatz bringen. Hoher Wert wurde auf einen eigenen Garten<br />
oder Gartenanteil gelegt. Das Wohnumfeld sollte ruhig gestaltet sein<br />
mit der Möglichkeit <strong>des</strong> Aufenthalts der Kinder im öffentlichen Raum.<br />
Garagen sollten direkt am Haus oder an der Wohnung angeordnet<br />
werden. Es wird überwiegend eine Einzelhandelsversorgung im näheren<br />
Umfeld <strong>des</strong> Wohngebietes gewünscht. Die Mehrzahl der Antwortenden<br />
geben an, dass sie heute zu gleichen Teilen in der Innenstadt,<br />
als auch im Supermarkt auf der "grünen Wiese" mit dem Auto<br />
einkaufen.<br />
Das Interesse an Bauherrengemeinschaften war eher unterdurchschnittlich,<br />
während die überwiegende Zahl der Antworten zeigt,<br />
dass diese Eigentümer ihr Haus individuell durch einen Architekten<br />
entwerfen lassen wollen.<br />
Das Ergebnis dieser Fragenbogenaktion zeigt, dass ein großes Interesse<br />
an der Realisierung <strong>des</strong> Plangebietes besteht. Es gibt dabei in<br />
beträchtlichem Umfang Möglichkeiten für die Stadt, Grundstücke zu<br />
erwerben und diese wiederum weiteren Interessenten zur Verfügung<br />
zu stellen. Die Vorstellung vom Wohnen liegt bei den Eigentümern<br />
sehr stark beim freistehenden Einwohnungshaus. Es ist klar, dass<br />
mit dieser Wohnform allein die regionalplanerisch vorgegebene bauliche<br />
Dichte bei weitem nicht erreicht werden kann. Aus der Struktur<br />
der Eigentümer wird aber auch klar, dass Möglichkeiten bestehen, im<br />
notwendigen Umfang auch verdichtete Flachbauten und andere<br />
Wohnformen vorzusehen (siehe Punkt 3.11).
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
12<br />
4. Planungsziele<br />
Auf der Grundlage der Projektforen 1 und 2 wurden die Ziele der Planung<br />
in einer Lenkungsrunde diskutiert und festgelegt.<br />
4.1. Zielgruppen<br />
Anzustreben ist eine gesunde Mischung verschiedener Bevölkerungsgruppen<br />
von jungen Familien, Singles, Großfamilien, Senioren,<br />
wie auch Behinderten.<br />
Allen Bevölkerungsschichten soll ein Angebot zum Wohnen im Grünen<br />
gemacht werden.<br />
Vor allem jungen Familien soll die Perspektive <strong>des</strong> Wohnens in der<br />
Stadt <strong>Wiesloch</strong> eröffnet werden, um Abwanderungstendenzen in<br />
den ländlichen Raum entgegen zu wirken. Der dynamischen Arbeitsplatzentwicklung<br />
im regionalen Raum sind entsprechende Angebote<br />
<strong>des</strong> Wohnens im zentralen Ort <strong>Wiesloch</strong> gegenüber zu stellen.<br />
Die Familien der Grundstückseigentümer sollen für ihren Eigenbedarf<br />
ausreichende Siedlungsmöglichkeiten erhalten.<br />
4.2 Siedlungsstruktur und Wohntypologie<br />
Anstreben der vom Regionalverband vorgegebenen baulichen Dichte<br />
von 45 Wohneinheiten pro ha. Dies entspricht einer Mischung aus<br />
Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser, anderen verdichteten Flachbauten<br />
sowie Mehrfamilienhäusern.<br />
Durch kompakte Bauformen, aktuelle mehrgeschossige Stadthäuser<br />
oder Gartenhofhäusern auf kleinen Grundstücken, sollen auch im<br />
Einwohnungshausbau kostengünstige Wohnhäuser möglich sein und<br />
die Eigentumsbildung gefördert werden.<br />
Die städtebauliche Struktur muss flexibel und neutral sein, um bei<br />
der zu erwartenden langen Aufsiedelungszeit und absehbar notwendigen<br />
Gesamtumlegung ein langfristig tragfähiges Gerüst für die<br />
Grundstücksaufteilung zu haben.<br />
Die bei der Befragung von interessierten Bevölkerungsgruppen und<br />
der Grundstückseigentümer sich ergebenden Hinweise auf gewünschte<br />
Wohnformen sollen bei der Planung Berücksichtigung finden.<br />
Die kompakten Siedlungscluster sollen beibehalten werden, um<br />
großzügige Freiraumzusammenhänge entwickeln zu können.<br />
In der städtebaulichen Grundstruktur sollen überschaubare Nachbarschaften<br />
entstehen.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
13<br />
Die mit Landschaft und Topografie verträgliche Höhe der Bebauung<br />
wird mit 3 Geschossen angegeben. An städtebaulich begründeten<br />
Einzelsituationen kann diese Höhe auch mäßig überschritten werden.<br />
Der Flächennutzungsplan setzt als Ziel 1.200 WE fest. Dies erfordert<br />
bei einer Dichte von 45 Wohneinheiten pro ha ein Bruttobauland von<br />
ca 27 ha. Der preisgekrönte Wettbewerbsentwurf weist ca. 19ha<br />
Bruttowohnbauland aus. Damit können die 1.200 WE <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />
nicht erreicht werden. Aufgabe <strong>des</strong> Wettbewerbs war<br />
es, die Abwägungen zwischen Bebauung und Freiflächen in ihrer<br />
Verhältnismäßigkeit zu treffen. Die mit dem prämierten Entwurf vorgelegte<br />
Verhältnismäßigkeit soll Grundlage der weiteren Planung<br />
sein. Durch eine Erhöhung der baulichen Dichte die im FNP vorgegebenen<br />
WE zu erreichen, soll nicht angestrebt werden.<br />
Eine Größenordnung von 800-850 WE wird als Zielwert angestrebt.<br />
.<br />
4.3 Erschließung<br />
Die Erschließung <strong>des</strong> Gesamtgebietes soll abschnittsweise erfolgen<br />
können, einzelne Abschnitte nicht größer als 10 ha.<br />
Ein erster Abschnitt kann von Westen über den Rebenweg erschlossen<br />
werden. Weitere Abschnitte östlich <strong>des</strong> Dielheimer Wegs sollten<br />
erst erschlossen werden, wenn ein äußeres Ringerschließungselement<br />
zur Entlastung von Alt-<strong>Wiesloch</strong> voraussichtlich realisiert<br />
wird.<br />
Die innere Durchfahrbarkeit in Ost-West-Richtung durch das Gesamtgebiet<br />
muss soweit reduziert sein, dass Durchgangsverkehr als<br />
Schleichverkehr vermieden wird; für den ÖPNV kann hingegen eine<br />
Durchfahrbarkeit vorgesehen werden.<br />
Die Form der inneren Erschließung wird in Abhängigkeit mit der<br />
städtebaulichen Struktur zu entwickeln sein. In die Überlegungen<br />
sind unter anderem eine innere Ringerschließung mit äußeren Stichbzw.<br />
Ringstraßen und eine Rasternetzerschließung einzubeziehen.<br />
Das Gesamtgebiet ist an den ÖPNV anzubinden, in der weiteren Planung<br />
sind die Rahmenbedingungen (Linienführung, Radien zu Haltestellen<br />
etc.) zu prüfen.<br />
Alternative Erschließungskonzepte, Sammelparkierungsanlagen etc.<br />
können in Teilbereichen berücksichtigt werden, der Grundcharakter<br />
<strong>des</strong> Gebiets sollte nicht vom Individualverkehr dominiert werden.<br />
Radwegeverbindungen, Fußgängerbeziehungen in Richtung Stadtmitte,<br />
Schulen und Kindergärten sowie auch in die Erholungslandschaft<br />
sind ausreichend anzubieten.<br />
Die öffentlichen Räume sollen auch als Aufenthalts- und Kommunikationsräume<br />
für die Nachbarschaft und vor allem für Kinder und Ju-
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
14<br />
gendliche geeignet sein. Die Verbindungen zu Spielflächen sind gefahrenfrei<br />
zu konzipieren.<br />
Wünschenswert ist die Realisierung von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit<br />
auf Privatgrundstücken oder in Sammelparkanlagen, um den<br />
Parkierungsdruck in den öffentlichen Räumen und eine Dominanz<br />
<strong>des</strong> Individualverkehrs zu vermeiden.<br />
Die Realisierung von Tiefgaragen ist zu überprüfen, abhängig von<br />
den zu erwartenden Kosten und den Auswirkungen auf die Ökologie.<br />
4.4 Nutzungsstruktur<br />
Berücksichtigung eines Standorts für einen Kindergarten.<br />
Eine Grundschule wird im Gebiet nicht für tragfähig angesehen. Ausreichende<br />
Angebote sind in vertretbarer Entfernung durch Erweiterung<br />
zu schaffen, über eine Neuorganisation der Schuleinzugsbereiche<br />
sollte diskutiert werden.<br />
Eine mit dem Wohnen verträgliche Nutzungsmischung ist anzustreben.<br />
Die Versorgung der Bevölkerung mit dem täglichen Bedarf soll<br />
wohnortnah angestrebt werden. Eine Neuansiedlung von Einzelhandel<br />
allein auf das Plangebiet bezogen wird als nicht realistisch angesehen.<br />
Soll ein Versorgungsstandort mit größerem Einzugsbereich<br />
realisiert werden, um eine Nahversorgung aufzubauen, dürfen hieraus<br />
für den Standort Helde keine Benachteiligungen (Verkehrsflüsse<br />
in und durch das Gebiet) entstehen. Gleichermaßen ist die Sicherung<br />
der Zentrumsfunktion der Innenstadt von <strong>Wiesloch</strong> in den Planungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Möglichkeiten zur Realisierung multifunktionaler Baukomplexe,<br />
auch unter Beteiligung der Stadt, sind zu prüfen. Beispielsweise Baukomplex<br />
mit Flächen für Einzelhandel, Post- oder Bank-Stützpunkt,<br />
Dienstleistungen, Mietbüros, Flächen für Gründerberufe, Gemeinschaftsräume<br />
für Kinder- und Jugendbetreuung, für die Begegnung<br />
für Alt und Jung (Mehrgenerationen), kirchliche Einrichtungen oder<br />
auch als Mietraum für Festivitäten.<br />
Wohngebietsverträgliche Büronutzung an gut erschlossenen Standorten,<br />
Flächen für freie Berufe, offene und flexible Wohnungsgrundrisse<br />
mit Schalträumen etc. sollen eine verträgliche Mischung von<br />
Wohnen und Arbeiten ermöglichen.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
15<br />
4.5 Wohnungsnahe Freiräume<br />
Für alle Altersgruppen von Jugendlichen und Kindern sollen geeignete<br />
Spielmöglichkeiten einerseits wohnungsnah, ungefährdet vom<br />
Fahrverkehr angeboten werden, andererseits störungsfrei von<br />
Wohnbereichen abgewandt.<br />
Das Freiraumkonzept soll stadtgestalterisch aufwertende und für die<br />
Bevölkerung Identifikation gebende Elemente aufweisen. Gleichzeitig<br />
sind die Belange der Erhaltung <strong>des</strong> Biotopbestands und <strong>des</strong>sen<br />
Vernetzung zu berücksichtigen.<br />
Ein Freiraumnetz und das System <strong>des</strong> ökologischen Netzes sollten<br />
im Vorfeld und Vorgriff auf bauliche Entwicklungen frühzeitig entwikkelt<br />
werden.<br />
Bei der Realisierung einer äußeren Erschließung in Form einer Südumfahrung<br />
soll eine Landschaftsbrücke und Querungen angestrebt<br />
werden, um eine bessere Vernetzung <strong>des</strong> Gebietes mit den umgebenden<br />
Landschaftsbereichen zu erreichen.<br />
Durch entsprechende Wegeführungen (Lenkung der Freiraumnutzung)<br />
zu geplanten Spielflächen soll die Störung schützenswerter<br />
Biotope durch Kinder und Jugendliche vermieden werden.<br />
Es sollen auch naturnahe Spielräume ermöglicht werden.<br />
4.6 Landschaft und Freiraum<br />
Der im Wettbewerb dargestellte zentrale Freiraum im Plangebiet soll<br />
weiterhin das Rückgrat <strong>des</strong> Freiraumkonzepts darstellen. Aufgrund<br />
der landschaftsökologischen Bewertung soll jedoch die Intensität der<br />
Freiraumnutzungen innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums neu definiert<br />
werden. So sollen intensive Freiraumnutzungen auf der weniger sensiblen<br />
Kuppenlage am Dielheimer Weg platziert werden, während<br />
nach Norden die Nutzungsintensität entsprechend den landschaftsökologischen<br />
Wertigkeiten abnehmen soll.<br />
Die zu bebauenden Teilgebiete werden in ihrer städtebaulichen<br />
Grunddisposition entsprechend dem Wettbewerbsentwurf weiterverfolgt,<br />
jedoch unter siedlungsstrukturellen und landschaftsökologischen<br />
Gesichtspunkten ausdetailliert. Dies gilt insbesondere für die<br />
westlich liegende Fläche am Rebenweg.<br />
Die heute an die bestehende Siedlungsstruktur entlang <strong>des</strong> Schulwiesenwegs<br />
und <strong>des</strong> Juliusblicks angrenzenden landschaftsökologisch<br />
hochwertigen Teilflächen sollen einerseits über einen Freiraum<br />
entlang der langen Baumhecke an den Landschaftsraum <strong>des</strong> Leimbachtals<br />
angebunden werden, andererseits soll entlang der Kante<br />
der Kuppenlage im Norden <strong>des</strong> Gebietes ein Biotopverbundsystem<br />
entwickelt werden.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
16<br />
Art, Umfang, Lage und Gestaltungsaspekte von Freiraumnutzungen<br />
sollen weiter konkretisiert werden. Die Verbindungsfunktion zwischen<br />
bestehender Bebauung von <strong>Wiesloch</strong> und den angrenzenden<br />
Landschaftsräumen soll auch über die Freiraumelemente innerhalb<br />
<strong>des</strong> Gebietes der Helde gestärkt werden. Insbesondere ist zu berücksichtigen:<br />
- Angebot an Freiraumnutzungen entsprechend der differenzierten<br />
Altersgruppen<br />
- Konkretisierung der Lage und Funktion der aktiven Freiraumnutzungen<br />
entlang <strong>des</strong> Dielheimer Wegs in Richtung Kuppenlage<br />
- Vorschläge für ruhige, der kulturlandschaftlichen Situation angepasste<br />
Freiraumnutzungen im nördlichen Teilabschnitt <strong>des</strong> Freiraumbands<br />
- Grundsätzliche Überlegungen zur Entwicklung <strong>des</strong> Freiraums als<br />
das Qualitätsmerkmal <strong>des</strong> Gebietes Helde<br />
Die Gestaltung <strong>des</strong> Übergangs zwischen der geplanten Bebauung<br />
und dem Landschaftsraum soll situationsbezogen entsprechend dem<br />
übergeordneten städtebaulichen und freiraumplanerischen Grundkonzept<br />
entwickelt werden. Auf die kulturlandschaftlichen Aspekte,<br />
aber auch auf alternative freiraumplanerische Randausbildungen hin<br />
zu neu zu schaffenden Freiräumen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes soll eingegangen<br />
werden.<br />
Zur Landschaftsgestaltung und -entwicklung und zur Biotopentwicklung<br />
und -vernetzung sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden.<br />
Die kulturlandschaftlichen Aspekte in der Landschaftsentwicklung<br />
sind zu beachten. Teil <strong>des</strong> Konzepts soll aber auch der freiraumplanerische<br />
Einsatz einer „gestalteten/gebauten Landschaft“ an ausgewählten,<br />
städtebaulich und funktional-freiraumplanerisch begründeten<br />
Situationen zur Schaffung eines gebietsstrukturierenden Freiraumsystems<br />
sein.<br />
Das Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsgebot ist in die<br />
Entwicklung der konkreten städtebaulichen Struktur einzubinden, die<br />
naturräumlichen Potenziale sind in einem Abwägungsprozess mit der<br />
Entwicklung der städtebaulichen Struktur zu sehen.<br />
Auf Basis der Entwicklung der städtebaulichen Grundstruktur ist der<br />
Ausgleichsrahmen in der Vorstufe <strong>des</strong> <strong>Rahmenplans</strong> in einer groben<br />
Vorausrechnung zu definieren und mögliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind unter landschaftsökologischen, gestalterischen und erholungsrelevanten<br />
Gesichtspunkten darzustellen. Eine Prämisse stellt weiterhin<br />
das Ziel dar, den Kompensationsumfang innerhalb <strong>des</strong> bestehenden<br />
Wettbewerbsgebietes unterzubringen.<br />
Alternative Vorschläge zum Umgang mit der Ausgleichs- und Pflegeproblematik<br />
im Rahmen der Realisierung und Umlegung sind ebenso<br />
wie Strategien zur weiteren Pflege zu entwickeln.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
17<br />
5. Planungskonzept<br />
Das Bebauungskonzept stellt die Randbedingungen für eine Siedlungsentwicklung<br />
im Gebiet Äußere Helde dar. Die Konzeptinhalte<br />
werden schrittweise entwickelt.<br />
5.1 Vegetation<br />
Die Ausgangssituation im Gebiet Helde wird durch eine differenzierte<br />
landschaftsökologische Wertigkeit charakterisiert. Innerhalb <strong>des</strong><br />
Gesamtgebietes fällt dabei die landschaftsökologische Wertigkeit in<br />
Richtung der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen stark<br />
ab, welche letztendlich unproblematisch für eine Siedlungsentwicklung<br />
herangezogen werden können. Die vorhandenen wertgebenden<br />
Bestände im Westteil <strong>des</strong> Gebietes werden einerseits durch die<br />
Struktur der Gehölzbestände geprägt, ihre Wertigkeit ergibt sich jedoch<br />
andererseits auch durch das Patchwork aus noch vorhandenen<br />
landwirtschaftlichen Nutzungen im direkten Umfeld der Gehölzbestände.<br />
Diese sind derzeit noch tragfähig, es besteht für sie jedoch<br />
keine langfristige Sicherung. Insofern ist die Betrachtung der Wertigkeit<br />
als eine Momentaufnahme anzusehen, welche die Ausgangsbasis<br />
für die Eingriffsbewertung und die notwendigen Vermeidungsund<br />
Kompensationsmaßnahmen bildet.<br />
Der zu entwickelnde städtebauliche Entwurf für eine Siedlungsentwicklung<br />
am Standort Äußere Helde hat dabei die schwierige Aufgabe<br />
zu erfüllen, zum einen die landschaftlichen Qualitäten aus landschaftsökologischer<br />
Sicht zu berücksichtigen, zum anderen aber<br />
auch einen neuen Stadtteil darzustellen, welcher strukturell nicht als<br />
ein nach Osten abgesetzter Solitär wirkt, sondern sich über Siedlungs-<br />
und Freiraumbeziehungen an die Siedlungsstruktur von <strong>Wiesloch</strong><br />
angliedert.<br />
5.2 Vorhandenes Fußwegenetz<br />
Neben der landschaftsökologischen Wertigkeit wird die Bedeutung<br />
<strong>des</strong> Gebietes im Sinne der siedlungsnahen Erholungsfunktion als<br />
maßgebend auch für den städtebaulichen Entwurf betrachtet. So finden<br />
sich im Bestand gut frequentierte Wegeverbindungen aus der<br />
Siedlungsstruktur von <strong>Wiesloch</strong> heraus in den angrenzenden Landschaftsraum.<br />
Diese bringen für den städtebaulichen Entwurf das Ziel<br />
mit sich, nicht nur für das neu zu bebauende Gebiet Helde, sondern<br />
auch für die Bevölkerung der Bestandswohnflächen von <strong>Wiesloch</strong> attraktive<br />
Freiräume zu schaffen und wesentliche Wegeverbindungen<br />
aufrechtzuerhalten bzw. freiraumplanerisch zu stärken.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
18<br />
5.3 Freiraumband<br />
Ausgehend von den oben genannten Rahmenbedingungen baut der<br />
städtebauliche Entwurf auf das nachfolgend dargestellte Freiraumkonzept<br />
auf, die Siedlungsentwicklung gliedert sich so in ein Freiraumsystem<br />
ein und prägt nicht in traditioneller Weise den Freiraum<br />
als „Restraum“.<br />
Als Rückgrat <strong>des</strong> Gesamtentwurfes wird ein zentraler Freiraum angesehen,<br />
welcher einerseits die Freiraumnutzungen der sich angliedernden<br />
Wohnquartiere aufnehmen wird und andererseits als das<br />
verbindende Element zwischen der bestehenden Siedlungsstruktur<br />
von <strong>Wiesloch</strong> und dem offenen Landschaftsraum anzusehen ist. Ergänzt<br />
wird der zentrale Freiraum durch den entlang <strong>des</strong> Gehölzstreifens<br />
in Richtung Leimbachtal führenden Freiraum in West-Ost-Richtung.<br />
Am Schnittpunkt beider Freiräume entsteht ein zentraler Ort im<br />
Freiraumsystem, welcher, als Kanzel ausgebildet, freiraumplanerisch<br />
gestaltet werden soll und Sichtbeziehungen in die Rheinebene ermöglichen<br />
wird.<br />
Innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums werden im Südabschnitt die intensiven<br />
Freiraumnutzungen (Bolzplatz, Kinderspielplatz etc.) untergebracht,<br />
im nördlichen, landschaftsökologisch sensibleren Abschnitt<br />
werden die ruhigen, landschaftsverträglicheren Freiraumnutzungen<br />
platziert. Die geschützten Gehölzbestände erhalten zum zentralen<br />
Freiraum hin Pufferzonen.<br />
5.4 Südumfahrung<br />
Als weitere Randbedingung wird eine mögliche Trasse einer Südumfahrung<br />
in den Entwurf aufgenommen, welche das Plangebiet im Süden<br />
und Osten anschneidet und alternativ zum Aufbau einer<br />
Nordumfahrung die Vorbedingung für die Realisierung <strong>des</strong> 2. bzw. 3.<br />
Abschnittes der Siedlungsentwicklung im Osten <strong>des</strong> Gebiets Helde<br />
wird.<br />
5.5 Baufelder<br />
In das Freiraumsystem werden die Baufelder integriert. Hierbei werden<br />
neben den intensiv ackerbaulich genutzten Flächen auch landschaftsökologisch<br />
höherwertige Bereiche in Anspruch genommen,<br />
um zum einen ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bauflächen und<br />
Gesamt-plangebiet zu erreichen und zum anderen eine städtebaulich<br />
sinnvolle Grundstruktur <strong>des</strong> Gesamtgebietes und <strong>des</strong>sen Verknüpfung<br />
mit den Bestandswohngebieten zu garantieren.<br />
Im Bereich <strong>des</strong> Bauabschnitts 1 – Rebenweg – wird ein Teil der dortigen<br />
Gehölzbestände in Anspruch genommen. Nicht angetastet<br />
werden hier die zum Südrand <strong>des</strong> Gebietes vorgelagerten Heckenstrukturen<br />
sowie die wertgebenden Vegetationsbestände am<br />
Südrand der heutigen Bestandsbebauung entlang <strong>des</strong> Schulwiesenwegs.<br />
Das Gebiet Rebenweg fügt sich so in die bestehende Landschaftsstruktur<br />
ein, wahrt in Größe und räumlichem Umfang die
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
19<br />
Maßstäblichkeit zwischen Siedlung und Freiraum und sichert den<br />
Bestand der wertvolleren Teile der dortigen Vegetationsbestände.<br />
Im Bereich <strong>des</strong> Bauabschnitts 3 – Nordost – wird ebenfalls ein Teil<br />
der landschaftsplanerisch als wertgebend eingeschätzten Gehölzbestände<br />
in Anspruch genommen. Hintergrund ist hier die städtebauliche<br />
Absicht, das Gebiet Nordost nicht zu weit in Richtung Osten<br />
vom zentralen Freiraum und dem System zwischen Siedlungsstruktur<br />
und Freiraum abzulösen und damit nicht eine Inselwirkung dieses<br />
Quartiers zu riskieren, welche städtebaulich und auch soziostrukturell<br />
nicht gewollt ist. Die Ausformung <strong>des</strong> Gebietes Nordost ist so<br />
angelegt, dass zwischen der nördlichen Kante <strong>des</strong> Gebiets Nordost<br />
und der Kante der nördlich angrenzenden Bestandsgebiete ein ausreichend<br />
großer Pufferraum bestehen bleibt, welcher als Biotopverbundelement<br />
für den im nächsten Abschnitt beschriebenen Aufbau<br />
eines leistungsfähigen Biotopverbundsystems dienen kann.<br />
In der Gesamtheit bleibt damit die Mehrzahl der als wertvoll eingeschätzten<br />
Vegetationsbestände im Sinne <strong>des</strong> Vermeidungsaspektes<br />
erhalten und steht zusammen mit den umliegenden Kompensationsflächen<br />
einer Sicherung und Aufwertung durch Pflegemaßnahmen<br />
zur Verfügung.<br />
5.6 Vernetzung<br />
Im Zuge der Kompensation der zu erwartenden Eingriffswirkungen<br />
werden neben Maßnahmen zur Aufwertung der teilweise durch<br />
mangelnde Pflege in ihrer Wertigkeit herabgesetzten Vegetationsbestände<br />
insbesondere Maßnahmen getroffen, welche den Biotopverbund<br />
stärken und zu einer Aufwertung der nicht zur Siedlungsentwicklung<br />
vorgesehenen und heute intensiv ackerbaulich genutzten<br />
Flächen im Osten <strong>des</strong> Gebietes führen. Hierbei wird im Zuge der<br />
Kompensation zum einen mittels der Freiraumelemente eine Vernetzung<br />
nach Süden und nach Osten hergestellt, zum anderen über<br />
eine Aufwertung der nördlichen und nordöstlichen Flächen eine Intensivierung<br />
<strong>des</strong> Biotopverbunds in Richtung Leimbachtal erreicht.<br />
Gerade dieser Aspekt erscheint wesentlich für den Kompensationsaspekt,<br />
da so die isoliert liegenden Bestände im Anschluss entlang<br />
<strong>des</strong> heutigen Siedlungsrands mit den hochwertigen Flächen <strong>des</strong><br />
Leimbachtals verknüpft werden können.<br />
In der zeitlichen Abfolge der Realisierung der Kompensationsmaßnahmen<br />
wird weiterhin darauf Wert gelegt, mit der Aufsiedlung <strong>des</strong><br />
ersten Abschnitts Rebenweg bereits die Umsetzung der wesentlichen<br />
Kompensationsmaßnahmen für die weiteren Abschnitte zu vollziehen,<br />
um frühzeitig einen qualitativen grünordnerischen und in der<br />
landschaftsökologischen Wertigkeit adäquaten Rahmen für die weitere<br />
Siedlungsentwicklung zu schaffen. Die Verrechnung der bereits<br />
vorab getroffenen Kompensationsmaßnahmen würde im Rahmen eines<br />
gebietsinternen Ökokontos erfolgen.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
20<br />
5.7 Erschließung<br />
Die Anbindung <strong>des</strong> ersten Bauabschnittes erfolgt über die vorhandene<br />
Verkehrsinfrastruktur <strong>des</strong> Rebenwegs, in der mittelfristigen Perspektive<br />
wird die Option einer Anbindung <strong>des</strong> Gebiets Rebenweg an<br />
eine aufzubauende Südumfahrung offen gehalten.<br />
Die Gebiete Ost und Nordost bedingen vor der Aufsiedlung eine adäquate<br />
äußere Erschließung, welche eine Überlastung der inneren<br />
Knotenpunkte in <strong>Wiesloch</strong> vermeidet. Da die Untersuchungen <strong>des</strong><br />
Straßenbauamts erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen werden,<br />
muss in der Rahmenplanung optional vom Aufbau einer Südumfahrung<br />
oder einer Nordumfahrung mit einer Querspange Ost ausgegangen<br />
werden.<br />
Die Option einer Südumfahrung wird innerhalb <strong>des</strong> <strong>Rahmenplans</strong><br />
durch die Freihaltung einer das Gebiet Äußere Helde südlich tangierenden<br />
Trasse gesichert, die Erschließung der beiden östlichen Teilabschnitte<br />
würde in diesem Falle von einem Knotenpunkt im Osten<br />
<strong>des</strong> Gebietes erfolgen.<br />
Im Falle einer Nordumfahrung mit Querspange Ost würde eine Erschließung<br />
vom Knotenpunkt im Leimbachtal aus ebenfalls von<br />
Osten in die beiden östlichen Teilabschnitte hereingeführt.<br />
Die innere Erschließung ist abhängig von der Ausdifferenzierung <strong>des</strong><br />
städtebaulichen Entwurfs der Teilquartiere und wird in der nachfolgenden<br />
Planungsphase konkretisiert.<br />
5.8 Quartiersmitte<br />
Das in den Workshops und der letzten Lenkungsrunde mehrfach angesprochene<br />
Zentrum mit Versorgungsfunktion wird als lebendige,<br />
kommunikativ ausgerichtete Quartiersmitte angestrebt und liegt an<br />
einem zentralen Ort im zukünftigen Siedlungs- und Freiraumgefüge<br />
<strong>des</strong> Gebietes Helde, welcher von beiden östlichen Teilflächen her direkt<br />
erreichbar ist und an die wichtigen Freiraumfunktionen entlang<br />
<strong>des</strong> zentralen Freiraums auf der Kuppenlage andockt.<br />
Angelehnt an die Quartiersmitte wird der Standort <strong>des</strong> Kindergartens<br />
als weiteres zentrales Siedlungselement vorgesehen, in der eigentlichen<br />
Quartiersmitte werden Räume für Dienstleistungen, Büros und<br />
soziale und kirchliche Gemeinschaftsräume wie auch Potenzialflächen<br />
für die Einzelhandels- und Versorgungsfunktion im Rahmen eines<br />
multifunktionalen flexiblen Baukomplexes vorgesehen. Zur Sicherung<br />
von Eigenversorgungseinrichtungen in Siedlungsgebieten<br />
ist auch über eine Subventionierung nachzudenken.<br />
Über die Quartiersmitte hinaus wird weiterhin ein potenzieller Einzelhandelsstandort<br />
im Bereich <strong>des</strong> Anschlusses im Osten <strong>des</strong> Gebietes<br />
dargestellt, welcher auf seine Verträglichkeit im Sinne der Erschließung<br />
und seine Zentrenrelevanz weiter abgeprüft werden muss.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
21<br />
5.9 Schulwege<br />
Der Ausbau <strong>des</strong> Fuß- und Radwegenetzes innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes<br />
berücksichtigt die Verbindungen in Richtung der für die Aufsiedlung<br />
<strong>des</strong> Gebiets Helde in Frage kommenden schulischen Einrichtungen<br />
(Merian-Grundschule / Schiller-Grundschule). Beide Schulen können<br />
über vom Individualverkehr abgesetzte Wegeverbindungen innerhalb<br />
<strong>des</strong> Plangebietes und jeweils weiter über die Wohnstrassen<br />
der angrenzenden Bestandsgebiete erreicht werden.<br />
Im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt wird die Beleuchtung der zentralen<br />
Wegeverbindungen und eine Überprüfung der Übergangssituationen<br />
an den jeweiligen Kreuzungspunkten innerhalb der Bestandsiedlungsstruktur<br />
von <strong>Wiesloch</strong> angeregt.<br />
5.10Spielplätze<br />
Angebote an Spielmöglichkeiten werden für Kinder und Jugendliche<br />
der spezifischen Altersgruppen differenziert entwickelt. Kleinkinderspielplätze<br />
für Kinder bis sechs Jahre werden innerhalb der Siedlungsstrukturen<br />
der neuen Quartiere vorgesehen, um kurze Wege zu<br />
den Spielmöglichkeiten und eine entsprechende soziale Kontrolle<br />
und Sicherheit zu gewährleisten. Spielmöglichkeiten für Kinder der<br />
Altersstufe von sechs - zwölf Jahren werden im Bereich <strong>des</strong> zentralen<br />
Freiraums auf der Kuppenlage untergebracht. Trotz seiner Lage<br />
randlich zur entstehenden Siedlungsstruktur scheint auch der Standort<br />
für einen Bolzplatz innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums als richtig,<br />
da so die intensiven Freiraumnutzungen konzentriert werden können.<br />
Des weiteren wird für Kinder und jüngere Jugendliche die Option eines<br />
Abenteuerspielplatzes abgesetzt von der Siedlungsstruktur im<br />
Nordosten <strong>des</strong> Plangebietes vorgesehen.<br />
5.11ÖPNV<br />
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz der Stadt <strong>Wiesloch</strong> muss in<br />
Abhängigkeit der jeweiligen Realisierungsabschnitte gesehen werden.<br />
Der erste Teilabschnitt Rebenweg wird durch eine das Plangebiet<br />
lediglich tangierende Linienführung im Bereich <strong>des</strong> Schulwiesenwegs<br />
angedient, auch um die als wertvoll eingeschätzten Vegetationsbestände<br />
nicht durch eine weitere querende Trassenführung<br />
vom Gebiet Rebenweg in Richtung <strong>des</strong> Schulwiesenwegs zu beeinträchtigen.<br />
In den weiteren Bauabschnitten Ost und Nordost wird die Führung<br />
einer Buslinie zwischen dem Anschluss Rebenweg und dem Ostanschluss<br />
in Richtung Leimbachtal angestrebt, welche weiter in Richtung<br />
Dielheim geführt werden und auch den angestrebten zentralen<br />
Punkt im Siedlungsgefüge mit der Quartiersmitte bedienen könnte.<br />
Mit dieser Trassenvariante erscheint aus planerischer Sicht eine adäquate<br />
Grundanbindung für das Gebiet Helde geschaffen zu sein.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
22<br />
5.12Fuß- und Radwegenetz<br />
Das Fuß- und Radwegenetz ergänzt und vernetzt die einzelnen Freiraumnutzungen,<br />
bindet den Standort Helde intensiv an die Bestandssiedlungsstruktur<br />
von <strong>Wiesloch</strong> an und bietet Anknüpfungen an die<br />
angrenzenden Landschaftsräume. Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes wird<br />
hierbei ein feingliedriges Netz von Wegeverbindungen aufgebaut,<br />
welche in einem direkten Kontext mit der Erschließungs- und Freiraumstruktur<br />
der Siedlungsflächen stehen und gleichzeitig wertvolle<br />
Bestände im Landschaftsraum im Sinne der Wegeführung und -lenkung<br />
möglichst unberührt lassen.<br />
Anknüpfungen an den angrenzenden Landschaftsraum ergeben sich<br />
über den Dielheimer Weg, welcher über eine Grünbrücke eine potenzielle<br />
Südumfahrung queren wird, sowie nach Osten in Richtung<br />
Leimbachtal.<br />
Der den Norden <strong>des</strong> Freiraumban<strong>des</strong> durchlaufende Fußweg sollte<br />
zugunsten von Radwegen aufgegeben werden, um die Störeinwirkungen<br />
auf die Biotopstrukturen zu minimieren.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
23<br />
6. Abschätzung Ausgleichsrahmen<br />
6.1 Eingriffsregelung<br />
Entsprechend der Eingriffsregelung in Naturschutzgesetz (NatSchG,<br />
BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB) sind Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare<br />
Eingriffe auszugleichen. Es ist Aufgabe der Landschaftsplanung, in<br />
einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nachzuweisen, wie Eingriffe in die<br />
vorhandenen landschaftsökologischen Qualitäten <strong>des</strong> Gebietes Äussere<br />
Helde soweit wie möglich vermieden und wie unvermeidbare<br />
Eingriffe ausgeglichen werden können. Dabei sind neben dem<br />
Schutzgut Arten und Biotope auch die Wirkungen auf die übrigen<br />
Schutzgüter <strong>des</strong> Naturhaushaltes wie Klima, Boden, Wasser sowie<br />
Landschaftsbild und Erholung darzustellen.<br />
Tab.1: Übersicht Schutzgüter „Äußere Helde“<br />
Betroffene<br />
Schutzgüter<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Boden<br />
Wasserhaushalt<br />
Klima<br />
Landschaftsbild<br />
und Erholung<br />
Voraussichtliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
Biotopverlust,<br />
Störungen,<br />
Trennwirkung<br />
Überbauung und Versiegelung<br />
von Flächen<br />
Veränderung von<br />
Grundwasserneubildung<br />
und Retentionsvermögen<br />
Überbauung von Kaltluftentstehungsgebieten<br />
und -schneisen,<br />
Verlust von klimatischenRegenerationsfunktionen<br />
Veränderung <strong>des</strong><br />
Landschaftsbil<strong>des</strong> und<br />
der Erholungswirksamkeit,<br />
Ausstattungsverlust,<br />
Störung<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung/<br />
Verminderung<br />
Erhalt von Strukturen,<br />
Pufferzonen zur<br />
Störungsminderung<br />
Begrenzung der<br />
Flächenversiegelung<br />
Versickerung und<br />
Rückhaltung vor Ort<br />
durch z.B.<br />
durchlässige Beläge,<br />
Dachbegrünung,<br />
Versickerungsmulden<br />
Erhalt von Frischlufttransportbahnen,<br />
Erhalt von<br />
klimaaktiven Flächen<br />
Freibereiche und<br />
Wegebeziehungen erhalten<br />
Topografie beachten<br />
Mögliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Neuanlage von<br />
Baumreihen, Hecken,<br />
extensiven Wiesen<br />
Entsiegelung,<br />
Extensivierung von<br />
Bodennutzungen<br />
Extensivierung bislang<br />
intensiv genutzter<br />
Flächen<br />
(Wegfall von Nährstoff-<br />
und Spritzmitteleintrag)<br />
Durchgrünung <strong>des</strong><br />
Gebiets,<br />
hoher Vegetationsflächenanteil<br />
Anlage gliedernder<br />
Strukturen, bzw. Aufwertung<br />
entlang <strong>des</strong><br />
Dielheimer Weges,<br />
Ortsrandgestaltung<br />
Durch die frühzeitige Einbindung der Landschaftsplanung in die städtebauliche<br />
Rahmenplanung können die Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
vergleichbar gering gehalten werden. Damit kann neben der<br />
gesetzlichen Verpflichtung zur Eingriffsminimierung (Vermeidungsgebot)<br />
eine Reduzierung <strong>des</strong> Umfangs der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
erreicht werden.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
24<br />
6.2 Bewertung und Bilanzierung<br />
Die Bewertung und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich im Rahmen<br />
der geplanten Bebauung erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden<br />
für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung bei Abbauvorhaben (LfU<br />
1997) und mit Hilfe der Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung (NLÖ 1994). Grundlage bildet ein dreistufiger<br />
Bewertungsrahmen mit zugeordneter textlicher Begründung.<br />
Die Bilanzierung zum Rahmenplan „Äußere Helde“ vertieft die Darstellung<br />
der Eingriffsschwerpunkte, der Schutzgüter Arten und<br />
Biotope sowie Boden. Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter (Klima<br />
– Wasser – Landschaftsbild/Erholung) sind nachrangig und können<br />
durch die Ausgleichsmaßnahmen für die Schutzgüter Arten und<br />
Biotope bzw. Boden ebenfalls kompensiert werden. Eine differenzierte<br />
Darstellung und Bilanzierung der übrigen Schutzgüter erfolgt<br />
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Grünordnungsplan<br />
zum Bebauungsplan.<br />
Schutzgut Arten und Biotope<br />
Die nachfolgende Bewertung dient als Grundlage für eine Voreinschätzung<br />
<strong>des</strong> erforderlichen Ausgleichsbedarfes im Zuge der<br />
Rahmenplanung. Sie stützt sich auf die vorhandenen Untersuchungen<br />
und eine aktuelle Voreinschätzung. Wesentliches Ziel ist dabei,<br />
die Obergrenze <strong>des</strong> zu erwartenden Ausgleichsbedarfes zu ermitteln.<br />
Grundlage für die abschließende Ermittlung <strong>des</strong> Ausgleichsbedarfs<br />
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bilden dann die<br />
aktuellen Bestandsaufnahmen für Flora und Fauna, die bis einschließlich<br />
August 2002 stattfinden werden. Die Endergebnisse der<br />
Fachgutachten werden die entscheidende Grundlage für die differenzierte<br />
Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung sowie die flächenmäßige und<br />
inhaltliche Ausformung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen darstellen<br />
In der Bestandsbewertung wurde daher jeweils die höchste Wertstufe<br />
für die relativ grob nach fachlichen Kriterien abgegrenzten Bereiche<br />
gewählt. Das Streuobstwiesengebiet im Westen wurde demzufolge<br />
komplett der höchsten Kategorie (Wertstufe 1) zugeordnet.<br />
Wegen <strong>des</strong> erhöhten Standortpotenzials <strong>des</strong> hängigen Gelän<strong>des</strong> mit<br />
einzelnen Feldgehölzen wurde für die Äcker im Osten von einer mittleren<br />
Wertigkeit (Wertstufe 2) ausgegangen, für die ebenen, intensiv<br />
bewirtschafteten Ackerflächen im Zentrum <strong>des</strong> Gebietes von<br />
Wertstufe 3.<br />
In der Darstellung der Planung wird davon ausgegangen, dass der<br />
Hauptanteil der Ausgleichsflächen im Norden und Osten <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />
liegt und durch entsprechende Maßnahmen und<br />
die ungestörte Anbindung an die Hänge <strong>des</strong> Leimbachtales sehr<br />
hohe Wertigkeiten erreicht werden. Die zentrale und für die Freiflächensituation<br />
sehr wichtige Nord-Südachse zwischen den Baufen-
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
25<br />
stern wurde demgegenüber vorsichtig nur der mittleren Wertstufe<br />
zugeordnet, obwohl hier ebenfalls eine wesentliche Achse <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong><br />
entwickelt werden soll. Die Bauflächen selbst erreichen<br />
einschließlich ihrer unmittelbar zugeordneten Frei- und Erschließungsflächen<br />
die unterste Wertstufe.<br />
Tab.2: Bewertungsrahmen Arten und Biotope (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />
Bewertung Kriterien<br />
1 Von besonderer<br />
Bedeutung<br />
2 Von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
3 Von geringer<br />
Bedeutung<br />
• naturnahe, bedingt naturnahe und halbnatürliche Biotoptypen<br />
• Vorkommen von stark gefährdeten Arten<br />
• bedingt naturnahe und bedingt naturferne Biotoptypen<br />
• Vorkommen von gefährdeten Arten<br />
• naturferne und künstliche Biotoptypen<br />
• keine Vorkommen von gefährdeten Arten
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
26<br />
Bilanzierung<br />
Ein Eingriff gilt entsprechend der Gesetzgebung dann als ausgeglichen,<br />
wenn nach Beendigung <strong>des</strong> Eingriffs keine oder keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes zurückbleibt und das<br />
Landschaftsbild wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet<br />
ist (§11 NatSchG). Dabei sind vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen<br />
zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
auszugleichen.<br />
Die Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen richtet sich nach den<br />
Wertstufen, die den Flächen für die einzelnen Funktionen zugewiesen<br />
werden. Die Bewertung erfolgt für den Bestand wie für die Planung.<br />
Bei der Beschreibung der Wertigkeiten in den Planungsflächen<br />
wurden folgende Kriterien festgelegt:<br />
- Überbaute bzw. versiegelte Flächen werden grundsätzlich in die<br />
niedrigste Wertstufe eingeteilt. Es wird von einer Überbauung und<br />
Versiegelung von 70% <strong>des</strong> Baufel<strong>des</strong> ausgegangen.<br />
- Neu angelegte Grünstreifen sowie Grünflächen und Hausgärten in<br />
nerhalb <strong>des</strong> Gebietes erhalten allgemeine Bedeutung.<br />
- Biotoptypen aus Wertstufe 1 werden bei Störung durch neue<br />
angrenzende Nutzungen in Stufe 2 herabgestuft.<br />
Tab.3: Bilanzierung Arten und Biotope (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />
Wertstufe<br />
1 besondere Bedeutung<br />
2 allgemeine Bedeutung<br />
Bestand in ha<br />
(gesamt 48,6)<br />
23,1<br />
11,2<br />
Planung in ha<br />
(gesamt 48,6)<br />
17,4<br />
22,4<br />
Differenz bzw.<br />
Ausgleich in ha<br />
- 5,7<br />
+ 11,2<br />
3 geringe Bedeutung 14,3 8,8 - 5,5<br />
Für das Schutzgut Arten und Biotope verbleibt ein Defizit von<br />
ca 5,7ha der Wertstufe 1, das nicht innerhalb <strong>des</strong> Planungsgebietes<br />
ausgeglichen werden kann und zusätzlich durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen<br />
außerhalb ausgeglichen werden muss.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
27<br />
Schutzgut Boden<br />
Die Bewertung der Böden stützt sich in erster Linie auf die Beurteilung<br />
der Leistungsfähigkeit, die sich in Abhängigkeit vom geologischen<br />
Ausgangsmaterial, den Bodenarten, den Grundwasserverhältnissen<br />
und den klimatischen Bedingungen als sogenannte Bodengüte<br />
ableiten lässt. Ausgangsgestein der Bodenbildung der Äußeren<br />
Helde stellt der weiträumig anstehende Keuper und Gipskeuper dar,<br />
darauf haben sich überwiegend Pelosol-Braunerden bis Pelosole ausgebildet.<br />
Tab.4: Bewertungsrahmen Boden (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994<br />
Bewertung Kriterien<br />
1 Von besonderer<br />
Bedeutung<br />
2 Von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
3 Von geringer<br />
Bedeutung<br />
• Naturboden (alte Waldstandorte)<br />
• schwach überprägter Naturboden<br />
(Nassgrünland, Acker- und Grünlandbrachen)<br />
• Geringes Stoffeintragsrisiko<br />
• stark überprägter Naturboden<br />
(Ackernutzung, intensive Grünlandnutzung nach Entwässerung)<br />
• Mittleres Stoffeintragsrisiko<br />
• Befestigter Boden, zusammenhängend bebaute Bereiche mit<br />
höherem Anteil versiegelter Siedlungsfläche (> 50%)<br />
• kontaminierte Flächen<br />
(leichte und mittlere Schwermetallbelastung <strong>des</strong> Oberbodens)<br />
Die Bedeutung <strong>des</strong> Gebietes für den Bodenschutz unterteilt sich in<br />
zwei Bereiche. Der östliche, landwirtschaftlich genutzte Bereich ist<br />
von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe 2), der westliche Bereich<br />
wird wegen <strong>des</strong> nachgewiesenen Schwermetallgehaltes <strong>des</strong> Oberbodens<br />
der Wertstufe 3 (geringe Bedeutung) zugeordnet.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
28<br />
Bilanzierung<br />
Der Eingriff in den Boden entsteht durch den Verlust von belebtem<br />
Oberboden infolge der Versiegelung von Flächen durch Bebauung<br />
und Erschließung der Äußeren Helde. Die Bodenfunktionen gehen in<br />
diesen Bereichen unwiederbringlich verloren. Weitere Beeinträchtigungen<br />
können durch Bodenverdichtung entstehen.<br />
Durch die kompakten Baufelder werden die Eingriffswirkungen begrenzt,<br />
trotzdem kommt es zu erheblichen Flächenverlusten. Diese<br />
Eingriffe können durch Entsiegelung von Flächen oder ersatzweise<br />
durch die Extensivierung bislang intensiv genutzter Böden, z.B. Akkerflächen<br />
ausgeglichen werden. Ziel ist dabei die Ermöglichung einer<br />
natürlichen Bodenentwicklung. In der Regel bewirken Maßnahmen<br />
für den Arten- und Biotopschutz auch eine Aufwertung für den<br />
Boden. Der Ausgleich kann somit auf gleicher Fläche stattfinden.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
29<br />
Tab.5: Bilanzierung Boden (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />
Wertstufe<br />
1 (hoch<br />
2 (mittel)<br />
Bestand in ha<br />
(gesamt 48,6 ha)<br />
-<br />
26,0<br />
Planung in ha<br />
(gesamt 48,6)<br />
Differenz bzw.<br />
Ausgleich in ha<br />
Für das Schutzgut Boden verbleibt ein Defizit von ca. 6,3 ha der<br />
Wertstufe 2, die es auszugleichen gilt.<br />
6.3 Vorläufiges Ergebnis<br />
Nach naturschutzfachlichen Kriterien ist der Ausgleich der Eingriffe<br />
trotz umfangreicher Maßnahmen im Plangebiet nicht vollständig<br />
möglich. Voraussichtlich werden zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
außerhalb <strong>des</strong> Plangebiets erforderlich. Vorrangig sollten dabei Maßnahmen<br />
zur Biotopvernetzung in Richtung Leimbachtal berücksichtigt<br />
werden.<br />
-<br />
19,7<br />
3 (gering) 22,6 28,9<br />
-<br />
-6,3
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
30<br />
7. Umlegungsbilanzen<br />
7.1 Vom Bruttobaugebiet zum Nettobauland<br />
Anhand <strong>des</strong> Planungskonzeptes der Rahmenplanung wurde eine<br />
Grobabschätzung für die Umlegungsbilanz getroffen, welche auf<br />
zwei Varianten aufbaut: Zum einen auf einer Variante unter Zustandekommen<br />
einer Südumfahrung (angesetzter Flächenanteil auf Basis<br />
einer Freihaltetrasse von ca. 3,1ha), zum anderen unter Annahme einer<br />
Nordumfahrung, also mit Ausschluss von Flächenabzügen für die<br />
Südumfahrung.<br />
Flächenabzugsparameter waren hierbei einerseits die notwendigen<br />
von Bebauung freizuhaltenden Kompensations- und Vermeidungsflächen,<br />
welche einen Flächenanteil je nach Variante von ca. 31-32ha<br />
besitzen und damit zwischen 59% und 62% der Gesamtfläche ausmachen.<br />
Das übrig bleibende Bruttobauland umfasst damit eine Fläche je<br />
nach Variante von ca. 18–20ha, von dem ein Erschließungsanteil von<br />
20% abgezogen wurde, welcher die Flächenanteile für die Verkehrserschließung,<br />
soziale Infrastruktur und Freianlagen innerhalb der<br />
Baufelder in einem Grundansatz umfasst.<br />
Übrig bleibt ein Nettobaulandanteil von ca. 28% bzw. 30,5% der Gesamtfläche,<br />
mithin ca. 14,5-16,0ha, von dem wiederum ein Wertschöpfungsanteil<br />
zugunsten <strong>des</strong> Gemeinwohls von 10% <strong>des</strong> Nettobaulan<strong>des</strong><br />
für die Stadt <strong>Wiesloch</strong> abgezogen wird.<br />
Die damit entstehende Größe <strong>des</strong> Nettobaulan<strong>des</strong> als Zuteilungsgrundlage<br />
liegt bei 13,1ha bis 14,4ha, was einem Flächenanteil<br />
an der Gesamtfläche von 25,2% bzw. 27,5% entspricht.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
31<br />
7.2 Grobbilanz Einwurf / Zuteilung<br />
In einer groben Bilanz wird versucht, anhand der Zahl der Flurstücke<br />
bzw. der Eigentümer abzuschätzen welche Grundstücksgrößen aus<br />
dem Einwurf unter Berücksichtigung der notwendigen Flächenabzüge<br />
(s.o.) entstehen werden. Zur einfacheren Erläuterung wird die Berechnungsvariante<br />
anhand der Anzahl der Eigentümer dargestellt:<br />
Rund 53% der Gesamtfläche ist Privateigentümern zuzuordnen,<br />
während sich die übrigen Flächen in öffentlichem oder institutionellem<br />
Eigentum befinden. Ein wesentlicher Anteil betrifft dabei den<br />
kirchlichen Grundbesitz, während in öffentlichem Eigentum nur 11%<br />
der Gesamtfläche liegen, die sich vornehmlich auf Wegeparzellen<br />
beziehen.<br />
Bei einem angenommenen Flächenanspruch von ca. 25% der Einwurfsfläche<br />
(entsprechend der Variante mit Südumfahrung) würden<br />
demnach aufgrund der hohen Flächenabzüge lediglich 21% der Eigentümer<br />
theoretische Flächenansprüche auf ein Doppel- oder Einzelhausgrundstück<br />
besitzen, rund 20% der Eigentümer könnte ein<br />
Reihenhausgrundstück zugeteilt werden, die Mehrzahl der Eigentümer,<br />
nämlich fast 60% der Eigentümer, würden Flächenansprüche<br />
unter 200qm zustehen. Insofern ist davon auszugehen, dass sich der<br />
Grundstücksmarkt innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes relativ flexibel gestalten<br />
wird, da einerseits sicherlich eine Vielzahl von Grundstückseigentümern<br />
aufgrund der geringen Anspruchsrate zu einem frühzeitigen<br />
Verkauf tendieren werden und andererseits zum Erreichen zumin<strong>des</strong>t<br />
einer Reihenhausgrundstücksgröße für die Mehrzahl der Eigentümer<br />
Flächenzukäufe erforderlich werden.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
32<br />
8. Rahmenplan<br />
Der Rahmenplan fasst die im Planungsprozess entwickelten Planungsinhalte<br />
zusammen. Er stellt die Grundzüge der zukünftigen<br />
städtebaulichen Entwicklung dar und ist als Grundlage anzusehen für<br />
abschnittsweise zu entwickelnde städtebauliche Entwürfe und Bebauungspläne.<br />
8.1 Freiraumkonzept<br />
Das Freiraumkonzept beinhaltet folgende Einzelelemente:<br />
- Erhalt und Aufwertung der nicht durch Siedlungsflächen belegten<br />
Vegetationsbestände.<br />
- Zentrales Freiraumband als Zone wohnungsnaher Erholung. Aufteilung<br />
dieser Zone in eine durch aktive Nutzungen belegte Südzone<br />
und eine ökologisch hochwertige Nordzone <strong>des</strong> kontemplativen Naturerlebnisses.<br />
- Aufwertung der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
im Ostteil <strong>des</strong> Plangebiets und Aufbau eines Biotopverbunds bis<br />
ins Leimbachtal.<br />
- Einbeziehung von Regenwasserbehandlungsflächen (Sammlung,<br />
Ableitung, Rückhaltung, Versickerung) in das landschaftsökologische<br />
Konzept.<br />
- Ausbildung prägnanter Siedlungsränder, Erlebnis der Landschaft<br />
von Randwegen aus, Ausbildung von Aussichtspunkten.<br />
- Integration von bestehenden Wegen in ein vernetzen<strong>des</strong> Wegesystem.<br />
Bedarfsgerechter Ausbau der Wege von befestigten, Wasser<br />
gebundenen bis zu Holzbohlen belegten Wegen zur Naturbetrachtung.<br />
- Vernetzung <strong>des</strong> äußeren Grüns mit den siedlungsinternen privaten<br />
Grünflächen.<br />
- Begrünungskonzept der öffentlichen Räume, hierarchisch abgestuft,<br />
von dominanten Baumreihen in Sammelstraßen bis zu Baumgruppen<br />
in Wohnhöfen.<br />
- Dezentrale Spielangebote für Kleinkinder in den Siedlungsgebieten,<br />
Spielangebote für Schulkinder und Jugendliche im zentralen Freiraumband,<br />
optionaler naturnah gestalteter Spielplatz.<br />
- Ausbildung eines Quartiersplatzes in der städtebaulichen Mitte.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
33
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
34<br />
8.2 Städtebauliches Konzept - Baufelder<br />
Die Baufelder werden in das Freiraumsystem integriert. Sie sind so<br />
angelegt, dass eine nahe Zuordnung zu dem zentralen Freiraumband<br />
als Zone wohnungsnaher Erholung, als Zone für Spiel und Freizeit,<br />
gegeben ist. Die bauliche Entwicklung gliedert sich in 3 Teilbereiche:<br />
- Baufeld West, westlich <strong>des</strong> Dielheimer Wegs, den bestehenden<br />
Wohngebieten am Rebenweg zugeordnet. (Bauabschnitt 1)<br />
- Baufeld Südost, südlich <strong>des</strong> Neuwegs und unmittelbar angrenzend<br />
an das zentrale Freiraumband. (Bauabschnitt 2)<br />
- Baufeld Nordost, auf dem Hochpunkt <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, nördlich <strong>des</strong><br />
Neuwegs. (Bauabschnitt 3)<br />
Lage und Größe der Baufelder wurden unter Berücksichtigung folgender<br />
Kriterien ausgewählt:<br />
- Erhaltung wertvoller ökologischer Strukturen und Berücksichtigung<br />
der Ermöglichung zukünftiger stabiler Freiraumvernetzungen<br />
- Berücksichtigung vorhandener topografischer Verhältnisse und<br />
landschaftsökologischer Elemente zur Abgrenzung und Gliederung<br />
der Baufelder<br />
- Vermeidung der Absonderung der Baufelder vom bestehenden<br />
Siedlungskörper<br />
- Einhaltung der durch den prämierten Wettbewerbsentwurf und<br />
vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtgrößenordnung der Baufelder<br />
- Berücksichtigung einer Freihaltetrasse zur Führung einer möglichen<br />
Südumfahrung.<br />
Unter Berücksichtigung der obigen Kriterien ist nicht zu vermeiden,<br />
dass auch hochwertige Vegetationsbestände in Anspruch genommen<br />
werden. Dies geschah nur in dem Maße, als auch die verbleibenden<br />
Freiräume dazu geeignet sind, zukünftig ein zusammenhängen<strong>des</strong><br />
hochwertiges Ökosystem aufrecht zu erhalten.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
35<br />
Bautypologien<br />
Je<strong>des</strong> Baufeld bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Bautypologien<br />
zu realisieren. Es wird unterschieden in:<br />
• Mehrgeschossbau<br />
Geschossbau, Reihenhäuser<br />
Offene Bauweise<br />
Geschosszahl III, punktuell IV möglich<br />
• Verdichteter Flachbau<br />
Doppelhäuser,Reihenhäuser, Hofhäuser<br />
Offene Bauweise<br />
Geschosszahl I + Dach bis II + Dach<br />
• Lockere, offene Bebauung<br />
Überwiegend Einzelhäuser und Doppelhäuser<br />
Offene Bauweise<br />
Geschosszahl I + Dach bis II + Dach<br />
Die Berücksichtigung unterschiedlicher Wohntypologien in jedem<br />
Baufeld ermöglicht eine lebendige Siedlungsstruktur sowie auch<br />
eine soziale Durchmischung in den einzelnen Nachbarschaften.<br />
Gliederung der Baufelder<br />
Die Gliederung der Baufelder ist so gewählt, dass zum einen durch<br />
öffentliche Grünflächen oder zukünftig weiterhin landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen eine Gliederung und Aufteilung in überschaubare<br />
Siedlungseinheiten gegeben ist. Die Anordnung der baulichen Anlagen<br />
ist so konzipiert, dass über die privaten Gärten eine Verzahnung<br />
<strong>des</strong> siedlungsinternen Grüns mit der umgebenden Landschaft aufgebaut<br />
wird.<br />
Die Platzierung der unterschiedlichen Bautypen in den einzelnen<br />
Baufeldern wurde so gewählt, dass dichtere Baustrukturen, die naturgemäß<br />
mit kleineren privaten Freiflächen verbunden sind, öffentlich<br />
nutzbaren Freiräumen zugeordnet sind oder am Rande der Baufelder<br />
platziert sind. Dadurch soll eine Inwertsetzung und Attraktivierung<br />
flächensparender Bauformen erreicht werden, so dass deren<br />
wirtschaftliche Realisierung erleichtert wird. Dies schließt jedoch<br />
nicht aus, dass auch frei stehende Einzelhäuser in Randlage vorgeschlagen<br />
werden. Dies insbesondere dort, wo eine baulich geprägte<br />
Fernwirkung <strong>des</strong> Gesamtgebietes vermieden werden soll (Nordost-<br />
Rand von Baufeld Nordost) oder die äußeren Randbedingungen eine<br />
niedere Bauweise als geboten erscheinen lassen (Südrand von Baufeld<br />
Südost, wegen Südumfahrung in topografischem Einschnitt).
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
36<br />
Raumkanten, Stellung der Baukörper<br />
Die Stellung der Baukörper ist jeweils so gewählt, dass eine eindeutige<br />
Zuordnung zu den öffentlichen Erschließungsräumen gegeben<br />
ist und diese dadurch räumlich gefasst werden. Durch die Orientierung<br />
der baulichen Anlagen auf den öffentlichen Raum hin ist die<br />
Möglichkeit zur sozialen Kontrolle <strong>des</strong> öffentlichen Raums gegeben.<br />
Zwischen dem öffentlichen Raum und den privaten Freiflächen<br />
(Hausgärten) kann sich eine halböffentliche Zwischenzone aufbauen<br />
(einsehbare Hausvorzone, Vorgarten, Hof mit Spiel- oder Sitzmöglichkeit),<br />
die den Gedanken der Sozialkontrolle und <strong>des</strong> kommunikativen<br />
Wohnumfelds unterstreicht (die Augen sind auf den öffentlichen<br />
Raum gerichtet).<br />
Die Stellung der baulichen Anlagen ist zum zweiten so gewählt, dass<br />
abriegelnde bauliche Strukturen vermieden werden, vielmehr eine<br />
Durchlässigkeit zwischen Siedlungsflächen und Freiräumen zum<br />
Grundsatz der städtebaulichen Struktur erhoben wird.<br />
Städtebauliche Mitte<br />
Neben dem zentralen Freiraumband ist die städtebauliche Mitte ein<br />
wichtiger Identifikationspunkt für das Gesamtgebiet. Die städtebauliche<br />
Mitte wird im südöstlichen Baufeld, direkt anschließend an den<br />
zentralen Freiraum, vorgesehen. Damit liegt sie nahe zu allen Baufeldern.<br />
In der städtebaulichen Mitte sollen öffentliche Einrichtungen<br />
wie der Kindergarten, soziale und kirchliche Wohnfolgeeinrichtungen,<br />
kommunikative Einrichtungen für die Bewohner, Sonderwohnformen,<br />
wie betreutes Wohnen und Versorgungseinrichtungen für<br />
den täglichen Bedarf untergebracht werden. Von einem peripheren<br />
Einzelhandelstandort im Plangebiet wurde abgesehen (Nordostecke<br />
im südöstlichen Baufeld), da die zu erwartenden Betriebsgrößen einen<br />
nicht unerheblichen Einfluss auf das Einzelhandelsgefüge der<br />
Gesamtstadt haben könnten, erhebliche Verkehrsströme von überwiegend<br />
außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes zu erwarten wären und die angestrebte<br />
ökologische Vernetzung deutlich beeinträchtigt werden<br />
würde. Die Versorgung der Bewohnerschaft mit täglich benötigten<br />
Gütern kann sicher nur in einem beschränkten Sortimentsumfang ermöglicht<br />
werden. Örtlichen Gewerbetreibenden soll die Möglichkeit<br />
geboten werden, in einem multifunktionalen Komplex, der soziale,<br />
kirchliche, kommunikative und privatwirtschaftliche Einrichtungen<br />
miteinander verbindet, ein Versorgungsangebot anzubieten.
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
37
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
38<br />
8.3 Erschließungskonzept<br />
Das Erschließungskonzept geht von einer mehrfachen Anbindung<br />
<strong>des</strong> Plangebietes an das örtliche Erschließungssystem aus. Der Bauabschnitt<br />
1 wird vom Rebenweg aus erschlossen und erhält eine optionale<br />
Anbindung, die mögliche Südumfahrung. Der Bauabschnitt 2<br />
wird über eine östliche Zufahrt aus dem Leimbachtal erschlossen.<br />
Der Bauabschnitt 3 wird über den Bauabschnitt 2 ebenfalls von<br />
Osten aus erschlossen.<br />
Die östlichen und das westliche Baufeld werden für den MIV (motorisierter<br />
Individualverkehr) nicht miteinander verbunden. Allenfalls<br />
wird an eine Verkehrsbeziehung zwischen den Bauabschnitten für<br />
den ÖPNV oder eine zeitlich begrenzte Befahrbarkeit zwischen den<br />
Bauabschnitten Ost und West zu denken sein.<br />
Die Bauabschnitte 2 und 3 bedingen eine entlastende äußere Erschließung,<br />
um Knotenpunkte in der Stadt <strong>Wiesloch</strong> (Alt-<strong>Wiesloch</strong>,<br />
Zentrum) vor einer Überbelastung zu schützen. Da die Untersuchungen<br />
<strong>des</strong> Straßenbauamtes erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen<br />
werden, muss in der Rahmenplanung optional vom Aufbau einer<br />
Südumfahrung oder einer Nordumfahrung mit einer Querspange Ost<br />
ausgegangen werden.<br />
Die Option einer Südumfahrung wird innerhalb <strong>des</strong> Rahmenplanes<br />
durch die Freihaltung einer das Gebiet "Äußere Helde" südlich tangierenden<br />
Trasse gesichert. Wird später eine Nordumfahrung mit Querspange<br />
Ost realisiert, dann könnten die Bauabschnitte 2 und 3 ebenfalls<br />
von Osten aus dem Leimbachtal heraus angefahren werden,<br />
ohne zu einer Überlastung in Alt-<strong>Wiesloch</strong> zu führen.<br />
Die Erschließung <strong>des</strong> Plangebietes ist insgesamt hierarchisch aufgebaut.<br />
Sie enthält folgende Einzelelemente:<br />
- Sammelstraßen, jeweils bezogen auf die einzelnen Bauabschnitte<br />
mit Anschlüssen an das örtliche Verkehrsnetz. Der Bauabschnitt 1<br />
kann optional an die mögliche Südumfahrung angebunden werden.<br />
- Baufelderschließungsstraßen, ringförmig angeordnet zur Vermeidung<br />
von Stichstraßen und zur Erleichterung <strong>des</strong> Serviceverkehrs.<br />
- Wohnwege und Wohnhöfe, befahrbare multifunktional benutzbare<br />
Flächen, in die auch Aufenthaltsflächen und Spielflächen einbezogen<br />
sein können.<br />
Die Ausgestaltung und Dimensionierung der öffentlichen Räume<br />
werden im Kapitel "Entwürfe von Teilbereichen" und den folgenden<br />
Plänen beispielhaft dargestellt.<br />
Aufbauend auf den bestehenden Fußwegeverbindungen wird ein<br />
Fußwegenetz vorgeschlagen, welches die Aktivitäten aus dem Sied-
Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />
39<br />
lungsgebiet heraus auf diese Wege konzentriert und Störungen<br />
schützenswerter landschaftlicher Freiräume reduziert. Entsprechend<br />
den späteren funktionalen Beziehungen werden die Wege unterschiedlich<br />
auszubauen und zu beleuchten, oder durch Möblierungselemente<br />
zu bestücken sein (Sitzbänke etc.). Schulwege werden sinnvollerweise<br />
in belebten Zonen mit Sozialkontrolle, innerhalb der Siedlungsflächen<br />
oder unmittelbar an deren Rand geführt. Sie sind die<br />
Wegebeziehungen, die auf jeden Fall auch beleuchtet werden müssen.<br />
Als Radwegebeziehungen werden der Dielheimer Weg, der<br />
Weg am Südrand <strong>des</strong> Plangebietes vom Dielheimer Weg abzweigend<br />
mit Anschluss an den Radweg südlich <strong>des</strong> Rebenweges, der<br />
Neuweg mit Verlängerung und Anschluss an den Radweg im Leimbachtal<br />
vorgeschlagen.<br />
Der Busverkehr kann in der Phase <strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den<br />
Rebenweg, Sammelstraße BA 1, wechseln zum Schulwiesenweg<br />
und zurück das bestehende Wohngebiet Helde und den 1.Bauabschnitt<br />
Äußere Helde erschließen. Mit dem 2.Bauabschnitt kann<br />
eine Zufahrt vom Rebenweg ausgehend in den 2.Bauabschnitt für<br />
den Bus ermöglicht werden. Mit einer Haltestelle am Quartiersplatz,<br />
wo auch öffentliche und soziale Einrichtungen konzentriert werden<br />
sollen, kann eine gute Erschließung <strong>des</strong> Gesamtgebietes erreicht<br />
werden.
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41<br />
8.4 Realisierungsabschnitte<br />
Die Realisierung <strong>des</strong> Erschließungsgebietes Äußere Helde kann stufenweise<br />
erfolgen. Oben wurden bereits die einzelnen Bauabschnitte<br />
dargestellt. Die Erschließung <strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den bestehenden<br />
Rebenweg ermöglicht der Stadt, in einem überschaubaren<br />
Zeitraum erste Bebauungsmöglichkeiten anbieten zu können.<br />
Dies ermöglicht, die vorbereitenden Planungen für die weiteren Bauabschnitte<br />
vorzubereiten und durchzuführen. Die weiteren Bauabschnitte<br />
können in sich wiederum in einzelne Teilabschnitte aufgeteilt<br />
werden. Eine mögliche Aufteilung <strong>des</strong> Bauabschnittes 2 in 2a<br />
und 2b ist im Plan dargestellt.<br />
Oben wurde bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, mit der Realisierung<br />
<strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den dadurch entstehenden Bedarf<br />
an Ausgleichsmaßnahmen hinaus weitere Ausgleichsmaßnahmen<br />
zu realisieren und im Ökokonto gutzuschreiben.
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43<br />
8.5. Teilbereiche mit Erschließungs- und Wohntypologien<br />
Anhand von Bauabschnitt 2 werden einzelne Teilbereiche beispielhaft<br />
herausgehoben und in Bezug auf Erschließungsräume und mögliche<br />
Wohnformen dargestellt. Die Dimensionierung und Gestaltung<br />
der Erschließungsräume stellt abhängig von der Erschließungsaufgabe<br />
<strong>des</strong> Straßenraumes und der Möglichkeit, diesen auch als Wohnumfeld<br />
zu nutzen, jeweils die Grundzüge einer möglichen Gestaltung<br />
dar. Die vorgeschlagenen Wohnformen sind als eine Möglichkeit<br />
anzusehen. Im weiteren Planungsverfahren können diesbezüglich<br />
Bebauungsalternativen als städtebauliche Entwürfe entwickelt<br />
werden.<br />
8.5.1Mehrgeschoßbau mit Baufelderschließung<br />
Die Bebauung entlang der Baufelderschließung zeigt die südlich der<br />
Baufelderschließung liegenden Wohngebäude, die sich mit ihren ruhigen<br />
Seiten nach Süden in private Gärten orientieren. Die nördlich<br />
der Sammelstraße liegenden Bebauungen grenzen an Wohnwege<br />
und bieten mit ihrer Querstellung zum Erschließungsraum die Möglichkeit<br />
der Vernetzung von privaten und öffentlichen Grünflächen.<br />
Die Sammelstraße wird durch einen Parkierungsstreifen z.B. aus Rasenpflaster<br />
begleitet. Dieser ist gleichmäßig durch große Bäume erster<br />
Ordnung im Abstand von zwei bis drei Stellplatzlängen bepflanzt.<br />
8.5.2Mehrgeschoßbau und verdichteter Flachbau mit Quartierserschließung<br />
Die Quartierserschließung übernehmen für Teilbereiche der einzelnen<br />
Bauabschnitte eine Sammelfunktion. Sie können bereits als niveaugleiche<br />
Erschließungsräume ausgebildet werden, so dass im<br />
extremen Begegnungsfall wie beispielsweise Müllfahrzeug/Möbelwagen<br />
auch der Gehweg mitbenutzt werden kann und dadurch insgesamt<br />
eine maßvolle Breite <strong>des</strong> Erschließungsraumes eingehalten<br />
werden kann. Innerhalb <strong>des</strong> Erschließungsraumes können öffentliche<br />
Parkplätze angeboten werden, die eine verkehrsberuhigende<br />
Wirkung haben.<br />
Zum öffentlichen und zentralen Freiraumband hin sind die Baukörper<br />
quer zum Erschließungsraum gestellt. Dadurch ergibt sich eine Verzahnung<br />
von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie eine Orientierung<br />
der Wohnbebauung in den großzügigen Freiraum. Auf der<br />
anderen Seite <strong>des</strong> Erschließungsraumes können alternative Gebäu<strong>des</strong>tellungen<br />
gewählt werden.<br />
Die Quartierserschließung kann durchaus auch als verkehrsberuhigter<br />
Bereich - Spielstraße festgesetzt werden.
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44<br />
8.5.3Verdichteter Flachbau mit Wohnhof und Quartiersplatz<br />
Dieses Beispiel zeigt eine größere Nachbarschaft aus flächensparenden<br />
Gartenhof-, Doppel-, und Reihenhäusern. Die Gartenhofhäuser<br />
bieten auf kleinen Grundstücken, vergleichbar der Größe eines Reihenhausgrundstückes,<br />
einen Gartenbereich, der als Grünes Zimmer<br />
bezeichnet ein privates Refugium darstellen kann. Der Quartiersplatz<br />
in der Mitte ist der Treffpunkt für die Bewohner dieser Nachbarschaft.<br />
Nutzung und Gestaltung dieses Quartiersplatzes kann sehr<br />
unterschiedlich gesehen werden, von der grünen Wiese über einen<br />
Kiesplatz mit schattenspendenen Bäumen bis zu einem Spielplatz.<br />
8.5.4 Lockere Bebauung mit Wohnhof und Nachbarschaftsplatz<br />
Von der Baufelderschließung abgehend stellt der Wohnhof eine<br />
Nachbarschaft dar, wo das Leben sich auf den öffentlichen Raum hin<br />
ausrichten kann. Der Erschließungsraum ist gleichsam auch Aufenthalts-<br />
und Spielbereich für diese Nachbarschaft. Kinder können sich<br />
Flächen für Bewegungsspiele aneignen. Erwachsene können sich<br />
zur Nachbarschaftshocketse am Platz treffen.<br />
Die Wohnformen können von Doppelhäusern und Einzelhäusern bis<br />
zu Reihenhäusern reichen. Die Belegung mit Wohntypologien ist flexibel.<br />
Die Regenwasserbewirtschaftung ist beispielhaft dargestellt. Es ist<br />
sinnvollerweise davon auszugehen, daß innerhalb der Wohngruppen<br />
das Oberflächenwasser von Dachflächen, Grundstücken und den Erschließungsräumen<br />
in einem Trennsystem unterirdisch geführt wird.<br />
Es wird in diesen Teilbereich der nördlich der Quartierserschließung<br />
verlaufenden offenen Mulde zugeführt. Entsprechend der hydraulischen<br />
Erfordernisse kann diese Mulde in ihrem Verlauf bereits Retentions-<br />
und Versickerungsflächen aufweisen, bevor das Oberflächenwasser<br />
dann einer großflächigen Rückhaltefläche zugeführt<br />
wird bzw. dem Vorfluter zufließt.
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8.6 Flächenbilanz mit städtebaulichen Kennzahlen<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Rahmenplanes ergibt sich folgende Flächenbilanz:<br />
Gesamtstandort Helde<br />
Bruttobaugebiet<br />
52,1 ha 100 %<br />
Bruttobaugebiet 49,0 ha 94 %<br />
Umfahrung 3,1 ha 6 %<br />
49,0 ha 100 %<br />
Kompensationsfläche 30,2 ha 62 %<br />
Bruttobauland 18,8 ha 38 %<br />
Bruttobauland 18,8 ha 38 %<br />
Nettobauland<br />
Infrastruktur 3,3 ha 7 %<br />
Nettobauland 15,5 ha 31 %<br />
15,5 ha 31 %<br />
Quartiersmitte 0,6 ha 1 %<br />
14,9 ha 30 %