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Abschlussbericht des Rahmenplans - Wiesloch

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STADT WIESLOCH<br />

RAHMENPLAN<br />

ENTWICKLUNG ÄUSSERE HELDE<br />

ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

WICK + PARTNER<br />

ARCHITEKTEN STADTPLANER<br />

SCHMELZER + FRIEDEMANN<br />

PLANUNGSGRUPPE<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND ÖKOLOGIE<br />

06/2002


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

Impressum<br />

Auftraggeber: Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />

Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft<br />

Wick + Partner<br />

Architekten Stadtplaner<br />

Gähkopf 18<br />

70192 Stuttgart<br />

Schmelzer + Friedemann<br />

Planungsgruppe<br />

LandschaftsArchitektur und Ökologie<br />

Claude Dornier Straße 4<br />

73760 Ostfildern<br />

Fertigstellung Juni 2002


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

Seite<br />

1. Anlass<br />

1.1 Entwicklungspolitischer Rahmen 1<br />

1.2 Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde 2<br />

1.3 Beteiligung Träger öffentlicher Belange 3<br />

2. Planungsablauf und Beteiligte 5<br />

3. Bestandsanalyse<br />

3.1 Einbindung in die Stadtstruktur und Stadtentwicklung 7<br />

3.2 Landschaftliche Situation 8<br />

3.3 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 9<br />

3.4 Größe, Entwicklungsoptionen 9<br />

3.5 Äußere und innere Erschließungsoptionen 9<br />

3.6 Ver- und Entsorgung 9<br />

3.7 Immissionschutz 9<br />

3.8 Schwermetallbelastung 9<br />

3.9 Bergbaustollen 10<br />

3.10 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 10<br />

3.11 Besitzverhältnisse 10<br />

3.12 Eigentümerbefragung 11<br />

4. Planungsziel<br />

4.1 Zielgruppen 12<br />

4.2 Siedlungsstruktur und Wohntypologie 12<br />

4.3 Erschließung 13<br />

4.4 Nutzungsstruktur 14<br />

4.5 Wohnungsnahe Freiräume 15<br />

4.6 Landschaft und Freiraum 15<br />

5. Planungskonzept<br />

5.1 Vegetation - Bestand 17<br />

5.2 Vorhandenes Fußwegenetz 17<br />

5.3 Freiraumband 18<br />

5.4 Südumfahrung 18<br />

5.5 Baufelder 18<br />

5.6 Vernetzung 19<br />

5.7 Erschließung 20<br />

5.8 Quartiersmitte 20<br />

5.9 Schulwege 21<br />

5.10 Spielplätze 21<br />

5.11 ÖPNV 21<br />

5.12 Fuß- und Radwegenetz 22<br />

6. Abschätzung Ausgleichsrahmen<br />

6.1 Eingriffsregelung 23<br />

6.2 Bewertung und Bilanzen 24<br />

6.3 Vorläufiges Ergebnis 29


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

7. Vermeidungs- und Umlegungsbilanzen<br />

7.1 Vom Bruttobaugebiet zum Nettobauland 30<br />

7..2 Grobbilanz Einwurf / Zuteilung 31<br />

8. Rahmenplan<br />

8.1 Freiraumkonzept 32<br />

8.2 Städtebauliches Konzept - Baufelder 34<br />

8.3 Erschließungskonzept 38<br />

8.4 Realisierungskonzept 41<br />

8.5 Teilbereiche mit Erschließungs- und Wohntypologien 43<br />

8.6 Flächenbilanz mit städtebaulichen Kennzahlen 45


Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />

Auschnitt Regionalplan Unterer Neckar<br />

Ausschnitt Flächennutzungsplan<br />

Orthofoto "Äußere Helde"<br />

Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

1. Anlass<br />

1.1 Entwicklungspolitischer Rahmen<br />

Grundlage für die Siedlungsentwicklung im Bereich Äußere Helde<br />

sind der Regionalplan Unterer Neckar und der Flächennutzungsplan<br />

2005. Der Regionalplan stellt die Stadt <strong>Wiesloch</strong> als Mittelzentrum<br />

dar. Im Bereich Äußere Helde ist ein Siedlungsbereich für Wohnen<br />

dargestellt. Derartige Siedlungsbereiche dienen einer geordneten<br />

Siedlungsentwicklung in der Region mit funktionsfähigen Freiräumen<br />

und sollen die Entwicklung der zentralen Orte sichern.<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) 2005 hat der Gemeinderat <strong>Wiesloch</strong><br />

den Bereich Äußere Helde zum künftigen Siedlungsschwerpunkt <strong>des</strong><br />

Mittelzentrums <strong>Wiesloch</strong> bestimmt mit der Maßgabe, die vorhandenen<br />

Grünbestände zu berücksichtigen. Ausgehend von einer durch<br />

den Regionalverband geforderten baulichen Dichte von 45 Wohneinheiten<br />

(WE) /ha wurde vereinbart, dass 50% der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Wohnbauflächen für eine bauliche Nutzung<br />

herangezogen werden dürfen. Damit ergab sich für 26ha Wohnbauland<br />

ein Zielwert von ca. 1200 WE.<br />

Die landschaftsplanerische Bewertung führte seinerzeit aus:<br />

Die Äußere Helde ist bei ökologischer Gesamtbewertung mit "hoch"<br />

eingestuft. Dieser Wert setzt sich aus dem sehr hoch zu bewertenden<br />

Westteil und dem "mittel" zu bewertenden Ostteil mit wichtigen<br />

Vernetzungsstrukturen zusammen. Ein Ausgleich nach Maßgabe der<br />

Bauleitplanung für die gesamte Baufläche ist nicht möglich.<br />

Eine Bebauung ist aus der Sicht <strong>des</strong> Biotoppotenzials auf der Osthälfte<br />

akzeptabel, wenn die § 24 a Feldgehölze mit genügend großen<br />

Pufferflächen (30m beidseitig) erhalten werden und ihre Vernetzungsfunktion<br />

(vorallem das 615m lange zentrale Feldgehölze) gewährleistet<br />

ist. Eine Streuobstreihe ist in öffentliche Grünflächen einzubinden.<br />

Gegenüber dem Westteil ist eine 50 m breite Pufferzone einzurichten.<br />

Die Beeinträchtigungsmomente auf die zu erhaltenden Strukturen<br />

sind jedoch derzeit noch nicht abschätzbar. Generell wird daher gefordert,<br />

den Ausgleich jeweils gebietsspezifisch zu erarbeiten und die<br />

erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen den jeweiligen Standortansprüchen<br />

anzupassen.<br />

Nachdem am 30.03.2000 der Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde<br />

entschieden wurde, hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst,<br />

auf der Grundlage der Konzeption <strong>des</strong> ersten Preises die weitere<br />

Rahmenplanung zur Vorbereitung und Erschließung <strong>des</strong> Baugebietes<br />

durchzuführen. Damit ist bereits eine weitere Reduzierung der baulich<br />

zu nutzenden Flächen auf ca 18ha vorgegeben.<br />

1


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

2<br />

Topografische Eingliederung der Baufelder<br />

Freiflächensystem<br />

Ableitung <strong>des</strong> Oberflächenwassers<br />

1.2 Wettbewerb Rahmenplan Äußere Helde<br />

Niederschrift über die Sitzung <strong>des</strong> Preisgerichtes am 30. März<br />

2000 in <strong>Wiesloch</strong><br />

"Die städtebauliche Gesamtkonzeption überzeugt durch Klarheit,<br />

Übersichtlichkeit und gute Orientierbarkeit. Drei gut proportionierte,<br />

angemessen verdichtete Baufelder werden im Bereich der Geländehochpunkte,<br />

unter weitgehender Berücksichtigung wichtiger Freiraumbezüge<br />

sowie bestehender Bindungen aus der Vegetation, in<br />

den Landschaftsraum eingefügt. Eingriffe in geschützte Biotope werden<br />

weitgehend vermieden. Durch Erhaltung großzügiger Freiräume<br />

in den Randbereichen und deren Verknüpfung durch ausreichend dimensionierte,<br />

gut gestaltete interne Grünflächen entsteht ein überzeugen<strong>des</strong><br />

Freiraumkonzept. Gelungen erscheint auch die Gestaltung<br />

der Grünräume im Übergang zur bestehenden Bebauung.<br />

Das großzügige Freiraumkonzept geht allerdings deutlich zu Lasten<br />

der Baufläche, welche in der Summe der drei Bauabschnitte (Quartiere)<br />

im unteren Bereich der angestrebten baulichen Nutzung liegt. Dadurch<br />

wird die wirtschaftliche Entwicklung <strong>des</strong> Gebiets deutlich eingeschränkt.<br />

Die innere Struktur der Bauquartiere begünstigt die Orientierung<br />

der Gebäude nach Süden bei gleichzeitiger Ableitung <strong>des</strong><br />

Oberflächenwassers in angrenzende Retentionsräume. Die Verkehrsanbindung<br />

der neuen Bauquartiere an die bestehende Siedlungsfläche<br />

ist in den Grundzügen funktional gut gelöst, im Detail noch zu<br />

verbessern. Vor allem der Ausschluss der Haupterschließung im Westen<br />

ist in der vorgeschlagenen Form nicht realisierbar. Dagegen ist<br />

das Fuß- und Radwegenetz funktional und gestalterisch gut gelungen.<br />

Die Realisierung in Bauabschnitten ist durch die deutliche Abgrenzung<br />

der Quartiere untereinander sowohl funktional als auch gestalterisch<br />

gut möglich.<br />

Die Qualität der Arbeit besteht vor allem in der Konzentration auf wenige<br />

formale Elemente, überschaubare Räume und gut realisierbare<br />

Bauquartiere in Verbindung mit schonendem Flächenverbrauch und<br />

geringen Eingriffen in geschützte Bereiche.<br />

Umgang mit dem Vegetationsbestand Lageplan


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

3<br />

1.3 Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />

Vor Beginn der weiteren Planung wurden die Träger öffentlicher Belange<br />

um eine Stellungnahme zur Erschließung eines Baugebietes<br />

Äußere Helde gebeten. Im Rahmen dieser Anhörung, die im Sommer<br />

2001 durchgeführt wurde, sind Anregungen und Hinweise eingegangen,<br />

die im folgenden stichwortartig und reduziert auf die<br />

wichtigsten Aspekte wiedergegeben werden. Eine ausführliche Zusammenstellung<br />

wurde angefertigt (Anlage 1). Zugrunde lag der<br />

Wettbewerbsentwurf <strong>des</strong> ersten Preisträgers.<br />

Straßenbauamt Heidelberg:<br />

Hinweis auf eingeleitete Umweltverträglichkeitsstudie für die<br />

Ortsumfahrung <strong>Wiesloch</strong>-Altwiesloch. Große Bedeutung kommt einer<br />

siedlungsnahen Variante zu.<br />

Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur,<br />

Sinsheim:<br />

Verweis auf Schutzabstand zu Hühnerfarm von ca. 310 m, südlich<br />

<strong>des</strong> Plangebietes gelegen. Sparsamer Landverbrauch durch dichte<br />

Bauformen und Erschließungen in Teilabschnitten ermöglichen.<br />

Abwasserverband Leimbach-Angelbach:<br />

Entwässerung <strong>des</strong> Plangebietes ist grundsätzlich möglich. Entwässerung<br />

<strong>des</strong> Ostteils in einen zu erstellenden Stauraumkanal im Gewann<br />

Spitzäcker. Entwässerung <strong>des</strong> Westteils in Richtung bestehen<strong>des</strong> RÜ<br />

"Im Mühlhölzle" und in Richtung bestehen<strong>des</strong> Fangbecken am Bergweg.<br />

Regionalverband Unterer Neckar, Mannheim:<br />

Die Wohnbaufläche wird aus dem FNP heraus entwickelt. Vom Regionalverband<br />

wurden zu keiner Zeit Einwendungen gegen das Plangebiet<br />

geltend gemacht. Es wird der Rahmenplanung in der vorgelegten<br />

Abgrenzung zugestimmt.<br />

Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Stadttechnik:<br />

Die im Wettbewerbsentwurf ausgewiesenen Grünflächen übertreffen<br />

das in herkömmlichen Baugebieten vorgesehene öffentliche Grün in<br />

Fläche und Differenzierung bei weitem. Es sind alternative Nutzungskonzepte<br />

auch unter Einbindung der Landwirtschaft zu suchen, um<br />

die Freiflächen auf Dauer erhalten zu können.<br />

Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Tiefbauamt:<br />

Die Entwässerung sollte im sogenannten Trennsystem erfolgen. Die<br />

Vorfluter Waldangelbach und Leimbach können zur Niederschlagswassereinleitung<br />

genutzt werden. Regenwasserrückhaltebecken sind<br />

aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten vorzusehen. Das anfallende<br />

Schmutzwasser kann dem Kanalanschluss in Verlängerung <strong>des</strong><br />

Rebenweges und dem Kanal entlang <strong>des</strong> Leimbaches zugeführt werden.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

4<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau<br />

Baden-Württemberg:<br />

Keine Bedenken aus ingenieurgeologischer Sicht. Objektbezogene,<br />

ingenieurgeologische Baugrunderkundungen werden empfohlen.<br />

Keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken aus bodenkundlicher<br />

Sicht.<br />

Die geplanten Flächen im Bereich Keitelberg und östlich <strong>des</strong> Dielheimer<br />

Weges liegen vollständig auf Lösslehm über Gesteinen <strong>des</strong><br />

Gipskeupers. Diese können als Ziegeleirohstoffe genutzt werden.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes befinden sich diverse untertägige Strekken<br />

<strong>des</strong> ehemaligen Erzbergwerkes "Grube Segen Gottes" (siehe<br />

auch Gutachten Dr. Hildebrandt vom August 2001, Kapitel 3).<br />

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt:<br />

Hinweis auf die Schwermetallproblematik. (Siehe auch Gutachten<br />

Dr. Hildebrandt vom August 2001 in Kapitel 3).<br />

Es wird keine vorsorgliche flächendeckende Bodenuntersuchung für<br />

notwendig angesehen. Allerdings sollten für Kinderspielflächen Überprüfungen<br />

im Hinblick auf die Bun<strong>des</strong>bodenschutzverordnung vorgenommen<br />

werden. Bitte um eine bodenschutzgerechte Planung.<br />

Keine Bedenken aus Sicht der Abwasserbeseitigung.<br />

Hinweis auf § 45 e Abs.2 Wassergesetz und Hinweis auf die getrennte<br />

Ableitung von Niederschlagswasser von Grundstücken.<br />

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Umweltschutzamt:<br />

Hinweis auf eine erforderliche Ausnahmezulassung bei Beeinträchtigung<br />

von sogenannten 24a-Biotopen. Ein diesbezügliches Verfahren<br />

wäre im Rahmen <strong>des</strong> Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Da der<br />

Naturschutzbeauftragte grundsätzlich die Möglichkeit sieht, die im<br />

Plangebiet vorhandenen 24a-Biotope wieder gleichartig (nach Art und<br />

Umfang) zu ersetzen, wurde bereits im Rahmen der Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der VVG <strong>Wiesloch</strong>-Dielheim mit Schreiben<br />

vom 18.06.1999 eine Ausnahmezulassung nach § 24a Abs.4<br />

NatSchG in Aussicht gestellt.<br />

Auch die konkrete Eingriffs- / Ausgleichsbilanz ist erst im Bebauungsplanverfahren<br />

vorzunehmen. Es wird angeregt, die Grundlagen hierfür<br />

bereits jetzt in der Rahmenplanung zu schaffen.<br />

Zusammenfassend kann aus der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange geschlossen werden, dass die Entwicklung eines Baugebietes<br />

Äußere Helde den Zielen der Regionalplanung entspricht und mit<br />

einer geordneten städtebaulichen Entwicklung übereinstimmt. Es<br />

wird auf Wege hingewiesen, die geordnete städtebauliche Konzepti-


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

5<br />

on in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und unter Erhaltung miteinander vernetzter wertvoller<br />

Landschaftsräume realisieren zu können.<br />

2. Planungsablauf und Beteiligte<br />

Die Planung wird im Rahmen eines offenen Planungsprozesses<br />

durchgeführt, bei dem folgende Organisationsstruktur eingeführt<br />

wurde:<br />

Arbeitsgruppe - Engere Arbeitsgruppe<br />

Die Arbeitsgruppe hat zur Aufgabe, die inhaltlichen Vorarbeiten zur<br />

Rahmenplanung zu leisten, die Organisation <strong>des</strong> Prozesses zu übernehmen,<br />

Themenstellungen auszudiffenzieren, Konzepte für Beteiligungsverfahren<br />

zu entwickeln und die Inhalte <strong>des</strong> Rahmenplanes für<br />

die Lenkungsgruppe und die Stadtöffentlichkeit aufzubereiten.<br />

Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Planungsbüros, den<br />

Fachbereichsleitern der am Verfahren beteiligten Ämter der Stadt<br />

<strong>Wiesloch</strong> und wird moderiert durch den Baubürgermeister. Bei Bedarf<br />

werden externe Personen zugeladen (z.B. Experten zu bestimmten<br />

Sachgebieten wie Verkehr, Umwelt etc.).<br />

Aus der Arbeitsgruppe ergibt sich eine engere Arbeitsgruppe aus Vertretern<br />

der Planungsbüros und Vertretern der Ämter, welche sich für<br />

die projektbezogenen Aufgaben und die Organisation <strong>des</strong> Prozesses<br />

zusammenschließen.<br />

Lenkungsgruppe<br />

Die Lenkungsgruppe wird als Monitoring-Instrument verstanden,<br />

welches den Prozess begleitet und eine Verbindung zwischen Gemeinderat,<br />

den wichtigen öffentlichen Vertretern und der Planungsebene<br />

herstellt. Innerhalb der Lenkungsgruppe wird das Verfahren in<br />

regelmäßigen Abständen, bzw. vor und nach Abschluss wichtiger Teilschritte<br />

kritisch hinterfragt und die Ergebnisse auf den Prüfstand gestellt.<br />

Die Lenkungsgruppe soll somit einerseits in die inhaltliche<br />

Fortentwicklung eingebunden sein und andererseits auch den Fortgang<br />

<strong>des</strong> Prozesses legitimieren und steuern können.<br />

Die Lenkungsgruppe wird vom Oberbürgermeister der Stadt <strong>Wiesloch</strong><br />

moderiert. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind die Verwaltungsspitzen,<br />

die Vertreter der Planungsbüros, Vertreter von beteiligten Institutionen,<br />

Verbänden und Interessensvertretungen und auch politische<br />

Vertreter der Ratsfraktionen.<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über differenzierte und je<br />

nach Verfahrensstand und Zielgruppe angepasste Verfahrensweisen.<br />

Die Öffentlichkeit soll über Projektforen an der Erarbeitung der


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

6<br />

Fachexperten<br />

Akteure der Planung<br />

DIE ARBEITSGRUPPE<br />

Baubürgermeister<br />

Vertreter der Planungsbüros<br />

Fachbereichsleiter Planung<br />

Experten je nach Themenstellung<br />

Aufgabe:<br />

Aufarbeitung von Themen<br />

Verfahrenskoordination<br />

Inhaltliche Bearbeitung<br />

Konzeptdifferenzierung<br />

DIE<br />

LENKUNGSGRUPPE<br />

Oberbürgermeister<br />

Baubürgermeister<br />

Fachbereichsleiter<br />

Vertreter Fraktionen<br />

Vertreter Planungsbüro<br />

Vertreter der stadtöffentlichen<br />

Institutionen + Verbände<br />

Interessensgruppen<br />

Experten je nach<br />

Themenstellung<br />

Aufgabe:s<br />

Entscheidung: GEMEINDERAT DER STADT WIESLOCH<br />

Projektforum 1<br />

ENGERE ARBEITSGRUPPE<br />

Fachbereichsleiter Planung<br />

Planungsbüro<br />

Aufgabe:<br />

Organisatorische Aufgaben<br />

Zuarbeit zur Arbeitsgruppe<br />

Sitzungsrhythmus:<br />

Enge interne Abstimmung<br />

Monitoring-Funktion<br />

Legitimation <strong>des</strong> Prozesses<br />

Garantie <strong>des</strong><br />

Informationsflusses<br />

Beteiligung: Öffentlichkeit über Projektforen<br />

Grundlagen, der Zielsetzungen und der Bewertung von Konzeptalternativen<br />

beteiligt werden. Die Beteiligungsformen können durch interne<br />

und externe Medien (Homepage der Stadt <strong>Wiesloch</strong>, Planerchat,<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) ergänzt werden.<br />

Gemeinderat<br />

Die Akteure der Planung sind in ihrer Beziehung zueinander in der<br />

folgenden grafischen Übersicht dargestellt. Bei der Vielzahl der Beteiligten<br />

wird trotzdem der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiesloch</strong> das Entscheidungsgremium<br />

sein, welches über die Verabschiedung <strong>des</strong> Rahmenplanes<br />

als Grundlage für daraus abzuleitende städtebauliche Entwürfe<br />

und Bebauungspläne für Teilbereiche entscheidet.<br />

Der unten dargestellt Ablaufplan zeigt die stufenweise Erarbeitung<br />

<strong>des</strong> Planes und die Beteiligung der unterschiedlichen Akteure im Planungsprozess.<br />

Folgende Abstimmungstermine haben stattgefunden:<br />

Lenkungsrunde 1, 10.12.2001<br />

Ablauf <strong>des</strong> Prozesses,<br />

Planungsgrundlagen,<br />

Einordnung in die Stadtentwicklung,<br />

überörtliche Verkehrsproblematik,<br />

Entwicklungsbausteine,<br />

weiteres Vorgehen<br />

Projektforum 1, 25.01.2002<br />

Bürgerinformation über vorgesehene Vorgehensweise,<br />

Randbedingungen der Planung,<br />

ökologische Wertigkeit im Plangebiet,<br />

Verkehrsprobleme,<br />

Bausteine einer Siedlungsentwicklung,<br />

Vorbereitung von Arbeitsgruppen.<br />

Projektforum 2, 26.01.2002<br />

Arbeitsgruppen der Bürger zur Diskussion der Planungsziele und <strong>des</strong><br />

Planungsprogramms,<br />

Arbeitsgruppe Siedlung, Erschließung, Infrastruktur und Verkehr,<br />

Arbeitsgruppe Landschaft und Freiraum,<br />

Plenumsdiskussion<br />

Lenkungsrunde 2, 04.02.2002<br />

Diskussion der Ergebnisse aus den Projektforen 1 und 2,<br />

Konzept der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung,<br />

Festlegung der Ziele und Programmpunkte für die Planung.<br />

Lenkungsrunde 3, 18.03.2002<br />

Diskussion der Vorstufe <strong>des</strong> Rahmenplanes,<br />

Vorbereitung <strong>des</strong> Projektforums 3


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

7<br />

Projektforum 3, 19.04.2002<br />

Diskussion der Vorstufe Rahmenplan mit den Bürgern,<br />

Grobabschätzung der Umlegungsbilanz,<br />

Übersicht der Zuteilung von Grundstücken nach Größenordnungen<br />

der Einwurfsgrundstücke,<br />

Umlegungsproblematik und Alternativen der Vorgehensweise.<br />

Lenkungsrunde 4, 06.06.2002<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Rahmenplanes und Diskussion zur Vorbereitung der<br />

Vorlage für den Gemeinderat,<br />

Einbringung in den Gemeinderat, 26.06.2002.<br />

3. Bestandsanalyse<br />

3.1 Einbindung in die Stadtstruktur und Stadtentwicklung<br />

Grundzüge:<br />

- Klare Ausrichtung der Siedlungskörper der Stadt auf den alten Stadtkern.<br />

- Traditionelle Hauptentwicklungsrichtung entlang <strong>des</strong> Leimbaches<br />

mit Ergänzungsflächen im Norden und Süden der Siedlungsstruktur.<br />

- Die Stadtteile als polyzentrale Siedlungselemente mit eigenen, teils<br />

noch dörflichen, jedoch bereits durch anhaltenden Wohnungsbau<br />

überformten Charakteren.<br />

-Das Psychiatrische Zentrum als abgesetzter Solitärkörper auf der<br />

Anhöhe mit klarer struktureller und landschaftlicher Abgrenzung.<br />

- Die gewerblichen Bauflächen jenseits der B 3 als expandieren<strong>des</strong><br />

Siedlungsgebilde.<br />

- Der Leimbach als ein wesentliches Element der Siedlungsstruktur.<br />

- Der bereits stark durch überörtliche und örtliche Verkehrstrassen beeinflusste<br />

landschaftliche Vorbereich zum Kraichgaurand, landwirtschaftliche<br />

Resträume oder grünordnerische Zäsuren?<br />

- Der Kraichgaurand als wertvoller, die Rheinebene begrenzender<br />

landwirtschaftlich wertvoller und kleinteilig geprägter Landschaftsraum.<br />

- Die Verkehrsproblematik der Ortsdurchfahrt <strong>Wiesloch</strong> - Altwiesloch<br />

als ein Problem <strong>des</strong> umgebenden Raumes und nicht primär <strong>des</strong><br />

Standorts Helde.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

8<br />

3.2 Landschaftliche Situation<br />

Das Gebiet „Äußere Helde“ liegt in der Vorhügelzone <strong>des</strong> Kraichgau<br />

in der landschaftlichen Übergangszone zum Rheintal. Es umfasst<br />

den nördlichen Höhenrücken <strong>des</strong> Keitelberges und Teile seiner ins<br />

Leimbachtal fallenden Hänge, die in Mulden und kleinere Kuppen gegliedert<br />

sind. Das Gelände fällt nach Westen mit stärkerer Geländeneigung,<br />

nach Osten mit sanfterer Neigung ins Leimbachtal ab,<br />

der steile Nordhang liegt außerhalb <strong>des</strong> geplanten Baugebietes.<br />

Die heute vorherrschende Nutzungsverteilung orientiert sich dabei<br />

an Oberflächenform und Lage zur Siedlung: Die Kuppenlage und der<br />

flachere Osthang werden von Ackerflächen dominiert, die von wenigen,<br />

teilweise gehölzbestandenen Stufenrainen, einzelnen Obstbaumreihen<br />

und einer zentralen, Ost – West verlaufenden Windschutzhecke<br />

gegliedert werden. Streuobstwiesen, eine charakteristische,<br />

siedlungsnahe Nutzung der traditionellen Kulturlandschaft, bestocken<br />

den steileren, an <strong>Wiesloch</strong> angrenzenden Westteil. Sie sind<br />

für die moderne Landwirtschaft von geringem wirtschaftlichen Interesse.<br />

Die Folge waren in den letzten Jahrzehnten Nutzungsaufgabe<br />

oder die Etablierung von Sekundärnutzungen, weshalb sich dort zunehmend<br />

Gehölzbrachen, Stilllegungsflächen und Kleingärten ausbreiten.<br />

Die landschaftsökologischen Qualitäten <strong>des</strong> Gebietes orientieren<br />

sich, wie dies bereits die früheren Erhebungen im Rahmen der Biotopvernetzungskonzeption<br />

oder <strong>des</strong> Landschaftsplanes gezeigt haben,<br />

an der Nutzungsverteilung. Die Streuobstwiesen bieten durch<br />

den kleinräumigen Wechsel an Standorten und Strukturen Lebensraum<br />

für eine Vielzahl von heimischen Pflanzen und Tieren. Dies<br />

wurde in der Vergangenheit durch mehrere Gutachten für die „Äußere<br />

Helde“ belegt. Daraus resultiert eine sehr deutliche Differenzierung<br />

in einen naturschutzfachlich sehr wertvollen Westteil und einen<br />

weniger wertvollen Mittel- und Ostteil.<br />

Die Aufgabe der traditionellen Bewirtschaftung bzw. eine Nutzungsintensivierung<br />

sowie Störungen führen in der Regel zum Ausfall besonders<br />

anspruchsvoller Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklungen<br />

wurden für den wertvollen Westteil der „Äußeren Helde“ mittels<br />

einer Nutzungs- und Strukturkartierung belegt. Floristische und<br />

faunistische Erhebungen zu den aktuellen Artenvorkommen im Gebiet<br />

werden derzeit noch durchgeführt und bis September 2002 abgeschlossen.<br />

Erste Ergebnisse bestätigen die prognostizierte Entwicklung<br />

zum beginnenden Artenschwund. Die Endergebnisse der<br />

Fachgutachten werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

die entscheidende Grundlage für die spätere, differenzierte Eingriff- /<br />

Ausgleichsbilanz sowie die flächenmäßige und inhaltliche Ausformung<br />

notwendiger Ausgleichsmaßnahmen darstellen.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

9<br />

Schutzgebiete/wertvolle Bestände<br />

3.3 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Im Flächennutzungsplan und im Regionalplan ausgewiesener Wohnungsbauschwerpunkt.<br />

Im Hinblick auf den FNP seit 1981 als Wohnbaufläche<br />

in Abwägung zur Fläche Sternweiler/Frauenweiler - Nord<br />

favorisiert.<br />

3.4 Größe, Entwicklungsoptionen<br />

Als in Teilabschnitten zu realisierender Standort anzusehen, Größe ca.<br />

52ha, nach FNP zu 50% baulich nutzbar. Stufenweise Entwicklungsoptionen<br />

mit einer langfristigen Perspektive für die Stadt<br />

<strong>Wiesloch</strong>.<br />

3.5 Äußere und innere Erschließungsoptionen<br />

Nicht einfache äußere Anbindung an das örtliche und überörtliche<br />

Straßennetz. Anbindungsproblematik ist zu sehen im Verbund mit<br />

Diskussionen um mögliche Süd- bzw. Nordumfahrungen von <strong>Wiesloch</strong>.<br />

Bei Realisierung einer Südumfahrung mögliche Gebietserschließung<br />

<strong>des</strong> Standortes von einer siedlungsnahen Trassenführung aus.<br />

Bei siedlungsferner Trassenlage oder der Realisierung einer Nordumfahrung<br />

ergibt sich ein notwendiger Anschluss <strong>des</strong> westlichen Teilgebietes<br />

über den Rebenweg, <strong>des</strong> östlichen Teilbereiches über eine Zufahrt<br />

vom Leimbachtal mit Anschluss an die L 612 und eine Ostspange<br />

mit Anschluss an die Nordumfahrung.<br />

Einbeziehung einer siedlungsnahen Trasse aus dem Untersuchungsrahmen<br />

der Umweltverträglichkeitsstudie zur Umgehung <strong>Wiesloch</strong> -<br />

Altwiesloch in die Entwicklung <strong>des</strong> Gebietes Äußere Helde. Damit<br />

werden eventuelle spätere Flächenansprüche aus einer Straßenplanung<br />

abgepuffert.<br />

3.6 Ver- und Entsorgung<br />

Nach heutigem Kenntnisstand (siehe oben) kann die Ver- und Entsorgung<br />

<strong>des</strong> Plangebietes problemlos gesichert werden.<br />

3.7 Immissionsschutz<br />

Landwirtschaftlicher Aussiedlerbetrieb südlich <strong>des</strong> Plangebietes, Min<strong>des</strong>tabstand<br />

310m.<br />

Keine immissionsschutzrechtlichen Restriktionen aufgrund bestehender<br />

Straßentrassen. Potenzielle Südumfahrung, muss und kann<br />

durch planerische Einbindung in die Topografie wohnverträglich konzipiert<br />

werden.<br />

3.8 Schwermetallbelastung<br />

Es wird verwiesen auf die Untersuchung "Schwermetallbelastung<br />

und Bergbaustollen im Bereich <strong>des</strong> geplanten Neubaugebietes<br />

Äußere Helde in 69186 <strong>Wiesloch</strong>" von Dr. Ludwig H.Hildebrandt,<br />

8.8.2001.<br />

Die vorliegenden Daten reichen für eine endgültige Bewertung nicht<br />

aus. Sie zeigen aber deutlich, dass im westlichen und nordwestlichen


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

10<br />

Teil mit Belastungsklassen der Oberböden von bis Z 2 gerechnet werden<br />

muss. Der östliche Bereich scheint größtenteils unbelastet zu<br />

sein. Die meisten Wohngebiete von <strong>Wiesloch</strong> sind noch höher belastet.<br />

Bei der Anlage von Kinderspielplätzen oder ähnlichem im westlichen<br />

Teil <strong>des</strong> Gebietes erscheint ein kompletter Bodenaustausch vorher<br />

notwendig. Für das weitere Vorgehen wird die Erstellung eines generellen<br />

Entsorgungskonzeptes mit Einstufung nach Z-Klassen empfohlen.<br />

Dafür wären ca. 30 Beprobungen flächenhaft verteilt erforderlich,<br />

um bei späteren Baumaßnahmen für jede einzelne Baumaßnahme<br />

ein Gutachten zu vermeiden. Eine Abstimmung <strong>des</strong> Vorgehens mit<br />

dem Landratsamt und den Deponien wird empfohlen.<br />

3.9 Bergbaustollen<br />

Von den Bergbaustollen geht nach Einschätzung <strong>des</strong> Gutachters keine<br />

Gefährdung aus, da diese mehr als 70m unter der Oberfläche verlaufen.<br />

Sie sind im Bereich Schulwiesenweg bereits heute überbaut.<br />

Weitere Untersuchungen in diesem Zusammenhang werden vom<br />

Gutachter nicht für erforderlich gehalten.<br />

3.10Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan<br />

Der Landschaftsplan, der nur für die in den Flächennutzungsplan integrierten<br />

Teile verbindlich ist, weist auf die ökologisch unterschiedlich<br />

zu bewertenden Teile <strong>des</strong> Gesamtgebietes hin. "Die westliche Hälfte<br />

mit Wiesen, Streuobst und Feldhölzen am jetzigen Siedlungsrand<br />

und die östliche Hälfte mit intensiv ackerbaulich genutzten Flächen<br />

mit wenig Streuobst- und Feldgehölzstrukturen. Im westlichen Bereich<br />

befindet sich eine große Zahl von Einzelbäumen, ferner sind<br />

nach Kartierungen <strong>des</strong> Naturschutzbun<strong>des</strong> 15 rote-Liste-Arten im Gebiet<br />

heimisch. Der Lebensraum vieler dieser Arten liegt in nach § 24a<br />

NatSchG. geschützten Feldgehölzbeständen mit Verbindung zu Streuobstbäumen<br />

und Wiesenflächen.<br />

Nach ursprünglich vorgesehenen 1600 WE bei einer Dichte von 45<br />

WE/ha hat der Gemeinderat im Rahmen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

eine Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten unter Beibehaltung der<br />

Dichte auf 1200 WE beschlossen. Die Landschaftsplanung kommt zu<br />

dem Ergebnis, dass dadurch innerhalb <strong>des</strong> gesamten Gebietes der<br />

Eingriff zu min<strong>des</strong>tens 75% ausgeglichen werden kann (ausgegangen<br />

wird dabei von einer etwa 50%igen Nutzung der Gesamtfläche<br />

für Bauland).<br />

3.11Besitzverhältnisse<br />

Das Eigentum an den Grundstücken in der Äußeren Helde ist kleinteilig<br />

parzelliert. 53% der Flächen sind im gestückelten Privateigentum,<br />

35% im Besitz <strong>des</strong> Evangelischen Kirchenfonds, 11% im Besitz<br />

der Stadt <strong>Wiesloch</strong> und 1% im Besitz der Katholischen Kirchenschaffnei.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

11<br />

Die Einzelgrundstücke weisen sehr unterschiedliche Größen auf. Dabei<br />

sind 32% der Grundstücke kleiner als 800qm, 28% der Grundstücke<br />

liegen zwischen 800 und 1200qm, 18% der Grundstücke liegen<br />

zwischen 1200 und 1800qm und 22% der Grundstücke sind größer<br />

als 1800qm.<br />

3.12Eigentümerbefragung<br />

Von der Stadtverwaltung wurden an die Eigentümer 255 Fragebögen<br />

versandt. Diese sollten Aufschluss geben über den beabsichtigen<br />

Umgang der Eigentümer mit ihren Grundstücken und Vorstellungen<br />

der Eigentümer von einem Wohneigentum im Gebiet. Die Beteiligung<br />

der Eigentümer war freiwillig. 95 Eigentümer haben geantwortet.<br />

Dies entspricht einer Beteiligung von 37 %. Die Befragung wurde<br />

im April 2002 durchgeführt.<br />

18% der antwortenden Eigentümer waren am Verkauf ihrer Grundstücke<br />

interessiert, 10% waren diesbezüglich noch unschlüssig.<br />

72% der Antwortenden waren interessiert, selbst zu bauen.<br />

Es bestand ein überwiegen<strong>des</strong> Interesse am freistehenden Einwohnungshaus.<br />

Die Mehrzahl der Antwortenden würde sich an einer gemeinschaftlich<br />

betriebenen Nahwärmeversorgung beteiligen, die<br />

Mehrheit möchte auch alternative Energien bei ihrem Bauvorhaben<br />

zum Einsatz bringen. Hoher Wert wurde auf einen eigenen Garten<br />

oder Gartenanteil gelegt. Das Wohnumfeld sollte ruhig gestaltet sein<br />

mit der Möglichkeit <strong>des</strong> Aufenthalts der Kinder im öffentlichen Raum.<br />

Garagen sollten direkt am Haus oder an der Wohnung angeordnet<br />

werden. Es wird überwiegend eine Einzelhandelsversorgung im näheren<br />

Umfeld <strong>des</strong> Wohngebietes gewünscht. Die Mehrzahl der Antwortenden<br />

geben an, dass sie heute zu gleichen Teilen in der Innenstadt,<br />

als auch im Supermarkt auf der "grünen Wiese" mit dem Auto<br />

einkaufen.<br />

Das Interesse an Bauherrengemeinschaften war eher unterdurchschnittlich,<br />

während die überwiegende Zahl der Antworten zeigt,<br />

dass diese Eigentümer ihr Haus individuell durch einen Architekten<br />

entwerfen lassen wollen.<br />

Das Ergebnis dieser Fragenbogenaktion zeigt, dass ein großes Interesse<br />

an der Realisierung <strong>des</strong> Plangebietes besteht. Es gibt dabei in<br />

beträchtlichem Umfang Möglichkeiten für die Stadt, Grundstücke zu<br />

erwerben und diese wiederum weiteren Interessenten zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Vorstellung vom Wohnen liegt bei den Eigentümern<br />

sehr stark beim freistehenden Einwohnungshaus. Es ist klar, dass<br />

mit dieser Wohnform allein die regionalplanerisch vorgegebene bauliche<br />

Dichte bei weitem nicht erreicht werden kann. Aus der Struktur<br />

der Eigentümer wird aber auch klar, dass Möglichkeiten bestehen, im<br />

notwendigen Umfang auch verdichtete Flachbauten und andere<br />

Wohnformen vorzusehen (siehe Punkt 3.11).


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

12<br />

4. Planungsziele<br />

Auf der Grundlage der Projektforen 1 und 2 wurden die Ziele der Planung<br />

in einer Lenkungsrunde diskutiert und festgelegt.<br />

4.1. Zielgruppen<br />

Anzustreben ist eine gesunde Mischung verschiedener Bevölkerungsgruppen<br />

von jungen Familien, Singles, Großfamilien, Senioren,<br />

wie auch Behinderten.<br />

Allen Bevölkerungsschichten soll ein Angebot zum Wohnen im Grünen<br />

gemacht werden.<br />

Vor allem jungen Familien soll die Perspektive <strong>des</strong> Wohnens in der<br />

Stadt <strong>Wiesloch</strong> eröffnet werden, um Abwanderungstendenzen in<br />

den ländlichen Raum entgegen zu wirken. Der dynamischen Arbeitsplatzentwicklung<br />

im regionalen Raum sind entsprechende Angebote<br />

<strong>des</strong> Wohnens im zentralen Ort <strong>Wiesloch</strong> gegenüber zu stellen.<br />

Die Familien der Grundstückseigentümer sollen für ihren Eigenbedarf<br />

ausreichende Siedlungsmöglichkeiten erhalten.<br />

4.2 Siedlungsstruktur und Wohntypologie<br />

Anstreben der vom Regionalverband vorgegebenen baulichen Dichte<br />

von 45 Wohneinheiten pro ha. Dies entspricht einer Mischung aus<br />

Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser, anderen verdichteten Flachbauten<br />

sowie Mehrfamilienhäusern.<br />

Durch kompakte Bauformen, aktuelle mehrgeschossige Stadthäuser<br />

oder Gartenhofhäusern auf kleinen Grundstücken, sollen auch im<br />

Einwohnungshausbau kostengünstige Wohnhäuser möglich sein und<br />

die Eigentumsbildung gefördert werden.<br />

Die städtebauliche Struktur muss flexibel und neutral sein, um bei<br />

der zu erwartenden langen Aufsiedelungszeit und absehbar notwendigen<br />

Gesamtumlegung ein langfristig tragfähiges Gerüst für die<br />

Grundstücksaufteilung zu haben.<br />

Die bei der Befragung von interessierten Bevölkerungsgruppen und<br />

der Grundstückseigentümer sich ergebenden Hinweise auf gewünschte<br />

Wohnformen sollen bei der Planung Berücksichtigung finden.<br />

Die kompakten Siedlungscluster sollen beibehalten werden, um<br />

großzügige Freiraumzusammenhänge entwickeln zu können.<br />

In der städtebaulichen Grundstruktur sollen überschaubare Nachbarschaften<br />

entstehen.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

13<br />

Die mit Landschaft und Topografie verträgliche Höhe der Bebauung<br />

wird mit 3 Geschossen angegeben. An städtebaulich begründeten<br />

Einzelsituationen kann diese Höhe auch mäßig überschritten werden.<br />

Der Flächennutzungsplan setzt als Ziel 1.200 WE fest. Dies erfordert<br />

bei einer Dichte von 45 Wohneinheiten pro ha ein Bruttobauland von<br />

ca 27 ha. Der preisgekrönte Wettbewerbsentwurf weist ca. 19ha<br />

Bruttowohnbauland aus. Damit können die 1.200 WE <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

nicht erreicht werden. Aufgabe <strong>des</strong> Wettbewerbs war<br />

es, die Abwägungen zwischen Bebauung und Freiflächen in ihrer<br />

Verhältnismäßigkeit zu treffen. Die mit dem prämierten Entwurf vorgelegte<br />

Verhältnismäßigkeit soll Grundlage der weiteren Planung<br />

sein. Durch eine Erhöhung der baulichen Dichte die im FNP vorgegebenen<br />

WE zu erreichen, soll nicht angestrebt werden.<br />

Eine Größenordnung von 800-850 WE wird als Zielwert angestrebt.<br />

.<br />

4.3 Erschließung<br />

Die Erschließung <strong>des</strong> Gesamtgebietes soll abschnittsweise erfolgen<br />

können, einzelne Abschnitte nicht größer als 10 ha.<br />

Ein erster Abschnitt kann von Westen über den Rebenweg erschlossen<br />

werden. Weitere Abschnitte östlich <strong>des</strong> Dielheimer Wegs sollten<br />

erst erschlossen werden, wenn ein äußeres Ringerschließungselement<br />

zur Entlastung von Alt-<strong>Wiesloch</strong> voraussichtlich realisiert<br />

wird.<br />

Die innere Durchfahrbarkeit in Ost-West-Richtung durch das Gesamtgebiet<br />

muss soweit reduziert sein, dass Durchgangsverkehr als<br />

Schleichverkehr vermieden wird; für den ÖPNV kann hingegen eine<br />

Durchfahrbarkeit vorgesehen werden.<br />

Die Form der inneren Erschließung wird in Abhängigkeit mit der<br />

städtebaulichen Struktur zu entwickeln sein. In die Überlegungen<br />

sind unter anderem eine innere Ringerschließung mit äußeren Stichbzw.<br />

Ringstraßen und eine Rasternetzerschließung einzubeziehen.<br />

Das Gesamtgebiet ist an den ÖPNV anzubinden, in der weiteren Planung<br />

sind die Rahmenbedingungen (Linienführung, Radien zu Haltestellen<br />

etc.) zu prüfen.<br />

Alternative Erschließungskonzepte, Sammelparkierungsanlagen etc.<br />

können in Teilbereichen berücksichtigt werden, der Grundcharakter<br />

<strong>des</strong> Gebiets sollte nicht vom Individualverkehr dominiert werden.<br />

Radwegeverbindungen, Fußgängerbeziehungen in Richtung Stadtmitte,<br />

Schulen und Kindergärten sowie auch in die Erholungslandschaft<br />

sind ausreichend anzubieten.<br />

Die öffentlichen Räume sollen auch als Aufenthalts- und Kommunikationsräume<br />

für die Nachbarschaft und vor allem für Kinder und Ju-


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

14<br />

gendliche geeignet sein. Die Verbindungen zu Spielflächen sind gefahrenfrei<br />

zu konzipieren.<br />

Wünschenswert ist die Realisierung von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit<br />

auf Privatgrundstücken oder in Sammelparkanlagen, um den<br />

Parkierungsdruck in den öffentlichen Räumen und eine Dominanz<br />

<strong>des</strong> Individualverkehrs zu vermeiden.<br />

Die Realisierung von Tiefgaragen ist zu überprüfen, abhängig von<br />

den zu erwartenden Kosten und den Auswirkungen auf die Ökologie.<br />

4.4 Nutzungsstruktur<br />

Berücksichtigung eines Standorts für einen Kindergarten.<br />

Eine Grundschule wird im Gebiet nicht für tragfähig angesehen. Ausreichende<br />

Angebote sind in vertretbarer Entfernung durch Erweiterung<br />

zu schaffen, über eine Neuorganisation der Schuleinzugsbereiche<br />

sollte diskutiert werden.<br />

Eine mit dem Wohnen verträgliche Nutzungsmischung ist anzustreben.<br />

Die Versorgung der Bevölkerung mit dem täglichen Bedarf soll<br />

wohnortnah angestrebt werden. Eine Neuansiedlung von Einzelhandel<br />

allein auf das Plangebiet bezogen wird als nicht realistisch angesehen.<br />

Soll ein Versorgungsstandort mit größerem Einzugsbereich<br />

realisiert werden, um eine Nahversorgung aufzubauen, dürfen hieraus<br />

für den Standort Helde keine Benachteiligungen (Verkehrsflüsse<br />

in und durch das Gebiet) entstehen. Gleichermaßen ist die Sicherung<br />

der Zentrumsfunktion der Innenstadt von <strong>Wiesloch</strong> in den Planungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Möglichkeiten zur Realisierung multifunktionaler Baukomplexe,<br />

auch unter Beteiligung der Stadt, sind zu prüfen. Beispielsweise Baukomplex<br />

mit Flächen für Einzelhandel, Post- oder Bank-Stützpunkt,<br />

Dienstleistungen, Mietbüros, Flächen für Gründerberufe, Gemeinschaftsräume<br />

für Kinder- und Jugendbetreuung, für die Begegnung<br />

für Alt und Jung (Mehrgenerationen), kirchliche Einrichtungen oder<br />

auch als Mietraum für Festivitäten.<br />

Wohngebietsverträgliche Büronutzung an gut erschlossenen Standorten,<br />

Flächen für freie Berufe, offene und flexible Wohnungsgrundrisse<br />

mit Schalträumen etc. sollen eine verträgliche Mischung von<br />

Wohnen und Arbeiten ermöglichen.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

15<br />

4.5 Wohnungsnahe Freiräume<br />

Für alle Altersgruppen von Jugendlichen und Kindern sollen geeignete<br />

Spielmöglichkeiten einerseits wohnungsnah, ungefährdet vom<br />

Fahrverkehr angeboten werden, andererseits störungsfrei von<br />

Wohnbereichen abgewandt.<br />

Das Freiraumkonzept soll stadtgestalterisch aufwertende und für die<br />

Bevölkerung Identifikation gebende Elemente aufweisen. Gleichzeitig<br />

sind die Belange der Erhaltung <strong>des</strong> Biotopbestands und <strong>des</strong>sen<br />

Vernetzung zu berücksichtigen.<br />

Ein Freiraumnetz und das System <strong>des</strong> ökologischen Netzes sollten<br />

im Vorfeld und Vorgriff auf bauliche Entwicklungen frühzeitig entwikkelt<br />

werden.<br />

Bei der Realisierung einer äußeren Erschließung in Form einer Südumfahrung<br />

soll eine Landschaftsbrücke und Querungen angestrebt<br />

werden, um eine bessere Vernetzung <strong>des</strong> Gebietes mit den umgebenden<br />

Landschaftsbereichen zu erreichen.<br />

Durch entsprechende Wegeführungen (Lenkung der Freiraumnutzung)<br />

zu geplanten Spielflächen soll die Störung schützenswerter<br />

Biotope durch Kinder und Jugendliche vermieden werden.<br />

Es sollen auch naturnahe Spielräume ermöglicht werden.<br />

4.6 Landschaft und Freiraum<br />

Der im Wettbewerb dargestellte zentrale Freiraum im Plangebiet soll<br />

weiterhin das Rückgrat <strong>des</strong> Freiraumkonzepts darstellen. Aufgrund<br />

der landschaftsökologischen Bewertung soll jedoch die Intensität der<br />

Freiraumnutzungen innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums neu definiert<br />

werden. So sollen intensive Freiraumnutzungen auf der weniger sensiblen<br />

Kuppenlage am Dielheimer Weg platziert werden, während<br />

nach Norden die Nutzungsintensität entsprechend den landschaftsökologischen<br />

Wertigkeiten abnehmen soll.<br />

Die zu bebauenden Teilgebiete werden in ihrer städtebaulichen<br />

Grunddisposition entsprechend dem Wettbewerbsentwurf weiterverfolgt,<br />

jedoch unter siedlungsstrukturellen und landschaftsökologischen<br />

Gesichtspunkten ausdetailliert. Dies gilt insbesondere für die<br />

westlich liegende Fläche am Rebenweg.<br />

Die heute an die bestehende Siedlungsstruktur entlang <strong>des</strong> Schulwiesenwegs<br />

und <strong>des</strong> Juliusblicks angrenzenden landschaftsökologisch<br />

hochwertigen Teilflächen sollen einerseits über einen Freiraum<br />

entlang der langen Baumhecke an den Landschaftsraum <strong>des</strong> Leimbachtals<br />

angebunden werden, andererseits soll entlang der Kante<br />

der Kuppenlage im Norden <strong>des</strong> Gebietes ein Biotopverbundsystem<br />

entwickelt werden.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

16<br />

Art, Umfang, Lage und Gestaltungsaspekte von Freiraumnutzungen<br />

sollen weiter konkretisiert werden. Die Verbindungsfunktion zwischen<br />

bestehender Bebauung von <strong>Wiesloch</strong> und den angrenzenden<br />

Landschaftsräumen soll auch über die Freiraumelemente innerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebietes der Helde gestärkt werden. Insbesondere ist zu berücksichtigen:<br />

- Angebot an Freiraumnutzungen entsprechend der differenzierten<br />

Altersgruppen<br />

- Konkretisierung der Lage und Funktion der aktiven Freiraumnutzungen<br />

entlang <strong>des</strong> Dielheimer Wegs in Richtung Kuppenlage<br />

- Vorschläge für ruhige, der kulturlandschaftlichen Situation angepasste<br />

Freiraumnutzungen im nördlichen Teilabschnitt <strong>des</strong> Freiraumbands<br />

- Grundsätzliche Überlegungen zur Entwicklung <strong>des</strong> Freiraums als<br />

das Qualitätsmerkmal <strong>des</strong> Gebietes Helde<br />

Die Gestaltung <strong>des</strong> Übergangs zwischen der geplanten Bebauung<br />

und dem Landschaftsraum soll situationsbezogen entsprechend dem<br />

übergeordneten städtebaulichen und freiraumplanerischen Grundkonzept<br />

entwickelt werden. Auf die kulturlandschaftlichen Aspekte,<br />

aber auch auf alternative freiraumplanerische Randausbildungen hin<br />

zu neu zu schaffenden Freiräumen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes soll eingegangen<br />

werden.<br />

Zur Landschaftsgestaltung und -entwicklung und zur Biotopentwicklung<br />

und -vernetzung sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden.<br />

Die kulturlandschaftlichen Aspekte in der Landschaftsentwicklung<br />

sind zu beachten. Teil <strong>des</strong> Konzepts soll aber auch der freiraumplanerische<br />

Einsatz einer „gestalteten/gebauten Landschaft“ an ausgewählten,<br />

städtebaulich und funktional-freiraumplanerisch begründeten<br />

Situationen zur Schaffung eines gebietsstrukturierenden Freiraumsystems<br />

sein.<br />

Das Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsgebot ist in die<br />

Entwicklung der konkreten städtebaulichen Struktur einzubinden, die<br />

naturräumlichen Potenziale sind in einem Abwägungsprozess mit der<br />

Entwicklung der städtebaulichen Struktur zu sehen.<br />

Auf Basis der Entwicklung der städtebaulichen Grundstruktur ist der<br />

Ausgleichsrahmen in der Vorstufe <strong>des</strong> <strong>Rahmenplans</strong> in einer groben<br />

Vorausrechnung zu definieren und mögliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind unter landschaftsökologischen, gestalterischen und erholungsrelevanten<br />

Gesichtspunkten darzustellen. Eine Prämisse stellt weiterhin<br />

das Ziel dar, den Kompensationsumfang innerhalb <strong>des</strong> bestehenden<br />

Wettbewerbsgebietes unterzubringen.<br />

Alternative Vorschläge zum Umgang mit der Ausgleichs- und Pflegeproblematik<br />

im Rahmen der Realisierung und Umlegung sind ebenso<br />

wie Strategien zur weiteren Pflege zu entwickeln.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

17<br />

5. Planungskonzept<br />

Das Bebauungskonzept stellt die Randbedingungen für eine Siedlungsentwicklung<br />

im Gebiet Äußere Helde dar. Die Konzeptinhalte<br />

werden schrittweise entwickelt.<br />

5.1 Vegetation<br />

Die Ausgangssituation im Gebiet Helde wird durch eine differenzierte<br />

landschaftsökologische Wertigkeit charakterisiert. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Gesamtgebietes fällt dabei die landschaftsökologische Wertigkeit in<br />

Richtung der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen stark<br />

ab, welche letztendlich unproblematisch für eine Siedlungsentwicklung<br />

herangezogen werden können. Die vorhandenen wertgebenden<br />

Bestände im Westteil <strong>des</strong> Gebietes werden einerseits durch die<br />

Struktur der Gehölzbestände geprägt, ihre Wertigkeit ergibt sich jedoch<br />

andererseits auch durch das Patchwork aus noch vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Nutzungen im direkten Umfeld der Gehölzbestände.<br />

Diese sind derzeit noch tragfähig, es besteht für sie jedoch<br />

keine langfristige Sicherung. Insofern ist die Betrachtung der Wertigkeit<br />

als eine Momentaufnahme anzusehen, welche die Ausgangsbasis<br />

für die Eingriffsbewertung und die notwendigen Vermeidungsund<br />

Kompensationsmaßnahmen bildet.<br />

Der zu entwickelnde städtebauliche Entwurf für eine Siedlungsentwicklung<br />

am Standort Äußere Helde hat dabei die schwierige Aufgabe<br />

zu erfüllen, zum einen die landschaftlichen Qualitäten aus landschaftsökologischer<br />

Sicht zu berücksichtigen, zum anderen aber<br />

auch einen neuen Stadtteil darzustellen, welcher strukturell nicht als<br />

ein nach Osten abgesetzter Solitär wirkt, sondern sich über Siedlungs-<br />

und Freiraumbeziehungen an die Siedlungsstruktur von <strong>Wiesloch</strong><br />

angliedert.<br />

5.2 Vorhandenes Fußwegenetz<br />

Neben der landschaftsökologischen Wertigkeit wird die Bedeutung<br />

<strong>des</strong> Gebietes im Sinne der siedlungsnahen Erholungsfunktion als<br />

maßgebend auch für den städtebaulichen Entwurf betrachtet. So finden<br />

sich im Bestand gut frequentierte Wegeverbindungen aus der<br />

Siedlungsstruktur von <strong>Wiesloch</strong> heraus in den angrenzenden Landschaftsraum.<br />

Diese bringen für den städtebaulichen Entwurf das Ziel<br />

mit sich, nicht nur für das neu zu bebauende Gebiet Helde, sondern<br />

auch für die Bevölkerung der Bestandswohnflächen von <strong>Wiesloch</strong> attraktive<br />

Freiräume zu schaffen und wesentliche Wegeverbindungen<br />

aufrechtzuerhalten bzw. freiraumplanerisch zu stärken.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

18<br />

5.3 Freiraumband<br />

Ausgehend von den oben genannten Rahmenbedingungen baut der<br />

städtebauliche Entwurf auf das nachfolgend dargestellte Freiraumkonzept<br />

auf, die Siedlungsentwicklung gliedert sich so in ein Freiraumsystem<br />

ein und prägt nicht in traditioneller Weise den Freiraum<br />

als „Restraum“.<br />

Als Rückgrat <strong>des</strong> Gesamtentwurfes wird ein zentraler Freiraum angesehen,<br />

welcher einerseits die Freiraumnutzungen der sich angliedernden<br />

Wohnquartiere aufnehmen wird und andererseits als das<br />

verbindende Element zwischen der bestehenden Siedlungsstruktur<br />

von <strong>Wiesloch</strong> und dem offenen Landschaftsraum anzusehen ist. Ergänzt<br />

wird der zentrale Freiraum durch den entlang <strong>des</strong> Gehölzstreifens<br />

in Richtung Leimbachtal führenden Freiraum in West-Ost-Richtung.<br />

Am Schnittpunkt beider Freiräume entsteht ein zentraler Ort im<br />

Freiraumsystem, welcher, als Kanzel ausgebildet, freiraumplanerisch<br />

gestaltet werden soll und Sichtbeziehungen in die Rheinebene ermöglichen<br />

wird.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums werden im Südabschnitt die intensiven<br />

Freiraumnutzungen (Bolzplatz, Kinderspielplatz etc.) untergebracht,<br />

im nördlichen, landschaftsökologisch sensibleren Abschnitt<br />

werden die ruhigen, landschaftsverträglicheren Freiraumnutzungen<br />

platziert. Die geschützten Gehölzbestände erhalten zum zentralen<br />

Freiraum hin Pufferzonen.<br />

5.4 Südumfahrung<br />

Als weitere Randbedingung wird eine mögliche Trasse einer Südumfahrung<br />

in den Entwurf aufgenommen, welche das Plangebiet im Süden<br />

und Osten anschneidet und alternativ zum Aufbau einer<br />

Nordumfahrung die Vorbedingung für die Realisierung <strong>des</strong> 2. bzw. 3.<br />

Abschnittes der Siedlungsentwicklung im Osten <strong>des</strong> Gebiets Helde<br />

wird.<br />

5.5 Baufelder<br />

In das Freiraumsystem werden die Baufelder integriert. Hierbei werden<br />

neben den intensiv ackerbaulich genutzten Flächen auch landschaftsökologisch<br />

höherwertige Bereiche in Anspruch genommen,<br />

um zum einen ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bauflächen und<br />

Gesamt-plangebiet zu erreichen und zum anderen eine städtebaulich<br />

sinnvolle Grundstruktur <strong>des</strong> Gesamtgebietes und <strong>des</strong>sen Verknüpfung<br />

mit den Bestandswohngebieten zu garantieren.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Bauabschnitts 1 – Rebenweg – wird ein Teil der dortigen<br />

Gehölzbestände in Anspruch genommen. Nicht angetastet<br />

werden hier die zum Südrand <strong>des</strong> Gebietes vorgelagerten Heckenstrukturen<br />

sowie die wertgebenden Vegetationsbestände am<br />

Südrand der heutigen Bestandsbebauung entlang <strong>des</strong> Schulwiesenwegs.<br />

Das Gebiet Rebenweg fügt sich so in die bestehende Landschaftsstruktur<br />

ein, wahrt in Größe und räumlichem Umfang die


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

19<br />

Maßstäblichkeit zwischen Siedlung und Freiraum und sichert den<br />

Bestand der wertvolleren Teile der dortigen Vegetationsbestände.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Bauabschnitts 3 – Nordost – wird ebenfalls ein Teil<br />

der landschaftsplanerisch als wertgebend eingeschätzten Gehölzbestände<br />

in Anspruch genommen. Hintergrund ist hier die städtebauliche<br />

Absicht, das Gebiet Nordost nicht zu weit in Richtung Osten<br />

vom zentralen Freiraum und dem System zwischen Siedlungsstruktur<br />

und Freiraum abzulösen und damit nicht eine Inselwirkung dieses<br />

Quartiers zu riskieren, welche städtebaulich und auch soziostrukturell<br />

nicht gewollt ist. Die Ausformung <strong>des</strong> Gebietes Nordost ist so<br />

angelegt, dass zwischen der nördlichen Kante <strong>des</strong> Gebiets Nordost<br />

und der Kante der nördlich angrenzenden Bestandsgebiete ein ausreichend<br />

großer Pufferraum bestehen bleibt, welcher als Biotopverbundelement<br />

für den im nächsten Abschnitt beschriebenen Aufbau<br />

eines leistungsfähigen Biotopverbundsystems dienen kann.<br />

In der Gesamtheit bleibt damit die Mehrzahl der als wertvoll eingeschätzten<br />

Vegetationsbestände im Sinne <strong>des</strong> Vermeidungsaspektes<br />

erhalten und steht zusammen mit den umliegenden Kompensationsflächen<br />

einer Sicherung und Aufwertung durch Pflegemaßnahmen<br />

zur Verfügung.<br />

5.6 Vernetzung<br />

Im Zuge der Kompensation der zu erwartenden Eingriffswirkungen<br />

werden neben Maßnahmen zur Aufwertung der teilweise durch<br />

mangelnde Pflege in ihrer Wertigkeit herabgesetzten Vegetationsbestände<br />

insbesondere Maßnahmen getroffen, welche den Biotopverbund<br />

stärken und zu einer Aufwertung der nicht zur Siedlungsentwicklung<br />

vorgesehenen und heute intensiv ackerbaulich genutzten<br />

Flächen im Osten <strong>des</strong> Gebietes führen. Hierbei wird im Zuge der<br />

Kompensation zum einen mittels der Freiraumelemente eine Vernetzung<br />

nach Süden und nach Osten hergestellt, zum anderen über<br />

eine Aufwertung der nördlichen und nordöstlichen Flächen eine Intensivierung<br />

<strong>des</strong> Biotopverbunds in Richtung Leimbachtal erreicht.<br />

Gerade dieser Aspekt erscheint wesentlich für den Kompensationsaspekt,<br />

da so die isoliert liegenden Bestände im Anschluss entlang<br />

<strong>des</strong> heutigen Siedlungsrands mit den hochwertigen Flächen <strong>des</strong><br />

Leimbachtals verknüpft werden können.<br />

In der zeitlichen Abfolge der Realisierung der Kompensationsmaßnahmen<br />

wird weiterhin darauf Wert gelegt, mit der Aufsiedlung <strong>des</strong><br />

ersten Abschnitts Rebenweg bereits die Umsetzung der wesentlichen<br />

Kompensationsmaßnahmen für die weiteren Abschnitte zu vollziehen,<br />

um frühzeitig einen qualitativen grünordnerischen und in der<br />

landschaftsökologischen Wertigkeit adäquaten Rahmen für die weitere<br />

Siedlungsentwicklung zu schaffen. Die Verrechnung der bereits<br />

vorab getroffenen Kompensationsmaßnahmen würde im Rahmen eines<br />

gebietsinternen Ökokontos erfolgen.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

20<br />

5.7 Erschließung<br />

Die Anbindung <strong>des</strong> ersten Bauabschnittes erfolgt über die vorhandene<br />

Verkehrsinfrastruktur <strong>des</strong> Rebenwegs, in der mittelfristigen Perspektive<br />

wird die Option einer Anbindung <strong>des</strong> Gebiets Rebenweg an<br />

eine aufzubauende Südumfahrung offen gehalten.<br />

Die Gebiete Ost und Nordost bedingen vor der Aufsiedlung eine adäquate<br />

äußere Erschließung, welche eine Überlastung der inneren<br />

Knotenpunkte in <strong>Wiesloch</strong> vermeidet. Da die Untersuchungen <strong>des</strong><br />

Straßenbauamts erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen werden,<br />

muss in der Rahmenplanung optional vom Aufbau einer Südumfahrung<br />

oder einer Nordumfahrung mit einer Querspange Ost ausgegangen<br />

werden.<br />

Die Option einer Südumfahrung wird innerhalb <strong>des</strong> <strong>Rahmenplans</strong><br />

durch die Freihaltung einer das Gebiet Äußere Helde südlich tangierenden<br />

Trasse gesichert, die Erschließung der beiden östlichen Teilabschnitte<br />

würde in diesem Falle von einem Knotenpunkt im Osten<br />

<strong>des</strong> Gebietes erfolgen.<br />

Im Falle einer Nordumfahrung mit Querspange Ost würde eine Erschließung<br />

vom Knotenpunkt im Leimbachtal aus ebenfalls von<br />

Osten in die beiden östlichen Teilabschnitte hereingeführt.<br />

Die innere Erschließung ist abhängig von der Ausdifferenzierung <strong>des</strong><br />

städtebaulichen Entwurfs der Teilquartiere und wird in der nachfolgenden<br />

Planungsphase konkretisiert.<br />

5.8 Quartiersmitte<br />

Das in den Workshops und der letzten Lenkungsrunde mehrfach angesprochene<br />

Zentrum mit Versorgungsfunktion wird als lebendige,<br />

kommunikativ ausgerichtete Quartiersmitte angestrebt und liegt an<br />

einem zentralen Ort im zukünftigen Siedlungs- und Freiraumgefüge<br />

<strong>des</strong> Gebietes Helde, welcher von beiden östlichen Teilflächen her direkt<br />

erreichbar ist und an die wichtigen Freiraumfunktionen entlang<br />

<strong>des</strong> zentralen Freiraums auf der Kuppenlage andockt.<br />

Angelehnt an die Quartiersmitte wird der Standort <strong>des</strong> Kindergartens<br />

als weiteres zentrales Siedlungselement vorgesehen, in der eigentlichen<br />

Quartiersmitte werden Räume für Dienstleistungen, Büros und<br />

soziale und kirchliche Gemeinschaftsräume wie auch Potenzialflächen<br />

für die Einzelhandels- und Versorgungsfunktion im Rahmen eines<br />

multifunktionalen flexiblen Baukomplexes vorgesehen. Zur Sicherung<br />

von Eigenversorgungseinrichtungen in Siedlungsgebieten<br />

ist auch über eine Subventionierung nachzudenken.<br />

Über die Quartiersmitte hinaus wird weiterhin ein potenzieller Einzelhandelsstandort<br />

im Bereich <strong>des</strong> Anschlusses im Osten <strong>des</strong> Gebietes<br />

dargestellt, welcher auf seine Verträglichkeit im Sinne der Erschließung<br />

und seine Zentrenrelevanz weiter abgeprüft werden muss.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

21<br />

5.9 Schulwege<br />

Der Ausbau <strong>des</strong> Fuß- und Radwegenetzes innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes<br />

berücksichtigt die Verbindungen in Richtung der für die Aufsiedlung<br />

<strong>des</strong> Gebiets Helde in Frage kommenden schulischen Einrichtungen<br />

(Merian-Grundschule / Schiller-Grundschule). Beide Schulen können<br />

über vom Individualverkehr abgesetzte Wegeverbindungen innerhalb<br />

<strong>des</strong> Plangebietes und jeweils weiter über die Wohnstrassen<br />

der angrenzenden Bestandsgebiete erreicht werden.<br />

Im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt wird die Beleuchtung der zentralen<br />

Wegeverbindungen und eine Überprüfung der Übergangssituationen<br />

an den jeweiligen Kreuzungspunkten innerhalb der Bestandsiedlungsstruktur<br />

von <strong>Wiesloch</strong> angeregt.<br />

5.10Spielplätze<br />

Angebote an Spielmöglichkeiten werden für Kinder und Jugendliche<br />

der spezifischen Altersgruppen differenziert entwickelt. Kleinkinderspielplätze<br />

für Kinder bis sechs Jahre werden innerhalb der Siedlungsstrukturen<br />

der neuen Quartiere vorgesehen, um kurze Wege zu<br />

den Spielmöglichkeiten und eine entsprechende soziale Kontrolle<br />

und Sicherheit zu gewährleisten. Spielmöglichkeiten für Kinder der<br />

Altersstufe von sechs - zwölf Jahren werden im Bereich <strong>des</strong> zentralen<br />

Freiraums auf der Kuppenlage untergebracht. Trotz seiner Lage<br />

randlich zur entstehenden Siedlungsstruktur scheint auch der Standort<br />

für einen Bolzplatz innerhalb <strong>des</strong> zentralen Freiraums als richtig,<br />

da so die intensiven Freiraumnutzungen konzentriert werden können.<br />

Des weiteren wird für Kinder und jüngere Jugendliche die Option eines<br />

Abenteuerspielplatzes abgesetzt von der Siedlungsstruktur im<br />

Nordosten <strong>des</strong> Plangebietes vorgesehen.<br />

5.11ÖPNV<br />

Die Anbindung an das ÖPNV-Netz der Stadt <strong>Wiesloch</strong> muss in<br />

Abhängigkeit der jeweiligen Realisierungsabschnitte gesehen werden.<br />

Der erste Teilabschnitt Rebenweg wird durch eine das Plangebiet<br />

lediglich tangierende Linienführung im Bereich <strong>des</strong> Schulwiesenwegs<br />

angedient, auch um die als wertvoll eingeschätzten Vegetationsbestände<br />

nicht durch eine weitere querende Trassenführung<br />

vom Gebiet Rebenweg in Richtung <strong>des</strong> Schulwiesenwegs zu beeinträchtigen.<br />

In den weiteren Bauabschnitten Ost und Nordost wird die Führung<br />

einer Buslinie zwischen dem Anschluss Rebenweg und dem Ostanschluss<br />

in Richtung Leimbachtal angestrebt, welche weiter in Richtung<br />

Dielheim geführt werden und auch den angestrebten zentralen<br />

Punkt im Siedlungsgefüge mit der Quartiersmitte bedienen könnte.<br />

Mit dieser Trassenvariante erscheint aus planerischer Sicht eine adäquate<br />

Grundanbindung für das Gebiet Helde geschaffen zu sein.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

22<br />

5.12Fuß- und Radwegenetz<br />

Das Fuß- und Radwegenetz ergänzt und vernetzt die einzelnen Freiraumnutzungen,<br />

bindet den Standort Helde intensiv an die Bestandssiedlungsstruktur<br />

von <strong>Wiesloch</strong> an und bietet Anknüpfungen an die<br />

angrenzenden Landschaftsräume. Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes wird<br />

hierbei ein feingliedriges Netz von Wegeverbindungen aufgebaut,<br />

welche in einem direkten Kontext mit der Erschließungs- und Freiraumstruktur<br />

der Siedlungsflächen stehen und gleichzeitig wertvolle<br />

Bestände im Landschaftsraum im Sinne der Wegeführung und -lenkung<br />

möglichst unberührt lassen.<br />

Anknüpfungen an den angrenzenden Landschaftsraum ergeben sich<br />

über den Dielheimer Weg, welcher über eine Grünbrücke eine potenzielle<br />

Südumfahrung queren wird, sowie nach Osten in Richtung<br />

Leimbachtal.<br />

Der den Norden <strong>des</strong> Freiraumban<strong>des</strong> durchlaufende Fußweg sollte<br />

zugunsten von Radwegen aufgegeben werden, um die Störeinwirkungen<br />

auf die Biotopstrukturen zu minimieren.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

23<br />

6. Abschätzung Ausgleichsrahmen<br />

6.1 Eingriffsregelung<br />

Entsprechend der Eingriffsregelung in Naturschutzgesetz (NatSchG,<br />

BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB) sind Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare<br />

Eingriffe auszugleichen. Es ist Aufgabe der Landschaftsplanung, in<br />

einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz nachzuweisen, wie Eingriffe in die<br />

vorhandenen landschaftsökologischen Qualitäten <strong>des</strong> Gebietes Äussere<br />

Helde soweit wie möglich vermieden und wie unvermeidbare<br />

Eingriffe ausgeglichen werden können. Dabei sind neben dem<br />

Schutzgut Arten und Biotope auch die Wirkungen auf die übrigen<br />

Schutzgüter <strong>des</strong> Naturhaushaltes wie Klima, Boden, Wasser sowie<br />

Landschaftsbild und Erholung darzustellen.<br />

Tab.1: Übersicht Schutzgüter „Äußere Helde“<br />

Betroffene<br />

Schutzgüter<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Boden<br />

Wasserhaushalt<br />

Klima<br />

Landschaftsbild<br />

und Erholung<br />

Voraussichtliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Biotopverlust,<br />

Störungen,<br />

Trennwirkung<br />

Überbauung und Versiegelung<br />

von Flächen<br />

Veränderung von<br />

Grundwasserneubildung<br />

und Retentionsvermögen<br />

Überbauung von Kaltluftentstehungsgebieten<br />

und -schneisen,<br />

Verlust von klimatischenRegenerationsfunktionen<br />

Veränderung <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> und<br />

der Erholungswirksamkeit,<br />

Ausstattungsverlust,<br />

Störung<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung/<br />

Verminderung<br />

Erhalt von Strukturen,<br />

Pufferzonen zur<br />

Störungsminderung<br />

Begrenzung der<br />

Flächenversiegelung<br />

Versickerung und<br />

Rückhaltung vor Ort<br />

durch z.B.<br />

durchlässige Beläge,<br />

Dachbegrünung,<br />

Versickerungsmulden<br />

Erhalt von Frischlufttransportbahnen,<br />

Erhalt von<br />

klimaaktiven Flächen<br />

Freibereiche und<br />

Wegebeziehungen erhalten<br />

Topografie beachten<br />

Mögliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Neuanlage von<br />

Baumreihen, Hecken,<br />

extensiven Wiesen<br />

Entsiegelung,<br />

Extensivierung von<br />

Bodennutzungen<br />

Extensivierung bislang<br />

intensiv genutzter<br />

Flächen<br />

(Wegfall von Nährstoff-<br />

und Spritzmitteleintrag)<br />

Durchgrünung <strong>des</strong><br />

Gebiets,<br />

hoher Vegetationsflächenanteil<br />

Anlage gliedernder<br />

Strukturen, bzw. Aufwertung<br />

entlang <strong>des</strong><br />

Dielheimer Weges,<br />

Ortsrandgestaltung<br />

Durch die frühzeitige Einbindung der Landschaftsplanung in die städtebauliche<br />

Rahmenplanung können die Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

vergleichbar gering gehalten werden. Damit kann neben der<br />

gesetzlichen Verpflichtung zur Eingriffsminimierung (Vermeidungsgebot)<br />

eine Reduzierung <strong>des</strong> Umfangs der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

erreicht werden.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

24<br />

6.2 Bewertung und Bilanzierung<br />

Die Bewertung und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich im Rahmen<br />

der geplanten Bebauung erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden<br />

für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung bei Abbauvorhaben (LfU<br />

1997) und mit Hilfe der Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung (NLÖ 1994). Grundlage bildet ein dreistufiger<br />

Bewertungsrahmen mit zugeordneter textlicher Begründung.<br />

Die Bilanzierung zum Rahmenplan „Äußere Helde“ vertieft die Darstellung<br />

der Eingriffsschwerpunkte, der Schutzgüter Arten und<br />

Biotope sowie Boden. Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter (Klima<br />

– Wasser – Landschaftsbild/Erholung) sind nachrangig und können<br />

durch die Ausgleichsmaßnahmen für die Schutzgüter Arten und<br />

Biotope bzw. Boden ebenfalls kompensiert werden. Eine differenzierte<br />

Darstellung und Bilanzierung der übrigen Schutzgüter erfolgt<br />

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Grünordnungsplan<br />

zum Bebauungsplan.<br />

Schutzgut Arten und Biotope<br />

Die nachfolgende Bewertung dient als Grundlage für eine Voreinschätzung<br />

<strong>des</strong> erforderlichen Ausgleichsbedarfes im Zuge der<br />

Rahmenplanung. Sie stützt sich auf die vorhandenen Untersuchungen<br />

und eine aktuelle Voreinschätzung. Wesentliches Ziel ist dabei,<br />

die Obergrenze <strong>des</strong> zu erwartenden Ausgleichsbedarfes zu ermitteln.<br />

Grundlage für die abschließende Ermittlung <strong>des</strong> Ausgleichsbedarfs<br />

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bilden dann die<br />

aktuellen Bestandsaufnahmen für Flora und Fauna, die bis einschließlich<br />

August 2002 stattfinden werden. Die Endergebnisse der<br />

Fachgutachten werden die entscheidende Grundlage für die differenzierte<br />

Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung sowie die flächenmäßige und<br />

inhaltliche Ausformung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen darstellen<br />

In der Bestandsbewertung wurde daher jeweils die höchste Wertstufe<br />

für die relativ grob nach fachlichen Kriterien abgegrenzten Bereiche<br />

gewählt. Das Streuobstwiesengebiet im Westen wurde demzufolge<br />

komplett der höchsten Kategorie (Wertstufe 1) zugeordnet.<br />

Wegen <strong>des</strong> erhöhten Standortpotenzials <strong>des</strong> hängigen Gelän<strong>des</strong> mit<br />

einzelnen Feldgehölzen wurde für die Äcker im Osten von einer mittleren<br />

Wertigkeit (Wertstufe 2) ausgegangen, für die ebenen, intensiv<br />

bewirtschafteten Ackerflächen im Zentrum <strong>des</strong> Gebietes von<br />

Wertstufe 3.<br />

In der Darstellung der Planung wird davon ausgegangen, dass der<br />

Hauptanteil der Ausgleichsflächen im Norden und Osten <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

liegt und durch entsprechende Maßnahmen und<br />

die ungestörte Anbindung an die Hänge <strong>des</strong> Leimbachtales sehr<br />

hohe Wertigkeiten erreicht werden. Die zentrale und für die Freiflächensituation<br />

sehr wichtige Nord-Südachse zwischen den Baufen-


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

25<br />

stern wurde demgegenüber vorsichtig nur der mittleren Wertstufe<br />

zugeordnet, obwohl hier ebenfalls eine wesentliche Achse <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong><br />

entwickelt werden soll. Die Bauflächen selbst erreichen<br />

einschließlich ihrer unmittelbar zugeordneten Frei- und Erschließungsflächen<br />

die unterste Wertstufe.<br />

Tab.2: Bewertungsrahmen Arten und Biotope (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />

Bewertung Kriterien<br />

1 Von besonderer<br />

Bedeutung<br />

2 Von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

3 Von geringer<br />

Bedeutung<br />

• naturnahe, bedingt naturnahe und halbnatürliche Biotoptypen<br />

• Vorkommen von stark gefährdeten Arten<br />

• bedingt naturnahe und bedingt naturferne Biotoptypen<br />

• Vorkommen von gefährdeten Arten<br />

• naturferne und künstliche Biotoptypen<br />

• keine Vorkommen von gefährdeten Arten


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

26<br />

Bilanzierung<br />

Ein Eingriff gilt entsprechend der Gesetzgebung dann als ausgeglichen,<br />

wenn nach Beendigung <strong>des</strong> Eingriffs keine oder keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes zurückbleibt und das<br />

Landschaftsbild wiederhergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet<br />

ist (§11 NatSchG). Dabei sind vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen<br />

zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

auszugleichen.<br />

Die Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen richtet sich nach den<br />

Wertstufen, die den Flächen für die einzelnen Funktionen zugewiesen<br />

werden. Die Bewertung erfolgt für den Bestand wie für die Planung.<br />

Bei der Beschreibung der Wertigkeiten in den Planungsflächen<br />

wurden folgende Kriterien festgelegt:<br />

- Überbaute bzw. versiegelte Flächen werden grundsätzlich in die<br />

niedrigste Wertstufe eingeteilt. Es wird von einer Überbauung und<br />

Versiegelung von 70% <strong>des</strong> Baufel<strong>des</strong> ausgegangen.<br />

- Neu angelegte Grünstreifen sowie Grünflächen und Hausgärten in<br />

nerhalb <strong>des</strong> Gebietes erhalten allgemeine Bedeutung.<br />

- Biotoptypen aus Wertstufe 1 werden bei Störung durch neue<br />

angrenzende Nutzungen in Stufe 2 herabgestuft.<br />

Tab.3: Bilanzierung Arten und Biotope (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />

Wertstufe<br />

1 besondere Bedeutung<br />

2 allgemeine Bedeutung<br />

Bestand in ha<br />

(gesamt 48,6)<br />

23,1<br />

11,2<br />

Planung in ha<br />

(gesamt 48,6)<br />

17,4<br />

22,4<br />

Differenz bzw.<br />

Ausgleich in ha<br />

- 5,7<br />

+ 11,2<br />

3 geringe Bedeutung 14,3 8,8 - 5,5<br />

Für das Schutzgut Arten und Biotope verbleibt ein Defizit von<br />

ca 5,7ha der Wertstufe 1, das nicht innerhalb <strong>des</strong> Planungsgebietes<br />

ausgeglichen werden kann und zusätzlich durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb ausgeglichen werden muss.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

27<br />

Schutzgut Boden<br />

Die Bewertung der Böden stützt sich in erster Linie auf die Beurteilung<br />

der Leistungsfähigkeit, die sich in Abhängigkeit vom geologischen<br />

Ausgangsmaterial, den Bodenarten, den Grundwasserverhältnissen<br />

und den klimatischen Bedingungen als sogenannte Bodengüte<br />

ableiten lässt. Ausgangsgestein der Bodenbildung der Äußeren<br />

Helde stellt der weiträumig anstehende Keuper und Gipskeuper dar,<br />

darauf haben sich überwiegend Pelosol-Braunerden bis Pelosole ausgebildet.<br />

Tab.4: Bewertungsrahmen Boden (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994<br />

Bewertung Kriterien<br />

1 Von besonderer<br />

Bedeutung<br />

2 Von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

3 Von geringer<br />

Bedeutung<br />

• Naturboden (alte Waldstandorte)<br />

• schwach überprägter Naturboden<br />

(Nassgrünland, Acker- und Grünlandbrachen)<br />

• Geringes Stoffeintragsrisiko<br />

• stark überprägter Naturboden<br />

(Ackernutzung, intensive Grünlandnutzung nach Entwässerung)<br />

• Mittleres Stoffeintragsrisiko<br />

• Befestigter Boden, zusammenhängend bebaute Bereiche mit<br />

höherem Anteil versiegelter Siedlungsfläche (> 50%)<br />

• kontaminierte Flächen<br />

(leichte und mittlere Schwermetallbelastung <strong>des</strong> Oberbodens)<br />

Die Bedeutung <strong>des</strong> Gebietes für den Bodenschutz unterteilt sich in<br />

zwei Bereiche. Der östliche, landwirtschaftlich genutzte Bereich ist<br />

von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe 2), der westliche Bereich<br />

wird wegen <strong>des</strong> nachgewiesenen Schwermetallgehaltes <strong>des</strong> Oberbodens<br />

der Wertstufe 3 (geringe Bedeutung) zugeordnet.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

28<br />

Bilanzierung<br />

Der Eingriff in den Boden entsteht durch den Verlust von belebtem<br />

Oberboden infolge der Versiegelung von Flächen durch Bebauung<br />

und Erschließung der Äußeren Helde. Die Bodenfunktionen gehen in<br />

diesen Bereichen unwiederbringlich verloren. Weitere Beeinträchtigungen<br />

können durch Bodenverdichtung entstehen.<br />

Durch die kompakten Baufelder werden die Eingriffswirkungen begrenzt,<br />

trotzdem kommt es zu erheblichen Flächenverlusten. Diese<br />

Eingriffe können durch Entsiegelung von Flächen oder ersatzweise<br />

durch die Extensivierung bislang intensiv genutzter Böden, z.B. Akkerflächen<br />

ausgeglichen werden. Ziel ist dabei die Ermöglichung einer<br />

natürlichen Bodenentwicklung. In der Regel bewirken Maßnahmen<br />

für den Arten- und Biotopschutz auch eine Aufwertung für den<br />

Boden. Der Ausgleich kann somit auf gleicher Fläche stattfinden.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

29<br />

Tab.5: Bilanzierung Boden (verändert und angepasst nach: NLÖ 1994)<br />

Wertstufe<br />

1 (hoch<br />

2 (mittel)<br />

Bestand in ha<br />

(gesamt 48,6 ha)<br />

-<br />

26,0<br />

Planung in ha<br />

(gesamt 48,6)<br />

Differenz bzw.<br />

Ausgleich in ha<br />

Für das Schutzgut Boden verbleibt ein Defizit von ca. 6,3 ha der<br />

Wertstufe 2, die es auszugleichen gilt.<br />

6.3 Vorläufiges Ergebnis<br />

Nach naturschutzfachlichen Kriterien ist der Ausgleich der Eingriffe<br />

trotz umfangreicher Maßnahmen im Plangebiet nicht vollständig<br />

möglich. Voraussichtlich werden zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb <strong>des</strong> Plangebiets erforderlich. Vorrangig sollten dabei Maßnahmen<br />

zur Biotopvernetzung in Richtung Leimbachtal berücksichtigt<br />

werden.<br />

-<br />

19,7<br />

3 (gering) 22,6 28,9<br />

-<br />

-6,3


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

30<br />

7. Umlegungsbilanzen<br />

7.1 Vom Bruttobaugebiet zum Nettobauland<br />

Anhand <strong>des</strong> Planungskonzeptes der Rahmenplanung wurde eine<br />

Grobabschätzung für die Umlegungsbilanz getroffen, welche auf<br />

zwei Varianten aufbaut: Zum einen auf einer Variante unter Zustandekommen<br />

einer Südumfahrung (angesetzter Flächenanteil auf Basis<br />

einer Freihaltetrasse von ca. 3,1ha), zum anderen unter Annahme einer<br />

Nordumfahrung, also mit Ausschluss von Flächenabzügen für die<br />

Südumfahrung.<br />

Flächenabzugsparameter waren hierbei einerseits die notwendigen<br />

von Bebauung freizuhaltenden Kompensations- und Vermeidungsflächen,<br />

welche einen Flächenanteil je nach Variante von ca. 31-32ha<br />

besitzen und damit zwischen 59% und 62% der Gesamtfläche ausmachen.<br />

Das übrig bleibende Bruttobauland umfasst damit eine Fläche je<br />

nach Variante von ca. 18–20ha, von dem ein Erschließungsanteil von<br />

20% abgezogen wurde, welcher die Flächenanteile für die Verkehrserschließung,<br />

soziale Infrastruktur und Freianlagen innerhalb der<br />

Baufelder in einem Grundansatz umfasst.<br />

Übrig bleibt ein Nettobaulandanteil von ca. 28% bzw. 30,5% der Gesamtfläche,<br />

mithin ca. 14,5-16,0ha, von dem wiederum ein Wertschöpfungsanteil<br />

zugunsten <strong>des</strong> Gemeinwohls von 10% <strong>des</strong> Nettobaulan<strong>des</strong><br />

für die Stadt <strong>Wiesloch</strong> abgezogen wird.<br />

Die damit entstehende Größe <strong>des</strong> Nettobaulan<strong>des</strong> als Zuteilungsgrundlage<br />

liegt bei 13,1ha bis 14,4ha, was einem Flächenanteil<br />

an der Gesamtfläche von 25,2% bzw. 27,5% entspricht.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

31<br />

7.2 Grobbilanz Einwurf / Zuteilung<br />

In einer groben Bilanz wird versucht, anhand der Zahl der Flurstücke<br />

bzw. der Eigentümer abzuschätzen welche Grundstücksgrößen aus<br />

dem Einwurf unter Berücksichtigung der notwendigen Flächenabzüge<br />

(s.o.) entstehen werden. Zur einfacheren Erläuterung wird die Berechnungsvariante<br />

anhand der Anzahl der Eigentümer dargestellt:<br />

Rund 53% der Gesamtfläche ist Privateigentümern zuzuordnen,<br />

während sich die übrigen Flächen in öffentlichem oder institutionellem<br />

Eigentum befinden. Ein wesentlicher Anteil betrifft dabei den<br />

kirchlichen Grundbesitz, während in öffentlichem Eigentum nur 11%<br />

der Gesamtfläche liegen, die sich vornehmlich auf Wegeparzellen<br />

beziehen.<br />

Bei einem angenommenen Flächenanspruch von ca. 25% der Einwurfsfläche<br />

(entsprechend der Variante mit Südumfahrung) würden<br />

demnach aufgrund der hohen Flächenabzüge lediglich 21% der Eigentümer<br />

theoretische Flächenansprüche auf ein Doppel- oder Einzelhausgrundstück<br />

besitzen, rund 20% der Eigentümer könnte ein<br />

Reihenhausgrundstück zugeteilt werden, die Mehrzahl der Eigentümer,<br />

nämlich fast 60% der Eigentümer, würden Flächenansprüche<br />

unter 200qm zustehen. Insofern ist davon auszugehen, dass sich der<br />

Grundstücksmarkt innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes relativ flexibel gestalten<br />

wird, da einerseits sicherlich eine Vielzahl von Grundstückseigentümern<br />

aufgrund der geringen Anspruchsrate zu einem frühzeitigen<br />

Verkauf tendieren werden und andererseits zum Erreichen zumin<strong>des</strong>t<br />

einer Reihenhausgrundstücksgröße für die Mehrzahl der Eigentümer<br />

Flächenzukäufe erforderlich werden.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

32<br />

8. Rahmenplan<br />

Der Rahmenplan fasst die im Planungsprozess entwickelten Planungsinhalte<br />

zusammen. Er stellt die Grundzüge der zukünftigen<br />

städtebaulichen Entwicklung dar und ist als Grundlage anzusehen für<br />

abschnittsweise zu entwickelnde städtebauliche Entwürfe und Bebauungspläne.<br />

8.1 Freiraumkonzept<br />

Das Freiraumkonzept beinhaltet folgende Einzelelemente:<br />

- Erhalt und Aufwertung der nicht durch Siedlungsflächen belegten<br />

Vegetationsbestände.<br />

- Zentrales Freiraumband als Zone wohnungsnaher Erholung. Aufteilung<br />

dieser Zone in eine durch aktive Nutzungen belegte Südzone<br />

und eine ökologisch hochwertige Nordzone <strong>des</strong> kontemplativen Naturerlebnisses.<br />

- Aufwertung der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

im Ostteil <strong>des</strong> Plangebiets und Aufbau eines Biotopverbunds bis<br />

ins Leimbachtal.<br />

- Einbeziehung von Regenwasserbehandlungsflächen (Sammlung,<br />

Ableitung, Rückhaltung, Versickerung) in das landschaftsökologische<br />

Konzept.<br />

- Ausbildung prägnanter Siedlungsränder, Erlebnis der Landschaft<br />

von Randwegen aus, Ausbildung von Aussichtspunkten.<br />

- Integration von bestehenden Wegen in ein vernetzen<strong>des</strong> Wegesystem.<br />

Bedarfsgerechter Ausbau der Wege von befestigten, Wasser<br />

gebundenen bis zu Holzbohlen belegten Wegen zur Naturbetrachtung.<br />

- Vernetzung <strong>des</strong> äußeren Grüns mit den siedlungsinternen privaten<br />

Grünflächen.<br />

- Begrünungskonzept der öffentlichen Räume, hierarchisch abgestuft,<br />

von dominanten Baumreihen in Sammelstraßen bis zu Baumgruppen<br />

in Wohnhöfen.<br />

- Dezentrale Spielangebote für Kleinkinder in den Siedlungsgebieten,<br />

Spielangebote für Schulkinder und Jugendliche im zentralen Freiraumband,<br />

optionaler naturnah gestalteter Spielplatz.<br />

- Ausbildung eines Quartiersplatzes in der städtebaulichen Mitte.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

33


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

34<br />

8.2 Städtebauliches Konzept - Baufelder<br />

Die Baufelder werden in das Freiraumsystem integriert. Sie sind so<br />

angelegt, dass eine nahe Zuordnung zu dem zentralen Freiraumband<br />

als Zone wohnungsnaher Erholung, als Zone für Spiel und Freizeit,<br />

gegeben ist. Die bauliche Entwicklung gliedert sich in 3 Teilbereiche:<br />

- Baufeld West, westlich <strong>des</strong> Dielheimer Wegs, den bestehenden<br />

Wohngebieten am Rebenweg zugeordnet. (Bauabschnitt 1)<br />

- Baufeld Südost, südlich <strong>des</strong> Neuwegs und unmittelbar angrenzend<br />

an das zentrale Freiraumband. (Bauabschnitt 2)<br />

- Baufeld Nordost, auf dem Hochpunkt <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, nördlich <strong>des</strong><br />

Neuwegs. (Bauabschnitt 3)<br />

Lage und Größe der Baufelder wurden unter Berücksichtigung folgender<br />

Kriterien ausgewählt:<br />

- Erhaltung wertvoller ökologischer Strukturen und Berücksichtigung<br />

der Ermöglichung zukünftiger stabiler Freiraumvernetzungen<br />

- Berücksichtigung vorhandener topografischer Verhältnisse und<br />

landschaftsökologischer Elemente zur Abgrenzung und Gliederung<br />

der Baufelder<br />

- Vermeidung der Absonderung der Baufelder vom bestehenden<br />

Siedlungskörper<br />

- Einhaltung der durch den prämierten Wettbewerbsentwurf und<br />

vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtgrößenordnung der Baufelder<br />

- Berücksichtigung einer Freihaltetrasse zur Führung einer möglichen<br />

Südumfahrung.<br />

Unter Berücksichtigung der obigen Kriterien ist nicht zu vermeiden,<br />

dass auch hochwertige Vegetationsbestände in Anspruch genommen<br />

werden. Dies geschah nur in dem Maße, als auch die verbleibenden<br />

Freiräume dazu geeignet sind, zukünftig ein zusammenhängen<strong>des</strong><br />

hochwertiges Ökosystem aufrecht zu erhalten.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

35<br />

Bautypologien<br />

Je<strong>des</strong> Baufeld bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Bautypologien<br />

zu realisieren. Es wird unterschieden in:<br />

• Mehrgeschossbau<br />

Geschossbau, Reihenhäuser<br />

Offene Bauweise<br />

Geschosszahl III, punktuell IV möglich<br />

• Verdichteter Flachbau<br />

Doppelhäuser,Reihenhäuser, Hofhäuser<br />

Offene Bauweise<br />

Geschosszahl I + Dach bis II + Dach<br />

• Lockere, offene Bebauung<br />

Überwiegend Einzelhäuser und Doppelhäuser<br />

Offene Bauweise<br />

Geschosszahl I + Dach bis II + Dach<br />

Die Berücksichtigung unterschiedlicher Wohntypologien in jedem<br />

Baufeld ermöglicht eine lebendige Siedlungsstruktur sowie auch<br />

eine soziale Durchmischung in den einzelnen Nachbarschaften.<br />

Gliederung der Baufelder<br />

Die Gliederung der Baufelder ist so gewählt, dass zum einen durch<br />

öffentliche Grünflächen oder zukünftig weiterhin landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen eine Gliederung und Aufteilung in überschaubare<br />

Siedlungseinheiten gegeben ist. Die Anordnung der baulichen Anlagen<br />

ist so konzipiert, dass über die privaten Gärten eine Verzahnung<br />

<strong>des</strong> siedlungsinternen Grüns mit der umgebenden Landschaft aufgebaut<br />

wird.<br />

Die Platzierung der unterschiedlichen Bautypen in den einzelnen<br />

Baufeldern wurde so gewählt, dass dichtere Baustrukturen, die naturgemäß<br />

mit kleineren privaten Freiflächen verbunden sind, öffentlich<br />

nutzbaren Freiräumen zugeordnet sind oder am Rande der Baufelder<br />

platziert sind. Dadurch soll eine Inwertsetzung und Attraktivierung<br />

flächensparender Bauformen erreicht werden, so dass deren<br />

wirtschaftliche Realisierung erleichtert wird. Dies schließt jedoch<br />

nicht aus, dass auch frei stehende Einzelhäuser in Randlage vorgeschlagen<br />

werden. Dies insbesondere dort, wo eine baulich geprägte<br />

Fernwirkung <strong>des</strong> Gesamtgebietes vermieden werden soll (Nordost-<br />

Rand von Baufeld Nordost) oder die äußeren Randbedingungen eine<br />

niedere Bauweise als geboten erscheinen lassen (Südrand von Baufeld<br />

Südost, wegen Südumfahrung in topografischem Einschnitt).


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

36<br />

Raumkanten, Stellung der Baukörper<br />

Die Stellung der Baukörper ist jeweils so gewählt, dass eine eindeutige<br />

Zuordnung zu den öffentlichen Erschließungsräumen gegeben<br />

ist und diese dadurch räumlich gefasst werden. Durch die Orientierung<br />

der baulichen Anlagen auf den öffentlichen Raum hin ist die<br />

Möglichkeit zur sozialen Kontrolle <strong>des</strong> öffentlichen Raums gegeben.<br />

Zwischen dem öffentlichen Raum und den privaten Freiflächen<br />

(Hausgärten) kann sich eine halböffentliche Zwischenzone aufbauen<br />

(einsehbare Hausvorzone, Vorgarten, Hof mit Spiel- oder Sitzmöglichkeit),<br />

die den Gedanken der Sozialkontrolle und <strong>des</strong> kommunikativen<br />

Wohnumfelds unterstreicht (die Augen sind auf den öffentlichen<br />

Raum gerichtet).<br />

Die Stellung der baulichen Anlagen ist zum zweiten so gewählt, dass<br />

abriegelnde bauliche Strukturen vermieden werden, vielmehr eine<br />

Durchlässigkeit zwischen Siedlungsflächen und Freiräumen zum<br />

Grundsatz der städtebaulichen Struktur erhoben wird.<br />

Städtebauliche Mitte<br />

Neben dem zentralen Freiraumband ist die städtebauliche Mitte ein<br />

wichtiger Identifikationspunkt für das Gesamtgebiet. Die städtebauliche<br />

Mitte wird im südöstlichen Baufeld, direkt anschließend an den<br />

zentralen Freiraum, vorgesehen. Damit liegt sie nahe zu allen Baufeldern.<br />

In der städtebaulichen Mitte sollen öffentliche Einrichtungen<br />

wie der Kindergarten, soziale und kirchliche Wohnfolgeeinrichtungen,<br />

kommunikative Einrichtungen für die Bewohner, Sonderwohnformen,<br />

wie betreutes Wohnen und Versorgungseinrichtungen für<br />

den täglichen Bedarf untergebracht werden. Von einem peripheren<br />

Einzelhandelstandort im Plangebiet wurde abgesehen (Nordostecke<br />

im südöstlichen Baufeld), da die zu erwartenden Betriebsgrößen einen<br />

nicht unerheblichen Einfluss auf das Einzelhandelsgefüge der<br />

Gesamtstadt haben könnten, erhebliche Verkehrsströme von überwiegend<br />

außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes zu erwarten wären und die angestrebte<br />

ökologische Vernetzung deutlich beeinträchtigt werden<br />

würde. Die Versorgung der Bewohnerschaft mit täglich benötigten<br />

Gütern kann sicher nur in einem beschränkten Sortimentsumfang ermöglicht<br />

werden. Örtlichen Gewerbetreibenden soll die Möglichkeit<br />

geboten werden, in einem multifunktionalen Komplex, der soziale,<br />

kirchliche, kommunikative und privatwirtschaftliche Einrichtungen<br />

miteinander verbindet, ein Versorgungsangebot anzubieten.


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

37


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

38<br />

8.3 Erschließungskonzept<br />

Das Erschließungskonzept geht von einer mehrfachen Anbindung<br />

<strong>des</strong> Plangebietes an das örtliche Erschließungssystem aus. Der Bauabschnitt<br />

1 wird vom Rebenweg aus erschlossen und erhält eine optionale<br />

Anbindung, die mögliche Südumfahrung. Der Bauabschnitt 2<br />

wird über eine östliche Zufahrt aus dem Leimbachtal erschlossen.<br />

Der Bauabschnitt 3 wird über den Bauabschnitt 2 ebenfalls von<br />

Osten aus erschlossen.<br />

Die östlichen und das westliche Baufeld werden für den MIV (motorisierter<br />

Individualverkehr) nicht miteinander verbunden. Allenfalls<br />

wird an eine Verkehrsbeziehung zwischen den Bauabschnitten für<br />

den ÖPNV oder eine zeitlich begrenzte Befahrbarkeit zwischen den<br />

Bauabschnitten Ost und West zu denken sein.<br />

Die Bauabschnitte 2 und 3 bedingen eine entlastende äußere Erschließung,<br />

um Knotenpunkte in der Stadt <strong>Wiesloch</strong> (Alt-<strong>Wiesloch</strong>,<br />

Zentrum) vor einer Überbelastung zu schützen. Da die Untersuchungen<br />

<strong>des</strong> Straßenbauamtes erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen<br />

werden, muss in der Rahmenplanung optional vom Aufbau einer<br />

Südumfahrung oder einer Nordumfahrung mit einer Querspange Ost<br />

ausgegangen werden.<br />

Die Option einer Südumfahrung wird innerhalb <strong>des</strong> Rahmenplanes<br />

durch die Freihaltung einer das Gebiet "Äußere Helde" südlich tangierenden<br />

Trasse gesichert. Wird später eine Nordumfahrung mit Querspange<br />

Ost realisiert, dann könnten die Bauabschnitte 2 und 3 ebenfalls<br />

von Osten aus dem Leimbachtal heraus angefahren werden,<br />

ohne zu einer Überlastung in Alt-<strong>Wiesloch</strong> zu führen.<br />

Die Erschließung <strong>des</strong> Plangebietes ist insgesamt hierarchisch aufgebaut.<br />

Sie enthält folgende Einzelelemente:<br />

- Sammelstraßen, jeweils bezogen auf die einzelnen Bauabschnitte<br />

mit Anschlüssen an das örtliche Verkehrsnetz. Der Bauabschnitt 1<br />

kann optional an die mögliche Südumfahrung angebunden werden.<br />

- Baufelderschließungsstraßen, ringförmig angeordnet zur Vermeidung<br />

von Stichstraßen und zur Erleichterung <strong>des</strong> Serviceverkehrs.<br />

- Wohnwege und Wohnhöfe, befahrbare multifunktional benutzbare<br />

Flächen, in die auch Aufenthaltsflächen und Spielflächen einbezogen<br />

sein können.<br />

Die Ausgestaltung und Dimensionierung der öffentlichen Räume<br />

werden im Kapitel "Entwürfe von Teilbereichen" und den folgenden<br />

Plänen beispielhaft dargestellt.<br />

Aufbauend auf den bestehenden Fußwegeverbindungen wird ein<br />

Fußwegenetz vorgeschlagen, welches die Aktivitäten aus dem Sied-


Stadt <strong>Wiesloch</strong> Rahmenplan Entwicklung Äußere Helde<br />

39<br />

lungsgebiet heraus auf diese Wege konzentriert und Störungen<br />

schützenswerter landschaftlicher Freiräume reduziert. Entsprechend<br />

den späteren funktionalen Beziehungen werden die Wege unterschiedlich<br />

auszubauen und zu beleuchten, oder durch Möblierungselemente<br />

zu bestücken sein (Sitzbänke etc.). Schulwege werden sinnvollerweise<br />

in belebten Zonen mit Sozialkontrolle, innerhalb der Siedlungsflächen<br />

oder unmittelbar an deren Rand geführt. Sie sind die<br />

Wegebeziehungen, die auf jeden Fall auch beleuchtet werden müssen.<br />

Als Radwegebeziehungen werden der Dielheimer Weg, der<br />

Weg am Südrand <strong>des</strong> Plangebietes vom Dielheimer Weg abzweigend<br />

mit Anschluss an den Radweg südlich <strong>des</strong> Rebenweges, der<br />

Neuweg mit Verlängerung und Anschluss an den Radweg im Leimbachtal<br />

vorgeschlagen.<br />

Der Busverkehr kann in der Phase <strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den<br />

Rebenweg, Sammelstraße BA 1, wechseln zum Schulwiesenweg<br />

und zurück das bestehende Wohngebiet Helde und den 1.Bauabschnitt<br />

Äußere Helde erschließen. Mit dem 2.Bauabschnitt kann<br />

eine Zufahrt vom Rebenweg ausgehend in den 2.Bauabschnitt für<br />

den Bus ermöglicht werden. Mit einer Haltestelle am Quartiersplatz,<br />

wo auch öffentliche und soziale Einrichtungen konzentriert werden<br />

sollen, kann eine gute Erschließung <strong>des</strong> Gesamtgebietes erreicht<br />

werden.


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41<br />

8.4 Realisierungsabschnitte<br />

Die Realisierung <strong>des</strong> Erschließungsgebietes Äußere Helde kann stufenweise<br />

erfolgen. Oben wurden bereits die einzelnen Bauabschnitte<br />

dargestellt. Die Erschließung <strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den bestehenden<br />

Rebenweg ermöglicht der Stadt, in einem überschaubaren<br />

Zeitraum erste Bebauungsmöglichkeiten anbieten zu können.<br />

Dies ermöglicht, die vorbereitenden Planungen für die weiteren Bauabschnitte<br />

vorzubereiten und durchzuführen. Die weiteren Bauabschnitte<br />

können in sich wiederum in einzelne Teilabschnitte aufgeteilt<br />

werden. Eine mögliche Aufteilung <strong>des</strong> Bauabschnittes 2 in 2a<br />

und 2b ist im Plan dargestellt.<br />

Oben wurde bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, mit der Realisierung<br />

<strong>des</strong> 1.Bauabschnittes über den dadurch entstehenden Bedarf<br />

an Ausgleichsmaßnahmen hinaus weitere Ausgleichsmaßnahmen<br />

zu realisieren und im Ökokonto gutzuschreiben.


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43<br />

8.5. Teilbereiche mit Erschließungs- und Wohntypologien<br />

Anhand von Bauabschnitt 2 werden einzelne Teilbereiche beispielhaft<br />

herausgehoben und in Bezug auf Erschließungsräume und mögliche<br />

Wohnformen dargestellt. Die Dimensionierung und Gestaltung<br />

der Erschließungsräume stellt abhängig von der Erschließungsaufgabe<br />

<strong>des</strong> Straßenraumes und der Möglichkeit, diesen auch als Wohnumfeld<br />

zu nutzen, jeweils die Grundzüge einer möglichen Gestaltung<br />

dar. Die vorgeschlagenen Wohnformen sind als eine Möglichkeit<br />

anzusehen. Im weiteren Planungsverfahren können diesbezüglich<br />

Bebauungsalternativen als städtebauliche Entwürfe entwickelt<br />

werden.<br />

8.5.1Mehrgeschoßbau mit Baufelderschließung<br />

Die Bebauung entlang der Baufelderschließung zeigt die südlich der<br />

Baufelderschließung liegenden Wohngebäude, die sich mit ihren ruhigen<br />

Seiten nach Süden in private Gärten orientieren. Die nördlich<br />

der Sammelstraße liegenden Bebauungen grenzen an Wohnwege<br />

und bieten mit ihrer Querstellung zum Erschließungsraum die Möglichkeit<br />

der Vernetzung von privaten und öffentlichen Grünflächen.<br />

Die Sammelstraße wird durch einen Parkierungsstreifen z.B. aus Rasenpflaster<br />

begleitet. Dieser ist gleichmäßig durch große Bäume erster<br />

Ordnung im Abstand von zwei bis drei Stellplatzlängen bepflanzt.<br />

8.5.2Mehrgeschoßbau und verdichteter Flachbau mit Quartierserschließung<br />

Die Quartierserschließung übernehmen für Teilbereiche der einzelnen<br />

Bauabschnitte eine Sammelfunktion. Sie können bereits als niveaugleiche<br />

Erschließungsräume ausgebildet werden, so dass im<br />

extremen Begegnungsfall wie beispielsweise Müllfahrzeug/Möbelwagen<br />

auch der Gehweg mitbenutzt werden kann und dadurch insgesamt<br />

eine maßvolle Breite <strong>des</strong> Erschließungsraumes eingehalten<br />

werden kann. Innerhalb <strong>des</strong> Erschließungsraumes können öffentliche<br />

Parkplätze angeboten werden, die eine verkehrsberuhigende<br />

Wirkung haben.<br />

Zum öffentlichen und zentralen Freiraumband hin sind die Baukörper<br />

quer zum Erschließungsraum gestellt. Dadurch ergibt sich eine Verzahnung<br />

von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie eine Orientierung<br />

der Wohnbebauung in den großzügigen Freiraum. Auf der<br />

anderen Seite <strong>des</strong> Erschließungsraumes können alternative Gebäu<strong>des</strong>tellungen<br />

gewählt werden.<br />

Die Quartierserschließung kann durchaus auch als verkehrsberuhigter<br />

Bereich - Spielstraße festgesetzt werden.


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44<br />

8.5.3Verdichteter Flachbau mit Wohnhof und Quartiersplatz<br />

Dieses Beispiel zeigt eine größere Nachbarschaft aus flächensparenden<br />

Gartenhof-, Doppel-, und Reihenhäusern. Die Gartenhofhäuser<br />

bieten auf kleinen Grundstücken, vergleichbar der Größe eines Reihenhausgrundstückes,<br />

einen Gartenbereich, der als Grünes Zimmer<br />

bezeichnet ein privates Refugium darstellen kann. Der Quartiersplatz<br />

in der Mitte ist der Treffpunkt für die Bewohner dieser Nachbarschaft.<br />

Nutzung und Gestaltung dieses Quartiersplatzes kann sehr<br />

unterschiedlich gesehen werden, von der grünen Wiese über einen<br />

Kiesplatz mit schattenspendenen Bäumen bis zu einem Spielplatz.<br />

8.5.4 Lockere Bebauung mit Wohnhof und Nachbarschaftsplatz<br />

Von der Baufelderschließung abgehend stellt der Wohnhof eine<br />

Nachbarschaft dar, wo das Leben sich auf den öffentlichen Raum hin<br />

ausrichten kann. Der Erschließungsraum ist gleichsam auch Aufenthalts-<br />

und Spielbereich für diese Nachbarschaft. Kinder können sich<br />

Flächen für Bewegungsspiele aneignen. Erwachsene können sich<br />

zur Nachbarschaftshocketse am Platz treffen.<br />

Die Wohnformen können von Doppelhäusern und Einzelhäusern bis<br />

zu Reihenhäusern reichen. Die Belegung mit Wohntypologien ist flexibel.<br />

Die Regenwasserbewirtschaftung ist beispielhaft dargestellt. Es ist<br />

sinnvollerweise davon auszugehen, daß innerhalb der Wohngruppen<br />

das Oberflächenwasser von Dachflächen, Grundstücken und den Erschließungsräumen<br />

in einem Trennsystem unterirdisch geführt wird.<br />

Es wird in diesen Teilbereich der nördlich der Quartierserschließung<br />

verlaufenden offenen Mulde zugeführt. Entsprechend der hydraulischen<br />

Erfordernisse kann diese Mulde in ihrem Verlauf bereits Retentions-<br />

und Versickerungsflächen aufweisen, bevor das Oberflächenwasser<br />

dann einer großflächigen Rückhaltefläche zugeführt<br />

wird bzw. dem Vorfluter zufließt.


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8.6 Flächenbilanz mit städtebaulichen Kennzahlen<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Rahmenplanes ergibt sich folgende Flächenbilanz:<br />

Gesamtstandort Helde<br />

Bruttobaugebiet<br />

52,1 ha 100 %<br />

Bruttobaugebiet 49,0 ha 94 %<br />

Umfahrung 3,1 ha 6 %<br />

49,0 ha 100 %<br />

Kompensationsfläche 30,2 ha 62 %<br />

Bruttobauland 18,8 ha 38 %<br />

Bruttobauland 18,8 ha 38 %<br />

Nettobauland<br />

Infrastruktur 3,3 ha 7 %<br />

Nettobauland 15,5 ha 31 %<br />

15,5 ha 31 %<br />

Quartiersmitte 0,6 ha 1 %<br />

14,9 ha 30 %

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