bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal

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14.04.2013 Aufrufe

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal (Fortsetzung von Seite 3) nutzung erforderlich ist. Dies betrifft u.a. die Versorgung mit Wasser und Energie und eine gesonderte Abwasserbeseitigung, die nach den wasserrechtlichen Bestimmungen zulÄssig ist. Weiterhin verlangt das Baurecht gerade auch in Ihrem Interesse, dass Ihr GrundstÉck ganzjÄhrig erreichbar ist. Dabei ist nicht ausreichend, dass das GrundstÉck mit dem PKW angefahren werden kann. Vielmehr muss gewÄhrleistet sein, dass besonders in NotfÄllen Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge auch im Winter und bei schlechter Witterung das GrundstÉck erreichen kÇnnen. Dies bedeutet, dass bei Ausbruch eines Brandes oder bei UnfÄllen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge so schnell das GrundstÉck erreichen mÉssen, dass eine wirksame Hilfe noch mÇglich ist. Soweit Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall diese Voraussetzungen gegeben sind, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Genehmigung der NutzungsÄnderung zu stellen. Sie kÇnnen sich hierbei von unserem Bauamt beraten lassen. Soweit Sie sich nicht sicher sind, besteht auch die MÇglichkeit einer kostengÉnstigeren Bauvoranfrage. 3. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, Ihre Umsiedlung zunÄchst noch einmal zu Éberdenken. Eine ohne vorherige Genehmigung erfolgte Umnutzung Ihres GebÄudes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der zustÄndigen BehÇrde geahndet werden kann. Weiterhin kann die zustÄndige BauaufsichtsbehÇrde verpflichtet sein, gegen eine ungenehmigte NutzungsÄnderung aufgrund der angedeuteten Gefahren vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Nutzung des GebÄudes als Wohnung untersagt werden kann. Bauamt und Einwohnermeldeamt Verwaltungsgemeinschaft Wieratal Achtung FÅlligkeiten beachten! Alle Quartalszahler mÅchten wir daran erinnern, dass am 15. Februar die 1. Rate fÇllig war fÄr die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Gewerbesteuervorauszahlung. Um unnÅtige Kosten (SÇumniszuschlÇge bzw. MahngebÄhren) zu vermeiden, sollte eine sofortige Begleichung noch offener BetrÇge (falls noch nicht erfolgt) auch in Ihrem Interesse liegen! Wir bitten um entsprechende Beachtung! Kasse/VG Wieratal Achtung! Grundsteuerzahler! Abgabe der Grundsteueranmeldung nicht versÇumen! Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal mÅchte alle Grundsteuerzahler von MietwohngrundstÄcken und EinfamilienhÇusern, fÄr die das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren fÄr die Erhebung der Grundsteuer (á 42 ff. GrStGÉ Ersatzbemessung bzw. Grundsteueranmeldung) festschreibt daran erinnern, dass diese Grundsteueranmeldung fÄr jedes Kalenderjahr nach den VerhÇltnissen zu seinem Beginn bis zu dem FÇlligkeitstag abzugeben ist, zu dem Grundsteuer fÄr das Kalenderjahr nach á 28 des Grundsteuergesetzes fÇllig ist. Es werden deshalb hiermit alle betroffenen GrundstÄckseigentÄmer aufgefordert, die im Formular auf der nÇchsten Seite geforderten Angaben zu ergÇnzen und selbiges bis zur FÇlligkeit der Grundsteuer (bei Quartalszahlern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Jahreszahlern: 15.07. eines Jahres) in der VG Wieratal, HauptstraÜe 12, Zimmer, 04618 Langenleuba- Niederhain einzureichen. Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass bei Nichteinhaltung Ihrer ErklÇrungspflicht zur Abgabe der Grundsteuer-Anmeldung die Grundsteuer nach á 162 der Abgabenordnung (AO) von Amtswegen geschÇtzt wird. FÄr GrundstÄckseigentÄmer, bei denen ein Grundsteuermessbescheid des zustÇndigen Finanzamtes vorliegt und die Berechnung der Grundsteuer auf dieser Grundlage basiert, gilt dies nicht. Der vorliegende Grundsteuerbescheid behÇlt solange seine GÄltigkeit, bis durch das zustÇndige Finanzamt der Verwaltungsgemeinschaft ein neuer Grundsteuermessbetrag mitgeteilt wird und die VG auf dieser Grundlage einen neuen Grundsteuerbescheid an den GrundstÄckseigentÄmer zustellt. Haben Sie Fragen oder wÄnschen Sie weitere Informationen zu dieser Angelegenheit, dann wenden Sie sich zu den Äblichen KassenÅffnungszeiten (Seite 2) an Frau ZeiÜig unter der Telefondurchwahl 034497/81016. Bitte verwenden Sie das Formular auf der nÇchsten Seite! ZeiÇig/Kasse VG Wieratal Seite 4 Wierataler Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal GRUNDSTEUER-ANMELDUNG fÉr das WohngrundstÉck in Ort, StraÅe, Haus-Nummer 1. die Grundsteueranmeldung wird abgegeben von: als EigentÉmer Ä MiteigentÉmer Ä Verwalter Ä dieses WohngrundstÉckes. Vorname, Name, Telefonnummer PLZ, Wohnort StraÅe, Hausnummer Bei Abgabe der Steueranmeldung durch einen Verwalter: Das meiner Verwaltung unterliegende WohngrundstÉck steht im Eigentum folgender Person(en): Name (Vorá und Zuname), Firma Anschrift (StraÅe, Hausnummer, PLZ, Ort 2. Das GebÄude ist bezugsfertig geworden im Jahr ................................ . 3. Eine Heizung wurde eingebaut im Jahr ................................ ............... Die Garage/n oder Carport/s wurde/n gebaut im Jahr ............................. 4. Anzahl d. auf d. GrundstÉck vorhandenen Wohnungen ..................... 5. Berechnung der Grundsteuer nach der steuerpflichtigen Wohná und NutzflÄche: a) fÉr Wohnungen, die mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung ausgestattet sind WohnflÄche: ........... mà x 1,00 Ñ/mà = ...........................Ñ b) fÉr andere Wohnungen WohnflÄche: ............mà x 0,75 Ñ/mà = ...........................Ñ c) fÉr anderweitige á z.B. freiberufliche oder gewerbliche á genutzte RÄume (Raumeinheiten) NutzflÄche: .............mà x .......Ñ/mà = ...........................Ñ d) je Abstellplatz fÉr Personenkraftwagen in einer Garage oder Carport Anzahl der StellplÄtze: ................ x 5,00 Ñ = ...........................Ñ e) jÇhrlich zu entrichtende Grundsteuer (Summe a bis d) 6. Die Entrichtung der unter Pkt. 5 e) errechneten Grundsteuer erfolgt nach Erhalt des noch zu erlassenden Grundsteuerbescheides wie folgt: Ä als Jahresbetrag am 01.07. Ä in VierteljahresbetrÄgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steueranmeldung und etwaigen Anlagen wahrheitsgemÄÅ nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollstÄndig gemacht habe. Hinweis zum Datenschutz: Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden aufgrund der ÜÜ 149 ff der Abgabenordnung und des Ü 44 des Grundsteuergesetzes erhoben. Ä Ä GegenÄber dem Vorjahr haben sich keinerlei bauliche VerÇnderungen auf dem GrundstÄck ergeben. Deshalb melde ich meine Grundsteuer wie zuletzt angegeben an. Bearbeitungsvermerke der BehÅrde: ...........................Ñ Ort, Datum eigenhÄndige Unterschrift Wierataler Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz Seite 5 1. Sollstellung 2. Weiterleitung zweite Ausfertigung an Finanzamt erledigt Datum Unterschrift erledigt Datum Unterschrift ErlÇuterungen zum AusfÄllen des Formulars finden Sie auf der nÇchsten Seite!

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

(Fortsetzung von Seite 3)<br />

nutzung erforderlich ist. Dies betrifft u.a. die Versorgung<br />

mit Wasser und Energie und eine gesonderte Abwasserbeseitigung,<br />

die nach <strong>den</strong> wasserrechtlichen Bestimmungen<br />

zulÄssig ist. Weiterhin verlangt das<br />

Baurecht gerade auch in Ihrem Interesse, dass Ihr<br />

GrundstÉck ganzjÄhrig erreichbar ist. Dabei ist nicht<br />

<strong>aus</strong>reichend, dass das GrundstÉck mit dem PKW angefahren<br />

wer<strong>den</strong> kann. Vielmehr muss gewÄhrleistet sein,<br />

dass besonders in NotfÄllen Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge<br />

auch im Winter und bei schlechter Witterung<br />

das GrundstÉck erreichen kÇnnen. Dies bedeutet, dass<br />

bei Ausbruch eines Brandes oder bei UnfÄllen Feuerwehr<br />

und Rettungsfahrzeuge so schnell das GrundstÉck<br />

erreichen mÉssen, dass eine wirksame Hilfe noch mÇglich<br />

ist.<br />

Soweit Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall diese<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind, empfehlen wir Ihnen,<br />

einen Antrag auf Genehmigung der NutzungsÄnderung<br />

zu stellen. Sie kÇnnen sich hierbei von unserem Bauamt<br />

beraten lassen. Soweit Sie sich nicht sicher sind, besteht<br />

auch die MÇglichkeit einer kostengÉnstigeren Bauvoranfrage.<br />

3. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, Ihre Umsiedlung<br />

zunÄchst noch einmal zu Éber<strong>den</strong>ken. Eine ohne<br />

vorherige Genehmigung erfolgte Umnutzung Ihres<br />

GebÄudes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von<br />

der zustÄndigen BehÇrde geahndet wer<strong>den</strong> kann. Weiterhin<br />

kann die zustÄndige BauaufsichtsbehÇrde verpflichtet<br />

sein, gegen eine ungenehmigte NutzungsÄnderung<br />

aufgrund der angedeuteten Gefahren vorzugehen.<br />

Dies bedeutet, dass die Nutzung des GebÄudes als Wohnung<br />

untersagt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bauamt und Einwohnermeldeamt<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

Achtung FÅlligkeiten beachten!<br />

Alle Quartalszahler mÅchten wir daran<br />

erinnern, dass am 15. Februar<br />

die 1. Rate fÇllig war fÄr die<br />

Grundsteuer, die Hundesteuer und<br />

die Gewerbesteuervor<strong>aus</strong>zahlung.<br />

Um unnÅtige Kosten (SÇumniszuschlÇge<br />

bzw. MahngebÄhren) zu vermei<strong>den</strong>, sollte<br />

eine sofortige Begleichung noch offener<br />

BetrÇge (falls noch nicht erfolgt) auch in<br />

Ihrem Interesse liegen!<br />

Wir bitten um entsprechende Beachtung!<br />

Kasse/VG <strong>Wieratal</strong><br />

Achtung! Grundsteuerzahler!<br />

Abgabe der Grundsteueranmeldung<br />

nicht versÇumen!<br />

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

mÅchte alle Grundsteuerzahler von MietwohngrundstÄcken<br />

und EinfamilienhÇusern, fÄr die das<br />

Gesetz ein vereinfachtes Verfahren fÄr die Erhebung<br />

der Grundsteuer (á 42 ff. GrStGÉ Ersatzbemessung<br />

bzw. Grundsteueranmeldung) festschreibt daran erinnern,<br />

dass diese Grundsteueranmeldung fÄr jedes<br />

Kalenderjahr nach <strong>den</strong> VerhÇltnissen zu seinem Beginn<br />

bis zu dem FÇlligkeitstag abzugeben ist, zu dem<br />

Grundsteuer fÄr das Kalenderjahr nach á 28 des<br />

Grundsteuergesetzes fÇllig ist.<br />

Es wer<strong>den</strong> deshalb hiermit alle betroffenen GrundstÄckseigentÄmer<br />

aufgefordert, die im Formular auf<br />

der nÇchsten Seite geforderten Angaben zu ergÇnzen<br />

und selbiges bis zur FÇlligkeit der Grundsteuer (bei<br />

Quartalszahlern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei<br />

Jahreszahlern: 15.07. eines Jahres) in der VG <strong>Wieratal</strong>,<br />

HauptstraÜe 12, Zimmer, 04618 Langenleuba-<br />

Niederhain einzureichen.<br />

Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass bei<br />

Nichteinhaltung Ihrer ErklÇrungspflicht zur Abgabe<br />

der Grundsteuer-Anmeldung die Grundsteuer nach<br />

á 162 der Abgabenordnung (AO) von Amtswegen geschÇtzt<br />

wird.<br />

FÄr GrundstÄckseigentÄmer, bei <strong>den</strong>en ein<br />

Grundsteuermessbescheid des zustÇndigen Finanzamtes<br />

vorliegt und die Berechnung der Grundsteuer<br />

auf dieser Grundlage basiert, gilt dies nicht. Der vorliegende<br />

Grundsteuerbescheid behÇlt solange seine<br />

GÄltigkeit, bis durch das zustÇndige Finanzamt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft ein neuer Grundsteuermessbetrag<br />

mitgeteilt wird und die VG auf dieser<br />

Grundlage einen neuen Grundsteuerbescheid an <strong>den</strong><br />

GrundstÄckseigentÄmer zustellt.<br />

Haben Sie Fragen oder wÄnschen Sie weitere Informationen<br />

zu dieser Angelegenheit, dann wen<strong>den</strong> Sie<br />

sich zu <strong>den</strong> Äblichen KassenÅffnungszeiten (Seite 2)<br />

an Frau ZeiÜig unter der Telefondurchwahl<br />

034497/81016.<br />

Bitte verwen<strong>den</strong> Sie das Formular auf der nÇchsten<br />

Seite!<br />

ZeiÇig/Kasse<br />

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