bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal

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14.04.2013 Aufrufe

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal Verwaltungsgemeinschaft Wieratal 04618 Langenleuba-Niederhain HauptstraÅe 12 Tel.: 034497/8100, Fax: 034497/81018 E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@wieratal.de Sprechzeiten Verwaltung: Vorsitzender: dienstags ................................ .......................... 15.00 -18.00 Uhr Hauptamt: montags -donnerstags ............... 9.00 -12.00 u. 13.00 -16.00 Uhr dienstags ................................ ... 9.00 -12.00 u. 13.00 -18.00 Uhr freitags ................................ ............................... 9.00 -14.00 Uhr Einwohnermeldeamt, BauÉ und Ordnungsamt, Finanzverwaltung (Kasse): montags und freitags ................................ ......... 9.00 -12.00 Uhr dienstags ................................ 9.00 -12.00 und 13.00 -18.00 Uhr mittwochs ................................ ......................... geschlossen donnerstags ................................ . 9.00 -12.00 und 13-16.00 Uhr Ñffnungszeiten der Einrichtungen: Kindergarten ÖSonnenscheinÖ Lgl. -Niederhain: montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034497/78587 Kindergarten ÖSchwalbennestÖ Flemmingen: montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034497/78379 Kindergarten ÖPurzelbaumÖ Lohma: montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034497/78333 Kindergarten ÖRumpelstilzchenÖ Ziegelheim: montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034494/80935 BÄcherei: in Langenleuba -Niederhain: montags ................................ ........................... 13.00 -18.00 Uhr dienstags ................................ .......................... 13.00 -16.00 Uhr donnerstags ................................ ...................... 10.00 -15.00 Uhr in Ziegelheim: donnerstags ................................ ...................... 16.00 -17.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034497/78254 Schiedsstelle: nach vorheriger telefonischer Absprache .......... 037608/22882 (Schiedsmann ist Christian Seltmann in GÇpfersdorf) Kontaktbereichsbeamter: dienstags ..........................................15.00 - 18.00 Uhr Das BÉro des Kontaktbereichsbeamten Herr Anger befindet sich in Langenleuba -Niederhain, im MÉhlenweg 3, Tel.: 034497/70017 BegegnungsstÇtte: Montag, Mittwoch, Donnerstag ..................... 9.00 - 17.00 Uhr Dienstag ................................ ........................... 9.00 - 14.00 Uhr Dienstag/Chor ................................ ............... 14.00 - 17.00 Uhr Freitag ................................ .............................. 8.00 - 12.30 Uhr Telefon: ................................ ............................... 034497/78254 Sprechstunde des BdV-Regionalverband Altenburg: Dienstag, 15. Juni 2010 .......................... 16.00 - 17.00 Uhr Dienstag, 16. November 2010 ................ 16.00 - 17.00 Uhr im GebÄude der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal, HauptstraÅe 12, Versammlungsraum. Sprechstunden der BÄrgermeister in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal BÄrgermeistersprechstunde in Lgl.-Niederhain: jeden Dienstag in der Zeit von 15.00-18.00 Uhr, im BÉro in der HauptstraÅe 12, Zimmer 105 BÄrgermeistersprechstunde in JÄckelberg: jeden Donnerstag in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr im Gemeindezentrum in Flemmingen BÄrgermeistersprechstunde in GÅpfersdorf: jeden Donnerstag in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr im BÉro in der DorfstraÅe Nr. 5 BÄrgermeistersprechstunde in Ziegelheim: in Engertsdorf, Hauptstr. 13, 17.00-18.00 Uhr (Termine fÉr Ziegelheim siehe Seite ) BÄrgermeistersprechstunde in Frohnsdorf: in Frohnsdorf, DorfstraÅe 34, 17.00-18.00 Uhr jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat Hier finden Sie Hilfe in NotfÅllen: Polizei ................................................................110 Feuerwehr .........................................................112 Notarzt/Rettungsdienst .....................................112 KassenÇrztl. Bereitsch.-dienst.........03447/37 11 11 Auskunft TELEKOM................................. 11 8 33 EWS-Notruf ......................................... 0180/22009 envia-EntstÅrnummer (24 h) ............0180/2305070 envia-Service-Hotline........................0180/2040506 Zweckverband Wasserverund Abwasserentsorgung Altenburger Land.............................0172/7 99 88 33 Redaktionsschluss und Ausgabetermin fÄr das nÅchste Wierataler Gemeindeblatt: Redaktionsschluss:.........................19. MÇrz 2010 Ausgabe:.........................................27. MÇrz 2010 Wir bitten alle Vereine, BÉrgerinnen, BÉrger und Interessenten, die Vorlagen fÉr beabsichtigte VerÇffentlichungen bis spÇtestens 9.00 Uhr am Tag des Redaktionsschlusses im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal einzureichen, da ansonsten keine Garantie mehr fÉr eine pÉnktliche VerÇffentlichung Ébernommen werden kann. Hauptamt der VG Wieratal Seite 2 Wierataler Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal AMTLICHER TEIL HINWEIS DES BAUAMTES DER VG WIERATAL Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an StraÜen Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren ohne Sichtbehinderungen an Wegen, StraÅen und PlÄtzen zu ermÇglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten. Öber Gehwegen muss dabei eine Lichte HÇhe von mindestens 2,50 m und Éber Fahrbahnen eine HÇhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden. Hecken, StrÄucher und BÄume oder sonstige Anpflanzungen dÉrfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den Çffentlichen Verkehrsraum eingreifen und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeintrÄchtigen oder sogar gefÄhrden. An den GemeindestraÅen stehen vielerorts BÄume, die mehr oder weniger in den Lichtraum hineinragen, beschÄdigt sind oder sogar umzustÉrzen drohen. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wieratal weist in diesem Zusammenhang auf die geltende Rechtslage hin: Im Interesse der Verkehrssicherheit ist jeder EigentÉmer von Hecken, StrÄuchern, BÄumen oder sonstigen Anpflanzungen verpflichtet, seinen GrÉnbestand an den GemeindestraÅen (und selbstverstÄndlich auch an allen anderen StraÅen) so zu gestalten und zu pflegen, dass eine Éber das natÉrliche MaÅ hinausgehende GefÄhrdung der StraÅen bzw. Wegebenutzer vermieden wird. Verletzt der EigentÉmer oder sonstige Berechtigte diese Sorgfaltspflicht und kommt durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstÉrzenden Baum ein StraÅenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der EigentÉmer schadenersatzpflichtig. Es werden deshalb hiermit alle EigentÉmer von Anpflanzungen aller Art aufgefordert, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der StraÅen herzustellen. Also, prÉfen Sie, auch im Interesse der Vermeidung unnÇtiger GefÄhrdungen, ob sich der in ggf. in Ihrem Eigentum befindliche Strauch- und Baumbestand entlang von StraÅen im eingangs erlÄuterten Zustand befindet und fÉhren Sie erforderliche BaumschnittmaÅnahmen noch in der vegetationsfreien Zeit aus. Kasper/Leiter Bauamt Verwaltungsgemeinschaft Weiratal Wohnsitznahme in GartengrundstÄcken Sehr geehrte MitbÄrgerinnen und MitbÄrger, fÉr den Fall, dass Sie in AusÉbung Ihrer Meldepflicht Ihre Wohnsitznahme in einem GebÄude anmelden, fÉr das nach unseren Unterlagen keine Baugenehmigung fÉr eine dauerhafte Wohnnutzung erteilt wurde, weisen wir darauf hin, dass das GebÄude lediglich als Freizeitwohnung genehmigt wurde. Dazu folgende ErlÇuterung: 1. Ihre Anmeldung muss durch das Einwohnermeldeamt entgegengenommen werden, weil sich das Einwohnermeldewesen an tatsÄchlichen Gegebenheiten zu orientieren hat. Das heiÅt, fÉr das Meldewesen ist ausschlaggebend wo und wann jemand - tatsÄchlich - eine Wohnung bezieht. Ob diese Wohnung aus GrÉnden, die auÅerhalb des Meldewesens liegen, Éberhaupt dauerhaft als Wohnung genutzt werden darf, steht fÉr die MeldebehÇrde nicht in Frage. Dies heiÅt jedoch umgekehrt: Der Einwohner kann aus einer melderechtlichen Anmeldung, die u.U. RÉckschlÉsse auf VerstÇÅe gegen anderweitige Rechtsvorschriften (wie z.B. bauordnungswidriges Bauen) zulÄsst, keinerlei hÇherwertige Rechte ableiten. Im Zweifel zwingen Sie damit die Gemeinde sogar, ordnungsrechtlich vorzugehen. 2. DemgegenÉber ist nach den baurechtlichen Vorschriften eine Wohnsitznahme nur zulÄssig, wenn vorher eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung der NutzungsÄnderung erteilt wurde, die Sie zum dauerhaften Wohnen berechtigt. Diese Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die baurechtlichen Vorschriften eingehalten sind und auch keine anderen Bestimmungen der Umnutzung entgegenstehen. Die Entgegennahme Ihrer - melderechtlichen - Anmeldung berechtigt Sie also keineswegs zum dauerhaften Wohnen in einem bauordnungswidrig errichteten oder genutzten GebÄude. Eine Genehmigung der Umnutzung sogenannter Datschen kann in den meisten FÄllen jedoch nicht erteilt werden, da sie oftmals im sogenannten AuÅenbereich nach Ü 35 Baugesetzbuch liegen, in dem - von besonderen Ausnahmen abgesehen - eine Bebauung nicht erfolgen darf. Soweit eine Bebauung bereits genehmigt wurde, darf diese zwar beibehalten werden, nicht aber hinsichtlich Umfang oder Nutzung wesentlich geÄndert werden. Weiterhin setzt eine Baugenehmigung voraus, dass die ErschlieÅungsanlagen einen Zustand aufweisen, der nach den gesetzlichen Anforderungen fÉr eine Dauer- (Fortsetzung auf Seite 4) Wierataler Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz Seite 3

Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

04618 Langenleuba-Niederhain HauptstraÅe 12<br />

Tel.: 034497/8100, Fax: 034497/81018<br />

E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@wieratal.de<br />

Sprechzeiten Verwaltung:<br />

Vorsitzender:<br />

dienstags ................................ .......................... 15.00 -18.00 Uhr<br />

Hauptamt:<br />

montags -donnerstags ............... 9.00 -12.00 u. 13.00 -16.00 Uhr<br />

dienstags ................................ ... 9.00 -12.00 u. 13.00 -18.00 Uhr<br />

freitags ................................ ............................... 9.00 -14.00 Uhr<br />

Einwohnermeldeamt, BauÉ und Ordnungsamt,<br />

Finanzverwaltung (Kasse):<br />

montags und freitags ................................ ......... 9.00 -12.00 Uhr<br />

dienstags ................................ 9.00 -12.00 und 13.00 -18.00 Uhr<br />

mittwochs ................................ ......................... geschlossen<br />

donnerstags ................................ . 9.00 -12.00 und 13-16.00 Uhr<br />

Ñffnungszeiten der Einrichtungen:<br />

Kindergarten ÖSonnenscheinÖ Lgl. -Niederhain:<br />

montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034497/78587<br />

Kindergarten ÖSchwalbennestÖ Flemmingen:<br />

montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034497/78379<br />

Kindergarten ÖPurzelbaumÖ Lohma:<br />

montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034497/78333<br />

Kindergarten ÖRumpelstilzchenÖ Ziegelheim:<br />

montags -freitags ................................ ................ 6.00 -16.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034494/80935<br />

BÄcherei:<br />

in Langenleuba -Niederhain:<br />

montags ................................ ........................... 13.00 -18.00 Uhr<br />

dienstags ................................ .......................... 13.00 -16.00 Uhr<br />

donnerstags ................................ ...................... 10.00 -15.00 Uhr<br />

in Ziegelheim:<br />

donnerstags ................................ ...................... 16.00 -17.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034497/78254<br />

Schiedsstelle:<br />

nach vorheriger telefonischer Absprache .......... 037608/22882<br />

(Schiedsmann ist Christian Seltmann in GÇpfersdorf)<br />

Kontaktbereichsbeamter:<br />

dienstags ..........................................15.00 - 18.00 Uhr<br />

Das BÉro des Kontaktbereichsbeamten Herr Anger befindet<br />

sich in Langenleuba -Niederhain, im MÉhlenweg 3,<br />

Tel.: 034497/70017<br />

BegegnungsstÇtte:<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag ..................... 9.00 - 17.00 Uhr<br />

Dienstag ................................ ........................... 9.00 - 14.00 Uhr<br />

Dienstag/Chor ................................ ............... 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Freitag ................................ .............................. 8.00 - 12.30 Uhr<br />

Telefon: ................................ ............................... 034497/78254<br />

Sprechstunde des BdV-Regionalverband Altenburg:<br />

Dienstag, 15. Juni 2010 .......................... 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Dienstag, 16. November 2010 ................ 16.00 - 17.00 Uhr<br />

im GebÄude der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong>,<br />

HauptstraÅe 12, Versammlungsraum.<br />

Sprechstun<strong>den</strong> der BÄrgermeister in <strong>den</strong><br />

Mitgliedsgemein<strong>den</strong> der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />

BÄrgermeistersprechstunde in Lgl.-Niederhain:<br />

je<strong>den</strong> Dienstag in der Zeit von 15.00-18.00 Uhr, im<br />

BÉro in der HauptstraÅe 12, Zimmer 105<br />

BÄrgermeistersprechstunde in JÄckelberg:<br />

je<strong>den</strong> Donnerstag in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr im<br />

Gemeindezentrum in Flemmingen<br />

BÄrgermeistersprechstunde in GÅpfersdorf:<br />

je<strong>den</strong> Donnerstag in der Zeit von 17.00-18.00 Uhr im<br />

BÉro in der DorfstraÅe Nr. 5<br />

BÄrgermeistersprechstunde in Ziegelheim:<br />

in Engertsdorf, Hauptstr. 13, 17.00-18.00 Uhr<br />

(Termine fÉr Ziegelheim siehe Seite )<br />

BÄrgermeistersprechstunde in <strong>Frohnsdorf</strong>:<br />

in <strong>Frohnsdorf</strong>, DorfstraÅe 34, 17.00-18.00 Uhr<br />

je<strong>den</strong> ersten und dritten Donnerstag im Monat<br />

Hier fin<strong>den</strong> Sie Hilfe<br />

in NotfÅllen:<br />

Polizei ................................................................110<br />

Feuerwehr .........................................................112<br />

Notarzt/Rettungsdienst .....................................112<br />

KassenÇrztl. Bereitsch.-dienst.........03447/37 11 11<br />

Auskunft TELEKOM................................. 11 8 33<br />

EWS-Notruf ......................................... 0180/22009<br />

envia-EntstÅrnummer (24 h) ............0180/2305070<br />

envia-Service-Hotline........................0180/2040506<br />

Zweckverband Wasserverund<br />

Abwasserentsorgung<br />

Altenburger Land.............................0172/7 99 88 33<br />

Redaktionsschluss und<br />

Ausgabetermin fÄr das nÅchste<br />

<strong>Wieratal</strong>er Gemeindeblatt:<br />

Redaktionsschluss:.........................19. MÇrz 2010<br />

Ausgabe:.........................................27. MÇrz 2010<br />

Wir bitten alle Vereine, BÉrgerinnen, BÉrger und Interessenten,<br />

die Vorlagen fÉr beabsichtigte VerÇffentlichungen<br />

bis spÇtestens 9.00 Uhr am Tag des<br />

Redaktionsschlusses im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Wieratal</strong> einzureichen, da ansonsten<br />

keine Garantie mehr fÉr eine pÉnktliche VerÇffentlichung<br />

Ébernommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Hauptamt der VG <strong>Wieratal</strong><br />

Seite 2 <strong>Wieratal</strong>er Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz

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