Friedhofgebuehrensatzung - Wessobrunn
Friedhofgebuehrensatzung - Wessobrunn
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1.2. für Aschenurnen, Leichenteile und Totgeburten 75,00 €<br />
2. Gebühren für Ausgrabung von Leichen, Urnen usw. und für Umbettungen<br />
2.1. während der Ruhefrist 3-facher Satz nach Ziffer 1<br />
2.2. nach Ablauf der Ruhefrist 2-facher Satz nach Ziffer 1<br />
2.3. bei erneuter Beisetzung auf einem gemeindlichen Friedhof werden zusätzlich<br />
die Gebühren für die erbrachten Bestattungsleistungen erhoben<br />
(z.B. Leichenhausbenutzung, Grabherstellung).<br />
3. Weitere Gebühren für Bereitstellung und Tätigkeiten des Friedhofs- und<br />
Verwaltungspersonals<br />
3.1. Kostenpauschale für Verwaltungsleistungen bei Bestattungen oder<br />
Überführungen<br />
3.1.1. bei Erwachsenen und Kindern über 10 Jahre 35,00 €<br />
3.1.2. für Kinder bis zu 10 Jahren 25,00 €<br />
3.2. Gebühr für die Aufstellung von angelieferter Dekoration im Leichenhaus<br />
(ohne Stellung von Dekorationsmaterial)<br />
- bis 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 10,00 €<br />
- über 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 15,00 €<br />
3.3. Gebühr für den Transport von angelieferter Dekoration vom Leichenhaus<br />
zum Grab<br />
- bis 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 35,00 €<br />
- über 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 45,00 €<br />
3.4. Gebühr für Öffnung des Leichenhauses ab 17.00 Uhr sowie an Samstagen,<br />
Sonn- und Feiertagen (z.B. anlässlich des Rosenkranzes)<br />
je Öffnung 5,00 €<br />
§ 4<br />
Sonstige Gebühren<br />
4.1. Genehmigung zur Bestattung Nichtberechtigter 5,00 bis 25,00 €<br />
4.2. Umschreibung des Grabnutzungsrechts auf eine andere Person<br />
- zu Lebzeiten 5,00 €<br />
- im Todesfall Gebührenfrei<br />
4.3. Beanstandung der Standsicherheit von Grabdenkmälern oder der<br />
Grabpflege 5,00 bis 100,00 €<br />
Zöpfstraße 1 82405 <strong>Wessobrunn</strong> - Telefon: 08809/313 - Telefax: 08809/202 - e-mail: gemeinde@wessobrunn.bayern.de