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6.2 Richtlinien zur Förderung der Jugend - Gemeinde Weilerswist

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C.2.2 Höhe des Zuschusses <strong>zur</strong> Kin<strong>der</strong> — und Jugen<strong>der</strong>holungsmaßnahme<br />

Kin<strong>der</strong> und <strong>Jugend</strong>liche aus <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weilerswist</strong> werden mit einem Betrag von 2,50 € pro<br />

Verpflegungs- und Reisetag geför<strong>der</strong>t.<br />

Betreuer/<strong>Jugend</strong>gruppenleiter werden mit einem Betrag von 2,50 € pro Verpflegungs- und<br />

Reisetag geför<strong>der</strong>t.<br />

C.2.3 För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen in beson<strong>der</strong>en Fällen<br />

In beson<strong>der</strong>en Härtefällen können Teilnehmer auf Antrag zusätzlich geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Erziehungsberechtigte, <strong>der</strong>en Einkommen unter dem 1,5- fachen Satz des<br />

Einkommensbegriffes im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes liegt, können für das<br />

teilnehmende Kind einen zusätzlichen Zuschuß in Höhe von 2,50 € pro Reise- und<br />

Verpflegungstag erhalten.<br />

Anstelle des För<strong>der</strong>ungssatzes unter C.2.2 werden Kin<strong>der</strong>, die laufende Hilfen nach dem<br />

Bundessozialhilfegesetzes beziehen, auf Antrag mit 6,50 € pro Verpflegungs- und Reisetag<br />

geför<strong>der</strong>t.<br />

C.3 För<strong>der</strong>ung von Behin<strong>der</strong>ten<br />

Beson<strong>der</strong>s geför<strong>der</strong>t werden behin<strong>der</strong>te Teilnehmer, behin<strong>der</strong>ten Gleichgestellte, Kin<strong>der</strong> und<br />

<strong>Jugend</strong>liche, denen eine Behin<strong>der</strong>ung droht, sowie stark Lern- und Milieugeschädigte. Als<br />

Nachweis für die Behin<strong>der</strong>ung muß <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenausweis o<strong>der</strong> eine ärztliche Bescheinigung<br />

beigebracht werden. Die Altersgrenze wird im Einzelfall festgelegt.<br />

C.3.1. För<strong>der</strong>betrag für Behin<strong>der</strong>te<br />

Behin<strong>der</strong>te Teilnehmer werden mit einem Betrag von 5,00 € pro Verpflegungs- und Reisetag<br />

geför<strong>der</strong>t. Die Ziffer C.2.3 „För<strong>der</strong>ung in beson<strong>der</strong>en Härtefällen“ ist analog anzuwenden.<br />

Die Begleitperson/<strong>der</strong> Betreuer wird gemäß Ziffer C.2.2 geför<strong>der</strong>t<br />

C.4. Rechtsanspruch<br />

C.4.1 ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

C.4.2 Anträge sind grundsätzlich vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahme bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weilerswist</strong><br />

ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

C.4.3 Der Antragsteller hat nach Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme einen Verwendungsnachweis<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Der Verwendungsnachweis hat aus <strong>der</strong> Kostendarstellung, <strong>der</strong> Teilnehmerliste,<br />

einem Programm und einem pädagogischen Bericht zu bestehen. Dem Verwendungsnachweis<br />

sind die Kostenbelege in Kopie vorzulegen (mindestens in <strong>der</strong> Höhe des zu erwartenden<br />

Zuschusses).<br />

D. 1 För<strong>der</strong>ungsberechtigte Antragsteller<br />

D. För<strong>der</strong>ung von Bildungsmaßnahmen<br />

Antragsberechtigt und för<strong>der</strong>ungsfähig sind Maßnahmen von Organisationen <strong>der</strong> <strong>Jugend</strong>hilfe,<br />

Vereine, Verbände und kirchliche Einrichtungen und Sportvereine - mit Sitz in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Weilerswist</strong>.<br />

D.2 För<strong>der</strong>ungsgegenstand<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weilerswist</strong> för<strong>der</strong>t Bildungsmaßnahmen.<br />

D.3 För<strong>der</strong>ung<br />

RichtIinien <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weilerswist</strong> <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Jugend</strong><br />

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